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Entscheid

94-010

Verwaltungsbehörden 31.05.1994 94.010

31. Mai 1994Deutsch19 min

Source admin.ch

Erwägungen

40.

000 Franken erfordern. Die Anlage könnte noch dieses Jahr in Betrieb genommen werden, wenn der Rat in der Frühjahrssession beschliesst. Erwägungen des Büros

1.

Neues Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung: Teilprojekt Personensuchanlage Im Zusammenhang mit der Realisierung von KOMBV (Ersatz der alten Telefonzentralen durch ein neues Kommunikationsnetz für die Bundesverwaltung in der Region Bern) werden auch die vorhandenen und grösstenteils veralteten Personensuchanlagen (PSA) durch ein flächendeckendes Gesamtsystem auf UHF-Funkbasis ersetzt. Die dafür erforderliche Infrastruktur wird künftig auch Anwendern, welche bis heute keine PSA installiert haben, kostenlos und ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. Das System weist folgende Leistungsmerkmale auf: - Ruftonempfänger mit wahlweise diskretem oder lautem Signal; - alphanumerische Anzeige von frei wählbaren oder vordefinierten Texten; - Suchvorgängefür Einzelpersonen und definierte Personengruppen; - Empfang der Meldungen inner- und ausserhalb von Gebäuden im Raum Stadt Bern und Umgebung. PSA-KOMBV kann als autonomes System über ein Bedienungsgerät, gekoppelt mit der Haustelefonzentrale oder auf beide Arten gleichzeitig betrieben werden. Das Amt für Bundesbauten hat aufgrund des durchgeführten Wettbewerbes die Firma Ascom Telematic AG mit der Lieferung beauftragt.

2.

Nutzung der Personensuchanlage KOMBV für das Parlament Die Infrastruktur von PSA-KOMBV (Zentrale Ausrüstung, Schnittstellen, Sender, Antennen) ist eine ideale Basis, um eine PSA für das Parlament aufzubauen. Die zusätzliche Investition beschränkt sich auf die Beschaffung der Empfänger und einer zentralen Bedienstation. Es ist kein zusätzliches Bedienungs- und Wartungspersonal nötig, und es fallen keine zusätzlichen Betriebskosten an, ausser für gelegentlichen Batterieersatz. Das System erlaubt die Bildung von vier Personengruppen, z. B. NR/SR/Fraktion/4. Personengruppe. Vordefinierte Mitteilungen können an die Personengruppen per Tastendruck von den Pulten der Ratspräsidenten oder Ratspräsidentinnen wie auch von einer zentralen Bedienstation im Sekretariat aus abgesetzt werden. So kann z B. allen Nationalräten und Nationalrätinnen oder Ständeräten und Ständerätinnen innerhalb des Wirkungsbereiches des Rufsystems eine Abstimmung angekündigt (Abst/Vote) oder eine Fraktion zu einer Sitzung einberufen werden (Frac 1030/Sitzung) usw. Es versteht sich dabei von selbst, dass das Ratspräsidium trotz des Einsatzes einer modernen Personensuchanlage nicht für eine allfällige Abwesenheit eines Ratsmitgliedes anlässlich einer Abstimmung verantwortlich gemacht werden kann. Individuelle Mitteilungen an Ratsmitglieder (z. B. R/01 997 55 11, also Rückruf auf Nr. 01 99755 11) können bis zur Realisierung der neuen Haustelefonzentrale für das 322er-Netz 1995 von der zentralen Bedienungsstation, später von jedem Telefonapparat in einer Bundesliegenschaft in Bern aus abgesetzt werden. Am System können auch Alarme aufgeschaltet werden, welche auf dem Empfänger einer bestimmten Person oder Personengruppe angezeigt werden. Die Mitteilungen können innerhalb des Parlamentsgebäudes überall, ausserhalb des Parlamentsgebäudes im Stadtgebiet mit geringen Einschränkungen (Gebäude in stark armierter Betonbauweise, Untergeschosse) fast überall empfangen werden. Das bisherige optisch/akustische Rufsystem kann im Parallelbetrieb mit der neuen PSA weiter benutzt werden. Jedes Ratsmitglied erhält leihweise einen persönlichen Rufempfänger. Die Empfänger sind mit einer alphanumerischen Anzeige für maximal 2 mal 8 Zeichen versehen. Sie können stumm geschaltet (nur optische Anzeige) und ganz ausgeschaltet werden. Die letzten vier Mitteilungen werden gespeichert. Die Lautstärke des Rufsignals kann individuell auf drei Stufen eingestellt werden. Die Empfänger werden mit Batterien betrieben. Die Auswechslung der Batterien kann von den Parlamentsdiensten vorgenommen werden. Auf wiederaufladbare Batterien wird verzichtet, weil sich diese allzurasch er-- 1 of 4 -Système de recherche de personnes 432 31 mai 1994 schöpfen und der Aufwand für das Aufladen von wöchentlich

