93-3623
Verwaltungsbehörden 17.06.1994 93.3623
17. Juni 1994Deutsch10 min
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Postulat Grendelmeier 1190 N 17 juin 1994 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der aussenpolitische Bericht des Bundesrates hat sich - angesichts der Situation nach dem EWR-Nein durchaus verständlicherweise - auf die schweizerische Aussenpolitik in Europa beschränkt Ausserhalb Europas vollziehen sich aber grosse Veränderungen, die für die Schweiz und ihre Aussenpolitik eine bedeutende Rolle spielen. Erinnert sei hier nur an den wirtschaftlichen Aufstieg der Länder Südostasiens und an deren zunehmende militärische Bedeutung. Ein Bericht des Bundesrates, der immer auch entsprechende Berichterstattungen in den Medien auslöst, ist ein Mittel, das Schweizervolk auf die Bedeutung der weltpolitischen Veränderungen ausserhalb Europas aufmerksam zu machen. Nach der weitgehenden Konzentration auf die Europapolitik dürften aussereuropäische Fragen auch in den parlamentarischen Beratungen wieder an Gewicht gewinnen. Es wäre deshalb nützlich, wenn der Bundesrat den eidgenössischen Räten seine Vorstellungen auf diesem Gebiet zur Kenntnis bringen würde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik in den neunziger Jahren beschränkt sich keineswegs auf die Aussenpolitik in Europa; es handelt sich vielmehr um einen umfassenden Strategiebericht, der die aussereuropäischen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik bereits abdeckt Der Bericht ist nicht nach geographischen Räumen, sondern nach aussenpolitischen Zielen, die weltweit gelten, aufgebaut Im übrigen hat der Bundesrat im «Nord-Süd-Leitbild» und in der «Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» aussereuropäische Aspekte ausführlich behandelt Schliesslich hat sich der Bundesrat durch die Entgegennahme des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates «Aussenpolitische Berichterstattung» (93.098) bereit erklärt, eine regelmässige Berichterstattung zur Aussenpolitikin welcher Form auch immer - zu prüfen. Den Anliegen der Postulantin wird auch in diesem Zusammenhang Rechnung getragen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 93.3623 Postulat Grendelmeier Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Sang et dérivés du sang. Contrôle Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräparaten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Texte du postulat du 15 décembre 1993 J'invite le Conseil fédéral à présenter au Parlement un rapport sur les contrôles auxquels sont soumis en Suisse tant le sang des donneurs que les dérivés du sang; je l'invite encore à relever les points faibles de ces contrôles, à indiquer les remèdes qu'on pourrait y apporter, enfin à proposer les mesures qui s'imposent Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Maeder, Meier Samuel, Weder Hansjürg, Zwygart (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind. Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen, dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei allfälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräparaten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbestände und die bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen möglich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den Empfängern um sich. Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der erforderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindigkeit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nötigen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994 In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt Auf Stufe Bund kontrolliert das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blutprodukte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten verwendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kantone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutprodukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkantonale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel (SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerinnungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zellpräparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache der einzelnen Kantone. Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlassen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodeficiency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutprodukten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Einfuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt werden. Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben werden können, wurde durch eine Arbeitsgruppe «Blut und Aids» überprüft Das Eidgenössische Departement des Innern hat diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem Auftrag: - abzuklären, unter welchen Umständen im Jahre 1985 sowie früher oder später Patienten durch Transfusionen von Blut und Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert worden sind;
