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Entscheid

94-3007

Verwaltungsbehörden 01.03.1994 94.3007

1. März 1994Deutsch28 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Postulat ist verfassungsrechtlich unzulässig. Die Drittwirkung der Rechte der Bürger gegenüber dem Staat ist nach Doktrin und Praxis nur dort auf Personen des Privatrechts anzuwenden, wo sie in der Verfassung festgehalten wird. Das ist beispielsweise der Fall - wie gesagt wurde - bei Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung («gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit»). Dort gilt die Drittwirkung.

2.

Das Postulat ist sozialpolitisch unnötig. Kollege Eymann Christoph hat das als Sprecher der Minderheit dargelegt Die Prämiengleichheit ist in der Grundversicherung gewährleistet Wir haben das KVG in diesem Sinne revidiert; aber wir können nicht auch noch den Luxusbedarf subventionieren.

3. Das Postulat ist realpolitisch verfehlt. Ich glaube, das sollten auch die Befürworter des Postulates einsehen. Es ist in einem Land, wo 60 Prozent der Bevölkerung weniger als 100 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen, realpolitisch verfehlt Das Postulat führt nicht zum Ziel. Wenn wir die Vorschriften des Pri-- 2 of 5 -Postulat CSSS-CN 44 1 er mars 1994 vatrechts im Sinne des Postulates ändern, werden die Verträge im Ausland abgeschlossen. Mit anderen Worten: Das Postulat ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Zusammenfassend: Ich habe zwar alles Verständnis für die Gleichstellungsanliegen, wie sie vor allem auch von Frauen und von einer Minderheit der CVP vertreten werden. Hier geht es aber, wie dargelegt, nur vordergründig um ein Mann-Frau-Problem, es geht tatsächlich um eine Drittwirkungs-Doktrin, welche im Ergebnis auf eine Sozialisierung unserer Wirtschaft hinausläuft Und das wollen wir nicht. Das Postulat ist daher ebenso abzulehnen wie seinerzeit der Antrag auf direkte Änderung des KVG. Dormann Rosmarie (C, LU): Eine Minderheit unserer Fraktion hat sich gefragt, was im Zeitalter der Gleichstellung dagegen spricht, die Gleichstellung auch hier im überobligatorischen Bereich ernst zu nehmen und zu prüfen. Wir haben in der Schweiz eine grossmehrheitliche «Minderheit» - das sind die Frauen! Mir ist es ein Anliegen, dass sich auch die Frauen hinter diese Vorlage des Krankenversicherungsgesetzes stellen können. Im Zeitalter der Gleichstellung - wir machen nächste Woche Ernst mit dem Gleichstellungsgesetz - sollten wir wirklich die Möglichkeit wahrnehmen, diese Frage auch im Krankenversicherungsbereich zu prüfen. Es geht nur um die Prüfung. Ich bitte Sie, dieser Prüfung zuzustimmen. Keller Rudolf (D, BS): Ich nehme namens der SD/Lega-Fraktion nochmals kurz zur Frage der gleichen Prämien für Frau und Mann in der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung Stellung. Wir haben in der ersten Gesetzesberatungsrunde nach einer langen und intensiven Diskussion klar Stellung bezogen und entschieden. Aber wir scheinen es hier mit schlechten Verliererinnen und Verlierern zu tun zu haben. Es sei nochmals daran erinnert, dass ein solcher Entscheid einen Präjudizcharakter für andere Versicherungssparten haben dürfte. Bei vielen anderen Versicherungen haben die Frauen bisher von den günstigeren Prämien, die sie haben, profitiert Das könnte mit der Überweisung des Postulates ändern. Ich betone nochmals: Prämien sind nicht einfach Phantasieprodukte, sondern basieren auf seriösen mathematischen, yersicherungstechnischen Grundlagen. Das hätte mit der Überweisung dieses Postulates mit Sicherheit ein Ende. Neue Prämiengrundlagen müssten geschaffen werden. Wir würden die Weichen in eine völlig neue Richtung