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Entscheid

93-364-8

Verwaltungsbehörden 17.06.1994 93.364 8

17. Juni 1994Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

Im Legislaturprogramm hat der Bundesrat festgelegt, dass bis zum Jahr 2000 die Entwicklungshilfeausgaben der öffentlichen Hand 0,40 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) erreichen sollen. Da sich die Finanzlage des Bundes in der Zwischenzeit aber massiv verschlechtert hat, wird er im Rahmen des dritten Sanierungsprogramms alle Ziele neu überprüfen müssen. Je nachdem, wie das Ergebnis dieser Prüfung ausfällt, ist nicht auszuschliessen, dass das Ziel im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe nach unten korrigiert wird. Würde die jährliche Zuwachsrate der Entwicklungshilfeausgaben aber auf 3 Prozent verringert, wie dies der Interpellant anregt, so würde die öffentliche Entwicklungshilfe bei 0,33 Prozent des BSP und damit unter dem 1993 erreichten und für 1994 vorgesehenen Niveau von 0,34 Prozent stabilisiert Die Entwicklungshilfeleistungen unseres Landes gingen somit zurück.

4.

Die Hilfe zugunsten der Länder Osteuropas wurde bereits im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 und bei der Beratung des Budgets 1994 durch das Parlament auf mehr Jahre erstreckt als vorgesehen. Jede Kürzung der Zahlungskredite führt zwangsläufig zu einer Verlangsamung bei den Verpflich-tungen. Angesichts der Bedürfnisse der Empfängerländer, der Interessen unseres Landes und der Tatsache, dass unser Beitrag (im europäischen und im internationalen Vergleich) ohnehin bescheiden ist, erscheint eine weitere Erstreckung problematisch, wenn unser Handeln eine gewisse Glaubwürdigkeit behalten soll. Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben von 15 Prozent, die im Finanzplan 1995-1997 in diesem Bereich vorgesehen ist, ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren namhafte Kürzungen vorgenommen wurden und dass es sich hierbei um ein neues, sich in Entwicklung befindendes Tätigkeitsgebiet handelt

5.

