Lexipedia

Entscheid

94-309-5

Verwaltungsbehörden 29.09.1994 94.309 5

29. September 1994Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Die Kommission befasste sich an ihrer Sitzung vom 28. Juni 1994 mit diesem Geschäft Sie ist vom Nutzen einer Mitgliedschaft beim ERO überzeugt: Dies ermöglicht der Schweiz, sich an den Fachorganen des CEPTzu beteiligen und so ihre Interessen im Bereich des europäischen Funkwesens zu vertreten, dies um so mehr, als unser Land seit dem Volksnein zum EWR-Beitritt von den EU-Tätigkeiten in diesem Bereich, in dem die internationale Koordination immer dringender wird, ausgeschlossen ist Gad/enf Ulrich (V, GR) présente au nom de la Commission des transports et des télécommunications (CTT) le rapport écrit suivant:

1.

Le Bureau Européen des Radiocommunications (BER) a été institué, tout d'abord à titre provisoire en mai 1991, dans le cadre de la Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (CEPT) en tant qu'instance chargée d'assister et de conseiller le Comité Européen des Radiocommunications. Ce Comité, l'un des organes de la CEPT, a pour fonction de déterminer les politiques à suivre en matière de radiocommunications ainsi que de coordonner les questions relatives à la gestion des fréquences, à la réglementation et à la technologie. La Suisse a adhéré en 1959 à la CEPT qui regroupe 36 pays européens et elle y joue dès lors un rôle non négligeable, puisqu'elle compte parmi les cinq pays qui ont le plus de poids dans la prise des décisions. Le BER est donc conçu comme un organe de conseil et d'expertise pour les questions de nature technique et administrative. Il constitue un centre permanent de compétences techniques en matière de radiocommunications qui est chargé d'entreprendre des analyses à long terme sur les besoins en fréquence à l'échelle européenne et d'assurer la liaison avec les autorités nationales compétentes ainsi qu'avec d'autres organisations internationales. La convention dont il est question ici a pour but de donner un statut permanent au BER qui est une organisation internationale dont le siège est à Copenhague (Danemark). La Suisse a signé la convention le 20 octobre 1993 sous réserve de ratification et son entrée en vigueur est prévu pour la fin de l'année 1994.

2.

La commission a traité cet objet lors de sa séance du 28 juin 1994. Elle s'est déclarée convaincue de l'utilité de la présence de la Suisse au sein du BER afin de lui permettre de participer aux travaux des organes spécialisés de la CEPT et ainsi de faire valoir ses intérêts dans le domaine des radiocommunications au niveau européen. Ceci d'autant plus que depuis le refus par le peuple suisse de l'adhésion à l'EEE, la Suisse ne participe plus aux travaux des instances communautaires dans ce domaine où la nécessité d'une coordination internationale se fait de plus en plus pressante. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss, mit dem der Bundesrat zur Ratifikation des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten ermächtigt wird, anzunehmen. Proposition de la commission La commission propose, à l'unanimité, d'accepter l'arrêté fédéral autorisant le Conseil fédéral à ratifier la Convention pour la création du Bureau Européen des Radiocommunications. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 21 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.3095 Interpellation Simmen UKW-Sendernetzplanung Plan des réseaux d'émetteurs OUC Wortlaut der Interpellation vom 9. März 1994 Regionalsendertragen, zusammen mit regionalen Zeitungen, wesentlich zur Schaffung und Erhaltung regionaler und kantonaler Identität bei. Je nachdem, wie die Sendegebiete eingeteilt sind, werden historisch gewachsene Einheiten gestärkt oder geschwächt. Vor allem Kantone mit langen Grenzen und schmaler Form wie z. B. der Kanton Solothurn laufen Gefahr, von verschiedenen Seiten zugedeckt zu werden. Die UKW-Sendernetzplanung hat deshalb eine Bedeutung, die weit über blosse Organisationsmassnahmen hinausgeht Die laufende Planung befasstsich in einer Phase l mitderSüdund Westschweiz. Diese Phase l hat jedoch auch grosse Auswirkungen auf die Phase II, indem verschiedene Sender über die Ränder des zu regelnden Gebietes hinausstrahlen. Damit wird die spätere Verteilung präjudiziert Ich stelle deshalb folgende Fragen: Ist der Bundesrat bereit,

1.

für solothurnische Gebiete eine A-Versorgung durch ein solothurnisches Radio zu garantieren, insbesondere für jene Gebiete, in denen Überschneidungen mit Gebieten der Regionen Biel und Bern nicht zu vermeiden sind;

2.