stellen. Ein absolutes Novum wäre auch der Eingriff ins Privatversicherungsrecht Ein schwerwiegender Eingriff, wie es ihn in Europa nirgends gibt; das wurde bereits verschiedentlich betont. Ich habe bisher gemeint, gerade diejenigen, welche hinter diesem Postulat stehen, wollten sich der EU anpassen und nicht Sonderzüglein fahren. Und hier, ausgerechnet hier, will man nun ein Sonderzüglein mit Sonderrecht fahren. Wir als Schweiz schaffen uns damit nur Probleme. Ich will nochmals festhalten, dass die Beschreitung des Weges der gleichen Prämien der Zusatzversicherung sicher die Konsequenz hätte, dass sich viele Leute künftig im nahen Ausland günstiger versichern würden. Die Leute würden den neuen und erhöhten Prämien ganz einfach ausweichen. Das hiesse Geschäftseinbussen, und weitere Arbeitsplätze würden dadurch gefährdet. Ich appelliere an Sie, dies nicht zu tun. Das Postulat zeitigte also auch völlig unerwünschte arbeitsmarktliche Auswirkungen, wenn es dereinst einmal verwirklicht werden sollte. Wenn wir dieses Postulat heute überweisen, zweifle ich nicht daran, dass das praktisch der Überweisung einer Motion gleichkommt und dass der Inhalt des Vorstosses schliesslich verwirklicht wird. Ich bitte Sie also, hier einen Riegel vorzuschieben und nicht das Gesetz indirekt mit diesem Postulat weiter zu belasten. Dieses Gesetz ist ohnehin schon überlastet Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi bittet Sie deshalb sehr inständig, das Postulat nicht zu überweisen. Rychen Albrecht (V, BE): Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Schweiz in Europa mit diesem neuen Privatversicherungsrecht völlig alleine dastehen würde, wenn dieses Postulat später einmal verwirklicht würde. Was das für Konsequenzen hätte, wurde hier schon aufgezeigt; ich muss nicht noch einmal darauf eintreten. Ich möchte aber auf folgendes hinweisen: Wir haben bei diesem Gesetz einen Grundsatzentscheid getroffen, der lautet: obligatorische Grundversicherung mit einer sehr starken Solidarität zwischen Jung und Alt, Mann und Frau. Dies bedeutet gleiche Prämien für Mann und Frau, bei einer ausgebauten, sehr stark auf Solidarität beruhenden Grundversicherung: Für die Frauen ist dies zu Recht ein Fortschritt; der grosse Teil aller Versicherungsprobleme liegt in der Grundversicherung. Der zweite Grundgedanke: Alles, was darüber hinausgeht, ist in der Zusatzversicherung zu regeln. Die Zusatzversicherung bezeichne ich, nehmen Sie mir das nicht übel, als Luxusversicherung. Wer also besser liegen will, wer den besseren Arzt will, wer noch diese Zusatzleistung will, wer noch jenes will, der soll es haben, aber er muss sich hier nach dem freien Markt orientieren und auch gewärtigen, dass weder der Staat noch der Prämienzahler der Grundversicherung Solidarität üben muss. Der Staat soll in diesen ausdrücklich freien Markt nicht eingreifen. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Frauen sagen: Wir sind gegenüber den Männern benachteiligt. Aber das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit Die andere Hälfte ist genausowichtig oder noch wichtiger. Sie nehmen nämlich in der Zusatzversicherung ein Problem heraus, indem Sie nur von Männern und Frauen reden, Sie reden aber in diesem Postulat nicht von Jung und Alt. Darf ich Ihnen das mit zwei Zahlen belegen? Wenn Sie in der Zusatzversicherung den freien Markt spielen lassen, dann ist das Verhältnis der Kosten in der Zusatzversicherung zwischen Mann und Frau in etwa 1 zu 1,3 oder 1 zu 1,4. Aber zwischen einem 20jährigen und einem 65jährigen ist es etwa 1 zu 8. Wenn Sie jetzt einen Entsolidarisierungseffekt herausnehmen, dann können Sie ganz zu Recht auch eine andere Forderung aufstellen: Man