Lexipedia

Entscheid

94-031

Verwaltungsbehörden 28.09.1994 94.031

28. September 1994Deutsch39 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Es muss sich um Veranstaltungen des Detailverkaufes handeln.

2.

Es muss eine öffentliche Ankündigung erfolgen.

3.

Es muss eine besondere Vergünstigung gewährt werden.

4.

Diese besondere Vergünstigung muss vorübergehenden Charakter haben. Wir unterscheiden zwischen Total- und Teilausverkäufen einerseits und Sonderverkäufen anderseits. Alle diese Kategorien unterliegen je wieder ganz verschiedenen Vorschriften. Die wichtigste Rolle in der sehr dichten Regulierung spielt der Faktor Zeit Man kann einen Aus- oder Sonderverkauf nicht irgendwann stattfinden lassen, vor allem nicht einfach dann, wenn er vom Geschäftsgang her angezeigt wäre. Totalausverkäufe finden zur Räumung aller Warenbestände wegen Geschäftsaufgabe statt, Teilausverkäufe zur Räumung bestimmter Warengattungen oder wegen Brand- und Wasserschäden. Sonderverkäufe dürfen nur in den Monaten Januar und Februar sowie Juli und August abgehalten werden. Kurz, der Regelungen sind sehr viele. Es dürfen z. B. keine Waren mit einbezogen sein, die im Hinblick auf den Ausverkauf erworben oder während des Ausverkaufes aus einer anderen Filiale herbeigeschafft wurden. Es ist klar, dass solche engen Regelungen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten von heute nicht mehr entsprechen. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass selbst Gewerbetreibende, zu deren Schutz die Bestimmungen einmal aufgestellt worden waren, nicht mehr an ihnen hängen. Heute ist Flexibilität gefragt Die Lagerhaltung wird nach Möglichkeit optimiert, «just in time» gilt auch hier. Der Unternehmer will keine grossen Lager, und er will sie vor allem abbauen, wenn es für seinen Betrieb am besten ist Die geltende Ordnung erschwert zudem den Marktzutritt für neue Produkte und Anbieter, da zeitlich befristete Einführungsangebote ausserhalb der Sonderverkaufsperioden also Januar/Februar oder Juli/August - nicht erlaubt sind. Aus all dem ersehen Sie, dass eine solche Gesetzgebung völlig verkehrt in der Landschaft liegt Zu den wirtschaftlichen Nachteilen kommen rechtliche Gründe. Die Beurteilung der Inserate, beispielsweise, was noch tolerierbar sei und was nicht, ist eine Ermessensfrage. Sie finden ein paar Müsterchen zur Illustration auf den Seiten 9,11 und 12 der Botschaft Der Vollzug der Vorschriften ist nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand zu erreichen, und die Vorschriften werden auf mannigfaltige Weise umgangen und Grauzonen ausgenutzt. Auch dies ist mit ein Grund, weshalb die Akzeptanz der Gesetzgebung bei den zu Schützenden nicht mehr gewaltig ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten ihrerseits sind inzwischen derart an verschiedenste Aktionen, Sonderangebote, Preisbrecher und wer weiss noch was alles gewöhnt, dass sie den Unterschied zwischen diesen Angeboten und den eigentlichen Ausverkäufen längst nicht mehr kennen. Vor Irreführung geschützt werden sie auch nicht mehr durch die Ausverkaufsartikel, sondern durch den allgemeinen Teil des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und durch die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen. Diese Bestimmungen reichen aus, um den Wegfall der beiden Ausverkaufsartikel zu kompensieren, dies um so mehr, als seit dem 1. April 1994 mit Artikel 13a des UWG auch die Umkehr der Beweislast gilt. Mit der Abschaffung dieser beiden Ausverkaufsartikel tun wir einen längst fälligen, wenn auch nicht übermässig grossen Schritt in Richtung Deregulierung und Liberalisierung. Die einstimmige Kommission für Wirtschaft und Abgaben empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung. Bei Artikel 21 geht es um die Bewilligungspflicht für Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen und bei Artikel 22, daraus abgeleitet, um die Befugnisse der Kantone. Das betrifft den

2.

Abschnitt des UWG. Artikel 25 ist eine rein redaktionelle Folge aus der Aufhebung der Artikel 21 und 22, und Artikel 27 Absatz 2 ebenso. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Ziff. l, II Titre et préambule, ch. I, II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.031 Militärische Bauten (Bauprogramm 1994) Ouvrages militaires (Programme de constructions 1994) Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. März 1994 (BEI II569) Message et projet d'arrêté du 23 mars 1994 (FF II 549) Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1994 Décision du Conseil national du 17 juin 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Mit der Botschaft vom 23. März 1994 beantragt der Bundesrat für militärische Bauten im Rahmen des Bauprogramms 1994 die Bewilligung von Verpflichtungskrediten von insgesamt 195,48 Millionen Franken. Am 23. Juni 1994 hat sich die Sicherheitspolitische Kommission in vier Unterkommissionen die Projekte fast aller gemäss Bauprogramm 1994 geplanten Bauten vor Ort vorstellen und erläutern lassen. Am 24. Juni 1994 hat die Gesamtkommission die Berichte der Subkommissionen angehört und diskutiert sowie die Vorlage beraten. Das Bauprogramm 1994 war in der Kommission unbestritten. Einstimmig beantragt die Kommission deshalb, auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1994) einzutreten und ihm zuzustimmen. Der Ständerat ist Zweitrat Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss ohne irgendeine Änderung am 17. Juni 1994 mit 116 zu 7 Stimmen zugestimmt Das Bauprogramm 1994 beinhaltet:

1.

Arbeiten für die Werterhaltung von Kampf- und Führungsbauten: 11 Millionen Franken. Kampf- und Führungsbauten brauchen wir selbstverständlich auch bei der «Armee 95».

2.

Neu- und Umbauten sowie den Erwerb von Liegenschaften für die Logistik: 70,05 Millionen Franken.

3.

Bauten für die Ausbildung inklusive Sanierung von Truppenunterkünften: 92,47 Millionen Franken.

4.

Bauten für die Rüstungstechnik: 12,96 Millionen Franken.

5.

Sanierung von Pachtgütern des Bundes auf Waffen- und Schiessplätzen: 7 Millionen Franken. Bei den geplanten Bauten und beim Erwerb der Liegenschaften ist insbesondere geprüft worden: - ob sie auf die Bedürfnisse der «Armee 95» ausgerichtet sind, d. h., ob sie in der «Armee 95» tatsächlich benötigt werden und deren Anforderungen auch entsprechen; - ob die Bauten den im Armeeleitbild 95 aufgestellten Grundsätzen und Richtlinien für militärische Bauten entsprechen;

-- 1 of 7 --

28.

September 1994 933 Militärische Bauten (Bauprogramm 1994) - ob mit den finanziellen Mitteln sorgfältig und sparsam umgegangen wird. Für 1994 legt der Bundesrat ein relativ kleines Programm für militärische Bauten vor. Der finanzielle Rahmen liess es nicht zu, in dieses Bauprogramm alle notwendigen, ja sogar nur die dringenden Vorhaben aufzunehmen. Für alle notwendigen Vorhaben wäre ein Verpflichtungskredit von insgesamt etwa

300.

Millionen Franken erforderlich gewesen. Zu den Prüfungen:

1.

