94-036
Verwaltungsbehörden 22.03.1995 94.036
22. März 1995Deutsch43 min
Source admin.ch
Loi sur le Service des postes. Modification 394 22 mars 1995 Die Armee würde also buchstäblich dafür bestraft, dass sie nicht im kalten Krieg verharrt hat, sondern dass sie aus eigenem Antrieb und mit Ihnen zusammen diesen Umbau nach der politischen Wende bereits vollzogen hat Die reale Abnahme in dieser Zeit beträgt mittlerweile 22 Prozent, bei den Investitionskrediten allein 26 Prozent Das hat bereits zum Verlust von Arbeitsplätzen geführt; bis jetzt sind es 2300, und es werden noch wesentlich mehr dazukommen. Das alles muss man berücksichtigen. Wir - Privatwirtschaft und Bund zusammen - schätzen, dass die Annahme der Initiative etwa 25 000 weitere Arbeitsplätze kosten würde, mit den entsprechenden sozialen Kosten. Ich bin der Meinung, dass diese Initiative durch den Tatbeweis von Ihnen und von uns, dank dem Sparwillen im Departement eigentlich zum Fossil geworden ist Und als Politiker wünscht man sich, vielleicht irgend einmal eine Mitteilung über den Rückzug entgegennehmen zu können, statt über deren Gültigkeit diskutieren zu müssen. Ich meine auch, dass diese Initiative finanzpolitisch für Sie nicht akzeptabel sein dürfte, und zwar deshalb, weil für gewisse Staatsaufgaben finanzielle Mittel verfassungsmässig garantiert werden, sogar für die Armee. Sie könnten nicht einmal die Armee nochmals halbieren, ohne die Verfassung zu ändern, weil die Mittel ausgegeben werden müssen. Mit der Umleitung der Mittel nützt die Initiative der Sanierung der Bundesfinanzen nichts, aber die Budgethoheit des Gesetzgebers wird aus den Angeln gehoben, weil er in privilegierten Bereichen die Budgetmittel nicht mehr ohne Verfassungsänderungen kürzen kann. Wenn Sie das auch noch anschauen - es hat zwar mit der Frage der Gültigkeit nichts zu tun -, ist diese Initiative gemessen an den verfassungsmässigen finanzpolitischen Zuständigkeiten eigentlich ein Unding, ein Fremdkörper, der überhaupt nicht hinein passt Ich muss mich nochmals entschuldigen, dass ich darauf hingewiesen habe. Sollte es zur Gültigerklärung kommen, werden wir diese Probleme im Detail diskutieren können. Ich muss Ihnen im Namen des Bundesrates beantragen, für die Gültigkeit der Initiative zu entscheiden. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Abs.1.... wird ungültig erklärt und Volk und Ständen nicht zur Abstimmung unterbreitet Abs. 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Plattner, Schoch) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art.1 Proposition de la commission Majorité AI.1.... est déclarée nulle et n'est pas soumise.... Al. 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Plattner, Schoch) Adhérer au projet du Conseil fédéral Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 37 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 7 Stimmen Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Streichen Minderheit! (Schoch) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit II (Plattner).... und Ständen, die Initiative anzunehmen. Art. 2 Proposition de la commission Majorité Biffer Minorité I (Schoch) Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité II (Plattner).... aux cantons d'accepter l'initiative. Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 37 Stimmen Dagegen 7 Stimmen An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.036 Postverkehrsgesetz. Änderung Loi sur le Service des postes. Modification Botschaft und Gesetzentwurf vom 20. April 1994 (BBIII873) Message et projet de loi du 20 avril 1994 (FF II853) Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1994 Décision du Conseil national du 15 décembre 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Uhlmann Hans (V, TG), Berichterstatter: Mit der Botschaft
Erwägungen
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legt der Bundesrat dem Parlament die Revision des Postverkehrsgesetzes vor, die auf die Motion Cottier 91.3034 zurückgeht Der Entwurf des Bundesrates basiert auf dem Bericht einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes und des Eidgenössischen Finanzdepartementes, die Fragen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT geprüft hat Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT beim Zeitungstransport beliefen sich von 1980 bis 1993 auf insgesamt etwa 3,3 Milliarden Franken. Allein 1993 betrugen diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen -- 1 of 8 -22. März 1995 395 Postverkehrsgesetz. Änderung
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Millionen Franken. Diese errechneten Beträge sind kein Pappenstiel. Sie sind von den Zeitungsverlegern auch anerkannt. Es ist auch festzuhalten, dass der Vorschlag des sogenannten Drittelsmodells mit den Direktbetroffenen ausdiskutiert wurde. Es ist nämlich vorgesehen, dass das Defizit bzw. die ungedeckten Kosten zu gleichen Teilen auf die PTT-Betriebe, die Verleger und den Bund aufgeteilt werden. Deshalb spricht man von diesem Drittelsmodell. Der Nationalrat hat diese Revision bzw. Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes sehr eingehend und lange beraten und schliesslich der vorliegenden Fassung in der Gesamtabstimmung mit 103 zu 22 Stimmen zugestimmt. Unsere Kommission stellt fest: Erstens ist Handlungsbedarf gegeben. Zweitens ist eine finanzielle Unterstützung des Zeitungstranportes staatspolitisch begründbar. Drittens stellt das Drittelsmodell eine relativ einfache und gut anwendbare Lösung dar. Im Namen der Kommission, die einstimmig entschieden hat, bitte ich Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und in den einzelnen Bestimmungen dem Nationalrat zu folgen. Bisig Hans (R, SZ): Herr Bundesrat Ogi hat anlässlich der Kommissionsberatung festgestellt, dass sich die Schweiz im Fernmeldebereich weltweit an fünfter Stelle befindet und dass es nicht einfach sein wird, im härter werdenden internationalen Wettbewerb diese Spitzenposition zu halten. Quersubventionen haben in diesem schwierigen Umfeld nur noch wenig Platz, ganz abgesehen von der ungenügenden Transparenz und einer nicht gerechtfertigten Belastung unbeteiligter Dritter. So gesehen und unter Berücksichtigung der nach wie vor gegebenen Notwendigkeit gemeinwirtschaftlicher Leistungen seitens der PTT-Betriebe kann dem vorgeschlagenen Drittelsmodell - vorläufig - zugestimmt werden. Opfersymmetrie und Bestellprinzip rechtfertigen weitere Sparbemühungen der PTT, die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch den Bund und einen Anteil der effektiv ungedeckten Kosten für die Verleger respektive für die Zeitungsabonnenten. Es steht ausser Zweifel, dass eine vielfältige, breitgefächerte Presselandschaft für die demokratische