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Entscheid

94-3173

Verwaltungsbehörden 29.09.1994 94.3173

29. September 1994Deutsch45 min

Source admin.ch

Erwägungen

70.

Prozent abgebaut worden. Auf Anfang 1995 wurden zusätzliche Einsparungen von 800 000 Franken vorgegeben. Oder Reduktion der Konzertmitschnitte, Frau Simmen hat es bereits erwähnt: Ab 1995 sind nur noch zehn Konzertmitschnitte von städtischen Orchestern geplant, auf deren Programm nicht Einfluss genommen wird und die nicht zusätzlich für den Programmaustausch genutzt werden. Damit entfallen natürlich auch Arbeitsfelder und Aufführ- und Verbreitungsmöglichkeiten für Schweizer Komponierende. Oder Hörspiele, ein ganz heikles Problem: Während DRS 2 im Jahr 1991 noch 31 Eigenproduktionen inszenierte, sollen es ab 1995 nur noch 12 Werke sein - einschliesslich der Koproduktionen mit dem Ausland. Damit schwinden wichtige Arbeitsmöglichkeiten für Schauspieler und Regisseure, die in einem fruchtbaren Austausch mit Theater und Film stehen. Im Zuge der Einführung des Strukturplanes 1995/96 wird bekanntlich die Programmherstellung von Radio DRS auf wenige Standorte beschränkt und werden insbesondere die Moderation und die Musik auf Zürich konzentriert. Damit geht ein Verlust von in vielerlei Sparten produzierenden Studios beispielsweise in Bern und Basel - einher mit dem mittelfristigen Verlust an Vielfalt lokaler Identität und radiophoner Heimat, die mit diesen Studios verbunden war. Damit wird gerade Menschen abseits von grossen Zentren eine wertvolle und siedlungspolitisch stabilisierende Unterhaltungsmöglichkeit weggenommen. Dafür - gestatten Sie mir die Bemerkung wird das «Tagesfernsehen» eingeführt und ausgebaut, dessen Sinn ich nach wie vor nicht einzusehen vermag, mit der Ausnahme, dass man irgendwie einen Gag nachmachen will. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat in ihrem Jahresbericht 1993 darauf hingewiesen, dass sie mit ihrem pragmatischen, an der einzelnen Sendung orientierten Programmaufsichtsverfahren der Abflachung des Programmangebotes kaum wirksam begegnen könne. Es bleibe die Frage, ob nicht namentlich der kulturelle Leistungsauftrag durch die Erfolgsdiktatur im Streben nach möglichst hohen Einschaltquoten erheblich beeinträchtigt werde. Eine -- 4 of 7 -SSR. Mandat culturel 970 29 septembre 1994 Erfolgskontrolle, ob dem kulturellen Leistungsauftrag durch das Gesamtangebot von Radio und Fernsehen nachgelebt werde, lasse sich allerdings nicht an Einschaltquoten ablesen und messen. Bei allem Respekt vor den guten Seiten des Wettbewerbs wirke er sich insbesondere beim kulturellen Angebot von Radio und Fernsehen negativ aus. Soweit dieser Bericht. Damit sind nicht nur formale Gesetzes- und Konzessionsbestimmungen in Frage gestellt Bei aller Anerkennung der Bemühungen des Bakom und des Departementes kommt man um die Feststellung nicht herum, dass die Kulturförderung in den Monopolmedien politisch ziemlich heimatlos ist. Es ist höchste Zeit, hier Gegensteuer zu geben. Es geht letztlich um eine hohe staatspolitische Aufgabe, um ein Anliegen, nämlich um die Frage, wie weit wir Schweizerinnen und Schweizer uns als Willensnation verstehen, die durch eine gemeinsame, grosse Kultur entstanden ist Wie weit wollen wir die Eidgenossenschaft auch in diesen medienpolitischen Anliegen als eine Klammer bewahren und uns nicht nur vom Ausland versorgen lassen? In diesem Sinne bitte ich Sie, unser Anliegen zu prüfen. Onken Thomas (S, TG): Ich schliesse mich aus voller Überzeugung dem an, was Frau Simmen und meine Vorredner bereits zum Ausdruck gebracht haben. Ich teile die Überzeugung, Herr Bundesrat, dass die SRG tatsächlich ihre staatspolitische Aufgabe und ihren Leistungsauftrag nicht mehr so erfüllt, wie sie ihn erfüllen sollte, und zwar in den beiden heute wesentlichen Bereichen:

1.

