94-002
Verwaltungsbehörden 19.09.1994 94.002
19. September 1994Deutsch72 min
Source admin.ch
#ST# Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Ständerat - Conseil des Etats H QQ^. Herbstsession -15. Tagung der 44. Amtsdauer l ^ w • Session d'automne - 15e session de la 44e législature #ST# Erste Sitzung - Première séance Montag, 19. September 1994, Nachmittag Lundi 19 septembre 1994, après-midi
Erwägungen
18.15
h Vorsitz-Présidence: Jagmetti Riccardo (R, ZH) Präsident: Ich begrüsse Sie zur ersten Sitzung dieser Session. Es ist eine Session, deren Programm nicht extrem beladen ist und die uns das Vergnügen erlauben wird, einen gemeinsamen Ausflug zu unternehmen. Ich möchte Sie dazu schon heute herzlich einladen. Wir haben uns bemüht, die Arbeiten so zu organisieren, dass wir zwar zügig, aber doch überlegt vorgehen können. Das ist die Leitlinie für die laufende Session. Die Wintersession werden wir so vorbereiten, dass wir die grossen Geschäfte entsprechend behandeln können. Dies gilt namentlich für die Gatt-Vorlagen, die der Bundesrat heute verabschiedet hat. Die Botschaft dazu wird uns erst am Donnerstag ausgehändigt und am Freitag in den Medien vorgestellt werden. Hinzu kommt in der Wintersession natürlich die heikle Behandlung des Budgets, und im Nationalrat als Erstrat die Beratung des Sparpakets. Für diese Session habe ich Ihnen einleitend keine lange staatspolitische Erklärung abzugeben. Ich verzichte darauf in der Hoffnung, dass ich am nächsten Montag mit Erleichterung eine Erklärung werde abgeben können und nicht in der schwierigen Situation sein werde, eine mir unerwünschte Erklärung abgeben zu müssen. Meine Hoffnung gilt also dem positiven Abschluss des Abstimmungskampfes. Auch im Ständerat gibt es gelegentlich Neuerungen. Sie sind zwar von bescheidener Art, aber wenigstens sieht- und greifbar. Wie Sie sehen, sind die beiden Schränke in den Ecken des Saales umgestaltet worden. Neben der Systematischen Sammlung des Bundesrechtes, die selbstverständlich weiterhin griffbereit ist, befinden sich dort nun auch Fächer, in welchen Sie in Zukunft Dokumente für Geschäfte vorfinden werden, die nicht auf der Traktandenliste der betreffenden Sitzung stehen. Das soll Ihnen die Arbeit und den Zugang zur Dokumentation etwas erleichtern. Begrüssung - Bienvenue Präsident: Ich habe die Ehre, Herrn Valerij Petrowitsch Fateew, Mitglied der Oberen Kammer und stellvertretender Minister für Wirtschaft der Russischen Föderation, auf der Tribüne zu begrüssen. Er wird auf Einladung unseres Parlaments drei Tage in der Schweiz weilen. Wir freuen uns, ihn heute bei uns zu sehen. Wir werden Gelegenheit haben, mit ihm noch ein persönliches Gespräch zu führen. Herzlich Willkommen! (Beifall) #ST# 94.002 Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation Botschaft und Beschlussentwürfe vom 27. April 1994 (BBIII833) Message et projets d'arrêté du 27 avril 1994 (FF II817) BeschlussdesNatipnalratesvom16. Juni 1994 Décision du Conseil national du 16 juin 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Wir alle erinnern uns nur zu gut daran, dass wir in den Jahren 1990,1991 und 1992 gezwungen waren, wegen der offensichtlichen Insuffizienz des geltenden Rechtes im Bereich der Krankenversicherung - die zwar zurzeit «arte sana» verniedlicht wird - dringliches Bundesrecht zu erlassen. Wir haben alle drei heute zur Diskussion stehenden Beschlüsse zeitlich bis zum 31. Dezember 1994 beschränkt. Dabei hatte man die Meinung, mehr den entschiedenen Vorsatz, das revidierte KVG auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen. Es haben sehr viele darauf hingearbeitet, schon die Kommission Schoch, die Kommissionen der Räte, die Plenen von Stände- und Nationalrat, auch der Bundesrat, die Verwaltung, das anderweitig auch in Anspruch genommene BSV. Es ist - wir wissen es alle - anders gekom-- 1 of 13 -Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation 792 19 septembre 1994 men. Verschiedene Gruppen haben das Referendum ergriffen, und wir stehen heute schon in einem Referendumskampf, bei dem Sonderinteressen blank an der Oberfläche liegen wie noch selten zuvor. Am 4. Dezember 1994 wird entschieden. Sowohl im Fall der Verwerfung der Vorlage wie im Fall der Annahme brauchen wir das Dringlichkeitsrecht. Wenn die Vorlage abgelehnt wird, so muss das dann weiter geltende KUVG von 1911 durch die dringlichen Bundesbeschlüsse ergänzt bleiben, um einen Beitrag an die Prämien von sozial Schwachen zu leisten, der Entsolidarisierung entgegenzutreten, Preise und Tarife zu moderieren, die Gleichbehandlung von Mann und Frau in der Grundversicherung sicherzustellen und zu bewahren. Wenn die Vorlage angenommen wird, so geht es darum, eine ruhige und geordnete Überleitung ins neue Recht sicherzustellen. Dazu kommen andere Feststellungen: Die Verwaltung hat im Laufe der Jahre 1993/94 klargemacht, dass sie mit den durch das Parlament vollzogenen Modifikationen nicht in der Lage ist, das Gesetz auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen. Es sind aber vor allem auch die Kantone, die dieselbe Feststellung glaubhaft machen. Wenn die eidgenössische Lösung bei der Prämienverbilligung nicht realisiert werden kann, obwohl die Kompetenz dazu verfassungsmässig beim Bund liegt, müssen die Kantone selber legiferieren; das macht ihnen Sorge, das braucht Zeit, das braucht sehr viel Zeit. Schliesslich möchten wir - hier erkennen Sie die Stossrichtung der Kommission - die Vorteile aus diesen Bundesbeschlüssen nicht verlieren. Die Botschaft des Bundesrates vom 27. April 1994, die wir als Zweitrat behandeln, legt die Auswirkungen jedes der drei Beschlüsse dar. Der Beschluss A vom 23. März 1990 zur befristeten Anhebung der Subventionen an die Krankenkassen hat den Krankenkassen für die sogenannten schlechten Risiken einen Beitrag von
300.
Millionen Franken zu Lasten der Bundeskasse gebracht Damit konnte wenigstens eine bescheidene Reduktion der Prämiennot bewirkt werden. Der Beschluss B vom 13. Dezember 1991 über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung hat drei Dinge bewirkt - und wird das weiterhin tun, wenn Sie der Kommission folgen -: Er hat den Risikoausgleich unter den Kassen eingerichtet; er hat die Verwaltungskosten der Krankenversicherer begrenzt; er hat erstmals durch den Bund die gezielte Prämienverbilligung eingeführt, als modernes Modell der Subventionierung, mit einem Beitrag von
100.
Millionen Franken für die Kantone, die bereit sind, im gleichen Umfang wie der Bund Beiträge für die Prämienverbilligung zu investieren. Die Erfahrung hat gezeigt- man kann es in der Botschaft nachlesen -, dass rund eine halbe Million Versicherte davon profitiert haben. Es gibt bei den Vorlagen A bis C drei Gemeinsamkeiten, zu denen kurz etwas zu sagen ist. Es liegt auf der Hand, dass der Bundesrat bei dieser Ausgangslage die Verlängerung der Geltungsdauer der drei dringlichen Bundesbeschlüsse beantragt und dass ihm die Grosse Kammer mit geringen Modifikationen gefolgt ist. Ihre Kommission hat sich im Beisein von Frau Bundesrätin Dreifuss in zwei Sitzungen mit den aufgeworfenen Fragen befasst. Dabei haben wir von einem umfassenden Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen - bei dem man zwar unter Zeitdruck litt- Kenntnis genommen. Wir haben in der Kommission einen kompetenten Vertreter der kantonalen Sanitätsdirektoren angehört, kompetent vor allem auch deswegen, weil er zugleich Gesundheits- und Finanzminister seines Kantons ist. Wir sind der Meinung, dass im Sinne einer Rationalisierung der Ratsarbeit zumindest drei Dinge auf einmal beschlossen werden können:
1.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die drei Bundesbeschlüsse zu verlängern.
2.
Wie der Nationalrat beantragen wir Ihnen sodann - der Bundesrat widersetzt sich dem nicht -, die Verlängerung auf zwei und nicht auf drei Jahre festzusetzen, und dies für alle drei Beschlüsse. Sollte die Inkraftsetzung des neuen KVG, das dafür die Abstimmung vom 4. Dezember 1994 bestehen müsste, früher erfolgen, so würden die Beschlüsse natürlich auch früher aufgehoben.