in Phase II der UKW-Sendernetzplanung das Gebiet des Jurasüdfusses als einheitlichen Kommunikationsraum zu behandeln, welcher die Gebiete innerhalb der solothurnischen Kantonsgrenzen von Grenchen bis Schönenwerd umfasst;

3.

diesen Kommunikationsraum als Versorgungsgebiet im Sinne von Artikel 22 Buchstabe a RTVG zu definieren;

4.

für das Schwarzbubenland ein Gebiet mit A-Versorgung festzulegen, das die Bezirke Dorneck und Thierstein umfasst? Texte de l'interpellation du 9 mars 1994 Lesemetteurs régionaux, comme les journaux régionaux d'ailleurs, contribuent de manière déterminanteàforgeretàmaintenirl'identitéd'une région et d'un canton. Enfonction de la répartition des zones desservies, les entités historiques se trouvent soit renforcées soit affaiblies. Ce sont surtout les cantons de forme étroite et allongée comme le canton de Soleure qui courent le risque d'être desservis par plusieurs émetteurs à la fois. La planification des réseaux des émetteurs OUC a donc une importance qui dépasse les seules mesures d'organisation. La planification en cours porte sur la phase I (ouest et sud de la Suisse). Cette phase I a cependant de grandes répercussions sur la phase II, en ce sens que plusieurs émetteurs émettent au-delà des régions dont il faut régler la couverture. Par conséquent, la répartition ultérieure en pâtira Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral: Est-il disposé:

1.

à garantir, grâce à une radio soleuroise, une couverture en zone A pour les territoires soleurois, notamment ceux où il est impossible d'éviter des chevauchements de diffusion avec les régions de Bienne et de Berne;

-- 1 of 3 --

29.

September 1994 965 Interpellation Simmen

2.

à considérer, dans la phase II de la planification des réseaux des émetteurs OUC, la région du pied du Jura comme un espace de communication uniforme qui englobe les territoires situés à l'intérieur des frontières cantonales soleuroises, de Granges à Schönenwerd;

3.

à définir cet espace de communication comme une zone de diffusion au sens de l'article 22 lettre a LRTV;

