93-5132
Verwaltungsbehörden 04.10.1993 93.5132
4. Oktober 1993Deutsch155 min
Source admin.ch
4. Oktober 1993 N 1759 Fragestunde #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance Montag, 4. Oktober 1993, Nachmittag Lundi 4 octobre 1993, après-midi 15.30h Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter Präsident: Zur Fragestunde folgende Vorbemerkung: Man sollte die Fragestunde für aktuelle, dringende Fragen an den Bundesrat reservieren. Die meisten der 66 heute vorliegenden Fragen könnten viel besser mit einem Brief oder mit einer kurzen Anfrage an die Verwaltung bereinigt werden. Das Büro des Nationalrates wird über eventuell notwendige Richtlinien für die Ablehnung von Fragen befinden.. Nach dieser Bemerkung.nehme ich noch kurz zum Tagesgeschehen Stellung: Après je dramatique tremblement de terre en Inde qui a fait plus de 30 000 morts, j'ai écrit à M. Shivraj Patii, président du Lok Sabha, la Chambre du peuple du Parlement de la République de l'Inde, une lettre, en votre nom, exprimant la sympathie de notre Parlement envers l'Inde si durement meurtrie. Je suis heureux que notre Corps suisse d'aide en cas de catastrophe ait rapidement réagi et offert une aide bienvenue témoignant ainsi de la solidarité de la Suisse. Nous avons suivi avec inquiétude les événements de Moscou. Le coup d'Etat des conservateurs et des nationalistes a échoué, le sang a malheureusement coulé. L'assaut a été donné contre un parlement de façade. J'exprime l'espoir que M. Eltsine, président, qui contrôle la situation, aura maintenant les coudées franches pour organiser des élections démocratiques et conduire les réformes économiques nécessaires, tout en maintenant l'unité de la Fédération de Russie. #ST# Fragestunde - Heure des questions 93.5132 Frage Reimann Maximilian Publikumsrat für TV-Programm S plus Question Reimann Maximilian Programme de télévision S plus. Conseil du public Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Mit der Erteilung einer selbständigen Konzession und der Direktunterstellung unter die SRG-Generaldirektion hat der Bundesrat bewusst eine klare Abgrenzung zwischen dem neuen TV-Programm S plus und dem Fernsehen DRS angestrebt Beinhaltet diese konzessionsrechtliche Abgrenzung nicht auch die Schaffung eines eigenständigen Publikumsrates für S plus, zumal dieses Programm im Sinne der bundesrätlichen Fernsehpolitik (vgl. Antwort auf die Interpellation Vollmer 93.3152) einen betont nationalen und nicht bloss sprachregionalen Charakter zugewiesen erhalten hat? Texte de la question du 4 octobre 1993 En octroyant une concession autonome au programme de télévision S plus et en plaçant ce diffuseur directement sous l'autorité de la Direction générale de la SSR, le Conseil fédéral a marqué sa volonté d'établir une limite claire entre ce nouveau programme et la DRS. S plus se veut national et non purement représentatif de chaque région linguistique, dans l'esprit de la politique du Conseil fédéral en matière d'audiovisuel (cf. la réponse à l'interpellation Vollmer 93.3152). Une telle séparation, que légalise la concession, n'implique-t-elle pas également la création d'un Conseil du public indépendant? Bundespräsident Ogi: Von den 66 Fragen betreffen 18 das EVED. Ich beantworte zuerst die Frage von Herrn Reimann Maximilian. Die Frage, die er gestellt hat, greift nach Ansicht des Bundesrates ein berechtigtes Anliegen auf. l n der Tat verlangt das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen von der SRG, dass das Publikum in der Organisation vertreten ist. Ich verweise hier auf Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe c dieses Gesetzes. Diese Forderung ist in der neuen SRG-Konzession vom 18. November 1992 ausdrücklich wiederholt worden. Im Rahmen ihrer gesetzlich garantierten Organisationsautonomie ist die SRG aber grundsätzlich frei, die Frage der Publikumsvertretung für das neue TV-Programm S plus zu regeln. 93.5139 Frage Jenni Peter Natel C Question Jenni Peter Natel C Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Laut Mitteilung der PTT sollte das Natel-C-Netz in Grossagglomerationen bereits seit einiger Zeit zur Zufriedenheit der Abonnenten erschlossen sein. Trotzdem sind immer noch Gebiete, wie z. B. Belp mit dem Flughafen, ungenügend erschlossen. Zu den verschiedenen eventuellen technischen Problemen sind sicher auch die hängigen Einsprachen an der Verzögerung schuldig. Es ist daher eine Tatsache, dass einige Abonnenten von den PTT nicht die Leistung erhalten, für welche sie bezahlen. Ich bitte den Bundesrat, mirfolgende Frage zu beantworten: In wie vielen Gebieten sind heute noch Einsprachen hängig, und ist der Bundesrat bereit, für eine bessere Erschliessung eine Frist zu setzen und diese den Abonnenten mitzuteilen? Texte de la question du 4 octobre 1993 Selon un communiqué des PTT, le réseau Natel C fonctionnerait depuis quelque temps à la satisfaction des abonnés dans les grandes agglomérations. Pourtant, il reste des régions par exemple la zone de Belp, avec son aéroport - insuffisamment desservies. Outre diverses difficultés techniques, les oppositions pendantes sont sans doute aussi responsables du retard. De ce fait, certains abonnés des PTT n'obtiennent pas la prestation pour laquelle ils ont payé. Je prie le Conseil fédéral de me fournir une réponse à la question suivante: Dans combien de régions des oppositions sont-elles encore pendantes, et le Conseil fédéral est-il disposé à fixer un délai pour une meilleure desserte et à en informer les abonnés? Bundespräsident Ogi: Zurzeit sind gesamtschweizerisch noch 41 Baugesuchefür Natel-C-Antennen hängig. Fehlende Baubewilligungen oder solche, die mit Aenderungen verbunden sind, z. B. die Reduktion der Masthöhe, erschweren der Telecom PTT in der Tat eine zügige, funktionstechnisch ein-- 1 of 35 -Heure des questions 1760 N 4 octobre 1993 wandfreie Erschliessung gewisser Gebiete. Der Bundesrat hat aber keine Möglichkeit, direkt auf die regionalen oder kantonalen Baubewilligungsinstanzen einzuwirken und ihnen eine Frist zu setzen. Die sich in der Vernehmlassung befindende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes soll den Kantonen Fristen für die Baubewilligungsverfahren auferlegen. 93.5140 Frage Bischof Mohammedanische Nächstenliebe im Fernsehen DRS Question Bischof Télévision DRS. Charité islamique Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Religionsfreiheit besteht bei uns. Ganz klar! Was ich aber im Schweizer Fernsehen vom Sonntag abend, 23. August 1993, sah, verschlug mir die Sprache! Dort schilderte ein mohammedanischer Sprecher deren Nächstenliebe in den höchsten Tönen. Er verschwieg aber, dass das Christentum sowie andere Religionen als Unglauben gehasst und laut Koran um Hab und Gut gebracht und bekämpft werden müssen! Nicht eingehaltene Menschenrechte wie Bigamie, Frauenversklavung zeugen überhaupt nicht von Nächstenliebe, sondern zeigen uns die Gefahr, in der wir uns bewegen, indem wir solche Aeusserungen tolerieren, ja geradezu noch fördern! Das Schweizer Fernsehen allen voran! Was meint der Bundesrat zu solchen Sequenzen, die das Schweizer Fernsehen an einem Sonntag in die gute Stube sendet? Texte de la question du 4 octobre 1993 Nous connaissons la liberté de religion, c'est un fait! Mais je suis resté bouche bée devant ce que j'ai vu un dimanche soir à la télévision suisse alémanique, le 23 août 1993! Un musulman faisait alors l'éloge de la charité islamique. Toutefois, il s'est bien gardé de dire que, selon le coran, les infidèles, chrétiens ou autres, devaient être haïs, dépouillés de leurs biens et combattus! Le non-respect des droits de l'homme, à l'image de la bigamie et de l'esclavage des femmes, n'a rien à voir avec la charité; il montre, au contraire, combien il est dangereux de tolérer, voire d'encourager de telles affirmations, comme l'a fait la télévision suisse en se distinguant de la sorte! Que pense le Conseil fédéral dételles séquences que la télévision suisse diffuse un dimanche dans nos chaumières? Bundespräsident Ogi: Der Bundesrat weist einmal mehr darauf hin, dass Fragen der Programmgestaltung nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Artikel 55bis Absatz 3 der Bundesverfassung garantiert der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft Autonomie in der Programmgestaltung. Die SRG ist denn auch im Rahmen der ihr vom Bundesrat erteilten Konzession in der Gestaltung ihrer Programme frei und für diese allein verantwortlich. 93.5141 Frage Keller Rudolf Gebühr bei besetzter Telefonleitung Question Keller Rudolf Taxe téléphonique en cas de ligne occupée Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Laut neuesten Meldungen planen die PTT ihre Telefonkunden noch weiter auszunehmen, indem beim Ertönen des Besetztzeichens, oder wenn die angerufene Person nicht abnimmt, die anrufende Person gleichwohl eine Grundgebühr bezahlen muss. Stimmt es, dass die PTT so etwas diskutieren, und, falls ja, ist der Bundesrat bereit, diese frechen Raubzugpläne umgehend zu stoppen? Texte de la question du 4 octobre 1993 Selon de récentes informations, les PTT ont l'intention de «plumer» encore davantage leurs clients, en leur faisant payer une taxe de base même lorsqu'ils obtiennent un signal indiquant que la ligne est occupée, ou lorsque la personne appelée ne répond pas. Est-il exact que les PTT ont discuté d'une telle mesure, et dans l'affirmative, le Conseil fédéral est-il prêt à stopper immédiatement ces projets effrontés d'«extorsion»? Bundespräsident Ogi: Die Presseberichte über die Erhebung einer Gebühr für die Herstellung der Verbindung bei normalen, analogen Telefonanschlüssen sind falsch. Die PTT planen nichts Derartiges. Hingegen kostet beim digitalen Swissnet-Anschluss jede versuchte, aber nicht zustande gekommene Verbindung laut Artikel 57 der Verordnung über Fernmeldedienste 10 Rappen, weil die Möglichkeit besteht, auf der Leitung Daten zu übermitteln, auch wenn der Angerufene den Anruf nicht beantwortet Zurzeit sind in der Schweiz ungefähr 4500 Swissnet-Anschlüsse in Betrieb. 93.5143 Frage Bischof Magazin «Via» der SBB Question Bischof CFF. Magazine «Via» Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Ausgabe des Magazins der SBB («Via»), Nr. 3/93, präsentiert dem Leser auf der Titelseite einen Mann namens Khaled Zhioua Dieser Mann arbeitet beim SBB-Zugspersonal. Da sich in einer der letzten Fragestunden die Sozialdemokraten über ein SBB-Plakat brüskierten, auf dem man eine asiatische Frau im Schlepptau eines SBB-Angestellten sah, und im Rückblick auf eine Antwort von Herrn Bundespräsident Adolf Ogi, dass bei den SBB in erster Priorität einheimische (Schweizer) Arbeitskräfte berücksichtigt werden, drängt sich bei mir die Frage auf: Heisst es nicht SBB (Schweizerische Bundesbahnen), und wäre es nicht möglich gewesen, dass man in erster Linie einen Einheimischen oder eine Einheimische (Schweizer oder Schweizerin) auf dieses Titelbild projiziert hätte? Texte de la question du 4 octobre 1993 Dans son numéro 3 de l'année en cours, le magazine des CFF «Via» présente à ses lecteurs, sur sa couverture, un homme appelé Khaled Zhioua Cet homme fait partie du personnel de train des CFF.
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4. Oktober 1993 N 1761 Fragestunde Vu que, lors d'une des dernières heures des questions, les socialistes s'étaient élevés contre la représentation, sur une affiche des CFF, d'une femme asiatique à la traîne d'un employé de ladite entreprise et vu que, dans une réponse qu'il avait donnée, le président de la Confédération, M. Adolf Ogi, avait affirmé que les CFF donnent la priorité aux travailleurs indigènes (suisses), je pose la question suivante: L'abréviation CFF ne signifie-t-elle pas Chemins de fer fédéraux (le mot «fédéraux» indiquant l'appartenance à la Suisse); n'aurait-il donc pas été possible de faire figurer en premier lieu un indigène (suisse) sur la couverture du magazine susmentionné? Bundespräsident Ogi: Der Bundesrat übt die Oberaufsicht über die SBB aus; deren unternehmerische Freiheit soll gewährleistet bleiben. Lediglich zur Wahrung wichtiger Landesinteressen erteilt der Bundesrat Weisungen. Im Zusammenhang mit dem «Via»-Titelblatt ist diese Voraussetzung nicht erfüllt Das von Herrn Bischof erwähnte Plakat mit einer asiatischen Frau war Teil einer Werbekampagne der PTT und nicht der SBB. 93.5151 Frage Giger Neue Alpentransversale Neat Question Giger Nouvelles transversales alpines NLFA Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Den Medien ist zu entnehmen, dass die BLS-Verantwortlichen sich weigern, den Finanzvertrag mit dem Bund für den Lötschberg-Basistunnel zu unterzeichnen. Die BLS sieht sich offenbar bereits heute ausserstande, das bei der Betriebsaufnahme fällige Darlehen von 4,3 Milliarden Franken samt Zinsen zurückzubezahlen. Der Bankrott des Bahnunternehmens wäre die Folge. Die Eigenwirtschaftlichkeit der Neat wird offenbar zusehends in Frage gestellt. Desgleichen ist das Gutachten Jaeger, Schips und Caluori längst nicht mehr über alle Zweifel erhaben. Treffen diese Medieninformationen bezüglich der BLS zu, und was gedenkt der Bund gegebenenfalls vorzukehren? Stellen sich bei den SBB, bezüglich des Gotthard-Basistunnels, nicht die gleichen Finanzierungsprobleme wie bei der BLS? Texte de la question du 4 octobre 1993 A en croire les médias, le BLS refuserait de signer avec la Confédération la convention sur le financement du tunnel de base du Loetschberg. S'ils veulent éviter lafaillite de leur entreprise, les responsables du BLS ne peuvent envisager de rembourser le prêt de 4,3 milliards de francs - intérêts compris qui devrait leur être alloué lors du commencement des travaux. Manifestement, la rentabilité de la NLFA est de plus en plus remise en question, de même que les conclusions de l'expertise réalisée par les professeurs Jaeger, Schips et Caluori. Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral: Les informations diffusées par les médias sur le BLS sont-elles exactes? Le cas échéant, quelle attitude le Conseil fédéral compte-t-il adopter? Les CFF ne connaissent-ils pas des problèmes similaires avec le tunnel de base du Saint-Gothard? Bundespräsident Ogi: Die beiden Verwaltungsräte - der SBB und der BLS - haben den Finanzierungsvereinbarungen für die Bauphase bereits Anfang Sommer 1993 zugestimmt. Der Bundesrat hat die Verträge am 1. September dieses Jahres genehmigt. Gestützt auf den Alpentransitbeschluss hat er in bezug auf die Darlehensverzinsung einen zusätzlichen präzisierenden Vermerk angebracht. Die BLS sorgt sich darüber, ob sie die im Bundesbeschluss vorgesehene Verzinsung dereinst erbringen kann, steht aber voll hinter dem Projekt Der Bundesrat hat auch nie bestritten, Herr Giger, dass seine Berechnungen auf langfristigen Annahmen beruhen und zum Beispiel die Geologie durchaus gewisse Risiken beinhaltet Von dieser Problematik sind die SBB grundsätzlich auch betroffen. Sollten sich die von Bundesrat und Parlament formulierten Finanzierungsgrundsätze infolge von unerwarteten und von den Bahnen nicht zu verantwortenden Entwicklungen als nicht erfüllbar erweisen, müssten die Verzinsungs- und Amortisationsbedingungen selbstverständlich neu diskutiert werden. Giger: Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Frage. Trotzdem bin ich nicht restlos befriedigt. Gemäss Bundesbeschluss über den Bau der Neat-Artikel 14, Finanzierung - sind ja SBB und BLS einander gleichgestellt Dass nun aber die SBB in dieser Angelegenheit nicht in gleicher Weise reagiert haben wie die BLS, ist nach meiner Ansicht darauf zurückzuführen, dass die SBB die ganze Finanzierungsfrage einfach auf die leichte Schulter nehmen. Nun aber meine Zusatzfrage: Ich habe die Bemerkung angebracht, dass das Gutachten der Hochschule St. Gallen heute vom Bundesrat offenbar in Zweifel gezogen wird. In der Zwischenzeit habe ich gehört, dass der Koordinationsstab bei der ETH in Lausanne ein Rentabilitätsgutachten eingeholt hat Zweifelt der Bundesrat heute - das ist meine Frage - an diesem Gutachten der Hochschule St. Gallen? Offenbar ist das der Fall. Bundespräsident Ogi: Es ist nicht so einfach, Sie, Herr Giger, in dieser Angelegenheit zu befriedigen; das wissen wir von der Kommissionstätigkeit, das wissen wir auch von der Diskussion im Parlament im Zusammenhang mit der Neat. Ich habe dafür Verständnis.
Erwägungen
1.
Die SBB nehmen die Finanzierung nicht auf die leichte Schulter.
2.
Das Gutachten der Handelshochschule St. Gallen wird vom Bundesrat nicht in Zweifel gezogen. Das Gutachten datiert vom letzten Jahr (1992). Wenn das Departement allenfalls ein Gutachten verlangt, dann will es damit einen weiteren Beweis, dass die früheren Berechnungen, wie sie für die Botschaft von 1990 im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit angestellt wurden, noch einmal bestätigt werden. 93.5152 Frage Comby Katastrophe von Brig Question Comby Catastrophe de Brigue Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Naturkatastrophe von Brig-Glis bringt die Bevölkerung des Oberwalliser Hauptortes in eine äusserst kritische Situation. Ausser beträchtlichen Sachschäden sind auch Menschenleben zu beklagen. Ich bin dem Bundesrat für seine schnelle Reaktion zu Dank verpflichtet Ich bitte ihn nun, genauer anzugeben, welche unerlässliche Hilfe er für die schwer getroffene Bevölkerung von Brig-Glis und für die anderen von diesem Unwetter überraschten Gemeinden zu leisten beabsichtigt. Ich bitte den Bundesrat ausserdem um Auskunft, welche wirksamen Massnahmen in Zukunft ergriffen werden sollen, um solche Katastrophen soweit menschenmöglich zu verhindern.
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Heure des questions 1762 N 4 octobre 1993 Müsste der Sicherheit der Bevölkerung nicht oberste Priorität zugemessen werden? Wäre es unter diesem Aspekt nicht notwendig, Ausnahmemassnahmen zur angemessenen Sicherung der Ufer von Wildwassern und anderer Berggewässer vorzusehen? Dabei sollte unter gewissen Voraussetzungen von Umweltschutzbestimmungen abgewichen werden können. Texte de la question du 4 octobre 1993 La catastrophe naturelle de Brigue-Glis plonge la population de la capitale haut-valaisanne dans une situation extrêmement critique. Outre les dégâts matériels considérables, il faut déplorer la perte d'une ou de plusieurs vies humaines. Je tiens à remercier le Conseil fédéral de sa réaction immédiate et lui demande de préciser l'aide indispensable qu'il entend apporter à la population sinistrée de Brigue-Glis ainsi qu'aux autres communes victimes des intempéries. Je prie également le Conseil fédéral de dire quelles sont les mesures efficaces qui seront prises à l'avenir afin de ne rien négliger pour éviter de telles catastrophes. La sécurité des populations ne devrait-elle pas être considérée comme un objectif prioritaire? Dans cette optique, l'aménagement adéquat des rives, des torrents et des rivières de montagne ne nécessiterait-il pas des mesures d'exception, dérogeant, sous certaines conditions, à la protection de l'environnement? Bundespräsident Ogi: Der Bundesrat ist gewillt, der hart geprüften Bevölkerung bei der Behebung der Schäden wirkungsvoll zu helfen und hierfür die verfügbaren Mittel des Bundes auszuschöpfen. So hat er bereits unmittelbar nach den Ereignissen dem Einsatz von Armee-Einheiten zugestimmt Zur ersten Frage, der Präzisierung der Hilfeleistung: Herr Comby, der Bundesrat hat die Behörden des Kantons Wallis aufgefordert, die erforderlichen Erhebungen für die Schadenfeststellung unverzüglich vorzunehmen. Die betroffenen Bundesämter wurden angewiesen, die kantonalen Fachstellen zu unterstützen. Wie im Jahr 1987 wird der Bundesrat aufgrund des Schadeninventars über erforderliche Massnahmen beschliessen. Zur zweiten Frage, den wirksamen Massnahmen, um ähnliche Vorkommnisse nach Möglichkeit zu vermeiden: Hochwasserschutz für Menschen und erhebliche Sachwerte ist eine Daueraufgabe. Wasserbauliche Schutzmassnahmen werden bereits seit mehr als 100 Jahren systematisch ausgeführt. Die rasch wachsende Besiedlungsdichte und die damit verbundene intensivere Nutzung des Lebensraumes führen dazu, dass das Schadenpotential ständig wächst. Der bestehende Schutzgrad der ausgeführten Verbauungen muss daher periodisch überprüft und allenfalls angepasst werden. Neben den technischen Schutzmassnahmen muss aber gleichzeitig alles unternommen werden, damit das Schadenpotential nicht weiteransteigt. Einschränkungen bei Bauten im Gewässernahbereich oder in potentiellen Ueberschwemmungsflächen müssen in Kauf genommen werden. Zur dritten Frage, die den Hochwasserschutz an Wildbächen betrifft: Es ist unbestritten, dass der Schutz des menschlichen Lebens ein prioritäres Anliegen des Wasserbaus ist. Das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau bezweckt den Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor schädlichen Auswirkungen des Wassers; das ist in Artikel 1 des besagten Gesetzes festgelegt Gleichzeitig verlangt aber auch das Gewässerschutzgesetz einen möglichst weit gehenden Erhalt der natürlichen Funktionen des Gewässers. Die Rechtslage schreibt daher ein Sowohl-Als-auch und nicht ein Entweder-Oder vor. M. Comby: J'aimerais tout d'abord remercier chaleureusement M. Ogi, président de la Confédération, ainsi que tous les membres du Conseil fédéral de leur engagement efficace en faveur de la population sinistrée de Brigue et poser deux brèves questions complémentaires. Premièrement, étant donné la nécessité de mieux protéger à l'avenir les populations concernées, êtes-vous disposé à me donner une réponse écrite détaillée sur cette délicate problématique des relations entre, d'une part, la sécurité des populations et, d'autre part, les impératifs de la protection de l'environnement? Deuxièmement, êtes-vous disposé à accélérer la procédure afin de présenter au Parlement un arrêté fédéral urgent portant sur l'aide aux populations sinistrées de Brigue et des autres communes touchées par des catastrophes? D'avance, je vous remercie de vos réponses. Bundespräsident Ogi: Der Bundesrat ist bereit, Ihnen eine schriftliche Antwort zu den Fragen der Sicherheit - auch im Gewässerschutz - und der Gefahren zu geben, wobei dies nicht nur eine Antwort meines Departementes sein kann; diese Antwort muss vielmehr vom Departement des Innern begleitet werden. Zur zweiten Frage bezüglich der Botschaft: Ich kann nur sagen, dass der Bundesrat bereit ist, dem Oberwallis und den Geschädigten rasch und unbürokratisch zu helfen. Deshalb hat er den Staatsrat des Kantons Wallis beauftragt, so rasch wie möglich das Schadeninventar zu erstellen. In einer zweiten Phase wird es darum gehen abzuklären, welche Schäden gedeckt sind und welche nicht Dann ist der Bundesrat bereit - das kann ich Ihnen versichern; ob es eine dringliche Botschaft sein wird oder nicht, kann ich im jetzigen Moment noch nicht beantworten -, rasch und unbürokratisch zu helfen, wie wir das 1987 im Kanton Uri, vor einigen Jahren in Münster und beim Bergsturz von Randa getan haben. Dort haben wir sehr rasch und unbürokratisch Hilfe geleistet. Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Hochwasserschutz hat zum Ziel, Menschenleben und erhebliche Sachwerte vor den Gefahren des Wassers zu schützen. Der Schutz von Menschenleben ist prioritär. BeiderMassnahmenplanung muss aber auch die Umweltschutzgesetzgebung berücksichtigt werden, welche zum Ziel hat, unsere Lebensgrundlagen langfristig sicherzustellen. Der scheinbare Widerspruch zwischen Hochwasserschutz und Umweltschutz besteht im Grunde genommen nicht. Der verfügbare, oft sehr begrenzte Raum ist heute das Hauptproblem bei der Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen. Der grosse Nutzungsdruck von Siedlung und Landwirtschaft hat zu einer häufig sehr starken Einengung der Gewässer geführt Uebertrifft nun ein Ereignis die Schluckfähigkeit eines Gewässers, kommt es zu Ausuferungen mit den entsprechenden Schadenfolgen. Eine Erhöhung der Hochwassersicherheit in eingeengten Räumen ist nur sehr begrenzt möglich. So treffen sich die Interessen des Hochwasserschutzes mit den Anliegen des Umweltschutzes, denn der Hochwasserschutzraum kann gleichzeitig ein Naturschutzraum sein. Es wird aber auch immer so sein, dass an exponierten, stark beanspruchten Stellen in Gewässern harte Verbauungsmethoden (Wildbachsperren, Ufermauern usw.) nicht zu vermeiden sind. Die Erfahrungen der Unwetter 1987 zeigen, dass ein Hochwasserschutzprojekt auf einer sorgfältigen Analyse der Naturprozesse und einer Interessenabwägung basieren muss. Es wurde auch aufgezeigt, dass es den absoluten Schutz nicht gibt Um die verbleibenden Risiken in Grenzen zu halten, müssen diese abgeklärt und entsprechende Räume als Ueberflutungs- und Rückhaltegebiete zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung ist häufig nicht ohne Nutzungseinschränkungen möglich. Will man einen besseren Hochwasserschutz, muss man auch bereit sein, mehr Raum zur Verfügung zu stellen. Auch das Waldgesetz misst der Abwehr von Naturgefahren grösste Bedeutung zu. Waldgesetz und Wasserbaugesetz verpflichten dazu, Schutzmassnahmen möglichst naturnah auszuführen. In beiden Gesetzen wird Wert darauf gelegt, dass neben Schutzmassnahmen auch Prävention durch eine dem Gefährdungspotential angepasste Raumnutzung erfolgt. Somit sollte sich der Konflikt zwischen den Anforderungen des Naturschutzes und den Schutzbedürfnissen der Gesellschaft weniger häufig ergeben.
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4.
Oktober 1993 N 1763 Fragestunde 93.5156 Frage Schmid Peter Sendetürme und Sendeanlagen der PTT Question Schmid Peter Tours et installations émettrices des PTT Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Auf vielen Berggipfeln und Hügelzügen stehen PTT-Sendeanlagen, und es kommen laufend weitere dazu. Neuestensistein
130.
Meter hoher Sendeturm auf dem Brühlberg bei Winterthur bewilligt worden, und auch für den Säntis liegen bereits weitere Ausbaupläne vor.
1.
Nach welchen rechtlichen Grundlagen ist es den PTT erlaubt, beliebig viele Berggipfel und Hügel mit ihren überdimensionierten Sendeanlagen zu verunstalten?
2.
Wann erachtet es das Departement für gekommen, die Perfektionierung der «Empfangsmöglichkeiten» abzuschliessen?
3.
Ist der Bundesrat der Meinung, das menschliche Defizit an Verständigungsfähigkeit und Gesprächsbereitschaft könne mit einer weiteren Verdichtung des Kommunikationsnetzes und der Möglichkeit des Empfanges von noch mehr Fernsehstationen wettgemacht werden? Texte de la question du 4 octobre 1993 Au sommet de nombreuses montagnes et collines pointent des installations émettrices des PTT et beaucoup d'autres sont prévues. Tout récemment, la construction d'une tour émettrice de 130 mètres de hauteur a été autorisée sur le Brühlberg, près de Winterthour, et les projets d'extension pour le Säntis sont déjà prêts.
1.
En vertu de quelles bases légales autorise-t-on les PTT à défigurer n'importe quelles montagnes et collines avec leurs installations surdimensionnées?
2.
Quand le Département jugera-t-il opportun de mettre un terme au perfectionnement des possibilités de réception?
3.
