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Verwaltungsbehörden 12.12.1994 935273
12. Dezember 1994Deutsch83 min
Source admin.ch
12. Dezember 1994 N 2225 Fragestunde #ST# Neunte Sitzung - Neuvième séance Montag, 12. Dezember 1994, Nachmittag Lundi 12 décembre 1994, après-midi
Erwägungen
14.30
h Vorsitz - Présidence: Frey Claude (R, NE) Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment Le président: Notre collègue, M. Rudolf Hafner, nous a adressé sa démission pour le 8 décembre 1994. Früh Hans-Rudolf (R, AR), Berichterstatter: Das Büro hat die Wahl von Frau Verena Singeisen-Schneider, von Arni, in Burgdorf, geprüft. Frau Verena Singeisen-Schneider ist Biologin und Studienleiterin im Gwatt-Zentrum und dritte Ersatzfrau der Freien Liste. Der erste Ersatzmann, alt Nationalrat Lukas Fierz, und der zweite, Grossrat Ernst Eggimann, haben auf ein Nationalratsmandat verzichtet Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Frau Singeisen-Schneider mit Beschluss vom 16. November 1994 als gewählt erklärt. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern vom 19. November 1994 veröffentlicht worden. Das Büro hat festgestellt, dass bei Frau Verena Singeisen-Schneider keine Unvereinbarkeit mit dem Nationalratsmandat besteht. Das Büro beantragt Ihnen, die Wahl von Frau Verena Singeisen-Schneider zu validieren. Le président: Le Bureau nous propose de valider l'élection de M™ Singeisen-Schneider. Aucune autre proposition n'est faite; l'élection est donc validée. Singeisen Verena legt das Gelübde ab Singeisen Verena fait la promesse requise Le président: Madame la Conseillère nationale, le Parlement a pris acte de votre promesse. En son nom, je vous souhaite une cordiale bienvenue et je forme des voeux pour votre activité parlementaire fructueuse. (Applaudissements) #ST# Fragestunde - Heure des questions 935273 Frage Steinemann Auskünfte über die Anwendung der MWSt-Verordnung Question Steinemann Ordonnance régissant la TVA. Renseignements Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Telefonische Anfragen aus Fachkreisen (Steuerberater und Treuhänder) an die Eidgenössische Steuerverwaltung werden häufig von unqualifiziertem Personal bearbeitet, d. h. meist nicht oder ungenügend konkret beantwortet Schriftliche Anfragen werden oft gar nicht beantwortet. Wie gedenkt der Bundesrat diesen Missstand zu beheben? Texte de la question du 12 décembre 1994 Les questions que les spécialistes (conseillers fiscaux et fiduciaires) posent par téléphone à l'Administration fédérale des contributions sont souvent traitées par des employés non qualifiés; en d'autre termes, elles trouvent rarement une réponse suffisamment concrète, quand elles en trouvent une. Les demandes écrites ne sont presque jamais prises en compte. Comment le Conseil fédéral pense-t-il remédier à cette situation inacceptable? Stich Otto, Bundespräsident: Täglich erreichen im Zusammenhang mit der Einführung der Mehrwertsteuer 3500 schriftliche Eingaben und 5000 mündliche Anfragen die Eidgenössische Steuerverwaltung. Dass sich bei einer derartigen Belastung die schriftliche Beantwortung verzögern kann, bedarf keiner weiteren Begründung. Schon zu Beginn des Jahres liess die Eidgenössische Steuerverwaltung drei Broschüren und im Verlaufe des Septembers die Wegleitung sowie zwei weitere Broschüren an sämtliche bisherigen Steuerpflichtigen und an weitere interessierte Kreise zustellen. Insbesondere wurde schon im Februar 1994 die Broschüre «Rechnungswesen Mehrwertsteuer» abgegeben. Diese ermöglicht es den Steuerpflichtigen, sich rechtzeitig auf die neue Steuer vorzubereiten. Bei der Sichtung der Anfragen, auch solchen aus Fachkreisen, muss leider allzuoft festgestellt werden, dass sich die Beantwortung bereits aus den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zugestellten Unterlagen ergibt Dennoch verlangen die betreffenden Kreise vielfach von der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Bestätigung ihrer Anfrage, vermutlich, um sich damit von ihrer eigenen Verantwortung zu entlasten. Auf der anderen Seite muss der Bundesrat mit aller Deutlichkeit festhalten, dass das Personal der Eidgenössischen Steuerverwaltung sehr wohl qualifiziert ist Interne Schulungen haben bereits Ende des letzten Jahres begonnen und wurden nach Erlass der definitiven Verordnung fortgesetzt Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden laufend mit den aktuellsten Informationen versorgt Für die nächste Zeit sind weitere verwaltungsinterne Schulungen geplant Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten alles Denkbare macht, um den Steuerpflichtigen den Übergang zur Mehrwertsteuer zu erleichtern. Mit aller Deutlichkeit muss aber festgehalten werden, dass bei der Einführung einer neuen Steuer nicht jedes Detailproblem schon zum jetzi-- 1 of 20 -Heure des questions 2226 N 12 décembre 1994 gen Zeitpunkt entschieden werden kann. Das ist kein Grund, hier von «unqualifiziertem Personal» oder «Missständen» zu sprechen. Steinemann Walter (A, SG): Herr Bundespräsident, ich danke Ihnen für die Antwort. Aber viele Steuerpflichtige sehen das anders, weil bei der ganzen Übung die bürokratische Willkür fröhliche Urstände feiert Die Verwaltung operiert, fern vom Stimmvolk, im gesetzesfreien Raum, und ihr Ziel ist es nur, die Einnahmen zu maximieren und die Steuerpflichtigen auszuquetschen. Die Einführung der Mehrwertsteuer wird missbraucht, um die «Kasse zu füllen», statt dass endlich gespart bzw. weniger ausgegeben wird. Ich frage Sie: Ist der Bundesrat bereit, den unannehmbaren Zustand - ich bin nicht allein, sondern es gibt noch viele Leute, die es so sehen - sofort zugunsten der Steuerpflichtigen zu klären und zu verbessern und den Willen der seinerzeitigen Befürworter der Mehrwertsteuer korrekt zu erfüllen? Stich Otto, Bundespräsident: Herr Steinemann, das ist Ihre Meinung, dass dem so sei. Zum Glück ist es nicht so. Die Steuerverwaltung hat keinen Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Steuerpflichtigen möglichst ungeschoren davonkommen. Sie hat vielmehr den klaren Auftrag, dafür zu sorgen, dass alle korrekt besteuert werden. Das ist der entscheidende Gesichtspunkt, und vom 1. Januar 1995 an können sich die Steuerpflichtigen ans Bundesgericht wenden. 94.5277 Frage Bircher Peter Mehrwertsteuer. Hilfswerke Question Bircher Peter Oeuvres d'entraide et TVA Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Welche Haltung nimmt das Finanzdepartement gegenüber den Hilfswerken beim Vollzug der Mehrwertsteuer ein? Sollen tatsächlich die Handelsumsätze, auch wenn diese ausschliesslich gemeinnützigen und karitativen Zwecken dienen, der Steuer unterliegen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Comment le Département fédéral des finances entend-il appliquer la TVA aux oeuvres d'entraide? Compte-t-il réellement percevoir un impôt sur le «chiffre d'affaires» d'organisations à but purement caritatif et d'intérêt public? Stich Otto, Bundespräsident: Die Ausnahmen von der subjektiven Steuerpflicht sind in Artikel 19 der Verordnung über die Mehrwertsteuer abschliessend aufgezählt Hilfswerke oder karitative Organisationen sind dort nicht erwähnt Sie können deswegen bei der Mehrwertsteuer sehr wohl steuerpflichtig werden. Ob sie tatsächlich für die Steuerpflicht in Frage kommen oder nicht, hängt deshalb in erster Linie von ihren Leistungen ab. Erbringen sie ausschliesslich solche Leistungen, wie sie in den Artikeln 14 und 15 der Verordnung über die Mehrwertsteuer umschrieben sind, schulden sie keine Steuer. Derartige Ausnahmen oder Befreiungen von der objektiven Steuerpflicht liegen beispielsweise dann vor, wenn sie Leistungen im Rahmen der Sozialfürsorge, z. B. der Jugend- oder Altersbetreuung oder der Humanmedizin, erbringen oder allenfalls Gegenstände, z. B. bei internationalen Hilfsorganisationen, exportieren. Ebenfalls nicht der Steuer unterliegen die von den Hilfswerken ohne entsprechende Gegenleistung vereinnahmten Spendengelder. Hingegen handelt es sich bei allen übrigen im Inland erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen um steuerbare Leistungen. Wenn also ein Hilfswerk derartige Umsätze erzielt und die Voraussetzungen für die subjektive Steuerpflicht erfüllt, muss es diese versteuern. Das gilt insbesondere für den Verkauf von Büchern, Kalendern, Second-hand-Artikeln oder Lebensmitteln. Selbst wenn diese Tätigkeiten letztlich auch der Mittelbeschaffung für gemeinnützige Zwecke dienen, sind sie vom steuerlichen Gesichtspunkt aus dennoch als gewerblich anzusehen. Bei diesen Verkäufen stehen die Hilfswerke in Konkurrenz mit den kommerziellen Unternehmen, welche solche Umsätze versteuern müssen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung lässt es deshalb nicht zu, die Umsätze in diesem Bereich bei den Hilfswerken von der Steuer auszunehmen. 94.5283 Frage Giezendanner MWSt und Leasing Question Giezendanner TVA et leasing Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Für Fahrzeuge, die im Jahre 1994 gekauft wurden, musste die Wust abgeliefert werden. Wenn die Fahrzeuge im Leasingverfahren finanziert wurden, wird im kommenden Jahr auf den Leasingraten die Mehrwertsteuer erhoben. Die Fahrzeuge werden also zweimal besteuert Wie gedenkt der Bundesrat diese doppelte Besteuerung zu eliminieren? Texte de la question du 12 décembre 1994 Les véhicules achetés en 1994 ont été soumis à l'Icha Pour ceux qui ont été achetés en leasing, la TVA sera prélevée sur les versements l'année prochaine, d'où une double imposition. Comment le Conseil fédéral pense-t-il remédier à cette situation? Stich Otto, Bundespräsident: Zur aufgeworfenen Frage hat der Bundesrat bereits bei der Beantwortung der dringlichen Interpellation Oehler sowie den dringlichen Interpellationen der Fraktionen der Freisinnig-demokratischen Partei, der Schweizerischen Volkspartei und der Liberalen Partei Stellung genommen. Der Bundesrat hat dabei klar zum Ausdruck gebracht, dass es beim Übergang von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer zu keiner Doppelbesteuerung von Mietoder Leasingwagen komme. Vielmehr sind auf den Verkauf von Fahrzeugen im Jahre 1994 oder früher, die später für Vermietungszwecke verwendet werden, 6,2 Prozent Warenumsatzsteuer zu entrichten oder-sofern diese Steuer noch nicht bezahlt wurde - nachzuentrichten. Auf der ändern Seite sind mit der Einführung der Mehrwertsteuer neu auch Leasingraten zu versteuern. Dass auf beiden Vorgängen die Steuer zu bezahlen ist, versteht sich von selbst Eine unzulässige Doppelbesteuerung liegt aber nicht vor.
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12.
Dezember 1994 N 2227 Fragestunde 94.5286 Frage Steinemann MWSt. Offene Fragen noch und noch Question Steinemann TVA. Questions toujours sans réponse Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Eine Gruppe von mehreren Personen konsumiert Mittagsverpflegungen von total mehr als 200 Franken (wobei die verrechnete MWSt vorschriftsgemäss separat auf dem Guest-Check deklariert ist). Einer dieser Gäste verlangt nun die Rechnung zur Barzahlung für dieses Geschäftsessen mit Kunden. Nach Erhalt des Guest-Checks (= Quittungsbeleg) und nach der Bezahlung wünscht er, dass der Kellner den Guest-Check so ausstattet, dass seine Arbeitgeberfirma die bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuerabzug bei der nächsten Quartalsdeklaration verrechnen kann. Der Kellner müsste nun auf dem Guest-Check die ihm vom Gast angegebene Adresse des Steuerpflichtigen (von Hand) eintragen.
1.
Nach Auskunft eines Amtsgerichtssprechers ist ein Guest-Check eine Urkunde. Urkunden dürfen bekanntlich nicht gefälschtwerden. Hat nun ein Kellner, welcher eine ihm aufgetragene Adresse auf einen Guest-Check handschriftlich einträgt und deren Richtigkeit er nicht kontrollieren kann, Urkundenfälschung begangen, wenn sich später (z. B. bei einer MWSt-Revision) herausstellt, dass die aufgeführte Adresse nicht richtig war?
2.
MUSS der Restaurateur bei jedem mit der Adresse zwecks Verrechnung des Vorsteuerabzuges ergänzten Guest-Check alleine und nur für die Eidgenössische Steuerverwaltung (respektive deren Revision) eine Kopie (Fotokopie) erstellen und klassieren oder reicht die identische Identifikationsnummer auf Guest-Check und Kontrollstreifen, welche eine Revisionsprüfung, aber dies ohne Adresse, sehr wohl erlauben?
3.
Die genau gleichen Fragen stellen sich übrigens bei jedem Kaufhaus (Coop, Migros, Waro, Baucenter usw.) auch. Wie ist die Handhabung dort? Texte de la question du 12 décembre 1994 Un groupe de personnes dîne au restaurant pour une somme de plus de 200 francs. Selon la législation, la TVA doit être déclarée séparément sur la facture. Un des convives demande l'addition pour payer ce repas d'affaires. Après avoir réglé l'addition, il désire que le serveur établisse la facture de telle sorte que son employeur puisse déduire la TVA ainsi payée au titre de l'impôt préalable, lors du prochain décompte trimestriel. Le garçon devra donc indiquer sur la facture (de sa main) l'adresse du contribuable, que le client lui donne.
1.
Renseignements pris auprès d'un tribunal cantonal, une facture est un titre, donc sa falsification est punissable. Or, le garçon qui a inscrit de sa main, sur une facture, l'adresse qu'on lui a donnée et qu'il ne peut pas vérifier a-t-il commis un faux en écriture, s'il s'avère plus tard, (par exemple lors d'un contrôle fiscal) que l'adresse est inexacte?
2.
Le restaurateur doit-il conserverà l'intention de l'Administration fédérale des contributions (pour le contrôle fiscal) une copie (photocopie) de toutes les facture sur lesquelles une adresse a été indiquée en vue de la déduction de l'impôt préalable, ou bien suffit-il de comparer le numéro de la facture et celui de la bande de caisse enregistreuse, ce qui permet certes un contrôle, mais sans l'adresse?
3.
