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Entscheid

94-059

Verwaltungsbehörden 21.03.1995 94.059

21. März 1995Deutsch155 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

in welchem Mass die beiden Abkommen die Schweiz bei Entscheiden zugunsten eines Ausstieges aus der Drogenprohibitionspolitik binden, namentlich im Hinblick auf: a eine Abgabe von Heroin und Kokain auf ärztliche Verordnung hin; b. eine straf- und rezeptfreie Abgabe von Cannabis in kleinen Mengen;

2.

in welchem Verhältnis die beiden Abkommen zu einer eidgenössischen Heilmittelgesetzgebung stehen, namentlich, ob das Problem der Barbiturate und derTranquillantien nicht besser auf diesem Weg geregelt werden soll. Antrag Keller Rudolf Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag eine Vorlage auszuarbeiten, welche den Beitritt zu allen drei Drogenabkommen vorsieht: - Psychotropen-Abkommen von 1971; - Zusatzprotokoll von 1972; - Wiener Übereinkommen von 1988. Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité I (Seiler Rolf, von Feiten, Goll, Hafner Ursula, Rechsteiner) Ne pas entrer en matière Minorité II (Rechsteiner, Eymann Christoph, von Feiten, Goll, Gonseth, Hafner Ursula, Hubacher, Leuenberger Ernst, Seiler Rolf, Singeisen) Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral en le chargeant de présenter dans son rapport:

1.

dans quelle mesure les deux accords lient la Suisse en cas d'abandon de la politique de prohibition en matière de drogue, et ce notamment compte tenu de: a une distribution d'héroïne et de cocaïne sous contrôle médical; b. une distribution de cannabis en petite quantité, non punissable et sans ordonnance;

2.

les relations que les deux accords entretiennent avec une législation fédérale sur les médicaments, à savoir si le problème des barbituriques et des tranquillisants ne pourrait pas mieux être réglé de cette manière. Proposition Keller Rudolf Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral avec le mandat d'élaborer un projet prévoyant l'adhésion de la Suisse aux trois conventions sur les drogues: - Convention de 1971 sur les substances psychotropes; - Protocole additionnel de 1972; - Convention de Vienne de 1988. Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Das Einheits-übereinkommen von 1961, das die Schweiz 1970 ratifiziert hat, ist bis heute die erste und einzige internationale Betäubungsmittelvereinbarung, die die Schweiz ratifiziert hat Es bildet noch heute die Grundlage der internationalen Betäubungsmittelkontrolle. Es beinhaltet die Sicherstellung einer effizienten polizeilichen Zusammenarbeit sowie die Kontrolle des legalen Handels mit Betäubungsmitteln für medizinische und wissenschaftliche Zwecke. Das allein genügt heute nicht mehr. Seit den siebziger Jahren hat die Situation im Drogenbereich weltweit einen unheilvollen Verlauf genommen und sich drastisch verschlechtert Zuerst breitete sich der Konsum von Heroin und Kokain in den Industrieländern stark aus; Osteuropa und auch die Entwicklungsländer folgten nach. Parallel dazu erlebte das organisierte Verbrechen eine bedrohliche Ausweitung. Neuere Entwicklungen, synthetische Drogen suchen und finden immer neue Märkte. Zu einem speziellen Problem -- 1 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 770 N 21 mars 1995 auch und gerade in den Entwicklungsländern sind die sogenannten psychotropen Substanzen, drogenähnliche Stoffe, geworden. Weil sie billig sind, werden sie auch als «Droge des armen Mannes» bezeichnet Die Bedrohung der Gesundheit und das organisierte Verbrechen sind heute weltweit ernsthafte gesellschaftspolitische Probleme. Die internationale Staatengemeinschaft trägt der unheilvollen Entwicklung mit drei neuen Übereinkommen Rechnung. Deren zwei, nämlich das Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und das Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheits-übereinkommen samt entsprechender Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes, legt uns der Bundesrat heute zur Genehmigung vor. Das dritte neue Übereinkommen, das Wiener Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen von 1988, das die Schweiz ebenfalls unterzeichnet hat, will der Bundesrat wegen der umstrittenen Strafbestimmungen erst im Sommer 1995 zur Genehmigung vorlegen, gleichzeitig mit der Botschaft zur Ablehnung der Volksinitiative «Jugend ohne Drogen», geht es doch dabei um eine grundsätzliche Richtungsbestimmung im Hinblick auf unsere künftige Drogen-Innenpolitik. Diese Debatte soll also im Sommer 1995 geführt werden. Der Bundesrat hat sich aufgrund der Vernehmlassung zu diesem Vorgehen entschlossen, d. h. vorerst und unverzüglich die beiden unbestrittenen Übereinkommen zu ratifizieren und das Betäubungsmittelgesetz entsprechend anzupassen. Heute haben wir daher die Ratifizierung von zwei Übereinkommen und eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes zu behandeln, deren Stossrichtung klar die Sicherstellung der Kontrolle des internationalen legalen Handels und damit der Kampf gegen den illegalen internationalen Handel ist Die Übereinkommen sind nicht unmittelbar wirksam; sie verpflich-ten den Staat, daher ist zusätzlich eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes nötig. Der Beitritt der Schweiz zu den beiden Übereinkommen ist dringlich und überfällig. Dem ersten sind bereits 132 Länder, dem zweiten 128 Länder beigetreten. Das heisst im Klartext, dass wir uns in einer Aussenseiterrolle befinden; die Schweiz bildet sozusagen ein Loch im Netz der internationalen Bemühungen im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel und das organisierte Verbrechen. Die Uno-Überwachungsbehörde hat denn auch die Schweiz dringend ersucht, ihre internationale Verantwortung und Solidarität wahrzunehmen. Unser Abseitsstehen ist um so schwerwiegender, als die Schweiz in den Augen des Auslandes im Bereich der psychotropen Stoffe und der Vorläufersubstanzen als der weltgrösste Schwarzmarktlieferant gilt Die schweizerische Pharmaindustrie tritt für die Ratifikation der Abkommen ein; die Schuldigen sind nicht unter den renommierten Firmen zu suchen. Die Schweiz als Drehscheibe und einer der grössten Lieferanten von psychotropen Stoffen in die armen Länder - das kommt einer Umkehr der Entwicklungshilfe gleich. Wir benötigen die beiden Abkommen für die internationale Kontrolle, d. h. für die lückenlose Erfassung und Kontrolle des Warenflusses mit Bewilligung für Import und Export Nur das stellt auch die entsprechende lückenlose Information durch die Partnerländer sicher. Kurz zum Inhalt der Abkommen: Das Psychotropen-Übereinkommen von 1971 ist die logische Erweiterung des Übereinkommens von 1961 auf die synthetischen Drogen mit denselben oder ähnlichen Wirkungen. Entsprechend soll auch Artikel 1 des Betäubungsmittelgesetzes geändert werden, wo heute wohl die zentral stimulierenden Stoffe erfasst sind, nicht aber die psychtropen, die Tranquilizer, die zentral dämpfenden Stoffe. Das Übereinkommen von 1972 und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen von 1961 verdeutlichen und vervollständigen das Einheits-übereinkommen von 1961, legen die Funktion der internationalen Betäubungsmittelkontrolle fest und regeln die Missbrauchsbekämpfung. Die Schweiz hat das Übereinkommen von 1961 im Jahre 1970 ratifiziert; der Beitritt zum Zusatzprotokoll ist daher überfällig. Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - die dritte Vorlage - enthält zwei Komponenten. Artikel 1 enthält die bereits erwähnte Ausdehnung des Geltungsbereiches auf psychotrope Stoffe in Umsetzung des Übereinkommens von 1971. Sie dient der Kontrolle des internationalen Handels und betrifft nicht den Verkehr zwische Arzt und Patient, denn rezeptpflich-tig sind diese Substanzen schon heute. Als zweiten Punkt regelt diese Änderung in Artikel 3 den Einbezug der Vorläuferstoffe in die Kontrollkette, samt Meldepflicht Dies entspricht einer Empfehlung der Chemical Action Task Force, der sich die Schweiz als drittgrösstes Chemieexportland und als Hauptumschlagplatz bezüglich der Vorläufersubstanzen wohl schwerlich entziehen kann. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an zwei Sitzungstagen über den Beitritt der Schweiz zu den internationalen Betäubungsmittelübereinkommen und über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes beraten. Sie hörte dazu zwei kritische Experten an, nämlich Dr. Luc Saner und Professor Dr. Georges Peters. Die Kommission führte ihre Beratungen in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Dreifuss und von Vertretern des BAG, des EDA und des EJPD durch. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir bei diesem Geschäft Zweitrat sind. Der Ständerat als Erstrat hat dem Bundesbeschluss betreffend das Übereinkommen über psychotrope Stoffe mit 22 zu 3 Stimmen, dem Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Einheits-übereinkommens von 1961 über die Betäubungsmittel mit 20 zu 1 Stimmen und der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einstimmig zugestimmt Ihre Kommission hat einen Nichteintretensantrag mit 16 zu

5.

Stimmen bei 3 Enthaltungen und einen Rückweisungsantrag mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt In den Gesamtabstimmungen hat die Kommission dem Bundesbeschluss betreffend das Übereinkommen über psychotrope Stoffe mit 15 zu 8 Stimmen, dem Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zurÄnderung des Einheits-übereinkommens mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen und der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes mit 12 zu 0 Stimmen bei

8.

Enthaltungen zugestimmt Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, auf die drei Geschäfte einzutreten und die Anträge auf Nichteintreten bzw. auf Rückweisung abzulehnen. Pidoux Philippe (R, VD), rapporteur: 1. Introduction: Votre commissionasiégélesSete janvier 1995, lorsdedeuxséances animées. Elle a entendu M™ Dreifuss, conseillère fédérale, accompagnée de ses collaborateurs. Elle a écouté deux experts, invités de la présidente, qui n'étaient pas favorables à la ratification des engagements internationaux souscrits par la Suisse. Notre Conseil agit en cette matière comme seconde Chambre, le Conseil des Etats ayant approuvé le 15 décembre 1994 la ratification des deux conventions qui nous sont soumises, à une très forte majorité, et la modification de la loi fédérale sur les stupéfiants à l'unanimité. Il avait auparavant rejeté une proposition de renvoi Morniroli, qui demandait la ratification simultanée des trois conventions internationales sur la drogue signées par la Suisse, et qui est reprise par la proposition Keller Rudolf, tandis que la minorité (Seiler Rolf) vous propose de ne pas entrer en matière, et la minorité (Rechsteiner) demande le renvoi au Conseil fédéral, pour des motifs qui ont été rejetés par la majorité de la commission, par 16 voix contre 5 et avec 3 abstentions pour la première, et par 13 voix contre 10 et avec 1 abstention pour la seconde.

2.

Politique internationale et politique nationale de la drogue: En ce qui concerne la procédure, Mme Dreifuss, conseillère fédérale, nous a confirmé que nous aurons bientôt un large débat sur la politique intérieure de la drogue, notamment lors de l'examen parlementaire des initiatives populaires pendantes. Le présent message concerne la lutte internationale contre les stupéfiants. La Suisse a bien signé des conventions, mais elle ne les a pas encore ratifiées, et c'est ce que le Conseil fédéral nous propose de faire pour deux d'entre elles. La Convention unique sur les stupéfiants, qui régit le contrôle international des stupéfiants et a remplace différentes conventions antérieures, a été signée à New York dans le cadre des Nations Unies en 1961. Elle a été ratifiée par la Suisse en 1970; c'est la convention de base qui règle notamment l'activité de l'Organe international de contrôle des stupéfiants de Vienne.

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21.

März 1995 N 771 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen Trois conventions ont été conclues depuis lors par la communauté internationale: la Convention du 21 février 1971 sur les substances psychotropes, à laquelle 132 pays ont adhéré; le Protocole du 24 mars 1972 portant amendement de la Convention unique de 1961 sur les stupéfiants, à laquelle 128 pays ont adhéré; et la Convention de Vienne du 19 décembre 1988 contre le trafic illicite de stupéfiants et de substances psychotropes. La Suisse a donc signé trois conventions, et le Conseil fédéral nous propose, dans son message, la ratification des deux premières seulement C'est la raison pour laquelle une minorité du Conseil des Etats proposait de renvoyer le projet jusqu'à ce que le gouvernement nous invite à ratifier les trois conventions internationales qui portent déjà la signature de la Suisse. M. Keller parlera dans ce sens-là C'était d'ailleurs bien l'intention initiale du Conseil fédéral, qui avait mis en consultation la ratification des trois conventions. Le rapport du Département fédéral de l'intérieur sur les résultats de la consultation indique, en page 9: «Environ quatre cinquièmes des consultés, dont la totalité des cantons, sont en principe favorables à la ratification des trois conventions, et notamment pour l'adhésion au Protocole de 1972.» Et le message du Conseil fédéral précise, en page 6: «Le projet de révision de la loi fédérale sur les stupéfiants a également rencontré un écho favorable. Tous les cantons et les principaux partis politiques, à l'exception du Parti socialiste suisse et du Parti écologiste suisse qui donnent la préférence à une libéralisation et à une décriminalisation, l'ont approuvé.» M™ Dreifuss a confirmé à votre commission que le gouvernement avait récemment changé son fusil d'épaule. Mais reprenons les termes de notre ministre de l'intérieur, du 5 janvier 1995: «Le Conseil fédéral lui-même a changé d'avis, dans la mesure où il pensait initialement soumettre les trois conventions à la ratification du Parlement, et qu'il a ensuite choisi de repousser la discussion sur la ratification de la Convention de 1988 pour l'inscrire dans le cadre d'un débat général sur la politique de la drogue en Suisse.» (p. 13) Aux reproches de suivre la tactique du salami pour éviter une votation populaire dont les autorités auraient peur, M™ Dreifuss a exposé à la commission le 5 janvier dernier: «C'est la raison pour laquelle j'ai proposé au gouvernement de ne pas ratifier la Convention de Vienne de 1988, car elle touche davantage à la formulation d'une politique nationale, en particulier avec le problème de la punissabilité des actes préparatoires et, de ce fait, par la nécessité d'une réserve de la part de la Suisse.... En revanche, la ratification de la Convention de 1971 et du Protocole de 1972 s'avère urgente.» (p. 36) II est évident que la toxicomanie et la criminalité qui lui est liée dépassent largement les frontières de notre pays. La lutte internationale contre ces deux fléaux passe par le biais de conventions entre Etats; c'est la politique que nous suivons déjà, puisque nous sommes soumis à la Convention unique de 1961.

3.

La Convention de 1971 sur les substances psychotropes: Elle recense les barbituriques, les tranquillisants, les amphétamines et les hallucinogènes. Parce que ces substances peuvent entrer dans la composition des médicaments, elles présentent des risques de consommation abusive et de dépendance différents de ceux inhérents aux autres drogues. Elles ne pouvaient donc pas être assujetties sans autre aux mesures de contrôle de la Convention unique. Une convention particulière leur est consacrée, qui n'est en substance que l'extension logique de la Convention unique de 1961. Cette convention classe les substances psychotropes, fixe les règles quant à leur utilisation et au commerce des stimulants, des hypnotiques et des tranquillisants, qui sont soumis à autorisation et à un contrôle international. Notre pays est devenu une plaque tournante du commerce des psychotropes, contre lequel il n'était pas possible de lutter faute de base légale. C'est ainsi qu'une saisie, effectuée sur le continent américain, avait permis de découvrir qu'en 1993 et 1994 trois courtiers suisses avaient livré 75 tonnes d'éphédrine à des entreprises américaines fictives ou dépourvues d'autorisation. Or l'éphédrine, qui suscite l'euphorie, engendre la dépendance. La quantité saisie aurait permis de fabriquer, par une synthèse chimique simple, 12 milliards de comprimés de 5 milligrammes. Cette énorme quantité de drogue de synthèse aurait permis de réaliser au marché noir des profits se chiffrant en milliards de francs. On comprend dès lors que l'Organe international de contrôle des stupéfiants des Nations Unies se soit adressé à notre pays pour l'inviter à ratifier la Convention de 1971 que nous avons signée. Le rapport de 1994 de cet organisme s'exprime sévèrement pour la Suisse, compte tenu du langage diplomatique. En page 67, il déclare: «En février 1994, l'organe a envoyé en Suisse une mission chargée d'exhorter le gouvernement à ratifier la Convention de 1971.... Le territoire suisse continue d'être utilisé pour le détournement des substances psychotropes du commerce international.... A la lumière des discussions qui ont eu lieu avec des représentants du gouvernement suisse, l'organe espère que la Suisse deviendra partie, dès que possible, à la convention. Ce faisant, ce pays, qui est l'un des principaux exportateurs, manifesterait sa solidarité avec des pays dans lesquels le trafic illicite et l'abus des substances psychotropes sont sources de graves problèmes.» Compte tenu de l'aspect international de la lutte contre la drogue, la majorité de votre commission ne voit pas un seul argument en faveur d'un renforcement de l'égoïsme de la Suisse de ne pas ratifier cette convention que nous avons signée en 1971. Aussi est-ce par 15 voix contre 8 que nous vous proposons d'approuver l'arrêté fédéral concernant la Convention de 1971 sur les substances psychotropes.

4.

L'avenant à la Convention unique de 1961: Le Protocole de 1972 portant amendement de la Convention unique sur les stupéfiants a pour objectif de renforcer le contrôle international des stupéfiants. Un organe de contrôle veille à ce que les parties contractantes exécutent les dispositions de la convention. La Suisse étant partie depuis plus de 20 ans à la Convention unique de 1961, il est logique qu'elle adhère au protocole qui y porte amendement, comme l'ont déjà fait 128 Etats dans le monde. M™ Dreifuss, conseillère fédérale, était ferme devant votre commission le 6 janvier dernier lorsqu'elle invitait à ratifier ce protocole et à condamner tout «Alleingang» de la Suisse dans le domaine de la drogue. Je cite ses propos: «Nous nous isolerions encore plus si nous suivions la proposition de renvoi de la minorité de la commission. Actuellement, nous sommes déjà sur le banc des accusés.» (p. 38) La Suisse a participé à l'élaboration du protocole au sein de la Commission internationale des stupéfiants. Ce texte augmente l'effectif de l'organe de contrôle, oblige les Etats à indiquer les surfaces présumées de culture du pavot à opium et le nombre des entreprises produisant des stupéfiants synthétiques, ainsi que les quantités prévisibles qui seront fabriquées par année. Ce sont ainsi, pour l'essentiel, des mesures d'application de la convention qui sont renforcées. Aussi votre commission vous propose-t-elle, par 13 voix contre 7 et avec 2 abstentions, d'adhérer au Protocole de 1972 portant amendement de la Convention unique que nous avons déjà ratifiée.

5.

La loi fédérale sur les stupéfiants: La ratification de la Convention de 1971 sur les substances psychotropes entraîne une modification minimale de la loi à l'article 1er puisqu'on doit dorénavant assimiler certaines substances psychotropes aux stupéfiants et créer un laboratoire cantonal de référence. Mais M. Rechsteiner a tenté de modifier profondément la loi fédérale sur les stupéfiants en exemptant l'héroïne de son interdiction générale formulée à l'article 8. Même s'il a retiré sa proposition en commission devant l'opposition qu'elle a suscitée, il l'a formulée à nouveau selon les textes qui nous ont été distribués. La proposition Rechsteiner a entraîné devant votre commission un vrai débat de fond sur la politique de drogue dans notre pays. Notre collègue vous dira ses raisons de qualifier d'«Anachronismus», comme on dit en allemand, l'interdiction absolue de l'héroïne en Suisse, prévue à l'article 8 alinéa 1er lettre b de la loi fédérale sur les stupéfiants, que je cite: «Les stupéfiants indiqués ci-après ne peuvent être ni cultivés, ni importés, ni fabriqués ou mis dans le commerce.... b. ladiacétylmorphine et ses sels»; c'est le nom scientifique qui désigne l'héroïne.

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Conventions internationales sur les stupéfiants 772 N 21 mars 1995 Notre collègue invoque la nécessité de faire des expériences de distribution d'héroïne, et donc de modifier la loi. Il se fonde sur l'avis d'experts déprohibitionnistes, dont on a cru comprendre que des partis gouvernementaux ou certains de leurs dirigeants avaient accepté les thèses. Plusieurs membres de notre commission ont condamné ces thèses laxistes et fait remarquer à notre collègue qu'on ne pouvait pas modifier la loi fédérale sur les stupéfiants sur un point essentiel sans avoir engagé auparavant une procédure de consultation des cantons qui appliquent la loi. Lors de l'heure des questions de la semaine dernière, M. Vetterli a regretté que nous n'ayons pas encore eu de vrai débat de fond sur la politique en matière de drogue, suivie par l'Office fédéral de la santé publique. En adoptant ou en rejetant la proposition de renvoi de la minorité, nous donnerons une indication précieuse à Mme Dreifuss de notre volonté de modifier la loi pour encourager les expériences de distribution d'héroïne. Peut-être M. Rechsteiner préférera-t-il procéder comme en commission et retirera-t-il dans un instant la proposition de renvoi de la minorité! On pourrait en inférer qu'il estime que le Parlement n'entend pas donner un signe en direction d'une libéralisation de la consommation de la drogue, comme le réclame notamment le Parti socialiste suisse. Votre rapporteur attend avec intérêt la suite de nos débats. Aussi, après la valse-hésitation de M. Rechsteiner, votre commission a-t-elle admis sans opposition, mais avec 8 abstentions, la modification de la loi fédérale sur les stupéfiants.

6.

Conclusion: Tels sont les deux arrêtés fédéraux et la modification de la loi fédérale sur les stupéfiants que la commission ou sa majorité vous propose d'adopter en suivant le projet du Conseil fédéral. Seiler Rolf (C, ZH), Sprecher der Minderheit l: Ich beantrage Ihnen Nichteintreten auf Bundesbeschlüsse zur Ratifikation der beiden Übereinkommen. Der Bundesrat begründet den Antrag auf Ermächtigung zur Ratifikation der mehr als zwanzig Jahre alten Abkommen insbesondere mit der Pflicht zur besseren internationalen Zusammenarbeit In der Botschaft wird aber sehr wenig über die Bedeutung, über die konkreten Auswirkungen der vage formulierten Abkommen gesagt Die sachliche Notwendigkeit der Ratifikation dieser Abkommen ist keineswegs klar und überzeugend dargestellt Sie ist sehr fraglich. Die völkerrechtliche Solidarität verlange einen Beitritt der Schweiz zu diesen beiden Abkommen, schreibt der Bundesrat Mit anderen Worten: Wir haben uns mehr als zwanzig Jahre unsolidarisch verhalten. Das schlechte Gewissen soll uns nun endlich dazu führen, als reumütige Sünder in den Schoss der Uno bzw. zu deren Abkommen zurückzufinden. Mehr als hundert Staaten haben diese Abkommen ratifiziert Wurden sie aber auch in die nationale Gesetzgebung übernommen? Professor Georges Peters hat uns in der Kommission dargelegt, dass nur etwa zwanzig Staaten - und nicht die wichtigsten - diese Abkommen in die nationale Gesetzgebung übernommen haben. Haben wir hier Anlass zu schlechtem Gewissen? Wohl kaum. Mit der Ratifikation der beiden Übereinkommen werden neue Substanzen, insbesondere Schlaf- und Beruhigungsmittel, dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt Dies erfordert vorerst vermehrte Kontrollen und somit einen entsprechenden Kontrollapparat - ich werde darauf zurückkommen. Neu werden Medikamente wie Valium und weitere Benzodiazepine, z. B. Rohypnol, statt den kantonalen Heilmittelgesetzen dem restriktiven Betäubungsmittelgesetz unterstellt Dass damit merkwürdige Probleme und Situationen entstehen können, hat uns Strafrechtsprofessor Mark Pieth dargelegt: Wer z. B. ein Valium von seiner Frau nehme, die es auf Rezept erhalten habe, der würde sich neu strafbar machen. Von Verwaltungsseite wurde dieser Sachverhalt ausdrücklich bestätigt Macht eine solche Kriminalisierung des Konsums von Schlafund Beruhigungsmitteln nun wirklich einen Sinn? Wohl kaum. Es ist eine rechtlich eher bedenkliche und vor allem unverhältnismässige Regelung. Neben den materiellen Vorbehalten sprechen aber vor allem politische Gründe gegen eine Ratifikation. Mit der Unterstellung von weiteren Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz würde auch die Repression wesentlich ausgedehnt In der schweizerischen Drogenpolitik hat sich aber in den letzten Jahren, vor allem jedoch in den letzten Monaten, einiges verändert. Immer mehr setzt sich die Einsicht durch, dass das Drogenproblem mit Repression allein nicht zu lösen ist Das kommt auch im Papier der drei Parteien FDP, SP und CVP deutlich zum Ausdruck. So finden die Versuche mit ärztlich kontrollierter Heroinabgabe breite Zustimmung, und die Forderung nach vermehrter Prävention, Betreuung der Abhängigen, ja selbst nach Straffreiheit des Konsums, sind unüberhörbar. Es ist daher völlig absurd, heute Verträge - hier schliesse ich das Abkommen von 1988 ein - zu ratifizieren, die eine gescheiterte Politik nicht nur zementieren, sondern auch verschärfen und zudem - das ist das Wichtigste - unseren Handlungsspielraum in der Drogenpolitik wesentlich einschränken. Dieses Missbehagen kam auch in der Vernehmlassung zu diesen Betäubungsmittelabkommen deutlich zum Ausdruck: Die Mehrheit der Kantone befürchtet eine Zementierung einer repressiven Drogenpolitik; neun Kantone möchten die Handlungsfreiheit bezüglich Straffreiheit des Konsums durch entsprechende Vorbehalte erhalten usw. Die Signale aus den Kantonen sind also deutlich. Eine Ratifikation der beiden Abkommen wäre ein ganz falsches Signal in bezug auf eine zukünftige Drogenpolitik. Inzwischen kann man dem Geschäftsbericht des Bundesrates entnehmen, dass er auf die Ratifikation des Abkommens von 1988 verzichtet - «zur Wahrung des drogenpolitischen Spielraums», wie er schreibt Das scheint mir vernünftig. Vernünftig wäre es aber auch, auf die Ratifikation dieser zwei Abkommen von 1971 bzw. 1972 zu verzichten, denn der dadurch notwendige Kontrollapparat spricht ebenfalls dagegen. Die Botschaft spricht wenigstens dazu eine deutliche Sprache: «Der Beitritt bringt für den Bund» - so können wir auf Seite 22 (Ziff. 71) lesen - «im Inland und international neue Aufgaben, die er mit seinen heutigen Mitteln und Kapazitäten nicht bewältigen kann. Ihm erwächst deshalb ein beträchtlicher personeller und finanzieller Mehrbedarf.» Der gesamte personelle Mehrbedarf allein beim Bund - aber auch die Kantone brauchen mehr Personal und Geld - wird in der Botschaft mit 10,5 Stellen angegeben. Diese Stellen sollen durch Umverteilung aus dem im EMD freizusetzenden Kontingent von 200 Stellen abgedeckt werden. Diese 200 Stellen und weitere 148 Stellen dazu haben Sie im Budget gestrichen; für die vorgesehenen neuen Aufgaben stehen somit keine Stellen und damit auch kein Geld zur Verfügung. Ich möchte Sie im weiteren auch an Debatten der letzten Woche erinnern, wo laut ausgerufen wurde: «Irgendeinmal müssen wir doch aufhören, dem Bund neue Aufgaben aufzuerlegen, welche neue Ausgaben nach sich ziehen.» Einverstanden, hier können Sie nun den Tatbeweis erbringen, indem Sie nein zum Beitritt zu den Abkommen und damit auch nein zu den damit verbundenen neuen, aber unnötigen und eher schädlichen Aufgaben sagen. Ich möchte zum Schluss zu einem Beitrag des Fernsehens in der Nachrichtensendung «10 vor 10» von gestern abend Stellung nehmen. Es wurde unser Export von Ephedrin gerügt, welches zur Herstellung von Methamphetamin, d. h. der Droge Ice, benützt werden kann. Es wurde die Information verbreitet, dass mit dem Beitritt zu den beiden Abkommen die Kontrolle des Exports von Ephedrin wirkungsvoller durchgeführt und allfälliger Missbrauch strenger bestraft werden könne. Diese Information ist schlicht und einfach falsch:

1.

