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Entscheid

94-3091

Verwaltungsbehörden 17.06.1994 94.3091

17. Juni 1994Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

30.

Ratsmitgliedern erstellt werden, sondern grundsätzlich das Ergebnis jeder Abstimmung ausgedruckt wird. Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 1. Juni 1994 Rapport écrit du Bureau du 1er juin 1994 Die Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse wurde bei der Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens wiederholt mit Anträgen zur Diskussion gestellt Der Nationalrat hat sich auf eine Lösung geeinigt, nach der das Abstimmungsergebnis «bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen und Abstimmungen über die Dringlichkeit oder wenn wenigstens 30 Ratsmitglieder dies schriftlich verlangen in Form einer gedruckten Namensliste» veröffentlicht wird (Art. 84aAbs. 2GRN). Von der Möglichkeit des Namensaufrufes ist seit der Einführung der elektronischen Anlage in der vergangenen Frühjahrssession wesentlich häufiger Gebrauch gemacht worden als früher. In 67 Fällen wurden Namenslisten ausgedruckt, wovon

23.

auf Verlangen von wenigstens 30 Ratsmitgliedern. In den Jahren 1992/93 gab es durchschnittlich 10, in den Jahren 1987 bis 1991 lediglich 4 Namensabstimmungen pro Session. Die Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfahren wurden mit der Einführung der elektronischen Abstimmungsanlage geändert und vorläufig für ein Jahr in Kraft gesetzt. Während dieser Zeit sollen die nötigen Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt werden. Eine definitive Inkraftsetzung erfolgt nach einer Überprüfung dieser Bestimmungen. In diese Prüfung kann auch das Anliegen der Motionärin mit einbezogen werden.

