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Entscheid

94-3198

Verwaltungsbehörden 26.01.1995 94.3198

26. Januar 1995Deutsch23 min

Source admin.ch

Erwägungen

20.

Prozent abgenommen, und gleichzeitig ist der Verbrauch an alkoholhaltigen und alkoholfreien Obstprodukten zurückgegangen. Für die Produzenten verschlimmern kann sich die Situation bereits ab Herbst 1994, weil der Bundesrat beabsichtigt, die Mostobstpreise nach unten zu korrigieren. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1.

Ist er der Meinung, eine weitere Reduktion des Hochstammbestandes sei aus landschaftsschützerischen Gründen verkraftbar?

2.

Findet er nicht auch, dass es sinnlos ist, weiterhin Hochstämme zu pflegen oder zu pflanzen, wenn sich wegen der zu tiefen Preise das Ernten nicht mehr lohnt.

3.

Glaubt der Bundesrat, der bereits geschaffene Anreiz von

10.

Franken pro Baum, wie er dank Artikel 31 Landwirtschaftsgesetz ausbezahlt werden kann, genüge, damit die Bäume stehen gelassen oder gar junge neu gesetzt werden?

4.

Sollte nicht über Absatzförderung und Aufklärung möglichst viel gemacht werden, um den Frischkonsum von Früchten und vergorenen Fruchtsäften zu fördern? Wie verträgt sich damit die rigorose Sparmassnahme bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, die sich bisher intensiv für den Absatz von Schweizer Obst eingesetzt hat? Und wie steht es mit der allfälligen Auflösung der Schweizerischen Zentrale für Obstbau, die durch Aufklärung und Schulung der Obstfachleute zur Qualitätsverbesserung und damit zur Absatzförderung beiträgt?

5.

Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Bundesrat vor, um längerfristig den Bestand an Hochstämmen in der Schweiz zu sichern, wobei auch eine vernünftige Verwertung der anfallenden Früchte mit berücksichtigt werden sollte? Texte de l'interpellation du 2 juin 1994 Le Conseil fédéral entend procéder à une révision partielle de la loi sur l'alcool pour s'adapter progressivement à l'Europe. Il s'agit là d'une deuxième tentative, après le non à l'EEE, qui aurait conduit plus rapidement à l'eurocompatibilité. Le Conseil fédéral compte avant tout supprimer la différence entre les taxes prélevées sur les spiritueux suisses et celles qui frappent les alcools étrangers. A priori, cette mesure devrait prendre effet le 1 er janvier 1999. Les agriculteurs suisses, notamment les producteurs de fruits, redoutent une inondation du marché intérieur par des produits étrangers bon marché. Entre 1981 et 1991, le nombre d'arbres fruitiers a diminué de plus de 20 pour cent; dans ce même laps de temps, la consommation de produits à base de fruits, avec ou sans alcool, a également baissé. Pour les producteurs, la situation pourrait se détériorer dès l'automne 1994, car le Conseil fédéral prévoit de corriger à la baisse les prix des fruits à cidre.

-- 1 of 5 --

26.

Januar 1995 75 Interpellation Seiler Bernhard Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Est-il d'avis qu'une nouvelle réduction du nombre d'arbres à haute tige est défendable du point de vue de la protection du paysage?

2.

Ne partage-t-il pas l'avis qu'il est inutile de continuer à entretenir et à planter des arbres à haute tige quand on sait que la récolte des fruits n'est plus rentable en raison du trop faible niveau des prix?

3.

Le Conseil fédéral estime-t-il que les 10 francs par arbre qui peuvent être versés à titre d'incitation en vertu de l'article 31 de la loi sur l'agriculture suffisent à garantir le maintien de ces arbres, voire à encourager la plantation de jeunes spécimens?

4.