Les mêmes questions se posent pour tout grand magasin (Coop, Migros, Waro, Baucenter, etc.). Comment résout-on ces problèmes dans ce cas? Stich Otto, Bundespräsident: Ein Guest-Check mit einem Betrag über 200 Franken muss den Anforderungen an eine Rechnung gemäss der Mehrwertsteuerverordnung entsprechen, damit er als Beleg gilt, der zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es genügt also nicht, wenn der Kellner auf Kassabons die Adresse des Empfängers aufführt. Der Bundesrat fügt bei, dass Angestellte, die für private Essen Rechnungen für ihre steuerpflichtigen Arbeitgeber erstellen lassen oder gar Guest-Checks einsammeln und selber die Adresse des Steuerpflichtigen einfügen, gegen das Gesetz verstossen. In diesem Fall kann in erster Linie bei diesen Angestellten oder beim Arbeitgeber eine strafrechtliche Handlung vorliegen. Die Frage der Strafbarkeit müsste jedoch im Einzelfall abgeklärt werden. Stellt ein Restaurateur oder ein Kaufhaus auf Verlangen eine Rechnung aus, die die Anforderungen der Mehrwertsteuerverordnung erfüllt, so muss hiervon beim Auftraggeber eine Kopie aufbewahrt werden. Der Kontrollstreifen mit der gleichen Identifikationsnummer genügt nicht. Steinemann Walter (A, SG): Uns wurde eine einfache, unbürokratische Mehrwertsteuer versprochen. Anstatt ein bestehendes System aus einem anderen europäischen Land zu übernehmen, wollte man das Rad wieder einmal neu erfinden, was ein entsprechendes Desaster auslöste und laufend Ärger produziert. Bestätigt die Eidgenössische Steuerverwaltung, dass eine Eintragung gemäss der ersten Frage Urkundenfälschung ist? Was sind die Folgen, wenn der Kellner die Adresseintragung nicht vornimmt? Stich Otto, Bundespräsident: Ich habe Ihnen ganz sicher keine einfache Steuer versprochen; ich ganz sicher nicht, das können Sie mir nicht vorwerfen. Aber auf der anderen Seite wird es Sache des Richters sein, zu entscheiden, was nachher passiert, nicht Sache des Gesetzgebers. 94.5287 Frage Steinemann Rauchgaskontrollen. MWSt-Pflicht Question Steinemann Contrôle des gaz de combustion. TVA Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Rauchgaskontrollen werden auch von Kaminfegermeistern durchgeführt. Auf Anfragen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ob diese Arbeiten MWSt-pflichtig sind, wurde am 29. November 1994 als verbindliche Antwort ja gesagt, einige Tage später, bei nochmaliger Rücksprache mit Abklärungen wurde bestätigt, dass keine Steuerpflicht vorliegt. Was stimmt jetzt? Texte de la question du 12 décembre 1994 Les contrôles de conformité aux normes des gaz de combustion ne sont pas seulement effectués par des fonctionnaires, mais aussi par des maîtres-ramoneurs. Interrogée sur le point de savoir si ces travaux sont soumis à la TVA, l'Administration fédérale des finances a répondu le 29 novembre 1994 par l'affirmative. Quelques jours plus tard, cependant, elle est revenue sur cette déclaration. Je demande donc aujourd'hui ce qu'il en est réellement. Stich Otto, Bundespräsident: Je nach Sachverhalt sind in diesem Fall unterschiedliche steuerliche Folgen möglich. Die in der Luftreinhalte-Verordnung vorgeschriebene Rauchgaskontrolle gilt als hoheitlich, ungeachtet dessen, ob sie von Kantons- oder Gemeindebeamten oder beispielsweise von Kaminfegern durchgeführt wird. Wird die Rauchgaskontrolle vom Kaminfeger als solche ausgewiesen und separat in Rechnung gestellt, ist der anfallende Betrag also nicht zu versteuern. Wenn der Kaminfeger jedoch Rechnung stellt für Kaminreinigung inklusive Rauchgaskontrolle, ist letztere als Kostenelement der steuerbaren Kaminreinigung ebenfalls steuerbar.
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Heure des questions 2228 N 12 décembre 1994 94.5297 Frage Borer Roland Zuteilung der Mehrwertsteuer-Nummer Question Borer Roland Taxe sur la valeur ajoutée. Attribution des numéros aux entreprises Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Die zugeteilte Mehrwertsteuer-Nummer ist verschiedenen Unternehmungen bis heute noch nicht zugestellt worden. Ebenso erleidet der Versand der MWSt-Branchenverzeichnisse anscheinend grössere Verzögerungen. Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Zuteilung der Mehrwertsteuer-Nummern abgeschlossen, und bis wann kann mit der Zustellung der MWSt-Branchenverzeichnisse gerechnet werden? Texte de la question du 12 décembre 1994 Les numéros TVA attribués aux entreprises n'ont pas encore été communiqués à toutes les firmes. De la même manière, l'envoi des brochures d'information sur la TVA destinées à chaque branche accuse d'importants retards. Quand l'attribution des numéros sera-t-elle terminée? Quand peut-on espérer recevoir les brochures? Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat hält fest, dass die zuständige Verwaltung bereits im Verlaufe des Aprils den heutigen Steuerpflichtigen die für sie reservierte Mehrwertsteuernummer mitteilen konnte. An eine grosse Anzahl von möglichen neuen Steuerpflichtigen wurden gleichzeitig Fragebogen zur Anmeldung als Mehrwertsteuerpflichtige versandt In der Folge musste allerdings festgestellt werden, dass den Fragebogen oftmals keine Beachtung geschenkt wurde. Die Verwaltung war deshalb gezwungen, die betreffenden Unternehmungen an die ihnen seinerzeit zugestellten Fragebogen zu erinnern. Nach dem heutigen Stand der Vorbereitungsarbeiten hat die Eidgenössische Steuerverwaltung bereits 185000 Steuerpflichtige registriert und diesen ihre Mehrwertsteuernummer bekanntgegeben. Rund 15000 Gesuche sind noch in Bearbeitung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird sich bemühen, diese noch vor Weihnachten zu erledigen. Immer noch kein Gesuch gestellt haben schätzungsweise 40 000 bis
50.
000 Steuerpflichtige. Diese sind aufgerufen, dies in den nächsten Tagen zu tun, damit ihnen die Nummer so rasch als möglich zugeteilt werden kann. Der grösste Teil der Branchenbroschüren ist fertiggestellt Die Broschüren werden von den beauftragten Druckereien laufend ausgeliefert Die Verwaltung ist gegenwärtig dabei, sie den interessierten Kreisen zuzustellen. Bei einigen wenigen Branchenbroschüren können sich gewisse Verzögerungen bei der Herausgabe ergeben. Dies ist aber nicht auf ein Versäumnis bei der zuständigen Behörde, sondern auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurückzuführen. 94.5298 Frage Borer Roland Rechnungsstellung für MWSt-Drucksachen Question Borer Roland TVA. Envoi d'imprimés Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Die Mehrwertsteuer-Drucksachen werden meistens ohne ordnungsgemässe Belege durch die Eidgenössische Steuerverwaltung an die interessierten Unternehmen verschickt. Auf eine entsprechende Anfrage erklärte die zuständige Abteilung Inspektorat, dass aus verwaltungsökonomischen Überlegungen und Effizienzgründen Fakturierungsbelege nur in Fällen von über 30 Franken erstellt würden. Da ich diese durch die Eidgenössische Steuerverwaltung gemachten Äusserungen im Grundsatz als richtig empfinde, möchte ich anfragen, ob gleiche Überlegungen nicht auch für die Privatwirtschaft Gültigkeit haben und somit auch diese aus den gleichen Gründen für Bagatel l betrage unter 30 Franken nicht mehr eine Rechnung ausstellen müssen. Texte de la question du 12 décembre 1994 L'Administration fédérale des contributions ne joint pas de facture établie en bonne et due forme aux imprimés sur la TVA qu'elle envoie aux entreprises. Interrogée sur ce point, la division d'inspection a répondu qu'il ne serait établi de facture qu'au-delà de 30 francs, pour des raisons de simplification administrative et d'efficacité. Frappé par la justesse du raisonnement, je voudrais savoir si ces réflexions ne sont pas aussi valables pour l'économie privée: les entreprises ne pourraient-elles pas se passer de facture, pour les mêmes raisons, lorsque les montants n'excèdent pas 30 francs? Stich Otto, Bundespräsident: Es ist richtig, dass die Verwaltung effizient tätig ist und die Eidgenössische Steuerverwaltung gegenwärtig für sogenannte Bagatellbeträge keine Rechnungen ausstellt. Die entsprechenden Einkünfte werden aber selbstverständlich auch von der Verwaltung verbucht Mit der Einführung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 1995 hat sie jedoch, wie alle Steuerpflichtigen, auch für solche Beträge Rechnungen auszustellen, wenn ihre steuerpflichtigen Leistungsempfänger den Anspruch auf die Vorsteuerabzug geltend machen wollen. Die Rechnungen müssen dabei den in der Mehrwertsteuer-Verordnung genannten Bedingungen bezüglich Form und Inhalt genügen. Steuerpflichtigen der Privatwirtschaft steht es grundsätzlich frei, auch nach dem 1. Januar 1995 für Bagatellbeträge auf das Ausstellen von Rechnungen zu verzichten. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass in diesem Fall für die Abnehmer ihrer Leistungen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist -- 4 of 20 -12. Dezember 1994 N 2229 Fragestunde 94.5299 Frage Seiler Hanspeter Lieferung der Unterlagen an Betriebe für MWSt-Abrechnungen Question Seiler Hanspeter TVA. Envoi des instructions nécessaires aux décomptes Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Wie bekannt ist, befindet sich die Eidgenössische Steuerverwaltung betreffend der Mehrwertsteuerrichtlinien und -Weisungen an die Betriebe in einem ausserordentlichen Vollzugsnotstand. Eine grosse Anzahl von Betrieben verschiedener Branchen warten seit geraumer Zeit auf die Unterlagen und Angaben, die nötig sind, um die Fakturierungs-, Abrechnungs- und Buchhaltungsprogramme mehrwertsteuergerecht anpassen zu können.
1.
Kann die Eidgenössische Steuerverwaltung zusichern, dass alle Unternehmungen in allen Branchen vor dem Jahreswechsel milden notwendigen Richtlinien und Weisungen beliefert sein werden?
2.
Wenn dies nicht möglich ist, welche Massnahmen sieht die Eidgenössische Steuerverwaltung für alle die Unternehmungen vor, denen erst im Laufe von Januar/Februar/März 1995 (oder später) die zur Fakturierung und Abrechnung notwendigen Angaben zugestellt werden?
3.
Welchen Branchen können die erwähnten notwendigen Unterlagen gegebenenfalls erst nach dem Inkrafttreten der Mehrwersteuerverordnungen am 1. Januar 1995 zugestellt werden, und in welchem Zeitraum ist dies vorgesehen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Comme chacun sait, l'Administration fédérale des contributions est aux abois, submergée par la préparation des instructions et des brochures sur la TVA adressées aux entreprises. Nombre de firmes de différents secteurs attendent depuis un certain temps les documents et les indications qui leur seront nécessaires pour adapter au système de la TVA leurs programmes de facturation, de décompte et de comptabilité.
1.
L'Administration fédérale des contributions peut-elle affirmer que toutes les entreprises, dans toutes les branches d'activité, recevront ces instructions et ces brochures avant le 1er janvier 1995, date de l'entrée en vigueur de l'ordonnance su r la TVA?
2.
Si tel n'est pas le cas, que fera l'Administration fédérale des contributions pour les entreprises qui ne recevront les indications indispensables à la facturation et aux décomptes qu'au premier trimestre de 1995, voire plus tard encore?
3.
Quels sont les secteurs qui ne recevront pas ces documents avant la fin de l'année? Quel est le retard prévu? Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat möchte klar festhalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung keineswegs im Vollzugsnotstand ist. Wie der Fragesteller wissen dürfte, hat die Verwaltung bereits im Laufe des Januars und Februars 1994 drei Broschüren ausgearbeitet und versandt. Zudem hat sie Mitte September die Wegleitung sowie zwei weitere Broschüren, eine den Systemwechsel und eine die Saldosteuersätze betreffend, den interessierten Kreisen zugestellt Aus diesen Unterlagen ist für jeden Steuerpflichtigen ersichtlich, welche Anpassungen sich bei ihm aufdrängen. Bei den vom Fragesteller erwähnten Branchenbroschüren handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen der Verwaltung. Darin werden hauptsächlich die in der sehr umfangreichen Wegleitung enthaltenen Informationen für die einzelnen Branchen zusammengefasst. Der Versand der einzelnen Branchenbroschüren ist angelaufen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der grösste Teil der Branchenbroschüren noch in diesem Jahr verschickt wird. Bei einigen wenigen können sich allerdings gewisse Verzögerungen ergeben. Dies ist nicht zuletzt auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurückzuführen. Zusammenfassend sind die aufgeworfenen Fragen wie folgt zu beantworten: Frage 1: Da die Steuerpflichtigen bereits über die wichtigsten Unterlagen wie Verordnung, Wegleitung und Übergangsbroschüren verfügen, sind die diesbezüglichen Befürchtungen unbegründet. Frage 2: Aufgrund der vorhergehenden Antwort ist diese Frage rein hypothetischer Art. Wie bereits erwähnt, sind die Steuerpflichtigen bereits seit Februar 1994 im Besitz einer Informationsbroschüre, worin sich sämtliche zur Fakturierung notwendigen Angaben befinden. Zudem können aus der Wegleitung die zur Abrechnung nötigen Informationen entnommen werden. Frage 3: Sollte der Versand einzelner Branchenbroschüren wider Erwarten nicht bereits in diesem Jahr beginnen, darf davon ausgegangen werden, dass sich die Verzögerungen nicht wesentlich in das neue Jahr hineinziehen. 94.5300 Frage Dreher MWSt und Bundesgerichtsentscheide Question Dreher TVA. Arrêts du Tribunal fédéral Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Verschiedene offene Fragen in der Mehrwertsteuerverordnung könnten dazu führen, dass sie bis zum Erlass des Mehrwertsteuergesetzes durch Bundesgerichtsurteil geregelt werden müssen. Ist in solchen Fällen nach einem Obsiegen des Steuerpflichtigen gewährleistet, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung von sich aus, also ohne Zutun oder Antragstellung durch den Steuerpflichtigen, alle zuviel bezahlten Beträge dem Steuerpflichtigen zurückerstattet? Texte de la question du 12 décembre 1994 Vu que l'ordonnance régissant la TVA laisse en suspens un certain nombre de questions, il se pourrait qu'en attendant la loi sur la TVA, on doive régler ces questions par des arrêts du Tribunal fédéral. Si un tel cas se présentait et que le contribuable ait gain de cause, serait-il assuré que l'Administration fédérale des contributions lui rembourse d'elle-même le trop-perçu, sans qu'il ait besoin d'intervenir ni de présenter une requête? Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geltende Verordnung verfassungskonform ist. Sollte das Bundesgericht jedoch einmal befinden, dass eine Bestimmung nicht der Verfassung entspricht, ist es klar, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre Praxis ändern wird. Dem Steuerpflichtigen, der vor Bundesgericht Recht erhalten hat, werden selbstverständlich die zuviel bezahlten Steuern zurückerstattet. Dies entspricht der bereits heute bei der Warenumsatzsteuer bestehenden Praxis.