Meinungsbildung notwendig ist Das ist nicht nur in einem Wahljahr so. Es kann immer wieder festgestellt werden, dass die Abstimmungsinformationen von Bund und Kantonen für eine umfassende und objektive Orientierung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht genügen. Dafür braucht es die ganze Palette der nationalen, regionalen und lokalen Presse, aber auch Fachzeitschriften. Diesen Vorgaben kann die bundesrätliche Vorlage nicht ganz genügen. Der Nationalrat hat dies erkannt und die erforderlichen Korrekturen vorgenommen. Die von diesem festgeschriebene verstärkte Bevorzugung der Regional- und Lokalpresse ist daher zu begrüssen. Ein im Gesetz fixierter Höchstbetrag lässt sich so lange nicht rechtfertigen, wie keine nachvollziehbare Kostengliederung des Postzeitungsdienstes nach Grenzkosten und Deckungsbeiträgen vorliegt Dies trifft auch zu, wenn im Rahmen der Kostenrechnung eine Bevorzugung der Zeitungen als nicht gerechtfertigt beurteilt wird. Ich stimme also der Vorlage in der Fassung des Nationalrates zu und akzeptiere, dass einige, wenn auch nicht unwichtige Detailfragen nach Verabschiedung der Vorlage auf dem Verordnungsweg geklärt werden. Allerdings scheint es mir wichtig zu sein, dass Herr Bundesrat Ogi bereits heute auf die vordringlichsten Fragen antwortet, ohne dabei ausschliesslich auf die Finanzsituation und den Sparauftrag von Bund und PTT auszuweichen. Ich übersehe keineswegs, dass dies zwar gewichtige, sicher aber nicht die einzig entscheidenden Gründe sind. Eine erste Frage betrifft den Kreis der Begünstigten respektive die Bagatellsubventionen. Beschränkte Mittel rufen nach einer Konzentration der Presseförderung auf Erzeugnisse, die in unserer föderalistischen Demokratie eine wesentliche Rolle im Meinungs- und Entscheidfindungsprozess spielen. Wenn Monatszeitschriften mit 12 mal 20 Rappen oder sogar Quartalszeitschriften mit 4 mal 20 Rappen subventioniert werden, steht der nicht spürbaren Einsparung für den Leser ein unverhältnismässiger Aufwand seitens der Verwaltung gegenüber. Eine zweite Detailfrage betrifft die Frühzustellung. Es macht wenig Sinn, das Schwergewicht der Presseförderung auf die Vergünstigung der Transporttaxen im Bereich der PTT-Normalzustellung zu legen, wenn diese Vertriebsart vom Markt her immer mehr obsolet wird. Gerade die täglich erscheinenden Regionalzeitungen sehen sich heute gezwungen, zur Frühvertragung überzugehen, wollen doch die Inserenten ihre Tagesangebote vor dem üblichen Morgeneinkauf bekanntmachen, die vielen Pendler ihre Zeitung im Zug lesen, und die Restaurants zur Kaffeezeit im Besitz der neuesten Nachrichten sein. Ich spreche in diesem Zusammenhang nicht vom Heimwehbündner in der Westschweiz. Letztlich müssen die Aufschläge auch für die normalerweise leichtgewichtigen Regional- und Lokalzeitungen Verhältnismassig sein. Auch wenn heute kein Presseförderungsgesetz zur Diskussion steht, muss diese Frage nach Verabschiedung des Postverkehrsgesetzes durch unseren Rat ein Diskussionspunktbleiben. Ich bin für Eintreten und unterstütze den mit dem nationalrätlichen Beschluss identischen Kommissionsantrag. Unbefriedigend ist allerdings die Feststellung, dass die Vorlage grosse Interpretationsspielräume offen lässt Ich erwarte darum einige klärende Worte seitens des Departementsvorstehers. Büttiker Rolf (R, SO): Gestatten Sie mir als Verwaltungsrat eines kleinen Verlages, mit einer Zeitung von etwa 22 000 Exemplaren Auflage, zu dieser Gesetzesrevision, zu Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes, etwas zu sagen.
1.
Ich bin für eine gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Postzeitungsdienst Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Neuerung, für die auch aus Sicht der Verleger eingetreten wird. Der Postzeitungsdienst ist eine historisch gewachsene Einrichtung. Er hat in den meisten europäischen Ländern eine vergleichbare Entwicklung durchgemacht Mildem Übergang vom Obrigkeitsstaat zum demokratischen Gemeinwesen ist aus dem Instrument der Kontrolle der Presse das ihrer Förderung geworden. Ich bin darum ausdrücklich für die gesetzliche Regelung der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Postzeitungsdienst, wie sie mit der Revision von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes in Absatz 1 ter nun vorgeschlagen wird. So können nun auch jahrzehntelange Bemühungen von Politikern und Verlegern um eine genügende gesetzliche Grundlage für vergünstigte Tarife sinnvoll zum Erfolg geführt werden. Des weiteren wird der Auftrag der Post im Bereich des Zeitungs- und Zeitschriftentransportdienstes genau festgelegt
2.
Die Förderung der abonnierten Presse muss im Vordergrund stehen. Ein besonderes Anliegen, ein «must», ist erstens die nun in Artikel 10 Absatz 1 bis enthaltene Erwähnung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Es ist unbestritten, dass von beiden Segmenten zusammen die wichtige Aufgabe der umfassenden Information der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Ein zweiter Punkt, und damit ein weiterer Eckpfeiler des neu formulierten Artikels 10, ist die ausdrücklich stipulierte Förderungswürdigkeit der abonnierten Regional- und Lokalpresse. Damit soll auch der Gesetzgeber der besonderen Rolle der regionalen und lokalen Zeitungen Rechnung tragen; diese sollen ihre Rolle, im Gegensatz beispielsweise zu den Nachbarländern, hier in der Schweiz noch immer spielen und auch in Zukunft wahrnehmen. An dieser Stelle noch ein Hinweis zu der immer wieder geäusserten Kritik an der sogenannten Titelflut, die zu vergünstigten Tarifen gefördert werde. Das ist ein hausgemachtes Problem der PTT, da mit der Einführung der A- und B-Post die Drucksachentarife verschwunden sind. Die Kundenberatung an den Poststellen führt dann dazu, dass viele Publikationen, welche man nicht als Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinn bezeichnen kann, zu Zeitungstaxen befördert werden. Dazu gehören z. B. Vereinsmitteilungen. Hier stellt sich wieder die Frage der Vermischung von Presse- und Sozialpolitik. Bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung zu Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes sollte hierauf sicher geachtet werden. Herr Bundesrat, Sie erhalten mit dem revidierten Artikel 10 eine ent-- 2 of 8 -Loi sur le Service des postes. Modification 396 22 mars 1995 scheidende Kompetenz: Es geht darum, die Titelflut einzudämmen und Sozialpolitik und Presseförderung zu trennen. Mit diesem Exkurs sollte nun in aller Kürze angedeutet werden, dass die abonnierte Presse sicher nicht zur Inflation der Beförderung zu Vorzugstaxen beigetragen hat Die letzten Jahre standen eher im Zeichen von Titeleinstellungen, sinkenden Auflagen und Umsätzen.
3.
