94-3016
Verwaltungsbehörden 13.06.1994 94.3016
13. Juni 1994Deutsch6 min
Source admin.ch
Interpellation Reymond 646 13 juin 1994 hat Ich würde nicht ausschliessen, dass vielleicht in einzelnen Fällen, weil keine Kontrolle bestanden hat, weil das nicht aufeinander abgestimmt war, zuwenig oder vielleicht auch zuviel abgezogen worden ist. Diese Fragen werden wir in jedem einzelnen Fall im Verlauf eines Jahres untersuchen, weil wir jedes einzelne Dossier daraufhin untersuchen, ob die Angaben übereinstimmen. Aber wir können die Garantie geben: Es wird nichts ausbezahlt, auch beim Austritt nicht, ohne dass es von Hand definitiv überprüft worden ist. Diese Garantie kann ich Ihnen geben. Deshalb sind 20 bis 50 Millionen Franken eine Vorstellung, die ich aufgrund meiner Anschauung nicht teilen kann. Ich muss sagen: So langsam habe ich auch eine kleine Ahnung von Pensionskassen. Ich kümmere mich in der letzten Zeit auch sehr intensiv um diese Pensionskasse. Wir werden weitere Fortschritte machen. Wir werden aber auch gewisse zusätzliche Dinge tun müssen. #ST# 94.3016 Motion FK-SR Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Rechnungsmässige Verselbständigung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Motion CdF-CE Révision de la loi sur les finances de la Confédération. Indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1994 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rechnungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse in bezug auf die Rechnung der Eidgenossenschaft spätestens mit dem Voranschlag 1997 verwirklicht werden kann. Texte de la motion du 8 février 1994 Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédérales une révision de la loi sur les finances de la Confédération, en vue de réaliser l'indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance par rapport aux comptes de la Confédération, au plus tard dans le cadre du budget 1997. Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich kann mich sehr kurz fassen: Es geht um die rechnungsmässige Behandlung der EVK in der Staatsrechnung des Bundes. Aus ökonomischer Sicht gehört die EVK nicht zum Sektor der öffentlichen Haushalte, sondern zum Bereich der privaten Sozialversicherungen. Der von der EVK erzielte Einnahmenüberschuss ist mithin keine öffentliche Einnahme, sondern Ausfluss des für die zweite Säule massgeblichen Kapitaldeckungsverfahrens, nach welchem künftige Rentenleistungen durch Vorfinanzierung sicherzustellen sind. Es ist daher fachlich nicht richtig, wenn der Einnahmenüberschuss der EVK die Finanzrechnung des Bundes im entsprechenden Umfang verbessert. Das Ergebnis der Staatsrechnung wird in dieser Situation regelmässig zu gut dargestellt In der Erfolgsrechnung, die die Vermögensverschiebungen wiedergibt, erfolgt allerdings eine entsprechende Korrektur. Das wird jedoch kaum entsprechend wahrgenommen. Mit der Motion will die Finanzkommission den Bundesrat beauftragen, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rechnungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse in bezug auf die Rechnung der Eidgenossenschaft spätestens mit dem Voranschlag 1997 gewährleistet ist. Der Zeitpunkt 1997 wird deshalb gewählt, weil dannzumal eine grundlegende Sanierung der SBB-Finanzen vorgenommen werden soll. Dann kann man diese Bereinigung in einem Zug machen. Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Motion zu überweisen. Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist um so mehr bereit, diese Motion entgegenzunehmen, als wir das darin Verlangte vom Finanzdepartement her selber vorgeschlagen haben. Das System, das wir damit korrigieren, haben wir im Zusammenhang mit Vereda nur eingeführt, weil es das Parlament verlangte. Jetzt korrigieren wir das zurück. Die Korrektur erfolgt, wie der Sprecher der Finanzkommission es erwähnte, 1997 zusammen mit der Sanierung der SBB. Das wird für die Bundesfinanzen eine teure Geschichte werden. Hier wird wenigstens in bezug auf die Altlasten Transparenz hergestellt. Transparenz bei zukünftigen Lasten ist im Moment noch nicht gefragt. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3050 Interpellation Reymond MWSt-Verordnung. Aufrechterhaltung der Rolle der Schweiz im Edelsteinhandel Ordonnance sur la TVA. Sauvegarde de la place de la Suisse dans le négoce des pierres précieuses Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994 Der Edelsteinhandel und die damit verbundenen Tätigkeiten sind in der Schweiz von beträchtlicher Bedeutung. Während jedoch in unserem Lande im allgemeinen die Rohstoffimporte relativ gering sind und die Industrie sich aufgrund einer hohen Wertschöpfung entwickelte, verhält es sich bei den Edelsteinen umgekehrt: Hier ist die Schweiz ein Zentrum des Handels; die Edelsteine, deren Wert sehr hoch ist, werden alle eingeführt Wenn nun, wie es der Entwurf der Mehrwertsteuer-Verordnung vorsieht, die Mehrwertsteuer direkt bei der Einfuhr von Edelsteinen und Perlen fällig wird, ergeben sich daraus so beträchtliche, ja unerträgliche finanzielle Belastungen, dass die entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ihre heutige starke Position innerhalb der internationalen Konkurrenz kaum mehr beibehalten können. Gewisse Länder der Europäischen Union haben es verstanden, angesichts solcher Probleme bei der Mehrwertsteuer einen Ausgleich zwischen den Bestimmungen der Gemeinschaft und der Wahrung der Eigeninteressen ihrer Märkte zu finden. Dies geschah entweder über Steuerbefreiungen oder über die Erstreckung der Zahlungsfristen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass in der Schweiz zwar vor allem der Handel von Bedeutung ist, dass aber die Exporte in diesem Bereich 95 Prozent des Werts der Importe ausmachen; im Falle der Rohdiamanten, deren Handel von einem renommierten Unternehmen in Luzern betrieben wird, sogar
Erwägungen
100.
Prozent Beim Handel dieser Erzeugnisse, die im Ausland gekauft werden und wieder dorthin zurückkehren, werden die Erträge der Mehrwertsteuer also nicht von grosser Bedeutung sein. Angesichts der Wichtigkeit dieses Handels im Inland frage ich den Bundesrat an, ob er nicht der Ansicht ist, dass es unerlässlich ist, die betroffenen Firmen von der unverzüglichen Bezahlung der Mehrwertsteuer auf den Einfuhren von Edelsteinen im Zeitpunkt ihrer Einfuhr zu befreien; selbstverständlich müsste -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion FK-SR Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Rechnungsmässige Verselbständigung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Motion CdF-CE Révision de la loi sur les finances de la Confédération. Indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3016 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.06.1994 - 17:15 Date Data Seite 646-646 Page Pagina Ref. No 20 024 336 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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