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Entscheid

93-453

Verwaltungsbehörden 24.03.1995 93.453

24. März 1995Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

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Stimmen #ST# 93.453 Parlamentarische Initiative (Meier Hans) Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer Initiative parlementaire (Meier Hans) Imposition des huiles minérales. Suppression de l'affectation spéciale Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 9. Dezember 1993 Gestützt auf Artikel 21 bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Artikel 36ter Absatz 1 Einleitungssatz und Absatz 2 Abs. 1 Der Bund verwendet den ganzen Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages wiefolgt fürAufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr:.... Abs. 2 Soweit der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages zur Sicherstellung der in Absatz 1 genannten Aufgaben nicht ausreicht, erhöht der Bund den Mineralölsteuerzuschlag. Texte de l'initiative du 9 décembre 1993 Me fondant sur l'article 21 bis ss. de la loi sur les rapports entre les Conseils, je dépose l'initiative parlementaire suivante, sous la forme d'un projet rédigé de toutes pièces: La Constitution fédérale est modifiée comme il suit: Article 36ter alinéa 1 er phrase introductive et alinéa 2 Al. 1 La Confédération utilise pour des tâches en rapport avec le trafic routier la totalité du produit de la surtaxe sur les huiles minérales comme il suit:.... Al. 2 La Confédération relève la surtaxe sur les huiles minérales dans la mesure où le produit de celle-ci ne suffit pas à garantir la réalisation des tâches énumérées dans l'alinéa 1 er.

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Initiative parlementaire. Huiles minérales 922 N 24 mars 1995 Béguelin Michel (S, VD) unterbreitet im Namen der Kommission für Verkehr und Femmeldewesen (KVF) den folgenden schriftlichen Bericht: Am 9. Dezember 1993 reichte Herr Meier Hans eine parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welcher dieses Geschäft zur Prüfung zugewiesen wurde, gab am 27. Juni 1994 dem Initianten Gelegenheit, sich zu seinem Vorstoss zu äussern. Begründung des Initianten (Zusammenfassung) Seit Bestehen unseres Bundesstaates bis Ende der fünfziger Jahre unseres Jahrhunderts flössen sämtliche Zölle in die allgemeine Bundeskasse zur Bestreitung der vielfältigen Aufgaben des Bundes. Damals, in der Euphorie des Nationalstrassenbaues - jedes Schweizer Dorf wollte einen Anschluss an die Autobahnen -, wurde die Zweckbindung des Treibstoffzolls eingeführt In der heutigen Finanzkrise und aufgrund der kostenintensiven Aufgaben im Sozial- und Verkehrsbereich muss der Bundesrat im Mitteleinsatz flexibel sein. Die Zweckbindung für die Hälfte des Reinertrages der Mineralölsteuer auf Treibstoffen muss deshalb abgeschafft werden. Der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages muss in Zukunft für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr genügen. Sollte dieses Geld für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes nicht ausreichen, so muss der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden. Erwägungen der Kommission Die Kommission beschloss mit 12 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Während die Kommissionsminderheit den Argumenten des Initianten zustimmte, lehnte die Kommissionsmehrheit eine Aufhebung der Zweckbindung des Treibstoffzolls ab. Die Zweckbindung von Fiskaleinnahmen ist zwar aus finanzpolitischer Sicht nicht unbedenklich, da dadurch starre Ausgabenautomatismen geschaffen werden. Die Dispositionsfreiheit von Exekutive und Legislative, den Haushalt geänderten Prioritäten anzupassen, wird so erschwert Es muss jedoch beachtet werden, dass die Treibstoffzölle neben ihrem Konsumsteuercharakter noch die Eigenschaften von Verkehrseinnahmen aufweisen: Statt dass der Automobilist jeweils bei der Benützung von Strassen an speziellen Kassenstationen eine Gebühr zu bezahlen hat, wird ihm einfachheitshalber der für den Betrieb des Motorfahrzeuges notwendige Treibstoff belastet. Schliesslich bleibt festzuhalten, dass die Zweckbindung des Treibstoffgrundszolles 1983 von 60 auf 50 Prozent gesenkt wurde. Eine weitere Senkung oder gar die Aufhebung der Zweckbindung ist angesichts der Strassenausgaben des Bundes nicht angebracht Béguelin Michel (S, VD) présente au nom de la Commission des transports et des télécommunications (CTT) le rapport écrit suivant: Le 9 décembre 1993, M. Meier Hans a déposé une initiative parlementaire sous la forme d'un projet rédigé de toutes pièces. La Commission des transports et des télécommunications, à qui cet objet a été attribué pour examen préalable, a donné le