Das Bauprogramm 1994 enthält nur Bauvorhaben, welche von der «Armee 95» unbedingt benötigt werden. Sie entsprechen und genügen den Anforderungen der «Armee 95». Die Kommission ist mit dem Bundesrat der Meinung, dass es richtig ist, trotz der knappen finanziellen Mittel, dass bezüglich Bauten für die Ausbildung, insbesondere auch für Truppenunterkünfte, ein Schwergewicht gesetzt und versucht wird, diesbezüglich den recht grossen Nachholbedarf abzubauen.

2.

Die geplanten Bauten entsprechen den im Armeeleitbild 95 für militärische Bauten aufgestellten Grundsätzen und Richtlinien. «Entsprechen» heisst: Sie genügen nicht nur diesen Richtlinien, sondern diese Richtlinien werden auch nicht unnötig überschritten. Die Gefahr besteht ja hie und da, dass man doch noch etwas Perfekteres machen will, als es die Anlage und die Verwendung der Anlage brauchen. Dass die Richtlinien und Grundsätze eingehalten worden sind, gilt auch - obwohl es sich eigentlich nicht um militärische Bauten handelt-für die Sanierung der Pachtgüter und der Gebäulich-keiten auf den Pachtgütern auf Waffen- und Schiessplätzen.

3.

Die Kommission darf bestätigen, dass mit den finanziellen Mitteln sorgfältig und sparsam umgegangen wird. Ob beim EMD weiteres Sparpotential vorhanden ist, haben wir nicht speziell geprüft. Das scheint aber auch nicht nötig zu sein, denn bezüglich Sparen steht der Chef EMD - offensichtlich nicht nur im Zusammenhang mit diesem Bauprogramm, sondern schon seit einigen Jahren - ganz oben auf dem Podest Er spart so, dass bei verschiedenen Mitgliedern der Kommission die Meinung herrscht, der Sparwille gehe hie und da etwas zu weit. Die Kommission war und ist auf jeden Fall der Meinung, dass bei Ausbildungsbauten nicht noch mehr gespart werden darf. Zudem darf zufolge Sparens die Einführung der «Armee 95» nicht verzögert oder gar in Frage gestellt werden. Noch einige Bemerkungen zu folgenden Punkten:

1.

Bauten für den F/A-18: Im Rüstungsprogramm 1992, Sie erinnern sich zweifellos, wurden die Folgebauten für die neuen Kampfflugzeuge auf 250 Millionen Franken beziffert. Im Bauprogramm 1994 ist eine erste Tranche von 62,35 Millionen Franken enthalten. Der Flugplatz Payerne wird wichtige Ausbildungsbasis und Einsatzflugplatz für die neuen Kampfflugzeuge sein. Es soll in erster Dringlichkeit die Infrastruktur für die Wartung und den Einsatz der F/A-18-Flugzeuge erstellt werden.

2.

Dach des Simulatorgebäudes in Payerne: Der Bau des Simulatorgebäudes für den F/A-18 ist nicht bestritten und war es nie. Die Frage stellt sich nur, ob das Dach das richtige sei, bzw. noch klarer gefragt, ob das Militär die geplante Photovoltaikanlage tatsächlich benötigt. Ursprünglich sollten nämlich die Erstellungskosten für diese Photovoltaikanlage - sie ist in der Botschaft abgebildet, ein kompliziertes Gebilde - teilweise oder ganz über den Kredit «Energie 2000» finanziert werden. Die ersten Projektvorstudien für dieses Bauvorhaben sind bereits 1990 erstellt und diskutiert worden, doch musste die Planung wegen der bekannten Verschiebungen der Rüstungsbeschaffung im Zusammenhang mit den F/A-18-Kampfflugzeugen mehrmals unterbrochen und phasenweise zurückgestellt werden. Aus diesen Gründen konnten für dieses Projekt seinerzeit keine verbindlichen Kreditzusagen zu Lasten «Energie 2000» gemacht werden. Da zwischenzeitlich verschiedene Photovoltaik-Pilotanlagen realisiert worden sind, werden keine weiteren Anlagen dieser Art mehr über «Energie 2000» finanziert. Die Kommission hat nach Kenntnisnahme von Zusatzberichten und nach der Zusicherung, dass mindestens 1 Million Franken doch noch aus der Kasse «Energie 2000» für die Photovoltaikanlage bezahlt werde, dem Projekt zugestimmt. Es kommt demzufolge zu keiner Kürzung des Verpflichtungskredites gemäss Botschaft, sondern dem Amt für Bundesbauten wird dann lediglich ein Kredit eröffnet, der um 1 Million kleiner ist. Ich nehme an, dass diesbezüglich auch Herr Bundesrat Villiger noch klar Stellung nehmen wird.

3.

