94-3162
Verwaltungsbehörden 17.06.1994 94.3162
17. Juni 1994Deutsch11 min
Source admin.ch
17. Juni 1994 N 1225 Interpellation Scherrer Werner #ST# 94.3162 Interpellation Scherrer Werner Erhaltung des konfessionellen Friedens Maintien de la paix religieuse Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1994 Ich verlange vom Bundesrat Auskunft über folgende Fragen:
Erwägungen
1.
Warum hat der Bundesrat weder den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund noch andere Vertreter des nichtkatholischen Volksteils konsultiert (welcher immer noch die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ausmacht), bevor er einen Sonderbotschafter beim Vatikan ernannt hat?
2.
Ist es Tatsache, dass der Bundesrat nur auf eine günstige Gelegenheit wartet, um die volle diplomatische Verbindung mit dem Vatikan aufzunehmen? Welches sind die nächsten Schritte des Bundesrates in dieser Angelegenheit?
3.
Müssen nicht gemäss Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung die beiden eidgenössischen Räte einen allfälligen Vertrag mit dem Vatikan genehmigen?
4.
Wie gedenkt der Bundesrat im Hinblick auf die diskutierte Bistumsneueinteilung bzw. Schaffung neuer Bistümer vorzugehen? Texte de l'interpellation du 18 mars 1994 Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Pourquoi n'a-t-il consulté ni la Fédération des Eglises protestantes de la Suisse ni d'autres représentants des noncatholiques (lesquels restent majoritaires au sein de la population de nationalité suisse) avant de nommer un ambassadeur en mission spéciale auprès du Vatican?
2.
Est-il exact qu'il n'attend que l'occasion favorable pour établir des relations diplomatiques complètes avec le Vatican? Quelles sont les prochaines démarches qu'il entend entreprendre dans cette affaire?
3.
Les Chambres fédérales ne devraient-elles pas, en vertu de l'article 85 chiffre 5 de la constitution, approuver la conclusion d'un accord avec le Vatican?
4.
Quelle attitude le Conseil fédéral va-t-il adopter face à la nouvelle répartition des diocèses, qui est en discussion, voire face à la création de nouveaux diocèses? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Dünki, Fehr, Hafner Rudolf, Keller Rudolf, Kern, Miesch, Moser, Müller, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Zwygart (16) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In letzter Zeit ist der Bundesrat bemüht, dem Druck der römisch-katholischen Interessenkreise stattzugeben, was zu einer einseitigen Politik zugunsten der römisch-katholischen Kirche führt. Dies zeigt sich deutlich bei der Ernennung eines schweizerischen Sonderbotschafters beim Vatikan. Der Vatikan hatte, dank seiner weitreichenden diplomatischen Vertretungen und seines grossen Einflusses in den internationalen Organisationen, 1953 bei der Uno erwirkt, dass als offizielle Bezeichnung des Vatikanstaates der Begriff «Heiliger Stuhl» verwendet wird. Damit sollte die doppelte Souveränität des Papstes über den Vatikanstaat und die römisch-katholische Kirche dokumentiert werden. Die römisch-katholische Kirche nimmt als einzige diesen internationalen Rechtsstatus in Anspruch. Alle anderen Bekenntnisse sind damit benachteiligt und diskriminiert Der Grundsatz der konfessionellen Neutralität des Bundes wird missachtet, wenn die Eidgenossenschaft diese Sichtweise übernimmt. Von der definitiven Ernennung eines Botschafters im Vatikan ist deshalb Abstand zu nehmen. Mit zunehmender Sorge und Beunruhigung verfolgen nichtkatholische Kreise auch die Vorbereitung zur Neuorganisation der römisch-katholischen Bistümer in der Schweiz, insbesondere die beabsichtigte Installation regulärer Bistumssitze in den beiden Reformationsstädten Genf und Zürich. Als eines der wichtigsten Länder der Reformation nimmt die Schweiz eine Stellung ein, die mit anderen Ländern nicht vergleichbar ist. Römisch-katholische Bischöfe haben aber in der Praxis in Öffentlichkeit und Politik ein unverhältnismässiges Gewicht Der sukzessive Positionsausbau der römisch-katholischen Kirche führt zu einem zunehmenden konfessionellen Ungleichgewicht und zu einer ernst zu nehmenden Gefahr für den religiösen Frieden in unserem Lande. Es kann nicht Sache der bevorzugten Konfession und ihrer politischen Interessenvertreter sein, allein darüber zu entscheiden, ob der religiöse Friede bedroht sei. Fragen wie diejenigen des Sonderstatus der Nuntiatur oder der Neueinteilung der Bistümer sind aufgrund ihrer politischen Implikationen keine rein internen Angelegenheiten der römisch-katholischen Kirche. Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1994
1.
Die Ernennung eines Botschafters im allgemeinen und eines Botschafters in Sondermission im speziellen steht in der alleinigen Kompetenz des Bundesrates. Im übrigen unterhalten die Bundesbehörden einen offenen Dialog sowohl mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund wie auch mit der katholischen Kirche, welche die beiden wichtigsten Glaubensgemeinschaften vertreten, und dies ohne irgendwelche Bevorzugung eines der beiden Gesprächspartner.
