94-3158
Verwaltungsbehörden 04.10.1994 94.3158
4. Oktober 1994Deutsch81 min
Source admin.ch
Politique en matière de drogue 1694 N 4 octobre 1994 hen. Ein Ausbau des Engagements des Bundes in der Prävention ist Bestandteil der Legislaturplanung des Bundesrates. Das Engagement, welches im Bereich der illegalen Drogen bereits bedeutend ist, soll danach insbesondere bei der Prévention von Alkohol- und Tabakmissbrauch intensiviert werden. Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motionen Zwingli vom 8. Februar 1990, Bühler vom 13. März 1990 (koordinierte Drogenpolitik) und Neukomm vom 24. Januar 1991 (Suchtpräventionsgesetz) zum Ausdruck gebracht hat, legt das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) die Verantwortlichkeiten bei der Bekämpfung des Missbrauchs von illegalen Drogen fest Mit seinen Beschlüssen vom 20. Februar 1991 und vom 28. April 1992 hat sich der Bundesrat für einen Ausbau der Anstrengungen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme und gegen eine grundlegende Revision des BetmG ausgesprochen. Der Bundesrat wird die Resultate der beschlossenen Massnahmen evaluieren und danach den zukünftigen Kurs festlegen. Die Massnahmen, welche vom Bund im Bereich der Aids-Prävention seit 1985 und im Bereich der illegalen Drogen seit 1991 getroffen worden sind, haben sich bisher als kohärent und wirksam erwiesen und ihre Umsetzung wird weiterverfolgt Bedeutende Lücken bestehen im Bereich der legalen Suchtmittel. Ein Massnahmenpaket, welches die Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme anstrebt, wird zurzeit ausgearbeitet und soll vom Bundesrat im Verlauf des Jahres 1994 verabschiedet werden. Schliesslich ist ein Massnahmenpaket «Medikamentenmissbrauch» in Vorbereitung. Bei der Erarbeitung dieser Projekte hat sich gezeigt, dass in der Rechtsetzung verschiedener Bereiche der Prävention und Gesundheitsförderung, insbesondere aber bei der Prävention von Alkohol-, Tabak- und Medikamentenmissbrauch, Lücken bestehen. Es gilt namentlich die wichtigen Fragen der Kompetenzabgrenzungen und der Finanzierung in diesen Gebieten zu regeln. Die Volksinitiativen «Jugend ohne Drogen», die im Juli 1993 mit 149 000 Unterschriften eingereicht wurde, und «Droleg für eine vernünftige Drogenpolitik», deren Einreichung erwartet wird, fordern Änderungen der Drogenpolitik. Der Bundesrat wird demnächst Gelegenheit haben, sich dazu zu äussern. Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass die Gesamtheit der Suchtprobleme im Rahmen einer kohärenten Präventionsstrategie behandelt werden muss. Er wird überprüfen, wie sich eine globale Suchtprävention, die legale und illegale Suchtmittel umfassen müsste, in der Bundesgesetzgebung konkretisieren lässt Zwei Möglichkeiten stehen zur Diskussion: Entweder die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über die Prävention und die Behandlung der Suchtkrankheiten oder die Anpassung der verschiedenen bestehenden Gesetzgebungen im Bereich Drogen, Alkohol, Tabak und Medikamente. Der Bundesrat erachtet es als zweckmässig, die Ergebnisse der Evaluation der Massnahmen im Bereich der illegalen Drogen in diese gesetzgeberischen Arbeiten einfliessen zu lassen. Es wird im übrigen nicht möglich sein, diese Arbeiten unverzüglich zu beginnen, da die Bundesverwaltung zurzeit mit anderen prioritären gesetzgeberischen Arbeiten beschäftigt ist und nicht über die dafür notwendigen Personalressourcen verfügt Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994 Le Conseil fédéral est conscient de la gravité des problèmes liés à l'usage et à l'abus de substances engendrant la dépendance, qu'elles soient légales ou illégales. Le renforcement de l'engagement de la Confédération en faveur de la prévention est inscrit au programme de législature du Conseil fédéral. Cet engagement, déjà important en ce qui concerne les drogues illégales, doit en particulier être renforcé dans le domaine de la prévention de l'abus d'alcool et de tabac. Comme le Conseil fédéral l'a déjà relevé dans ses réponses aux motions Zwingli du 8 février 1990, Bühler du 13 mars 1990 (Politique coordonnée en matière de drogue) et Neukomm du
Erwägungen
24.
janvier 1991 (Loi sur la prévention des toxicomanies), la loi fédérale sur les stupéfiants (LStup) fixe les compétences en ce qui concerne la lutte contre l'abus de drogues illégales. Le Conseil fédéral, dans ses arrêtés du 20 février 1991 et du
28.
avril 1992, s'est prononcé pour un engagement accru de la Confédération en vue de réduire les problèmes liés à la drogue et contre une refonte de la LStup. Le Conseil fédéral évaluera les résultats des mesures prises et déterminera la suite de son action. Les mesures engagées par la Confédération dans le domaine de la prévention du sida depuis 1985 et des drogues illégales depuis 1991 se sont révélées jusqu'ici cohérentes et efficaces et leur mise en oeuvre se poursuit Les lacunes sont importantes dans le domaine des substances légales. Un train de mesures pour la prévention et la réduction des problèmes d'alcool et de tabac est en préparation et devrait être adopté par le Conseil fédéral en 1994. Un autre concernant l'abus de médicaments est également en préparation. Lors de l'élaboration de ces projets, on a constaté qu'il existait des lacunes dans différents domaines de la prévention et de la promotion de la santé, surtout en relation avec l'alcool, le tabac et les médicaments. Il importe en particulier de régler la question des compétences et du financement dans ces domaines. L'initiative populaire «Jeunesse sans drogue», déposée le
22.
juillet 1993 assortie de 149000 signatures, et l'initiative «Droleg - pour une politique raisonnable de la drogue», dont le dépôt est attendu, exigent des changements dans la politique en matière de drogue. Le Conseil fédéral aura prochainement l'occasion d'exposer son point de vue à ce sujet Le Conseil fédéral partage l'avis des motionnaires selon lequel l'ensemble des problèmes de dépendance doivent être abordés par une stratégie cohérente de prévention. Il examinera sous quelle forme concrétiser dans la législation fédérale une approche globale de la prévention des toxicomanies, couvrant les substances légales et illégales. Deux possibilités sont envisageables: l'élaboration d'une loi nouvelle sur la prévention et le traitement des toxicomanies ou l'adaptation des diverses législations existantes concernant les drogues, l'alcool, le tabac et les médicaments. Le Conseil fédéral juge opportun d'intégrer les résultats de l'évaluation des mesures concernant les drogues illégales dans ces travaux législatifs. Toutefois, en raison d'autres tâches et travaux législatifs prioritaires, l'administration fédérale ne dispose pas à court terme des ressources en personnel nécessaires pour entreprendre les travaux législa-tifs en question dans l'immédiat Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat #ST# 94.3158 Interpellation Sieber Ausstiegswillige Drogenabhängige. Unterstützung Soutien aux drogués désireux de mettre fin à leur dépendance Diskussion-Discussion Siehe Seite 1247 hiervor - Voir page 1247 ci-devant -- 1 of 14 -4. Oktober 1994 N 1695 Drogenpolitik 94.3038 Interpellation Aubry Abgabe heroinhaltiger Zigaretten. Verantwortung Responsabilité de la distribution de cigarettes à l'héroïne Diskussion - Discussion Siehe Seite 1245 hiervor - Voir page 1245 ci-devant 94.3103 Interpellation Aubry Spritzenabgabe in Hindelbank. Legalität La distribution de seringues à Hindelbank couvre-t-elle le trafic de drogue? Diskussion - Discussion Siehe Seite 1227 hiervor - Voir page 1227 ci-devant 93.3275 Interpellation Bircher Peter Drpgenmafia. Dringliche Massnahmen Trafiquants de drogue. Mesures urgentes Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 2572 - Voir année 1993, page 2572 93.3420 Motion der liberalen Fraktion Betäubungsmittelgesetz. Ausweisung von ausländischen Straftätern Motion du groupe libéral Expulsion obligatoire des étrangers condamnés en application de la loi sur les stupéfiants Wort/auf der Motion vom 27. September 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, den Räten eine Ergänzung des
4.
Kapitels des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel vorzuschlagen, wonach abweichend von den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches alle Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung, die wegen eines Verstosses gegen das erwähnte Gesetz zu einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe verurteilt worden sind, automatisch des Landes verwiesen werden, sobald sie ihre Strafe verbüsst haben oder-wenn sie zu einer bedingten Strafe verurteilt worden sind - sobald das Urteil vollstreckbar ist Die Landesverweisung soll von der für das Urteil oder die bedingte Entlassung zuständigen Behörde nicht aufgeschoben werden können. Die internationalen Übereinkommen über die Nichtausschaffung sind vorbehalten. Texte de la motion du 27 septembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de proposer une adjonction au chapitre 4 de la loi fédérale sur les stupéfiants prévoyant, en dérogation aux règles générales du Code pénal, que tout étranger, non titulaire d'un permis d'établissement, condamné à une peine de réclusion ou d'emprisonnement pour infraction à ladite loi devra obligatoirement être expulsé de Suisse après l'exécution de sa peine (ou des jugements exécutoires s'il bénéficie du sursis) sans qu'un sursis à l'exécution de l'expulsion puisse être prononcé par l'autorité de jugement ou par l'autorité accordant la libération conditionnelle. Les conventions internationales sur le non-refoulement sont réservées. Sprecher-Porte-parole: Leuba Schriftliche Begründung Das Schweizervolk ist zu Recht besorgt darüber, dass sich immer mehr Drogenhändlerringe bilden, an denen Ausländer, die sich nur vorübergehend in unserem Land aufhalten, oder Asylbewerber aktiv beteiligt sind. Um bei uns ihren kriminellen Aktivitäten nachgehen zu können, missbrauchen die Drogenhändler manchmal sogar das Asylverfahren. Eine sofortige Ausweisung dieser kriminellen Ausländer wäre nicht die richtige Lösung, da die Drogenhändler dadurch praktisch straflos davonkämen. Nach den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Strafverfolgung sind sie der Justiz Rechenschaft schuldig und sollen die Kraft des Gesetzes zu spüren bekommen. Nach Strafgesetzbuch ist die Ausweisung straffällig gewordener Ausländerfakultativ. Möglich ist auch die bedingte Ausweisung. Ausserdem kann die für die bedingte Entlassung zuständige Behörde die Ausweisung aufschieben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts muss diese Behörde entscheiden, wo der Verurteilte die besten Resozialisierungschancen hat Diese Rechtsprechung hat den seltsamen Effekt, dass die Verurteilten, deren Kontakte mit unserem Land - abgesehen von ihren kriminellen Aktivitäten - vornehmlich darin bestehen, dass sie sich lange Zeit in unseren Gefängnissen oder sogar in Halbfreiheit befinden, die Möglichkeit erhalten zu zeigen, dass ihre Resozialisierungschancen in unserem Land besser sind als in ihrem! Die Zunahme des Drogenhandels und insbesondere seine internationalen Verflechtungen stellen für unsere Jugend und selbst für unsere demokratische Rechtsordnung eine grosse Gefahr dar. Ausländer, die unsere Gastfreundschaft geniessen (mit einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbewilligung, als Touristen oder als Asylbewerber) und sich an solchen Aktivitäten beteiligen, sollten nach Verbüssung ihrer Strafe oder nach einem Urteil mit bedingtem Strafvollzug keinesfalls in der Schweiz verbleiben dürfen. Ausnahmen rechtfertigen sich nur im Zusammenhang mit den - in diesen Fällen übrigens restriktiv auszulegenden-internationalen Übereinkommen über die Nichtrückschiebung ins Herkunftsland aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen. Ausländer, die wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens nach dem 4. Kapitel des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel verurteilt werden, sollen inskünftig automatisch des Landes verwiesen werden. Da eine solche Bestimmung Verurteilungen zu Haft und Busse nicht einschliesst, sind leichte Vergehen davon nicht betroffen.