Pachtbetriebe auf Waffen- und Schiessplätzen: Die Sanierung der Gebäulichkeiten auf den Pachtgütern auf Waffenund Schiessplätzen - ich habe bereits darauf hingewiesen ist dringend nötig. Es geht nach Meinung der Kommission einfach nicht an, dass der Bund Pachtbetriebe hält, die dem Tierschutzgesetz und dem Gewässerschutzgesetz nicht genügen. Dieser Mangel ist nach Meinung der Kommission auch auf den Pachtgütern so rasch wie möglich zu beheben. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Rhyner Kaspar (R, GL): Es gibt oft Zufälle im Leben, und es gibt oft eigenartige Zufälle im Parlament. Das ist heute der Fall. In den ersten zwei Geschäften auf der Traktandenliste von heute haben wir uns mit dem Tierschutz befasst, und der Rat hat beiden Vorlagen einstimmig und - wie ich gesehen habe ohne Enthaltungen zugestimmt. Auf Seite 45, Ziffer 321, der Botschaft, die wir heute miteinander behandeln, ist ein Kredit für den Neubau einer Kantine auf dem Panzerschiessplatz Wichlen erwähnt 1991 wurde in der damaligen Baubotschaft auch ein Kredit für die Kantine auf dem gleichen Schiessplatz gesprochen. Aber damals befasste man sich mit einem Umbau der vorhandenen Anlage. Ich habe schon einmal erwähnt, dass die Kantine ein umgebauter Kuhstall ist und die Soldaten sich nach 24 Jahren Waffenplatzbetrieb immer noch mit dieser Kantine begnügen müssen. Nach 24 Jahren wird sich heute unser Rat als Zweitrat - davon bin ich überzeugt - wohl für diesen Kredit entschliessen. Ich möchte den Bauorganen dafür danken, dass sie die ganze Angelegenheit umgeplant haben und dass in dieser Angelegenheit ein Umdenken stattgefunden hat. Ich bin überzeugt, dass ich nicht nur in meinem Namen danke, sondern sicher auch im Namen vieler Wehrmänner, die fast ihre ganze Dienstzeit auf diesem Waffenplatz verbringen. Das lange Drängen hat sich also gelohnt. Das zum ersten Anliegen im Sinne einer Anerkennung für diese Wende. Das zweite Anliegen: Auf den Seiten 46 und 47, Ziffer 6, der Botschaft ist von Natur- und Umweltschutz die Rede. Man kann es nachlesen, ich brauche es nicht zu zitieren. Der Betrieb auf dem Waffenplatz Wichlen entspricht aber in keiner Art und Weise dem, was auf diesen beiden Seiten steht und im Umweltschutzgesetz - auch für den Bund - verbindlich geregelt ist. Das betrifft die Situation auf den Panzerpisten in einem Sommer wie dem vergangenen, mit relativ vielen heftigen Gewittern - die für die entsprechende Schlammbildung auf den Pisten gesorgt haben -, abgelöst von schönem, warmem Sommerwetter, das aber zu einer enormen Staubbildung beigetragen hat Das ist für den Betrieb, für die Mannschaft, aber auch für die hochsensiblen elektronischen Geräte schädlich. Das Bild verschlechtert sich markant, wenn ich z. B. an den 7. September dieses Jahres denke, an den Rückmarsch einer ganzen Panzereinheit, die am 6. September bis spätabends noch voll beübt worden ist-am 7. September durften sie nicht mehr schiessen, da geht die Jagd los, und dann hat nur eine Gilde zu schiessen, aber nicht die Schweizer Armee. Die Truppe hatte offensichtlich keine Zeit, die Panzer zu reinigen. Es ist ja auch zeitraubend, weil die Truppe auf dem Platz weder Geräte noch Anlagen hat, um dies effizient bewerkstelligen zu können. Beim Rückmarsch auf der 20 Kilometer langen Strecke das Tal hinaus zum Bahnhof, wo die Panzer verladen werden können, hat sich eine Staubschicht auf der Strasse gebildet, die sich nach einem kurzen, intensiven Regen in eine aalglatte Schicht verwandelt hat, was für zivile Verkehrsteilnehmer gefährlich ist. Am anderen Tag trocknete diese Schicht aus, und anschliessend hat sich über dem ganzen Tal eine Staubwolke gebildet Kredite für Bauten, welche die erwähnten Missstände beheben würden, sind schon lange als Verpflichtungskredite gesprochen. Aber die Ausführungen werden Jahr für Jahr wieder hinausgeschoben. Ich weiss, Herr Bundesrat Villiger, dass -- 2 of 7 -Ouvrages militaires (Programme de constructions 1994) 934 28 septembre 1994 dies nicht in erster Linie eine Angelegenheit des Militärdepartementes ist, sondern mit dem Dauerthema Finanzen zusammenhängt Das kann aber nicht mehr weiter hingenommen werden. Das Verhältnis der zivilen Bevölkerung zum Militär wird in unserem Tale nicht nur sehr oft, sondern immer als mustergültig und beispielhaft dargestellt Das sind nicht nur Lippenbekenntnisse. Wenn aber solche Situationen nicht rasch behoben werden, wird ein solches Verhältnis belastet Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, dafür zu sorgen, dass diesbezüglich die Kredite nicht reduziert werden. Ich bin so egoistisch und sage: Dann muss in anderen Bereichen, meinetwegen auch bei Militärbauten, gespart werden, damit dieser 25jährige Missstand endlich behoben wird. Eine Situation, wie sie am 7. September dieses Jahres im ganzen Sernftal zu beobachten war, darf nicht mehr vorkommen. Ich mache der Truppe nur einen kleinen Vorwurf. Am 6. September musste noch ein grosser Kommandant verabschiedet werden. Deshalb war die Truppe bis spätabends im Einsatz. Die Verladezeit auf dem nächstmöglichen Bundesbahnhof ist ja auch vorgegeben. Ich wiederhole es, ich mache der Truppe nur einen kleinen Vorwurf, dass sie keine Zeit mehr hatte, die Panzer zu reinigen. Aber ich wiederhole es nochmals: Dieser Missstand muss nun behoben werden; die Verpflichtungskredite sind gesprochen. Und nun muss der Baubeginn - ich spreche nicht einer bestimmten Branche das Wort - erfolgen. Zwei Jahre lang ist es bereits verschoben worden, und das nur aus finanziellen Gründen. Die geschilderten Fakten entsprechen weder der Natur- noch der Umweltschutzgesetzgebung. Ich ersuche Sie, Herr Bundesrat, mit Ihrer bekannten Kraft dahin zu wirken, dass das gute Verhältnis nicht wegen solchen marginalen Dingen geopfert werden muss. Martin Jacques (R, VD): J'aimerais saluer, dans un premier temps, la rapidité avec laquelle le Département militaire fédéral et l'Office des constructions fédérales ont mis sur pied le programme de constructions pour l'introduction du F/A-18 et, dans un deuxième temps, le nouveau concept d'instruction basé sur la simulation et l'entraînement au sol. Cette nouvelle méthode d'instruction introduite progressivement, en relation bien sûr avec la complexité de nouveaux systèmes d'armement, s'inscrit aussi dans la volonté de réduire les dépenses de fonctionnement du Département militaire fédéral. Si l'on admet cette nouvelle manière de faire, il faudra aussi que l'on soit conscient que les investissements y relatifs sont et seront plus élevés. Cette logique est facilement explicable, le Conseil fédéral l'a fait dans son message. Présidant la sous-commission responsable d'examiner le projet de Payerne, j'aimerais, en son nom, faire quelques remarques. Je relèverai tout d'abord qu'appliquant une politique extrêmement favorable à l'environnement le DMF a consacré une somme importante pour souscrire à cet objectif. Ce qui est moins logique, Monsieur le Conseiller fédéral, c'est que l'Office des constructions fédérales a mandaté un bureau spécialisé de Lucerne pour faire l'étude d'impact et prescrire un programme ad hoc. Or, dans le même secteur, le canton de Vaud, en collaboration avec l'Office fédéral des routes a mis au point tout un concept de mesures qui vont exactement dans le même sens. Il eût été à notre sens plus rationnel et plus logique d'intégrer l'étude d'impact et les mesures prévues dans le programme militaire relatif au programme vaudois. Peut-être n'est-ce pas trop tard pour le faire. La sous-commission s'est étonnée en outre de l'important investissement consenti en faveur d'un toit àcellulesphotovoltaïques destiné àfournir de l'énergie. La logique de cette philosophie se tient parfaitement, puisque nous aurons besoin dans le bâtiment du simulateur de beaucoup d'énergie pour le refroidissement des machines. Le coût de l'opération, en plus de l'architecture normale, est de l'ordre de 2 millions de francs. Ce qui nous paraissait moins logique, c'est que le Département militaire fédéral supportait seul cette dépense extraordinaire, alors qu'il était convenu dans ce Parlement que les dépenses expérimentales ou les dépenses en relation très directe avec «Energie 2000» seraient prises en charge par ce programme. Après des discussions serrées, comme le président l'a rappelé tout à l'heure, nous avons décidé, au niveau de la commission, avec votre accord, que le programme «Energie 2000» prendrait à sa charge 1 million de francs de cette dépense extraordinaire. J'en suis très heureux, car il est normal que, dans une telle opération, chacun prenne sa part de la charge. Par conséquent, compte tenu de ces dispositions et de cette décision, je vous invite à entrer en matière et à voter en faveur du projet du Conseil fédéral. Huber Hans Jörg (C, AG): Wenn ich mich daran erinnere, wie intensiv frühere Vorlagen der gleichen Art und Weise zu Diskussionen Anlass gaben, so beweist diese Debatte, wie sehr hier doch auf Sparflamme gekocht wird. Es ist in der Tat so, dass der Umfang dieser Botschaft über militärische Bauten, das Bauprogramm 1994, vom Umfang und von der Sache her an und für sich nicht zu besonderen Bemerkungen Anlass gibt und dass wir ihm durchaus zustimmen können. Nun enthält aber dieses Bauprogramm interessanterweise noch etwas anderes. Es enthält nämlich - unter dem Titel «Allgemeines. Die militärischen Bauten im Armeeleitbild 95» Konzeptionelles, d. h. ganz entscheidende Aussagen über die Kampfführung der «Armee 95» und über die Verwendung der Mittel, die der früheren Armee zur Verfügung gestanden haben. Ich bin der Meinung, dass es diese Aussagen sind, die wir uns noch ganz kurz ansehen müssen und zu denen wir unter Umständen einige Bemerkungen machen sollten. Eine erste Bemerkung ist die, dass eine Desinvestition im Bereich militärischer Bauten stattfindet, die ganzausserordentlich ist. Wenn ich feststelle, dass auf Seite 8, Ziffer 211, der Botschaft unter der Überschrift «Sammelkredit für die Werterhaltung der Führungsinfrastruktur und der Kampfbauten» die Aussage steht: «Von den rund 20 100 permanenten Anlagen sollen zukünftig noch 6880genutzt werden», dann zeigt das natürlich, welch gravierendeÄnderungenhiervorsich gehen. Dann zeigt das an, dass Konsequenzen ausdem strategischen und operativen Leitsatz gezogen werden: eine bewegliche Kampfführung im Raum vornehmen und auf das Halten und Verzögern verzichten. Mit anderen Worten: Konzeptionell, aber auch im Bereich der Desinvestition ist das, was getan wird, kongruent mit dem Armeeleitbild 95, das wir beschlossen haben. Es entsteht jedoch ein ganz klarer Widerspruch, und das ist problematisch, wenn zum gleichen Thema, zu den militärischen Bauten im Armeeleitbild 95, in Ziffer 11, Seite 4, der Botschaft gesagt wird, dass das, was an Bauten vorhanden ist, den modernen Bedrohungsformen angemessen sein müsse. Das Beispiel, das dann gebracht wird, sind Investitionen im Bereich der Übermittlung. Ein beachtlicher Teil dieser Kampfbauten war da für den Schutz der Truppe vor der Bedrohung durch Feuer, das die Truppe auszuhalten hatte, bevor sie ihrerseits Aufträge erfüllen konnte. Mein Anliegen geht dahin, dass trotz diesen Desinvestitionen für die Truppe eine faire Chance bestehen soll, in unterhaltenen, tauglichen Kampfbauten zu überleben, bevor sie zum Einsatz kommt. Da, das muss ich Ihnen sagen, sind mir Soldaten wichtiger als Übermittlungsanlagen, obwohl sie in ihrer Funktion nicht voneinander getrennt werden dürfen. Der Schutz der Truppe darf durch die Desinvestitionen, die hier in verdankenswerter Weise in Zahlen klar aufgezeigt werden, nicht in Frage gestellt werden. Denn es ist nicht so, dass wir eine Armee bekommen, die den Schutz mit sich führt, anders gesagt, eine mechanisierte Armee, eine mechanisierte Artillerie. Sicher, die Akzente werden in diese Richtung gesetzt, unsere Armee wird jedoch eine Infanteriearmee bleiben, die ihre besonderen Verletzlichkeiten hat, und vor diesen Verletzlichkeiten muss sie bewahrt werden. Ich stelle unter meinem ersten Punkt fest, dass die Konzeption folgerichtig zu dem ist, was wir beschlossen haben, dass das EMD Konsequenzen zieht, dass diese aber so gezogen werden müssen, dass sie insbesondere der Truppe eine günstige Voraussetzung für das Überleben und das Erfüllen ihres Auftrages geben. Die zweite Bemerkung, die ich mir erlaube, ist eine, welche Ihnen, Herr Villiger, bekannt ist und die ich nicht zum erstenmal hier vortrage:

-- 3 of 7 --

28.

September 1994 935 Militärische Bauten (Bauprogramm 1994) Auf Seite 5, Ziffer 11, der Botschaft heisst es klar und deutlich: «keine neuen Sperrstellen mehr». Das ist eine zentrale Aussage. Das ist eine tiefgehende Veränderung im Kampfverfahren. Das ist eine klare Entwicklung hin zur «Armee 95». Es ist kein Widerspruch dazu, wenn auf Seite 9, Ziffer 211, für Sperrstellen noch 2 Millionen Franken ausgestellt werden, denn es wird klar gesagt, dass diese 2 Millionen Franken nur benutzt werden, um Änderungen, die wegen den Bauarbeiten Dritter nötig werden, aufzufangen, also um den Bestand zu erhalten. In verschiedenen, operativ wichtigen Räumen unseres Landes sind Sperrstellen unverzichtbar. So beweglich die neue Armee auch sein wird, sie wird dennoch auf Sperrstellungen angewiesen sein, da sie nicht mehr den Anspruch erhebt, den ganzen Raum zu decken, sondern Räume bewusst offen lässt und sich allenfalls im beweglichen Kampf auf neue Positionen zurückzieht oder vorwagt. Je nachdem braucht sie Sperrstellungen. Sperrstellungen sind für den Infanteristen und den Soldaten generell die Voraussetzung zur Erfüllung ihres Auftrages. Die Felddivisionen brauchen in ihren Einsatzräumen, im Räume zwischen den Grenzen und den Alpen, eine Anzahl von Sperrstellungen, an «Passages obligés», die nicht beseitigt werden dürfen und die unter allen Umständen zu erhalten sind. Ich persönlich habe festgestellt, dass diese Modernisierungsund Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden. Ich bin dankbar dafür, dass es getan wird, weil es sachlich notwendig ist. Diese Botschaft ist nicht nur bedeutsam, weil sie Notwendiges bringt Sie ist auch bedeutsam, weil sie konzeptionelle Aussagen enthält Ich habe mir erlaubt, zwei Bemerkungen zu machen, nämlich zu diesen permanenten Anlagen und zu den Sperrstellungen, deren Notwendigkeit für mich unbestritten ist und für die die Grundphilosophie des Nicht-mehr-Errichtens von neuen Sperrstellungen gelegentlich doch wieder überprüft werden muss. Villiger Kaspar, Bundesrat: Der Verpflichtungskredit von rund

195.