4. à définir, pour le Schwarzbubenland, un territoire qui corresponde à une zone de couverture A et qui comprenne les districts de Dorneck et de Thierstein? Mitunterzeichner-Cosignataires: Büttiker (1) Simmen Rosmarie (C, SO): In der Sommersession wurden im Ständerat aus zeitlichen Gründen praktisch keine persönlichen Vorstösse behandelt Das hat dazu geführt, dass meine Interpellation zu einem Zeitpunkt traktandiert ist, wo sich der Markt praktisch «verlaufen» hat Ich sage das ohne den geringsten Vorwurf an den Ratssekretär, der ja nicht für die Anzahl der Vorstösse, sondern lediglich für deren Unterbringung auf der Traktandenliste verantwortlich ist. Ich möchte jetzt diese Interpellation trotzdem kurz begründen. Ihr Inhalt ist auch durch den inzwischen erfolgten Beschluss des Bundesrates nicht obsolet geworden. Es geht in meiner Interpellation um die Ausgestaltung der Gebiete für die Lokalradioversorgung. Diese Ausgestaltung hat eine Bedeutung, die weit über die rein technische Zuteilung von elektromagnetischen Wellenbereichen hinausgeht. Sie ist von grosser politischer und auch kultureller Bedeutung für die Kantone und ihre Regionen. Es sind die Verhältnisse in meinem Kanton, die mich auf diese Problematik aufmerksam gemacht haben. In einer ersten Phase werden die Süd- und die Westschweiz in solche Sendegebiete eingeteilt Darüber hat der Bundesrat inzwischen entschieden, nämlich am 31. August 1994. Nun liegt der Kanton Solothurn aber weder in der Süd- noch in der Westschweiz. Und Sie könnten sich fragen, ob ich mich da nicht in Dinge einmische, die uns gar nicht betreffen, und mir Sorgen mache um Eier, die noch gar nicht gelegt sind. Es ist keines von beidem der Fall. Der Kanton Solothurn grenzt an die Westschweiz, und die Entscheidungen, die in der ersten Phase der Zuteilung getroffen werden, beeinflussen und präjudizieren die späteren. Daher kommt mein Interesse an einer Regelung, die den Kanton Solothurn nicht von vornherein benachteiligt und Zustände schafft, die nachher nicht mehr zu ändern sind. Die elektronischen Medien spielen heute für die Menschen eine ganz zentrale Rolle. Einerseits sind wir via Satellit und CNN mit der ganzen Welt verbunden, am anderen Ende der Gefühlsskala spielen die Lokalsender für das Heimatgefühl und die Nestwärme der Leute eine grosse Rolle. Es ist also wichtig, dass dieser Identitätsfaktor der Bevölkerung aller Landesteile zur Verfügung steht - das ist kein ausschliessliches Solothurner Problem. Alle Kantone mit ungünstigen topographischen Bedingungen haben hier Probleme. Ungünstige Bedingungen: Das müssen nicht unbedingt Berge, das kann auch eine bestimmte Form des Kantons sein. Dieser letztere Fall trifft für den Kanton Solothurn zu. Mit seiner zerrissenen Form und den verschiedensten, schmalen Kantonsteilen läuft der Kanton Gefahr, von allen Seiten elektronisch zugedeckt zu werden. Es ist also kein voreiliges Sorgen und Klagen, sondern weise Voraussicht, die mich dazu bewogen hat, den Bundesrat auf die Probleme, die entstehen könnten, aufmerksam zu machen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Interpellation, die bereits vom 11. Mai 1994 stammt, auf die Entscheidung verwiesen, die im kommenden Sommer - also im vergangenen Sommer - fallen solle. Ich bin nun gespannt auf die Antwort von Herrn Bundesrat Ogi, welche sicher die inzwischen eingetretenen Entwicklungen berücksichtigen wird. Ogi Adolf, Bundesrat: Frau Simmen hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrat am 31. August den ersten Teil der Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung erlassen hat Damit sind die künftigen Lokalradiogebiete im Süden, im Westen und im Norden des Landes definiert. In seinen Weisungen hat der Bundesrat zu Ihrer Frage 4 indirekt bereits Stellung genommen. Aufgrund unserer Beurteilung der Lage sind die Voraussetzungen für ein eigenständiges Lokalradio im Schwarzbubenland nicht gegeben. Das Schwarzbubenland bietet einem Lokalradio keine genügende wirtschaftliche Basis; dies hat bereits das Scheitern des Senders Studio B vor zwei Jahren gezeigt. Über den restlichen Teil des Kantons Solothurn wird der Bundesrat im zweiten Teil der Weisungen entscheiden. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten sind in vollem Gange. Frau Simmen wird sicher verstehen, dass wir heute noch keine verbindlichen Zusicherungen für ihren Kanton abgeben können, denn vorweggenommene Einzelentscheide gefährden die ganzheitliche Betrachtung und Beurteilung. Im Hinblick auf Frage 1 können wir aber versichern, dass ein künftiges Solothurner Lokalradio mindestens gleich gute technische Startchancen erhalten wird wie seine Konkurrenten. Zu den Fragen 2 und 3 kann ich sagen, dass der Bundesrat beim Entscheid über die Sendernetzplanung die Resultate früherer Anhörungen berücksichtigt hat Die Kantone sowie die meisten interessierten Organisationen wünschten, die heutige Lokalradiosituation nicht vollständig umzukrempeln, sondern behutsam auszubauen und behutsam zu verbessern. Diesen Grundsatz wird der Bundesrat auch bei der Ausarbeitung des zweiten Teils der Weisungen beherzigen. Generell darf ich noch anfügen, dass mein Departement hinsichtlich der Sendernetzplanung sehr enge Kontakte zum Kanton Solothurn unterhält. So hat bereits im Frühjahr dieses Jahres ein direkter Gedankenaustausch zwischen dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und der Solothurner Regierung stattgefunden. Wir kennen also das Problem der Solothurner Regierung. Noch ein Wort zur Frage, wie es weitergehen wird: Die Weisungen, die der Bundesrat nun erlassen hat, bilden die medienpolitischen Leitplanken für die PTT-Betriebe. Für die lokalen Versorgungsgebiete, die von den Weisungen betroffen sind, werden die PTT-Betriebe nun die entsprechenden frequenztechnischen Pläne aufstellen müssen. Anschliessend werden im Verlaufe dieses Herbstes die Lokalradiokonzessionen für jene Gebiete öffentlich ausgeschrieben. Die Konzessionierung erfolgt dann im Frühjahr 1995. Die zweite Hälfte der Versorgungsgebiete wird in einem Abstand von rund sechs Monaten im gleichen Verfahren behandelt werden. Das heisst, dass die öffentliche Ausschreibung für den grössten Teil des Kantons Solothurn voraussichtlich im Frühjahr 1995 erfolgen wird und die Konzessionierung dann etwa Ende 1995 vorgenommen werden kann. Simmen Rosmarie (C, SO): Ich möchte dem Bundesrat für die Antwort danken und kann bestätigen, dass die Kontakte zwischen dem Bakom und dem ganzen Kanton Solothurn in sehr erfreulicher und offener Atmosphäre stattfinden. Der Artikel 6 der neuen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung geht in eine Richtung, die auch unseren Anliegen durchaus entgegenkommt Es liegt mir aber daran, auch hier in diesem Saale festzuhalten, dass es nicht nur um eine Angelegenheit zwischen dem Kanton Solothurn, dessen Regierung und dem Bakom geht, sondern um eine Frage der regionalen und der kantonalen Betreuung auf elektronischem Gebiet, und dass es somit auch ein föderalistisches Anliegen ist. In diesem Sinne möchte ich noch einmal dem Bundesrat für die Antwort danken. Ich hoffe, dass sich in diesem Sinne und in dieser Richtung auch die Lösungen konkretisieren, und ich erkläre mich von der Antwort als befriedigt.