Le Conseil fédéral pense-t-il qu'une expansion du réseau de communication et la réception d'un plus grand nombre de programmes de télévision peuvent pallier le manque de tolérance et d'ouverture au dialogue qui caractérise le monde d'aujourd'hui? Bundespräsident Ogi: Herr Schmid Peter hat drei Fragen gestellt. Die Antwort auf seine erste Frage: Der Versorgungsauftrag resultiert aus dem Fernmeldegesetz, dem Radio- und Fernsehgesetz sowie den Anforderungen des Marktes. Die PTT haben sich beim Bau von Sendeanlagen den ordentlichen Bewilligungsverfahren zu unterziehen, so dass nicht beliebig viele Gipfel belegt werden und die Anlagen auch nicht überdimensioniert sind. Die Antwort auf die zweite Frage: Es geht nicht darum, Herr Schmid Peter, die Empfangsmöglichkeiten zu perfektionieren, sondern darum, die bestehenden Netze auf einem guten Stand zu erhalten, allen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Mittel zur Verfügung zu stellen und neue Dienstleistungen, z. B. die vierte Fernsehkette, zu implementieren. Zur dritten Frage, die ich ganz einfach und kurz beantworten kann: Nein; der Bundesrat hofft aber, dass die Kommunikationsmöglichkeiten von jedermann den eigenen Bedürfnissen entsprechend sinnvoll genutzt werden. 93.5159 Frage Verterli Bootsführerprüfungen für professionelle Schlauchbootfahrten Question Vetter l i Permis de conduire les bateaux pour les pilotes de raft professionnels Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Am 10. Juli 1993 ereignete sich auf dem Inn bei Schuls ein tragisches Schlauchbootunglück. Neun Tote und siebzehn Verletzte waren zu beklagen. Leider ist dieser River-Rafting-Unfall kein Einzelfall. Wildwasserfahren ist ein herrlicher Sport, ein Naturerlebnis besonderer Art. Dagegen ist-auch wenn ein persönliches Risiko damit verbunden ist - nichts einzuwenden. Problematisch hingegen ist das professionelle River-Rafting, das Jahr für Jahr mehr als 40 000 in- und ausländische Touristen anzieht. Bei diesen Schlauchbootfahrten auf unseren Gebirgsflüssen werden Gäste gegen Bezahlung auf Abenteuerfahrten mitgenommen. Bootsführer sind für ihre Passagiere verantwortlich. Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung ist, dass für solche Bootsführer Fähigkeitsausweise und Prüfungen (Theorie und Praxis) eingeführt werden müssen. Texte de la question du 4 octobre 1993 Le 10 juillet 1993, neuf personnes ont trouvé la mort et dix-sept autres ont été blessées dans un tragique accident de canot pneumatique (raft) sur l'Inn, près de Schuls. Il faut hélas se rendre à l'évidence, cet accident n'est pas un cas isolé. On ne peut nier que, malgré les risques inhérents à sa pratique, le rafting est un sport merveilleux, qui permet de découvrir la nature d'une façon particulière. La présence de professionnels sur l'embarcation n'écarte toutefois pas le danger. Cette activité attire chaque année pas moins de 40 000 touristes suisses et étrangers, qui paient pour trouver l'aventure dans ces descentes de rivières de montagne en canot pneumatique. Les pilotes des rafts sont responsables de leurs passagers. Je demande au Conseil fédéral s'il ne pense pas qu'il conviendrait d'introduire des examens (théoriques et pratiques) pour l'obtention d'un brevet d'aptitude pour ces pilotes de raft. Bundespräsident Ogi: Das Bundesamt für Verkehr prüft zurzeit, ob eine Führerausweispflicht notwendig und sinnvoll ist Es finden Gespräche mit Veranstaltern und der Eidgenössischen Sportschule Magglingen statt. Die Ueberlegungen gehen in die Richtung, dass professionelle Veranstalter bei den zuständigen kantonalen Stellen eine Bewilligung beantragen müssen. Um diese Bewilligung zu erhalten, muss der Veranstalter schriftlich bestätigen, dass er nur ausgebildete Bootsführer mit ausreichender Gewässerkenntnis einsetzt sowie geeignetes Bootsmaterial verwendet und dass er die Teilnehmer mit geeignetem Rettungsmaterial und Kälteschutzanzügen ausrüstet.
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Heure des questions 1764 4 octobre 1993 93.5160 Frage Verterli Gesamtschweizerische Verbreitung von nationalen Radioprogrammen Question Verterli Transmission des programmes radiophoniques nationaux sur l'ensemble du territoire suisse Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Auslöser der Anfrage: In Genf sind die SRG-Radio-Nachrichten auf Deutsch und Italienisch nicht zu empfangen. Dieser unbefriedigende Zustand gilt für die ganze Schweiz, anderssprachige Radioprogramme sind nur an der Sprachgrenze zu empfangen. Wer sich via Radio direkt aus anderen Sprachregionen informieren will, mussauf Telefonrundspruch ausweichen. Der defizitäre Telefonrundspruch soll aber 1997 aufgegeben werden. Im Radio- und Fernsehgesetz vom 21. Juni 1991 wird im Artikel 28 festgehalten, dass je ein deutsch-, französisch- und italienischsprachiges Radioprogramm in der ganzen Schweiz zu verbreiten sei. Allerdings folgt dann die Einschränkung: soweit es die Versorgung mit Lokal- und Regionalprogrammen zulässt Was gedenkt der Bundesrat bezüglich Sender-Netzplänen zu unternehmen, damit die gesamtschweizerische Versorgung mit je einem deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Radioprogramm ermöglicht wird? Ist diese gesamtschweizerische Versorgung vor der Aufhebung des Telefonrundspruchs garantiert? Texte de la question du 4 octobre 1993 A Genève, les informations radiophoniques de la SSR ne peuvent être reçues ni en allemand ni en italien. Cette situation insatisfaisante est la même pourtoute la Suisse. En effet, les programmes radiophoniques dans une autre langue ne peuvent être reçus qu'à la frontière linguistique. Si l'on veut recevoir les informations radiophoniques directement d'une autre région linguistique, il faut être raccordé à la télédiffusion. Toutefois, en raison de sa situation déficitaire, ce service devrait être abandonné en 1997. En vertu de l'article 28 de la loi fédérale du 21 juin 1991 sur la radio et la télévision, un programme de radio dans chacune des langues allemande, française et italienne doit être transmis sur l'ensemble du territoire suisse. L'attribution de concessions ne peut cependant se faire que dans la mesure où la diffusion des programmes locaux et régionaux le permet Que compte faire le Conseil fédéral au sujet des plans des réseaux des émetteurs de manière à ce que puisse être diffusé sur l'ensemble du territoire national un programme de radio dans chacune des langues allemande, française et italienne? Cette diffusion à l'échelon national sera-t-elle assurée avant que ne soit supprimé le service de télédiffusion? Bundespräsident Ogi: Ich habe natürlich Verständnis für diese Frage, nachdem Sie in Genf tagen und etwas Mühe haben, Radio DRS zu hören. Zu Ihrer Frage kann ich folgendes sagen: Die landesweite Verbreitung von sprachregionalen Radioprogrammen der SRG ist auch dem Bundesrat ein sehr wichtiges Anliegen. Wir müssen jedoch damit leben, dass bei weitem nicht genügend Frequenzen zur Verfügung stehen, um sämtliche Bedürfnisse der SRG und der Lokalradios zu befriedigen. Die Frequenzen wachsen nicht an den Bäumen, und man kann sie auch nicht pflanzen wie Kartoffeln. Angesichts der Knappheit der UKW-Frequenzen setzt das Radio- und Fernsehgesetz im Artikel 28 klare Prioritäten: An erster Stelle ist die Versorgung der einzelnen Sprachregionen mit dem Radioprogramm der SRG sicherzustellen. Zweite Priorität geniesst gemäss Radio- und Fernsehgesetz die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen. Falls danach noch freie Frequenzen zur Verfügung stehen, sind diese für die Verbreitung von SRG-Programmen in den anderen Sprachregionen einzusetzen. Nach dieser klaren gesetzlichen Prioritätenordnung-sie kam nach intensiven Debatten in den parlamentarischen Kommissionen und in den eidgenössischen Räten zustande - haben sich Bundesrat und PTT-Betriebe bei der Zuteilung der knappen Frequenzen zu richten. Ich verweise dabei auf die Sender-Netzpläne, die Sie bestens kennen. Herr Verterli, der Bundesrat ist bereit, die landesweite Verbreitung der ersten sprachregionalen SRG-Programme im Rahmen der gegebenen Prioritätenordnung zu fördern und nach Möglichkeit zu verbessern. Eine Alternative zum technisch veralteten und defizitären Telefonrundspruch bietet sich mit den Kabelnetzen an, die bereits heute 1,2 Millionen Haushalte mit den ersten sprachregionalen Programmen der SRG bedienen. 93.5162 Frage Hafner Ursula Zukunft nordostschweizerischer Bahnlinien Question Hafner Ursula Avenir des lignes ferroviaires du Nord-Est de la Suisse Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Das neue Cargo-Domizil-Konzept und die Stillegung der Bahnlinie Etzwilen-Singen erwecken den Eindruck, die Nordostschweiz werde von den SBB mehr und mehr «abgehängt». Viele Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Region stellen die bange Frage: War die Stillegung der Bahnlinie Etzwilen-Singen der letzte Streich? Wie sieht im besonderen die Zukunft der Bahnverbindungen Winterthur-Stein am Rhein und Schaffhausen-Stein am Rhein-Kreuzungen aus? Texte de la question du 4 octobre 1993 Le nouveau projet Cargo Domicile et la suppression de la ligne ferroviaire Etzwilen-Singen donnent l'impression que les CFF sacrifient de plus en plus le Nord-Est de la Suisse. Inquiets, de nombreux habitants de ces régions se posent la question suivante: Va-t-on leur jouer encore d'autres mauvais tours après la suppression de la ligne Etzwilen-Singen? Qu'adviendra-t-il des lignes Winterthour-Stein am Rhein et Schaffhouse-Stein am Rhein-Kreuzlingen? Bundespräsident Ogi: Der öffentliche Verkehr im allgemeinen und die SBB im besonderen belasten den Bund immer stärker. Allein die SBB kosten den Bund 1993 voraussichtlich 2,378 Milliarden oder 2378 Millionen Franken. 1990 waren es noch 1703 Millionen Franken. Die SBB weisen heute im Regionalverkehr pro Zugskilometer durchschnittlich ungedeckte Kosten von rund 20 Franken und Erlöse von lediglich 7 Franken aus. Die Auslastung beträgt gerade 17 Prozent. Von
61.
Regionallinien decken nur deren 8 ihre Grenzkosten. Vor diesem Hintergrund haben der Bundesrat wie auch die eidgenössischen Räte, also Sie, von den SBB wiederholt verlangt, noch vermehrt Kosteneinsparungen zu realisieren. Für Angebote mit einem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis sollen vertieft Alternativen geprüft und umgesetzt werden. Auch im öffentlichen Verkehr muss der Finanzlage des Bundes Rechnung getragen werden. Das dem marktwirtschaftlichen Bereich der SBB zugeordnete Cargo Domizil wird umfassend reorganisiert und soll mittels eines rationellen Betriebes Zustellzeiten von unter 24 Stunden für die ganze Schweiz gewährleisten. Damit wird dieses Angebot, vor allem auch für die Randregionen, grundsätzlich attraktiver.
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4.
Oktober 1993 N 1765 Fragestunde Der Personenverkehr auf der Linie Etzwilen-Singen wurde am 31. Mai 1969 auf Busbetrieb umgestellt Heute erfolgt auf der Schiene nur mehr geringer Güterverkehr. Die Strecke Winterthur-Stein am Rhein wurde soeben mit neuem Rollmaterial versehen und wird die Kostendeckung mittels kondukteurlosen Verkehrs verbessern. In bezug auf die Seelinie wird zurzeit die Möglichkeit einer allfälligen Abtretung an die Mittelthurgau-Bahn geprüft. Angebotsveränderungen im grossen Stil sind hier - aus heutiger Sicht - nicht zu erwarten. 93.5164 Frage Bircher Peter Neue Vereinbarung über den Schwerverkehr Question Bircher Peter Nouvel accord sur le trafic des poids lourds Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Ist es zutreffend, dass gemäss Mitteilung vom 23. September 1993 unter dem Titel «Nachbarn: Ogi sei Dank» in der «Dreiland-Zeitung» («Beilage zur 'Basler Zeitung'») eine neue Vereinbarung über den Schwerverkehr vor dem Abschluss steht, wobei Lastwagen mit über 28 Tonnen über die N 2/N 3 bis nach Frick fahren dürfen, um verschiedene Entladeorte im Grenzraum und im Aargau anzufahren? Texte de la question du 4 octobre 1993 Est-il vrai que, selon l'article du 23 septembre 1993 intitulé «Nachbarn: Ogi sei Dank» (Voisins: merci à Ogi) et paru dans la «Dreiland-Zeitung» (supplément de la «Basler Zeitung»), un nouvel accord sur le trafic des poids lourds est sur le point d'être conclu, accord qui autoriserait les poids lourds de plus de 28 tonnes à rallier Frick par la N 2/N 3 pour atteindre divers points de déchargement dans la zone frontalière et en Argovie? Bundespräsident Ogi: Es stimmt, dass vor Ende dieses Jahres ein Protokoll unterzeichnet werden soll, welches die bilateralen Verkehrsprobleme zwischen Deutschland und der Schweiz löst. Dieses Abkommen enthält folgende Beschlüsse:
1.
Deutschland ist bereit, die als Retorsionsmassnahme auf schweizerischen LKW erhobene Teil-Kraftfahrzeugsteuer aufzuheben; dies ist also positiv für uns.
2.
Die Uebergewichtsgebühr für deutsche Fahrzeuge von mehr als 28 Tonnen in der schweizerischen Grenzzone wird aufgehoben.
3.
Das bilaterale Strassenkontingent wird von 200 000 auf
250.
000 Genehmigungen erhöht
4. Die Autobahn N 2/N 3 darf zur Erreichung der Beladeorte ich betone: der Beladeorte - und Entladeorte in den Radialzonen Basel-Rheinfelden und Stein/Säckingen zwischen Basel und Frick unter gewissen Bedingungen mit 40-Tonnen-Fahrzeugen benutzt werden. Seit der Schliessung des Zollamtes Rheinfelden kann diese Grenzzone - Sie wissen es, Herr Bircher Peter - nicht mehr direkt angefahren werden. Um den vernunftwidrigen Umwegverkehr vom Raum Basel über Stein/Säckingen nach Rheinfelden über schmale deutsche Strassen zu vermeiden, ist die vorgesehene neue Grenzzonenregelung gerechtfertigt. Ausserdem bringt diese Neuordnung nur einen bescheidenen Zusatzverkehr. Schliesslich wird diese Regelung beim allfälligen Bau einer neuen Grenzbrücke in Rheinfelden und beim Betrieb eines neuen Grenzzollamtes neu beurteilt werden. Diese Lösung wurde im Einvernehmen - ich betone: im Einvernehmen - mit den betroffenen Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft getroffen. 93.5166 Frage Jäggi Paul Reduziertes Konzept «Bahn 2000» Question Jäggi Paul «Rail 2000». Projet révisé Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Für einzelne Neubaustrecken läuft das Einspracheverfahren. Für gestrichene Ausbaustrecken werden Initiativen gestartet Die Bevölkerung wird völlig verunsichert. Wie und in welchem Zeitrahmen soll nun das reduzierte Konzept «Bahn 2000» behandelt werden? Texte de la question du 4 octobre 1993 Certains nouveaux tronçons font l'objet de procédures d'opposition. Des initiatives ont été lancées en relation avec des aménagements de tronçons auxquels on a renoncé. La population est totalement désécurisée. Comment et dans quels délais le projet révisé «Rail 2000» sera-t-il désormais traité? Bundespräsident Ogi: Es gilt festzuhalten, dass nicht von einem reduzierten Konzept «Bahn 2000» gesprochen werden kann. Der Vorschlag der Generaldirektion SBB geht vielmehr dahin, das Konzept in Abhängigkeit von der Entwicklung der Nachfrage sowie des Verkehrs, der Umwelt und des finanzpolitischen Rahmens zu realisieren. Im Rahmen der Kostenvorgabe des EVED von 5,4 Milliarden Franken plus aufgelaufene Teuerung - das sind bei den heutigen Preisen rund 8 Milliarden Franken - können gemäss Vorschlag der SBB die Ziele des Konzeptes «Bahn 2000» - häufigere, raschere, direktere und bequemere Verbindungen-weitgehend erreicht werden. Gemäss Auftrag des Bundesrates vom 8. September 1993 hat das EVED bis Ende 1993 das von den SBB vorgeschlagene Konzept sorgfältig zu prüfen und dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte einen Bericht vorzulegen. Die Kantonsregierungen, die kantonalen Fachstellen sowie die Konzessionierten Transportunternehmungen werden gebührend angehört. Ein Entscheid des Bundesrates über den Bericht ist bis Ende Februar 1994 zu erwarten. Im Laufe des Jahres 1994 werden die eidgenössischen Räte den Bericht des Bundesrates behandeln können. 93.5174 Frage Hildbrand Unwetterschäden am Simplon. Wiederaufnahme des Autoverlads Question Hildbrand Graves intempéries au Simplon. Remise en service du chargement des voitures Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Seit Beginn des Jahres ist der Autoverlad am Simplon eingestellt. Und dies, obwohl seitens der Walliser Regierung, der eidgenössischen Parlamentarier, der Branchen- und Berufsverbände auf die negativen Folgen dieses Leistungsabbaus der SBB wiederholt aufmerksam gemacht worden ist Angesichts der Tatsache, dass der Simplonpass aufgrund der Unwetterschäden vom 24./2S. September 1993 während Wochen gesperrt bleiben wird, frage ich den Bundesrat an, ob er -- 7 of 35 -Heure des questions 1766 N 4 octobre 1993 gewillt sei, den Autoverlad durch den Simplontunnel so rasch wie möglich wieder in Betrieb zu nehmen. Die gegenwärtige Verkehrslage am Simplon untermauert die Wichtigkeit eines permanenten Autoverlades. Texte de la question du 4 octobre 1993 Malgré les interventions répétées du gouvernement valaisan, des parlementaires fédéraux et des associations professionnelles pour attirer l'attention sur les conséquences négatives d'une baisse de rendement des CFF, le chargement des voitures au Simplon n'est plus assuré depuis le début de l'année. Etant donné que le col du Simplon sera fermé pendant plusieurs semaines à la suite des graves intempéries des 24 et
4. Die Autobahn N 2/N 3 darf zur Erreichung der Beladeorte ich betone: der Beladeorte - und Entladeorte in den Radialzonen Basel-Rheinfelden und Stein/Säckingen zwischen Basel und Frick unter gewissen Bedingungen mit 40-Tonnen-Fahrzeugen benutzt werden. Seit der Schliessung des Zollamtes Rheinfelden kann diese Grenzzone - Sie wissen es, Herr Bircher Peter - nicht mehr direkt angefahren werden. Um den vernunftwidrigen Umwegverkehr vom Raum Basel über Stein/Säckingen nach Rheinfelden über schmale deutsche Strassen zu vermeiden, ist die vorgesehene neue Grenzzonenregelung gerechtfertigt. Ausserdem bringt diese Neuordnung nur einen bescheidenen Zusatzverkehr. Schliesslich wird diese Regelung beim allfälligen Bau einer neuen Grenzbrücke in Rheinfelden und beim Betrieb eines neuen Grenzzollamtes neu beurteilt werden. Diese Lösung wurde im Einvernehmen - ich betone: im Einvernehmen - mit den betroffenen Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft getroffen. 93.5166 Frage Jäggi Paul Reduziertes Konzept «Bahn 2000» Question Jäggi Paul «Rail 2000». Projet révisé Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Für einzelne Neubaustrecken läuft das Einspracheverfahren. Für gestrichene Ausbaustrecken werden Initiativen gestartet Die Bevölkerung wird völlig verunsichert. Wie und in welchem Zeitrahmen soll nun das reduzierte Konzept «Bahn 2000» behandelt werden? Texte de la question du 4 octobre 1993 Certains nouveaux tronçons font l'objet de procédures d'opposition. Des initiatives ont été lancées en relation avec des aménagements de tronçons auxquels on a renoncé. La population est totalement désécurisée. Comment et dans quels délais le projet révisé «Rail 2000» sera-t-il désormais traité? Bundespräsident Ogi: Es gilt festzuhalten, dass nicht von einem reduzierten Konzept «Bahn 2000» gesprochen werden kann. Der Vorschlag der Generaldirektion SBB geht vielmehr dahin, das Konzept in Abhängigkeit von der Entwicklung der Nachfrage sowie des Verkehrs, der Umwelt und des finanzpolitischen Rahmens zu realisieren. Im Rahmen der Kostenvorgabe des EVED von 5,4 Milliarden Franken plus aufgelaufene Teuerung - das sind bei den heutigen Preisen rund 8 Milliarden Franken - können gemäss Vorschlag der SBB die Ziele des Konzeptes «Bahn 2000» - häufigere, raschere, direktere und bequemere Verbindungen-weitgehend erreicht werden. Gemäss Auftrag des Bundesrates vom 8. September 1993 hat das EVED bis Ende 1993 das von den SBB vorgeschlagene Konzept sorgfältig zu prüfen und dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte einen Bericht vorzulegen. Die Kantonsregierungen, die kantonalen Fachstellen sowie die Konzessionierten Transportunternehmungen werden gebührend angehört. Ein Entscheid des Bundesrates über den Bericht ist bis Ende Februar 1994 zu erwarten. Im Laufe des Jahres 1994 werden die eidgenössischen Räte den Bericht des Bundesrates behandeln können. 93.5174 Frage Hildbrand Unwetterschäden am Simplon. Wiederaufnahme des Autoverlads Question Hildbrand Graves intempéries au Simplon. Remise en service du chargement des voitures Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Seit Beginn des Jahres ist der Autoverlad am Simplon eingestellt. Und dies, obwohl seitens der Walliser Regierung, der eidgenössischen Parlamentarier, der Branchen- und Berufsverbände auf die negativen Folgen dieses Leistungsabbaus der SBB wiederholt aufmerksam gemacht worden ist Angesichts der Tatsache, dass der Simplonpass aufgrund der Unwetterschäden vom 24./2S. September 1993 während Wochen gesperrt bleiben wird, frage ich den Bundesrat an, ob er -- 7 of 35 -Heure des questions 1766 N 4 octobre 1993 gewillt sei, den Autoverlad durch den Simplontunnel so rasch wie möglich wieder in Betrieb zu nehmen. Die gegenwärtige Verkehrslage am Simplon untermauert die Wichtigkeit eines permanenten Autoverlades. Texte de la question du 4 octobre 1993 Malgré les interventions répétées du gouvernement valaisan, des parlementaires fédéraux et des associations professionnelles pour attirer l'attention sur les conséquences négatives d'une baisse de rendement des CFF, le chargement des voitures au Simplon n'est plus assuré depuis le début de l'année. Etant donné que le col du Simplon sera fermé pendant plusieurs semaines à la suite des graves intempéries des 24 et
25 septembre 1993, je demande au Conseil fédéral s'il est disposé à agir de manière que le ferroutage à travers le tunnel du Simplon reprenne dans les plus brefs délais. L'état actuel du trafic au Simplon ne fait que souligner la nécessité d'assurer le chargement des voitures en permanence. Bundespräsident Ogi: Am 27. September 1993 hat eine Delegation des Bundes unter der Leitung des Chefs EVED einen Augenschein im Katastrophengebiet vorgenommen und sich an Ort und Stelle über die Situation informiert Danach wurde sofort die Möglichkeit einer provisorischen Wiederaufnahme des Autoverlades durch die zuständigen Organe geprüft Der Bundesrat hat denn auch in seiner Sitzung von heute morgen, 4. Oktober 1993, entschieden, einen provisorischen und zeitlich begrenzten Verlad zwischen Gampel-Steg - weil Brig nicht benutzbar ist - und Domodossola schon ab Mittwoch, 6. Oktober 1993, einzuführen. Es ist vorgesehen, am Morgen und am Nachmittag je einen Zug verkehren zu lassen. Mit diesem Angebot soll in erster Linie den Bedürfnissen des Berufsund des Geschäftsverkehrs Rechnung getragen werden. Ein Verlad von Brig nach Iselle ist aufgrund der schweren Unwetterschäden und aus bautechnischen Gründen zurzeit nicht machbar. Der Bund wird die Differenz zwischen den Erträgen und den effektiven Kosten übernehmen. Hildbrand: Ich möchte nicht nur fragen, sondern auch danken. Ich danke Herrn Bundespräsident Adolf Ogi und dem Gesamtbundesrat für die positive und erfreuliche Entscheidung in bezug auf den Autoverlad am Simplon. Ich danke Herrn Bundespräsident Adolf Ogi für seine echte und wahre Anteilnahme in bezug auf die Unwetterkatastrophe im Wallis. Ihren Solidaritätsbesuch im Krisengebiet, Herr Bundespräsident, wissen wir alle sehr zu schätzen! Der Kanton Wallis ist in Not In der Not ist echte, wahre Anteilnahme von nicht zu unterschätzender Bedeutung und Wichtigkeit. Das schwer heimgesuchte Simplonstädtchen Brig bot auch noch heute morgen einen ergreifenden Anblick. Auf moralische und finanzielle Hilfe sind die Betroffenen angewiesen. Ich möchte namens der Bevölkerung aller betroffenen Gebiete denen, die bereits Solidarität bekundet und Hilfe geleistet haben, sowie allen, die es noch tun werden, ein recht herzliches «Vergelt's Gott!» aussprechen! 93.5188 Frage Gardiol Mantelrisse im KKW Mühleberg Question Gardiol Fissures dans le manteau du coeur de la centrale de Mühleberg Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die SVA (Schweizerische Vereinigung für Atomenergie) und Greenpeace haben widersprüchliche Behauptungen über die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg publik gemacht, nachdem das Auftreten von Rissen im Mantel des Reaktors bestätigt wurde. Ich ersuche den Bundesrat, mir zu sagen:
1. ob er mit dem Bauunternehmen (General Electric) Kontakt aufgenommen hat und welche Stellungnahme von diesem vorliegt;
2. ob er es nicht für notwendig erachtet, die Meinung einer neutralen Expertengruppe über diese Situation einzuholen und zu schauen, was für Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Texte de la question du 4 octobre 1993 Suite aux affirmations contradictoires pubiées par l'Aspea et par Greenpeace sur la sûreté de l'installation de Mühleberg suite à la confirmation de l'existence de fissures, je prie le Conseil fédéral de me dire:
1. s'il a pris contact avec le constructeur (General Electric) et quelle est la prise de position de ce dernier à ce sujet;
2. s'il ne juge pas utile de prendre l'avis d'un groupe d'experts neutres sur cette situation et de voir quelles sont ses conclusions. Bundespräsident Ogi: Ich möchte die Fragen von Frau Gardiol wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Prüfung und Beurteilung der Risse erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Reaktorhersteller General Electric. Die Schlussfolgerungen von General Electric wurden der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen als Aufsichtsbehörde detailliert erläutert und von dieser dann auch akzeptiert. Zu Frage 2: Unter diesen Umständen erübrigt es sich nach Meinung des Bundesrates, weitere Experten beizuziehen. 93.5191 Frage Maspoli Besuch von Richter di Pietro in der Schweiz Question Maspoli Visite du juge di Pietro en Suisse Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Zum Besuch von Richter Antonio di Pietro in der Schweiz stelle ich folgende Fragen: - Ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein stellvertretender Staatsanwalt, der sich erlaubt, die Tessiner Justiz zu diffamieren, der geeignete Gesprächspartner für den Bundespräsidenten ist? - Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die diesbezüglichen Vorkommnisse - Begleitschutz durch einen Helikopter der Schweizer Armee usw. - einen bemerkenswerten, schwerwiegenden Präzedenzfall darstellen? Texte de la question du 4 octobre 1993 En marge de la visite du juge Antonio di Pietro, les questions suivantes se posent: - Le Conseil fédéral est-il d'avis qu'un substitut du procureur général qui se permet de diffamer la magistrature tessinoise soit l'interlocuteur approprié pour le président de la Confédération helvétique? - Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que ce qui s'est passé •^escorte d'un hélicoptère de l'armée suisse, entre autres constitue un précédent lourd de conséquences? Bundespräsident Ogi: Der Vorsteher des EVED führt alljährlich ein Kaderseminar durch. Derstellvertretende Staatsanwalt Antonio di Pietro nahm auf Einladung des Bundespräsidenten vom März 1993 am fünften Kaderseminar vom 17./18. September 1993 als Referent teil. Das Seminar 1993 war dem Thema «Politischer Entscheidungsprozess: Erwartung und Wirklichkeit» gewidmet. Das Referat von Herrn Antonio di Pietro stand unter dem Titel «Italien: Ein Staat und seine moralische Krise».
