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Entscheid

93-3645

Verwaltungsbehörden 31.05.1994 93.3645

31. Mai 1994Deutsch22 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Welches sind die Vorgaben/Rahmenbedingungen bezüglich des künftigen Aufgabenkreises der ZGVund speziell für die Definition der Unterstützungsaufgabe zugunsten der Kantone?

2.

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Reorganisation der ZGVvor Inkraftsetzung der Armee- und Zivilschutzreform (1995) abzuschliessen sei, damit die materiellen und personellen Strukturen geschaffen werden können, die einer Aufgabenerfüllung gemäss «Bericht 90» tatsächlich entsprechen?

3.

Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Blick auf die Verwirklichung von «Armee 95» und «Zivilschutz 95», insbesondere auf die darin zum Ausdruck gebrachte Komponente «Hilfeleistung an zivile Behörden», die bei der ZGV zu setzenden Schwergewichte im Koordinationsbereich und bei der Ausbildung in der Gesamtverteidigung liegen und die Mittel mit Priorität dort aufgewendet werden müssen?

4.

Sind «Koordination der Mittel» und «Ausbildung» im Bereich der Gesamtverteidigung nicht vorwiegend Funktionen, welche mit Vorteil von der Bundeskanzlei als Stabsorgan des Bundesrates wahrgenommen werden können und demzufolge dort einzugliedern sind? Texte de l'interpellation du 16 décembre 1993 II ressort de communications publiées dans la presse que le Conseil fédéral a chargé le DMF et la Chancellerie fédérale de réexaminer entre autres le cahier des charges de l'OCD en raison de la modification de la situation sur le plan de la politique de sécurité. Il est notoire depuis longtemps déjà, que l'activité de l'OCD crée des doubles emplois fâcheux et que cet office empiète sur les tâches et les attributions d'autres autorités. Des faits récents prouvent que les cantons, l'armée, la protection civile, le Corps suisse d'aide en cas de catastrophe et des organisations publiques et privées sont mieux à même, par leur structure bien agencée et leur expérience, de lutter efficacement contre des fléaux et de coordonner les dispositions à prendre dans ce domaine, comme le requiert le «Rapport 90 sur la politique de sécurité de la Suisse». Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Comment délimitera-t-on à l'avenir la compétence de l'OCD et plus spécialement comment définira-t-on la tâche de soutenir les cantons qui lui incombe?

2.

Le Conseil fédéral n'est-il pas lui aussi d'avis qu'il faut terminer la réorganisation de l'OCD avant d'appliquer la réforme de l'armée et de la protection civile (prévue pour 1995), afin que soient créées les structures permettant, aussi bien sur le plan matériel que sur celui du personnel, d'accomplir effectivement les tâches dévolues comme le conçoit le «rapport 90»?

3.

Le Conseil fédéral partage-t-il l'opinion selon laquelle, en prévision de la réalisation des projets «Armée 95» et «Protection civile 95», il convient, compte tenu notamment de l'importance accordée aux tâches de soutien des autorités civiles, de mettre l'accent, dans les attributions de l'OCD, sur sa fonction de coordination et sur son rôle relatif à l'instruction dans le domaine de la défense générale, de telle sorte que les moyens mis à disposition doivent être utilisés en priorité à ces fins?

4.