Ne serait-il pas judicieux de multiplier les efforts en matière d'information et de commercialisation pour les fruits frais et les jus non fermentes? Dans ce contexte, comment comprendre la nouvelle politique adoptée par la Régie fédérale des alcools, qui applique des mesures d'économie très strictes, alors qu'elle était jusque-là très engagée dans la promotion de la vente des fruits suisses? Et qu'en est-il de l'éventuelle dissolution de la Centrale suisse d'arboriculture, qui, en assurant l'information et la formation des spécialistes en arboriculture, contribue à l'amélioration de la qualité des produits et donc des débouchés?

5.

Quelles solutions concrètes le Conseil fédéral envisage-t-il à long terme pour préserver les arbres à haute tige en Suisse, tout en assurant une utilisation judicieuse des fruits produits? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bisig, Danioth, Gadient, Iten Andréas, Rhinow, Ruesch, Schallberger, Uhlmann, Ziegler Oswald, Zimmerli (10) Seiler Bernhard (V, SH): Seit dreissig Jahren geht die Zahl der Hochstämme kontinuierlich zurück. 1961 gab es noch fast

7.

Millionen Apfel- und Birnbäume. 1991, also 30 Jahre später, waren es noch ganze 2,5 Millionen. Der Hauptgrund für diesen massiven Rückgang liegt bei der Tafelobstproduktion, für die von Hochstamm- zu Niederstammkulturen gewechselt worden ist. Es leuchtet jedermann ein, dass Niederstammanlagen pflegeleichter und für Schnitt- und Pflückarbeiten sehr viel weniger unfallgefährlich sind als zwölf bis fünfzehn Meter hohe Stämme. Diese Umstellungen allein sind es nicht, die zum starken Schwund der Hochstämme geführt haben. Auch fehlende Rentabilität, Überalterung, Krankheit und auch Hindernisse bei der rationellen Bewirtschaftung trugen das ihre dazu bei. Ich erinnere Sie: Konnte man noch vor 20, 30 Jahren an Dörfern Freude haben, die mit Hochstämmen eingepackt waren, also mit Baumgärten, so stellen wir heute fest, dass neue Siedlungen, neue Einfamilienhäuser usw. gebaut wurden, wo nicht mehr Hochstämme, sondern Sträucher angepflanzt wurden. Die seit Jahren gleich gebliebenen Preise für Mostobst und Brennware bieten kaum noch Anreiz genug, die Früchte heute zu ernten. Auch die durch den Bund seit zwei Jahren bezahlten 10 Franken pro Baum werden daran kaum viel ändern. In nächster Zeit wird - das haben wir vorhin von Herrn Bundesrat Stich vernommen - das Gatt zudem dafür sorgen, dass die Preise sinken und gleichzeitig billigere Spirituosen aus dem Ausland die Schweiz überschwemmen. Inzwischen hat auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung die Beiträge an Frachten und Margen für die Überschussverwertung gestrichen. Diese haben es bisher ermöglicht, dass allen Produzenten, unabhängig von ihrer Entfernung zur nächsten Mosterei, der gleiche Obstpreis bezahlt werden konnte. Immerhin - und das sei hier dankend vermerkt- übernahm die Alkoholverwaltung den administrativen Aufwand bei der Ausrichtung der Solidaritätsbeiträge an die Produzenten und die Verwerter, um eben diesen Ausgleich bei den Frachten aufrechterhalten zu können. Was wollen wir eigentlich? Wir möchten gerne das Landschaftsbild, das mindestens zum Teil noch durch die Hochstämme geprägt wird, erhalten, auch für die Zukunft. Wir wollen, wenn es möglich ist, sogar da und dort wieder Hochstämme pflanzen, die dann unsere Landschaft verschönern werden. Aber es ist mir klar, dass das ohne zusätzliche Anstrengungen ein Traum bleiben wird. Theoretisch möglich wäre die zusätzliche Abgeltung über Direktzahlungen - das ist eine theoretische Möglichkeit - oder Zuschüsse von Organisationen des Natur- und Heimatschutzes. Wir wissen aber auch, dass dort zu wenig oder kein Geld vorhanden ist. Noch am ehesten möglich wären Anstrengungen, die den Konsum von Obst und Obstprodukten, Most usw. steigern würden. Damit würde es wieder sinnvoll - ich würde nicht sagen bereits rentabel, aber sinnvoll -, die Früchte wieder zu ernten und zu verwerten oder auf den Markt zu bringen. Die Alkoholverwaltung wird übrigens ab 1995 die sogenannten Verbilligungsmassnahmen abschaffen. Diese sind nach