Die nationale Verständigung: Die SRG ist immer weniger Klammer zwischen den Kulturen unseres Landes, sie schafft immer weniger Ausgleich und Austausch und bildet auch kaum mehr Identität, was heute in unserem so irritierten Land ganz besonders erforderlich wäre.

2. Der kulturelle Auftrag: Auch dem Auftrag, Kultur zugänglich zu machen, Kultur zu vermitteln, zur kulturellen Entfaltung beizutragen - dem Auftrag, wie wir ihn ursprünglich erteilt haben -, genügt sie mit der Politik, die sie macht, immer weniger. Dazu kommen die einschneidenden Rationalisierungsmassnahmen. Überall regiert das Einschaltquotendenken, überall dominieren betriebswirtschaftliche Überlegungen, die die SRG zwar anstellen muss, die aber teilweise mit einer Rigorosität durchgezogen werden, die den eigentlichen Auftrag gefährdet. Herr Danioth hat die lange Liste von durchaus belegbaren und nachprüfbaren Abbaumassnahmen vorgelegt, beispielsweise die Zentralisierung des Radios - von Moderation und Sendeabläufen - im Rahmen des Projektes «Radio 95» in Zürich. Die Art und Weise, wie Sie, Herr Bundesrat, und der Bundesrat insgesamt, auf die Einfache Anfrage Piller (94.1086) geantwortet haben, zeigt mir jedenfalls, dass Sie die Tragweite dieser als reine Rationalisierungs- und Straffungsmassnahme begründeten Neuausrichtung schlicht unterschätzen. Sie rechtfertigen die Situation auch in einer Art und Weise, Sie verteidigen sie, wie es meines Erachtens nicht richtig ist Denn mit diesen Massnahmen kommen erneut der Verständigungsauftrag und der kulturelle Auftrag zu kurz, wie sie in Artikel 26 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen festgeschrieben sind. Wenn nämlich die Eigenheiten dieses Landes berücksichtigt werden sollen und wenn man den Bedürfnissen der Kantone genügen will, dann braucht es eine dezentrale, lokale Produktion. Nur so kann das Atmosphärische, können die Dialekte, können die örtlichen Besonderheiten in diesen Medien auch wirklich eingefangen und gespiegelt werden. Auch im künstlerischen Bereich ist es doch so gewesen, dass die traditionsreichen Studios in Basel, Bern, Luzern und St. Gallen den örtlichen Kunstschaffenden ein Forum geboten haben, das ihnen Nebenverdienste ermöglichte. Das alles wird nun zurückgestuft, das alles verliert an Bedeutung, wenn eine Zentralisierung durchgesetzt wird, wie sie jetzt beabsichtigt ist. Man kann in Zürich keine Gotthelf-Hörspiele produzieren, und man kann aus Zürich auch nicht den Basler Witz und die Basler Schlagfertigkeit einfangen und vermitteln. Durch die geplante Zusammenfassung geht wieder etwas von der bisherigen Vielfalt, von unserem kulturellen Reichtum verloren. Ich frage mich, wie Sie dem entgegenwirken, Herr Bundesrat. Meine Vorredner - Herr Kollege Iten Andreas und auch Herr Danioth - waren Ihnen gegenüber in diesem Punkt ausserordentlich wohlwollend. Herr Danioth, Sie haben gesagt, Kultur und Verständigung hätten offenbar bei der SRG keine Fürsprecher mehr, seien recht eigentlich «heimatlos». Ich frage mich: Wie ist es denn im EVED und beim Bakom um diese Fürsprache für die Kultur und für die Verständigung bestellt? Sind diese Berichte dort wirklich gut aufgehoben? Gibt es beim Bakom Leute, die sich um den Kulturauftrag kümmern und nicht nur die technokratischen Aspekte der Medien im Auge haben? Ich bin mir nicht sicher, ob man dort der Kultur den Rückhalt gibt, der eigentlich notwendig wäre. Der Ermessensspielraum ist nämlich gross; um so mehr ist es nötig, eine präzise Auslegung des Leistungsauftrages zu verlangen. Sie haben das jetzt in Auftrag gegeben. Ich begrüsse das, und ich bin gespannt auf diese Rechenschaftsablage der SRG und auch auf den Bericht, den Sie uns aufgrund des Postulates unterbreiten werden und der sicher Anlass zu einer breiten Kulturdebatte in unserem Rat geben wird. Wenn selbst die UBI derart warnend auf den Abbau des Leistungsauftrages hinweist, muss das ein Alarmsignal sein. Sie haben ja überdies eine Fülle von