Lexipedia

Entscheid

94-1148

Verwaltungsbehörden 03.02.1995 94.1148

3. Februar 1995Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

Prozent der jährlich in der Schweiz verbrannten Sonderabfälle oder etwa die Hälfte der Menge, die 1993 wegen Anlagenmangels noch exportiert werden musste. 1992 fielen in der Schweiz 286 000 Tonnen Sonderabfälle zur Verbrennung an. Davon konnten 265 000 Tonnen im Inland verbrannt werden, 21 000 Tonnen wurden exportiert. 156 000 Tonnen gelangten in spezielle Industriefeuerungen und Drehrohröfen, 74 000 Tonnen wurden in Zementwerken und 35 000 Tonnen in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt Die Exporte sind stark rückläufig und betrugen 1993 nur noch rund

12.

000 Tonnen. Seit Jahren verbrennen in der Schweiz auch Zementwerke Sonderabfälle, vor allem Altöl, als Ersatz für Steinkohle oder Schweröl. Weil andere geeignete Anlagen fehlten, übernahmen einzelne Werke auch die Entsorgung von Ölabscheiderschlämmen und von ölverschmutztem Erdreich. Vermehrt gehen Zementwerke heute dazu über, nicht als Sonderabfälle geltende Abfälle, wie Klärschlamm, alte Autoreifen oder Abbruchholz, zu verbrennen. Gegenwärtig bereitet der Bund eine einheitliche Regelung für die Abfallverbrennung in Zementwerken vor.

1. Schon 1986 legte der Bundesrat seine Politik und Ziele im Bereich der Sonderabfall-Entsorgung fest. Soweit als möglich sind demnach Sonderabfälle durch abfallarme Produktionsverfahren zu vermeiden. Die nicht verwertbaren Sonderabfälle sind zu mineralisieren. Aus dieser Zielsetzung entstand 1988 das Sonderabfallkonzept des Bundes. Dieses basierte auf den damaligen Abfallmengen und ging davon aus, dass in der Schweiz rund 45 000 Tonnen Kapazität zur Verbrennung von Sonderabfällen fehlten. Auf Wunsch der Kantone erarbeitete das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) einen Vorschlag für die regionale Verteilung von drei neuen Sonderabfallverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von je

1. Schon 1986 legte der Bundesrat seine Politik und Ziele im Bereich der Sonderabfall-Entsorgung fest. Soweit als möglich sind demnach Sonderabfälle durch abfallarme Produktionsverfahren zu vermeiden. Die nicht verwertbaren Sonderabfälle sind zu mineralisieren. Aus dieser Zielsetzung entstand 1988 das Sonderabfallkonzept des Bundes. Dieses basierte auf den damaligen Abfallmengen und ging davon aus, dass in der Schweiz rund 45 000 Tonnen Kapazität zur Verbrennung von Sonderabfällen fehlten. Auf Wunsch der Kantone erarbeitete das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) einen Vorschlag für die regionale Verteilung von drei neuen Sonderabfallverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von je

15 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr. Dieses Konzept berücksichtigte die bestehenden Anlagekapazitäten und sah auch bereits vor, dass ein Teil der dafür geeigneten Sonderabfälle in Zementwerken oder in Kehrichtverbrennungsanlagen entsorgt werden kann. Die Richtigkeit der vom Bundesrat beabsichtigten Entsorgung brennbarer Abfälle im Inland zeigte sich im Herbst 1992, als die britischen Behörden kurzfristig die Einstellung der Exporte in britische Verbrennungsanlagen forderten. Die umweltverträgliche Entsorgung in Anlagen, welche dem Stand der Technik genügen, führt zu höheren Kosten. So kostete seinerzeit die Ablagerung einer Tonne brennbarer Sonderabfälle weniger als 100 Franken, die Verbrennung in einer vorschriftskonformen Anlage dagegen mehr als 1000 Franken. Aus diesen gestiegenen Kosten ergibt sich ein starker Anreiz für Industrie und Gewerbe, Abfälle durch die Optimierung und den Wechsel von Produktionsverfahren zu vermeiden. So ist denn auch seit 1991 die Menge der zur Verbrennung exportierten Abfälle stark rückläufig. Dabei spielt neben der Abfallvermeidung zweifellos auch der Rückgang der Produktion in der schweizerischen Wirtschaft eine Rolle. Das Konzept wurde laufend den neuen Gegebenheiten angepasst Als Folge des erwähnten Rückgangs der Sonderabfallmengen sind nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage der Ciba in Basel und dem vergrösserten Ofen der EMS Dottikon die anderen im Konzept ursprünglich vorgesehenen Anlagen nicht mehr nötig. Als Reserve sollen aber die vorgesehenen Standorte (Winterthur/ZH und Wimmis/BE) raumplanerisch gesichert werden.

2. Brennbare Sonderabfälle stellen in der Regel keine grössere Gefahr beim Strassentransport dar als Heizöl oder Benzin. Sie unterstehen auch den gleichen gesetzlichen Regelungen für Gefahrguttransporte. Aus wirtschaftlichen Gründen müssen Sonderabfall-Verbrennungsanlagen eine gewisse Grosse haben und damit auch über ein grösseres Einzugsge-- 1 of 5 -Einfache Anfragen 142 Questions ordinaires biet verfügen. Transporte von Sonderabfällen sind deshalb auch in Zukunft unumgänglich. Mit der Ausrichtung auf eine Entsorgung im eigenen Land können die Transportwege gegenüber den früheren Exporten nach England oder Finnland sogar verkürzt werden.