2.
In seiner Antwort auf die Interpellation Duboule vom 18. September 1978 hat der Bundesrat die Anomalie einseitiger diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl anerkannt. Wenn man von einer Handvoll Kleinststaaten und Ländern absieht, welche erst kürzlich unabhängig geworden sind, ist die Schweiz in Tat und Wahrheit unter den 150 Ländern, welche diplomatische Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl unterhalten, heute noch der letzte Staat, bei welchem ein Nuntius akkreditiert ist, während die Schweiz selber keine diplomatische Vertretung beim Heiligen Stuhl unterhält Übrigens haben alle protestantischen Staaten Nordeuropas normale diplomatische Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl. In jüngerer Zeit hat der Bundesrat das Postulat Pini vom 19. Juni 1991 entgegengenommen, welches von ihm verlangte, die Möglichkeit und die politischen und juristischen Modalitäten einer Normalisierung unserer Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl im Sinne einer Abschaffung der besagten Anomalie zu studieren. Im gleichen Jahr hat der Bundesrat einen Botschafter in Sondermission beim Heiligen Stuhl ernannt - eine Mission, welche 1993 erneuert wurde. Im Rahmen dieses Entscheides fand der Bundesrat, dass ein direkter Zugang zu den vatikanischen Behörden besser erlaubt, den umfassenden schweizerischen Standpunkt zur Geltung zu bringen. Ebenso erlaubt er eine bessere Wahrnehmung der vatikanischen Gegebenheiten. Der Bundesrat wird zum gegebenen Zeitpunkt bestimmen, ob der Moment gekommen ist, die genannte Anomalie völlig zu beseitigen. Es erscheint in dieser Hinsicht wichtig, den Grundsatz der Universalität der internationalen Beziehungen der Schweiz zu wiederholen und das Interesse zu unterstreichen, welches für unser Land dem Dialog mit einem Gesprächspartner zukommt, der auf der internationalen Szene eine unzweifelhaft wichtige Rolle spielt. Darüber hinaus schafft ein diplomatischer Kanal, der in beiden Richtungen offen ist, eine grössere gegenseitige Vertrautheit und erlaubt, neue Probleme früher zu erkennen und damit leichter zu lösen. Im Rahmen einer solchen Entscheidung wird der Bundesrat den wichtigsten Strömungen der öffentlichen Meinung Rechnung tragen. Die überwiegende Mehrheit der Staaten anerkennt, dass der Heilige Stuhl ein Völkerrechtssubjekt ist, und unterhält mit diesem diplomatische Beziehungen. Der Heilige Stuhl ist auch Mitglied mehrerer internationaler Organisationen und hat ins-- 1 of 3 -Interpellation Bischof 1226 N 17juin1994 besondere Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. Die Tatsache, dass Staaten ohne katholische Volksgruppe mit dem Heiligen Stuhl diplomatische Beziehungen unterhalten, zeigt, dass es sich dabei um Beziehungen zwischen Staaten handelt. Der Bundesrat teilt diese Ansicht und ist nicht der Meinung, dass die diplomatischen Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl eine der Konfessionen begünstigen.
3.
In seiner Antwort auf die oben genannte Interpellation Duboule erklärte der Bundesrat, dass die Frage der Eröffnung einer diplomatischen Mission beim Heiligen Stuhl in Übereinstimmung mit Artikel 85 BVden eidgenössischen Räten vorgelegt werde. Es handelt sich dabei um eine Angabe allgemeiner Natur hinsichtlich der Einrichtung bleibender Beamtungen (Art. 85 Ziff. 3); die jüngere Rechtsprechung der Verwaltungsbehörden des Bundes lässt diesen Hinweis im Falle der Eröffnung einer Botschaft im übrigen als hinfällig erscheinen (VPB,
56 [1992] No. 49). Ein solcher Entscheid liegt in der Zuständigkeit des Bundesrates und bedarf, wie in der Vergangenheit, keines Abschlusses eines internationalen Vertrages.
56 [1992] No. 49). Ein solcher Entscheid liegt in der Zuständigkeit des Bundesrates und bedarf, wie in der Vergangenheit, keines Abschlusses eines internationalen Vertrages.
4. Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung sieht vor, dass die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete der Genehmigung des Bundes unterliegt. Sollten die Annahmen des Interpellanten in einem konkreten Vorschlag ihren Niederschlag finden, wird der Bundesrat gehalten sein, sich darüber auszusprechen. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen Dagegen 72 Stimmen #ST# 93.3549 Interpellation Bischof Medikamentenabhängigkeit Dépendance due à l'abus de médicaments Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1993 Im Anschluss an meine Frage betreffend Medikamentenabhängigkeit, die ich in der Fragestunde gestellt habe, möchte ich doch noch einige Fragen beantwortet wissen. Ich bitte daher den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten.
1. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis unserer Regierung von rezeptpflichtigen Medikamenten abhängig?