3. Für die drei Beschlüsse kann das Inkrafttreten einheitlich und gleichzeitig beschlossen werden, und zwar jetzt. Vorerst war vorgesehen, Dringlichkeitsrecht zu erlassen. Das bringt aber Probleme mit sich, insbesondere wegen des Einsatzes der 500 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuervorlage: Dringlichkeitsrecht ist am Tag nach der Beschlussfassung rechtlich anwendbar. Man ist daher zum Antrag des Bundesrates zurückgekehrt: Unterstellung unter das fakultative Referendum, Inkrafttreten auf den 1. Januar1995. Dabei geben wir uns mit dem EDI und dem EJPD darüber Rechenschaft, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung erfolgt. Auch ohne Referendum und bei früherer Publikation der Beschlüsse der Räte werden es einige Tage bzw. Wochen sein. Sollte, was wir nicht hoffen, die Möglichkeit des fakultativen Referendums gegenüber den Beschlüssen genutzt werden, so wäre die Volksabstimmung rasch anzusetzen, die Vorlage aber gleichwohl auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen, sofern uns der Souverän folgt. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die drei Beschlussentwürfe einzutreten und in der Detailberatung auf die Fragen einzugehen, bei denen unterschiedliche Ansichten bestehen; darüber müssen wir jetzt noch nicht befinden. Sie sollten beim Eintreten aber zumindest zur Kenntnis nehmen, dass wir beantragen, in der Frage der Geltungsdauer dem Nationalrat zu folgen, und Ihnen die Regelung des Inkrafttretens gemäss den Vorschlägen von Bundesrat und Nationalrat empfehlen. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je n'aimerais pas prolonger ce débat d'entrée en matière -je crois qu'elle est acquise sinon pour dire que le Conseil fédéral se rallie effectivement aux propositions dont le but est de limiter à deux ans la prolongation de ces arrêtés fédéraux et non pas de s'en tenir à sa proposition initiale qui était de les prolonger de trois ans. C'est peut-être un excès de prudence de la part du Conseil fédéral qui lui faisait préférer cette période un peu plus longue, mais il est clair que l'on peut tout àfait se satisfaire de ces deux ans puisque ce dont il s'agit en premier lieu, et je l'espère du fond du coeur, c'est d'assurer la continuité entre la situation actuelle et l'entrée en vigueur de la loi révisée sur l'assurancemaladie. Si tel ne devait pas être le cas, parce que le souverain en décidait autrement, nous aurions alors une année pour prendre les mesures qui s'imposent. Nous ne pourrions pas, dans le cas d'une décision négative du souverain, nous contenter de cette solution «à la petite année», et nous serions bien obligés de vous faire d'autres propositions. Nous nous rallions donc à ces propositions-là et, après quelque hésitation dont le procès-verbal de votre commission fait état, nous sommes persuadés que la meilleure solution est de renoncer à une clause d'urgence et de prévoir l'entrée en vigueur rétroactive au 1er janvier 1995, rétroactive peut-être d'une quinzaine de jours en l'absence de référendum contre vos décisions, de six mois si le référendum devait être demandé. Les assureurs en particulier sauront quelles sont les mesures à prendre dès le 1 er janvier, que ce soit des mesures définitives ou des mesures provisionnelles. Voilà les deux points sur lesquels nous n'aurons probablement pas à revenir dans la discussion de détail. Pour le reste je vous remercie d'accepter d'entrer en matière sur les trois arrêtés proposés. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition A. Bundesbeschluss zur befristeten Anhebung der Subventionen an die Krankenkassen A. Arrêté fédéral relatif à l'augmentation temporaire des subventions aux caisses-maladie Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Es hat eine einzige Änderung gegeben beim Beschluss des Nationalrates gegen-- 2 of 13 -19. September 1994 793 Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung über dem Entwurf des Bundesrates. Wir schliessen uns dem Beschluss des Nationalrates an und empfehlen Ihnen, dem Beschluss in der Fassung des Nationalrates ebenfalls zuzustimmen. Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Ziff. l, II Titre et préambule, eh. l, II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit) B. Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung B. Arrêté fédéral sur des mesures temporaires contre la désolidarisation dans l'assurance-maladie Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Ganz kurz zwei, drei Sätze. Der dringliche Bundesbeschluss stammt vom 13. Dezember 1991 und ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Die Auswirkungen sind noch nicht in allen Teilen überschaubar. Seine zentralen Elemente sind unterdessen ins neue KVG eingegangen, und zwar sind sie auch dort Eckpunkte: erstens der Risikoausgleich; zweitens die Begrenzung der Verwaltungskosten und drittens die Prämienverbilligung wobei uns der Entscheid des Souveräns, zusammen mit der Einführung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 1995, etwelche Knacknüsse aufgegeben hat, die aber erfolgreich geknackt werden konnten. Die Kommission beantragt Ihnen, keine Änderung gegenüber Ihrem früheren Beschluss vorzunehmen, sondern ihn unverändertweiterlaufen zu lassen. Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Bei Artikel 2 sehen Sie, dass die Formulierung, verglichen mit dem bisherigen Recht, eine milde Lockerung bei der Festlegung der Verwaltungskosten der Krankenkassen beinhaltet. Der Rigorismus von damals hat einige Kassen in Schwierigkeiten gebracht. Wir wollen das Instrument indessen beibehalten, geben aber dem Bundesrat die Kompetenz, etwas flexibler zu sein. Das bedeutet nicht, dass jedes Problem einer Krankenkasse zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten führen darf; das würde von den Versicherten nicht verstanden. Wir beantragen Ihnen ausdrücklich Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Angenommen -Adopté Art. 4 Antrag der Kommission Abs. 1-3, 3bis, 5, 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4.... des Bundes und des Kantons grundsätzlich.... Antrag Schmid Carlo Abs. 1 Der Bund stellt den Kantonen jährlich einen gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung festzusetzenden Betrag für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Der Bundesrat setzt die Anteile der einzelnen Kantone nach deren Wohnbevölkerung und Finanzkraft fest. Er kann auch die durchschnittlichen Prämien der Krankenpflegegrundversicherung in den einzelnen Kantonen berücksichtigen. Abs. 2 Jeder Kanton legt die Prämienverbilligung so fest, dass die jährlichen Beiträge des Bundes grundsätzlich voll ausbezahlt werden. Differenzen sind auf das folgende Jahr zu übertragen. Abs. 3, 3bis, 4 Streichen Abs. 5, 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag Frick Rückweisung von Artikel 4 an die Kommission mit dem Auftrag, eine neue Fassung nach folgenden Kriterien auszuarbeiten:
3. Für die drei Beschlüsse kann das Inkrafttreten einheitlich und gleichzeitig beschlossen werden, und zwar jetzt. Vorerst war vorgesehen, Dringlichkeitsrecht zu erlassen. Das bringt aber Probleme mit sich, insbesondere wegen des Einsatzes der 500 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuervorlage: Dringlichkeitsrecht ist am Tag nach der Beschlussfassung rechtlich anwendbar. Man ist daher zum Antrag des Bundesrates zurückgekehrt: Unterstellung unter das fakultative Referendum, Inkrafttreten auf den 1. Januar1995. Dabei geben wir uns mit dem EDI und dem EJPD darüber Rechenschaft, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung erfolgt. Auch ohne Referendum und bei früherer Publikation der Beschlüsse der Räte werden es einige Tage bzw. Wochen sein. Sollte, was wir nicht hoffen, die Möglichkeit des fakultativen Referendums gegenüber den Beschlüssen genutzt werden, so wäre die Volksabstimmung rasch anzusetzen, die Vorlage aber gleichwohl auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen, sofern uns der Souverän folgt. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die drei Beschlussentwürfe einzutreten und in der Detailberatung auf die Fragen einzugehen, bei denen unterschiedliche Ansichten bestehen; darüber müssen wir jetzt noch nicht befinden. Sie sollten beim Eintreten aber zumindest zur Kenntnis nehmen, dass wir beantragen, in der Frage der Geltungsdauer dem Nationalrat zu folgen, und Ihnen die Regelung des Inkrafttretens gemäss den Vorschlägen von Bundesrat und Nationalrat empfehlen. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je n'aimerais pas prolonger ce débat d'entrée en matière -je crois qu'elle est acquise sinon pour dire que le Conseil fédéral se rallie effectivement aux propositions dont le but est de limiter à deux ans la prolongation de ces arrêtés fédéraux et non pas de s'en tenir à sa proposition initiale qui était de les prolonger de trois ans. C'est peut-être un excès de prudence de la part du Conseil fédéral qui lui faisait préférer cette période un peu plus longue, mais il est clair que l'on peut tout àfait se satisfaire de ces deux ans puisque ce dont il s'agit en premier lieu, et je l'espère du fond du coeur, c'est d'assurer la continuité entre la situation actuelle et l'entrée en vigueur de la loi révisée sur l'assurancemaladie. Si tel ne devait pas être le cas, parce que le souverain en décidait autrement, nous aurions alors une année pour prendre les mesures qui s'imposent. Nous ne pourrions pas, dans le cas d'une décision négative du souverain, nous contenter de cette solution «à la petite année», et nous serions bien obligés de vous faire d'autres propositions. Nous nous rallions donc à ces propositions-là et, après quelque hésitation dont le procès-verbal de votre commission fait état, nous sommes persuadés que la meilleure solution est de renoncer à une clause d'urgence et de prévoir l'entrée en vigueur rétroactive au 1er janvier 1995, rétroactive peut-être d'une quinzaine de jours en l'absence de référendum contre vos décisions, de six mois si le référendum devait être demandé. Les assureurs en particulier sauront quelles sont les mesures à prendre dès le 1 er janvier, que ce soit des mesures définitives ou des mesures provisionnelles. Voilà les deux points sur lesquels nous n'aurons probablement pas à revenir dans la discussion de détail. Pour le reste je vous remercie d'accepter d'entrer en matière sur les trois arrêtés proposés. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition A. Bundesbeschluss zur befristeten Anhebung der Subventionen an die Krankenkassen A. Arrêté fédéral relatif à l'augmentation temporaire des subventions aux caisses-maladie Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Es hat eine einzige Änderung gegeben beim Beschluss des Nationalrates gegen-- 2 of 13 -19. September 1994 793 Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung über dem Entwurf des Bundesrates. Wir schliessen uns dem Beschluss des Nationalrates an und empfehlen Ihnen, dem Beschluss in der Fassung des Nationalrates ebenfalls zuzustimmen. Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Ziff. l, II Titre et préambule, eh. l, II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit) B. Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung B. Arrêté fédéral sur des mesures temporaires contre la désolidarisation dans l'assurance-maladie Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Ganz kurz zwei, drei Sätze. Der dringliche Bundesbeschluss stammt vom 13. Dezember 1991 und ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Die Auswirkungen sind noch nicht in allen Teilen überschaubar. Seine zentralen Elemente sind unterdessen ins neue KVG eingegangen, und zwar sind sie auch dort Eckpunkte: erstens der Risikoausgleich; zweitens die Begrenzung der Verwaltungskosten und drittens die Prämienverbilligung wobei uns der Entscheid des Souveräns, zusammen mit der Einführung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 1995, etwelche Knacknüsse aufgegeben hat, die aber erfolgreich geknackt werden konnten. Die Kommission beantragt Ihnen, keine Änderung gegenüber Ihrem früheren Beschluss vorzunehmen, sondern ihn unverändertweiterlaufen zu lassen. Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Bei Artikel 2 sehen Sie, dass die Formulierung, verglichen mit dem bisherigen Recht, eine milde Lockerung bei der Festlegung der Verwaltungskosten der Krankenkassen beinhaltet. Der Rigorismus von damals hat einige Kassen in Schwierigkeiten gebracht. Wir wollen das Instrument indessen beibehalten, geben aber dem Bundesrat die Kompetenz, etwas flexibler zu sein. Das bedeutet nicht, dass jedes Problem einer Krankenkasse zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten führen darf; das würde von den Versicherten nicht verstanden. Wir beantragen Ihnen ausdrücklich Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Angenommen -Adopté Art. 4 Antrag der Kommission Abs. 1-3, 3bis, 5, 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4.... des Bundes und des Kantons grundsätzlich.... Antrag Schmid Carlo Abs. 1 Der Bund stellt den Kantonen jährlich einen gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung festzusetzenden Betrag für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Der Bundesrat setzt die Anteile der einzelnen Kantone nach deren Wohnbevölkerung und Finanzkraft fest. Er kann auch die durchschnittlichen Prämien der Krankenpflegegrundversicherung in den einzelnen Kantonen berücksichtigen. Abs. 2 Jeder Kanton legt die Prämienverbilligung so fest, dass die jährlichen Beiträge des Bundes grundsätzlich voll ausbezahlt werden. Differenzen sind auf das folgende Jahr zu übertragen. Abs. 3, 3bis, 4 Streichen Abs. 5, 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag Frick Rückweisung von Artikel 4 an die Kommission mit dem Auftrag, eine neue Fassung nach folgenden Kriterien auszuarbeiten:
1. nach Rücksprache mit den Kantonen die Mindestkriterien festzusetzen, unter denen die Kantone die Prämien individuell zu verbilligen haben;
2. die Leistungen des Bundes in einem Prozentsatz der Kantonsleistungen festzulegen;