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juin 1994 la possibilité à l'auteur de l'initiative de s'exprimer sur son intervention. Développement de l'auteur de l'initiative (résumé) Depuis la naissance de notre Etat fédéral jusqu'à la fin des années cinquante de ce siècle, la totalité des droits de douane tombait dans la caisse générale de la Confédération et servait à financer la réalisation des nombreuses tâches étatiques. Par la suite, cependant, dans l'euphorie de la construction des routes nationales où chaque village voulait son raccordement à l'autoroute, on a instauré l'affectation spéciale du produit des droit de douane sur les carburants. Or, étant donné la crise actuelle des finances fédérales et le coût élevé des tâches que doit assumer l'Etat dans le domaine social et dans le secteur des transports, le Conseil fédéral doit pouvoir utiliser ses fonds avec un maximum de souplesse. C'est pourquoi il convient aujourd'hui de supprimer l'affectation spéciale de la moitié du produit net des droit d'entrée sur les carburants. Le produit de la surtaxe sur les huiles minérales devra désormais suffire à la réalisation des tâches en rapport avec le trafic routier. Toutefois, si les fonds venaient à manquer pour l'achèvement du réseau des routes nationales, il conviendrait de relever la surtaxe sur les huiles minérales. Considérations de la commission La commission a décidé, par 12 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initative, seule une minorité de la commission ayant été convaincue par les arguments exposés par l'auteur de l'initiative en faveur de la suppression de l'affectation spéciale des droits d'entrée sur les carburants. La majorité de la commission ne nie certes pas que l'affectation des rentrées fiscales puisse être gênante dans la mesure où elle institue un carcan rigide qui rend difficile une adaptation à des priorités changeantes. Mais, estime-t-elle, il faut considérer que les droits d'entrée sur les carburants, outre qu'ils sont un impôt de consommation (un «droit d'accise»), possèdent aussi un caractère de redevance: simplement, au lieu de faire payer l'usager de la route à un péage, on taxe le carburant dont il a besoin pour alimenter son véhicule. D'autre part, ajoute-t-elle, il convient de rappeler que l'affectation des droits de douane sur les carburants a déjà été ramenée de 60 à 50 pour cent en 1983, et que, compte tenu des dépenses de la Confédération en matière de routes, ce serait une erreur que d'aller plus loin. Antrag der Kommission Mehrheit Der Initiative keine Folge geben Minderheit (Diener, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Stalder, Steiger Hans, Zwygart) Der Initiative Folge geben Proposition de la commission Majorité Ne pas donner suite à l'initiative Minorité (Diener, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Stalder, Steiger Hans, Zwygart) Donner suite à l'initiative Fischer-Seengen Ulrich (R, AG), Berichterstatter: Die Kommission hat mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Meier Hans keine Folge zu geben. Sie haben einen Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) vom 27. Juni 1994 erhalten. Dieser Bericht ist leider nicht sehr aussagekräftig, wichtige Argumente fehlen. Ich kann mich deshalb nicht darauf beschränken, bloss darauf zu verweisen. Die Hälfte des Grundzolls respektive der Reinertrag der Mineralölsteuer fliesst in die allgemeine Bundeskasse, die andere Hälfte wird zweckgebunden für Strassenzwecke ausgerichtet und eingesetzt Diese Finanzierungsart für die Strassen hat sich als nicht ausreichend erwiesen, und deshalb wurde ein Zollzuschlag auf dem Treibstoff eingeführt, der sukzessive bis auf 30 Rappen pro Liter erhöht wurde. Damit konnten die Finanzierung der Nationalstrassen erreicht und auch Beiträge an die Strassen kosten der Kantone ausgerichtet werden, in der Weise, dass für den Strassenbau keine allgemeinen Bundesmittel mehr in Anspruch genommen werden mussten. Diese Lösung hat sich bewährt Es besteht kein Grund, davon abzugehen, zumal das Nationalstrassennetz noch nicht fertiggestellt ist und die Aufwendungen für den Unterhalt dieser Strassen stark zunehmen werden. Eine puristische finanzrechtliche Betrachtungsweise wäre inkonsequent, Zweckbindungen kennen wir auch anderswo, und zwar in Bereichen, welche von den gleichen Kreisen, welche hier eine Änderung möchten, in keiner Weise bestritten werden. Ich erinnere an den Mehrwertsteueranteil