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4. Oktober 1993 1767 Fragestunde Die Einladung des italienischen Gastes stand in keinem Zusammenhang mit den Rechtshilfegesuchen Italiens an die Schweiz im Umfeld der Affäre «mani pulite». Herr di Pietro hat die Tessiner Justiz auch nicht diffamiert Für den Bundesrat ist es selbstverständlich, dass ausländische Gäste in der Schweiz den aufgrund der Bedrohungssituation angebrachten Personenschutz erhalten. Der für Antonio di Pietro eingesetzte Begleitschutz und der Transport durch Super Puma erfolgten aufgrund der Einschätzung der Bedrohungslage durch die Sicherheitsorgane des Bundes und der betroffenen Kantone. 93.5193 Frage Gardiol Qualitätskontrollen in schweizerischen Kernkraftwerken Question Gardiol Contrôles de qualité des centrales nucléaires suisses Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Japan beispielsweise setzt bei der Qualitätskontrolle neue automatisierte Techniken ein, insbesondere zur Kontrolle der Lötstellen in Kernkraftwerken. Ich ersuche den Bundesrat, mir Auskunft über den Automatisationsgrad der Kontrollen in schweizerischen Kernkraftwerken zu geben, insbesondere bei denen von Beznau und Mühleberg. Texte de la question du 4 octobre 1993 Le Japon, entre autres, applique de nouvelles techniques automatisées de contrôle de qualité, en particulier des soudures dans les réacteurs nucléaires. Je prie le Conseil fédéral de m'informer sur le taux d'automatisation des contrôles des réacteurs nucléaires suisses, en particulier à Beznau et Mühleberg. Bundespräsident Ogi: Die in den KKW Mühleberg und Beznau angewandten Prüfungsmethoden entsprechen dem Stande der Technik. Automatisierte Prüfungen können nur dort stattfinden, wo das Prüfobjekt gut zugänglich ist Das ist gerade bei älteren Anlagen nicht immer der Fall. Die Automatisierung bezweckt, die Bestrahlung des Personals niedrig zu halten. Die Aussagekraft und Qualität der Prüfungen wird dadurch aber nicht erhöht. Mme Gardiol: En mettant ensemble les réponses à mes deux questions, que je viens de recevoir, je constate que les systèmes d'automatisation de contrôle ne peuvent pas être installés sur les centrales nucléaires du type de Mühleberg ou de Beznau. Par rapport à ces centrales, M. Ogi, président de la Confédération, nous a dit qu'il se contentait des avis des gens de la General Electric qui sont juge et partie, et que l'on renonçait à avoir recours à un groupe d'experts neutres pour les évaluer. Comment allez-vous rassurer l'opinion publique si vous n'obtenez pas des arguments scientifiques provenant d'experts neutres pour nous dire que ces centrales sont tout àfait sûres? Bundespräsident Ogi: General Electric stellt fest - und dieses Unternehmen hat immerhin weltweit grosse Erfahrung -, dass noch ein grosser Abstand zur sogenannten kritischen Risslänge vorhanden ist Das kann man ja messen, da gibt es also keine Differenzen. Als kritische Risslänge gilt jene, bei der der Riss bei der grössten störfallbedingten Belastung wachsen kann. Auch das ist messbar, das ist ganz klar feststell bar. Dieses Ausmass wird bei Mühleberg im Vergleich zu anderen AKW nicht erreicht. Es ist an der HSK, der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, diese Ueberprüfung vorzunehmen und festzustellen, ob hier ein grösseres Gefahrenpotential vorhanden ist. Wenn wir der HSK und der General Electric nicht mehr vertrauen können, dann ist die Situation auch für uns gravierend. Frau Gardiol, ich kann Ihnen sagen: Die Sicherheit hat in meinem Departement immer absolute Priorität. 93.5195 Frage Spielmann Swissair. Privatisierung des Kabinenwartungsdienstes in Cointrin Question Spielmann Swissair. Privatisation des services de nettoyages à Cointrin Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Swissair hat die gesamte Kabinenwartung in Genf-Cointrin (Personal und Aufgaben) einer privaten Firma verkauft Die betroffenen 163 Angestellten, von denen etliche seit über zwanzig Jahren bei der Swissair arbeiten, haben in brutaler, allen Regeln widersprechender Weise erfahren müssen, dass sie verkauft worden sind. Was hält der Bundesrat von diesen Methoden der Swissair, und wie gedenkt er auf die berechtigte Sorge des Personals, dessen Arbeitsplätze ernsthaft bedroht sind, einzugehen? Texte de la question du 4 octobre 1993 Swissair a vendu le personnel et les activités de nettoyage au sol des avions de l'aéroport de Genève-Cointrin à une entreprise privée. Les 163 employés concernés, dont certains travaillent depuis plus de vingt ans chez Swissair, ont appris brutalement et au mépris de toutes règles qu'ils avaient été vendus. Que pense le Conseil fédéral des méthodes utilisées par Swissair et comment répond-il aux inquiétudes légitimes du personnel de cette entreprise face aux lourdes mesures qui planent sur leurs emplois? Bundespräsident Ogi: Die Swissair hat keineswegs die Kabinenreinigung und ihr Reinigungspersonal an eine andere Firma verkauft. Die Swissair Genf hat die Kabinenreinigung, die nicht als Bestandteil des Kerngeschäftes der Fluggesellschaft Swissair betrachtet werden kann, auf den 1. Januar 1994 an eine Firma übertragen, die sich auf dem Gebiet der Reinigung spezialisiert hat Die Swissair bleibt als Konzessionsnehmerin aber weiterhin für die Qualität und für die Zuverlässigkeit dieser Dienstleistung verantwortlich. Die Firma Hasco AG, die grösste Reinigungsfirma der Schweiz, hat sich bereit erklärt, das Swissair-Personal, das in diesem Bereich tätig ist, auf den 1. Januar 1994 zu übernehmen. Hasco ist im Reinigungsgeschäft als sozialer Arbeitgeber bekannt. Die obgenannte Massnahme wird im Rahmen der Bemühungen um Verbesserung der wirtschaftlichen Effizienz der Swissair durchgeführt. Obwohl die Firma Hasco das Angebot gemacht hat, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Swissair-Reinigungsdienstes auf Anfang des nächsten Jahres zu übernehmen, bringt die nationale Fluggesellschaft für die Betroffenen ihren Sozialplan zur Anwendung, was eine faire Behandlung des Personals garantiert. M. Spielmann: Dans la question écrite que j'ai posée, je parlais de la manière avec laquelle on avait traité le personnel chargé du nettoyage des cabines. Surtout, il y a dans cette entreprise des gens qui sont depuis plus de vingt ans, voire depuis plus de trente ans, au service de Swissair et on les informe par un simple coup de fil qu'ils -- 9 of 35 -Heure des questions 1768 N 4 octobre 1993 ont été vendus, qu'ils ne peuvent plus revenir sur cette décision en convoquant une assemblée le soir, qu'ils ne peuvent pas rediscuter, avec pour conséquences des baisses de salaire, des modifications de statut, des modifications importantes dans les relations de travail. J'ai entendu, à la fin de votre intervention que vous alliez tout mettre en oeuvre pour que les mesures de rationalisation prises par cette entreprise débouchent sur une concertation et un plan social. Alors, j'aimerais savoir si vous considérez qu'on a agi correctement dans ce cadre-là et si on va continuer avec les mêmes mesures ou si vous prendrez toutes les dispositions pour que Swissair respecte un plan social minimum et la discussion avec son personnel. Bundespräsident Ogi: Wenn diese Strukturbereinigung per Telefon durchgeführt wurde, so ist das sicher nicht in Ordnung. Ich kann nicht beurteilen, ob das nur per Telefon gemacht wurde. Daran würden zwar die PTT etwas verdienen, aber ich nehme an, dass das vorher oder nachher - wenn immer möglich vorher- noch schriftlich bestätigt wurde. In bezug auf den Sozialplan, den Sie, Herr Spielmann, ansprechen, kann ich sagen: Wie ich orientiert bin, kommt für die Betroffenen ein Sozialplan zur Anwendung, und damit ist eine faire Behandlung des Personals garantiert 93.5134 Frage Reimann Maximilian Druckversuche der ausländischen PVC-Lobby Question Reimann Maximilian Polychlorure de vinyle (PVC). Tentatives du groupe de pression étranger Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Trifft es zu, dass die ausländische PVC-Lobby - u. a auf EG-Kanälen - Druck auf die Schweiz ausübt, um eine Wiederzulassung der aus Umweltgründen in der Schweiz verbotenen PVC-Getränkeverpackungen zu erwirken? Falls zutreffend, wie gedenkt der Bundesrat darauf zu reagieren? Texte de la question du 4 octobre 1993 Est-il exact que le groupe de pression étranger est intervenu, notamment par le truchement de la CE, pour que la Suisse réutilise sur son territoire les emballages de boissons en PVC, interdits pour des raisons écologiques? Si tel est le cas, comment le Conseil fédéral compte-t-il réagir? Bundespräsident Ogi: Das Verbot von PVC-Getränkeflaschen ist eine Massnahme zur vorsorgenden Verminderung der Umweltbelastung. PVC stört die heutigen Systeme für Kunststoffe. Seit Inkrafttreten des Verbotes am 1. November 1990 diskutiert die EG mit der Schweiz in Expertengesprächen, ob das Verbot umweltpolitisch begründbar sei und ob es ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis darstelle. Dies geschah letztmals am 20. Juli 1993 in Bern. Die Abfallstrategie der EG bedient sich ebenfalls präventiver Massnahmen, wobei die technischen, organisatorischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie die Fortschritte der Recyclingmethoden berücksichtigt werden. Herr Reimann Maximilian, der Bundesrat ist der Meinung, dass das Schweizer PVC-Verbot den geltenden EG-Vorschriften im Abfallbereich nicht widerspricht Es gibt keine neuen Elemente, dieden Bundesrat veranlassen würden, auf seinen Entscheid betreffend das PVC-Verbot zurückzukommen. 93.5158 Frage Bischof Chemiemultis in dubioser Rolle Question Bischof Industries chimiques. Rôle obscur Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 In der «SonntagsZeitung» vom 19. September 1993 wird berichtet, dass Ciba-Geigy und Sandoz in Italien gewisse Medikamente auf den Markt bringen, das Ganze aber nur funktioniert, weil es mit Bestechungsgeldern abgewickelt worden isti Aehnliche Missstände herrschen auch bei uns in der Schweiz. Das zeigen uns die steigenden Zahlen der Medikamentenabhängigen (über 200 000 Menschen) und die Verdoppelung der Invaliden aus psychischen Gründen in den letzten zehn Jahren. Was gedenkt das Bundesamt für Gesundheitswesen zur Umkehrung dieser negativen Tendenzen zu tun? Texte de la question du 4 octobre 1993 La «SonntagsZeitung» du 19 septembre 1993 rapporte que Ciba-Geigy et Sandoz ont lancé certains médicaments sur le marché italien. Toutefois, le succès de l'opération serait dû uniquement à des pots-de-vin. La situation en Suisse n'est pas meilleure. Témoin l'augmentation constante du nombre de consomateurs dépendant de médicaments (plus de 200000), sans oublier les personnes invalides à la suite de troubles psychiques, dont le nombre a doublé au cours de la dernière décennie. Je pose donc la question suivante au Conseil fédéral: Quelles mesures l'Office fédéral de la santé publique comptet-il prendre pour inverser cette tendance négative? Bundespräsident Ogi: Die Zulassung von Medikamenten in der Schweiz liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Zu diesem Zweck haben sich die Kantone zur Interkantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel, der sogenannten IKV, zusammengeschlossen. Dem Bundesrat sind im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung von Medikamenten auf dem schweizerischen Markt keine unrechtmassigen Vorgänge bekannt. Der Missbrauch von Medikamenten - alleine oder in Kombination mit anderen Suchtmitteln - stellt, wie der Fragesteller festhält, ein ernst zu nehmendes Gesundheitsproblem dar, wobei über das Ausmass des Missbrauchs in der Schweiz keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Zur Prävention im Bereich des Medikamentenmissbrauchs ist das Bundesamt für Gesundheitswesen gegenwärtig an der Ausarbeitung eines Massnahmenpaketes. 93.5165 Frage Jäggi Paul Uebereinkommen zum Schutz der Alpen Question Jäggi Paul Convention sur la protection des Alpes Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Noch vor einem Jahr wurde von einer raschen Ratifizierung des Uebereinkommens gesprochen. Die Schweiz hätte zum Beispiel mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz, dem Umweltschutzgesetz und der Investitionshilfe im Berggebiet viel für das Gelingen des Uebereinkommens zu bieten. Wie laufende Ereignisse zeigen, drängt die Zeit Wie ist die heutige Haltung des Bundesrates?
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4. Oktober 1993 N 1769 Fragestunde Texfe de la question du 4 octobre 1993 II y a une année à peine, on parlait d'une imminente ratification de cette convention. La Suisse aurait pu grandement contribuer à la réussite de celle-ci, par exemple par la loi sur la protection de la nature et du paysage, par la loi sur la protection de l'environnement et par l'aide aux investissements en région de montagne. Comme le montrent les événements actuels, le temps presse. Quelle est la position actuelle du Conseil fédéral? Bundespräsident Ogi: Anlässlich der zweiten Alpenkonferenz von Salzburg der Umweltminister im Januar 1991 hatte der Bundesrat beschlossen, die Alpenkonvention zwar zu unterzeichnen, mit der Ratifizierung aber zuzuwarten, bis die ersten Ausführungsprotokolle zu einem für unser Land befriedigenden Abschluss gekommen sind. Die ersten fünf Protokolle zu den Themen Berglandwirtschaft und Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung, Tourismus sowie Verkehr liegen im Entwurf vor. Bei ihrer Ueberprüfung unter dem Gesichtspunkt der sozioökonomischen Förderungsanliegen der Alpenbevölkerung wurden aber Lücken aufgedeckt. Nach der Vernehmlassung zu den bereinigten Protokollen wird der Bundesrat entscheiden, ob er sie an der dritten Alpenkonferenz im November 1994 unterzeichnen und das Ratifizierungsverfahren einleiten will oder nicht. 93.5173 Frage Gonseth Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung Question Gonseth Respect de l'ordonnance sur la protection de l'air Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Grenzwerte gemäss Luftreinhalte-Verordnung müssen ab März 1994 in allen Kantonen eingehalten werden. Damit die Nordwestschweizer Kantone diese Auflage auch einhalten können, fordern sie vom Bundesrat endlich griffige Massnahmen. Insbesondere verlangen sie-wie schon im Juni 1992erneut, dass der Bundesrat endlich seine Kompetenzen ausschöpft und tiefere Geschwindigkeiten auf den Autobahnen festschreibt; dies sei zur Erreichung der vom Bundesrat selbst vorgegebenen lufthygienischen Ziele unerlässlich. Erachtet der Bundesrat die Senkung von Tempolimiten auf Autobahnen als geeignetes Mittel zur Reduktion der Luftschadstoffe, deren Grenzwerte nach wie vor entlang den Autobahnen massiv überschritten werden? Wann wird der Bundesrat über den erneuten Antrag der Nordwestschweizer Kantone entscheiden? Gibt es andere, ebenso kostengünstige und wirksame Massnahmen, welche bis zum März 1994 eingeführt werden könnten? Texfe de la question du 4 octobre 1993 Les valeurs limites fixées dans l'ordonnance sur la protection de l'air doivent être observées par tous les cantons dès mars 1994. Les cantons du Nord-Ouest de la Suisse attendent du Conseil fédéral qu'il prenne enfin des mesures rigoureuses, pour qu'ils puissent aussi respecter les normes imposées. Ils exigent en particulier, comme ils l'ont déjà fait en juin 1992, que le Conseil fédéral fasse enfin usage de ses compétences et impose des vitesses plus basses sur les autoroutes. Cette mesure est indispensable pour atteindre les objectifs fixés par le Conseil fédéral lui-même en matière de pureté de l'air. Le Conseil fédéral tient-il l'abaissement des limites de vitesse sur les autoroutes pour un moyen propre à réduire les émissions d'effluents, dont les taux dépassent massivement les normes le long des autoroutes? Quand se prononcera-t-il sur la demande réitérée des cantons du Nord-Ouest de la Suisse? Existe-t-il d'autres mesures aussi peu coûteuses et aussi efficaces qui pourraient être appliquées d'ici à mars 1994? Bundespräsident Ogi: Der Bundesrat hat in seiner Pressemitteilung zum saisonalen Tempoversuch 1991 am 14. Februar 1992 festgehalten, dass dauernde Geschwindigkeitsreduktionen auf Autobahnteilstücken in Problemgebieten mit hoher Stickstoffoxid-Belastung einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten können. Seit dem 15. März 1992 ist der revidierte Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft Er überträgt die Kompetenz zur Festlegung der Geschwindigkeiten auf Autobahnteilstücken den Kantonen, unter Vorbehalt der Zustimmung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes. Ueber einen Antrag zurflächendeckenden Senkung der Tempolimiten wird der Bundesrat im Rahmen des dritten Paketes von kantonalen Anträgen zu den Massnahmenplänen voraussichtlich im Sommer 1994 entscheiden. Zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität müssen Massnahmen unterschiedlicher Art ergriffen werden. Eine davon kann die Senkung von Tempolimiten auf Autobahnteilstücken in Problemgebieten sein. Diese Massnahme ist - verglichen mit anderen - kostengünstig und sofort nach Inkraftsetzung wirksam. 93.5187 Frage Rychen Verwaltungskostenbremsen bei den Krankenkassen Question Rychen Diminution des frais administratifs des caisses-maladie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Gemäss dringlichem Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1991 über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung dürfen die Verwaltungskosten der Krankenkassen höchstens im Ausmass der Löhne und Gehälter für das betreffende Rechnungsjahr ansteigen. Nun vollzieht die Verwaltung diesen Beschluss jedoch auf eine Art, die den Krankenkassen eine vernünftige Budgetierung stark erschwert. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: - Ist es richtig, dass den Krankenkassen erst im September des folgenden Jahres mitgeteilt wird, wie hoch ihre Verwaltungskosten in einem bestimmten Rechnungsjahr sein dürfen? - Warum kann den Kassen nicht vor Jahresbeginn ein bestimmter Verwaltungskostensatz vorgegeben werden? - Begünstigt das Vorgehen der Verwaltung nicht die stark anwachsenden «Billigkassen», denen somit noch mehr Mittel für ihre aggressive Werbung zur Verfügung stehen? - Wird mit dieser Interpretation des Bundesbeschlusses nicht das Ziel verfehlt, das sich das Parlament gesteckt hat? Texfe de la question du 4 octobre 1993 Selon l'arrêté fédéral urgent du 13 décembre 1991 sur des mesures temporaires contre la désolidarisation dans l'assurance-maladie, «l'augmentation des frais des caisses-maladie ne peut excéder l'évolution générale des salaires et des traitements au cours de l'exercice considéré». Or, l'administration applique cet arrêté d'une manière qui rend très difficile l'établissement d'un budget raisonnable pour les caisses. A ce propos, les questions suivantes se posent: - Est-il correct que l'on ne communique aux caisses qu'en septembre de l'année suivante le montant que leurs frais administratifs peut atteindre au cours d'un exercice donné?
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Heure des questions 1770 N 4 octobre 1993 - Pourquoi ne peut-on communiquer le maximum autorisé aux caisses avant le début de l'exercice? - Cette façon de procéder n'encourage-t-elle pas les «caisses bon marché», qui se multiplient actuellement, en leur fournissant ainsi encore plus de moyens pour leur publicité agressive? - Cette interprétation de l'arrêté ne trahit-elle pas le but que le Parlement s'était fixé? Bundespräsident Ogi: Herr Rychen hat vier Fragen gestellt, die ich wie folgt beantworte: Frage 1: Hinsichtlich Entwicklung der Löhne und Gehälter stützt sich die Behörde auf die Oktober-Erhebung des Biga für das entsprechende Jahr ab, die auf Mitte des folgenden Jahres veröffentlicht wird. Folglich kann die Prüfung der Verwaltungskosten in bezug auf die Höchstlimite erst nach dieser Bekanntgabe erfolgen. Frage 2: Um die Entwicklung der Löhne im Laufe des Geschäftsjahres zu verfolgen, haben sich die Kassen auf die vierteljährliche Angabe in der «Volkswirtschaft» nach Anwendung des Vorsichtsprinzips zu beziehen. Frage 3: Diefrankenmässige Höhe der Verwaltungskosten ist von Kasse zu Kasse verschieden. Man kann nicht davon ausgehen, dass dieser Betrag bei den sogenannten Billigkassen immer höher ist als bei anderen. Frage 4: Es zeigt sich schon jetzt, dass diese Massnahmen im allgemeinen greifen. Sollten sich Verbesserungen aufdrängen, können sie bei einer allfälligen Verlängerung des Bundesbeschlusses berücksichtigt werden. 93.5194 Frage Gonseth Koordination der Planung von Kehrichtverbrennungsanlagen Question Gonseth Coordination de la planification des installations d'incinération des ordures Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Innert kurzer Frist sind drei kantonale Kredit- oder Planungsvorlagen für Kehrichtverbrennungsanlagen in der Volksabstimmung gescheitert. Ausschlaggebend waren vor allem die zum Teil widersprüchlichen Angaben von seilen des Bundes bezüglich zukünftige Reduktionsmöglichkeiten durch Müllvermeidung und die Aussage, dass bei Realisierung aller geplanten KVA bald eine Ueberkapazität bestehen würde. Wieviel Müll kann mit gezielteren Vermeidungs- und Wiederverwertungsstrategien künftig eingespart werden? Wie viele neue KVA sind nach Sanierung der bestehenden Anlagen noch notwendig? Ist der Bund bereit, die notwendige überregionale Koordinationsplanung zu übernehmen, damit unbefriedigende kantonale Fehlplanungen künftig vermieden werden? Texte de la question du 4 octobre 1993 Dans un court laps de temps, trois projets cantonaux de financement ou de planification d'installations d'incinération des ordures ont échoué. Les indications en partie contradictoires de la Confédération au sujet des possibilités futures de réduction du volume des déchets par une diminution de leur production, et la déclaration selon laquelle la réalisation de toutes les installations projetées aboutirait à une surcapacité, ont joué un rôle déterminant dans ces échecs. Dans quelle mesure peut-on réduire le volume des déchets en prenant des mesures visant à en limiter la production et à en assurer le recyclage? Combien d'installations d'incinération seront-elles encore nécessaires après modernisation des installations actuelles? La Confédération est-elle disposée à prendre en charge la nécessaire coordination supraregionale afin d'éviter les échecs de la planification par les cantons? Bundespräsident Ogi: Der Bund hat in Fragen der Abfallplanung keine widersprüchlichen Angaben gemacht Im übrigen hat sich das Buwal sowohl für die Planungskredite im Kanton Basel-Landschaft als auch für die Realisierung der Anlage im Kanton Thurgau wie für die Bildung einer Trägerschaft für eine Anlage in der Innerschweiz ausgesprochen. Im Jahre 1993 fallen gesamtschweizerisch rund 3,6 Millionen Tonnen Abfall an. Durch gezielte Vermeidungs- und Wiederverwertungsstrategien, die im Abfallkonzept des Bundes detailliert aufgeführt sind, können bis ins Jahr 2003 etwa
500 000 Tonnen Siedlungsabfälle eingespart werden. Da die Abfälle saisonal nicht gleichmässig anfallen und eine gewisse Betriebsreserve notwendig ist, geht das Buwal davon aus, dass im Jahre 2003 rund 3,7 bis 3,8 Millionen Tonnen zu verbrennen sind. Die heutige Kapazität der KVA von 2,5 Millionen Tonnen müsste um rund 1,2 Millionen Tonnen erhöht werden. Unter Berücksichtigung der bereits im Bau befindlichen Anlagen wäre gesamtschweizerisch zusätzlich eine Kapazität von
700 000 Tonnen zu schaffen. Dies entspricht dem Bau von fünf bis sechs neuen Anlagen mittlerer Grosse. Der Bund versteht es als eine Daueraufgabe, sich um die überregionale Koordination der Planung von Kehrichtverbrennungsanlagen zu bemühen. 93.5196 Frage Spielmann AHV-Renten. Anpassung an die Teuerung Question Spielmann Rentes AVS. Adaptation au renchérissement Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Das AHV-Gesetz sieht seit 1992 vor, dass die Renten jährlich entsprechend dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden. Die letzte Anpassung ist am 1. Januar 1993 in Kraft getreten. Wird die Höhe der Renten auch auf den 1. Januar 1994 angepasst, so dass betagte Personen mit niedrigem Einkommen die vielen Preiserhöhungen verkraften können, die diesen Personenkreis ganz besonders treffen? Wenn ja, wie gross wird die vorgesehene Erhöhung sein? Texte de la question du 4 octobre 1993 La loi sur l'AVS prévoit depuis 1992 l'adaptation annuelle des rentes à l'indice des prix. La dernière adaptation décidée est entrée en vigueur le 1 er janvier 1993. Le montant des rentes sera-t-il adapté à l'indice des prix dès le 1er janvier 1994 pour permettre aux personnes âgées qui ont de bas revenus de faire face aux multiples augmentations qui frappent plus particulièrement ces personnes? Si oui, quel est le niveau d'indexation prévu? Bundespräsident Ogi: Nach der am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Aenderung von Artikel 33ter Absatz 4 AHV-Gesetz weicht der Bundesrat vom Grundsatz der zweijährigen Anpassung der Renten der AHV/IV an die Lohn- und Preisentwicklung ab, wenn der Teuerungsindex innert Jahresfrist um mehr als vier Prozent gestiegen ist. Für den Vergleich wird auf den Juni-Index abgestellt Ich verweise hier auf Artikel 51ter Absatz 1 AHW. Im Juni betrug die Teuerung lediglich 3,1 Prozent Die Renten der AHV/IV werden deshalb 1994 nicht erhöht Die nächste Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung wird auf den 1. Januar 1995 vorgenommen.
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4. Oktober 1993 1771 Fragestunde 93.5133 Frage Reimann Maximilian Missbräuchliche Eheschliessungen aus Einwanderungsgründen Question Reimann Maximilian Autorisations de séjour. Mariages de complaisance Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Trifft es zu, dass in zunehmendem Masse Eheschliessungen von Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung mit solchen ohne Aufenthaltsbewilligung zu registrieren sind, wobei nicht so sehr die Begründung der Lebensgemeinschaft als vielmehr der automatische Erwerb der fehlenden Aufenthaltsbewilligung Hauptziel der Eheschliessung ist? Widerspricht diese Praxis nicht der geltenden Rechtsordnung? Texte de la question du 4 octobre 1993 Est-il exact que de plus en plus d'étrangers sans autorisation de séjour épousent des étrangers en possession d'une autorisation de séjour? Il semble que l'acquisition automatique de ce document, bien plus que l'établissement d'une vie conjugale, est à la source de telles unions. Cette pratique n'est-elle pas en contradiction avec la législation en vigueur? Bundespräsident Ogi: Die Frage von Herrn Reimann Maximilian umfasst eigentlich drei Fragen. Ich möchte sie im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes wie folgt beantworten:
1. Seit dem 1. Januar 1992 hat gemäss Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) derjenige Ausländer, der mit einem anderen in der Schweiz niedergelassenen Ausländer verheiratet ist, Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, solange die Ehegatten zusammen wohnen. Der Anspruch erstreckt sich nach einem fünfjährigen ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt auch auf die Niederlassungsbewilligung. Missbrauchsfälle im Sinne von Absatz 2 des neuen Artikels 17 Anag sind der zuständigen Bundesbehörde bislang nicht bekanntgeworden. Die bekannten Fälle waren unter dem Gesichtspunkt des Zusammenlebens zu beurteilen.
2. Mögliche Missbrauchsfälle beziehen sich vor allem auf Eheschliessungen zwischen einem Ausländer und einem Schweizer Bürger, weil hier der rechtliche Bestand der Ehe für den Anspruch genügt und ein Zusammenleben nicht gefordert wird. Nur hier hat denn auch der Gesetzgeber eine Missbrauchsbestimmung im Anag verankert (Art. 7 Abs. 2). Seit Inkrafttreten des revidierten Artikels 7 Anag scheinen solche Fälle in der Tat zuzunehmen. Verlässliche Zahlen liegen nicht vor, doch hat das Bundesgericht zurzeit im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren mehrere einschlägige Verdachtsfälle zu prüfen.