-- 2 of 14 --
Politique en matière de drogue 1696 N 4 octobre 1994 Développement par écrit Le peuple suisse s'est justement inquiété de voir se développer des réseaux de trafics de drogue auxquels prennent part activement des étrangers de passage ou des requérants d'asile. Il arrive même que des trafiquants abusent de la procédure d'asile pour développer chez nous leurs activités criminelles. La solution consistant à expulser immédiatement ces criminels étrangers ne saurait être retenue, car elle aurait pour effet d'accorder une relative impunité à ces trafiquants. Ceux-ci doivent, pour des raisons tenant à l'Etat de droit et à la politique criminelle, rendre des comptes à la justice et subir les foudres de la loi. Le Code pénal prévoit l'expulsion des condamnés étrangers à titre facultatif. Il prévoit aussi d'assortir l'expulsion du sursis. De même, l'autorité qui accorde la libération conditionnelle peut surseoir à l'expulsion. Selon la juridsprudence du Tribunal fédéral, cette autorité doit se demander où le condamné a les meilleures chances de resocialisation. Cette juridsprudence produit l'effet pervers que des condamnés, dont l'essentiel des contacts avec notre pays, en dehors de leur activité criminelle, se résume souvent à un large séjour dans les prisons helvétiques ou même en semi-liberté, peuvent espérer démontrer qu'ils ont de meilleures chances de resoclialisation dans notre pays que dans le leur! Or, l'extension du trafic de drogue, surtout lorsqu'il a des ramifications internationales, constitue une menace majeure pour notre jeunesse, voire pour notre ordre démocratique. Des étrangers qui bénéficient de notre hospitalité'(avec un permis temporaire, comme touristes ou comme requérants d'asile) et qui se livrent à une telle activité ne doivent en aucun cas pouvoir demeurer en Suisse après avoir purgé leur peine ou après leur condamnation s'ils ont bénéficié du sursis. Seules les conventions internationales sur le non-refoulement dans le pays d'origine pour cause de persécutions politiques, raciales ou religieuses, peuvent justifier une exception qui devrait d'ailleurs, dans de tels cas, être interprétée restrictivement II convient donc de rendre l'expulsion obligatoire pour tout étranger condamné pour un crime ou un délit en relation avec le chapitre 4 de la loi fédérale sur les stupéfiants. Comme une telle disposition ne concernerait pas les condamnations aux arrêts ou à l'amende, les cas de peu de gravité ne seraient pas touchés. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. November 1993 Die Einführung der zwingenden strafrechtlichen Landesverweisung für alle Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung, die wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe verurteilt wurden, führt nicht nur zu einer Verschärfung von Artikel 55 StGB, sondern auch zu einer teilweisen Aufhebung der allgemeinen Regeln der Strafzumessung (Art. 63 StGB) und verunmöglicht dem Richter die Verhängung einer bedingten Landesverweisung (Art 41 StGB). Sie würde ferner nicht nur Drogenhändler, sondern teilweise auch Drogenkonsumenten erfassen. Ein Hauptzweck der Strafe besteht in der Resozialisierung des Täters, und die bedingte Landesverweisung soll diesem Ziel dienen. Bei den mit der Motion hauptsächlich anvisierten Ausländern, welche nur zur Verübung von Straftaten in die Schweiz einreisen, fehlen jedoch zumeist engere Beziehungen zur Schweiz, so dass eine Resozialisierung in unserem Land in aller Regel gar nicht in Betracht fällt, sondern eine strafrechtliche Landesverweisung geboten ist Eine Resozialisierung in der Schweiz kann jedoch in Einzelfällen, beispielsweise bei integrierten Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung, sinnvoll sein und sollte daher nicht generell ausgeschlossen werden. Gestützt auf das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) besteht die Möglichkeit, gegen Ausländer Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen anzuordnen, auch wenn gegen sie keine strafrechtliche Landesverweisung verhängt oder diese probeweise aufgeschoben worden ist Der Umstand, dass eine Ausweisung sowohl im Strafrecht als auch im Fremdenrecht vorgesehen ist, führt immer wieder zu Konflikten und Doppelspurigkeiten. Aus diesem Grund sieht der Vorentwurf der Expertenkommission zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, der diesen Sommer in die Vernehmlassung geschickt wurde, die Aufhebung der Landesverweisung vor. Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sollen nach Auffassung der Expertenkommission in Zukunft allein gestützt auf das Anag vorgenommen werden. Der Bundesrat ist entschlossen, den Drogenhandel mit adäquaten und effizienten Mitteln zu bekämpfen. Zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und eines kontrollierten Vollzugs der Wegweisung von Ausländern ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung befindet sich ein Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in Vorbereitung, in welchem die Einführung einer Vorbereitunshaft und die Ausdehnung der Ausschaffungshaft vorgesehen sind. Dieser Erlass bildet neben den bereits bestehenden ausländerrechtlichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen die Grundlage für ein gezieltes und wirksames Vorgehen. Demgegenüberwäre es widersprüchlich und wenig sachgerecht, die Abschaffung der strafrechtlichen Landesverweisung ins Auge zu fassen, um gleichzeitig in einem Spezialgesetz eine Verschärfung dieser Landesverweisung vorzusehen. Die Überweisung der Motion in Form eines Postulates würde es jedoch erlauben, gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, anstelle der Abschaffung eine generelle - nicht nur auf das Betäubungsmittelgesetz beschränkte - Verschärfung der Landesverweisung zu prüfen. Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 novembre 1993 L'introduction d'une expulsion pénale obligatoire, dans la loi fédérale sur les stupéfiants (LStup), à rencontre des étrangers non titulaires d'un permis d'établissement condamnés à une peine de réclusion ou d'emprisonnement pour infraction à la LStup n'entraîne pas seulement un durcissement de l'article 55 CP, mais aussi une abrogation partielle des règles générales sur la fixation de la peine (art 63 CP) et empêche le juge de prononcer une expulsion conditionnelle (art. 41 CP). De plus, cette disposition s'appliquerait non seulement aux trafiquants de drogue, mais aussi en partie aux consommateurs de produits stupéfiants. L'un des objectifs principaux de la peine est la resocialisation de l'auteur, et l'expulsion assortie du sursis doit servir à atteindre ce but Les liens avec la Suisse de la plupart des étrangers essentiellement visés par la motion - soit ceux qui n'entrent en Suisse que pour commettre des infractions - ne sont toutefois pas très étroits, de telle sorte qu'une resocialisation dans notre pays n'entre en règle générale guère en considération, mais qu'une expulsion judiciaire s'impose. Une resocialisation en Suisse pourrait toutefois s'avérer judicieuse dans certains cas d'espèce, s'agissant par exemple d'étrangers intégrés et au bénéfice d'une autorisation de séjour; elle ne devrait donc pas être exclue de manière générale. La loi fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers (LSEE) offre la possibilité d'ordonner des mesures d'éloignement à rencontre d'étrangers, même si aucune expulsion judiciaire n'a été prononcée ou si cette peine a été différée à titre d'essai. Le fait qu'une expulsion soit prévue aussi bien en droit pénal et que dans le droit de la police des étrangers engendre continuellement des conflits et un dédoublement des procédures. C'est la raison pour laquelle l'avant-projet de la commission d'experts concernant la partie générale du Code pénal, qui a été mis en consultation cet été, prévoit l'abrogation de l'expulsion judiciaire. De l'avis de la commission d'experts, les mesures d'éloignement ne devraient désormais se fonder que sur la LSEE. Le Conseil fédéral est déterminé à combattre le trafic de la drogue par des moyens adéquats et efficaces. Une loi fédérale sur les mesures de contrainte dans le droit des étrangers est actuellement en préparation, loi dont le but est d'assurer la sauvegarde de la sécurité publique et une exécution contrôlée du renvoi des étrangers sans autorisation de séjour ou d'établissement; elle prévoit également l'introduction d'une «détention de phase préparatoire» et l'extension de la «détention en vue -- 3 of 14 -4. Oktober 1994 N 1697 Drogenpolitik du refoulement proprement dit». Outre les mesures d'éloignement actuellement prévues par le droit des étrangers, cette loi contient une base suffisante pour une action ciblée et efficace. Au vu de ce qui précède, il serait contradictoire, et peu judicieux, d'envisager la suppression de l'expulsion pénale et, en même temps, d'introduire une aggravation de cette expulsion dans une loi spéciale. La transmission de la motion sous la forme d'un postulat permettrait cependant, sur la base des résultats de la consultation de la partie générale du Code pénal, d'examiner l'éventualité d'une aggravation générale - qui ne se limiterait donc pas à la LStup-de l'expulsion pénale, au lieu de la suppression de cette dernière. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat. Mühlemann Ernst (R, TG): Wir sind in unserer Drogenpolitik mit der offenen Szene Letten in eine Engpass-Situation hineingeraten, die uns allen schwer zu schaffen macht. Wenn die jüngsten Zahlen stimmen, dann sind im Jahre 1994 immer etwa 1000 bis 1500 Drogenkranke in diesem rechtsfreien Raum anwesend, davon offenbar etwa 45 Prozent Zürcher und 5 Prozent Ausländer; 50 Prozent kommen aus der übrigen Schweiz. Besonders stark vertreten sind dabei die Kantone Aargau, Thurgau und St. Gallen. Damit ist das Problem Letten von einem städtischen und kantonalen Problem zu einem nationalen geworden. Wenn ich hier zur Interpellation meiner Fraktion spreche, hängt es damit zusammen, dass ich aus einem Nachbarkanton komme, der nicht nur seine Studenten nach Zürich schicken darf, sondern auch seine Drogenkranken wieder zurückholen muss. Dieses Gefühl der Solidarität ist heute notwendig. Ich spreche aber auch noch aus einem anderen Grunde zu dieser Interpellation. Ich komme gerade aus dem Europarat zurück, wo wir gestern erregte Diskussionen mit vielen nationalen Delegationen hatten, die unsere Situation überhaupt nicht mehr begreifen. Es sind speziell die liberalen Niederländer und Schweden, die nach Betrachtung der unzähligen Fernsehfilme den Kopf schütteln und sich fragen, wohin es mit diesem Land gekommen ist, einem Land, das durch eine mustergültige Rechtsordnung auffällt und hier einen rechtsfreien Raum zulässt, der seinesgleichen sucht. Ich glaube, wir sind jetzt alle gefordert, Sofortmassnahmen zu verlangen. Es ist erfreulich, dass sich der Bundesrat mit den Delegationen des Kantons und der Stadt Zürich getroffen hat. Aber es ist wichtig, dass diese Begegnung zur Bildung einer Studiengruppe führt, die nicht nur Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, sondern Sofortmassnahmen vorschlägt - Sofortmassnahmen, die etwa darin bestehen müssen, dass man die Chefs des Drogenhandels auf dem Platz verhaftet und in die Gefängniszellen überführt, die in der Schweiz noch frei sind. In diesem Zusammenhang muss auch der Kanton Zürich vom Notrecht Gebrauch machen, die Ausschaffungshaft für Ausländer zu verlängern. Es ist wahrscheinlich angezeigt, dass der Bundesrat hier mehr tut, als dies in der Presse bekanntzugeben, dass er hier nämlich eine schriftliche Aufforderung erlässt. Es ist auch klar, dass diese repressiven Massnahmen nur ein Teil der Massnahmen zur Aufhebung des Drogenplatzes sein können, die ja in allmählicher Räumung bestehen müssen. Es ist wichtig, dass die Schwerkranken an ihre Herkunftsorte zurückgeführt werden und dort, in den Gemeinden - es handelt sich meistens um Städte oder grössere Gemeinden -, in die Sozialfürsorge aufgenommen werden können. Dass das nicht ohne Zwang geschehen kann, ist klar. Diejenigen, die noch nicht zwanzigjährig sind, können heute einer Zwangstherapie überantwortet werden. Für diejenigen, die älter sind, werden wir wohl gesetzliche Grundlagen schaffen müssen, damit diese therapeutische Massnahme möglich wird - im Interesse nicht nur der Öffentlichkeit, sondern der betreffenden Patienten selber. Wir haben meines Erachtens im weiteren auch dafür zu sorgen, dass der Versuch mit der ärztlich kontrollierten Abgabe von Heroin in grösserem Ausmass möglich wird, um den Handelsplatz Letten zu entschärfen. All diese Massnahmen sind zum Teil in gewissen Städten vorgezeichnet, die Vorarbeit geleistet haben. Es ist erfreulich, dass die Stadt Basel oder jüngst auch die Stadt Schaffhausen nun Fürsorgeeinrichtungen geschaffen haben, die in die richtige Richtung weisen, wo man eine Art Motivationstherapie durchführen kann, die man dann natürlich längerfristig in Drogenkliniken oder in Drogendörfer von der Art überführen muss, wie sie Pfarrer Sieber in seiner Motion (93.3370) vorgesehen hat, die wir überwiesen haben. Es ist wichtig, dass die ganze Aktion rasch anläuft, dass es eine konzertierte Aktion ist, in der Bund, Kanton und Gemeinden kein Schwarzpeterspiel betreiben, sondern zusammenarbeiten, und dass bei dieser konzertierten Aktion repressive und fürsorgerische Massnahmen Hand in Hand gehen. Wichtig ist einfach, dass wir den unheilvollen Drogenmagneten Letten so rasch als möglich wegbringen - im Interesse einer Jugend, die das Anrecht hat, in eine gesunde Zukunft hineinzuwachsen und nicht in eine elende Sackgasse hineinzugeraten. Wick Hugo (C, BS): Die Utengasse in Basel, der Kocherpark in Bern als ehemalige offenen Drogenszenen, heute das Elend rund um den Bahnhof Letten in Zürich: die Situation macht uns alle betroffen. Dieses Elend der einzelnen Süchtigen geht vielen, aber lange nicht allen von uns nahe. Betroffen fühlen sich aber alle. Diese Drogenszenen sind Krankheitssymptome unserer kranken Gesellschaft und führen deshalb zu einer Art kollektivem Schuldgefühl. Wir alle spüren bewusst oder weniger bewusst, dass diese Gesellschaft krank ist und dass wir als politisch Aktive eine besondere Verantwortung haben, die wir im Grunde genommen nicht wahrnehmen können; zum Teil verdrängen wir sie sogar. Wie gerät man in die Drogenszene? Ich will Ihnen zuerst sagen, wer sicher nicht in die Drogenszene gerät: Nach meinem Staatsexamen habe ich ein Jahr lang in einem kleinen Spital in Südindien gearbeitet. Ich war beeindruckt von der Armut eines grossen Teils der damaligen Gesellschaft in Kerala Gleichzeitig war ich aber noch viel mehr davon beeindruckt, wie glücklich die Kinder dieser armen Leute im Grunde genommen waren: Sie hatten die nötige Zuwendung ihrer Eltern, sie hatten, verglichen mit einem Kind in der Schweiz, unglaublich viel Spielraum im wahrsten Sinne des Wortes, und sie wuchsen in einem klaren System von Werten auf. In Kerala konnte das ein christliches Wertsystem sein, es konnte ein mohammedanisches oder ein hinduistisches Wertsystem sein. Das eigene Wertsystem jedoch, welches immer es war, wurde trotz dieser pluralistischen Gesellschaft nicht dauernd in Frage gestellt. Es war gegeben und galt als selbstverständlich. Wie ist das bei uns? Durchschnittlich hat eine Frau in der Schweiz 1,6 Kinder. In den grösseren Städten ist diese Zahl unter 1 Kind pro Frau gesunken. Ein Drittel der Ehen werden geschieden. In Basel, in anderen Kernstädten vermutlich auch, ist diese Zahl im Steigen begriffen; bald wird die Hälfte aller Ehen davon betroffen sein. Umfragen ergeben, dass immer mehr junge Menschen den Sinn ihres Lebens einzig noch im grösseren Lustgewinn sehen, allenfalls im Geldverdienen als Mittel zum Lustgewinn. Daneben ist alles darauf angelegt, unsere überkommenen Werte in Frage zu stellen. Die fast beliebig vielen Fernsehsender vermitteln via Kabel oder Satellit vorwiegend eine Scheinwelt von Glamour, Sex and Crime. Ist es unter diesen Umständen so erstaunlich, dass Jugendliche im Umfeld eines zerstrittenen Paares aussteigen? Sie sind aller tieferen Werte beraubt, aber dennoch einem enormen Erwartungsdruck ihrer Eltern ausgesetzt, dem sie mit durchschnittlicher Intelligenz-Genies sind nämlich ausser in diesem Saale selten - nicht standhalten können. Sie unterliegen dem pharmakologischen High der Droge. Dem unausweichlichen Rückfall in die «ver-- 4 of 14 -Politique en matière de drogue 1698 N 4 octobre 1994 schissene» Realität kann nur mit noch mehr Droge begegnet werden. Wir stehen nun vor den Folgen einer solchen Entwicklung und sagen, das Problem sei schwierig, Prävention habe erste Priorität, ein Patentrezept kenne niemand. Es ist alles wahr, und es ist alles gleich banali Im Verlaufe meiner Ausführungen haben Sie vermutlich gespürt, dass ich nicht an die Fähigkeit unserer Gesellschaft glaube, das Drogenproblem ursächlich lösen zu können. Ein neues Wertsystem, das unsere überkommenen Werte stützt und nicht zerstört und von allen akzeptiert werden könnte, ist nicht in Sicht. Das bedeutet, dass unsere Therapie notgedrungen oberflächlich sein muss. Glücklicherweise gibt es dennoch Ansätze für eine erfolgversprechende Drogenpolitik. Es müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1.
