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Entscheid

94-3181

Verwaltungsbehörden 04.10.1995 94.3181

4. Oktober 1995Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

6.

Stimmen für Überweisen der Motion des Ständerates (Rhinow) als Postulat - wäre somit überholt. Ich bitte also das Plenum, insbesondere aber die Mitglieder der Kommission, von dieser neuen Ausgangslage Kenntnis zu nehmen. Aus meiner Sicht dürfte es damit keine Gründe mehr geben, die gegen eine Überweisung der beiden Vorstösse als Motion sprechen. Schweingruber Alain (R, JU): J'ai pris acte de la position du Conseil fédéral, et je l'en remercie. J'ai pris acte que la commission, dans ce cas, se rallie également à l'avis du Conseil fédéral et accepte ma motion. Le Conseil fédéral avait émis quelques réserves s'agissant de l'applicabilité ou de l'exécutabilité dans le temps de cette motion. Une commission fédérale a effectivement été mise sur pied pour plancher sur cette question. Le Conseil fédéral souhaitait que nous attendions les conclusions de cette commission. J'informe le Conseil fédéral que je suis d'accord. Koller Arnold, Bundesrat: Vielleicht doch noch ein Wort, weshalb wir jetzt bereit sind, die Motion entgegenzunehmen, -- 2 of 4 -Exploitation des forêts 2096 4 octobre 1995 und nicht mehr eine Umwandlung in ein Postulat verlangen, wie wir das ursprünglich beantragt haben. In der Zwischenzeit haben wichtige Entwicklungen Platz gegriffen. Es sind fünf Kantone, die Standesinitiativen für eine Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes in unserem Land eingereicht haben oder noch einreichen wollen. Das ist ein wichtiges Signal, weil man bisher vor allem aus föderalistischen Gründen Bedenken gegenüber diesem Anliegen der Vereinheitlichung des Strafprozesses hatte. Womit hängt dieser Sinneswandel zusammen? Offensichtlich mit der Entwicklung ganz neuer, moderner Verbrechensformen wie der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und bestimmter Arten der Wirtschaftskriminalität; ihnen allen ist eigen, dass sie Kantons- und sogar Landesgrenzen überschreiten. Angesichts dieses Phänomens erscheint heute eine Ordnung mit 26 kantonalen und drei Bundesstrafprozessordnungen zweifellos nicht mehr zeitgemäss. Wir sind uns allerdings nach wie vor bewusst, dass diese Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes in unserem Land keine leichte und daher kurzfristig zu realisierende Aufgabe sein wird. Ich habe im Ständerat einen entsprechenden Vorgehensplan dargelegt: Zunächst geht es darum - wir werden Ihnen die entsprechende Vorlage demnächst unterbreiten -, dass der Bund auf dem Gebiet der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und eventuell auch gewisser Formen der Wirtschaftskriminalität eigene Ermittlungskompetenzen erhält. Aufgrund eines Rechtsgutachtens von Professor Schindler haben wir die entsprechende Verfassungskompetenz dazu. Wir möchten, wahrscheinlich im Rahmen der gleichen Vorlage, auch die Verteidigungsrechte im Bundesstrafprozess verbessern, die heute zweifellos unbefriedigend sind. Erst mittelfristig werden wir die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes in unserem Land in Angriff nehmen. Eine entsprechende Expertenkommission, in der vor allem auch die Romandie gut vertreten ist, ist am Werk. Sie wird mir bis Ende 1996 ein Grundkonzept vorlegen, und dann werden wir entscheiden, wie der genaue Inhalt dieses heute wohl nicht mehr sehr umstrittenen Postulates einer Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes auf mittlere Frist aussieht. Damit Sie sich auch keinen Illusionen hingeben: Das wird zweifellos mindestens die ganze nächste Legislatur in Anspruch nehmen. Wir werden daher auf dem wichtigen Gebiet einer effizienten Verbrechensbekämpfung auch im Verfahrensbereich schrittweise vorgehen. In diesem Sinne bin ich bereit, beide Vorstösse als Motionen entgegenzunehmen. Motion 94.3311 Le président: La commission et le Conseil fédéral acceptent la motion. Überwiesen - Transmis Motion 94.3181 Le président: Le Conseil fédéral accepte la motion. Überwiesen - Transmis #ST# Sammeltitel - Titre collectif Waldbewirtschaftung Exploitation des forêts 94.3406 Motion des Ständerates (Martin Jacques) Rationelle Waldbewirtschaftung und Holztransport Motion du Conseil des Etats (Martin Jacques) Exploitation rationnelle des forêts et transports de bois Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1994 Damit die Gestehungskosten für Holz gesenkt werden können, dessen Nutzung gefördert und der Umweltschutz verbessert werden kann, ersuche ich den Bundesrat, eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorzulegen. Diese Änderung soll für Spezialfahrzeuge, die Rundholz transportieren, auf dem ganzen Gebiet der Schweiz eine Ausnahme von der Gesamtgewichtslimite von 28 Tonnen vorsehen. Texte de la motion du 5 décembre 1994 Afin d'abaisser le prix de revient des bois et de favoriser son utilisation, ainsi que de mieux protéger l'environnement, le motionnaire demande au Conseil fédéral de présenter une modification de la loi fédérale sur la circulation routière (LCR), permettant de déroger à la limite des 28 tonnes sur l'ensemble du territoire suisse, pour les véhicules spéciaux qui transportent des grumes (bois rond). Béguelin Michel (S, VD) unterbreitet im Namen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) den folgenden schriftlichen Bericht: Die Kommission befasste sich gemäss Artikel 22 des Geschäftsverkehrsgesetzes an ihrer Sitzung vom 8./9. Mai 1995 mit dieser Motion. Nach Artikel 9 Absatz 8 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) kann der Bundesrat heute Ausnahmen von der 28Tonnen-Limite vorsehen, so auch für den Strassentransport von Rundholz: Da das Gewicht solcher Ladungen schwierig abzuschätzen ist und den Frachtführern am Ladeort keine Waage zur Verfügung steht, hat das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement eine Weisung erlassen, der zufolge das Ladegewicht anhand des Volumens berechnet wird und Gewichtsüberschreitungen bis 15 Prozent des Gesamtgewichts toleriert werden. Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass zur Unterstützung der in harter Konkurrenz stehenden Forstbesitzer- zu zwei Dritteln öffentliche Gemeinwesen - die Gestehungskosten für diese Holzsorte gesenkt werden müssen, indem für deren Transporte eine Ausnahmebewilligung von

40.

Tonnen erteilt wird. Sie verweist darauf, dass die Nutzlast eines Strassenlastzuges lediglich 10 Tonnen beträgt, da das Lastfahrzeug und seine Ladevorrichtungen allein schon

18.

Tonnen wiegen. Weiter führt sie aus, dass bei einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen Treibstoffe eingespart und damit die Luftbelastungen verringert würden. Zudem könnten dadurch (aufgrund der höheren Achsenzahl von 40-Tonnen-Fahrzeugen) die Strassen geschont werden.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Schweingruber Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz Motion Schweingruber Unification de la procédure pénale en Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3181 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1995 - 08:30 Date Data Seite 2094-2096 Page Pagina Ref. No 20 026 132 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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