Ephedrin ist ein sogenannter Vorläuferstoff. Vorläuferstoffe haben aber mit den beiden Abkommen überhaupt nichts zu tun. Sie werden von diesen Abkommen nicht erfasst

2. Aufgrund von Artikel 19 des Betäubungsmittelgesetzes können Leute, die mit Ephedrin handeln und vorsätzlich zur Herstellung von Betäubungsmitteln beitragen, belangt und bestraft werden. 1991 beschäftigte sich die Chemical Action Task Force (CATF) insbesondere mit diesen Vorläuferstoffen und verabschiedete eine Anzahl von Empfehlungen. Die Schweiz war an dieser Veranstaltung ebenfalls vertreten. Im Bericht der Schweizer -- 4 of 24 -21. März 1995 N 773 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen Delegation können wir nun zu diesen Vorläuferstoffen folgendes lesen: «Bereits heute ist das strafrechtliche Verbot des Handels mit Vorläufersubstanzen, im konkreten Wissen um ihre Bestimmung zur Betäubungsmittelherstellung, in Artikel 19 des Betäubungsmittelgesetzes mit enthalten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit Vorläufern jeglicher Art zur Drogenherstellung beiträgt, ist als Mittäter oder Gehilfe am Betäubungsmittelhandel beteiligt. Entsprechend einschneidende Kompetenzen zur Ermittlung, Anhaltung und Beschlagnahme verdächtiger Lieferungen sowie zur definitiven Einziehung von Lieferungen und deren finanziellen Erträgen sind bereits geltendes Recht Artikel 3 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes verleiht dem Bundesrat schon heute die Befugnis, Vorläufer im engeren Sinne, d. h. Substanzen, die direkt in Betäubungsmittel übergeführt werden können, der Betäubungsmittelkontrolle zu unterstellen.» Das Kontrollregime für Betäubungsmittel ist umfassender und strenger als die schärfsten von der CATF ins Auge gefassten Bestimmungen. Hören Sie gut zu: «Von dieser Kompetenz haben bisher aber weder der Bundesrat noch per Delegation das Bundesamt für Gesundheitswesen Gebrauch gemacht.» In der Botschaft wird auch verschwiegen, dass seit dem 1. Juni 1991 eine Sorgfaltspflichtvereinbarung auf freiwilliger Basis in Kraft ist, die den professionellen Standard im betreffenden Bereich modifiziert Sämtliche Transaktionen von Substanzen aus einer 46 Substanzen umfassenden Warnliste wurden routinemässig auf Registraturkarten, die aufzubewahren sind, erfasst usw. Das kann man alles in diesem Bericht nachlesen. Es werden hier psychotrope Stoffe einerseits und Vorläuferstoffe anderseits bunt gemischt, und aufgrund der Probleme, die wir effektiv mit den Vorläuferstoffen haben, will man die beiden Abkommen ratifizieren. Das ist nicht nötig. Ich beantrage Ihnen daher, auf diese beiden Abkommen nicht einzutreten. Rechsteiner Paul (S, SG), Sprecher der Minderheit II: Um Missverständnissen, falschen Annahmen oder gar Unterstellungen vorzubeugen, möchte ich gleich zu Beginn klarstellen: Ich habe selber nichts gegen bessere Kontrollen im Pharmabereich. Ich habe nie die Auffassung vertreten, dass die legal hergestellten Drogen besser und ungefährlicher seien als die illegalen. Vernünftige Modelle einer neuen Drogenpolitik verlangen deshalb trotz anderslautenden Behauptungen keine schrankenlose Freigabe, sondern eine Legalisierung der Drogen. Zur Legalisierung gehören bestimmte Standards und Kontrollen, zum Beispiel die Deklarationspflicht bei Medikamenten, wie sie beispielsweise die Pharmakampagne für die sogenannte Dritte Welt verlangt Aus dieser Feststellung kann aber noch kein Ja zu den Abkommen und zu dieser Vorlage, die heute zu behandeln sind, abgeleitet werden. Ich habe auch nichts gegen eine Kontrolle der Vorläuferstoffe-zum Beispiel des Ephedrins, das bereits in derständerätlichen Debatte eine grosse Rolle gespielt hat-, genausowenig wie gegen eine schärfere Kontrolle des Chemikalienhandels überhaupt Offenbar haben Schweizer Firmen sogar Programme für chemische Waffen unterstützt, was nicht toleriert werden darf. Gegen bessere Kontrollen in diesem Bereich habe ich natürlich nichts. Erst recht haben wir nichts gegen eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegenteil, wir verlangen diese seit langem, und zwar statt einer Verfassungsrevision, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, die ihrerseits nichts bringt, weil die Probleme nicht auf Verfassungsstufe, sondern auf der Stufe der Gesetzgebung bestehen. Wenn jetzt eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes durchgeführt wird, muss sie die Themen behandeln, die jetzt drängen, und dazu gehören vorerst allermindestens die Fragen der medizinisch kontrollierten Abgabe von Heroin und der Straflösigkeit des Drogenkonsums, die seit Jahren behandlungsreif auf dem Tisch liegen. Wenn ich diese Feststellungen mache, muss gesagt werden: Trotzdem resultiert aus diesen Feststellungen nicht, dass diesen Abkommen zugestimmt werden dürfte, dass diese Abkommen einfach so ratifiziert werden sollten. Es ist im übrigen tatsächlich so, dass diese Abkommen in der Vernehmlassung durch die SP und die Grünen bekämpft worden sind. Herr Pidoux hat es aber fertiggebracht zu unterschlagen, dass seine eigene Partei, die FDP, in der Vernehmlassung klar sagte, man solle diese Abkommen nicht ratifizieren. Zum ersten Problem, dem Problem der sogenannten Vorläufersubstanzen, also jener Stoffe, die keine Betäubungsmittel sind, aber zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen: Diese Vorläufersubstanzen waren im Ständerat das wichtigste Argument für die Zustimmung zu diesen Abkommen. Zu diesen Vorläufersubstanzen muss -wie es bereits Herr Seiler Rolf getan hat -festgehalten werden, dass sie gar nichts mit diesen beiden Abkommen zu tun haben, die heute ratifiziert werden, sollen. Die Regelung für die Vorläufersubstanzen, also der abgeänderte Artikel 3 des Betäubungsmittelgesetzes, ist eine Vorleistung für das umstrittene Wiener Übereinkommen von 1988, das zurzeit ausdrücklich nicht ratifiziert werden soll. Man kann also nicht sagen, dass diese Abkommen etwas mit den Vorläufersubstanzen zu tun hätten. Zum anderen vertreten namhafte Experten, darunter die Schweizer Delegation bei der Chemical Action Task Force, die Auffassung, dass die strafrechtlichen Instrumente, die wir heute schon haben, zur Erfassung der Vorläuferstoffe, also auch von Ephedrin, längst genügen würden, wenn man nur wollte - Herr Seiler Rolf hat darauf hingewiesen. Wenn Sie das genauer ansehen, stellen Sie fest, dass der Bundesrat im Hinblick auf diese Vorläuferstoffe denn auch nichts anderes vorschlägt als eine etwas verfeinerte Bestimmung für die Kontrollen, gegen die nichts einzuwenden ist Diese verfeinerte Bestimmung für die Kontrollen hätte nach den bewährten Auslegungsgrundsätzen genausogut aus den bisherigen, ja viel schärferen Bestimmungen abgeleitet werden können. Wenn man schärfere Kontrollen durchführen kann, kann man nach den traditionellen Auslegungsgrundsätzen daraus ohne weiteres auch die milderen Kontrollen ableiten, ohne dass man deswegen das Gesetz ändern müsste. Aber das kann dahingestellt bleiben. Zusammenfassend: So oder anders sind die Vorläufersubstanzen kein Grund für die Ratifikation der beiden Abkommen. Zur Frage der Psychotropen beziehungsweise zur Frage der Schlaf- und Beruhigungsmittel: Hier liegt das Problem wiederum an einem anderen Ort Die Botschaft behauptet, dass dem Problem der Psychotropen mangels gesetzlicher Grundlagen nicht beizukommen sei. Dabei wäre es hier, schon gestützt auf das geltende Betäubungsmittelgesetz, längst möglich gewesen, die Psychotropen dem Artikel 7, der Kategorie der Stoffe, die ähnlich wie Betäubungsmittel wirken, zu unterstellen. Getan hat man es nicht Wie anlässlich der letzten Prüfung dieser Frage durch Bundesrat und Parlament in den siebziger Jahren besteht heute genausowenig ein ausreichender Grund, die Medikamente gleich wie die illegalen Drogen zu behandeln, mit der Folge der Anwendung des schärfsten Strafrechts, das wir überhaupt kennen, mit der Bestrafung des illegalen Konsums im Betäubungsmittelgesetz und mit Strafen für illegalen Handel bis hin zur Grössenordnung der Bestrafung von Tötungsdelikten. Wenn wir in der Botschaft lesen, weshalb wir diesen beiden Abkommen beitreten müssten, dann ist überhaupt kein Fortschritt gegenüber den siebziger Jahren zu erkennen, wie jetzt immer noch argumentiert wird. Die Prohibition wird als die Lösung schlechthin gepriesen, als ob seither nichts passiert wäre. Andere amtliche, auch bundesrätliche, Dokumente lassen inzwischen wenigstens gewisse Zweifel, auch einen gewissen Lerneffekt bezüglich der Drogenpolitik erkennen. Hier wird hingegen wieder blauäugig so getan, als bekämen wir die Probleme in den Griff, wenn wir nur die Repression, die Kontrollen und die Strafen vervollkommnen würden. Eine Logik, die weltweit und in der Schweiz erwiesenermassen in die Sackgasse geführt hat Genauso, wie die Einführung der Alkoholprohibition in den USA die Geburtsstunde der amerikanischen Mafia war, ist das organisierte Verbrechen die Folge der Drogenprohibitionspolitik. Erst die Drogenprohibition, also die Tatsache, dass die Drogen illegal sind, ermöglicht der Drogenmafia ihre Riesengewinne. Die Drogenprohibition ist als Mittel der Verbrechens-- 5 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 774 N 21 mars 1995 bekämpfung kapital gescheitert, ohne dass sie den von Drogensucht betroffenen Menschen etwas gebracht hätte, im Gegenteil. Die beiden heute zur Ratifikation anstehenden Abkommen liegen drogenpolitisch falsch. Sie schreiten weiter den Repressionspfad und verweigern die dringend nötigen Lernschritte in der Drogenpolitik. Das wenige, das bei den Vorläuferstoffen und bei den Psychotropen möglicherweise nicht falsch wäre, kann ohne Ratifikation dieser Abkommen gemacht werden. Als Minimum unterbreite ich Ihnen namens einer starken Kommissionsminderheit einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat zur Klärung verschiedener Fragen, die für unsere Drogenpolitik entscheidend sind. Bis heute konnte trotz eines zusätzlichen Berichts des BAG nur ein einziger Punkt des Rückweisungsantrags einigermassen befriedigend beantwortet werden: Die ärztlich kontrollierte Abgabe von harten Drogen wird durch die Abkommen nicht behindert. Nicht gelöst und weiter klärungsbedürftig bleiben die beiden anderen Probleme. Zunächst das Problem Cannabis: Auch wenn nicht übersehen werden kann, dass bezüglich der Legalisierung von Haschisch nicht nur die beiden neuen Abkommen, sondern bereits das Einheits-übereinkommen über die Betäubungsmittel ein Problem ist, errichtet das Psychotropenabkommen mit der Erfassung des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol für eine vernünftige Lockerung des Haschischverbots neue Hürden. Dasselbe gilt für das Zusatzprotokoll, wo uns in Artikel 12 jetzt auch noch vorgeschrieben wird, die unerlaubt angebauten Hanfpflanzen zu beschlagnahmen und zu vernichten. Wenn wir uns die Hände beim Cannabis nicht noch zusätzlich binden lassen wollen, müsste der Bundesrat hier mindestens einen Vorbehalt formulieren. Zur Frage der Heilmittelgesetzgebung: Wenn jetzt der Bereich der Barbiturate und Tranquilizers, also der Schlaf- und Beruhigungsmittel, geregelt werden soll, dann gehören diese Medikamente doch in erster Linie in die Heilmittelgesetzgebung, dies um so mehr, als jetzt die Vorarbeiten für eine eidgenössische Heilmittelgesetzgebung im Gange sind. Es ist offensichtlich, dass die medizinisch verwendeten Psychotropen mit dem Erlass des Heilmittelgesetzes in diesem Gesetz geregelt werden, was auch sachgerecht ist Alle diese Zusammenhänge müsste der Bundesrat bei einer Rückweisung in einem Zusatzbericht ausleuchten. Noch ein Letztes: In der Botschaft, aber auch im Ständerat ist argumentiert worden, dass die Ratifikation der Abkommen ein Akt der Solidarität mit den Entwicklungsländern sei. Wenn dem so wäre, kann ich Ihnen versichern, wäre ich sofort mit dabei. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, was heute führende Intellektuelle aus der Dritten Welt, zum Beispiel der kolumbianische Literaturnobelpreisträger Gabriel Garcia Marquez, in ihrem Manifest für die Drogenlegalisierung sagen. Sie halten heute unmissverständlich fest, dass die Drogenprohibition und der Drogenkrieg, der ja von den reichen Ländern des Nordens, in erster Linie von den USA, erklärt worden ist, ihrer Heimat und vor allem der Bevölkerung gar nichts Positives gebracht haben: die Mafia, korrumpierte Staaten und neue, noch schlimmere Abhängigkeiten und Ausbeutungsverhältnisse. Wenn heute wieder die Solidarität mit der Dritten Welt beschworen wird, dann müssen Sie wissen, wie fragwürdig diese Argumentation ist, auch wenn sie vorläufig noch derjenigen der Regierungen und der Uno, mindestens vor den Kulissen, entspricht Ich bitte Sie deshalb, mindestens dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Keller Rudolf (D, BL): Der Drogenkontrollrat der Uno hat unser Land wegen der momentan eingeschlagenen Drogenpolitik vor wenigen Wochen recht unsanft angepackt Dies hat mich bewogen, das vorliegende Geschäft nach der Kommissionssitzung nochmals anzuschauen. Bei den Kommissionsberatungen kamen die Bedenken des Kontrollrates kaum zur Geltung. In der Tat ist es merkwürdig, dass zwei Abkommen ratifiziert werden sollen, das dritte und vor allem das entscheidende Abkommen, das Wiener Übereinkommen von 1988, aber nicht Praktisch in allen Ländern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man bei allen drei Übereinkommen dabei ist Aber in der Schweiz haben offenbar der Bundesrat und einige weitere Kreise die drogenpolitische Weisheit gleich mit dem Löffel gegessen. Das liberale Liverpooler Drogenmodell zeigt Auflösungserscheinungen. Gleichzeitig kritisiert der Drogenkontrollrat unser Land und stellt fest, dass die Wissenschaftlichkeit der sogenannt kontrollierten Heroinabgabeversuche in der Schweiz nicht gesichert sei. Ich frage Sie: Warum wohl sind wir in der Schweiz weit und breit die einzigen, die sich auf ein solch liberales Versuchsmodell einlassen? Müssen wir die Fehler anderer nochmals machen? Das bundesrätliche Vorgehen ist da natürlich nur logisch. Indem man nur dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und zusätzlich dem Zusatzprotokoll von 1972 beitritt, behält man nämlich freie Hand für eine notabene vom Volk nicht abgesegnete und höchst fragwürdige Drogenabgabepolitik. Das ist doch der Hintergrund des vorliegenden Entwurfes, das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel nur entsprechend rudimentär zu ändern. Vor diesem Hintergrund ist es auch klar, weshalb Herr Rechsteiner nur eine Gesetzes-, aber keine Verfassungsänderung will: Bei der Verfassungsänderung könnte das Volk mitreden, bei der Gesetzesänderung nicht unbedingt Alle drei Übereinkommen bilden ein Ganzes, gehören zusammen und sollten auch miteinander ratifiziert werden. Das wurde schon im Ständerat von sehr vielen Ratsmitgliedern klar und deutlich gesagt In der Botschaft ist zu lesen, dass das am 20. Februar 1991 ins Auge gefasste Massnahmenpaket zur Verminderung des Betäubungsmittelproblems auch den Beitritt der Schweiz zu den drei Übereinkommen vorsehe und dass die Schweiz bei ihrer Drogenpolitik völkerrechtliche Solidarität üben müsse. Es ist schon merkwürdig, Frau Bundesrätin: Sonst, wenn es um Völkerrecht geht, steht das Völkerrecht bei Ihnen über allem. Und in der Botschaft steht geschrieben, dass der Beitritt der Schweiz zu den erwähnten drei Übereinkommen einem langjährigen Wunsch der internationalen Völkergemeinschaft entspreche. Vielleicht später einmal wollen Sie das dritte Übereinkommen ratifizieren. Ich sage: «vielleicht». Mit dieser Salamitaktik manövrieren Sie unser Land immer mehr in eine drogenpolitische Aussenseiterposition, und das wenige, was wir heute gesetzlich ändern wollen, ist dann wohl so etwas wie das Feigenblatt, das Sie benötigen, um eine einigermassen vernünftige Drogenpolitik zu machen, mit der Sie das Gesicht vor der internationalen Völkergemeinschaft nicht ganz verlieren. Die Vernehmlassung haben Sie nämlich zu allen drei Geschäften durchgeführt und nicht nur zu den zwei harmlosen Übereinkommen. Wenn es um Geschäfte geht, welche die Betäubungsmittel betreffen, werde ich immer hellhörig. Ich habe auch allen Grund dazu, denn wir wissen genau, dass die Heroinabgabeversuche das geltende Bundesgesetz über die Betäubungsmittel verletzen. Es geht mir nicht um die Versuche an und für sich, sondern um deren rechtliche und rechtsstaatlich einwandfreie Abstützung. Diese ist eben heute nicht gegeben. Dafür brauchen wir auch das dritte Übereinkommen: um unsere Drogenpolitik auf eine vernünftige Basis zu stellen. Unser Parlament hatte bisher keine Gelegenheit, sich über die schweizerische Drogenpolitik umfassend auszusprechen. Das können wir auch heute nicht, weil nur die halbe Wahrheit auf dem Tische unseres Hauses liegt Ich bitte Sie deshalb, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und dem Bundesrat den Auftrag zu geben, eine ganzheitliche Drogenpolitik zu machen, verbunden mit dem Auftrag, auch das Wiener Übereinkommen von 1988 zu ratifizieren. Damit kommen wir dann auch aus der verfahrenen drogenpolitischen Situation heraus und können die Drogenpolitik auf eine feste Grundlage stellen, auf der man weiter aufbauen kann. Heute machen wir aber nur eine Hüst-und-Hott-Politik, heute praktizieren wir eine rechtlich nicht abgesicherte Drogenpolitik, und heute machen wir etwas, worüber die ganze Weltöffentlichkeit in den letzten Monaten den Kopf ge-- 6 of 24 -21. März 1995 N 775 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen schüttelt hat. Wir dürfen doch nicht auf diese Art und Weise Drogenpolitik betreiben. Wir sollten auch schauen, was andere Fachleute-nicht nureinige wenige selbsternannte Fachleutein unserem Lande zu dieser Frage meinen. Wir sollten also effektiv den Mut haben, hier einen anderen Weg einzuschlagen. Sie können dies tun, indem Sie meinem Rückweisungsantrag zustimmen. Dieser Rückweisungsantrag stellt Weichen. Gysin Hans Rudolf (R, BL): Die Fraktion der FDP hat sich den Entscheid über den Beitritt zum internationalen Psychotropen-Übereinkommen von 1971 und dem Zusatzprotokoll von 1972 nicht einfach gemacht Unsere Partei hat am gemeinsamen Drogenpapier der drei Parteien FDP, CVP und SP mitgearbeitet Sie fühlt sich diesem Papier immer noch verpflichtet. Deshalb hat die Partei im seinerzeitigen Vernehmlassungsverfahren signalisiert, nicht auf das Übereinkommen eintreten zu wollen, um damit die schweizerische Drogenpolitik nicht zu blockieren. Trotz dieser Ausgangslage plädiert die freisinnigdemokratische Fraktion heute klar für ein Ja zum Beitritt Wir sind zur Überzeugung gekommen, dass sich dieser Schritt aus mehreren Gründen aufdrängt und sich notabene auch mit den Positionen des gemeinsamen Drogenpapiers der drei Parteien vereinbaren lässt Um zu einer sauberen Entscheidung zu kommen, müssen wir zuerst die verschiedensten Aspekte der Vorlage trennen. Daraus ergeben sich ganz klar zwei Anwendungsbereiche, die separat betrachtet werden müssen. Der eine Bereich betrifft die Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz auf die eigene, nationale Drogenpolitik. Der zweite Bereich betrifft die Auswirkungen eines Beitritts in bezug auf die internationale Drogensituation, und besonders hier soll die Schweiz in die Pflicht genommen werden. Über hundert Staaten haben die Abkommen von 1971 und 1972 ratifiziert Die Schweiz hat diesen Schritt bisher nicht getan, mit der Folge, dass sich aus unserem mit Bezug auf die psychotropen Stoffe rechtsfreien Raum ein schwunghafter Handel mit dem Ausland entwickelt hat Die psychotropen Stoffe gelten heute als die «Droge des kleinen Mannes» und werden insbesondere in Entwicklungsländern in rauhen Mengen auf den Markt, insbesondere den Schwarzmarkt, geworfen. Hauptlieferant ist weltweit die Schweiz. Wir kreieren hierinternational gesehen - Probleme, die letztlich auch dem Ansehen unserer eigenen Drogenpolitik schaden. Stichwort: vor der eigenen Türe wischen. Das gemeinsame Drogenpapier postuliert wirksame Massnahmen zur Bekämpfung der Grosskriminalität Gleichzeitig treten wir in Ländern der Dritten Welt als Grosshändler von dort nicht produzierbaren Stoffen auf. Hier kann etwas nicht stimmen! Die Gegner eines Beitritts führen auf, dass durch diesen Schritt die Bewegungsfreiheit in der eigenen, nationalen Drogenpolitik eingeschränkt werde. Bis auf einen einzigen Punkt-die Freigabe von Cannabisprodukten - ist dies nicht der Fall, wie Frau Bundesrätin Dreifuss insbesondere auch in den Beratungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mehrmals deutlich versichert hat Alle postulierten Massnahmen des gemeinsamen Drogenpapiers werden weiterhin durchgeführt werden können. Und gerade im Bereich der Cannabisfreigabe stehen nicht die Abkommen von 1971 und 1972 im Weg, um die es hier geht Hier wird der freie Zugang zu Haschisch und Marihuana vom längst ratifizierten Einheits-übereinkommen von 1961 verbaut Auch daran wird sich im Falle eines Beitritts zu den neueren Abkommen nichts ändern. Es zeugt generell nicht von gutem politischen Stil, internationale Übereinkommen nur nach der «Körnlipickermethode» anzugehen und nur zu ratifizieren, was im Moment opportun ist Solche Opportunitäten ändern sich mitunter sehr schnell. Auch sollte aus der Frage der Ratifizierung dieser Übereinkommen jetzt keine nationale Drogendebatte vom Zaun gerissen werden, wie das einige Vorredner zu tun versucht haben. Der Grund liegt einfach auf der Hand: Die nationale Drogenpolitik ist nicht betroffen. Zudem stehen zwei Volksinitiativen in diesem Zusammenhang zur Beratung an. Deren Beratung in den Räten ist dann der geeignete Zeitpunkt, um nationale Drogenpolitik zu machen. Die internationale Völkergemeinschaft hat mit der Zustimmung der Uno-Kontrollbehörde zum Ausbau der Versuche im Rahmen der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe an Schwerstsüchtige unserer Drogenpolitik gegenüber viel Goodwill gezeigt Um einen eigenen Weg gehen zu können, sind wir auf diesen Goodwill nach wie vor angewiesen. Mit einem Beitritt zum Abkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 können wir unsererseits beweisen, dass wir diesen Goodwill auch verdienen, indem wir bereit sind, im Bereich des internationalen Drogenhandels mit den anderen zusammenzuarbeiten und die bei uns bestehenden Gesetzeslücken zu stopfen. Die Schweizer Wirtschaft wird von diesem Schritt nicht heftig betroffen. Es geht in erster Linie darum, den illegalen Handel mit psychotropen Stoffen zu unterbinden. Legaler Handel wird im Rahmen der Abkommen nach wie vor möglich sein. Die betroffenen Branchen haben übrigens allesamtsignalisiert, dass aus ihrer Sicht einer Zustimmung nichts im Wege steht In Würdigung all dieser Umstände bittet Sie die FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Übereinkommen von 1971 und 1972 zuzustimmen. Der Nichteintretensantrag der Minderheit Seiler Rolf, der Rückweisungsantrag der Minderheit Rechsteiner sowie derjenige von Herrn Keller Rudolf sind abzulehnen. Die beiden letzteren betreffen Subjekte, die in der Behandlung der nationalen Volksinitiativen zur Drogenpolitik gebührend zur Sprache kommen können und auch kommen werden. In diesem Bereich der internationalen Zusammenarbeit haben diese Überlegungen nichts verloren. Ich bitte Sie, nationale und internationale Politik dort zu trennen, wo sie getrennt werden muss, und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen. Dormann Rosmarie (C, LU): Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion nicht zur Drogenpolitik, sondern zur Pharmapolitik. Die Schweiz ist hinter den USA und Deutschland das drittgrösste Pharma-Exportland der Welt Über 90 Prozent der Produktion wird exportiert Bis heute fehlt in der Schweiz eine Exportkontrolle an der Grenze, die z. B. Medikamente, die in der Schweiz verboten oder zurückgezogen worden sind, einem Exportverbot unterstellen würde. Die gleiche Kontrolle fehlt auch beim Import von Medikamenten. Der Bundesrat wird diesem Umstand mit der Schaffung einer eidgenössischen Heilmittelgesetzgebung Rechnung tragen. Bei den zwei vorliegenden internationalen Betäubungsmittelübereinkommen geht es nicht um die Einführung einer allgemeinen Grenzkontrolle, sondern um die neue Unterstellung von medizinischen Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz. Es werden neu Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, die an sich nicht zur Betäubungsmittelabhängigkeit führen, die aber in entsprechende Stoffe überführt werden können. Neu sollen mit dem Beitritt zu diesen internationalen Übereinkommen auch Vorläuferstoffe wie Halluzinogene oder Stimulantien vom Wirkungstyp des Amphetamins unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Ein Beispiel ist Rohypnol, das von vielen Drogenabhängigen wie eine Droge konsumiert wird. Neu würde möglich, dass jemand, der Rohypnol nicht im Rahmen einer ärztlichen Behandlung schluckt, sondern es kauft, verkauft, besitzt oder damit handelt - insbesondere im grossen Stil -, gleich behandelt wird wie jemand, der Morphin, Heroin oder dergleichen kauft, verkauft, besitzt oder damit handelt Zu Recht werden diese Vorläuferstoffe «Drogen des kleinen Mannes» genannt Mit der Unterstellung der Vorläuferstoffe z. B. Valium-wird nicht generell die Einnahme von Valium verboten, sondern die ärztliche Rezeptpflicht für den Konsum dieses Stoffes wird zwingend. Es gibt schliesslich auch rezeptpflichtige Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und die von Ärzten abgegeben werden - ich denke da an Schmerzmittel für Schwerstkranke. Daran nimmt niemand Anstoss, da diese Drogen legal abgegeben werden. So kann auch in Zukunft auf ärztliche Verordnung hin Valium abgegeben und geschluckt werden, denn niemand, derauf ärztliches Rezept hin Valium schluckt, macht sich strafbar. Konsu-- 7 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 776 N 21 mars 1995 miert jemand diese Medikamente aber ohne ärztliches Rezept, fällt dies neu unter die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Nun wird der Einwand gemacht, dass sich ein Ehemann, der ausnahmsweise ein Valium aus der Medikamentenschachtel seiner Ehefrau schluckt, strafbar mache. Dieses Beispiel dürfte strafrechtlich atypisch sein, will man doch mit dem Beitritt zu diesen internationalen Übereinkommen die internationalen Pharmageschäfte erfassen und nicht jene Pille, die ausnahmsweise einmal in einem Privathaushalt bei Einschlafstörungen geschluckt wird. Zudem sieht das Gesetz in leichten Fällen die Straflösigkeit vor. Es ist unbestritten, dass die Schweiz einer der weltgrössten Exporteure von psychotropen Stoffen ist Die Einnahme von psychotropen Stoffe wirken sich bei der Einnahme bewusstseinsverändernd auf das Gehirn aus. Verheerend ist nicht die gelegentliche Einnahme solcher Stoffe, sondern deren Abhängigkeitspotential. Die Frage stellt sich, wie effizient eine internationale Kontrolle der psychotropen Stoffe sein kann, wenn eines der grössten Produzentenländer die entsprechenden Abkommen nicht ratifiziert hat Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die dem Psychotropen-Übereinkommen nicht beigetreten sind. Eine Nichtratifizierung der beiden Abkommen kann deshalb weltweit als Desinteresse der Schweiz an der internationalen Kontrolle interpretiert werden. Wenn von einem Stoff wie Ephedrin, der zu medizinischen Zwecken bestimmt ist, in einem südamerikanischen Land ein Jahresbedarf von 50 Kilogramm notwendig ist, von der Schweiz aus aber 6 Tonnen exportiert werden, liegt der Beweis auf der Hand, dass solche Substanzen auch zu anderen Zwecken als den medizinischen verwendet werden. So viele kranke Menschen kann es dort auch nicht geben. Mit dem Beitritt zu diesen internationalen Übereinkommen wird die Ausfuhrbewilligung für solche Exporte zwingend. Sie können sich die Frage selbst stellen, wie viele dieser Vorläufersubstanzen auf dem Schwarzmarkt als Drogenmittel wieder in die Schweiz zurückkommen. Wir müssen hier unsere Verantwortung gegenüber der Dritten Welt wahrnehmen. Es ist zur Genüge bekannt, dass sich die dortigen Drogenabhängigen mit weniger harten Drogen ihre Abhängigkeit schaffen, weil sie sich effizientere Stoffe schlicht nicht leisten können. Es gibt nicht nur den Letten, wie wir ihn bis vor einem Monat gekannt haben, sondern es gibt auf der ganzen Welt riesige Elendsviertel, wo Drogen in grösseren Mengen geschluckt werden. In unserer Drogenpolitik ist die Prophylaxe beim Konsum von Drogen der eine Aspekt; der andere betrifft die Verhinderung der Herstellung von Drogen. Es wird nun der Antrag auf Rückweisung gestellt und unter anderem geltend gemacht, dass wir uns mit dem Beitritt zu den internationalen Abkommen die zukünftige Drogenpolitik in der Schweiz verbauen. Selbst wenn dies zutreffen würde, fühlt sich die CVP mit ihrem Drogenkonzept nicht davon betroffen, weil wir uns nicht für eine Liberalisierung im Alleingang aussprechen. Es wird vielmehr garantiert, dass der Beitritt zum Psychotropen-Übereinkommen die nationale Drogenpolitik nicht tangiert und nicht einschränkt Wenn unser Spielraum, unsere Entscheidungsfähigkeit in der Drogenpolitik zur Frage der Liberalisierung tatsächlich behindert wären, dann nicht erst mit dem Beitritt zu diesen Übereinkommen, sondern bereits mit dem Einheits-übereinkommen aus dem Jahre 1961, das wir 1968 ratifiziert haben. Eine Einschränkung für die zukünftige Drogenpolitik wäre die vorbehaltlose Ratifizierung des sogenannten Wiener Abkommens aus dem Jahre 1988, das Herr Keller Rudolf in die Ratifizierung der Psychotropen-Übereinkommen mit einbeziehen möchte. Der Bundesrat hat diese Ratifizierung zurückgestellt, wahrscheinlich deshalb, weil eine minimale einheitliche Drogenpolitik in der Schweiz bis heute noch fehlt Uns allen ist bekannt, dass zwei Volksinitiativen zum Themenkreis Drogen hängig sind und dass sich der Bundesrat mit einem Gegenvorschlag befasst Ähnlich kontrovers wie die beiden Initiativen, die nämlich einerseits Liberalisierung, anderseits Repression verlangen, verläuft die heutige Debatte: Die Begründungen zur Rückweisung oder zum Einbezug des Wiener Übereinkommens gehen diametral auseinander. Die CVP-Fraktion stellt sich praktisch geschlossen hinter die Ratifizierung der beiden vorliegenden internationalen Übereinkommen. Sie will damit ganz bewusst der Prophylaxe des Drogenmissbrauchs gerecht werden, indem Substanzen, die nicht eigentlich als Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes gelten, die aber zur Herstellung von solchen Stoffen verwendet werden können, in Zukunft wie Drogen kontrolliert und geahndet werden können. Es geht uns dabei in erster Linie um die Verantwortung der Dritten Welt gegenüber. Ein halbwegs rechtsfreier Raum würde durch den Beitritt zu diesen beiden Abkommen der nationalen und internationalen Überwachung und Kontrolle unterstellt Bei allem Verständnis für die Einwände von Herrn Seiler Rolf gegen den Beitritt wegen unserer labilen Personalpolitik geht das Problem des rechtsfreien Raumes für die Schlüsselchemikalien, aus denen Betäubungsmittel hergestellt werden können, vor. Wir haben dringenden Handlungsbedarf und können nicht warten, bis sich das Problem von selbst löst oder bis die Schweiz zu einer einheitlichen Richtung in der Drogenpolitik gefunden hat Namens der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf das Geschäft und Zustimmung zur Vorlage analog dem Ständerat Die Anträge auf Nichteintreten, auf Rückweisung sowie auf Rückweisung und Miteinbezug der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens sind konsequent abzulehnen. Gonseth Ruth (G, BL): Nach über zwanzig Jahren des Zögerns und des Zauderns soll die Schweiz nun nach Ansicht des Bundesrates zwei weiteren internationalen Drogenübereinkommen beitreten. Doch unsere Zweifel, ob mit dieser Vorlage Nägel mit Köpfen eingeschlagen werden, konnten nicht ausgeräumt werden. Die grüne Fraktion hat deshalb keinen Appetit, in diesen beinahe schon prähistorischen Kuchen zu beissen. Zu sehr schmeckt er nach einseitiger Repression. Wir haben die Illusion verloren, dass diese Repression zum Erfolg führt. Im Gegenteil: Es zeigt sich immer deutlicher, wie kontraproduktiv sie sich in mancher Hinsicht auswirkt Mit dem Beitritt zu den Übereinkommen müssten wir auch einmal mehr unseren Polizei- und Kontrollapparat weiter ausbauen. Wollen Sie das bei unseren sowieso schon knappen finanziellen und personellen Ressourcen im Drogenbereich? Einmal mehr hätten die präventiven Aufgaben das Nachsehen. Rechtlich bedenklich und unverhältnismässig sind die zusätzlichen Straf- und Kontrollnormen, welche mit der Aufnahme der vorwiegend medizinisch verwendeten Hypnotika, Sedativa und Tranquillantien ins Betäubungsmittelgesetz neu geschaffen werden. Wollen Sie tatsächlich auch noch die Kriminalisierung von Medikamentenabhängigen ermöglichen? Und wollen wir uns den Spielraum für eine vernünftige Lockerung des Totalverbots von Cannabisprodukten weiter verbauen? Wir Grünen sagen nein dazu. Diese Vorlage liegt quer in der Landschaft, quer zur vorsichtigen Gratwanderung, welche die Schweiz heute auf der Suche nach einer menschenfreundlicheren, sinnvolleren und effektiveren Drogenpolitik geht Wieviel Spielraum künftig nötig sein wird, ist heute schwierig abschätzbar, aber Antworten sind unterwegs. Zum einen soll eine Expertengruppe zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes unter dem Vorsitz des baselstädtischen Regierungsrates Jörg Schild bis Ende 1995 einen Bericht ausarbeiten. Deshalb sehe ich nicht ein, wieso wir heute diese einschneidende Änderung im Betäubungsmittelgesetz beschliessen sollen. In enger Beziehung zum Betäubungsmittelgesetz steht die Ausarbeitung eines eidgenössischen Heilmittelgesetzes. In dieses Gesetz würden letzlich auch die medizinisch verwendeten psychotropen Stoffe gehören - und nicht ins Betäubungsmittelgesetz, wie es jetzt vorgeschlagen wird. Bis Ende 1996 werden die Ergebnisse des wissenschaftlich begleiteten Heroinabgabeversuchs erwartet Wir wollen heraus aus dem bisherigen Fiasko, wir wollen etwas bewegen. Das wollen auch zahlreiche Vorstösse, etwa die Standesinitiative Solothurn, welche die Straffreiheit des Konsums verlangt, das erwähnte Dreiparteienpapier oder die Droleg-lnitiative, die Volksinitiative «für eine vernünftige Drogenpolitik».