Wir müssen uns auf ein kohärente Drogenpolitik einigen. Das heisst, medizinische Fachleute, Sozialarbeiter, Polizei und Justiz müssen die gleiche Politik verfolgen. Dort, wo das möglich war, sind bedeutende Teilerfolge nachweisbar. Das war glücklicherweise in Basel und in Bern so, wo die ursprünglichen Drogenszenen auf einen Bruchteil ihrer früheren Grosse zurückgegangen sind. Das war in der Stadt Zürich nicht so. Wir alle wissen, warum: Es fehlte eben jegliche Kohärenz.
2.
Diese kohärente Drogenpolitik muss einem breiten Konsens entspringen. Ideologische Überhöhungen, welche nur einen ganz bestimmten Weg dieser immer symptomatischen Therapie als alleinseligmachend anschauen, siehe die beiden Volksinitiativen, sind kontraproduktiv. Verzichten wirfür einmal auf unser Normalverhalten - Profilierung auf Kosten anderer-, und suchen wir den Konsens!
3.
Die Drogenpolitik darf nicht quer zum internationalen Umfeld liegen. Eine eigentliche Liberalisierung respektive Legalisierung ist schon aus diesem Grunde ausgeschlossen. Eine therapeutische Abgabe von Opiaten - z. B. Methadon, Heroin usw., durch den Arzt an Ort und Stelle zu applizieren und nur an Süchtige aus der betreffenden Gemeinde, Stadt usw. abzugeben - ist keine den internationalen Übereinkommen widersprechende Massnahme und hat keine Sogwirkung.
4.
Das kurzfristige Ziel muss die Resozialisierung sein.
5.
Das endgültige Ziel für den einzelnen Süchtigen muss jedoch die Drogenfreiheit sein, auch wenn es möglicherweise erst nach Jahren erreicht werden kann - all dies im Wissen, dass eine drogenfreie Gesellschaft bei fehlender kausaler Therapie nicht möglich ist Der Bund muss mithelfen, dass genügend Behandlungsplätze zur Verfügung stehen, und den Einsatz vorhandener Institutionen - soweit sie den Qualitätsanforderungen entsprechen-koordinieren.
6.
Unbestritten ist, dass mit aller Härte gegen den Drogenhandel vorgegangen werden muss, und dazu gehört auch die Zerschlagung jeder offenen Drogenszene. In dieser unbefriedigenden Situation attestieren wir dem Bundesrat ein redliches Bemühen und sind somit von der Antwort auf unsere Interpellation befriedigt Noch ein Wort zur Motion der CVP-Fraktion für ein Suchtpräventionsgesetz: Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass andauernd neue Drogen auf dem Markt erscheinen. Mit dem überholten System unseres Betäubungsmittelgesetzes laufen wir diesen Entwicklungen immer meilenweit hinterher. Wir schlagen deshalb ein Rahmengesetz zur Suchtprävention vor, das in der Prävention alle süchtigmachenden Substanzen, legale und illegale, umfasst Mit diesem Gesetz muss es möglich sein, zu verbieten, dass von der Schweiz aus Handel mit solchen neuen Drogen betrieben wird, weil sie zurzeit durch das Betäubungsmittelgesetz nicht erfasst sind. Es muss möglich machen, dass mit solchen Drogen nur gehandelt werden darf, wenn die sozialmedizinische Unbedenklichkeit weitgehend erwiesen ist Ein solches Gesetz hat nun tatsächlich erste Priorität Wir bitten Sie, unsere Motion auch als Motion zu überweisen. Rechsteiner Paul (S, SG): Noch in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts produzierte unsere Basler chemische Industrie Kokain und Opiate, ganz legal. In der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts war Cannabis, Hanf, auch bei uns ein ganz legales und traditionelles Anbauprodukt, bis es 1951 mit dem Betäubungsmittelgesetz verboten wurde. Noch vor zwanzig Jahren war der Drogenkonsum straffrei, bis 1975 - erst 1975 - mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes die Strafen für Betäubungsmitteldelikte, wie für Tötungsdelikte, auf maximal zwanzig Jahre heraufgesetzt wurden und sogar der Konsum kriminalisiert wurde. Unsere Gefängnisse sind inzwischen voll, übervoll, fast ausschliesslich wegen Drogendelikten. Ohne diese wären sie halbleer. Wenn der Trend unserer Kriminalstatistik nach oben zeigt, dann praktisch nur wegen der Drogendelikte. Was hat diese Kriminalisierungsstrategie von 1975 der Gesellschaft gebracht, ganz abgesehen vom Schicksal der Betroffenen? Etwa weniger Süchtige oder mehr Sicherheit für die Gesellschaft? Wenn wir die Bilanz der Kriminalisierungsstrategie der letzten 19 Jahre ziehen, dann bleibt doch nichts anderes übrig als die Feststellung, dass diese gescheitert ist-gescheitert für die gesundheitlich und von Verelendung bedrohten Süchtigen, gescheitert aber auch für die Gesellschaft, genauso wie seinerzeit, in den zwanziger Jahren, die Alkoholprohibition in den USA. Trotzdem wird jetzt wieder behauptet, dass man mit neuen Gefängnissen einen sinnvollen Beitrag zur Lösung des Problems leiste. Oder mit den grundrechtswidrigen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, mit denen man Leute ins Gefängnis stecken kann, die nie ein Delikt begangen haben, vorausgesetzt, es handelt sich um Ausländer. Und dies wohlgemerkt in einer Zeit, in der teilweise nicht einmal mehr Leute verfolgt werden können, die offen und am hellichten Tag Delikte begehen. Überlegen Sie doch: Was passiert, wenn man noch ein paar hundert oder ein paar tausend Leute mehr ins Gefängnis steckt, die mit Drogen gehandelt haben? Nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage steigt mit der Verknappung des Angebotes sofort auch der Preis, und damit steigen die Gewinnchancen im Drogenhandel und für neue Drogenhändler. Leute, die die riesigen Gewinne im illegalen Drogenhandel realisieren wollen, hat es immer genug, Ausländer und Ausländerinnen und Schweizer und Schweizerinnen. Die Spirale dreht sich von neuem, ohne dass auch nur ein Problem gelöst wäre, im Gegenteil. Das Bundesamt für Polizeiwesen schätzt den Drogenmarkt in der Schweiz auf jährlich über zwei Milliarden Franken, alles steuerfrei. Diese gewaltige Nachfrage sucht das Angebot, wenn nicht legal, dann halt illegal, zu übersetzten Schwarzmarktpreisen mit allen negativen Folgen für die Betroffenen und für die Gesellschaft. Und es gibt die Prohibitionsgewinnler. Es handelt sich dabei nicht nur um diejenigen, die am illegalen Drogenhandel und an der Geldwäscherei verdienen. Gemeint sind hier auch geschasste Gefängnisdirektoren, die mit privaten Knasten ihr Geld machen wollen, und die politischen Prohibitionsgewinnler, die mit Angstkampagnen auf höhere Wähleranteile setzen. Niemand kann behaupten, dass das Drogenproblem in unserer Konsum- und Leistungsgesellschaft lösbar sei. Aber wir können mit der Drogenfrage humaner, sozialer und ökonomisch vernünftiger umgehen, als unsere Gesellschaft es seit 1975 getan hat Deshalb müssen wir aus der Drogenprohibitionspolitik aussteigen. Wenn der Bundesrat jetzt beschlossen hat, die Drogenversuche und die Heroinprogramme auszuweiten, dann sind das erste, aber zu zaghafte und ungenügende Schritte in die richtige Richtung. Die in Aussicht genommene Zahl von 1000 Plätzen darf keine sakrosankte Obergrenze bilden. Fragwürdig ist es, wenn dieser positive Schritt der Ausweitung der Versuche erneut mit repressiven Massnahmen gekoppelt wird. Warum will der Bund in der heutigen Finanzlage plötzlich den Bau ganzer Gefängnisse finanzieren? Weshalb sollen plötzlich sogar Armeeangehörige für die Gefängnisüberwachung eingesetzt werden, mit dem Einsatz von Hunden und möglichem Schusswaffengebrauch? Wo es doch ein offenes Geheimnis ist, dass die Armee ihr eigenes Drogenproblem hat, ganz abgesehen von den grundsätzlichen Bedenken gegen diese neue Form von innerem Einsatz der Armee!
-- 5 of 14 --
4.
Oktober 1994 N 1699 Drogenpolitik Umgekehrt: Weshalb wird nicht endlich und sofort der Drogenkonsum straffrei erklärt, obwohl doch eine Vernehmlassung dazu ein positives Ergebnis gezeigt hat? Warum wird die Strafverfolgung nicht so rasch wie möglich beispielsweise von der Verfolgung der Haschischdelinquenten entlastet? Weshalb wird zur Entlastung der Gefängnisse nicht eine Amnestie für kleine und mittlere Drogentäter und -täterinnen beschlossen? Und was spricht gegen die medizinische Abgabe von Kokain, nachdem Kokain ja nicht zu den absolut verbotenen Stoffen des Betäubungsmittelgesetzes gehört? Solche Schritte können das Drogenproblem zwar nicht lösen; sie gehören aber zu einem vernünftigeren Umgang mit den illegalen Drogen, zum Ausstieg aus der Prohibitionslogik und dem damit verbundenen gesellschaftlichen Lernprozess. Weyeneth Hermann (V, BE): 1. Eine Vorbemerkung: 1992 starben in der Stadt Bern 11 Menschen an übermässigem Drogenmissbrauch; 1993waren es21 Personen. Imgleichen Jahr 1993 sprangen 18 Personen von Berns Brücken in den Tod. Ich möchte damit das Drogenproblem in keiner Art und Weise herunterspielen; aber ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass neben diesen Drogenproblemen andere gesellschaftliche Probleme ebenfalls eine vertiefte Behandlung in der politischen Diskussion verdienen würden.
2.