solle diese Solidarität in der Zusatzversicherung auch zwischen Jung und Alt herstellen. Davon steht im Postulat allerdings nichts. Mit diesem Postulat durchbrechen Sie den Grundsatzentscheid, den wir mit diesem Gesetz getroffen haben; es hat gar nichts damit zu tun, ob man für oder gegen die Frauenförderung ist. Frau Gonseth, der Markt wird für Sie noch einiges an Überraschungen bereithalten. Ich weiss, dass es Krankenkassen geben wird, die im verschärften Wettbewerb plötzlich daherkommen und in der Zusatzversicherung vielleicht für gewisse Altersgruppen gleiche Prämien für Mann und Frau anbieten werden. Es ist nämlich nicht verboten, das zu tun. Ihr Vorschlag geht aber in die Richtung, dass man die Versicherungen zwingen will. Damit erreichen Sie eine Entsolidarisierung, indem viele Leute, gerade Männer, sich im europäischen Ausland in der Zusatzversicherung versichern lassen werden. Sagen Sie dann nicht, das sei wiederum falsch gelaufen. Es ist so, dass der Markt stärker sein wird. Sie müssten, wenn Sie schon konsequent sein wollen, die gesamte Zusatzversicherung solidarisieren und nicht nur einen Teil herausnehmen, sonst funktioniert das System nicht mehr. Ich bitte Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen. Es setzt falsche Akzente. Die SVP-Fraktion kann hier auf keinen Fall zustimmen. Hafner Ursula (S, SH): Wir haben mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung die Prämiengleichheitfür Mann und Frau eingeführt, und zwar auch bei den Zusatzversicherungen, welche die Krankenkassen anbieten. Das war richtig so. Dazu haben wir einen Verfassungsauftrag, Herr Rychen. Leider haben wir ihn nicht für die Gleichstellung von alten und jungen Menschen. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung werden die Zusatzversicherungen klar von der Grundversicherung getrennt Andererseits wird nicht mehr zwischen Privatversicherungen und Krankenkassen unterschieden:

3. Das Postulat ist realpolitisch verfehlt. Ich glaube, das sollten auch die Befürworter des Postulates einsehen. Es ist in einem Land, wo 60 Prozent der Bevölkerung weniger als 100 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen, realpolitisch verfehlt Das Postulat führt nicht zum Ziel. Wenn wir die Vorschriften des Pri-- 2 of 5 -Postulat CSSS-CN 44 1 er mars 1994 vatrechts im Sinne des Postulates ändern, werden die Verträge im Ausland abgeschlossen. Mit anderen Worten: Das Postulat ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Zusammenfassend: Ich habe zwar alles Verständnis für die Gleichstellungsanliegen, wie sie vor allem auch von Frauen und von einer Minderheit der CVP vertreten werden. Hier geht es aber, wie dargelegt, nur vordergründig um ein Mann-Frau-Problem, es geht tatsächlich um eine Drittwirkungs-Doktrin, welche im Ergebnis auf eine Sozialisierung unserer Wirtschaft hinausläuft Und das wollen wir nicht. Das Postulat ist daher ebenso abzulehnen wie seinerzeit der Antrag auf direkte Änderung des KVG. Dormann Rosmarie (C, LU): Eine Minderheit unserer Fraktion hat sich gefragt, was im Zeitalter der Gleichstellung dagegen spricht, die Gleichstellung auch hier im überobligatorischen Bereich ernst zu nehmen und zu prüfen. Wir haben in der Schweiz eine grossmehrheitliche «Minderheit» - das sind die Frauen! Mir ist es ein Anliegen, dass sich auch die Frauen hinter diese Vorlage des Krankenversicherungsgesetzes stellen können. Im Zeitalter der Gleichstellung - wir machen nächste Woche Ernst mit dem Gleichstellungsgesetz - sollten wir wirklich die Möglichkeit wahrnehmen, diese Frage auch im Krankenversicherungsbereich zu prüfen. Es geht nur um die Prüfung. Ich bitte Sie, dieser Prüfung zuzustimmen. Keller Rudolf (D, BS): Ich