3. Eheschliessungen zwischen Schweizern und Ausländern, die mit dem Ziel erfolgen, dem ausländischen Partner eine Aufenthaltsbewilligung in unserem Land zu verschaffen, stehen mit der Ratio legis von Artikel 7 Absatz 1 des Anag im Widerspruch. Bei Eheschliessungen zwischen einem Ausländer mit gefestigtem Aufenthaltsrecht und einem Ausländer ohne gefestigtes Aufenthaltsrecht im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 Anag wird für den Anspruch des letzteren ein faktisches Ehe- und Zusammenleben gefordert, was Missbrauchsmöglichkeiten stark einschränkt. Auch hier würde aber eine Eheschliessung mit dem alleinigen Zweck, sich ein Aufenthaltsrecht zu sichern, der Ratio legis widersprechen. Dieser Tatbestand ist indessen noch schwieriger nachweisbar als der Missbrauchsfall nach Artikel 7 Anag. 93.5137 Frage der grünen Fraktion Ausschaffungsstopp für Kosovo-Albanerinnen und -Albaner Question du groupe écologiste Suspension des expulsions de ressortissants albanais du Kosovo Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Seit letzter Woche gewähren im Kanton Bern verschiedene Kirchen mit voller Unterstützung der Kirchgemeinderäte kosovoalbanischen Familien, deren Ausreisefrist abgelaufen ist und die ausgeschafft werden sollten, Kirchenasyl. Aus dem Kanton Luzern erreichen uns ebenfalls Hilferufe von Politikerinnen und Betreuerinnen und Betreuern von Asylsuchenden aus Kosovo, drohende Ausschaffungen dringend zu verhindern. Sie tun das, weil sie überzeugt sind, dass die zurückgeschafften Menschen in ihrer Heimat aufgrund der dramatischen Situation an Leib und Leben gefährdet sind. Diese Einschätzung teilen inzwischen viele Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerke, welche die Lage in Kosovo genau kennen. Sie sind der Auffassung, dass Asylsuchende aus Kosovo als Gewaltflüchtlinge die Kriterien der Gruppenverfolgung längst erfüllen und zurzeit nicht zurückgeschafft werden dürfen. Wie beurteilen das EDA und dessen Sektion für Menschenrechte die Situation in Kosovo? Ist der Bundesrat bereit, mit den Hilfswerkvertreterinnen und -Vertretern, welche sich als Vermittler in dem sich im Kanton Bern zuspitzenden Konflikt angeboten haben, einen runden Tisch zu bilden und seine Länderbeurteilung über Kosovo zu überprüfen? lexte de la question du 4 octobre 1993 Depuis la semaine dernière, plusieurs communautés religieuses du canton de Berne, pleinement appuyées en cela par leurs conseils de paroisse, accordent refuge dans des lieux de culte à des familles de ressortissants albanais du Kosovo qui devraient être expulsés, le délai qui leur est imparti pour quitter le pays étant écoulé. Nous avons en outre reçu du canton de Lucerne des appels à l'aide de personnalités politiques et de personnes qui s'occupent de demandeurs d'asile du Kosovo, afin que l'on intervienne de toute urgence pour empêcher des expulsions. Ces personnes agissent ainsi, car elles sont persuadées que, vu lasituation dramatique, la vie et l'intégrité corporelle des requérants renvoyés dans leur patrie seraient mises en danger. De nombreuses organisations humanitaires et oeuvres d'entraide qui connaissent bien la situation au Kosovo partagent également cet avis. Elles estiment que les requérants d'asile du Kosovo qui fuient la violence dans leur pays remplissent largement les critères d'admission de groupes de réfugiés et ne peuvent être expulsés dans la situation actuelle. Comment le DFAE, et notamment sa section des Droits de l'homme, évaluent-ils lasituation au Kosovo? Le Conseil fédéral est-il disposé à organiser une table ronde avec les représentants des oeuvres d'entraide qui ont offert leurs services comme médiateurs dans le conflit qui s'aggrave dans le canton de Berne? Est-il prêt à réexaminer son évaluation de la situation au Kosovo? Bundespräsident Ogi: Ich werde eine lange Antwort auf diese Frage geben müssen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Bühlmann (93.3223) am 30. Juni 1993 zur Frage eines Ausschaffungsstopps für Asylsuchende aus Kosovo ausführlich Stellung genommen. Er hat festgehalten, dass Kosovo bisher nicht unmittelbar vom Krieg betroffen sei, der in anderen Regionen Ex-Jugoslawiens herrsche. Hingegen liege die allgemeine Menschenrechtssituation auf einem tiefen Niveau. Von einer ge-- 13 of 35 -Heure des questions 1772 N 4 octobre 1993 zielten, systematischen und im Sinne des Asylrechtes relevanten Verfolgung könne generell nicht gesprochen werden. Die Lage hat sich seither nicht derart geändert, dass eine Praxisänderung erforderlich wäre. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) und die unabhängige Asylrekurskommission (ARK) prüfen in jedem Einzelfall sehr sorgfältig, ob ein asylrelevantes Schutzbedürfnis vorhanden ist und ob - falls dies nicht zutrifft - die Voraussetzungen für eine Wegweisung erfüllt sind. Die Anerkennungsquote von Kosovo-Albanern als Flüchtlinge und die zahlreichen vorläufigen Aufnahmen liegen denn auch wesentlich über dem Gesamtdurchschnitt. Auch in den Fällen, welche im Zusammenhang mit der laufenden Aktion «Kirchenasyl» im Kanton Bern stehen, sind BFF und ARK zur Auffassung gelangt, dass kein Asylgrund vorliegt und die Wegweisung möglich, zumutbar und zulässig ist. Wichtige Gründe, wie zum Beispiel medizinische, werden vor der Wegweisung selbstverständlich berücksichtigt Diese Einschätzung der Lage entspricht im übrigen auch der Praxis der Europäischen Kommission für Menschenrechte, die kürzlich auf eine entsprechende Beschwerde eines Kosovo-Albaners nicht eingetreten ist. Die Kommission vertritt hinsichtlich des Vollzugs der Wegweisung in den Kosovo die Auffassung, dass die allgemeine Situation in einem Staat die Rückweisung nicht einfach verunmöglicht. Es müssten im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Rückkehr das Rückschiebeverbot gemäss EMRK verletzt würde. Im übrigen steht die Schweiz mit ihrer Lagebeurteilung nicht alleine. Oesterreich, Schweden, Norwegen und die meisten Bundesländer Deutschlands repatriierten abgewiesene Asylsuchende über Mazedonien in den Kosovo. Diese Beurteilung der Situation in Kosovo wird auch vom EDA geteilt. Auch die Hochkommissarin des UNHCR, Frau Ogata, sieht keinen Grund für einen generellen Ausschaffungsstopp, sofern die Asylgesuche im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Die Weiterentwicklung wird selbstverständlich aufmerksam beobachtet; sofern die Situation es erfordert, wird der Bundesrat nicht zögern, eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen. Auch inskünftig werden dabei Berichte der Hilfswerke in der Gesamtbeurteilung angemessen berücksichtigt werden. Gespräche zwischen dem Departement und den Hilfswerken werden regelmässig geführt Es kann jedoch nicht die Aufgabe sein, rechtsstaatlich abgeschlossene Verfahren erneut zu überprüfen. Der Bundesrat erwartet von allen Beteiligten, dass sie den Vollzug der Anordnungen der kantonalen Behörden nicht behindern. Durch den Widerstand gegen den Vollzug rechtmässig getroffener Entscheide laden sie eine grosse Verantwortung auf sich. Solches Handeln kann bei den betroffenen Asylbewerbern falsche Hoffnungen wecken und liegt sicher nicht im Interesse einer humanitären Asylpolitik, der sich der Bundesrat verpflichtet fühlt. 93.5138 Frage der grünen Fraktion Italien. Schmiergeldaffäre Question du groupe écologiste Italie. Affaires des pots-de-vin Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Anzeichen häufen sich, dass schweizerische Banken, Chemieunternehmen und andere Firmen in die italienische Schmiergeldaffäre involviert sind. In diesem Zusammenhang haben italienische Untersuchungsbehörden wiederholt den Vorwurf erhoben, die Schweiz würde Rechtshilfegesuche aus Italien nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit und nur sehr schleppend behandeln und damit die Ermittlungen der italienischen Untersuchungsbehörden behindern. In diesem Zusammenhang möchten wir den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten: I.Wie stellt sich der Bundesrat zu den italienischen Vorwürfen?
2. Wie viele Rechtshilfegesuche wurden von Italien gestellt, und wie vielen ist schon stattgegeben worden?
3. Welche Firmen sind davon betroffen?
4. Falls die italienischen Vorwürfe zutreffen, welche Möglich-keiten sieht der Bundesrat, um eine beförderliche Behandlung von Rechtshilfegesuchen zu garantieren?
5. Was will der Bundesrat unternehmen, damit die mögliche Korruptionsverwicklung von schweizerischen Firmen raschmöglichstaufgeklärt und in Zukunft unterbunden wird? Texte de la question du 4 octobre 1993 Des indices toujours plus nombreux révèlent que des banques, des sociétés de chimie, et d'autres entreprises suisses, sont impliquées dans des affaires de corruption financière qui ont éclaté en Italie. Les autorités judiciaires italiennes ont formulé à plusieurs reprises le grief selon lequel la Suisse n'accorderait pas l'attention requise aux demandes italiennes d'assistance judiciaire, ne les traitant qu'avec une extrême lenteur et entravant par là l'action des juges d'instruction italiens. A ce propos, nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1. Que pense-t-il des reproches formulés par l'Italie?
2. Combien l'Italie a-t-elle présenté de demandes d'entraide judiciaire et combien d'entre elles ont-elles obtenu jusqu'ici une réponse positive?
3. Quelles sont les sociétés impliquées?
4. Si les reproches formulés par l'Italie sont fondés, quels moyens y a-t-il d'assurer le prompt examen des demandes d'entraide judiciaire?
5. Que compte-t-il entreprendre pour élucider au plus vite les soupçons qui pèsent sur les entreprises suisses et pour prévenir qu'elles soient mêlées à l'avenir à de telles affaires de corruption? 93.5197 Frage Mistel! Italienische Schmiergeldaffäre Question Misteli Affaire des pots-de-vin en Italie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Anzeichen häufen sich, dass schweizerische Banken, Chemieunternehmen und andere Firmen in die italienische Schmiergeldaffäre involviert sind. In diesem Zusammenhang haben italienische Untersuchungsbehörden wiederholt den Vorwurf erhoben, die Schweiz würde Rechtshilfegesuche aus Italien nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit und nur sehr schleppend behandeln und damit die Ermittlungen der italienischen Untersuchungsbehörden behindern. In diesem Zusammenhang möchten wir den Bundesrat bitten, folgende Frage zu beantworten: Wie viele Rechtshilfegesuche wurden von Italien gestellt, wie vielen ist schon stattgegeben worden, und welche Firmen sind davon betroffen? Falls die italienischen Vorwürfe zutreffen, welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um eine beförderliche Behandlung von Rechtshilfegesuchen zu garantieren? Texte de la question du 4 octobre 1993 Des indices de plus en plus nombreux témoignent de l'implication de banques suisses, d'entreprises du secteur de la chimie et d'autres sociétés dans l'affaire des pots-de-vin en Italie. A ce propos, les autorités italiennes chargées de l'instruction ont reproché à plusieurs reprises à la Suisse de ne pas accorder aux demandes italiennes d'entraide judiciaire toute l'atten-- 14 of 35 -4. Oktober 1993 N 1773 Fragestunde tion voulue, de ne les avoir traitées qu'avec lenteur et d'avoir ainsi entravé les investigations des juges d'instruction italiens. A cet égard, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: Combien l'Italie a-t-elle déposé de demandes d'entraide judiciaire, combien d'entre elles ont-elles déjà reçu une suite et quelles sociétés visaient-elles? Si les reproches italiens sont fondés, quelles possibilités le Conseil fédéral entrevoit-il pour garantir un traitement rapide des demandes d'entraide judiciaire? 93.5144 Frage Rechsteiner Italien. Schmiergeldskandal Question Rechsteiner Italie. Scandale des pots-de-vin Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Im italienischen Schmiergeldskandal spielen-einmal mehrSchweizer Bankkonten eine entscheidende Rolle. Die zuständigen italienischen Staatsanwälte beklagen sich darüber, dass die Rechtshilfe in der Schweiz massiv behindert würde. Von den bisherigen 250 Gesuchen sei noch kein einziges vollständig beantwortet worden. Ich frage den Bundesrat: Teilt er die Auffassung, dass die Gewährung der Rechtshilfe im Rahmen von «mani pulite» nun endlich beschleunigt werden muss? Texte de la question du 4 octobre 1993 Les comptes bancaires suisses jouent, une fois de plus, un rôle clé dans le scandale des pots-de-vin qui ébranle l'Italie. Les procureurs italiens se plaignent des énormes obstacles auxquels ils se heurtent dans leurs démarches en vue d'obtenir l'entraide judiciaire de la Suisse. En effet, sur les
250 demandes qu'ils ont déposées à ce jour, aucune n'a encore été totalement satisfaite. Voici la question que j'adresse au Conseil fédéral: N'estime-t-il pas, lui aussi, qu'il est grand temps d'accélérer la procédure d'octroi de l'entraide judiciaire dans le cadre de l'opération «Mains propres»? Bundespräsident Ogi: Es sind fünf Fragen gestellt worden. Der Bundesrat versucht, diese fünf Fragen zu beantworten.
1. Die italienischen Behörden haben nicht etwa die Arbeit der schweizerischen Behörden oder des Bundesamtes für Polizeiwesen auf dem Gebiet der Rechtshilfe gerügt. Ihre Kritik richtet sich vielmehr gegen die mit dem Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen zusammenhängende Verfahrensdauer. Die Forderung nach Beschleunigung der Rechtshilfe verlangt daher vor allem eine rasche Revision des Rechtshilfegesetzes (IRSG), die im Gange ist. Es sind allerdings auch andere Gründe für die Verspätungen zu nennen: einmal die Ungenauigkeit zahlreicher italienischer Ersuchen, die sich oft über die formellen Anforderungen der Staatsverträge hinwegsetzen; zum anderen kommen Personalengpässe bei den schweizerischen Behörden dazu.
2. Ein EDV-gestütztes System zur Erfassung und Kontrolle von Rechtshilfeersuchen wurde beim Bundesamt für Polizeiwesen am 1. September 1993 eingeführt, weshalb für die Zeit davor keine genauen Angaben gemacht werden können. Immerhin kann festgestellt werden, dass der überwiegende Teil der Ersuchen den Kanton Tessin betrifft. Von den 252 den Kanton Tessin betreffenden Ersuchen in der Affäre «mani pulite» aus dem Jahr 1993 sind deren 100 als zulässig erklärt und mit den Vollzugsakten den italienischen Behörden zurückerstattet worden. Für die restlichen Ersuchen wurde eine Eintretensverfügung erlassen, die in der Folge auf kantonaler Ebene (Cameradei ricorsi penali) oderauf Bundesebene (Bundesgericht) angefochten wurde. Die Staatsanwaltschaft Lugano, die den Grossteil der italienischen Ersuchen erhalten hatte, wies darauf hin, dass alle 1992 und 1993 erhaltenen Ersuchen behandelt und als grundsätzlich zulässig erklärt wurden. Wenn sie zum Teil noch nicht erledigt werden konnten, so ist dies, wie schon erwähnt, auf die eingereichten Beschwerden zurückzuführen, also darauf, dass sie sich in Behandlung befinden.
3. Es handelt sich hier um laufende Verfahren und darüber kann keine Auskunft erteilt werden.
4. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 1 festgehalten wurde, richtet sich die Kritik der italienischen Behörden nicht gegen die Arbeit der schweizerischen Behörden, sondern gegen die Langsamkeit des schweizerischen Rechtssystems in Rechtshilfefällen. Das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen wird deswegen derzeit revidiert
5. Die Frage der Korruption ist ein internationales Phänomen, und sie muss deshalb auch international angegangen werden. Ein Alleingang der Schweiz wäre demzufolge nicht sinnvoll: sowohl im Rahmen der OECD als auch des Europarates sind denn auch entsprechende Arbeiten im Gange, an denen die Schweiz intensiv mitwirkt. Auch wenn die Bestechung ausländischer Beamter von der Schweiz aus hier nicht als Straftat gilt, verfügt die Schweiz doch über verschiedene andere Rechtsgrundlagen, insbesondere den Artikel 305bis betreffend Geldwäscherei sowie die diesbezüglichen Weisungen vom 18. Dezember 1991, die seitdem 1. Mai 1992 in Kraft sind, den Artikel 305ter betreffend mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften sowie die Konvention der Schweizerischen Bankiervereinigung betreffend die Sorgfaltspflicht der Banken, das Obligationenrecht und die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, um gegen derartige Praktiken vorgehen zu können. 93.5142 Frage Keller Rudolf Bevorzugte Einbürgerung von Fussballern Question Keller Rudolf Naturalisation préférentielle des footballeurs Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das sollte auch bei Einbürgerungen gelten. Stimmt es, dass das Einbürgerungsgesuch des FC-Lugano-Fussballers N. S., der eventuell dereinst für unsere Nationalmannschaft spielen soll, auf Druck des Fussballverbandes mit Hilfe von Bundesräten bevorzugt behandelt werden soll - oder worden ist-, und wie steht es diesbezüglich mit dem Einbürgerungsgesuch des in Münchenstein wohnenden Spitzenfussballers M. Y.? Texte de la question du 4 octobre 1993 L'égalité devant la loi devrait aussi s'appliquer aux naturalisations. Est-il vrai qu'il ait été question d'appliquer- ou qu'on ait déjà appliqué - un traitement préférentiel à la demande de naturalisation du footballeur N. S. de Lugano, qui devrait éventuellement jouer dans notre équipe nationale, à la suite de pressions exercées par l'association sportive, avec le soutien de conseillers fédéraux? Et qu'en est-il à ce propos de la demande de naturalisation présentée par le brillant joueur M. Y., domicilié à Münchenstein? Bundespräsident Ogi: Es kann in Ausnahmefällen, insbesondere dann, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an einer raschen Einbürgerung besteht, zutreffen, dass Einbürgerungsgesuche beschleunigt behandelt werden. Voraussetzung ist auch in solchen Fällen die Erfüllung der gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen. Ein solches öf-- 15 of 35 -Heure des questions 1774 N 4 octobre 1993 fentliches Interesse kann auch im Falle des Gesuches eines Spitzensportlers, der begründete Aussicht hat, nach der Einbürgerung sofort ins Kader der Schweizer Nationalmannschaftaufgenommen zu werden, angenommen werden. Bei Nestor Subiat, der mit einer Schweizerin verheiratet ist und deshalb erleichtert eingebürgert wurde, war dies der Fall. Bei Murat Yakin erfolgte keine beschleunigte Behandlung. Präsident: Ich schlage vor, hier die Fragestunde abzubrechen. Ordnungsantrag - Motion d'ordre Miesch: Die Art und Weise, wie hier die Fragestunde zu Beginn durch unseren Präsidenten abqualifiziert wurde, ist nicht in Ordnung. Ich protestiere in aller Form gegen dieses Vorgehen. Auch die Fragestunde ist für uns ein Instrument zum Politisieren. Ich stelle daher den Ordnungsantrag, die Fragestunde wie im Reglement vorgesehen auf anderthalb Stunden auszudehnen: Das heisst, es stehen uns jetzt noch 15 Minuten Zeit zur Verfügung. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Miesch Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit 93.5147 Frage Suter Ausweisung einer Familie nach Kosovo Question Suter Expulsion d'une famille vers le Kosovo Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Am 4. November 1990 reisten Medi und Halime Brahaj aus Kosovo in die Schweiz ein. Die Asylrekurskommission hat das Asylgesuch der Familie Brahaj am 21. Mai 1993 letztinstanzlich abgewiesen. Am 21. Juni 1993 kam das dritte Kind der Familie Brahaj krank zur Welt Die bernische Fremdenpolizei hat den endgültigen Ausweisungstermin auf den 15. Oktober 1993 festgesetzt Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass mit der Ausschaffung der muslimischen Familie Brahaj nach Kosovo das Nonrefoulement-Prinzip verletzt wird, zumal die menschenwürdige medizinische Versorgung des neugeborenen Sohnes Aiber Brahaj in Kosovo nicht gewährleistet ist? Wenn ja, gedenkt der Bundesrat eine Fristerstreckung um mindestens ein Jahr anzuordnen, damit menschliche Härten, die unserer humanitären Tradition abträglich sind, vermieden werden können? Wäre es schliesslich nicht angezeigt, generell von Ausschaffungen von Albanern nach Kosovo abzusehen, solange die sehr schwierige Lage der Kosovo-Albaner nicht geklärt und eine politische Befriedung im Kosovo nicht eingetreten ist? Texte de la question du 4 octobre 1993 En provenance du Kosovo, Medi et Halime Brahaj sont arrivés en Suisse le 4 novembre 1990. Statuant en dernière instance, la Commission de recours en matière d'asile a rejeté leur demande le 21 mai 1993. Le 21 juin 1993 naissait, malade, le troisième enfant de la famille Brahaj. La police des étrangers du canton de Berne a définitivement fixé le délai d'expulsion au
15 octobre 1993. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que le renvoi de la famille musulmane Brahaj vers le Kosovo viole le principe du nonrefoulement dans la mesure où un traitement médical humain ne pourrait être administré au Kosovo au dernier fils, Aiber Brahaj? Si oui, le Conseil fédéral envisage-t-il d'accorder une prolongation du délai d'un an au moins, afin d'éviter une rigueur excessive incompatible avec notre tradition humanitaire? Enfin, ne serait-il pas indiqué de renoncer d'une façon générale aux renvois d'Albanais vers le Kosovo aussi longtemps que la situation très précaire de cette population ne sera pas améliorée et qu'une solution politique n'aura pas été trouvée au Kosovo? Bundespräsident Ogi: Zum Fall Brahaj aus Nidau haben sich verschiedene Bundesstellen, zuletzt die unabhängige Asylrekurskommission, geäussert und die Wegweisung nach Kosovo als möglich, zumutbar und zulässig angesehen. Das eingereichte Arztzeugnis ist vom Aerztlichen Dienst der Bundesverwaltung geprüft worden. Entgegen der Ansicht des zeichnenden Arztes belegt dieses jedoch keine Reiseunfähigkeit, ebensowenig akut bedrohliche Zeichen; es sei jedoch klar, dass die Voraussetzungen für die Betreuung in der Schweiz besser seien als im Herkunftsgebiet Hinsichtlich der momentanen Situation im medizinischen Bereich in Kosovo kann, wie kürzlich erschienenen Presseberichten zu entnehmen ist, folgendes festgehalten werden: In ganz Ex-Jugoslawien hat sich aufgrund der allgemeinen Entwicklung der letzten Monate die Säuglingssterblichkeit erhöht Diese Feststellung trifft auch auf die Randregion Kosovo zu. Die Natalitäts- und Mortalitätsraten dieses Gebietes weichen jedoch aus verschiedensten, sehr komplexen Gründen seit jeher von denjenigen ost- wie westeuropäischer Länder ab. Selbst wenn aufgrund der nationalen Unverträglichkeiten die einst brauchbaren medizinischen Strukturen gelitten haben und für Albaner kaum mehr zugänglich sind, stehen diesen eigene kleine Einheiten offen. Zumindest in der Hauptstadt Pristina wie in Mitrovica sind auch von internationalen Hilfsorganisationen unterstützte, gut organisierte Zentren zur Verfügung. Ebenso praktizieren vielerorts private albanische Aerzte trotz Einschränkungen weiterhin. Zur Frage, ob nicht ein genereller Ausschaffungsstopp für Kosovo-Albaner erlassen werden sollte, verweisen wir auf die Antwort zur Frage der grünen Fraktion (93.5137) bzw. zur Motion Bühlmann (93.3223). Suter: Ich habe die Zusatzfrage, ob es nicht möglich ist, in einem ausgesprochenen Sonderfall wie bei der jetzt zur Debatte stehenden Familie Brahaj davon abzusehen, sie und ein viermonatiges Kind, das krank ist - ich habe die Arztzeugnisse ganz frisch erhalten -, jetzt durch Mazedonien hindurch nach Kosovo zu «verfrachten». Ist es nicht möglich, in solchen Sonderfällen aus humanitären Gründen eine Ausnahme zu machen? Bundespräsident Ogi: Sie werden auf Ihre Zusatzfrage eine schriftliche Antwort des zuständigen Departementschefs so rasch wie möglich erhalten. Schriftliche Antwort des Bundesrates Die gesetzlichen Grundlagen verlangen den Vollzug der Wegweisung nach abgeschlossenem Asylverfahren, wenn diese zulässig, zumutbar und möglich ist (vgl. Art 14a Anag). Es besteht kein Spielraum für Ausnahmen, weil die Verwaltung an das Gesetzmässigkeitsprinzip und das Willkürverbot gebunden ist Liegen Umstände vor, die eine Wegweisung befristet oder dauernd als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich erscheinen lassen, gewähren die Behörden Fristverlängerungen oder ordnen eine Ersatzmassnahme für die Wegweisung an (z. B. vorläufige Aufnahme). Werden medizinische Gründe gegen die Wegweisung geltend gemacht, prüft das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in Zusammenarbeit mit dem Aerztlichen Dienst der Bundesverwaltung, ob die Reisefähigkeit trotzdem gegeben und die Wegweisung damit vollziehbar ist. Im Fall der Familie Brahaj ergab diese Ueberprüfung, dass der Vollzug der Wegweisung zumutbar ist Sollten dem zuständigen Bundesamt neue Arztzeugnisse eingereicht werden, würde die Frage der Zumutbarkeit wieder geprüft Bis zur Stunde hat das BFF keine derartige ärztliche Neubeurteilung erhalten.
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4. Oktober 1993 N 1775 Fragestunde 93.5148 Frage Steffen Deliktsbegehung zwecks Schaffung eines Asylgrundes Question Steffen Délits commis en vue de créer un motif d'asile Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Neulich hat ein Ausländer, dessen Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen worden war, kurz vor der Ausschaffung ein Delikt in der Schweiz zum Nachteil eines ausländischen Betriebes seiner eigenen Nationalität begangen. Die Nationalität des Täters dürfte im Rahmen der Ermittlungen auch den Organen des Unternehmens bekanntgeworden sein, eine Information, welche von der Firma an den Herkunftsstaat mitgeteilt worden sein könnte. Diese Verknüpfungsmöglichkeit wurde seitens der Behörden zum Anlass genommen, einem umgehend eingereichten Wiedererwägungsgesuch stattzugeben und dem Delinquenten letztlich eben wegen seiner Delinquenz in der Schweiz Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Was gedenkt der Bundesrat dagegen vorzukehren, dass dieses einfache Verhaltensmuster nicht systematisch Schule macht, indem bereits aufgrund von in der Schweiz begangenen Delikten Asyl eingeräumt werden muss? Texfe de la question du 4 octobre 1993 Récemment, après le rejet définitif de sa demande d'asile et peu avant son expulsion, un étranger a commis un délit contre une entreprise de sa propre nationalité implantée en Suisse. Dans le cadre de l'enquête, la nationalité de l'auteur aurait été révélée à l'entreprise, laquelle aurait pu communiquer l'information à l'Etat de provenance. Cette possibilité d'interférence a poussé les autorités suisses à accepter la demande de réexamen qui leur avait été aussitôt présentée. Par la suite, elles ont accordé le statut de réfugié au délinquant, précisément à cause du délit qu'il avait commis en Suisse. Quelles mesures le Conseil fédéral pense-t-il prendre afin d'éviter que ce genre de comportement ne se transforme en précédent, autrement dit pour que l'asile ne soit pas automatiquement accordé à tout auteur de délit en Suisse? Bundespräsident Ogi: Zu dem in der Frage angesprochenen Einzelfall kann sich der Bundesrat nicht äussern. Die Angaben genügen nicht, um den Einzelfall zu identifizieren. In der Schweiz begangene strafbare Handlungen lösen ein Strafverfahren aus. Solche oder auch verwerfliche Handlungen führen nach Artikel 8 Asylgesetz zur Asylunwürdigkeit Asyl wird nach Artikel 8a des Asylgesetzes auch dann nicht gewährt, wenn der Betroffene erst durch sein Verhalten in der Schweiz eine Verfolgung in seinem Heimatstaat auslöst, zum Beispiel Teilnahme an Demonstrationen. Hingegen wird im Rahmen des Wegweisungsverfahrens auch in diesen Fällen sorgfältig geprüft, ob der Vollzug der Wegweisung völkerrechtlich, insbesondere aufgrund des Non-refoulement-Gebotes, zulässig ist Ist dies nicht der Fall, dann wird der Betroffene vorläufig aufgenommen. Solche Fälle sind aber eher selten. Aufgrund zwingender völkerrechtlicher Vorschriften kann der Bundesrat diesbezüglich keine Aenderungen vorschlagen. 93.5149 Frage Steffen Unterlaufen der Landesverweisung Question Steffen Non-respect de l'expulsion du territoire suisse Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Dutzende von ausländischen Delinquenten, die als Nebenstrafe Landesverweisung ausgesprochen erhielten, reisten vor Ablauf der Frist in die Schweiz ein, zum Teil von ihren Familien begleitet, stellten ein Asylgesuch und wurden einem Kanton zugewiesen. Von der Fremdenpolizeibehörde wurde umgehend das Begehren an die Strafvollzugsbehörde gestellt, die Ripol-Ausschreibung während der Anwesenheit des verurteilten Ausländers zu sistieren. Warum gewährt man einem Ausländer, der wegen verwerflichen Handlungen verurteilt wurde und die Nebenstrafe der Landesverweisung noch nicht erdauert hat, ein Asylverfahren? Weshalb beachtet man Artikel 8 des Asylgesetzes nicht? Texte de la question du 4 octobre 1993 Des dizaines de délinquants étrangers condamnés à l'expulsion (peine accessoire) sont revenus en Suisse - la plupart du temps accompagnés de leur famille - avant l'expiration du délai. Après avoir déposé une demande d'asile, ils ont été attribués à un canton. La police des étrangers a aussitôt demandé aux autorités d'exécution pénale de ne pas tenir compte du signalement au Ripol tant que l'étranger condamné séjournerait en Suisse. Pourquoi accepte-t-on d'engager une procédure d'asile lorsque le demandeur a été condamné pour action répréhensible et n'a en outre pas fini d'accomplir la peine accessoire d'expulsion? Pourquoi n'observe-t-on pas l'article 8 de la loi sur l'asile? Bundespräsident Ogi: Ein Asylgesuch kann grundsätzlich bedingungslos gestellt werden. Im Asylverfahren wird über vier Punkte entschieden, nämlich:
1. über das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft;
2. über die Asylgewährung;
3. über die Wegweisung; sowie
4. über den Vollzug der Wegweisung bzw. die Anordnung einer allfälligen Ersatzmassnahme. Bei der Prüfung dieser vier Fragen wird die verhängte Landesverweisung berücksichtigt. In vielen Fällen wird dabei auf Asylunwürdigkeit gemäss Artikel 8 Asylgesetz erkannt. Darüber hinaus muss jedoch auch der im Völkerrecht verankerte Grundsatz der Nichtrückschiebung beachtet werden. Erst nach dieser Prüfung wird entschieden, ob der asylunwürdige Ausländer tatsächlich in sein Heimatland ausgeschafft werden kann. Das Verfahren wird jedoch prioritär an die Hand genommen; für die kurze Zeit der Prüfung wird die Ausschreibung im Fahndungsregister Ripol sistiert -- 17 of 35 -Heure des questions 1776 N 4 octobre 1993 93.5153 Frage Mühlemann Verfolgungssicherheit in Ex-Jugoslawien Question Mühlemann Sécurité des demandeurs d'asile renvoyés dans l'Ex-Yougoslavie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verfolgungssicherheit für Asylbewerber aus Kosovo-Albanien?