Protesten, Petitionen und parlamentarischen Vorstössen erhalten. Es herrscht jedoch eine Art «divide et impera»: Man behandelt die Dinge einzeln und sehr punktuell, aber die Zusammenschau fehlt Erst alle Teilschritte, alle alarmierenden Zeichen zusammen - Herr Danioth hat das verdeutlicht - ergeben den ganzen Ernst der Lage. Ich frage mich, ob das Bakom wirklich den Überblick hat. Da braucht es sicher eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur. Ich stelle einfach fest, dass Sie, Herr Bundesrat, zu schnell bereit sind, auf die vielzitierte Autonomie der SRG zu verweisen. Diese Autonomie will auch niemand anrühren. Wir erleben in Italien, wohin es führt, wenn öffentliche Medien unter die Kuratel der Politik kommen, und erst noch einer einseitig ausgerichteten Politik. Von dem kann hier nicht die Rede sein. Davon hat niemand gesprochen, und das wollen wir auch nicht Aber diese Autonomie der SRG besteht eben nur innerhalb des gesetzten Leistungsauftrages. Dieser Leistungsauftrag muss eingelöst werden. Ob er erfüllt wird, dem ist nachzugehen, und die Umsetzung ist mit aller Entschiedenheit einzufordern. Sonst frage ich mich tatsächlich, wozu die Gebühren gut sind, aus denen wir die SRG finanzieren. Wenn der Trend zur Kommerzialisierung anhält, zum rein betriebswirtschaftlichen Denken, zum blossen Spekulieren auf Werbeeinnahmen -jagut, dann soll man meinetwegen auf dieser Schiene fahren und sich auf dem Markt behaupten. Dann braucht es aber keine Gebühren mehr. Die Gebühren sind ja sozusagen das Gegenstück zum Leistungsauftrag, der erbracht werden muss, und auf dessen Erfüllung wir bestehen müssen. In diesem Sinn ist die heutige Diskussion nicht bloss ein Strohfeuer, das rasch ausbrennt. Die WBK hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und diese wird kontinuierlich weiterarbeiten: nicht nur um von der parlamentarischen Seite her das entsprechende Interesse zu bekunden, sondern auch um den nötigen politischen Druck zu entfalten, den es offensichtlich braucht, um ans Ziel zu gelangen. Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Petitpierre, ich teile Ihre Auffassung, dass die elektronischen Medien einen sehr positiven Beitrag zur kulturellen und zur sozialen Entfaltung des Menschen leisten sollen. Wir werden mit dem Kulturauftrag der SRG allerdings nicht alle negativen Entwicklungen der heutigen Gesellschaft korrigieren können, da sind wir uns einig, da haben wir keine Differenz. Es wird im Rahmen der Möglichkeiten unser Bestreben sein, dazu beizutragen, dass die Qualität der Programme in der Schweiz ständig verbessert wird. Sie wissen, dass der Bund beispielsweise auch die Weiterbildung der Medienschaffenden unterstützt. In bezug auf die Ausführungen von Herrn Danioth: Wir müssen uns darüber im klaren sein, in der Schweiz liegt kein Punkt weiter als 75 Kilometer von der Grenze weg. Die ausländische Konkurrenz ist natürlich sehr stark, und da muss eine starke SRG die Klammerfunktion wahrnehmen. Das kann sie nur tun, wenn ihre Programme gesehen und gehört werden; die SRG -- 5 of 7 -29. September 1994 971 SRG. Kulturauftrag soll nicht zu einem Minderheitensender werden. In diesem Sinne sind die Einschaltquoten nicht bloss des Teufels - entschuldigen Sie diesen Ausdruck. Sie sind auch zu beachten, und trotzdem darf die Kultur nicht zu kurz kommen. Im Vergleich zu ihrer Konkurrenz hat die SRG immer noch sehr viele kulturelle Programmanteile. Sie soll aber nicht nachlassen das habe ich jetzt gehört und habe Ihren Unmut zur Kenntnis genommen. Deshalb wird der Bundesrat den Dialog suchen und nicht klein beigeben, Herr Onken, aber wir haben uns an die Gegebenheiten zu halten. Deshalb haben wir diesen Bericht angefordert, deshalb werden wir das Thema weiterverfolgen, nicht zuletzt deshalb haben wir das RTL-Gesuch abgelehnt. Der Entscheid des Bundesrates, Herr Danioth, ist und war die logische Folge der bisherigen Medienpolitik des Bundesrates. Es ist ein Entscheid