3. Weisungs- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes zur Durchsetzung seiner Kriterien vorzusehen. Art. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national (la modification ne concerne que le texte allemand) Proposition Schmid Carlo Al. 1 La Confédération met chaque année à la disposition des cantons un montant destiné à financer les réductions de cotisations, en application de l'article 8 alinéa 4 des dispositions transitoires de la Constitution fédérale. Le Conseil fédéral détermine la contribution de chaque canton d'après sa population résidante et sa capacité financière. Il peut aussi prendre en considération la cotisation moyenne pour l'assurance de base des soins médicaux et pharmaceutiques de chaque canton. Al. 2 Chaque canton fixe les réductions de cotisations de telle manière que les subsides annuels de la Confédération soient en principe utilisés intégralement. Un solde éventuel doit être reporté sur l'année suivante. Al. 3, 3bis, 4 Biffer Ai. 5, 6 Adhérer à la décision du Conseil national Proposition Frick Renvoyer l'article 4 à la commission avec mandat d'élaborer une nouvelle version selon les critères suivants:
1. D'entente avec les cantons, fixer les critères minimaux selon lesquels les cantons devront réduire individuellement les primes;
2. fixer les prestations de la Confédération selon un pourcentage des prestations des cantons;
3. prévoir des possibilités en matière de contrôles et d'instructions pour la Confédération en vue de l'application de ses critères. Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Die Kommission hat nach langen Beratungen in allen Teilen dem Nationalrat zugestimmt. Sie war der Auffassung, dass die gefundenen Lösungen zutreffend sind und dass gründliche Arbeit geleistet -- 3 of 13 -Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation 794 19 septembre 1994 wurde. Der Artikel ist indessen wirklich voll von Problemen und Schwierigkeiten, wie immer, wenn eine Steuervorlage des Bundes - Mehrwertsteuervorlage - mit praktischen Massnahmen der Kantone verknüpft werden muss. Ich gehe nach den einzelnen Absätzen vor, erläutere aber alle Absätze in einem Zug. Absatz 1: Die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht dem Grundsatz des neuen KVG. Sie sehen, dass die Verantwortung für die praktische Durchführung hier ebenfalls nicht beim Bund, sondern bei den Kantonen liegt Und das ist das, was wir auch für das KVG beschlossen haben. Absatz 2: Die bekannte und erfolgreiche Übung mit den
100 Millionen Franken, die bei den Kantonen über 200 Millionen Franken Prämienverbilligungsbeiträge auslöste, wird weitergeführt. Die Kriterien für die Verteilung unter den Kantonen werden entsprechend dem Entscheid und der Argumentation des Nationalrates beibehalten. Absatz 3: Der Auslösungsmechanismus für die Partizipation an den 100 Millionen Franken bleibt gleich. Absatz 3bis: Der Bund stellt den Kantonen - und das ist der fundamentale Unterschied zu den 100 Millionen Franken, die in Absatz 2 angesprochen sind - ohne zusätzliche Leistung der Kantone Mittel aus dem Ergebnis der Mehrwertsteuerabstimmung zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Kantone jetzt - auch die, die von den 100 Millionen keinen Gebrauch machten - Prämienverbilligung betreiben müssen. Das ist nicht einfach, es bedeutet Arbeit unter Zeitdruck, obwohl die Kantone bereits Entwürfe haben und ein gemeinsamer Entwurf als Muster erarbeitet wurde. Die Kantone geben sich Rechenschaft darüber, dass sie hier nach dem Willen des Bundessouveräns arbeiten und nicht für den Bundesrat, sondern für die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen in ihrem Kanton. Das kann nicht klar genug gesagt und unterstrichen werden. Die Kommission hat sich mit einer Unsumme von Detailfragen herumschlagen müssen, die dann entstehen, ich habe darauf hingewiesen, wenn eine Bundessteuervorlage mit allen Unwägbarkeiten im Ergebnis ins kantonale Recht implantiert werden muss. Am Ende haben wir auch hier dem Nationalrat zugestimmt. Dabei legen wir Wert auf die Feststellung, dass der Sinn der 500 Millionen Franken aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer für die Krankenversicherung darin besteht, sozial Schwache, die durch eine neue lineare Steuer belastet werden, auf einem Gebiet aufzufangen, das sie besonders drückt, nämlich beim Anstieg der Kosten der Krankenversicherung. Während bei den 100 Millionen Franken eine Eigenleistung der Kantone erforderlich ist, ist das bei den 500 Millionen Franken aus einer Bundessteuer nicht der Fall. Da sind wir den Kantonen entgegengekommen. Wir legen allerdings Wert auf die Feststellung, dass die Anteile an den 500 Millionen Franken nicht zur Verrechnung mit Beiträgen aus den 100 Millionen Franken verwendet werden dürfen. Das ist klar nicht die Absicht des Gesetzgebers bei der Mehrwertsteuer und ist klar nicht die Intention des Gesetzgebers bei der Festlegung des Betrages von 100 Millionen Franken gewesen. Absatz 3bis sagt klar und deutlich - die Kommission hat mir eingeschärft, das hier vorzutragen -, dass die 500 Millionen Franken zusätzliche Leistungen darstellen und eben, wie erwähnt, nicht Verrechnungsbeträge. Bei Absatz 4 geht es um eine redaktionelle Korrektur, die nicht die Kantone als Gesamtheit, sondern den individuellen Kantonsbeitrag betrifft. Es liegt eine ganz klare Analogie zum neuen KVG vor. Ich möchte darauf aufmerksam machen, weil leicht Missverständnisse entstehen könnten; Sie finden eine Korrektur des deutschen Textes im Antrag der Kommission. Ich bitte Sie, dem umstrittenen Artikel 4 gemäss Kommissionsantrag zuzustimmen. Schmid Carlo (C, AI): Ich stelle den Antrag, den Kantonen für die Prämienverbilligung statt den von der Kommission beantragten 600 Millionen Franken pro Jahr bloss 500 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Der Antrag hat eine zweistufige Begründung. Die erste Begründung ist allgemein finanzpolitischer Art, und die zweite Begründung ist die Anwendung dieser finanzpolitischen Überlegungen auf das vorliegende Geschäft. Die finanzielle Situation des Bundes ist katastrophal. Selbst wenn man die Staatsrechnung um den sogenannten konjunkturellen Teil des jährlichen Defizits in der Grössenordnung von rund 4 Milliarden Franken bereinigt, bleibt ein sogenannter struktureller Defizitsockel von weiteren 4 Milliarden, den wir nur über Sparmassnahmen oder über weitere Einnahmen beseitigen können. Die Erkenntnis, dass der Bundeshaushalt vorab mit Sparmassnahmen zu sanieren ist, hat sich etabliert. Wir sind mitten in Sanierungsveranstaltungen, indem wir gesetzliche Finanzzusagen, die wir einmal beschlossen haben, nunmehr im nachhinein streichen oder auf ein finanziell verkraftbares Mass zurücknehmen wollen. Diese nachträgliche Rücknahme früherer, zu grosszügig ausgefallener Zusagen ist im Moment unvermeidlich. Aber wir müssen uns Rechenschaft darüber abgeben, dass wir mit solchen Veranstaltungen nicht ewig weiterfahren können. Es ist nämlich unsinnig, ohne Rücksicht auf die finanziellen Folgen staatlicher Leistungszusagen Versprechungen zu machen und entsprechende Verpflichtungskredite zu beschliessen, obwohl wir wissen, dass wir diese versprochenen Leistungen nach gewisser Zeit doch wieder beschneiden müssen. Da fehlt es an der Ernsthaftigkeit parlamentarischer Amtsführung. Ob wir uns dem Vorwurf mangelnder Ernsthaftigkeit aussetzen wollen oder nicht, mag unsere eigene Angelegenheit sein. Eine Staatsaffäre wäre das nicht. Zu einer Staatsaffäre aber würde es, wenn wir mit solchem Verhalten dauernd Vertrauen in unsere eigenen Zusagen weckten und dieses Vertrauen hinterher regelmässig wieder enttäuschen müssten. Da sind wir nahe daran. Die Verlässlichkeit und die Berechenbarkeit parlamentarischer Amtsführung werden damit in den Augen des Volkes untergraben. Vertrauen bilden wir im Volk nicht mit der Stärkung der institutionellen Mittel des Parlaments, nicht mit der Verstärkung der Medieninformation über das Parlament, sondern mit der Kohärenz und der Verlässlichkeit unserer eigenen Amtsführung. Ich will damit sagen, es nützt nichts, wenn wir uns angesichts der dramatischen Defizite jeweils anlässlich der Voranschlagsdebatte im Dezember beklagen, dass wir am Budget praktisch nichts ändern können, weil zirka
85 Prozent der Ausgaben gesetzlich oder durch Verpflich-tungskredite gebunden sind. Es ist kontraproduktiv, wenn wir, um diese Bindungen zu lockern, fortlaufend gesetzliche Finanzzusagen im nachhinein reduzieren. Ein ernsthaftes und verlässliches parlamentarisches Amtsgebaren verlangt, dass wir uns während des Jahres bei der Beratung der einzelnen Geschäfte Rechenschaft darüber ablegen, ob die finanziellen Auswirkungen eines Geschäftes im finanziellen Gesamtzusammenhang auch auf die Dauer durchzuhalten sind oder nicht. In dieser Session allein unterbreiten uns unsere Kommissionen Vorlagen, die Verpflichtungskredite von rund 8 Milliarden Franken beinhalten, wenn sie unverändert beschlossen werden - Verpflichtungskredite, die nicht anderweitig gesetzlich abgestützt sind. Dieses Milliarden Franken bestehen z. B. aus den 600 Millionen Franken gemäss Bundesbeschluss A, den wir eben beschlossen haben; aus den 1,2 Milliarden Franken gemäss Bundesbeschluss B, an dessen Beratung wir sind; aus Landwirtschaftsbeiträgen in der Grössenordnung von 1,2 Milliarden Franken; aus Entwicklungshilfekrediten im Betrag von 3,9 Milliarden Franken und aus kleineren Dingen in der Grössenordnung von 0,7 Milliarden Franken, also runde
8 Milliarden Franken. Diese werden uns jährlich beim Budget tranchenweise wieder als Zahlungskredite begegnen, und wir werden darüber jammern, dass wir uns wieder einmal mehr im Übermass gebunden haben. Auf das heutige Geschäft bezogen ist es unsere Pflicht zu überlegen, ob diese 1,2 Milliarden Franken, die wir, verteilt auf den Zeitraum von zwei Jahren, den Kantonen garantieren, im finanziellen Gesamtzusammenhang unabdingbar sind. Dabei ist zu differenzieren: Von diesen 600 Millionen Franken pro Jahr sind 500 Millionen Franken verfassungsmässig gebunden. Über Verfassungsbestimmungen kann der Gesetzgeber nicht befinden. Aber 100 Millionen Franken -- 4 of 13 -19. September 1994 795 Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung pro Jahr stehen im freien Gestaltungsbereich des Parlaments. Hier meine ich, gibt es gute Gründe, diese 100 Millionen Franken zu streichen. Diese 100 Millionen Franken sind nicht von allen Kantonen beansprucht worden. Der Kommissionspräsident hat gesagt, es sei eine erfolgreiche Übung. Acht Kantone haben sich an dieser eidgenössischen Veranstaltung der Prämienverbilligung nicht beteiligt. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Notwendigkeit dieser Massnahme zumindest fraglich ist. Von den übrigen Kantonen sind diese Mittel in höchst unterschiedlicher Form verwendet worden. Es hat Kantone gegeben, die eine Art Ausschreibung gemacht haben. Wer an den verfügbaren Mitteln partizipieren wollte, konnte sich anmelden. Dann wurde verteilt, und zwar mit der Folge, dass zum Beispiel in einem mittelgrossen Kanton mehr als ein Drittel der Bevölkerung in den Genuss von Prämienverbilligungen gekommen ist. Welches das soziale Ziel einer solchen «Massenspeisung», die dem einzelnen dann doch nur eine eher kärgliche Portion beschert, sein soll, ist für mich schleierhaft. Das zeigt erneut, dass diese Massnahme zumindest diskutabel ist. Die Streichung dieser 100 Millionen Franken pro Jahr ist zudem, ich sage dies ganz deutlich, kein Sozialabbau, sondern eine blosse Beschneidung des Ausgabenzuwachses um
100 Millionen Franken auf 500 Millionen Franken pro Jahr, anstatt, wie von der Kommission beantragt, auf jährlich 600 Millionen Franken. Diese Streichung ist, zusammen mit weiteren Massnahmen, finanzpolitisch unumgänglich, sozial alles andere als schädlich und daher politisch notwendig. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu meinem Antrag. Frick Bruno (C, SZ): Ich will, im Gegensatz zu Herrn Schmid Carlo, die 100 Millionen Franken nicht a priori streichen, sondern sie gezielter, effizienter eingesetzt wissen. Zuerst eine Vorbemerkung zur Begründung meines Antrages: Herr Schmid hat Ihnen dargelegt, dass wir diese Session über Verpflichtungskredite in der Höhe von 8 Milliarden Franken entscheiden werden. Und ich stelle fest, dass wir in den letzten Jahren Finanzpolitik in drei Phasen betrieben. Die erste Phase: Wir beschliessen Verpflichtungskredite ohne grosse Scheu, weil sie eben nicht direkt wirksam sind. Die zweite Phase: Bei der Beratung des Budgets staunen wir, dass wir nicht alle Verpflichtungen und Zusicherungen erfüllen können. Und in der dritten Phase, bei den Sanierungsmassnahmen, nehmen wir die Verpflichtungen wieder zurück. Diese Finanzpolitik ist nicht tragbar. Wir müssen uns bewusst sein, dass das Vertrauen des Bürgers in unser Parlament, aufgrund der Finanzpolitik in erster Linie, heute auf dem Spiel steht. Die Bundesfinanzen sanieren wir in erster Linie über die Verpflichtungskredite und nur im Notfall über Zurücknahmen beim Budget und Sanierungspakete. Artikel 4 ist unter diesem Gesichtspunkt eine höchst fragwürdige Bestimmung. Sie setzt pro Jahr neue Ausgaben von 100 Millionen Franken für den Bund und von rund 200 Millionen Franken für die Kantone fest, also für zwei Jahre 200 Millionen Franken für den Bund,
400 Millionen Franken für die Kantone. Es ist höchste Zeit, dass wir uns bei solchen Ausgaben klar fragen, ob sie in dieser Art richtig und nötig sind. Artikel 4 hat einen grossen Fehler. Er übernimmt das System, das vor einigen Jahren verabschiedet wurde. Er legt nämlich in erster Linie die Ausgabenhöhe fest und sucht nachher die Abnehmer. Das ist grundsätzlich falsch. Zuerst muss für eine Ausgabe der Bedarf, auch im Einzelfall, nachgewiesen sein, und dann setzen wir - gestützt auf diesen Bedarf - die Mittel ein. In der Tat hat sich Artikel 4 in der bisherigen Fassung, in der Praxis der Kantone als nicht genügend erwiesen. Ein Bedarf in dieser Grosse ist in gewissen Kantonen überhaupt nicht vorhanden, in anderen zum Teil, in anderen Kantonen, vor allem in den welschen, mag er sogar nicht genügen. Ich nenne einige Beispiele: Der Kanton Schwyz, mein Kanton, zahlt nur 20 Prozent der vorgesehenen Beiträge aus. Es sind keine grossen Klagen aus der Öffentlichkeit an mich herangetragen worden. Ich weiss, dass das Gesetz in meinem Kanton gewissenhaft vollzogen wird. Aber der Bedarf ist nicht in dieser Grosse ausgewiesen; es wird nur ein Sechstel bis ein Fünftel des Beitrags beansprucht. Beispiele aus anderen Kantonen: Andere Kantone vollziehen den Bundesbeschluss, wie es der Bund vorsieht: Alle Kantonsbeiträge und der Zuschuss des Kantons werden ausgerichtet. Das führt in gewissen Gemeinden dazu, dass 30 Prozent der Beiträge an Studenten gehen, wovon ein grosserTeil von Eltern mit gutem bis sehr gutem Einkommen abstammen.
