93-3663
Verwaltungsbehörden 18.03.1994 93.3663
18. März 1994Deutsch6 min
Source admin.ch
Motion Gonseth 582 N 18 mars 1994 das einen Bestandteil der Schlussdeklaration bildet, ist die materielle und sonstige Unterstützung von Frauenhäusern, Nottelefonen und ähnlichen Institutionen durch den Staat Die Bekämpfung der Gewalt und Hilfe für Gewaltopfer sind ein Bestandteil der Sozialpolitik und deshalb von gesamtschweizerischer Bedeutung. Nach Artikel 64ter der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone dafür, dass die Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben Hilfe erhalten. Gestützt auf diese Bestimmung wurde 1991 das Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5, AS 1992 2465) erlassen, das seit 1. Januar 1993 in Kraft ist Nach Artikel 3 OHG sorgen die Kantone für Beratungsstellen. Der Bund gewährt nach Artikel 18 OHG den Kantonen während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge in Form einer Pauschale für den Aufbau der Opferhilfe. Einige Kantone (z. B. Schaffhausen) haben die Frauenhäuser als Beratungsstellen nach OHG anerkannt Die vom Bund nach Artikel 18 OHG ausgerichtete Aufbauhilfe kann in einem solchen Fall für die Finanzierung eines Teilbereichs der von den Frauenhäusern wahrgenommenen Aufgaben verwendet werden. Ob die Frauenhäuser bei der Durchführung ihrer ausserordentlich wichtigen Aufgabe allenfalls noch in anderer Form unterstützt werden können, bedarf noch der Prüfung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 93.3663 Motion Gonseth Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Respect de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair) Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1993 Der Bundesrat wird gebeten,
Erwägungen
1.
umgehend eine konkrete Nachfolgestrategie bzw. eine Aktualisierung des Luftreinhalte-Konzepts (LRK) vom Oktober 1986 vorzulegen, mit konkreten Schritten und Massnahmen, die alle die LRV betreffenden Bereiche (nicht nur stationäre Anlagen) mit einbezieht;
2.
einen konkreten Fahrplan zu erstellen, bis wann er die neuen Umsetzungsstrategien erreichen will. Texte de la motion du 17 décembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé
1.
de soumettre au plus vite aux Chambres une stratégie complémentaire, à savoir un projet d'actualisation delà SLPA d'octobre 1986, qui soit assorti de mesures et d'étapes concrètes et qui prenne en compte tous les domaines relevant de l'OPair (et non uniquement les installations stationnaires);
2.
d'établir un calendrier concret indiquant le délai dans lequel il entend réaliser les objectifs de cette stratégie complémentaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bischof, Bühlmann, Dormann, Fasel, Gardiol, Gross Andreas, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Jöri, Keller Rudolf, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Rebeaud, Schmid Peter, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Oktober 1986, ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), hat der Bundesrat das Luftreinhalte-Konzept (LRK) verabschiedet. Damit sollten bis 1. März 1994 die Vorgaben der LRV erreicht werden. Heute zeichnet sich ab, dass der Bundesrat die gesteckten Ziele des LRK bei weitem nicht erreicht. Durch eine mutlose und inkohärente Politik besonders bei der Umsetzung der Anträge der Kantone ist er für das Scheitern des LRK massgeblich verantwortlich. Der Bundesrat wurde deswegen auch wiederholt von den Kantonen gerügt Lediglich bei den Schwefeldioxiden konnte die notwendige Reduktion (annähernd?) erreicht werden. Dagegen besteht nach wie vor ein grosser Handlungsbedarf zur Beseitigung der übermässigen Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung. Weiterhin hauptverantwortlich für die übermässigen Stickstoffdioxidwerte sind der zunehmende Schwerverkehr und auch der Individualverkehr, trotz Katalysator. Die Anstrengungen von Industrie und Gewerbe zur Reduktion der VOC als Mitverantwortlichefürdie Ozonbildung führen nurdann zum Erfolg, wenn endlich auch Massnahmen beim Verkehr ergriffen werden. Die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch (zum Beispiel massive Zunahme der Atemwegsallergien), Tier- und Pflanzenwelt (zum Beispiel Ernte-Einbussen bis zu 15 Prozent, Waldsterben nach neuem Sanasilva-Bericht), die Verschmutzung und Schädigung historischer Kulturgüter und anderer Gebäude usw. bleiben weiterhin bestehen und stellen ein ernstes gesundheitliches, ökologisches und auch ökonomisches Problem dar, auch im Hinblick auf Langzeitauswirkungen. Bisher haben zahlreiche Kantone weiter gehende Massnahmen, soweit sie in die Kompetenz der Kantone fielen, entsprechend ihren Massnahmenplänen, realisiert. Zur Senkung der Luftschadstoffe auf das für Mensch und Umwelt unschädliche Niveau der LRV bedarf es aber weiterer Anstrengungen. Wesentliche Aufgaben muss der Bund endlich anpacken. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 février 1994 Die vom Bundesrat in seinem Luftreinhalte-Konzept festgelegte Strategie zur Reduktion der Luftverschmutzung ist weiterhin gültig. Die hierfür notwendigen Massnahmen sind allerdings erst teilweise realisiert, so dass die 1986 festgelegten Fristen nur teilweise eingehalten werden können. So befindet sich die Änderung des Umweltschutzgesetzes, mit der unter anderem eine VOC-Abgabe eingeführt werden soll, noch in der parlamentarischen Beratung. Auch bei der Erstellung und Umsetzung der Massnahmenpläne auf Kantonsebene haben sich in unterschiedlichem Ausmass Verzögerungen ergeben. Insbesondere bei den Stickoxid- und den VOC-Emissionen bestehen noch erhebliche Ziellücken. Eine vom EDI eingesetzte interdépartementale Arbeitsgruppe «Luft» hat den Auftrag, die noch ausstehenden Massnahmen auf Bundesebene so rasch wie möglich voranzutreiben und die Anträge, die die Kantonsregierungen im Rahmen ihrer Massnahmenpläne gestellt haben, zu koordinieren und zu bearbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 1994 über ein drittes Paket von kantonalen Anträgen entscheiden und dabei auch das weitere Vorgehen mit entsprechendem Zeitplan für konkrete Massnahmen vorlegen. Die Bemühungen, die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu erreichen, sind auf verschiedenen Ebenen im Gange. Die vorhandenen Lücken müssen dabei so rasch als möglich geschlossen werden. Der Bundesrat hält deshalb an seiner bestehenden Strategie fest Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Gonseth Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Motion Gonseth Respect de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 18 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3663 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1994 - 08:00 Date Data Seite 582-582 Page Pagina Ref. No 20 023 844 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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