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Heure des questions 2230 N 12 décembre 1994 94.5307 Frage Suter Wann kommt MWSt-Branchenweisung für Werke der Behindertenhilfe? Question Suter Instructions sur l'application de la TVA aux établissements d'aide aux handicapés Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Seit August 1994 liegt der Entwurf der Branchenweisungen über die Handhabung der Mehrwertsteuer für Werke der Behindertenhilfe im Sinne von Artikel 73 IVG vor, und diese werden dem Vernehmen nach durch den Rechtsdienst der Steuerverwaltung überprüft Die Behindertenwerkstätten und -Wohnheime warten dringendst auf den Erlass dieser Branchenweisungen. Wann ist damit zu rechnen? Texte cte la question du 12 décembre 1994 Quand pourra-t-on disposer des instructions sur l'application de la TVA aux établissements d'aide aux handicapés? Le projet d'instructions sur l'application de la TVA aux établissements d'aide aux handicapés au sens de l'article 73 de la LAI est achevé depuis août 1994 et il est, à ce qu'il paraît, examiné à l'heure actuelle par le service juridique de l'Administration fédérale des contributions. Les ateliers et homes pour handicapés attendent impatiemment que ces instructions soient publiées. A quand cette publication? Stich Otto, Bundespräsident: Im Rahmen der Information der Steuerpflichtigen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung verschiedene allgemeine Broschüren ausgearbeitet und auch versandt Darunter befindet sich die Wegleitung für alle Steuerpflichtigen. Sie gibt Antwort auf alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer, auch auf Fragen betreffend die Behindertenwerkstätten. Diesen ist die Umsatzsteuer übrigens nicht völlig unbekannt, haben sie doch bereits unter dem noch geltenden System der Warenumsatzsteuer einen grossen Teil ihrer Leistungen zu versteuern. Eine spezielle Branchenbroschüre für karitative Werke wird den interessierten Steuerpflichtigen Anfang Januar 1995 zugestellt werden. 94.5282 Frage Reimann Maximilian Stempelabgabe auf längerfristigen Festgeldern? Question Reimann Maximilian Droit de timbre sur les dépôts à terme? Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Kann der Bundesrat eine verbindliche Antwort dazu abgeben, ob Termingelder, die von Banken buchmässig in Kontoform geführt werden und Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten aufweisen (sogenannte mirtei- und langfristige Festgelder), der Stempelabgabepflicht unterstehen oder nicht? Texte cte la question du 12 décembre 1994 Le Conseil fédéral peut-il s'engager à dire si oui ou non les dépôts à terme gérés par les banques sous forme de comptes et dont l'échéance est de plus de douze mois (les dépôts dits à moyen et à long terme) sont soumis au droit de timbre? Stich Otto, Bundespräsident: Nach der am 1. April 1993 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben unterliegen die von inländischen Schuldnern ausgegebenen Obligationen der Emissionsabgabe. Den Obligationen gleichgestellt sind die in einer Mehrzahl aufgegebenen, der kollektiven Kapitalbeschaffung dienenden Buchforderungen; ich verweise auf Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe c Stempelsteuergesetz. Darunter fallen grundsätzlich auch die Festgeldanlagen bei inländischen Banken. Seit dem 1. April 1993 erfasst die Emissionsabgabe daher auch die Begründung und die Erneuerung von überjährigen Festgeldanlagen bei inländischen Banken. 94.5291 Frage Kern Müssen Fluglotsen in Kloten die russische Sprache lernen? Question Kern Usage de la langue russe et sécurité aérienne à Kloten Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Auf dem Flughafen Kloten sollen die Piloten aus den Oststaaten immer wieder die Einweisung auf die Landepiste nicht verstehen, weil sie der offiziellen Flugsprache nicht mächtig sind, wie mir eine zuständige Person erklärte. Häufig muss der gesamte Flugbetrieb lahmgelegt werden, bis ein solches Flugzeug gelandet ist
1.
Was für Vorkehrungen unternimmt die Flugsicherung in solchen Fällen, um die Sicherheit auf dem Flughafen zu gewähren?
2.
Wäre es denkbar, dass ein Teil der Fluglotsen in Kloten die russische Sprache erlernen muss, damit eine sichere Einweisung erfolgen kann? Texte de la question du 12 décembre 1994 Ainsi qu'une personne compétente me l'a expliqué, il arrive fréquemment à l'aéroport de Kloten que des pilotes des anciens pays de l'Est ne comprennent pas les consignes d'atterrissage parce qu'ils ne maîtrisent pas la langue officielle de l'aviation. Il n'est pas rare qu'il faille immobiliser tout le trafic aérien jusqu'à ce qu'un tel avion se soit posé.
1.
Quelles mesures le service de contrôle du trafic aérien prend-il dans des cas pareils pour assurer la sécurité sur l'aéroport?
2.
Serait-il concevable qu'une partie des contrôleurs du trafic aérien à Kloten doivent apprendre la langue russe afin que les atterrissages puissent s'effectuer en toute sécurité? Ogi Adolf, Bundesrat: Gelegentliche Sprachschwierigkeiten im Flugfunk treten bei allen Besatzungen auf, Herr Kern, vor allem bei Besatzungen, deren Muttersprache nicht Englisch ist Dabei befinden sich die Piloten aus den Oststaaten in guter Gesellschaft mit Piloten aus anderen europäischen oder asiatischen Ländern. Es trifft aber nicht zu, dass deswegen der gesamte Flugbetrieb in Zürich lahmgelegt werden müsste. Zu Ihren zwei Fragen zwei präzise Antworten.
1.
Bei Sprachschwierigkeiten im Flugfunk bemühen sich Fluglotsen und Besatzung gemeinsam, sich anhand der international anerkannten Fliegersprache zu verständigen. Dies hat bis heute immer zum Ziel geführt, und die Flugsicherheit ist kaum tangiert worden.
2. Gerade die Piloten aus dem heutigen Russland sind in Zürich-Kloten für eine recht gute Beherrschung der englischen Fliegersprache bekannt Russisch würde somit wenig helfen, allfällige Sprachschwierigkeiten zu mindern. Wir erachten die hier vorgeschlagene Massnahme als ungeeignet Allen Besatzungen, die Zürich-Kloten anfliegen, ist bestens bekannt, dass auch in der Schweiz Englisch als Hauptsprache in der Luftfahrt gilt -- 6 of 20 -12. Dezember 1994 N 2231 Fragestunde Kern Armin (A, ZH): Herr Bundesrat, ich danke Ihnen für die Antwort. Es gibt heute im Osten sehr viele neue Staaten, deren Piloten früher nur im innerrussischen Raum geflogen sind. Diese Piloten fliegen nun auch Zürich-Kloten an. Der zuständige Mann hat mir gesagt, dass häufig der ganze übrige Flugverkehr warten müsse, bis solche Piloten, die keine Englischkenntnisse hätten, gelandet seien. Ich betrachte dies als eine gewisse Gefahr. Früher musste die Swissair einen Dolmetscher an Bord haben, wenn Russland angeflogen wurde. Wäre es denkbar, dass auch die Russen einen Dolmetscher an Bord haben müssten, wenn die Piloten nicht Englisch können, damit die Sicherheit gewährleistet ist? Kann man dies verlangen oder nicht? Ogi Adolf, Bundesrat: Ob man dies verlangen könnte oder nicht, kann ich Ihnen aufgrund meines jetzigen Wissensstandes nicht sagen. Aber ich werde das abklären. Auf der anderen Seite muss ich klar festhalten, dass weltweit die Fliegersprache Englisch ist und dass der weltweite Funkverkehr und die Prüfungen im Funkverkehr für international tätige Piloten auf Englisch stattfinden. Deshalb habe ich etwas Mühe, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Piloten der neuen Staaten, die Zürich-Kloten anfliegen, der englischen Sprache nicht mächtig seien. Ich werde aber der Sache nochmals nachgehen und Ihnen schriftlich Bericht geben. 94.5293 Frage Hegetschweiler Westumfahrung Zürich. Hängiges Verfahren Question Hegetschweiler Contournement de Zürich. Procédure en suspens Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Das Ausführungsprojekt für den Nationalstrassenabschnitt «Westumfahrung Zürich» (Umfahrung Birmensdorf und Uetlibergtunnel) liegt infolge von Beschwerden beim Bundesgericht, dessen Entscheid allgemein für November 1994 erwartet wurde. Dem Vernehmen nach soll die Baudirektion des Kantons Aargau nachträglich noch einen Vorschlag zur Untertunnelung der Ortschaft Lieli eingebracht und damit das Verfahren verzögert haben. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
2. Gerade die Piloten aus dem heutigen Russland sind in Zürich-Kloten für eine recht gute Beherrschung der englischen Fliegersprache bekannt Russisch würde somit wenig helfen, allfällige Sprachschwierigkeiten zu mindern. Wir erachten die hier vorgeschlagene Massnahme als ungeeignet Allen Besatzungen, die Zürich-Kloten anfliegen, ist bestens bekannt, dass auch in der Schweiz Englisch als Hauptsprache in der Luftfahrt gilt -- 6 of 20 -12. Dezember 1994 N 2231 Fragestunde Kern Armin (A, ZH): Herr Bundesrat, ich danke Ihnen für die Antwort. Es gibt heute im Osten sehr viele neue Staaten, deren Piloten früher nur im innerrussischen Raum geflogen sind. Diese Piloten fliegen nun auch Zürich-Kloten an. Der zuständige Mann hat mir gesagt, dass häufig der ganze übrige Flugverkehr warten müsse, bis solche Piloten, die keine Englischkenntnisse hätten, gelandet seien. Ich betrachte dies als eine gewisse Gefahr. Früher musste die Swissair einen Dolmetscher an Bord haben, wenn Russland angeflogen wurde. Wäre es denkbar, dass auch die Russen einen Dolmetscher an Bord haben müssten, wenn die Piloten nicht Englisch können, damit die Sicherheit gewährleistet ist? Kann man dies verlangen oder nicht? Ogi Adolf, Bundesrat: Ob man dies verlangen könnte oder nicht, kann ich Ihnen aufgrund meines jetzigen Wissensstandes nicht sagen. Aber ich werde das abklären. Auf der anderen Seite muss ich klar festhalten, dass weltweit die Fliegersprache Englisch ist und dass der weltweite Funkverkehr und die Prüfungen im Funkverkehr für international tätige Piloten auf Englisch stattfinden. Deshalb habe ich etwas Mühe, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Piloten der neuen Staaten, die Zürich-Kloten anfliegen, der englischen Sprache nicht mächtig seien. Ich werde aber der Sache nochmals nachgehen und Ihnen schriftlich Bericht geben. 94.5293 Frage Hegetschweiler Westumfahrung Zürich. Hängiges Verfahren Question Hegetschweiler Contournement de Zürich. Procédure en suspens Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Das Ausführungsprojekt für den Nationalstrassenabschnitt «Westumfahrung Zürich» (Umfahrung Birmensdorf und Uetlibergtunnel) liegt infolge von Beschwerden beim Bundesgericht, dessen Entscheid allgemein für November 1994 erwartet wurde. Dem Vernehmen nach soll die Baudirektion des Kantons Aargau nachträglich noch einen Vorschlag zur Untertunnelung der Ortschaft Lieli eingebracht und damit das Verfahren verzögert haben. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
1. Stimmt es, dass der Kanton Aargau versucht hat, mittels seines Anliegens «Untertunnelung Lieli» auf das vor Bundesgericht hängige Verfahren «Westumfahrung Zürich» Einfluss zu nehmen?
2. Wenn ja: - Wäre ein derartiger Versuch akzeptabel? - Hat er bereits zu einer Verzögerung im Beschwerdeverfahren geführt? Texfe de la question du 12 décembre 1994 Le projet de contournement de Zurich par l'ouest (voie de contournement de Birmensdorf et tunnel de l'Uetliberg), qui fait partie du réseau des routes nationales, est actuellement en suspens pour cause de recours devant le Tribunal fédéral, dont la décision était attendue pour novembre 1994. Or, on apprend que le département des travaux publics du canton d'Argovie aurait encore présenté une proposition pour le creusement d'un tunnel sous la localité de Lieli, ce qui aurait retardé la procédure. Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions suivantes:
1. Est-il exact que le canton d'Argovie a tenté d'influer sur la procédure pendante devant le Tribunal fédéral par le biais de son projet de tunnel à Lieli?
2. Si oui: - une telle tentative est-elle acceptable? - a-t-elle causé un retard dans la procédure? Ogi Adolf, Bundesrat: Der Bundesrat hat im Jahre 1988 das generelle Projekt der Westumfahrung Zürich genehmigt. Dabei wurde zugesichert, dass sich der Bund an nationalstrassenbedingten verkehrsplanerischen und baulichen Massnahmen auf dem Gebiet des Kantons Aargau beteiligt Entsprechende Planungen im Kanton Aargau sind im Gang, unter anderem mit verschiedenen Varianten im Raum Lieli. Die zuständigen Bundesstellen wurden vom Kanton nie darüber informiert, ob und wie er das Anliegen Lieli dem Bundesgericht unterbreitet habe. Die Frage kann daher vom Bundesrat heute nicht beantwortet werden. Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Herr Bundesrat, Sie haben mir in der Frühjahrssession dieses Jahres auf eine entsprechende Frage geantwortet, über das neue generelle Projekt, insbesondere über den Islisbergtunnel, werde der Bundesrat in wenigen Monaten entscheiden. Ich weiss, dass mittlerweile beim Bundesgericht Beschwerden anhängig gemacht wurden. Ich weiss aber auch, dass diese Beschwerden nicht vom Kanton Aargau in bezug auf die Lieli-Umfahrung eingereicht wurden, und ich bin überzeugt - weil ja der Entscheid des Bundesgerichts im November zugesichert war-, dassdiese Verzögerungen entstanden sind, weil aus dem Aargau entsprechende Vorstösse unternommen wurden. Ich möchte Sie aber, wenn Sie diese Frage nicht beantworten können, folgendes fragen: Wieviel Zeit braucht der Bundesrat, wenn der Bundesgerichtsentscheid vorliegt, um seinen Entscheid über die generelle Linienführung zu fällen? Er hatte ja jetzt genügend Zeit, diesen Entscheid vorzubereiten. Ogi Adolf, Bundesrat: Erstens ist es richtig, dass wir an und für sich Zeit haben, diesen Entscheid vorzubereiten; zweitens müssen wir aber warten, bis das Bundesgericht in dieser Sache den letzten Entscheid getroffen hat. Wenn das Bundesgericht diesen Entscheid getroffen hat, wird es davon abhängen, wie rasch mein Departement und danach der Bundesrat die entsprechenden Bewilligungen erteilen können. Sie wissen aber, Herr Hegetschweiler, dass wir zügig vorwärtsmachen möchten. Die Mittel, die Sie uns dann als Parlament zur Verfügung stellen werden, diktieren aber auch unsere Möglichkeiten und die Schnelligkeit der Realisierung. 94.5302 Frage Mauch Rolf Neat-Entscheidverfahren. Ausschaltung der eidgenössischen Räte Question Mauch Rolf NLFA. Procédure décisionnelle et compétences parlementaires Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994
1. Wie ist das genaue Entscheidverfahren für die Realisierung der Neat bzw. die Selektion im Hinblick auf verschiedene Projektvarianten? Welche Gremien werden in welchem Zeitpunkt Entscheide zu treffen haben? Auf welche konkreten gesetzlichen Grundlagen stützt sich dieses Verfahren?