2. Welche Unterschiede bestehen diesbezüglich zwischen Serben/Kroaten und Kosovo-Albanern?
3. Wer informiert den Bundesrat über die innenpolitische Lage in Serbien, Kroatien, Bosnien und Kosovo-Albanien? Texte de la question du 4 octobre 1993
1. Le Conseil fédéral estime-t-il que les demandeurs d'asile albanais du Kosovo qui ont été renvoyés dans leur pays y sont en sécurité?
2. Quelles sont à cet égard les différences entre eux et les Serbes ou les Croates?
3. Qui informe le Conseil fédéral de la situation en Serbie, en Croatie, en Bosnie et au Kosovo? Bundespräsident Ogi: Herr Mühlemann hat drei Fragen gestellt Ich werde sie wie folgt beantworten:
1. Wir verweisen auf die Antwort zur Frage der grünen Fraktion (93.5137) bzw. zur Motion Bühlmann (93.3223).
2. Für die quantitativ nicht bedeutsame Zahl von Asylgesuchstellern aus Serbien und Kroatien gelten unter anderen Vorzeichen grundsätzlich dieselben Beurteilungskriterien wie für die Kosovo-Albaner. Die politische wie die Menschenrechtssituation in Kroatien lässt sich mit derjenigen in Kosovo nicht vergleichen. Ebenso ergeben sich für Serbien andere Fragestellungen (Fahrende, Muslime, Wlachen, Deserteure, Refraktäre usw.). Dabei ist zu beachten, dass in Serbien die Menschenrechte zunehmend gefährdet sind.
3. Alle zugänglichen amtlichen, öffentlichen Quellen werden berücksichtigt, unter anderem Auskünfte der Schweizer Botschaft in Belgrad, Lagebeurteilungen anderer für die Schweiz relevanter Staaten, KSZE- und UNHCR-Berichte, Rapporte aller bedeutenderen lokalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen. Die Aufbereitung erfolgt durch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDA Mühlemann: Ich sage -wahrscheinlich im Namen aller, die in bezug auf Kosovo Fragen gestellt haben -: Wir sind völlig unbefriedigt von Ihren Antworten. Sie sind nicht der Schuldige, Herr Bundespräsident, aber ich darf Sie doch bitten, dies weiterzugeben: Wenn es ein Gebiet dieser Welt gibt, das im Augenblick bedroht ist und wohin man Menschen nicht zurückschicken kann, dann ist es Kosovo. Meine Zusatzfrage ist folgende: Wann wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in bezug auf Verfolgungssicherheit in Ex-Jugoslawien sauber zwischen Kosovo-Albanien, Serbien, Bosnien und Kroatien unterscheiden? Das sind in bezug auf Verfolgungssicherheit grundverschiedene Länder. Ich bitte Sie eindringlich, diese Zusatzfrage nach Bern mitzunehmen. Bundespräsident Ogi: Es ist selbstverständlich, dass ich Ihre Unzufriedenheit sofort nach Bern weitermelde; Sie werden auf diese von Ihnen gestellte Zusatzfrage dann eine sofortige schriftliche Antwort bekommen. Schriftliche Antwort des Bundesrates Entgegen der Annahme von Herrn Mühlemann unterscheiden das EJPD und der Bundesrat sehr wohl zwischen den verschiedenen Regionen des ehemaligen Jugoslawien, und dies seit Ausbruch der Feindseligkeiten. Diese differenzierte Betrachtungsweise kommt bei den bisher getroffenen Massnahmen klar zum Ausdruck. Hierzu einige Beispiele: - Als der Konflikt auf kroatischem Territorium ausbrach, wurde die Ausreisefrist für kroatische Staatsangehörige, die in den Grenzregionen zu Bosnien und Serbien wohnten, verlängert. Zudem wurde zahlreichen Flüchtlingen aus diesem Gebiet Asyl gewährt, oder sie wurden vorläufig aufgenommen (z. B. Kinderaktionen). - Staatsangehörige aus Bosnien-Herzegowina werden nicht aus der Schweiz ausgewiesen. Die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina beträgt etwa 40 Prozent und ist damit im Vergleich zu anderen Asylbewerberkategorien bei weitem die höchste. Hinzu kommen zahlreiche Personen, die vorläufig gruppenweise aufgenommen werden. - Refraktäre und Deserteure werden nach wie vor gruppenweise aufgenommen (ausgenommen aus Slowenien und Mazedonien). - Die Regelung der gruppenweisen Aufnahme für Refraktäre und Deserteure gilt auch für den Kosovo. Angesichts der angespannten Lage stieg die Anerkennungsquote für kosovoalbanische Asylbewerber überdurchschnittlich, und zudem wurden zahlreiche Angehörige aus diesem Gebiet vorläufig aufgenommen. Grundsätzlich ist allen Schutzsuchenden gemeinsam, dass sie in Folge der sehr starken ethnischen Durchmischung im ehemaligen Jugoslawien einer Minderheit angehören. Allerdings sind in jedem Einzelfall sorgfältige Abklärungen nötig. Während beispielsweise in Kroatien vor allem die serbische und albanische Minderheit sowie die bosnischen Muslime gefährdet sind, werden in Serbien zusätzlich die Ungarn in der Vojvodina benachteiligt. In Bosnien geht die Gefährdung hingegen nicht mehr so sehr von der kaum mehr funktionierenden Staatsmacht aus, sondern hauptsächlich von den unterschiedlichsten Befehlshabern der regionalen Kleinterritorien und ihren Truppen. Bei Asylbewerbern aus Kosovo schliesslich muss neben der Frage «Deserteur oder Refraktär?» noch besonders eingehend geprüft werden, ob es sich um Politaktivisten oder Angehörige von Menschenrechtsgruppierungen handelt Es würde zu weit führen, diese sehr komplexen und sich rasch verändernden Zusammenhänge im Rahmen der Fragestunde in allen Details darzulegen. Das Bundesamt für Flüchtlinge ist aber jederzeit bereit, dem Fragesteller einen umfassenden mündlichen Lagevortrag zu den einzelnen Regionen zu halten. 93.5167 Frage Seiler Rolf Rückschaffung von Asylbewerbern aus Kosovo Question Seiler Rolf Renvoi de demandeurs d'asile venant du Kosovo Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die Schweiz schafft bekanntlich abgewiesene kosovo-albanische Asylbewerber über das Drittland Mazedonien aus: Flug nach Skopje, Beförderung mit Bussen an die serbische Grenze, wo sie den serbischen Grenzbehörden übergeben werden. Ich frage daher den Bundesrat:
1. Hat die Schweiz mit Mazedonien eine Transitvereinbarung getroffen, um die Rückschaffung über dieses Drittland abwickeln zu können?
2. Wenn ja: Unter welchen Bedingungen wurde diese Vereinbarung getroffen? Leistet die Schweiz finanzielle Abgeltungen, zum Beispiel eine Passierentschädigung pro Person?
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4. Oktober 1993 N 1777 Fragestunde Texte de la question du 4 octobre 1993 II est connu que la Suisse renvoie dans leur pays des demandeurs d'asile albanais originaires du Kosovo, dont la demande a été refusée, en les faisant passer par la Macédoine: ils prennent l'avion jusqu'à Skopje, sont transportés en car jusqu'à la frontière serbe, où ils sont remis aux autorités frontalières serbes. Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
1. La Suisse a-t-elle conclu avec la Macédoine un accord de transit lui permettant de renvoyer ces demandeurs d'asile par ce pays tiers?
2. Si c'est le cas, à quelles conditions cet accord a-t-il été conclu? La Suisse fournit-elle un dédommagement, par exemple une indemnité par personne pour le passage? 93.5172 Frage Gonseth Rückschaffungsvereinbarung für Kosovo-Albaner mit Mazedonien Question Gonseth Renvoi d'Albanais du Kosovo via la Macédoine. Accord entre la Suisse et la Macédoine Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Kosovo-albanische Asylsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, werden - gemäss einer Transitvereinbarung mit Mazedonien - über Mazedonien ausgeschafft, da infolge der Uno-Sanktionen keine Flugzeuge nach Kosovo fliegen.
1. Haben die zurückgeschafften Kosovo-Albaner in Skopje die Möglichkeit, bei Verwandten oder in Hotels abzusteigen, bevor sie die Rückreise über die serbische Grenze in den Kosovo individuell antreten, um nicht direkt den Serben übergeben zu werden?
2. Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr ein, dass Zurückgeschaffte nach Uebergabe an die serbischen Grenzbehörden mit Beraubung und Misshandlungen rechnen müssen, wie dies in zahlreichen Menschenrechtsberichten dokumentiert wird?
3. Stimmt es, dass die BRD abgewiesene Kosovo-Albaner über die Schweiz - mit denselben Maschinen von Genf oder Zürich aus - nach Skopje zurückschafft und somit in den Genuss der CH-Vereinbarung kommt? Texte de la question du 4 octobre 1993 Des Albanais du Kosovo, dont la demande d'asile a été rejetée, sont renvoyés dans leur pays par avion via la Macédoine, en vertu d'un accord de transit conclu avec cet Etat En effet, le trafic aérien est interdit au Kosovo à la suite des sanctions imposées par l'ONU. Je pose les questions suivantes au Conseil fédéral:
1. Afin de ne pas être livrés directement aux Serbes, les Albanais du Kosovo renvoyés à Skopje ont-ils la possibilité de loger dans leur famille ou dans un hôtel avant de rentrer individuellement au Kosovo en traversant la frontière serbe?
2. De nombreux rapports sur les droits de l'homme dénoncent les vols et les mauvais traitements infligés aux requérants d'asile déboutés lors de leur remise aux autorités frontalières serbes. Le Conseil fédéral a-t-il évalué les risques que courent ces personnes?
3. Est-il exact que les Albanais du Kosovo expulsés d'Allemagne via la Suisse prennent les mêmes appareils au départ de Genève ou de Zurich à destination de Skopje, profitant ainsi de l'accord conclu entre la Suisse et la Macédoine? Bundespräsident Ogi: Es sind zwei Fragen, die Fragen von Herrn Seiler Rolf und Frau Gonseth, die ich wie folgt beantworten möchte: Personen aus Rest-Jugoslawien, Kosovo können grundsätzlich ohne Probleme in Mazedonien ein- und nach Rest-Jugoslawien Weiterreisen und umgekehrt. Aus der Schweiz weggewiesene Kosovo-Albaner, die ohne Zwangsmassnahmen nach Mazedonien reisen, sind nach ihrer Einreise in Skopje frei, sich im Rahmen der für Touristen geltenden Bestimmungen zu bewegen. Kommen abgewiesene Asylbewerber ihrer Pflicht zur Ausreise aus der Schweiz nicht nach, müssen sie ausgeschafft werden. In diesen Fällen verlangen die mazedonischen Behörden, dass deren Transfer vom Flughafen Skopje nach Rest-Jugoslawien sichergestellt wird. Dazu hat die Schweiz, wie andere europäische Staaten, mit einem lokalen Transportunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass von der Schweiz ausgeschaffte Kosovo-Albaner nach Rest-Jugoslawien transportiert werden und der Schweiz dafür, je nach Grosse des verwendeten Transportmittels, Rechnung gestellt wird. Bis heute ist kein Fall bekannt, bei welchem aus der Schweiz repatriierte Kosovo-Albaner bei der Einreise in Rest-Jugoslawien durch die dortigen Grenzorgane misshandelt oder beraubt worden wären. Im übrigen findet keine Uebergabe an die Grenzorgane statt Die Einreise erfolgt unbegleitet in einem Bus. In Deutschland abgewiesene Kosovo-Albaner werden nicht über die Schweiz nach Skopje zurückgeschafft. Seiler Rolf: Ich habe keine Zusatzfrage; ich stelle nur fest, dass meine zwei konkreten Fragen keine Antworten gefunden haben. Die Frage nach der Vereinbarung wurde nicht beantwortet - es wurde also weder ja noch nein gesagt -, und damit konnte auch Frage 2 nicht beantwortet werden. Schriftliche Antwort des Bundesrates Für die Rückschaffung über einen Drittstaat ist eine formelle Transitvereinbarung keine Notwendigkeit Um den Vollzug der Ausschaffung von rechtskräftig ab- und weggewiesenen Asylbewerbern aus dem Kosovo auch nach der Anerkennung der ehemaligen Republik Mazedonien als selbständiger Staat sicherzustellen, wurden in Skopje Gespräche mit den zuständigen Behörden geführt. Diese haben sich bereit erklärt, zwangsweise repatriierte Angehörige von Drittstaaten durchreisen zu lassen, wenn deren Weiterreise gesichert sei. Eine gleiche mündliche Vereinbarung traf auch Schweden. Zu diesem Zweck hat die Schweiz mit einem lokalen Transportunternehmen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Frau Gonseth: Ich habe eine Zusatzfrage vor allem zu dem, was Sie zu Herrn Suter wegen den medizinischen Fällen gesagt haben. Ich stelle immer wieder fest, dass kranke asylsuchende Menschen ausgeschafft werden. Wir haben aber in unserem Asylgesetz die Möglichkeit, Leute, die aus medizinischen Gründen bei uns behandelt werden sollten, nicht auszuschaffen. Ich bin entsetzt über den Zynismus Ihrer Antwort, nämlich dass sich die Leute dort irgendwo in einer Hauptstadt behandeln lassen könnten. Ich möchte Sie bitten, in Bern nachzufragen, damit diese Fälle sorgfältiger abgeklärt werden und keine kranken Menschen mehr ausgeschafft werden! Schriftliche Antwort des Bundesrates Nach Artikel 14a Absatz 4 Anag ist der Vollzug einer Wegweisung unzumutbar, wenn er für den Ausländer eine konkrete Gefährdung mit sich bringt. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne besteht dann, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers als Folge seiner Repatriierung dauernd und in entscheidendem Ausmass verschlechtern würde. Es muss also im Einzelfall abgeklärt werden, ob eine Therapie bzw. Operation im Herkunftsland durchgeführt werden kann. Diese Abklärungen werden - sofern der Ausländer entsprechende Arztzeugnisse einreicht - vom BFF sorgfältig vorgenommen, indem die Unterlagen nötigenfalls dem Vertrauensarzt des Aerztlichen Dienstes der Bundesverwaltung zur Stellung-- 19 of 35 -Heure des questions 1778 N 4 octobre 1993 nähme unterbreitet oder die Behandlungsmöglichkeiten über die Schweizer Botschaft im Heimatland abgeklärt werden. Erst wenn die entsprechenden medizinischen Infrastrukturen nicht gegeben sind und der Abbruch einer Therapie bzw. die Nichtdurchführung einer Operation die Gesundheit des Ausländers ernsthaft gefährden würde, kommt Artikel 14a Absatz 4 Anag zur Anwendung. In einem solchen Fall wird die vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme verfügt Die Frage der finanziellen Möglichkeiten des Ausländers für die Weiterführung einer Therapie im Heimatstaat bzw. für die Durchführung einer Operation hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Zumutbarkeit des Vollzugs. Immerhin ist aber in solchen Fällen eine finanzielle Hilfe zur Gewährleistung medizinischer Betreuung im Heimatstaat nach Artikel 9 der Asylverordnung 2 möglich. Die finanziellen Mittel werden auf der Schweizer Botschaft im Herkunftsstaat bereitgestellt; sie sind zweckgebunden. Sollte Transportunfähigkeit die Durchführung des Vollzugs als unmöglich erscheinen lassen, sieht Artikel 14a Absatz 2 Anag auch in diesen Fällen die ersatzweise Anordnung einer vorläufigen Aufnahme vor. Ist jedoch absehbar, dass das Vollzugshindernis lediglich zeitlich befristeter Natur ist und der Ausländer nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne und Beendigung der notwendigen medizinischen Behandlung die Reise unternehmen kann, wird nicht eine Ersatzmassnahme angeordnet, sondern die Ausreisefrist verlängert Ist hingegen das Ende der Behandlung nicht absehbar, wird die weitere Anwesenheit des Ausländers durch vorläufige Aufnahme geregelt 93.5183 Frage Bär Artistinnen-Visa für Frauen aus Russland Question Bär Danseuses de cabaret. Permis de séjour accordés à des Russes Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Immer mehr Frauen aus Russland (und der Ukraine) treten in schweizerischen Nachtlokalen als Go-go-Girls auf. Viele von ihnen sind junge Mädchen unter 20 Jahren. Sie wussten beim Unterschreiben nicht, dass ihr Tänzerinnenvertrag auch Prostitution beinhaltet Die Frauen reisen mit einem sogenannten Artistinnen-Visum ein, das keiner Kontingentspflicht untersteht Obwohl das Missbrauchsproblem bekannt ist, werden alle Visaanträge bewilligt Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, diesem modernen Frauenhandel den Riegel vorzuschieben? Texte de la question du 4 octobre 1993 Les femmes venant de Russie (et d'Ukraine) sont de plus en plus nombreuses à apparaître dans les boîtes de nuit suisses en tant que go-go girls. La plupart d'entre elles sont de jeunes filles de moins de 20 ans. Souvent, elles ne savent pas, en signant le contrat, que leur activité de danseuse inclura aussi la prostitution. Ces femmes entrent en Suisse avec un permis de danseuse de cabaret, qui n'est soumis à aucun contingentement Bien que les abus soient connus, toutes les demandes de permis sont accordées. Quelles solutions le Conseil fédéral envisage-t-il pour stopper cette forme moderne de traite des femmes? Schriftliche Antwort des Bundesrates Das Thema «Frauen aus Russland und der Dritten Welt als Go-go-Girls» war bereits Gegenstand der Einfachen Anfrage Bischof vom 19. März 1993 sowie der Empfehlung von Herrn Ständerat Frickvom 16. Juni 1993. Bei Beantwortung der Einfachen Anfrage Bischof weist der Bundesrat darauf hin, dass - die Einreise ausländischer Tänzerinnen dem ordentlichen Einreise- und Zusicherungsverfahren unterliegt; - die kantonalen Fremdenpolizei- und Arbeitsmarktbehörden speziell darauf hingewiesen wurden, dass Go-go-Girls, Animierfrauen und Nachtclub-Hostessen, die ausschliesslich zur Unterhaltung von Gästen - ohne artistischen Gehalt - beschäftigt werden, nicht als Cabaret-Tänzerinnen im Sinne von Artikel 13 Buchstabe c der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer zugelassen werden dürfen; -zur Behandlung festgestellter Missstände keine Patentrezepte zur Verfügung stünden und der Ruf nach Schutzvorkehren für ausländische Tänzerinnen vor allem den Problemkreis von Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Persönlichkeitsschutz mit Handlungsspielräumen in kantonaler Zuständigkeit betreffe; - die zuständigen Bundesbehörden (namentlich Biga, Bundesamt für Ausländerfragen, Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im EDI) zusammen mit den zuständigen kantonalen Polizei- und Fremdenpolizeibehörden eine Analyse der Situation auf dem einschlägigen Arbeitsmarkt vornehmen; - zur Bekämpfung festgestellter und vermuteter Missbräuche eine Reihe von Massnahmen geprüft würden, mit dem Ziel, die Einreise von ausländischen Tänzerinnen und ihre Arbeitsbedingungen besser zu kontrollieren und damit unwürdige Situationen zu vermeiden. Es wird unter anderem namentlich darum gehen, strengere Voraussetzungen an die Visaerteilung zu stellen und Vorkehren zu treffen, um die Schwarzarbeit ausländischer Tänzerinnen zu verhindern. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis der im Gang befindlichen Abklärungen sowie über die zwischenzeitlich angeordneten oder noch vorgesehenen Massnahmen orientieren. Er wird nach Vorliegen des Analyseberichtes entscheiden, ob weitere Vorkehren und allenfalls welche - einschliesslich eine allfällige Aenderung der Begrenzungsverordnung - ergänzend getroffen werden müssen. 93.5185 Frage Sandoz Zivilstandsverordnung. Bestimmung über die Vornamen Question Sandoz Ordonnance sur l'état civil. Disposition sur les prénoms Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Artikel 69 Absatz 2 der Zivilstandsverordnung (ZStV) gibt den Zivilstandsbeamten die Kompetenz, unter bestimmten Umständen die Vornamen, welche Eltern ihrem Kind geben wollen, zurückzuweisen (Vornamen, welche die Interessen des Kindes verletzen usw.). Da diese Bestimmung bekanntlich der rechtlichen Grundlage entbehrt, angesichts der zahlreichen ausländischen Vornamen immer seltener angewandt wird und die Zivilstandsbeamten vor unüberwindliche Schwierigkeiten stellt (vgl. insbesondere den Beitrag von Albert Conrad in der «Zeitschrift für Zivilstandswesen», 1993, S. 119ff), frage ich den Bundesrat: Könnte er diese Bestimmung nicht weniger eng fassen? Etwa wie folgt: «Der Zivilstandsbeamte macht auf die Gefahr aufmerksam, dass ein Vorname (ein anstössiger oder widersinniger Vorname) die Interessen des Kindes verletzen kann.» (Vgl. auch «Zeitschrift für Zivilstandswesen», 1993, S. 216-218) Texte de la question du 4 octobre 1993 L'article 69 alinéa 2 de l'ordonnance sur l'état civil (OEC) confère compétence aux officiers de l'état civil pour refuser le prénom que les parents veulent donner à l'enfant, à certaines conditions (prénom préjudiciables à l'enfant, etc.). Sachant que cette disposition n'a pas de base légale, qu'elle est de -- 20 of 35 -4. Oktober 1993 N 1779 Fragestunde moins en moins applicable, vu les nombreux prénoms étrangers, et qu'elle engendre des difficultés insurmontables aux officiers de l'état civil (voir notamment «Revue de l'état civil», 1993, p. 119ss, article de M. Albert Conrad), nous demandons au Conseil fédéral s'il envisage de donner prochainement à cette disposition une forme moins contraignante, telle, par exemple, la suivante: «L'officier de l'état civil attire l'attention sur le risque qu'un prénom soit préjudiciable aux intérêts de l'enfant (prénom choquant ou absurde). » (Voir également «Revue de l'état civil», 1993, p. 216-218) Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Bundesrat erwägt, die Bestimmung der Zivilstandsverordnung über die Vornamensgebung zu liberalisieren. Dies kann im Rahmen der nächsten, mit der voraussichtlichen Aenderung des Zivilgesetzbuches betreffend die Herabsetzung des Mündigkeitsalters in Kraft zu setzenden Teilrevision geschehen. 93.5186 Frage Sandoz Zivilstandsverordnung. Totgeborene Kinder Question Sandoz Ordonnance sur l'état civil. Enfant mort-né Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Nach Artikel 69 Absatz 3 der Zivilstandsverordnung (ZStV) erhalten «totgeborene Kinder keine Vornamen». Bekanntlich ist das totgeborene Kind kein Rechtssubjekt: aber für manche Eltern ist es schmerzlich, dass sie ein solches Kind nicht unter einem Vornamen eintragen lassen können. Könnte der Bundesrat, da Artikel 69 Absatz 3 ZStV einer rechtlichen Grundlage entbehrt, diese Bestimmung nicht ändern? Etwa in folgendem Sinne: «Grundsätzlich erhalten totgeborene Kinder keine Vornamen.» Dies gäbe den Zivilstandsbeamten die Möglichkeit, dem Wunsch mancher Eltern ohne Schwierigkeiten zu entsprechen. Texfe de la question du 4 octobre 1993 Selon l'article 69 alinéa 3 de l'ordonnance sur l'état civil (OEC), «l'enfant mort-né est inscrit sans prénom». On sait que l'enfant mort-né n'a pas la qualité de sujet de droit, mais que, pour certains parents, il est douloureux de ne pas pouvoir inscrire cet enfant sous un prénom. Etant donné que l'article 69 alinéa 3 OEC n'a pas de base légale, le Conseil fédéral pourrait-il modifier cette disposition de la manière suivante: «En principe, l'enfant mort-né est inscrit sans prénom»? Cela permettrait aux officiers de l'état civil de donner suite sans difficulté au désir de certains parents. Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Regelung der Zivilstandsverordnung, dass totgeborene Kinder keine Vornamen erhalten, führte bisher anscheinend kaum zu Beanstandungen durch die betroffenen Eltern. Der Bundesrat ist aber bereit, anlässlich einer Teilrevision der Zivilstandsverordnung zu prüfen, ob eine Durchbrechung des Grundsatzes der Nichteintragung von Vornamen für Totgeborene in Einzelfällen zugelassen werden soll. 93.5190 Frage Dormann Ombudsstelle gegen Rassismus Question Dormann Poste de médiateur contre le racisme Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 In der Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 18. Juni 1993 bezüglich allgemeine Ombudsstelle erklärt der Bundesrat, dass diese die Aufgaben einer Ombudsstelle für Rassismusfragen nicht übernehmen könne. Das widerspricht seinen früheren Aeusserungen (z B. vom Ständerat überwiesenes Postulat der Kommission für Rechtsfragen (Ad 92.029) oder Antwort im Nationalrat auf meinen Antrag zur Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus). Wie will der Bundesrat nun diese Ombudsstelle verwirklichen, welche seinerzeit vom Nationalrat in der Rassismusdebatte zweimal befürwortet wurde? Texfe de la question du 4 octobre 1993 Dans sa réponse à ma question ordinaire du 18 juin 1993 concernant un poste de médiateur général, le Conseil fédéral déclare qu'un tel médiateur ne pourrait s'occuper de questions en relation avec le racisme. Ceci contredit ses déclarations antérieures (voir p. ex. le postulat de la Commission des affaires juridiques (Ad 92.029) transmis par le Conseil des Etats ou la réponse devant le Conseil national à ma proposition de créer un poste de médiateur contre le racisme). Comment le Conseil fédéral entend-il réaliser ce poste de médiateur, qui a été préconisé à deux reprises au cours du débat sur le racisme au Conseil national? Schriftliche Antwort des Bundesrates In seiner Botschaft vom 2. März 1992 über den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Uebereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und über die entsprechende Strafrechtsrevision hat der Bundesrat die Errichtung einer eidgenössischen Kommission gegen Rassismus vorgeschlagen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 15. September 1993 auf die Einfache Anfrage Dormann (93.1049) hingewiesen hat, könnte zu den Aufgaben einer Kommission für Rassismusfragen auch die Vermittlungstätigkeit oder Ombudsfunktion gehören. In seiner Antwort vom 15. September 1993 auf die Einfache Anfrage Stamm Judith (93.1051) hat der Bundesrat sodann darüber informiert, dass gegenwärtig eine Arbeitsgruppe die möglichen Strukturen und Kompetenzen einer allfälligen eidgenössischen Kommission gegen Rassismus prüft Der heutige Stand der Arbeiten lässt erwarten, dass dem Bundesrat bis Ende 1993 ein Bericht vorgelegt werden kann. Gestütztauf diesen Bericht wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
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Heure des questions 1780 N 4 octobre 1993 93.5192 Frage Schmied Walter Schicksalsgemeinschaft Roggenburg/Ederswiler Question Schmied Walter Communauté de destin des communes de Roggenbourg et d'Ederswiler Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Vor dem Vollzug der beiden Verfassungszusätze der Berner Kantonsverfassung, die die Gründung des Kantons Jura und den Wechsel des Bezirks Laufen zum Kanton Basel-Landschaft ermöglicht haben, bildeten die beiden Gemeinden Roggenburg und Ederswiler eine Schicksalsgemeinschaft innerhalb des Bezirks Delsberg. Nachdem die Gemeinde Roggenburg später zum Bezirk Laufen gewechselt hatte - mit der festen Absicht, beim Kanton Bern zu bleiben, und in der Hoffnung, dass Ederswiler diesen Schritt ebenfalls vollziehen werde -, sieht sich diese Gemeinde heute gegen ihren Willen zum Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft gezwungen. Das Schicksal Roggenburgs ist also völlig identisch mit demjenigen von Vellerat und Ederswiler und lässt sich mit dem Schicksal der Gemeinden, die dem Bezirk Laufen seit jeher angehört haben, in keiner Weise vergleichen. Angesichts dieser Tatsachen gestatte ich mir, folgende zwei Fragen zu stellen:
1. Ist der Bundesrat heute noch bereit, die Schicksalsgemeinschaft anzuerkennen, die die Gemeinden Roggenburg und Ederswiler verbindet?
