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Entscheid

94-1007

Verwaltungsbehörden 17.06.1994 94.1007

17. Juni 1994Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Denkt der Bundesrat nicht auch, dass im Rahmen der Änderung des Postverkehrsgesetzes eine entsprechende Neuregelung - mit starker Gewichtung der Erscheinungshäufigkeit angezeigt wäre?

2.

Ist der Bundesrat willens, den letzten 280 echten politischen Zeitungen wirksam zu helfen und sich von einer verfehlten, unnötigen Giesskannensubventionierung loszusagen? Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zur Revision von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) an das Parlament verabschiedet Mit der Revision soll in erster Linie die gesetzliche Grundlage für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT beim Postzeitungsdienst geschaffen werden. Konkret geht es um die Umsetzung des sogenannten Drittelsmodells, wonach die Verleger, die PTT und der Bund je einen Drittel des Defizits (Ausgangsbasis 1991: 269 Millionen Franken) übernehmen sollen. Im weiteren beinhaltet die Vorlage die Verankerung der geltenden Tarifkriterien auf Gesetzesstufe. Nicht Gegenstand dieser Gesetzesänderung ist die konkrete Ausgestaltung der Zulassungskriterien. Sie erfolgt auf Verordnungsstufe und fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Zu den beiden Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1.

Die Erscheinungshäufigkeit wird bereits im bestehenden Tarifmodell für die Zeitungen berücksichtigt, indem die Tages-, Lokal- und Regionalzeitungen die tiefste Grundtaxe zu bezahlen haben: 2 Rappen weniger als die Wochenzeitungen und 5 Rappen weniger als die vierteljährlich erscheinenden Blätter. Der Bundesrat wird auch in Zukunft pressepolitischen Gesichtspunkten vorrangig Rechnung tragen.

2.

Von den zur Zeitungstaxe beförderten 6400 Titeln gehören tatsächlich nur gerade 537 Zeitungen (rund 8 Prozent) zur Tages-, Lokal- und Regionalpresse. Sie machen aber mehr als die Hälfte der jährlich von der Post zuzustellenden 1,2 Milliarden Exemplare aus und verursachen damit auch einen grossen Teil der Kostenunterdeckung. Dies auch deshalb, weil viele Verlage der Post nur eine Restauflage zur Zustellung in ländlichen Gebieten mit wenig Abonnenten übergeben, in Städten mit kostengünstigen Verhältnissen aber eigene Zustellorganisationen unterhalten. Im weiteren müssen diese Titel heute von der Post (ohne Taxzuschlag!) am Nachmittag des Ausgabetages auf einem Sondergang zugestellt werden, wenn sie morgens bei der Zustellpoststelle noch nicht vorliegen. Wenn der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, wie in der Einfachen Anfrage erwähnt, nur gerade 280 Titel als eigentliche Zeitungen bezeichnet, so heisst dies nicht zwingend, dass alle Titel, deren Verleger dem erwähnten Interessenverband nicht angeschlossen sind, keine Zeitungen und damit nicht förderungswürdig sind. Eine saubere und klare Abgrenzung wird vorzunehmen sein. Dabei ist auch der Bundesrat der Meinung, dass Subventionen nach dem Giesskannenprinzip zu vermeiden sind.