nehme namens der SD/Lega-Fraktion nochmals kurz zur Frage der gleichen Prämien für Frau und Mann in der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung Stellung. Wir haben in der ersten Gesetzesberatungsrunde nach einer langen und intensiven Diskussion klar Stellung bezogen und entschieden. Aber wir scheinen es hier mit schlechten Verliererinnen und Verlierern zu tun zu haben. Es sei nochmals daran erinnert, dass ein solcher Entscheid einen Präjudizcharakter für andere Versicherungssparten haben dürfte. Bei vielen anderen Versicherungen haben die Frauen bisher von den günstigeren Prämien, die sie haben, profitiert Das könnte mit der Überweisung des Postulates ändern. Ich betone nochmals: Prämien sind nicht einfach Phantasieprodukte, sondern basieren auf seriösen mathematischen, yersicherungstechnischen Grundlagen. Das hätte mit der Überweisung dieses Postulates mit Sicherheit ein Ende. Neue Prämiengrundlagen müssten geschaffen werden. Wir würden die Weichen in eine völlig neue Richtung stellen. Ein absolutes Novum wäre auch der Eingriff ins Privatversicherungsrecht Ein schwerwiegender Eingriff, wie es ihn in Europa nirgends gibt; das wurde bereits verschiedentlich betont. Ich habe bisher gemeint, gerade diejenigen, welche hinter diesem Postulat stehen, wollten sich der EU anpassen und nicht Sonderzüglein fahren. Und hier, ausgerechnet hier, will man nun ein Sonderzüglein mit Sonderrecht fahren. Wir als Schweiz schaffen uns damit nur Probleme. Ich will nochmals festhalten, dass die Beschreitung des Weges der gleichen Prämien der Zusatzversicherung sicher die Konsequenz hätte, dass sich viele Leute künftig im nahen Ausland günstiger versichern würden. Die Leute würden den neuen und erhöhten Prämien ganz einfach ausweichen. Das hiesse Geschäftseinbussen, und weitere Arbeitsplätze würden dadurch gefährdet. Ich appelliere an Sie, dies nicht zu tun. Das Postulat zeitigte also auch völlig unerwünschte arbeitsmarktliche Auswirkungen, wenn es dereinst einmal verwirklicht werden sollte. Wenn wir dieses Postulat heute überweisen, zweifle ich nicht daran, dass das praktisch der Überweisung einer Motion gleichkommt und dass der Inhalt des Vorstosses schliesslich verwirklicht wird. Ich bitte Sie also, hier einen Riegel vorzuschieben und nicht das Gesetz indirekt mit diesem Postulat weiter zu belasten. Dieses Gesetz ist ohnehin schon überlastet Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi bittet Sie deshalb sehr inständig, das Postulat nicht zu überweisen. Rychen Albrecht (V, BE): Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Schweiz in Europa mit diesem neuen Privatversicherungsrecht völlig alleine dastehen würde, wenn dieses Postulat später einmal verwirklicht würde. Was das für Konsequenzen hätte, wurde hier schon aufgezeigt; ich muss nicht noch einmal darauf eintreten. Ich möchte aber auf folgendes hinweisen: Wir haben bei diesem Gesetz einen Grundsatzentscheid getroffen, der lautet: obligatorische Grundversicherung mit einer sehr starken Solidarität zwischen Jung und Alt, Mann und Frau. Dies bedeutet gleiche Prämien für Mann und Frau, bei einer ausgebauten, sehr stark auf Solidarität beruhenden Grundversicherung: Für die Frauen ist dies zu Recht ein Fortschritt; der grosse Teil aller Versicherungsprobleme liegt in der Grundversicherung. Der zweite Grundgedanke: Alles, was darüber hinausgeht, ist in der Zusatzversicherung zu regeln. Die Zusatzversicherung bezeichne ich, nehmen Sie mir das nicht übel, als Luxusversicherung. Wer also besser liegen will, wer den besseren Arzt will, wer noch diese Zusatzleistung will, wer noch jenes will, der soll es haben, aber er muss sich hier nach dem freien Markt orientieren und auch gewärtigen, dass weder der Staat noch der Prämienzahler der Grundversicherung Solidarität üben muss. Der Staat soll in diesen ausdrücklich freien Markt nicht eingreifen. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Frauen sagen: Wir sind gegenüber den Männern benachteiligt. Aber das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit Die andere Hälfte ist genausowichtig oder noch wichtiger. Sie nehmen nämlich in der Zusatzversicherung ein Problem heraus, indem Sie nur von Männern und Frauen reden, Sie reden aber in diesem Postulat nicht von Jung und Alt. Darf ich Ihnen das mit zwei Zahlen belegen? Wenn Sie in der Zusatzversicherung den freien Markt spielen lassen, dann ist das Verhältnis der Kosten in der Zusatzversicherung zwischen Mann und Frau in etwa 1 zu 1,3 oder 1 zu 1,4. Aber zwischen einem 20jährigen und einem 65jährigen ist es etwa 1 zu 8. Wenn Sie jetzt einen Entsolidarisierungseffekt herausnehmen, dann können Sie ganz zu Recht auch eine andere Forderung aufstellen: Man solle diese Solidarität in der Zusatzversicherung auch zwischen Jung und Alt herstellen. Davon steht im Postulat allerdings nichts. Mit diesem Postulat durchbrechen Sie den Grundsatzentscheid, den wir mit diesem Gesetz getroffen haben; es hat gar nichts damit zu tun, ob man für oder gegen die Frauenförderung ist. Frau Gonseth, der Markt wird für Sie noch einiges an Überraschungen bereithalten. Ich weiss, dass es Krankenkassen geben wird, die im verschärften Wettbewerb plötzlich daherkommen und in der Zusatzversicherung vielleicht für gewisse Altersgruppen gleiche Prämien für Mann und Frau anbieten werden. Es ist nämlich nicht verboten, das zu tun. Ihr Vorschlag geht aber in die Richtung, dass man die Versicherungen zwingen will. Damit erreichen Sie eine Entsolidarisierung, indem viele Leute, gerade Männer, sich im europäischen Ausland in der Zusatzversicherung versichern lassen werden. Sagen Sie dann nicht, das sei wiederum falsch gelaufen. Es ist so, dass der Markt stärker sein wird. Sie müssten, wenn Sie schon konsequent sein wollen, die gesamte Zusatzversicherung solidarisieren und nicht nur einen Teil herausnehmen, sonst funktioniert das System nicht mehr. Ich bitte Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen. Es setzt falsche Akzente. Die SVP-Fraktion kann hier auf keinen Fall zustimmen. Hafner Ursula (S, SH): Wir haben mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung die Prämiengleichheitfür Mann und Frau eingeführt, und zwar auch bei den Zusatzversicherungen, welche die Krankenkassen anbieten. Das war richtig so. Dazu haben wir einen Verfassungsauftrag, Herr Rychen. Leider haben wir ihn nicht für die Gleichstellung von alten und jungen Menschen. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung werden die Zusatzversicherungen klar von der Grundversicherung getrennt Andererseits wird nicht mehr zwischen Privatversicherungen und Krankenkassen unterschieden:

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I.März 1994 N 45 Interpellation Grossenbacher Beide können die staatlich subventionierte Grundversicherung anbieten. Dabei werden sich auch die Privatversicherungen im Bereich der Grundversicherung an das Prinzip der Prämiengleichheit für Frau und Mann halten müssen. Es wäre wirklich nicht zuviel verlangt, wenn sie dies auch bei den Zusatzversicherungen tun müssten. Der Bundesverfassungsartikel über die Gleichstellung von Mann und Frau verpflichtet uns dazu, in allen Bereichen geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Es kommt eben immer darauf an, Herr Keller Rudolf, wovon man bei mathematischen Berechnungen ausgeht. Die höheren Kosten, welche den Frauen in der Krankenversicherung angelastet