5 Prozent werden in einer Gemeinde an Personen ausgerichtet, die aufgrund einer besonderen Situation wenig Einkommen haben, aber vorher gutsituiert waren und nachher wieder gutsituiert sind, z. B. an Gewerbetreibende mit vorübergehend sehr grossen Abschreibungen oder vorübergehend grosser Zinsbelastung. Dort ist dieses Geld nicht richtig eingesetzt. Beiträge werden auch an Geschäftsleute mit Steuerdomizil in einem anderen Kanton ausgerichtet. Soweit ist es mit einer konsequenten Umsetzung gekommen. Im Ergebnis verteilen wir mit dieser Bestimmung Geld, das wir nicht haben, an Leute, die es nicht brauchen. Ich beurteile die Bestimmung kurz in fünf Punkten:
1. Artikel 4 schiesst über das Ziel der Prämienverbilligung hinaus. In vielen Fällen braucht es diese Beiträge nicht.
2. Die Massnahmen sind in vielen Fällen nicht treffsicher, weil sie Leute begünstigen, die sie nicht brauchen; aber in anderen Kantonen gibt es wieder Leute, deren Bedarf vielleicht nicht gedeckt wird.
3. Diese Bestimmung steht, wenn sie konsequent angewendet wird, in Widerspruch zum Ziel der Kosteneindämmung. Wenn alles subventioniert wird, fehlt der Anreiz zur Einsparung nicht nur bei den Patienten, sondern auch bei den Leistungserbringern, bei den medizinischen Anbietern.
4. Diese Bestimmung mindert die Kantone zu reinen Vollzugsbezirken herab.
5. Diese Bestimmung ist auch unfair gegenüber den Kantonen. Der Bund sichert die Finanzierung seines Beitrags grösstenteils durch die Mehrwertsteuer ab, aber die Kantone werden zu Ausgaben verpflichtet, bei denen sie grundsätzlich nicht einmal den Bedarf abklären können. Ich erinnere daran, dass nämlich Absatz 4 klar vorschreibt, dass die Kantone grundsätzlich alle Beiträge jedes Jahr voll auszubezahlen haben, selbst wenn dieser Bedarf nicht überall besteht. Auch wenn dieser Erlass nur für zwei Jahre gelten soll: Die heutige Finanzsituation und unsere Verantwortung gebieten, den Bedarf doch gründlich abzuklären. Auf diesen Überlegungen fusst mein Antrag, nämlich: erstens, den Bedarf abzuklären, Mindestkriterien vorzusehen, welche die Kantone zu beachten haben; zweitens, dafür zu sorgen, dass der Bund einen Prozentsatz auf diesen Beiträgen zuschiesst, um die Kantone zu entlasten, aber erst, wenn der Bedarf da ist und nicht von vornherein; drittens, vorzusehen, dass auch eine Weisungs- und Kontrollmöglichkeit des Bundes besteht, so dass dieser Erlass in allen Kantonen richtig vollzogen wird. Mit diesem Antrag setze ich mich in Gegensatz zu Herrn Schmid. Herr Schmid will die 100 Millionen Franken generell streichen. Ich will sie nicht generell streichen. Ich will folgendes erreichen:
1. Die soziale Hilfe soll dort eingesetzt werden, wo sie nötig und ausgewiesen ist.
2. Viele Kantone brauchen die Hilfe nicht mehr. Vor allem wenn die 500 Millionen Franken hinzukommen, werden viele Kantone die Hilfe nicht mehr brauchen. Aber dort, wo ein Kanton sie braucht, soll er sie bekommen, allenfalls sogar mehr, als nach dem Verteilschlüssel in Absatz 4 jetzt vorgesehen ist. Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen und diesen Artikel an die Kommission - im Sinne dieser Aufträge, die die Marschrichtung angeben - zurückzuweisen. Wir haben zu sparen, wir haben ernsthaft zu sparen, und zwar bei den Verpflichtungskrediten, nicht erst bei den Sanierungsmassnahmen. Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Es versteht sich, dass beide Anträge der Kommission nicht vorgelegen haben. Die Anträge sind Novitäten, die heute auf den Tisch des Hauses gekommen sind, nachdem wir uns schon relativ lange mit dem Geschäft befasst haben.
-- 5 of 13 --
Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation 796 19 septembre 1994 Ich möchte eigentlich zuerst Herrn Frick eine Antwort geben. Ich möchte Sie bitten, den Antrag von Herrn Frick abzulehnen, weil die Begründung in verschiedenen Bereichen nicht zutreffend ist Ich möchte ganz klar darauf hinweisen, dass die Verwendung dieser Beiträge nicht vom Bund zu verantworten ist, sondern von den Kantonen. Die Kantone sind es, die hier die Verteilung vornehmen. Es hat Kantone gegeben, die rasch gehandelt haben; es hat Kantone gegeben, die sich Zeit gelassen haben; und es hat Kantone gegeben, die nichts getan haben. Aber es hat natürlich in diesem Bundesbeschluss über die Grenzen, die anzuwenden sind, eine ganz klare Aussage. Artikel 4 Absatz 1 lautet: «Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung. Sie haben zu diesem Zweck die Beiträge von Bund und Kantonen nach den Absätzen 2-3bis zu verwenden.» Damit ist ganz klar gesagt, dass es sich um jene Prämienverbilligungen handelt, die wir im Gesetz eingeführt haben, die im Gesetz Zustimmung gefunden haben, und zwar obwohl man von dem abgewichen ist, was der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte - er hatte nämlich eine eidgenössische Lösung vorgeschlagen, die dann für alle gleich gewesen wäre und deren Problematik in diesem Rat zu langen Diskussionen geführt hatte. Das Giesskannenprinzip ist hier aufgehoben. Es kommt das Modell der PKU zur Anwendung. Ich muss sagen, dass ich kein Verständnis dafür habe, wenn Studierende oder Nichtstudierende aus gutsituierten Familien Beiträge aus dieser Summe erhalten. Dann stimmt das im Prinzip im Vollzug nicht mit dem überein, was der Gesetzgeber vorgesehen hat, und das bedaure ich. Bei diesem Geschäft sind wir Zweitrat. Der Nationalrat hat diese Fragen ebenfalls gründlich abgeklärt Er hat seinerseits Artikel 4 zugestimmt. Ich bitte Sie, keine Rückweisung vorzunehmen, sondern dem vom Nationalrat angepassten, verbesserten Artikel 4 zuzustimmen, der auch der Lösung der Kommission entspricht Nun danke ich Herrn Frick aber immerhin, dass er nur eine Rückweisung vorschlägt und nicht wie Kollege Schmid Carlo zu einer generellen Elimination dieses Betrages von 100 Millionen Franken auffordert Es wäre eine lange Geschichte zu schreiben - sie wird vielleicht noch einmal geschrieben -: über Kollege Schmid Carlo und die 100 Millionen Franken für die Krankenversicherung. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber die Anfänge gehen schon auf den seinerzeitigen Versuch zurück, das Sofortprogramm, das abgelehnt wurde, doch noch zu retten. Das hat in unserem Rat nachher zu einem Antrag von Herrn Kollege Schmid Carlo geführt, es seien 100 Millionen Franken zu streichen. Unser Rat ist dem Antrag gefolgt. Der Nationalrat hat nachher auf einen Antrag Früh jene 300 Millionen Franken beschlossen - zwei Jahre später -, die heute zu 1,3 Milliarden Franken führen, von denen nun wiederum etwas weggenommen werden soll. (Zwischenruf Schmid Carlo: Nein, das stimmt nicht! In Beschluss A sind die 1,3 Milliarden Franken enthalten. Bleiben Sie bei der Sache!) Sie haben damals von den 1,1 Milliarden Franken etwas weggenommen, und es ist dann zu den 1,3 Milliarden Franken gekommen. Es gibt Dinge, die einem im Gedächtnis haften bleiben. Nun muss ich Ihnen einfach sagen, Herr Kollege Schmid: Die allgemeinen Bemerkungen über die Finanzpolitik sind hier, glaube ich, fehl am Platz. Wir haben in der schweizerischen Politik drei Reservate gehabt: das Reservat der Direktzahlungen, das Reservat des F/A-18 und das Reservat der Krankenversicherung. Wenn Sie generell Ihre Philippika zu Beginn des Betretens dieser Reservate gehalten hätten, hätte sie wahrscheinlich mehr Wirkung entfaltet, als wenn Sie sie heute bei der Verlängerung von geltendem Recht vortragen, als wenn Sie heute mit ihr geltendes Recht aufheben wollen - mit der Begründung, man brauche es nicht Warum haben wir die damaligen Beschlüsse erlassen? Wir haben die damaligen Beschlüsse erlassen, weil wir zur Erkenntnis gekommen waren, dass es in unserer Bevölkerung weite Schichten gibt, die nicht in der Lage sind, die Krankenkassenprämien weiterhin zu bezahlen. Das ist der Grund gewesen, und deswegen haben wir die Mittel zur Verfügung gestellt Ausgerechnet auf die Krankenversicherung, die so vielen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande ausserordentlich Mühe macht, will man eine Kürzung zur Anwendung bringen. Damit will man offenbar eine neue Finanzpolitik einleiten. Ich habe Ihnen ganz klar gesagt, dass die Herkunft, die Bestimmung, die Zielsetzung bei den 500 Millionen Franken einerseits und den 100 Millionen Franken andererseits unterschiedlich sind. Die 100 Millionen Franken lösen bei den Kantonen Beiträge aus. Sie können das in der Botschaft nachlesen. Sie haben beschlossen, rund einer halben Million Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Tragen der ständig überdurchschnittlich gewachsenen Prämien und Kosten im Gesundheitswesen zu erleichtern, und das ist mit diesen 100 Millionen Franken und den damit verbundenen Beiträgen der Kantone vorgesehen. Die 500 Millionen Franken, die der Souverän bei der Mehrwertsteuer beschlossen hat, haben jedoch den Sinn, im Bereich der Krankenversicherung - wie ich es dargelegt habe - diese lineare Besteuerung abzufedern, dass es nicht durchschlägt, dass es nicht eine zusätzliche Belastung gibt. Ich muss daher sagen, dass ich persönlich auch diesen Antrag, der der Kommission nicht vorgelegen hat, ablehne. Ich bin der Meinung, dass es gute Gründe dafür gibt, dass wir das Recht in den grossen Zügen so weiterführen, wie es der Nationalrat gemacht hat, bis zum Zeitpunkt, wo wir es ersetzen können oder wo wir in anderer Art und Weise normieren müssen. Eine letzte Bemerkung: Es ist gesagt worden, es gehe hier um das Vertrauen zwischen dem Souverän auf dereinen und dem Parlament auf der anderen Seite; weil wir solche Dinge beschliessen würden, entstünde ein Misstrauen, eine Missstimmung - die berühmte Politikverdrossenheit Bei der Abstimmung über die Mehrwertsteuer und den Zusatz von 500 Millionen Franken hat meines Wissens kein Parlamentarier die Äusserung getan, die 500 Millionen Franken würden teilweise die
100 Millionen Franken ersetzen, die bereits beschlossen waren; nirgends habe ich das gelesen. Das war nicht die Geschäftsgrundlage, die Geschäftsgrundlage war vielmehr:
100 Millionen Franken und 500 Millionen Franken, aus verschiedenen Gründen, mit den gleichen Zielen und mit der gleichen Berechtigung. Ich bitte Sie daher, hier nicht wieder denselben Fehler zu machen, den wir auch schon begangen haben, sondern ehrlich zu diesem Konzept zu stehen, das dem Bürger seit langer Zeit bekannt ist. Ich bitte Sie, auch den Antrag Schmid Carlo abzulehnen. Onken Thomas (S, TG): Gestatten Sie mir, als Kommissionspräsident das ausgezeichnete Plädoyer des Kommissionssprechers noch in einigen Punkten zu ergänzen.