2. Glaubt der Bundesrat, durch gross aufgezogene Medienkampagnen von Bundesämtern den gemäss den bekannten Vorstellungen des EVED vorgesehenen gleichzeitigen Bau neuer Alpentransversalen auf beiden Achsen gleichzeitig durchdrücken zu können? Hat das Parlament im Rahmen sei-
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Heure des questions 2232 N 12 décembre 1994 ner Kompetenzen bei der Bewilligung der Verpflichtungskredite überhaupt noch die Möglichkeit, Prioritäten nach Massgabe der finanziellen und kapazitätsmässigen Anforderungen zu setzen? Texte de la question du 12 décembre 1994
1. Quelle est la procédure exacte à suivre pour la prise des décisions relatives à la réalisation de la NLFA ou à la sélection à faire lorsque plusieurs variantes sont proposées pour un projet? Par quels organes les décisions doivent-elles être prises? A quel moment? Quels sont les fondements juridiques précis de cette procédure?
2. Le Conseil fédéral croit-il pouvoir, par des campagnes médiatiques de grande envergure lancées par des offices fédéraux, imposer d'un seul coup, conformément aux conceptions bien connues du DFTCE, la construction de nouvelles lignes à travers les Alpes sur les deux axes simultanément? Le Parlement a-t-il encore la possibilité d'établir un ordre de priorité adapté aux impératifs financiers et aux capacités, lorsqu'il approuve les crédits d'engagement dans le cadre de ses attributions? Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Mauch Rolf hat zwei Fragen gestellt, die ich wie folgt beantworte:
1. Der Linienführungsentscheid des Bundesrates stützt sich auf die durch SBB und BLS erarbeiteten Projektvarianten unter Einbezug der Stellungnahme der Kantone und der Bundesämter. Das Verfahren richtet sich nach dem Alpentransit-Beschluss und nach den Alpentransit-Verordnungen, die Sie sicher kennen.
2. Einziges Ziel der Information der Öffentlichkeit durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) war, Transparenz zu schaffen und Indiskretionen zu vermeiden, diesen vorzubeugen. Schliesslich muss mit fünf Kantonen, zwei Bahnen und einigen Bundesämtern nun intensiv der Vorprojektentscheid zuhanden des Bundesrates vorbereitet werden. Weder das EVED noch der Bundesrat, noch das Parlament sind durch diese Abklärungen des BAV gebunden. 1995 wird der Verpflichtungskredit für den Bau beantragt werden. Das Parlament wird sich bei dieser Gelegenheit zum Neat-Konzept äussern können. Das Parlament wird nicht ausgeschaltet, Herr Mauch. Es kann, wie 1991 in Aussicht gestellt, die Entscheide in voller Freiheit treffen. Der Bundesrat hat seit September 1992 - Volksabstimmung über den Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) -40 parlamentarische Vorstösse zur Neat beantwortet Mein Departement, das EVED, hat zudem viele Studien zuhanden der verschiedenen parlamentarischen Kommissionen erarbeitet Der Auftrag des Parlamentes, bestätigt durch die Volksabstimmung von 1992, ist nicht korrigiert worden. Er gilt also nach wie vor. Deshalb müssen wir die Arbeiten weiter vorantreiben. 94.5304 Frage Gonseth Lärmschutz im Baselbiet Question Gonseth Région bâloise. Protection contre le bruit Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Seit zehn Jahren warten die beiden Baselbieter Dörfer Zunzgen und Diegten an der N 2 auf einen wirksamen Lärmschutz. Die Immissionsgrenzwerte werden in den beiden Dörfern für zwei Drittel der Bevölkerung überschritten. Das ist inakzeptabel aus Gründen der Lebensqualität und insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Die vielfältigen negativen Folgen von chronischer Lärmbelastung für die Gesundheit sind u. a Unruhe, Nervosität, vermehrte Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, hoher Blutdruck usw., und in der Folge ein erhöhter Medikamentenkonsum. Für die betroffene Bevölkerung ist es deshalb wichtig, dass die dringend nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden. Es ist inakzeptabel, dass für notwendige Sanierungsmassnahmen viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wird, während gleichzeitig grosse Summen für den Neubau von Strassen ausgegeben werden. Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Bis wann können die Bewohnerinnen und Bewohner von Diegten und Zunzgen mit einem wirksamen Lärmschutz rechnen?
2. Ist der Bundesrat bereit, seine Prioritätenliste zu überdenken und künftig dem Gesundheitsschutz der Menschen höhere Priorität einzuräumen als bisher? Texte de la question du 12 décembre 1994 Les habitants des villages bâlois de Zunzgen et de Diegten, tous deux situés au bord de la N 2, attendent depuis dix ans l'installation de dispositifs efficaces de protection contre le bruit Dans ces deux localités, les valeurs limites d'immission sont dépassées pour deux tiers de la population. Cette situation est inacceptable, notamment pour des raisons liées à la qualité de la vie, mais surtout pour des raisons sanitaires. Ces nuisances chroniques ont en effet de multiples répercussions sur la santé: nervosité, irritabilité, maux de tête plus fréquents, troubles de la concentration, insomnies, hypertension, etc. Résultat: on assiste à une augmentation de la consommation de médicaments. C'est la raison pour laquelle il faut prendre de toute urgence les mesures nécessaires pour protéger la population concernée. Il est inacceptable que l'on débloque aussi peu d'argent pour des travaux d'assainissement qui s'imposent alors que l'on dépense des sommes considérables pour construire de nouvelles routes. Voici mes deux questions:
1. Pour quand les habitants de Diegten et de Zunzgen peuvent-ils escompter l'installation de dispositifs de protection efficaces?
2. Le Conseil fédéral est-il prêt à revoir ses priorités et à accorder, à l'avenir, une plus grande importance à la protection de la santé? Ogi Adolf, Bundesrat: Die Lärmschutzmassnahmen in der Gemeinde Diegten bestehen bereits. Das Sanierungsprojekt von Tenniken, das teilweise auch das Gemeindegebiet von Zunzgen erfasst, wurde vom EVED am 23. November 1994 genehmigt Die erste Etappe wird 1995 gebaut, der Rest 1996. Ein weiteres Lärmprojekt erstreckt sich auf die Gemeinden Zunzgen und Sissach. Hier hat das Buwal das Sanierungsprogramm im Januar dieses Jahres genehmigt Das darauf abgestützte Ausführungsprojekt ist beim Kanton noch in Bearbeitung. Es wird Anfang 1995 öffentlich aufgelegt Sofern das Projekt im Laufe des nächsten Jahres genehmigt werden kann, ist mit der Ausführung der Massnahmen ab 1996 zu rechnen. Der Bund hat in den letzten Jahren praktisch alle baureifen Lärmschutzmassnahmen an Autobahnen zur Ausführung freigegeben. Die Massnahmen scheiterten jedenfalls nicht an der Finanzierung seitens des Bundes. Es besteht daher kein Grund, die Prioritätenliste zu überdenken. Allerdings ist anzumerken, dass die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren empfiehlt, die Sanierungsprogramme zu erstrecken.
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12. Dezember 1994 2233 Fragestunde 94.5305 Frage Fankhauser Lärmschutz im Baselbiet Question Fankhauser Région bâloise. Protection contre le bruit Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Der Verkehr auf der Nationalstrasse N 2 verursacht beträchtliche, für die Anwohner unzumutbare Immissionen. Trotz Versprechungen und einerzehnjährigen Geduldsprobe lassen die nötigen Lärmschutzmassnahmen zugunsten der Bewohner der Gemeinde Tenniken und Zunzgen im Oberen Baselbiet noch einmal auf sich warten. Für zwei Drittel der Bevölkerung werden die Immissionsgrenzwerte deutlich überschritten. Das Gesetz schreibt die nötigen Massnahmen vor. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die nötigen Lärmschutzmassnahmen sofort durchgeführt werden können? Texte de la question du 12 décembre 1994 Le trafic sur la route nationale N 2 provoque des nuisances considérables, qui sont intolérables pour les riverains. Malgré les promesses qu'on leur a faites, les habitants des communes bâloises de Tenniken et de Zunzgen attendent depuis dix ans l'installation de dispositifs de protection contre le bruit. Pour deux tiers de la population, les valeurs limites d'immission sont nettement dépassées. La loi prescrit les mesures qu'il convient de prendre. Le Conseil fédéral est-il prêt à intervenir pour que les mesures qui s'imposent soient prises immédiatement? Ogi Adolf, Bundesrat: Bezüglich Tenniken und Zunzgen wird auf die Antwort an Frau Gonseth zur Frage 94.5304 verwiesen. Die Erarbeitung der Lärmschutzmassnahmen sowie das Auflage- und Genehmigungsverfahren nehmen einige Zeit in Anspruch. Der Bund hat-jedenfalls in den letzten Jahren-keine Verzögerungen zu verantworten. 94.5308 Frage Ostermann Lufttransport von Nukleartreibstoffen Question Ostermann Transport aérien de combustible nucléaire Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Der Lufttransport von Nukleartreibstoffen untersteht verschiedenen Sicherheitsbestimmungen. Beim Transport auf der Strasse beispielsweise wird, so scheint es, strenge Aufsicht ausgeübt, und es werden ausserordentliche Sicherheitsmassnahmen getroffen. Dies veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:
1. Welchen besonderen Sicherheitsnormen untersteht der Lufttransport von Nukleartreibstoffen?
2. Mit welchen Folgen müsste man beim Absturz eines Behälters mit Nukleartreibstoffen rechnen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Le transport du combustible nucléaire est soumis à quelques règles de sécurité. Par exemple, lorsque le transport se fait par route, c'est, paraît-il, sous haute surveillance et moyennant des mesures de sécurité exceptionnelles. Cela incite à poser les questions suivantes au Conseil fédéral:
1. Quelles sont les normes particulières de sécurité imposées pour le transport aérien de combustible nucléaire?
2. Quelles seraient les conséquences de la chute d'un conteneur de combustible nucléaire en regard de la matière transportée? Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Ostermann hat zwei Fragen gestellt, die ich wie folgt beantworte:
1. Die Lufttransporte von radioaktivem Material werden weltweit nach international anerkannten Normen, insbesondere jenen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), durchgeführt Die beim Transport verwendeten Container müssen im Ursprungsland, in allen Ländern, wo eine Zwischenlandung erfolgt, sowie im Bestimmungsland zugelassen sein.
2. Die Verpackungsvorschriften sind so festgelegt, dass selbst bei einem schweren Unfall keine Radioaktivität austreten kann. Ostermann Roland (G, VD): A ma connaissance, le conteneur est le même pour les transports terrestres et aériens. Il doit pouvoir résister à une chute de 9 mètres de hauteur sur une plaque de béton armé. Si on peut volontiers admettre qu'un avion qui chute ne choisira pas volontairement une plaque de béton armé pour point d'impact, on doit admettre qu'il tombera d'une hauteur dépassant tout de même quelque peu les 9 mètres. En matière de transport aérien, est-ce que cette norme n'est pas manifestement insuffisante? Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Ostermann, ich kann nur wiederholen, was ich gesagt habe: Diese Normen wurden nicht von uns allein festgelegt, sondern die Internationale Atomenergie-Organisation in Wien hat sie weltweit erarbeitet und herausgegeben. Ich werde mich noch einmal erkundigen und Ihnen dann mitteilen, ob sie von der IAEO auch für den Lufttransport nach wie vor als in jeder Beziehung geeignet angesehen werden. 94.5278 Frage Reimann Maximilian Scheitern des KSZE-Gipfels von Budapest Question Reimann Maximilian Echec du Sommet de la CSCE à Budapest Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Teilt der Bundesrat die Meinung, wonach das Scheitern des mit grosser Publicity durchgeführten KSZE-Gipfels von Budapest einem Eingeständnis gleichkommt, dass das friedenssichernde und kriegsverhindernde Instrumentarium der Staatengemeinschaft zur Illusion verkommen ist? Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus dem Scheitern dieser Bosnien-Konferenz für die Zukunft der KSZE? Texte de la question du 12 décembre 1994 Le Conseil fédéral pense-t-il aussi que l'échec du Sommet de la CSCE, organisé à Budapest à grand renfort de publicité, est une preuve de l'impuissance de la Communauté des Etats à assurer la paix et à empêcher la guerre? Quelles conséquences le Conseil fédéral tire-t-il de l'échec de la conférence sur la Bosnie quant à l'avenir de la CSCE? Cotti Flavio, Bundesrat: Ein KSZE-Gipfeltreffen findet alle zwei Jahre statt. Das Ergebnis eines solchen Treffens widerspiegelt, Herr Reimann, ganz einfach die jeweilige politisch aktuelle Lage im KSZE-Raum; deshalb ist ein solches Treffen gleichsam der Spiegel der internationalen Befindlichkeit Die Kriege und Konflikte in Ex-Jugoslawien wie im Kaukasus haben schwere Schatten auf die Gipfelkonferenz geworfen. Der Bundesrat bedauert, dass sich die Teilnehmerstaaten nicht -- 9 of 20 -Heure des questions 2234 N 12 décembre 1994 auf eine Erklärung zur Lage in Bosnien-Herzegowina einigen konnten, wobei es bis heute an Erklärungen nicht gefehlt hat Auch eine Erklärung hätte leider die Lage nicht verbessert. Der Bundesrat ist indessen nicht der Ansicht, dass von einem Scheitern des Gipfels gesprochen werden kann. Die Ergebnisse sind auf der Grundlage der besonderen Natur und der Grenzen der KSZE zu beurteilen. Ihre Hauptaufgabe ist die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit dem Ziel, wenn möglich den Ausbruch weiterer Konflikte zu verhüten. Zu den bedeutendsten Instrumenten dafür zählen KSZE-Langzeitmissionen, die an verschiedenen Orten stattfinden, ohne dass die Medien viel darüber berichten, sowie der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten, der eine wesentliche Befriedungstätigkeit durchführt. Wirkungsvolle Konfliktverhütung macht aber eben keine Schlagzeilen. Die KSZE verfügt hingegen nicht über Mittel, um Lösungen für offen ausgebrochene Konflikte herbeizuführen. Reimann Maximilian (V, AG): Herr Bundesrat, haben Sie Verständnis, dass mich Ihre Antwort nicht ganz zu befriedigen vermag. Wenn wir bloss unser Bedauern zum Ausdruck bringen, kommen wir nicht weiter. Ich meine: Nun sind Taten gefragt, und Taten können doch selbst wir, von der Schweiz aus, gegen jene unternehmen, die nichts dazu beitragen, um diesen barbarischen Krieg zu beenden. Deshalb erlaube ich mir eine Zusatzfrage: Was halten Sie davon, wenn wir, statt weiter Kredithilfe an Russland zu gewähren - Russland hat ja die Erklärung boykottiert -, Gelder, die im Osthilfepaket Russland zukommen würden, abzweigen und damit die humanitäre Bosnien-Hilfe verstärken würden? Das wäre meine Idee, Herr Bundesrat Cotti Flavio, Bundesrat: Die humanitäre Hilfe, die wir in Ex-Jugoslawien und spezifisch in Bosnien geleistet haben, hat auch in den Summen Höhen erreicht, die wir bisher nie haben verzeichnen können. Es sind über 100 Millionen Franken, die an reiner humanitärer Hilfe in diese Richtung geflossen sind. Bezüglich Russland, Herr Reimann Maximilian, kann ich nur sagen: Eine Sicherheit auf diesem Kontinent ohne eine spezifische Kollokation der Russen, die nicht in eine Ecke gestellt werden dürfen, sondern aufgrund ihrer bedeutenden Position eine wichtige Rolle zu spielen haben, ist nicht denkbar. Unsere Aufgabe ist es deshalb, Russland zu helfen, damit es in seiner Entwicklung jene Position erreicht, die sicherheitspolitisch für den Frieden auf diesem Kontinent unabdingbar ist 94.5284 Frage de Dardel Botschaftsangestellte. Unstatthafte Arbeitsbedingungen Question de Dardel Conditions de travail inadmissibles pour certains employés d'ambassade Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Die Presse berichtet immer wieder über Fälle, in denen Hausangestellte diplomatischer Missionen auf unstatthafte Weise von ihren Arbeitgebern ausgenutzt werden. Herr Meuwly, Pressesprecher des EDA, hat neulich erklärt, das Departement habe darauf verzichtet, einen Muster-Arbeitsvertrag für Angestellte diplomatischer Missionen zu lancieren; ursprünglich hatte ein Entwurf zu einem solchen Mustervertrag Normen für Minimalgehälter vorgesehen. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit bestimmte Botschaftsangestellte nicht länger die Opfer von unannehmbaren Arbeitsbedingungen und von Hungerlöhnen sind? Texfe de la question du 12 décembre 1994 Régulièrement, la presse se fait l'écho de cas où des employés de maison, au service de missions diplomatiques, sont exploités de manière inadmissible par leurs employeurs. M. Meuwly, porte-parole du DFAE, a déclaré tout récemment que le Département fédéral des affaires étrangères avait renoncé à promouvoir un contrat-modèle de travail pour employés des missions diplomatiques, alors qu'initialement un projet de contrat-modèle prévoyait des normes de salaires minimaux. Qu'entend faire le Conseil fédéral pour que certains employés d'ambassade cessent d'être victimes de conditions de travail insupportables et de salaires de misère? Cotti Flavio, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est conscient des difficultés découlant pour le personnel de maison, notamment du fait que certains membres des missions permanentes ou fonctionnaires internationaux ne respectent pas l'ensemble des conditions applicables à l'engagement de personnel de maison. Il a eu l'occasion, à diverses reprises, de rappeler qu'il entendait mettre tout en oeuvre pour permettre de garantir le respect de ces employés de maison. Il était effectivement prévu d'introduire un contrat de travail pour régler les conditions de travail et les obligations incombant tant à l'employeur qu'à l'employé. Une analyse plus approfondie du droit international public, et en particulier des Conventions de Vienne, a démontré que les autorités du pays hôte ne pouvaient pas obliger le membre d'une mission permanente à conclure un tel contrat avec son personnel de maison. Malgré l'abandon de l'idée d'imposer un contrat de travail, le Conseil fédéral entend poursuivre ses efforts quotidiens, parfois difficiles, pour trouver des solutions pratiques à ce problème, qui tiennent compte des intérêts de chacune des parties. Il travaille en cela en étroite collaboration avec le canton de Genève qui met actuellement sur pied une structure d'interposition qui sera chargée de rechercher, avec toutes les parties concernées, des solutions concrètes et pragmatiques à un problème qui est, lui, absolument réel. De Dardel Jean-Nils (S, GE): Vous m'accorderez, Monsieur le Conseillerfédéral, que les Conventions de Vienne n'autorisent pas certains diplomates à exploiter leur personnel et à leur fournir des conditions de travail inadmissibles. Ce problème se posant régulièrement, l'idée de faire un contrat de travail modèle me semblait excellente. Je trouve regrettable qu'on abandonne ce projet. Est-ce qu'il ne serait pas possible de faire un contrat de travail sans force obligatoire, mais avec une certaine incitation au niveau de la délivrance des autorisations de séjour et de travail pour ce personnel puisqu'il y a quand même un permis spécial qui est accordé à ce personnel? Cotti Flavio, conseillerfédéral: Je ne crois pas qu'avec une solution unique et définitive on pourra régler la situation de missions diplomatiques qui sont, des points de vue culturel et économique, de provenances tout à fait différentes. Je crois plutôt - peut-être aussi par le moyen que vous indiquez, par l'entremise systématique préconisée par le Conseil d'Etat genevois - qu'on pourra non pas trouver une solution consistant en un contrat général applicable à tout le monde, mais des solutions aux problèmes concrets qui se posent jour après jour. Ce type de solutions est prôné très vivement par le Conseil fédéral, car il sait qu'il y a parfois des situations intolérables.
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12. Dezember 1994 N 2235 Fragestunde 94.5292 Frage von Feiten Uno-Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau Question von Feiten Convention de I'ONU. Discrimination à l'égard des femmes Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Der Beitritt zum Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau soll gemäss entsprechender Richtlinien noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Wird der Bundesrat diesen Fahrplan einhalten? Texte de la question du 12 décembre 1994 Dans le rapport sur le programme de la législature figure l'intention de ratifier, au cours de la présente législature, la Convention des Nations Unies de 1979 sur l'élimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes. Le Conseil fédéral entend-il s'en tenir à ce calendrier? Cotti Flavio, Bundesrat: Der Beitritt zum Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist in den Richtlinien für die laufende Legislaturperiode vorgesehen. Das EDI, das EJPD und das EDA haben mit der Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft begonnen und sich zum Ziel gesetzt, die Botschaft noch im nächsten Jahr dem Parlament vorzulegen, das heisst, wie bereits in der Antwort des Bundesrates zu Ihrer Frage, Frau von Feiten, vom 4. Oktober 1993 dargelegt, noch im Jahr der Weltfrauenkonferenz, die bekanntlich vom 4. bis 15. September 1995 in Peking stattfinden wird. 94.5288 Frage Bonny Indiskretion im Vorfeld der bilateralen Verhandlungen mit der EU Question Bonny Négociations bilatérales avec l'UE. Indiscrétions Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Die Indiskretion im Zusammenhang mit dem Verhandlungsmandat über den freien Personenverkehr ist gravierend und gefährdet den Erfolg dieser schwierigen Verhandlungen. Die Orientierung einer Versammlung von beinahe 50 Parlamentariern mit der Auflage der Geheimhaltung war naiv. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um solchen Vorfällen vorzubeugen? Wie gedenkt er vorzugehen, um den in Artikel 47bis Buchstabe a Geschäftsverkehrsgesetz enthaltenen Interpretationsspielraum zu nutzen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Les indiscrétions survenues à propos du mandat de négociation relatif à la libre circulation des personnes sont graves et compromettent le succès de ces négociations difficiles. Fournir, sous le sceau du secret, une information à une assemblée de quelque 50 parlementaires confine à la naïveté. Comment le Conseil fédéral entend-il éviter ce genre d'incidents, et comment pense-t-il utiliser la marge d'interprétation que lui laisse l'article 47bis lettre a de la loi sur les rapports entre les Conseils. 94.5290 Frage Allenspach Indiskretionen aus Kommissionen. Beurteilung durch den Bundesrat Question Allenspach Respect du caractère confidentiel des séances de commissions. Avis du Conseil fédéral Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die vertrauliche Information der Aussenpolitischen Kommission und der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates über das vorgesehene Mandat für die bilateralen Verhandlungen mit der EU infolge Indiskretionen anderntags in den Medien verbreitet werden konnte? Texte de la question du 12 décembre 1994 Comment le Conseil fédéral juge-t-il le fait que l'information confidentielle fournie aux Commissions de politique extérieure et des institutions politiques du Conseil national à propos du mandat prévu pour les négociations bilatérales avec l'UE ait été divulguée dans les médias du lendemain à la suite d'indiscrétions? 94.5296 Frage Steffen Indiskretionen aus Kommissionen. Konsultation der APK/SPK in Anwendung von Artikel 47bis a GVG. Vertraulichkeit Question Steffen Respect du caractère confidentiel des séances de commissions (art. 47bis a LREC) Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Am 6. Dezember 1994 orientierte Staatssekretär Jakob Kellenberger über den Inhalt des bundesrätlichen Verhandlungsmandates im Bericht «Auländerfreizügigkeit» vor Mitgliedern der APK und der SPK. Obwohl von Seiten des Präsidiums ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Verhandlungen hingewiesen wurde, veröffentlichten verschiedene Medien Einzelheiten über den Inhalt der Gespräche, wobei im «Tages-Anzeiger» vom 8. Dezember 1994 sogar Äusserungen eines Kommissionsmitgliedes unter Nennung seines Namens erschienen.
1. Wie beurteilt der Bundesrat den Wert bzw. den Schaden solcher Konsultationen, wenn die Vertraulichkeit nicht gewährleistet ist?
2. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um künftig die Vertraulichkeit der Sitzungen zu verwirklichen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Le 6 décembre 1994, le secrétaire d'Etat, Jakob Kellenberger, a informé des membres des CPE et CIP du contenu du mandat de négociation dans le domaine de la libre circulation des personnes. Bien que le président de la réunion ait expressément attiré l'attention des participants sur le caractère confidentiel des entretiens, plusieurs médias ont mentionné certains éléments de la discussion, le «Tagesanzeiger» rapportant même, dans son édition du 8 décembre, des déclarations d'un membre de l'une des commissions, en citant son nom.
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Heure des questions 2236 N 12 décembre 1994
1. Comment le Conseil fédéral apprécie-t-il l'utilité de telles consultations ou le tort qu'elles peuvent causer, lorsque leur confidentialité n'est pas garantie?
2. Quelles mesures propose-t-il pour assurer à l'avenir la confidentialité des réunions? Cotti Flavio, Bundesrat: Wie die drei Fragesteller bedauert auch der Bundesrat diese Indiskretion ausserordentlich, denn wirksame Verhandlungen sind unmöglich, wenn die Position der Schweiz in den Verhandlungen im voraus bekannt wird. Artikel 47bis a GVG schreibt vor, dass der Bundesrat «die Aussenpolitischen Kommissionen zu den Rieht- und Leitlinien für das Verhandlungsmandat, bevor er diese festlegt oder abändert», konsultieren muss. Gestützt auf die genannte Bestimmung wünschten sowohl die Staatspolitischen Kommissionen aufgrund eines ausdrücklichen schriftlichen Begehrens wie auch die Aussenpolitischen Kommissionen im vorliegenden Fall konsultiert zu werden. Für letztere gilt der Wunsch nach Konsultation generell bei allen sektoriellen Verhandlungen Schweiz-EU. Das gute Funktionieren des Verfahrens gemäss Artikel 47bis a bedingt gegenseitiges Vertrauen und Vertraulichkeit Dabei ist es Sache der Beteiligten, dafür zu sorgen, dass das Geheimnis gewahrt bleibt Der Bundesrat erinnert daran, dass in Anwendung dieser Bestimmung bereits mehrere Konsultationen, vor allem mit den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte, stattgefunden haben, und diese Konsultationen sind in jeder Hinsicht nach den Regeln und vertraulich verlaufen. Man hätte sich gewünscht, dass auch die Information durch Herrn Staatssekretär Kellenberger bezüglich der Entwürfe von EVD und EJPD zum freien Personenverkehr vertraulich gelaufen wäre. Die Modalitäten des Verfahrens nach Artikel 47bis a figurieren übrigens auch in einem Bericht vom 26. März 1993, der von einer gemischten Arbeitsgruppe Parlament-Verwaltung erarbeitet wurde. Dieser Bericht ist bekanntlich provisorisch, und bei seiner Überprüfung, die im Gange ist, wird auf alle Fälle dieser Zwischenfall berücksichtigt werden müssen, entweder im Sinne des in Artikel 47bis a GVG zugestandenen Interpretationsspielraums oder dann vielleicht im Sinne einer eigentlichen Revision dieses Artikels. Allenspach Heinz (R, ZH): Ich möchte Ihnen für die Antwort danken. Sie scheint mir ausgezeichnet und ausgewogen zu sein. Ich möchte eine Zusatzfrage stellen: Es fällt mir auf, dass viele Konsultationen durchaus im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses haben stattfinden können; Sie haben es selbst erwähnt Ausgerechnet in der Frage des Personenverkehrs ist eine Indiskretion passiert Könnte es sein, dass hier das Thema dazu geführt hat, dass Leute, die bewusst auf die Regelung des Personenverkehrs Einfluss nehmen wollten, diese Indiskretion gezielt in die Wege geleitet haben? Haben Sie Anzeichen dafür, oder wie beurteilen Sie diese Frage? Bonny Jean-Pierre (R, BE): Ich habe Ihre Antwort gut gefunden. Das einzige, was ich mich frage: Wir stehen jetzt im Vorfeld dieser bilateralen Verhandlungen - sie haben heute bereits angefangen -, und nun geht es darum, mit Blick auf deren Wichtigkeit weitere Pannen zu verhindern. Wird der angekündigte Zwischenbericht zeitgerecht erscheinen, um vorallem allfällige weitere«Unfälle»imZusammenhang mit den bilateralen Verhandlungen verhindern zu können? Steffen Hans (D, ZH): Auch ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Antwort auf unsere Fragen bedanken. Ich möchte aber hier vor dem Plenum noch erklären, dass am vergangenen 8. Dezember im «Tages-Anzeiger» berichtet wurde, und zwar unter Namensnennung-ich nenne den Namen: Walter Frey. Er wurde dort auch zitiert, jedoch falsch. Meine Frage: «Wie kann ein falsch zitierter Kollege oder auch ein Sprecher des Bundesrates - ich denke an Herrn Kellenberger - ein Zitat öffentlich berichtigen, ohne selber die Vertraulichkeit der Verhandlungen zu brechen? Cotti Flavio, Bundesrat: Herrn Steffen möchte ich sagen, dass nicht nur Parlamentarier, sondern auch Bundesräte oft das Privileg haben, falsch zitiert zu werden. (Heiterkeit) Herrn Bonny möchte ich folgendes antworten: Wann der Bericht genau eintreffen wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber sicher werden wir aufgrund des Vorfalles versuchen, dessen Präsentation zu beschleunigen. Die Bearbeitung des Berichtes obliegt einer gemischten Arbeitsgruppe; es hängt somit auch vom Parlament ab, wie schnell er präsentiert werden kann. Herr Allenspach, die Ermittlungen über die Indiskretion kann der Bundesrat nicht durchführen - um so weniger möchte er ein «procès d'intention» machen. Jeder soll sich bitte die Gedanken machen, die er will. Mit den Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte muss über Artikel 47bis a GVG das ist angesichts dieser ersten Panne klar-eine ausführliche Diskussion stattfinden können. 