250.

Akkus zu gross wäre.

3.

Termine Die Installation der Gesamtinfrastruktur für PSA-KOMBV ist bis April 1994 fertiggestellt. Die PSA für das Parlament wird voraussichtlich im Sommer 1994 in Betrieb genommen und kann ab Sommer 1995 auch über das Telefonnetz betrieben werden.

4.

Kosten und Finanzierung Für den Nationalrat betragen die Kosten für 200 Empfänger, die Zentraleinheit sowie die erforderlichen Schnittstellen

160000.

Franken. Die Zusatzkosten einer Erweiterung des Systems für die Anwendung auch im Ständerat belaufen sich auf insgesamt 40 000 Franken. Der Einbau der Anlage im Jahre 1994 kann über den KOMBV-Kredit finanziert werden, weil sich der Ersatz von drei alten Anlagen etwa um ein Jahr verzögern wird. Jagmetti Riccardo (R, ZH) présente au nom du Bureau le rapport écrit suivant: Le Conseil national, transmettant le postulat Reimann Maximilian (92.3443) «Elections et votations au Conseil national. Annonce préalable» (BO 1992 N 2756), a accepté l'installation d'un système de recherche de personnes pour annoncer les élections et les votes au Conseil national (BO 1993 N 2176). Le système adopté offre les possibilités suivantes: - réception de signaux acoustiques forts ou faibles au choix; - affichage alphanumérique de textes à choisir librement ou d'inscriptions codifiées; - recherche de personnes ou de groupes sélectionnés; - réception de communications dans la ville de Berne et dans ses environs (dans les bâtiments ou à l'extérieur); - l'installation du Conseil national est aussi conçue pour la recherche des membres du Conseil des Etats pendant les séances des Chambres réunies. Se pose maintenant, pour le Conseil des Etats, la question de sa participation au projet Les raisons invoquées par le postulant avaient essentiellement trait à l'impossibilité d'être atteint dans les salles de commission, à la bibliothèque ou en suivant les débats de l'autre conseil. Aujourd'hui, il faut savoir que les travaux en cours dans le bâtiment du Parlement vont tôt ou tard imposer une refonte du système d'appel en place. De nouveaux locaux seront attribués aux commissions et aux députés dans des secteurs aujourd'hui non couverts par les signaux acoustiques et lumineux. La décision du Conseil des Etats serait donc davantage une réponse à un problème d'infrastructure qu'aux questions soulevées par le postulat Pour le Conseil des Etats, l'acquisition de récepteurs individuels et l'installation d'une station d'appel sur le pupitre de la présidence occasionnerait une dépense de 40 000 francs. La mise en service pourrait se faire cette année encore si la décision était prise au cours de la session de printemps 1994. Considérations du Bureau

1.