über unser medienpolitisches System, nämlich eine Antwort auf die Frage: Soll der Bundesrat - deshalb bin ich etwas von Ihrer Mimik überrascht, Herr Danioth - die Expansion ausländischer Medienunternehmen in der Schweiz aktiv fördern, indem er Programmfenster zulässt? Der Bundesrat hat also hier einen Grundsatzentscheid getroffen, der für die schweizerische Medienpolitik von grosser Bedeutung ist. Wenn ich die Entwicklung in der Schweiz beurteile, dann ist dieser Entscheid, Herr Onken, ein sehr vernünftiger, um nicht zu sagen ein sehr intelligenter Entscheid gewesen. Der hier erwähnte Generalintendant des ORF, Gerd Bacher, hat diesbezüglich Klartext gesprochen und hat uns gratuliert; auch andere Leute aus dem deutschsprachigen Raum haben dies getan. Aber es geht nun darum, dass die SRG diese Chance packt. Es geht auch darum, dass die SRG versucht, sich in diesem Konkurrenzkampf zu behaupten. Herr Onken, bei der Sendernetzplanung hat der Bundesrat dem Sprachaustausch zwischen den Regionen hohe Priorität eingeräumt. Es sollen dort, wo sie vorhanden sind, Frequenzen zur Übertragung der Programme aus anderen Sprachregionen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat gerade die heute gemachten staatspolitischen Überlegungen beim RTL-Entscheid berücksichtigt und umgesetzt, gegen harte Kritik ich muss Ihnen das noch einmal sagen. Aber er hat einen sehr wichtigen Entscheid für die Zukunft getroffen. Die Zentralisierung der Produktion muss nicht den Kulturauftrag gefährden. Die Mobilität ist heute sehr gross, und auch die Einsatzteams haben diesbezüglich neue Möglichkeiten. Die Darstellung aller Regionen im Fernsehen und im Radio darf nicht gefährdet werden. Die Kultur hat ihre Fürsprecher im EVED, und sie hat sie auch im Bakom, Herr Onken, und sie hat sie auch im Bundesamtfür Kultur. Wir pflegen auch einen regen Austausch mit diesem Bundesamt, gerade zum Thema des Kulturauftrags der SRG. Der Bereich der Kultur ist wichtig. Gerade deshalb wollen wir ja das Problem profund analysieren und dann auch - sofern nötig - Massnahmen treffen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) will den Leistungsauftrag der SRG im kulturellen Bereich jetzt mit verschiedenen Massnahmen absichern. Wir nehmen diese Empfehlung an, aber ich muss vielleicht hier noch ein präzisierendes Wort anfügen. Ich habe aufgrund Ihrer Ausführungen zur Kenntnis genommen, dass eine Unzufriedenheit vorhanden ist, aber ich muss auch hier sagen, dass nicht jedes Mittel recht ist Wenn der Vergleich mit Italien gemacht wurde, dann möchte ich zumindest sagen, dass das etwas übertrieben ist. Das Gesetz enthält klare Vorgaben, Herr Onken. So kann der Bundesrat beispielsweise - ich muss Ihnen das sagen - nicht eine Gebührenerhöhung mit Auflagen verbinden. Eine Gebührenerhöhung ist- Sie wissen es so gut wie ich - ein Rechtsetzungsakt, eine Verordnungsänderung, und das können wir nicht noch mit Auflagen und Forderungen verknüpfen. Es ist auch nicht Sache des Bundesrates, beispielsweise ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG einzuleiten. Der Bundesrat ist zwar Konzessionsbehörde, doch hat er - das möchte ich hier auch einmal sagen - keinerlei direkte Aufsichtsfunktion. Wenn es einen dringenden Verdacht gibt, dass die SRG ihren kulturellen Leistungsauftrag nicht mehr erfüllt, so wird die Aufsichtsbehörde die nötigen Massnahmen ergreifen müssen. Da ist zunächst das Bakom gefordert, und da wird auch der Bundesrat nicht in Reserve bleiben. Mit diesen Vorbehalten kann die Empfehlung der WBK als Prüfungsauftrag entgegengenommen werden, und Sie werden in dieser Angelegenheit auch wieder von uns hören, wenn der im Zusammenhang mit dem Postulat versprochene Bericht vorliegt. Posfu/af94.3773 Überwiesen - Transmis Empfehlung 94.3106 - Recommandation 94.3106 Überwiesen - Transmis #ST# 94.3321 Empfehlung WBK-SR Sicherung des Leistungsauftrages der SRG Recommandation Csec-CE Mandat de prestations de la SSR. Garantie