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17. Juni 1994 1191 Postulat von Feiten - festzustellen, ob im Falle dieser Infektionen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Regeln einer effizienten Verwaltungstätigkeit verletzt wurden sowie ob medizinisch-ethisch richtig gehandelt wurde; - die Arbeitsteilung zwischen dem Bundesamt für Gesundheitswesen, dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, den Kantonen, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Stiftung Zentrallaboratorium des Roten Kreuzes, der Vereinigung der Blutspendedienste sowie anderen Blutspendezentren und anderen privaten Gesellschaften auf den Gebieten der Blutspenden, der Transfusionen von Blut und Blutprodukten sowie ähnlicher Handlungen und der Verhütung von durch Blut übertragbaren Krankheiten zu untersuchen und zu beurteilen. Ziel dieser Untersuchung war es, für die Zukunft Vorschläge zu erarbeiten, um eine rasche und wirkungsvolle Reaktion der Behörden im Bereich Blut und Blutprodukte sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht Ende Januar 1994 abgeliefert. Der Bundesrat hat vom Inhalt und von den Schlussfolgerungen des EDI Kenntnis genommen. Anschliessend wurde der Bericht veröffentlicht. Der von der Postulantin gewünschte Bericht liegt demnach vor. Die Arbeitsgruppe folgert aus ihren Untersuchungen, dass das Bluttransfusionswesen in der Schweiz neu organisiert werden muss. Es sei notwendig, das Bluttransfusionswesen einer einzigen Instanz zu unterstellen, die dann gesamtschweizerische Kontrollbehörde wäre und in Grundsatzfragen Entscheidungen treffen könnte. Dies vor allem im Hinblick auf mögliche andere Epidemien, deren Erreger durch Blut künftig übertragen werden könnten. Die Arbeitsgruppe kommt zudem zum Schluss, dass Heilmittel, die im Land frei zirkulieren, einer einzigen Reglementierung und einer einzigen Behörde unterstehen sollten. Die Reglementierung sollte in Form eines Bundesgesetzes erfolgen. Die Behörde könne ein neues Bundesamt, eine neue Abteilung des BAG oder aber ein autonomes Institut des öffentlichen Rechts, an dem sich die Kantone beteiligten, sein. Der Bereich Blut und Blutprodukte wird im Rahmen der Erarbeitung einer künftigen Bundes-Heilmittelgesetzgebung mit einzubeziehen sein. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit für eine flexiblere und raschere Organisation innerhalb der Bundesverwaltung sowie der Schaffung von einheitlichen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene überzeugt Insbesondere sind dem BAG zum Aufbau eines Inspektorates zur Kontrolle der Blutimporte, zur Qualitätskontrolle der mikrobiologischen Laboratorien sowie zum Ausbau und zur Verbesserung der Registrierung und Kontrolle von Blutpräparaten Ende 1993 vier zusätzliche Stellen zugesprochen worden. In Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV) wird das EDI die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten möglichst bald an die Hand nehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 94.3136 Postulat von Feiten Aktualisierung des BFS-Berichtes »Auf dem Weg zur Gleichstellung?» Mise à jour du rapport sur l'égalité de l'Office fédéral de la statistique Wortlaut des Postulates vom 17. März 1994 Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte im Februar 1994 einen breiten, aber noch nicht lückenlosen Bericht über die Situation der Frauen und Männer in der Schweiz aus statistischer Sicht. Es hat damit eine wichtige Grundlage für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages auf allen staatlichen Ebenen sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen. Dieser Bericht stellt im Rahmen des Gleichberechtigungsprozesses und der damit verbundenen Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ein wichtiges Arbeitsinstrument dar. Die Berichtsverfasser und Berichtsverfasserinnen bemerken jedoch zu Recht, dass er diese Funktion nur wahrnehmen kann, wenn einerseits alles Datenmaterial zur lückenlosen Analyse der Situation von Frauen und Männern aufgearbeitet wird und andererseits alle Daten periodisch neu aufbereitet und zugänglich gemacht werden. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, verwaltungsintern die Voraussetzungen zu schaffen, damit
Erwägungen
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das fehlende Datenmaterial - ganz besonders jenes über die Verteilung der finanziellen Ressourcen - raschestmöglich zur Verfügung steht; und
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die zur Verfügung stehenden Daten periodisch aktualisiert und mindestens alle zwei Jahre in geeigneter Form publiziert werden. Texte du postulat du 17 mars 1994 L'Office fédéral de la statistique a publié en février 1994 un rapport circonstancié, mais qui n'est pas encore complet, intitulé «Vers l'égalité? Aperçu statistique de la situation des femmes et des hommes en Suisse». Cet office a ainsi élaboré une base importante permettant de remplir le mandat d'égalité à tous les niveaux des pouvoirs publics et dans tous les domaines de la société. Il s'agit en effet d'un précieux instrument de travail dans le cadre du processus d'égalité et de la mise en oeuvre des principes énoncés dans la loi sur l'égalité. Les auteurs du rapport remarquent toutefois à juste titre que celui-ci ne peut remplir sa fonction d'une part que si toutes les données font l'objet d'une analyse complète de la situation des femmes et des hommes et si d'autre part toutes les données sont périodiquement mises à jour et rendues accessibles à ceux qui en ont besoin. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité àfaire le nécessaire au sein de l'administration pour que
1.
les données qui font encore défaut - notamment celles qui concernent la répartition des ressources financières - soient mises à disposition le plus rapidement possible;
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les données à disposition soient actualisées périodiquement et publiées sous une forme appropriée au moins tous les deux ans. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Bodenmann, BrüggerCyrill, Brunner Christiane, Bundi, Danuser, Dûvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Gross Andréas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zbinden, Züger (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Grendelmeier Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Postulat Grendelmeier Sang et dérivés du sang. Contrôle In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3623 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1190-1191 Page Pagina Ref. No 20 024 183 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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