für die Krankenversicherung, an das Prozent der Mehrwertsteuer für die -- 2 of 4 -24. März 1995 N 923 Petitionen AHV- sofern die demographische Entwicklung dies notwendig macht -, an die Tabak- und Alkoholsteuer, die auch zweckgebunden für die AHV eingesetzt wird. Die Zweckbindung der Strassengelder ist somit kein Sonderfall. Der Bundesrat wollte im Sanierungsprogramm 1994 eine Lockerung dieser Zweckbindung, indem auch die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs aus diesen Geldern hätte möglich sein sollen. Das Parlament respektive der Nationalrat hat dieses Ansinnen klar abgelehnt. Die damaligen Argumente gelten auch heute noch, zumal die parlamentarische Initiative sehr viel weiter geht, indem sie die vollständige Aufhebung der Zweckbindung fordert und somit radikaler ist als der Vorschlag des Bundesrates. Zurzeit prüft der Bundesrat im Zusammenhang mit der Neat-Finanzierung neue Finanzierungsmodelle für den öffentlichen Verkehr, denn diese grossen Projekte erfordern eine neue Finanzierung; die bisherigen Methoden sind offensichtlich ungenügend. Diese Erkenntnis ist spätestens mit dem Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Neat transparent geworden. Die Treibstoffzölle respektive die Mineralölsteuer sollen auch hier wieder im Gespräch sein. Wichtig ist deshalb, dass wir heute unsere Handlungsfreiheit bewahren und nicht mit vorzeitigen Beschlüssen die Weichen falsch stellen. Schliesslich ist die politische Zielrichtung der parlamentarischen Initiative klar. Dem Strassenbau und -unterhalt sollen Mittel entzogen werden, die speditive Fertigstellung des Nationalstrassennetzes soll verhindert werden. Das ist genau das Gegenteil dessen, was unser Rat verschiedentlich beschlossen und bekräftigt hat. Besonders unsere welschen Miteidgenossen haben Anspruch darauf, dass das Nationalstrassennetz nun zügig fertiggestellt wird, und deshalb darf man diesem Zweck die entsprechenden Mittel nicht vorenthalten. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative Meier Hans keine Folge zu geben. Meier Hans (G, ZH): Seit Bestehen unseres Bundesstaates bis in die fünfziger Jahres unseres Jahrhunderts flössen alle Zölle in die allgemeine Bundeskasse zur Bestreitung der vielfältigen Aufgaben des Bundes. In den fünfziger Jahren, zur Zeit der Euphorie des Autobahnbaus, wollte jedes Dorf einen Autobahnanschluss, wenn möglich sogar mehrere: Ost, West, Nord, Süd - wir erinnern uns an diese Zeit Aber sogar noch heute, in der Zeit der Finanzknappheit, wo überall die Mittel für wichtige Aufgaben des Bundes fehlen, sprudelt diese Quelle für den Ausbau der luxuriösen Betonbänder munter weiter Betonbänder, die Lebensräume von Mensch und Tier durchschneiden und die Seele unseres Landes zerstören. Jawohl, Herr Fischer-Seengen, es gehtauch darum, dem Strassenbau die Finanzmittel zu entziehen! Herr Bundesrat Stich hat am 29. September 1992 in unserem Rate anlässlich der Debatte zur Sanierung der Bundesfinanzen folgendes gesagt: «Da gibt es die grosse Illusion, dass die Grundzölle dazu da seien, dass wir Schweizer Strassen bauten. Das ist ein Irrtum: Historisch gesehen hat der Bund von Anfang an immer und als einzige generelle Einnahmequelle die Zölle für sich beansprucht, und zwar nicht für bestimmte Zwecke. Das ist erst etwa in den sechziger Jahren mit dem Nationalstrassenbauprogramm gekommen.... Aber bis dahin waren die Zölle frei verfügbare Mittel. Das ist das Ziel, das man sich für die Zukunft wieder setzen muss: wegzukommen von der Zweckbindung, denn Zweckbindungen führen nicht zu einem optimalen Einsatz der Mittel, auch nicht im Strassenbau. Man könnte vermutlich auch im Strassenbau Geld sparen, aber man hat es, und es muss ausgegeben werden. Aber vielleicht ist das eine Frage, die man in Zukunft lösen kann.» (AB 1992 N 1820) Als ich vor etwas mehr als einem Jahr diese parlamentarische Initiative einreichte, glaubte ich, diese Zukunft sei gekommen. Ich wollte Bundesrat Stich unterstützen. Heute aber, nachdem dieser Rat - Herr Fischer-Seengen hat es ebenfalls erwähnt - kürzlich sogar die Lockerung der Zweckbindung zugunsten der Bahnen abgelehnt hat, mache ich mir über den Ausgang der Abstimmung über meine parlamentarische Initiative keine Illusionen mehr. Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Als Andreas Herczog 1983 einen Antrag zur Abschaffung der Zweckbindung in diesem Rate stellte, wurde dieser Antrag des damaligen «Pöchlers» mit 146 zu

