94-3007
Verwaltungsbehörden 01.03.1994 94.3007
1. März 1994Deutsch28 min
Source admin.ch
Postulat CSSS-CN 42 N 1er mars 1994 Art. 98 al. 1,2 (nouveau) Proposition de la commission AI.1 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 2 (nouveau) Pour les quatre premières années qui suivent l'entrée en vigueur de la présente loi, mais au plus tard jusqu'en 1998, le montant global que les cantons devront ajouter à leur part du subside fédéral représentera: -pour 1995:35 pour cent - pour 1996:40 pour cent - pour 1997:45 pour cent - pour 1998:50 pour cent Proposition Segmüller Al. 1 Maintenir Al. 2 (nouveau).... au plus tard jusqu'en 1999 représentera: - pour 1996:35 pour cent - pour 1997:40 pour cent -pour 1998:45 pour cent -pour 1999:50 pour cent Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Es ist etwas ungewöhnlich, dass ich selber einen Antrag stelle, aber das hat einen bestimmten Grund: Es hat sich ein Problem ergeben, das erst nach Abschluss der Beratungen in der Kommission klar wurde, und um dem abzuhelfen, habe ich den Antrag im eigenen Namen gestellt Ich hoffe, ich kann Sie von der Notwendigkeit überzeugen. In Artikel 98 wird die Abstufung der Bundessubventionen auf vier Jahre festgelegt, mit Beginn 1995. Man war dabei davon ausgegangen, dass dieses Gesetz effektiv im Jahre 1995 in Kraft gesetzt werden kann. Wir haben aber inzwischen gehört, dass diese Inkraftsetzung erst 1996 stattfinden kann, auf Wunsch der Kantone, auf Wunsch auch der Kassen. Wenn wir nun die Jahrzahlen 1995-1998 im Gesetz lassen, passiert folgendes: Der Beginn der Bundesbeiträge wird mit Inkraftsetzung des Gesetzes sein, also 1996; es wird aber 1998 mit den Bundesbeiträgen Schluss sein, weil im Gesetz «bis zum Jahre 1998» steht Um sicherzustellen, dass diese Staffelung effektiv vier Jahre lang stattfinden kann, müssen wir sie verschieben, so dass es nicht mehr heisst 1995-1998, sondern eben 1996-1999. Ich habe mir von der Verwaltung sagen lassen, dass der Bundesrat die Bundessubventionen 1999 nicht entsprechend auszahlen kann, wenn wir dieses Jahr 1999 als viertes Beitragsjahr im Gesetz nicht festnageln. Ich denke, es ist in jedermanns Interesse, dass wir diese Verschiebung, diese Anpassung an das Jahr der Inkraftsetzung, vornehmen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser technischen, aber finanziell wichtigen Änderung. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: J'aimerais soutenir cette proposition à la double demande des cantons et des caissesmaladie. Les caisses-maladie doivent s'adapter au nouveau système, mais les cantons doivent inventer pour la plupart un mécanisme totalement neuf de subventionnement des cotisations. Je vous rappelle qu'en modifiant l'article 57 du projet du Conseil fédéral nous ne donnons plus aucune indication aux cantons, nous ne les aidons pas à mettre en place ce mécanisme. C'est à eux de le déterminer et il leurfaut du temps pour le faire. C'est pourquoi nous ne pouvons pas envisager l'entrée en vigueur avant le 1 er janvier 1996. Nous avons bien sûr aussi besoin de temps pour l'administration fédérale. Mais s'il n'en allait que de nous, nous pourrions accélérer l'élaboration des ordonnances au maximum et tenir l'engagement d'une entrée en vigueur au 1 er janvier 1995. Mais les cantons nous ont priés de leur laisser le temps de mettre les choses en place. Je crois qu'il faut le faire. Grâce à la TVA, nous pouvons le faire. Pour ceux qui regrettent ce retard et ont l'impression que les assurés devraient encore attendre un soulagement par rapport à une situation insupportable, le 5 pour cent des ressources de la taxe à la valeur ajoutée consacré au subventionnement des cotisations sera ajouté dès 1995 aux 100 millions de francs actuellement à disposition. La Confédération disposera donc de 600 millions de francs à distribuer aux cantons en fonction de leur demande pour réaliser en 1995 déjà un allégement des cotisations dues par les couches de la population les plus modestes. Ainsi, les assurés éprouveront un premier soulagement et les cantons auront le temps de mettre en place le bon mécanisme de subventionnement. Angenommen gemäss Antrag Segmüller Adopté selon la proposition Segmüller Art. 99 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 99 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 94.3007 Postulat SGK-NR (91.071) Krankenversicherung. Prämiengleichheit von Frau und Mann in der Zusatzversicherung Postulat CSSS-CN (91.071) Assurance-maladie. Egalité des primes entre hommes et femmes dans l'assurance complémentaire Wortlaut des Postulates vom 3. Februar 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, die Revision der Gesetzgebung über die Privatversicherung zu prüfen, damit die Prämiengleichheit von Frau und Mann im Bereich der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung verwirklicht werden kann. Texte du postulat du 3 février 1994 Le Conseil fédéral est invité à examiner une révision de la législation sur l'assurance privée qui permettra de réaliser l'égalité des primes entre hommes et femmes dans le domaine de l'assurance complémentaire à l'assurance obligatoire des soins. Antrag der Kommission Mehrheit Überweisung des Postulates Minderheit (Eymann Christoph, Allenspach, Bortoluzzi, Daepp, Philipona, Pidoux, Rychen, Spoerry) Ablehnung des Postulates Proposition de la commission Majorité Transmettre le postulat Minorité (Eymann Christoph, Allenspach, Bortoluzzi, Daepp, Philipona, Pidoux, Rychen, Spoerry) Rejeter le postulat -- 1 of 5 -I.März 1994 N 43 Postulat SGK-NR Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Sie erinnern sich: In Genf (Herbstsession 1993) haben wir heftige Diskussionen über die Folgen bei den Zusatzversicherungen geführt, weil die Zusatzversicherungen nicht mehr dem Sozialversicherungsrecht unterstehen, sondern dem Versicherungsvertragsrecht. Das bedeutet, dass Frauen risikogerechte Prämien bezahlen müssten, also keine Prämiengleichheit für Mann und Frau. Ein entsprechender Antrag, Prämiengleichheit auch bei den Zusatzversicherungen festzulegen, ist in Genf abgelehnt worden. Das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) will nun den Bundesrat beauftragen, hier doch eine Lösung zu finden. Ich muss Sie noch auf eine technische Änderung im Text aufmerksam machen. Es sollte dort heissen, dass der Bundesrat eingeladen wird, «zu prüfen». Das ist eine Änderung, die von der Redaktionskommission so gewünscht wird, weil es sich ja um ein Postulat und nicht um eine Motion handelt Die Kommission war bei diesem Postulat gespalten. Eine knappe Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen hat sich dafür ausgesprochen. Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Le problème de l'égalité des primes entre hommes et femmes dans l'assurance complémentaire avait fait l'objet d'un vote en première lecture. C'était une proposition qui avait été faite par la commission. Le Conseil national avait repoussé cette proposition pour différentes raisons, entre autres pour la raison que c'était surcharger cette loi que d'introduire une telle disposition qui, d'autre part, allait au-delà de la seule application de cette loi. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission vous propose de reprendre cette proposition sous la forme d'un postulat, pour demander au Conseil fédéral de mettre en chantier une révision en la matière. Eymann Christoph (L, BS), Sprecher der Minderheit: In der Grundversicherung wird die Prämiengleichheit nicht bestritten. Ein wichtiges sozialpolitisches Postulat ist mit der Prämiengleichheit von Frau und Mann in der Grundversicherung erreicht worden. Ich bitte Sie aber, den Vorstoss der Kommissionsmehrheit abzulehnen. Gegenüber dem früheren Vorgehen, mit der Revision der Krankenversicherung auch in den Bereich derZusatzversicherung eingreifen zu wollen, stellt das jetzige Vorgehen zwar einen Fortschritt dar. Dennoch gibt es mehrere Gründe, dieses Postulat abzulehnen: Die Privatversicherung ist nicht von sozialversicherungsrechtlichen Elementen bestimmt. Vertragsfreiheit ist gewährleistet und muss gewährleistet bleiben. In diese Vertragsfreiheitwürden wir eingreifen, wenn wir das Postulat überweisen würden. Es würde eine Diskrepanz zum Recht der Europäischen Union geschaffen. Dort kennt man solche Regelungen nicht. Der Unterschied zwischen Sozialversicherung und Privatversicherung wird dort sehr streng formuliert. Die tatsächlichen Risiken müssen auch in Zukunft für die Prämiengestaltung in der Zusatzversicherung bestimmend sein. Dieses Prinzip darf nicht geändert werden. In Deutschland ist kürzlich intensiv über diesen Themenbereich diskutiert worden. Dabei ist festgestellt worden, dass die geschlechtsspezifischen Prämienkalkulationen in der privaten Krankenversicherung verfassungskonform sind und insbesondere keinen Widerspruch zum Gleichheitsartikel beinhalten. Weil in der Europäischen Union nicht daran gedacht wird, dieses Prinzip umzustossen, wäre eine schweizerische Sonderlösung schädlich, da eine Verlagerung der entsprechenden Versicherungsverhältnisse ins Ausland zu befürchten wäre. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit und auch der liberalen Fraktion angesichts dieser Gründe, dieses Postulat nicht zu überweisen. GonsethRuth (G, BL): Die Zusatzversicherungen werden sich in Zukunft massiv, durchschnittlich um etwa 40 Prozent, verteuern. Diese Versicherungen werden neu dem Privatversicherungsrecht unterstellt, welches keine sozialen Rahmenbedingungen kennt und bekanntlich auch gewinnbringend arbeitet. Gegenüber heute werden deshalb vor allem junge Frauen benachteiligt, weil sie das Risiko der Mutterschaft allein tragen müssen, sowie ältere Versicherte, welche naturgemäss ein höheres Krankheitsrisiko haben. Zusatzversicherungen werden sich in Zukunft nur noch junge Männer und Gutbetuchte leisten können. Es wird immer wieder gesagt, wer Luxus wolle, müsse diesen auch berappen. Das kann ich teilweise unterstützen. Aber Zusatzversicherungen sind eben nicht nur Luxus. So braucht zum Beispiel eine Baselbieterin, die sich in einer Allgemeinabteilung eines Spitals im Kanton Basel-Stadt behandeln lassen will, eine Zusatzversicherung, auch wenn sie in einer Grenzgemeinde wohnt, die an Basel-Stadt angrenzt, und nicht nur sie durch eine Hospitalisation in einem Baselbieter Spital einen viel längeren Weg in Kauf nehmen müsste, sondern vor allem auch ihre Angehörigen. Mit dem Postulat lassen wir nun prüfen, wie eine massive Schlechterstellung jener etwa 30 Prozent Frauen, welche heute eine Zusatzversicherung haben, verhindert werden kann. Diese Frauen zahlen heute gleich hohe Prämien wie die Männer. Der frühere Antrag unserer Kommission, der in der Herbstsession 1993 abgelehnt wurde, gründete auf zwei unabhängigen Gutachten, nämlich des Bundesamtes für Justiz und des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Beide Gutachten kommen zum Schluss, dass der Auftrag von Artikel 4 der Bundesverfassung den Gesetzgeber verpflichtet, geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen in allen Rechtsgebieten und Lebensbereichen zu beseitigen, und dieser verfassungsrechtliche Grundsatz sei höher zu werten als das Recht auf Vertragsfreiheit. Höhere Prämien für Frauen bei Zusatzversicherungen für Krankheit und für Taggeld seien mit Artikel 4 der Bundesverfassung nicht vereinbar, und der Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit sei verhältnismässig. Einschränkungen der Vertragsfreiheit, Herr Eymann Christoph, sind nichts Neues in unserer Gesetzgebung. Wir haben sie beispielsweise auch im Konsumkreditgesetz zugelassen. Besonders diskriminierend wäre vor allem die Möglichkeit des Ausschlusses der Mutterschaft von den Leistungen der freiwilligen Taggeldversicherungen. Arbeitgeber könnten bei Kollektiwersicherungen Leistungen für die Mutterschaft ausklammern, um Prämien zu sparen. Eine junge Frau, die in einem Betrieb gezwungen würde, einer Kollektivtaggeldversicherung beizutreten, bekäme dann ausgerechnet bei Mutterschaft keine Leistungen. Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, wenigstens dieses Postulat zu überweisen, welches den Bundesrat beauftragt, den verfassungsmässigen Auftrag der Gleichstellung in den Zusatzversicherungen nochmals zu prüfen und eine Gesetzesrevision vorzulegen. Baumberger Peter (C, ZH): Sie haben es gehört: Es geht um eine Wiederaufnahme dessen, was wir in Genf (Herbstsession 1993) im Rahmen der Revision des KVG mit grosser Mehrheit abgelehnt haben, und zwar in Form eines Postulates. Auch als Postulat ist dieses Anliegen abzulehnen, und zwar zusammengefasst - ich mache es ganz kurz - aus drei Gründen:
Erwägungen
1.
Das Postulat ist verfassungsrechtlich unzulässig. Die Drittwirkung der Rechte der Bürger gegenüber dem Staat ist nach Doktrin und Praxis nur dort auf Personen des Privatrechts anzuwenden, wo sie in der Verfassung festgehalten wird. Das ist beispielsweise der Fall - wie gesagt wurde - bei Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung («gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit»). Dort gilt die Drittwirkung.
2.
Das Postulat ist sozialpolitisch unnötig. Kollege Eymann Christoph hat das als Sprecher der Minderheit dargelegt Die Prämiengleichheit ist in der Grundversicherung gewährleistet Wir haben das KVG in diesem Sinne revidiert; aber wir können nicht auch noch den Luxusbedarf subventionieren.