2. Welche Todesfälle sind direkt und wie viele indirekt der Medikamentenabhängigkeit zuzuschreiben?
3. Könnten Mediziner, die Medikamente verschreiben, die zur Abhängigkeit führen, zur Rechenschaft gezogen werden?
4. Wurden in dieser Sache schon einmal juristische Schritte oder eventuell sogar Verurteilungen vorgenommen?
5. Welche Massnahmen könnten unternommen werden, damit der «leichtfertigen» Abgabe von diesen Medikamenten Einhalt geboten werden kann? Texte de l'interpellation du 30 novembre 1993 Dans le droit fil de la question concernant la pharmacodépendance que j'avais posée à l'heure des questions, je souhaite obtenir encore quelques précisions de la part du Conseil fédéral:
1. A la connaissance de notre gouvernement, combien de personnes sont dépendantes de médicaments remis sous ordonnance?
2. Quels types de décès sont dus directement à la pharmacodépendance? Combien de décès sont indirectement imputables à ce phénomène?
3. Pourrait-on demander des comptes aux médecins prescrivant des médicaments risquant d'engendrer une dépendance?
4. A cet égard, a-t-on déjà entrepris des démarches juridiques, voire procédé à des condamnations?
5. Quelles mesures pourrait-on prendre pour empêcher que ce type de médicaments soient prescrits à la légère? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994
1. Eine 1983/84 in der Deutschschweiz durchgeführte und 1986 publizierte Untersuchung (Gutscher/Hornung) über den Medikamentenmissbrauch gibt eine Übersicht über das Missbrauchsproblem. Sie unterscheidet allerdings nicht zwischen rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten. Die Ergebnisse zeigen: Nur bei gerade 1,6 Prozent der Personen zwischen 20 und 40 Jahren gibt es Hinweise auf Medikamentenabhängigkeit, während bei den 41- bis 60jährigen das Verhältnis auf 4,2 Prozent und bei den über 61 jährigen Personen auf 8,4 Prozent ansteigt Eine 1987 durch die Schweizerische Fachstelle für Alkoholund andere Drogenprobleme durchgeführte Erhebung hat ergeben, dass täglich rund 200 000 Frauen und 120 000 Männer zu Schlaf-, Schmerz-, Beruhigungs- oder Anregungsmitteln greifen.
2. Es gibt keine spezifische Statistik über jene Todesfälle, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Medikamentenabhängigkeit stehen. Weder die vom Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum noch die von den Spitälern gemachten Beobachtungen erlauben es, Klarheit zu erlangen über die Zahl von medikamentenabhängigen Personen, die infolge einer Medikamentenvergiftung gestorben sind. Einerseits umfassen diese Daten den grössten Teil der tot aufgefundenen oder zuhause gestorbenen Personen nicht, und andererseits ist die Medikamentenabhängigkeit oft nicht bekannt. Zwar publiziert das Bundesamt für Statistik die Fälle von tödlichen Medikamentenvergiftungen. Diese beliefen sich 1992 auf 189. Es weist aber nicht aus, wie viele davon auf eine Abhängigkeit zurückzuführen sind. (Zum Vergleich: Im selben Jahr ereigneten sich in der Schweiz insgesamt
260 302 Todesfälle).
3. Prinzipiell können Ärzte zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Verschreibung von Medikamenten nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt oder wenn der Patient nicht auf die Risiken einer Abhängigkeit bei einer Anwendung über längere Zeit aufmerksam gemacht worden ist Im Einzelfall ist es aber oft schwierig zu beweisen, dass ein Arzt nicht lege artis gehandelt hat
4. Es sind uns keine Fälle bekannt, wo gegen einen Arzt Rechtsschritte wegen exzessiver Verschreibung eingeleitet worden wären. Ebensowenig haben wir Kenntnis von Gerichtsurteilen. Stellen hingegen die Krankenkassen bei Patienten einen übermässigen Medikamentenkonsum fest, können sie mit dem verschreibenden oder abgebenden Arzt Kontakt aufnehmen und die Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der Verschreibung gemäss Artikel 23 des KUVG (wiederaufgenommen in Art 48 des Revisionsprojekts) überprüfen.
5. Die Medikamentenabhängigkeit ist ein komplexes Problem. Probleme wie Ärger, Spannungen, Stress, schulische oder berufliche Schwierigkeiten, Eheprobleme, soziale Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten des Alters führen oft zu einem Medikamentenmissbrauch. Manche Ärzte verschreiben gewisse Medikamentengruppen wie die Tranquilizer zu schnell und zu lange. Nur Massnahmen im Rahmen einer globalen Präventionspolitik, die sich sowohl auf die Information der Medizinalpersonen wie auch auf die Aufklärung der Bevölkerung beziehen, können deshalb erfolgreich sein. Das Bundesamt für Ge-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Scherrer Werner Erhaltung des konfessionellen Friedens Interpellation Scherrer Maintien de la paix religieuse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3162 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1225-1226 Page Pagina Ref. No 20 024 219 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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