Ich bin gegen eine Festschreibung des Abgeltungsbetrages im Gesetz. Die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Postzeitungsdienst ist notwendig, von der Festschreibung eines fixen Betrages im Gesetz sollte jedoch Abstand genommen werden. Eine sinnvolle Presseförderung muss den Grundsätzen der Transparenz und Kosteneffizienz entsprechen. Die Höhe der Abgeltung durch den Bund darf nicht von vornherein festgeschrieben werden, da bezüglich der Aussagefähigkeit der Postrechnung im Zeitungsdienst begründete Zweifel bestehen. Herr Bundesrat, es wäre vielleicht gut, wenn Sie zur Kostentransparenz, zur Vollkostenrechnung, die bis heute noch aussteht, einige Aussagen zuhanden der Materialien machen könnten. Der vielerorts gehandelte Betrag von 90 Millionen Franken als Summe der vom Bund zu leistenden Abgeltung stammt aus der alten, inzwischen überholten Idee des Drittelsmodells, nachdem das von der Post ausgewiesene Defizit für den Zeitungstransport von 270 Millionen Franken zwischen Bund, Post und Verlegern hätte aufgeteilt werden sollen. Dieses Modell kann, mit Verlaub, heute als das bezeichnet werden, was es wirklich war: eine Verlegenheitslösung, mit welcher ein unangenehmes Thema möglichst schnell vom Tisch gewischt werden sollte. Dass dies so einfach nicht geht, zeigen die nun vorliegenden Vorgaben aus dem Nationalrat und aus der Kommission des Ständerates. Dass bezüglich der Vollkostenrechnung der Post, Herr Bundesrat, noch viele Fragen offen sind, die dringend beantwortet werden müssen, zeigt nicht zuletzt die grosse Resonanz, die die von Nationalrat Seiler Hanspeter eingereichte Motion (94.3550) für eine transparente Kostengliederung im Postzeitungsdienst ausgelöst hat Die hier angesprochene Entscheidungsgrundlage ist zwingend für eine erfolgreiche indirekte Förderung der Presse auf dem Weg der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Da es bei der Revision vom Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes letztendlich um eine finanzielle Belastung des Bundes geht - das soll nicht verschwiegen werden -, muss das Parlament, besonders in Anbetracht der immer noch angespannten Finanzlage, mit Nachdruck für die Herstellung dieser Kostentransparenz als Grundlage für eine Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen eintreten. Ich glaube, Herr Bundesrat, da unterscheiden sich unsere Meinungen nicht; es geht vor allem darum, dass diese Kostenrechnung transparent erstellt wird. Im übrigen möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass schon im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes diese Forderung nach der notwendigen Kostentransparenz von verschiedener Seite laut wurde, unter anderem auch von fast allen Kantonsregierungen, der FDP und vom Schweizerischen Gewerbeverband. Zusammenfassend: Ich bin für diese Vorlage und kann sie vorbehaltlos unterstützen. Aber ich bin der Meinung, dass Herr Bundesrat Ogi noch einige Fragen, die Kollege Bisig schon aufgeworfen hat, - Kostentransparenz, Frühzustellung und die Probleme mit der Titelflut - zuhanden der Materialien beantworten sollte. Danioth Hans (C, UR): Ich möchte einleitend ebenfalls meine Interessenbindung aufzeigen: Ich bin Verwaltungsratsmitglied der «Luzerner Zeitung» und damit auch der «Urner Zeitung». Ich kenne damit auch die Probleme und vor allem die Sorgen der regional abgestützten Presse. Ich erlaube mir einige grundsätzliche Bemerkungen: Der umfangmässig unscheinbaren Änderung eines einzigen Artikels im Postverkehrsgesetz kommt in der Tat hohe Bedeutung zu. Mit der Einführung des Drittelsmodells sollen einerseits die Rationalisierung der PTT-Betriebe vorangetrieben und anderseits auch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Das vom Bund zu übernehmende Drittel unter dem Stichwort der gemeinwirtschaftlichen Leistungen soll transparent gemacht und separat abgegolten werden. So weit, so recht Darin kommt meines Erachtens völlig zutreffend zum Ausdruck, dass die möglichst gleichmässige Versorgung aller Landesgegenden und Bevölkerungsschichten mit Presseerzeugnissen und damit mit einer wichtigen Informationsmöglichkeit nach wie vor durchaus eine staatliche Förderungsaufgabe darstellt. Das weiterhin unerlässliche Transportmittel hierfür ist immer noch unsere gute eidgenössische Post; dies trotz Privatverträgerorganisationen und anderer Instrumente, die sich aus Renditeüberlegungen vorab auf Agglomerationen konzentrieren. Doch wir müssen uns langsam fragen, wie weit wir in diesem Land mit Forderungen und Schlagworten nach Rationalisierung im öffentlichen Bereich gehen wollen. Dies gilt für die PTT gleich wie für die Leistungen unserer Bahnen. Es darf nicht zur «Privatisierung des Nutzens und zur Sozialisierung der Lasten» kommen. Was nützt es dann, wenn Ausfälle in der Grundversorgung unserer Rand- und Bergregionen mit staatlichen Stützungsaktionen aufgefangen werden müssen? Die zunehmende Schliessung von Poststellen ist nur ein Fingerzeig - aber ein deutlicher- dafür. Aus diesem Grunde habe ich einige Bedenken, wenn ich die Zahlen des neuen Modells betrachte. Die PTT verlangen von einer Lokal- und Regionalzeitung bei gleichem Gewicht gleich viel wie von den Grosszeitungen, so dass die Grosszeitungen frankenmässig am meisten profitieren; Sie sehen die Zahlen. Ich lege-anstelle einer Änderung des vom Nationalrat bereits erheblich verbesserten Textes-zuhanden des Protokolls Wert auf die Hervorhebung des Zusatzes, dass vor allem für die Regional- und Lokalpresse Vorzugstaxen zu gewähren sind (Abs. Ibis). Diese gewollte Bevorzugung der Regional- und Lokalpresse muss sich in der Verordnung und muss sich in der Praxis niederschlagen. Ob und wieweit dies der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis, und es wäre wertvoll, wenn Herr Bundesrat Ogi auch hierzu Stellung nehmen könnte. Ein weiteres Anliegen: Ich hatte - ähnlich wie die Minderheiten l und II im Nationalrat - in der Kommission einen Antrag zur Diskussion gestellt, wonach Zeitungen und Zeitschriften in den Genuss von Vorzugstaxen gelangen können, wenn sie von gemeinnützigen Institutionen herausgegeben werden, die eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung verfolgen. Ich habe ihn nach gewalteter Diskussion und erhaltener Zusicherung seitens des Departements in der Folge wieder zurückgezogen. Es ist aber schon so: Es stellt eine allgemeine Aufgabe des Staates dar, gemeinnützige Institutionen zu unterstützen und deren Tätigkeit zu erleichtern. Sie erfüllen ja zum Teil öffentliche Aufgaben und nehmen dem Staat dadurch auch finanziell Lasten ab. Was könnten wir in diesem Lande vollbringen, wenn wir diese gemeinnützigen Institutionen nicht hätten? Insofern liesse sich sogar eine Taxbefreiung rechtfertigen. Doch dies liegt quer in der finanzpolitischen Landschaft Es liegt sehr wahrscheinlich auch quer zu diesem Drittelsmodell, und es wäre vor allem mit grossen Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden. Denkbar wäre auch, dass für diese Publikationen keine Erleichterungen bei den Posttaxen gewährt, aber Subventionen ausgerichtet würden. Auch das ist wieder eine problematische Angelegenheit Vor allem Vorzugstaxen dürften - anstelle eines Hinundherschiebens von Geld -die bessere Lösung sein. Gewisse Vergünstigungen sollen nach den erhaltenen Angaben gewährt werden. Insbesondere den gemeinnützigen Institutionen soll die Vorzugstaxe unbestrittenerweise zugebilligt werden. Sie sind im weiteren aufgrund der dargelegten Entstehungsgeschichte dieses Modells auch in die Erarbeitung der Verordnung mit einbezogen. Offenbar ist damit den wesentlichsten Anliegen Rechnung getragen worden. Hier will ich auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Mit diesen Vorbehalten - ich habe Wert darauf gelegt, den beiden Vorbehalten der Regionalverträglichkeit und der Sozialverträglichkeit dieser Taxen Ausdruck zu verleihen - kann ich der Vorlage in der Fassung des Nationalrates ebenfalls zustimmen.
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März 1995 397 Postverkehrsgesetz. Änderung Schiesser Fritz (R, GL): Wenn ich bei diesem Geschäft das Wort ergreife, so geschieht dies nicht etwa, weil ich mit den Anträgen der Kommission nicht einverstanden wäre. Ich bin für Eintreten und Verabschiedung der Vorlage im Sinne der Kommissionsanträge und des National rates. Mit meiner Wortmeldung möchte ich das erreichen, was auch von meinen Vorrednern angesprochen worden ist Ich wäre Herrn Bundesrat Ogi sehr dankbar, wenn er in verschiedener Beziehung einige klärende Ausführungen machen würde, die es auch dem gewöhnlichen Leser von kleinen und grossen Zeitungen - und zu denen zähle ich mich - erleichtern würden, Einsicht in diese doch relativ komplexe Materie zu nehmen. Kollege Danioth hat darauf hingewiesen, welche Tragweite diese unscheinbare Vorlage namentlich für Regional- und Lokalzeitungen haben kann und haben wird. Dem Entwurf des Bundesrates lag das bereits mehrfach zitierte Modell der Dreiteilung zugrunde. Bei diesem Modell sind die PTT-Betriebe und auch der Bundesrat von jährlich ungedeckten Kosten von rund 270 Millionen Franken bei der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften ausgegangen. Bereits hier beginnen die Meinungsverschiedenheiten. Die Rechnung der PTT-Betriebe in diesem Bereich ist höchst umstritten und entspricht - gemäss Behauptungen von aussenstehenden Experten - nicht dem, was andernorts üblich ist. Die PTT-Rechnung ist hier eine Spartenrechnung. Sie weist neben denjenigen Kosten, die nach der Verursachung zugewiesen werden können, auch die übrigen Kosten anteilmässig, d. h. nach einem bestimmten Schlüssel, zu. Bereits 1991 wurde im Nationalrat eine Rechnung in diesem Bereich der PTT verlangt, orientiert an Grenzkosten und Deckungsbeiträgen. Die PTT haben offenbar bis heute in dieser Beziehung nichts unternommen und keine Rechnung vorgelegt, die von aussenstehenden Experten auch entsprechend anerkannt wird. Dass mit den Berechnungen der PTT-Betriebe im Bereich der Zeitschriften und Zeitungen einiges nicht stimmen kann, möchte ich anhand von zwei kleinen Zahlenbeispielen zeigen. Von 1981 bis 1991 ist der Taxertrag der PTT bei der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften von 113 auf 211 Millionen Franken angewachsen; das ist eine Steigerung von 86 Prozent. Der Verkehrszuwachs lag lediglich bei 7 Prozent Die Ertragssteigerung pro Exemplar für die PTT machte 75 Prozent aus. Im gleichen Zeitraum sind die Konsumentenpreise um
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Prozent gestiegen. Weshalb diese Diskrepanz, und wo ist dieser Ertrag hingeflossen? 1988 wurden Kosten pro Exemplar von rund 29 Rappen ausgewiesen. 1991 waren es bereits 38 Rappen, d. h. eine Steigerung von 34 Prozent. Die Teuerungszulagen der PTT-Betriebe lagen im gleichen Zeitraum bei 12 Prozent Warum, so muss man sich fragen, sind gerade die Zeitungs- und Zeitschriftentransportkosten in diesem Zeitraum um fast das Dreifache der ordentlichen Teuerung gestiegen? Herr Bundesrat Ogi, sind Sie bereit, durch eine saubere und klare Rechnung, eventuell erstellt oder mindestens kontrolliert durch aussenstehende Experten, Klarheit im Bereich der Kosten für den Zeitungs- und Zeitschriftentransport bei der Post zu schaffen, wie dies auch die Motion Seiler Hanspeter (94.3550) im Nationalrat ausdrücklich verlangt? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn in dieser Beziehung eine klare und eindeutige Antwort gegeben werden könnte; denn ohne klare und saubere Rechnungsgrundlage wird es nicht möglich sein, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Mit dem Rechnungsmodell allein sind die Probleme leider nicht abgedeckt. Nach der Fassung des Nationalrates und den Anträgen unserer Kommission hat der Bundesrat - das möchte ich wie Kollege Danioth zuhanden des Protokolls ausdrücklich betonen - vor allem für die Regional- und Lokalpresse Vorzugstaxen zu gewähren. Von der entsprechenden Ausgestaltung der bundesrätlichen Verordnung wird es abhängen, ob gewisse kleinere Zeitungen in diesem Land überleben oder nicht Dass diese kleineren Zeitungen für die Vielfalt in unserem Land notwendig sind, wird niemand bestreiten. Aber auch hier: Zahlen schaffen Klarheit Um eindrücklich darzulegen, was für Folgen der bundesrätliche Entwurf auf einzelne Regional- und Lokalzeitungen hätte, gestatte ich mir, ein Beispiel zu zitieren. Vorausschicken muss ich noch, dass die Taxstruktur im Bereich der Zeitungen und Zeitschriften höchst kompliziert ist. Da wird auch Herr Bundesrat Ogi nicht widersprechen können. Einfach gesagt ist es so, dass die Grossen weniger und die Kleinen stärker belastet werden. Zudem können die PTT bei den Grossen wenig Druck ausüben, weil diese ihre eigenen Zustellungsorganisationen haben. Es bleiben die Kleinen mit einem relativ grossen Volumen, und diesen Kleineren werden entsprechende Lasten auferlegt Nun zu den Zahlen: Wäre der Entwurf des Bundesrates durchgegangen, so hiesse das für Regional- und Lokalzeitungen mit Auflagen bis 20 000 - und das sind sehr viele - und einem Gewicht bis 50 Gramm Nettoaufschläge auf den Posttaxen zwischen 141 und 225 Prozent auf einmal. Man muss sich das vorstellen: Je nach Treueprämie beträgt der Aufschlag zwischen 141 und 225 Prozent! Bei grösseren Zeitungen, mit grösseren Auflagen und grösseren Gewichten erreicht der Aufschlag im Minimum noch 1,3 Prozent Für die «Glarner Nachrichten» brächte das beispielsweise jährlich zusätzliche Nettokosten von rund 250 000 Franken. Herr Bundesrat Ogi, wollen Sie, dass inskünftig Siegerfotos von Vreni Schneider nicht mehr auf der Titelseite dieses Blattes erscheinen können? Nimmt man noch die übrigen Titel wie den «March-Anzeiger» oder den «Gasterländer» dazu, so ergeben sich für dieses Verlagshaus gemäss dem bundesrätlichen Entwurf aus der Postzustellung Mehrkosten von 600 000 Franken pro Jahr. Das ist ruinös. Dazu kommt noch - Herr Bisig hat es bereits gesagt -, dass selbst bei diesen Aufschlägen die konkurrenzfähige Frühzustellung durch die PTT nicht gewährleistet wäre, weil dort nochmals zusätzlich die Vollkosten erhoben werden. Herr Bundesrat, so kann es nicht gehen. Es ist dringend notwendig, dass die beteiligten Kreise eine neue Lösung suchen. Ebenso ist es dringend notwendig, dass aufgrund unserer Beschlüsse im National-und Ständerat eine für die Regional-und Lokalpresse tragbare Lösung gefunden wird. Es geht nicht nur um die «Glarner Nachrichten», es geht auch um die «Bündner Zeitung», die ebenfalls Mehrkosten von 600 000 Franken tragen müsste; es geht beispielsweise um den «Berner Oberländer», dem Mehrkosten von rund einer halben Million Franken entstehen. Derartige Beträge sind für Regional- und Lokalzeitungen nicht tragbar. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, bei der Ausgestaltung der Verordnung, aber auch sonst dafür zu sorgen, dass die Regionalzeitungen überleben können und nicht wegen erhöhten Posttaxen eingehen. Ogi Adolf, Bundesrat: Von 1980 bis 1994 erbrachten die PTT für den Zeitungstransport, für den Postautodienst und den Mobilfunk gemeinwirtschaftliche Leistungen von insgesamt 5,3 Milliarden Franken. Es ist unnötig zu sagen, dass das für die PTT eine beachtliche, eine sehr grosse Summe ist. 1994 betrug das Total immer noch 413 Millionen Franken, wobei
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Millionen Franken auf den Zeitungstransport entfielen,
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Millionen Franken auf den Postautodienst und 3 Millionen Franken an den Mobilfunk gingen. Wenn ich Ihnen diese Zahlen bekanntgebe, höre ich auch, was Sie uns im Rahmen des Budgets und der Rechnung immer wieder als «Befehl» auf den Weg geben. Aber erfreulich ist, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen 1994 um 41 Millionen Franken weniger hoch ausfielen als 1993. Ich wollte es kurz machen, aber nach den Ausführungen der Herren Bisig, Büttiker, Danioth und Schiesser muss ich die Fragen, die sie mir gestellt haben, beantworten. Ich möchte meine Ausführungen in acht Punkte aufteilen: Ich möchte zunächst etwas zum Handlungsbedarf und zur Dringlichkeit sagen. Ich möchte zweitens etwas sagen zum Drittelsmodell, das Vertreter des EVED und des EFD gemeinsam mit den Verlegern ausgearbeitet haben. Ich möchte drittens etwas sagen zu den Kosten und den Tarifen. Ich möchte viertens die Anzahl Titel und die Reduktion der Anzahl Titel erläutern. Ich muss fünftens etwas zur Frühzustellung und sechstens zur Kostenrechnung sagen. Ich muss auch siebtens etwas sagen zu den Vorzugstaxen für gemeinnützige Organisationen und schliesslich achtens zur Regional- und Lokalpresse.
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Loi sur le Service des postes. Modification 398 22 mars 1995 Zum ersten Punkt, zum Handlungsbedarf und zur Dringlichkeit: Seitens der PTT besteht für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach den Zahlen, die ich eingangs erwähnt habe, Handlungsbedarf. Es besteht absolute Dringlichkeit. Wir müssen dieses Problem jetzt lösen. Darüber bestehen für mich keine Zweifel. Ich beschränke mich auf einige Stichworte: Das Fernmeldegesetz setzt die Telecom PTT der Konkurrenz aus. Beim Telefonverkehr mit dem Ausland, der «Milchkuh» der PTT, zwingt uns die Konkurrenz aus dem Ausland zu Tarifsenkungen. Die Grosskunden sind nicht mehr bereit, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Post über die Tarife beim Telefonverkehr mit dem Ausland zu finanzieren. Die Liberalisierung im Telecom-Bereich schreitet europa- und weltweit rasant voran. Ich erinnere an den Beschluss der EU, bis 1998 alle Fernmeldedienste und die Infrastruktur zu liberalisieren. Die Telekommunikation kann es sich in Kürze also schlicht und einfach nicht mehr leisten, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Post mit Quersubventionen zu decken. Die Post ihrerseits hat den Auftrag, unternehmerisch zu handeln. Auch das haben Sie von uns verlangt Dabei ist es wichtig, dass sie finanziell auf eigenen Füssen stehen kann. Das sollte, wenn nichts Aussergewöhnliches passiert, 1997 oder 1998 möglich sein. Lassen Sie mich noch etwas in Erinnerung rufen: Bei jeder Behandlung der PTT-Rechnung oder des PTT-Budgets hat das Parlament, auch der Ständerat, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen kritisiert und von uns eine Lösung gefordert. Wir präsentieren Ihnen heute eine Lösung. Ich könnte sagen: La voilai Zum zweiten Punkt, zum Drittelsmodell: Gemäss Drittelsmodell soll das Defizit beim Zeitungstransport zu gleichen Teilen auf die Post, auf die Verleger und auf den Bund aufgeteilt werden. Das ist zugegebenermassen eine pragmatische, vielleicht sogar zu einfache Lösung. Diese Lösung ist von verschiedener Seite kritisiert worden. Es wurden Stimmen laut, die eine Presseförderung im umfassenden Sinne forderten. Es wurde auch gefordert, dass gewisse Zeitungskategorien gezielt gefördert werden müssten. Für eine gezielte Presseförderung aber brauchen wir ein spezielles Gesetz Vorlagen zur Presseförderung haben es in unserem Lande, wie Sie wissen, nicht leicht. Die letzte hat bekanntlich 1986 deutlich Schiffbruch erlitten. Es besteht also die Gefahr, dass wir auf diesem Weg erst am viel zitierten Sankt-Nimmerleins-Tag eine Lösung haben. Das können wir uns angesichts der finanziellen Situation des Bundes und der PTT und angesichts der geschilderten Ausgangslage der PTT schlicht und einfach nicht leisten. Wir brauchen jetzt eine Lösung, ich habe Ihnen die Gründe dargelegt Die Chancen sind jetzt gut Packen wir jetzt zu und folgen wir dem Nationalrat, der diese Vorlage immerhin mit 103 gegen
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Stimmen gutgeheissen hat! Auch Ihre Kommission hat sie einstimmig verabschiedet. Gutgeheissen wurde die Vorlage mit Änderungen, auf die wir bei der Detailberatung noch zu sprechen kommen. Folgendes will ich aber vorweg noch festhalten: Der Nationalrat und Ihre Kommission haben das Drittelsmodell nicht in Frage gestellt Der Nationalrat und Ihre Kommission haben die damit verbundene Opfersymmetrie nicht abgelehnt Ich halte diese Information für sehr wichtig. Zum dritten Punkt, zu den Kosten und Tarifen: Dem Drittelsmodell liegt das Defizit der PTT von 1991 bei den Zeitungstransportenzugrunde. Damals betrug das Defizit269 Millionen Franken. Diese Grössenordnung haben auch die Zeitungsverleger akzeptiert Dieses Defizit soll - ich habe es einleitend bereits erwähnt - zu gleichen Teilen auf die Post, die Verleger und den Bund aufgeteilt werden. Der Bundesrat weiss, dass die Umsetzung des Drittelsmodells den Verlegern viel abverlangt. Im Verlaufe der parlamentarischen Debatte zu diesem Geschäft konnte ich feststellen, dass - und das hat sich jetzt auch gezeigt-Politiker gute Kontakte zur Presse, insbesondere zur Lokal- und Regionalpresse, pflegen und dass es schwerfällt, an etablierten Besitzständen zu rütteln. Der Bundesrat hält aber die notwendigen Tariferhöhungen, die gestaffelt in drei Schritten erfolgen sollen,fürdie Verleger nach wie vor fürtragbar. Zurück zu den Zahlen. Ich habe sie leider nicht für die «Glarner Nachrichten». Es tut schon etwas weh, wenn Herr Schiesser sagt, die Zeitung, die dem Glarnerland die wunderschönen Erfolge von Vreni Schneider bekanntmache, sei in Gefahr. Aber er hat den «Berner Oberländer» erwähnt und die «Bündner Zeitung». Ich möchte Sie bitten, die Relationen zu wahren. - Die Taxe für den «Berner Oberländer» beträgt heute 12 Rappen. In einem ersten Schritt soll sie um 1,5 Rappen und in einem zweiten um zusätzlich 3 Rappen angehoben werden. - Beim «Urner Wochenblatt» ist es genau gleich: 12 Rappen, 1,5 Rappen im ersten und 3 Rappen im zweiten Schritt. - Die Taxe für die «Berner Tagwacht» beträgt heute 6 Rappen, es kommen 1,5 Rappen und 3,5 Rappen dazu. - «Le Franc Montagnard»: 6 Rappen heute, 1,5 Rappen im ersten und 3 Rappen im zweiten Schritt - «Bote der Urschweiz», Herr Bisig: 12 Rappen heute, 1,5 Rappen im ersten und 3 Rappen im zweiten Schritt - Bei der «Berner Zeitung», «24 Heures», der «Tribune de Genève» und der «NZZ» ist die Steigerung grösser. Hier geht es um 11 Rappen in der ersten Phase und um 1,5 bis 1,75 Rappen in der zweiten Phase. Diese Steigerung in der ersten Phase ist dadurch bedingt, dass keine Treueprämie zugebilligt werden kann, weil diese Verlage nur eine Teilauflage der Post übergeben. Ich möchte hier festhalten, dass die geplanten Tarifaufschläge die Existenz der Lokal- und Regionalzeitungen nach Auffassung des Bundesrates nicht in Frage stellen können. Ich darf Ihnen aber auch in Erinnerung rufen, dass eben nicht nur die Verleger zur Kasse gebeten werden, sondern auch der Bund, und auch die PTT-Betriebe müssen grosse Anstrengungen unternehmen, damit sie ihren Drittel erbringen können. Sie sind daran und haben den Defizitbetrag des Jahres 1994 bereits um 31 Millionen Franken reduziert. Zum vierten Punkt, zur Anzahl Titel und zur Reduktion der Anzahl Titel: Heute werden über 7000 Titel zu Vorzugstarifen befördert, also subventioniert. Es war nie die Idee, dass sämtliche Vereins-, Kirchen- und sonstige Blätter in den Genuss der reduzierten Taxen kommen sollten. Hier muss etwas geschehen; ich glaube, da sind Sie mit mir einverstanden. So kann es nicht weitergehen. Im Nationalrat und in Ihrer Kommission war dieser Punkt ebenfalls ein heisses Diskussionsthema. Aber alle Anträge, Sonderregelungen für gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien auf Gesetzesebene zu verankern, wurden - auf Antrag des Bundesrates - abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge, die gewisse Tarifkriterien gleich im Gesetz festschreiben wollten. Dies ist auch richtig. Die konkrete Ausgestaltung der Tarifkriterien muss wie bisher auf Verordnungsstufe erfolgen. Sie muss wie bisher in der Kompetenz des Bundesrates liegen. Nur dies ist stufengerecht Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Bundesrat die Frage der Reduktion der Anzahl Titel sehr sorgfältig prüfen wird. Die betroffenen Kreise werden auch Gelegenheit bekommen, ihren Standpunkt geltend zu machen. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir differenzierte Lösungen anstreben werden. Zum fünften Punkt, zur Frühzustellung: Herr Bisig, es ist unbestritten, dass die Frühzustellung in den Zentren für die Verlage heute ein «must» ist Es ist auch unbestritten, dass die Postbetriebe es in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen versäumt haben, diese Dienstleistung anzubieten. Aber das ist - Sie gestatten mir den Ausdruck - «Schnee von gestern». Die Postbetriebe bieten heute die Frühzustellung national an. Sie bieten sie zu kostendeckenden Preisen an. Sie müssen sie zu kostendeckenden Preisen anbieten, weil wir ja keine neuen gemeinwirtschaftlichen Leistungen wollen. Die PTT-Betriebe können diese Leistung aber nicht mit dem eigenen Personal anbieten. Das wäre - hören Sie gut zu - zu teuer. Sie setzen deshalb für die Frühzustellung Teilzeitpersonal ein. Man kann aber den PTT nicht den Auftrag erteilen, die Frühzustellung flächendeckend anzubieten. Sie haben ja das Beispiel des Bündners im Welschland angesprochen. Ich teile Ihre Meinung, dass das nicht möglich ist Das würde unweigerlich neue, beträchtliche gemeinwirtschaftliche Leistungen nach sich ziehen. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates nicht zu verantworten. Die Frühzustellung ist ausserdem eine Zusatz-- 5 of 8 -22. März 1995 399 Postverkehrsgesetz. Änderung leistung, ein Sonderangebot. Wer sie will, soll dafür den entsprechenden Preis bezahlen. Zum sechsten Punkt, der Kostenrechnung: Vom Schweizerischen Verband derZeitungs- und Zeitschriftenverleger und im Nationalrat wurde die Kostenrechnung wie auch hier im Ständerat kritisiert. Herr Seiler Hanspeter hat dazu am 15. Dezember 1994 eine Motion eingereicht Er ersucht den Bundesrat, «durch eine sachkompetehtë und neutrale Stelle eine transparente Kostengliederung des Postzeitungsdienstes nach Grenzkosten und Deckungsbeiträgen erstellen zu lassen...... Der Bundesrat hat am 15. Februar 1995 dazu Stellung genommen und beantragt, die Motion abzulehnen. Weshalb?
1.
Die Post ist ein ausgesprochener Verbundbetrieb. Diese Verbundleistungen müssen im Rahmen der Vollkostenrechnung auf alle Dienstzweige aufgeteilt werden. Eine allfällige Bevorzugung der Zeitungen würde bei den übrigen Dienstzweigen zu Wettbewerbsnachteilen führen. Eine Bevorzugung der Zeitungen ist aber auch nicht gerechtfertigt, weil die Infrastruktur der Post bereits weitgehend auf den Zeitungstransport ausgerichtet ist Es ist deshalb verständlich, wenn sich die PTT dagegen wehren, die Zeitungstaxen an den Grenzkosten oder an Deckungsbeiträgen zu orientieren.
2.
Die PTT sind daran, das bestehende Rechnungswesen total - Herr Schiesser, total - zu erneuern. Das neue Instrumentarium umfasst eine verfeinerte Kosten- und Leistungsrechnung, eine detaillierte und aussagekräftige Anlagerechnung, eine bedürfnisgerechte Betriebsstatistik, dann Leistungsstandards zur Effizienzmessung und schliesslich Hilfsmittel zur finanziellen Führung der Poststellen. Das neue Rechnungswesen wird ab 1996 schrittweise Operationen sein und für erhöhte Transparenz sorgen.
3.
Eine Grenzkostenrechnung wäre nur mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand zu realisieren. Die Post beabsichtigt aber, zu einem späteren Zeitpunkt eine Prozesskostenrechnung zur Verbesserung des Kostenmanagements einzuführen.
4.
Die PTT haben ihre Kostenrechnung auf Wunsch des Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger mit enormem Aufwand durch einen von diesem Verband bezeichneten externen Experten analysieren lassen. Das Ergebnis der Analyse hat im wesentlichen die Richtigkeit der Kostenrechnung der PTT bestätigt. Eine neuerliche Untersuchung würde zu keinen anderen Resultaten führen. Seit dem Abschluss der Expertise im Jahre 1989 hat sich an der Dienstleistungsstruktur der Post nichts Wesentliches geändert In Ihrer Kommission wurde denn auch der Nutzen einer solchen Analyse mehrheitlich verneint.
5.
Die Post hat in den letzten zwei Jahren erfolgreiche Anstrengungen zur Kosteneindämmung vorgenommen. Das Projekt «Maîtrise des coûts» und andere Massnahmen greifen. Eine Trendwende wurde erreicht. Damit hat die Post einen ersten Beitrag an die im Drittelsmodell vorgesehenen Kostenreduktionen erbracht. Fazit: Die PTT haben die Zeichen der Zeit erkannt Sie unternehmen beim Rechnungswesen die notwendigen und von Ihnen gewünschten Anstrengungen. Es braucht aber etwas Zeit Wir können den PTT nach allen eingeleiteten Massnahmen Vertrauen entgegenbringen. Zum siebenten Punkt, zu den Vorzugstaxen für gemeinnützige Organisationen. Wer hätte nicht ein Herz für die gemeinnützigen Institutionen? Aber bei allem Verständnis und aller Sympathie bin ich gegen eine Sonderbehandlung der gemeinnützigen Organisationen. Auch der Nationalrat hat sich gegen spezielle Vorzugstaxen ausgesprochen. Ausfolgenden Gründen bin ich dagegen: Die gemeinnützigen Organisationen geniessen bereits Vorzugstaxen, wenn sie die Kriterien des Zeitungstransportes erfüllen. Wir haben Vorzugstaxen auch abgelehnt, weil bei einer massvoll gestaffelten Tariferhöhung keine Rede von einer Existenzbedrohung sein kann. Eine Sonderbehandlung würde konsequenterweise weitere Sonderbehandlungen beim Telefon, bei der Briefpost, bei der Paketpost, beim Telefax und überall nach sich rufen. Wir mussten sie auch ablehnen, weil diese Sonderbehandlung Nachfolgebegehren von anderen Organisationen - ich denke an politische Parteien, Meinungspresse, kulturelle Organisationen - nach sich ziehen würde. Ausserdem haben wir sie auch abgelehnt, weil die Post mit den gemeinnützigen Institutionen, Herr Danioth, immer kostengünstige Lösungen sucht, nicht nur beim Zeitungstransport. Bei der Ausgestaltung der Verordnung können die gemeinnützigen Institutionen mitsprechen, sie werden zu den Gesprächen zugelassen und sind in der PTT-Konferenz integriert. Zudem würde es hier - Sie werden mir das zugestehen müssen - schwerwiegende Abgrenzungsprobleme geben, weil die Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen (Zewo) nur einen Teil dieser Institutionen abdeckt. Wir sind im Gespräch, wir suchen Lösungen. Ich möchte Sie bitten, keine Sonderregelung für gemeinnützige Organisationen zu beschliessen, kann aber hier und heute die Zusicherung abgeben, dass die gemeinnützigen Organisationen bei der Ausgestaltung der Verordnung mitsprechen können. Die PTT werden im Rahmen des Möglichen ihre Anliegen und Bedürfnisse auf Verordnungsstufe einfliessen lassen. Zum achten und letzten Punkt, zur Lokal- und Regionalpresse, die von Vorzugstarifen profitieren soll. Ihre Kommission ist diesem Antrag einstimmig gefolgt Ich will es vorwegnehmen: Damit kann der Bundesrat auch leben. Drei Dinge möchte ich aber ergänzen und zuhanden des Protokolls festhalten.