3.

Stimmen abgeschmettert Ich hoffe, dass mein Antrag ein respektableres Ergebnis erhalten wird. So bleibt uns Grünen nach dem Ja des Volkes zur Alpen-Initiative und dem dreifachen Nein zu den Landwirtschaftsvorlagen nur noch die Hoffnung auf das Volk: Die Hoffnung, dass dereinst das Volk die Initiative der Grünen «Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» annehmen und so die notwendigen Mittel für die Sicherung der vielfältigen Aufgaben des Bundes sicherstellen wird. Ich bitte Sie trotz allem, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 82 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 44 Stimmen #ST# Petitionen - Pétitions 94.2024 Petition Dalle Carbonare Rita Änderung der Arbeitslosenversicherung Pétition Dalle Carbonare Rita Modification de l'assurance-chômage David Eugen (C, SG) unterbreitet im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) den folgenden schriftlichen Bericht:

1.

Inhalt der Petition Am 30. April 1993 reichte Frau Rita Dalle Carbonare folgende Petition ei n: «Alleinerziehenden, die eine 50-Prozent-Stelle innehatten, um den Erziehungspflichten nachkommen zu können, die nun arbeitslos (bzw. erwerbslos) geworden sind, sei mit sofortiger Wirkung 100 Prozent ihres 50-Prozent-Lohnes über die ALV auszuzahlen.» Begründet wird die Petition vorab mit dem Argument, dass eine Arbeitslosenentschädigung, die nur auf 80 Prozent des versicherten Verdienstes einer Teilzeitbeschäftigung abstellt, die Lebenshaltungskosten der alleinerziehenden erwerbslosen Person und ihrer Kinder kaum noch zu decken vermag. Der Gang zur Fürsorge bleibe unter solchen Bedingungen der einzige Ausweg. Die Erziehung der Kinder leide in solcher Bedrängnis zusätzlich.

2.

Stellungnahme des Biga vom 27. Januar 1994 Die Forderungen der Petentin, d. h. die Gewährung eines Taggeldsatzes von 100 Prozent für teilweise Arbeitslose mit elterlichen Erziehungspflichten, bedingen eine Revision von Artikel 22 Avig. Sollte für derartige Fälle ein Taggeldansatz von

100.

Prozent festgelegt werden, wäre zu bedenken, dass dieser höhere Satz nicht ohne weiteres an den früheren Beschäftigungsgrad anknüpfen kann, da die Bedürftigkeit bei arbeitslosen Vollzeitbeschäftigten mit geringem Einkommen nicht anders ist als bei Teilzeitarbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren. Beide haben gemäss geltendem Recht eine Einbusse von 20 bis 30 Prozent hinzunehmen, die bei einem Einkommen von beispielsweise 3600 Franken den Betrag von 720 bis 1080 Franken ausmacht. Eine statistische Hochrechnung der Mehrkosten, die eine gesetzliche Realisierung dieser Forderung mit sich bringen würde, ist gegenwärtig in Vorbereitung.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Meier Hans) Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer Initiative parlementaire (Meier Hans) Imposition des huiles minérales. Suppression de l'affectation spéciale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.453 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 921-923 Page Pagina Ref. No 20 025 481 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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