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Einfache Anfragen 1257 Questions ordinaires Im weiteren werden von der Tages-, Lokal- und Regionalpresse mit der Umsetzung des Drittelsmodells keine Unkostenbeiträge an «artfremde» Publikationen verlangt Die vorgesehene Tariferhöhung bezieht sich auf das Einzelexemplar. Die Exemplare der «artfremden» Publikationen kosten nicht weniger als jene der Tages-, Lokal- und Regionalpresse. Das Gegenteil trifft zu: Es ist eine höhere Grundtaxe zu entrichten. #ST# 94.1013 Einfache Anfrage Baumberger Tragödie im Südsudan Question ordinaire Baumberger Situation tragique au Soudan Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 9. März 1994 Während sich die Weltöffentlichkeit auf Ex-Jugoslawien und auftragische Ereignisse im Nahen Osten konzentriert, wird im Süden des Sudan eine menschliche Katastrophe grössten Ausmasses buchstäblich «totgeschwiegen. Die Uno-Menschenrechtskommission hat schwerste Menschenrechtsverletzungen festgestellt. Ein Genozid ist im Gange. Was unternimmt der Bundesrat, um das Schweigen zu brechen und Hilfe allein oder im Verbund mit Dritten zu bringen? Wie kann die internationale Gemeinschaft das Morden und Sterben stoppen? Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Fragestellers über die Lage im Süden des Sudan, dem Schauplatz eines der längsten Bürgerkriege in Afrika Sowohl die Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Rebellen als auch die Kämpfe der in zwei Flügel gespaltenen Rebellen unter sich fordern unzählige Opfer unter der Zivilbevölkerung. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit. Wie dies auch in seiner Antwort auf die Interpellation Misteli vom 18. Dezember 1992 zum Ausdruck kommt, ist er bemüht, zusammen mit den übrigen Geberländern mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf das Regime in Khartum auszuüben. So wird schweizerischerseits jede Gelegenheit wahrgenommen, den sudanesischen Behörden gegenüber unsere Besorgnis über die Menschenrechtssituation auszudrücken. Anlässlich der kürzlichen Übergabe des Beglaubigungsschreibens gab die schweizerische Botschafterin, mit Sitz in Kairo, dem sudanesischen Präsidenten zu verstehen, dass zuerst die nötigen Bedingungen im Menschenrechtsbereich geschaffen werden müssten, bevor an eine eigentliche Entwicklungszusammenarbeit gedacht werden könne. Dabei halten wir an der Notwendigkeit eines Dialoges mit den Behörden des Sudan im Interesse der Sache fest In der schweizerischen Haltung gegenüber dem Sudan nimmt die humanitäre Hilfe an die leidtragende Bevölkerung des Sudan einen wichtigen Platz ein. Seit Frühjahr 1994 unterstützt die Abteilung humanitäre Hilfe und SKH mit drei Angehörigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH), die sich vor Ort befinden, eine grössere Aktion der «Operation Lifeline Sudan» (ÖLS) im Bereich des Trinkwassers. Unter der Federführung des Unicef koordiniert die ÖLS multilaterale und NGO-Hilfsaktionen. Zudem hat die Abteilung im vergangenen Jahr Beiträge in der Grössenordnung von 4,3 Millionen Schweizerfranken an humanitäre Projekte ihrer Partnerorganisationen (vorab IKRK, World-Food-Programme, Caritas und Terre des Hommes in Lausanne) zugunsten der Vertriebenen im Südsudan ausgerichtet Weitere 2,54 Millionen Schweizerfranken sind im Rahmen des Kompensatorischen Finanzierungsprogramms (Stabex) des Bawi dem World-Food-Programme für logistische Aufwendungen in der Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung gestellt worden. Auch im Bereich der Menschenrechte unterstützt die Schweiz die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Verbesserung der Lage. So hat sie die an der letztjährigen und diesjährigen Session der UN-Menschenrechtskommission in Genf angenommene Resolution zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im Sudan mitunterzeichnet Dabei wurde beschlossen, dass der UN-Sonderberichterstatter, Gaspar Biro, die Menschenrechtslage im Sudan weiterverfolgen wird. Die Schweiz steht mit ihren Bemühungen im Einklang mit anderen europäischen Ländern. Die Europäische Union verurteilte in ihrer letzten Erklärung vom 21. Februar 1994 die erneuten Bombardierungen der Regierungstruppen im Süden des Landes und rief das Regime in Khartum und die Rebellengruppen im Süden auf, ernsthaft eine Verhandlungslösung zu suchen, wobei sie die Friedensbemühungen im Rahmen der Igadd (Inter-Governmental Authority on Droughtand Development) unterstützt Die Schweiz setzt ihrerseits auf eine Verhandlungslösung und hofft, dass die Bemühungen der Präsidenten Ugandas, Äthiopiens, Kenias und Eritreas, welche im Rahmen der Igadd nach einer Friedenslösung suchen, Erfolg haben. Am letzten Treffen in Nairobi vom 17. März 1994 wurde mit dem Präsidenten des Sudan und den beiden Rebellenführern unter anderem vereinbart, die humanitäre Hilfe im Kriegsgebiet nicht zu behindern. Weitere Treffen sollen folgen. #ST# 94.1020 Einfache Anfrage Kern Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen. Schaffung von Arbeitsplätzen Question ordinaire Kern Levée de l'interdiction des courses en circuit et création d'emplois Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 14. März 1994 Weltweit ist die Schweiz das einzige Land, welches ein Rundstreckenrennverbot für Motorfahrzeuge seit bald 40 Jahren aufrechterhält (Strassenverkehrsgesetz Art 52). Die Motorsportler in der Schweiz sind deshalb gezwungen, ihre Rundstreckenrennen im Ausland abzuhalten. Jahr für Jahr fahren Zehntausende von Schweizern als Zuschauer an diese Veranstaltungen ins Ausland (Monza, Hockenheim usw.), wobei Millionen von Kilometern zurückgelegt werden. Schon aus diesem Grund müsste man sich überlegen, ob die Rennen nicht wieder in unserem Land durchgeführt werden könnten. Lange Anfahrtswege würden somit wegfallen. Die Schweiz verfügt über einige Militärflugplätze in Randregionen (Sitten, Saanen usw.), die sich ausgezeichnet für Rundstreckenrennen eignen würden, besonders auch, weil sie in absehbarer Zeit nicht mehr für die Flugwaffe gebraucht werden. Ausserdem verfügt die Schweiz über ein weltbekanntes Formel-1-Team (Sauber) und über einige Organisationen (ACS, SAR, FRC), welche Erfahrungen in der Durchführung solcher Anlässe mit sich bringen. Laut «AR» sind in England rund 50 000 Spezialisten im Rennsport und dessen Zubehörfirmen tätig. Bei Sauber werden gut

100.

qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt In der ganzen Schweiz sind es sicher nicht mehr als 200 Erwerbstätige, die von dieser Branche leben. Eine Ausweitung wäre durchaus möglich und gleichzeitig Werbung für unsere Schweizer Industrieprodukte.

1.

Stimmt der Bundesrat der Meinung zu, dass mit der Aufhebung des Rundstreckenrennverbotes Arbeitsplätze in Gewerbe und Tourismus geschaffen werden könnten?

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Verterli Presseförderung. Zeitungstransporte Question ordinaire Verterli Encouragement de la presse. Transport des journaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung Z Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1007 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1256-1257 Page Pagina Ref. No 20 024 251 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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