1. Ich lege zunächst Wert darauf festzustellen, dass die Kommissionsberatungen sehr seriös waren. Wir haben uns in zwei Sitzungen mit dieser Materie befasst. Wir haben eigens die Sanitätsdirektoren der Kantone eingeladen, vor unserer Kommission nochmals zu diesen Bestimmungen auszusagen. Keiner der Einwände, die von Herrn Schmid Carlo und von Herrn Frick vorgetragen worden sind, wurden uns in solcher Dezidiertheit von den Sanitätsdirektoren unterbreitet. Ihr Argwohn richtet sich vorab gegen die Bestimmung in Absatz 2 von Artikel 4, wonach in Zukunft die durchschnittlichen Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung berücksichtigt werden können. Das ist einigen von ihnen ein Dorn im Auge. Aber alle anderen Argumente wurden uns von zuständiger Seite der Kantone nicht vorgelegt.
2. Ich bedaure, dass die Anträge Schmid Carlo und Frick nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt über die Kommissionsmitglieder in unsere Beratungen hineingetragen worden sind, sondern dass wir uns jetzt spontan im Plenum damit befassen müssen. Das hätte eigentlich bereits in den Kommissionssitzungen ausdiskutiert werden können, und im Grunde genommen ist es auch geschehen. Zuerst wende ich mich nun dem Antrag Frick zu:
1. Ich wiederhole nochmals: Unser Rat wollte für die Prämienverbilligung keine eidgenössische, keine Bundeslösung, sondern er wollte die Vielfalt der Möglichkeiten, die heute bereits
-- 6 of 13 --
19. September 1994 797 Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung in den Kantonen bestehen, aufrechterhalten. Wir wollten den Kantonen die Ausgestaltung der Prämienverbilligung überlassen. Diese Aufgabe sollen sie jetzt einmal wahrnehmen. Was Herr Frick anbringt, soll bitte im Kantonsrat des Kantons Schwyz anhängig gemacht werden, damit die erforderlichen Korrekturen allenfalls dort erfolgen. Aber man soll doch jetzt nicht plötzlich wieder nach Bundesleitlinien oder nach irgendwelchen Regelungen des Bundes rufen, nachdem man sie zuvor abgelehnt hat. So kurz darf unsere Erinnerung doch eigentlich nicht sein!
2. Herr Frick hat zu Recht gesagt, dass das Bedürfnis nach Prämienverbilligung von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist, dass es verschiedene Gruppen von Kantonen gibt. Genau diesem Umstand soll aber mit der Berücksichtigung der durchschnittlichen Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung Rechnung getragen werden, indem dort differenziert werden kann und indem die Kantone, die einen besonderen Bedarf für diese Prämienverbilligung haben, besser bedient werden können als jene anderen, bei denen dieses Bedürfnis nicht in der gleichen Art und Weise besteht. Hier haben wir also ein neues Instrument der Differenzierung, das bereits im KVG verankert ist und das jetzt auch hier Eingang gefunden hat.
3. Die 500 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuer, die kommen, Herr Huber sagte es bereits. Es ist dem Bund aber nicht gleichgültig, was die Kantone damit machen. Die Kantone müssen in diesem Fall die 500 Millionen Franken ja gar nicht mit eigenen Leistungen «beantworten», wie das bei den
100 Millionen Franken der Fall ist. Die 500 Millionen Franken werden ihnen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgesehen, dass die Kantone auch hier mit Eigenleistungen partizipieren und den Betrag entsprechend aufstocken. Davon hat er aber nach der Vernehmlassung Abstand genommen. Die Kantone haben sich mit der Auffassung durchgesetzt, dass die 500 Millionen Franken zusätzlich gewährt werden, also ohne eigenen Beitrag der Kantone.
4. Schliesslich möchte ich, Herr Frick, als letztes nochmals unterstreichen: Der Sozialausgleich, der mit diesen 500 Millionen Franken beabsichtigt ist, wird gewährt, um die sozialen Härten, welche die Einführung der Mehrwertsteuer für gewisse Schichten unserer Bevölkerung zeitigt, abzufedern. Das war die soziale Komponente der Mehrwertsteuervorlage, mit der der Mehrwertsteuer in der Argumentation gegenüber der Bevölkerung teilweise auch zum Durchbruch verholten worden ist. Dieses Geld soll nun auch verteilt werden, ohne dass an anderem Ort Abstriche erfolgen. Die Mehrwertsteuer wird sich im Kanton Schwyz genauso auswirken, wird genauso spürbar werden wie etwa im Kanton Thurgau oder im Kanton Genf. Das darf man nicht vergessen. Deshalb sollte hier auch kein Abstrich bei den 100 Millionen Franken vorgenommen werden. Zum Antrag Schmid Carlo: Ich bitte Sie, auch diesen abzulehnen. Herr Schmid will eine Lösung wieder aus dem Gesetz hinauskippen, die wir Ende 1991 eingeführt haben und die seither in Kraft ist und sich eingespielt hat. Die Kantone haben, gestützt auf den Beschluss unserer Räte, für diese Prämienverbilligung von 100 Millionen Franken entsprechende Gesetzgebungen eingeführt - noch nicht alle, aber fast alle: Mittlerweile wurde die Prämienverbilligung in 19 Kantonen eingeführt. Sie wird jetzt erprobt und verfeinert. Sie bildet zudem eine Grundlage für die Inkraftsetzung des Krankenversicherungsgesetzes. Auch die Mittel sind mittlerweile in den kantonalen Budgets eingesetzt. Man rechnet mit diesem Geld, und man hat die entsprechenden kantonalen Beiträge dafür vorgesehen. Hier wird also nicht etwas Neues eingeführt, sondern es wird etwas fortgesetzt. Wenn Herr Schmid von Verlässlichkeit, von Vertrauen spricht, so kann ich nur sagen: Dieses Vertrauen schafft man auch durch Kontinuität, durch Fortführung, durch Kohärenz in den Beschlüssen, die man einmal getroffen hat. Was Herr Schmid jetzt mit diesem plötzlichen Abstreichen der 100 Millionen Franken vorschlägt, exakt das wäre eine Zäsur, das wäre eine Änderung gegenüber dem heutigen Zustand; das wäre genau die Stop-and-go-Politik, die man dem Parlament gelegentlich - und das gerade von Kantonsseite - vorwirft. Es mag sein, dass im Kanton Appenzell Innerrhoden diese Prämienverbilligung - oder der vergleichsweise kleine Anteil aus den 100 Millionen Franken - nicht erforderlich ist. Andere Kantone jedoch haben dieses Geld bitter nötig. Wir sollten es ihnen nicht mutwillig streichen. Schliesslich noch ein Weiteres: Wir stehen vor der Abstimmung über das Krankenversicherungsgesetz. Es ist durch das Referendum herausgefordert. Wir alle wissen - und die grosse Mehrheit des Rates hat das KVG ja unterstützt -, wie schwierig diese Referendumsabstimmung werden wird. Sie wird sogar ausserordentlich schwierig werden. Dieses Krankenversicherungsgesetz ist nicht leicht zu erklären, insbesondere auch sein soziales Rückgrat nicht, nämlich die Prämienverbilligung. Wenn man jetzt ein verhängnisvolles Fanal setzen will, ein meines Erachtens völlig falsches Zeichen, dann soll man meinetwegen diese 100 Millionen Franken streichen, denn das macht gegenüber der Öffentlichkeit vollends deutlich, wie unsicher die Basis für die Prämienverbilligung auch in Zukunft sein könnte und wie wankelmütig das Parlament ist, das alle vier Jahre diese Mittel beschliessen muss. Genau das aber darf nicht passieren! Wir brauchen jetzt Kontinuität, wir brauchen Verlässlichkeit, und wir müssen für die Bevölkerung, die am 4. Dezember 1994 über das neue Krankenversicherungsgesetz zu befinden haben wird, ein Klima des Vertrauens schaffen. Auch unter diesem Gesichtspunkt eines völlig falschen, ja kontraproduktiven Zeichens bitte ich Sie, den Antrag Schmid Carlo abzulehnen, gleicherweise aber auch denjenigen von Herrn Frick, und den wohlbedachten Entscheiden der Kommission zuzustimmen. Beerli Christine (R, BE): Ich muss Ihnen gestehen, dass mich der Antrag Schmid Carlo in einen Konflikt gebracht hat. Ich werde ihm jedoch zustimmen, weil ich eine Differenz zum Nationalrat schaffen möchte, die uns Gelegenheit gibt, das Problem noch einmal anzusehen und bei den Kantonen noch eine «Vernehmlassung» durchzuführen, einen Bericht über diesen neuen Artikel einzuholen. Wenn man Artikel 8 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung liest, sieht man genau, dass man hier mit der bedingungslosen Ausschüttung der 500 Millionen Franken, die wir im Bundesbeschluss jetzt vorgesehen haben, den Wortlaut dieser Bestimmung erfüllt. Und darauf will niemand zurückkommen, es will niemand die gegebenen Versprechen brechen. Auf der anderen Seite kann und darf es nicht sein, dass uns diese Bestimmung dazu verpflichten würde, auf ewige Zeiten nicht mehr auf früher gesprochene Verpflichtungskredite zurückzukommen. Wir wollen nichts an den 500 Millionen Franken ändern, aber wir wollen etwas an einem Kredit ändern, den wir früher einmal gesprochen haben und der sich in der Zwischenzeit nicht bewährt hat. In der Tat ist es so, dass uns aus den Kantonen immer wieder Meldungen zugehen, diese 100 Millionen Franken würden nicht gebraucht, es sei keine genügende Nachfrage vorhanden, es sei zuviel Geld da, Geld, das nicht ausgeschüttet werden könne; dies zu einem Zeitpunkt, wo sich die Bundesfinanzen in einer absoluten Notlage befinden. Ich glaube, hier dürfen wir nicht mehr in dieser Art uns Weise vorgehen. Der Antrag Schmid Carlo würde es zudem ermöglichen, dass die Kantone nicht mehr aus eigenen Mitteln Zusatzleistungen erbringen müssen; dies zu einem Zeitpunkt, wo die Budgetsituation der Kantone dies praktisch nicht zulässt und sie in grosse Schwierigkeiten bringt. Herr Huber hat es uns gesagt: Die 100 Millionen Franken Kredit haben bei den Kantonen 200 Millionen Franken an Leistungen ausgelöst, also total 300 Millionen Franken. Die 500 Millionen Franken, die vom Bund nach wie vor bedingungslos an die Kantone fliessen würden, sind dann also immer noch erheblich mehr, als heute für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehen. Und das Argument mit dem Referendum zum Krankenversicherungsgesetz ist, so glaube ich, auch nicht so stichhaltig, denn einer der Hauptgründe, wieso das Referendum vor allem von selten der Kantone und der Finanzdirektoren der Kantone -- 7 of 13 -Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation 798 19 septembre 1994 unterstützt wird, ist gerade derjenige, dass die Kantone eben aus eigenen Mitteln sehr viel beisteuern müssen und ihnen dies in ihrer Budgetsituation zusätzliche Probleme bietet Aus all diesen Gründen, aber vor allem darum, weil ich eine Differenz zum Nationalrat schaffen möchte, die nähere Abklärungen erlaubt, werde ich dem Antrag Schmid Carlo zustimmen. Bisig Hans (R, SZ): Verschiedene kantonale Sanitätsdirektoren sind offensichtlich nicht der gleichen Ansicht wie unser Kommissionssprecher oder auch nicht wie unser Kommissionspräsident. Mit den 500 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuer steht auch ein bedeutend grösserer Betrag als ursprünglich zur Verfügung. Übrigens haben wir im Zusammenhang mit der Behandlung des KVG eine ähnliche Debatte geführt, dort aber