Millionen Franken, den wir Ihnen beantragen, ist wieder etwas höher als im letzten Jahr. Das letztjährige Programm war ein Minimalprogramm, weil wir damit das Ungleichgewicht zwischen den aufgelaufenen Verpflichtungskrediten und den noch zur Verfügung stehenden Zahlungskrediten wieder einigermassen beheben wollten. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Kreditarten muss nach unserer Erfahrung etwa bei dreieinhalb liegen, damit wir die neuen Bauten jeweils zügig in Angriff nehmen können. Wir haben ja vor rund zwei Jahren alte Verpflichtungskredite von 80 Millionen Franken unbenutzt abgeschrieben, um eben dieses Verhältnis an die neuen, zur Verfügung stehenden Mittel anzupassen. Jetzt können wir wieder etwas höher gehen, nach den jetzigen Finanzplanperspektiven, von denen wir hoffen, dass sie vielleicht doch gelegentlich einmal eine gewisse Planungssicherheit ergeben, aber sicher ist man in diesem Bereich ja nie. Diese Zahlungskredite liegen mittelfristig auf einem Niveau, das mir Sorge macht Ich bin nicht sicher, ob sich nicht doch gelegentlich ein Investitionsstau ergeben könnte, der kaum mehr abzubauen sein wird. Das führt mich zu ein paar Bemerkungen im Zusammenhang auch mit dem, was Herr Ziegler Oswald gesagt hat - Herr Huber hat es auch angedeutet-, zur Frage nämlich, ob das Sparen eigentlich nicht schon zu weit gehe. Sie kennen ja die ganze Diskussion um das nächstjährige Budget, um die Sparprogramme usw., und es stellt sich immer wieder die Frage, wieviel die Armee hier beizutragen hat oder schon beigetragen hat. Der Spardruck ist enorm. Ich habe immer gesagt, dass ich aus zwei Gründen der Meinung bin, dass die Armee durchaus sparen kann. Zum ersten ist es sicherheitspolitisch vertretbar, weil sich «die Grosswetterlage» doch verändert hat, das Wettrüsten nicht mehr stattfindet; und es ist zweitens staatspolitisch nötig, weil der Bund Aufgaben mit ungedeckten Schecks erfüllt, d. h., der Bürger bezieht staatliche Leistungen, die er nicht bezahlt Das müssen wir nun wieder in ein gewisses Gleichgewicht bringen. Ich glaube, dass wir bei der Armee und im EMD unsere Hausaufgaben gut gemacht haben. Dies zeigt sich auch darin, dass ich nun mehr und mehr Kritik von armeefreundlichen Kreisen hören muss, die sich die Frage stellen: Geht man nicht zu weit, baut man nicht zu viel ab? Es gibt hier natürlich keine klar definierbare Grenze, aber das Resultat ist bisher beachtlich. Wenn ich einbeziehe, dass wir innerhalb der Staatsrechnung gewisse Verschiebungen hatten-z. B. Bauunterhalt vom EDI in mein Departement - oder dass wir neu auch den Benzinzoll für den Treibstoff der Armee bezahlen müssen, dann kommen wir im Budget 1995, im Vergleich zur Rechnung 1990, auf einen realen Abbau von etwa 20 Prozent. Das macht jedes Jahr einiges über 1 Milliarde Franken aus, die wir sparen. Wenn ich die Finanzplanperiode nach den neuesten Bundesratsbeschlüssen bis 1998 ausdehne, findet gegenüber dem Normaljahr 1990 ein Realabbau des gesamten EMD-Ausgabenplafonds von etwa 22 Prozent statt. Wenn ich mit den Vergleichsjahren weiter zurückginge, würde es sich ergeben, dass der Realabbau noch höher ist. Die «Halbierungs-lnitiative» ist also nahezu zur Hälfte schon erfüllt Damit besteht das Risiko der technischen Auszehrung. Es besteht das Risiko, dass wir vor allem bei den Investitionen sparen, und zwar deshalb, weil es dort am einfachsten ist Man streicht im Budget ein bisschen etwas und baut nicht oder kauft etwas nicht, und damit ist diese Sache erledigt. Viel schwieriger ist es, im Bereich der Betriebskosten zu sparen. Wir haben alles Erdenkliche getan, um die Investitionsquote in dieser Armee hoch zu halten. Wenn die Investitionsquote zurückgeht, weil wir es uns einfach machen, und wir die Betriebskosten weiterlaufen lassen, haben wir in kurzer Zeit ein Armeemuseum und können das nie mehr aufholen. Es ist uns gelungen, obschon das Departement noch nicht verändert ist, die Betriebsausgaben für das nächste Jahr, also im Budget 1995, um 4,9 Prozent zu senken. Wir haben im gesamten EMD-Budget für nächstes Jahr noch ein Plus von 0,5 Prozent, weil im Budget bei den Kampfflugzeugen eine Zahlungsspitze von 150 Millionen Franken figuriert, die ungefähr schon zu 350 Millionen Franken längst «vor»kompensiert ist. Es handelt sich um einen einmaligen Betrag; wenn ich ihn wegnehme, haben wir im gesamten Departement ein Minus von 2,4 Prozent. Das ergibt fast 5 Prozent, wenn Sie noch die erwartete Teuerung wegen der Mehrwertsteuer dazu nehmen. Wir drücken also unsere Betriebsausgaben bis zum Gehtnichtmehr. Das geht langfristig nur dann, wenn wir strukturelle Eingriffe vornehmen. Deshalb müssen wir das Departement nicht nur aus militärtechnischen und Gründen der Armeereform strukturell völlig verändern, sondern auch, weil wir sonst die Kosten nicht auffangen können. Wir gehen heute in der Restrukturierung - Industriepotential, Fabriken usw. - sehr viel weiter, als wir militärisch müssten, wegen dem Finanzdruck. Aber es ist nötig, damit wir den Handlungsspielraum für die Investitionen einigermassen bewahren. Ich bin Realpolitiker, aber ich wäre schon sehr enttäuscht, wenn in einer parlamentarischen Sparübung um Weihnachten herum gesagt würde, man müsse es dem Bundesrat noch zeigen, und dann bei den Investitionen einfach wieder die Guillotine einsetzt, weil man sich in anderen Bereichen, wo es vielleicht angebracht wäre, nicht zu sparen getraut. Ich rede hier sehr offen: Wir haben das Maximum getan, wir sind bereit dazu, es geht unter Schmerzen, wir bauen Arbeitsplätze ab, wir werden wesentlich mehr Arbeitsplätze abbauen, als wir je geplant haben, vielleicht sogar Entlassungen vornehmen müssen - aber das sollte dann letztlich nicht nochmals bestraft werden, wenn man im letzten Moment einfach noch einmal irgendwo -zig Millionen suchen muss. Das wollte ich Ihnen doch noch sagen. Wir sind heute an der Grenze, wo «Armee 95» mit den - aus demographischen Gründen - zu erwartenden Bestandesverminderungen gerade noch realisierbar ist. Aber wenn das alles weiter erodiert, dann muss ich irgend einmal sagen: Sie müssen sich überlegen, ob Sie noch eine Landesverteidigung wollen, die diesen Namen überhaupt verdient Das ist eine politische Frage, die Sie beantworten müssen - und sonst sagen Sie zu mir: «Schlagen Sie uns einen anderen Auftrag vor, nach -- 4 of 7 -Ouvrages militaires (Programme de constructions 1994) 936 28 septembre 1994 dem uns halt jemand helfen muss, wenn es 'knallt', und machen Sie uns Vorschläge, die billiger sind!» Sonst kann ich es nicht mehr verantworten. Ich sage Ihnen das ganz offen. In diesem Zusammenhang komme ich zu den Grundsatzfragen, die Herr Huber aufgeworfen hat Dazu kann ich folgendes sagen: Es ist in der Tat so, dass der Abbau all dieser Objektevom kleinsten «Einmann-Unterständchen» aus irgendeiner früheren Zeit bis hin zu den grossen Festungswerken - von

