94-1016
Verwaltungsbehörden 17.06.1994 94.1016
17. Juni 1994Deutsch6 min
Source admin.ch
Einfache Anfragen 1256 Questions ordinaires #ST# 94.1016 Einfache Anfrage Haering Binder Sicherheitspolitik. Bericht Question ordinaire Haering Binder Politique de sécurité. Rapport Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 10. März 1994 Im Zusammenhang mit der Beratung des bundesrätlichen Berichts 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz überwiesen National- und Ständerat 1991 eine (Kommissions-)Motion, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einmal je Legislatur einen Bericht vorzulegen, in dem er die Entwicklung der wichtigsten Gefahren beurteilt, welche die Sicherheitspolitik der Schweiz beeinflussen. Er soll dabei sowohl die existentiellen als auch die machtpolitisch bedingten Gefahren berücksichtigen und angeben, welche Mittel er in den einzelnen Bereichen der Sicherheitspolitik einsetzen will. Nachdem nun bereits die Hälfte der Legislatur verstrichen ist, frage ich den Bundesrat an, wann das Parlament den entsprechenden Bericht des Bundesrates für die laufende Legislatur erwarten kann. Antwort des Bundesrates vom 4. Mai 1994 Der Bundesrat hat ein überdepartementales Projekt eingeleitet, das die umfassende Beurteilung der Chancen und Gefahren existentieller Art und der Verletzlichkeit der Schweiz ermöglichen soll. Die Arbeiten an diesem Projekt, das unter dem Titel «Umfassende Risikoanalyse Schweiz» läuft und von der Zentralstelle für Gesamtverteidigung geleitet wird, sind weit fortgeschritten; erste Resultate werden den Departementen bereits im laufenden Jahr als gemeinsame Datenbasis zur vernetzten Lageanalyse und Ableitung des Handlungsbedarfs zur Verfügung stehen. Seine Überlegungen zur Sicherheitspolitik wird der Bundesrat im bisherigen Rahmen in seinem Bericht zur Legislaturplanung darstellen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz dank seiner Offenheit für verschiedene denkbare Entwicklungen in seinen wesentlichen Grundaussagen bis heute nicht überholt ist #ST# 94.1007 Einfache Anfrage Verterli Presseförderung. Zeitungstransporte Question ordinaire Verterli Encouragement de la presse. Transport des journaux Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 7. März 1994 Mit der Änderung von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) sollen die Tarifierung der Zeitungs- und Zeitschriftentransporte auf Gesetzesstufe verankert und eine Rechtsgrundlage für die Abgeltung der entsprechenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT geschaffen werden. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Sektor Zeitungstransporte werden im Jahre 1994 auf 318 Millionen Franken geschätzt. In der Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 1. Juni 1993 erklärte der Bundesrat, dass er es angezeigt finde, eine Reduktion der heute 6400 (!) förderungswürdigen Zeitungstitel, die zu reduzierten Tarifen transportiert werden, ins Auge zu fassen. Die Vorschläge der interdepartementalen Arbeitsgruppe Postzeitungstransporte tendiere auf eine Halbierung der heutigen Zahl der geförderten Titel. Beim Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sind heute aber lediglich 280 eigentliche Zeitungen registriert, die 1 bis 7 mal pro Woche erscheinen. Der Fachverband bezeichnet also nur 4,4 Prozent der obenerwähnten 6400 Titel als eigentliche Zeitungen. Diese 280 Zeitungen sind übrigens sehr gute Kunden der PTT. In Form von Leitungsgebühren (Telex, Telefax, Fotofax, Agenturen, Telefon usw.) zahlen sie jahrein, jahraus massive Gebühren. Eine Mischrechnung dürfte zweifelsohne ergeben, dass die von den PTT beklagte Unterdeckung im Zeitungstransport nicht diesen 280 Zeitungen angelastet werden kann, sondern wohl eher jenen weit über 6000 sogenannten «Zeitungen», Titel aller Art, worunter auch auflagenstarke Mitgliederzeitungen, Kunden- und Verbandsblätter. Die neu in Aussicht genommene Dreiteilung der Unterdeckungskosten trägt dem unbestrittenen Ziel der echten Presseförderung nicht nur keine Rechnung, sondern verlangt von den 280 politischen Zeitungen darüber hinaus auch noch Unkostenbeiträge an artfremde Publikationen.
Erwägungen
1.
Denkt der Bundesrat nicht auch, dass im Rahmen der Änderung des Postverkehrsgesetzes eine entsprechende Neuregelung - mit starker Gewichtung der Erscheinungshäufigkeit angezeigt wäre?
2.
Ist der Bundesrat willens, den letzten 280 echten politischen Zeitungen wirksam zu helfen und sich von einer verfehlten, unnötigen Giesskannensubventionierung loszusagen? Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zur Revision von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) an das Parlament verabschiedet Mit der Revision soll in erster Linie die gesetzliche Grundlage für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT beim Postzeitungsdienst geschaffen werden. Konkret geht es um die Umsetzung des sogenannten Drittelsmodells, wonach die Verleger, die PTT und der Bund je einen Drittel des Defizits (Ausgangsbasis 1991: 269 Millionen Franken) übernehmen sollen. Im weiteren beinhaltet die Vorlage die Verankerung der geltenden Tarifkriterien auf Gesetzesstufe. Nicht Gegenstand dieser Gesetzesänderung ist die konkrete Ausgestaltung der Zulassungskriterien. Sie erfolgt auf Verordnungsstufe und fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Zu den beiden Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
1.
Die Erscheinungshäufigkeit wird bereits im bestehenden Tarifmodell für die Zeitungen berücksichtigt, indem die Tages-, Lokal- und Regionalzeitungen die tiefste Grundtaxe zu bezahlen haben: 2 Rappen weniger als die Wochenzeitungen und 5 Rappen weniger als die vierteljährlich erscheinenden Blätter. Der Bundesrat wird auch in Zukunft pressepolitischen Gesichtspunkten vorrangig Rechnung tragen.
2.
Von den zur Zeitungstaxe beförderten 6400 Titeln gehören tatsächlich nur gerade 537 Zeitungen (rund 8 Prozent) zur Tages-, Lokal- und Regionalpresse. Sie machen aber mehr als die Hälfte der jährlich von der Post zuzustellenden 1,2 Milliarden Exemplare aus und verursachen damit auch einen grossen Teil der Kostenunterdeckung. Dies auch deshalb, weil viele Verlage der Post nur eine Restauflage zur Zustellung in ländlichen Gebieten mit wenig Abonnenten übergeben, in Städten mit kostengünstigen Verhältnissen aber eigene Zustellorganisationen unterhalten. Im weiteren müssen diese Titel heute von der Post (ohne Taxzuschlag!) am Nachmittag des Ausgabetages auf einem Sondergang zugestellt werden, wenn sie morgens bei der Zustellpoststelle noch nicht vorliegen. Wenn der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, wie in der Einfachen Anfrage erwähnt, nur gerade 280 Titel als eigentliche Zeitungen bezeichnet, so heisst dies nicht zwingend, dass alle Titel, deren Verleger dem erwähnten Interessenverband nicht angeschlossen sind, keine Zeitungen und damit nicht förderungswürdig sind. Eine saubere und klare Abgrenzung wird vorzunehmen sein. Dabei ist auch der Bundesrat der Meinung, dass Subventionen nach dem Giesskannenprinzip zu vermeiden sind.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Haering Binder Sicherheitspolitik. Bericht Question ordinaire Haering Binder Politique de sécurité. Rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung Z Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1016 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1256-1256 Page Pagina Ref. No 20 024 250 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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