Zur Drogenszene Schweiz gehört auch der Letten, nicht aber nur der Letten. Längere Zeit wurde gerade in Zürich der Standpunkt vertreten, die Gesellschaft dürfe das Drogenproblem nicht verdrängen, es müsse öffentlich dargestellt werden. Nach dem Vorbild des Zauberlehrlings marschiert man nun zum Bund, mit der Bitte, er möge mittels Bundeshilfe die lange geduldeten Zustände beheben. Die SVP-Fraktion steht nach wie vor dazu, dass unsere Gesellschaft die Drogenabhängigen zu tragen hat Wir stehen aber nach wie vor auch der Heroinabgabe kritisch und ablehnend gegenüber, dies so lange, als nicht flankierend dazu der fürsorgerische Freiheitsentzug erweitert wird. Die Abgabe von Suchtmitteln durch die öffentliche Hand ist dermassen problematisch, dass sie nur dann erfolgen darf, wenn eine zusätzliche, unkontrollierte Beschaffung auf dem Drogenmarkt durch den Süchtigen ausgeschlossen wird. Der Bundesrat macht in seiner Antwort auf Vorstösse zur Drogenpolitik auf Artikel 397a ff. des Zivilgesetzbuches aufmerksam; Herr Mühlemann hat es auch erwähnt. Und wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Es hat sich ja in der letzten Zeit offenbar ein Konsens zwischen zwei bürgerlichen Fraktionen und Parteien und der sozialdemokratischen Fraktion und Partei eingespielt. Wenn ich die drei vorangehenden Erklärungen richtig verstanden habe, dann habe ich davon allerdings recht wenig festgestellt Der Fluch der Droge liegt ja gerade darin - das an die Adresse von Herrn Rechsteiner -, dass das, was den Menschen von ändern Lebewesen unterscheidet, durch den Konsum der Droge verlorengeht, nämlich die Selbstbestimmungsfähigkeit. Ob durch den Zukauf von 500 Kilogramm Heroin und dessen Abgabe an 1000 Süchtige - und dies in der nun praktizierten Form-den Betroffenen zur Wiedererlangung ebendieser Selbstbestimmungsfähigkeit verholten werden kann, darüber bestehen nicht nur seitens der SVP erhebliche Zweifel. Wir bestehen darauf, dass sichergestellt werden muss, dass parallel und flankierend zur Abgabe der Drogen der fürsorgerische Freiheitsentzug so revidiert wird, dass das, was Herr Mühlemann als Zielvorstellung unter den Stichworten «weggeführt», «Zwangsmassnahmen» und «Motivationstherapie» erwähnt hat, zum Tragen kommt Das erachten wir als unabdingbare Voraussetzung. Und wir gehen auch davon aus, dass es nach wie vor Sache der Kantone und der Gemeinden bleiben muss-wie es das Gesetz vorsieht-, hier in erster Linie die Verantwortung zu übernehmen. Das kann nicht Sache des Bundes werden. Leuba Jean-François (L, VD): Nous nous plaignons souvent que la Suisse est méconnue à l'étranger, que les Américains confondent volontiers la Suisse et la Suède, et que même nos voisins ne prêtent guère d'attention à nous en dehors des produits qui ont fait notre réputation: les montres, le chocolat et le fromage. Cela est en passe de changer. Grâce à la politique insensée des autorités de la ville de Zurich, la Suisse acquiert une renommée mondiale dans le domaine de la drogue, dont Zurich est devenue une des plaques tournantes les plus importantes et le Letten un des spectacles les plus lamentables. Il n'est malheureusement plus temps de plaisanter sur un sujet aussi préoccupant et aussi tragique. Alors que la lutte contre le trafic et la consommation - il tombe sous le sens que l'un ne va pas sans l'autre- requiert une collaboration internationale déterminée, la Suisse entend poursuivre ses intéressantes expériences toute seule, sans tenir compte des désillusions qui sont apparues déjà ailleurs. Si l'on voulait vraiment parler d'expériences, il serait intéressant de faire celle qui n'est pas en cours, c'est-à-dire de comparer une population qui s'est soumise aune période de désintoxication avec une population qui continue à être empoisonnée par l'héroïne fédérale. Nous aimerions bien, à cet égard, que nos conseillers fédéraux ne se cachent pas derrière les considérations diplomatiquement polies exprimées par leurs collègues à Strasbourg ou ailleurs, mais qu'ils prennent connaissance de ce que pensent réellement les responsables gouvernementaux, allemands ou français, de notre politique. Nous ne prétendons pas que le problème soit facile à résoudre ni qu'il puisse l'être à coup de slogans ou d'idéologies. Nous croyons aussi qu'il n'y a pas de recette infaillible ni qu'il y ait une seule méthode de combat Mais si l'on ne saurait faire des raisonnements réducteurs dans les moyens à employer, à tout le moins doit-on se fixer des objectifs clairs et qui apparaissent comme tels à l'opinion publique. Nous ne faisons pas ici des traitements médicaux, nous faisons de la politique. Or, actuellement, la clarté des objectifs de la politique fédérale n'apparaît pas, et l'opinion publique est troublée et inquiète. En politique, nous le savons bien, il y asouvent diverses options dont il est difficile de dire à l'avance laquelle est la meilleure. Mais quand on aboutit au Letten, on est sûr d'avoir la quittance d'une politique fausse! Chacun devrait avoir aujourd'hui au moins la simple honnêteté de le reconnaître. Et que l'on essaie pas de nous dire que c'est le produit de la politique répressive; c'est précisément le produit de la politique que l'on n'a pas appliquée et de la non-application des lois fédérales. Car, depuis Caïn, le meurtre est, à première vue, réprimé dans la société humaine. Eh bien, il y a toujours des meurtres et personne n'a proposé aujourd'hui de légaliser le meurtre. Nous l'avons dit: plus la situation est complexe, plus les mesures doivent être nuancées, plus les objectifs doivent être clairs. Le premier objectif doit être la protection de l'immense majorité saine de notre jeunesse par des mesures de prévention, par des mesures sociales et éducatives. C'est bien sûr d'abord l'affaire des cantons, voire des communes. Mais la Confédération doit cesser de se focaliser sur les toxicomanes, objet de tous ses soins. Il faut prioritairement enrayer l'épidémie et montrer qu'on apprécie le comportement des jeunes qui ne recourent précisément pas à la drogue. C'est le mot abstinence qui devrait coiffer toute la politique de la drogue, abstinence des non-toxicomanes, but d'abstinence pour les toxicomanes. Ensuite, il faut éviter à tout prix la création de scènes ouvertes. Si les cantons romands ne connaissent pas les problèmes zurichois, c'est qu'ils ont mené une politique plus cohérente. Nous avons aussi nos toxicomanes, certes, mais nous ne les attirons pas chez nous comme la pourriture attire les mouches. Au lieu de nous reprocher d'envoyer nos toxicomanes à Zurich ou à Berne, nous avons, nous, à nous plaindre qu'ils aillent se ravitailler à Zurich ou à Berne. Nous demandons que l'on se montre intraitable avec les trafiquants. La Suisse perdra de son attrait lorsque l'on saura, dans les réseaux internationaux, que l'on risque de lourdes peines si l'on y trafique. Mais c'est valable pour tous les trafiquants, y compris les petits dealers, qui constituent le plus grand danger pour les jeunes non contaminés. En revanche, nous souhaitons que l'on soigne les toxicomanes, qui sont des malades dont il faut bien se rendre compte qu'ils ne sont plus libres (précisément parce qu'ils sont «croches») d'exercer leur libre arbitre. On conteste aujourd'hui de plus en plus fortement, dans les milieux de spécialistes, que -- 6 of 14 -Politique en matière de drogue 1700 N 4 octobre 1994 les cures de désintoxication ne réussissent que lorsque le toxicomane est d'accord. Nous avons nous-mêmes fait l'expérience que le choix entre la cure et la prison donne souvent de très bons résultats. Enfin, nous nous opposons fermement à la distribution de drogue par l'Etat, si ce n'est dans le cadre strict d'un traitement médical dont l'objectif à court terme est l'abstinence. Il est parfaitement incohérent pour l'Etat et incompréhensible pour l'opinion publique de distribuer officiellement un poison dont l'Etat combat précisément le trafic et la consommation au nom de la santé publique. Plusieurs médecins zurichois, associés aux prétendues expériences en cours, affirment que la distribution d'héroïne ne résoudra pas le problème du Letten. Alors, que veut-on? C'est là une contradiction supplémentaire dans la politique fédérale. On prétend faire des expériences parce que, selon l'Office fédéral de la justice, seules des expériences très limitées, avec un nombre limité de cobayes humains, sont encore compatibles avec la loi, et, simultanément, on étend la distribution pour soulager Zurich. Aux yeux du Conseil fédéral, on a l'impression que Zurich vaut bien une petite violation de la loi. Les partisans de la libéralisation nous répètent à satiété que l'alcool est aussi une drogue, mais a-t-on déjà vu des institutions pour buveurs distribuer de l'alcool au titre de l'aide à la survie? Permettez-moi, pour terminer, de lire un fragment très court d'une lettre du courrier des lecteurs qui a paru dans «24 heures» jeudi passé, le cri poignant d'une ex-toxicomane qui écrit: «Pourquoi une décision aussi importante que la distribution d'héroïne peut-elle être prise sans demander l'avis des personnes concernées? L'héroïne détruit, qu'elle soit distribuée médicalement ou non. Nous voulons juste pouvoir croire qu'il y a une vie après la drogue. Donnez-nous en la possibilité, ouvrez des centres de désintoxication, de réinsertion, des lieux de rencontre pourtoxicos et leurs familles, mais ne nous servez pas notre poison sur un plateau. Des gosses continuent de crever dans l'indifférence générale, des parents continuent de crever de chagrin.» (Applaudissements partiels) Grendelmeier Verena (U, ZH): Erlauben Sie mir ein paar Feststellungen vorweg, damit wir im Laufe der Diskussion nicht die Relationen aus den Augen verlieren und schliesslich in Schuldzuweisungen und Besserwisserei enden:
1.
Drogenkonsum und Drogenhandel folgen knallhart dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Wir haben es mit dem Problem der reinen Marktwirtschaft zu tun bzw. mit deren elendiglichster Form, ihrer Karikatur, und das weltweit Die Marktwirtschaft, das wissen wir alle, lebt vom Konsumbedürfnis der Menschen und ist eo ipso in sich selbst suchterzeugend und suchtfördernd. Somit kann das Drogenproblem nicht isoliert betrachtet werden. Es ist schon ein paarmal gesagt worden, vor allem von Herrn Wick und auch von Herrn Weyeneth: Wir sind eine süchtige Gesellschaft. Wir wollen immer mehr, immer höher, immer schneller, wir wollen immer reicher werden, wir wollen besser sein als die anderen. Wir sind genusssüchtig, geltungssüchtig, geschwindigkeitssüchtig und zwangsläufig auch medikamentensüchtig, nikotinsüchtig, alkoholsüchtig und schliesslich - warum denn nicht? - drogensüchtig, um nur ein paar wenige Suchtformen zu nennen. Die Drogensucht ist nur die sichtbarste und für die meisten von uns ärgerlichste Form - vor allem für die, die weit weg vom Letten wohnen -, eine spürbare Eiterbeule dieser süchtigen Gesellschaft, und sie erzeugt sehr vielfältige Opfer. Zuerst einmal sind dies die Drogenkranken selber mit ihren Angehörigen, dann ist es aber auch die direkte Umgebung, in welcher eine solche Szene lebt; davon sei heute etwas ausführlicher die Rede. Ich rede von den Kreisen 4 und 5 der Stadt Zürich, die durch die Verelendung, das Verslumen des Quartiers wie auch durch die Zunahme von Gewalt und Terror zu leiden haben: einerseits durch die Beschaffungskriminalität der Drogensüchtigen und andererseits durch den Drogenhandel, der als perfekt organisiertes Unternehmen funktioniert. Zur Erinnerung: Drogenhandel ist ein weltweites Geschäft, und zwar in der Grössenordnung des Handels mit Erdöl, nur damit wir auch da die Dimensionen sehen. Wir haben letzte Woche relativ locker und gemütlich über das organisierte Verbrechen und seine mögliche Bekämpfung diskutiert, aber, wie mir schien, doch in einer sehr abstrakten Form, so, als würde es uns nichts angehen. Dabei agiert es bereits - und das nicht erst seit gestern - in unserem Land, in unserer Stadt, in der Stadt Zürich, und tätigt seine Geschäfte, als ginge es um einen ganz normalen Handel. So wissen wir z. B. seit ein paar Tagen, dass die Dealer sich in Wohnungen gemütlich eingerichtet haben, um von dort aus operieren zu können, und dass sie auch in Restaurants ganze Belegschaften zu ihren Gunsten auswechseln. Mit einem Wort: Sie haben eine fabelhaft funktionierende Infrastruktur aufgebaut, und die Behörden müssen ohnmächtig zusehen. Im Gegensatz zu rechtsstaatlichen Institutionen hat das organisierte Verbrechen den unbestreitbaren Vorteil, dass es über unbegrenzte Mittel verfügt und sich an absolut keine Gesetze halten muss. Das alles haben wir letzte Woche diskutiert und haben dabei übersehen, dass es in unserem Land bereits auf diese Weise funktioniert So kommt es z. B. - das ist auch nicht neu -, dass sich die Ordnungshüter in der Stadt Zürich offen verhöhnen lassen müssen, und zwar von Dealern, die der Polizei applaudieren, weil sie genau wissen, dass die Polizisten nichts ausrichten können. Damit ist der Rechtsstaat in Gefahr. Das bedeutet, dass wir nun endlich handeln müssen - geredet worden ist genug -, und zwar müssen wir gemeinsam handeln, Stadt, Kanton und Bund. Es geht nicht um ein Zürcher Problem, sondern um ein nationales. Hier appelliere ich auch an die Solidarität der anderen Kantone. Wenn ich in der Vergangenheit- und vorhin auch schon wieder - immer wieder spitze Bemerkungen gehört habe, dass andere Kantone das Drogenproblem im Griff hätten, dann