Mit der Inkraftsetzung der revidierten Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen wurde der den Kantonen für die Unterstützung von Asylbewerbern ausgerichtete Betrag auf eine Pauschale von 18 Franken pro Person und Tag festgesetzt (exklusive Gesundheits- und Unterbringungskosten). Nach den bisherigen Bestimmungen konnten die Kantone die Unterstützungskosten für Asylbewerber dem Bund mit Ausnahme des Taschengeldes und der individuellen Transportkosten nach den auch für die übrigen Bedürftigen geltenden Richtsätzen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF) in Rechnung stellen (für eine Übergangsfrist bis Ende 1994 ist eine Abrechnung nach dem alten oder dem neuen Recht möglich). Diese Unterstützungskosten betragen für die übrigen Bedürftigen im Durchschnitt rund 24 Franken pro Person und Tag. Die für die Asylbewerberfürsorge vorgesehenen Unterhaltsansätze liegen damit bereits tiefer als diejenigen für andere Fürsorgeempfänger. Der Bundesrat wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich richten. Mit der Einführung einer Pauschale will der Bundesrat den Kantonen einen zusätzlichen Sparanreiz bieten und dazu beitragen, die Fürsorgekosten für Asylbewerber in einem angemessenen Rahmen zu halten. Zudem wird im Rahmen der Arbeiten zum dritten Sanierungspaket geprüft, ob im Bereich der Asylbewerberfürsorge weitergehende Einsparungen möglich sind. Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait #ST# 93.3648 Interpellation Schnider Aufhebung der steuerlichen Wettbewerbsnachteile inländischer Bierbrauereien Brasseries indigènes. Suppression des désavantages fiscaux Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993 Aufgrund verschiedener Überlegungen gelangt der Interpellant mit vorliegender Eingabe an den Bundesrat und unterbreitet ihm folgende Frage: Ist der Bundesrat bereit, im Zuge der Einführung der Mehrwertsteuer und der damit verbundenen Anpassung der Biersteuer die steuerlichen Wettbewerbsnachteile der inländischen Brauereien allgemein aufzuheben und speziell für Klein- und Mittelbrauereien eine EG-konforme Staffelung des Steuersatzes einzuführen? Texte de l'interpellation du 16 décembre 1993 Se fondant sur des considérations diverses, l'auteur de l'interpellation demande au Conseil fédéral de répondre à la question suivante: Le Conseil fédéral est-il disposé, à l'occasion de l'institution de la taxe sur la valeur ajoutée et de l'adaptation de l'impôt sur la bière qu'elle entraînera, à supprimer les dispositions fiscales qui provoquent des distorsions de la concurrence désavantageant les brasseries indigènes en général et à appliquer notamment aux petites et moyennes entreprises de cette branche, un taux fiscal échelonné conforme aux prescriptions de la CE? Mitunterzeichner-Cosignataires: Aregger, Bürgi, Columberg, Dormann, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert Karl (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die derzeitige steuerliche Belastung des inländischen Bieres erzeugt stossende Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den ausländischen Produkten. Klein- und Mittelbrauereien sind von diesen Wettbewerbsnachteilen besonders hart betroffen. Auch auf europäischer Ebene hält man an den nationalen Biervielfalten als Teil der Kultur und Tradition eines Landes fest und unterstützt durch die Einführung eines differenzierten Steuersystems (Glossner Staffel), das den Satz der Biersteuer nach «Stärke» des Bieres (Stammwürzegehalt) bestimmt, aktiv die nationalen Klein- und Mittelbrauereien. Mit der Anpassung der Besteuerung an das EG-Recht wird erreicht, dass die importierten Biere nicht wie bis anhin zum Teil bis zu 15 Prozent weniger belastet werden als in der Schweiz gebraute Biere. Dabei muss festgehalten werden, dass es bei dieser Anfrage nicht um eine Verminderung des unter dem Titel Biersteuer erhobenen Steuerertrages geht, sondern primär darum, die fiskalische Belastung der Brauereien gerechter zu verteilen und somit die Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994 Die Besteuerung des Bieres beruht heute auf Artikel 41 ter Absatz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach die Gesamtbelastung durch die Biersteuer, die Zollzuschläge auf Braurohstoffen und Bier sowie die Warenumsatzsteuer, im Verhältnis zum Bierpreis, auf dem Stand vom 31. Dezember 1970 zu bleiben hat -- 1 of 3 -17. Juni 1994 N 1219 Interpellation Hafner Ursula Die Biersteuer wird nach der Menge, d. h. spezifisch, bemessen. Alle Biere aus der Inlandfabrikation sowie aus dem Import unterliegen - unabhängig von der Aufmachung und vom Alkoholgehalt - der gleichen Besteuerung. Für die Festsetzung des Steuersatzes wird der von den Inlandbrauereien festgesetzte Engrospreis für offenes Lagerbier herangezogen. Bei Preiserhöhungen durch die Brauereien kann der Bundesrat die Steuerbelastung entsprechend angleichen. Auch in der Europäischen Union ist die Biersteuer spezifisch ausgestaltet Der Steuersatz wird indessen je Grad Piato oder Grad Alkohol ohne Beziehung zum Preis festgesetzt Zum Schutz und zur Erhaltung der klein- und mittelständischen Brauereistruktur können die Mitgliedstaaten die Steuersätze nach der hergestellten Menge bis auf 50 Prozent ermässigen. Insbesondere aus wettbewerbspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Eurokompatibilität steht der Bundesrat einer Umgestaltung des schweizerischen Besteuerungssystems positiv gegenüber. Eine entsprechende Revision unter Berücksichtigung des Anliegens des Interpellanten wird zurzeit geprüft Dabei gilt es vorab abzuklären, welche Auswirkungen eine Staffelung der Steuerbelastung zur Folge hat und ob verfassungsmässige oder vertragsrechtliche internationale Bestimmungen nicht dagegen sprechen. Ferner soll der Brauindustrie und anderen interessierten Kreisen Gelegenheit gegeben werden, sich zu diesem Vorhaben zu äussern. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3074 Interpellation Hafner Ursula Krankheitsbedingte IV-Renten Allocation de rentes AI en cas de maladie Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1994 In den letzten Jahren ist die Zahl der IV-Renten, die aufgrund einer Erkrankung ausgezahlt wurden, stark angewachsen. Besonders auffallend ist die Zunahme von Berentungen, welche auf psychischen oder psychosomatischen Störungen beruhen: sie machten schon von 1987 bis 1992 den grössten Teil des Zuwachses an krankheitsbedingten IV-Renten aus. 1993 hat sich der Trend noch verstärkt. In Beantwortung der Interpellation Nabholz vom 8. Oktober 1993 geht der Bundesrat nur auf den Zusammenhang mit der Langzeitarbeitslosigkeit ein. Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass die genannte Entwicklung noch weitere Ursachen hat (Ergebnisse des NFP 26B; Dr. K Müller in der «NZZ» vom 22.12.1993). Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1.

Wie hoch schätzt der Bundesrat die Folgekosten der Chronifizierung psychosomatischer Leiden ein (durch Arbeitsausfälle, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, IV-Renten usw.)?