die Konsequenzen gezogen und die Übergangsbestimmungen entsprechend neu formuliert, wenn für mich auch noch zu wenig weitgehend. Grundsätzlich ist die Verlängerung der drei Bundesbeschlüsse zu begrüssen, da das Referendum gegen das neue KVG zustande gekommen ist Hingegen kann der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 4 nicht zugestimmt werden. Es wird den Kantonen trotz der besonderen Kompetenz gemäss Artikel 4 Absatz 6 nicht möglich sein - ich betone das, das sagen uns die zuständigen Leute -, per 1. Januar 1995 diesen Bundesbeschluss B zu vollziehen. Abgesehen davon ist aus meiner Sicht der neue Artikel 4 mindestens verdächtig, verfassungswidrig zu sein, weil er in die Organisationshoheit der Kantone eingreift. Auf die finanzielle Lage der Kantone wird überhaupt keine Rücksicht genommen. Während der Bund seinen Mehraufwand von 500 Millionen Franken mit der Mehrwertsteuer sicherstellt, haben die Kantone keine Möglichkeit, kurzfristig neue Einnahmequellen zu erschliessen. Wir müssen dafür sorgen, dass den Kantonen keinerlei Verpflichtungen bezüglich ihrer eigenen Leistungen zur Prämienyerbilligung auferlegt werden und Artikel 4 nur insofern eine Änderung erfährt, als der Bundesbeitrag erhöht wird. Es soll den Kantonen bis zum Inkrafttreten des neuen KVG freigestellt bleiben, ob und in welcher Höhe sie eigene Beiträge leisten wollen. Sie kennen ihre Bedürfnisse ja auch am besten. Eine Rückweisung von Artikel 4 des Bundesbeschlusses B an die Kommission ist auch für mich ein gangbarer Weg. Die Kommission muss die Gelegenheit erhalten, die Stellungnahme der Kantone einzuholen. Sie wird dann vermutlich ähnliche Vorbehalte zu hören bekommen, wie ich sie eingangs gemacht habe. Ich habe darum auch einen Rückweisungsantrag vorbereitet, kann mich nun aber auf die Unterstützung meines Standeskollegen beschränken. Auch der Antrag Schmid Carlo und vor allem seine heutige Begründung rechtfertigen sicher eine vertiefte Behandlung in der Kommission. Ich bitte Sie um Unterstützung des Rückweisungsantrages. Viele Kantone wissen tatsächlich nicht, wie das viele Geld verteilt werden muss, ist man doch von einer Notwendigkeit oder Zweckmässigkeit dieses Geldsegens alles andere als überzeugt, vor allem in der heutigen Finanzsituation nicht. Auch ist der Handlungsspielraum extrem klein. Ich empfehle der Kommission, neben der Meinung der Kantone die Interessen des Bundes und nicht zuletzt auch die Interessen der Versicherten als Bürger unseres Staates im Auge zu behalten. Bei einer möglichen Ablehnung des Rückweisungsantrages kann ich problemlos auch den Antrag Schmid Carlo unterstützen. Von der Zielrichtung her kommt er meiner Vorstellung sogar noch näher. Schliesslich kann ich mich auch dem Votum von Frau Beerli anschliessen. Es geht darum, eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, so dass all diese neuen Probleme, die der Kommission nicht bekannt waren, noch einmal behandelt werden können und nicht jetzt - so über einen Leisten geschlagen entschieden werden muss. Schiesser Fritz (R, GL): Als Kommissionsmitglied erlaube ich mir eine kurze Bemerkung zur Situation der Kantone, wie sie dargestellt worden ist. Ich bin mir nicht ganz im klaren darüber, ob in diesem Rat ein amtierender Finanzdirektor sitzt, aber wir haben mindestens altgediente Finanzdirektoren in unserer Mitte. Ich muss offen gestehen: In einem Punkt verstehe ich die Argumentation, wie sie von Herrn Schmid Carlo und von anderen vorgetragen worden ist, nicht. Es wird gesagt, diese
100 Millionen Franken stellten für die Kantone insofern eine Belastung dar, als diese eigene Mittel aufbringen müssten. Entweder sind in einem Kanton die Bundesmittel, die durch entsprechende Kantonsmittel aufgestockt werden müssen, notwendig, und dann werden sie bezogen und entsprechend verteilt; oder sie sind nicht notwendig, wie es das von Kollege Schmid erwähnte Beispiel oder auch das Beispiel meines Kantons beweisen, und dann werden sie nicht bezogen und müssen durch die Kantone auch nicht aufgestockt werden. Wenn Mittel von Kantonen bezogen werden, obwohl es nicht notwendig wäre, liegt der Fehler nicht bei der bundesrechtlichen Regelung, sondern bei den Kantonen: Die Mittel werden in diesen Kantonen verschleudert. Entweder sind die Mittel nötig, oder sie sind es nicht. Ich habe mir von Herrn Moservom Bundesamt für Sozialversicherung sagen lassen, dass diese 100 Millionen Franken vollständig bezogen würden; jene Anteile, Herr Schmid, die Ihrem oder meinem Kanton gehörten, werden von anderen Kantonen bezogen, und die Finanzdirektoren dieser Kantone - nicht unsere! -jammern dann, sie müssten zusätzliche eigene Mittel einschiessen, um diesen Bundesbeitrag zu erhalten. Die Sache ist doch offensichtlich: Es geht doch einfach darum, diese 100 Millionen Franken auch auszuschöpfen. Aber dies zu ändern, ist Sache der kantonalen Finanzdirektoren und der kantonalen Regierungen und nicht unsere Aufgabe. Es gibt aber Kantone - davon bin ich überzeugt -, die auf diese Mittel angewiesen sind. Was wird passieren, wenn 500 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen? Es wird in verschiedenen Kantonen darauf hinauslaufen, dass man auf die 100 Millionen Franken plus
257 Millionen Franken kantonale Mittel verzichten wird, dass also kompensiert wird. Am Schluss sind von jenen rund
500 Millionen Franken aufgrund von Artikel 8 Absatz 4 Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung, also von den
5 Prozent der Mehrwertsteuer, wie wir es beschlossen haben, noch etwa 150 Millionen Franken dazu vorhanden, den Teuerungsschub der Mehrwertsteuer aufzufangen. So sehe ich am Schluss die Regelung, wie sie für das Jahr 1995 entstehen wird. Was ich nicht verstehen kann, ist das Gejammer der kantonalen Finanzdirektoren. Niemand ist verpflichtet, von den
100 Millionen Franken etwas zu beziehen, wenn es in einem Kanton nicht notwendig ist. Am Anfang hat mich der Antrag Schmid Carlo etwas durcheinander gebracht, es wäre sympathisch, 100 Millionen Franken für das Jahr 1995 einzusparen. Ich glaube aber, das wäre nicht der richtige Schritt. Wir sollten eine gewisse Konstanz an den Tag legen und damit auch das neue Krankenversicherungsgesetz nicht gefährden. Ich werde also genau so stimmen, wie ich es in der Kommission getan habe. Zum Antrag Frick: Ich hätte es gerne gesehen, wenn wir diese Fragen in der Kommission noch etwas vertiefter hätten behandeln können. Mit dem Inhalt des Antrages Frick kann ich aber nicht einiggehen, weil ich den Kantonen nicht für ein oder zwei Jahre ein ganz neues System auferlegen möchte. Sonst hätten wir wirklich ein Vor und Zurück, was wir den Kantonen gegenüber nicht verantworten könnten. Formell wäre mir der Antrag Frick zwar lieb, materiell aber kann ich ihm nicht zustimmen. Ich bleibe beim Kommissionsantrag, auch wenn ich gerne
100 Millionen Franken eingespart hätte. Frick Bruno (C, SZ): Gestatten Sie mir nur drei kurze Bemerkungen. Nachdem der Kommissionspräsident mehrheitlich zu den 500 Millionen Franken gesprochen hat, die ja nichts mit dem Antrag Schmid Carlo und meinem Antrag zu tun haben, kann ich mich kurz fassen:
-- 8 of 13 --
19. September 1994 799 Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung
1. Ich anerkenne und bin froh, dassauch Frau Beerli dargelegt hat, dass der Bedarf für diese Mittel seitens des Bundes nicht in allen Kantonen vorhanden ist. Es ist nicht so, dass die Kantone träge oder säumig waren; es ist einfach nicht überall Bedarfvorhanden.
2. Mit Artikel 4 wird ein Giesskannenprinzip fortgesetzt, das sich nicht bewährt hat. Wenn es sich nicht bewährt hat, dürfen wir nicht nochmals 200 Millionen Franken Bundesmittel auf gleiche Weise einsetzen. Es ist nicht der Sinn, dass das Geld an Nichtbedürftige verteilt wird, aber es ist die logische Konsequenz von Artikel 4 Absatz 4. Er schreibt vor, dass die Kantone das Geld verteilen müssen, auch wenn kein Bedarf vorhanden ist. Darum müssen wir nochmals über die Bücher gehen und das in Ruhe überlegen.
3. Wir sind uns-so scheint es mir fast-ja einig, dass die Lösung, die die Kommission vorgelegt hat, nun im nachhinein einige Mängel gezeigt hat; das stelle ich fest, ohne die Kommissionsarbeit herabzumindern. Die Frage ist nur: Wer soll die Überarbeitung machen? Sollen wir eine Differenz schaffen, die in den Nationalrat geht, und die Aufgabe weitergeben, oder sollen wir die Vorlage selber überarbeiten? Ich meine, aus zwei Gründen sollen wir sie selber überarbeiten. Einerseits wäre eine Streichung ein falsches Signal nach aussen: Wir wollen nicht den Abbau unbesehen vom Bedarf, sondern den Umbau und richtigen Einsatz dieser Mittel. Andererseits bieten Kapazitäten wie der Kommissionspräsident und der Kommissionssprecher Gewähr genug, dass in unserer Kommission eine sehr gute Lösung erarbeitet wird. Onken Thomas (S, TG): Gestatten Sie mir nur noch einen Satz: Die Kapazität, Herr Kollege Frick, ist vielleicht vorhanden, aber die Einsicht fehlt Ich widerspreche einfach der Auffassung, es sei hier etwas eingeführt worden, das sich grundsätzlich nicht bewährt habe, und erst in dieser Diskussion seien zudem erhebliche Mängel aufgezeigt worden. Wir haben über all diese Frage schon in der Kommission einlässlich debattiert und diesen Beschluss gefasst. Wenn man sagt, man müsse die Kantone jetzt noch einbeziehen, so möchte ich doch nochmals unterstreichen, dass sie einbezogen worden sind. Auch zu diesem Artikel 4 hat es ein Vorverfahren gegeben. Lesen Sie die Botschaft auf den Seiten 6ff. nach, wo dieses Vorverfahren und sein Ergebnis dargelegt sind. Wir hatten die schriftliche Äusserung der Sanitätsdirektoren vom 13. Mai 1994 vor uns, und wir haben diese erst noch in die Kommission eingeladen. Es soll doch niemand sagen, wir hätten die Kantone und die zuständigen Sanitätsdirektoren nicht begrüsst. Wir haben sie einbezogen, und die Argumente, die hier vorgetragen worden sind, sind uns von ihnen jedenfalls nicht in gleicher Weise unterbreitet worden. Gestützt auf diese Meinungsäusserungen haben wir schliesslich die meines Erachtens vernünftigen Anträge gestellt. Schmid Carlo (C, AI): 1. Herr Onken, ich habe die Seriosität der Kommissionsarbeit nie in Zweifel gezogen. Aber ich weiss aus eigener Erfahrung in anderen Kommissionen, dass jede Kommission die Tendenz hat - und das ist natürlich -, die eigene Vorlage isoliert zu betrachten und sie nicht im Gesamtzusammenhang des Bundeshaushaltes zu sehen. Ich mache niemandem einen Vorwurf, aber gestehen Sie das zu.
2. Herr Onken, es ist nicht richtig, wenn Sie, wie übrigens auch der Kommissionssprecher, zu insinuieren versuchen, die 1,3 Milliarden Schweizerfranken gemäss Bundesbeschluss A würden tangiert. Wir sprechen zu Bundesbeschluss B.