Wortlaut der Empfehlung vom 6. September 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der SRG: a. die hängige Gebührenerhöhung nur mit Auflagen zu genehmigen, welche die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags namentlich im Bereich der Kultur und Verständigung sicherstellen; b. aufgrund der Feststellungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993 in einem förmlichen Verfahren zu untersuchen, ob und wie der Leistungs- und Kulturauftrag erfüllt wird; c. abzuklären, ob über die Reservebildung der SRG und deren Verwendung eine Quersubventionierung des Fernsehens durch Radiogebühren erfolgt. Texfe de la recommandation du 6 septembre 1994 Le Conseil fédéral est invité, compte tenu du statut indépendant de la SSR, à: a autoriser l'augmentation de la redevance en suspens seulement par des charges qui garantissent une exécution du mandat de prestations conforme aux dispositions constitutionnelles, notamment dans le domaine de la culture et de la compréhension; b. examiner par la voie d'une procédure formelle, sur la base des constations de l'Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision dans son rapport annuel 1993, si et comment le mandat de prestations, notamment en ce qui concerne le mandat culturel, est exécuté; c. déterminer si de la constitution de la réserve SSR et de son affectation découle, grâce à la redevance radio, une subvention croisée de la télévision. Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Zu den vorhergehenden Geschäften nur zwei Bemerkungen:

2. Der kulturelle Auftrag: Auch dem Auftrag, Kultur zugänglich zu machen, Kultur zu vermitteln, zur kulturellen Entfaltung beizutragen - dem Auftrag, wie wir ihn ursprünglich erteilt haben -, genügt sie mit der Politik, die sie macht, immer weniger. Dazu kommen die einschneidenden Rationalisierungsmassnahmen. Überall regiert das Einschaltquotendenken, überall dominieren betriebswirtschaftliche Überlegungen, die die SRG zwar anstellen muss, die aber teilweise mit einer Rigorosität durchgezogen werden, die den eigentlichen Auftrag gefährdet. Herr Danioth hat die lange Liste von durchaus belegbaren und nachprüfbaren Abbaumassnahmen vorgelegt, beispielsweise die Zentralisierung des Radios - von Moderation und Sendeabläufen - im Rahmen des Projektes «Radio 95» in Zürich. Die Art und Weise, wie Sie, Herr Bundesrat, und der Bundesrat insgesamt, auf die Einfache Anfrage Piller (94.1086) geantwortet haben, zeigt mir jedenfalls, dass Sie die Tragweite dieser als reine Rationalisierungs- und Straffungsmassnahme begründeten Neuausrichtung schlicht unterschätzen. Sie rechtfertigen die Situation auch in einer Art und Weise, Sie verteidigen sie, wie es meines Erachtens nicht richtig ist Denn mit diesen Massnahmen kommen erneut der Verständigungsauftrag und der kulturelle Auftrag zu kurz, wie sie in Artikel 26 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen festgeschrieben sind. Wenn nämlich die Eigenheiten dieses Landes berücksichtigt werden sollen und wenn man den Bedürfnissen der Kantone genügen will, dann braucht es eine dezentrale, lokale Produktion. Nur so kann das Atmosphärische, können die Dialekte, können die örtlichen Besonderheiten in diesen Medien auch wirklich eingefangen und gespiegelt werden. Auch im künstlerischen Bereich ist es doch so gewesen, dass die traditionsreichen Studios in Basel, Bern, Luzern und St. Gallen den örtlichen Kunstschaffenden ein Forum geboten haben, das ihnen Nebenverdienste ermöglichte. Das alles wird nun zurückgestuft, das alles verliert an Bedeutung, wenn eine Zentralisierung durchgesetzt wird, wie sie jetzt beabsichtigt ist. Man kann in Zürich keine Gotthelf-Hörspiele produzieren, und man kann aus Zürich auch nicht den Basler Witz und die Basler Schlagfertigkeit einfangen und vermitteln. Durch die geplante Zusammenfassung geht wieder etwas von der bisherigen Vielfalt, von unserem kulturellen Reichtum verloren. Ich frage mich, wie Sie dem