2. Aufgrund von Artikel 19 des Betäubungsmittelgesetzes können Leute, die mit Ephedrin handeln und vorsätzlich zur Herstellung von Betäubungsmitteln beitragen, belangt und bestraft werden. 1991 beschäftigte sich die Chemical Action Task Force (CATF) insbesondere mit diesen Vorläuferstoffen und verabschiedete eine Anzahl von Empfehlungen. Die Schweiz war an dieser Veranstaltung ebenfalls vertreten. Im Bericht der Schweizer -- 4 of 24 -21. März 1995 N 773 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen Delegation können wir nun zu diesen Vorläuferstoffen folgendes lesen: «Bereits heute ist das strafrechtliche Verbot des Handels mit Vorläufersubstanzen, im konkreten Wissen um ihre Bestimmung zur Betäubungsmittelherstellung, in Artikel 19 des Betäubungsmittelgesetzes mit enthalten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit Vorläufern jeglicher Art zur Drogenherstellung beiträgt, ist als Mittäter oder Gehilfe am Betäubungsmittelhandel beteiligt. Entsprechend einschneidende Kompetenzen zur Ermittlung, Anhaltung und Beschlagnahme verdächtiger Lieferungen sowie zur definitiven Einziehung von Lieferungen und deren finanziellen Erträgen sind bereits geltendes Recht Artikel 3 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes verleiht dem Bundesrat schon heute die Befugnis, Vorläufer im engeren Sinne, d. h. Substanzen, die direkt in Betäubungsmittel übergeführt werden können, der Betäubungsmittelkontrolle zu unterstellen.» Das Kontrollregime für Betäubungsmittel ist umfassender und strenger als die schärfsten von der CATF ins Auge gefassten Bestimmungen. Hören Sie gut zu: «Von dieser Kompetenz haben bisher aber weder der Bundesrat noch per Delegation das Bundesamt für Gesundheitswesen Gebrauch gemacht.» In der Botschaft wird auch verschwiegen, dass seit dem 1. Juni 1991 eine Sorgfaltspflichtvereinbarung auf freiwilliger Basis in Kraft ist, die den professionellen Standard im betreffenden Bereich modifiziert Sämtliche Transaktionen von Substanzen aus einer 46 Substanzen umfassenden Warnliste wurden routinemässig auf Registraturkarten, die aufzubewahren sind, erfasst usw. Das kann man alles in diesem Bericht nachlesen. Es werden hier psychotrope Stoffe einerseits und Vorläuferstoffe anderseits bunt gemischt, und aufgrund der Probleme, die wir effektiv mit den Vorläuferstoffen haben, will man die beiden Abkommen ratifizieren. Das ist nicht nötig. Ich beantrage Ihnen daher, auf diese beiden Abkommen nicht einzutreten. Rechsteiner Paul (S, SG), Sprecher der Minderheit II: Um Missverständnissen, falschen Annahmen oder gar Unterstellungen vorzubeugen, möchte ich gleich zu Beginn klarstellen: Ich habe selber nichts gegen bessere Kontrollen im Pharmabereich. Ich habe nie die Auffassung vertreten, dass die legal hergestellten Drogen besser und ungefährlicher seien als die illegalen. Vernünftige Modelle einer neuen Drogenpolitik verlangen deshalb trotz anderslautenden Behauptungen keine schrankenlose Freigabe, sondern eine Legalisierung der Drogen. Zur Legalisierung gehören bestimmte Standards und Kontrollen, zum Beispiel die Deklarationspflicht bei Medikamenten, wie sie beispielsweise die Pharmakampagne für die sogenannte Dritte Welt verlangt Aus dieser Feststellung kann aber noch kein Ja zu den Abkommen und zu dieser Vorlage, die heute zu behandeln sind, abgeleitet werden. Ich habe auch nichts gegen eine Kontrolle der Vorläuferstoffe-zum Beispiel des Ephedrins, das bereits in derständerätlichen Debatte eine grosse Rolle gespielt hat-, genausowenig wie gegen eine schärfere Kontrolle des Chemikalienhandels überhaupt Offenbar haben Schweizer Firmen sogar Programme für chemische Waffen unterstützt, was nicht toleriert werden darf. Gegen bessere Kontrollen in diesem Bereich habe ich natürlich nichts. Erst recht haben wir nichts gegen eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegenteil, wir verlangen diese seit langem, und zwar statt einer Verfassungsrevision, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, die ihrerseits nichts bringt, weil die Probleme nicht auf Verfassungsstufe, sondern auf der Stufe der Gesetzgebung bestehen. Wenn jetzt eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes durchgeführt wird, muss sie die Themen behandeln, die jetzt drängen, und dazu gehören vorerst allermindestens die Fragen der medizinisch kontrollierten Abgabe von Heroin und der Straflösigkeit des Drogenkonsums, die seit Jahren behandlungsreif auf dem Tisch liegen. Wenn ich diese Feststellungen mache, muss gesagt werden: Trotzdem resultiert aus diesen Feststellungen nicht, dass diesen Abkommen zugestimmt werden dürfte, dass diese Abkommen einfach so ratifiziert werden sollten. Es ist im übrigen tatsächlich so, dass diese Abkommen in der Vernehmlassung durch die SP und die Grünen bekämpft worden sind. Herr Pidoux hat es aber fertiggebracht zu unterschlagen, dass seine eigene Partei, die FDP, in der Vernehmlassung klar sagte, man solle diese Abkommen nicht ratifizieren. Zum ersten Problem, dem Problem der sogenannten Vorläufersubstanzen, also jener Stoffe, die keine Betäubungsmittel sind, aber zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen: Diese Vorläufersubstanzen waren im Ständerat das wichtigste Argument für die Zustimmung zu diesen Abkommen. Zu diesen Vorläufersubstanzen muss -wie es bereits Herr Seiler Rolf getan hat -festgehalten werden, dass sie gar nichts mit diesen beiden Abkommen zu tun haben, die heute ratifiziert werden, sollen. Die Regelung für die Vorläufersubstanzen, also der abgeänderte Artikel 3 des Betäubungsmittelgesetzes, ist eine Vorleistung für das umstrittene Wiener Übereinkommen von 1988, das zurzeit ausdrücklich nicht ratifiziert werden soll. Man kann also nicht sagen, dass diese Abkommen etwas mit den Vorläufersubstanzen zu tun hätten. Zum anderen vertreten namhafte Experten, darunter die Schweizer Delegation bei der Chemical Action Task Force, die Auffassung, dass die strafrechtlichen Instrumente, die wir heute schon haben, zur Erfassung der Vorläuferstoffe, also auch von Ephedrin, längst genügen würden, wenn man nur wollte - Herr Seiler Rolf hat darauf hingewiesen. Wenn Sie das genauer ansehen, stellen Sie fest, dass der Bundesrat im Hinblick auf diese Vorläuferstoffe denn auch nichts anderes vorschlägt als eine etwas verfeinerte Bestimmung für die Kontrollen, gegen die nichts einzuwenden ist Diese verfeinerte Bestimmung für die Kontrollen hätte nach den bewährten Auslegungsgrundsätzen genausogut aus den bisherigen, ja viel schärferen Bestimmungen abgeleitet werden können. Wenn man schärfere Kontrollen durchführen kann, kann man nach den traditionellen Auslegungsgrundsätzen daraus ohne weiteres auch die milderen Kontrollen ableiten, ohne dass man deswegen das Gesetz ändern müsste. Aber das kann dahingestellt bleiben. Zusammenfassend: So oder anders sind die Vorläufersubstanzen kein Grund für die Ratifikation der beiden Abkommen. Zur Frage der Psychotropen beziehungsweise zur Frage der Schlaf- und Beruhigungsmittel: Hier liegt das Problem wiederum an einem anderen Ort Die Botschaft behauptet, dass dem Problem der Psychotropen mangels gesetzlicher Grundlagen nicht beizukommen sei. Dabei wäre es hier, schon gestützt auf das geltende Betäubungsmittelgesetz, längst möglich gewesen, die Psychotropen dem Artikel 7, der Kategorie der Stoffe, die ähnlich wie Betäubungsmittel wirken, zu unterstellen. Getan hat man es nicht Wie anlässlich der letzten Prüfung dieser Frage durch Bundesrat und Parlament in den siebziger Jahren besteht heute genausowenig ein ausreichender Grund, die Medikamente gleich wie die illegalen Drogen zu behandeln, mit der Folge der Anwendung des schärfsten Strafrechts, das wir überhaupt kennen, mit der Bestrafung des illegalen Konsums im Betäubungsmittelgesetz und mit Strafen für illegalen Handel bis hin zur Grössenordnung der Bestrafung von Tötungsdelikten. Wenn wir in der Botschaft lesen, weshalb wir diesen beiden Abkommen beitreten müssten, dann ist überhaupt kein Fortschritt gegenüber den siebziger Jahren zu erkennen, wie jetzt immer noch argumentiert wird. Die Prohibition wird als die Lösung schlechthin gepriesen, als ob seither nichts passiert wäre. Andere amtliche, auch bundesrätliche, Dokumente lassen inzwischen wenigstens gewisse Zweifel, auch einen gewissen Lerneffekt bezüglich der Drogenpolitik erkennen. Hier wird hingegen wieder blauäugig so getan, als bekämen wir die Probleme in den Griff, wenn wir nur die Repression, die Kontrollen und die Strafen vervollkommnen würden. Eine Logik, die weltweit und in der Schweiz erwiesenermassen in die Sackgasse geführt hat Genauso, wie die Einführung der Alkoholprohibition in den USA die Geburtsstunde der amerikanischen Mafia war, ist das organisierte Verbrechen die Folge der Drogenprohibitionspolitik. Erst die Drogenprohibition, also die Tatsache, dass die Drogen illegal sind, ermöglicht der Drogenmafia ihre Riesengewinne. Die Drogenprohibition ist als Mittel der Verbrechens-- 5 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 774 N 21 mars 1995 bekämpfung kapital gescheitert, ohne dass sie den von Drogensucht betroffenen Menschen etwas gebracht hätte, im Gegenteil. Die beiden heute zur Ratifikation anstehenden Abkommen liegen drogenpolitisch falsch. Sie schreiten weiter den Repressionspfad und verweigern die dringend nötigen Lernschritte in der Drogenpolitik. Das wenige, das bei den Vorläuferstoffen und bei den Psychotropen möglicherweise nicht falsch wäre, kann ohne Ratifikation dieser Abkommen gemacht werden. Als Minimum unterbreite ich Ihnen namens einer starken Kommissionsminderheit einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat zur Klärung verschiedener Fragen, die für unsere Drogenpolitik entscheidend sind. Bis heute konnte trotz eines zusätzlichen Berichts des BAG nur ein einziger Punkt des Rückweisungsantrags einigermassen befriedigend beantwortet werden: Die ärztlich kontrollierte Abgabe von harten Drogen wird durch die Abkommen nicht behindert. Nicht gelöst und weiter klärungsbedürftig bleiben die beiden anderen Probleme. Zunächst das Problem Cannabis: Auch wenn nicht übersehen werden kann, dass bezüglich der Legalisierung von Haschisch nicht nur die beiden neuen Abkommen, sondern bereits das Einheits-übereinkommen über die Betäubungsmittel ein Problem ist, errichtet das Psychotropenabkommen mit der Erfassung des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol für eine vernünftige Lockerung des Haschischverbots neue Hürden. Dasselbe gilt für das Zusatzprotokoll, wo uns in Artikel 12 jetzt auch noch vorgeschrieben wird, die unerlaubt angebauten Hanfpflanzen zu beschlagnahmen und zu vernichten. Wenn wir uns die Hände beim Cannabis nicht noch zusätzlich binden lassen wollen, müsste der Bundesrat hier mindestens einen Vorbehalt formulieren. Zur Frage der Heilmittelgesetzgebung: Wenn jetzt der Bereich der Barbiturate und Tranquilizers, also der Schlaf- und Beruhigungsmittel, geregelt werden soll, dann gehören diese Medikamente doch in erster Linie in die Heilmittelgesetzgebung, dies um so mehr, als jetzt die Vorarbeiten für eine eidgenössische Heilmittelgesetzgebung im Gange sind. Es ist offensichtlich, dass die medizinisch verwendeten Psychotropen mit dem Erlass des Heilmittelgesetzes in diesem Gesetz geregelt werden, was auch sachgerecht ist Alle diese Zusammenhänge müsste der Bundesrat bei einer Rückweisung in einem Zusatzbericht ausleuchten. Noch ein Letztes: In der Botschaft, aber auch im Ständerat ist argumentiert worden, dass die Ratifikation der Abkommen ein Akt der Solidarität mit den Entwicklungsländern sei. Wenn dem so wäre, kann ich Ihnen versichern, wäre ich sofort mit dabei. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, was heute führende Intellektuelle aus der Dritten Welt, zum Beispiel der kolumbianische Literaturnobelpreisträger Gabriel Garcia Marquez, in ihrem Manifest für die Drogenlegalisierung sagen. Sie halten heute unmissverständlich fest, dass die Drogenprohibition und der Drogenkrieg, der ja von den reichen Ländern des Nordens, in erster Linie von den USA, erklärt worden ist, ihrer Heimat und vor allem der Bevölkerung gar nichts Positives gebracht haben: die Mafia, korrumpierte Staaten und neue, noch schlimmere Abhängigkeiten und Ausbeutungsverhältnisse. Wenn heute wieder die Solidarität mit der Dritten Welt beschworen wird, dann müssen Sie wissen, wie fragwürdig diese Argumentation ist, auch wenn sie vorläufig noch derjenigen der Regierungen und der Uno, mindestens vor den Kulissen, entspricht Ich bitte Sie deshalb, mindestens dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Keller Rudolf (D, BL): Der Drogenkontrollrat der Uno hat unser Land wegen der momentan eingeschlagenen Drogenpolitik vor wenigen Wochen recht unsanft angepackt Dies hat mich bewogen, das vorliegende Geschäft nach der Kommissionssitzung nochmals anzuschauen. Bei den Kommissionsberatungen kamen die Bedenken des Kontrollrates kaum zur Geltung. In der Tat ist es merkwürdig, dass zwei Abkommen ratifiziert werden sollen, das dritte und vor allem das entscheidende Abkommen, das Wiener Übereinkommen von 1988, aber nicht Praktisch in allen Ländern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man bei allen drei Übereinkommen dabei ist Aber in der Schweiz haben offenbar der Bundesrat und einige weitere Kreise die drogenpolitische Weisheit gleich mit dem Löffel gegessen. Das liberale Liverpooler Drogenmodell zeigt Auflösungserscheinungen. Gleichzeitig kritisiert der Drogenkontrollrat unser Land und stellt fest, dass die Wissenschaftlichkeit der sogenannt kontrollierten Heroinabgabeversuche in der Schweiz nicht gesichert sei. Ich frage Sie: Warum wohl sind wir in der Schweiz weit und breit die einzigen, die sich auf ein solch liberales Versuchsmodell einlassen? Müssen wir die Fehler anderer nochmals machen? Das bundesrätliche Vorgehen ist da natürlich nur logisch. Indem man nur dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und zusätzlich dem Zusatzprotokoll von 1972 beitritt, behält man nämlich freie Hand für eine notabene vom Volk nicht abgesegnete und höchst fragwürdige Drogenabgabepolitik. Das ist doch der Hintergrund des vorliegenden Entwurfes, das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel nur entsprechend rudimentär zu ändern. Vor diesem Hintergrund ist es auch klar, weshalb Herr Rechsteiner nur eine Gesetzes-, aber keine Verfassungsänderung will: Bei der Verfassungsänderung könnte das Volk mitreden, bei der Gesetzesänderung nicht unbedingt Alle drei Übereinkommen bilden ein Ganzes, gehören zusammen und sollten auch miteinander ratifiziert werden. Das wurde schon im Ständerat von sehr vielen Ratsmitgliedern klar und deutlich gesagt In der Botschaft ist zu lesen, dass das am 20. Februar 1991 ins Auge gefasste Massnahmenpaket zur Verminderung des Betäubungsmittelproblems auch den Beitritt der Schweiz zu den drei Übereinkommen vorsehe und dass die Schweiz bei ihrer Drogenpolitik völkerrechtliche Solidarität üben müsse. Es ist schon merkwürdig, Frau Bundesrätin: Sonst, wenn es um Völkerrecht geht, steht das Völkerrecht bei Ihnen über allem. Und in der Botschaft steht geschrieben, dass der Beitritt der Schweiz zu den erwähnten drei Übereinkommen einem langjährigen Wunsch der internationalen Völkergemeinschaft entspreche. Vielleicht später einmal wollen Sie das dritte Übereinkommen ratifizieren. Ich sage: «vielleicht». Mit dieser Salamitaktik manövrieren Sie unser Land immer mehr in eine drogenpolitische Aussenseiterposition, und das wenige, was wir heute gesetzlich ändern wollen, ist dann wohl so etwas wie das Feigenblatt, das Sie benötigen, um eine einigermassen vernünftige Drogenpolitik zu machen, mit der Sie das Gesicht vor der internationalen Völkergemeinschaft nicht ganz verlieren. Die Vernehmlassung haben Sie nämlich zu allen drei Geschäften durchgeführt und nicht nur zu den zwei harmlosen Übereinkommen. Wenn es um Geschäfte geht, welche die Betäubungsmittel betreffen, werde ich immer hellhörig. Ich habe auch allen Grund dazu, denn wir wissen genau, dass die Heroinabgabeversuche das geltende Bundesgesetz über die Betäubungsmittel verletzen. Es geht mir nicht um die Versuche an und für sich, sondern um deren rechtliche und rechtsstaatlich einwandfreie Abstützung. Diese ist eben heute nicht gegeben. Dafür brauchen wir auch das dritte Übereinkommen: um unsere Drogenpolitik auf eine vernünftige Basis zu stellen. Unser Parlament hatte bisher keine Gelegenheit, sich über die schweizerische Drogenpolitik umfassend auszusprechen. Das können wir auch heute nicht, weil nur die halbe Wahrheit auf dem Tische unseres Hauses liegt Ich bitte Sie deshalb, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und dem Bundesrat den Auftrag zu geben, eine ganzheitliche Drogenpolitik zu machen, verbunden mit dem Auftrag, auch das Wiener Übereinkommen von 1988 zu ratifizieren. Damit kommen wir dann auch aus der verfahrenen drogenpolitischen Situation heraus und können die Drogenpolitik auf eine feste Grundlage stellen, auf der man weiter aufbauen kann. Heute machen wir aber nur eine Hüst-und-Hott-Politik, heute praktizieren wir eine rechtlich nicht abgesicherte Drogenpolitik, und heute machen wir etwas, worüber die ganze Weltöffentlichkeit in den letzten Monaten den Kopf ge-- 6 of 24 -21. März 1995 N 775 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen schüttelt hat. Wir dürfen doch nicht auf diese Art und Weise Drogenpolitik betreiben. Wir sollten auch schauen, was andere Fachleute-nicht nureinige wenige selbsternannte Fachleutein unserem Lande zu dieser Frage meinen. Wir sollten also effektiv den Mut haben, hier einen anderen Weg einzuschlagen. Sie können dies tun, indem Sie meinem Rückweisungsantrag zustimmen. Dieser Rückweisungsantrag stellt Weichen. Gysin Hans Rudolf (R, BL): Die Fraktion der FDP hat sich den Entscheid über den Beitritt zum internationalen Psychotropen-Übereinkommen von 1971 und dem Zusatzprotokoll von 1972 nicht einfach gemacht Unsere Partei hat am gemeinsamen Drogenpapier der drei Parteien FDP, CVP und SP mitgearbeitet Sie fühlt sich diesem Papier immer noch verpflichtet. Deshalb hat die Partei im seinerzeitigen Vernehmlassungsverfahren signalisiert, nicht auf das Übereinkommen eintreten zu wollen, um damit die schweizerische Drogenpolitik nicht zu blockieren. Trotz dieser Ausgangslage plädiert die freisinnigdemokratische Fraktion heute klar für ein Ja zum Beitritt Wir sind zur Überzeugung gekommen, dass sich dieser Schritt aus mehreren Gründen aufdrängt und sich notabene auch mit den Positionen des gemeinsamen Drogenpapiers der drei Parteien vereinbaren lässt Um zu einer sauberen Entscheidung zu kommen, müssen wir zuerst die verschiedensten Aspekte der Vorlage trennen. Daraus ergeben sich ganz klar zwei Anwendungsbereiche, die separat betrachtet werden müssen. Der eine Bereich betrifft die Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz auf die eigene, nationale Drogenpolitik. Der zweite Bereich betrifft die Auswirkungen eines Beitritts in bezug auf die internationale Drogensituation, und besonders hier soll die Schweiz in die Pflicht genommen werden. Über hundert Staaten haben die Abkommen von 1971 und 1972 ratifiziert Die Schweiz hat diesen Schritt bisher nicht getan, mit der Folge, dass sich aus unserem mit Bezug auf die psychotropen Stoffe rechtsfreien Raum ein schwunghafter Handel mit dem Ausland entwickelt hat Die psychotropen Stoffe gelten heute als die «Droge des kleinen Mannes» und werden insbesondere in Entwicklungsländern in rauhen Mengen auf den Markt, insbesondere den Schwarzmarkt, geworfen. Hauptlieferant ist weltweit die Schweiz. Wir kreieren hierinternational gesehen - Probleme, die letztlich auch dem Ansehen unserer eigenen Drogenpolitik schaden. Stichwort: vor der eigenen Türe wischen. Das gemeinsame Drogenpapier postuliert wirksame Massnahmen zur Bekämpfung der Grosskriminalität Gleichzeitig treten wir in Ländern der Dritten Welt als Grosshändler von dort nicht produzierbaren Stoffen auf. Hier kann etwas nicht stimmen! Die Gegner eines Beitritts führen auf, dass durch diesen Schritt die Bewegungsfreiheit in der eigenen, nationalen Drogenpolitik eingeschränkt werde. Bis auf einen einzigen Punkt-die Freigabe von Cannabisprodukten - ist dies nicht der Fall, wie Frau Bundesrätin Dreifuss insbesondere auch in den Beratungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mehrmals deutlich versichert hat Alle postulierten Massnahmen des gemeinsamen Drogenpapiers werden weiterhin durchgeführt werden können. Und gerade im Bereich der Cannabisfreigabe stehen nicht die Abkommen von 1971 und 1972 im Weg, um die es hier geht Hier wird der freie Zugang zu Haschisch und Marihuana vom längst ratifizierten Einheits-übereinkommen von 1961 verbaut Auch daran wird sich im Falle eines Beitritts zu den neueren Abkommen nichts ändern. Es zeugt generell nicht von gutem politischen Stil, internationale Übereinkommen nur nach der «Körnlipickermethode» anzugehen und nur zu ratifizieren, was im Moment opportun ist Solche Opportunitäten ändern sich mitunter sehr schnell. Auch sollte aus der Frage der Ratifizierung dieser Übereinkommen jetzt keine nationale Drogendebatte vom Zaun gerissen werden, wie das einige Vorredner zu tun versucht haben. Der Grund liegt einfach auf der Hand: Die nationale Drogenpolitik ist nicht betroffen. Zudem stehen zwei Volksinitiativen in diesem Zusammenhang zur Beratung an. Deren Beratung in den Räten ist dann der geeignete Zeitpunkt, um nationale Drogenpolitik zu machen. Die internationale Völkergemeinschaft hat mit der Zustimmung der Uno-Kontrollbehörde zum Ausbau der Versuche im Rahmen der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe an Schwerstsüchtige unserer Drogenpolitik gegenüber viel Goodwill gezeigt Um einen eigenen Weg gehen zu können, sind wir auf diesen Goodwill nach wie vor angewiesen. Mit einem Beitritt zum Abkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 können wir unsererseits beweisen, dass wir diesen Goodwill auch verdienen, indem wir bereit sind, im Bereich des internationalen Drogenhandels mit den anderen zusammenzuarbeiten und die bei uns bestehenden Gesetzeslücken zu stopfen. Die Schweizer Wirtschaft wird von diesem Schritt nicht heftig betroffen. Es geht in erster Linie darum, den illegalen Handel mit psychotropen Stoffen zu unterbinden. Legaler Handel wird im Rahmen der Abkommen nach wie vor möglich sein. Die betroffenen Branchen haben übrigens allesamtsignalisiert, dass aus ihrer Sicht einer Zustimmung nichts im Wege steht In Würdigung all dieser Umstände bittet Sie die FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Übereinkommen von 1971 und 1972 zuzustimmen. Der Nichteintretensantrag der Minderheit Seiler Rolf, der Rückweisungsantrag der Minderheit Rechsteiner sowie derjenige von Herrn Keller Rudolf sind abzulehnen. Die beiden letzteren betreffen Subjekte, die in der Behandlung der nationalen Volksinitiativen zur Drogenpolitik gebührend zur Sprache kommen können und auch kommen werden. In diesem Bereich der internationalen Zusammenarbeit haben diese Überlegungen nichts verloren. Ich bitte Sie, nationale und internationale Politik dort zu trennen, wo sie getrennt werden muss, und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen. Dormann Rosmarie (C, LU): Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion nicht zur Drogenpolitik, sondern zur Pharmapolitik. Die Schweiz ist hinter den USA und Deutschland das drittgrösste Pharma-Exportland der Welt Über 90 Prozent der Produktion wird exportiert Bis heute fehlt in der Schweiz eine Exportkontrolle an der Grenze, die z. B. Medikamente, die in der Schweiz verboten oder zurückgezogen worden sind, einem Exportverbot unterstellen würde. Die gleiche Kontrolle fehlt auch beim Import von Medikamenten. Der Bundesrat wird diesem Umstand mit der Schaffung einer eidgenössischen Heilmittelgesetzgebung Rechnung tragen. Bei den zwei vorliegenden internationalen Betäubungsmittelübereinkommen geht es nicht um die Einführung einer allgemeinen Grenzkontrolle, sondern um die neue Unterstellung von medizinischen Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz. Es werden neu Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, die an sich nicht zur Betäubungsmittelabhängigkeit führen, die aber in entsprechende Stoffe überführt werden können. Neu sollen mit dem Beitritt zu diesen internationalen Übereinkommen auch Vorläuferstoffe wie Halluzinogene oder Stimulantien vom Wirkungstyp des Amphetamins unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Ein Beispiel ist Rohypnol, das von vielen Drogenabhängigen wie eine Droge konsumiert wird. Neu würde möglich, dass jemand, der Rohypnol nicht im Rahmen einer ärztlichen Behandlung schluckt, sondern es kauft, verkauft, besitzt oder damit handelt - insbesondere im grossen Stil -, gleich behandelt wird wie jemand, der Morphin, Heroin oder dergleichen kauft, verkauft, besitzt oder damit handelt Zu Recht werden diese Vorläuferstoffe «Drogen des kleinen Mannes» genannt Mit der Unterstellung der Vorläuferstoffe z. B. Valium-wird nicht generell die Einnahme von Valium verboten, sondern die ärztliche Rezeptpflicht für den Konsum dieses Stoffes wird zwingend. Es gibt schliesslich auch rezeptpflichtige Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und die von Ärzten abgegeben werden - ich denke da an Schmerzmittel für Schwerstkranke. Daran nimmt niemand Anstoss, da diese Drogen legal abgegeben werden. So kann auch in Zukunft auf ärztliche Verordnung hin Valium abgegeben und geschluckt werden, denn niemand, derauf ärztliches Rezept hin Valium schluckt, macht sich strafbar. Konsu-- 7 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 776 N 21 mars 1995 miert jemand diese Medikamente aber ohne ärztliches Rezept, fällt dies neu unter die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Nun wird der Einwand gemacht, dass sich ein Ehemann, der ausnahmsweise ein Valium aus der Medikamentenschachtel seiner Ehefrau schluckt, strafbar mache. Dieses Beispiel dürfte strafrechtlich atypisch sein, will man doch mit dem Beitritt zu diesen internationalen Übereinkommen die internationalen Pharmageschäfte erfassen und nicht jene Pille, die ausnahmsweise einmal in einem Privathaushalt bei Einschlafstörungen geschluckt wird. Zudem sieht das Gesetz in leichten Fällen die Straflösigkeit vor. Es ist unbestritten, dass die Schweiz einer der weltgrössten Exporteure von psychotropen Stoffen ist Die Einnahme von psychotropen Stoffe wirken sich bei der Einnahme bewusstseinsverändernd auf das Gehirn aus. Verheerend ist nicht die gelegentliche Einnahme solcher Stoffe, sondern deren Abhängigkeitspotential. Die Frage stellt sich, wie effizient eine internationale Kontrolle der psychotropen Stoffe sein kann, wenn eines der grössten Produzentenländer die entsprechenden Abkommen nicht ratifiziert hat Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die dem Psychotropen-Übereinkommen nicht beigetreten sind. Eine Nichtratifizierung der beiden Abkommen kann deshalb weltweit als Desinteresse der Schweiz an der internationalen Kontrolle interpretiert werden. Wenn von einem Stoff wie Ephedrin, der zu medizinischen Zwecken bestimmt ist, in einem südamerikanischen Land ein Jahresbedarf von 50 Kilogramm notwendig ist, von der Schweiz aus aber 6 Tonnen exportiert werden, liegt der Beweis auf der Hand, dass solche Substanzen auch zu anderen Zwecken als den medizinischen verwendet werden. So viele kranke Menschen kann es dort auch nicht geben. Mit dem Beitritt zu diesen internationalen Übereinkommen wird die Ausfuhrbewilligung für solche Exporte zwingend. Sie können sich die Frage selbst stellen, wie viele dieser Vorläufersubstanzen auf dem Schwarzmarkt als Drogenmittel wieder in die Schweiz zurückkommen. Wir müssen hier unsere Verantwortung gegenüber der Dritten Welt wahrnehmen. Es ist zur Genüge bekannt, dass sich die dortigen Drogenabhängigen mit weniger harten Drogen ihre Abhängigkeit schaffen, weil sie sich effizientere Stoffe schlicht nicht leisten können. Es gibt nicht nur den Letten, wie wir ihn bis vor einem Monat gekannt haben, sondern es gibt auf der ganzen Welt riesige Elendsviertel, wo Drogen in grösseren Mengen geschluckt werden. In unserer Drogenpolitik ist die Prophylaxe beim Konsum von Drogen der eine Aspekt; der andere betrifft die Verhinderung der Herstellung von Drogen. Es wird nun der Antrag auf Rückweisung gestellt und unter anderem geltend gemacht, dass wir uns mit dem Beitritt zu den internationalen Abkommen die zukünftige Drogenpolitik in der Schweiz verbauen. Selbst wenn dies zutreffen würde, fühlt sich die CVP mit ihrem Drogenkonzept nicht davon betroffen, weil wir uns nicht für eine Liberalisierung im Alleingang aussprechen. Es wird vielmehr garantiert, dass der Beitritt zum Psychotropen-Übereinkommen die nationale Drogenpolitik nicht tangiert und nicht einschränkt Wenn unser Spielraum, unsere Entscheidungsfähigkeit in der Drogenpolitik zur Frage der Liberalisierung tatsächlich behindert wären, dann nicht erst mit dem Beitritt zu diesen Übereinkommen, sondern bereits mit dem Einheits-übereinkommen aus dem Jahre 1961, das wir 1968 ratifiziert haben. Eine Einschränkung für die zukünftige Drogenpolitik wäre die vorbehaltlose Ratifizierung des sogenannten Wiener Abkommens aus dem Jahre 1988, das Herr Keller Rudolf in die Ratifizierung der Psychotropen-Übereinkommen mit einbeziehen möchte. Der Bundesrat hat diese Ratifizierung zurückgestellt, wahrscheinlich deshalb, weil eine minimale einheitliche Drogenpolitik in der Schweiz bis heute noch fehlt Uns allen ist bekannt, dass zwei Volksinitiativen zum Themenkreis Drogen hängig sind und dass sich der Bundesrat mit einem Gegenvorschlag befasst Ähnlich kontrovers wie die beiden Initiativen, die nämlich einerseits Liberalisierung, anderseits Repression verlangen, verläuft die heutige Debatte: Die Begründungen zur Rückweisung oder zum Einbezug des Wiener Übereinkommens gehen diametral auseinander. Die CVP-Fraktion stellt sich praktisch geschlossen hinter die Ratifizierung der beiden vorliegenden internationalen Übereinkommen. Sie will damit ganz bewusst der Prophylaxe des Drogenmissbrauchs gerecht werden, indem Substanzen, die nicht eigentlich als Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes gelten, die aber zur Herstellung von solchen Stoffen verwendet werden können, in Zukunft wie Drogen kontrolliert und geahndet werden können. Es geht uns dabei in erster Linie um die Verantwortung der Dritten Welt gegenüber. Ein halbwegs rechtsfreier Raum würde durch den Beitritt zu diesen beiden Abkommen der nationalen und internationalen Überwachung und Kontrolle unterstellt Bei allem Verständnis für die Einwände von Herrn Seiler Rolf gegen den Beitritt wegen unserer labilen Personalpolitik geht das Problem des rechtsfreien Raumes für die Schlüsselchemikalien, aus denen Betäubungsmittel hergestellt werden können, vor. Wir haben dringenden Handlungsbedarf und können nicht warten, bis sich das Problem von selbst löst oder bis die Schweiz zu einer einheitlichen Richtung in der Drogenpolitik gefunden hat Namens der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf das Geschäft und Zustimmung zur Vorlage analog dem Ständerat Die Anträge auf Nichteintreten, auf Rückweisung sowie auf Rückweisung und Miteinbezug der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens sind konsequent abzulehnen. Gonseth Ruth (G, BL): Nach über zwanzig Jahren des Zögerns und des Zauderns soll die Schweiz nun nach Ansicht des Bundesrates zwei weiteren internationalen Drogenübereinkommen beitreten. Doch unsere Zweifel, ob mit dieser Vorlage Nägel mit Köpfen eingeschlagen werden, konnten nicht ausgeräumt werden. Die grüne Fraktion hat deshalb keinen Appetit, in diesen beinahe schon prähistorischen Kuchen zu beissen. Zu sehr schmeckt er nach einseitiger Repression. Wir haben die Illusion verloren, dass diese Repression zum Erfolg führt. Im Gegenteil: Es zeigt sich immer deutlicher, wie kontraproduktiv sie sich in mancher Hinsicht auswirkt Mit dem Beitritt zu den Übereinkommen müssten wir auch einmal mehr unseren Polizei- und Kontrollapparat weiter ausbauen. Wollen Sie das bei unseren sowieso schon knappen finanziellen und personellen Ressourcen im Drogenbereich? Einmal mehr hätten die präventiven Aufgaben das Nachsehen. Rechtlich bedenklich und unverhältnismässig sind die zusätzlichen Straf- und Kontrollnormen, welche mit der Aufnahme der vorwiegend medizinisch verwendeten Hypnotika, Sedativa und Tranquillantien ins Betäubungsmittelgesetz neu geschaffen werden. Wollen Sie tatsächlich auch noch die Kriminalisierung von Medikamentenabhängigen ermöglichen? Und wollen wir uns den Spielraum für eine vernünftige Lockerung des Totalverbots von Cannabisprodukten weiter verbauen? Wir Grünen sagen nein dazu. Diese Vorlage liegt quer in der Landschaft, quer zur vorsichtigen Gratwanderung, welche die Schweiz heute auf der Suche nach einer menschenfreundlicheren, sinnvolleren und effektiveren Drogenpolitik geht Wieviel Spielraum künftig nötig sein wird, ist heute schwierig abschätzbar, aber Antworten sind unterwegs. Zum einen soll eine Expertengruppe zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes unter dem Vorsitz des baselstädtischen Regierungsrates Jörg Schild bis Ende 1995 einen Bericht ausarbeiten. Deshalb sehe ich nicht ein, wieso wir heute diese einschneidende Änderung im Betäubungsmittelgesetz beschliessen sollen. In enger Beziehung zum Betäubungsmittelgesetz steht die Ausarbeitung eines eidgenössischen Heilmittelgesetzes. In dieses Gesetz würden letzlich auch die medizinisch verwendeten psychotropen Stoffe gehören - und nicht ins Betäubungsmittelgesetz, wie es jetzt vorgeschlagen wird. Bis Ende 1996 werden die Ergebnisse des wissenschaftlich begleiteten Heroinabgabeversuchs erwartet Wir wollen heraus aus dem bisherigen Fiasko, wir wollen etwas bewegen. Das wollen auch zahlreiche Vorstösse, etwa die Standesinitiative Solothurn, welche die Straffreiheit des Konsums verlangt, das erwähnte Dreiparteienpapier oder die Droleg-lnitiative, die Volksinitiative «für eine vernünftige Drogenpolitik».