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Motion Grossenbacher 1186 N 17 juin 1994 Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses im Zusammenhang mit der definitiven Regelung der Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfahren zu behandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 94.3138 Motion Grossenbacher Förderung der Fernstudien auf Hochschulebene Cours universitaires par correspondance. Encouragement Wortlaut der Motion vom 17. März 1994 Der Bund wird beauftragt, die Entwicklung und den Betrieb von Fernstudien in der Schweiz mit geeigneten Massnahmen zu fördern. So sind entsprechende Massnahmen in der Botschaft des Bundesrates als Schwerpunkte der Wissenschaftsförderung des Bundes in den Jahren 1996 bis 1999 aufzunehmen. Mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz ist insbesondere abzuklären, welchen Beitrag die Universitäten und Hochschulen zur Förderung der Fernstudien leisten können. Texte de la motion du 17 mars 1994 La Confédération est chargée d'encourager, par des mesures adéquates, le développement et l'organisation de cours universitaires par correspondance en Suisse. Elle est ainsi appelée à inclure ces mesures dans le message du Conseil fédéral et à les considérer comme prioritaires dans le cadre des efforts qu'elle consentira dans les années 1996 à 1999 en vue de promouvoir le domaine scientifique. Elle décidera notamment avec la Conférence universitaire suisse de quel montant les universités et les hautes écoles peuvent s'acquitter en faveur de l'encouragement des cours par correspondance. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Berger, Bezzola, Bircher Peter, Bodenmann, Bonny, Bühlmann, Bundi, Caccia, Caspar-Hutter, Chevallaz, Columberg, Darbellay, David, Deiss, Dormann, Ducret, Engler, Epiney, Fasel, Fehr, Fischer-Sursee, Giezendanner, Gobet, Goll, Haering Binder, Herczog, Hess Otto, Hildbrand, Jöri, Keller Anton, Kern, Kühne, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Mamie, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Oehler, Robert, Rohrbasser, Ruckstuhl, Schmid Peter, Schmidhalter, ScherrerWerner, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steffen, Steiger Hans, Theubet, Vollmer, Wanner, Wyss William, Zbinden, Zölch (60) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Wie in den meisten anderen Lebensbereichen werden die enormen Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnologien immer stärker auch in der Bildung eingesetzt Sinnvoll angewandt können diese Möglichkeiten neben den herkömmlichen Methoden der Bildungsvermittlung sowohl aus der Sicht des einzelnen wie auch aus jener der ganzen Gesellschaft zweifellos von grossem Nutzen sein. Während sich das Fernstudienwesen im Ausland teilweise schon sehr stark entwickelt hat und längst als unentbehrlicher Bestandteil des jeweiligen Bildungssystems betrachtet wird, erfolgt bei uns diese Entwicklung erst ansatzweise und nur sehr zögerlich. Wenn man bedenkt, dass es hier um einen sehr zukunftsträchtigen Bereich des Bildungswesens geht, so muss uns dies beunruhigen. Die folgenden Hinweise mögen andeuten, welche Wichtigkeit dem Fernstudienwesen zukommt und weshalb seine rasche und entschiedene Förderung durch die öffentliche Hand geboten ist: - mit Fernstudiengängen kann angemessener und flexibler als mit dem traditionellen Angebot auf besondere Situationen eingegangen werden (etwa Zusatzausbildung für Frauen im Hinblick auf ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben; spezifisches Ansprechen von bildungsfernen Volksschichten); - Lehr- und Lernmittel und -methoden und vor allem auch die zeitliche Komponente können ganz verschiedenartig eingesetzt und damit entsprechend auch abgerufen werden; individuelles Lernen, das dem Lernfortschritt Rechnung trägt, kann sichergestellt werden; - ortsunabhängige Vermittlung von Bildungsangeboten wird inskünftig einen noch entscheidenden Kostenfaktor darstellen. Bei knappen finanziellen Mitteln mit den entsprechenden Auswirkungen auf das personelle und räumliche Angebot dürfte das Fernstudienwesen geradezu als idealer Partner erscheinen; - das Fernstudienwesen kann nicht nur entfernten Regionen im Inland einen attraktiven Bildungsmarkt eröffnen und damit einen wichtigen Faktor der schweizerischen Regionalpolitik bilden, sondern es eröffnet unserer Gesellschaft ebenso den internationalen Zugang zur Bildung. Letzteres ist gerade für das höhere Bildungswesen ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994 Die Entwicklung des Fernstudiums in der Schweiz muss eingehend geprüft werden, um in diesem Bereich sinnvoll und effizient mit finanziellen Mitteln unterstützend eingreifen zu können. Die Motion verlangt zu Recht geeignete Massnahmen, damit das höhere Bildungswesen der Schweiz noch besser auf die Ausbildungsbedürfnisse der Erwachsenen eingehen kann, seien diese nun in der Umschulung oder im beruflichen Wiedereinstieg. Pädagogische und technologische Innovationen in mehreren europäischen Ländern bestätigen eindeutig, dass mit Hilfe von Fernstudien Lehr- und Lernprozesse zeitlich effizienter und individueller abgewickelt werden können. Man konnte ebenfalls feststellen, dass damit die Ausbildungskosten besser in den Griff zu bekommen waren, dies vor allem dann, wenn sie unter den betroffenen Bereichen, dem öffentlichen und dem privaten Sektor, den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, partnerschaftlich aufgeteilt wurden. Die Einführung von Fernstudien für das gesamte höhere Bildungswesen der Schweiz - universitär und nichtuniversitär - wird zudem den Absolventen die berufliche Mobilität in Europa und den Zugang zum internationalen Arbeitsmarkt erleichtern. Wir sind der Meinung, dass in diesem Bereich die Einführung von Sondermassnahmen im Rahmen der Wissenschaftsförderungsbotschaft 1996-1999 zu eng und zu einschränkend wäre. Wir sind aber bereit, entsprechende Massnahmen in einem breiteren Rahmen zu prüfen. Insbesondere wären auch die im Aufbau befindlichen Fachhochschulen sowie die Erwachsenenbildung mit einzubeziehen. Wir schlagen dementsprechend vor, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Nabholz Ausdruck der Abstimmungsergebnisse Motion Nabholz Résultats des votes. Publication In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3091 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1185-1186 Page Pagina Ref. No 20 024 176 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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