dem Zweiten Weltkrieg oder wahrscheinlich während des Zweiten Weltkrieges geschaffen worden, um vor allem Leuten in den Berggebieten zu verbilligtem Obst und verbilligten Kartoffeln zu verhelfen. Heute stimmen leider der Aufwand und der Ertrag dieser Aktion nicht mehr überein, so dass ab 1995 diese Aktionen nicht mehr weitergeführt werden können. Ich bedaure das, ich verstehe das aber auch. Damit werden dann ungefähr 500 000 Franken frei. Die Alkoholverwaltung hat uns bereits im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht versprochen, dass dieses Geld für zusätzliche Promotionen, namentlich im Obstbau, eingesetzt werden soll. Da stellt sich nun die Frage, wer denn für diese Propaganda zu mehr Obstverbrauch, -essen usw. am besten geeignet ist Wir haben ja in Affoltern am Albis bereits eine Stelle, die sich mit der Verwertung von Obst und Trauben befasst. Statt so, wie Sie entschieden haben, Herr Bundesrat Stich, könnte man diese eingespielte Equipe mit einem neuen Auftrag weitereinsetzen und mit diesen zusätzlichen 500 000 Franken speisen, im Rahmen der notwendigen finanziellen Mittel, die es dort braucht. Dort sind Fachleute vorhanden, die nicht nur über die Möglichkeiten der Verwertung von Obst und Trauben Bescheid wissen, sie sind auch bezüglich PR-Aktionen ausgebildet. Sie haben, das darf man sagen, heute im ländlichen Raum ein sehr gutes Vertrauen geschaffen. Die Stelle wird rege benützt, obwohl der Bundesrat leider entschieden hat, sie 1997 zu streichen. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, überlegen Sie sich noch einmal, ob nicht eventuell diese Schweizerische Zentralstelle für Obstund Kartoffelverwertung, wie sie offiziell heisst, diese neue, zusätzliche Aufgabe übernehmen könnte, mit den 500 000 Franken, die aus den Verbilligungsmassnahmen quasi frei werden. Damit würde dem Verfassungsauftrag auf Förderung des Tafelobstbaues an einem anderen Ort, mindestens für die Deutschschweiz, nachgelebt Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, für die Beantwortung meiner Interpellation. Stich Otto, Bundesrat: Die Alkoholgesetzgebung, die aus den dreissiger Jahren stammt, bietet den Obstproduzenten auch heute noch die garantierte Verwertung des anfallenden Mostobstes und damit die Grundlage für die Erhaltung der Hochstamm-Obstbäume. Die schweizerische Alkoholordnung, die auf einem besonderen Verfassungsartikel beruht, ist heute als Übergangsregime zu einer zukunftsorientierten Neuordnung zu bezeichnen. Die Abkehr von produktespezifischen Massnahmen, hin zu einer kohärenten Agrarkonzeption für sämtliche Produktionszweige, erfordert auch für die Obstwirtschaft neue Wege. Die Hauptstossrichtung zu einer neuen Alkoholgesetzgebung sind zunächst die notwendigen Anpassungen nach den Erfordernissen des Gatt-Abkommens, der europäischen Integration und der neuen Agrarpolitik. Die Einführung eines Einheitssteuersatzes für inländische und importierte Spirituosen ist vorgesehen. Damit sind Auswirkungen auf die Mostobstproduktion, indirekt auf die Bestände an Hochstamm-Obstbäumen und namentlich auch auf das Brennereigewerbe zu erwarten. Die neue Agrarpolitik - mehr Direktzahlungen, weniger Preisund Absatzstützung - und die nötige Annäherung des Preisniveaus an Europa gebieten künftig eine Senkung des Produzentenpreises auch beim Mostobst. Gatt-bedingt werden in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre vor allem die hohen Exportsubventionen für Obstsaftkonzentrate massiv gesenkt -- 2 of 5 -Interpellation Seiler Bernhard 76 26 janvier 1995 werden müssen - betragsmässig minus 36 Prozent, mengenmässig minus 21 Prozent gegenüber der Referenzperiode 1986-1990. Das führt unausweichlich zu einem deutlichen Druck auf die Produzentenerlöse für Mostobst und damit auch auf die Hochstämme als Hauptlieferanten von Mostobst. Ein zusätzlicher Druck auf die Hochstämme ergibt sich vom einheimischen Markt her: Die ständige Ausdehnung des Tafelapfelanbaus in Niederstammkulturen führt automatisch zu mehr Mostobst, Sortierabgang, Überschüssen, Hagelobst usw. So gingen im Mittel der Ernten 1990 bis 1993 gegen