4. à définir, pour le Schwarzbubenland, un territoire qui corresponde à une zone de couverture A et qui comprenne les districts de Dorneck et de Thierstein? Mitunterzeichner-Cosignataires: Büttiker (1) Simmen Rosmarie (C, SO): In der Sommersession wurden im Ständerat aus zeitlichen Gründen praktisch keine persönlichen Vorstösse behandelt Das hat dazu geführt, dass meine Interpellation zu einem Zeitpunkt traktandiert ist, wo sich der Markt praktisch «verlaufen» hat Ich sage das ohne den geringsten Vorwurf an den Ratssekretär, der ja nicht für die Anzahl der Vorstösse, sondern lediglich für deren Unterbringung auf der Traktandenliste verantwortlich ist. Ich möchte jetzt diese Interpellation trotzdem kurz begründen. Ihr Inhalt ist auch durch den inzwischen erfolgten Beschluss des Bundesrates nicht obsolet geworden. Es geht in meiner Interpellation um die Ausgestaltung der Gebiete für die Lokalradioversorgung. Diese Ausgestaltung hat eine Bedeutung, die weit über die rein technische Zuteilung von elektromagnetischen Wellenbereichen hinausgeht. Sie ist von grosser politischer und auch kultureller Bedeutung für die Kantone und ihre Regionen. Es sind die Verhältnisse in meinem Kanton, die mich auf diese Problematik aufmerksam gemacht haben. In einer ersten Phase werden die Süd- und die Westschweiz in solche Sendegebiete eingeteilt Darüber hat der Bundesrat inzwischen entschieden, nämlich am 31. August 1994. Nun liegt der Kanton Solothurn aber weder in der Süd- noch in der Westschweiz. Und Sie könnten sich fragen, ob ich mich da nicht in Dinge einmische, die uns gar nicht betreffen, und mir Sorgen mache um Eier, die noch gar nicht gelegt sind. Es ist keines von beidem der Fall. Der Kanton Solothurn grenzt an die Westschweiz, und die Entscheidungen, die in der ersten Phase der Zuteilung getroffen werden, beeinflussen und präjudizieren die späteren. Daher kommt mein Interesse an einer Regelung, die den Kanton Solothurn nicht von vornherein benachteiligt und Zustände schafft, die nachher nicht mehr zu ändern sind. Die elektronischen Medien spielen heute für die Menschen eine ganz zentrale Rolle. Einerseits sind wir via Satellit und CNN mit der ganzen Welt verbunden, am anderen Ende der Gefühlsskala spielen die Lokalsender für das Heimatgefühl und die Nestwärme der Leute eine grosse Rolle. Es ist also wichtig, dass dieser Identitätsfaktor der Bevölkerung aller Landesteile zur Verfügung steht - das ist kein ausschliessliches Solothurner Problem. Alle Kantone mit ungünstigen topographischen Bedingungen haben hier Probleme. Ungünstige Bedingungen: Das müssen nicht unbedingt Berge, das kann auch eine bestimmte Form des Kantons sein. Dieser letztere Fall trifft für den Kanton Solothurn zu. Mit seiner zerrissenen Form und den verschiedensten, schmalen Kantonsteilen läuft der Kanton Gefahr, von allen Seiten elektronisch zugedeckt zu werden. Es ist also kein voreiliges Sorgen und Klagen, sondern weise Voraussicht, die mich dazu bewogen hat, den Bundesrat auf die Probleme, die entstehen könnten, aufmerksam zu machen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Interpellation, die bereits vom 11. Mai 1994 stammt, auf die Entscheidung verwiesen, die im kommenden Sommer - also im vergangenen Sommer - fallen solle. Ich bin nun gespannt auf die Antwort von Herrn Bundesrat Ogi, welche sicher die inzwischen eingetretenen Entwicklungen berücksichtigen wird. Ogi Adolf, Bundesrat: Frau Simmen hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrat am 31. August den ersten Teil der Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung erlassen hat Damit sind die künftigen Lokalradiogebiete im Süden, im Westen und im Norden des Landes definiert. In seinen Weisungen hat der Bundesrat zu Ihrer Frage 4 indirekt bereits Stellung genommen. Aufgrund unserer Beurteilung der Lage sind die Voraussetzungen für ein eigenständiges Lokalradio im Schwarzbubenland nicht gegeben. Das Schwarzbubenland bietet einem Lokalradio keine genügende wirtschaftliche Basis; dies hat bereits das Scheitern des Senders Studio B vor zwei Jahren gezeigt. Über den restlichen Teil des Kantons Solothurn wird der Bundesrat im zweiten Teil der Weisungen entscheiden. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten sind in vollem Gange. Frau Simmen wird sicher verstehen, dass wir heute noch keine verbindlichen Zusicherungen für ihren Kanton abgeben können, denn vorweggenommene Einzelentscheide gefährden die ganzheitliche Betrachtung und Beurteilung. Im Hinblick auf Frage 1 können wir aber versichern, dass ein künftiges Solothurner Lokalradio mindestens gleich gute technische Startchancen erhalten wird wie seine Konkurrenten. Zu den Fragen 2 und 3 kann ich sagen, dass der Bundesrat beim Entscheid über die Sendernetzplanung die Resultate früherer Anhörungen berücksichtigt hat Die Kantone sowie die meisten interessierten Organisationen wünschten, die heutige Lokalradiosituation nicht vollständig umzukrempeln, sondern behutsam auszubauen und behutsam zu verbessern. Diesen Grundsatz wird der Bundesrat auch bei der Ausarbeitung des zweiten Teils der Weisungen beherzigen. Generell darf ich noch anfügen, dass mein Departement hinsichtlich der Sendernetzplanung sehr enge Kontakte zum Kanton Solothurn unterhält. So hat bereits im Frühjahr dieses Jahres ein direkter Gedankenaustausch zwischen dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und der Solothurner Regierung stattgefunden. Wir kennen also das Problem der Solothurner Regierung. Noch ein Wort zur Frage, wie es weitergehen wird: Die Weisungen, die der Bundesrat nun erlassen hat, bilden die medienpolitischen Leitplanken für die PTT-Betriebe. Für die lokalen Versorgungsgebiete, die von den Weisungen betroffen sind, werden die PTT-Betriebe nun die entsprechenden frequenztechnischen Pläne aufstellen müssen. Anschliessend werden im Verlaufe dieses Herbstes die Lokalradiokonzessionen für jene Gebiete öffentlich ausgeschrieben. Die Konzessionierung erfolgt dann im Frühjahr 1995. Die zweite Hälfte der Versorgungsgebiete wird in einem Abstand von rund sechs Monaten im gleichen Verfahren behandelt werden. Das heisst, dass die öffentliche Ausschreibung für den grössten Teil des Kantons Solothurn voraussichtlich im Frühjahr 1995 erfolgen wird und die Konzessionierung dann etwa Ende 1995 vorgenommen werden kann. Simmen Rosmarie (C, SO): Ich möchte dem Bundesrat für die Antwort danken und kann bestätigen, dass die Kontakte zwischen dem Bakom und dem ganzen Kanton Solothurn in sehr erfreulicher und offener Atmosphäre stattfinden. Der Artikel 6 der neuen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung geht in eine Richtung, die auch unseren Anliegen durchaus entgegenkommt Es liegt mir aber daran, auch hier in diesem Saale festzuhalten, dass es nicht nur um eine Angelegenheit zwischen dem Kanton Solothurn, dessen Regierung und dem Bakom geht, sondern um eine Frage der regionalen und der kantonalen Betreuung auf elektronischem Gebiet, und dass es somit auch ein föderalistisches Anliegen ist. In diesem Sinne möchte ich noch einmal dem Bundesrat für die Antwort danken. Ich hoffe, dass sich in diesem Sinne und in dieser Richtung auch die Lösungen konkretisieren, und ich erkläre mich von der Antwort als befriedigt.

-- 2 of 3 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Simmen UKW-Sendernetzplanung Interpellation Simmen Plan des réseaux d'émetteurs OUC In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3095 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1994 - 08:00 Date Data Seite 964-965 Page Pagina Ref. No 20 024 745 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --