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Entscheid

94-3137

Verwaltungsbehörden 17.06.1994 94.3137

17. Juni 1994Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Da Organismen, soweit sie aus dem Normalbetrieb einer Anlage resultieren, nicht in den Anwendungsbereich des geltenden Umweltschutzgesetzes (USG) und anderer bundesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Umwelt fallen, bestehen über den Betrieb gentechnischer Anlagen im Bereich Umweltschutz auch keine materiellen Vorschriften. Die Aufnahme solcher Anlagen in den Anhang UVPV allein würde an dieser Situation nichts ändern. Ein Projekt einer gentechnischen Anlage könnte also nicht auf seine Konformität mit konkreten materiellen Vorschriften über den Schutz der Umwelt überprüft werden.

3.

Anlagen, in denen gewisse Mikroorganismen verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung (StFV). Diese Verordnung betrifft indessen nur potentielle Schädigungen durch «ausserordentliche Ereignisse» (Art 1 USG). Potentielle Schädigungen, die aus dem Normalbetrieb resultieren, sind also auch nach Inkrafttreten der StFV nicht erfasst. Eine Überprüfung der Vorschriften der StFV im Rahmen einer UVP ergäbe somit gegenüber dem durch die StFV vorgeschriebenen Verfahren (Kurzbericht, Risikoermittlung, Kontrollbericht) keine materiellen Verbesserungen.

4.

Die Botschaft zu einer Änderung des USG sieht die Einführung neuer Bestimmungen vor, die den Bundesrat zum Erlass von Vorschriften in diesem Bereich ermächtigen. Sinnvollerweise wird der Bundesrat deshalb das Begehren der Motion erst dann prüfen, wenn die Änderung des USG vom Parlament beschlossen ist. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 94.3094 Postulat Gross Andreas Schaffung eines internationalen Konfliktlösungszentrums Création d'un centre international de résolution des conflits Wortlaut des Postulates vom 9. März 1994 Der Bundesrat wird gebeten, die Einrichtung eines internationalen Zentrums für Konfliktlösung und Verständigung zu prüfen - beispielsweise an einem Ort wie dem Schloss Gerzensee-, wo sich Vertreterinnen und Vertreter von Konfliktparteien aus aller Welt informell zu Gesprächen und Verständigungsbemühungen treffen und aussprechen können und bei Bedarf Fachleute im Bereich von Konfliktlösungsmethoden beigezogen werden können. Texte du postulat du 9 mars 1994 Le Conseil fédéral est prié d'envisager l'institution d'un centre international de règlement des conflits et de conciliation, dans un endroit comme le château de Gerzensee, où les représentants de parties à des conflits pourraient mener des discussions informelles et tenter de concilier leurs positions, en associant, au besoin, à leurs travaux des experts en matière de règlement des confi ils. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bundi, Carobbio, Caspar-Mutter, de Dardel, David, Duvoisin, Eggenberger, Eggly, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Gonseth, Gros Jean-Michel, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Herczog, Hollenstein, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuba, Maeder, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Rebeaud, Robert, Scheurer Rémy, Seiler Rolf, Sieber, Steiger Hans, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg.Zbinden, Züger (42) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Sommer 1992 fand auf dem Schloss Gerzensee eine Begegnung zwischen vier Vertretern der rumänischen Regierung und vier Vertretern der ungarischen und deutschsprachigen Minderheiten in Rumänien statt Initiiert wurde diese Begegnung vom «Project on Ethnie Relations» der US-Universität Princeton. Ein Jahr später gelang es diesen Menschen, ein Abkommen zu vereinbaren, das den Minderheiten kulturelle Autonomierechte sichert, einschliesslich des Schulunterrichts in ihrer eigenen Sprache; gleichzeitig sicherten die Vertreter der Minderheiten der rumänischen Regierung zu, keine Sezession anzustreben. Beide Seiten waren mit diesem Ausgang der Verständigungsanstrengungen sehr zufrieden («New York Times» vom 20. Juli 1993). Ungarn und Rumänien waren in beiden Weltkriegen Gegner, ja Feinde, eroberten voneinander Gebiete und begingen aneinander Grausamkeiten. Es gab Spannungen, die ebenso zum offenen Krieg hätten führen können wie im ehemaligen Jugoslawien. Drei Leute vermochten in zwei einwöchigen Sitzungen und durch geschickte Vermittlung einen Krieg zu verhindern. Das illustriert, was rechtzeitige Verständigungsanstrengungen und Vermittlung erreichen können. Der Bund soll in einem ruhig gelegenen Gebäude wie dem Schloss Gerzensee ein ständiges Zentrum für Konfliktlösung und Verständigungsanstrengungen einrichten, das allen interessierten Gruppen und Parteien offensteht, Vertretern von Staaten wie auch Vertreterinnen und Vertretern nichtstaatlicher, zivilgesellschaftlicher Gruppen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3137 Postulat Grendelmeier Ergänzender Bericht zurAussenpolitik Politique extérieure. Rapport complémentaire Wortlaut des Postulates vom 17. März 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Ergänzungsbericht zum aussenpolitischen Bericht vorzulegen. Dieser Ergänzungsbericht soll die aussereuropäischen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik darstellen. Texfe du postulat du 17 mars 1994 Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres un rapport complétant le rapport sur la politique extérieure. Ce nouveau rapport devra brosser un tableau de la politique extraeuropéenne de notre pays. Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Jaeger, Lepori Bonetti, Maeder, Meier Samuel, Nabholz, Wanner, Weder Hansjürg, Zwygart (9)