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21. März 1995 N 777 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen Im Hinblick auf den anvisierten Kurswechsel ist die Botschaft des Bundesrates völlig ungenügend. Sie gibt auf viele komplexe Fragen keine Antwort und fällt in den alten Kurs der Répression zurück. Die Botschaft stellt das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens allzu positiv dar. Die Herren Seiler Rolf und Rechsteiner haben es bereits gesagt. Auch die Vereinigung der Schweizer Ärzte (FMH) beispielsweise wollte die Konsumbestrafung gemäss Betäubungsmittelgesetz keineswegs auf Hypnotika, Sedativa und Tranquillantien ausgedehnt wissen. Doch gerade das schlägt der Bundesrat jetzt trotzdem vor. Anstatt das Betäubungsmittelgesetz endlich ganz von der Konsumbestrafung zu entrümpeln - eine solche kennt übrigens ausser der Schweiz nur noch Frankreich -, wird nun zusätzlich eine Vielzahl von medizinisch verwendeten, potentiell suchterzeugenden psychotropen Substanzen in die vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen und trotz Widerstand von Fachleuten den harten Strafnormen unterstellt. Die Weitergabe von ärztlich verschriebenen Schlaf- oder Beruhigungsmitteln an nicht autorisierte Dritte könnte somit bestraft werden. Dies ist sicher nicht das geeignete Instrument, um den etwa 100 000 Medikamentenabhängigen in der Schweiz zu helfen und die Zahl dieser Süchtigen zu reduzieren. Wir brauchen diesen grotesken Umweg nicht - so sind wir Grünen überzeugt -, um den kriminellen Handel zu unterbinden. Denn dieser ist ja angeblich das Ziel der ganzen Vorlage. Aber ist er es auch wirklich? Und genügt diese Vorlage auch wirklich? Wieso haben wir nicht bereits früher etwas getan? Die Schweiz mit ihrer chemischen Industrie ist einer der weltgrössten legalen Verarbeiter und Hersteller psychotroper Stoffe, insbesondere von Tranquillantien wie Valium, Rohypnol, Dormicum usw. Ein gutes Geschäft, wie die Jahresbilanzen der entsprechenden Firmen zeigen. Doch berechtigter Zweifel besteht, dass diese Riesenmengen an produzierten Medikamenten alle sinnvoll für medizinische Indikationen Verwendung finden. Es darf folglich zumindest vermutet werden, dass eher der grössere Teil, und das nicht nur in der Schweiz, in den legalen, aber trotzdem gesundheitsschädlichen Medikamentenmissbrauch wandert. Was wird eigentlich dagegen getan, Frau Bundesrätin? Wie schützen wir die Dritte Welt vor diesen legalen Exporten? Frau Dormann, mit diesen legalen Exporten schützen wir unser Land und die Drittweltländer nicht! Unsere chemische Industrie, so steht es in der Botschaft, hat sich jahrelang gegen den Beitritt zu diesem Abkommen gesträubt. Welchen Nutzen sie daraus zog, konnten wir in der Kommission nicht erhellen. Heute ist die Chemie mit dem Beitritt einverstanden. Sie bietet sich sogar an, die Kontrollen der Vorläufersubstanzen - sie sind zwar erst Gegenstand des Übereinkommens aus dem Jahre 1988 - gleich selber an die Hand zu nehmen. Nicht bloss 14 Vorläufersubstanzen, wie sie das Abkommen von 1988 vorsieht, will die Chemie kontrollieren, sondern sogar deren 55. Wieso wohl plötzlich dieser Übereifer? Mit ihrer Selbstkontrolle «entlastet» die chemische Industrie den Staat grosszügig von seiner eigenen wichtigen Kontrollfunktion. Unsere Bundesbehörden jedenfalls scheinen das Gottvertrauen aufzubringen. Abgesehen von den sogenannten legalen Geschäften der chemischen Industrie gilt die Schweiz als einer der weltgrössten Schwarzmarktzulieferer von Psychotropen und Vorläuferstoffen. Das ist nicht neu. Bereits 1989 intervenierte deswegen das International Narcotics Control Board (INCB) beim Bundesamt für Gesundheitswesen. Obwohl das geltende Betäubungsmittelgesetz bereits heute eine eindeutige gesetzliche Grundlage darstellt, um den kriminellen Handel - auch mit Vorläufersubstanzen, wie er letztes Jahr bekanntgeworden ist -, zu verfolgen, geschah offenbar nichts. Unmissverständlich werden die Kontrollmöglichkeiten im Bericht der Chemical Action Task Force, welche Herr Seiler ausführlich zitiert hat, aufgezeigt. Gar kein Licht ins Dunkel darüber, weshalb unsere Behörden trotz Wissen um die Funktion der Schweiz als Schwarzmarkt-Drehscheibe und trotz vorhandener gesetzlicher Grundlagen nicht längst aktiv geworden sind, konnte in der Kommission der zuständige Vizedirektor des Bundesamtes für Polizeiwesen bringen. Einmal mehr konnte aus zweifelhaften Gründen in der Schweiz kein Verantwortlicher gefunden werden! Auch mit dem Beitritt zu den beiden Abkommen bleiben grosse Lücken bei uns und anderswo. Ich möchte zwar dem Bundesrat und der Verwaltung nicht absprechen, dass sie gewillt sind, diese Lücken zu schliessen. Doch die Instrumente, die sie dafür einsetzen wollen oder können, überzeugen nicht In der Vernehmlassung waren ursprünglich 26 Stellen zur Bewältigung der umfangreichen Kontrollmassnahmen als nötig erachtet worden. Inzwischen ist die Anzahl dieser Stellen auf

10 geschrumpft, und wir wissen nicht, wieviele Stellen in den Kantonen notwendig sind. Ob aber mit diesen wenigen Stellen die Aufgabe richtig gelöst werden kann, ist mehr als zweifelhaft. Zudem würden die Stellen einmal mehr in der Prävention fehlen. Mit dem Beitritt zu diesen Abkommen können der legale und der illegale Drogenmarkt nicht in überzeugender Weise unterbunden werden; dazu brauchte es mehr internationale Solidarität. Entsprechende Forderungen wurden ja auch am Sozialgipfel in Kopenhagen aufgestellt. Es wird sich zeigen, ob die Schweiz bereit ist, hier mehr zu leisten. Wir Grünen setzen unsere Prioritäten klar bei der Prävention, wir wollen dezidiert einen neuen Weg einschlagen. Wir haben genug von der Doppelmoral, die zwischen legalen und illegalen Drogen unterscheidet Deshalb unterstützen wir sowohl den Nichteintretensantrag der Minderheit Seiler Rolf wie auch den Rückweisungsantrag der Minderheit Rechsteiner. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun. Eymann Christoph (L, BS): Namens der Minderheit der liberalen Fraktion bitte ich Sie um Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat Eine kurze Begründung: Der Bundesrat hat eine Expertenkommission eingesetzt. Der Bericht liegt Ende 1995 vor, also sollten wir abwarten, bis diese Kenntnisse veröffentlicht sind. Es ist so, dass diese internationalen Übereinkommen auf der Philosophie der Prohibition basieren; die neusten Erkenntnisse in diesem wichtigen gesellschaftspolitischen Bereich zeigen, dass Prohibition zumindest nicht das einzige Mittel in der Drogenpolitik ist. Gespräche zwischen der FDP, SP und CVP sind im Gange. Es ist erfreulich, dass hier parteigrenzenübergreifend gehandelt wird; dies ist aber auch längst fällig. Wir haben in unserem Land relativ überschaubare Verhältnisse, also eine gute Ausgangslage für eine neue Drogenpolitik, auch für ein klares Bekenntnis, dass in diesem Bereich Versuche gemacht werden sollen, wenn sie klar als solche deklariert sind. Es gilt unbedingt, den Schwarzhandel und die Beschaffungskriminalität auszuschalten, und dazu sind Gesamtkonzepte nötig. Deshalb lohnt es sich abzuwarten. Unter der Führung von Frau Bundesrätin Dreifuss arbeitet das Departement hervorragend. Im Bundesamt für Gesundheitswesen hat man Konzepte, die greifen, die weltweit Anerkennung finden. Diese Arbeiten sind im Gange, und ich glaube, wir sollten diesen Arbeiten nicht vorgreifen. Es geht mir nicht um den eigentlichen Inhalt dieser Übereinkommen, sondern um die Nebenwirkungen. Die Nebenwirkungen könnten einer eigenständigen, erfolgreicheren, schweizerischen Drogenpolitik im Wege stehen. Deshalb sollten wir uns die Zeit nehmen, noch etwas klüger zu werden. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Rechsteiner zu unterstützen. Leuba Jean-François (L, VD): Avec la grande majorité du groupe libéral, je vous invite à entrer en matière et à approuver à la fois la Convention de 1971 sur les substances psychotropes et le Protocole de 1972 portant amendement de la Convention unique de 1961 sur les stupéfiants, ainsi qu'à entrer en matière en ce qui concerne la révision de la loi fédérale sur les stupéfiants. La position de la majorité du groupe libéral se fonde sur les deux principes de responsabilité et de solidarité. Nous croyons que ce n'est pas le lieu ici d'engager une grande controverse sur la politique de la drogue. Ce n'est pas de cela qu'il s'agit II s'agit en réalité ici d'une question fondamentale de politique étrangère. La Suisse doit se montrer solidaire -- 9 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 778 N 21 mars 1995 dans un domaine où les problèmes dépassent largement les frontières nationales. C'est tout à fait évident, et c'est la raison pour laquelle tant d'Etats se sont liés par une convention internationale. Pas plus que nous ne pouvons rester une île isolée en matière économique ou politique en Europe, nous ne pouvons rester, dans le domaine de la lutte contre les abus de stupéfiants, une île qui soit un point noir au milieu de la carte. Je suis surpris - pour ne pas vous le cacher - que ceux qui nous parlent toujours d'ouverture, qui nous parlent toujours de solidarité internationale, soient précisément ceux qui, aujourd'hui, ne veulent pas que la Suisse fasse acte de solidarité avec le grand nombre de pays qui ont ratifié les conventions qui nous sont soumises. Il n'est pas admissible non plus que nous nous lavions les mains de ce qui se passe depuis notre pays, depuis la plateforme de notre pays, en matière notamment de substances psychotropes. Lorsque je constate qu'on a envoyé en Suisse une mission pour inciter notre gouvernement à présenter le plus rapidement possible au Parlement la ratification des conventions pertinentes, je me dis que, véritablement, nous sommes déjà dans une situation qui n'est pas convenable, et dans une situation qui ne correspond pas à la politique suisse et qui démontre, puisque nous sommes maintenant mis sous pression par la communauté internationale, que nous ne pouvons déjà plus, dans cette situation, garder notre indépendance, ce qui me gêne lorsque c'est sous la pression des organes internationaux que nous devons agir. Bien sûr, comme M. Keller Rudolf, nous regrettons qu'on ne nous ait pas soumis simultanément les trois conventions qui ont été mises ensemble en consultation, mais le groupe libéral se dit que deux tiens valent mieux que trois tu l'auras et qu'il vaut mieux prendre aujourd'hui déjà ce qu'on nous offre, c'est-à-dire la convention plus le protocole, en adoptant les modifications légales nécessaires, plutôt que d'attendre encore une année pour avoir ce fameux grand débat auquel nous aspirons, qui est celui de la politique suisse de la drogue. L'industrie chimique, qui est une industrie extrêmement importante, comme l'industrie pharmaceutique, dans notre pays, a tout intérêt à ce que la Suisse ne soit pas assimilée à un franc-tireur en matière d'exportations, notamment de substances psychotropes. Les orateurs qui m'ont précédé ont déjà insisté sur le rôle extrêmement important que cela a pour l'économie de notre pays. C'est une raison de plus - ce n'est pas la raison principale, mais c'est une raison de plus - d'approuver ces conventions et d'approuver les modifications légales. En conséquence, la grande majorité du groupe libéral vous prie d'entrer en matière, de rejeter les deux propositions de renvoi respectivement de la minorité et Keller Rudolf, et de repousser toutes les propositions d'amendements qui sont présentées. Hafner Ursula (S, SH): Herr Leuba, Sie haben betont - ich nehme an, Sie haben auch uns gemeint -, gerade jene, die sonst für internationale Öffnung seien, seien jetzt gegen die Unterzeichnung dieser Abkommen. Wir können das Argument auch umdrehen: Gerade jene, die sonst nichts am Hut haben mit internationaler Öffnung, wollen jetzt diese Abkommen dazu benützen, in der Schweiz noch mehr repressive Drogenpolitik zu betreiben. Dabei sind wir mehrheitlich daran, eine neue Drogenpolitik in die Wege zu leiten. Wir haben nämlich erkannt: Mit Repression lassi sich das Drogenproblem nicht lösen. Sie wissen es, die drei grossen Bundesratsparteien haben sich zusammengesetzt, um gemeinsam einen Ausweg aus der Sackgasse zu suchen, um die blockierte Situation zu lösen. Auch die Grünen ziehen mit, Sie haben es vorhin wieder von Frau Gonseth gehört. Die Mehrheit der Kantone, die am meisten betroffenen Städte, Fachleute, Elternvereinigungen: alle wollen eine grundlegende Überprüfung der bisherigen repressiven Politik. Die Drogenpolitik ist in Bewegung geraten, und zwar in Richtung Entkriminalisierung des Drogenkonsums. Wir wollen jetzt nicht den Rückwärtsgang einschalten, wir wollen vorwärtsmachen. Deshalb halten wir es für falsch, diese Abkommen ausgerechnet jetzt zu ratifizieren. Dies findet in der Vernehmlassung auch die FDP, obwohl ihr Sprecher hier das Gegenteil vertritt. In der Vernehmlassungsauswertung steht deutlich, dass die FDP nein sagt zum Psychotropen-Übereinkommen, da der heutige Zeitpunkt ungünstig sei, nein zum Zusatzprotokoll von 1972, nein zum Übereinkommen von 1988, Kontrolle der Vorläuferstoffe, nutzlos - es ist jetzt zum Glück auch nicht dabei. Ich muss Sie schon fragen, meine Damen und Herren von der FDP: Wieviel sind Ihre Worte wert? Die beiden Abkommen zementieren die alte Verbotspolitik. Sie binden auch finanzielle Mittel für noch mehr Kontrolle, für noch mehr Justiz und Polizei. Sie binden Mittel, die wir für Prävention und Therapie brauchen. Nun soll auch noch der Konsum von Schlaf- und Beruhigungsmitteln kontrolliert werden; dabei haben die Kantone schon personelle Probleme bei der Kontrolle der Methadonbezüger und -bezügerinnen. In den Vernehmlassungsunterlagen hiess es noch, für all die Kontrollen, welche die beiden Abkommen mit sich bringen, seien mindestens 26 Stellen notwendig. Diese Zahl ist dann auf 10 reduziert worden. Aber diese 10 Stellen sind noch nicht bewilligt. Dazu kommt, dass sich die Prohibition erfahrungsgemäss auch mit dem grössten Kontrollaufwand nicht durchsetzen lässt; oft wird genau das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung erreicht: Der Handel wird in den Untergrund gedrängt, und kriminelle Organisationen übernehmen Produktion und Vertrieb. Offenbar ist die Pharmaindustrie heute zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Behörden bereit. Da könnte es kontraproduktiv sein, die schwarzen Schafe auf den Schwarzmarkt zu drängen. Die beiden Abkommen sind bekanntlich mehr als zwanzig Jahre alt Warum soll jetzt plötzlich derart dringlich sein, was mehr als zwanzig Jahre lang nicht notwendig schien? Vor zwanzig Jahren sei die Pharmaindustrie gegen die Ratifikation gewesen, wurde uns in der Kommission erklärt, heute sei sie dafür. Ja, sie hat sogar ein grosses Interesse daran, wie uns Herr Leuba vorhin erklärte. Das heisst doch gerade, dass kein dringender Handlungsbedarf besteht Die Schweiz kann, wo es sinnvoll ist, auch ohne formellen Beitritt die Bestimmungen der Übereinkommen anwenden. Das beste Beispiel dafür ist die Kontrolle des vielzitierten Ephedrins. Der Handel mit diesem Vorläuferstoff hat mit den beiden Abkommen nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ich muss das leider wiederholen, obwohl die beiden Sprecher der Minderheiten das schon erklärt haben. Ich muss es erklären, weil zum Beispiel die CVP-Sprecherin, die ich sonst sehr schätze, wiederholt hat, es gehe um das Ephedrin. Es geht nicht darum. Die Problematik der Vorläuferstoffe wird nicht in diesen Abkommen geregelt Sie ist Gegenstand des Wiener Übereinkommens von 1988, auf dessen Ratifikation der Bundesrat zu Recht verzichtet, um uns, wie er selber schreibt, den Handlungsspielraum für eine vernünftige Drogenpolitik offenzulassen. Der Bundesrat sollte uns auch nicht mit der Ratifikation der Abkommen von 1971 und 1972 in bezug auf die Legalisierung von Haschisch und die kontrollierte Abgabe von Heroin die Hände binden. Er sollte uns nicht dazu zwingen, Drogenabhängige auch noch für den Weiterverkauf von Medikamenten zu kriminalisieren. Unser Land hat bessere Möglichkeiten, sich international solidarisch zu zeigen, insbesondere auch mit der Dritten Welt, als durch die Ratifikation dieser Abkommen. Die SP-Fraktion ist deshalb für die Rückweisung der Vorlage im Sinne des Minderheitsantrages Rechsteiner. Bortoluzzi Toni (V, ZH): Bei internationalen Übereinkommen stellt sich für mich immer zuerst die Frage, ob die damit verbundene Zielsetzung nicht ebensogut auf tieferer Stufe erreicht werden könnte. Ich bin solchen Verträgen gegenüber grundsätzlich kritisch eingestellt, weil sie oftmals nur dazu dienen, ideologischen Machtgelüsten oder allenfalls unpraktikablen Theorien gerecht zu werden, ohne auf die demokratischen Interessen der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Im Bereich der Betäubungsmittelabkommen sieht die Sache doch etwas anders aus. Die Staatengemeinschaft hat sichja bereits vor einigen Jahrzehnten zum Ziel gesetzt, den Missbrauch -- 10 of 24 -21. März 1995 N 779 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen von Betäubungsmitteln nichtzuzulassen. Das Übereinkommen von 1961 und die hier vorliegenden Verträge bestätigen diesen Willen. Diese Verträge bringen die Überzeugung zum Ausdruck, dass es gesundheitspolitisch falsch wäre, die entsprechenden Substanzen einem unkontrollierten oder auch nur teilweise unkontrollierten Markt zu überlassen. Das sind die grundsätzlichen und zweifellos auch für die SVP-Fraktion richtigen Überlegungen zu diesen Übereinkommen und den entsprechenden Anträgen. Wir haben damit keine Probleme. Dass nun die Väter und Mütter des gross propagierten drogenpolitischen Kompromisses, die Vertreter der drei grossen Bundesratsparteien, mit diesen Anträgen etwas auf Schleuderkurs geraten, ist nicht überraschend. Die Ausführungen von Kollege Gysin haben diesen Schleuderkurs bestätigt Er hat sehr langfädig zu erklären versucht, dass es dem Kompromiss keinen Abbruch tue; aber das ist ihm schlecht gelungen. Man hat übersehen, dass ein drogenpolitisch eigener Weg nicht nur ein Abseitsstehen bedeutet, sondern eine Handlung gegen die Interessen von 130 Unterzeichnerstaaten darstellt Es geht um eine sicherheitspolitische Massnahme, nämlich darum, den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln auf internationaler Ebene wirksam zu bekämpfen und die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verbessern. Ein Nichteintreten ist darum auch nicht zu verantworten. Wir werden auch die Rückweisungsanträge ablehnen. Derjenige der Kommissionsminderheit II orientiert sich an diesem Dreiparteien-Kompromiss - das hat Herr Rechsteiner sicher richtig dargestellt-, aber es ist nichts anderes als drogenpolitische Augenwischerei. Ich bin sehr froh - das möchte ich hier auch erwähnen -, dass sich die bürgerlichen Vertreter in der Kommission diesem Antrag nicht angeschlossen haben. Damit dürfte ja wohl das Experiment dieses hochgelobten Kompromisses beerdigt und abgeschlossen sein. Auch dem Rückweisungsantrag Keller Rudolf können wir uns nicht anschliessen. Es besteht gemäss unserer Beurteilung heute Handlungsbedarf, und die vorliegenden Abkommen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wir hätten es bevorzugt, alle drei noch hängigen Betäubungsmittelabkommen, also auch das Abkommen von 1988, gemeinsam zu genehmigen. Mit einer Rückweisung ist eine zeitliche Verzögerung verbunden, die uns nicht gerechtfertigt erscheint Die SVP:Fraktion wird mit einer Motion verlangen, dass das Wiener Übereinkommen von 1988 dem Parlament möglichst bald zur Genehmigung vorgelegt wird. In der Vernehmlassung von 1992 zu diesen Abkommen haben verschiedene Vernehmlasser Vorbehalte angebracht Aber ein grosser Teil, darunter praktisch alle Kantone, spricht sich grundsätzlich für die Ratifizierung auch dieses dritten Abkommens aus. Wir werden also mittels Motion fordern, dass diese Vorlage dem Parlament unterbreitet wird. Die SVP-Fraktion wird bei dieser Vorlage den Anträgen der Kommissionsmehrheit folgen. Borer Roland (A, SO): Die Fraktion der Freiheits-Partei ist für Eintreten und wird am Schluss diesem Geschäft zustimmen. Wir haben von den verschiedensten Vorrednern viele Argumente gehört, die gegen die Ratifizierung dieser Abkommen sprechen. Wir sind aber der Meinung, dass die meisten Argumente haltlos sind und widerlegt werden können. Ich möchte auf einige wenige Argumente eingehen und gleich unsere Meinung zu den Problemen kundtun: Von Herrn Eymann Christoph haben wir hören müssen, dass die Ratifizierung dieser beiden Abkommen von 1971 bzw. 1972 eine eigenständige Drogenpolitik in unserem Land verhindere. Das Drogenproblem ist, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, ein internationales Problem. Es muss zwangsläufig scheitern, das Drogenproblem mit «eigenständigen» Lösungsansätzen einem sinnvollen Ende zuführen zu wollen. Wir können in unserem Land das Drogenproblem, wie es sich heute darstellt, nicht allein lösen. Deshalb ist in meinen Augen und auch in den Augen unserer Fraktion die Forderung nach einer eigenständigen Drogenpolitik wenig sinnvoll. Worum geht es bei diesem Geschäft? Es geht um die Unterzeichnung eines Übereinkommens von 1971 und eines Zusatzprotokolls von 1972. Herr Seiler Rolf, ich muss an dieser Stelle ganz klar sagen, dass es so ist, wie Sie ausgeführt haben: Die Schweiz war leider während 23 Jahren in diesem Bereich - im Bereich der Drogenpolitik, im Bereich einer sinnvollen Kontrolle - mit der Völkergemeinschaft nicht solidarisch. Es ist tragisch, dass es so ist, und es ist an der Zeit, dass man diesen Mangel möglichst rasch behebt Mit der Unterzeichnung dieser beiden Abkommen scharfen wir die Möglichkeit, dass Lücken, die heute von der internationalen Drogenmafia ausgenützt werden, geschlossen werden. Auch diesbezüglich muss ich feststellen, dass anscheinend nicht alle die Botschaft genau gelesen haben. Es stimmt, dass mit den zwei Abkommen allein das Problem des tonnenweisen Ephedrinhandels nicht gelöst werden kann. Damit man diesen Bereich des internationalen Medikamentenhandels und zusätzlich die Verschiebung von Vorläuferstoffen kontrollieren kann, hat man in diesem Vorlagenpaket auch gewisse Teile des Wiener Übereinkommens von 1988 vorgezogen. Im übrigen hat sich auch niemand dagegen gewehrt, dass man vor nicht allzulanger Zeit die Grundlagen geschaffen hat, um der Geldwäscherei Herr zu werden; auch dies eine Forderung, die im Wiener Übereinkommen von 1988 enthalten ist Die Abkommen ermöglichen den zuständigen Stellen wirkungsvolle Massnahmen, um auf den flexiblen Drogenhandel und die flexible Drogenmafia zeitgerecht und richtig reagieren zu können. Wir erachten das als sehr wichtig und möchten noch einmal darauf hinweisen, dass wir es als sinnvoll erachten, wenn die Schweiz ihre völkerrechtliche Verpflichtung gegenüber 130 anderen Staaten wahrnimmt Wir bedauern mit Herrn Keller Rudolf, dass nicht zugleich das Wiener Übereinkommen von 1988 behandelt wird. Wir werden Sie, Frau Bundesrätin, und Ihre Kollegen beim Wort nehmen, dass das Akommen von 1988 noch im Sommer 1995 in diesem Rat behandelt wird. Unter dieser Voraussetzung sind wir mit Herrn Leuba einer Meinung: Wir haben jetzt einen Teil eines Gesamtpaketes. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Teil heute verabschieden sollten. Über das, was wir heute beschliessen, müssen wir morgen nicht noch einmal diskutieren. Es ist absolut sinnvoll, zu diesem Teil, der eine Verbesserung der Situation bringt, ja zu sagen. Es ist unseres Erachtens falsch, wenn man aus irgendwelchen Überlegungen das ganze Paket zurückschiebt und mit der Behandlung zuwartet Jeder Tag, der hier verlorengeht, ist ein Tag zuviel. Das Problem der psychotropen Stoffe ist sehr wichtig; man muss endlich die nötigen Massnahmen ergreifen, um am Schluss Kontrollen machen zu können. Es geht nicht darum, den Mann, der seiner Frau ein Valium gibt, wie das vorhin als Beispiel genannt wurde, unter Strafe zu stellen. Sie wissen so gut wie ich, dass es gar nicht möglich ist, das zu kontrollieren. Wenn ein Lebenspartner dem anderen von seinen Medikamenten gibt, ist das nicht kontollierbar. Es ist zu einfach, die ganzen Kontrollmechanismen auf diese subalterne Stufe zu stellen. Das ist unzulässig. Es geht darum, eine wirksame Kontrolle darüber zu haben, was mit Medikamenten im Grossverbrauch gemacht wird. Es geht darum, kontrollieren zu können, woher ein Drogenabhängiger innerhalb dreier Monate 1600 Stück Rohypnol beziehen kann. Um solche Fälle geht es. Es geht darum, dass man kontrollieren kann, wie in Mittel- und Südamerika die Besitzer von grossen Plantagen dazu kommen, ihre Landarbeiter mit Medikamenten zu versorgen, damit sie unter Medikamenteneinfluss während einer Saison 18 bis 20 Stunden am Tag arbeiten können. Das ist das Problem. Hier müssen wir Kontrollmöglichkeiten schaffen, und mit diesen zwei Übereinkommen schaffen wir die notwendigen Grundlagen. Wir erwarten, dass das Parlament für einmal mit allen anderen Völkern, mit den Betroffenen Solidarität zeigt Die Fraktion der Freiheits-Partei wird geschlossen für Eintreten stimmen und am Schluss dem Geschäft zustimmen. Steffen Hans (D, ZH): Es ist zu bedauern, dass die Mehrheit der Mitglieder des Ständerates bei der Behandlung des vorliegenden Geschäfts in der Wintersession 1994 die Rückwei-- 11 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 780 21 mars 1995 sungsanträge Plattner und Morniroli bekämpft hat, wobei Herr Plattner nach gewalteter Debatte seinen Antrag zurückzog, während der Antrag Morniroli leider mit 21 zu 11 Stimmen unterlag. Der Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi erscheint die damalige Debatte um die Rückweisung als wenig logisch. Immerhin ist damit zu rechnen, dass nächstes Jahr bei der Behandlung der Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» die längst überfällige, vertiefte Diskussion über die umstrittene behördliche Drogenpolitik in der Schweiz stattfinden wird. Da wäre unserer Meinung nach der geeignete Zeitpunkt, um über alle drei Übereinkommen, nicht nur über die zwei hier vorliegenden Uno-Betäubungsmittel-Übereinkommen, zu diskutieren. Sie, Frau Bundesrätin Dreifuss, argumentierten im Ständerat, die internationale Gemeinschaft erwarte bald ein Mitmachen der Schweiz durch Beitritt zu den zwei Uno-Abkommen. Wir von der SD/Lega-Fraktion sind der Auffassung, dass die Ratifikation dieser Abkommen nicht dermassen eilt, denn schliesslich hat unser Land seit 1961,1971 bzw. 1972 keine Anstalten gemacht, sich den Übereinkommen anzuschliessen. Was die internationale Gemeinschaft von der Schweiz erwartet, sind unserer Meinung nach zwei konkrete Massnahmen, nämlich: die eigenständige Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes an die Forderungen der Uno-Übereinkommen und insbesondere die Ratifikation des sogenannten Wiener Übereinkommens vom 19. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen. Aber eben: Ihr Departement, Frau Bundesrätin, vorab das Bundesamt für Gesundheit, sowie die progressiven Stadt- und Kantonsregierungen und auch die grossen Bundesratsparteien fürchten die Wirksamkeit des dritten Uno-Übereinkommens wie der Teufel das Weihwasser. Was will dieses dritte Abkommen? Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu differenzierten Drogenbekämpfungsmassnahmen auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite. Die Straftaten im Zusammenhang mit Drogen sind detailliert aufgeführt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, den unerlaubten Besitz, Kauf und Anbau von Drogen zum Eigenkonsum unter Strafe zu stellen. Das Übereinkommen verlangt auch Massnahmen zur Behandlung, Aufklärung und Erziehung, Nachbetreuung, Rehabilitation und sozialen Wiedereingliederung drogensüchtiger Straftäter. Damit macht der Vertrag deutlich, dass Strafverfolgung und Therapie nicht in Widerspruch zueinander stehen. Wesentlich ist, dass dieses Wiener Übereinkommen jeglicher Drogenliberalisierung eine klare Absage erteilt Der Bundesrat befürchtet offensichtlich, dass die laufenden Versuche mit ärztlichkontrollierter Abgabe von Drogen und eine auf später geplante, schrittweise Freigabe bestimmter Drogen nach einer Ratifikation des Wiener Übereinkommens von 1988 verhindert würden. Die Politik der SD/Lega-Fraktion bezüglich internationaler Abkommen jeglicher Art gilt bekanntlich als sehr zurückhaltend Frau Hafner Ursula hat das vorhin hervorgehoben-, insbesondere in Bereichen, wo unsere eigene Gesetzgebung jene Forderungen längst erfüllt. Im Betäubungsmittelbereich ist die Ausgangslage für unsere Fraktion eine ganz andere. Sie und wir wissen, dass die Niederlande und die Schweiz europaund weltweit als drogenpolitische Krebsgeschwüre gelten. Wer mit Politikern aus den umliegenden Staaten, aber auch aus Übersee spricht, wird seinen Kopf ob der harschen Kritik einziehen. Was ich mir bei Besuchen in Kanada und in den USA unter den Stichworten Platzspitz und Letten («needle park») alles anhören musste, will ich hier nicht wiederholen. Was sich bestimmte Stadt-, Kantons- und Bundesbehörden, zum Beispiel in meinem Heimatkanton Zürich, an jahrelanger Duldung und verfehlter Unterstützung im Drogenbereich geleistet haben und weiter leisten, bewirkt scharfe internationale Kritik. Der Bericht der internationalen Drogenkontrollbehörde in Wien über die Beurteilung der Situation in der Schweiz für 1994 ist diplomatisch brav formuliert, inhaltlich aber unmissverständlich und klar, sofern man die Kritik hierzulande verstehen will und sie nicht nach dialektischer Manier manipuliert, wie dies zum Teil vom BAG und von bestimmten Medien praktiziert wurde. Ich möchte nur einen Abschnitt aus diesem Bericht zitieren, Punkt 283: «Die Lage in einigen grösseren europäischen Städten wie z. B. Zürich zeigt die Folgen einer beinahe uneingeschränkten Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln. Das Tolerieren von Verkauf und Konsum solcher Drogen an gewissen Orten in Zürich während vieler Jahre führte dazu, dass Konsumenten und Händler aus vielen Orten der Schweiz und aus anderen Ländern angezogen wurden. Eine Situation, welche die Behörden nur mit Mühe kontrollieren konnten. Eine Haltung des Nichteingreifens führte zu einer Zunahme des Betäubungsmittelkonsums und des Drogenhandels. Der Versuch, nach dem Ansinnen verschiedener lokaler Behörden des Landes jetzt eine straffreie Abgabe an einen breiten Kreis von Süchtigen einzuführen, ohne dabei die Langzeitfolgen auf die einzelnen Konsumenten und die Gesellschaft als Ganzes zu berücksichtigen, ist ein risikoreiches Unterfangen.» Im soeben zitierten Text ist der überaus kritische Ton nicht zu überhören. Wirfragen uns, ob Sie, Frau Bundesrätin Dreifuss, mit Ihrer engeren und weiteren Entourage - in Zusammenarbeit mit den vorgängig erwähnten Behörden und Parteien nicht bewusst oder unbewusst am «Umsturz» der von der internationalen Gemeinschaft getragenen Politik der Massnahmen arbeiten und letztlich eben eine schrittweise Drogenliberalisierung anstreben. Soll die Schweiz international Vorläuferin für eine liberale Drogenpolitik bleiben? Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi begrüsst die Vorlagen grundsätzlich, empfiehlt Ihnen aber, dem Rückweisungsantrag Keller Rudolf zuzustimmen, der verlangt, dass der Bundesrat eine Vorlage ausarbeite, welche den Beitritt der Schweiz zu allen drei Drogenabkommen vorsieht, auch zum Wiener Übereinkommen von 1988. Grendelmeier Verena (U, ZH): Ich stehe hier anstelle meines Kollegen Ernst Sieber, der heute verhindert ist Ich kann Ihnen nur die Stimmung in der Fraktion wiedergeben, und diese war derjenigen in diesem Saal sehr ähnlich. Lassen Sie mich ein paar Punkte zusammenfassen: Für die Ratifizierung dieser Abkommen spricht ganz bestimmt die Möglichkeit zur Kontrolle der Vorläuferstoffe, aber vor allem auch - und das wäre mein Anliegen - die internationale Solidarität Unser Image in dieser Völkergemeinschaft ist nicht das beste: die Schweiz als Rosinenpickerin, die Schweiz als diejenige, die immer eine Extrawurst braucht, um ein Abkommen zu unterzeichnen, das andere schon längst unterzeichnet haben. Das Image im internationalen Kontext steht zur Diskussion. Damit verbunden sind in diesem Fall natürlich auch die Interessen der Chemie. Das sind ein paar Punkte, die unbedingt für das Abkommen beziehungsweise für unsere Zustimmung sprechen. Dagegen sprechen unter anderem, rein formal gesehen, die noch hängige Volksinitiative und eine Kollision, die wir riskieren. Es wäre sehr peinlich, wenn noch rasch ein Abkommen abgeschlossen würde, um hinterher die Initiative ungültig erklären zu können, und zwar wegen Widerspruch zum Völkerrecht - das entspricht auch nicht unbedingt einer vorausschauenden Politik. Dann spricht die Befürchtung dagegen sie wurde in dieser Diskussion immer wieder geäussert -, dass das Abkommen im Bereiche der Medikamente gar nicht eingehalten werden kann. Vor allem aber könnte es unsere liberale Drogenpolitik oder den Weg zu einer liberalen Drogenpolitik, auf dem wir uns befinden, torpedieren. Sie sehen: Das Dilemma, das sich im Saal abzeichnet, hat sich auch bei uns abgespielt, und so muss ich bekanntgeben, dass wir Stimmfreigabe beschlossen haben. Zusammengefasst könnte man vielleicht an die Adresse der Kommission, aber auch des Bundesrates sagen: Alle diese strittigen Punkte hätten besser im Vorfeld behandelt werden sollen, wobei die Anpassung an unser Legalitätsprinzip in der Strafverfolgung im Vordergrund hätte stehen müssen. Alles in allem: Unsere Fraktion hat Stimmfreigabe beschlossen; die Mehrheit ist eher gegen das Abkommen oder für Rückweisung. Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Eigentlich haben mein Kollege und ich in den Eintretensvoten bereits alles ge-- 12 of 24 -21. März 1995 N 781 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen sagt Ich kann nur stichwortartig noch einmal auf ein paar Einwände eingehen: Völkerrechtliche Solidarität während zwanzig Jahren: Haben wir sie vermissen lassen? Ja! Das haben wir. Die Entwicklung des Drogenhandels hat sich aber in diesen Jahren auch ausgeweitet Was am Anfang noch nicht besonders aufgefallen ist, ist heute nicht nur ein Störfaktor. Es ist unerträglich, dass die Schweiz an Produktion und Vertrieb schuld ist und als Drehplatz für den illegalen Handel von psychotropen Stoffen und Vorläufersubstanzen fungiert Hier sind wir aufgerufen, einen Riegel zu schieben. Es wurde gesagt, es sei absurd, mit dem Beitritt zu diesen Abkommen die repressive Drogenpolitik zu zementieren. Mit diesen Abkommen wird im Inland keine Drogenpolitik zementiert, sondern es geht um die Sicherstellung der lückenlosen Kontrolle über den Warenfluss - von der Entstehung bis zum letzten Destinatär -, und es geht um die Verpflichtung jedes Landes, dieser Import- und Exportkontrolle nachzukommen, es geht um die Meldepflicht und auch darum, die entsprechenden Informationen von den anderen Ländern zu erhalten. Wenn in diesem Informations- und Kontrollnetz eine Lücke besteht, ein Loch, wie die Schweiz es jetzt darstellt, dann ist die Kontrolle nicht mehr viel wert, um so weniger, als wir der Hauptlieferant sind. Die Einsicht, dass es beim Wiener Übereinkommen von 1988 um die Frage der inländischen Drogenpolitik geht, also um die Frage der Konsumliberalisierung, hat den Bundesrat dazu bewogen, das Wiener Übereinkommen von 1988 zurückzustellen. Es soll noch dieses Jahr im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu den beiden Volksinitiativen diskutiert werden. Wenn man aber dieses eine, noch nicht konsensfähige Abkommen zurückstellt, ist das kein Grund, den ersten beiden Abkommen, wo die Sachlage klar ist, nicht beizutreten. Praktisch alles, was jetzt in diesem Saal vorgebracht wurde, haben wir an zwei intensiven Diskussionstagen in der Kommission diskutiert. Verwaltung und Experten haben erschöpfende Antworten und Auskünfte geben können, so dass wir durchaus in der Lage sind, die Auswirkungen abzuschätzen. Der Verzicht auf den Beitritt zum Wiener Übereinkommen von 1988 dient dazu, uns die Zeit zu sichern, damit wir uns die Frage der Ausnützung des Spielraums in der Drogenpolitik innerhalb des Landes überlegen können. Das hat - ich muss es wiederholen - nichts damit zu tun, dass wir eine solidarische Verpflichtung haben, unseren Kontrollfunktionen beim illegalen Handel durch den unverzüglichen Beitritt zum Übereinkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 nachzukommen. Es wurde ins Feld geführt, die Sache käme mit 10 Stellen zu teuer. Da bleibt festzuhalten, dass diese Stellen im Verlauf weniger Jahre selbsttragend werden sollen. Es geht jetzt am Anfang nur darum, sie für einige Jahre zur Verfügung zu stellen. Nachher sollen sie durch Gebühren der Benutzer, der Importund Exportfirmen, selbsttragend werden. Man kann also auch hier das Personal- und das Kostenargument nicht ernsthaft ins Feld führen. Die Geschichte der Vorläuferstorfe: Hier gilt es klar zu betonen - das wurde von einigen Rednern festgehalten -, dass die Frage der Vorläuferstoffe in der Tat nicht in den beiden Abkommen geregelt wird. Sie ist im Übereinkommen von 1988 enthalten, und wir leisten durch die Änderung von Artikel 3 des Betäubungsmittelgesetzes die Vorarbeit, wenn Sie so wollen, dass wir auch dort der Kontrollpflicht nachkommen werden. Es ist aber nicht nur eine Vorarbeit mit Blick auf einen späteren Beitritt zum Wiener Abkommen von 1988. Der illegale Handel mit den Vorläufersubstanzen ist so gravierend - und die Schweiz ist dafür die Drehscheibe -, dass die internationale Kontrollbehörde die Offerte gemacht hat, dass auch Nichtvertragsunterzeichnerdes Übereinkommens von 1988 am Datenaustausch und an der lückenlosen internationalen Kontrolle teilhaben können, was diese Vorläufersubstanzen betrifft, wenn sie dies wollen und wenn sie sich gleichzeitig auch zu entsprechenden Kontrollen im eigenen Land verpflichten. Das ist der Hauptgrund, warum der Bundesrat uns die Änderung von Artikel 3 des Betäubungsmittelgesetzes unterbreitet; dem hat die Kommission grossmehrheitlich zugestimmt Zur Frage Cannabis: Cannabis hat mit diesen zwei Abkommen nichts zu tun. Cannabis ist im Einheits-übereinkommen von 1961 enthalten. Die Frage bei Cannabis stellt sich dann wieder aufgrund des Abkommens von 1988, wenn es um die Lockerung der Strafbarkeit des Konsums geht, allenfalls um die Frage, ob man Cannabis via Revision des Betäubungsmittelgesetzes als Substanz zulassen will. Die Frage stellt sich dannzumal; sie hat überhaupt nichts mit den Fragen zu tun, mit welchen wir uns hier aufgrund der Vorlage des Bundesrates befassen. Zur Unterstellung der psychotropen Substanzen: Diese gehörten, wenn schon, in ein Heilmittelgesetz und nicht ins Betäubungsmittelgesetz. Hier haben wir die klare Information bekommen, dass das in der Tat so ist, nur gilt das für andere Heilmittel auch, die heute, mangels Vorhandenseins eines Heilmittelgesetzes, im Betäubungsmittelgesetz geregelt sind. Das Heilmittelgesetz ist jaerst in Vorbereitung, und wenn es einmal steht, werden ungefähr 80 Prozent der Inhalte des Betäubungsmittelgesetzes ins Heilmittelgesetz überführt. Der springende Punkt im Verhältnis Betäubungsmittelgesetz zu einem Heilmittelgesetz ist in der Tat die Strafandrohung. Man ist sich dieses Problems bewusst; das ist aber kein Grund, jetzt nicht die in bezug auf die psychotropen Stoffe bestehenden Kontrollücken zu schliessen. Von mehreren Rednern wurde gesagt, das alles sei ohne Ratifikation der Abkommen möglich. Das ist graue Theorie! Ohne Beitritt zu den Übereinkommen ist es nicht möglich, die Kontrolle des Warenflusses von Anfang bis Ende lückenlos sicherzustellen, dieses Netz der Information und der Kontrolle wirklich zu gewährleisten. Wenn wir nicht beitreten und behaupten, wir wollten trotzdem den Missbrauch verhindern, sind wir total unglaubwürdig. Erst wenn wir via diese Abkommen die Zusagen haben, dass wir auch die notwendigen Informationen bekommen, ist die lückenlose Kontrolle zur Verhinderung des illegalen Handels überhaupt sichergestellt Die Solidarität - davon hat sich die Mehrheit der Kommission überzeugen lassen - ist in hohem Masse angesprochen. Was wir mit dem Abkommen von 1988 und mit den beiden Volksinitiativen zur Drogenproblematik machen sollen - zu diesen Fragen braucht es in der Tat eine breite innenpolitische Diskussion. Das ist kein Grund, jetzt nicht das Notwendige und Mögliche zu tun, d. h. Lücken zu schliessen, dort, wo sie gravierend und unerträglich sind. Die betroffenen Länder sind grossmehrheitlich die armen Länder, die Entwicklungsländer. Es macht sich doppelt schlecht, wenn wir hier zurückhaltend sind; wir sollten dem Schutzgedanken nachleben. Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionssmehrheit zu folgen und sämtliche anderslautenden Anträge abzulehnen. Pidoux Philippe (R, VD), rapporteur: Au nom de la commission ou de sa majorité, je parlerai des trois propositions en présence. D'abord la proposition de la minorité l (Seiler Rolf) de ne pas entrer en matière. Vous avez entendu un discours isolationniste de M. Seiler. A ce discours isolationniste, j'aimerais opposer ce que nous dit la communauté internationale, ce que nous dit l'organe de l'ONU que j'ai cité dans mon rapport Le rapport de 1994 de l'Organe international de contrôle des stupéfiants des Nations Unies (OICS) rappelle qu'on a dû envoyer une mission en Suisse pour nous inviter à respecter les conventions, et l'OICS dit: «Ce faisant, ce pays (c'est-à-dire la Suisse), qui est l'un des principaux exportateurs (de psychotropes), manifesterait sa solidarité avec des pays dans lesquels le trafic illicite et l'abus de substances psychotropes sont source de graves problèmes.» (p. 67) Aussi, entendre M. Seiler, chantre de ('«Alleingang», Rolf Seiler, héros de l'isolationnisme, Rolf Seiler, porte-parole d'une forme d'égoïsme international de la Suisse, cela n'est pas convenable. Au sujet des deux propositions de renvoi, la commission ne peut pas s'exprimer sur la proposition Keller Rudolf, puisqu'elle n'a pas été présentée en commission. Cette proposition a une certaine logique, puisqu'elle est semblable à la proposition Morniroli, au Conseil des Etats, mais c'est une proposition de défiance vis-à-vis du Conseil fédéral. La représentante du gouvernement nous a dit que nous aurions bientôt ce -- 13 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 782 N 21 mars 1995 débat sur la politique intérieure de la drogue, et la Convention de 1988 qu'on nous demanderait de ratifier avec une réserve. On nous propose aujourd'hui d'approuver la Convention de 1971 et le Protocole de 1972. Il y a une certaine logique à suivre le Conseil fédéral. Quant à la proposition de renvoi de la minorité, la majorité de la commission vous invite à ne pas la suivre, non pas pour les raisons indiquées par le porte-parole du groupe socialiste au sujet des prises de position dans des procédures de consultation. On peut être, Madame Hafner Ursula, libre d'esprit dans certains partis; c'est peut-être cela qui vous étonne! A M. Rechsteiner, j'aimerais dédier une seule phrase qui est un peu dure; elle n'est pas de moi, je ne me le permettrais pas, mais elle est du Conseil fédéral lui-même. En effet, à la page 6 de son message, le Conseil fédéral déclare que «le projet de révision de la loi fédérale sur les stupéfiants a également rencontré un écho favorable. Tous les cantons et les principaux partis politiques, à l'exception du Parti socialiste suisse et du Parti écologiste suisse qui donnent la préférence à une libéralisation et à une décriminalisation (des drogues), l'ont approuvé». Alors ne donnons pas trop d'importance à l'avis des apparatchiks, à l'avis des experts dans le cadre des procédures de consultation, donnons la préférence à ce qu'en tire le Conseil fédéral. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission vous invite à rejeter la proposition de renvoi de la minorité Rechsteiner. Rechsteiner Paul (S, SG), Sprecher der Minderheit II: Ich bin doch noch zu einer kurzen Erklärung gezwungen. Herr Pidoux, wenn Sie sich auf den Bundesrat berufen, ist daraus nur zu schliessen, dass offenbar die FDP für den Bundesrat nicht das nötige Gewicht besitzt Es wird nämlich gesagt, dass die wichtigen Parteien, mit Ausnahme der SP und der Grünen, für diese Abkommen waren. Die FDP wird nicht erwähnt, obwohl sie ausdrücklich gegen die Ratifikation war. Aber ich habe diese Erklärung aus anderen Gründen abgeben wollen. Es ist hier ziemlich viel gesagt worden, wozu Stellung zu nehmen wäre. Ich möchte nur auf etwas eingehen, was die Kommissionssprecherin, Frau Segmüller, gesagt hat Frau Segmüller hat erklärt, dass die Ratifikation dieser Abkommen mit Haschisch überhaupt nichts zu tun habe. Das ist unrichtig. Diese Abkommen betreffen das Haschisch und verbauen teilweise den Spielraum, auch wenn das Einheits-übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel das grössere Problem ist Ich bitte Sie, Seite 16 der Botschaft nachzulesen. Im Zusatzprotokoll wird neu von der Schweiz verlangt, die Hanfkrautpflanzen zu vernichten, die angebaut werden. Das ist eine zusätzliche Verpflichtung, die die Schweiz eingeht Beim Übereinkommen über psychotrope Stoffe wird neu der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol einbezogen. Das ist der wesentliche Wirkstoff des Cannabis. Dies bedeutet eine zusätzliche Bindung in bezug auf das Haschischverbot Das kann nicht dementiert werden. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Permettez-moi de remercier en premier lieu vos deux rapporteurs et les porte-parole des groupes. Tous ont contribué à une meilleure connaissance de l'objet soumis à votre décision. J'aimerais répéter ce que plusieurs intervenants ont dit, c'està-dire qu'il nous faut distinguer à ce stade entre la politique nationale et le nécessaire débat politique sur cette politique nationale, et nos obligations internationales, notre participation ou non aux tentatives faites sur le plan international de contrôler le marché légal des stupéfiants. Contrôler le marché légal des stupéfiants signifie essayer de combattre le marché illégal, mais reconnaître, à nombre de substances qui font partie de cette réglementation internationale, le double caractère de médicaments et de stupéfiants illégaux Je partage les avis qui ont été exprimés. Le Conseil fédéral est également persuadé que la proposition qui est faite de ratifier la Convention de 1971 et le Protocole additionnel de 1972 n'a pas pour effet de limiter la détermination souveraine de notre politique nationale de la drogue en matière de santé publique. Les prises de position, je tiens à le dire une fois pour toutes, des autorités des Nations Unies dans ce domaine reconnaissent aussi le caractère autonome de la politique de santé publique que les pays doivent se donner et ne considèrent pas qu'il est de leur compétence d'intervenir dans la définition de cette politique de santé publique. Les remarques qui ont été faites ne portaient d'ailleurs pas sur les tentatives que nous faisons actuellement d'expérimenter l'utilisation de stupéfiants comme traitement de substitution, comme entrée dans une démarche thérapeutique, mais concernaient - M. Steffen l'a rappelé, même s'il l'a interprété de façon abusive - la scène ouverte et le marché noir de la drogue dans notre pays. Il s'agit donc ici de savoir où sont nos obligations internationales et comment les satisfaire. Votre rapporteur de langue française, M. Pidoux, a cité le rapport de 1994 de la commission de l'Organe international de contrôle des stupéfiants. Permettezmoi de citer une lettre signée par le président de l'Organe international de contrôle de stupéfiants des Nations Unies, après la visite qu'il nous avait rendue le 15 février 1994, que j'ai reçue presque jour pour jour il y a une année: «Notre discussion a révélé que nous partagions la conviction que la Suisse, pour de nombreuses raisons historiques et économiques, a une place extrêmement importante dans le système international de contrôle des drogues. Notre entretien a aussi montré que nous étions en accord sur le fait que le retard mis par la Suisse à adhérer à la Convention de 1971 sur les substances psychotropes constitue une lacune grave dans le système international de contrôle, engendrant des conséquences néfastes pour la population de Suisse et d'autres pays, en particulier de pays en voie de développement Nous vous avons fait part du mécontentement exprimé par plusieurs pays quant au fait que quelques Etats industrialisés, dont la Suisse, ne soient pas encore devenus parties à ce traité d'importance majeure. J'ai été vivement impressionné par les mesures décisives que vous nous avez annoncé vouloir prendre pour assurer que le Parlement suisse commence à examiner l'adhésion à la Convention de 1971 sur les substances psychotropes et au Protocole de 1972 portant amendement de la Convention unique sur les stupéfiants de 1961, avant l'été 1994.... J'ai bon espoir que la Suisse deviendra donc sans plus de délai partie à la Convention de 1971, ainsi que le gouvernement suisse l'avait déjà annoncé en 1987 lors de la Conférence internationale sur l'abus et le trafic illicite des drogues.» Vous remarquerez dans cette lettre l'insistance que met l'Organe international de contrôle des stupéfiants à cette ratification. Vous remarquerez peut-être aussi que cette insistance ne porte pas sur la Convention de 1988: j'y reviendrai parce que l'urgence et le caractère je dirais univoque de l'engagement qui nous est demandé est donné ici; il'est moins en ce qui concerne la Convention de 1988. On nous prie donc instamment de tenir compte de cet appel de la communauté internationale. Il est vrai que pendant plus de 20 ans nous nous sommes comportés d'une façon non solidaire, et je ne crois pas que l'on puisse tout simplement dire que nous pouvons continuer ainsi, sans nous faire de soucis. Les autres Etats européens, qui comme nous s'étaient comportés de façon non solidaire, sont en train d'assumer leurs responsabilités, il s'agit de la Belgique et de l'Autriche. Nous serions le seul pays européen à refuser de prendre l'engagement que l'on attend de nous. Cet engagement que l'on attend de nous est un engagement très concret C'est l'engagement de prendre place dans le réseau international d'information qui permet, comme l'a dit la rapporteuse de langue allemande, de suivre sans lacune, de la production à la consommation, la circulation de produits psychotropes. Pour que ce système de contrôle fonctionne, il faut annoncer les productions, les exportations et les importations. C'est dans la mise en relation de ces informations que l'on peut s'assurer qu'il n'y a pas de fuites de psychotropes vers le marché illégal, vers le marché noir. C'est à ce réseau-là que nous voulons participer. Il est vrai - Monsieur Seiler Rolf, vous avez raison - que l'éphédrine, qui a bien sûr provoqué un état de choc devant l'ampleur de la violation du contrôle international, est un produit précurseur et n'est pas directement touché par la Convention -- 14 of 24 -21. März 1995 N 783 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen de 1971. C'est la raison pour laquelle nous vous proposons, en plus de la ratification, en plus des modifications directement issues de la ratification de la Convention de 1971, également la modification de l'article 3 de la loi fédérale sur les stupéfiants de façon à pouvoir aussi nous associer dans ce domaine, en fonction des règles particulières citées par M™Segmuller, à un système international de contrôle en ce qui concerne les précurseurs. Mais en ce qui concerne les psychotropes, cette participation au réseau international passe par la ratification de la convention qui vous est proposée. On dit que nous avons des compétences que nous n'aurions pas utilisées. Il est vrai que la compétence figurant, par exemple, à l'article 19 de la loi susmentionnée pourrait être utilisée pour punir quelqu'un qui aurait participé sans droit à un commerce illégal. Mais cela ne peut se passer qu'après coup, cela n'est pas un instrument pour le contrôle a priori des mouvements de ces substances. De plus, cela doit d'abord être connu et ensuite prouvé. Encore une fois, il s'agit d'une action a posteriori, et non pas d'une action a priori de participation à un réseau international qui vous est proposée aujourd'hui. J'aimerais ajouter deux ou trois réponses, en plus de celles qui ont déjà été apportées par les rapporteurs de la commission, à des remarques ou des questions qui ont été soulevées. Une question concerne le besoin en personnel. Cela a même été un argument qui devrait nous inciter à ne pas assumer cette responsabilité internationale. Mme Segmüller l'a dit, mais je tiens à le répéter, si nous avons parlé dans le message de la nécessité de 26 personnes supplémentaires, c'est parce qu'à l'époque, nous voulions garder ouverte l'option de créer le laboratoire de référence au sein de l'administration fédérale. Nous avons procédé à des études internes pour savoir quelles étaient les possibilités de créer un tel laboratoire, s'il y avait d'autres laboratoires, à la Régie fédérale des alcools par exemple, qui pouvaient être utilisés, ou si nous devions au contraire faire le choix de demander à un institut scientifique extérieur à l'administration de faire le travail. C'est ce dernier choix que nous avons fait, encouragé d'ailleurs par le Conseil des Etats. C'est la raison pour laquelle nous ne parlons plus de

26 unités de personnel, mais de 10,5. Ceci est la contribution que la Suisse doit pouvoir faire dans le cadre de la participation à cet effort international de contrôle du marché légal des stupéfiants. La grande crainte qui a été exprimée par certains des intervenants est celle de la limitation de la politique nationale, de la détermination d'une politique nationale en matière de lutte contre les abus de drogue, et de l'augmentation du caractère répressif que pourrait entraîner cette convention. Il n'en est rien. Je serai extrêmement brève, mais j'aimerais montrer que la législation suisse actuelle, en matière de produits psychotropes, c'est-à-dire l'obligation de prescriptions médicales, d'ordonnances renouvelables et non pas d'ordonnances qui puissent être utilisées pour plusieurs commandes, correspond aux règles internationales qui nous sont demandées. Ces règles le sont en général pour plus de produits que ceux qui sont actuellement prévus. Nous n'avons donc pas une obligation ni de prescriptions plus rigoureuses de ces médicaments, dans la mesure où ils sont utilisés à des fins thérapeutiques, ni de contrôles plus rigoureux au cabinet médical, ni de mesures de protection ou de sécurité plus grandes que cela n'est le cas actuellement Madame Gonseth, si vous le souhaitez, lorsque, comme je l'espère, nous serons entrés en matière, nous pourrons revoir ce point, et je pourrai vous donner des informations plus précises sur les quatre catégories de psychotropes et sur la législation actuelle en Suisse. Le fait que nous les mettions dans la loi fédérale sur les stupéfiants dépend d'une caractéristique propre à notre pays, encore que d'autres pays également choisissent une règle semblable. C'est en particulier que nous n'avons pas de législation fédérale sur les médicaments pour le moment II est tout à fait possible que, lorsque nous nous serons dotés, comme cela est l'intention du Conseil fédéral et des cantons, d'une législation en matière de médicaments sur le plan fédéral, certaines des règles puissent être transférées dans cette législation. En ce qui concerne le haschisch, l'échange d'arguments et d'informations aboutit à la clarté. Il est clair que le haschisch est inclus en particulier dans la Convention unique de 1961 que nous avons déjà ratifiée. La question qui s'est posée était de savoir si la substance active était soumise à un contrôle plus rigoureux par la Convention de 1971. Nos analyses montrent que cela n'est pas le cas. J'en veux pour preuve qu'un pays aussi fidèle à ses engagements que les Etats-Unis d'Amérique commercialise des médicaments contrôlés: vomissements induits par des médicaments anticancéreux qui contiennent la substance active du haschisch, le fameux THC. Il n'y a donc pas une criminalisation de l'usage des médicaments, d'autant plus que l'article 3 de la loi fédérale sur les stupéfiants permet d'exclure certaines petites quantités de stupéfiants de la réglementation générale. La question a été posée, et elle est grave d'ailleurs, par vous, Madame Gonseth, dans votre intervention, de savoir ce qui est fait contre l'abus des médicaments légaux, qui sont accessibles, non pas sur le marché noir, mais sur le marché blanc. Grave question, mais qui n'est pas en relation avec ce que nous discutons aujourd'hui. Au contraire, l'état d'esprit, qui montre que ces substances, même dans leur caractère thérapeutique, peuvent connaître des utilisations abusives et dangereuses pour la santé, est renforcé par la convention et par la réglementation de ces produits par la loi fédérale sur les stupéfiants. Il est clair - j'espère rencontrer ici aussi beaucoup de compréhension lorsque nous présenterons de telles propositions - que le Conseil fédéral entend, dans son attitude générale contre des comportements de dépendance, agir de façon préventive contre les abus dus à un usage immodéré de médicaments légaux J'en viens - en ayant, par ces arguments, apporté ma contribution à un débat qui va dans le sens d'une entrée en matière sur les projets qui vous sont présentés - à la proposition de renvoi de la minorité et à la proposition de renvoi Keller Rudolf, qui ont pour but de demander au Conseil fédéral de présenter en même temps un projet de ratification de la Convention de 1988.

Dans ce domaine, Monsieur Keller, le mieux est l'ennemi du bien, et nous ne pouvons plus reporter la ratification de la Convention de 1971. J'espère que l'avis du président de l'organe de contrôle vous en aura convaincu. Pourquoi le Conseil fédéral a-t-il repoussé la discussion sur la ratification de la Convention de 1988? Pour ne pas mélanger le débat interne sur la politique de la drogue, dont nous avons besoin, et la discussion sur nos engagements internationaux. Les engagements internationaux de contrôle, notamment sur le blanchiment de l'argent sale, nous les anticipons; nous ne voulons plus que la Suisse soit cette tache noire sur la carte du monde. Mais il y a, dans la Convention de 1988, une règle sur la punissabilité des activités préparatoires à la consommation de drogue, qui inciterait le Conseil fédéral à faire une réserve. C'est la formulation de cette réserve qui serait différente si l'initiative «Jeunesse sans drogue» était acceptée par le peuple. Nous sommes à la charnière de la politique nationale et de nos engagements internationaux. C'est la raison pour laquelle nous pensons que cela doit faire partie du débat que nous vous soumettrons dès l'été, en liaison avec l'initiative «Jeunesse sans drogue». Il est faux, Monsieur Steffen, de croire que la Convention de 1988 dit quelque chose sur la prescription, sous contrôle médical, de l'héroïne. Elle parle uniquement de ces actes préparatoires qui toucheraient largement la problématique de la punissabilité, du principe d'opportunité. C'est, encore une fois, la raison pour laquelle, parce qu'il s'agira de discuter du contenu de la réserve qu'entend formuler la Suisse en cas de ratification, que nous voulons le lier à la politique nationale de la drogue et à l'attitude que nous soumettrons au peuple suisse en ce qui concerne l'initiative «Jeunesse sans drogue». Il n'y a donc aucune raison de faire là un paquet J'en reviens à ce que m'écrivait M. Ghodse: même les organes de contrôle des Nations Unies ne font pas cet amalgame, mais ils nous pressent de ratifier la Convention de 1971. C'est pourquoi, avec la majorité de la commission, je vous invite à entrer en matière, à repousser la proposition de renvoi -- 15 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 784 N 21 mars 1995 de la minorité et la proposition de renvoi Keller Rudolf, et à accepter le projet tel qu'il vous est présenté. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) Für den Antrag der Minderheit l (Nichteintreten)

115 Stimmen

49 Stimmen Le président: Nous votons maintenant sur les deux propositions de renvoi. Erste Abstimmung - Premier vote Für den Antrag der Minderheit II 54 Stimmen Dagegen 108 Stimmen Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für den Antrag Keller Rudolf 7 Stimmen Dagegen 153 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles A. Bundesbeschluss betreffend das Übereinkommen über psychotrope Stoffe A. Arrêté fédéral concernant la Convention sur les substances psychotropes Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Réf.: 1332) Für Annahme des Entwurfes stimmen -Acceptent le projet: Allenspach, Aregger, Aubry, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bischof, Blocher, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bürgi, Camponovo, Chevallaz, Cincera, Comby, Couchepin, Darbellay, Deiss, Dettling, Dormann, Dreher, Ducret, Duvoisin, Eggly, Epiney, Fasel, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leuba, Maître, Mamie, Matthey, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Nabholz, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona, Pidoux, Pini, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Sandoz, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Weyeneth, Wick, Wittenwiler, Wyss William, Zwahlen (108) Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Baumann Stephanie, Bäumlin, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Caspar-Hutter, Cornaz, de Dardel, Diener, Dünki, Eggenberger, Eymann Christoph, Fankhauser, Gadient, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hollenstein, Jöri, Leemann, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Rechsteiner, Schmid Peter, Seiler Rolf, Singeisen, Spielmann, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis, Züger, Zwygart (42) Der Stimme enthalten sich-S'abstiennent: Béguelin, Borei François, Bundi, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Ostermann, Robert, Ruffy (8) Stimmen nicht - Ne votent pas: Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumberger, Blatter, Bodenmann, Borradori, Brügger Cyrill, Bührer Gerald, Caccia, Carobbio, Cavadini Adriano, Columberg, Danuser, David, Engler, von Feiten, Fischer-Seengen, Früh, Goll, Hämmerle, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuenberger Moritz, Loeb François, Maspoli, Mauch Ursula, Meyer Theo, Poncet, Rychen, Savary, Schmid Samuel, Sieber, Stucky, Suter, Zbinden, Ziegler Jean (41 ) Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas: Frey Claude (D B. Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Einheits-übereinkommens von 1961 überdle Betäubungsmittel B. Arrêté fédéral concernant le Protocole portant amendement de la Convention unique de 1961 sur les stupéfiants Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Réf.: 1333) Für Annahme des Entwurfes stimmen -Acceptent le projet: Allenspach, Aregger, Aubry, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bischof, Blocher, Bonny, Borei François, Borer Roland, Bortoluzzi, Bürgi, Camponovo, Chevallaz, Cincera, Comby, Darbellay, Deiss, Dettling, Dormann, Dreher, Ducret, Duvoisin, Eggly, Engler, Epiney, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leuba, Maître, Mamie, Matthey, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Nabholz, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona, Pidoux, Pini, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschopp, Vetterli, Weyeneth, Wick, Wittenwiler, Wyss William, Zwahlen (107) Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Baumann Stephanie, Bäumlin, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Cornaz, de Dardel, Diener, Dünki, Eggenberger, Eymann Christoph, Fankhauser, Gadient, Gonseth, Gross Andréas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jöri, Leemann, Maeder, Marti Werner, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Rechsteiner, Schmid Peter, Seiler Rolf, Singeisen, Spielmann, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis, Züger, Zwygart (42) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Béguelin, Bundi, Caspar-Hutter, Grendelmeier, Leuenberger Ernst, Ostermann, Robert, Ruffy (8)

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21. März 1995 N 785 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen Stimmen nicht - Ne votent pas: Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumberger, Blatter, Bodenmann, Borradori, Brügger Cyrill, Bührer Gerald, Caccia, Carobbio, Cavadini Adriano, Columberg, Couchepin, Danuser, David, Fasel, von Feiten, Früh, Goll, Hämmerle, Jaeger, Jeanprêtre, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuenberger Moritz, Loeb François, Maspoli, Mauch Ursula, Meyer Theo, Poncet, Raggenbass, Savary, Schmid Samuel, Sieber, Stucky, Suter, Tschuppert Karl, Wanner, Zbinden, Ziegler Jean (42) Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1) C. Bundesgesetz über die Betäubungsmittel C. Loi fédérale sur les stupéfiants Titel und Ingress, Ziff. l, Einleitung; Titel; Art. 1 Abs. 3; 3 Abs. 1,3,4; 3a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, eh. l introduction; titre; art. 1 al. 3; 3 al. 1,3,4; 3a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Art. 8 Antrag Rechsteiner Streichen Eventualantrag Jori (falls der Antrag Rechsteiner abgelehnt wird) Abs. 1 Bst. b Streichen Art. 8 Proposition Rechsteiner Biffer Proposition subsidiaire Jori (au cas où la proposition Rechsteiner serait rejetée) Al. 1 let. b Biffer Rechsteiner Paul (S, SG): Ich beantrage Ihnen aus Anlass der jetzt im Gange befindlichen Revision des Betäubungsmittelgesetzes, den Artikel 8 dieses Gesetzes zu streichen, und zwar deshalb, weil das gesetzgeberische Problem in der schweizerischen Drogenpolitik beim heutigen Betäubungsmittelgesetz und nicht auf der Stufe der Verfassung besteht Die Verfassung würde eine vernünftigere Drogenpolitik längst erlauben. Nach dem Vernehmlassungsverfahren ist nun offenbar auch der Bundesrat im Begriffe, dies einzusehen. Eines der grossen Hindernisse für eine vernünftigere Drogenpolitik ist der heutige Artikel 8 - die Bestimmung über die sogenannten total verbotenen Stoffe, also über die Stoffe, die so verboten sind, dass sie nicht einmal durch einen Arzt oder eine Ärztin abgegeben werden dürfen. Morphium und Kokain sind nach unserem Betäubungsmittelgesetz nicht so verboten, dass sie nicht einmal durch Ärzte abgegeben werden dürfen. Beide Stoffe können nach Gesetz durch Ärzte abgegeben werden. Beide Stoffe sind nicht in Artikel 8 enthalten, wären also einer ärztlichen Verschreibung von Gesetzes wegen zugänglich. Andererseits befinden sich in Artikel 8 unter den total verbotenen Stoffen Heroin und Cannabis. Diese beiden Stoffe sind so verboten, dass sie nicht einmal einem Arzt in die Hand gegeben werden dürfen. Diese Bestimmung - Artikel 8 - ist antiquiert. Sie ist nur historisch zu erklären. Sie kann nicht rational erklärt werden, ebensowenig wie übrigens die ganze Drogenpolitik, die nicht rational erklären kann, was legale Drogen sind, welche Drogen illegal sind, welche illegalen Drogen ärztlich verschrieben werden dürfen und welche illegalen Drogen total verboten sind. Beim Heroin nun verlangt das heute schon mehrmals erwähnte Dreiparteienpapier von FDP, CVP und SPS vom Juli 1994 im Hinblick auf die ärztliche Verschreibung von Heroin die Änderung dieser Bestimmung von Artikel 8 des heutigen Betäubungsmittelgesetzes. Das Communiqué der drogenpolitischen Delegationen dieser drei Parteien FDP, CVP und SPS vom 16. Februar dieses Jahres verlangt eine rasche Änderung von Artikel 8, damit Heroin endlich auf dieselbe Stufe gestellt wird wie beispielsweise Morphium oder Kokain, damit diese Stoffe einer ärztlichen Verschreibung zugänglich werden. Warum ist es dringlich, eine Änderung von Artikel 8 durchzuführen, und weshalb stelle ich diesen Antrag, obwohl eine Expertenkommission am Werk ist, die allerdings noch längere Zeit arbeiten wird? Die heute laufenden Versuche sind bis Ende 1996 befristet Wenn diese Versuche erfolgreich sind, dann müssen sie weitergeführt werden, damit die erzielten positiven Ergebnisse bezüglich Gesundheit und Kriminalitätsbekämpfung nicht verlorengehen. Wenn wir auf das Ende der Versuche eine gesetzgeberische Lösung haben wollen, dann müssen wir das Gesetz heute ändern, wo wir es sowieso ändern. Es wird jetzt von verschiedenen Vertretern bürgerlicher Parteien von der Alternative eines dringlichen Bundesbeschlusses im Falle des Gelingens dieser Versuche gesprochen. Aber ein dringlicher Bundesbeschluss ist doch Notrecht, und Notrecht ist bei diesem übersichtlichen Problem unnötig. Wir können jetzt, wo die Frage des Totalverbots auf dem Tisch liegt, wo sie behandelt werden kann, diese fällige Änderung vornehmen. Das heisst nicht, dass Heroin nachher ärztlich verschrieben werden darf, sondern nur, dass kein gesetzliches Hindernis mehr besteht, um nach erfolgreichem Abschluss der Versuche diese Politik weiterführen zu können. Es gibt eine parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander - Mitunterzeichner: die Herren Seiler Rolf und Suter -, die dasselbe Anliegen hat. Aber bis diese parlamentarische Initiative umgesetzt istwenn sie überhaupt Erfolg haben sollte -, wird es Ewigkeiten dauern. Sie wird realistischerweise nicht bis Ende 1996 umgesetzt sein. Ich verlange die vollständige Streichung dieses antiquierten Artikels, genauso wie das die SPS-/FDP-Experten Saner und Peters vorgeschlagen haben, nicht nur wegen des Heroins, sondern auch wegen des Cannabis. Beim Cannabis ist dieses Totalverbot ja noch absurder: Cannabis ist heute selbst auf internationaler Ebene von den gefährlichsten Stoffen auf eine niedrigere Stufe heruntergestuft worden. Um so absurder ist es, beim Cannabis das Totalverbot entgegen den Realitäten aufrechtzuerhalten. Dieser Unsinn, der nur historisch erklärt werden kann - nämlich mit dem Kampf gegen die Jugendkultur nach 1968 -, sollte endlich beseitigt werden. Ich bitte Sie, bei dieser Gelegenheit, bei der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, Artikel 8 dieses Gesetzes zu streichen. Jöri Werner (S, LU): Kollege Rechsteiner verlangt die Streichung des ganzen Artikels 8 und liegt damit haargenau auf der Linie des Konsenspapiers für eine kohärente Drogenpolitik. Bedauerlicherweise findet ein teilweiser Rückzug auf altbekannte Positionen statt Anders kann das Beharren auf formalen Gründen, die heute gegen eine Änderung des Artikels 8 angeführt werden, nicht verstanden werden. Es besteht momentan die grosse Gefahr, dass nach der Räumung des Letten die Lage falsch eingeschätzt wird: Aus den Augen, aus dem Sinn, aus den Traktanden, auf die lange Bank geschoben - das könnte zum Bumerang werden. Das stimmt mich pessimistisch im Hinblick auf eine spätere Umsetzung des Konsenspapiers. Der Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen räumte selber ein, dass eine Revision des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel länger als angenommen dauern wird. Diese Zeit haben wir aber nicht, denn Ende 1996 laufen die Substitutionsversuche aus. Ein Anschlussprogramm ist nur bei einer gesetzlichen Anpassung von Artikel 8 gewährleistet, der kurz-- 17 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 786 N 21 mars 1995 fristig die Überführung der Versuche in ärztliche Substitutionsprogramme mit Heroin ermöglicht Meinen Antrag verstehe ich als Vermittlungsangebot, damit die Diskussion deblockiert wird und heute ein erster gemeinsamer Schritt getan werden kann. Mit der Streichung nur von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b würde das Heroin rechtlich gleich wie Morphin behandelt und damit dem Totalverbot entzogen. Es geht also nicht, wie fälschlicherweise immer wieder und auch heute behauptet wurde, um eine Legalisierung, um unkontrollierte Streuung von Heroin in der Bevölkerung. Es geht einzig und allein um die Schaffung der rechtlichen Basis für eine ärztlich kontrollierte Heroinabgabe im Sinne einer Überbrückungshilfe. Aus ärztlicher Sicht ist es mehr als fragwürdig, dass Methadonprogramme normal, legal laufen und Heroin weiterhin nach Artikel 8 unter die total verbotenen Substanzen fällt Eingebettet in ein therapieorientiertes Umfeld soll Abhängigen die Chance zum Ausstieg aus der Kriminalität, zur physischen und psychischen Stabilisierung sowie zur längerfristigen Rehabilitation geboten werden. Diese im Drogenpapier ausgedeutschte Konsensposition gilt es umzusetzen, rechtzeitig und auf normalem Gesetzesweg. Auf einen dringlichen Bundesbeschluss auszuweichen birgt Gefahren in sich, wird doch dieser Art der Umsetzung hier im Rat generell mit Skepsis begegnet und hat sie der Sache siehe dringliche Bundesbeschlüsse beim Krankenversicherungsgesetz! - eher geschadet; sie hat eher polarisiert und in der Sache nichts gebracht Jemand sagte in der Kommission, bei der Zusammenarbeit zwischen den drei Bundesratsparteien sei mit dem Konsenspapier ein zartes Pflänzchen entstanden, das es zu erhalten gelte. Wenn Sie es mit dem Überleben des Konsenspapiers der Parteien ernst meinen, stimmen Sie dem Antrag Rechsteiner zu; wenn Sie das nicht tun können, stimmen Sie meinem Eventualantrag zu, der ein Vermittlungsangebot ist Singeisen Verena (G, BE): Die grüne Fraktion ist für Streichung von Artikel 8 oder allenfalls für den Eventualantrag Jöri. Es wurde schon gesagt: Der antiquierte Artikel 8 verhindert eine sinnvolle Drogenpolitik. Die Auswahl der aufgeführten und nicht aufgeführten Stoffe entbehrt jeder Logik. Dies zeigt sich vor allem im Hinblick auf die ärztliche Verschreibung von Heroin, die durch den Artikel total verboten ist Das Papier von FDP, CVP und SPS, hinter dem wir auch stehen, verlangt die Änderung von Artikel 8. Die ärztliche Verschreibung von Heroin wird von den Grünen unterstützt, und die bis Ende 1996 befristeten Versuche müssen, wenn erfolgreich, ohne Sonderrecht weitergeführt werden können. Daher ist die Änderung von Artikel 8 dringend. Vollständig streichen möchten wir Artikel 8 vor allem wegen dem absurden Totalverbot von Cannabis. Hanfproduktion hat inderSchweizeinehistorischeTradition. Sein Konsum ist heute fast wieder zu einem illegalen Gewohnheitsrecht geworden. Deshalb unterstützt die grüne Fraktion den Antrag auf Streichung von Artikel 8. Dormann Rosmarie (C, LU): Herr Rechsteiner begründet seinen Antrag mit dem Drogenpapier der drei Bundesratsparteien FDP, CVP und SP. Darin wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die drei Parteien einverstanden sind, diesen Artikel 8 zu streichen, wenn sich die heute laufenden Drogenversuche, die Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige, als positiv erweisen. Es sind ausdrücklich Versuche, die bis 1996 laufen und dann einer Auswertung unterzogen werden. Erst wenn diese Versuche sich als positiv erwiesen haben, ist unsere Partei mit der Streichung von Artikel 8 einverstanden. Es wäre nicht glaubwürdig, diesen Artikel bereits heute zu streichen, falls sich dann erweisen sollte, dass sich diese Versuche nicht positiv auswirken. Ich beantrage Ihnen, vor allem wegen unserer Glaubwürdigkeit und weil wir zu den Versuchen ja gesagt haben, heute den Antrag Rechsteiner abzulehnen und ihn dann zu diskutieren, wenn er effektiv fällig wird. Wir werden kaum darum herumkommen, zu dieser Frage die Volksmeinung anzuhören - zum Beispiel in Form einer Vernehmlassung. Gysin Hans Rudolf (R, BL): Ich bitte Sie, den Antrag Rechsteiner und den Eventualantrag Jöri abzulehnen. Es geht nicht an, eine Debatte, die darauf ausgelegt war, zwei internationale Drogenabkommen zu ratifizieren, auf eine allgemeine Drogendebatte auszudehnen. Auch wenn von den Verfassern dieses von verschiedenen Parteien getragenen Drogenpapiers signalisiert wurde, dass man gegebenenfalls bereit wäre, Artikel 8 zu streichen, können Sie das nicht tun, ohne dass ein breites Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden wäre. Im übrigen haben die Drogenversuche erst begonnen. Das Ergebnis dieser Versuche ist auf alle Fälle abzuwarten. Wenn wir beginnen, einfach wild Artikel aus einem Gesetz herauszupicken, die in einem ganz anderen Umfeld zu sehen sind, dann lässt sich hier nicht seriös debattieren. Ich bitte Sie darum, diese Debatte zu verschieben. Wir sollten diese Frage anlässlich einer allgemeinen Drogendebatte in diesem Rat diskutieren, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, und nicht mit so einem «Feierabendantrag» hier rasch etwas einbringen, das eine viel zu grosse Tragweite hat Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Es ist bis jetzt immer gute parlamentarische Praxis gewesen, bei der Ratifizierung von internationalen Abkommen im nationalen Recht lediglich das Notwendige zu ändern. Mit den heute vom Bundesrat vorgelegten Abkommen und der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes leben wir diesem lobenswerten Grundsatz nach. Die Anträge Rechsteiner und Jöri gehen weit darüber hinaus in das Gebiet der Innenpolitik der schweizerischen Drogenpolitik. Hier ist der Konsens, wenn überhaupt, erst am Keimen. Es ist verfrüht, in der Sache so weitreichende Entscheide zu fällen. Aber schon prinzipiell gehört die Diskussion darüber, was mit dem Artikel 8 des Betäubungsmittelgesetzes in Zukunft zu geschehen hat, nicht heute in diesen Saal. Das hat offenbar auch Herr Rechsteiner in der Kommission gemerkt Er hat nämlich dort nach gewalteter Diskussion seinen Antrag zurückgezogen. Ich hoffe, dass die jetzige Diskussion seiner Vergesslichkeit wieder auf die Sprünge hilft Ich bitte Sie, den Antrag Rechsteiner und den Eventualantrag Jöri abzulehnen. Bortoluzzi Toni (V, ZH): Ich möchte mich entschuldigen; ich habe meine Wortmeldung etwas spät eingereicht, so dass ich den ordentlichen Ablauf etwas durcheinanderbringe. Der Antrag Rechsteiner kommt in seiner Konsequenz einer Drogenlegalisierung gleich. Er ist der erste Schritt dazu, bedarf, wie Frau Segmüller vorhin gesagt hat, einer innenpolitischen Diskussion, die wir gelegentlich noch führen müssen und werden, und gehört nicht zu diesen beiden Abkommen. Ich möchte mich nicht vor dieser Diskussion drücken; wenn sie Herr Rechsteiner wünscht, stelle ich mich ihr. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass unser Land mit diesem Weg die Abkommen, die wir nun genehmigt haben, auch das Übereinkommen von 1961, in Frage stellen würde. Die Betäubungsmittelabkommen verpflichten die Mitgliedstaaten, nicht nur zu verbieten, sondern auch strafrechtliche Sanktionen zu ergreifen. Dabei gibt unser Gesetz dem Richter genügend Spielraum, beim reinen Konsum von Gefängnisstrafen abzusehen und diese durch vernünftige Massnahmen zu ersetzen. Diesem Prinzip wird heute weitgehend nachgelebt Der Antrag Rechsteiner ist auch gleichbedeutend mit einer Kapitulation vor dem Rauschgift Die Staatengemeinschaft hat sich im Bereich der Betäubungsmittel klare Grenzen gesetzt Wenn wir diese Grenzen verlegen oder auch nur verwischen, wie das der Antrag Rechsteiner will, signalisieren wir den Bürgern, dass der Staat gegenüber dem organisierten Verbrechen resigniert hat und den Schutz der Bevölkerung nicht mehr erfüllen kann. Eine liberale Haltung, wonach jeder ein Recht auf Konsum von Betäubungsmitteln habe, ist letztlich menschenverachtend. Es widerspricht der Aufgabe des Staates, der Gesundheit der Bevölkerung Sorge zu tragen. Die Wirkungen der heute international geächteten und verbotenen Drogen zeichnen sich durch Gemeinsamkeiten aus: Sie be-- 18 of 24 -21. März 1995 N 787 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen einträchtigen die Funktion des Gehirns - ich möchte das wieder einmal in Erinnerung rufen -, führen zu körperlichen und physischen Schäden und zu mehr oder weniger starken Abhängigkeiten. Es wird und wurde in der Debatte verschiedentlich gesagt, die Repression habe versagt, koste zuviel usw. Répression allein habe noch nie und nirgends dazu geführt, dass keine Übertretungen mehr stattfänden. Das darf doch nicht dazu führen, dass die Strafbarkeit abgeschafft wird! Da können Sie vom Steuerrecht über Raub, Diebstahl, Vergewaltigung bis hin zum Strassenverkehr alles als Beispiel anführen; auch da finden Übertretungen statt, teilweise recht häufig. Es käme aber Herrn Rechsteiner wohl kaum in den Sinn, deshalb in diesen Bereichen die Grenzen, die rechtsstaatlich einmal festgelegt wurden, aufzuheben oder zu verlegen. Ich bitte Sie, den Antrag Rechsteiner abzulehnen. Pidoux Philippe (R, VD), rapporteur: II y a un instant, MmeDreifuss a dit avec sagesse qu'on devait faire une distinction entre la politique internationale de la Suisse, les engagements qu'elle avait pris par ces conventions, et notre débat de politique nationale. La proposition Rechsteiner et la proposition subsidiaire Jori vont précisément dans le sens contraire, puisqu'elles entraînent un mélange du débat de politique sur ces conventions, que nous avons maintenant, et de celui sur la politique nationale de la drogue, que nous aurons plus tard. On rappelle -et je l'ai déjà dit dans mon rapport- que les modifications de la loi fédérale sur les stupéfiants ont fait l'objet d'une procédure de consultation, et je vous ai déjà lu cette fameuse phrase du Conseil fédéral où l'on dit que tous les partis politiques, à l'exception du Parti socialiste suisse et du Parti écologiste suisse, qui veulent une libéralisation et une décriminalisation, avaient approuvé les modifications de la loi fédérale sur les stupéfiants. La libéralisation, M. Rechsteiner nous en donne un premier pas maintenant, vise à ne plus rien punir, et la décriminalisation vise à maintenir une réglementation, mais sans sanction pénale. Aussi j'aimerais dire à Mme Singeisen que l'article 8 ne concerne pas le cannabis. Madame Singeisen, lisez l'article 8 de la loi, et vous verrez que cette substance n'est précisément pas parmi celles qui sont visées par cette interdiction absolue, par opposition à l'interdiction relative des stupéfiants. Après avoir parlé au nom de la commission, puisque la proposition Rechsteiner a été retirée en commission, permettez-moi de parler en mon nom personnel, comme Romand, pour m'étonner que ce soient précisément les idées qui ont produit la Platzspitz, le Letten, qui ont fait honte à notre pays, qu'on vient nous resservir de cette manière. S'il y a lieu de modifier la politique de la drogue de notre pays dans le cadre du débat que nous aurons, cela pourra être fait ultérieurement, conformément à la volonté du peuple, mais après une procédure de consultation où les cantons qui appliquent la loi auront pu donner leur avis. On ne change pas la loi à la hussarde. On ne change pas un mot important de la loi sans des travaux de préparation. Nous savons, Mme Dreif uss l'a dit, qu'un groupe d'experts réfléchit à ces questions. Attendons au moins le résultat de leurs réflexions, et la décision sur les propositions hasardeuses de MM. Rechsteiner et Jori leur sera communiquée. Drelfuss Ruth, conseillère fédérale: Permettez-moi à mon tour de plaider pour une procédure normale, pour un débat politique qui se déploie dans ce pays, pour le travail d'experts qui nous indique dans quel domaine nous pouvons envisager des changements, par une appréciation apportée en procédure de consultation, puis dans la procédure de décision politique concernant de telles propositions. La proposition Rechsteiner et la proposition subsidiaire Jori mettent, comme on dit en français, la charrue avant les boeufs. Il nous faut envisager une procédure d'autant plus sereine, sereine ne signifiant pas lente, qu'il s'agit d'un problème douloureux, même si je pense, mais nous le verrons bien dans le débat, qu'une majorité se regroupe derrière la politique du Conseil fédéral. Il y a de toute façon, des deux côtés de cette majorité, des gens qui s'y opposent avec des arguments très forts et un engagement très profond. C'est donc justement parce que le problème est chaud que la procédure doit être normale. Loin de moi l'idée de dire que nous procéderons tout simplement par un droit d'urgence. Permettez-moi de voir comment le Conseil fédéral prévoit les changements éventuellement nécessaires de la loi fédérale sur les stupéfiants. Une commission a été constituée. Elle est très large, elle est peut-être même plus nombreuse que ce que nous aurions souhaité au départ, pour être sûr de donner à chacune des sensibilités de ce pays la possibilité de s'y exprimer, de s'y retrouver, de donner son appréciation sur la loi actuelle et sur les changements à y apporter. Cette commission sait qu'elle peut aussi présenter au Conseil fédéral, par l'entremise du Département fédéral de l'intérieur, une première série de modifications, si elle y voyait une raison majeure de ne pas attendre la fin de l'ensemble de l'examen. Elle a également le mandat de voir s'il y a des choses plus urgentes que d'autres. J'ai cru comprendre que la préoccupation principale de MM. Rechsteiner et Jori était de dire: qu'est-ce qui pourrait bien se passer si les essais prévoyant la prescription de drogue, limités jusqu'en 1996, s'avéraient très positifs? Est-ce qu'il n'y aurait pas là, ensuite, une lenteur de nos procédures de décision politique, qui ferait que nous aurions une solution de continuité? J'ai répondu hier à cette question. Il n'y aura pas de solution de continuité en ce sens que nous avons pris l'engagement, envers les personnes qui, à titre volontaire, se sont mises à disposition pour ces essais, de ne pas les priver du soutien thérapeutique auquel leur engagement dans ces essais donne droit J'ai dit hier que ce soutien thérapeutique pouvait prendre différentes formes: méthadone, morphine, les produits qui peuvent être utilisés sans restriction particulière dans le cadre de la loi fédérale sur les stupéfiants actuellement Ces personnes-là, uniquement par rapport à ce contrat de confiance qui existe entre elles et nous, pourraient, sur la base de l'article 8 alinéa 5, continuer à recevoir, tant que le besoin s'en ferait sentir, les substances dont elles ont besoin. C'est la lecture que je fais de l'alinéa 5 de l'article 8. Il est clair que nous n'étendrons pas ces essais, que nous n'en ferons pas un moyen thérapeutique normal qui briserait le cadre de cette application médicale limitée prévue à l'article 8, avant d'avoir fait l'analyse des effets, et avant d'avoir mené le débat politique qui s'impose quant à la gamme des instruments que nous voulons utiliser dans la lutte contre la drogue et contre les effets dégradants de la consommation de drogue. En d'autres termes, il n'y aura pas, au 1er janvier 1997, une extension, une normalisation, un élargissement général de cet instrument Vous devez nous laisser le temps de l'analyse et de la décision politique. Ce Parlement a montré, pas plus tard que l'année passée, que lorsqu'il considérait que quelque chose était urgent, il pouvait prendre très rapidement des décisions qui lui étaient proposées. Il n'y aura donc pas de solution de continuité, il y aura poursuite de ce débat, et le Conseil fédéral est bien décidé, si ces essais se révèlent positifs, à ne pas priver la thérapie en matière de drogue d'un instrument qui aurait fait ses preuves. De même, le Conseil fédéral est tout à fait disposé à dire que, si cette preuve n'est pas amenée, il renoncera à cet instrument thérapeutique. Laissez-nous le temps de cette réflexion, et laissez-moi vous assurer tout simplement que les personnes vis-à-vis desquelles nous avons pris un engagement moral bénéficieront de la poursuite d'une prise en charge thérapeutique qu'elles ont le droit de recevoir, quelles que soient les décisions que nous prendrons par la suite. Je me joins à M. Pidoux pour dire: ne mélangeons pas le débat international, ne créons pas un débat sur la politique nationale de la drogue par la bande. A cette occasion, j'aimerais prier MM. Rechsteiner et Jori de retirer leurs propositions. Je ne crois pas non plus que ce soit le rôle du Parlement d'appliquer des documents de trois partis, même s'il s'agit de trois partis gouvernementaux. Au contraire, ce papier des trois partis gouvernementaux doit alimenter la discussion politique que nous voulons mener. Rechsteiner Paul (S, SG): Ich bin, aufgrund dieser Ausführungen bereit, den Antrag für den Moment zurückzuziehen, aber nur in der festen Erwartung, dass die Ausweitung der kontrol-- 19 of 24 -Conventions internationales sur les stupéfiants 788 N 21 mars 1995 lierten Heroinabgabe stattfinden kann und dass rechtzeitig eine legale Basis dafür geschaffen wird, sofern diese Versuche wirklich erfolgreich sind. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass diese Versuche erfolgreich sind. Jöri Werner (S, LU): Wir werden uns bald wieder hier treffen, und die Diskussion wird weitergehen. Die Haltung des Bundesrates veranlasst auch mich, meinen Eventualantrag zurückzuziehen. Die Worte von Frau Bundesrätin Dreifuss haben mich optimistisch gestimmt Sie sagte - und wir werden das auch wieder zitieren -, dass die Kontinuität gewährleistet sein werde, wenn die Versuche positiv enden würden. Es wird also keine Lücke entstehen, wenn 1996 die Versuchsphase abgebrochen wird und die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe in ordentliches Recht übergeführt werden kann. Wir werden aber noch eine lange Diskussion führen müssen; einzelne Äusserungen und Formulierungen haben mich davon überzeugt: «Feierabendantrag», «Hasardeure» usw. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je précise uniquement ce que j'ai dit et qui n'était peut-être pas très clair si j'en juge par la façon dont M. Jori l'a résumé. Je dis et je redis ce que j'ai déjà exprimé hier au nom du Conseil fédéral: il ne peut pas y avoir de solution de continuité sur le plan thérapeutique pour les personnes qui sont engagées dans les essais et qui le seront à la fin de ceux-ci. Nous ne pouvons pas laisser tomber - si vous me permettez cette expression - des personnes, même volontaires, qui auront entrepris (je vous rappelle encore ce que j'ai dit hier) une démarche thérapeutique, parce que les essais sont une démarche thérapeutique. Mais cela ne signifie pas qu'il y aura-je le répète - une extension automatique à la fin des essais. Ils devront être évalués. S'ils sont évalués, il peut y avoir une solution de continuité entre le moment où on fait les essais et le moment où on prend la décision politique de modifier la loi fédérale sur les stupéfiants. J'aimerais qu'il n'y ait pas d'ambiguïté sur ce point Le président: Les propositions Rechsteiner et Jori ont été retirées. Art. 19a, 19b, 19c Antrag Rechsteiner Streichen Art. 19a, 19b, 19c Proposition Rechsteiner Biffer Rechsteiner Paul (S, SG): Ich werde diese Anträge nicht zurückziehen. Ich weiss nicht, ob Sie die Mitteilungen des Bundesamtes für Statistik, die uns jeweils zugesandt werden, zur Kenntnis nehmen oder ungelesen wegwerfen. Im November 1994 ist eine sehr informative Nummer zum Thema «Drogen und Strafrecht» erschienen, verfasst von einem Dr. Josef Estermann. In dieser Nummer ist nicht nur zu lesen, dass uns die Bekämpfung des Drogenhandels und vor allem des Drogenkonsums durch Polizei, Justiz und Strafvollzug jährlich eine halbe Milliarde Franken kostet-noch nicht soviel wie die Landwirtschaft, aber vielleicht bald einmal nicht viel weniger. Der Bericht zeigt auch auf, dass sich die Zahl der Vorzeigungen wegen Drogenkonsums und Drogenhandels, also die Drogenkriminalität, zwischen 1990 und 1993 verdoppelt hat Nicht etwa das Drogenproblem ist doppelt so gross geworden, sondern die polizeiliche Tätigkeit ist intensiviert worden - das lässt sich in diesem Bericht nachlesen. Dabei betrifft ein immer grösserer Teil den Drogenkonsum - nicht etwa ein kleinerer, wie man vielleicht meinen würde. In den siebziger Jahren sind zwei Drittel aller Drogendelinquentinnen und -delinquenten wegen Drogenkonsums bestraft worden. Jetzt, in den neunziger Jahren, sind es schon drei Viertel. Davon sind in der Deutschschweiz

40 Prozent und in der Romandie sogar 60 Prozent nur wegen Haschischkonsums bestraft worden. Die Sanktion besteht aus Bussen, aber in immer mehr Fällen auch aus bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen. Es soll also niemand sagen, dass die Konsumbestrafung, um die es bei den Artikeln 19a, 19b und 19c geht, die ich streichen will, kein Problem mehr sei - bei einer Kriminalisierung in diesem Stil, bei Zehntausenden von Vorzeigungen und Strafen pro Jahr, die fast ausschliesslich Leute trifft, die der jüngeren Generation angehören. Praktisch niemand von ihnen hat ein Unrechtsbewusstsein, und niemand von ihnen sieht ein - niemand kann einsehen -, dass es legal ist, wenn sie ihren Wein oder ihr Bier mit gutem Gewissen trinken, dass sie aber kriminell sein sollen, wenn sie eine Haschzigarette kiffen. Jetzt wird man wieder sagen, dass es für die Abschaffung der Konsumbestrafung zu früh sei, dass wieder eine Expertenkommission an der Arbeit sei, die alles wieder von hinten und von vorne prüfe. Dabei hat schon einmal eine extra eingesetzte Expertenkommission des Bundes, die Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission, 1989 zu diesem Punkt den Antrag gestellt, den Drogenkonsum zu entkriminalisieren. Es ist schon damals, vor mehr als fünf Jahren, extra eine Vernehmlassung durchgeführt worden, Frau Dormann. In diesem Vernehmlassungsverfahren haben damals, 1989, nicht nur die SP-Fraktion und die grüne Fraktion, sondern auch die FDP-Fraktion, die heute offenbar nur noch durch ihren neuen drogenpolitischen Sprecher Gysin operiert, dem Vorschlag auf Entkriminalisierung des Drogenkonsums ausdrücklich zugestimmt Doch nicht nur die FDP- und die SP-Fraktion waren für die Entkriminalisierung des Drogenkonsums, auch eine klare Mehrheit der Kantone hat diesem Vorschlag zugestimmt Jetzt will man die junge Generation - es sind jährlich Zehntausende betroffen-wieder warten lassen. Jetzt will wieder die ältere Generation der Bier- und Weintrinker die Entkriminalisierung des Haschkonsums mit Expertenkommissionen aufhalten, obwohl schon längst alles durch Vernehmlassungen abgeklärt ist, obwohl schon seit Jahren alles «vernehmlasst» ist Was nützen denn alle schönen Drogenpapiere der Parteien, wenn es um etwas geht, das nichts ist ausser heisser Luft und entsprechenden Ankündigungen? Man soll schliesslich auch nicht sagen, dass diese Frage des Drogenkonsums, diese Artikel 19a, 19b und 19c, milden Drogenabkommen, die hier heute ratifiziert werden, nichts zu tun haben. Mit den Abkommen ist jetzt nicht nur der illegale Konsum von Haschisch und Heroin, sondern auch der illegale Konsum von Beruhigungs- und Schlafmitteln strafbar geworden. Es ist zwar in einem Bericht des BAG erklärt worden, dass de facto hier Ausnahmen gemacht würden. De jure, rechtlich, sind der illegale Konsum und der illegale Handel dieser einbezogenen Medikamente nach Betäubungsmittelgesetz trotzdem strafbar. Mit der Ausweitung der Konsumbestrafung auf diese Medikamente besteht ein unmittelbarer und zwingender, ein enger Zusammenhang mit den Drogenabkommen, deren Ratifikation heute zugestimmt wird. Diese Konsumbestrafung, die veraltet ist, die nicht mehr in diese Zeit gehört, die auch erst seit zwanzig Jahren besteht, muss jetzt wieder beseitigt werden. Es genügt nicht, Herr Steinegger, dass Sie in der TV-Sendung «Arena» erklären, Sie seien gegen die Strafbarkeit des Drogenkonsums, mindestens des privaten Drogenkonsums. Es geht jetzt darum, auch im Parlament Politik zu machen, nicht nur in der «Arena» des Schweizer Fernsehens. Es geht darum, dass die FDP jetzt auch hier im Parlament, wo es darauf ankommt, mit diesem freiheitlichen Ansatz Ernst macht Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen auf Streichung der Konsumbestrafung zuzustimmen, genau so, wie es in anderen Ländern geschehen ist Le président: Le groupe radical-démocratique communique qu'il rejettera la proposition Rechsteiner. Herczog Andréas (S, ZH): Wir sind der Ansicht, dass man die Chance einer kleinen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes nützen kann und soll. Die politische Debatte soll hier stattfinden - und nicht mittels Wahlinseraten und irgendwelchen Pöbeleien in den Zeitungen.

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21. März 1995 N 789 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag Rechsteiner zu unterstützen und die Artikel 19a bis 19c zu streichen, d. h., die Bestrafung des Drogenkonsums aufzuheben. Etwas mehr als einen Monat nach der Räumung des Letten in Zürich ist die generelle und kurzfristige Zwischenbilanz durchaus positiv. Zurzeit gibt es noch keine weitere offene Szene. Die Bevölkerung in den betroffenen Quartieren ist zurzeit in einer besseren Lage. Mit anderen Worten: Die polizeilichen Massnahmen einerseits und die dezentralen Hilfsmassnahmen andererseits haben sich zurzeit nicht als falsch erwiesen. Insbesondere ist wichtig, dass in anderen Gemeinden und anderen Kantonen - nicht nur in der Stadt oder im Kanton Zürich - das Problembewusstsein etwas grösser geworden ist Aber wir müssen auch sagen: Hier ist die positive Bilanz sogleich zu Ende. Was nämlich verschwunden ist, ist lediglich das unmittelbar Sichtbare. Das Drogenproblem ist geblieben. Durch diese Räumung ist kein einziger Drogenkranker geheilt geworden, kein einziger Dealer ist einfach von der Bildfläche verschwunden und hat sich in Nichts aufgelöst Handel und Konsum sind nicht verschwunden, sondern sind im Begriffe, sich neu zu organisieren. Mittlerweile wissen es alle: Das Geschäft mit den Drogen ist gerade durch das Verbot des Konsums und des Verkaufs attraktiver und auch einträglicher geworden. Deshalb haben 1994 unter anderem die Freisinnig-demokratische Partei und die SP in einem Papier die Straflösigkeit des Drogenkonsums gefordert Die CVP hat parallel dazu mit diesen beiden Parteien die Möglichkeit der ärztlich kontrollierten Abgabe gefordert Der «westliche» Teil der SVP hat sich dieser Ansicht mittlerweile auch angeschlossen. Vor der Räumung des Letten hat sich das Stadtzürcher Parlament, der Gemeinderat, mit Ausnahme der Mitglieder der SVP-Fraktion grossmehrheitlich explizit für die kontrollierte Abgabe ausgesprochen, weil man wusste, dass nur das und nur die Straflösigkeit des Drogenkonsums überhaupt zu einer möglichen Problemlösung führen kann. Im Februar hat in diesem Saal eine nationale Drogenkonferenz stattgefunden, wo insbesondere die städtischen Exekutiven, deren Positionen hier leider zuwenig vertreten sind, klar zum Ausdruck gebracht haben, dass Drogenpolitik nicht im ideologischen Gezänk untergehen darf, sondern dass wir pragmatische Lösungen brauchen. Im Sinne einer solchen pragmatischen Lösung brauchen wir die Straffreiheit des Drogenkonsums. Die folgenden Vorteile dieser Achse hat unter anderem die Freisinnig-demokratische Partei von Basel in einem Papier klar aufgezeigt:

1. Frühzeitige Erkennung von Folgekrankheiten und mögliche Aidsprophylaxe.

2. Die Kriminalisierung der Abhängigen wird verhindert, und sie werden vor Entzugsproblemen geschützt

3. Handel und Begleitkriminalität können nachweislich zurückgedrängt werden.

4. Der Strafvollzug und hiermit auch die Finanzprobleme der öffentlichen Hand werden entlastet Ich bitte Sie, sich nicht formalistisch hinter der Ratifizierung eines internationalen Abkommens zu verstecken, sondern dort politisch zu handeln, wo in den grossen Bundesratsparteien seit Jahren eine Diskussion stattfindet und ein Konsens herrscht, und die Straffreiheit des Drogenkonsums endlich durchzusetzen. Ich bitte Sie, dem Antrag Rechsteiner auf Streichung der Artikel 19a bis 19c zuzustimmen. Singeisen Verena (G, BE): Die grüne Fraktion unterstützt die Streichung der Artikel 19abis 19c. Wir sind davon überzeugt, dass es vor allem die Kriminalisierung des Drogenkonsums ist, die zum Aufschaukeln der drei folgenden grossen Fragen im Drogenbereich führt: erstens der Gesundheitsfrage; zweitens der Frage der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; und drittens der Frage des organisierten Verbrechens. Alle diese drei Fragenkomplexe sind miteinander vernetzt Es geht uns daher vor allem darum, durch die Legalisierung den Konsum zu entkriminalisieren. Legalisierung des Konsums heisst, dass Personen, die beim Konsum erwischt werden, nicht bestraft werden sollen. Diese Menschen sollen nicht als Verbrecher, sondern als Personen in sozialer Notlage oder als kranke Menschen wahrgenommen werden. Es ist dringend nötig, dass wir unsere Berührungsängste gegenüber Drogenabhängigen abbauen. Dies wird erst gelingen, wenn wir diese Leute nicht mehr mit Kriminalität und Illegalität in Verbindung bringen. Erst dann verbessern sich die Vernetzungen im sozialen Umfeld der Drogenabhängigen, die ein so wichtiger Teil einerwirksamen Prävention sind. Warum ist jetzt der richtige Moment, diese Artikel zu streichen? Es gibt verschiedene Gründe:

1. Jeder Moment ist der richtige.

2. Wenn wir schon auf der einen Seite mit der Ratifizierung der Abkommen Nachteile einhandeln, indem wir klassische Medikamente neu dem Betäubungsmittelgesetz unterstellen, dann sollten wir wenigstens bei Haschisch und Heroin, wo die schweizerische Gesetzgebung weiter geht als das internationale Recht, eine Korrektur vornehmen.

3. Ohne Streichung dieser Artikel wird durch die Ratifikation der Übereinkommen der Konsum von Medikamenten ohne Rezept noch zusätzlich strafbar. Dadurch wird die Repression zunehmen.

4. Die internationalen Abkommen gestatten den Konsum. Bei Haschisch und Heroin geht die schweizerische Gesetzgebung weiter als das internationale Recht und auch weiter, als die jetzt neu zu ratifizierenden Abkommen es verlangen. Die meisten europäischen Staaten bestrafen den alleinigen Konsum von Betäubungsmitteln nicht Die Schweiz ist mit Frankreich eines der wenigen Länder, die den Straftatbestand des Konsums kennen. International gilt zudem: Wenn eine Substanz in einem Land sehr lange eingeführt ist, wie zum Beispiel Koka in südamerikanischen Staaten, Cannabis in Nordamerika usw., dann soll der Konsum, weil es Gewohnheitsrecht ist, möglich bleiben. Bei uns in der Schweiz ist der Konsum von Cannabis schon fast zu einem Gewohnheitsrecht geworden. Es gibt also viele Gründe, die dafür sprechen, die Bestrafung des Drogenkonsums jetzt abzuschaffen. Damit dies geschieht, braucht es die beantragte Streichung der Artikel 19a bis 19c des Betäubungsmittelgesetzes. Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie daher, dem Antrag Rechsteiner zuzustimmen. Sandoz Suzette (L, VD): Le groupe libéral, à l'unanimité, rejettera la proposition Rechsteiner.

1. Il constate que c'est à la limite de l'honnêteté intellectuelle que de profiter d'un débat qui porte sur la ratification d'une convention et sur une modification de procédure pour introduire un débat sur le fond. Il s'agit bien évidemment, pour ce débat sur le fond, d'attendre que nous ayons les résultats des expériences commencées. C'est une question de bonne foi. On ne met pas brusquement un parlement face à des questions de fond, alors que l'on n'a de documentation que sur la question de la procédure.

2. On sait déjà que les expériences de libéralisation de la consommation, tentées dans certains pays, ont été arrêtées, parce que le constat d'échec devait être fait

3. Surtout,etc'estlàuneopiniondefondpuisqu'onabordeune question de fond, il importe de relever d'abord que, contrairement à ce que laissent croire certains avec un acharnement qui n'est pas thérapeutique, les articles 19a, 19b et 19c de la loi fédérale sur les stupéfiants ne sont pas la consécration d'une répression monstrueuse. Dans leur seule formulation déjà, ils tiennent compte de la possibilité de suspendre ou d'arrêter certaines poursuites s'il apparaît en effet que le consommateur luimême serait plus frappé par les conséquences d'une punition que par les conséquences d'une absence de punition.

4. Il faut se rendre compte que, très souvent, les conséquences catastrophiques de la consommation de la drogue commencent dès la première consommation. Conséquences liées à un problème psychologique ou à un problème physiologique. Il est donc important, pour assurer la prévention, de maintenir cette petite intimidation que représente la menace pénale de la consommation. Les conséquences efficaces de cette prévention sont, atout le moins, présumées et le contraire n'a jamais été prouvé.

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Conventions internationales sur les stupéfiants 790 N 21 mars 1995

5. Enfin, dernier point, comme vous le savez sans aucun doute, ce qui intéresse les dealers, c'est d'avoir un grand marché. Et on peut assurer un grand marché en permettant la consommation et en supprimant la menace pénale en cas de consommation. Par conséquent, ceux d'entre vous qui proposent la suppression de cette menace pénale ou qui la soutiennent engagent leur responsabilité. Il font le lit des dealers qui ont comme première aspiration la suppression de toute sanction pénale de la consommation. Le groupe libéral, comme les autres groupes, d'ailleurs, qui ont annoncé qu'ils rejetaient la proposition Rechsteiner, a conscience de ses responsabilités et ne peut pas ouvrir la route aux dealers. Le président: Le groupe de l'Union démocratique du centre communique qu'il rejettera à l'unanimité la proposition Rechsteiner. Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Oie Uhr zeigt fünf vor zwölf, und das ist bestimmt nicht der Moment, so weitreichende Entscheide über die Zukunft der Drogenpolitik zu fällen. Diesen Argumenten hat Herr Rechsteiner, genau gleich wie bei Artikel 8, in der Kommission insofern Folge gegeben, als er auch diesen Antrag zurückgezogen hat Ich bedaure, dass er dies hier nicht tut Damals war er offenbar der Überzeugung, die Kommission würde mehrheitlich nein stimmen, darum hat er den Antrag zurückgezogen. Ich bitte Sie, den Antrag Rechsteiner abzulehnen. Er steht in keinem Zusammenhang mit den Drogenabkommen und gehört nicht in die Diskussion, wie wir sie geführt haben. Pldoux Philippe (R, VD), rapporteur: II y a un instant, M. Jori a dû venir dire à cette tribune qu'il venait à Canossa pour retirer sa proposition. Je regrette que M. Rechsteiner maintienne cette proposition sur laquelle nous ne pouvons pas voter en étant préparés, puisque le débat que nous conduisons aujourd'hui porte uniquement sur la politique internationale de la drogue et non sur la politique intérieure de la drogue, débat que nous aurons ultérieurement Je ne sais pas si vous avez lu les dispositions qu'on nous propose de biffer. L'article 19c, Monsieur Rechsteiner, vous n'en avez pas parlé, stipule que «celui qui, intentionnellement, décide ou tente de décider quelqu'un a consommer sans droit des stupéfiants est passible des arrêts ou de l'amende». C'est donc l'article qui est invoqué dans le cas du dealer- pour ne pas parler du maître d'école - qui donnerait aux enfants à la sortie des écoles du haschisch ou ferait l'éloge des stupéfiants. C'est cet article-là qui est actuellement utilisé pour punir ces gens. On peut dire, comme Mme Singeisen, que maintenant le cannabis est devenu «Gewohnheitsrecht». Ces considérations font froid dans le dos à ceux qui ont des enfants. Dès lors, on ne peut pas modifier la loi à la hussarde; il est nécessaire de s'y préparer. Puisque nous allons voter par appel nominal, je crains, Monsieur Rechsteiner, que vous ne marquiez un splendide autogoal! DrelfussRuth, conseillère fédérale: Les arguments que j'avais avancés pour prier M. Rechsteiner de retirer sa proposition précédente valent aussi pour cette proposition-là Nous devons revoir la loi fédérale sur les stupéfiants. Nous devons le faire selon une procédure normale. Je pense qu'il est prématuré pour les membres de ce Conseil, mais aussi pour l'opinion publique, de présenter ainsi cette question. Le Conseil fédéral vous invite à rejeter cette proposition si elle est soumise au vote. Rechsteiner Paul (S, SG): Eine ganz kurze Erklärung muss ich zu dem machen, was Herr Pidoux gesagt hat, dass Artikel 19c die Dealer erfasse, die vor den Schulen stehen, um den Schülern Drogen zu verkaufen. Das stimmt nicht, das ist eine grobe Irreführung. Jede Form von Drogenhandel wäre nach wie vor gemäss Artikel 19, der nicht verändert würde, strafbar. Was ich verlange, ist nicht mehr und nicht weniger als das, was eine Mehrheit der Kantone, die SP, die Grünen 1989 gefordert haben, was auch die Drogensubkommission der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission 1989 vorgeschlagen hat und was die gemeinsame Position von FDP und SP in den drogenpolitischen Gesprächen war. Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal (Ref.: 1400) Für den Antrag Rechsteiner stimmen: Votent pour la proposition Rechsteiner: Aguet, Baumann Stephanie, Bäumlin, Bodenmann, Borei François, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Danuser, de Dardel, Diener, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Jori, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Mêler Samuel, Misteli, Rechsteiner, Schmid Peter, Seiler Rolf, Singeisen, Spielmann, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Suter, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Wiederkehr, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger (50) Dagegen stimmen - Rejettent la proposition: Allenspach, Aubry, Berger, Bezzola, Bircher Peter, Bischof, Blocher, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bürgi, Caccia, Camponovo, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Comby, Cornaz, Couchepin, Darbellay, David, Deiss, Dettling, Dreher, Dünki, Duvoisin, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Gadient, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Maitre, Mamie, Maurer, Moser, Mühlemann, Müller, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona, Pidoux, Pini, Raggenbass, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Ruf, Rychen, Sandoz, Savary, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschopp, Tschuppert Karl, Weyeneth, Wick, Wyss William, Zwahlen, Zwygart (105) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Béguelin, Meyer Theo, Ostermann, Ruffy (4) Stimmen nicht - Ne votent pas: Aregger, Bär, Baumann Ruedi, Baumberger, Binder, Blatter, Borradori, Brügger Cyrill, Bührer Gerold, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Dormann, Ducret, Früh, Giezendanner, Hess Peter, Iten Joseph, Keller Anton, Ledergerber, Lepori Bonetti, Loeb François, Maeder, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Meier Hans, Miesch, Nabholz, Poncet, Robert, Rohrbasser, Rutishauser, Schnider, Sieber, Stucky, Verterli, Wanner, Weder Hansjürg, Wittenwiler (40) Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas: Frey Claude (1) Art.20Zlff. 1Abs. 2; Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 20 eh. 1 al. 2; eh. II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté -- 22 of 24 -21. März 1995 N 791 Allgemeine Medizinalprüfungsverordnung Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Ref.: 1334) Für Annahme des Entwurfes stimmen -Acceptent le projet: Aguet, Allenspach, Aubry, Berger, Bezzola, Bircher Peter, Bischof, Blocher, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bürgi, Caccia, Camponovo, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Comby, Cornaz, Couchepin, Darbellay, David, Deiss, Dettling, Dormann, Dreher, Dünki, Duvoisin, Eggly, Epiney, Fasel, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Gadient, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Jaeger, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Maitre, Mamie, Maurer, Meyer Theo, Moser, Mühlemann, Müller, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Ostermann, Perey, Philipona, Pidoux, Pini, Raggenbass, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Ruf, Rychen, Sandoz, Savary, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschopp, Tschuppert Karl, Weyeneth, Wick, Wyss William, Zwahlen (108) Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Baumann Stephanie, Bodenmann, Bühlmann, Danuser, von Feiten, Goll, Gonseth, Gross Andreas, Haering Binder, Hämmerle, Hollenstein, Jöri, Meier Samuel, Misteli, Schmid Peter, Singeisen, Spielmann, Steiger Hans, Thür, Vollmer, Wiederkehr, Zisyadis (22) Der Stimme enthalten sich -S'abstiennent: Bäumlin, Béguelin, Borei François, Brunner Christiane, Bugnon, de Dardel, Diener, Eggenberger, Eymann Christoph, Fankhauser, Hafner Ursula, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Rechsteiner, Ruffy, Seiler Rolf, Strahm Rudolf, Suter, Tschäppät Alexander, Zbinden, Ziegler Jean, Züger (28) Stimmen nicht - Ne votent pas: Aregger, Bär, Baumann Ruedi, Baumberger, Binder, Blatter, Borradori, Brügger Cyrill, Bührer Gerald, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Ducret, Engler, Früh, Giezendanner, Grendelmeier, Hess Peter, Iten Joseph, Ledergerber, Lepori Bonetti, Loeb François, Maeder, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Meier Hans, Miesch, Nabholz, Poncet, Robert, Rohrbasser, Rutishauser, Schnider, Sieber, Stucky, Verterli, Wanner, Weder Hansjürg, Wittenwiler, Zwygart (41) Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas: Frey Claude (1) Abschreibung - Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 94.097 Allgemeine Medizinalprüfungsverordnung. Änderung Examens fédéraux des professions médicales. Modification de l'ordonnance générale Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. November 1994 (BBI19951417) Message et projet d'arrêté du 16 novembre 1994 (FF 19951417) Kategorie V, Art 68 GRN - Catégorie V, art 68 RCN Gonseth Ruth (G, BL) unterbreitet im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) den folgenden schriftlichen Bericht: Die Änderung der Medizinalprüfungsverordnung bringt Neuerungen in zwei Bereichen:

1. Auskunft über die Register der eidgenössischen Medizinalprüfungen Nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) dürfen Bundesorgane Personendaten nur dann bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. In der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung (AMV) fehlten bisher entsprechende Grundlagen. Mit den Änderungen in Artikel 14 werden neu die Einsicht der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten in ihre eigenen Daten geregelt (Abs. 2) sowie die Bearbeitung von Personendaten zu Zwecken der Forschung, Planung und Statistik (Abs. 3). Die Verwendung für kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen. In den Artikeln 14a und 14b werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um Namen und Adressen von erfolgreichen Prüfungsabsolventinnen und -absolventen den zuständigen Stellen des Koordinierten Sanitäts- oder des Koordinierten Veterinärdienstes bekanntzugeben.

2. Abschaffung des dritten Vorprüfungsversuches Die Abschaffung des dritten Prüfungsversuches wurde von der Schweizerischen Hochschulkonferenz und verschiedenen medizinischen Fakultäten gewünscht Der Bund kann damit zur Reduktion der Studentenzahlen beitragen. Die Abschaffung des dritten Versuches bleibt auf die Vorprüfungen beschränkt, Selektionsmassnahmen in der Schlussprüfung erscheinen nicht mehr angezeigt Die Änderung von Artikel 39 AMV bewirkt, dass ein zweimaliger Misserfolg in derselben Vorprüfung zum endgültigen Ausschluss von sämtlichen weiteren vergleichbaren Medizinalprüfungen führt Erwägungen der Kommission Die Verordnungsänderungen hinsichtlich Datenweitergabe waren unbestritten. In bezug auf die Abschaffung des dritten Vorprüfungsversuches wurde mit Bedauern konstatiert, dass diese Massnahmen nur eine sehr bescheidene Wirkung entfalten wird. Es wurde auf das Anrecht auf Ausbildungsfreiheit hingewiesen, doch niemand stimmte gegen die Abschaffung des dritten Vorprüfungsversuches. Vereinzelt hätte man es sogar lieber gesehen, wenn auch der dritte Versuch für die Schlussprüfung (Staatsexamen) gestrichen würde. Die meisten Mitglieder der Kommission sprachen sich für weiter gehende Reformen des Medizinstudiums aus, die sich stärker auch an qualitativen Merkmalen orientieren, statt bloss an quantitativen. Eine grundlegende Reform des Medizinstudiums ist allerdings nur in enger Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten und den Hochschulträgern denkbar. Mit einer Motion will die Kommission den Bundesrat auffordern, in engem Kontakt mit diesen Instanzen Vorschläge für wirkungsvollere Massnahmen zur Reform des Medizinstudiums auszuarbeiten.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Internationale Betäubungsmittelübereinkommen. Beitritt Conventions internationales sur les stupéfiants. Adhésion In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.059 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 769-791 Page Pagina Ref. No 20 025 455 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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