94.5285 Frage Fritschi Oscar In Frage gestellte Verhandlungsmethode mit der Europäischen Union Question Fritschi Oscar Publicité des mandats de négociation avec l'Union européenne Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Durch eine erst vor knapp drei Jahren in Kraft getretene Ergänzung des Geschäftsverkehrsgesetzes über die Mitwirkung des Parlamentes im Bereich der Aussenpolitik wird der Bundesrat verpflichtet, die Aussenpolitischen Kommissionen zu den Rieht- und Leitlinien für Verhandlungsmandate zu konsultieren, bevor er diese festlegt (Art 47bis a GVG). Im Lichte der Tatsache, dass die Richtlinien für die Mandate zu den bilateralen Verhandlungen mit der EU unmittelbar nach solchen Konsultationen, und bevor sie vom Bundesrat überhaupt definitiv verabschiedet wurden, publik geworden sind, was sich für die schweizerischen Verhandlungspositionen kontraproduktiv auswirken wird, frage ich: Ist das Büro des Nationalrates der Auffassung, diese Bestimmung bedürfe bereits wieder der Revision, oder sieht es andere wirksame Abhilfemassnahmen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Entrée en vigueur il y a trois ans à peine, une modification de la loi sur les rapports entre les Conseils relative à la participation du Parlement à la définition de la politique extérieure fait obligation au Conseil fédéral de consulter les Commissions de politique extérieure avant de fixer les directives et les lignes directrices concernant les mandats de négociation (art 47bis a LREC). Eu égard au fait que les directives concernant les mandats de négociations bilatérales avec l'Union européenne ont été rendues publiques immédiatement après que les commissions ont été consultées, c'est-à-dire avant même que le Conseil fédéral se soit prononcé définitivement à leur sujet un fait qui ne peut qu'affaiblir la position des négociateurs suisses -, je pose la question suivante: Le Bureau du Conseil national n'estime-t-il pas qu'il convient de réviser dès à présent la disposition précitée, ou entrevoit-il d'autres mesures correctives possibles? Früh Hans-Rudolf (R, AR), Berichterstatter: Wie der Fragesteller richtig ausführt, ist der Artikel 47bis a GVG erst seit Beginn dieser Legislaturperiode in Kraft Eine Arbeitsgruppe der beiden Aussenpolitischen Kommissionen hat zusammen mit dem Bundesrat Richtlinien für die Handhabung dieser Bestimmungen ausgearbeitet. Die Anwendung dieser Richtlinien wird zurzeit geprüft Bis anhin gab es dabei keine -- 12 of 20 -12. Dezember 1994 N 2237 Fragestunde Schwierigkeiten, wie wir dies auch von Herrn Bundesrat Cotti gehört haben. Das Büro ist der Meinung, dass es zu früh ist, eine definitive Beurteilung vorzunehmen; es wäre auch voreilig, wegen der Indiskretion von vergangener Woche, welche das Büro verurteilt, eine Revision der Bestimmung in die Wege zu leiten. Das Büro wird sich - zusammen mit den betroffenen Kommissionen - mit der Frage zu befassen haben. 94.5289 Frage Allenspach Indiskretionen aus Kommissionen. Massnahmen des Büros Question Allenspach Respect du caractère confidentiel des séances de commissions. Mesures prises par le Bureau Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Welche Massnahmen leitet das Büro des Nationalrates ein, um festzustellen, durch wen und auf welchem Weg Medien in den Besitz der vertraulichen Informationen der Aussenpolitischen Kommissionen und der Staatspolitischen Kommissionen über das vorgesehene schweizerische Verhandlungsmandat für die bilateralen Verhandlungen mit der EU gekommen sind? Texte de la question du 12 décembre 1994 Quelles mesures le Bureau du Conseil national entend-il prendre en vue d'établir par qui et comment les médias sont entrés en possession des informations confidentielles fournies aux Commissions de politique extérieure et des institutions politiques du Conseil national à propos du mandat prévu pour les négociations bilatérales avec l'UE? Früh Hans-Rudolf (R, AR), Berichterstatter: Das Büro verurteilt in aller Form die vom Fragesteller erwähnte Indiskretion und bedauert, dass damit die angestrebte Mitwirkungsmöglichkeit des Parlamentes in aussenpolitischen Fragen gefährdet wird. Gemäss den Medienberichten stammen die vertraulichen Informationen aus der Mitte der beteiligten Kommissionen. Den konsultierten Kommissionen gehören über 70 Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates an. Wie schon bei früheren Indiskretionen stellt sich die Frage, ob eine Untersuchung angemessen sei. Das Büro hat bisher darauf verzichtet, nicht zuletzt mangels konkreter Sanktionsmöglichkeiten. Aus diesem Grund hat Ihnen das Büro mit Bericht vom 11. November 1994 eine Reglementsrevision vorgeschlagen, welche eine solche neue Sanktionsmöglichkeit beinhaltet. Diese Revision ist für die kommende Sondersession traktandiert. 94.5275 Frage Bircher Peter Kontrollierte Heroinabgabe in Gefängnissen Question Bircher Peter Distribution d'héroïne en milieu carcéral Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Kommen bei den Versuchen für die kontrollierte Heroinabgabe auch Gefängnisse in Betracht? Wären hier in bezug auf die intensive Betreuung und tägliche Begleitung durch Fachpersonal nicht gute Voraussetzungen für den Entzug und alle Folgemassnahmen gegeben? Könnte damit für Ausstiegswillige nicht ein konstruktiver Weg beschriften werden? Welche Massnahmen stehen im Vordergrund für die Motivierung zum Ausstieg in Anbetracht vieler Drogenabhängiger in unseren Gefängnissen? Texte de la question du 12 décembre 1994 A-t-on pensé à inclure les prisons dans les essais de distribution d'héroïne sous contrôle médical? Etant donné la surveillance étroite et l'encadrement journalier qui y sont assurés par du personnel spécialisé, les prisons ne constitueraient-elles pas un cadre favorable pour la désintoxication des drogués et pour toute mesure qui en découle? Ne serait-ce pas l'occasion, pour ceux qui désirent s'en sortir, de s'engager sur une voie constructive? Quelles mesures a-t-on prévues pour motiver les nombreux toxicomanes emprisonnés à renoncer à la consommation de drogue? Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Monsieur Bircher, l'article 44 du Code pénal suisse offre la possibilité, dans le cas des toxicodépendants désireux de se soigner, de suspendre l'exécution de la peine au profit d'un traitement Quant à ceux ou celles qui subissent une peine, ils doivent en principe aussi pouvoir bénéficier d'une offre différenciée de traitements de la dépendance à l'égard des drogues. Des modèles thérapeutiques novateurs sont mis en oeuvre dans certains établissements pénitentiaires suisses, par exemple à la section pour toxicomanes au pénitencier de Regensdorf ou à la maison de Pinchat à Genève. Dans le domaine de l'exécution des peines, la Confédération peut susciter des impulsions en soutenant des projets pilotes. C'est ainsi qu'il est question de constituer un petit groupe expérimental au pénitencier d'Oberschöngrün, dans le canton de Soleure, ceci dans le cadre des essais de prescription de stupéfiants sous contrôle médical. Ce projet n'en est toutefois qu'au stade de la planification. S'il est réalisé, l'encadrement psychosocial y jouera un rôle central. Malheureusement, on ne peut pas empêcher que de la drogue soit consommée dans les prisons. Cette consommation constitue un grave danger pour la santé des détenus, notamment la transmission du sida et de l'hépatite pour ceux qui s'injectent la drogue. C'est la raison de notre attention particulière face au problème de la toxicomanie dans les prisons.
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Heure des questions 2238 N 12 décembre 1994 94.5306 Frage Grendelmeier Drogenszene Letten. Hilfe des Bundes Question Grendelmeier Scène de la drogue du Letten. Aide de la Confédération Wortlaut der Frage vom 12. Dezember1994 Die Drogensituation am Letten ist landesweit als nationales Problem erkannt Eine Räumung wurde zwar angekündigt, aber geschehen ist bisher wenig. Eine Schliessung der offenen Drogenszene am Letten braucht Auffangeinrichtungen an anderen Orten sowie finanzielle und personelle Mittel. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der «Projektorganisation» an der Lösung des Problems.
1. Welche Massnahmen hat der Bund bisher getroffen, und welche Mittel sind zur Verfügung gestellt worden, um sich an der Schliessung der offenen Drogenszene am Letten zu beteiligen?
2. Wann kann mit einer Schliessung der offenen Drogenszene am Letten gerechnet werden? Texte de la question du 12 décembre 1994 La situation dans le milieu ouvert de la drogue au Letten est considérée dans toute la Suisse comme un problème national. On a certes annoncé une évacuation des lieux, mais jusqu'ici on n'a presque rien fait. La dissolution du milieu de la drogue nécessiterait des infrastructures d'accueil en d'autres lieux, ainsi que des ressources financières et humaines. La Confédération participe à la recherche d'une solution à ce problème dans le cadre d'une organisation de projet
1. Quelles mesures ont été prises par la Confédération et quels moyens ont été mis à disposition en vue de la fermeture du milieu ouvert de la drogue au Letten?
2. Pour quand peut-on escompter cette fermeture? Oreifuss Ruth, conseillère fédérale: Madame, la Confédération participe à l'organisation du projet «Problèmes actuels de drogue» et y a délégué cinq représentants. Le Conseil fédéral a répondu de manière exhaustive, le
3 octobre 1994, à une lettre par laquelle le canton et la Ville de Zurich demandaient le soutien de la Confédération. Il a offert son aide dans tous les domaines où cela était possible, par exemple le financement de cellules de détention supplémentaires, la possibilité d'une extension des essais de prescription de stupéfiants, un soutien dans le secteur thérapeutique sur la base du rapport Reha 2000. La direction du projet incombe aux autorités zurichoises et il leur appartient également de décider de la date à laquelle elles fermeront le Letten. 94.5274 Frage Aubry Fall Shakarchi. Politik des EJPD Question Aubry Cas Shakarchi. Politique du DFJP Wortlaut der Frage vom 12, Dezember 1994 In der «SonntagsZeitung» vom 27. November war zu lesen, dass das EJPD schon seit Monaten zögert, Herrn Mohamed Shakarchi die Einbürgerung zu bewilligen. Wie das EJPD in einem Brief schreibt, erfüllt Herr Shakarchi alle notwendigen gesetzlichen Erfordernisse, um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben (Art 26 und 27 des Bürgerrechtsgesetzes). Warum schiebt das EJPD diesen Entscheid Jahr für Jahr auf, wenn sein Wohnort, der Kanton Zürich, wo er mit seiner Familie wohnt, und der Kanton Genf seinem Gesuch auf Einbürgerung stattgegeben haben, so dass auf Bundesebene nichts dagegen einzuwenden wäre? Ist dem Bundesrat bewusst, dass man Herrn Shakarchi nichts vorwerfen kann und seine ablehnende Haltung daher ein politischer Akt ist, der eine ungleiche Behandlung eines Ausländers gegenüber den anderen darstellt? Sharkarchis Ehefrau und seine Kinder sind Schweizer, und er selbst hat die Hälfte seines Lebens in unserem Land verbracht Texfe de la question du 12 décembre 1994 Nous avons pu lire dans la «SonntagsZeitung» du dimanche
27 novembre que le DFJP hésitait depuis des mois à accorder la citoyenneté suisse à M. Mohamed Shakarchi. Comme on l'a appris, «M. Shakarchi remplit toutes les conditions législatives nécessaires pour obtenir la citoyenneté suisse (art 26 et 27 de la loi sur la nationalité)», écrit dans une lettre le DFJP. Pourquoi dans ce cas-là le DFJP remet-il d'année en année une telle décision, alors que la localité où M. Shakarchi habite avec sa famille, les cantons de Zurich et Genève ayant accepté sa demande de citoyenneté, rien ne devrait empêcher au niveau fédéral une telle demande? Le Conseil fédéral est-il conscient qu'on ne peut rien reprocher à M. Shakarchi et qu'un refus de sa part est une démarche politique qui traite un ressortissant étranger différemment que les autres? Son épouse et ses enfants sont suisses et M. Shakarchi a passé la moitié de sa vie dans notre pays. Koller Arnold, Bundesrat: Herr Shakarchi hâtais Ehemann einer Schweizerin ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt. Das Gesuch stellt uns vor heikle Fragen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es steht somit zurzeit noch nicht fest, ob ein positiver oder ein negativer Entscheid gefällt werden kann. Herr Shakarchi hätte auf jeden Fall die Möglichkeit, gegen den Entscheid des Bundesamtes für Polizeiwesen beim Bundesgericht eine Beschwerde einzureichen. Aubry Geneviève (R, BE): Si je vous ai posé cette question, qui est très embarrassante pour votre département, c'est que, depuis 1991, M. Shakarchi, qui n'a jamais été condamné par un tribunal, a déposé une demande et que, quatre ans après, on en est toujours à soupeser si c'est oui ou non. Mais je pense qu'il y a une remise continuelle qui est faite, et nous aimerions savoir la date à laquelle votre département va enfin se décider à dire oui ou non à M. Shakarchi. Je rappelle que le canton de Zurich et celui de Genève, tout comme le conseiller d'Etat zurichois, chef du Département cantonal de l'intérieur et de la justice ici présent, ont accepté la demande de citoyenneté de M. Shakarchi. Alors, pourquoi pas sur le plan fédéral?