3. Das Postulat ist realpolitisch verfehlt. Ich glaube, das sollten auch die Befürworter des Postulates einsehen. Es ist in einem Land, wo 60 Prozent der Bevölkerung weniger als 100 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen, realpolitisch verfehlt Das Postulat führt nicht zum Ziel. Wenn wir die Vorschriften des Pri-- 2 of 5 -Postulat CSSS-CN 44 1 er mars 1994 vatrechts im Sinne des Postulates ändern, werden die Verträge im Ausland abgeschlossen. Mit anderen Worten: Das Postulat ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Zusammenfassend: Ich habe zwar alles Verständnis für die Gleichstellungsanliegen, wie sie vor allem auch von Frauen und von einer Minderheit der CVP vertreten werden. Hier geht es aber, wie dargelegt, nur vordergründig um ein Mann-Frau-Problem, es geht tatsächlich um eine Drittwirkungs-Doktrin, welche im Ergebnis auf eine Sozialisierung unserer Wirtschaft hinausläuft Und das wollen wir nicht. Das Postulat ist daher ebenso abzulehnen wie seinerzeit der Antrag auf direkte Änderung des KVG. Dormann Rosmarie (C, LU): Eine Minderheit unserer Fraktion hat sich gefragt, was im Zeitalter der Gleichstellung dagegen spricht, die Gleichstellung auch hier im überobligatorischen Bereich ernst zu nehmen und zu prüfen. Wir haben in der Schweiz eine grossmehrheitliche «Minderheit» - das sind die Frauen! Mir ist es ein Anliegen, dass sich auch die Frauen hinter diese Vorlage des Krankenversicherungsgesetzes stellen können. Im Zeitalter der Gleichstellung - wir machen nächste Woche Ernst mit dem Gleichstellungsgesetz - sollten wir wirklich die Möglichkeit wahrnehmen, diese Frage auch im Krankenversicherungsbereich zu prüfen. Es geht nur um die Prüfung. Ich bitte Sie, dieser Prüfung zuzustimmen. Keller Rudolf (D, BS): Ich nehme namens der SD/Lega-Fraktion nochmals kurz zur Frage der gleichen Prämien für Frau und Mann in der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung Stellung. Wir haben in der ersten Gesetzesberatungsrunde nach einer langen und intensiven Diskussion klar Stellung bezogen und entschieden. Aber wir scheinen es hier mit schlechten Verliererinnen und Verlierern zu tun zu haben. Es sei nochmals daran erinnert, dass ein solcher Entscheid einen Präjudizcharakter für andere Versicherungssparten haben dürfte. Bei vielen anderen Versicherungen haben die Frauen bisher von den günstigeren Prämien, die sie haben, profitiert Das könnte mit der Überweisung des Postulates ändern. Ich betone nochmals: Prämien sind nicht einfach Phantasieprodukte, sondern basieren auf seriösen mathematischen, yersicherungstechnischen Grundlagen. Das hätte mit der Überweisung dieses Postulates mit Sicherheit ein Ende. Neue Prämiengrundlagen müssten geschaffen werden. Wir würden die Weichen in eine völlig neue Richtung stellen. Ein absolutes Novum wäre auch der Eingriff ins Privatversicherungsrecht Ein schwerwiegender Eingriff, wie es ihn in Europa nirgends gibt; das wurde bereits verschiedentlich betont. Ich habe bisher gemeint, gerade diejenigen, welche hinter diesem Postulat stehen, wollten sich der EU anpassen und nicht Sonderzüglein fahren. Und hier, ausgerechnet hier, will man nun ein Sonderzüglein mit Sonderrecht fahren. Wir als Schweiz schaffen uns damit nur Probleme. Ich will nochmals festhalten, dass die Beschreitung des Weges der gleichen Prämien der Zusatzversicherung sicher die Konsequenz hätte, dass sich viele Leute künftig im nahen Ausland günstiger versichern würden. Die Leute würden den neuen und erhöhten Prämien ganz einfach ausweichen. Das hiesse Geschäftseinbussen, und weitere Arbeitsplätze würden dadurch gefährdet. Ich appelliere an Sie, dies nicht zu tun. Das Postulat zeitigte also auch völlig unerwünschte arbeitsmarktliche Auswirkungen, wenn es dereinst einmal verwirklicht werden sollte. Wenn wir dieses Postulat heute überweisen, zweifle ich nicht daran, dass das praktisch der Überweisung einer Motion gleichkommt und dass der Inhalt des Vorstosses schliesslich verwirklicht wird. Ich bitte Sie also, hier einen Riegel vorzuschieben und nicht das Gesetz indirekt mit diesem Postulat weiter zu belasten. Dieses Gesetz ist ohnehin schon überlastet Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi bittet Sie deshalb sehr inständig, das Postulat nicht zu überweisen. Rychen Albrecht (V, BE): Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Schweiz in Europa mit diesem neuen Privatversicherungsrecht völlig alleine dastehen würde, wenn dieses Postulat später einmal verwirklicht würde. Was das für Konsequenzen hätte, wurde hier schon aufgezeigt; ich muss nicht noch einmal darauf eintreten. Ich möchte aber auf folgendes hinweisen: Wir haben bei diesem Gesetz einen Grundsatzentscheid getroffen, der lautet: obligatorische Grundversicherung mit einer sehr starken Solidarität zwischen Jung und Alt, Mann und Frau. Dies bedeutet gleiche Prämien für Mann und Frau, bei einer ausgebauten, sehr stark auf Solidarität beruhenden Grundversicherung: Für die Frauen ist dies zu Recht ein Fortschritt; der grosse Teil aller Versicherungsprobleme liegt in der Grundversicherung. Der zweite Grundgedanke: Alles, was darüber hinausgeht, ist in der Zusatzversicherung zu regeln. Die Zusatzversicherung bezeichne ich, nehmen Sie mir das nicht übel, als Luxusversicherung. Wer also besser liegen will, wer den besseren Arzt will, wer noch diese Zusatzleistung will, wer noch jenes will, der soll es haben, aber er muss sich hier nach dem freien Markt orientieren und auch gewärtigen, dass weder der Staat noch der Prämienzahler der Grundversicherung Solidarität üben muss. Der Staat soll in diesen ausdrücklich freien Markt nicht eingreifen. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Frauen sagen: Wir sind gegenüber den Männern benachteiligt. Aber das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit Die andere Hälfte ist genausowichtig oder noch wichtiger. Sie nehmen nämlich in der Zusatzversicherung ein Problem heraus, indem Sie nur von Männern und Frauen reden, Sie reden aber in diesem Postulat nicht von Jung und Alt. Darf ich Ihnen das mit zwei Zahlen belegen? Wenn Sie in der Zusatzversicherung den freien Markt spielen lassen, dann ist das Verhältnis der Kosten in der Zusatzversicherung zwischen Mann und Frau in etwa 1 zu 1,3 oder 1 zu 1,4. Aber zwischen einem 20jährigen und einem 65jährigen ist es etwa 1 zu 8. Wenn Sie jetzt einen Entsolidarisierungseffekt herausnehmen, dann können Sie ganz zu Recht auch eine andere Forderung aufstellen: Man solle diese Solidarität in der Zusatzversicherung auch zwischen Jung und Alt herstellen. Davon steht im Postulat allerdings nichts. Mit diesem Postulat durchbrechen Sie den Grundsatzentscheid, den wir mit diesem Gesetz getroffen haben; es hat gar nichts damit zu tun, ob man für oder gegen die Frauenförderung ist. Frau Gonseth, der Markt wird für Sie noch einiges an Überraschungen bereithalten. Ich weiss, dass es Krankenkassen geben wird, die im verschärften Wettbewerb plötzlich daherkommen und in der Zusatzversicherung vielleicht für gewisse Altersgruppen gleiche Prämien für Mann und Frau anbieten werden. Es ist nämlich nicht verboten, das zu tun. Ihr Vorschlag geht aber in die Richtung, dass man die Versicherungen zwingen will. Damit erreichen Sie eine Entsolidarisierung, indem viele Leute, gerade Männer, sich im europäischen Ausland in der Zusatzversicherung versichern lassen werden. Sagen Sie dann nicht, das sei wiederum falsch gelaufen. Es ist so, dass der Markt stärker sein wird. Sie müssten, wenn Sie schon konsequent sein wollen, die gesamte Zusatzversicherung solidarisieren und nicht nur einen Teil herausnehmen, sonst funktioniert das System nicht mehr. Ich bitte Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen. Es setzt falsche Akzente. Die SVP-Fraktion kann hier auf keinen Fall zustimmen. Hafner Ursula (S, SH): Wir haben mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung die Prämiengleichheitfür Mann und Frau eingeführt, und zwar auch bei den Zusatzversicherungen, welche die Krankenkassen anbieten. Das war richtig so. Dazu haben wir einen Verfassungsauftrag, Herr Rychen. Leider haben wir ihn nicht für die Gleichstellung von alten und jungen Menschen. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung werden die Zusatzversicherungen klar von der Grundversicherung getrennt Andererseits wird nicht mehr zwischen Privatversicherungen und Krankenkassen unterschieden:
3. Das Postulat ist realpolitisch verfehlt. Ich glaube, das sollten auch die Befürworter des Postulates einsehen. Es ist in einem Land, wo 60 Prozent der Bevölkerung weniger als 100 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen, realpolitisch verfehlt Das Postulat führt nicht zum Ziel. Wenn wir die Vorschriften des Pri-- 2 of 5 -Postulat CSSS-CN 44 1 er mars 1994 vatrechts im Sinne des Postulates ändern, werden die Verträge im Ausland abgeschlossen. Mit anderen Worten: Das Postulat ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Zusammenfassend: Ich habe zwar alles Verständnis für die Gleichstellungsanliegen, wie sie vor allem auch von Frauen und von einer Minderheit der CVP vertreten werden. Hier geht es aber, wie dargelegt, nur vordergründig um ein Mann-Frau-Problem, es geht tatsächlich um eine Drittwirkungs-Doktrin, welche im Ergebnis auf eine Sozialisierung unserer Wirtschaft hinausläuft Und das wollen wir nicht. Das Postulat ist daher ebenso abzulehnen wie seinerzeit der Antrag auf direkte Änderung des KVG. Dormann Rosmarie (C, LU): Eine Minderheit unserer Fraktion hat sich gefragt, was im Zeitalter der Gleichstellung dagegen spricht, die Gleichstellung auch hier im überobligatorischen Bereich ernst zu nehmen und zu prüfen. Wir haben in der Schweiz eine grossmehrheitliche «Minderheit» - das sind die Frauen! Mir ist es ein Anliegen, dass sich auch die Frauen hinter diese Vorlage des Krankenversicherungsgesetzes stellen können. Im Zeitalter der Gleichstellung - wir machen nächste Woche Ernst mit dem Gleichstellungsgesetz - sollten wir