sei den Vertretern dieser Kantone ins Poesiealbum geschrieben, dass sie ihre Probleme sehr grosszügig dem Kanton Zürich überlassen bzw. sie dorthin exportieren. So kann man die Probleme auch lösen. Es darf nicht sein, dass der Föderalismus als kantonaler Egoismus verstanden wird. Es geht nur, wenn wir zusammenhalten. Jetzt haben wir Hilfe von allen nötig. Zur Antwort des Bundesrates darf ich sagen: Sie ist umfassend; sie vermittelt die Einsicht, dass wir ein ganzes Paket, ein Massnahmenbündel, bestehend aus vier Teilen, anbieten müssen, dass Einzelaktionen nichts bringen. Deshalb halte ich eine isolierte Aktion, wie z. B. die Schliessung des Letten, für verfehlt, um nicht unhöflich zu werden. Eine Schliessung ist unsinnig. Wir schaffen dadurch nur dem organisierten Verbrechen neue Möglichkeiten, neuen Spielraum. Die sind cleverer als wir. Schade ist nur, dass die dritte Frage unserer Interpellation nicht beantwortet worden ist. Ich nehme an, die Antwort wird eines Tages noch kommen. Somit können wir uns nur als teilweise befriedigt erklären. Was jetzt not tut, ist Mut zu neuem, koordiniertem, raschem Handeln auf allen Ebenen, allerdings auch verbunden mit Demut, nämlich der Demut zu wissen, dass jedes Handeln immer nur ein Versuch sein kann, ohne sichere Gewähr, ohne Garantie auf Erfolg. Patentrezepte gibt es nicht. Noch einmal: Wir sind eine süchtige Gesellschaft und müssen lernen, mit dieser Sucht zu leben - auch mit der Drogensucht. Diener Verena (G, ZH): Herr Mühlemann hat sein Votum mit der Einleitung begonnen, wir würden uns heute in einer Engpass-Situation befinden. Ich denke, da hat er nun, entgegen seinen üblichen Gewohnheiten, leicht untertrieben. Wir sind nicht in einer Engpass-Situation, sondern schlicht in einer Sackgasse. Seit Jahren bewegt sich ja in diesem Haus in der Drogenpolitik überhaupt nichts mehr. Nurdraussen, im realen Leben, ist das menschliche Elend massiv gewachsen. In unserer Drogenpolitik, die dieses Wort gar nicht verdient, war primär narzisstische Selbstbespiegelung zu finden. Erst unter dem Druck in diesem Sommer, seit die Medien die Brutalität des Lettens bis in unser stilles Stübchen hier im Bundeshaus transportiert haben, hat sich langsam etwas zu bewegen begonnen. Trotzdem - das habe ich gesehen, als ich die Fragen und die Vorstösse der SVP-Fraktion gelesen habe - klammern sich immer -- 7 of 14 -4. Oktober 1994 N 1701 Drogenpolitik noch einige Gruppierungen an die Illusion, es gäbe je eine suchtfreie Gesellschaft. Wenn wir zurückblenden und uns fragen, wer in den letzten Jahren von unserer Nichtdrogenpolitik profitiert hat, dann ist es doch ganz klar: einerseits der Drogenhandel - riesige Geldmengen wurden verdient- und andererseits auch gewisse politische Kreise, die das wachsende menschliche Elend PR-mässig sehr gut für sich selber nutzen konnten. Daneben haben wir eine ganz grosse Gruppe von Menschen, die verloren haben. Verloren haben primär die Süchtigen selber. Durch ihre Sucht wurden sie abgedrängt und in die Beschaffungskriminalität getrieben; sie wurden in die Beschaffungsprostitution und in die körperliche und seelische Verelendung getrieben. Ich habe ein halbes Jahr als Gassenarbeiterin bei den Schwerstabhängigen in Zürich gearbeitet. Ich habe gesehen, welches Drama hinter dieser Beschaffungsprostitution steckt. Ich habe auch gesehen, wie die Aids-Prävention in diesem Zusammenhang zu einem sehr hohlen Wort verkommen ist. Meine Wut gegenüber unserer heuchlerischen Gesellschaft und unserer heuchlerischen Politik ist gewachsen. Verloren hat auch ein ganz grosser Teil der Bevölkerung in der Stadt Zürich selber, auch die Geschäfte. Ein weiterer Kreis, der in Zürich verloren hat, ist die Polizei. Mit ihrer Sisyphusarbeit, mit ihren demotivierenden Einsätzen und ihrer fehlenden Rückendeckung durch die Politik haben auch diese Beamten einen sehr, sehr schwierigen Stand. Ganz zum Schluss haben auch wir als Parlament verloren. Wir haben doch unsere Unfähigkeit bewiesen, Realpolitik zu betreiben, die dieses Wort verdient. Am Letten ist es augenfällig geworden. Die heutige Diskussion und auch die Antwort des Bundesrates lassen einen Hoffnungsschimmer aufkommen. Neue Koalitionen zeichnen sich ab, rotgrün und bürgerliche Mitte scheinen die Möglichkeit eines gangbaren Weges zu finden. Dieser gangbare Weg heisst für uns ganz klar: eine integrierte Drogenpolitik statt isolierter Einzelmassnahmen. Es braucht eine Zusammenarbeit mit der leidgeprüften Stadt Zürich, mit dem Kanton Zürich, über die kantonalen Grenzen hinweg, bis hin zum Bund. Es braucht ganz dringend eine Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei und den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Es scheint mir ein gutes Omen zu sein, dass wir heute in dieser Debatte zwei Mitglieder des Bundesrates in diesem Saal vorfinden. Wir brauchen dringend ein grosses, vernetztes Angebot von Entzugs- und Therapieplätzen - über die Kantonsgrenzen hinweg. Wir brauchen das dringend, denn Wartezeiten sind kontraproduktiv. Herr Bundesrat Koller, in diesem Zusammenhang: Hier, denke ich, wären die Bundesgelder noch besser eingesetzt als bei den Haftplätzen, wo sich der Bund erstaunlich grosszügig zeigt. Hier- bei den Therapieplätzen, bei diesem Angebot des Sozialengagements - brauchten wir die Bundesgelder. Wir brauchen auch ganz spezielle Angebote für Minderjährige und für die Prävention. Auch für die Ausdünnung der Szene am Letten brauchen wir eine Koordination zwischen Sozialarbeit und Polizei. Das Zugeständnis, dass die Ausdehnung der kontrollierten Heroinabgabe möglich sein soll, dass der Bund bereit ist, hier Hand zu bieten, hat uns gefreut. Denn die Heroinversuche haben gezeigt, dass der gesundheitliche Zustand von Schwerstsüchtigen eine markante Verbesserung erfährt, dass es auch eine Verbesserung im Bereiche des Drogenkonsums gibt, der rückläufig wird. Wir haben bei diesen Versuchen aber auch gesehen, dass die Ablösung von der offenen Szene sehr schwierig ist Für uns ist klar, dass wir ein Fortsetzungsprogramm brauchen, ein Fortsetzungsprogramm in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Finanzen. Eine endgültige Lösung der Suchtproblematik wird es nicht geben, höchstens einen besseren Umgang mit unserer Sucht. Für uns ist auch klar, dass in dieses Folgeprogramm die Straffreiheit des Konsums mit eingeschlossen werden muss. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes muss möglichst bald stattfinden. Herr Bundesrat Koller, Sie schreiben in Ihrer Antwort zu den Interpellationen, dass die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Drogenhandel seien. Wir Grünen sind der Meinung, dass diese Zwangsmassnahmen nur eine sehr geringe kriminalpolitische Wirkung zeitigen werden. Gegenüber den Drogenhändlern da möchte ich betonen, nicht nur gegenüber den ausländischen, sondern auch gegenüber den schweizerischen - genügten an sich die heutigen Mittel des Strafprozessrechtes; die Problematik ist nur, dass dieses Recht nicht ausgeschöpft wird. Darin versteckt sich auch ein Vorwurf gegen den Kanton Zürich und gegen die Stadt Zürich: Sie tragen ein Stück weit die Mitverantwortung, dass wir heute mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht ein rechtsstaatlich äusserst fragwürdiges Sondergesetz gegen Ausländerinnen und Ausländer geschaffen haben. Für uns sind und bleiben diese Zwangsmassnahmen menschenrechtlich und staatsrechtlich fragwürdig, und sie wecken eine Illusion. Denn solange so viel Geld zu verdienen ist, in Zürich am Letten, aber auch an anderen Orten, so lange werden für jeden verhafteten Dealer sofort zwei Ersatzleute bereitstehen. Eine zweite Verantwortung steckt mit in diesen Zwangsmassnahmen: Es ist die unhaltbare Verknüpfung von Ausländern und Kriminalität. Wie gefährlich das Schüren dieses Feuers ist, haben wir in den Juni- und in den September-Abstimmungen dieses Jahres sehr wohl zur Kenntnis nehmen müssen. Aus diesem Grunde ist die grüne Fraktion von der Antwort des Bundesrates auf unsere Fragen nur teilweise befriedigt. Scherrer Jürg (A, BE): Die bundesrätliche Drogenpolitik hat viele Fehler, der kapitalste aber ist die Ausrichtung dieser Politik auf Schwersüchtige, denen mit der erweiterten Heroinabgabe quasi der rote Teppich ausgerollt wird. Es kann doch nicht darum gehen, die Minderheit von Schwersüchtigen zu verwöhnen und sie zu verhätscheln. Die Politik hat sich nach der Mehrheit zu richten, und die Mehrheit in diesem Land ist nicht bzw. noch nicht drogensüchtig. Das Wichtigste soll sein, den Neueinstieg zu verhindern. Die staatliche Drogenabgabe und die allgemeine Drogenpolitik des Bundesrates sowie das Laisser-faire sind aber eine Einladung, Drogen zu konsumieren, und eine Demotivation der Süchtigen, mit dieser Sucht aufzuhören. Wem käme es in den Sinn, einem schweren Alkoholiker jeden Tag eine Flasche Schnaps zur Verfügung zu stellen, den Rauchern Gratiszigaretten zu geben oder einem Autoraser einen Sportwagen zu schenken? Die staatliche Heroinabgabe, meine Damen und Herren Bundesräte, ist eine Beihilfe zum Selbstmord auf Raten. Erstens kann der Mehrfachdrogenkonsum nicht kontrolliert werden, und er kann auch nicht verhindert werden. Zweitens wird dem Drogenmarkt der Boden mit der staatlichen Heroinabgabe nicht entzogen, auch wenn das einige Wirrköpfe immer wieder behaupten. Nach den Grundsätzen des Marktes sucht sich nämlich jeder Dealer für einen verlorenen Kunden einen neuen. Die logische Folge wird sein, dass immer mehr und immer jüngere Kinder in den Drogensumpf gezogen werden, und das ist mit dieser Politik nicht zu verhindern. Da wird die bundesrätliche Absicht der sogenannten Prävention zur reinen Farce. Prävention und dauerhafter Drogenentzug sowie Resozialisierung der Süchtigen hiesse nämlich eine effektive Bekämpfung des Drogenhandels - und nicht nur Scheingefechte, exemplarische Strafen für nichtsüchtige Dealer, die sich lediglich am Unglück anderer persönlich bereichern wollen - und im weiteren Zwangsentzug für Drogensüchtige in geschlossenen Therapiestätten. Sie haben richtig gehört: Zwangsentzug; denn ein Schwersüchtiger ist nicht mehr Herr seines Willens, ergo kann er sich auch nicht freiwillig einem Drogenentzug unterziehen. Schweden praktiziert dieses Modell seit Jahren erfolgreich. Wenn dann ein ehemaliger Süchtiger entgiftet und resozialisiert ist, muss der Drogenkorb so hoch wie möglich gehängt werden, also praktisch unerreichbar sein; denn auch Jahre nach dem Entzug kann es noch zu einem sogenannten «Knall» kommen, d. h. zum unbändigen Wunsch, sofort Drogen konsumieren zu müssen. Dieses Verlangen lässt jedoch meistens innerhalb von zwei Stunden nach. Kommt aber die Person innerhalb dieser Zeit an Drogen heran, ist sie wieder in der Szene, und die ganze Arbeit war umsonst.
-- 8 of 14 --
Politique en matière de drogue 1702 N 4 octobre 1994 Die bundesrätliche Politik, die den Drogenkonsum erleichtert, die quasi zum Drogenkonsum auffordert, muss also zwangsläufig scheitern. Wenn der Bundesrat die Initiative - Frau Bundesrätin Dreifuss, ich bitte Sie, jetzt zuzuhören -, wenn Sie, Frau Bundesrätin, die Volksinitiative «Jugend ohne Drogen», die vor über einem Jahr mit rund 140 000 Unterschriften eingereicht worden ist- notabene in vier oder fünf Monaten gesammelt -, zur Abstimmung bringen würden, statt diese Abstimmung zu verschleppen, hätten Sie den Fingerzeig aus dem Volk, wo es langgeht Solange Sie mit Ihrer Politik den Drogenkonsum, die Drogensucht in diesem Land unterstützen und fördern, mache ich Sie persönlich für jeden Neueinsteiger und jeden Drogentoten verantwortlich. Maspoli Flavio (D, TI): «Die Medienmafia, die Drogenmafia und die Politmafia der Schweiz haben ein klares Interesse daran, die offene Drogenszene am Letten aufrecht zu erhalten.» Questa frase non è mia, per fortuna; questa frase l'ho sentita domenica scorsa nel corso di una trasmissione andata in onda alle ore 23.30 sull'emittente tedesca SAT1 che si occupava di far vedere, di mostrare al mondo, la situazione del Letten. Ebbene, benché non sia mia, ammetto che è una frase storica Ma se è vero che la mafia dei media, la mafia dei politici e la mafia della droga hanno interesse a mantenere aperta la scena della droga al Letten, allora tutta questa bella discussione che stiamo facendo noi vale ben poco, lo non andrei così lontano, ma direi che in Svizzera manca una chiara volontà politica per eliminare le scene aperte della droga Cosa abbiamo sentito fino adesso? Chi ci ha preceduto a questa tribuna, si divide in due parti. Ci sono i repressisi!, chiamiamoli così, e ci sono i liberalisti, cioè chi vorrebbe liberalizzare ancora di più una politica della droga a mio modesto modo di vedere già sufficientemente liberalizzata, e chi vorrebbe esasperare la repressione. Devo dire: anche con la repressione abbiamo tentato senza ottenere un granché, anche perché la repressione non siamo in grado di portarla fino in fondo. A un bel momento lo Stato di diritto ci impedisce di essere repressivi come forse sarebbe il caso di esserlo. E vengo a parlare un attimo della distribuzione gratuita della droga, cioè dell'«eroina di Stato». E' evidente che forse qualche risultato con questo sistema lo si ottiene. Ma lo si ottiene secondo me solo a certe condizioni. Intanto è molto difficile far capire alle cittadine e ai cittadini non tossicodipendenti che in Svizzera si paga la multa perché non si porta la cintura di sicurezza, però è possibile andare a ritirare senza problemi 4 o
5.
grammi di eroina al giorno. Questi sono controsensi che non qualificano certo la classe politica Ho fatto l'esempio della cintura di sicurezza, On. Consigliera federale, ma ne potrei fare tanti altri. C'è la multa del parcheggio, quella per le piccole infrazioni che tutti più o meno commettono, pur avendo giurato di rispettare le leggi di questo Paese. E allora io dico: distribuzione di eroina sì, proviamo anche questo - però in case chiuse. Noi diamo l'eroina a chi è d'accordo di farsi internare in una casa: lì rimane, e lì consuma la droga Se è vero, come si dice oggi, che dobbiamo abituarci a vivere con la droga, così sia lo sono d'accordo di vivere con la droga, fino a che questa droga non disturba la vita degli altri. Il diritto alla droga sì, però anche il diritto di poter vivere senza la droga Ed ecco perché io dico: via le scene aperte! Spazziamole via una volta per tutte, e questo non lo possiamo fare noi; deve essere una chiara decisione presa dal Consiglio federale che, se vuole, ha i mezzi ed il know-how necessario e tutto ciò di cui ha bisogno per eliminare, per cancellare le scene aperte della droga in Svizzera in pochissimo tempo. Non mi si venga sempre a raccontare la storia dei problemi complessi, perché i problemi sono complessi sempre quando non li si vogliono risolvere. Via le scene aperte; chi accetta l'eroina di Stato, accetta di farsi internare. Diamo la possibilità a tutti i tossicodipendenti che lo desiderano di fare una cura di disintossicazione, e dal momento che sono puliti, occupiamoci di reinserirli nella società No, noi non dobbiamo abituarci a vivere con la droga; noi la droga la dobbiamo combattere. Va bene, forse non solo con la repressione, forse con più liberalizzazione, ma comunque però sempre e solo combatterla, la drogai Aubry Geneviève (R, BE): Le 3 octobre 1994 est un jour noir pour notre pays, suite à la décision du Conseil fédéral d'étendre la soi-disant expérimentation à 1000 toxicomanes. Si je m'autorise à parler très durement, c'est parce que je suis mère de trois enfants, de cinq petits-enfants, qui ont côtoyé et frisé les milieux de la drogue de par leurs camarades, leurs copains, dont certains, aujourd'hui, ont disparu. C'est en leur nom que je me bats, et au nom aussi des 140 000 personnes et davantage qui ont signé l'initiative populaire «Jeunesse sans drogue». Lorsqu'on pose la question au Conseil fédéral et qu'on prend connaissance du papier «Politique de la drogue», il est permis de se demander si le peuple est encore souverain dans ce pays. Je m'explique: premièrement, le Conseil fédéral parle de deux initiatives populaires concernant la drogue. Que je sache, il n'y en a qu'une seule; elle a été déposée et ses signatures ont été reconnues, et ceci depuis le 22 juillet 1993. C'est une volonté populaire, me semble-t-il, clairement exprimée, puisqu'en moins de six mois ces signatures ont été récoltées. Le but, c'est de vouloir une jeunesse sans drogue. La comparer à une initiative populaire lancée il y a un an et demi, qui n'est pas encore déposée, et dont les signatures ne sont pas contrôlées, et qui, elle, demande la légalisation de la drogue, est une manipulation que je dénonce de la part du Conseil fédéral. C'est inadmissible en démocratie, Madame la Conseillère fédérale, et je le répète encore une fois, c'est à dénoncer. C'est une manoeuvre destinée à tromper les citoyens, voire à les insécuriser et à les influencer. C'est manipuler l'information, et ce n'est pas digne d'un gouvernement. J'en viens au deuxième point de ma réclamation concernant l'initiative populaire «Jeunesse sans drogue». Dans sa prise de position, le Conseil fédéral déclare: «L'initiative populaire 'Jeunesse sans drogue', déposée le 22 juillet 1993 et soutenue par les milieux de droite, entend s'opposer à la politique actuelle du Conseil fédéral en matière de drogue.» Ainsi, plus de 140 000 citoyennes et citoyens sont taxés de «droite» parce qu'ils refusent une politique laxiste, incohérente et par à-coups, qui nous a amenés tout droit au Letten. Ils veulent protéger la jeunesse suisse contre le fléau de la drogue. Je vous ferai remarquer, Madame, qu'il y a, parmi les initiateurs et ceux qui ont signé l'initiative, un M. Nicollier, premier astronaute suisse, de nombreux sportifs de pointe, et des gens qui n'ont rien à voir avec les milieux politiques. C'est un dérapage inadmissible, soit de votre administration, soit d'une partie du Conseil fédéral, et je m'étonne qu'on fasse passer l'idéologie avant la raison. Personnellement, je vous demande, ou de dénoncer l'administration qui a donné une telle réponse, ou, Madame, de présenter des excuses à plus de 140 000 personnes qui ont signé cette initiative populaire, dont on prétend qu'elle provient des «milieux de droite». Alors que l'autre, qu'on compare toujours, et qui n'est pas déposée, est une initiative qui vient des milieux de gauche. Un autre problème, toujours concernant une interpellation, c'est la distribution de seringues à Hindelbank. Et là, je dois vous dire que je ne peux pas être fière de mon canton qui a voulu être pionnier en la matière, en distribuant des seringues dans le pénitencier de Hindelbank. J'ai pu lire, dans un reportage, que certaines prisonnières de cet établissement n'ont jamais été toxicomanes avant d'être incarcérées. Il y a de quoi se révolter devant une telle amoralité. Est-ce cohérent que de faciliter la consommation de stupéfiants en prison, alors que la loi l'interdit partout? Nombreuses sont les détenues qui ont véhiculé de la drogue depuis la Colombie ou d'autres pays d'Amérique latine et qui n'y ont jamais touché, car elles étaient des mules; mais si on leur donne la possibilité d'avoir des seringues et de recevoir de la drogue, je pense que c'est mettre à leur disposition un produit dangereux pour leur santé et leur équilibre psychique. Comme vous l'avez dit, il s'agit de réduire au minimum les dommages dus à la consommation de drogue, notamment ceux liés à l'infection par le VIH, et d'augmenter ainsi les chan-- 9 of 14 -4. Oktober 1994 N 1703 Drogenpolitik ces pour un toxicomane de renoncer à la drogue. Ainsi, on lui fournit, au vu de toute la Suisse, l'instrument propre qui lui permettra de se procurer ensuite sa dose et de se l'injecter en toute impunité, alors qu'en procédant à de sévères contrôles à Hindelbank on pourrait saisir la drogue qui y entre. Pourquoi n'imite-t-on pas le canton de Vaud qui, lui, a une autre politique, qui s'est permis de donner un désinfectant, mais pas les seringues, ce qui permet aux détenus de s'occuper de leurs propres affaires de toilette ainsi que de désinfecter les seringues. Si la Suède a presque réussi à résoudre ce problème dans certaines prisons, pourquoi la Suisse ne le pourrait-elle pas? J'en viens à la dernière de mes trois interpellations, celle concernant les cigarettes à l'héroïne. C'est très grave, car elles peuvent être partagées, distribuées, et même si on dit qu'elles doivent être fumées en présence du médecin ou de la personne qui les donne, 236 cigarettes ont disparu de leur dépôt; c'est un premier constat, mais elles peuvent aussi être offertes ou données à des jeunes qui, jusqu'à ce jour, n'avaient jamais eu l'occasion de toucher à la drogue. Ces cigarettes peuvent être partagées en deux ou en trois, elles peuvent être vendues. C'est à mes yeux inacceptable. Ce qu'on a fait jusqu'à présenta l'Office fédéral de la santé publique, c'est de la manipulation, de l'intoxication, mais ce n'est pas une politique cohérente de la drogue. Je voudrais, puisque je suis à cette tribune, remercier ceux de mes collègues qui ont soutenu la motion 93.3370 du pasteur Sieber qui me semble le meilleur chemin pour essayer de réhabiliter notre jeunesse, plutôt que de lui mettre à disposition de celle-ci un produit qui la condamne à la mort, car nous ne voulons pas, certains d'entre nous en tout cas, être des criminels. Scherrer Werner (-, BE): Im Rahmen dieser Drogendebatte kann ich natürlich nicht in drei Minuten ein komplettes Drogenkonzept vorlegen, das ist nicht möglich - aber das Drogenproblem ist durchaus lösbar. Es ist aber nötig, dass wir rasch und konsequent handeln, ein Bündel von Massnahmen einleiten und diese dann auch durchziehen. Vor einem Monat habe ich mit polizeilicher Begleitung Europas grössten Drogenumschlagplatz, den Letten, besucht Es war für mich ein schockierendes und aufwühlendes Erlebnis. Es wäre nicht unwesentlich und vor allem nützlich, wenn alle Volksvertreter dieses Parlamentes einen solchen Besuch machen würden, damit wir uns nicht nur auf die Berichterstattungen der Medien verlassen müssen, die teilweise ja sehr einseitig sind. Ich bin von dieser Drogenhölle - man kann es nicht anders nennen - mit zwei wesentlichen Empfindungen weggegangen: einmal - ich sage das eigentlich nicht gerne, aber es ist so - mit Wut und Grimm auf diese Dealerbanden, welche unsere Jugend vorab aus gewinnsüchtigen Motiven kaputtmachen, und auf die Zürcher Behörden, die anscheinend unfähig sind, hier Remedur zu schaffen. Der Letten ist eine nationale Schande! Die Drogenpolitik der links-grünen Regierung um Frau Emilie Lieberherr hat total versagt - das muss hier deutsch und deutlich gesagt werden. Dann hat mich auch ein grosses Bedauern und Erbarmen für die Opfer dieser Sucht befallen. Bei meiner Anwesenheit waren gegen 1000 Personen anwesend - es war gegen 18 Uhr -; davon waren etwa 300 Dealer, etwa 400 Leichtsüchtige, die sich beim Eintreffen der Polizei aus dem Staube machten und etwas in den Hintergrund traten, und etwa 300 Schwerstsüchtige, die dort ganz offen fixten, sich teilweise nicht mehr bewegten, richtig dahinsiechten - furchtbar, einfach furchtbar! Ich werde dieses Bild mein ganzes Leben lang nicht mehr vergessen. Diese Eindrücke haben mich bewogen, am Anfang dieser Session eine dringliche Interpellation einzureichen, von deren Beantwortung durch den Bundesrat ich überhaupt nicht befriedigt bin. Frau Bundesrätin, Sie haben gegenüber der Presse erklärt, dass es keine Lex Letten brauche; das zeigt mir, dass Sie den Ernst und die Explosivität der Lage zuwenig ernst nehmen. Wir müssen jetzt etwas tun - nicht erst in ein oder zwei Monaten, wenn wir die Abstimmung über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht haben, oder vielleicht im Januar des nächsten Jahres. Die Bevölkerung erwartet jetzt etwas. Was ist jetzt das Gebot der Stunde?
1.
Wir wollen durch eine wirksame Prévention die Gesunden vor den Kranken schützen. Hier sind die Kantone noch schwer im Rückstand. Es wird wohl viel Papier fabriziert, jedoch mit wenig Substanz und Wirkung.
2.
Die Drogensüchtigen sind einer abstinenzorientierten Therapie zuzuführen. Heraus aus dem Letten mit seiner ganzen Misere, muss die Losung sein. Hier müssen wir dringend mehr Therapieplätze schaffen, wobei wir auch die private Initiative unterstützen sollten. Hierzu gehören auch christliche Therapiestätten, welche in der Schweiz immerhin etwa einen Drittel der benötigten Plätze anbieten und mit gutem Erfolg arbeiten. Die Befreiung und Heilung durch den Glauben ist die beste Therapie, die es gibt. Die Heroinabgabe an Süchtige ist der falsche Weg und ist nicht im Sinne des noch geltenden Betäubungsmittelgesetzes. Es ist mehr eine Drogenförderung als eine Drogenbekämpfung. Präsidentin: Herr Scherrer, Sie reden schon zweimal so lange, wie Sie eigentlich sprechen dürften. Ich möchte Sie bitten, zu einem Abschluss zu kommen. Scherrer Werner (-, BE): Ich habe noch nicht so lange gesprochen. Vorredner von mir, Frau Grendelmeier und andere, haben die doppelte Redezeit gehabt. Ich beanspruche ebenfalls etwas Zugabe. Präsidentin: Herr Scherrer, ich bitte Sie, jetzt den Satz abzuschliessen, wir wollen nicht bis 15 Uhr debattieren. Scherrer Werner (-, BE): Ich möchte bitten, dass ich wenigstens den dritten Punkt noch beleuchten kann.
3.
Die sofortige Auflösung der mafiosen Struktur ist zu fordern. Das ist nur möglich, wenn mit einem Grosseinsatz der Polizei diese Hunderte von Dealern weggeschafft und auch kaserniert werden. Ohne eine solche Grossaktion ist es nicht möglich, dass im Letten überhaupt je eine Gesundung eintritt. Spielmann Jean (-, GE): Forcément, beaucoup de choses ont déjà été dites dans un tel débat. Je crois qu'il convient aussi de remettre au centre de nos préoccupations l'être humain, la misère, les difficultés et les drames dans lesquels sont plongées de nombreuses familles à cause du problème de la drogue. Il ne faut pas venir ici donner des solutions toutes faites pour ceux qui sont victimes de cette dépendance. Il y a certainement autant de réponses que de problèmes, et de motivations - malheureusement pour les jeunes, mais pas uniquement eux - de s'adonner à la drogue. Je m'abstiendrai donc de donner des solutions toutes faites, d'autant plus que les plus grands spécialistes d'aujourd'hui, par exemple le professeur Claude Olievenstein avec son expérience du Centre Marmottan ou d'autres, ne font que remettre en cause ce qu'ils considèrent comme des réponses définitives. Il y a donc de multiples réponses à donner. Un problème qui n'a que peu été évoqué dans ce Parlement jusqu'à présent, si ce n'est par un ou deux des intervenants, c'est celui des motivations liées à la prise de drogue et des sources des difficultés de notre jeunesse. Vous savez aussi qu'une des principales cause de mortalité des jeunes dans ce pays, c'est le suicide. Si l'on part de ce constat, force est de constater que la drogue n'est peut-être qu'un révélateur d'un mal profond qui persiste parce que les jeunes manquent de perspectives et de projets d'avenir. Il y a aussi une série de contradictions qui n'ont été que peu relevées dans ce Parlement Par exemple, c'est dans le ventre même de l'opulence, celui des finances, des trafics de toutes sortes - des armes à la drogue -, des spéculations financières, que s'est progressivement développée une société marginale, comme si elle devait témoigner de la société des exclus que vous êtes en train de mettre en place dans ce pays et comme s'il y avait dans ce témoignage-là une série de réalités à propos desquelles nous devrions nous interroger: la richesse qui côtoie la misère.
-- 10 of 14 --
Politique en matière de drogue 1704 N 4 octobre 1994 Dernier problème dans cette cité des banques et des affairistes, sur cette plus grande scène de la drogue en Europe, c'est le combat qui est conduit contre ceux qui utilisent cette arme et cette marchandise de la mort contre les jeunes: je veux parler bien sûr parler des trafiquants de drogue qui sont- certains le disent - les maîtres des lieux. Mais ils sont aussi les maîtres dans d'autres domaines. Il y a là aussi des questions qu'on doit se poser. La responsabilité des autorités zurichoises, que certains ont avancée, était effectivement engagée sur le terrain de la lutte contre les trafiquants de drogue. Quand on s'en prend aux personnes d'abord en fonction de leur nationalité et de leur couleur de peau avant de savoir si elles sont des criminels ou des trafiquants, on a bien sûr déjà de graves préjugés et on entraîne le pays dans des difficultés considérables avec les mesures de contrainte en matière de droit des étrangers. D'autre part, ce n'est pas en introduisant par anticipation ces mesures de contrainte qu'on résoudra ce problème. Il s'agit, comme je le disais au départ, d'un problème de société, d'un problème d'avenir au sujet duquel, nous autres, politiciens et parlementaires, avons les plus grandes responsabilités. La solution n'est pas de montrer aujourd'hui du doigt les uns ou les autres ni, Madame Aubry, de souligner les initiatives de gauche ou de droite. Le problème de la drogue, c'est le problème de notre société, c'est le miroir de vos décisions politiques. Sieber Ernst (U, ZH): Die zwei, drei Minuten mögen ausreichen, um hier noch einmal im Namen der Betroffenen die Stimme zu erheben. Die Stimme, die Sie im Grunde genommen alle kennen: Der Aufschrei von den Zentren in unserem Land, wo die Drogensucht herrscht, ein Aufschrei, der nach Befreiung ruft Befreiung aus dieser Umklammerung von einer Sucht, die Menschen in den Ruin führt Ich meine, dass wir alle lernen sollten, und ich glaube, zum Teil haben wir es bereits gemacht: Wenn man auf dem Bundesplatz über den Markt geht, begegnet man einigen Salatköpfen. Wir müssen vom Salatkopf lernen. Wissen Sie warum? Er hat das Herz im Kopf. Herz im Kopf bedeutet für mich, jetzt diese Möglichkeit, diese Chance zu schaffen, in der die Betroffenen als Partner mitarbeiten können - darum das Dorf. Zwei Antworten auf die Einrichtung eines Dorfes:
1.
Das wird eine Masse geben. Nein, das wird keine Masse sein, denn wenn viele Menschen auf dem gleichen Weg zu einem Ziel sind, stärken sie sich gegenseitig.
2.
Wir lernen vom Pestalozzidorf, von San Patrignano, dass es kleine familiäre Zentren gibt, die das Leben individualisieren. Eine nächste Frage: Was passiert in einem solchen Dorf? Wird sich da nicht die Dealerei einnisten? Die Erfahrung ist folgende: Leute, junge Menschen, die aussteigen, entwickeln viel mehr Abwehrmechanismen der Dealerei, der Szene gegenüber, weil sie ja aufgrund ihrer eigenen Erfahrung wissen, was es braucht, um nur einige Meter Distanz zu nehmen. Noch ein Letztes: «Therapeuo» ist der Begriff, der die Grundlage für den Begriff Therapie bildet «Therapeuo» heisst aber ganzheitliche Begegnung des Menschen - alle Ehre und alle Achtung vor den medizinischen, wissenschaftlichen Einrichtungen -, «Therapeuo» meint aber ebenso soziales Leben, Leben im Beruf, Leben im Wohnen und Zusammensein. Auf hebräisch heisst das Wort «Rapha»; Rapha, Raphaël heisst im Grunde genommen «Gott ist der Heilende». Das gilt es in einem Land, das ein Kreuz im Wappen hat und keine Blutwurst, zu bedenken. Bircher Peter (C, AG): Durch den Aargauischen Verein für Suchtprobleme, den ich seit bald zehn Jahren präsidiere und der in sieben Beratungs- und Präventionsstellen im ganzen Kanton Fachleute für Sucht- und Drogenfragen beschäftigt, bin ich mit dem Drogenproblem seit Jahren von der Praxis her konfrontiert. Ich melde mich also hier kurz als «Anwalt ab und für die Praxis» zu Wort und halte drei Schwerpunkte fest:
1.