entgegenwirken, Herr Bundesrat. Meine Vorredner - Herr Kollege Iten Andreas und auch Herr Danioth - waren Ihnen gegenüber in diesem Punkt ausserordentlich wohlwollend. Herr Danioth, Sie haben gesagt, Kultur und Verständigung hätten offenbar bei der SRG keine Fürsprecher mehr, seien recht eigentlich «heimatlos». Ich frage mich: Wie ist es denn im EVED und beim Bakom um diese Fürsprache für die Kultur und für die Verständigung bestellt? Sind diese Berichte dort wirklich gut aufgehoben? Gibt es beim Bakom Leute, die sich um den Kulturauftrag kümmern und nicht nur die technokratischen Aspekte der Medien im Auge haben? Ich bin mir nicht sicher, ob man dort der Kultur den Rückhalt gibt, der eigentlich notwendig wäre. Der Ermessensspielraum ist nämlich gross; um so mehr ist es nötig, eine präzise Auslegung des Leistungsauftrages zu verlangen. Sie haben das jetzt in Auftrag gegeben. Ich begrüsse das, und ich bin gespannt auf diese Rechenschaftsablage der SRG und auch auf den Bericht, den Sie uns aufgrund des Postulates unterbreiten werden und der sicher Anlass zu einer breiten Kulturdebatte in unserem Rat geben wird. Wenn selbst die UBI derart warnend auf den Abbau des Leistungsauftrages hinweist, muss das ein Alarmsignal sein. Sie haben ja überdies eine Fülle von Protesten, Petitionen und parlamentarischen Vorstössen erhalten. Es herrscht jedoch eine Art «divide et impera»: Man behandelt die Dinge einzeln und sehr punktuell, aber die Zusammenschau fehlt Erst alle Teilschritte, alle alarmierenden Zeichen zusammen - Herr Danioth hat das verdeutlicht - ergeben den ganzen Ernst der Lage. Ich frage mich, ob das Bakom wirklich den Überblick hat. Da braucht es sicher eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur. Ich stelle einfach fest, dass Sie, Herr Bundesrat, zu schnell bereit sind, auf die vielzitierte Autonomie der SRG zu verweisen. Diese Autonomie will auch niemand anrühren. Wir erleben in Italien, wohin es führt, wenn öffentliche Medien unter die Kuratel der Politik kommen, und erst noch einer einseitig ausgerichteten Politik. Von dem kann hier nicht die Rede sein. Davon hat niemand gesprochen, und das wollen wir auch nicht Aber diese Autonomie der SRG besteht eben nur innerhalb des gesetzten Leistungsauftrages. Dieser Leistungsauftrag muss eingelöst werden. Ob er erfüllt wird, dem ist nachzugehen, und die Umsetzung ist mit aller Entschiedenheit einzufordern. Sonst frage ich mich tatsächlich, wozu die Gebühren gut sind, aus denen wir die SRG finanzieren. Wenn der Trend zur Kommerzialisierung anhält, zum rein betriebswirtschaftlichen Denken, zum blossen Spekulieren auf Werbeeinnahmen -jagut, dann soll man meinetwegen auf dieser Schiene fahren und sich auf dem Markt behaupten. Dann braucht es aber keine Gebühren mehr. Die Gebühren sind ja sozusagen das Gegenstück zum Leistungsauftrag, der erbracht werden muss, und auf dessen Erfüllung wir bestehen müssen. In diesem Sinn ist die heutige Diskussion nicht bloss ein Strohfeuer, das rasch ausbrennt. Die WBK hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und diese wird kontinuierlich weiterarbeiten: nicht nur um von der parlamentarischen Seite her das entsprechende Interesse zu bekunden, sondern auch um den nötigen politischen Druck zu entfalten, den es offensichtlich braucht, um ans Ziel zu gelangen. Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Petitpierre, ich teile Ihre Auffassung, dass die elektronischen Medien einen sehr positiven Beitrag zur kulturellen und zur sozialen Entfaltung des Menschen leisten sollen. Wir werden mit dem Kulturauftrag der SRG allerdings nicht alle negativen Entwicklungen der heutigen Gesellschaft korrigieren können, da sind wir uns einig, da haben wir keine Differenz. Es wird im Rahmen der Möglichkeiten unser Bestreben sein, dazu beizutragen, dass die Qualität der Programme in der Schweiz ständig verbessert wird. Sie wissen, dass der Bund beispielsweise auch die Weiterbildung der Medienschaffenden