20 000 auf 7000 der Tatbeweis für die gewaltigen strukturellen Veränderungen ist, die wir vornehmen wollen. Das ist tatsächlich gravierend. Aber Herr Huber hat zu Recht gesagt, dass die ganze Denkweise bei der Kampfführung anders geworden ist, dass wir in Kategorien des beweglichen Kampfes denken. Das ist auch deshalb vertretbar, weil die flächendeckenden Armeen, die von allen Seiten auf uns zukommen könnten - eine Vorstellung, die noch aus dem kalten Krieg stammt-, gar nicht mehr existieren. Alle Armeen verändern sich und müssen sich auf Schwerpunkte konzentrieren. Aber ich gebe Herrn Huber durchaus recht, dass Sperrstellen nach wie vor unverzichtbar sind, weil es eine Art überzeitliche Militärgeographie gibt Es gibt Schlüsselstellen, die bei allen Bedrohungsformen - weil die Geographie so ist und wir uns im eigenen Land verteidigen - ihre Bedeutung bewahren werden, und dort wollen wir nicht nachlassen. Wir haben die gesamten Sperrstellen überprüft. Wir desinvestieren bei Sperrstellen, die an Bedeutung verloren haben, aber die eigentlich wichtigen Räume wollen wir nicht entblössen, sondern die dortigen Anlagen immer wieder erneuern. Sie wissen, dass z. B. Centurionbunker immer noch im Bau sind. Wir haben die letzte Tranche beschlossen, obschon wir lange darüber diskutiert haben, ob wir die ausgesprochenen Kredite ausnützen sollen oder nicht Wir tun es. Auch 12-cmMinenwerfer, die ebenfalls zu diesem Bereich gehören, sind noch im Bau. Es wird also nicht entblösst, sondern das Wesentliche beibehalten. Aber es muss einen gewissen Dissuasionswert haben, und es können noch einmal Investitionen nötig sein. Die eigentlichen Sperrstellungen bleiben, aber das ganze Netz und die Einzelobjekte haben wir neu beurteilt und sind zum Schluss gekommen, man könne das eine oder andere aufheben. In diesem Sinne liquidieren wir, Herr Huber, obsolete Kampfbauten und nicht die Schutzbauten. Es ist uns völlig klar, dass Schutzbauten nach wie vor nötig sind. Es ist aber auch klar, dass Schutz in der beweglichen Kampfführung etwas anderes ist Deshalb wollen wir die Infanterie schrittweise mechanisieren; Sie haben das Problem angedeutet. Wenn ein nächster Reduktionsschritt der Armee in zehn Jahren verkraftbar sein soll, muss in der Zwischenzeit in bezug auf dieses Beweglich-machen der Armee einiges für den Schutz (sprich: Schützenpanzer) investiert werden, sonst ist es nicht zu verantworten. In diesem Sinn suchen wir die richtige neue Lösung, ohne Dinge aufzugeben, deren Verzicht nicht vertretbar ist Zu Herrn Rhyner: Ich habe viel Verständnis für die Sernftaler; Sie wissen auch, dass ich es ausserordentlich zu schätzen weiss, dass das Volk in Ihrem Tal zu uns steht und bereit ist, die Armee aufzunehmen. Das hat die Armee-Abstimmung gezeigt Sie selber haben sich nicht zuletzt in dieser Hinsicht viele Verdienste erworben. Zum Problem der Staubentwicklung: Das Problem kennen wir; es läuft eine Studie hierzu; wir können das Problem leider nicht einfach mit Hartbelägen aus der Welt schaffen, da bei einem solchen Belag die Gummipuffer an den Raupen derart abgenutzt würden, dass gewaltige Betriebskosten entstünden, die wir uns nicht leisten können. Aber wir hoffen - ich gehe davon aus, dass wir nächstes Jahr einen Entscheid fällen können -, dass wir aufgrund der Studie Massnahmen einleiten können. Zum Problem Werkstätten und Kantinen: Ich kann Ihnen zusichern, dass wir nächstes Jahr mit den Bauten beginnen werden; die Kredite sind gesprochen. Nur kurz einige Akzente, ich will nicht das ganze Rüstungsprogramm kommentieren. Zu den Kampfflugzeugbauten: Wir haben Ihnen bei der Beratung der Botschaft zu den F/A-18 versprochen, dass wir mit 250 Millionen Franken auskommen wollen. Dann sind die Wünsche im Departement sehr viel grösser geworden, aber wir werden mit den 250 Millionen Franken durchkommen - das muss einfach möglich sein. Wir wollen jetzt über eine erste Tranche (62 Millionen Franken) in einer ersten Dringlichkeit Einsatz und Wartung der F/A-18Flugzeuge in Payerne - vor dem Eintreffen der ersten Exemplare - sicherstellen können. Deshalb das Vorengagement, das diesmal weniger politischen Wirbel verursacht hat, als es auch schon der Fall war. Wir wollen mit dem Bau eines Flugsimulators für die Ausbildung unsere Anstrengungen hinsichtlich einer besseren Ausbildung und einer Entlastung der Umwelt fortsetzen. Zusammen mit der Ausmusterung der Hunter sind so spürbare Entlastungen und Erleichterungen für die anwohnende Bevölkerung möglich. Das ist für unser dichtbesiedeltes Land wichtig. Kurz zur Photovoltaikanlage: Die Finanzierung dieser Anlage hat zu Diskussionen Anlass gegeben. Ich habe dafür Verständnis. Herr Martin Jacques hat dazu Stellung genommen. Zuerst muss ich festhalten - das muss ich ehrlich zugeben -: Diese Anlage rentiert nicht, und das EMD braucht sie nicht Wenn der Bund aber schon Programme wie «Energie 2000» entwickelt, womit er in der Nutzung umweltfreundlicher Energien vorbildlich sein will, ist es sicher vertretbar, dass er gewisse Schrittmacherfunktionen übernimmt. Deshalb habe ich seinerzeit dieser Investition zugestimmt. Ich muss Ihnen allerdings gestehen: Es ist problematisch, unrentable Dinge mit Steuergeldern zu finanzieren. Aber mit «Energie 2000» haben Sie solchen Programmen zugestimmt. Dieses Programm wurde ja dafür geschaffen. Ich bin Ihrer Kommission aber dankbar dafür, dass sie auf das Problem eingegangen ist und es uns immerhin ermöglicht hat,