40.

000 Tonnen Äpfel aus Kulturen direkt oder via Tafelapfelhandel in die Mostereien. Das sind etwa 45 Prozent des Bedarfs der Mostereien für die Apfelsaftherstellung. Innert

15.

Jahren hat sich diese Menge mehr als verdoppelt. Weil die Mostobstnachfrage rückläufig ist, konkurrenzieren diese Kulturenäpfel die Mostäpfel vom Hochstamm ganz wesentlich. Sollte die Verwertungswirtschaft nicht in der Lage sein, neue Alternativprodukte mit gängigen Absatzmärkten zu schaffen, droht den Hochstamm-Obstbäumen unvermeidlich ein Abbau. Die Ausgaben der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Obstverwertung haben steigende Tendenz Betrugen sie im Durchschnitt der Ernten 1990 bis 1993, inklusive des Frostjahres 1991, noch rund 28 Millionen Franken, so werden es im Schnitt der Ernten 1993 und 1994 etwa 47 Millionen Franken sein. Die Obstsaftkonzentrate sind im Export nur noch mit enormen Subventionen absetzbar. Die Konkurrenzierung des Hochstammobstes durch Kulturenobst im Markt und die Gatt-Auswirkungen können mit staatlichen Massnahmen zwar gemildert werden, z. B. durch höhere Baumprämien bei sinkenden administrierten Mostobstpreisen. Baumprämien nach Artikel 31 b des Landwirtschaftsgesetzes können aber nur eine Beihilfe, nicht aber primäre Grundlage für die dauernde Erhaltung der Hochstämme sein. Es darf nicht übersehen werden, dass die Obstbranche die Apfelkulturfläche ständig ausdehnt und so den Hochstammäpfeln den Markt streitig macht. In dieser Situation darf dem Staat die Verantwortung für die Hochstammerhaltung nicht weiter zugeschoben werden. Die Landwirte haben gegenüber der Umwelt nicht nur dort eine Verantwortung, wo dies vom Staat finanziell besonders attraktiv gemacht wird. Aber auch die Konsumenten sind aufgerufen, durch den Konsum des teureren Apfelsaftes zur Erhaltung der Hochstamm-Obstbäume beizutragen. Nun zu Ihren konkreten Fragen. Aus landschafts- und umweitschützerischen Gründen sollte eine weitere Reduktion des Hochstammbestandes vermieden werden. Demgegenüber muss aus finanz-, agrar- und ordnungspolitischer Sicht der Preis für die Erhaltung der Hochstämme als Grenze erkannt werden. Für die Existenz der Hochstammwuchs-Bäume sind nicht nur wirtschaftliche Faktoren entscheidend, wie Erlös aus Produktion und Hochstammprämien, sondern auch arbeitstechnische Überlegungen der Landwirte. Letztere wirken sich weiterhin ungünstig auf den Hochstammbestand aus und können auch mit finanziellen Massnahmen nicht überall aufgewogen werden. Die jährlichen Hochstamm-Neupflanzungen betragen etwas mehr als zwei Prozent des Bestandes. Das würde bei ausgewogener Altersstruktur zur Bestandeserneuerung ausreichen. Weil aber der Bestand überaltert ist, könnte sich dessen Abnahme trotzdem fortsetzen. Die Hochstammprämien von Bund, gewissen Kantonen, Gemeinden und Mostereien verlangsamen jedoch zumindest das Tempo des Rückgangs der Hochstämme. Absatzfördernde Massnahmen, die im Gatt unter die sogenannte «green box» fallen und auch bei den übrigen Agrarprodukten durchgeführt werden, wie die Unterstützung von Werbung und Qualitätskontrolle, werden auch bei Obst und Kartoffeln weitergeführt. Zur Schweizerischen Zentralstelle für Obstbau ist anzufügen, dass diese zwar zur Qualitätsverbesserung und Förderung der integrierten Produktion beiträgt, jedoch die zunehmenden Überschüsse an Tafelobst aus Kulturen nicht verhindern kann und deshalb ihre Weiterexistenz auch Fragen aufwirft. Es wäre unzutreffend, bei einer Reduktion der Subventionen an die Schweizerische Zentralstelle für Obstbau beträchtliche Mehrkosten für die Obstverwertung vorauszusagen. Die längerfristige Umorientierung der Agrarpolitik, von Preisund Absatzstützung zu Direktzahlungen, gilt auch für den Obstbau. Im Gegensatz zu den meisten anderen Produkten des Pflanzenbaus erhält man für die Hochstämme gezielte Direktzahlungen, welche Produzentenpreisrückgänge besser verkraftbar machen. Es ist, wie bereits dargelegt, eine Frage des Masses, wie weit künftige Preissenkungen aufgefangen werden können. Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Situation des Hochstammwuchses. Dabei ist eine stärkere Preisdifferenzierung beim Mostobst aus praktischen Gründen problematisch. Eventuell ergibt sich die Möglichkeit einer anderweitigen stärkeren Belastung des Kulturenobstes im Rahmen der Überschussverwertungskosten. Auch ist der gezieltere Einsatz der nach Gatt noch möglichen Exportsubventionen für Kirschen vorgesehen, vorwiegend Hochstammproduktion. Eine Möglichkeit der Branche wäre sicher die bessere Profilierung von Hochstamm-Obstprodukten am Markt durch die Schaffung eines Labels. Die in Vernehmlassung befindliche Revision des Markenschutzgesetzes sowie des Landwirtschaftsgesetzes, insbesondere Artikel 18b, bezweckt, die Voraussetzungen für die Schaffung eines derartigen Labels massgeblich zu verbessern. Seiler Bernhard (V, SH): Ich bin von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Ich stelle fest, dass auch beim Bundesrat die Meinung vorherrscht, die Massnahmen, auch das Gatt würden leider gegen die Bestrebungen der Leute laufen, die gerne die Obstbäume, die Hochstämme, erhalten möchten. Ich habe nicht erwartet, dass der Bundesrat im Zeitalter der leeren Kassen versprechen könnte, dass zukünftig pro Baum beispielsweise mehr bezahlt würde als die 10 Franken. Aber die 10 Franken sind nun für gewisse Leute nicht genug, um diese Bäume überhaupt zu pflanzen, zu pflegen und auch die Früchte zu ernten. Ich bedanke mich bei der Alkoholverwaltung dafür, dass sie bisher immer wieder bei der Verwertung der Überschüsse mitgeholfen hat. Ich danke auch dem Bundesrat, dass er die Alkoholverwaltung beauftragt hat, nach zusätzlichen Möglichkeiten zu suchen. Das Labelling könnte eine kleine Lücke schliessen, es kann aber sicher nicht dazu führen, dass zukünftig mehr Hochstämme gepflanzt werden. Betreffend die Schweizerische Zentralstelle für Obst- und Kartoffelverwertung in Affoltern muss ich den Bundesrat noch einmal bitten, sich zu überlegen, ob man diese Stelle nicht mit einem neuen Auftrag wieder aktivieren könnte, statt sie aufzuheben. Ich denke an einen Auftrag in dem Sinne, wie ihn die Alkoholverwaltung bei der Streichung der Verbilligungsgelder versprochen hat; Ziel ist es, diesen Auftrag weiterführen zu können. Verschiedene Gruppen, sogar die Öffentlichkeit, Kantone, Regionen und Gemeinden, strengen sich heute zusätzlich an, diese Hochstämme zu erhalten. Vielleicht ist es ein Zufall, dass gerade jetzt in Küssnacht am Rigi eine Pressekonferenz stattfindet, an der über eine erfolgreiche Baumsetzaktion berichtet wird, die durch den Fonds Landschaft Schweiz und damit durch das Buwal mitfinanziert worden ist Ich bin überzeugt, dass weitere solche Aktionen von der Kantonsebene bis hinunter zu Privaten dazu führen werden, dass zukünftig die Bestände bestehenbleiben oder erneuert werden können. Damit hätte meine Interpellation ihr Ziel erreicht und Früchte getragen. Präsident: Es ist Antrag auf Diskussion gestellt worden. - Sie sind damit einverstanden. Bühler Robert (R, LU): Ich