94-3134
Verwaltungsbehörden 17.06.1994 94.3134
17. Juni 1994Deutsch17 min
Source admin.ch
Interpellation Brügger Cyrill 1242 N 17 juin 1994 hältnismässige Härte für die schwer betroffenen Menschen bedeuten. Ein Arbeitsbewilligungsstopp ist auch aus humanitären und wirtschaftlichen Gründen nicht zu verantworten. Deshalb frage ich den Bundesrat an:
Erwägungen
1.
ob er nicht auch der Auffassung ist, dass sich die Verhältnisse im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien seit der Beschlussfassung im Herbst 1991 grundlegend verändert haben und aus humanitären Gründen eine Überprüfung des damaligen Entscheides erfordern;
2.
ob er bereit ist, eine flexible, den humanitären Grundsätzen der Schweiz und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung tragende Übergangslösung zu treffen. Texte de l'interpellation du 3 mars 1994 En automne 1991, le Conseil fédéral a décidé d'exclure l'exYougoslavie des pays de recrutement traditionnels tels que les décrit l'article 8 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers (OLE). Pour éviter que ne se produisent des situations critiques, il a prévu une période transitoire de deux à trois ans, laquelle échoit le 1er novembre 1994. Il entend donc, de toute évidence, ne plus délivrer à partir de cette date de permis de travail de la catégorie A aux ressortissants des pays de l'exYougoslavie. L'arrêté du Conseil fédéral et son intention de ne plus accorder de permis de travail à ces personnes ont suscité incompréhension et mécontentement dans de larges milieux. En effet, si des personnes originaires de l'ex-Yougoslavie, ayant longtemps travaillé en Suisse où elles sont totalement intégrées, n'obtenaient plus de permis de travail, il en résulterait d'énormes difficultés pourtoute l'économie, notamment pour l'hôtellerie et le bâtiment L'activité économique de régions entières s'en trouverait ébranlée. Une mesure aussi draconienne pénaliserait d'autant plus ces individus qu'ils souffrent de la guerre et des pénuries incroyables qui sévissent dans plus d'une de ces républiques. C'est, pour des raisons humanitaires et économiques, faire preuve d'irresponsabilité que de ne plus leur accorder de permis de travail. Je pose donc au Conseil fédéral les deux questions suivantes:
1.
Ne pense-t-il pas comme moi que, depuis qu'il a adopté l'arrêté en question - soit en 1991 -, la situation a radicalement changé dans les pays de l'ex-Yougoslavie et qu'il doit, pour des raisons humanitaires, revoir sa décision?
2. Est-il disposé à adopter une solution transitoire qui soit souple et qui tienne compte des principes humanitaires de la Suisse et des impératifs économiques? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Blatter, Bühler Simeon, Bürgi, Dormann, Engler, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Hari, Hildbrand, Loeb François, Neuenschwander, Oehler, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmidhalter, Schnider, Seiler Hanspeter, Steinegger (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1994 Der Bundesrat hatinseinemBerichtvom15. Mai1991 zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik dargelegt, dass gesamtwirtschaftliche, europa- und integrationspolitische Gründe eine Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber dem EU- und Efta-Raum als unumgänglich erscheinen lassen. Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des im Bericht für die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften vorgestellten Dreikreisemodells wurden mit Entscheid vom 23. September 1991 die Gebiete des ehemaligen Jugoslawien dem äusseren Kreis zugeordnet Personen mit Jahres- oder Niederlassungsbewilligungen sind von diesem Entscheid nicht betroffen.
2. Est-il disposé à adopter une solution transitoire qui soit souple et qui tienne compte des principes humanitaires de la Suisse et des impératifs économiques? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Blatter, Bühler Simeon, Bürgi, Dormann, Engler, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Hari, Hildbrand, Loeb François, Neuenschwander, Oehler, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmidhalter, Schnider, Seiler Hanspeter, Steinegger (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1994 Der Bundesrat hatinseinemBerichtvom15. Mai1991 zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik dargelegt, dass gesamtwirtschaftliche, europa- und integrationspolitische Gründe eine Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber dem EU- und Efta-Raum als unumgänglich erscheinen lassen. Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des im Bericht für die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften vorgestellten Dreikreisemodells wurden mit Entscheid vom 23. September 1991 die Gebiete des ehemaligen Jugoslawien dem äusseren Kreis zugeordnet Personen mit Jahres- oder Niederlassungsbewilligungen sind von diesem Entscheid nicht betroffen.
1. Der Bundesrat ist im humanitären Bereich keinesfalls untätig geblieben. Nach der Zuordnung zum äusseren Kreis und der Einräumung einer Übergangsfrist zur Umsetzung dieser Massnahme wurde jugoslawischen Arbeitskräften sowie Touristen und anderen Besuchern aus den Kriegsgebieten der Verbleib in der Schweiz über den Ablauf ihrer Bewilligungen hinaus bis auf weiteres grosszügig gestattet Ihren Ehegatten, Eltern und Kindern wurde zudem die Einreise ermöglicht Diese Sonderregelung für besonders gefährdete Gruppen wurde laufend den veränderten Verhältnissen angepasst Mit zusätzlichen, gezielten humanitären Aufnahmeaktionen zugunsten von Kriegsvertriebenen und ehemaligen Kriegsgefangenen sowie mit der Not- und Wiederaufbauhilfe des Schweizer Katastrophenhilfekorps vor Ort wird weiterhin aktiv und im Rahmen der Möglichkeiten unseres Landes zur Linderung des menschlichen Leides in den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien beigetragen.
2. Am 31. Oktober 1994 läuft die im Entscheid vom 23. September 1991 gesetzte Übergangsfrist für die Zulassung von Arbeitskräften aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien aus. Aufgrund dessen dürften spätestens ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine Bewilligungen mehr an Saisonniers aus diesem Gebiet erteilt werden. Der Bundesrat will vorerst jedoch von dieser restriktiven Massnahme absehen. Zum einen möchte er dadurch den betroffenen Arbeitnehmern aufgrund der gegenwärtigen schwierigen Lage in ihrem Herkunftsland entgegenkommen. Zum anderen trägt er gleichzeitig den aktuellen Gegebenheiten und den Schwierigkeiten bei der Anpassung der Rekrutierungspraxis der Saisonwirtschaft Rechnung. Der Bundesrat hat deshalb ein Massnahmenpaket in Aussicht genommen, welches vor einem definitiven Entscheid den Kantonen, den politischen Parteien sowie den Spitzenverbänden der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zur Vernehmlassung unterbreitet worden ist Die Möglichkeit zur ordentlichen Umwandlung von Saison- in Jahresbewilligungen soll bis Ende 1994 bestehenbleiben. Dies gestattet es den Saisonniers, die noch vordem Bundesratsbeschluss von 1991 in die Schweiz eingereist sind, bis dahin unter den bisherigen Voraussetzungen eine Jahresbewilligung mit Familiennachzug zu erhalten. Die übrigen Arbeitnehmer aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien, die ordnungsgemäss zwischen dem 1. November 1993 und dem 31. Oktober 1994 mit einer Saisonbewilligung in der Schweiz gearbeitet haben, sollen im Jahre 1995 nochmals Saisonbewilligungen erhalten können, danach grundsätzlich nicht mehr. Für Härtefälle ist dannzumal eine angemessene Regelung zu treffen. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nurteilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 94.3134 Interpellation Brügger Cyrill Umgehung des Wirtschaftsembargos gegen Serbien durch Schweizer Firmen Inobservation par des entreprises suisses de l'embargo économique contre la Serbie Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1994 Offiziell hat die Schweiz im Juni 1992 die wirtschaftlichen Beziehungen mit Serbien unterbrochen und sich damit dem Wirtschaftsembargo der Uno angeschlossen. Meldungen zufolge versuchen Schweizer Firmen mit Erfolg, diese weltweit beachteten Wirtschaftssanktionen zu umgehen.
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17. Juni 1994 N 1243 Interpellation Brügger Cyrill Ich erlaube mir, dem Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu stellen:
1. Ist der Bundesrat darüber unterrichtet, dass Schweizer Firmen das Wirtschaftsembargo gegen Serbien umgehen?
2. Laut Aussenhandelsstatistik haben die Exporte nach Mazedonien in den Bereichen Maschinen, Elektronik, Farbstoffe, Zigaretten, Chemikalien, Kunstdünger gegenüber 1992 im letzten Jahr übermässig zugenommen. Wie erklärt sich der Bundesrat diese massive Zunahme, nachdem bekannt ist, dass der junge Staat Mazedonien nahe am wirtschaftlichen Ruin steht?
3. Im speziellen ist bekanntgeworden, dass die Handelsbeziehungen der Firmen Ciba, Basel, und Bezema, Montlingen, mit Mazedonien massiv zugenommen haben. Kann der Bundesrat diese Meldung bestätigen, und, wenn ja, wie ist diese Tatsache zu erklären?
4. Hat der Bundesrat Kenntnis von Meldungen über Verletzungen des Embargos, welche offenbar vom Embargo-Überwachungszentrum in Brüssel erstattet worden sind? Was geschieht mit solchen Meldungen? Wie werden diese weiterverfolgt und -je nachdem - geahndet?
5. Wie kann der Bundesrat garantieren, dass Endverbraucherzertifikate auf ihren Wahrheitsgehalt zuverlässig geprüft werden können?
6. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Aktivitäten von Zweig- und Aussenstellen zu überwachen, welche in der Schweiz die Interessen serbischer Handelsfirmen wahrnehmen?
7. Warum und unter welchen Bedingungen kann der Chemiekonzern Ciba nach wie vor in Belgrad eine offizielle Vertretung unterhalten?
8. Wie hoch schätzt der Bundesrat den aussenpolitischen Schaden ein, der durch die Verletzung des Uno-Embargos durch Schweizer Firmen entsteht? Texte de l'interpellation du 17 mars 1994 Officiellement, la Suisse a rompu ses relations économiques avec la Serbie en juin 1992 et, du même coup, elle s'est jointe à l'embargo économique décrété par l'ONU. Or, on rapporte que des entreprises suisses essaient, non sans succès, de contourner les sanctions décrétées, lesquelles sont respectées par nombre de pays. Dans ce contexte, je me permets d'adresser au Conseil fédéral les questions suivantes:
1. Est-il informé du fait que des entreprises suisses contournent les sanctions économiques imposées à la Serbie?
2. Les statistiques de notre commerce extérieur révèlent que nos exportations en Macédoine de machines, de matériel électronique, de colorants, de cigarettes, de produits et d'engrais chimiques ont enregistré l'an dernier une croissance très supérieure à celle de 1992. Comment le Conseil fédéral explique-t-il ce phénomène, vu que la jeune République de Macédoine est au bord de la ruine économique?
3. On a appris en particulier que les maisons Ciba, de Baie, et Bezema, Montlingen, avaient considérablement développé leurs échanges commerciaux avec la Macédoine. Le Conseil fédéral peut-il confirmer la nouvelle? Et si oui, comment explique-t-il ce fait?
4. Le Conseil fédéral a-t-il eu connaissance de cas de violation de l'embargo, cas qui sont, semble-t-il, communiqués par le centre de surveillance de l'embargo sis à Bruxelles? Qu'advient-il de ces communications? Quel est leur suivi et donnent-elles lieu, selon le cas, à des poursuites?
5. Comment le Conseil fédéral peut-il garantir que les certificats attestant l'identité du consommateur final d'un produit sont susceptibles de faire l'objet d'un contrôle fiable?
6. Comment peut-on, selon lui, surveiller les activités des services commerciaux extérieurs agissant dans notre pays pour le compte de firmes serbes?
7. Pourquoi et à quelles conditions la maison Ciba continue-telle à avoir une représentation officielle à Belgrade?
8. A combien estime-t-il les torts causés à la politique étrangère de notre pays par les violations, par des firmes suisses, de l'embargo décrété par l'ONU? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Béguelin, Borei François, Bundi, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Meyer Theo, Ruffy, Spielmann, Strahm Rudolf, Vollmer, Ziegler Jean, Züger (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Umgehungsgeschäfte gegen das Wirtschaftsembargo der Uno werden über Mittelsmänner getätigt, welche im Auftrag von Export-lmport-Handelsfirmen mit Hauptsitz in Belgrad agieren. Dabei wird Mazedonien, das als junger Staat sehr stark von Serbien abhängig ist, als Durchgangsland benutzt. Dieses Durchbrechen der Wirtschaftssanktionen durch Schweizer Firmen bringt die Schweizer Aussenpolitik in ein schiefes Licht und schadet zudem ganz allgemein dem Ansehen der Schweiz, denn einmal mehr kann damit nachgewiesen werden, dass auch Schweizer es fertigbringen, mit dem Elend der anderen Geld zu verdienen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994
1. Bisher wurden bereits mehr als ein Dutzend Untersuchungsverfahren wegen möglicher Embargoverletzungen eingeleitet, die grosse Mehrheit davon durch die Zollverwaltung wegen Bannbruchs (Umgehung der Zollkontrolle, Falschdeklaration), der Rest durch das Bundesamt für Aussenwirtschaft (Vermittlungsgeschäfte). Zwei Verfahren wurden abgeschlossen. In beiden Fällen wurden Strafen wegen Bannbruchs ausgesprochen. Bei den Gebüssten handelt es sich allerdings nicht um Mitarbeiter von Schweizer Firmen.
2. DieZahlenderAussenhandelsstatistikfürdasJahr 1993sind nicht vergleichbar mit jenen des Jahres 1992, da die Exporte nach Mazedonien erst seit dem 1. Mai 1992 separat ausgewiesen werden. Auch unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist für 1993 jedoch eine nicht unerhebliche Zunahme der schweizerischen Ausfuhren feststellbar. Ein Grund mag darin liegen, dass vor dem Embargo Serbien Mazedoniens wichtigster Handelspartner war und Mazedonien nun gezwungen ist, seine Importe aus anderen Ländern, darunter aus der Schweiz, zu beziehen. Es darf dabei auch nicht vergessen werden, dass die schweizerischen Exporte nach den anderen Staaten des Balkans, Zentral- und Osteuropas in dieser Zeitspanne generell zugenommen haben, dies trotz des starken Schrumpfens der Wirtschaft in diesen Ländern. Inwieweit die Rolle von Mazedonien als Drehscheibe für illegale Ausfuhren nach Serbien zu einer Zunahme der schweizerischen Exporte führte, kann nicht beurteilt werden (vgl. auch Antwort auf Frage 8).
3. Die beiden genannten Firmen, Ciba Geigy AG, Basel, und Bezema AG, Montlingen, haben gegenüber dem Bundesamt für Aussenwirtschaft zu den in der Presse veröffentlichten Vorwürfen Stellung genommen. Gemäss den Richtlinien der Ciba werden mazedonische Händler nur beliefert, wenn eine schriftliche Bestellung des Endabnehmers aus Mazedonien vorliegt und dieser Endabnehmer ein regelmässiger Kunde der Ciba ist. Vorübergehend - während der befristeten Gültigkeit einer entsprechenden EG-Regelung - hatte Ciba sogar nur bei Vorliegen einer Importlizenz Waren ab der Schweiz nach Mazedonien geliefert. Die Bezema ihrerseits hat mitgeteilt, dass die Verkäufe nach Mazedonien nach einem Einbruch im Jahre 1991 in den beiden folgenden Jahren deutlich angestiegen sind und heute unter Berücksichtigung der Preisentwicklung wieder im früheren Rahmen liegen.
4. DasSamcomm (Sanctions Assistance Missions Command, das KSZE/EU-Überwachungszentrum) in Brüssel informiert die Schweiz regelmässig über mögliche Embargoverletzungen. Liegen fundierte Hinweise vor, werden Ermittlungen eingeleitet. Von den unter Punkt 1 erwähnten Untersuchungsverfahren wurden sieben aufgrund von Meldungen des Samcomm eröffnet.
5. Der Export nach Mazedonien ist unter den Uno-Sanktionen nicht bewilligungspflichtig. Es können deshalb keine Endverbraucherzertifikate verlangt werden.
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Interpellation Hegetschweiler 1244 N 17juin1994
6. Die Aktivitäten von bekannten Zweig- und Aussensteilen, welche in der Schweiz die Interessen serbischer Handelsfirmen wahrnehmen, werden insofern überwacht, als ihre Konten seit der Verschärfung des Embargos im April 1993 gesperrt und Zahlungen bewilligungspflichtig sind.
7. Die Ciba ist seit über 40 Jahren in Jugoslawien tätig. Ihr Büro in Belgrad führte ursprünglich wissenschaftliche und technische Beratungsaufträge aus. Seit Einführung des Embargos ist seine Tätigkeit auf Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit Lieferungen unter Uno-Bewilligung reduziert Finanziert wird das Büro durch die Begleichung von Altforderungen in Lokalwährung.
8. Die notorische Verletzung des Uno-Embargos, insbesondere an der mazedonisch-serbischen Grenze, ist dem Samcomm und der Uno seit langem bekannt, ohne dass dagegen Massnahmen ergriffen worden sind. Wöchentlich sollen bis zu
500 Lastwagen die Grenze nach Serbien überqueren. Weltweit sind vom Samcomm über 2000 mutmassliche Umgehungsfälle registriert worden. Es handelt sich dabei nicht um ein spezifisch schweizerisches Problem. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 94.3161 Interpellation Hegetschweiler Alpen-Initiative und Fertigstellung des Zürcher Nationalstrassennetzes Initiative des Alpes. Achèvement du réseau zurichois des routes nationales Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1994 Im Nationalrat hat während der Frühjahrssession 1994 die Diskussion zu elf dringlichen Interpellationen stattgefunden, die nach Annahme der Alpen-Initiative eingereicht worden waren. Die Fragen betreffen die Auswirkungen der Alpen-Initiative auf Bau und Projektierung der Transitstrassen im Alpengebiet Aufgrund der Stellungnahme des Vorstehers des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes stellen sich für die Planung und den Bau der Nationalstrassen im Räume Zürich folgende Fragen:
1. Gibt es Hemmnisse-wenn ja, welche?-, die dem raschen Entscheid des Bundesrates über die neue generelle Linienführung der N 4 im Knonauer Amt mit der Tunnelvariante «Islisberg lang» entgegenstehen?
2. Hat das Baubewilligungsverfahren der Westumfahrung von Zürich mit Uetlibergtunnel Auswirkungen auf den anstehenden Entscheid für die N 4?
3. Ist der Bundesrat bereit, in der für die Sommersession versprochenen Vorlage über die Auswirkungen der Alpen-Initiative auf den Strassenbau im Alpengebiet auch finanzielle Umlagerungen auf Projekte ausserhalb des Alpengebietes vorzusehen?
4. Ist der Bundesrat bereit, bei möglichen Umlagerungen die prekäre Verkehrssituation im Räume Zürich/Knonauer Amt angemessen zu berücksichtigen? Texte de l'interpellation du 18 mars 1994 Au Conseil national, pendant la session de printemps 1994, un débat a eu lieu concernant onze interpellations urgentes déposées à la suite du vote en faveur de l'initiative des Alpes. Ces interventions posaient des questions au sujet des répercussions de l'initiative sur l'établissement des projets et l'aménagement des routes de transit dans la zone alpine. Considérant l'avis exprimé par le chef du Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie, les questions suivantes se posent au sujet de la planification et de la réalisation des routes nationales dans la région de Zurich:
1. Existe-t-il des obstacles, et si oui lesquels, qui s'opposent à une prompte décision du Conseil fédéral concernant le nouveau tracé général de la N 4 dans le district de Knonau selon la variante d'un long tunnel de l'Islisberg?
2. La procédure d'autorisation du contournement ouest de Zurich par le tunnel de l'Uetliberg a-t-elle des incidences sur la décision pendante concernant la N 4?
3. Le Conseil fédéral est-il disposé à prévoir des transferts financiers en faveur de travaux routiers situés hors de l'espace alpin dans le projet relatif aux conséquences de l'acceptation de l'initiative pour les constructions routières dans la zone alpine, qu'il a promis pour la session d'été?
4. Est-il prêt, en cas de transfert financier, à prendre dûment en considération la situation difficile en matière de trafic que connaît la région Zurich/district de Knonau? Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Baumberger, Bezzola, Binder, Cincera, Fischer-Seengen, Frey Walter, Maurer, Verterli (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am Zusammenschluss der Nationalstrassen im Knonauer Amt und südwestlich von Zürich wird seit über 20 Jahren projektiert und geplant Vom Verkehrsaufkommen her müssten diese Lücken längst geschlossen sein. Tägliche kilometerlange Staus auf der Westtangente in Zürich und am Autobahnende bei Birmensdorf sind eine unerträgliche Situation für die betroffene Wohnbevölkerung wie für die Automobilisten. In zwei Jahren wird das Autobahnteilstück Cham bis Knonau eröffnet Dadurch wird der Verkehr durch die Ämtler Dörfer und Birmensdorf nochmals massiv zunehmen. Die Beschleunigung der Projektierung und der Realisierung der erwähnten Nationalstrassen-Teilstücke ist dringlich, sowohl aus der Sicht der betroffenen Bevölkerung wie auch im übergeordneten Interesse. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bundesrat kennt die prekären Verkehrsverhältnisse im Knonauer Amt und südwestlich von Zürich. Er ist darum der Meinung, dass die in diesem Raum bestehenden Lücken des Nationalstrassennetzes so rasch wie möglich geschlossen werden sollen. Deshalb hat der Bundesrat den Kanton Zürich immer wieder mit Nachdruck darauf hingewiesen, die Realisierung der flankierenden Massnahmen voranzutreiben, damit der bestehende Abschnitt der N 4 bis Knonau möglichst bald eröffnet werden kann. Strassenbau vorhaben erfordern mit Blick auf die möglichen Umwelteinwirkungen sorgfältige und umfassende Planungs- und Projektierungsarbeiten, was selbstredend einen grösseren Zeitaufwand beansprucht. Ausserdem sind die nicht beeinflussbaren Verzögerungen wegen Einsprachen und Beschwerden zu bedenken. Demgegenüber sieht der Bundesrat keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Annahme der Alpen-Initiative und der Realisierung der hier in Frage stehenden Teilstrecken des Nationalstrassennetzes. Die einzelnen Fragen können deshalb wie folgt beantwortet werden:
1. Das generelle Projekt der N 4 im Knonauer Amt befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung bei den interessierten Bundesämtern. Erst das Ergebnis dieser Ämterkonsultation wird zeigen, wie das neue generelle Projekt im Vergleich zu jenem von 1975 zu beurteilen ist Im jetzigen Stadium sind indessen keine besondern Hemmnisse erkennbar. Die Kostenfrage wird aber wohl eingehend zu diskutieren sein.
2. Die Westumfahrung von Zürich und die N 4 durch das Knonauer Amt werden in Fudern miteinander verknüpft Gegen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Brügger Cyrill Umgehung des Wirtschaftsembargos gegen Serbien durch Schweizer Firmen Interpellation Brügger Cyrill Inobservation par des entreprises suisses de l'embargo économique contre la Serbie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3134 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1242-1244 Page Pagina Ref. No 20 024 233 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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