Nouveau réseau de télécommunication de l'administration fédérale. Système de recherche de personnes L'administration fédérale mène actuellement à terme un projet de communication électronique entre ses services de la région de Berne pour remplacer ses anciens centraux téléphoniques par un réseau de communication moderne. Dans ce cadre, les systèmes de recherche de personnes, en grande partie surannés, seront remplacés par un système électronique général à ultrahaute fréquence desservant un territoire donné. L'équipement nécessaire sera mis sans restriction à la disposition d'usagers qui n'ont pas encore d'installation de recherche. Le système adopté offre les possibilités suivantes: - réception de signaux acoustiques forts ou faibles au choix; - affichage alphanumérique de textes à choisir librement ou d'inscriptions codifiées; - recherche de personnes ou de groupes sélectionnés; - réception de communications dans la ville de Berne et dans ses environs (dans les bâtiments ou à l'extérieur). Ce système peut être exploité soit de manière autonome, avec une station d'appel, soit connecté au central domestique ou encore en combinaison des deux modes. A la suite d'un appel d'offres, l'Office des constructions fédérales a choisi le système Ascom Telematic SA

2.

Utilisation du système de recherche par le Parlement L'équipement (unité centrale, interfaces, émetteur, antennes) constitue une base idéale pour un système d'appel du Parlement L'investissement supplémentaire se limite à l'acquisition des récepteurs et d'une station d'appel. Le service, l'entretien - hormis le remplacement des piles - et l'exploitation ne requièrent ni du personnel ni frais supplémentaires. Le système permet de créer quatre groupe d'usagers (p. ex. CN/CE/groupes/autres personnes). Des communications codifiées peuvent être transmises à ces groupes soit par pression sur une touche installée sur le pupitre présidentiel de chaque Conseil, soit d'une station d'appel au secrétariat. Ainsi, il sera possible d'annoncer un vote à tous les députés d'un Conseil (Abst/Vote) ou, par exemple, convoquer les membres d'un groupe à une séance (Groupe 10.30/Réunion) où qu'ils se trouvent dans le rayon de diffusion. Mais il va sans dire que la présidence ne saurait, malgré ce nouvel équipement, être rendue responsable des absences au moment d'une votation. Des communications personnelles aux députés (p. ex. R/019975511, c'est-à-dire rappeler le No 01 997 55 11) pourront être transmises par la station d'appel jusqu'au moment de la mise en service, en 1995, du nouveau central domestique du réseau des numéros commençant par 322. Il sera alors possible de transmettre une information numérique à partir de n'importe quel appareil de téléphone d'un immeuble de la Confédération à Berne. Le système peut aussi être muni d'alarmes pour les récepteurs de certaines personnes ou de groupes. Les communications pourront être reçues partout dans le Palais du Parlement et, à quelques exceptions près (bâtiments en béton armé massif, sous-sols), dans toute la ville. Le système actuel d'appel optique et acoustique pourra être utilisé parallèlement avec le nouveau système. Chaque député recevra un récepteur personnel en prêt. Ce récepteur permettra l'affichage alphanumérique de 2 x 8 caractères au maximum. On pourra l'enclencher de façon à éliminer les signaux sonores (et se contenter de signaux optiques), mais on pourra aussi le mettre hors circuit. Les quatre dernières communications seront mémorisées. Le volume du signal sonore pourra être réglé; on pourra choisir entre trois degrés d'intensité. Les récepteurs fonctionnent à l'aide de piles. Les Services du Parlement peuvent se charger du remplacement des piles usagées. L'utilisation d'accumulateurs rechargeables s'est avérée trop onéreuse, leur capacité étant limitée à une semaine.

3.

Délais L'installation du système global d'appel prévu dans le cadre du projet de communication électronique dans l'administration fédérale sera terminée en avril 1994. Pour le Parlement, la mise en service devrait se faire au cours de l'été 1994. Dès l'été 1995, il pourra aussi être exploité par l'intermédiaire du réseau téléphonique.

4.