möchte an einem Beispiel aufzeigen, dass auch mit einer privaten Initiative sehr viel erreicht werden kann - der Interpellant hat vorhin kurz darauf Bezug genommen. Der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee hat vor zirka einem Jahr eine Aktion «Mehr Hochstammbäume, reichere Landschaft» gestartet Die Landwirte haben -- 3 of 5 -26. Januar 1995 77 Motion Cottier in einem Ausmass mitgemacht, den der Verband überhaupt nicht erwartet hat. Hunderte, wenn nicht Tausende von Hochstammbäumen wurden innerhalb kurzer Zeit angepflanzt, und die Landschaft rund um den Vierwaldstättersee hat noch an Reiz gewonnen. Es müssen nicht der Staat und seine Unterstützung sein, sondern es kann auch die Initiative von Privaten sein. Also, eine Reise an den Vierwaldstättersee lohnt sich! #ST# 93.3642 Motion Cottier Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei grenzüberschreitenden Beteiligungsumstrukturierungen Elimination d'obstacles fiscaux lors de restructurations des participations à des entreprises internationales Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1993 Der Standort Schweiz hat als Sitzstaat für international tätige Unternehmen erheblich an Attraktivität verloren und bedarf der dringenden Verbesserung. Nachteilig sind insbesondere die steuerrechtlichen Hindernisse, die eine effiziente Gestaltung der Beteiligungsstrukturen im grenzüberschreitenden Verhältnis praktisch verunmöglichen. Der Bundesrat wird daher ersucht sicherzustellen, gegebenenfalls durch gesetzliche Massnahmen, dass bei Unternehmensumstrukturierungen auf dem Wege des Anteilsaustausches über die Grenze keine Besteuerung der stillen Reserven auf den übertragenen Beteiligungsrechten erfolgt. Texte de la motion du 16 décembre 1993 Les conditions fiscales suisses des sociétés à participation et à activité internationales se sont fortement dégradées si on les compare à celles d'autres pays qui ont fait des progrès. Des obstacles d'ordre fiscal notamment rendent trop onéreuse une restructuration des participations internationales. Il y a urgence à y remédier. Nous demandons dès lors au Conseil fédéral de prévoir, le cas échéant par des mesures légales, que lors de restructurations d'entreprises domiciliées en Suisse sous forme d'échange de participations entre des entreprises de pays différents, les réserves latentes sur les droits de participation transférés à l'étranger ne soient pas imposées. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Cavadini Jean, Cavelty, Coutau, Danioth, Delalay, Gemperli, Huber, Küchler, Roth, Ruesch, Schallberger, Schmid Carlo, Uhlmann, Ziegler Oswald (15) Cottier Anton (C, FR): Dans ma motion, je demande l'élimination d'obstacles fiscaux lors de restructurations des participations à des entreprises internationales. Cette motion se fonde sur la publication que vient de faire la Banque nationale suisse, publication en date du 6 janvier dernier, et qui annonce des chiffres alarmants. En effet, les investissements effectués par les entreprises suisses à l'étranger augmentent massivement, le terme «massivement» étant repris littéralement de la publication de la Banque nationale. Simultanément, les investissements étrangers en Suisse diminuent. Ces désinvestissements se poursuivent à ce jour. La situation devient inquiétante. La Suisse n'est plus attractive pour les holdings et les entreprises opérant dans le négoce, alors qu'auparavant, ces entreprises avaient contracté d'importants investissements en créant dans notre pays de nombreux emplois. C'en est fini. Les