unterstützt. In bezug auf die Ausführungen von Herrn Danioth: Wir müssen uns darüber im klaren sein, in der Schweiz liegt kein Punkt weiter als 75 Kilometer von der Grenze weg. Die ausländische Konkurrenz ist natürlich sehr stark, und da muss eine starke SRG die Klammerfunktion wahrnehmen. Das kann sie nur tun, wenn ihre Programme gesehen und gehört werden; die SRG -- 5 of 7 -29. September 1994 971 SRG. Kulturauftrag soll nicht zu einem Minderheitensender werden. In diesem Sinne sind die Einschaltquoten nicht bloss des Teufels - entschuldigen Sie diesen Ausdruck. Sie sind auch zu beachten, und trotzdem darf die Kultur nicht zu kurz kommen. Im Vergleich zu ihrer Konkurrenz hat die SRG immer noch sehr viele kulturelle Programmanteile. Sie soll aber nicht nachlassen das habe ich jetzt gehört und habe Ihren Unmut zur Kenntnis genommen. Deshalb wird der Bundesrat den Dialog suchen und nicht klein beigeben, Herr Onken, aber wir haben uns an die Gegebenheiten zu halten. Deshalb haben wir diesen Bericht angefordert, deshalb werden wir das Thema weiterverfolgen, nicht zuletzt deshalb haben wir das RTL-Gesuch abgelehnt. Der Entscheid des Bundesrates, Herr Danioth, ist und war die logische Folge der bisherigen Medienpolitik des Bundesrates. Es ist ein Entscheid über unser medienpolitisches System, nämlich eine Antwort auf die Frage: Soll der Bundesrat - deshalb bin ich etwas von Ihrer Mimik überrascht, Herr Danioth - die Expansion ausländischer Medienunternehmen in der Schweiz aktiv fördern, indem er Programmfenster zulässt? Der Bundesrat hat also hier einen Grundsatzentscheid getroffen, der für die schweizerische Medienpolitik von grosser Bedeutung ist. Wenn ich die Entwicklung in der Schweiz beurteile, dann ist dieser Entscheid, Herr Onken, ein sehr vernünftiger, um nicht zu sagen ein sehr intelligenter Entscheid gewesen. Der hier erwähnte Generalintendant des ORF, Gerd Bacher, hat diesbezüglich Klartext gesprochen und hat uns gratuliert; auch andere Leute aus dem deutschsprachigen Raum haben dies getan. Aber es geht nun darum, dass die SRG diese Chance packt. Es geht auch darum, dass die SRG versucht, sich in diesem Konkurrenzkampf zu behaupten. Herr Onken, bei der Sendernetzplanung hat der Bundesrat dem Sprachaustausch zwischen den Regionen hohe Priorität eingeräumt. Es sollen dort, wo sie vorhanden sind, Frequenzen zur Übertragung der Programme aus anderen Sprachregionen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat gerade die heute gemachten staatspolitischen Überlegungen beim RTL-Entscheid berücksichtigt und umgesetzt, gegen harte Kritik ich muss Ihnen das noch einmal sagen. Aber er hat einen sehr wichtigen Entscheid für die Zukunft getroffen. Die Zentralisierung der Produktion muss nicht den Kulturauftrag gefährden. Die Mobilität ist heute sehr gross, und auch die Einsatzteams haben diesbezüglich neue Möglichkeiten. Die Darstellung aller Regionen im Fernsehen und im Radio darf nicht gefährdet werden. Die Kultur hat ihre Fürsprecher im EVED, und sie hat sie auch im Bakom, Herr Onken, und sie hat sie auch im Bundesamtfür Kultur. Wir pflegen auch einen regen Austausch mit diesem Bundesamt, gerade zum Thema des Kulturauftrags der SRG. Der Bereich der Kultur ist wichtig. Gerade deshalb wollen wir ja das Problem profund analysieren und dann auch - sofern nötig - Massnahmen treffen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) will den Leistungsauftrag der SRG im kulturellen Bereich jetzt mit verschiedenen Massnahmen absichern. Wir nehmen diese Empfehlung an, aber ich muss vielleicht hier noch ein präzisierendes Wort anfügen. Ich habe aufgrund Ihrer Ausführungen zur Kenntnis genommen, dass eine Unzufriedenheit vorhanden ist, aber ich muss auch hier sagen, dass nicht jedes Mittel recht ist Wenn der Vergleich mit Italien gemacht wurde, dann möchte ich zumindest sagen, dass das etwas übertrieben ist. Das Gesetz enthält klare Vorgaben, Herr Onken. So kann der Bundesrat beispielsweise - ich muss Ihnen das sagen - nicht eine Gebührenerhöhung mit Auflagen verbinden. Eine Gebührenerhöhung ist- Sie wissen es so gut wie ich - ein Rechtsetzungsakt, eine Verordnungsänderung, und das können wir nicht noch mit Auflagen und Forderungen verknüpfen. Es ist auch nicht Sache des Bundesrates, beispielsweise ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG einzuleiten. Der Bundesrat ist zwar Konzessionsbehörde, doch hat er - das möchte ich hier auch einmal sagen - keinerlei direkte Aufsichtsfunktion. Wenn es einen dringenden Verdacht gibt, dass die SRG ihren kulturellen Leistungsauftrag nicht mehr erfüllt, so wird die Aufsichtsbehörde die nötigen Massnahmen ergreifen müssen. Da ist zunächst das Bakom gefordert, und da wird auch der Bundesrat nicht in Reserve bleiben. Mit diesen Vorbehalten kann die Empfehlung der WBK als Prüfungsauftrag entgegengenommen werden, und Sie werden in dieser Angelegenheit auch wieder von uns hören, wenn der im Zusammenhang mit dem Postulat versprochene Bericht vorliegt. Posfu/af94.3773 Überwiesen - Transmis Empfehlung 94.3106 - Recommandation 94.3106 Überwiesen - Transmis #ST# 94.3321 Empfehlung WBK-SR Sicherung des Leistungsauftrages der SRG Recommandation Csec-CE Mandat de prestations de la SSR. Garantie Wortlaut der Empfehlung vom 6. September 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der SRG: a. die hängige Gebührenerhöhung nur mit Auflagen zu genehmigen, welche die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags namentlich im Bereich der Kultur und Verständigung sicherstellen; b. aufgrund der Feststellungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993 in einem förmlichen Verfahren zu untersuchen, ob und wie der Leistungs- und Kulturauftrag erfüllt wird; c. abzuklären, ob über die Reservebildung der SRG und deren Verwendung eine Quersubventionierung des Fernsehens durch Radiogebühren erfolgt. Texfe de la recommandation du 6 septembre 1994 Le Conseil fédéral est invité, compte tenu du statut indépendant de la SSR, à: a autoriser l'augmentation de la redevance en suspens seulement par des charges qui garantissent une exécution du mandat de prestations conforme aux dispositions constitutionnelles, notamment dans le domaine de la culture et de la compréhension; b. examiner par la voie d'une procédure formelle, sur la base des constations de l'Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision dans son rapport annuel 1993, si et comment le mandat de prestations, notamment en ce qui concerne le mandat culturel, est exécuté; c. déterminer si de la constitution de la réserve SSR et de son affectation découle, grâce à la redevance radio, une subvention croisée de la télévision. Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Zu den vorhergehenden Geschäften nur zwei Bemerkungen:

1. Ich glaube, Herr Bundesrat, Sie haben Herrn Onken falsch verstanden. Er hat ja gerade das, was in Italien passiert, als Mahnung in den Raum gestellt.

2. Es wäre sehr wichtig - ich möchte an die Bemerkung von Herrn Onken anknüpfen -, dass bei den Fragen, die der SRG gestellt wurden und zu denen sie Bericht erstatten wird, auch das Bundesamt für Kultur mitsprechen könnte, um diese Antworten zu beurteilen. Nun kurz zur Begründung dieser Empfehlung: Ich kann alle Ausführungen zum Postulat 94.3173 der WBK und zur Empfehlung Simmen mehr oder weniger als eingehende Begründung der Empfehlung 94.3321 stehenlassen. Was dort gesagt wurde, dient ja als Ausgangspunkt auch für diesen Vorstoss, nämlich für die Empfehlung der WBK -- 6 of 7 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat WBK-SR Kulturauftrag der SRG Postulat Csec-CE Mandat culturel de la SSR In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3173 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1994 - 08:00 Date Data Seite 966-971 Page Pagina Ref. No 20 024 747 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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