Coût; financement Pour le Conseil national, l'acquisition de 200 récepteurs, de l'unité centrale et des interfaces coûtera 160000 francs. Pour le Conseil des Etats, la dépense globale supplémentaire sera de 40 000 francs. Les travaux d'aménagement pourront être financés par le crédit ouvert pour la communication électronique. Antrag des Büros Das Büro beantragt, die Beschaffung des im vorliegenden Bericht beschriebenen Personensuchsystems zu genehmigen. Proposition du Bureau Le Bureau propose d'approuver l'acquisition du système de recherche de personnes décrit dans le présent rapport Küchler Nikiaus (C, OW), Berichterstatter: Zu diesem «schwerwiegenden Geschäft» noch kurz folgende Erläuterungen in Ergänzung zum schriftlichen Bericht -- 2 of 4 -31. Mai 1994 433 Personensuchanlage für den Ständerat Es geht darum, jedem Mitglied des Ständerates leihweise einen sogenannten Ruftonempfänger, d. h. einen Piepser, abzugeben, wie ich ihn hier in der Hand halte, also ein relativ handliches, kleines Gerät Die Reichweite dieses Piepsers umfasst die ganze Stadt Bern. So kann z. B. ein Ratsmitglied erreicht werden, das sich mit einer Besuchergruppe auf der Tribüne des Nationalrates befindet, das sich in der Bibliothek befindet oder das allenfalls in seiner Unterkunft ein Berichterstatterreferat ausarbeitet usw. Weshalb kommt es zu diesem Antrag? Die alten Telefonzentralen und die alten Personensuchanlagen für die Bundesverwaltung in der Region Bern müssen ersetzt werden. Studien haben nun ergeben, dass die neuen Infrastrukturanlagen für die Bundesverwaltung ohne weiteres gleichzeitig auch in der Lage wären, für die Personensuchanlage des Parlamentes zu dienen. Die zusätzlichen Investitionen würden sich lediglich noch auf die Beschaffung der Piepser und auf die Einrichtung einer zentralen Bedienungsstation am Pult des Präsidenten beschränken. Weitere namhafte Investitionen wären nicht zu tätigen. Es kommt hinzu, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Telefonzentrale der Bundesverwaltung ab 1995 die bisherigen Rufoder Alarmanlagen in den Parlamentarierbüros ausser Betrieb gesetzt werden müssen. Aufgrund dieser Situation hat der Nationalrat auf Antrag seines Büros am 2. Dezember 1993 die Einführung einer Personensuchanlage für seine Mitglieder beschlossen (AB 1993 N 2176). Der Nationalrat wäre also infrastrukturmässig bessergestellt als der Ständerat. Es geht also heute darum, ob auch die Mitglieder unseres Rates mit einem sogenannten Ruftonempfänger ausgerüstet werden wollen oder nicht. Die Zusatzkosten für diese Ausdehnung der ohnehin zu installierenden Anlage würden sich auf