Hören wir auf mit parteipolitischen Profilierungsübungen und Wahlschlagern! Das Thema ist ausgereizt Das Volk will Entscheide und klare Lösungsvorschläge. Alle vier Regierungsparteien, primär die Regierungsparteien, sind gefordert Wer in einer Regierung beteiligt ist, muss auch Verantwortung übernehmen. Wir brauchen endlich eine kohärente Drogenpolitik. Durch den Anstoss eines Sozial- und Präventivmediziners ist Bewegung in die verhärteten Fronten gekommen; FDP, SP und CVP ringen um einen gemeinsamen Weg. Wer noch ausschert, ist die vierte Bundesratspartei, vorab mit markigen Schlagworten auf dem Platz Zürich. Es geht so nicht. Keine Partei kann hier allein vorankommen. Bieten auch Sie von der SVP Hand zur Kooperation! Geben auch Sie bei der SP, Herr Rechsteiner, die Extrempositionen auf! Städte wie Wien, München, Frankfurt und Basel sind gute Beispiele; sie haben beachtenswerte Erfolge erzielt. Warum? Weil sie sich - ob mehr rechts oder mehr links regiert - auf eine überzeugende, geschlossene Politik geeinigt haben. Das Elend von Zürich ist zu einem grossen Teil durch die politische Polarisierung verschuldet Es geht nur gemeinsam. Warum betone ich das so? Weil das auch die praktische Erfahrung im Aargau ist. Weil zwei völlig unbrauchbare Initiativen im Hause stehen, sowohl die Initiative «Jugend ohne Drogen»-deren Titel sich gut anhört, die aber mit ungeeigneten Mitteln alles sauberfegen und therapieren will - als auch die Droleg-lnitiative, welche die ganze Schweiz zu einem Europakiosk für den Drogenkonsum verkommen lassen möchte. Beide Initiativen sind schlicht und einfach unbrauchbar. Es sind typische Initiativen der Extrempositionen. Sie lösen keine Probleme. Deshalb ist der kooperative Weg aller vier Regierungsparteien bitter nötig.
2.
Es geht nur vernetzt und kooperativ. Das ist nur möglich, wenn sich auch unsere föderative Staatsordnung bewährt. Wenn Föderalismus nur dazu missbraucht wird, die Probleme auf andere zu verschieben - in diesem Fall primär auf die Stadt Zürich -, wird er als tragende Staatsidee regelrecht sinnentleert. Im Klartext: Für die 200 Schwer- und Schwerstsüchtigen aus dem Aargau müssen der Kanton Aargau und seine Gemeinden geradestehen. Kein Weg führt an dieser Verantwortung vorbei. Was meine ich aber vor allem mit dieser Kooperation? Alle drei Staatsebenen sind gefordert, also Gemeinden, alle Kantone, der Bund. Prävention, Vorsorge, das ist alles schon erwähnt worden, der fürsorgerische Freiheitsentzug und auch weiterführende Therapien. Eine Therapie, die nicht zur klaren Tagesund Beschäftigungsstruktur führt und die für Fürsorgebehörden auch einigermassen bezahlbar ist, ist nicht zu Ende gedacht Aber auch der Zugang zur Droge muss restriktiv bleiben. Es hat wenig bis nichts mit Liberalisierung oder gar Legalisierung zu tun, wenn hier praktisch im Rahmen des Gesundheitswesens für Schwerstabhängige Drogen abgegeben werden. Die Politik muss auch schweigen können. Es geht ja nur um streng kontrollierte Abgabe. Es gibt auch ein Aktionsfeld, das wir den Verantwortlichen des Gesundheitswesens überlassen müssen.
3.
«Kampf der Drogenmafia»: Ich habe schon eine am 4. Juni 1993 eingereichte Interpellation (93.3275) so überschrieben. Es ist einiges geschehen, das wir anerkennen dürfen: mit der Verschärfung der Geldwäscherei, mit der eben beschlossenen Zentralstelle für das organisierte Verbrechen und hoffentlich auch mit der Annahme des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht im kommenden Dezember. Eine empfindliche Lücke sehe ich noch bei den Kantonen. Das begrüssenswerte und bitter nötige Konkordat über die gegenseitige, unbürokratische Rechtshilfe der Kantone haben bisher erst sieben Stände unterzeichnet Es sollten längst alle sein; denn nur so lässt sich interkantonal das international agierende Verbrechertum bekämpfen. Wir sind alle gefordert Wer zu guten zwischenmenschlichen Beziehungen etwas beiträgt, ist präventiv tätig, vor allem wenn er das mit der und für die Jugend tut Pidoux Philippe (R, VD): Soigner des malades qui souffrent requiert de l'humilité. Je suis prêt à admettre différentes méthodes thérapeutiques. Peut-être beaucoup d'entre nous recevront-ils un jour de la morphine, voire de l'héroïne, dans un hôpital avant de mourir. Mais une politique de la santé peut être fausse. On peut faire de mauvais choix Ce qui s'est passé au Platzspitz, ce qui se déroule au Letten, est la conséquence de fautes de magistrats, d'erreurs de professeurs, du laxisme de -- 11 of 14 -4. Oktober 1994 N 1705 Drogenpolitik leaders. Ils ont échoué. Ils voulaient - c'était le but explicite des essais sur des êtres humains - resocialiser des malades, les faire retravailler. Ils ont en fait conduit à la mort des jeunes gens avec des seringues et du poison distribués par l'Etat Ils ont créé un gigantesque repoussoir au Letten où les lois de la jungle ont supplanté celles de l'Etat. Le Conseil fédéral nous propose maintenant de combattre le feu de la drogue en jetant sur le brasier le supercarburant de l'héroïne. Une avalanche emporte Zurich, et pour en diminuer laforce on voudrait retendre à toute la Suisse. Quel gâchis! Madame la Conseillère fédérale, je crains que vous ne jouiez malgré vous un jeu dont on ne connaît pas les règles. Monsieur le Conseiller fédéral, je croyais que nous étions là pour faire la loi et pour l'appliquer, même quand c'était difficile. Des professeurs et des magistrats communaux zurichois se sont comportés comme l'apprenti sorcier de Goethe. Mesdames, dans cette salle, ne soyez pas des apprenties sorcières. Messieurs, ne devenons pas les complices de l'Etat-dealer, qui a commencé cette semaine à légaliser l'héroïne. Lepori Bonetti Mimi (C, TI): Alcune parole a nome di chi non capisce le scelte che il Consiglio federale sta facendo; alcune parole anche a nome dei colleghi Svizzeri francesi del partito che qui rappresento. Sono parole che esprimono una preoccupazione. L'azione di sperimentazione che il Consiglio federale sta portando avanti non è neutra, come si potrebbe pensare, bensì contiene un progetto culturale e un progetto educativo. Il Consiglio federale, con la scelta di distribuire la droga, sta veicolando un messaggio. Il Consiglio federale con questa scelta trasmette al Paese dei contenuti educativi che personalmente mi preoccupano. Quali sono questi contenuti educativi, qual'è questo messaggio culturale? Ho individuati quattro punti: Primo: un messaggio che deresponsabilizza Secondo: un messaggio che afferma che la libertà dell'uomo è infinita Terzo: un messaggio che esprime un atteggiamento rinunciatario, un messaggio di morte, di non-speranza Quarto: un messaggio che afferma che la droga è una possibilità per l'uomo. Ai miei occhi, e agli occhi di molte persone, questo messaggio, la scelta che il Consiglio federale ha fatto, non è credibile, soprattutto per quelle persone, quelle famiglie, quelle associazioni e quei gruppi che stanno lavorando e stanno lottando per affermare che la droga è morte e che la droga non porta lavila «No alla droga, sì alla vita»: è il motto scelto da moltissime associazioni che lavorano nel settore della gioventù e che stanno facendo un lavoro di prevenzione con i giovani. «No alla droga, sì alla vita» è il messaggio che personalmente, ma con me molte persone, vorremmo poter sentire con maggior determinazione anche dal Consiglio federale. Questo giudizio rinunciatario, questo messaggio in negativo è presente però anche nei partiti, nei partiti che approvano questa strategia. Pernoncalpestarel'erbadeglialtri partiti, mi permetto di criticare il mio proprio partito. Non è possibile affermare che le misure adottate ieri dal Consigliofederalesono «gesundheitspolitisch gerechtfertigt und moralisch vertretbar, weil dies die letzte Möglichkeit ist». Bandiera bianca, Signori! Abbiamo gettato la spugna No, non lo credo, perché se così fosse, lamia, la nostra responsabilità di politici sarebbe immensa. Perché parlare di droga vuoi dire parlare di una civiltà, parlare di una società che insieme vogliamo costruire, tutti, Consiglio federale, partiti politici, autorità cantonali, comunali, associazioni, Chiese, persone, famiglie-tutti abbiamo un progetto in questa società, e insieme dobbiamo costruirlo. E il nostro progetto è un progetto di vita e non di morte. Quindi lavoriamo insieme per batterci e per costruire questo progetto di società Sarebbe terribile se fra qualche anno, guardando i manifesti appesi ai bordi delle strade, dovessimo vedere delle scene del tipo: «Drgati pure! Basta che tu lo faccia con delle siringhe pulite! Drgati pure! Basta che tu compri la tua droga presso gli sportelli dello Stato!» E non siamo molto lontani da questa mentalità, perché basta guardare i posters, i manifesti emessi in questi ultimi periodi dall'Ufficio federale della sanità pubblica, dove si sta veicolando un tipo di mentalità e un tipo di cultura anche nella campagna contro l'Aids. Quindi, per concludere - perché il tempo è tiranno - tre raccomandazioni. La prima è una maggiore determinazione nel saper affermare delle scelte chiare: sì alla vita, no alla droga La seconda: una prevenzione sempre più globale, capace di comprendere i diversi soggetti presenti nella società. La terza: una maggior repressione per chi, nella nostra società, non rispetta le leggi, e soprattutto una severità maggiore per gli spacciatori. Ma soprattutto al Consiglio federale un invito: sosteniamo tutte quelle iniziative che nascono dalla società civile e che operano per migliorare, per portare avanti con maggior determinazione questo problema che ci concerne tutti. Heberlein Trix (R, ZH): Interpellationen haben bekanntlich den Zweck, vom Bundesrat Auskunft zu erhalten. Die Antwort auf die in den Interpellationen gestellten Fragen gibt zu Hoffnungen Anlass, zur Hoffnung nämlich, dass der Grabenkrieg, in dem man seit Jahren verharrte, dass gegenseitige Schuldzuweisung und gegensätzliche Strategien endlich von einem koordinierten Miteinander abgelöst werden. In dieser Hinsicht kann sicher von einem entscheidenden Schritt in die Zukunft gesprochen werden. Es war der letztmögliche Zeitpunkt dazu. Die unerträgliche Situation in Zürich hat einiges in Bewegung gebracht. Das Bewusstsein, dass es für die Drogenproblematik nicht eine einzige Lösung gibt, hat sich nicht nur in der Schweiz durchgesetzt. Was wir brauchen, ist eine kohärente Drogenpolitik mit dem übergeordneten Ziel, das Ausmass an Sucht und Abhängigkeit möglichst klein zu halten und die negativen gesellschaftlichen Auswirkungen einzudämmen. Das gemeinsame Konzept von FDP, CVP und SP geht in diese Richtung. Die vom Bundesrat in den Vordergrund gestellten vier Säulen können denn auch einen Ansatz bieten - nicht zur Lösung, aber zur Bekämpfung des Drogenproblems, dessen Ausmass zum gesellschaftspolitischen und im Raum Zürich sicher auch zum sicherheitspolitischen Problem Nummer 1 geworden ist. Es handelt sich aber nicht um ein zürcherisches Problem, auch wennfestgestellt werden muss, dassdiestädtischen Behörden in der Vergangenheit erhebliche Fehlerund Fehleinschätzungen in der Lagebeurteilung gemacht haben. Die Zahl der Drogenabhängigen aus anderen Kantonen, die Zahl der Rückschaffungen aus Zürich sprechen eine deutliche Sprache. Während Jahren haben einige Kantone viel zuwenig in dieser Richtung gemacht. Erfreulich ist, dass die Projektorganisation zwischen Bund, Kanton und Stadt bereits zu ersten konkreten Massnahmen und nicht nur zu Gesprächen geführt hat Einige Worte zu den vom Bundesrat erwähnten vier strategischen Elementen:
1.
Zum Bereich Prévention: Es ist festzuhalten, dass trotz intensiver Anstrengungen, die im Kanton Zürich und in den Gemeinden seit Jahren unternommen wurden - auch in den Schulen -, deren Wirkung schwer zu beziffern ist. Dass für eine Verhinderung des Einstiegs aber eine Beseitigung der offenen Szene notwendig ist, erscheint der FDP selbstverständlich.
2.
Zum Bereich Uberlebenshilfe für Abhängige: sie ist notwendig, wenn die öffentliche Szene beseitigt werden soll. Die Ausdehnung der kontrollierten Heroinabgabe im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Versuches ist unerlässlich. Wir freuen uns, dass der Bundesrat dies gestern beschlossen hat Eine erste positive Zwischenbilanz hat sich denn auch bereits ergeben: Die Drogennachfrage konnte gesenkt und als Folge davon die Beschaffungskriminalität verringert werden. Es grenzt schon nahezu an Sturheit oder an bewusstes Verschliessen der Augen vor der Realität, wenn diese kontrollierten Versuche als Freigabe gebrandmarkt oder wenn Heroin als Hoffnungsträger der Nation apostrophiert wird. Ebenso zweifelhaft erscheint mir die Stellungnahme der Lega dei Ticinesi, deren Präsident meines Wissens wegen Handels und Konsums von Drogen verurteilt wurde. In dieses Kapitel gehört für mich auch die Ablehnung der Spritzenabgabe. Nachgewiesenermassen konnte dadurch die Aids-Infektion bei Süchtigen von 40 auf 4 Prozent reduziert werden. Eine Spritzenabgabe zu verbieten, wie dies die Initiative «Jugend ohne Drogen» fordert, würde gesundheitliche Folgekosten in Millionenhöhe verursachen. Wir wissen heute, was die Gemeinden für einen Aidskranken ausgeben.