werden, beruhen zu einem grossen Teil auf Kosten der Mutterschaft. Dafür ist immer auch ein Mann verantwortlich. Ein weiterer Grund für die höheren Krankenversicherungskosten liegt in unserem schweizerischen Sozialversicherungssystem, das auf die männliche Biographie ausgerichtet ist Die Unfallkosten der Männer werden in der Regel von der Unfallversicherung übernommen. Bei den Frauen bleiben sie oft an der Krankenversicherung hängen. Ein anderer Teil der Unfallund Gesundheitskosten der Männer geht auf das Konto der Militärversicherung. Auch die beiden Gutachten, die Frau Gonseth erwähnt hat, haben eindeutig festgestellt, dass gleiche Krankenkassenprämien zur Erfüllung des Gleichstellungsartikels der Bundesverfassung gehören. Nachdem Sie es abgelehnt haben, ungleiche Prämien bei den Zusatzversicherungen schon im Zusammenhang mit der Revision des KVG zu verhindern, sollten Sie mindestens mit diesem Postulat dem Bundesrat den Auftrag geben, dies am geeigneten Ort zu tun, nämlich in der Gesetzgebung über die Privatversicherung. Wir belasten damit dieses Gesetz überhaupt nicht, wie Herr Keller Rudolf behauptet Die Frauen, welche heute aufgrund des dringlichen Bundesbeschlusses die Prämiengleichheit bei der Zusatzversicherung kennen, müssen mit massiven Aufschlägen rechnen, wenn wir nichts dagegen unternehmen. Sie werden sich bei den nächsten Wahlen daran erinnern, wer die Vertragsfreiheit höher wertet als den Verfassungsauftrag für die Gleichstellung von Frau und Mann, für wen die Gleichstellung immer nur theoretisch etwas ist, wofür man Verständnis haben kann -wie Herr Baumberger es wieder signalisiert hat -, wem sie hingegen echt am Herzen liegt! Der sozialdemokratischen Fraktion ist die Gleichstellung von Frau und Mann ein echtes Anliegen. Sie wird deshalb dem Postulat der Kommissionsmehrheit zustimmen. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 58 Stimmen Dagegen 89 Stimmen #ST# 92.3033 Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Prestations complémentaires Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 1246-Voir année 1992, page 1246 Grossenbacher Ruth (C, SO): In meiner Interpellation verlange ich, dass der Bundesrat die automatische Auszahlung der Ergänzungsleistungen realisieren soll. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass er im Moment keine Schritte in Richtung Automatisierung einleiten wolle. Das System der Ergänzungsleistungen wurde bekanntlich geschaffen, um denjenigen Rentnern unter die Arme zu greifen bzw. diejenigen Rentner finanziell zu unterstützen, deren AHV-Bezüge für die lebensnotwendigen Ausgaben nicht reichen. Das ist positiv. Negativ dabei ist, dass sich der oder die Ergänzungsleistungsberechtigte persönlich um diese Zusatzleistung bemühen muss. Es ist für diese Menschen nicht nur aufwendig, sondern sehr demütigend, um Geld bitten zu müssen und so zu Bittstellern zu werden. Viele alte Menschen machen von ihrem Recht keinen Gebrauch; das beweisen Zahlen. Nach Schätzungen spart die öffentliche Hand jährlich 30 bis 35 Millionen Franken durch nicht bezogene Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; oder andersherum: Alten Männern und Frauen, die unter dem Existenzminimum leben, werden durch den Staat Millionen von Franken entzogen. Wo der Staat von Menschen Geld verlangt, weiss er sie immer zu finden. Der alte Mensch hat einen Anspruch darauf, dass ihn der Staat auch findet, wenn das Geld den umgekehrten Weg, also vom Staat zum alten Menschen, nehmen soll. Ich bitte den Bundesrat deshalb, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Ergänzungsleistungen den berechtigten Bezügern und Bezügerinnen automatisch ausbezahlt werden. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Le problème que vous avez posé, Madame Grossenbacher, est reconnu. Il avait été également soulevé par le dépôt de l'initiative parlementaire Zisyadis; à la suite de celle-ci, une commission mixte de liaison entre les autorités fiscales et les organes des prestations complémentaires a été mise sur pied. Cette commission mixte a élaboré une solution médiane qui a été bien accueillie par la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national. Les travaux se poursuivent maintenant dans le sens souhaité, également dans le cadre de la 3e révision des prestations complémentaires. J'aimerais vous rappeler les raisons pour lesquelles un automatisme total n'est pas réalisable ou ne nous a pas semblé opportun. Nous avons rencontré une résistance des autorités fiscales, qui craignent que les déclarations d'impôts ne soient plus remplies avec les mêmes scrupules et la même bonne volonté s'il surfit parfois de tomber en dessous d'un certain seuil pour pouvoir entrevoir un paiement en espèces. Deuxièmement, et cela me paraît beaucoup plus important, nous allons en rester pour les dix prochaines années à la période de taxation de deux ans. Nous n'avons donc pas un reflet régulier, actualisé, de la situation et, de ce fait, le système ne correspondrait pas à la réalité vécue par les gens. Nous risquons donc d'avoir des demandes en restitution pour des prestations complémentaires qui auraient été versées indûment, ce qui serait bien sûr encore beaucoup plus désagréable. Mais j'aimerais vous assurer-vous le savez par votre participation à la commission - que les contrôles qui ont été faits, je pense en particulier dans le canton du Valais, dans la ville de Zurich, dans la ville de Lausanne, montrent que le degré de connaissance des droits aux prestations complémentaires augmente de façon régulière. Le nombre de personnes dont on peut penser qu'elles y auraient droit, notamment de celles qui auraient droit à une somme importante et qui ne la demandent pas, est relativement faible. La solution que nous allons proposer accroît encore l'information. Elle permet, par un questionnaire simplifié rempli le cas échéant en même temps que la déclaration d'impôts, de faire valoir ce droit. Beaucoup de personnes pour lesquelles la déclaration d'impôt est elle-même déjà quelque chose de trop complexe se font aider par des services sociaux, par des syndicats, par des bénévoles qui mettent leurs connaissances à disposition. En liant l'envoi de ce questionnaire et l'envoi de la déclaration d'impôts, nous avons de très bonnes chances pour que des personnes qui y auraient droit, mais n'ont pas encore formulé de demande s'en rendent compte grâce aux résultats qu'elles ont sous les yeux dans leur déclaration d'impôts. Si elles se font conseiller, elles rempliront le questionnaire sous la dictée des services sociaux, des syndicats ou des autres bénévoles qui s'occupent de leur cas. Nous avons trouvé là une voie médiane, il faut l'essayer. Il faut bien sûr rester très vigilant: au cas où nous aurions l'impression que ce droit, qui appartient aux citoyennes et aux citoyens de ce pays, -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat SGK-NR (91.071) Krankenversicherung. Prämiengleichheit von Frau und Mann in der Zusatzversicherung Postulat CSSS-CN (91.071) Assurance-maladie. Egalité des primes entre hommes et femmes dans l'assurance complémentaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3007 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.03.1994 - 08:00 Date Data Seite 42-45 Page Pagina Ref. No 20 023 747 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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