2. Ist der Bundesrat bereit, die Berechtigung der Initiative des Kantons Bern anzuerkennen, die den Wechsel der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura bezweckt, und verbürgt er sich dafür, dass er bei den betreffenden Kantonen seine diplomatischen Mittel einsetzen wird, um zugunsten der Schicksalsgemeinschaft von Ederswiler und Roggenburg den Anspruch auf Gegenseitigkeit geltend zu machen? 7exte de /a question du 4 octobre 1993 Avant la mise en application des deux additifs constitutionnels bernois qui sont à l'origine de la création du canton du Jura et du transfert du district de Laufon à Baie-Campagne, les communes de Roggenbourg et d'Ederswiler partageaient une seule et même communauté de destin au sein du district de Delémont S'étant vu transférée par la suite au district de Laufon, dans la ferme idée de rester bernoise et dans l'espoir d'être rejointe par Ederswiler, la commune de Roggenbourg se voit aujourd'hui annexée contre son gré au canton de Baie-Campagne. Le sort de Roggenbourg est donc en tout point identique à celui de Vellerat et d'Ederswiler et n'est en rien comparable au sort des communes qui ont toujours fait partie intégrante du district de Laufon. Au vu de ces faits, nous nous permettons de poser deux questions:
1. Le Conseil fédéral est-il aujourd'hui encore disposé à reconnaître la communauté de destin qui lie les communes de Roggenbourg et d'Ederswiler?
2. Le Conseil fédéral est-il disposé à reconnaître le bien-fondé de l'initiative du canton de Berne, ayant pour objectif le transfert de la commune de Vellerat au canton du Jura, et peut-il se porter garant dans l'exercice de sa diplomatie auprès des cantons respectifs pour tenter d'obtenir la réciprocité en faveur de la communauté de destin Ederswiler/Roggenbourg? Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Bundesrat hat den Entscheid der Regierung des Kantons Bern, den Erlass einer gesetzlichen Grundlage für den Kantonswechsel von Vellerat einzuleiten, mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die jurassische Gemeinde Ederswiler und die Laufentaler Gemeinde Roggenburg in verschiedenen Bereichen eng zusammenarbeiten. Er geht davon aus, dass diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch nach dem am 1. Januar 1994 erfolgenden Uebertritt des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft weitergeführt werden kann. Die Integration des Laufentals in den neuen Kanton wird eine gewisse Zeit beanspruchen. Sollte die Gemeinde Roggenburg später einen Wechsel zu einem anderen Kanton wünschen, wird es in erster Linie Sache des Kantons Basel-Landschaft sein, zu diesem Ersuchen Stellung zu nehmen. Für den Bundesrat besteht jedenfalls heute kein Anlass, zur Frage der Kantonszugehörigkeit dieser Gemeinden Stellung zu nehmen. 93.5145 Frage Steinemann Zollverwaltung. Seltsamer Sozialfonds Question Steinemann Administration des douanes. Fonds social particulier Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Wer beim Schmuggeln erwischt wird, zahlt eine Busse. Jene unter 500 Franken werden im abgekürzten Verfahren direkt erledigt Ein Drittel solcher Bussenbeträge fliesst zurzeit in die Wohlfahrtskasse der Oberzolldirektion, welche «die soziale Lage der Angestellten» verbessern will. Profitieren kann jeder, vom einfachen Grenzwächter bis zum Chefbeamten, wenn beispielsweise Arzt- oder Zahnarztrechnungen bestimmte Beträge übersteigen. Jährlich werden von den 15 000 Anträgen 1000 bis 1200 bewilligt, was etwa 2 bis 2,5 Millionen Franken aus der Kasse beansprucht Unterstützung von Mitarbeitern in finanziellen Nöten ist eine gute Sache. Aber:
1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass dieser Fonds legal ist?
2. Steht es so schlecht um unsere Beamten der Eidgenössischen Zollverwaltung, dass jährlich über tausend so um die Existenz ihrer Familie zu kämpfen haben, dass man ihnen die Zahnarztkosten vergüten muss? Texfe de la question du 4 octobre 1993 Celui qui est pris en flagrant délit de fraude paie une amende. Les montants inférieurs à 500 francs sont encaissés directement en procédure accélérée. Actuellement, un tiers de ces amendes est versé à la caisse de bienfaisance de la Direction générale des douanes, caisse qui doit permettre d'améliorer la situation sociale du personnel. Tout employé, qu'il soit simple garde-frontière ou chef de service, peut bénéficier d'une aide, par exemple lorsque des honoraires de médecin ou de dentiste dépassent certains montants. Chaque année, sur les
15 000 demandes présentées, on en satisfait 1000 à 1200, ce qui représente une somme de 2 à 2,5 millions de francs prélevée dans cette caisse. Venir en aide à des collaborateurs qui traversent de graves difficultés financières est louable en soi, mais 1.1e Conseil fédéral estime-t-il que ce fonds est légal?
2. la situation des fonctionnaires de l'Administration fédérale des douanes est-elle si mauvaise au point qu'il faille rembourser chaque année des frais de soins dentaires à plus de 1000 familles en proie à de graves difficultés? Schriftliche Antwort des Bundesrates Zur Frage 1: Die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals ist eine unselbständige Stiftung des Bundes. Ihr Vermögen stellt zweckgebundenes Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 103 des Zollgesetzes (SR 631.0), welcher letztmals 1980 revidiert wurde. Einzelheiten ergeben sich aus einer in der Sammlung des -- 22 of 35 -4. Oktober 1993 N 1781 Fragestunde Bundesrechts publizierten Verordnung des Bundesrates vom 1. Juli 1992 (SR 172.215.123). Die Ausgaben für die Wohlfahrtskasse sind im Voranschlag und in der Staatsrechnung des Bundes ausgewiesen (Rubrik 606.3090.001). Geschäftsführung und Mitteleinsatz unterliegen der Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle, welche dem Eidgenössischen Finanzdepartement Bericht erstattet. Dieses genehmigt die Geschäftsordnung sowie die jährlichen Geschäftsberichte und Jahresrechnungen (Art. 7 Abs. 4 der genannten Verordnung). Lieber die Legalität der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals bestehen somit keine Zweifel. Zur Frage 2: Die Wohlfahrtskasse verwendet ihre Mittel zur Hauptsache für Darlehen, Ausbildungsbeiträge für Kinder, Krankheitskostenbeiträge sowie für Beschaffung und Unterhalt von Ferienwohnungen (Art. 4 der Verordnung). Alle bei der Eidgenössischen Zollverwaltung beschäftigten rund 4500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Begünstigte der Wohlfahrtskasse sein. Ein Gesuch um Krankheitskostenbeiträge stellt rund ein Drittel davon, wobei die meisten der Gesuchsteller aus den unteren und mittleren Kategorien des Betriebspersonals stammen. Für die Berechnung der Krankheitskostenbeiträge wird auf das Einkommen, das Vermögen und die Familiengrösse abgestellt. 1992 betrugen die entsprechenden Leistungen 1,4 Millionen Franken. 93.5189 FrageMiesch Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Question Miesen Caisse de prévoyance du personnel des douanes Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Seit Jahren profitieren die Beamten der Eidgenössischen Zollverwaltung von den Uebertretungen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Ein Drittel der Bussgelder fliessen in eine Wohlfahrtskasse. Daraus werden dem Personal unter anderem die Ferien verbilligt und die Zahnarztkosten beglichen. Jährlich prüfen in Bern Bundesangestellte 15000 Gesuche von denen 1200 in der Höhe von etwa 2,5 Millionen Franken bewilligt werden. Mit grossem Aufwand werden also Gesuche bewilligt, obwohl das Zollpersonal von der Sicherheit einer Beamtung Vorteile hat und aufgrund der Anstellungsbedingungen diese Hilfe gar nicht benötigt Warum hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung am 1. Juli 1992 erneuert? Ist er bereit, diese im Sinne der Gleichbehandlung der Bundesangestellten baldmöglichst aufzuheben? Gibt es ähnliche Verordnungen in den anderen Departementen? Texte de la question du 4 octobre 1993 Les fonctionnaires de l'Administration fédérale des douanes profitent depuis des années des contraventions des frontaliers. Le tiers des recettes ainsi perçues alimente une caisse de prévoyance. Les fonds de cette caisse servent notamment à payer les frais de dentiste du personnel et à financer partiellement ses vacances. Des employés fédéraux installés à Berne examinent chaque année 15 000 demandes dont 1200 sont approuvées, ce qui représente environ 2,5 millions de francs. On approuve donc à grands frais des demandes, bien que le personnel des douanes bénéficie de la sécurité que confère une fonction publique et n'a pas besoin d'un tel soutien compte tenu des conditions de son engagement. Pourquoi le Conseil fédéral a-t-il prorogé une ordonnance y relative le 1 er juillet 1992? Est-il disposé à abroger celle-ci aussitôt que possible afin d'assurer l'égalité de traitement des employés de la Confédération? Y a-t-il des ordonnances semblables dans d'autres départements? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals ist eine von 21 Spezialkassen zugunsten des Bundespersonals. Aufgrund des Artikels 103 des Bundesgesetzes über das Zollwesen hat der Bundesrat die näheren Vorschriften über Zweckbestimmung, Organisation und Verwaltung der Kasse zu treffen. Mit der Verordnung vom 1. Juli 1992 wurden die Vorschriften den heutigen Verhältnissen angepasst und die Verordnung von 1927 aufgehoben. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die heutige Verordnung aufzuheben. Im übrigen verweisen wir auf unsere Antwort auf die Frage Steinemann (93.5145). 93.5157 Frage Cavadini Adriano Mehrwertsteuer. Haltung des Bundesrates Question Cavadini Adriano TVA. Attitude du Conseil fédéral Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Für die schweizerische Wirtschaft und insbesondere für die Industrie ist die Einführung der MWSt ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung der Investitionen. Auch dem Staat wird die MWSt zusätzliche Mittel einbringen. Daher sind die Aussagen von Bundesrat Stich im Vorfeld der nächsten eidgenössischen Abstimmung, er wolle lieber gar keine Mehrwertsteuer als eine zum Satz von 6,2 Prozent, recht gefährlich. Deckt sich die Haltung des Bundesrates mit derjenigen des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes? Wird der Bundesrat-und insbesondere Bundesrat Stich-während der nächsten Abstimmungskampagne rückhaltlos und mit Nachdruck für den Systemwechsel eintreten, damit die Stimmbürger nicht weiter verunsichert werden? Texte de la question du 4 octobre 1993 Pour l'économie suisse, en particulier pour l'industrie, le passage à la TVA représente une condition importante pour augmenter la compétitivité et stimuler l'investissement. De plus, cette taxe apportera à l'Etat des recettes supplémentaires. Dans ces circonstances, et en prévision de la prochaine votation populaire, les récentes affirmations de M. Stich, conseiller fédéral, selon lesquelles il préférait renoncer à la TVA, plutôt que d'en instituer une au taux de 6,2 pour cent, semble assez risquée. Le Conseil fédéral partage-t-il l'attitude du chef du Département fédéral des finances? Lors de la campagne précédant les prochaines votations, le Conseil fédéral, et en particulier M. Stich, conseiller fédéral, soutiendra-t-il fermement et sans ambiguïté le changement de système fiscal, sans susciter d'autres doutes parmi les électeurs? Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Bundesrat geht mit dem Fragesteller einig, dass die Einführung der Mehrwertsteuer von grosser Bedeutung für die Wirtschaft ist und unterstützt deshalb den Systemwechsel. Der Bundesrat hat indessen immer betont, dass für die Sanierung der Bundesfinanzen ein Steuersatz von mindestens 6,5 Prozent erforderlich ist. Die Finanzplanung zeigt deutlich, dass die Defizite selbst bei wiederanziehender Konjunktur und bei vollbeschäftigter Wirtschaft nicht einfach verschwinden. Vielmehr muss mit einem hartnäckigen Defizitsockel gerechnet werden. Defizite in der Grössenordnung von mehreren Milliarden Franken können weder stabilitäts- noch finanzpolitisch verantwor-- 23 of 35 -Heure des questions 1782 N 4 octobre 1993 têt werden. Sie engen den politischen Handlungsspielraum ein und untergraben das Vertrauen der Bevölkerung, aber auch der internationalen Investoren in unser Staatswesen. Auf längere Frist wären damit unser günstiges Zinsniveau und die Stärke des Schweizerfrankens gefährdet Die Wirtschaft muss deshalb ein eminentes Interesse an gesunden Bundesfinanzen haben. Obwohl auch mit einem Satz von 6,5 Prozent das Haushaltgleichgewicht nicht hergestellt werden kann, leistet er doch einen Beitrag zur Deckung der Finanzierungslücke. Eine Ablehnung des höheren Satzes würde hingegen bedeuten, dass die Sanierung der Bundesfinanzen in weite Ferne rücken würde und Steuerreformen auf Jäh re hinaus verbaut wären. Der Bundesrat ist deshalb der Ueberzeugung, dass nur ein Steuersatz von 6,5 Prozent verantwortet werden kann. 93.5182 Frage Müller Treibstoffzollerhöhung. Konsequenzen Question Müller Augmentation des droits de douane sur les carburants. Conséquences Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Wir hoch belaufen sich ein halbes Jahr nach der Treibstoffzollerhöhung um 20 Rappen pro Liter die tatsächlichen Mehreinnahmen für die Bundeskasse nach Abzug der gesunkenen Umsätze im grenznahen Raum und der erhöhten Ausgaben wegen der durch die Treibstoffzollerhöhung bedingten direkten und indirekten Teuerung von 0,4 bzw. 0,7 Prozent? Wie hoch sind im einzelnen die Mindereinnahmen im Grenzgebiet und anderseits die Mehraufwendungen infolge der Teuerung für Bund, Kantone, Gemeinden und die Wirtschaft? Texfe de la question du 4 octobre 1993 Les droits de douane sur les carburants ont été majorés de
20 centimes il y a six mois; quel est l'accroissement effectif des recettes de la caisse fédérale, compte tenu du manque à gagner dû à la baisse des chiffres d'affaires dans les régions frontalières et des dépenses supplémentaires occasionnées par le renchérissement de 0,4, voire de 0,7 pour cent que la mesure a provoqué directement ou indirectement? A combien s'élèvent, dans le détail, les pertes dues au manque à gagner dans les régions frontalières et les dépenses supplémentaires consécutives au renchérissement pour la Confédération, les cantons, les communes et l'économie? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die durch die Stimmbürger und Stände am 7. März 1993 gutgeheissene und durch den Bundesrat am 8. März 1993 in Kraft gesetzte Grundzollerhöhung auf die Treibstoffe von 20 Rappen je Liter erwirkte bis Ende August 1993 einen Mehrertrag von 518 Millionen Franken (wovon 50 Prozent zweckgebunden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem StrassenverkehrundSO Prozent für die Bundeskasse bestimmt sind). Dies entspricht in den ersten acht Monaten 1993 einer Mehreinnahme auf dem Grundzoll von etwa 60 Prozent). Die Einnahmen der Zollverwaltung werden zentral verbucht, eine Erfassung nach Regionen wird statistisch nicht vorgenommen. Gegenüber dem gleichen Zeitraum 1992 sind die Erträge auf Treibstoffen (Grundzoll und Zollzuschlag) real (d. h. ohne die Zollerhöhung) um 6 Prozent rückläufig. Konjunktureller Einbruch, bewussteres, sparsames Autofahren, Ausfälle von Ausländer-Tankungen in den schweizerischen Grenzzonen und nicht zuletzt die anhaltende schlechte Witterung sind Umstände, die zu Absatzeinbussen geführt haben können. In welchem Ausmass die einzelnen Fakten zu Mindereinnahmen beigetragen haben, kann nicht beurteilt werden. 93.5154 Frage Mühlemann Botschaftsgebäude in Prag Question Mühlemann Bâtiment de l'ambassade de Suisse à Prague Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993
1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die prekären Raumverhältnisse bei der schweizerischen Residenz und Kanzlei in Prag zu verbessern?
2. Warum wird das Palais Schwarzenberg, in dem die schweizerische Botschaft lange Zeit untergebracht war, nicht erworben?
3. Warum hält die tschechische Regierung ihre Versprechen, die schweizerische Botschaft ähnlich wie im Palais Schwarzenberg unterzubringen, nicht ein? Texte de la question du 4 octobre 1993
1. Qu'entend faire le Conseil fédéral pour remédier à la précarité des locaux qui abritent la chancellerie et la résidence de notre ambassadeur à Prague?
2. Pourquoi n'achète-t-on pas le Palais Schwarzenberg qui a accueilli si longtemps notre ambassade dans cette ville?
3. Pour quelles raisons le gouvernement tchèque n'est-il pas fidèle à sa promesse de reloger notre ambassade dans des locaux équivalents? Schriftliche Antwort des Bundesrates
1. Es ist unbestritten, dass die Raumverhältnisse sowohl in der Kanzlei als auch in der Residenz gewisse Wünsche offenlassen. Sie können aber, gestützt auf die vorliegenden Inspektionsberichte, keineswegs als prekär bezeichnet werden. Dennoch haben wir unsere Vertretung in Prag schon vor Jahren gebeten, nach geeigneteren Miet- oder eventuell auch Kaufobjekten Ausschau zu halten. Alle bisherigen Bemühungen sind indessen erfolglos geblieben. Leider hat sich in der Zwischenzeit die Lage der Bundesfinanzen drastisch verschlechtert, was unseren Handlungsspielraum entsprechend einschränkt Wir sind aber grundsätzlich weiterhin bereit, sich bietende Möglichkeiten für einen Objektwechsel zu prüfen. Dabei räumen wir einer Verlegung der Botschaftskanzlei grössere Priorität ein als einem Wechsel der Residenzliegenschaft, welcher zwar auch wünschenswert wäre, aber mit Rücksicht auf die gegenwärtige prekäre Finanzlage nicht mit einer absoluten Notwendigkeit begründet werden könnte.
2. Das Palais Schwarzenberg, das wir vor rund zehn Jahren verlassen mussten, kann weder gekauft noch gemietet werden.
3. Die seinerzeit von den tschechoslowakischen Behörden erzwungene Ausquartierung unserer Botschaftskanzlei sowie der Residenz aus dem Palais Schwarzenberg kennt eine lange Leidensgeschichte, die uns während mehreren Jahren beschäftigt hat. In ihrer Eigenschaft als Mieterin hatte die Eidgenossenschaft kein wirksames Druckmittel, um auf einem Verbleib in diesem historischen Gebäude beharren zu können. Letztlich ging es auch darum, ein legitimes Recht des Gastgeberlandes als Gebäudeeigentümer zu respektieren, was wir ^,von einer ausländischen Mission nicht anders erwarten würden, wenn sich eine vergleichbare Situation in der Schweiz präsentieren würde. Die tschechoslowakischen Behörden hatten uns für die Unterbringung der Kanzlei und der Residenz zwei Liegenschaften gemäss ihren damaligen Möglichkeiten vermittelt Ein Versprechen, uns in vergleichbaren Objekten mit dem Palais Schwarzenberg unterzubringen, haben sie unseres Wissens nie abgegeben.
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4. Oktober 1993 N 1783 Fragestunde 93.5155 Frage Mühlemann Flüchtlingshilfe Kroatien/Bosnien Question Mühlemann Aide aux réfugiés en Croatie et en Bosnie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993
1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die erfolgreiche Tätigkeit des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps im Raum Kroatien/Bosnien verstärkt fortzusetzen?
2. Wie wird im Gegenzug zur Hilfe vor Ort die Einwanderung von Asylbewerbern gebremst?
3. Wird ein Wiederaufbauprogramm nach Friedensschluss im Räume Ex-Jugoslawien im internationalen Rahmen vorbereitet? Texte de la question du 4 octobre 1993
1. Qu'entend faire le Conseil fédéral pour renforcer l'action en Croatie et en Bosnie du Corps suisse d'aide en cas de catastrophe, action qu'il mène avec succès?
2. Comment freine-t-il l'arrivée de demandeurs d'asile en contrepartie de l'aide apportée sur place?
3. Prépare-t-il, avec d'autres pays, un plan en prévision de la reconstruction qui devra s'opérer dans l'Ex-Yougoslavie lorsque la paix aura été signée? Schriftliche Antwort des Bundesrates
1. Seit Beginn des Konflikts hat die humanitäre Hilfe des Bundes für die Opfer des Konflikts in Ex-Jugoslawien über 74 Millionen Schweizerfranken für Nahrungsmittellieferungen, den Bau von Flüchtlingsunterkünften und logistische Unterstützung bereitgestellt. Die Hilfeleistungen erfolgten durch bilaterale Finanzierung von Projekten schweizerischer, internationaler und multilateraler Organisationen und durch eigene Projekte des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH). Letztere konzentrieren ihre Hilfe derzeit auf Bosnien, wo die Not der Flüchtlinge und Vertriebenen am grössten ist. Winterfeste Unterkünfte, Nahrungsmittel- und medizinische Hilfe sind dabei die Hauptgewichte. Die Hilfe ist jedoch mit enormen Behinderungen konfrontiert, was die Realisierung von vielen Projekten erschwert Das Programm wird jedoch weitergeführt und entsprechend den Rahmenbedingungen auch ausgebaut, soweit es das ordentliche Budget und die vom Bundesrat gesprochenen Zusatzkredite erlauben.
2. Der Bundesrat hat in seiner Flüchtlingspolitik zu Ex-Jugoslawien der Hilfe vor Ort stets die erste Priorität eingeräumt. Um den Zustrom schutzsuchender Personen unter Kontrolle zu halten, hat er am 18. Dezember 1991 die Einführung der Visumpflicht für Jugoslawen auf den 1. Januar 1992 hin beschlossen. Ausgenommen von diesem Beschluss wurden jugoslawische Staatsangehörige mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung eines Efta- oder EG-Staates. Mit der Unterstellung unter die Visumpflicht bezweckte der Bundesrat die bessere Kontrolle der Einreise aus dem damaligen Jugoslawien. Flankierend zu dieser Massnahme wurde am 18. Dezember 1991 eine Verordnung über den Erwerb und das Tragen von Schusswaffen durch jugoslawische Staatsangehörige erlassen.
3. Durch die intensive Tätigkeit im Rahmen der Soforthilfe bestehen die notwendigen Kontakte und örtlichen Kenntnisse, um innert nützlicher Frist, nach einem Friedensschluss, Wiederaufbauprogramme in enger Koordination mit den ex-jugoslawischen und anderen Staaten und Organisationen umzusetzen. Ein Wiederaufbau wird erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen und eine Angelegenheit von Jahren sein. Nebst humanitärer, Entwicklungs-, Finanz- und Wirtschaftshilfe der öffentlichen Hand werden auch private Investoren miteingeschlossen. Ein Aufbauprogramm im eigentlichen Sinn ist weder im Rahmen der Weltbank noch der Uno, noch der EG vorbereitet. 93.5168 Frage Stucky Menschenrechtsverletzungen in Kamerun Question Stucky Violation des droits de l'homme au Cameroun Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Ist dem Bundesrat bekannt, dass in Kamerun die Verletzungen der Menschenrechte andauern und die Versprechungen des Staatspräsidenten - abgegeben vor den Wahlen und der Schuldenregelung, an der auch die Schweiz beteiligt war nicht eingehalten werden? Welche Konsequenzen gedenkt er zu ziehen? Texte de la question du 4 octobre 1993 Le Conseil fédéral sait-il que les droits de l'homme continuent d'être violés au Cameroun et que le président de cet Etat n'a pas tenu les promesses faites avant les élections et avant le règlement de la dette, auquel la Suisse était, elle aussi, associée? Quelles conclusions en tire-t-il? Schriftliche Antwort des Bundesrates Das EDA verfolgt durch die Schweizer Botschaft die Lage in Kamerun insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen vom 11. Oktober 1992 mitgrosserBesorgnis. Vordem Hintergrund einer anhaltenden Talfahrt der kamerunischen Volkswirtschaft und eines am Rande der Insolvenz stehenden Staatshaushaltes kann man in Kamerun eine zunehmende Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Regierung feststellen, was zu Streiks, Demonstrationen und allgemein zu einer Verschärfung des sozialen Klimas geführt hat Im Anschluss an die Wahlen wurde in der anglophonen Nordwestprovinz der Ausnahmezustand verhängt. Rund 1000 Personen sollen verhaftet und zum Teil gefoltert worden sein. Ueber direkte Kontakte mit Mitgliedern der kamerunischen Regierung wie auch über den diplomatischen Weg haben wir Kamerun zur Einhaltung der Menschenrechte gemahnt. Unter anderem hat dies und hat auch eine Petition von Schweizer Parlamentariern dazu beigetragen, dass der Oppositionsführer John Fru Ndi von Präsident Biya freigelassen wurde. Die Schweiz unterstützt nach Möglichkeit den Demokratisierungsprozess in Kamerun, der indessen nur sehr schleppend vorankommt, zumal der Dialog zwischen Regierung und Opposition heute in einer Sackgasse steckt. Für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit ist Kamerun kein Schwerpunktland. Das bestehende Entwicklungsprojekt für Sozialbauten in Douala und die Unterstützung von Aktivitäten von schweizerischen nichtgouvernementalen Organisationen kommen der betroffenen Bevölkerung zugute und werden vorläufig weitergeführt. Allerdings ist die Schweiz daran, die bilaterale Hilfe abzubauen; sie will noch vermehrt mit Entwicklungshilfeorganisationen und direkt mit der Bevölkerung zusammenarbeiten, um eine Weiterführung der sozialen Aktivitäten zu garantieren. Kamerun steht gegenüber der Schweiz in einem recht grossen Zahlungsrückstand. Die im Rahmen der Weltbank-Aktivitäten gewährte Zahlungsbilanzhilfe der Schweiz ist gegenwärtig aufgrund der Lage in Kamerun blockiert.