3. Herr Schiesser, ich habe nicht stellvertretend für einen kantonalen Finanzdirektor gejammert, sondern als Bundesparlamentarier, der für die Bundesfinanzen mitverantwortlich ist. Wenn nach dieser Debatte eines klar geworden ist, dann dieses: Diese Prämienverbilligungsbeiträge sind sicher nicht eine unter allen Titeln über alle Zweifel erhabene Subventionierung. Wenn wir aus Bundessicht in einer katastrophalen Finanzlage sind, darf man sicher bei diesen hinsichtlich des Erfolges und derVerhältnismässigkeit nicht abgesicherten Subventionen ansetzen. Es geht mir nicht um die Kantone, es geht mir um den Bund. Irgendwo muss man beginnen, mit Kürzung von Verpflichtungskrediten prospektiv zu sparen - dies, statt über Sanierungen retrospektiv zu sparen. Das ist der Sinn meines Antrages. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Vous me permettrez certainement de parler d'emblée de la décision du Conseil national et de la proposition de votre commission puisque le Conseil fédéral s'y rallie. Oublions donc la version du Conseil fédéral et concentrons-nous sur ce que nous avons dans le dépliant actuel. Mais permettez-moi malgré tout d'évoquer encore une fois l'arrêté fédéral A qui a été adopté tout à l'heure, pour vous rappeler que nous nous trouvons actuellement à la charnière de deux systèmes. Nous avons, avec l'arrêté fédéral A, encore un système «arrosoir» de subventionnement des caisses-maladie, c'est-à-dire un système qui bénéficie à l'ensemble des assurés. Nous avons le nouveau système, inauguré avec l'arrêté fédéral urgent B dont nous parlons maintenant, qui met des moyens à disposition des cantons pour un subventionnement direct des assurés, non pas de tous les assurés, mais de ceux qui sont dans une situation économique où le poids des cotisations de l'assurance-maladie paraît trop lourd et auxquels on souhaite allouer une subvention. Nous sommes donc dans un système hybride, ce qui est actuellement discuté concerne uniquement la deuxième partie du système, celle ouverte sur l'avenir, celle qui met en place un système qui, justement, ne veut plus un subventionnement dont bénéficie l'ensemble des assurés à travers les caisses, mais un système ciblé visant les assurés qui ont le plus de peine à assumer le paiement des cotisations. Je m'étonne un peu que l'on mette justement en question l'élément porteur d'avenir alors que l'on a accepté sans autre, tout à l'heure, l'élément traditionnel qui disparaîtra, avec l'entrée en vigueur de la nouvelle loi. Ceci étant une remarque générale, nous avons maintenant dans l'arrêté fédéral B deux éléments qu'il était sage de la part du Conseil national et de votre commission de séparer. Il y a d'abord les 100 millions de francs d'encouragement aux cantons pour la réduction des primes, déjà contenus dans l'arrêté précédent en vigueur. Ils sont répartis selon la population résidante, la capacité financière et la prime moyenne pour l'assurance de base de chaque canton. Je puis vous dire que la procédure de consultation sur le mode de répartition va avoir lieu incessamment. Nous en sommes au stade de la consultation des offices pour préparer une proposition aux cantons. En ce qui me concerne, je penche actuellement pour un système de distribution de ces 100 millions de francs répondant aux voeux des cantons, une fois de plus d'ailleurs, et qui fixera la répartition pour les deux ans à venir en fonction uniquement de leur capacité financière et de la population résidante. Avec le système que nous avons mis en place nous pourrions pendant les deux ans à venir et pour ces
100 millions de francs nous en tenir à ces deux critères. Les cantons ont déjà été consultés dès novembre de l'année passée, plusieurs fois de façon informelle, parce que nous sentons bien que les différences de situation dans les cantons provoquent des réactions très variées et je m'efforce depuis un an et demi de trouver des systèmes permettant une flexibilité suffisante. C'est pourquoi je considère qu'un renvoi de l'ensemble de cet article en commission, avec pour conséquence une nouvelle discussion en décembre seulement, donc un délai référendaire allant jusqu'au printemps, avec une entrée en vigueur rétroactive, parce qu'il faudra bien qu'on ait l'année comme base pour nos décisions, accroîtrait davantage la confusion qu'il n'aiderait à la résoudre. J'ai cru comprendre, Monsieur Frick, qu'un de vos soucis concernait l'alinéa 4 de l'article 4. Vous y lisez une obligation d'utiliser intégralement les montants potentiellement disponibles, à savoir les 100 millions de francs de la Confédération et les 200 millions de francs attendus des cantons. Ceci serait en contradiction avec la liberté laissée aux cantons de renoncer à participer à ce système de subventionnement des cotisations. L'alinéa 4 ne signifie pas autre chose que ceci: une fois que le canton, souverain, a fixé quelle proportion de sa part aux -- 9 of 13 -Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation 800 19 septembre 1994
100 millions de francs il entendait mobiliser et à laquelle il entendait lui-même ajouter la part correspondante, à partir du moment où cette décision est prise, ce canton devra veiller à ce que ces montants soient effectivement alloués à la subvention des cotisations. Cela ne signifie absolument pas que c'est l'ensemble de l'enveloppe qui doit être mobilisée ou mise à disposition par ce canton. L'alinéa 4 ne concerne, je le répète, que la proportion que le canton aura mobilisée. Il n'est donc pas du tout en contradiction avec l'affirmation qui a été répétée plusieurs fois dans cette salle: chaque canton est libre de demander une part des 100 millions de francs, quitte à la compléter. S'il considère qu'il n'a pas de besoins, il ne réclame rien de ces 100 millions de francs de subvention fédérale et, de son côté, il ne met rien non plus sur la table. Je crois que cette interprétation devait être donnée, pour qu'il n'y ait pas le moindre doute quant à la façon dont cet alinéa 4 doit être compris. J'espère que cela est clair. Si ça ne l'est pas, la divergence doit alors être purement rédactionnelle. C'est bien là l'intention tout à fait évidente, non seulement du Conseil fédéral, mais également de votre commission. J'espère avoir répondu à vos inquiétudes, Monsieur Frick. Premièrement, les cantons ont été consultés, et le seront encore. Deuxièmement, ils peuvent renoncer à leur part des 100 millions de francs de la Confédération et se libérer ainsi de tout obligation financière propre. J'en viens à un troisième élément: il est vrai que ces
100 millions de francs ont fait leurs preuves, qu'ils ont servi l'objectif qui leur était fixé. Ils ont fait l'objet d'une première distribution de 62 millions de francs entre les cantons et le solde a pu être distribué aux cantons qui ont fait un effort additionnel. Cette deuxième distribution, qui n'est prévue que dans le cadre des 100 millions de francs, a grandement aidé des cantons qui ont fait des efforts considérables. Voilà pour ce qui est des 100 millions de francs, les seuls à induire une obligation cantonale pour autant que le canton souhaite entrer dans ce système. J'en arrive aux 500 millions de francs issus de la TVA. Je remarque qu'ils ne sont mis en cause par personne. Il y a là non seulement une promesse qui a été faite, puisque l'on parle de cohérence dans nos attitudes, mais une décision populaire qui a été prise, et dans ce sens-là une promesse qu'il faut absolument tenir. Personne ne met en question ces 500 millions de francs, qui ne créent d'ailleurs pas d'autre obligation pour les cantons que celle de les faire parvenir aux personnes qui ont des bas revenus; on ne souhaitait pas que l'introduction de la TVA les oblige à un effort financier qu'ils ne fournissaient pas dans l'ancien système fiscal. Mais, Madame Beerli, lorsqu'on dit qu'on ne veut pas toucher aux 500 millions de francs, mais uniquement aux 100 millions de francs, c'est considérer le système scolaire de ce pays comme totalement insuffisant: les gens savent que 500 moins 100 font 400. Et c'est de cela dont il s'agit On leur a promis une distribution d'un montant de
5 pour cent de la taxe à la valeur ajoutée pendant les cinq premières années, étant entendu d'ailleurs qu'au-delà de ces cinq années cette compensation devra se poursuivre, mais éventuellement sous une autre forme. Ils savent donc qu'ils doivent recevoir de l'argent en plus. Si vous leur enlevez les
100 millions de francs qu'ils reçoivent actuellement, ils savent très bien qu'ils ne recevront pas, dans ce cas, le montant auquel ils ont droit, celui qu'ils ont décidé eux-mêmes de rétrocéder aux personnes dont les revenus sont les plus bas. Ces
500 millions de francs, comme vous le savez, ne sont pas distribués selon le système de l'arrosoir, mais selon un système qui tient compte de la capacité financière des assurés. C'était la volonté du souverain et c'est dans ce sens-là aussi une amorce du système que vous avez adopté dans la nouvelle loi et dont le peuple décidera en décembre de cette année. J'aimerais ajouter une chose à propos de ces 500 millions de francs qui, à mon avis, doivent être 500 millions de francs en plus. C'est bien la décision qui a été prise. Le Conseil fédéral se rallie à la proposition de votre commission et à celle du Conseil national de traiter les 500 millions de francs à part, de ne pas demander aux cantons de les compléter. Il est clair que j'aimerais tout de même lancer un appel aux cantons afin qu'ils ne réduisent pas leurs prestations sous prétexte qu'ils reçoivent ces 500 millions de francs issus de la taxe à la valeur ajoutée. En d'autres termes, il serait également catastrophique pour la confiance que le peuple porte à nos institutions politiques si des cantons profitaient de ces montants pour réduire ce qu'ils ont subventionné jusqu'à présent. Il faut donc veiller à ce que les cantons - ils s'y sont engagés et ils se sont déclarés prêts à le faire - rendent à la population la moins favorisée ce trop-perçu dû au système delà taxe à la valeur ajoutée. Pour ces 500 millions de francs, nous allons certainement utiliser le critère de la prime moyenne. En fait, étant donné que tous les habitants à revenus identiques paient la même somme à la TVA et auraient donc droit à la même rétrocession, il aurait été normal de distribuer cela sans tenir compte de la capacité financière des cantons, mais uniquement en fonction de la population, de façon que les personnes visées s'y retrouvent. Nous avons malgré tout, en bonne tradition fédérale, considéré que l'on ne pouvait pas passer sur la capacité financière des cantons, mais que nous devions tenir compte de la charge que représentent les cotisations. J'aimerais tout simplement citer deux chiffres. Le système que nous proposons permettra au canton d'Appenzell de recevoir 87 francs par habitant, sur la base de ces 500 millions de francs, alors que celui de Genève recevra 60 francs par habitant II ressort donc très clairement de ces chiffres que la capacité financière du canton reste le critère prépondérant et permet de ce fait de trouver, je crois, le meilleur équilibre entre la volonté de rembourser à chacun appartenant à la catégorie des bas revenus le trop-perçu et celle de tenir compte du fait que nos cantons n'ont pas le même produit cantonal brut. Et cela doit rester un de nos indicateurs, une de nos boussoles, dans toutes nos décisions politiques. C'est la raison pour laquelle je tiens à intervenir également pour vous demander non seulement de ne pas renvoyer cet article en commission - encore une fois, je crois avoir montré aussi que le problème de temps que cela pose est difficile à résoudre -, mais, pour l'essentiel, les cantons sont consultés et le seront encore, et je crois que cela suffirait à rassurer M. Frick; par ailleurs, nous sommes dans la ligne d'une souveraineté cantonale tout à fait respectée. Je vous demande aussi de repousser la proposition Schmid Carlo qui consiste à ne pas donner à la population ce qu'elle avait décidé de rétrocéder sur la taxe à la valeur ajoutée. Je voudrais ajouter une chose sur les conséquences budgétaires de cette décision. Il est clair que nous ne voulons pas, en 1995, dépenser plus que ce qui entrera dans les caisses de la Confédération au titre de ces 5 pour cent. C'est une question que vous avez également soulevée - et qui a peu fait l'objet de discussion - dans votre proposition, Monsieur Schmid. Nous nous sommes entendus avec le Département fédéral des finances et les cantons pour dire que nous ne paierons que
80 pour cent de leur dû dans l'année 1995 - parce que nous ne recevrons pas plus compte tenu de la façon dont nous percevons la taxe à la valeur ajoutée. Ils seront payés en trois versements, de façon à ne pas faire d'avances qui déséquilibrent la trésorerie de la Confédération. Le solde étant versé l'année suivante. Il y aura donc une coïncidence aussi grande que possible entre les rentrées et les sorties fiscales dans la même année. C'est un problème purement comptable, mais qui a également son intérêt en l'occurrence. Il est clair en outre que les cantons veulent savoir, en début d'année, de combien ils disposeront, c'est la raison pour laquelle nous jugeons préférable de mettre une somme fixe plutôt qu'un pourcentage, comme le propose M. Schmid. Sur le plan comptable, cela ne devrait pas poser de problème, ni aux cantons ni à la Confédération. Je vous remercie et je vous demande d'accepter la proposition que vous fait votre commission après s'être ralliée à la version du Conseil national. Erste Abstimmung - Premier vote Für den Antrag Frick Dagegen
6 Stimmen
32 Stimmen
-- 10 of 13 --
19. September 1994 801 Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für den Antrag der Kommission 22 Stimmen Für den Antrag Schmid Carlo 21 Stimmen Art. 7 Abs. 4, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 7 al. 4, eh. II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen Dagegen 9 Stimmen C. Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung C. Arrêté fédéral sur des mesures temporaires contre le renchérissement de l'assurance-maladie Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass es sich hier um den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung handelt. Es wurde dagegen ja das Referendum ergriffen, und der Souverän ist den Empfehlungen und Beschlüssen der Räte gefolgt. Die Beibehaltung dieses Beschlusses entspricht daher dem Willen des Souveräns. Sie kennen den Inhalt: den Preisstopp im ambulanten Bereich und einen relativen Tarifstopp. Sie wissen, dass Kostenbeteiligung ambulant und stationär gleich lange Spiesse schafft und dass die Prämiengleichheitfür Mann und Frau hier auf gesetzlicher Basis verankert ist. Ferner sind die innerkantonale und die interkantonale Spitalplanung vorgeschrieben. Die Kommission ist einhellig für die Weiterführung dieses Beschlusses. Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung, Art. 1 Abs. 3bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l introduction, art. 1 al. 3bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art. 1 Abs. 4 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Beerli, Reymond, Schule) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1 al. 4 Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Beerli, Reymond, Schule) Adhérer à la décision du Conseil national Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Wir haben eine Differenz zwischen der Mehrheit der Kommission - welche Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beantragt - und einer beachtlichen Minderheit. Ich habe den Standpunkt der Mehrheit zu vertreten. Der geltende Text (= Entwurf des Bundesrates) regelt die Nichtanwendbarkeit des Beschlusses, wenn Kassen und Leistungserbringer auf überkantonaler Ebene erstmals einen Tarifvertrag abschliessen. Nun hat der Nationalrat eine weitere Nichtanwendbarkeit beschlossen, und zwar eine auch innerkantonale, wenn stationäre Leistungen, d. h. vor allem Spitalleistungen, kostenneutral in den ambulanten oder teilstationären Bereich verlagert werden können. Anders gesagt: Die Tarife sollen im ambulanten und teilstationären Bereich mit dem Ziel erhöht werden, stationäre Strukturen abzubauen. Dem wurde folgendes entgegengehalten:
1. Es handelt sich bei der Regelung des interkantonalen Rechtes um einen völligen Fremdkörper in dieser Beschluss.
2. Ob der Abbau der stationären Strukturen wirklich erfolgt, ist völlig unsicher und in der kurzen Anwendungszeit des Beschlusses nicht überprüfbar. Eine Auseinandersetzung zwischen Spitin und Spitex möchten wir uns in der gegenwärtigen Situation nicht leisten, und eine zusätzliche Schleuse für Tarifverhandlungen möchten wir nicht öffnen. Aus diesen Erwägungen hat sich die Mehrheit dem Bundesrat angeschlossen, währenddem die Minderheit das Argument vorträgt, keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Wir sind der Meinung, dass dieses Argument durchaus sein Gewicht hat, dass aber recht deutlich und verständlich handfeste Interessen im Spiel sind und daher gemäss Bundesrat entschieden werden sollte. Beerli Christine (R, BE), Sprecherin der Minderheit: Es geht in der Tat um keine schwergewichtige Differenz. In der nationalrätlichen Kommission wurde der Antrag einstimmig gutgeheissen. Frau Bundesrätin konnte sich damals dieser Version auch anschliessen. Im Nationalrat gab es überhaupt keine Diskussion. Dieser Absatz 4 wurde ohne Diskussion beschlossen. Auch dort zeigte Frau Bundesrätin keinen Widerstand. Sie hat sich damit einverstanden erklärt. Es handelt sich darum, dass man die Verschiebung von Leistungen vom stationären in den ambulanten oder teilstationären Bereich fördern möchte, ganz klar mit der Begründung der Kosteneinsparung. Heute werden unter dem Vorwand, es bestehe Notrecht und es könnten keine neuen Tarifverträge abgeschlossen werden, Verhandlungen weitgehend boykottiert, und es ist nicht möglich, neue Tarife zu schaffen, die eine Verlagerung vom stationären auf den teilstationären oder ambulanten Bereich begünstigen würden. Es ist aber weithin bekannt und eine anerkannte Tatsache, dass, volkswirtschaftlich gesehen, Einsparungen vorkommen, wenn ambulant oder teilstationär statt stationär behandelt werden kann. Die Krankenkassen selber haben von sich aus kein grosses Interesse, diese Umlagerung vorzunehmen, da für sie als Kassen daraus keine Einsparungen resultieren, sondern lediglich die Volkswirtschaft als Ganzes begünstigt würde. Ich bitte Sie, die Möglichkeit zu schaffen, dass trotz des Notrechts eine solche Neutarifierung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Permettez-moi d'abord de dire que la règle générale que s'est fixée le Conseil fédéral dans son projet était de modifier le moins possible ces arrêtés fédéraux. Cela n'en vaut pas la peine pour deux ans. Les modifications qui ont été proposées se concentrent uniquement sur des points qui ont posé problème, comme par exemple celui qui nous concerne ici: la nécessité d'introduire une règle précisant-puisque ce point afait l'objet d'un recours-que les tarifs hospitaliers extracantonaux sont également visés par l'arrêté. Nous nous sommes tenus à la volonté de modifier le moins possible ces arrêtés fédéraux. En ce qui concerne la proposition de la commission faite devant le Conseil national, je suis désolée de voir maintenant mon silence interprété comme une approbation. Mettez-le peut-être sur le compte de l'apprentissage que je suis malgré tout encore en train de faire. Je n'ai pas l'habitude de m'opposer à des décisions prises par une commission, lorsque la décision a été aussi claire. Mais, cela ne signifie pas - M™ Heberlein, conseillère nationale, le sait - que j'ai été convaincue par sa proposition. Tout simplement, les choses se sont passées très rapidement et je considérais que, devant une proposition -- 11 of 13 -Augmentation du taux de cotisation de l'Ai. Loi 802 19 septembre 1994 adoptée à l'unanimité par la commission, il ne m'appartenait pas forcément de prendre la parole. Donc, j'aimerais bien que l'on n'interprète pas ce silence comme une approbation, comme un soutien à la proposition Heberlein, même si, effectivement, on dit en français: «Qui ne dit mot consent.» La proposition Heberlein est certainement inspirée par l'idée qu'il ne faudrait pas un système trop rigide, qu'un coup de frein, lorsqu'il dure trop longtemps, finit par créer peut-être des effets pervers - c'est dans ce sens-là qu'elle l'a présentée -, mais malheureusement elle crée un autre effet pervers. Elle fait croire que l'on pourrait dans un court laps de temps apporter des démonstrations qui seraient nécessaires à un tel changement de tarif. Or, ce type de démonstrations ne peut pas être effectué à la légère, ni facilement Sur le plan de l'application, nous considérons qu'il est impossible, dans le cadre limité de cet arrêté, d'apporter la preuve de la neutralité des coûts par des partenaires tarifaires qui demanderaient à ne pas y être soumis. Il faudrait en effet pouvoir démontrer concrètement qu'un type de prestations ambulatoires, par exemple une opération de la main, n'est plus pratiquée en milieu hospitalier. Ceci nous paraît très problématique. Dans ce sens-là, il vaudrait mieux se rallier au projet du Conseil fédéral, limiter les modifications au minimum et ne pas introduire pour une année seulement - je l'espère - une clause aussi compliquée que celle proposée par le Conseil national. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit 20 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 15 Stimmen Art. 2 Abs. 2, Art. 9 Abs. 4, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 2 al. 2, art. 9 al. 4, eh. II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.094 Erhöhung des IV-Beitragssatzes. Bundesgesetz Augmentation du taux de cotisation de l'Ai. Loi Botschaft und Gesetzentwurf vom 29. November 1993 (BB1199411 ) Message et projet de loi du 29 novembre 1993 (FF 199411) Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 1994 Décision du Conseil national du 16 juin 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Onken Thomas (S, TG), Berichterstatter: Die Invalidenversicherung steht unter ganz enormem Druck. Die Kosten steigen mit besorgniserregender Dynamik, und zwar sowohl bei den Renten als auch bei den Sachleistungen. Von 1988 bis 1992 sind die Ausgaben der Invalidenversicherung um 47 Prozent in die Höhe geschnellt: von 3,574 auf 5,251 Milliarden Franken. Die Einnahmen haben damit nicht Schritt gehalten; sie nahmen nur um 39 Prozent zu. Und die Schere öffnet sich weiter. Einerseits wird die beitragspflichtige Lohnsumme nur massig wachsen, andererseits ist eine einschneidende 5prozentige Kürzung des Bundesbeitrages an die Invalidenversicherung zu verkraften. Eine letztlich sehr verhängnisvolle Entwicklung also - verhängnisvoll, zumal die Beanspruchung dieser Sozialversicherung laufend wächst. Der enge Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Rezession ist dabei evident. Die hartnäckige Arbeitslosigkeit schlägt auf die Invalidenversicherung durch. Vorab ältere, mehr und mehr aber auch jüngere Erwerbslose, Langzeitarbeitslose natürlich vor allem, werden invalidisiert und der IV überwiesen. Einmal mehr zeigt es sich, dass unsere Sozialversicherungszweige wie ein System von kommunizierenden Röhren zusammenhängen. Die schnelle Sanierungsmassnahme hier, die vermeintliche Einsparung dort schlagen sich handkehrum an anderen Orten nieder und führen dort fast sachzwangmässig zu Mehrausgaben. Wir müssen - dies nebenbei bemerkt - in der Sozialpolitik, auch in der Sozialpolitik, unser enges Spartendenken aufgeben und endlich zu einer zusammenhängenderen, übergreifenderen Optik finden. Wer die finanziellen Schwierigkeiten der Invalidenversicherung beklagt, wird aber auch vor anderen Implikationen die Augen nicht verschliessen dürfen, etwa vor der schieren Unmöglichkeit, Arbeitsplätze für Behinderte zu finden und also den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» in einer Zeit wie dieser einzulösen, oder vor der Erschwernis der geschützten Werkstätten, aus der Wirtschaft Aufträge und Arbeit hereinzuholen und damit eine einigermassen sinnerfüllte Beschäftigung für die behinderten Menschen aufrechtzuerhalten. Die Organe und Institutionen der Invalidenversicherung sehen sich zudem einem erhöhten organisatorisch-administrativen Aufwand und wachsenden Anforderungen an Beratung, an Betreuung und an Begleitung gegenüber. Was Wunder also, dass die Kosten aus dem Ruder laufen? Vielleicht ist dies der soziale Preis nicht nur für die Konjunkturrückschläge und die Rezession, sondern auch für den erhöhten Rhythmus unseres Wirtschaftslebens, für die Rationalisierungsdynamik und den Leistungsdruck, dem mehr und mehr Menschen nicht gewachsen sind, Menschen, die darob einfach aus der Logik des Systems herausfallen. Sind wir bereit, diesen Preis zu bezahlen? Der Bundesrat beantragt in seiner Vorlage, angesichts der zugespitzten Situation den heutigen IV-Beitragssatz von 1,2 Prozent im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung festzuschreiben und ihn zunächst einmal um 0,2 Prozentpunkte auf 1,4 Prozent zu erhöhen, mit der Möglichkeit allerdings, im Ausnahmefall sogar auf 1,5 Prozent gehen zu können. Schon der Nationalrat hat ihm diesen kleinen Spielraum mit seinen Beschlüssen genommen. Er will es vorderhand bei den 1,4 Prozent belassen und die angesagte Erhöhung zudem durch eine entsprechende Senkung beim Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung um 0,2 Prozentpunkte kompensieren. Die Gesamtbelastung bleibt damit also insgesamt konstant. Die vorberatende Kommission Ihres Rates schliesstsich mit 9 zu 1 Stimmen dem Entscheid des Nationalrates an. Mehr als die kompensierte 0,2prozentige Erhöhung liegt, nach Auffassung der Kommission, im Augenblick nicht drin. Der Faktor Arbeit soll nicht ohne Not verteuert werden - nicht ohne Not und vor allem nicht ohne ersichtliches Konzept, ohne Aussicht auf Stabilisierung und Konsolidierung. Unserer Kommission fehlt insbesondere die verlässliche Perspektive bei der Invalidenversicherung, die Hoffnung auf eine dauerhafte Besserung. Die Erhöhung auf 1,4 Prozent reicht nämlich nicht aus; soviel istgewiss. Selbst die vom Bundesrat eingeplanten 1,5 Prozent hätten nicht ausgereicht! Die Defizite der nächsten Jahre sind vorprogrammiert. Schon für dieses Jahr wird mit einem Fehlbetrag von über 600 Millionen Franken gerechnet, vielleicht sogar mit bis gegen 700 Millionen, und die Defizite, obwohl sie sich verkleinern, bleiben auch in den kommenden Jahren bestehen und pendeln zwi-- 12 of 13 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.002 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1994 - 18:15 Date Data Seite 791-802 Page Pagina Ref. No 20 024 680 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 13 of 13 --