-- 12 of 14 --
Motions d'ordre 1706 N 4 octobre 1994
3.
Zum Bereich Therapie: Erfreulich ist die vom Bund beschlossene Unterstützung im Bereich Therapiemassnahmen. So problematisch eine generelle Ausdehnung des fürsorgerischen Freiheitsentzuges auch ist, so muss doch festgehalten werden, dass uns heute die Rechtsmittel für erwachsene Personen bei Gefahren schwerer Verwahrlosung nicht genügen. Nach dem körperlichen Entzug müssen sie entlassen werden, und hier müsste eine Motivation für eine Langzeittherapie in einer geschlossenen Anstalt ansetzen können. Für unmündige Süchtige bestehen die Möglichkeiten, nur sind die Fürsorgebehörden zögerlich bei der Anwendung dieser Eingriffe in die elterliche Gewalt.
4. Zum Bereich Repression: Sie gehört unbedingt zur Strategie der Bekämpfung des Drogenterrors, der momentan in Zürich grassiert; sie gehört aber auch als Ergänzung zum Gesamtpaket einer kohärenten Drogenpolitik und zum Schutz unserer Bevölkerung. Ein strenges Vorgehen gegen Händler scheitert bekanntlich am Mangel an Gefängnisplätzen, an der fehlenden Möglichkeit eines längerfristigen In-der-Haft-Behaltens und an der Unmöglichkeit, bestimmte Gebiete als Sperrzone auszugrenzen. All diese Massnahmen gegen Ausländer, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten, hätten ohne Referendum auf den 1. Juli 1994 in Kraft gesetzt werden können. Wenn sich 41 von 44 Verhafteten in Zürich illegal dort aufhalten, wie das bei der letzten Razzia der Fall war, ist für mich die Frage nach der Notwendigkeit dieser Massnahme eher rhetorisch, die Frage aber, wem dieses Referendum nützt respektive schadet, um so berechtigter. Das Zusammenwirken der Parteien zur Verkleinerung des Problems ist unerlässlich. Der Einsatz des Bundesrates kommt spät, aber er ist für die Zukunft richtungsweisend. Nur die Kombination aller Massnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden können uns weiterbringen. Parteipolitischer Schlagabtausch oder persönliche Profilierung auf dem Rücken der Süchtigen und der Bevölkerung lösen keine Probleme. Ordnungsanträge - Motions d'ordre Präsidentin: Wenn wir das Geschäft «Drogenpolitik» heute zu Ende behandeln, befürchte ich, dass die beiden betroffenen Mitglieder des Bundesrates vor sehr gelichteten Reihen sprechen würden. Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Drogendebatte morgen am Anfang der Nachmittagssitzung weiterzuführen. Morgen früh nach der Vereinigten Bundesversammlung würden wir die Arbeitslosenversicherung zu Ende beraten. Ich schlage Ihnen vor, aus diesem Grund das Geschäft 93.072 «Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision» statt in Kategorie ll/lll in Kategorie IV/III zu behandeln. Hess Peter (C, ZG): Ich möchte keinen anderslautenden, sondern einen ergänzenden Ordnungsantrag stellen. Das Unwesen bei den Militärvorlagen liegt nicht beim Eintreten, sondern bei den zahlreichen Minderheits- und Zusatzanträgen in der Detailberatung. Dort müssen wir, wie wir es bei der Arbeitslosenversicherung gemacht haben, die Redezeit kürzen. Dann können wir effektiv Zeit sparen, denn Sie kennen ja die Mehrheitsverhältnisse hier im Rat. Präsidentin: Wenn die Redezeit der Antragsteller in der Detailberatung beschnitten wird, dürfen wir auch eine entsprechend kurze Redezeit der Berichterstatter erwarten. Keller Anton (C, AG): Als Präsident der SiK möchte ich meine Unzufriedenheit und Enttäuschung über diese «Rückstufung» der Vorlage «Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision» zum Ausdruck bringen. Mit Blick auf die Bedeutung dieses Geschäftes erachte ich dies als nicht angemessen. Ich bitte Sie, darauf zurückzukommen und die Vorlage mindestens in Kategorie III zu behandeln. Der Zeitmangel kann kein Grund sein, wichtige Geschäfte einfach deshalb in der Schublade verschwinden zu lassen, weil sie am Sessionsende traktandiertsind. Herrn Hess Peter möchte ich sagen: Gerade bei diesem Geschäft liegen praktisch keine Einzelanträge auf dem Tisch. Was in der Fahne enthalten ist, sind meist wichtige Entscheide, die getroffen werden müssen. Dafür ist die nötige Zeit einzuräumen. Ich bitte Sie, das Geschäft zumindest durchgehend in Kategorie III zu behandeln. Allenspach Heinz (R, ZH): Ich möchte meiner Beunruhigung über die Art und Weise Ausdruck geben, wie sich die parlamentarische Arbeit entwickelt. Wir wollen im Parlament aufgrund einer Diskussion zu Entscheidungen kommen. Der Name «Parlament» bedeutet, dass man über die Dinge spricht Wenn die politische Arbeit in diesem Rate nur noch darin besteht, dass Anträge begründet werden, die Kommissionssprecher und der Bundesrat darauf antworten, dann haben wir einen Teil unserer politischen Aufgabe nicht mehr im Griff, und wir versagen als Parlament Es liegt mir daran, dies zum Ausdruck zu bringen, damit die Art und Weise des Vorgehens, die wir beim Arbeitslosenversicherungsgesetz gewählt haben, nicht Schule macht und unsere künftige politische Arbeit bestimmt. Präsidentin: Ich gehe davon aus, dass es nicht bestritten wird, dass wir morgen nach der Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung das Arbeitslosenversicherungsgesetz (93.095) behandeln und am Anfang der Nachmittagssitzung die Debatte über die Drogenpolitik weiterführen. Es geht demnach nur noch darum, in welcher Kategorie das Geschäft 93.072 «Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision» behandelt wird. Die einleitende Debatte auf diese Vorlage war in der Kategorie II geplant. Ich habe Ihnen Kategorie IV beantragt Herr Keller Anton beantragt Ihnen Kategorie III. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag der Präsidentin 48 Stimmen Für den Ordnungsantrag Keller Anton 44 Stimmen Präsidentin: Der Antrag auf Behandlung in Kategorie II wird nicht mehr gestellt. Für die Detailberatung steht der Ordnungsantrag Hess Peter zur Diskussion. Herr Hess beantragt, dass die Detailberatung gleich durchgeführt wird wie beim Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Minderheitsanträge würden also wie üblich in Kategorie III abgehandelt, die Einzelanträge aber in Kategorie IV behandelt, wobei die schriftliche Begründung durch eine dreiminütige Redezeit ersetzt würde. Hess Peter (C, ZG): Ich bin der Meinung, dass auch die Minderheitsanträge in verkürzter Redezeit abgehandelt werden sollen. Gemäss Artikel 71 Absatz 2 unseres Geschäftsreglementes stünden jeweils 10 Minuten dazu zur Verfügung. Dann sekundiert erfahrungsgemäss der jeweilige Fraktionssprecher den Antragsteller; Sie können selber ermessen, welchen Zeitaufwand das erfordert Ich bin der Meinung, wir müssten die Redezeit für die Begründung von Einzelanträgen hier auf
4. Zum Bereich Repression: Sie gehört unbedingt zur Strategie der Bekämpfung des Drogenterrors, der momentan in Zürich grassiert; sie gehört aber auch als Ergänzung zum Gesamtpaket einer kohärenten Drogenpolitik und zum Schutz unserer Bevölkerung. Ein strenges Vorgehen gegen Händler scheitert bekanntlich am Mangel an Gefängnisplätzen, an der fehlenden Möglichkeit eines längerfristigen In-der-Haft-Behaltens und an der Unmöglichkeit, bestimmte Gebiete als Sperrzone auszugrenzen. All diese Massnahmen gegen Ausländer, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten, hätten ohne Referendum auf den 1. Juli 1994 in Kraft gesetzt werden können. Wenn sich 41 von 44 Verhafteten in Zürich illegal dort aufhalten, wie das bei der letzten Razzia der Fall war, ist für mich die Frage nach der Notwendigkeit dieser Massnahme eher rhetorisch, die Frage aber, wem dieses Referendum nützt respektive schadet, um so berechtigter. Das Zusammenwirken der Parteien zur Verkleinerung des Problems ist unerlässlich. Der Einsatz des Bundesrates kommt spät, aber er ist für die Zukunft richtungsweisend. Nur die Kombination aller Massnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden können uns weiterbringen. Parteipolitischer Schlagabtausch oder persönliche Profilierung auf dem Rücken der Süchtigen und der Bevölkerung lösen keine Probleme. Ordnungsanträge - Motions d'ordre Präsidentin: Wenn wir das Geschäft «Drogenpolitik» heute zu Ende behandeln, befürchte ich, dass die beiden betroffenen Mitglieder des Bundesrates vor sehr gelichteten Reihen sprechen würden. Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Drogendebatte morgen am Anfang der Nachmittagssitzung weiterzuführen. Morgen früh nach der Vereinigten Bundesversammlung würden wir die Arbeitslosenversicherung zu Ende beraten. Ich schlage Ihnen vor, aus diesem Grund das Geschäft 93.072 «Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision» statt in Kategorie ll/lll in Kategorie IV/III zu behandeln. Hess Peter (C, ZG): Ich möchte keinen anderslautenden, sondern einen ergänzenden Ordnungsantrag stellen. Das Unwesen bei den Militärvorlagen liegt nicht beim Eintreten, sondern bei den zahlreichen Minderheits- und Zusatzanträgen in der Detailberatung. Dort müssen wir, wie wir es bei der Arbeitslosenversicherung gemacht haben, die Redezeit kürzen. Dann können wir effektiv Zeit sparen, denn Sie kennen ja die Mehrheitsverhältnisse hier im Rat. Präsidentin: Wenn die Redezeit der Antragsteller in der Detailberatung beschnitten wird, dürfen wir auch eine entsprechend kurze Redezeit der Berichterstatter erwarten. Keller Anton (C, AG): Als Präsident der SiK möchte ich meine Unzufriedenheit und Enttäuschung über diese «Rückstufung» der Vorlage «Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision» zum Ausdruck bringen. Mit Blick auf die Bedeutung dieses Geschäftes erachte ich dies als nicht angemessen. Ich bitte Sie, darauf zurückzukommen und die Vorlage mindestens in Kategorie III zu behandeln. Der Zeitmangel kann kein Grund sein, wichtige Geschäfte einfach deshalb in der Schublade verschwinden zu lassen, weil sie am Sessionsende traktandiertsind. Herrn Hess Peter möchte ich sagen: Gerade bei diesem Geschäft liegen praktisch keine Einzelanträge auf dem Tisch. Was in der Fahne enthalten ist, sind meist wichtige Entscheide, die getroffen werden müssen. Dafür ist die nötige Zeit einzuräumen. Ich bitte Sie, das Geschäft zumindest durchgehend in Kategorie III zu behandeln. Allenspach Heinz (R, ZH): Ich möchte meiner Beunruhigung über die Art und Weise Ausdruck geben, wie sich die parlamentarische Arbeit entwickelt. Wir wollen im Parlament aufgrund einer Diskussion zu Entscheidungen kommen. Der Name «Parlament» bedeutet, dass man über die Dinge spricht Wenn die politische Arbeit in diesem Rate nur noch darin besteht, dass Anträge begründet werden, die Kommissionssprecher und der Bundesrat darauf antworten, dann haben wir einen Teil unserer politischen Aufgabe nicht mehr im Griff, und wir versagen als Parlament Es liegt mir daran, dies zum Ausdruck zu bringen, damit die Art und Weise des Vorgehens, die wir beim Arbeitslosenversicherungsgesetz gewählt haben, nicht Schule macht und unsere künftige politische Arbeit bestimmt. Präsidentin: Ich gehe davon aus, dass es nicht bestritten wird, dass wir morgen nach der Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung das Arbeitslosenversicherungsgesetz (93.095) behandeln und am Anfang der Nachmittagssitzung die Debatte über die Drogenpolitik weiterführen. Es geht demnach nur noch darum, in welcher Kategorie das Geschäft 93.072 «Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision» behandelt wird. Die einleitende Debatte auf diese Vorlage war in der Kategorie II geplant. Ich habe Ihnen Kategorie IV beantragt Herr Keller Anton beantragt Ihnen Kategorie III. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag der Präsidentin 48 Stimmen Für den Ordnungsantrag Keller Anton 44 Stimmen Präsidentin: Der Antrag auf Behandlung in Kategorie II wird nicht mehr gestellt. Für die Detailberatung steht der Ordnungsantrag Hess Peter zur Diskussion. Herr Hess beantragt, dass die Detailberatung gleich durchgeführt wird wie beim Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Minderheitsanträge würden also wie üblich in Kategorie III abgehandelt, die Einzelanträge aber in Kategorie IV behandelt, wobei die schriftliche Begründung durch eine dreiminütige Redezeit ersetzt würde. Hess Peter (C, ZG): Ich bin der Meinung, dass auch die Minderheitsanträge in verkürzter Redezeit abgehandelt werden sollen. Gemäss Artikel 71 Absatz 2 unseres Geschäftsreglementes stünden jeweils 10 Minuten dazu zur Verfügung. Dann sekundiert erfahrungsgemäss der jeweilige Fraktionssprecher den Antragsteller; Sie können selber ermessen, welchen Zeitaufwand das erfordert Ich bin der Meinung, wir müssten die Redezeit für die Begründung von Einzelanträgen hier auf
5 Minuten beschränken, damit wir das Geschäft ordentlich beraten können. Präsidentin: Herr Hess Peter hat seinen Antrag dahingehend präzisiert, dass das von mir erwähnte System nicht nur für Einzelanträge, sondern auch für Minderheitsanträge gelten soll. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Hess Peter Dagegen
47 Stimmen
46 Stimmen Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr La séance est levée à 13 h 10
-- 13 of 14 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Sieber Ausstiegswillige Drogenabhängige. Unterstützung Interpellation Sieber Soutien aux drogués désireux de mettre fin à leur dépendance In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3158 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1994 - 08:00 Date Data Seite 1694-1706 Page Pagina Ref. No 20 024 502 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 14 of 14 --