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Postulat Grendelmeier 1190 N 17 juin 1994 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der aussenpolitische Bericht des Bundesrates hat sich - angesichts der Situation nach dem EWR-Nein durchaus verständlicherweise - auf die schweizerische Aussenpolitik in Europa beschränkt Ausserhalb Europas vollziehen sich aber grosse Veränderungen, die für die Schweiz und ihre Aussenpolitik eine bedeutende Rolle spielen. Erinnert sei hier nur an den wirtschaftlichen Aufstieg der Länder Südostasiens und an deren zunehmende militärische Bedeutung. Ein Bericht des Bundesrates, der immer auch entsprechende Berichterstattungen in den Medien auslöst, ist ein Mittel, das Schweizervolk auf die Bedeutung der weltpolitischen Veränderungen ausserhalb Europas aufmerksam zu machen. Nach der weitgehenden Konzentration auf die Europapolitik dürften aussereuropäische Fragen auch in den parlamentarischen Beratungen wieder an Gewicht gewinnen. Es wäre deshalb nützlich, wenn der Bundesrat den eidgenössischen Räten seine Vorstellungen auf diesem Gebiet zur Kenntnis bringen würde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik in den neunziger Jahren beschränkt sich keineswegs auf die Aussenpolitik in Europa; es handelt sich vielmehr um einen umfassenden Strategiebericht, der die aussereuropäischen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik bereits abdeckt Der Bericht ist nicht nach geographischen Räumen, sondern nach aussenpolitischen Zielen, die weltweit gelten, aufgebaut Im übrigen hat der Bundesrat im «Nord-Süd-Leitbild» und in der «Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» aussereuropäische Aspekte ausführlich behandelt Schliesslich hat sich der Bundesrat durch die Entgegennahme des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates «Aussenpolitische Berichterstattung» (93.098) bereit erklärt, eine regelmässige Berichterstattung zur Aussenpolitikin welcher Form auch immer - zu prüfen. Den Anliegen der Postulantin wird auch in diesem Zusammenhang Rechnung getragen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 93.3623 Postulat Grendelmeier Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Sang et dérivés du sang. Contrôle Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräparaten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Texte du postulat du 15 décembre 1993 J'invite le Conseil fédéral à présenter au Parlement un rapport sur les contrôles auxquels sont soumis en Suisse tant le sang des donneurs que les dérivés du sang; je l'invite encore à relever les points faibles de ces contrôles, à indiquer les remèdes qu'on pourrait y apporter, enfin à proposer les mesures qui s'imposent Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Maeder, Meier Samuel, Weder Hansjürg, Zwygart (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind. Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen, dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei allfälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräparaten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbestände und die bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen möglich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den Empfängern um sich. Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der erforderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindigkeit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nötigen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994 In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt Auf Stufe Bund kontrolliert das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blutprodukte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten verwendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kantone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutprodukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkantonale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel (SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerinnungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zellpräparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache der einzelnen Kantone. Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlassen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodeficiency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutprodukten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Einfuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt werden. Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben werden können, wurde durch eine Arbeitsgruppe «Blut und Aids» überprüft Das Eidgenössische Departement des Innern hat diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem Auftrag: - abzuklären, unter welchen Umständen im Jahre 1985 sowie früher oder später Patienten durch Transfusionen von Blut und Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert worden sind;

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Grendelmeier Ergänzender Bericht zur Aussenpolitik Postulat Grendelmeier Politique extérieure. Rapport complémentaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3137 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1189-1190 Page Pagina Ref. No 20 024 182 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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