3. Zementwerke benötigen beträchtliche Mengen an Energie. Zur Energieerzeugung wird üblicherweise Steinkohle oder Schweröl eingesetzt. Ein wesentlicher Teil der Emissionen ist dabei weniger durch den eingesetzten Brennstoff als durch den Prozess bestimmt So führt die lange Aufenthaltsdauer der Verbrennungsgase bei Temperaturen über 1500 Grad zur Bildung von Stickoxiden. Die Emissionen von Schwefeldioxid werden massgeblich durch die Oxidation von schwefelhaltigen Verbindungen im Gesteinsmehl verursacht. Beim Festlegen der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ging der Gesetzgeber vom jeweiligen Stand der Technik in der Zementindustrie und bei der Abfallverbrennung aus. Dies erklärt die Tatsache, weshalb die LRV bei Abfallverbrennungsanlagen wesentlich strengere Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid und Stickoxide festlegt als bei Zementwerken. Auch andere Grenzwerte sind unterschiedlich. Unter der Leitung des Buwal bereitet eine Arbeitsgruppe eine Richtlinie vor, die unter anderem Anforderungen an die in Zementwerken statt der Kohle eingesetzten Abfälle enthält Dabei ging die Arbeitsgruppe davon aus, dass sich durch die Verbrennung von Abfällen weder die Emissionen erhöhen noch die Zementzusammensetzung wesentlich ändern sollte. Für den Ersatz von Kohle stehen damit in erster Linie relativ schadstoffarme Abfälle mit hohem Heizwert wie Altöl, Altholz oder Papierschlämme zur Diskussion. Sowohl Altöl als auch gewisse Abfallösungsmittel sind bezüglich Schadstoffgehalt durchaus mit Kohle vergleichbar. Da die Emissionen von Stickoxid und Schwefeldioxid bei Zementwerken nicht vom Brennstoff, sondern von der Flammentemperatur bzw. von den eingesetzten mineralischen Rohstoffen bestimmt werden, sollen in diesem Fall weiterhin die für Zementwerke geltenden Emissionsgrenzwerte angewendet werden. Bei anderen Emissionsgrenzwerten, z. B. für flüchtige organische Verbindungen und für das flüchtige Schwermetall Quecksilber, wird geprüft, wieweit eine Anpassung der Luftreinhalte-Vorschriften erfolgen kann.

4. Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderabfälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden. Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschreiben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen die gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Verbrennungsanlage in Basel spricht. Der Bundesrat würde eine Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen. Die Bundesbehörden werden im Einvernehmen mit dem Kanton Basel-Stadt beantragten Importen von Sonderabfällen aus dem benachbarten Ausland zustimmen, falls dadurch nicht die Entsorgung der schweizerischen Sonderabfälle in Frage gestellt wird und wenn die schweizerischen und völkerrechtlichen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Sonderabfällen erfüllt sind.

5. Bereits heute hat die umweltverträgliche Entsorgung von problematischen, schadstoffreichen Sonderabfällen ihren Preis. Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallverbrennung in Zementwerken wird der Bund verbindlich festlegen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus Industrie und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist Dadurch wird der bereits heute bestehende Rahmen für eine umweltverträgliche Abfallverbrennung für die verschiedenen Arten von Sonderabfällen präzisiert werden. Damit der Gefahr von illegalen, billigen, aber umweltbelastenden Entsorgungen begegnet werden kann, ist die Aufsicht von Bund und Kantonen im Bereich der Abfallwirtschaft von grosser Bedeutung. Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992: - In der Schweiz: Drehrohröfen 35 231 Tonnen; Industriefeuerungen 121 337 Tonnen; Zementwerke 73 911 Tonnen; Kehrichtverbrennungsanlagen 35011 Tonnen (Total in der Schweiz 1992:265 490 Tonnen); -Export: Drehrohröfen 15100 Tonnen; Zementwerke 6200 Tonnen (Total Export 1992:21 300Tonnen); - Gesamttotal 1992:286 790 Tonnen.

-- 2 of 5 --

143 Herausgeber-Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung Dokumentationszentrale Parlamentsdienste 3003 Bern Chefredaktor: Dr. phil. François Comment Druck: BUGRA SUISSE Buechler Gratino AG, 3084 Wabern Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern Tel. 031/3223908/3914/3953 Fax 031/322 39 75 Preise (inkl. MWSt): Einzelnummer Fr. 12.Jahresabonnement (Nationalrat und Ständerat) Fr. 95.Jahresabonnement Ausland Fr. 103.Editeur: Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Centrale de documentation Services du Parlement 3003 Berne Rédacteur en chef: François Comment, dr es lettres Impression: BUGRA SUISSE Buechler Grafino SA, 3084 Wabern Distribution: OCFIM, 3000 Berne Tél. 031/3223908/3914/3953 Fax 031/322 39 75 Prix (TVA incl.): Numéro isolé fr. 12.Abonnement annuel (Conseil national et Conseil des Etats) fr. 95.Abonnement annuel pour l'étranger fr. 103.-- 3 of 5 --- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Plattner Verbrennung von Sonderabfall Question ordinaire Plattner Déchets spéciaux. Incinération In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.1148 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.02.1995 - 08:00 Date Data Seite 141-144 Page Pagina Ref. No 20 025 356 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 5 of 5 --