40 000 Franken belaufen. Wie nun aber dem ständerätlichen Büro im nachhinein noch mitgeteilt wurde, würden die Kosten für den erforderlichen Ersatz der Ruf- oder Alarmanlagen in den Parlamentarierbüros weit höher zu stehen kommen als lediglich 40 000 Franken, wenn sich der Ständerat nicht parallel zum Nationalratfür dieses neue Rufsystem entscheiden sollte, d. h., wenn sich die Mitglieder unseres Rates vollständig von der Information des Ratsbetriebes abschneiden wollten. Wenn sich also der Ständerat für den sogenannten Piepser entscheiden würde, könnten die erwähnten Wiederherstellungskosten in den Parlamentarierbüros hier im Bundeshaus eingespart werden. Wenn Sie den Piepser aber nicht wollen, sparen Sie der Bundeskasse überhaupt kein Geld ein, dann müssen für weit mehr Geld die Leitungen wieder in die Parlamentarierbüros gezogen werden. Der Nationalrat - wie gesagt - hat sich bereits dafür entschieden. Jetzt geht es lediglich darum, ob Sie sich ebenfalls noch für diesen Piepser entscheiden wollen. In diesem Sinne möchte das Büro Ihnen den Entscheid vorbehalten. Das Büro hätte sich für die Anschaffung entschieden. Aber es hält ausdrücklich fest, dass das einzelne Ratsmitglied nach wie vor selbst dafür verantwortlich bleibt, dass es die Abstimmung in unserem Rat nicht verpasst Dies meine zusätzlichen Erläuterungen zum schriftlichen Bericht. Ruesch Ernst (R, SG): Zu diesem Geschäft des Jahrhunderts, das wir heute behandeln, könnte man ruhig sagen: Gehen wir jetzt zum Mittagessen über! Dennoch stelle ich Ihnen den Antrag, diese Beschaffung abzulehnen, und zwar schlicht aus dem Grunde, weil wir hier ein Zeichen setzen sollten, selbst wenn Herr Küchler sagt, wir könnten nichts mehr einsparen, der Nationalrat habe über diese Kosten schon beschlossen. Wir sollten einmal gegen unnötige Ausgaben demonstrieren. Man sollte einmal bei sich selbst anfangen zu sparen. Natürlich, wenn das 40 000 Franken kostet, hat dies keinen Einfluss auf die 40 Milliarden unseres Budgets. Das ist vollkommen klar. Aber in der Finanzkommission diskutieren wir mit den Departementen über Posten in dieser Grössenordnung. Darum müssen wir auch in eigener Sache kritisch sein. Der Ständerat könnte vielleicht im Gegensatz zum Nationalrat in genügender Stärke zusammenkommen, ohne dass «zusammengepiepst» wird. Ich bin der Auffassung, dass es sich sogar auf die Disziplin negativ auswirken könnte. Wenn man einen Pipser bei sich hat, kann man sich ruhig irgendwo im Bundeshaus oder irgendwo in der Umgebung aufhalten; wenn man das nicht hat, ist man gezwungen, nach alter Väter Sitte da zu sein, wenn der Präsident zur Abstimmung ruft. Ich bitte Sie deshalb, dass der Ständerat weiterarbeitet, ohne sich «zusammenpiepsen» zu lassen. Meier Josi (C, LU): Ich bin sehr glücklich, dass Herr Ruesch diesen Antrag gestellt hat Es ist nicht einmal ein Finanzproblem. Es geht nur um ein unnötiges «Gadget», das uns hier empfohlen wird und auf das wir wirklich verzichten können. Ich glaube, beim Nationalrat piepst's wohl. (Heiterkeit) Ich finde das ebenso unnötig wie den Zettel «Organisation des Notfalldienstes im Parlamentsgebäude», den wir erhalten haben, wo uns für den Fall der Bombendrohung empfohlen wird, wir sollten in erster Linie die vertraulichen Akten einschliessen - solche haben wir ohnehin nicht! (Heiterkeit) Präsident: Da wir im Ständerat im Gegensatz zum Senat der Vereinigten Staaten noch nicht über eine eigene kleine Untergrundbahn verfügen, besteht auch nicht die Gefahr, dass wir dort steckenbleiben. Abstimmung - Vote Für den Antrag Ruesch 26 Stimmen Für den Antrag des Büros 1 Stimme Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Personensuchanlage für den Ständerat Système de recherche de personnes pour le Conseil des Etats In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.010 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 31.05.1994 - 08:00 Date Data Seite 431-433 Page Pagina Ref. No 20 024 299 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