20 000 auf 7000 der Tatbeweis für die gewaltigen strukturellen Veränderungen ist, die wir vornehmen wollen. Das ist tatsächlich gravierend. Aber Herr Huber hat zu Recht gesagt, dass die ganze Denkweise bei der Kampfführung anders geworden ist, dass wir in Kategorien des beweglichen Kampfes denken. Das ist auch deshalb vertretbar, weil die flächendeckenden Armeen, die von allen Seiten auf uns zukommen könnten - eine Vorstellung, die noch aus dem kalten Krieg stammt-, gar nicht mehr existieren. Alle Armeen verändern sich und müssen sich auf Schwerpunkte konzentrieren. Aber ich gebe Herrn Huber durchaus recht, dass Sperrstellen nach wie vor unverzichtbar sind, weil es eine Art überzeitliche Militärgeographie gibt Es gibt Schlüsselstellen, die bei allen Bedrohungsformen - weil die Geographie so ist und wir uns im eigenen Land verteidigen - ihre Bedeutung bewahren werden, und dort wollen wir nicht nachlassen. Wir haben die gesamten Sperrstellen überprüft. Wir desinvestieren bei Sperrstellen, die an Bedeutung verloren haben, aber die eigentlich wichtigen Räume wollen wir nicht entblössen, sondern die dortigen Anlagen immer wieder erneuern. Sie wissen, dass z. B. Centurionbunker immer noch im Bau sind. Wir haben die letzte Tranche beschlossen, obschon wir lange darüber diskutiert haben, ob wir die ausgesprochenen Kredite ausnützen sollen oder nicht Wir tun es. Auch 12-cmMinenwerfer, die ebenfalls zu diesem Bereich gehören, sind noch im Bau. Es wird also nicht entblösst, sondern das Wesentliche beibehalten. Aber es muss einen gewissen Dissuasionswert haben, und es können noch einmal Investitionen nötig sein. Die eigentlichen Sperrstellungen bleiben, aber das ganze Netz und die Einzelobjekte haben wir neu beurteilt und sind zum Schluss gekommen, man könne das eine oder andere aufheben. In diesem Sinne liquidieren wir, Herr Huber, obsolete Kampfbauten und nicht die Schutzbauten. Es ist uns völlig klar, dass Schutzbauten nach wie vor nötig sind. Es ist aber auch klar, dass Schutz in der beweglichen Kampfführung etwas anderes ist Deshalb wollen wir die Infanterie schrittweise mechanisieren; Sie haben das Problem angedeutet. Wenn ein nächster Reduktionsschritt der Armee in zehn Jahren verkraftbar sein soll, muss in der Zwischenzeit in bezug auf dieses Beweglich-machen der Armee einiges für den Schutz (sprich: Schützenpanzer) investiert werden, sonst ist es nicht zu verantworten. In diesem Sinn suchen wir die richtige neue Lösung, ohne Dinge aufzugeben, deren Verzicht nicht vertretbar ist Zu Herrn Rhyner: Ich habe viel Verständnis für die Sernftaler; Sie wissen auch, dass ich es ausserordentlich zu schätzen weiss, dass das Volk in Ihrem Tal zu uns steht und bereit ist, die Armee aufzunehmen. Das hat die Armee-Abstimmung gezeigt Sie selber haben sich nicht zuletzt in dieser Hinsicht viele Verdienste erworben. Zum Problem der Staubentwicklung: Das Problem kennen wir; es läuft eine Studie hierzu; wir können das Problem leider nicht einfach mit Hartbelägen aus der Welt schaffen, da bei einem solchen Belag die Gummipuffer an den Raupen derart abgenutzt würden, dass gewaltige Betriebskosten entstünden, die wir uns nicht leisten können. Aber wir hoffen - ich gehe davon aus, dass wir nächstes Jahr einen Entscheid fällen können -, dass wir aufgrund der Studie Massnahmen einleiten können. Zum Problem Werkstätten und Kantinen: Ich kann Ihnen zusichern, dass wir nächstes Jahr mit den Bauten beginnen werden; die Kredite sind gesprochen. Nur kurz einige Akzente, ich will nicht das ganze Rüstungsprogramm kommentieren. Zu den Kampfflugzeugbauten: Wir haben Ihnen bei der Beratung der Botschaft zu den F/A-18 versprochen, dass wir mit 250 Millionen Franken auskommen wollen. Dann sind die Wünsche im Departement sehr viel grösser geworden, aber wir werden mit den 250 Millionen Franken durchkommen - das muss einfach möglich sein. Wir wollen jetzt über eine erste Tranche (62 Millionen Franken) in einer ersten Dringlichkeit Einsatz und Wartung der F/A-18Flugzeuge in Payerne - vor dem Eintreffen der ersten Exemplare - sicherstellen können. Deshalb das Vorengagement, das diesmal weniger politischen Wirbel verursacht hat, als es auch schon der Fall war. Wir wollen mit dem Bau eines Flugsimulators für die Ausbildung unsere Anstrengungen hinsichtlich einer besseren Ausbildung und einer Entlastung der Umwelt fortsetzen. Zusammen mit der Ausmusterung der Hunter sind so spürbare Entlastungen und Erleichterungen für die anwohnende Bevölkerung möglich. Das ist für unser dichtbesiedeltes Land wichtig. Kurz zur Photovoltaikanlage: Die Finanzierung dieser Anlage hat zu Diskussionen Anlass gegeben. Ich habe dafür Verständnis. Herr Martin Jacques hat dazu Stellung genommen. Zuerst muss ich festhalten - das muss ich ehrlich zugeben -: Diese Anlage rentiert nicht, und das EMD braucht sie nicht Wenn der Bund aber schon Programme wie «Energie 2000» entwickelt, womit er in der Nutzung umweltfreundlicher Energien vorbildlich sein will, ist es sicher vertretbar, dass er gewisse Schrittmacherfunktionen übernimmt. Deshalb habe ich seinerzeit dieser Investition zugestimmt. Ich muss Ihnen allerdings gestehen: Es ist problematisch, unrentable Dinge mit Steuergeldern zu finanzieren. Aber mit «Energie 2000» haben Sie solchen Programmen zugestimmt. Dieses Programm wurde ja dafür geschaffen. Ich bin Ihrer Kommission aber dankbar dafür, dass sie auf das Problem eingegangen ist und es uns immerhin ermöglicht hat,

1 Million Franken zu sparen; dieser Teil wird jetzt über das Aktionsprogramm «Energie 2000» finanziert. Ich sichere Ihnen zu, dass wir bei den internen Kreditvergaben diese 1 Million Franken sperren werden. Deshalb halte ich der Form halber hier fest, dass sich eine Veränderung des Bundesbeschlusses erübrigt Denn es wäre an sich nicht besonders attraktiv, wegen

1 Million Franken eine Differenz zum Nationalrat mit dem «ganzen Hin und Her» zu schaffen und dann dort vielleicht noch einmal die ganze Diskussion über diese Photovoltaikanlage aufzugreifen. Ich bin Ihrer Kommission dafür dankbar, dass sie diesen Antrag nicht gestellt hat und uns das Vertrauen schenkt, das kontrollierbar so durchzuführen. Zu den Ausbildungsanlagen: Das ist im Moment unsere Priorität Das muss nicht immer eine Priorität sein, aber im Moment ist es so. Wir können den Leistungsabfall im Zweijahresrhythmus nur vermeiden, wenn wir viel perfekter, professionell, ausbilden können. Das braucht eine optimale Ausbildungsstruktur, und das wird auch in Zukunft weiter Kosten verursachen. Herr Martin Jacques hat die Frage des Geldes, das wir in den Umweltschutz investieren, angesprochen. Gerade bei den Folgebauten für den F/A-18, dem Flabschiessplatz Brigels und dem Panzerschiessplatz Hinterrhein haben wir Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Wir investieren ausserordentlich viel in die Umwelt, ohne dass es der Armee etwas nützt Das müsste man bei den Sparmassnahmen auch noch berücksichtigen, denn das geht an die Substanz. Aber wir wissen, dass wir hier eine moralische Verantwortung haben. Wir werden darauf achten, Herr Martin, dass betreffend der Umweltprobleme im Zusammenhang mit dem Autobahnbau eine Absprache getroffen wird und dass wir hier nicht «doppelt moppein», wie man auf deutsch sagt. Das ist auch durchaus möglich. In diesem Sinne bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie den Objekten in diesem Bauprogramm zustimmen können. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition -- 5 of 7 -28. September 1994 937 Konvention über die biologische Vielfalt. Ratifikation Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 94.040 Konvention über die biologische Vielfalt. Ratifikation Convention sur la diversité biologique. Ratification Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1994 (BBI III 182) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1994 (FFII1189) Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1994 Décision du Conseil national du 21 septembre 1994 Antrag der Kommission Eintreten Antrag Schmid Carlo Nichteintreten Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Schmid Carlo Ne pas entrer en matière Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Wie das Klima global, so ist auch die biologische Vielfalt in unserem Land in Gefahr. Es sind viele Pflanzen- und Tierarten verschwunden, es gingen artenreiche Lebensräume verloren. Ich verweise auf das interessante Kapitel «Situation in der Schweiz», Ziffer 122, in der Botschaft, wo auch zum Ausdruck gebracht wird, dass dieser negative Trend leider anhält. Die biologische Vielfalt ist auf der ganzen Welt in Gefahr; in den Industrieländern ist die Situation ähnlich wie in unserem Land, und in den Entwicklungsländern gefährden Armut, Übervölkerung und die Ausbeutung der Ressourcen diese biologische Vielfalt. Dort sind Tropenwälder, Korallenriffe usw. bedroht. Ökologische, wirtschaftliche, aber vor allem ethische Gründe sprechen dafür, dass wir hier entschieden Gegensteuer geben. Die Einsicht ist weltweit gewachsen, dass wir dieser unheilvollen Entwicklung mit aller Kraft entgegentreten müssen, und die internationale Gemeinschaft ist glücklicherweise aktiv geworden. Es braucht diese gemeinsame Anstrengung. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist, wie die Klimakonvention, das Ergebnis der Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (Unced), die vom