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Heure des questions 1784 N 4 octobre 1993 93.5170 Frage von Feiten Uno-Uebereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau Question von Feiten Convention de l'ONU sur l'élimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes Wortlaut der Frage vom 4. Oktober1993 Wann liegt die Botschaft zum Uno-Uebereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vor? Texte de la question du 4 octobre 1993 Quand le message concernant la Convention de l'ONU sur l'élimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes sera-t-il prêt? Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Bundesrat hat am 23. Januar 1987 das Uno-Uebereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnet Den Zeitpunkt der Ratifikation machte er damals davon abhängig, wie die im Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» vorgesehenen Gesetzesrevisionen zur Behebung der Ungleichheiten im eidgenössischen und kantonalen Recht fortschreiten. Erging damals davon aus, dass die Schweiz das Uebereinkommen erst ratifizieren sollte, wenn ein wesentlicher Teil der weitgehend programmatischen Konvention realisiert ist Heute - mehr als zehn Jahre seit der Annahme von Absatz 2 des Artikels 4 der Verfassung - ist die Rechtsgleichheit von Frau und Mann in der Gesetzgebung des Bundes namentlich im Bereich des Stimm- und Wahlrechts, des Ausländer-, des Bürger- und des Eherechts sowie der Beamtenordnung realisiert. Ungleichheiten bestehen jedoch weiterhin, insbesondere beim Eheschliessungs- und Ehescheidungsrecht sowie im Bereiche der Sozialversicherungen. Die 10. AHV-Revision ist noch nicht abgeschlossen, einen Hauptpunkt zur Realisierung des Rechtsetzungsprogramms stellt insbesondere noch die Gleichheit bei den Krankenkassenprämien dar. Sehr wichtig ist auch die Realisierung der Lohngleichheit Dazu wurde am 24. Februar dieses Jahres die Botschaft zum Gleichstellungsgesetz vorgelegt. Die Beratungen dazu sind noch in der Kommission des ersten Rates im Gange. Der Beitritt zum Uebereinkommen ist in den Richtlinien für die laufende Legislaturperiode vorgesehen, wobei man die Prioritäten auf die inzwischen ratifizierten beiden Menschenrechtspakte und auf die Konvention gegen die Rassendiskriminierung setzte. Als nächstes, d. h. 1994, wird die Botschaft zum Uebereinkommen über die Rechte des Kindes vorgelegt. Ziel des Bundesrates ist es immer noch - wie bereits in der Antwort auf die Motion Stocker vom 21. Juni 1991 dargelegt-, die Botschaft noch in dieser Legislaturperiode, d. h. im Jahre der Weltfrauenkonferenz, die im September 1995 in China stattfinden wird, vorlegen zu können. 93.5171 Frage Bund! Verbesserung der Information über die Europapolitik Question Bundi Amélioration de l'information sur la politique européenne Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Eine der Erkenntnisse nach dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 war, dass inskünftig die europapolitische Information noch intensiver betrieben werden müsse. Nur eine starke innenpolitische Abstützung der Aussenpolitik kann eine drohende aussenpolitische Isolierung der Schweiz abwenden. Gemäss neueren Umfragen war in der Schweizer Bevölkerung die Stimmung für den EWR noch nie so gut wie heute, obwohl es keine offizielle Kampagne dafür gegeben hat Dem Vernehmen nach ist das Integrationsbüro personalpolitisch und finanziell in letzter Zeit vernachlässigt worden. Wie gedenkt der Bundesrat die Position des Integrationsbüros zu stärken und mit weiteren Anstrengungen innerhalb des EDA die europapolitische Information zu intensivieren, vor allem in den Medien und in den Schulen zu fördern und damit insgesamt eine aktivere Informationspolitik zu betreiben? Texfe de la question du 4 octobre 1993 Le refus de l'EEE le 6 décembre 1992 a montré la nécessité d'une information plus active au sujet de la politique européenne. Seule une politique extérieure fortement soutenue sur le plan national peut éviter l'isolement qui guette la Suisse dans ses relations extérieures. De récents sondages indiquent que l'EEE n'a jamais été aussi bien accepté par la population suisse, bien qu'aucune campagne officielle n'ait été menée dans ce but Or, on a appris que ces derniers temps, le Bureau de l'intégration avait été lésé dans sa dotation en personnel et en moyens financiers. Comment le Conseil fédéral envisage-t-il de renforcer la position du Bureau de l'intégration et d'intensifier les efforts du DFAE visant à promouvoir avant tout l'information sur la politique européenne, destinée aux médias et aux écoles, ce qui conduirait globalement à une politique d'information plus dynamique? Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Bundesrat erachtet die Information zur europäischen Integration als eine Daueraufgabe. Das Integrationsbüro verfügt gegenwärtig für seine Aufgaben über angemessene personelle und finanzielle Ressourcen. Das gilt insbesondere für die Aufgabe der aktiven Verfolgung und Pflege der Integrationsoptionen (bilateraler sektorieller Weg/bilaterale sektorielle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem EWR/Frage des Beitritts zur EG), aber auch für die Erfüllung des momentanen Informationsauftrages. An seiner Sitzung vom 30. Juni 1993 hat der Bundesrat ein neues Konzept für die integrationspolitische Information gutgeheissen. Darauf abgestützt wird gegenwärtig ein Aktionsprogramm für 1994 ausgearbeitet, mit dem sich der Bundesrat noch diesen Herbst befassen wird. Dieses Jahr noch wird das Lehrheft «Die Schweiz und Europa» in drei Sprachen neu erscheinen, und zwar in überarbeiteter und korrigierter Fassung, die den Entwicklungen seit dem 6. Dezember 1992 Rechnung trägt und eine möglichst umfassende Sicht der europäischen Thematik gibt Selbstverständlich werden die Medien für die integrationspolitische Informationstätigkeit weiterhin eine zentrale Rolle spielen.
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4. Oktober 1993 N 1785 Fragestunde 93.5177 Frage Borer Roland Benützung eines Super Puma durch Bundesrat Cotti Question Borer Roland Utilisation d'un hélicoptère Super Puma par M. Cotti, conseiller fédéral Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Laut Presseberichten, die ich persönlich auf ihre Richtigkeit überprüft habe, wurde vergangenen Sommer ein 19plätziger Super Puma der Armee für einen Personentransport nach München benutzt. An Bord des Helikopters waren nebst den zwei Militärpiloten Herr Bundesrat Cotti und einige wenige Chef beamte als Begleitung. Der Helikopter flog anschliessend von München leer zurück. Für den Rücktransport von Herrn Bundesrat Cotti samt Begleitung wurde angeblich ein Mercedes nach München beordert Nach meinen Berechnungen dauert der Flug ab Bern nach München mit dem Super Puma rund anderthalb Stunden. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 450 Liter Flugpetrol pro Stunde hat diese Aktion rund 1350 Liter Treibstoff benötigt; die Kosten für den Unterhalt des Super Puma sowie die Personalkosten für Piloten und Servicepersonal nicht eingerechnet. Die geschilderte Art eines Transportfluges kann meines Erachtens nicht mit Pilotentraining begründet werden, da Flüge von Flugplatz zu Flugplatz für die Berufspiloten des UeG Standardeinsätze darstellen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: Was war, nebst dem Besuch eines Fussballspiels, der politische Zweck dieses Fluges, und wie gedenken Sie als früherer Umweltminister diesen Flug vor dem Volk und Steuerzahler zu rechtfertigen, nachdem Sie sich so vehement für die Reduktion von umweltbelastenden Stoffen, die steuerliche Belastung von Energieträgern sowie die Förderung des öffentlichen Verkehrs einsetzten? Texte de la question du 4 octobre 1993 Selon des comptes rendus de presse dont j'ai personnellement vérifié la véracité, un Super Puma de l'armée de
19 places a été utilisé l'été dernier pour transporter des personnes à Munich. A bord de l'hélicoptère se trouvait, outre les deux pilotes militaires, M. Cotti, conseiller fédéral, accompagné de quelques hauts fonctionnaires. L'hélicoptère est rentré à vide de Munich. Il semble qu'une Mercedes ait été commandée pour le retour en Suisse de M. Cotti et de sa suite. Selon mes calculs, le vol de Berne à Munich en Super Puma prend 1 h 30. Avec une consommation moyenne d'environ
450 litres de carburant à l'heure, ce transport a nécessité environ 1350 litres de kérosène; les coûts d'entretien de l'hélicoptère et les frais de personnel (pilotes et personnel d'entretien) ne sont pas inclus. A mon avis, un transport de ce type ne peut constituer un entraînement pour les pilotes, car des vols d'un aéroport à un autre sont des exercices de routine pour les pilotes professionnels de l'escadre de surveillance. Vu ce qui précède, je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: Quel était, à part le fait d'aller voir un match de football, le but politique de ce voyage? Comment pensez-vous, en tant qu'ex-ministre de l'environnement, justifier ce vol auprès du peuple et des contribuables, après avoir milité de manière si véhémente pour la réduction des substances polluantes, pour l'imposition des agents énergétiques et pour la promotion des transports publics? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Uefa hatte offiziell eine Schweizer Delegation zum diesjährigen Europacup-Endspiel nach München eingeladen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Einladung der Uefa positiv zu beantworten und eine Delegation unter der Leitung des Aussenministers an das Endspiel zu schicken, denn es ist heute nicht mehr selbstverständlich, dass die Fifa und Uefa, diese weit- und europaweit bedeutenden Sportverbände, in der Schweiz ihren Hauptsitz haben. Es liegt dem Bundesrat sehr daran, die guten Beziehungen mit den Uefa- bzw. Fifa-Verantwortlichen und zu anderen bedeutenden internationalen Sportorganisationen aufrechtzuerhalten und alles zu unternehmen, damit diese Verbände in der Schweiz bleiben. Aus diesen Verbindungen ergeben sich für die Schweizer Behörden auch gewisse Verpflichtungen wie die gelegentliche Teilnahme an bedeutenden Anlässen dieser Sportverbände. Die Schweizer Delegation ist per Militärhelikopter nach München geflogen, weil am gleichen Tag eine Bundesratssitzung stattfand, an der auch Bundesrat Cotti teilnehmen musste. Gleich danach fanden für ihn noch verschiedene Anschlussitzungen und Interviews statt In dieser Situation blieb als einziges Transportmittel ein Militärhelikopter, da auch die üblichen Lufttransportmittel des Bundesrates nicht zur Verfügung standen. 93.5180 Frage Sieber Russische Truppen in Estland und Lettland Question Sieber Troupes russes en Estonie et en Lettonie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Aus Litauen sind vor kurzem die letzten Truppen der ehemaligen UdSSR nach rund 50jähriger Besatzung endlich abgezogen. In Estland und Lettland sieht die Lage leider anders aus. Der russische Aussenminister Andrei Kosyrew tadelt auf seinen Auslandreisen immer wieder die Minderheitenpolitik in Estland und Lettland, so auch bei seinem Aufenthalt in der Schweiz. Hat der Bundesrat bei dieser Gelegenheit den russischen Aussenminister darauf hingewiesen, dass die fremden Besatzungstruppen in Estland und Lettland ein Konfliktpotential für ganz Europa darstellen und dass die Minderheitenpolitik in Estland und Lettland nicht mit dem Abzug dieser Soldaten und Offiziere verquickt werden dürfe? Welche Initiativen hat der Bundesrat im Rahmen der KSZE weiter unternommen, um den bedrängten baltischen Staaten beizustehen? Texte de la question du 4 octobre 1993 Après plus de 50 ans d'occupation, les dernières troupes de l'ex-URSS ont enfin quitté la Lituanie. En Estonie et en Lettonie, la situation se présente malheureusement sous un jour différent. Lors de ses voyages à l'étranger, le ministre russe des affaires étrangères, M. Andrei Kozyrev, fustige systématiquement la politique menée par l'Estonie et la Lettonie à l'égard des minorités; lors de son séjour en Suisse, il a réitéré ses reproches. A cette occasion, le Conseil fédéral a-t-il rendu le ministre russe des affaires étrangères attentif au fait que la présence de troupes d'occupation en Estonie et en Lettonie constitue pour toute l'Europe un risque de conflit, et que la politique menée en Estonie et en Lettonie à l'égard des minorités ne peut être couplée au retrait de ces soldats et officiers? Quelles initiatives le Conseil fédéral a-t-il prises dans le cadre de la CSCE pour marquer son soutien aux Etats baltes ainsi mis sous pression?
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Heure des questions 1786 N 4 octobre 1993 Schriftliche Antwort des Bundesrates Die schweizerische Position bezüglich der in den baltischen Staaten stationierten russischen Truppen ist seit langem bekannt: Entsprechend dem Grundsatz, dass eine Truppenstationierung auf fremdem Territorium nur mit der Zustimmung des betroffenen Staates rechtmässig ist, verlangt die Schweiz den Rückzug der in den baltischen Staaten verbleibenden russischen Truppen. Die Frage des Truppenrückzuges darf dabei nicht mit anderen Sachfragen verbunden werden. Wir übersehen indessen nicht, dass längerfristig nur dann Aussicht auf ein friedliches Zusammenleben in den baltischen Staaten besteht, wenn alle beteiligten Parteien ihren Beitrag dazu leisten. Die Schweiz ruft deshalb sowohl Russland als auch die baltischen Staaten auf, weiterhin den Weg des Dialoges zu beschreiten. In diesem Sinne setzte sich die schweizerische Delegation am vierten Hauptfolgetreffen der KSZE in Helsinki nachhaltig dafür ein, dass ein Passus bezüglich der Stationierung von Truppen auf fremdem Territorium in die am 10. Juli 1992 verabschiedete Gipfelerklärung aufgenommen wurde. Mit Bezug auf die baltischen Staaten wird in diesem von allen Staats- und Regierungschefs der KSZE-Staaten - also auch der Russischen Föderation-verabschiedeten Dokument verlangt, dass unverzüglich geeignete bilaterale Abkommen für den baldigen, geordneten und vollständigen Rückzug ausländischer Truppen vom Territorium dieser Staaten abgeschlossen werden. Die Schweiz hat die Forderung der baltischen Staaten nach einer raschen Einlösung dieser Verpflichtung sowohl an den Treffen des Ausschusses Hoher Beamter als auch im KSZE-Forum für Sicherheitskooperation in Wien immer wieder mit Nachdruck unterstützt Mit Befriedigung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die russisch-litauischen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten und dass die letzten russischen Truppen Litauen am 31. August 1993 verlassen haben. Anlässlich des Besuches von Aussenminister Kosyrew am 2. September in Bern konnte diese Angelegenheit ebenfalls zur Sprache gebracht werden. 93.5181 Frage Miesch Geiselnahme in der Türkei Question Miesch Prise d'otages en Turquie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 In der Türkei waren bekanntlich zwei Schweizer und eine Schweizerin auf der Suche der Arche Noah und wurden durch Entführung «Gäste» der kurdischen Terrororganisation PKK Wie gross waren die kostenmässigen Aufwendungen der Befreiungsbemühungen für den Bund? Trifft es zu, dass seitens der Verwaltung keine Gelder zuhanden der «privaten» Aktion der beiden Parlamentarier aus dem Nationalrat zurückerstattet werden? Texte de la question du 4 octobre 1993 Trois ressortissants suisses, à la recherche de l'arche de Noè, ont été les otages de l'organisation terroriste kurde PKK Quel a été le coût des efforts consentis par la Confédération en vue de leur libération? Est-il exact que l'administration ne contribuera pas au financement de l'action «privée» entreprise par les deux membres du Conseil national? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Bemühungen des Bundes für die Freilassung der von der kurdischen PKK festgehaltenen Schweizer und für die anschliessende Heimschaffung umfassten kostenmässig in erster Linie die Entsendung eines Flugzeugs sowie Auslagen für Flugplatzgebühr, Hotel, Verpflegung und Telefon in der osttürkischen Stadt Van und ein Linienflugbillet Van-Ankara Die Kosten für das Flugzeug beliefen sich auf rund 81 000 Franken, die übrigen Auslagen auf rund 4000 Franken. Der genaue Gesamtbetrag ist noch nicht bekannt, dafür einzelne untergeordnete Aufwandposten noch keine Rechnung vorliegt Der Hauptkostenpunkt war das gecharterte Flugzeug. Die Entsendung eines Lear Jet der Armee wäre kostengünstiger gewesen, kam aber nicht in Frage, da die für ein militärisch immatrikuliertes Flugzeug nötige «clearance» zuviel Zeit in Anspruch genommen hätte. Ausserdem hätte die Ausrüstung einer Militärmaschine nicht genügt, um allfällig physisch oder psychisch angeschlagene Personen sachgemäss zu betreuen. Wir erinnern daran, dass der damalige Aufenthaltsort der Geiseln in einem Gebiet lag, das zur fraglichen Zeit von Bombardierungen betroffen wurde. Uebrigens hat Italien für die Heimschaffung seiner Staatsangehörigen gleich gehandelt Die Familien der Geiseln haben sich vorgängig einverstanden erklärt, sich an den ausserordentlichen Kosten angemessen zu beteiligen. Neben den effektiven Auslagen sind auch die Kosten der Verwaltung, sogenannte Mühewaltungskosten, angefallen. Diese werden den Heimgeschafften gestützt auf die anwendbare Gebührenverordnung und die ständige Praxis fakturiert werden. Es ist beabsichtigt, den Teilnehmern der privaten Aktion von zwei Parlamentariern einen Teil ihrer Auslagen zurückzuerstatten. Die beiden Parlamentsmitglieder haben freiwillig und auf eigene Initiative die Reise unternommen; vom EDA ist ihnen aber die logistische Unterstützung zugesichert worden. Wir geben zu bedenken, dass ohne diese private Initiative der Zeitpunkt der Freilassung wieder in weite Ferne gerückt wäre. 93.5135 Frage Kern Ausländische Arbeitslose Question Kern Chômeurs étrangers Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Landesweit stehen 95 444 arbeitslose Schweizer deren 61 981 ausländischen Arbeitslosen gegenüber. In Pro-Kopf-Relation (6 zu 1) gesetzt heisst dies: rund fünfmal mehr ausländische Arbeitslose als Schweizer. Es ist unübersehbar, dass die ausländischen Arbeitslosen unser sorgfältig aufgebautes Sozialsystem belasten. Der ausländische Arbeitnehmer bleibt 2,7mal länger arbeitslos als der Schweizer. Im Jahresdurchschnitt steigt die Arbeitslosenquote bei Schweizern um 3,4 Prozent, bei Ausländern um 7,6 Prozent (Quelle: Biga, «Lage auf dem Arbeitsmarkt», Juni 1993). Im Gastgewerbe beispielsweise sind rund 2500 ausländische Hilfskräfte arbeitslos. Demgegenüber werden in diesem Wirtschaftsbereich 5000 Stellen angeboten. Diesem Missstand muss Einhalt geboten werden! Weshalb sind so viele Ausländer scheinbar nicht vermittelbar? Weshalb werden Ausländer, welche sich nicht vermitteln lassen wollen, nicht in ihre Heimat zurückgeschickt? Warum wird keine genaue Kontrolle geführt? Was unternimmt der Bundesrat, damit unsere Arbeitslosenkasse vor dem Zusammenbruch gerettet wird? Texte de la question du 4 octobre 1993 Au niveau fédéral, on compte 95 444 chômeurs suisses et
61 981 chômeurs étrangers. Proportionnellement à la population résidante, cela signifie qu'il y a cinq fois plus de chômeurs étrangers que de chômeurs suisses. On ne peut ignorer que le chômage des étrangers grève lourdement notre système so-
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4. Oktober 1993 N 1787 Fragestunde cial bâti avec tant de soin! Un chômeur étranger reste 2,7 fois plus longtemps au chômage qu'un Suisse, et en moyenne, le taux de chômage des Suisses augmente de 3,4 pour cent par an contre 7,6 pour cent pour celui des étrangers (source: Ofiamt, «La situation sur le marché du travail», juin 1993). Dans l'hôtellerie et la restauration, par exemple, quelque 2500 auxiliaires étrangers sont au chômage, alors que dans ce même secteur plus de 5000 places sont vacantes. Il est urgent de remédier à cette situation intenable. Pourquoi tant d'étrangers ne sont-ils apparemment pas aptes à être placés? Pourquoi ne renvoie-t-on pas dans leur pays les étrangers qui refusent les places offertes? Pourquoi n'existe-t-il aucun contrôle précis de cette situation? Qu'entend entreprendre le Conseil fédéral pour sauver notre caisse d'assurance-chômage de la faillite? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Vermittlungsfähigkeit der Ausländer richtet sich nach den gleichen Massstäben wie jene der Schweizer. Wenn ein Ausländer bereit ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und wenn er in der Lage und berechtigt ist, dies zu tun, gilt er als vermittlungsfähig, auch wenn er keine Stelle findet; er hat somit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Bei Rezession gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Stelle noch schwieriger. Die ausländischen Arbeitskräfte sind wegen ihrer beruflichen Qualifikationen, die in der Regel tiefer sind als jene der Schweizer, von diesen Schwierigkeiten stärker betroffen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht vermittlungsfähig sind. Die fehlende Vermittlungsfähigkeit hat als Sanktion den Verlust der Arbeitslosenentschädigung zur Folge. Massnahmen zur Ausweisung dieser Ausländer, wie sie vom Fragesteller erwähnt werden, stehen im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung. Die Kontrollen über die Vermittlungsfähigkeit fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Arbeitsämter und werden für Schweizer und Ausländer nach denselben Kriterien durchgeführt Die vorgesehene Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sieht eine Verbesserung der Vollzugsmassnahmen sowie der Kontrolle der Versicherungsleistungen vor. Das laufende Avig-Revisionsprojekt sieht eine Anpassung des Finanzierungsmodus und der Leistungen der Arbeitslosenversicherung vor. 93.5136 Frage Rutishauser Saisonniers aus Ex-Jugoslawien Question Rutishauser Travailleurs saisonniers de l'Ex-Yougoslavie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Können Saisonniers und Kurzaufenthalter aus ex-jugoslawischen Gebieten, welche 1992 und 1993 eine Anstellung in der Landwirtschaft hatten, auch im nächsten Jahr mit einer Einreisebewilligung rechnen? Texte de la question du 4 octobre 1993 Les saisonniers et les travailleurs au bénéfice d'un permis de séjour de courte durée, venus d'un territoire de l'Ex-Yougoslavie pour travailler dans l'agriculture suisse en 1992 et 1993, peuvent-ils compter obtenir l'an prochain une nouvelle autorisation? Schriftliche Antwort des Bundesrates Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 23. September 1991 gehören die Gebiete von Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro) nicht mehr zu den traditionellen Rekrutierungsgebieten im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO). Die Uebergangsfrist zur Anpassung der Rekrutierungspraxis, während der Ausnahmen zugestanden werden können, läuft mit der Kontingentsperiode 1993/94 aus. Während der Kontingentsperiode 1993/94 wird nur noch denjenigen Saisonarbeitnehmern die Rückkehr zur Aufnahme einer saisonalen Tätigkeit gestattet, die bereits im Laufe der Kontingentsperiode 1992/93 im Besitz einer Saisonbewilligung waren. Dagegen erhalten Staatsangehörige von Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro) keine Kurzaufenthaltsbewilligungen nach Artikel 20f. BVO oder von den Höchstzahlen ausgenommene Kurzaufenthaltsbewilligungen nach Artikel 13d BVO (sogenannte viermonatige Bewilligungen) mehr. Dies gilt selbst dann, wenn sie während der Kontingentsperiode 1992/93 eine solche Bewilligung besessen haben. Diese Bestimmungen gelten für alle Wirtschaftszweige mit Einschluss der Landwirtschaft. 93.5146 Frage Giger Holzausfuhr nach Italien Question Giger Exportation de bois vers l'Italie Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Der stockende Holzabsatz, die gedrückten Holzpreise sowie der Insektenbefall verstärken die Probleme in der Waldwirtschaft zusehends. In der Ostschweiz schafft, nebst dem Preiszusammenbruch, die seit Ende Juli verhängte Zollblockade für Exportrundholz bei den Grenzübergängen in Graubünden nach Italien zusätzliche Probleme. Zukünftig kann das Rundholz nur noch über die Grenzübergänge von Chiasso und Luino und nur entrindet nach Italien ausgeführt werden. Dazu meine Fragen an den Bundesrat:
1. Sind die Gründe für diese Exporthindernisse wirklich im Insektenbefall des Holzes zu suchen?
2. Hat die Blockade nichts mit der Ablehnung des EWR durch die Schweiz zu tun?
3. Hat der Bundesrat in dieser Angelegenheit in Rom interveniert, und was hat er erreicht? Texte de la question du 4 octobre 1993 La Stagnation des ventes de bois, la pression sur les prix et l'infestation par les insectes ne font qu'aggraver les problèmes que connaît l'économie forestière. Déjà confrontée à un effondrement des prix, la Suisse orientale doit faire face, depuis fin juillet, à des problèmes supplémentaires en raison du blocus douanier décrété par l'Italie, blocus qui interdit l'exportation de grumes vers ce pays par les postes frontières des Grisons. Les grumes ne peuvent plus être exportées que par les postes frontières de Chiasso et de Luino, à condition en outre qu'elles soient écorcées. A ce sujet, j'adresse les questions suivantes au Conseil fédéral:
1. Ces obstacles à l'exportation de bois tiennent-ils véritablement à son infestation par les insectes?
2. Ce blocus n'a-t-il rien avoir avec le non de la Suisse à l'EEE?
3. Le Conseil fédéral est-il intervenu auprès du gouvernement italien? Si oui, quels résultats a-t-il obtenus? Schriftliche Antwort des Bundesrates Aufgrund der Anwendung von Richtlinien und Entscheidungen des EG-Rates und der EG-Kommission ist Italien diesen Sommer ein «Schutzgebiet» geworden, in welchem die Ein-- 29 of 35 -Heure des questions 1788 N 4 octobre 1993 fuhr von Nadelholz verschiedensten phytosanitarischen Restriktionen unterworfen ist Diese betreffen nicht nur die Schweiz und Oesterreich, sondern auch die EG-Mitgliedstaaten. Aufgrund der Einwände, welchesowohl in Italien als auch in der Schweiz und in Oesterreich erhoben wurden, hat Italien die Anwendung für zwei Monate ausgesetzt. Gespräche werden in den nächsten Tagen stattfinden, um die Anpassungen am bestehenden Regime festzulegen, welche die EG und Italien vornehmen können, um den Handel mit Holz einerseits und den Schutz der italienischen Wälder vor der Einschleppung des Borkenkäfers andererseits miteinander zu vereinbaren. Nach zwei Treffen in Rom mit Vertretern des italienischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, wobei eines auf hohem Niveau, hat die Schweiz, im Einverständnis mit den italienischen Behörden, in den letzten Tagen den zuständigen Behörden in Rom und Brüssel ein Memorandum überreicht. Alle schweizerischen Demarchen sind im Einvernehmen mit den zuständigen kantonalen Behörden und den direktbetroffenen Wirtschaftskreisen geschehen. Die weiteren Demarchen werden ebenfalls mit den österreichischen Behörden koordiniert werden. 93.5150 Frage Ruf Arbeitsfreier Bundesfeiertag. Inkraftsetzung von Artikel 116bisBV Question Ruf Jour de la fête nationale férié. Entrée en vigueur de l'article 116bis est. Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Nach der überwältigenden Annahme der 1.-August-Initiative durch Volk und Stände gilt es sicherzustellen, dass bereits der I.August 1994 zum arbeitsfreien Bundesfeiertag werden kann. Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Ist er bereit, den neuen Artikel 116bis der Bundesverfassung möglichst rasch in Kraft zu setzen, damit das von einer nationalrätlichen Kommission ausgearbeitete - und vom Bundesrat unterstützte - Ausführungsgesetz rechtzeitig verabschiedet werden kann, um vordem 1. August 1994 in Kraft zu treten? Aufweichen Zeitpunkt hin wird die Inkraftsetzung des Verfassungsartikels voraussichtlich erfolgen?
2. Ist der Bundesrat bereit, den 1. August 1994 nötigenfalls auf dem Verordnungswege zum arbeitsfreien Bundesfeiertag zu erklären, falls sich der Erlass des Bundesgesetzes über den Bundesfeiertag verzögern sollte? Texte de la question du 4 octobre 1993 Après l'approbation massive de l'initiative «1er août» par le peuple et les cantons, il s'agit de s'assurer que le 1er août 1994 soit déjà un jour férié. Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions suivantes:
1. Le nouvel article 116bis de la Constitution fédérale doit entrer en vigueur le plus rapidement possible. En effet, la loi d'exécution - préparée par une commission du Conseil national et approuvée par le Conseil fédéral - doit être adoptée à temps afin d'entrer elle-même en vigueur avant le 1er août 1994. Le Conseil fédéral est-il prêt à agir dans ce sens et pour quelle date peut-on espérer l'entrée en vigueur de l'article constitutionnel?