La coordination lors de l'engagement des moyens disponibles et l'instruction dans le domaine de la défense générale ne sont-ils pas des tâches que la Chancellerie fédérale, en sa qualité d'organe d'état-major du Conseil fédéral, est mieux à même d'exécuter et n'est-il pas, par conséquent, préférable de les confier à celle-ci? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Büttiker Rolf (R, SO): Ich begründe meine Interpellation betreffend Neuausrichtung der ZGV wie folgt: Ich stelle fest, dass wir beim Bund mehrere Stellen bzw. Instanzen haben, die sich mit den gleichen oder ähnlichen Bereichen der Sicherheitspolitik befassen. Zu erwähnen sind insbesondere die Bereiche Strategie, Nachrichten, Lage, Ausbildung, Katastrophenhilfe. Oder ist Ihnen zum Beispiel bekannt, welche Stellen sich mit Ausrüstung, Einsatz und Ausbildung im Bereich Katastrophenhilfe befassen? Es sind dies: das Bundesamt für Luftschutztruppen, das Bundesamt für Zivilschutz, das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, der Stab Operative Schulung, die Zentralstelle für Gesamtverteidigung, diese alle auf Stufe Bund, und dazu das interkantonale Ausbildungszentrum SRK in Nottwil sowie auf Kantonsebene die Verantwortlichen für Gesamtverteidigung, die Polizeikorps, die Feuerwehren, die Zivilschutzorganisationen. Es ist deshalb unverständlich, weshalb vor einiger Zeit auf Bundesebene zusätzlich ein Koordinationsorgan für die Vorbereitung der Katastrophenhilfe (Comcat) geschaffen wurde, wo doch erwiesenermassen die Kantone in der Lage sind, die Koordination der Massnahmen zur Bewältigung von Katastrophen selber sicherzustellen. Uri, Graubünden und das Wallis haben es 1987, die Kantone Wallis und Tessin wiederum im letzten Jahr klar bewiesen. Wo war zum Beispiel das Engagement dieses Vorbereitungsorgans Comcat bei den Naturereignissen 1993 in Brig und Locamo? Was hat dieses in den beiden Katastrophenfällen genützt? Welche Lehren für die Vorbereitung wurden gezogen? Hat die Zentralstelle für Gesamtverteidigung in den letzten Jahren nicht zuletzt deshalb ihr gutes Image verloren, das zentrale Fachorgan des Bundes und der Kantone zu sein, weil andere Instanzen Lücken füllen bzw. lernen mussten, die anstehenden Gesamtverteidigungsaufgaben besser, schneller und damit auch kostengünstiger zu bearbeiten und zu lösen? Mutet es nicht seltsam an, wenn kantonale Verantwortungsträger in den Bereichen strategische Führung, Ausbau der Gesamtverteidigung sowie bei der Gesamtverteidigungsausbildung Defizite beklagen, die Zentralstelle diese Mängel aber nicht wahrnimmt? Bedenklich sind zudem auch die Resultate der strategischen Vordenkerfunktion der Zentralstelle. Hat man resigniert und sich gar mit diesem Zustand abgefunden? Oder hat man, ich stelle die Frage, sich bereits damit abgefunden, dass es die ZGV post 1995 möglicherweise gar nicht mehr gibt? Der Handlungsbedarf ist meines Erachtens dringend. In Anbetracht der gespannten Finanzlage ist eine Straffung, eine Schwergewichtsbildung bei den Aufgaben der ZGV, unumgänglich, wenn nötig mit den entsprechenden Konsequenzen. Es geht mir nicht nur um die Behebung des auch in der Presse immer wieder kritisierten Leistungsdefizites und um das Image der ZGV. Es geht mir vielmehr auch um die Gesamtverteidigung als solche und um deren Akzeptanz bei den Behörden und bei der Bevölkerung. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er als Sofortmassnahme Prioritäten bei den Aufgabenbereichen der ZGV setzt. Ich habe kein Verständnis für die seit einigen Jahren betriebene Nischenpolitik und für die Konkurrenzierung anderer Dienst-und Fachstellen, insbesondere für eine sich dergestalt offenbarende «Koordinationsmanie» im Katastrophenwesen. Gefragt ist Leadership bei der ZGV, will man die gesetzten Prioritäten durchsetzen. Mit Blick auf das Ganze ist zuwenig ausgelastetes Personal vorübergehend anderen Bundesstellen zur Verfügung zu stellen. Solche Massnahmen präjudizieren weder laufende Reformprojekte der Departemente, noch verzögern sie die Reformen «EMD95» und «Zivilschutz 95». Es geht meines Erachtens jetzt vor allem um eine Steigerung der Effizienz und des Engagements der ZGV, und zwar durch verbindliche Vorgaben des Bundesrates, damit der «Bericht 90» umgesetzt werden kann. Herr Bundesrat Villiger, ich bitte Sie dringend, diese von der geplanten Verwaltungsreform unabhängigen Sofortmassnahmen in Ihrer gewohnt speditiven Art an die Hand zu nehmen. Ich danke Ihnen im voraus dafür. Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich danke für dieses Kompliment, aber es ist manchmal etwas schwierig, alles gleichzeitig auf -- 2 of 5 -Interpellation Büttiker 424 31 mai 1994 den Kopf zu stellen! Hin und wieder muss man im Rahmen von Sofortmassnahmen auch gewisse Rhythmen einhalten. Zur Interpellation Büttiker: Die gestellten Fragen kommen zu einem Zeitpunkt, in dem man sie nicht beantworten kann. Die Beantwortung ist deshalb etwas schwierig, weil alle diese Gremien, Zusammenarbeit und Koordination, derzeit wegen der verschiedenen Reformen im Fluss sind. Es ist nicht ganz einfach, alle diese zum Teil abhängigen, vernetzten, aber zum Teil unabhängigen Reformen so zu führen, dass nachher alles zusammenpasst. Ich denke an die Regierungsreform, ich denke an die Departementsreform, ich denke an die Armeereform, ich denke an die geplante Überprüfung der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) selber usw. Es sind sehr viele unterschiedliche verantwortliche Gremien involviert, und es ist manchmal überaus schwierig, hier ein Puzzle zusammenzusetzen, wo nachher jedes Teilchen genau ins andere passt Wir bemühen uns zwar, aber man kann nicht alles immer gleichzeitig tun. Ich will aber etwas weiter ausholen. Die fortschreitende Internationalisierung der politischen Geschehnisse, der Lageveränderungen, aber auch die zunehmende Verflechtung von allem und jedem auf diesem Planeten, Risiken, Chancen usw., binden die Schweiz immer mehr in Bedrohungsszenarien und in Risiken ein, welche den Handlungsspielraum unserer Selbstbestimmung einschränken und reduzieren könnten. Das gilt vor allem, wenn Mehrfachkrisen und multidimensionale Verfahren mehrere Teilbereiche der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung gleichzeitig treffen. Wir stehen also ständig vor «kleinen Multiproblemen», die sehr vernetzt sind. Denken Sie an das, was vor der türkischen Botschaft in Bern passiert ist, was da alles miteinbezogen worden ist, was das für Kreise gezogen und Konsequenzen gehabt hat Das alles ist relativ vernetzt worden und bedarf der Koordination und der Sicht übers Ganze. Die Sicherheitspolitik muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Sie muss deshalb als umfassende Politik angelegt sein, die der Vernetzung der Risiken, aber auch der Vernetzung der Mittel Rechnung trägt und entsprechende Abwehrstrategien formuliert. Das sind selten mehr einfache Strategien. Man muss allerdings aufpassen, dass sie nicht so kompliziert werden, dass sie keiner mehr versteht. Heute ist es besonders wichtig, dass alle sicherheitspolitischen Instrumente und Massnahmen aufeinander abgestimmt werden, dass sie im Einsatz zusammenwirken können, und zwar im Interesse der Effizienz, aber auch im Interesse der Kostenwirksamkeit. Die ZGV ist ein Teil der Leitungsorganisation für die Gesamtverteidigung; sie wurde Ende der sechziger Jahre zu diesem Zweck geschaffen, um die Querschnittvernetzung sicherzustellen und zu vermeiden, dass unabhängig voneinander «Insellösungen» getroffen werden. Sie muss also die Koordination zwischen den verschiedenen sicherheitspolitisch engagierten Stellen auf Bundesebene, aber auch zwischen den verschiedenen föderalistischen Ebenen, zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, sicherstellen. Diese Aufgabe hat einerseits eine planerisch-strategische Dimension, sie dient zur Formulierung oder Mitformulierung von Basisstrategien, sie hat aber auch eine Dimension der operativen Umsetzung in verschiedenen Formen. Dazu gehören auch Schulung, Beratung der Kantone bei der Vorbereitung für die Gesamtverteidigung, für die Ausbildung ziviler und militärischer Kader des Bundes und der Kantone wie auch für die Koordination des Katastrophenwesens. Die erwähnte Comcat ist an sich nur eine Arbeitsgruppe der ZGV, die nicht zuviel eigenständiges Gewicht besitzt; hier ist nicht ein neuer Wasserkopf entstanden. Ich weiss, dassdie ArbeitderZGV, Herr Büttiker, hin und wieder kritisiert wird. Sie hat vielleicht daund dort Lücken; personell ist diese Zentralstelle nicht überdotiert; man darf nicht sagen, sie sei unterbelastet, im Gegenteil. Ich meine, dass ihre Arbeit besser ist, als man es annimmt, dass sie eher unterschätzt wird. Aber sie wurde zu einem Zeitpunkt geschaffen, als die Massnahmen der Gesamtverteidigung noch einseitig auf den Fall des militärischen Angriffes auf die Schweiz ausgerichtet waren. Die Rahmenbedingungen haben sich markant verändert. Ich glaube, wir müssen im Rahmen des Überdenkens von Armee, des Departementes, der Regierung, der Regierungstätigkeit usw. die ZGV neu beurteilen. Heute ist sie fachlich keinem Departementsvorsteher unterstellt. Meine persönliche Erfahrung in den letzten fünf Jahren ist, dass man immer dazu neigt, zu sagen, was querschnittvernetzt sei, dürfe man nicht einem Departement