1.
Bereits heute profitieren die leichten Tageszeitungen, also gerade die Lokal- und Regionalzeitungen, von speziell günstigen Taxen, die Zahlen haben das ja auch zum Ausdruck gebracht Daran soll sich nach dem Willen des Bundesrates nichts ändern.
2.
Auch die Lokal- und Regionalpresse wird mit Tarifaufschlägen zur Beseitigung des Defizits halt ihren Beitrag leisten müssen. Daran ändert auch der Einschub des Nationalrates bei Absatz Ibis nichts. Die Kostendeckung beim Zeitungstransport - erinnern Sie sich noch einmal an die Zahlen, die ich zu Beginn erwähnt habe - ist einfach zu niedrig und kann nicht mehr verantwortet werden.
3. Wir müssen aufpassen, dass wir bei den grossen, schweren Zeitungen das Fuder nicht überladen. Diese bezahlen bereits heute pro Exemplar am meisten. Weiteren Tarifaufschlägen sind Grenzen gesetzt, wenn wir vermeiden wollen, dass sie ganz auf Privatzustellung umstellen. Sie haben teilweise schon auf Privatzustellung umgestellt Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir bestrebt sind, auch hier mit den Betroffenen gangbare Lösungen zu finden. Ich bin froh über den klaren Entscheid Ihrer Kommission und danke dafür. Ich bin froh, dass das Prinzip der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aus dem Zeitungstransport anerkannt wird. Ich ersuche Sie deshalb, Eintreten zu beschliessen, weil wir dringend eine Lösung zur Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen aus dem Zeitungstransport brauchen. Der Entwurf des Bundesrates stellt eine einfache, pragmatische, praktikable und vor allem eine rasch realisierbare Lösung dar, und nicht zuletzt hat das Parlament immer wieder vom Bundesrat gefordert, das Problem der Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu lösen. Wir haben Ihnen ein Resultat auf den Tisch gelegt; ich bitte Sie, dieses Resultat zu akzeptieren. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art. 10 Abs. 1,1 bis, Iter Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates -- 6 of 8 -Loi sur les chemins de fer. Révision 400 22 mars 1995 Art. 10al.1, Ibis, Her Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abs. 1-AI.1 Angenommen -Adopté Abs. Ibis-Al. Ibis Uhlmann Hans (V, TG), Berichterstatter: Im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf wird die Regional- und Lokalpresse im Beschluss des Nationalrates speziell erwähnt, und zwar in bezug auf die Gewährung von Vorzugstaxen. Die Bevorzugung der Lokal- und Regionalpresse ist nicht nur unbestritten, sondern sie wurde ganz gezielt in diesen Artikel aufgenommen. Damit sind auch die Fragen der Herren Schiesser und Danioth im Sinne der Antwort von Herrn Bundesrat Ogi geklärt Es muss aber auch gesagt sein, dass eine Tariferhöhung - der Bundesrat will diese in drei Schritten vornehmen - auch für diese Titel unumgänglich sein wird. Es wird auch unumgänglich sein, die Straffung der Anzahl der heute subventionierten Titel vorzunehmen. Zurzeit werden, wie wir das gehört haben, etwa 7000 Titel subventioniert Die Hälfte davon weist eine Auflage von weniger als 1000 Exemplaren auf, und sie machen lediglich 1,4 Prozent des Verkehrsvolumens aus. Es sind also Bagatellsubventionen, die nach meinem Dafürhalten und nach der Meinung der Kommission nach einer Straffung rufen. Der Bundesrat wird daher die Bedingungen im Sinne von Artikel 10 Absatz Ibis neu festlegen müssen. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Nationalrat zuzustimmen. Angenommen -Adopté Abs. Her-AI. Iter Uhlmann Hans (V, TG), Berichterstatter: Hier hat der Nationalrat die Abgeltung «nach Massgabe der ungedeckten Kosten» festgeschrieben, und zwar anstelle des Entwurfes des Bundesrates, der diese Abgeltung an die PTT auf jährlich höchstens 90 Millionen Franken festlegen wollte. Der Nationalrat hat die jährliche Abgeltung nach Massgabe der ungedeckten Kosten beschlossen. Unsere Kommission stimmt diesem Beschluss zu, und ich bitte Sie, das gleiche zu tun. Angenommen -Adopté Ziff. II, IM Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 11,111 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.091 Eisenbahngesetz. Revision Loi sur les chemins de fer. Révision Differenzen - Divergences Siehe Seite 284 hiervor - Voir page 284 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1995 Décision du Conseil national du 21 mars 1995 Art. 51 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 51 al. 4 Proposition de la commission Adhérera la décision du Conseil national Danioth Hans (C, UR), Berichterstatter: Die Revision des Eisenbahngesetzes «biegt auf die Zielgerade ein». Es war eine lange Fahrt mit Umwegen, mit unvermittelten Halten, auch mit Verspätungen und beinahe mit Entgleisungen. Als auf Ordnung und Pünktlichkeit bedachte Schweizer wollen die Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine weitere Verzögerung vermeiden helfen. Das ist für Ihre Kommission der Hauptgrund, dem Rat zu beantragen, dem Nationalrat auch in der letzten Differenz zuzustimmen. Obschön uns der Nationalrat nirgends gefolgt ist, möchten wir auch hier Entgegenkommen zeigen. Viele - und der Sprechende als Berichterstatter ganz besonders - tun dies nicht aus innerer Überzeugung, sondern unter dem Zwang der Umstände. Diese doch bedeutungsvolle Differenz, die an die neu beschworene Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen im regionalen Personenverkehr rührt, wie sie in Artikel 51 Absatz 4 noch besteht, ist gestern im Nationalrat mehr als flüchtig behandelt worden. Der Berichterstatter begnügte sich mit der Feststellung: «Wir haben den Eindruck, dass die Fassung des Nationalrates besser ist» Zitat: Ende; Überlegungen: Ende! Der französischsprachige Rapporteur bemühte sich schon gar nicht um sachliche Argumente; ich zitiere lediglich das Protokoll. Eine derartige Handhabung des Differenzbereinigungsverfahrens kommt einer Gesprächsverweigerung sehr nahe und würde auch für eine bevorstehende Einigungskonferenz nichts Positives versprechen. Was soll's! Dazu kommt, dass die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), die bekanntlich ursprünglich ein völlig überzogenes und unpraktikables Vertragsmodell mit der Bundesversammlung als Schiedsrichter verfochten hatte, nun klein beigibt Sie wehrt sich nicht einmal mehr für die minimale Garantie der Schiedskommission im Vollzug. Nachdem schon die Kommission widerstrebend nachgegeben hat, wird dies jetzt sicher auch unser Rat, wenn ich die Stimmung richtig einschätze - obschon wir der Aufrechterhaltung damals noch mit 25 zu 11 Stimmen zugestimmt haben. Damit darf aber kein Freipass verbunden sein dafür, dass Departement und Bundesrat sich einfach kurzerhand autoritativ über regionale und linienmässige Verkehrsprobleme hinwegsetzen. Die Bundesbehörde ist vielmehr gehalten, auch in Konfliktsituationen so lange wie möglich das Gespräch und den Konsens zu suchen. Der Departmentsentscheid darf wirklich nur die Ultima ratio sein. In diesem Sinne ist die Nagelprobe für eine echte Partnerschaft von Bund und Kantonen im regionalen Personenverkehr nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. Rhyner Kaspar (R, GL): Ich werde Sie nicht lange aufhalten und, weil ich die Chancen entsprechend einschätze, auch keinen anderen Antrag stellen. Aber von Herrn Bundesrat Ogi -- 7 of 8 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postverkehrsgesetz. Änderung Loi sur le Service des postes. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.036 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1995 - 08:30 Date Data Seite 394-400 Page Pagina Ref. No 20 025 672 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