40 000 Franken belaufen. Wie nun aber dem ständerätlichen Büro im nachhinein noch mitgeteilt wurde, würden die Kosten für den erforderlichen Ersatz der Ruf- oder Alarmanlagen in den Parlamentarierbüros weit höher zu stehen kommen als lediglich 40 000 Franken, wenn sich der Ständerat nicht parallel zum Nationalratfür dieses neue Rufsystem entscheiden sollte, d. h., wenn sich die Mitglieder unseres Rates vollständig von der Information des Ratsbetriebes abschneiden wollten. Wenn sich also der Ständerat für den sogenannten Piepser entscheiden würde, könnten die erwähnten Wiederherstellungskosten in den Parlamentarierbüros hier im Bundeshaus eingespart werden. Wenn Sie den Piepser aber nicht wollen, sparen Sie der Bundeskasse überhaupt kein Geld ein, dann müssen für weit mehr Geld die Leitungen wieder in die Parlamentarierbüros gezogen werden. Der Nationalrat - wie gesagt - hat sich bereits dafür entschieden. Jetzt geht es lediglich darum, ob Sie sich ebenfalls noch für diesen Piepser entscheiden wollen. In diesem Sinne möchte das Büro Ihnen den Entscheid vorbehalten. Das Büro hätte sich für die Anschaffung entschieden. Aber es hält ausdrücklich fest, dass das einzelne Ratsmitglied nach wie vor selbst dafür verantwortlich bleibt, dass es die Abstimmung in unserem Rat nicht verpasst Dies meine zusätzlichen Erläuterungen zum schriftlichen Bericht. Ruesch Ernst (R, SG): Zu diesem Geschäft des Jahrhunderts, das wir heute behandeln, könnte man ruhig sagen: Gehen wir jetzt zum Mittagessen über! Dennoch stelle ich Ihnen den Antrag, diese Beschaffung abzulehnen, und zwar schlicht aus dem Grunde, weil wir hier ein Zeichen setzen sollten, selbst wenn Herr Küchler sagt, wir könnten nichts mehr einsparen, der Nationalrat habe über diese Kosten schon beschlossen. Wir sollten einmal gegen unnötige Ausgaben demonstrieren. Man sollte einmal bei sich selbst anfangen zu sparen. Natürlich, wenn das 40 000 Franken kostet, hat dies keinen Einfluss auf die 40 Milliarden unseres Budgets. Das ist vollkommen klar. Aber in der Finanzkommission diskutieren wir mit den Departementen über Posten in dieser Grössenordnung. Darum müssen wir auch in eigener Sache kritisch sein. Der Ständerat könnte vielleicht im Gegensatz zum Nationalrat in genügender Stärke zusammenkommen, ohne dass «zusammengepiepst» wird. Ich bin der Auffassung, dass es sich sogar auf die Disziplin negativ auswirken könnte. Wenn man einen Pipser bei sich hat, kann man sich ruhig irgendwo im Bundeshaus oder irgendwo in der Umgebung aufhalten; wenn man das nicht hat, ist man gezwungen, nach alter Väter Sitte da zu sein, wenn der Präsident zur Abstimmung ruft. Ich bitte Sie deshalb, dass der Ständerat weiterarbeitet, ohne sich «zusammenpiepsen» zu lassen. Meier Josi (C, LU): Ich bin sehr glücklich, dass Herr Ruesch diesen Antrag gestellt hat Es ist nicht einmal ein Finanzproblem. Es geht nur um ein unnötiges «Gadget», das uns hier empfohlen wird und auf das wir wirklich verzichten können. Ich glaube, beim Nationalrat piepst's wohl. (Heiterkeit) Ich finde das ebenso unnötig wie den Zettel «Organisation des Notfalldienstes im Parlamentsgebäude», den wir erhalten haben, wo uns für den Fall der Bombendrohung empfohlen wird, wir sollten in erster Linie die vertraulichen Akten einschliessen - solche haben wir ohnehin nicht! (Heiterkeit) Präsident: Da wir im Ständerat im Gegensatz zum Senat der Vereinigten Staaten noch nicht über eine eigene kleine Untergrundbahn verfügen, besteht auch nicht die Gefahr, dass wir dort steckenbleiben. Abstimmung - Vote Für den Antrag Ruesch 26 Stimmen Für den Antrag des Büros 1 Stimme Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Personensuchanlage für den Ständerat Système de recherche de personnes pour le Conseil des Etats In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.010 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 31.05.1994 - 08:00 Date Data Seite 431-433 Page Pagina Ref. No 20 024 299 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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