2. Le Conseil fédéral est-il disposé, au cas où la promulgation de la loi fédérale pour un jour de la fête nationale férié devrait traîner en longueur, à déclarer le 1er août 1994 jour férié par voie d'ordonnance? Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Bundesrat ist gewillt, die Ausführungsgesetzgebung so voranzutreiben, dass bereits der 1. August 1994 zum arbeitsfreien Bundesfeiertag wird. Das wird allerdings nicht mittels eines Bundesgesetzes geschehen können, weil das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, mit Einschluss der Vernehmlassung und unter Berücksichtigung der Referendumsfrist, mehr Zeit beansprucht. Der Bundesrat wird deshalb die Ausführungsbestimmungen vorerst im Sinne einer Uebergangsregelung auf dem Verordnungsweg erlassen. Er rechnet damit, den neuen Verfassungsartikel und die erwähnte Verordnung im Frühsommer in Kraft setzen zu können. 93.5161 Frage Hafner Ursula Botschaft zur Volksinitiative des Komitees «Geboren am 7. Dezember 1992» Question Hafner Ursula Message sur l'initiative populaire du comité «Né le 7 décembre 1992» Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Mit viel Engagement haben junge Leute aus der ganzen Schweiz innerhalb kurzer Zeit die Unterschriften für eine zweite EWR-Abstimmung gesammelt. Der Bundesrat selber hat immer betont, er halte sich alle Optionen offen. Nach dem sich abzeichnenden Scheitern der bilateralen Verhandlungen stellt sich urn so drängender die Frage: Ist der Bundesrat bereit, für 1994 seine Botschaft zur EWR-Initiative des Komitees «Geboren am 7. Dezember 1992» vorzubereiten? Texte de la question du 4 octobre 1993 C'est avec beaucoup d'engagement que des jeunes de toute la Suisse ont récolté en peu de temps des signatures pour qu'on revote sur l'EEE. Le Conseil fédéral, de son côté, a toujours souligné qu'il entendait maintenir toutes les options ouvertes. Dès lors que l'échec des négociations bilatérales semble programmé, il est d'autant plus urgent de se poser la question suivante: Le Conseil fédéral est-il prêt à préparer pour 1994 son message sur l'initiative en faveur de l'EEE lancée par le comité «Né le 7 décembre 1992»? 93.5163 Frage Vollmer Europapolitik. Botschaft des Bundesrates und Debatte in den Räten Question Vollmer Politique européenne. Message du Conseil fédéral et débats aux Chambres Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament seine Botschaft zur kürzlich eingereichten Europa-Initiative raschmöglichst zu unterbreiten, damit die Kommissionen und die Räte endlich die längst fällige Diskussion über die notwendig gewordenen Schritte in der Integrationspolitik führen können? Nicht zuletzt die ernüchternden Ergebnisse der bisherigen bilateralen Bemühungen erfordern eine rasche Klärung der schweizerischen Europapolitik.
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4. Oktober 1993 N 1789 Fragestunde Konkret: Wann wird die Botschaft, allenfalls mit einem Gegenvorschlag, dem Parlament unterbreitet? Texte de la question du 4 octobre 1993 Le Conseil fédéral est-il prêt à soumettre au plus vite au Parlement son message relatif à l'initiative pro-européenne qui vient d'être déposée, afin que les commissions et les Chambres puissent enfin entamer le débat urgent sur les démarches à entreprendre dans le domaine de la politique d'intégration? Les résultats décevants des efforts bilatéraux déployés jusqu'à présent prouvent combien il est impératif de clarifier sans tarder la politique européenne de la Suisse. Concrètement, quand ce message - le cas échéant, assorti d'un contre-projet-sera-t-il soumis au Parlement? 93.5178 Frage Zwahlen Initiative «Für unsere Zukunft im Herzen Europas» Question Zwahlen Initiative «Pour notre avenir au coeur de l'Europe» Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Wir sollten den Graben zwischen unseren Kulturen, wie er am 6. Dezember 1992 offenbar wurde, wieder schliessen und unserer Jugend sowie auch unseren Efta-Partnern beweisen, dass die «Option EWR» nach wie vor eine konkrete und vielleicht nicht nur - wie zunächst vorgesehen - eine vorübergehende Lösung darstellt. Ist der Bundesrat bereit: - diese Initiative prioritär zu behandeln und seine Botschaft sowie einen allfälligen Gegenentwurf den eidgenössischen Räten innert weniger als einem Jahr zu unterbreiten; - die Debatte über unsere Zukunft in Europa erneut in Gang zu bringen, mit der konkreten Aussicht auf eine eindeutige und positive Lösung, da sich ja die öffentliche Meinung seit einigen Monaten zugunsten des EWR entwickelt? Eine beschleunigte Behandlung dieser Initiative durch den Bundesrat wäre für unsere Jugend, der so oft politisches Desinteresse vorgeworfen wird, ein Ansporn zu staatsbürgerlichem Engagement. Texte de la question du 4 octobre 1993 Afin de combler le fossé des cultures constaté le 6 décembre 1992, afin de démontrer à notre jeunesse et à nos partenaires de l'AELE que «l'option EEE» reste une solution concrète, et peut-être pas aussi éphémère que prévu, le Conseil fédéral est-il disposé: - à traiter cette initiative en priorité et à soumettre son message aux Chambres fédérales, le cas échéant un contre-projet, dans un délai inférieur à une année; - à relancer ainsi concrètement le débat sur notre destin européen avec une perspective concrète de solution claire et positive, dans la mesure où l'opinion publique évolue depuis quelques mois en faveur de l'EEE? Un traitement accéléré de cette initiative par le Conseil fédéral constituerait un encouragement à l'engagement civique de la jeunesse, à laquelle on reproche si souvent son désintérêt pour la politique. Schriftliche Antwort des Bundesrates auf die Fragen 93.5161, 93.5163 und 93.5178 Die Diskussion über die künftige Ausrichtung der schweizerischen Europapolitik ist für Bundesrat und Parlament offensichtlich von erstrangiger Bedeutung. Der Bundesrat legt daher Wert auf den Dialog mit dem Parlament. Zu den bilateralen sektoriellen Verhandlungen: Es ist verfrüht, heute zu den Vorschlägen der EG-Kommission an den EG-Ministerrat Stellung zu nehmen. Von ernüchternden Ergebnissen zu sprechen ist unzutreffend, weil die offizielle Antwort noch aussteht und noch keine Verhandlungen stattgefunden haben. Sollten die Mitgliedstaaten den Vorschlag der EG-Kommission bezüglich des unverständlichen, ungerechtfertigten Junktims und der institutionellen Fragen annehmen, würde sich die Definition eines gemeinsamen Nenners als problematisch erweisen. Der Bundesrat ist aber entschlossen, sämtliche Möglichkeiten des bilateralen Weges auszuleuchten. Was die Volksinitiative des Komitees «Geboren am 7. Dezember 1992» angeht, die am 3. September 1993 eingereicht wurde, so zeugt diese von der Vitalität und Weitsicht unserer Jungen. Der Bundesrat wird die willkommene Gelegenheit der Prüfung dieser Initiative zum Anlass nehmen, die Frage eines eventuellen Gegenvorschlages in Erwägung zu ziehen. Der Bundesrat hält allerdings an seiner Aussage fest, dass die Aufnahme von neuen EWR-Verhandlungen erst möglich und sinnvoll ist, wenn das EWR-Abkommen in Kraft ist und über dessen Zukunft einigermassen Klarheit herrscht Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat heute als verfrüht, sich definitiv zum EWR-Abkommen zu äussern und einen bestimmten Termin für die Behandlung der EWR-lnitiative im Parlament festzulegen. 93.5169 Frage Jenni Peter Hilfe für die Region Brig Question Jenni Peter Aide à la région de Brigue Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Zu den laufenden Hilfsmassnahmen in der Region Brig werden Aufräumarbeiten anfallen, welche noch Monate dauern. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, unbürokratisch ein Programm auszuarbeiten, mit welchem in der Region Brig Arbeitslosefür Aufräumarbeiten eingesetzt werden können? Texte de la question du 4 octobre 1993 II faudra inclure dans l'aidefournie à la région de Brigue les travaux de déblaiement, qui dureront encore des mois. Le Conseil fédéral estime-t-il possible de mettre sur pied de manière non bureaucratique un programme prévoyant l'emploi de chômeurs pour les travaux de déblaiement dans cette région? Schriftliche Antwort des Bundesrates Unverzüglich, nachdem sich die Katastrophe im Wallis ereignet hatte, wurde der Kontakt zwischen den verantwortlichen Arbeitsmarktbehörden auf kantonaler und Bundesebene aufgenommen, um zu vereinbaren, in welcher Form Hilfeleistungen durch Arbeitslose erbracht werden können. Es wurde folgendes vereinbart: - Die Arbeitslosen aus dem Kanton Wallis, die sich aktiv an den Aufräumarbeiten in den betroffenen Regionen beteiligen, können weiterhin ihre Arbeitslosenentschädigung beziehen und sind von der Stempelpflicht befreit. - Die kantonale Behörde kann unverzüglich Beschäftigungsprogramme zur Behebung der Katastrophenschäden durch Arbeitslose in die Wege leiten, bei denen das administrative Gesuchsverfahren nachträglich erfolgen kann. -Angesichts der Mitwirkung verschiedener Kantone im Rahmen der Beschäftigungsprogramme kann die Finanzierung der Programme im Rahmen der dringlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, gestützt auf Artikel 75 Absatz Ibis Avig, zu 100 Prozent erfolgen (Bundesbeschluss vom 19. März 1993).
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Heure des questions 1790 N 4 octobre 1993 93.5175 Frage Brunner Christiane Die Sozialpartnerschaft schädigende Praktiken der Zürich-Versicherung in Grossbritannien Question Brunner Christiane Pratique hostile au partenariat social de la Zurich Assurances au Royaume-Uni Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Sogleich nach dem Kauf der Municipal Mutual Insurance (MMI) in Grossbritannien im März 1993 hat die Zürich-Versicherung durch einseitigen Entscheid die Angestellten der im Gastland aufgekauften Gesellschaft ihrer gewerkschaftlichen Rechte beraubt und damit dem Kollektiwerhandlungsvertrag und der Sozialpartnerschaft ein Ende gesetzt, denen in diesem Unternehmen seit 20 Jahren nachgelebt worden war. Diese feindselige Haltung gegenüber der Sozialpartnerschaft, der in Irland und Deutschland kein Erfolg beschieden war, ist für unser Land skandalös und beschämend. Dies um so mehr, als sie bei den grossen Unternehmen des Gastlandes eine sehr umstrittene, seltene, wenn nicht einmalige Praxis begründet, welche zur dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO bezüglich multinationaler Unternehmen und zur Sozialpolitik und zu den Richtlinien der OECD über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen im Widerspruch steht und gewerkschaftliche Grundrechte sowie Abkommen der IAO verletzt Unser Land hat im europäischen und internationalen Vergleich eine sehr fortschrittliche Sozialpartnerschaft Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Bild der Schweiz im Ausland durch diese unannehmbare, wenn nicht missbräuchliche Praxis eines in der Schweiz ansässigen Unternehmens nicht getrübt wird? Texte de la question du 4 octobre 1993 Dès le rachat de «Municipal Mutual Insurance» (MMI) au Royaume-Uni en mars 1993, la Zurich Assurances a, par une décision unilatérale, privé de leurs droits syndicaux les employées et employés de la société rachetée du pays hôte en mettant fin au contrat collectif de négociation et au partenariat social pratiqués depuis 20 ans dans l'entreprise. Cette attitude hostile au partenariat social, tentée sans succès en Irlande et en Allemagne, est d'autant plus choquante et déshonorante pour notre pays qu'elle instaure une pratique très contestée, rare sinon unique dans les entreprises de grande taille du pays hôte, au mépris de la Déclaration de principes tripartite sur les entreprises multinationales et la politique sociale et des lignes directrices de l'OCDE sur l'investissement international et les entreprises multinationales ainsi qu'en violation des droits syndicaux fondamentaux et des conventions OIT. Notre pays est à l'avant-garde du partenariat social en Europe et dans le monde. Qu'est-ce que compte entreprendre le Conseil fédéral pour que l'image de la Suisse ne soit pas ternie à l'étranger par la pratique inacceptable, sinon abusive, d'une entreprise dont le siège est en Suisse? Schriftliche Antwort des Bundesrates Weder die britische noch die schweizerische Gesetzgebung erlauben es den Behörden, in die Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen einzugreifen. Die Richtlinien und Normen der Internationalen Arbeitsorganisation verweisen für die Umsetzung auf die innerstaatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung des Gastlandes, in diesem Fall also Grossbritanniens. Die Grundsätze der OECD zuhanden multinationaler Unternehmen laden sowohl die Staaten als auch die Unternehmen ein, gewisse Spielregeln im Bereich der internationalen Investitionen einzuhalten. Der Bundesrat unterstützt vorbehaltlos die Zielsetzung dieser internationalen Urkunde, welche auch einen Abschnitt über sozialpartnerschaftliche Beziehungen enthält 93.5176 Frage Strahm Rudolf Bilaterale Verhandlungen mit der EG Question Strahm Rudolf Négociations bilatérales avec la CE Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993
1. Wie stellt sich der Bundesrat zum Verhandlungsangebot der Europäischen Gemeinschaft, welches den Strassentransport, den Luftverkehr und wahrscheinlich auch den freien Personenverkehr in einem Gesamtpaket verbinden will?
2. Die Begehren der Schweiz um Luftverkehrsverhandlungen wurden in Brüssel nur deswegen in den Vordergrund gerückt, weil sich der Chef EVED in seiner Eigenschaft als Bundespräsident gegenüber der EG dafür so stark machte. Welche der insgesamt 16 für die bilateralen Verhandlungen angemeldeten Bereiche sind für den Bundesrat wirklich prioritär, und welche will er in den künftigen bilateralen Verhandlungen schweizerischerseits voranstellen? Texte de la question du 4 octobre 1993
1. Comment le Conseil fédéral réagit-il à l'offre de négociations de la Communauté européenne, qui entend regrouper en un objet unique le transport routier, le transport aérien et vraisemblablement encore la libre circulation des personnes?
2. La demande de la Suisse visant l'ouverture de négociations au sujet du transport aérien a pris rang de priorité à Bruxelles pour la seule raison que le chef du DFTCE, en sa qualité de président de la Confédération, a fortement insisté dans ce sens auprès de la CE. Parmi les 16 domaines annoncés pour des négociations bilatérales, quels sont ceux que le Conseil fédéral juge réellement prioritaires, et lesquels veut-il placer au premier rang des préoccupations suisses lors des négociations bilatérales avenir? Schriftliche Antwort des Bundesrates
1. Die Aussenminister der EG-Mitgliedstaaten befassen sich heute mit den Beziehungen Schweiz-EG und namentlich mit der Frage von bilateralen Verhandlungen im Luft- und Strassenverkehr. Die EG ist im Abkommen über den Güterverkehr auf Strasse und Schiene (Transitabkommen) die Verpflichtung eingegangen, bei einer Nichtbeteiligung der Schweiz am EWR mit uns ein Luftverkehrsabkommen sowie ein Strassenverkehrsabkommen abzuschliessen. Die Schweiz ist im Transitabkommen ihrerseits die Verpflich-tung eingegangen, die Neat zu bauen. Seit dem 22. September wird daran gebaut. Die Schweiz erbringt folglich im Rahmen des Transitvertrages grosse Leistungen. Der Transitvertrag und die beiden angestrebten Verkehrsabkommen bilden ein ausgewogenes Paket. Für die Schweiz wäre eine Verknüpfung der Verkehrsverhandlungen mit anderen Fragen der europäischen Integration (Junktim) unverständlich und ungerechtfertigt. Die Schweiz hat hingegen Verständnis dafür, dass ein Ueberblick über die Gesamtheit der bilateralen Verhandlungen ausserhalb des Verkehrsbereichs gewünscht wird.
2. Die Verhandlungen über den Luftverkehr sind tatsächlich prioritär. Es geht z. B. darum, dass der Swissair die gleichen Möglichkeiten bezüglich Routenwahl und Tarifgestaltung offenstehen wie den EG-Fluggesellschaften. Sonst muss die Swissair noch länger mit Bleigewichten zum Sprint antreten. Man kann nicht dauernd sagen: «Wir Schweizer sind so gut, ein paar bürokratische Hindernisse machen uns nichts aus.»
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4. Oktober 1993 N 1791 Fragestunde Heute entscheiden schon kleine Preisunterschiede über Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Alle vom Bundesrat vorgelegten 16 Bereiche sind wichtig; der Bundesrat ist überzeugt, dass einschlägige Uebereinkommen sowohl im Interesse der EG als auch in demjenigen der Schweiz sind. Sie lassen sich in vier Gruppen einteilen: Verkehr, Forschung, Freihandel, Kultur/Bildung. Beim Freihandel, der allein 9 Verhandlungsgegenstände umfasst, geht es um die Aufdatierung des Abkommens von 1972, d. h., im Vordergrund steht die Verbesserung des industriellen Warenfreihandels und der -Vermarktung. Damit beim Inkrafttreten des EWR-A Nachteile für EG- und Schweizer Wirtschaftsbeteiligte wegfallen, sollten vor allem die Ursprungsregeln angepasst werden. 93.5179 Frage Haering Binder Bilaterale Verhandlungen mit der EG. Schlechterstellung der Schweiz Question Haering Binder Négociations bilatérales avec la CE. Affaiblissement de la position de la Suisse Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Die bis heute bekannten Vorgaben für die bilateralen Verhandlungen in den Bereichen Luft- und Strassenverkehr machen deutlich: Die EG behandelt die Schweiz heute, d. h. nach dem 6. Dezember 1992, wie einen Drittstaat. Konkret wird dies eine doppelte Satellisierung der Schweiz bedeuten: zum einen die Verpflichtung zum Nachvollzug zukünftiger EG-Bestimmungen und gleichzeitig die Verpflichtung zur Uebernahme der EG-Gerichtsbarkeit (insbesondere im Luftverkehr, d. h. zum Beispiel auch bei Konflikten zwischen zwei schweizerischen Luftfahrtgesellschaften).
1. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Präjudiz der institutionellen Schlechterstellung der Schweiz im Hinblick auf die bilateralen Verhandlungen in den übrigen Politikbereichen?
2. Ist der Bundesrat bereit, seine Verhandlungsgrundsätze im institutionellen Bereich vor Abschluss dieser ersten bilateralen Verhandlungen mildem Parlament zu diskutieren? Texte de la question du 4 octobre 1993 Les données actuelles concernant les négociations bilatérales en matière de transports aériens et routiers indiquent clairement que la CE traite la Suisse aujourd'hui - à savoir au lendemain du 6 décembre 1992-comme un Etat tiers. Concrètement, cela signifiera une double satellisation de la Suisse: d'une part, elle sera obligée de mettre en oeuvre les futures dispositions de la CE et, d'autre part, elle sera contrainte d'appliquer la juridiction de la CE (notamment en matière de transports aériens, c'est-à-dire aussi en cas de conflit entre deux compagnies aériennes suisses). C'est pourquoi nous posons les questions suivantes au Conseil fédéral:
1. Comment le Conseil fédéral juge-t-il, en prévision des futures négociations bilatérales dans d'autres domaines politiques, le précédent que représente cet affaiblissement de la position de la Suisse?
2. Le Conseil fédéral est-il prêt à discuter avec le Parlement les principes de négociation qu'il suivra face aux institutions de la CE, avant la conclusion de ces premières négociations bilatérales? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Verhandlungsvorschläge der EG-Kommission sind nicht an die Schweiz, sondern an den EG-Ministerrat gerichtet. Sie sind noch keine Antwort der Gemeinschaft auf unsere Verhandlungsbegehren. Der Bundesrat hat deshalb keinen Grund vorzuprellen. Im jetzigen Zeitpunkt stellt er lediglich fest, dass die Absichten der Kommission verschiedene Fragen aufwerten, die nach einer detaillierten Prüfung rufen, um zu annehmbaren und ausgeglichenen Lösungen zu gelangen. Falls die EG-Mitgliedstaaten das vorgeschlagene Vorgehen annähmen, würde sich die Lage aber schwierig gestalten. Es besteht in der Tat die Möglichkeit, dass die für den Bereich Luftverkehr zu findenden institutionellen Lösungen zum Präjudiz für andere ähnlich gelagerte Abkommen werden. Deshalb gilt es schon in den Verkehrsabkommen Lösungen zu finden, die ausgeglichen und akzeptabel sind. Juristische und institutionelle Schwierigkeiten können auftreten, weil die meisten der von uns gewünschten Abkommen notwendigerweise auf die Rechtsordnung der Gemeinschaft abstellen. Für die EG-Kommission muss die vertragliche Eingliederung von Gemeinschaftsregeln in die Rechtsordnung eines Drittstaates mit der Errichtung von Mechanismen und Strukturen verbunden sein, die im betreffenden Drittstaat die EG-Konformität dieser Regeln hinsichtlich deren Weiterentwicklung, Anwendung und gerichtliche Auslegung sicherstellen. Was die Frage der Mitwirkung des Parlamentes betrifft, so wird der Bundesrat selbstverständlich seinen Verpflichtungen aus Artikel 47bis a des Geschäftsverkehrsgesetzes nachkommen. Die Verhandlungsmandate des Bundesrates können folglich in den Aussenpolitischen Kommissionen erörtert werden. 93.5184 Frage BrüggerCyrill Ausfuhr von Pilatus-PC-Flugzeugen nach Südkorea und Nigeria Question BrüggerCyrill Exportation d'avions Pilatus PC vers la Corée du Sud et le Nigèria Wortlaut der Frage vom 4. Oktober 1993 Der Export der 60 Pilatus-Flugzeuge nach Südafrika wurde mit verschiedenen Auflagen verbunden. Das schien dem Bundesrat eine genügende Voraussetzung zu sein, um das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial zu umgehen. Der neuerliche Entscheid des Bundesrates, PC-Flugzeuge für den Export nach Südkorea und Nigeria freizugeben, deckt einige Widersprüche auf. Vizekanzler Achille Casanova erklärte letzten Montag, 27. September 1993, vor der Presse, dass auch Südkorea zu den * Spannungsgebieten zu zählen sei. Weshalb hat der Bundesrat diese Flugzeuge trotzdem in der Urform zum Export in Spannungsgebiete freigegeben? Verstösst er damit nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Ausfuhr von Kriegsmaterial? Texte de la question du 4 octobre 1993 L'exportation de 60 avions Pilatus vers l'Afrique du Sud était assortie de diverses conditions, que le Conseil fédéral jugeait suffisantes pour contourner la loi fédérale sur le matériel de guerre. La récente décision du Conseil fédéral d'exporter des avions Pilatus PC vers la Corée du Sud et le Nigeria laisse apparaître quelques contradictions. Le 27 septembre 1993, le vice-chancelier Achille Casanova a déclaré que la Corée du Sud comptait parmi les zones de tension. Pourquoi, malgré cela, le Conseil fédéral a-t-il autorisé l'exportation de ces avions, dans leur forme originelle, vers des zones de tension? Ce faisant, ne viole-t-il pas les dispositions légales sur l'exportation du matériel de guerre?
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Swisslex. Loi sur le travail 1792 N 4 octobre 1993 Schriftliche Antwort des Bundesrates PC-7und PC-9 unterstehen der Verordnung vom 7. März 1983 über die Warenaus- und Warendurchfuhr und nicht dem Kriegsmaterialgesetz (KMG). Ein Verstoss gegen das KMG ist deshalb durch die Erteilung einer Exportbewilligung ausgeschlossen. Der Nationalrat hat am 21. September 1993 im Rahmen der Diskussion der Motion Ziegler Jean mit grossem Mehr bestätigt, dass die PC-Flugzeuge nicht als Kriegsmaterial zu behandeln sind. Am 8. März 1993 beschloss der Bundesrat aus aussenpolitischen Erwägungen, vor allem mit Blick auf die besondere Stellung von Südafrika, technische Modifikationen für den Export von PC-Flugzeugen in Länder zu verlangen, die gemäss der schweizerischen Gesetzgebung nicht mit Kriegsmaterial beliefert werden dürfen. Diese Verbindung zwischen der Exportbewilligung unter der Verordnung über die Warenaus-und Warendurchfuhr und den Bewilligungskriterien des KMG ist nur dort gerechtfertigt, wo damit gerechnet werden muss, dass die PC als Kampfflugzeuge eingesetzt werden. Der Bundesrat hat seinen Entscheid vom 8. März 1993 in diesem Sinne präzisiert Damit steht einem Export nach Südkorea nichts im Wege. Ein Einsatz des PC als Kampfmittel muss nicht befürchtet werden. #ST# 93.113 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Arbeitsgesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi sur le travail. Modification Differenzen - Divergences Siehe Seite 1314 hiervor - Voir page 1314 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 21. September 1993 Décision du Conseil des Etats du 21 septembre 1993 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (Eintreten) Minderheit (Gros Jean-Michel, Binder, Couchepin, Früh, Mauch Rolf, Nebiker, Schwab, Stucky) Festhalten (Nichteintreten) Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats (entrer en matière) Minorité (Gros Jean-Michel, Binder, Couchepin, Früh, Mauch Rolf, Nebiker, Schwab, Stucky) Maintenir (ne pas entrer en matière) M. Gros Jean-Michel, porte-parole de la minorité: La minorité de la commission vous propose de maintenir votre décision de ne pas entrer en matière sur cette loi sur le travail. Ce n'est pas tant le contenu de cette loi qui pose problème à la minorité - il est suffisamment inconsistant pour ne pas nous effrayer outre mesure -, mais cette loi ne répond pas aux critères que nous nous sommes fixés pour adopter, en procédure accélérée, les objets Eurolex/Swisslex. A la suite de l'échec du 6 décembre 1992, il a été convenu de reprendre les objets Eurolex dans la mesure où ils contribuaient à la revitalisation de la place économique suisse. Ce n'est évidemment pas le cas ici. Etendre les prescriptions d'hygiène à l'administration fédérale, aux cadres supérieurs et aux artistes ne constitue qu'une réglementation de plus - d'ailleurs inutile puisque déjà appliquée dans les faits -, et non pas une mesure de revitalisation. L'argument qui consiste à dire que la simple adaptation de notre droit aux directives européennes constitue à elle seule déjà une mesure de revitalisation ne résiste pas à une analyse sérieuse. De plus, dans le cas qui nous occupe, il est à noter que la loi sur le travail fera l'objet de modifications autrement plus importantes et plus fondamentales, avec par exemple l'autorisation du travail de nuit des femmes. Nous aurons alors tout loisir d'introduire à ce moment-là les dispositions proposées aujourd'hui si nous le jugeons nécessaire, mais ce sera dans le cadre d'une procédure législative ordinaire. Nous aurons ainsi évité un saucissonnage qui, sous prétexte d'eurocompatibilité, nous entraîne vers toujours plus de réglementation, avant même d'avoir entraperçu la moindre mesure de déréglementation. Pour tous ces motifs, nous vous demandons de maintenir votre sage décision et de ne pas entrer en matière sur cette loi. M. Theubet, rapporteur: Je crois qu'un petit rappel s'impose. Lors de la session d'été, notre conseil avait refusé d'entrer en matière sur la modification de la loi sur le travail, et ceci, bien que la Commission de l'économie et des redevances se soit prononcée favorablement sur cet objet, et bien que le Conseil des Etats l'ait adoptée à l'unanimité le 28 avril dernier. Ce refus d'entrer en matière de notre conseil n'a nullement ébranlé le Conseil des Etats qui a confirmé son approbation à une large majorité la semaine dernière. Rappelons brièvement que, dans ce projet, il s'agit d'étendre les prescriptions d'hygiène et de protection de la santé également à la fonction publique, particulièrement à l'administration fédérale. En effet, il avait été décidé, en accord avec les cantons, de ne pas toucher à la répartition actuelle des compétences législatives entre la Confédération et les cantons. Bien que la directive-cadre s'applique àtous les secteurs d'activité, privés ou publics, certaines activités spécifiques de la fonction publique en sont exclues. Les exceptions sont motivées par des raisons d'ordre politique, soit la volonté du législateur fédéral de laisser aux collectivités publiques le soin de régler elles-mêmes les conditions de travail de leur personnel. Dans ces conditions, nous pouvons accepter cette modification qui est de détail, il est vrai, et qui ne vise pas à la revitalisation, mais bien plutôt à l'harmonisation de notre législation. D'autre part, ces mesures ne constituent ni une nouvelle charge ni des complications supplémentaires pour l'économie privée qui y est déjà soumise. Il faut considérer cette modification comme une partie intégrante du programme Swisslex. Est-il besoin de rappeler que l'idée développée plusieurs fois à cette tribune est d'élever notre législation au niveau européen? L'adaptation de la loi sur le travail fait partie de l'ensemble minimal nécessaire à cette harmonisation. Dans cette perspective, et vu le contexte politique actuel, il faut respecter la logique appliquée jusqu'à présent, tout en restant cohérent avec les décisions prises antérieurement dans le cadre de Swisslex. La Commission de l'économie et des redevances, réunie mercredi dernier, n'a pas rouvert le débat sur l'entrée en matière, les arguments évoqués de part et d'autre l'ayant été maintes fois au cours des précédents débats. Toutefois, la minorité de la commission, comme vous l'avez entendu, maintient son refus d'entrer en matière. Afin de supprimer cette divergence, la majorité de la commission a décidé, par 10 voix contre 8, de confirmer sa volonté d'entrer en matière et a accepté par 11 voix contre 7 l'ensemble du projet. La majorité de la commission vous demande de suivre le Conseil fédéral et le Conseil des Etats dans cette affaire.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer --Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1993 - 15:30 Date Data Seite 1759-1792 Page Pagina Ref. No 20 023 198 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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