3. Wir müssen aufpassen, dass wir bei den grossen, schweren Zeitungen das Fuder nicht überladen. Diese bezahlen bereits heute pro Exemplar am meisten. Weiteren Tarifaufschlägen sind Grenzen gesetzt, wenn wir vermeiden wollen, dass sie ganz auf Privatzustellung umstellen. Sie haben teilweise schon auf Privatzustellung umgestellt Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir bestrebt sind, auch hier mit den Betroffenen gangbare Lösungen zu finden. Ich bin froh über den klaren Entscheid Ihrer Kommission und danke dafür. Ich bin froh, dass das Prinzip der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aus dem Zeitungstransport anerkannt wird. Ich ersuche Sie deshalb, Eintreten zu beschliessen, weil wir dringend eine Lösung zur Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen aus dem Zeitungstransport brauchen. Der Entwurf des Bundesrates stellt eine einfache, pragmatische, praktikable und vor allem eine rasch realisierbare Lösung dar, und nicht zuletzt hat das Parlament immer wieder vom Bundesrat gefordert, das Problem der Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu lösen. Wir haben Ihnen ein Resultat auf den Tisch gelegt; ich bitte Sie, dieses Resultat zu akzeptieren. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art. 10 Abs. 1,1 bis, Iter Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates -- 6 of 8 -Loi sur les chemins de fer. Révision 400 22 mars 1995 Art. 10al.1, Ibis, Her Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abs. 1-AI.1 Angenommen -Adopté Abs. Ibis-Al. Ibis Uhlmann Hans (V, TG), Berichterstatter: Im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf wird die Regional- und Lokalpresse im Beschluss des Nationalrates speziell erwähnt, und zwar in bezug auf die Gewährung von Vorzugstaxen. Die Bevorzugung der Lokal- und Regionalpresse ist nicht nur unbestritten, sondern sie wurde ganz gezielt in diesen Artikel aufgenommen. Damit sind auch die Fragen der Herren Schiesser und Danioth im Sinne der Antwort von Herrn Bundesrat Ogi geklärt Es muss aber auch gesagt sein, dass eine Tariferhöhung - der Bundesrat will diese in drei Schritten vornehmen - auch für diese Titel unumgänglich sein wird. Es wird auch unumgänglich sein, die Straffung der Anzahl der heute subventionierten Titel vorzunehmen. Zurzeit werden, wie wir das gehört haben, etwa 7000 Titel subventioniert Die Hälfte davon weist eine Auflage von weniger als 1000 Exemplaren auf, und sie machen lediglich 1,4 Prozent des Verkehrsvolumens aus. Es sind also Bagatellsubventionen, die nach meinem Dafürhalten und nach der Meinung der Kommission nach einer Straffung rufen. Der Bundesrat wird daher die Bedingungen im Sinne von Artikel 10 Absatz Ibis neu festlegen müssen. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Nationalrat zuzustimmen. Angenommen -Adopté Abs. Her-AI. Iter Uhlmann Hans (V, TG), Berichterstatter: Hier hat der Nationalrat die Abgeltung «nach Massgabe der ungedeckten Kosten» festgeschrieben, und zwar anstelle des Entwurfes des Bundesrates, der diese Abgeltung an die PTT auf jährlich höchstens 90 Millionen Franken festlegen wollte. Der Nationalrat hat die jährliche Abgeltung nach Massgabe der ungedeckten Kosten beschlossen. Unsere Kommission stimmt diesem Beschluss zu, und ich bitte Sie, das gleiche zu tun. Angenommen -Adopté Ziff. II, IM Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch. 11,111 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.091 Eisenbahngesetz. Revision Loi sur les chemins de fer. Révision Differenzen - Divergences Siehe Seite 284 hiervor - Voir page 284 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1995 Décision du Conseil national du 21 mars 1995 Art. 51 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 51 al. 4 Proposition de la commission Adhérera la décision du Conseil national Danioth Hans (C, UR), Berichterstatter: Die Revision des Eisenbahngesetzes «biegt auf die Zielgerade ein». Es war eine lange Fahrt mit Umwegen, mit unvermittelten Halten, auch mit Verspätungen und beinahe mit Entgleisungen. Als auf Ordnung und Pünktlichkeit bedachte Schweizer wollen die Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine weitere Verzögerung vermeiden helfen. Das ist für Ihre Kommission der Hauptgrund, dem Rat zu beantragen, dem Nationalrat auch in der letzten Differenz zuzustimmen. Obschön uns der Nationalrat nirgends gefolgt ist, möchten wir auch hier Entgegenkommen zeigen. Viele - und der Sprechende als Berichterstatter ganz besonders - tun dies nicht aus innerer Überzeugung, sondern unter dem Zwang der Umstände. Diese doch bedeutungsvolle Differenz, die an die neu beschworene Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen im regionalen Personenverkehr rührt, wie sie in Artikel 51 Absatz 4 noch besteht, ist gestern im Nationalrat mehr als flüchtig behandelt worden. Der Berichterstatter begnügte sich mit der Feststellung: «Wir haben den Eindruck, dass die Fassung des Nationalrates besser ist» Zitat: Ende; Überlegungen: Ende! Der französischsprachige Rapporteur bemühte sich schon gar nicht um sachliche Argumente; ich zitiere lediglich das Protokoll. Eine derartige Handhabung des Differenzbereinigungsverfahrens kommt einer Gesprächsverweigerung sehr nahe und würde auch für eine bevorstehende Einigungskonferenz nichts Positives versprechen. Was soll's! Dazu kommt, dass die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), die bekanntlich ursprünglich ein völlig überzogenes und unpraktikables Vertragsmodell mit der Bundesversammlung als Schiedsrichter verfochten hatte, nun klein beigibt Sie wehrt sich nicht einmal mehr für die minimale Garantie der Schiedskommission im Vollzug. Nachdem schon die Kommission widerstrebend nachgegeben hat, wird dies jetzt sicher auch unser Rat, wenn ich die Stimmung richtig einschätze - obschon wir der Aufrechterhaltung damals noch mit 25 zu 11 Stimmen zugestimmt haben. Damit darf aber kein Freipass verbunden sein dafür, dass Departement und Bundesrat sich einfach kurzerhand autoritativ über regionale und linienmässige Verkehrsprobleme hinwegsetzen. Die Bundesbehörde ist vielmehr gehalten, auch in Konfliktsituationen so lange wie möglich das Gespräch und den Konsens zu suchen. Der Departmentsentscheid darf wirklich nur die Ultima ratio sein. In diesem Sinne ist die Nagelprobe für eine echte Partnerschaft von Bund und Kantonen im regionalen Personenverkehr nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. Rhyner Kaspar (R, GL): Ich werde Sie nicht lange aufhalten und, weil ich die Chancen entsprechend einschätze, auch keinen anderen Antrag stellen. Aber von Herrn Bundesrat Ogi -- 7 of 8 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postverkehrsgesetz. Änderung Loi sur le Service des postes. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.036 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1995 - 08:30 Date Data Seite 394-400 Page Pagina Ref. No 20 025 672 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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