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12. Dezember 1994 N 2239 Fragestunde Koller Arnold, Bundesrat: Frau Aubry, wir hoffen immer noch, dass wir eine allseits befriedigende Lösung in bezug auf dieses Einbürgerungsgesuch finden. Wenn das nicht gelingen sollte, kann ich Ihnen versichern, dass das Bundesamt für Polizeiwesen Anfang des nächsten Jahres entscheiden wird. 94.5280 Frage Rechsteiner Zeugnisverweigerungsrecht für Journalistinnen und Journalisten Question Rechsteiner Le droit des journalistes de refuser leur témoignage Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Nach der Hausdurchsuchung der Bundesanwaltschaft bei der «SonntagsZeitung» stellt sich erneut die Frage, wo das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalistinnen und Journalisten geblieben ist. Wann ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine entsprechende Vorlage vorzulegen? Wie steht es übrigens mit dem schon lange fälligen Grundsatzentscheid über die Verwirklichung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung? Texte de la question du 12 décembre 1994 La perquisition effectuée par le Ministère public de la Confédération dans les locaux de la «SonntagsZeitung» soulève à nouveau la question du droit des journalistes de refuser leur témoignage. Quand le Conseil fédéral sera-t-il disposé à soumettre un projet sur la question au Parlement? Qu'en est-il par ailleurs de la décision - toujours pendante sur la concrétisation du principe de la publicité dans l'administration? Koller Arnold, Bundesrat: Am 29. Juni hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Bericht der Studienkommission Medienstrafrecht und Verfahrensrecht Kenntnis genommen, in dem u. a ein weitgehendes Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten vorgeschlagen wird. Aus den Vernehmlassungsantworten geht hervor, dass sich die Mehrheit der Vernehmlasser mit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts im Grundsatz einverstanden erklären kann. Auf vielfachen Vorbehalt ist jedoch die konkrete Ausgestaltung des Zeugnisverweigerungsrechts gestossen. So war eine Reihe von Vernehmlassungsadressaten der Auffassung, das Zeugnisverweigerungsrecht trage den Interessen der Strafverfolgung zuwenig Rechnung. Der Bundesrat hat mein Departement beauftragt, bis spätestens Ende nächsten Jahres eine Botschaft auszuarbeiten. Bei dieser Gelegenheit soll geprüft werden, ob nicht der richterlichen Interessenabwägung im Einzelfall eine grössere Bedeutung beigemessen werden solle. In der Antwort auf die Motion Hess Peter (91.3303, Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt) hat der Bundesrat erklärt, dass er den Grundsatzentscheid noch in dieser Legislatur fällen wolle, d. h. den Entscheid, ob das bisherige Vertraulichkeitsprinzip mit einer möglichst offenen Information beibehalten oder durch das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt ersetzt werden solle. Indessen ist allgemein anerkannt, dass das Öffentlichkeitsprinzip auf die normale Verwaltungstätigkeit, nicht aber auf gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren Anwendung finden würde. Rechsteiner Paul (S, SG): Herr Bundesrat Koller, bisher konnte man feststellen, dass es dem EJPD jeweils ziemlich pressiert, wenn es im Jahr der inneren Sicherheit um Vorlagen geht, die die Rechte der Bürger und Bürgerinnen einschränken - Stichwort beispielsweise Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Könnten Sie nicht dort ähnlich schnell arbeiten, wo es darum geht, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken oder das wesentliche, wichtige Zeugnisverweigerungsrecht für Journalistinnen und Journalisten einzuführen, damit es nicht mehr zu solchen Vorfällen kommt wie bei der durch Bundesanwältin del Ponte angeordneten Hausdurchsuchung bei der SonntagsZeitung? Können Sie hier nicht etwas schneller handeln, als erst Ende nächsten Jahres eine Botschaft vorzulegen? Koller Arnold, Bundesrat: Herr Rechsteiner, was die Hausdurchsuchung bei der «SonntagsZeitung» anbetrifft, so ist folgendes anzumerken: Wenn die «SonntagsZeitung» den Eindruck hat, dass ihr Unrecht geschehen sei, hat sie die nötigen Rechtsmittel zur Verfügung gegenüber allen Zwangsmassnahmen der Bundesanwältin. Im Rahmen der Justizaufsicht, nicht der Verwaltungsaufsicht, bestehen die nötigen Rechtsmittel ans Bundesgericht. Was die Vorlage betreffend das Zeugnisverweigerungsrecht anbelangt, muss ich Sie - vielleicht ist das doch eine gute Gelegenheit - an folgendes erinnern; ich habe jüngst die Bilanz der bisherigen Tätigkeit gezogen: Sie haben in diesem Jahr sieben Gesetzesvorlagen aus meinem Departement zu Ende beraten, und wir haben Ihnen gleichzeitig ein Dutzend neue Vorlagen unterbreitet. Bei den gegenwärtigen personellen Ressourcen, die ich in meinem Departement zur Verfügung habe, ist mir eine Beschleunigung irgendwelcher Gesetzesvorlagen schlicht nicht mehr möglich. Im Gegenteil, ich werde den Fahrplan bei einigen Vorlagen hinausschieben müssen. 94.5281 Frage Stalder Kirchenasyl. Asylmissbrauch Question Stalder Asile dans les églises. Abus Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Das Schweizervolk hat am letzten Wochenende mit eindrücklicher Mehrheit das Gesetz über «Strafmassnahmen im Ausländerrecht» angenommen. Kürzlich hat Herr Bundesrat Koller am Fernsehen erklärt, dass das Kirchenasyl illegal sei. Da das Kirchenasyl sich als Faktor gegen die Anwendung des neuen Gesetzes «Strafmassnahmen im Ausländerrecht» erweisen muss, möchte ich dem Bundesrat folgende Frage stellen: Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um endlich diese gesetzwidrige Einmischung der Landeskirchen in den Rechtsvollzug des Staates zu beenden? Texte de la question du 12 décembre 1994 Le 4 décembre dernier, le peuple suisse a accepté à une nette majorité la loi sur les mesures de contrainte en matière de droit des étrangers. M. Koller, conseiller fédéral, a récemment déclaré à la télévision que l'asile dans les églises est illégal. L'asile dans les églises allant à rencontre de la nouvelle loi sur les mesures de contrainte en matière de droit des étrangers, je voudrais poser la question suivante au Conseil fédéral: Que pense-t-il faire pour mettre enfin un terme à cette immixtion illégale de l'Eglise dans l'application du droit par l'Etat? Koller Arnold, Bundesrat: Bereits nach den heutigen rechtlichen Grundlagen können Kirchenvertreter, wie alle anderen Bürger auch, ins Recht gefasst werden, wenn sie das rechts-- 15 of 20 -Heure des questions 2240 N 12 décembre 1994 widrige Verweilen eines Ausländers erleichtern. Dabei ist die strafrechtliche Verfolgung Sache der kantonalen Behörden. Auch bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wird sich an diesem Grundsatz nichts ändern. Das neue Gesetz lässt jedoch die von einem Richter zu verfügende Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen schon dann zu, wenn nach einem erstinstanzlichen Entscheid der konkrete Verdacht besteht, dass sich ein weg- oder auszuweisender Ausländer darin verborgen hält. Somit sind für die Behandlung der Kirchenasylfälle auch in Zukunft die kantonalen Behörden zuständig. Für weitere Massnahmen des Bundesrates besteht kein Anlass. 94.5301 Frage Tschopp Bundesanwaltschaft. Information aus exkommunistischen Ländern Question Tschopp Ministère public de la Confédération. Relations avec les pays ex-communistes Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Von welchen juristischen, administrativen und ethischen Grundsätzen lässt sich die Bundesanwaltschaft leiten, wenn sie Informationen benützt, die vom früheren ostdeutschen Stasi oder von anderen Nachrichtendiensten exkommunistischer Länder stammen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Quels sont les principes juridiques, administratifs et éthiques qui guident le Ministère public lorsqu'il recourt à des informations provenant de l'ancienne Stasi est-allemande ou d'autres services de renseignements de pays ex-communistes? Koller Arnold, Bundesrat: Die Bundesanwaltschaft stützt sich auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege. Dabei kommen die strafprozessualen Prinzipien dieses Gesetzes und die Europäische Menschenrechtskonvention zur Anwendung. Sie beschafft sich die Akten auf dem Weg der förmlichen Rechtshilfe, nach den einschlägigen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Tschopp Peter (R, GÈ): Merci de ces informations. Est-ce que vous partagez mon sentiment que, concernant les fichiers de la Stasi, une circonspection et un soin particuliers sont de mise? Koller Arnold, Bundesrat: Die Bundesanwaltschaft stützt sich bei diesen Akten, die sie - auch von der Stasi - auf dem Weg der förmlichen Rechtshilfe erhält, wie gesagt auf die einschlägigen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, aber es ist selbstverständlich ihre Aufgabe, die dabei erhaltenen Unterlagen entsprechend sorgfältig zu würdigen. Insofern besteht keinerlei Meinungsdifferenz, Herr Tschopp. 94.5303 Frage Bäumlin Gesetzesverstösse im Asylverfahren Question Bäumlin Procédure d'asile. Violations de la loi Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Ein tamilischer Asylbewerber hat um einen Tag eine Frist für die Einzahlung des Verfahrensvorschusses an die Asylrekurskommission verpasst, worauf diese auf seinen Rekurs nicht eintrat und dadurch die Wegweisungsprozedur in Gang gesetzt wurde, in deren Verlauf er sich völlig verzweifelt das Leben nahm. Andererseits sind mir mehrere Fälle bekannt, wo kantonale Fremdenpolizeibehörden die gegenwärtig noch gültige Höchstdauer der Haft von 30 Tagen um mehrere Tage überschritten haben, um abgewiesene Asylbewerber ausschaffen zu können (Papierbeschaffung). Hat der Bundesrat eine Meinung zu den fatalen Folgen solcher Gesetzesverstösse, und wie gedenkt er ihnen im Namen der Menschlichkeit zu begegnen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Un requérant d'asile tamoul a dépassé d'un jour le délai de versement de l'avance des frais de procédure à la Commission de recours en matière d'asile. Celle-ci n'ayant pas pris en considération son recours, la procédure de renvoi a été engagée, au cours de laquelle, en désespoir de cause, il s'est donné la mort Je connais en outre plusieurs cas où les autorités cantonales de la police des étrangers ont dépassé de plusieurs jours la durée de détention maximale de 30 jours actuellement en vigueur, afin de refouler des requérants d'asile, déboutés puisqu'ils se trouvaient dans l'impossibilité de se procurer les papiers nécessaires. Que pense le Conseil fédéral des conséquences fatales engendrées par ce genre d'infractions à la loi, et comment, au nom du principe de l'humanité, compte-t-il y faire face? Koller Arnold, Bundesrat: Der Bundesrat kennt die Fälle, auf die sich die Fragestellerin in allgemeiner Form bezieht, nicht im einzelnen. Er geht davon aus, dass das Gesetz korrekt angewendet wird. Im übrigen verweist er auf das ausgebaute Rechtsmittelsystem und die geltende Kompetenzordnung. Die Schweizerische Asylrekurskommission ist auf ausdrücklichen Wunsch des Parlamentes eine unabhängige Rekursinstanz; der Bundesrat hat daher deren Praxis nicht zu würdigen. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, ob und in welchen Fällen es zu allenfalls widerrechtlichen Inhaftierungen durch kantonale Fremdenpolizeibehörden gekommen sein soll. Die Rechtmässigkeit der entsprechenden Haftanordnungen ist von den zuständigen Beschwerdeinstanzen zu überprüfen.
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12. Dezember 1994 N 2241 Fragestunde 94.5279 Frage Aubry Westschweiz. F/A-18 Question Aubry Suisse romande. F/A-18 Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Am 9. Juni 1994 habe ich dem Bundesrat eine Interpellation zum Thema der Kompensationsgeschäfte eingereicht, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Flugzeugen des Typs F/A-18 in den USA versprochen wurden. In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, «dass die indirekte Beteiligung der Schweizer Industrie an der Flugzeugbeschaffung erfreulich gut läuft». Trotz des Ausbaus der Verbindungsbüros in den USA und in der Schweiz, trotz des vom VSM organisierten Seminars macht es den Anschein, dass die abgegebenen Erklärungen und Versprechen nicht eingehalten worden sind - ausser gegenüber grossen Industrieunternehmen. Ich frage den Bundesrat: Hält er eine Unterstützung des EMD durch das Bundesamt für Aussenwirtschaft nicht für unerlässlich, da dieses sich stärker mit der internationalen Wirtschaft befasst? Kann das EMD, falls diese Lösung undurchführbar ist, garantieren, dass die Zulieferaufträge gemäss den vor den Wahlen gemachten Versprechungen verteilt werden? Texte de la question du 12 décembre 1994 En date du 9 juin 1994, j'ai interpellé le Conseil fédéral au sujet des commandes compensatoires promises lors de l'achat aux USA des F/A-18. Dans sa réponse, le Conseil fédéral nous écrit «que la participation indirecte de l'industrie suisse à l'acquisition des avions se déroule de manière réjouissante». Malgré le renforcement des bureaux de liaison des F/A-18, aux USA et en Suisse, malgré le séminaire organisé par la SSM, il semble que les déclarations et les promesses ne sont pas tenues, sinon à l'égard de grandes usines. Je demande au Conseil fédéral s'il ne juge pas indispensable d'apporter un soutien au DMF par l'Office fédéral des affaires économiques extérieures qui est davantage impliqué dans l'économie internationale. Si cette solution n'est pas réalisable, le DMF peut-il nous garantir que la répartition des sous-traitances se fera selon les promesses faites avant les votations? Villiger Kaspar, Bundesrat: Wie der Projektleiter F/A-18 in seinem Halbjahresbericht vom 30. September 1994 dargelegt hat, verläuft die Flugzeugbeschaffung auch in bezug auf die indirekte Beteiligung programmgemäss. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass die erhofften Erfolge noch nicht überall eingetreten sind; auch darauf wird im Bericht hingewiesen. Die Kompensationsverpflichtungen der Hersteller des F/A-18 garantieren dem einzelnen Unternehmen in der Schweiz keinen Anspruch auf einen Beteiligungsauftrag. Diese Verpflich-tungen haben in erster Linie Türöffnerfunktion und schaffen schweizerischen Unternehmungen Zugang zu fremden Märkten. Zu den elementaren Voraussetzungen dieser Beteiligungsform gehört aber, dass das Angebot aus der Schweiz in jeder Hinsicht, qualitativ und preislich, konkurrenzfähig sein muss. Das EMD hat denn auch nie einem einzelnen Unternehmen etwas versprechen können, und es kann auch für die Zukunft keine solchen Versprechungen abgeben. Die Hersteller des F/A-18 haben die klare Weisung, ihre Bemühungen in allen Regionen der Schweiz wirksam werden zu lassen und gleichzeitig möglichst viele Unternehmungen in das Programm einzubeziehen. Im Zusammenhang mit der Auswertung der Ergebnisse der Einkäuferkonferenz sollen im kommenden Jahr zielgerichtete Aktionen erfolgen, beispielsweise in der Form von spezifischen Ausbildungsseminaren, spezifischen Firmenbesuchen in der Schweiz durch Vertreter der Hersteller des Flugzeuges sowie durch Unterstützung der Präsenz von Schweizer Firmen an internationalen Ausstellungen. Das EMD ist deshalb zuversichtlich, dass bezüglich Beteiligung auch kleinere und mittlere Unternehmungen in unserem Land eine echte Chance haben. Die Unterstützung durch das Volkswirtschaftsdepartement spielt heute schon: Das EMD verfügt in der Schweizer Botschaft in Washington über eine Stelle, die dauernd mit den Vertretern des Bawi in Verbindung steht. Aubry Geneviève (R, BE): Je tiens à vous remercier de votre réponse. Elle est capitale, car de nombreux industriels de Suisse romande se demandent où passent les constructions des F/A-18 en Suisse. Ils ont pris contact avec plusieurs parlementaires et avec votre administration, en particulier l'Office fédéral de la production d'armement, où il semble qu'on ne connaisse pas exactement les aboutissants des liens internationaux de l'économie. On a l'impression que c'est là que ça manque; c'est pourquoi vous m'avez donné, aujourd'hui, une réponse qui me satisfait partiellement, mais je voudrais que, par la suite, vous nous apportiez la confirmation de ces commandes, très régulièrement. Cela rassurerait l'industrie, romande en particulier. Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich kann Frau Aubry sagen, dass wir immer halbjährlich abrechnen. Die letzte Abrechnung war im September, und wir werden nächstes Mal wieder im März Rechenschaft ablegen. Bis Ende September waren Ausgleichsgeschäfte im Wert von rund 800 Millionen Franken anerkannt. Daran beteiligt sind 230 Firmen. Sie sehen daraus, dass auch viele kleinere Firmen daran beteiligt sind. Bis jetzt sind 16 Prozent auf die Westschweiz entfallen, auf das Tessin
1 Prozent. Letzteres ist relativ wenig, aber dafür liegen die direkten Beteiligungen betreffend das Tessin bei 13 Prozent, was über dem Durchschnitt liegt Ende September waren noch weitere Ausgleichsgeschäfte im Umfang von 150 Millionen Franken in Prüfung. Es läuft an sich normal, aber viele Unternehmen wollen nicht wahrhaben, dass sie auch preislich konkurrenzfähig sein müssen. Man hat uns vorgeworfen, wir würden Strukturerhaltung betreiben, indem wir Aufträge Firmen zuhalten, die eigentlich nicht konkurrenzfähig sind. Das ist nicht so. Es ist aber nicht ganz einfach, Aufträge zu bekommen. Wir legen Wert darauf und machen die Firma immer wieder darauf aufmerksam, dass alle Regionen nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen, nur haben nicht alle Regionen die gleichen industriellen Möglichkeiten. Aber wir tun, was in unseren Möglichkeiten liegt, das ist selbstverständlich. Wir werden im nächsten Bericht wieder Rechenschaft ablegen. 94.5294 Frage Jenni Peter Kühlgeräte. Entsorgung Question Jenni Peter Appareils de réfrigération. Elimination Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Seit wenigen Jahren haben sich diverse Rüstungsbetriebe im Rahmen der Rüstungskonvention zivilen Tätigkeiten zugewandt So werden zum Beispiel in der Munitionsfabrik Altdorf (M + FA) seit drei Jahren Kühlgeräte entsorgt. Immer wieder sorgte die M + FA für Schlagzeilen. Im Zusammenhang mit der Entsorgung von Kühlgeräten durch die M + FA bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
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Heure des questions 2242 N 12 décembre 1994 Ist es garantiert, dass die Abteilung Kühlgeräte-Entsorgung kostendeckend ist und nach der Vollkostenrechnung einen positiven Deckungsbeitrag erwirtschaftet hat, und hat die Sendung «Kassensturz» die schlechte Entsorgungsqualität im Vergleich zu privaten Firmen zu recht bemängelt? Texte de la question du 12 décembre 1994 Depuis quelques années, diverses fabriques d'armement ont entrepris des activités civiles dans le cadre de la Convention sur les armements. Ainsi, la «Fabrique fédérale de munitions Altdorf» élimine des appareils de réfrigération depuis trois ans. La fabrique a figuré plusieurs fois à l'en-tête des journaux Je vous prie de répondre à la question suivante relative à l'élimination d'appareils de réfrigération par ladite fabrique: A-t-on la garantie que la section chargée de l'élimination des appareils de réfrigération couvre ses frais et peut produire un revenu marginal positif, compte tenu du prix de revient intégral, ou a-t-on, à juste titre, dans l'émission «Kassensturz», critiqué la façon dont se fait l'élimination, qui serait moins satisfaisante que dans les entreprises privées? 94.5295 Frage Giezendanner Kühlgeräte. Entsorgung Question Giezendanner Appareils de réfrigération. Elimination Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Betreffend Kühlgeräte-Entsorgung der M + FA wurden in den vergangenen Wochen viele Mängel bekannt Obwohl die M + FA durch die Qualitätssicherung ISO 9001 eigentlich dem Standard der privaten Anbieter entsprechen sollte, werden Mängel bekannt, die sich die Privatwirtschaft nie leisten könnte.
1. In welcher Höhe werden Investitionen bei der M + FA für die Kühlgeräte-Entsorgung in den Jahren 1994 und 1995 getätigt, und wie ist der «Return on Investment» geplant?
2. Ist bekannt, in welcher Weise die Umwelt durch die mangelhafte Entsorgung in der M + FA belastet wurde?
3. Wer bezahlt die Frachten der SBB (Cargo Domizil), die durch die Gratisabholung von alten Kühlgeräten mit Bestimmung M + FA entstehen? Texte de la question du 12 décembre 1994 Ces dernières semaines, on a appris que l'élimination des appareils de réfrigération par la «Fabrique fédérale de munitions Altdorf» se fait de façon défectueuse sous divers rapports. Bien que la fabrique devrait, par le système de qualité ISO 9001, avoir un niveau comparable à celui des soumissionnaires privés, des défauts que l'économie privée ne pourrait jamais se permettre ont été signalés.
1. Quels montants a-t-on prévu d'investir en 1994 et en 1995 pour l'élimination des appareils de réfrigération par la fabrique d'Altdorf? Comment a-t-on prévu d'assurer le rendement des capitaux investis?
2. Sait-on quels effets nocifs l'élimination inadéquate à laquelle procède la fabrique a sur l'environnement?
3. Qui paie les frais de port des CFF (Cargo domicile SA) qui résultent de la prise en charge gratuite de vieux appareils de réfrigération apportés à la fabrique? Villiger Kaspar, Bundesrat: Wir stellen fest, dass wir einerseits immer wieder gefragt werden, warum wir nicht mehr diversifizieren, und umgekehrt, wenn wir diversifizieren, ist es auch nicht recht Ich darf aber doch auf die Fragen eingehen: Die Munitionsfabrik Altdorf erwirtschaftet mit der Entsorgung von Kühlgeräten einen positiven Deckungsbeitrag. Es sind nicht die ganzen Vollkosten gedeckt, wie häufig üblich, aber es wird ein positiver Deckungsbeitrag erzielt: Wenn wir diesen Entsorgungsauftrag nicht ausführen würden, stünden wir mit den Fixkosten des Betriebes schlechter da Das vor über zwei Jahren aufgebaute Entsorgungsverfahren hat sich als weniger gut erwiesen als dasjenige einer neueren, später in Betrieb genommenen Anlage eines Konkurrenzunternehmens. In der Zwischenzeit jedoch hat die Munitionsfabrik Altdorf, in Absprache mit der Stiftung «Entsorgung Schweiz», die nötigen betriebsinternen Verbesserungen eingeleitet Die Stiftung hat daraufhin ihre Verträge mit der Munitionsfabrik Altdorf erneuert. Um die angesprochenen Verfahrensverbesserungen vorzunehmen und die Entsorgungstechnik auf den aktuellen Stand zu bringen, sind in Altdorf Investitionen in der Höhe von rund
1 Million Franken vorgesehen, die in fünf Jahren abgeschrieben werden können. Bezüglich Umweltbelastung ist festzustellen, dass das frühere Entsorgungsverfahren gewisse Mängel im Bereich FCKW aufgewiesen hat, diese aber mit den erwähnten technischen Verbesserungen behoben werden. Die Frachtkosten, die durch die Gratisabholung der zu entsorgenden Geräte und deren Transport nach Altdorf entstehen, sind durch die Entsorgungsvignette an den Kühlgeräten, die der Käufer solcher Geräte bezahlen muss, gedeckt und in der Vollkostenrechnung ebenfalls enthalten. Jenni Peter (A, BE): Besten Dank für Ihre Antwort, Herr Bundespräsident Aber bereits verschiedene Male wurden solche Betriebe in den Medien kritisiert, und es ist sicher weder für uns noch für Sie, noch für Ihre Angestellten gut, wenn dies passiert, wenn schon Leute Ihres Departementes versuchen, nach marktwirtschaftlichen Prinzipien zu arbeiten. Deshalb meine Zusatzfrage: Wäre es nicht dringend nötig, mit den Wirtschaftsverbänden Leitlinien auszuarbeiten, in welchen Bereichen und nach welchen Gesichtspunkten der Bund die Privatwirtschaft - wenn überhaupt - konkurrenzieren darf? Giezendanner Ulrich (A, AG): Diversifizierung ist richtig, Herr Bundespräsident, aber man kann nicht diversifizieren, wenn die Fixkosten und zum Teil auch die Variablen nicht gedeckt werden. Damit konkurrenzieren Sie ein privates Gewerbe, das auch privat investiert. Ich bin von der Antwort betreffend Cargo Domizil nicht ganz befriedigt Sie haben gesagt, das würde mit der Vignette gedeckt Das ist richtig, ich weiss es. Aber Tatsache ist, dass
90 Prozent der alten Geräte heute noch keine Vignette haben. Deshalb möchte ich wissen, wer diese Transportkosten bezahlt Sie haben auch gesagt, die Stiftung «Entsorgung Schweiz» würde am Konzept mithelfen, vielleicht sogar mitfinanzieren. Die Stiftung «Entsorgung Schweiz» wird aber, soviel ich weiss, vom Bund unterstützt, also ist wieder eine indirekte Subventionierung gegeben. Bei der Abschreibung in fünf Jahren möchte ich wissen, wie das geschehen soll, wenn Sie nicht kostendeckend arbeiten. Villiger Kaspar, Bundesrat: Eine Abschreibung muss natürlich in die Kostenrechnung eingehen, und dann müssen noch positive Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden. Sie sehen die ganze Problematik. Wenn wir versuchen, in Problemregionen Arbeitsplätze zu erhalten, muss man hin und wieder gewisse Risiken eingehen. Wir waren bei den ersten, die sich überhaupt mit dieser umweltgerechten Entsorgung befasst haben. Es sind andere dazugekommen. Im Prinzip hat die Stiftung «Entsorgung Schweiz» gewisse Richtlinien aufgestellt mit einem Wirkungsgrad bei der Rückgewinnung von FCKW von
90 Prozent; in der Munitionsfabrik Altdorf liegt er heute bei
94 Prozent Deshalb ist der Vertrag erneuert worden; mit anderen Firmen nicht, soviel ich weiss. Die Abschreibungen müssen in die Rechnung so eingehen, dass die Deckungsbeiträge, die verbleiben, auch darüber hinausgehen, sonst wäre es eine eigentliche Subventionierung. Sie wissen, dass auch in anderen Betrieben hin und wieder neue Tätigkeiten aufgenommen werden, wo vielleicht die Vollkostendeckung von Anfang an noch nicht gewährleistet ist -- 18 of 20 -12. Dezember 1994 N 2243 Fragestunde Ich kann auf das Anliegen Ihres Vorredners eingehen: Wir haben intern gewisse Richtlinien für unsere Diversifikationen aufgestellt Ich kann es Ihnen nicht auswendig sagen, wir haben sie allerdings nicht mit den Wirtschaftsverbänden abgesprochen. Aber Sie wissen, dass unsere Philosophie die ist, dass wir nicht mit Steuergeldern subventioniert in Gebiete und Märkte eindringen wollen, in denen andere privatwirtschaftliche Firmen schon tätig sind, weil wir sonst subventionierte Arbeitsplätze schaffen, die andere verlieren. Aber die Gesamtarbeitslosigkeit hat sich nicht verändert. Deshalb ist eines unserer Hauptziele, Diversifikationen so aufzubauen, dass sie später auch privatisiert werden könnten. Das ist ein Beispiel, wo der Bund ganz von Anfang an allein eingestiegen ist Aber was wir in Uri mit Oerlikon-Bührle, was wir mit dem TÜV, was wir mit der Batrec machen, wo es gewisse Probleme gibt, da geht es um Minderheitsbeteiligungen; da bleiben wir noch dabei, um den sozialpolitisch vertretbaren Übergang unserer Leute in den anderen Betrieb sicherstellen zu können. Aber sobald das Ganze auf eigenen Beinen steht, will der Bund nach Möglichkeit aussteigen. Da kann es einmal Misserfolge geben, das muss ich offen sagen. Das ist das unternehmerische Risiko. Die Konversion ist nicht so einfach, wie wir das hin und wieder von Leuten hören, die uns die Konversion predigen. Sie sagen, man müsse nur genügend investieren, und dann laufe das von selber. Damit sagen sie indirekt: Alle in der Privatwirtschaft sind wahrscheinlich solche, die von Wirtschaft nichts verstehen, sonst hätten wir keine Arbeitslosigkeit mehr. So einfach ist es nicht. Wir begeben uns damit auf eine gewisse Gratwanderung; aber Sie müssen umgekehrt verstehen, dass wir in diesen Gebieten nicht nur für einzelne Personen eine soziale Verantwortung haben - dort könnten wir mit Sozialplänen abfedern -, sondern auch für die Arbeitsplätze der Region selber, weil wieder Junge nachkommen. Wenn sie keinen Arbeitsplatz haben, müssen sie auswandern. So gesehen müssen wir hin und wieder solche Versuche starten. Ich kann Ihnen keine Erfolgsgarantie geben, bin aberfroh, dass wir immerhin positive Deckungsbeiträge erarbeiten. Ich kann Ihnen nur zusichern: Eine systematische Konkurrenzierung von Privatfirmen streben wir nicht an. 94.5276 Frage Bircher Peter Zukunft des Versuchsgutes Breitenhof in Wintersingen BL Question Bircher Peter Avenir du domaine expérimental Breitenhof à Wintersingen BL Wortlaut der Frage vom 12. Dezember 1994 Von selten der Obstproduzenten, vorab in der Nordwestschweiz, wird befürchtet, dass das Versuchsgut Breitenhof in Wintersingen BL aufgegeben werden könnte. Trifft dies zu? Weist der offenbar feststehende Personalabbau in diese Richtung? Der Subventionsaufwand des Bundes im Bereich des Obstbaus ist bescheiden. Erachtet der Bundesrat eine intakte Aufrechterhaltung der Forschung als minimal wichtigen Beitrag für die Erhaltung und Förderung auch des Steinobstanbaus? Texfe de la question du 12 décembre 1994 Certains arboriculteurs, notamment ceux du nord-ouest de la Suisse, craignent la fermeture du domaine expérimental Breitenhof à Wintersingen BL Cette crainte est-elle justifiée? La réduction des effectifs qui a, apparemment, été décidée doit-elle être interprétée dans ce sens? Les subventions fédérales dans le domaine de l'arboriculture sont pourtant modestes. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'en maintenant intacte la recherche on apporterait une contribution minimale essentielle à la sauvegarde et à l'encouragement des cultures de fruits à noyau? Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Dans le cadre de l'assainissement des finances fédérales, le Conseil fédéral a décidé d'économiser 14 millions de francs en ce qui concerne ce programme, jusqu'en 1997, dans les stations de recherche agronomique qui dépendent de l'Office fédéral de l'agriculture. Dans ces stations, 80 pour cent des coûts sont des dépenses de personnel. Par conséquent, si l'on veut faire des économies, cela signifie inévitablement des suppressions d'emplois. Pour l'ensemble de l'opération, au bout du compte, cela représentera la suppression d'environ 100 postes permanents. Toutes ces mesures de restructuration touchent également la Station fédérale de recherche agronomique de Wädenswil. Elles nous permettent de repenser les priorités des activités de recherche, à Wädenswil comme dans les autres stations. Je peux dire à M. Bircher Peter que, concrètement, il n'est pas prévu d'abandonner le domaine expérimental de Breitenhof. En revanche, une réduction des surfaces expérimentales, d'une part, et une réduction de personnel, d'autre part, peuvent être conçues. Je n'attends pas, Monsieur Bircher, des miracles qui rétabliraient les finances fédérales avec l'assainissement et la suppression de postes de travail au Breitenhof, parce qu'il y a, en tout et pour tout, deux postes concernés. Même si je réduis de 50 pour cent, ça ne représentera pas l'assainissement des finances fédérales. La Station fédérale de recherche agronomique de Wädenswil, en outre, restera, après 1997, le centre de compétences pour la recherche en arboriculture. Et les fruits à noyau feront donc toujours partie du cahier des charges de cette station. Voilà ce que je peux vous dire quant à l'évolution prévue à Wädenswil et au Breitenhof.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer --Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.12.1994 - 14:30 Date Data Seite 2225-2243 Page Pagina Ref. No 20 024 873 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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