94-3046
Verwaltungsbehörden 13.06.1994 94.3046
13. Juni 1994Deutsch8 min
Source admin.ch
13. Juni 1994 633 Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung AI. 2 II est valable jusqu'à l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral en faveur des zones économiques en redéploiement, mais au plus tard jusqu'au 30 juin 1996. Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Die Kommission ist bei Artikel 17 Absatz 1 mit dem Nationalrat dafür, den Bundesbeschluss als dringlich zu erklären. In Absatz 2 möchte sie jedoch, dass der Bundesbeschluss längstens zwei Jahre in Kraft bleiben kann. Sollte der neue Bundesbeschluss bereits vorher in Kraft treten können, soll der vorliegende Bundesbeschluss sofort ausser Kraft treten. Präsident: Über die Dringlichkeitsklausel in Absatz 1 werden wir später separat abstimmen. Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen Dagegen 4 Stimmen An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.3046 Interpellation Cavadini Jean Wie weiter nach dem Bonny-Beschluss? Quelle suite à l'arrêté Bonny? Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994 Am heutigen Tag läuft der Bonny-Beschluss aus. Dieses Instrument der Wirtschaftsförderung, welches wirtschaftlich schwachen Regionen die Bewältigung eines Teils ihrer Probleme ermöglichen sollte, muss weitergeführt werden; der Bundesrat kann die Unruhe in den von der Aufhebung dieser Massnahme betroffenen Regionen nicht ignorieren. Die Auswirkungen des Bundesbeschlusses sind evaluiert worden. Im Laufe von 15 Jahren wurden 10330 neue Arbeitsplätze geschaffen, und 502 Projekte mit einem Gesamtkostenumfang von 2,535 Milliarden Franken wurden in den wirtschaftlich schwächsten Regionen unseres Landes verwirklicht Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1.
Wann wird dem Parlament ein neuer Erlass unterbreitet, der den abgelaufenen Bonny-Beschluss ersetzt?
2.
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um zwischen dem 1. März 1994 und dem Inkrafttreten einer neuen Regelung für eine annehmbare Übergangslösung zu sorgen?
3.
Welche Prinzipien liegen den neuen Bestimmungen zugrunde, die den Bonny-Beschluss ersetzen sollen? Texte de l'interpellation du 28 février 1994 C'est aujourd'hui même qu'arrivé à échéance l'arrêté Bonny. Cet instrument de promotion économique créé pour permettre aux régions économiquement faibles de surmonter une partie de leurs difficultés doit trouver un prolongement; le Conseil fédéral ne saurait ignorer l'inquiétude des régions concernées par cette mesure. On a pu évaluer les effets de cette disposition. En 15 ans,
10.
330 emplois ont été créés, et 502 projets d'un coût total de 2,535 milliards ont été réalisés dans les régions les plus fragiles du pays. Nous demandons donc au Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
1.
Quand le Parlement sera-t-il saisi d'une nouvelle disposition remplaçant l'arrêté Bonny venu à échéance?
2.
Quelles mesures entend-il prendre pour assurer une transition acceptable entre le 1er mars 1994 et l'entrée en vigueur d'une nouvelle réglementation?
3. Quels seront les principes proposés dans les nouveaux instruments destinés à remplacer l'arrêté Bonny? Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Flückiger, Martin Jacques, Petitpierre, Reymond, Roth (6) Zurückgezogen - Retiré #ST# 93.029 Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung Impôt fédéral direct (LIFD). Modification de la loi Differenzen - Divergences Siehe Seite 309 hiervor - Voir page 309 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1994 Décision du Conseil national du 1 er juin 1994 Art.20Abs. 1 Bst.a;205a Antrag der Kommission Festhalten Art. 20 al. 1 let. a; 205a Proposition de la commission Maintenir Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Der Ihnen bekannte Streit um Worte geht hier über die Frage weiter, wie die heute steuerfreien Kapitalversicherungen, die auf der Basis von Einmaleinlagen abgeschlossen wurden, in Zukunft besteuert werden sollen. Der Nationalrat hat unsere Lösung - Steuerfreiheit nach mindestens zehnjähriger Laufzeit oder alternativ nach Erreichen des 60. Altersjahres - mit 82 zu 60 Stimmen abgelehnt Er hat, relativ knapp, mit 75 zu 68 Stimmen auch eine Zwischenlösung abgeblockt, die von einer Minderheit Kühne vorgeschlagen wurde und als Verständigungs- oder Kompromissformel wohl zweckmässig gewesen wäre. Wenn wir jetzt in diesem Stadium der Differenzbereinigung noch eine Lösung wollen, die vom bundesrätlichen Konzept abweicht und in jene Richtung geht, die wir