unterstellen, sonst werde das - wenn es beispielsweise dem EMD unterstellt ist - militarisiert. Umgekehrt habe ich die Erfahrung gemacht, dass etwas, was nicht einem Departement unterstellt ist, auch irgendwie frei schwebt; niemand fühlt sich dafür richtig verantwortlich. Das kann zur Folge haben, dass das zu einer gewissen Isolation der Amtsstelle führt. Ob die Bundeskanzlei hier besser wäre, weiss ich nicht, denn der Bundeskanzler ist auch kein Bundesrat mit Antragsrecht, der gleichgewichtig seine Geschäfte vertreten kann. Man sagt auch nicht, die Finanzen, die eine Querschnittaufgabe sind, dürfen keinem Departementschef unterstehen und müssen irgendwo bei der Bundeskanzlei angeordnet sein, sondern es gibt einen verantwortlichen Minister. Wir haben einen Verantwortlichen für die Justizprobleme - querschnittmässig -, und wir haben für die aussenpolitischen Probleme einen Querschnittverantwortlichen mit eigenem Departement. Ich glaube, dass man bei der Sicherheit ähnlich denken muss, wenn man will, dass die Sicherheitspolitik Durchschlagskraft hat, wo immer Sie sie ansiedeln wollen. Ich bin also aus rein praktischen Gründen etwas gegen diese Stabsunterstellungen irgendwo, weil die einen nachher frustriert sind, weil sich niemand um sie kümmert, und die ändern denken: Was machen die eigentlich den ganzen Tag? Das ist das Problem als ganzes, aber nicht die ZGV an sich, denn ihre Arbeit ist besser als ihr Ruf. Handlungsbedarf besteht vor allem mit Blick auf Strategieformulierung der Sicherheitspolitik. Der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz, der Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren und der Bericht zur Neutralität haben gezeigt, dass die heutige Sicherheitspolitik Dimensionen aufweist, die weit über das Gesamtverteidigungskonzept hinausgehen. Der Bundesrat ist also der Auffassung, dass die Aufgaben der ZGV, deren Statut und deren Eingliederung in die Verwaltungsorganisation überprüft werden sollen. Die Aufgaben muss irgendwer machen. Ob das auch in Zukunft immer genau gleich sein wird wie bisher, ist sicher zu überprüfen. Es drängt sich vielleicht sogar eine grundsätzliche Neuausrichtung der ZGV auf. Der Bundesrat hat deshalb im Oktober 1993 das EMD und die Bundeskanzlei gemeinsam beauftragt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe verschiedene Lösungsvarianten auszuarbeiten. Diese Lösungsvarianten - und das macht es etwas schwierig - müssen auch den Anliegen der Regierungsreform Rechnung tragen, was eine Abstimmung der Beschlüsse der eidgenössischen Räte über die Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes erforderlich machen wird. Es muss aber auch irgendwie in die Departementsreform passen. Das alles ist relativ komplex, so dass taugliche Sofortmassnahmen relativ problematisch wären. Das ist der Grund, Herr Büttiker, warum wir Ihre Fragen im Moment von ihrem materiellen Gehalt her nicht beantworten können. Aber Ihre Fragen sind berechtigt Sie werden uns im Laufe dieser Reformen begleiten müssen. Für den Bundesrat steht fest, dass eine Neuausrichtung der ZGV die schon fortgeschrittenen Reformprojekte - «Zivilschutz 95», «Armee 95», «EMD 95»-nichtverzögern darf. Eine weitere Problematik: Es muss alles zusammen passen, aber was sich der Reife nähert, muss eben auch realisiert werden können, sonst wird zuletzt gar nichts realisiert. In diesem Sinne kann ich Ihnen versichern, dass wir alles daransetzen werden, für die Zukunft der ZGV und ihre Aufgaben vernünftige, finanziell tragbare und einfache Lösungen zu finden. Büttiker Rolf (R, SO): Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger vor allem für das Zugeständnis, dass man bei der Neuausrichtung der ZGV eine gewisse Überprüfung vornehmen will, danken und bin für diesen Teil auch mit der Antwort befriedigt -- 3 of 5 -31. Mai 1994 425 Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen Aber ich bin auch der Meinung, dass in gewissen Bereichen ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, dass also eine Art Sofortmassnahmen ergriffen werden müssen. Wenn Sie jetzt wieder die Zahlen der ZGV in der Rechnung 1993 anschauen ungefähr 4 Millionen Franken; 3,5 Millionen Franken sind Personalausgaben, und für die Ausbildung werden 15 000 Franken aufgewendet-und die Effizienz betrachten, muss man sagen, dass hier ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 93.430 Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Verfahren der Standesinitiative Initiative parlementaire (CIP-CE) Procédure relative aux initiatives des cantons Differenzen - Divergences Siehe Jahrgang 1993, Seite 1107 - Voir année 1993, page 1107 Beschlussdes Nationalrates vom 14. März 1994 Décision du Conseil national du 14 mars 1994 A. Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse (Geschäftsverkehrsgesetz) A. Loi fédérale sur la procédure de l'Assemblée fédérale, ainsi que sur la forme, la publication et l'entrée en vigueur des actes législatifs (Loi sur les rapports entre les conseils) Art. 21 octies Abs. 1 bis, 3 Antrag der Kommission Abs. Ibis Streichen Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 21 octies al. Ibis, 3 Proposition de la commission Al. Ibis Biffer Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Der Ständerat hat - in erster Lesung - im Zusammenhang mit Artikel 21 octies Absatz 3 beschlossen, dass die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung von Standesinitiativen eine Vertretung des jeweiligen Kantons anhören kann - nicht anhören muss. Demgegenüber wollte der Nationalrat eine obligatorische Anhörung vorsehen. Dabei sollte aber die Kommission des Zweitrates an dieser Anhörung teilnehmen können. Wir haben dann im Rahmen der Differenzbereinigung beschlossen, festzuhalten (16.12.1993). Darauf hat sich der Nationalrat seinerseits in einer Kompromisslösung versucht Diese Kompromisslösung sieht so aus, dass in gewissen Fällen - Sie finden das auf der Fahne in Absatz 1 bis - auf Antrag der Kommission eine Initiative ohne Vorprüfung abgeschrieben werden kann, dass aber grundsätzlich die Verpflichtung der Anhörung durch die Kommission des Erstrates bestehenbleiben soll. Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir uns im Grundsatz nun dem Nationalrat anschliessen und den Passus übernehmen, wonach die Anhörung obligatorisch stattzufinden hat, hingegen der neue Absatz Ibis betreffend Abschreibung von Initiativen zu streichen sei. Wir nehmen an, dass damit die Differenz zwar nicht bereinigt ist, dass sich aber der Nationalrat seinerseits dieser Version anschliessen wird. Dann wäre dieses Verfahren endgültig beendet. Der Antrag lautet, wir sollten den Absatz 1 bis streichen und uns bezüglich Absatz 3 dem Nationalrat anschliessen. Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.400 Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics Differenzen - Divergences Siehe Seite 324 hiervor - Voir page 324 ci-devant Beschluss des Nationalisâtes vom 17. März 1994 Décision du Conseil national du 17 mars 1994 Antrag der Kommission Festhalten ( = Nichteintreten) Proposition de la commission Maintenir ( = Ne pas entrer en matière) Ruesch Ernst (R,SG), Berichterstatter: Nachdem wir Nichteintreten auf das Geschäft beschlossen hatten, und zwar mit 23 zu 16 Stimmen, hatte der Nationalrat am letzten Donnerstag abend der Frühjahrssession das Geschäft nochmals behandelt und knapp, mit 66 zu 63 Stimmen, an seinem Eintreten festgehalten. Der Bericht kam am Morgen bei den Schlussabstimmungen zu uns. Ihre Kommission konnte nicht mehr Stellung beziehen. Das Geschäft wurde auf die Sommersession vertagt. Inzwischen hat sich die Lage vollkommen verändert Diese Vorlage bestand in einem Junktim, in einer Verknüpfung zwischen einem Investitionsbonus, für den das Parlament zuständig ist, und dem Beschluss des Bundesrates, den Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer schon auf 1. Juli dieses Jahres zu gewähren, also einer Kompetenz auf der Ebene des Exekutive. Die Exekutive hat nun von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht und diesen Vorsteuerabzug nicht gewährt. Damit ist die Vorlage in dieser Form «gestorben». Hätten wir damals zugestimmt, so wäre die Vorlage ebenfalls «gestorben», denn die zweite Bedingung war nicht erfüllt. Wenn wir das Geschäft weiterbehandeln möchten, müssten Sie heute beschliessen, die Vorlage wieder an die Kommission zurückzuweisen, um sie formell zu entkoppeln. Wir müssten diese Entkoppelung von der Mehrwertsteuervorlage erst formulieren, und man müsste einen anderen Zeitplan festlegen, weil inzwischen Zeit vergangen ist Das Geschäft weiterzuverfolgen erachtet ihre Kommission als nicht sinnvoll, allzumal der Investitionsbonus im jetzigen Moment eher prozyklisch wirken könnte. Die Lage hat sich seit unserer letzten Behandlung im Rate auch wirtschafts- und ar-- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Büttiker Neuausrichtung der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) Interpellation Büttiker Réorientation de l'Office central de la défense (OCD) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3645 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 31.05.1994 - 08:00 Date Data Seite 422-425 Page Pagina Ref. No 20 024 292 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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