wirklich die Möglichkeit wahrnehmen, diese Frage auch im Krankenversicherungsbereich zu prüfen. Es geht nur um die Prüfung. Ich bitte Sie, dieser Prüfung zuzustimmen. Keller Rudolf (D, BS): Ich nehme namens der SD/Lega-Fraktion nochmals kurz zur Frage der gleichen Prämien für Frau und Mann in der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung Stellung. Wir haben in der ersten Gesetzesberatungsrunde nach einer langen und intensiven Diskussion klar Stellung bezogen und entschieden. Aber wir scheinen es hier mit schlechten Verliererinnen und Verlierern zu tun zu haben. Es sei nochmals daran erinnert, dass ein solcher Entscheid einen Präjudizcharakter für andere Versicherungssparten haben dürfte. Bei vielen anderen Versicherungen haben die Frauen bisher von den günstigeren Prämien, die sie haben, profitiert Das könnte mit der Überweisung des Postulates ändern. Ich betone nochmals: Prämien sind nicht einfach Phantasieprodukte, sondern basieren auf seriösen mathematischen, yersicherungstechnischen Grundlagen. Das hätte mit der Überweisung dieses Postulates mit Sicherheit ein Ende. Neue Prämiengrundlagen müssten geschaffen werden. Wir würden die Weichen in eine völlig neue Richtung stellen. Ein absolutes Novum wäre auch der Eingriff ins Privatversicherungsrecht Ein schwerwiegender Eingriff, wie es ihn in Europa nirgends gibt; das wurde bereits verschiedentlich betont. Ich habe bisher gemeint, gerade diejenigen, welche hinter diesem Postulat stehen, wollten sich der EU anpassen und nicht Sonderzüglein fahren. Und hier, ausgerechnet hier, will man nun ein Sonderzüglein mit Sonderrecht fahren. Wir als Schweiz schaffen uns damit nur Probleme. Ich will nochmals festhalten, dass die Beschreitung des Weges der gleichen Prämien der Zusatzversicherung sicher die Konsequenz hätte, dass sich viele Leute künftig im nahen Ausland günstiger versichern würden. Die Leute würden den neuen und erhöhten Prämien ganz einfach ausweichen. Das hiesse Geschäftseinbussen, und weitere Arbeitsplätze würden dadurch gefährdet. Ich appelliere an Sie, dies nicht zu tun. Das Postulat zeitigte also auch völlig unerwünschte arbeitsmarktliche Auswirkungen, wenn es dereinst einmal verwirklicht werden sollte. Wenn wir dieses Postulat heute überweisen, zweifle ich nicht daran, dass das praktisch der Überweisung einer Motion gleichkommt und dass der Inhalt des Vorstosses schliesslich verwirklicht wird. Ich bitte Sie also, hier einen Riegel vorzuschieben und nicht das Gesetz indirekt mit diesem Postulat weiter zu belasten. Dieses Gesetz ist ohnehin schon überlastet Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi bittet Sie deshalb sehr inständig, das Postulat nicht zu überweisen. Rychen Albrecht (V, BE): Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Schweiz in Europa mit diesem neuen Privatversicherungsrecht völlig alleine dastehen würde, wenn dieses Postulat später einmal verwirklicht würde. Was das für Konsequenzen hätte, wurde hier schon aufgezeigt; ich muss nicht noch einmal darauf eintreten. Ich möchte aber auf folgendes hinweisen: Wir haben bei diesem Gesetz einen Grundsatzentscheid getroffen, der lautet: obligatorische Grundversicherung mit einer sehr starken Solidarität zwischen Jung und Alt, Mann und Frau. Dies bedeutet gleiche Prämien für Mann und Frau, bei einer ausgebauten, sehr stark auf Solidarität beruhenden Grundversicherung: Für die Frauen ist dies zu Recht ein Fortschritt; der grosse Teil aller Versicherungsprobleme liegt in der Grundversicherung. Der zweite Grundgedanke: Alles, was darüber hinausgeht, ist in der Zusatzversicherung zu regeln. Die Zusatzversicherung bezeichne ich, nehmen Sie mir das nicht übel, als Luxusversicherung. Wer also besser liegen will, wer den besseren Arzt will, wer noch diese Zusatzleistung will, wer noch jenes will, der soll es haben, aber er muss sich hier nach dem freien Markt orientieren und auch gewärtigen, dass weder der Staat noch der Prämienzahler der Grundversicherung Solidarität üben muss. Der Staat soll in diesen ausdrücklich freien Markt nicht eingreifen. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Frauen sagen: Wir sind gegenüber den Männern benachteiligt. Aber das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit Die andere Hälfte ist genausowichtig oder noch wichtiger. Sie nehmen nämlich in der Zusatzversicherung ein Problem heraus, indem Sie nur von Männern und Frauen reden, Sie reden aber in diesem Postulat nicht von Jung und Alt. Darf ich Ihnen das mit zwei Zahlen belegen? Wenn Sie in der Zusatzversicherung den freien Markt spielen lassen, dann ist das Verhältnis der Kosten in der Zusatzversicherung zwischen Mann und Frau in etwa 1 zu 1,3 oder 1 zu 1,4. Aber zwischen einem 20jährigen und einem 65jährigen ist es etwa 1 zu 8. Wenn Sie jetzt einen Entsolidarisierungseffekt herausnehmen, dann können Sie ganz zu Recht auch eine andere Forderung aufstellen: Man solle diese Solidarität in der Zusatzversicherung auch zwischen Jung und Alt herstellen. Davon