bereits früher eingeschlagen haben - wir haben diesen Entscheid bereits mehrfach bestätigt, letztmals am 28. Februar 1994 -, führt der Weg zwingend über eine Einigungskonferenz. Dort wird auch eine Zwischenlösung im Sinne der Minderheit Kühne zu diskutieren sein, die von einer minimalen Vertragsdauer von fünf Jahren für die über Sechzigjährigen und im übrigen von einer mindestens zehnjährigen Vertragsdauer ausgeht Kommt keine Verständigung zustande, bleibt es bei der heutigen, unbefriedigenden Gesetzesformulierung. Wir würden es dem Bundesgericht überlassen, die strittigen Fragen zu klären. Noch glauben wir jedoch an ein positives Ergebnis in der Einigungskonferenz. In diesem Sinne beantragt Ihnen die WAK mit 8 zu 4 Stimmen, an unseren Beschlüssen festzuhalten. Nachdem wir materiell die zum Entscheid anstehenden Fragen hier im Saal mehrfach diskutiert haben, verzichte ich auf weitere Begründungen und verweise auf mein Votum vom 28. Februar 1994. Ich würde diese Begründungen jedoch nachholen, sollte es die Diskussion erforderlich machen. Der Fahne konnten Sie entnehmen, dass kein formeller Minderheitsantrag gestellt worden ist. Es besteht offenbar wenig-- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Cavadini Jean Wie weiter nach dem Bonny-Beschluss? Interpellation Cavadini Jean Quelle suite à l'arrêté Bonny? In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.06.1994 - 17:15 Date Data Seite 633-633 Page Pagina Ref. No 20 024 329 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
3. Quels seront les principes proposés dans les nouveaux instruments destinés à remplacer l'arrêté Bonny? Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Flückiger, Martin Jacques, Petitpierre, Reymond, Roth (6) Zurückgezogen - Retiré #ST# 93.029 Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung Impôt fédéral direct (LIFD). Modification de la loi Differenzen - Divergences Siehe Seite 309 hiervor - Voir page 309 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1994 Décision du Conseil national du 1 er juin 1994 Art.20Abs. 1 Bst.a;205a Antrag der Kommission Festhalten Art. 20 al. 1 let. a; 205a Proposition de la commission Maintenir Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Der Ihnen bekannte Streit um Worte geht hier über die Frage weiter, wie die heute steuerfreien Kapitalversicherungen, die auf der Basis von Einmaleinlagen abgeschlossen wurden, in Zukunft besteuert werden sollen. Der Nationalrat hat unsere Lösung - Steuerfreiheit nach mindestens zehnjähriger Laufzeit oder alternativ nach Erreichen des 60. Altersjahres - mit 82 zu 60 Stimmen abgelehnt Er hat, relativ knapp, mit 75 zu 68 Stimmen auch eine Zwischenlösung abgeblockt, die von einer Minderheit Kühne vorgeschlagen wurde und als Verständigungs- oder Kompromissformel wohl zweckmässig gewesen wäre. Wenn wir jetzt in diesem Stadium der Differenzbereinigung noch eine Lösung wollen, die vom bundesrätlichen Konzept abweicht und in jene Richtung geht, die wir bereits früher eingeschlagen haben - wir haben diesen Entscheid bereits mehrfach bestätigt, letztmals am 28. Februar 1994 -, führt der Weg zwingend über eine Einigungskonferenz. Dort wird auch eine Zwischenlösung im Sinne der Minderheit Kühne zu diskutieren sein, die von einer minimalen Vertragsdauer von fünf Jahren für die über Sechzigjährigen und im übrigen von einer mindestens zehnjährigen Vertragsdauer ausgeht Kommt keine Verständigung zustande, bleibt es bei der heutigen, unbefriedigenden Gesetzesformulierung. Wir würden es dem Bundesgericht überlassen, die strittigen Fragen zu klären. Noch glauben wir jedoch an ein positives Ergebnis in der Einigungskonferenz. In diesem Sinne beantragt Ihnen die WAK mit 8 zu 4 Stimmen, an unseren Beschlüssen festzuhalten. Nachdem wir materiell die zum Entscheid anstehenden Fragen hier im Saal mehrfach diskutiert haben, verzichte ich auf weitere Begründungen und verweise auf mein Votum vom 28. Februar 1994. Ich würde diese Begründungen jedoch nachholen, sollte es die Diskussion erforderlich machen. Der Fahne konnten Sie entnehmen, dass kein formeller Minderheitsantrag gestellt worden ist. Es besteht offenbar wenig-- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Cavadini Jean Wie weiter nach dem Bonny-Beschluss? Interpellation Cavadini Jean Quelle suite à l'arrêté Bonny? In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.06.1994 - 17:15 Date Data Seite 633-633 Page Pagina Ref. No 20 024 329 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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