3. bis 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro stattgefunden hat. Es ist von der Schweiz und von 155 weiteren Staaten am 12. Juni 1992 unterzeichnet worden. Heute haben 89 Staaten die Konvention ratifiziert. Als der Bundesrat im Mai dieses Jahres die Botschaft verabschiedete, waren es erst «mehr als 50». Es geht um drei Zielsetzungen - Sie finden sie in Artikel 1 des Übereinkommens -: Es geht um die Erhaltung der biologischen Vielfalt; um die nachhaltige Nutzung dieser biologischen Vielfalt, und schliesslich vor allem auch um eine ausgewogene Partizipation aller Länder an der Nutzung der genetischen Ressourcen. Das Übereinkommen bringt eine Pflicht für innerstaatliche Strategien, die wir zu entwickeln haben. Es geht um die Inventarisierung, es geht darum, gefährdende Tendenzen zu erkennen und zu korrigieren, genetische Ressourcen zu erhalten und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Darüber hinaus verlangt das Übereinkommen von uns Massnahmen, damit wir die biologische Sicherheit im Bereiche der genetisch veränderten Organismen gewährleisten und den Technologietransfer zugunsten der Entwicklungsländer fördern. Das in knappen Worten, in knappen Zügen, der Inhalt dieser Konvention. Glücklicherweise verfügen wir bereits über ein Instrumentarium - bzw. wir sind daran, und zwar unabhängig von diesem Übereinkommen, es zu schaffen -, um dieses Übereinkommen in den zentralen Bereichen zu vollziehen. Wir haben das Natur- und Heimatschutzgesetz. Es gibt die Grundlage, um die biologische Vielfalt zu bewahren und zu nutzen. Wir revidieren das Umweltschutzgesetz, um die biologische Sicherheit zu gewährleisten - auf der Basis von Artikel 24novies der Bundesverfassung, den wir 1992 aufgenommen haben und der die Gentechnologie betrifft. Noch zu regeln bleibt der Bereich des Technologietransfers. Wir verpflichten uns, Technologien weiterzugeben, aber gleichzeitig sichern wir uns auch den Zugang zu den Ressourcen der biologischen Vielfalt Das ist für die Schweizer Industrie, für die Lebensmittelindustrie, die Pharmaindustrie und die Gentechnologie von grosser Bedeutung. In diesem Zusammenhang hat sich der Bundesrat ganz klar für den Schutz des geistigen Eigentums ausgesprochen. Er hat bereits bei der Unterzeichnung eine interpretierende Erklärung vorgelegt, und diese Erklärung wurde in der Zwischenzeit mit anderen Ländern koordiniert. Sie ist Bestandteil des Ihnen vorgelegten Beschlussentwurfes und betont diesen Schutz des geistigen Eigentums und den Schutz der Eigentumsrechte. Sie präzisiert dadurch den Text des Abkommens. Es ist, nach Artikel 27 dieser Konvention, kein materieller Vorbehalt zulässig. Diese Konvention ist jedoch in den Punkten des geistigen Eigentums interpretationsbedürftig. Die Erklärung bringt also eine internationale Koordination, auch eine europäische Harmonisierung, womit wir auch der Interessenlage der schweizerischen Wirtschaft Rechnung tragen. Nun noch eine Bemerkung zum Vollzug. Dieses Abkommen entspricht unserer Politik, die nachhaltige Entwicklung zu fördern, und zwar im In- und Ausland. Es geht darum, unsere Umwelt-, Entwicklungshilfe- und Wirtschaftspolitik in Einklang zu bringen, wie wir das gestern im Leitbild Nord-Süd noch bekräftigt haben. Aus dem Rahmenkredit von 300 Millionen Franken zugunsten des globalen Umweltschutzes, den wir im Jubiläumsjahr 1991 gesprochen haben, haben wir bereits in den letzten Jahren bilateral und multilateral Beiträge an die Erhaltung der Artenvielfalt geleistet, zum Schutz der Ozonschicht, zum Schutz der internationalen Gewässer und im Klimabereich. Diese Mittel sind weiterhin vorhanden, um diese Bestrebungen nun im Rahmen der Konvention fortzuführen. Wir haben uns die Finanzplanunterlagen geben lassen. Es geht hierum Beiträge in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken pro Jahr. Damit wir ab dem Jahr 1997 die Verpflichtungen aus der Konvention weiterhin erfüllen können, werden wir, vor allem für die dritte Phase des vom Weltumweltfonds verwalteten Budgets, eine Vorlage zur Fortführung des Rahmenkredites von 1991 benötigen; diese ist für 1996 angekündigt worden. Die finanziellen Verpflichtungen der Industrieländer wie auch der künftige Anteil der Schweiz stehen noch nicht im Detail fest. Ich verweise auf die Botschaft, Seite 20, Ziffer 441. Es besteht da eine gewisse Unsicherheit; wir dürfen jedoch davon ausgehen, dass wir diese Anstrengungen im bisherigen Rahmen fortführen werden und müssen. Die Umsetzung der Konvention muss nach Meinung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) als prioritäres Vorhaben in die Finanzplanung unserer Aussen-, Umweltpolitik und Entwicklungshilfepolitik eingestellt werden. Hier muss für dieses Vorhaben Platz vorhanden sein, und die Kommission ist-eine Detailfrage - auch der Meinung, dass die zusätzliche Stelle für die internationalen Projekte im Rahmen des vorhandenen Personaletats des Bundes bereitzustellen sei.

-- 6 of 7 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Militärische Bauten (Bauprogramm 1994) Ouvrages militaires (Programme de constructions 1994) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.031 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.09.1994 - 08:00 Date Data Seite 932-937 Page Pagina Ref. No 20 024 731 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 7 of 7 --