2.

Sieht der Bundesrat praktische Möglichkeiten, diesem Sachverhalt mit präventiv wirksamen Massnahmen entgegenzusteuern?

3.

Wie kann erreicht werden, dass Krankmeldungen und Diagnosen von psychosomatisch Kranken von den Vertrauensärzten der Krankenkassen und schliesslich der IV nicht erst zu einem Zeitpunkt begutachtet werden, in dem in der Regel bereits ein chronisches Leiden und damit Invalidität bzw. dauernde Arbeitsunfähigkeit bestehen?

4.

Müssen die ärztliche Ausbildung und insbesondere die Weiterbildung zum Arzt für Innere Medizin FMH mit dem Ziel einer psychosomatischen Zusatzkompetenz ergänzt werden?

5.

Wie soll bzw. kann die IV künftig zu präventiv (statt nur reaktiv) wirksamen Massnahmen ermächtigt und befähigt werden, um ihrem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» gerecht werden zu können und zu verhindern, dass die Zahl psychosomatisch Krankerweiterhin so anwächst?

6.

Ist der Bundesrat bereit, in dem Sinne auf die Kantone einzuwirken, dass sie mehr psychosomatisch und psychosozial orientierte Therapieangebote bereitstellen? Texfe de l'interpellation du 2 mars 1994 Ces dernières années, le nombre de rentes Al versées pour cause de maladie a fortement augmenté. La progression est particulièrement frappante dans le cas des rentes versées pour cause de troubles psychiques ou psychosomatiques: de 1987 à 1992, cette catégorie avait déjà enregistré la plus forte augmentation des rentes Al versées pour cause de maladie. En 1993, cette tendance s'est encore renforcée. En réponse à l'interpellation Nabholz du 8 octobre 1993, le Conseil fédéral se borne à faire un rapprochement avec le chômage de longue durée. Or, des scientifiques ont souligné que l'évolution précitée avait encore d'autres causes (résultats du PNR 26B; Dr K Müller dans la «NZZ» du 22.12.93). Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

A combien le Conseil fédéral évalue-t-il les coûts consécutifs à des maladies psychosomatiques devenues chroniques (absentéisme, recours à des prestations médicales, rentes Al, etc.)?

2.

Le Conseil fédéral entrevoit-il des mesures efficaces à titre préventif qui permettraient de remédier à cette situation?

3.

Comment peut-on faire en sorte que les médecins-conseil des caisses-maladie puis, de l'Ai, procèdent à une expertise des avis de maladie et des diagnostics de troubles psychosomatiques avant que le mal chronique et, par là même, l'invalidité ou l'incapacité de travail permanente soient déjà entrés dans les faits?

4.

La formation médicale et, notamment, la spécialisation en médecine interne FMH doivent-elles être complétées de manière à comprendre la connaissance des maladies psychosomatiques?

5.

Comment pourrait-on faire en sorte que l'Ai soit dorénavant habilitée et apte à prendre des mesures efficaces qui soient préventives (et non plus seulement «ré-actives») afin qu'elle puisse pleinement appliquer le principe de l'insertion avant la rente et éviter que le nombre des malades psychosomatiques ne continue à croître?

6.

Le Conseil fédéral est-il prêt à influer sur les cantons de manière à ce qu'ils offrent plus de thérapies à orientation psychosomatique et psychosociale? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann, Borei François, Bundi, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Goll, Haering Binder, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, MeyerTheo, Rechsteiner, Strahm Rudolf, Ziegler Jean (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat reagiert auf die wachsenden Defizite der IV nur mit einer Erhöhung der Beitragssätze. Mit Ursachenforschung und daran anknüpfenden Präventivmassnahmen Hesse sich auch etwas gegen den Kostenanstieg tun. Unter anderem trägt der Mangel an psychosomatisch und psychosozial orientierten Therapieangeboten von Kantonen (im stationären Gesundheitswesen) und niedergelassenen Ärzten (im ambulanten Gesundheitswesen) zur wachsenden Belastung von Bund und Versicherten bei und unterläuft auch den Grundsatz der IV «Eingliederung vor Rente». Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom30. Mail994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994

1.

Auch wenn der Begriff «psychosomatische Leiden» nicht eindeutig definiert werden kann, ist heute unbestritten, dass neben somalischen auch psychische und psychosoziale Faktoren für die Krankheitsentstehung und -entwicklung relevant

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Schnider Aufhebung der steuerlichen Wettbewerbsnachteile inländischer Bierbrauereien Interpellation Schnider Brasseries indigènes. Suppression des désavantages fiscaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3648 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1218-1219 Page Pagina Ref. No 20 024 214 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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