steht im Postulat allerdings nichts. Mit diesem Postulat durchbrechen Sie den Grundsatzentscheid, den wir mit diesem Gesetz getroffen haben; es hat gar nichts damit zu tun, ob man für oder gegen die Frauenförderung ist. Frau Gonseth, der Markt wird für Sie noch einiges an Überraschungen bereithalten. Ich weiss, dass es Krankenkassen geben wird, die im verschärften Wettbewerb plötzlich daherkommen und in der Zusatzversicherung vielleicht für gewisse Altersgruppen gleiche Prämien für Mann und Frau anbieten werden. Es ist nämlich nicht verboten, das zu tun. Ihr Vorschlag geht aber in die Richtung, dass man die Versicherungen zwingen will. Damit erreichen Sie eine Entsolidarisierung, indem viele Leute, gerade Männer, sich im europäischen Ausland in der Zusatzversicherung versichern lassen werden. Sagen Sie dann nicht, das sei wiederum falsch gelaufen. Es ist so, dass der Markt stärker sein wird. Sie müssten, wenn Sie schon konsequent sein wollen, die gesamte Zusatzversicherung solidarisieren und nicht nur einen Teil herausnehmen, sonst funktioniert das System nicht mehr. Ich bitte Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen. Es setzt falsche Akzente. Die SVP-Fraktion kann hier auf keinen Fall zustimmen. Hafner Ursula (S, SH): Wir haben mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung die Prämiengleichheitfür Mann und Frau eingeführt, und zwar auch bei den Zusatzversicherungen, welche die Krankenkassen anbieten. Das war richtig so. Dazu haben wir einen Verfassungsauftrag, Herr Rychen. Leider haben wir ihn nicht für die Gleichstellung von alten und jungen Menschen. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung werden die Zusatzversicherungen klar von der Grundversicherung getrennt Andererseits wird nicht mehr zwischen Privatversicherungen und Krankenkassen unterschieden:
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I.März 1994 N 45 Interpellation Grossenbacher Beide können die staatlich subventionierte Grundversicherung anbieten. Dabei werden sich auch die Privatversicherungen im Bereich der Grundversicherung an das Prinzip der Prämiengleichheit für Frau und Mann halten müssen. Es wäre wirklich nicht zuviel verlangt, wenn sie dies auch bei den Zusatzversicherungen tun müssten. Der Bundesverfassungsartikel über die Gleichstellung von Mann und Frau verpflichtet uns dazu, in allen Bereichen geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Es kommt eben immer darauf an, Herr Keller Rudolf, wovon man bei mathematischen Berechnungen ausgeht. Die höheren Kosten, welche den Frauen in der Krankenversicherung angelastet werden, beruhen zu einem grossen Teil auf Kosten der Mutterschaft. Dafür ist immer auch ein Mann verantwortlich. Ein weiterer Grund für die höheren Krankenversicherungskosten liegt in unserem schweizerischen Sozialversicherungssystem, das auf die männliche Biographie ausgerichtet ist Die Unfallkosten der Männer werden in der Regel von der Unfallversicherung übernommen. Bei den Frauen bleiben sie oft an der Krankenversicherung hängen. Ein anderer Teil der Unfallund Gesundheitskosten der Männer geht auf das Konto der Militärversicherung. Auch die beiden Gutachten, die Frau Gonseth erwähnt hat, haben eindeutig festgestellt, dass gleiche Krankenkassenprämien zur Erfüllung des Gleichstellungsartikels der Bundesverfassung gehören. Nachdem Sie es abgelehnt haben, ungleiche Prämien bei den Zusatzversicherungen schon im Zusammenhang mit der Revision des KVG zu verhindern, sollten Sie mindestens mit diesem Postulat dem Bundesrat den Auftrag geben, dies am geeigneten Ort zu tun, nämlich in der Gesetzgebung über die Privatversicherung. Wir belasten damit dieses Gesetz überhaupt nicht, wie Herr Keller Rudolf behauptet Die Frauen, welche heute aufgrund des dringlichen Bundesbeschlusses die Prämiengleichheit bei der Zusatzversicherung kennen, müssen mit massiven Aufschlägen rechnen, wenn wir nichts dagegen unternehmen. Sie werden sich bei den nächsten Wahlen daran erinnern, wer die Vertragsfreiheit höher wertet als den Verfassungsauftrag für die Gleichstellung von Frau und Mann, für wen die Gleichstellung immer nur theoretisch etwas ist, wofür man Verständnis haben kann -wie Herr Baumberger es wieder signalisiert hat -, wem sie hingegen echt am Herzen liegt! Der sozialdemokratischen Fraktion ist die Gleichstellung von Frau und Mann ein echtes Anliegen. Sie wird deshalb dem Postulat der Kommissionsmehrheit zustimmen. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 58 Stimmen Dagegen 89 Stimmen #ST# 92.3033 Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Prestations complémentaires Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 1246-Voir année 1992, page 1246 Grossenbacher Ruth (C, SO): In meiner Interpellation verlange ich, dass der Bundesrat die automatische Auszahlung der Ergänzungsleistungen realisieren soll. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass er im Moment keine Schritte in Richtung Automatisierung einleiten wolle. Das System der Ergänzungsleistungen wurde bekanntlich geschaffen, um denjenigen Rentnern unter die Arme zu greifen bzw. diejenigen Rentner finanziell zu unterstützen, deren AHV-Bezüge für die lebensnotwendigen Ausgaben nicht reichen. Das ist positiv. Negativ dabei ist, dass sich der oder die Ergänzungsleistungsberechtigte persönlich um diese Zusatzleistung bemühen muss. Es ist für diese Menschen nicht nur aufwendig, sondern sehr demütigend, um Geld bitten zu müssen und so zu Bittstellern zu werden. Viele alte Menschen machen von ihrem Recht keinen Gebrauch; das beweisen Zahlen. Nach Schätzungen spart die öffentliche Hand jährlich 30 bis 35 Millionen Franken durch nicht bezogene Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; oder andersherum: Alten Männern und Frauen, die unter dem Existenzminimum leben, werden durch den Staat Millionen von Franken entzogen. Wo der Staat von Menschen Geld verlangt, weiss er sie immer zu finden. Der alte Mensch hat einen Anspruch darauf, dass ihn der Staat auch findet, wenn das Geld den umgekehrten Weg, also vom Staat zum alten Menschen, nehmen soll. Ich bitte den Bundesrat deshalb, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Ergänzungsleistungen den berechtigten Bezügern und Bezügerinnen automatisch ausbezahlt werden. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Le problème que vous avez posé, Madame Grossenbacher, est reconnu. Il avait été également soulevé par le dépôt de l'initiative parlementaire Zisyadis; à la suite de celle-ci, une commission mixte de liaison entre les autorités fiscales et les organes des prestations complémentaires a été mise sur pied. Cette commission mixte a élaboré une solution médiane qui a été bien accueillie par la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national. Les travaux se poursuivent maintenant dans le sens souhaité, également dans le cadre de la 3e révision des prestations complémentaires. J'aimerais vous rappeler les raisons pour lesquelles un automatisme total n'est pas réalisable ou ne nous a pas semblé opportun. Nous avons rencontré une résistance des autorités fiscales, qui craignent que les déclarations d'impôts ne soient plus remplies avec les mêmes scrupules et la même bonne volonté s'il surfit parfois de tomber en dessous d'un certain seuil pour pouvoir entrevoir un paiement en espèces. Deuxièmement, et cela me paraît beaucoup plus important, nous allons en rester pour les dix prochaines années à la période de taxation de deux ans. Nous n'avons donc pas un reflet régulier, actualisé, de la situation et, de ce fait, le système ne correspondrait pas à la réalité vécue par les gens. Nous risquons donc d'avoir des demandes en restitution pour des prestations complémentaires qui auraient été versées indûment, ce qui serait bien sûr encore beaucoup plus désagréable. Mais j'aimerais vous assurer-vous le savez par votre participation à la commission - que les contrôles qui ont été faits, je pense en particulier dans le canton du Valais, dans la ville de Zurich, dans la ville de Lausanne, montrent que le degré de connaissance des droits aux prestations complémentaires augmente de façon régulière. Le nombre de personnes dont on peut penser qu'elles y auraient droit, notamment de celles qui auraient droit à une somme importante et qui ne la demandent pas, est relativement faible. La solution que nous allons proposer accroît encore l'information. Elle permet, par un questionnaire simplifié rempli le cas échéant en même temps que la déclaration d'impôts, de faire valoir ce droit. Beaucoup de personnes pour lesquelles la déclaration d'impôt est elle-même déjà quelque chose de trop complexe se font aider par des services sociaux, par des syndicats, par des bénévoles qui mettent leurs connaissances à disposition. En liant l'envoi de ce questionnaire et l'envoi de la déclaration d'impôts, nous avons de très bonnes chances pour que des personnes qui y auraient droit, mais n'ont pas encore formulé de demande s'en rendent compte grâce aux résultats qu'elles ont sous les yeux dans leur déclaration d'impôts. Si elles se font conseiller, elles rempliront le questionnaire sous la dictée des services sociaux, des syndicats ou des autres bénévoles qui s'occupent de leur cas. Nous avons trouvé là une voie médiane, il faut l'essayer. Il faut bien sûr rester très vigilant: au cas où nous aurions l'impression que ce droit, qui appartient aux citoyennes et aux citoyens de ce pays, -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat SGK-NR (91.071) Krankenversicherung. Prämiengleichheit von Frau und Mann in der Zusatzversicherung Postulat CSSS-CN (91.071) Assurance-maladie. Egalité des primes entre hommes et femmes dans l'assurance complémentaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3007 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.03.1994 - 08:00 Date Data Seite 42-45 Page Pagina Ref. No 20 023 747 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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