causes de cette évolution négative sont à rechercher dans le régime fiscal défavorable aux holdings et aux sociétés à caractère international. Celles-ci délocalisent dès lors leurs investissements dans l'Union européenne, dont les conditions fiscales leur sont plus favorables. J'en veux pour témoin la Banque nationale que je cite: «Tant en 1992 qu'en 1993, et cela continue en 1994 également, des capitaux sont retournés à l'étranger avant tout par les holdings et les entreprises opérant dans le négoce. Ces reflux s'expliquent sans doute principalement par des raisons fiscales. Depuis l'entrée en vigueur dans l'Union européenne au début de 1992 de deux directives concernant le régime fiscal, les entreprises détenant des participations internationales, en particulier les holdings ayant des filiales dans les pays de l'Union européenne, bénéficient d'avantages si elles sont établies dans l'Union européenne plutôt qu'en Suisse. La directive sur le régime fiscal commun applicable aux fusions transnationales facilite les concentrations et restructurations dans la mesure où ces opérations peuvent être accomplies au sein de l'Union européenne avec un régime fiscal neutre.» Régime fiscal neutre pour l'Union européenne, alors que ce n'est pas le cas en Suisse: en fait, nous connaissions cette évolution, puisqu'il y a une année déjà que j'ai déposé ma motion. Cette motion demande au Conseil fédéral de ne pas imposer, lors de restructurations d'entreprises domiciliées en Suisse, les réserves latentes sur les droits de participations transférés à l'étranger. Ainsi que vient de nous l'apprendre la Banque nationale, la situation s'est encore aggravée depuis. Que demandons-nous par cette motion? Nous demandons, dans les cas où une entreprise holding suisse transfère une participation étrangère à une holding intermédiaire du même groupe, mais située à l'étranger, que ce transfert ne provoque pas de perception fiscale puisqu'il s'agit d'un transfert interne d'actions au sein du même groupe. En effet, aucun gain n'est réalisé en capital; l'opération se fait par un échange d'actions aux valeurs comptables sans réévaluation des actions auprès de la société mère suisse. La participation transférée à l'étranger reste sous le contrôle indirect de la maison mère suisse, parce que cela se passe à l'intérieur du groupe, qui forme une seule et unique entité économique. Le fisc suisse reste dès lors en mesure d'imposer, en cas d'aliénation ultérieure, les plus-values réalisées. La mesure fiscale proposée par la motion ne vise pas une exonération fiscale définitive, mais de fait un simple report, une simple suspension, «einen blossen Steueraufschub». Il y a urgence à agir, Monsieur le Conseiller fédéral. Les récentes informations de la Banque nationale le démontrent. La place suisse de holdings n'est plus compétitive. Elle est fortement concurrencée par le Luxembourg ou les Pays-Bas. Comment remédier à cette situation défavorable? La solution nous vient des cantons, où elle est déjà appliquée entre les cantons, souverains en la matière lors d'opérations intracantonales de restructurations. Le droit cantonal d'imposition des transferts de participation n'est pas supprimé. Il n'y a donc pas d'exonération, mais l'imposition est suspendue et reportée jusqu'au moment où la participation est réellement vendue à une tierce personne n'appartenant ni au groupe ni à la holding. Je conclus: ma motion propose en fait une mesure de revitalisation. En suspendant, en cas de restructuration, l'imposition du transfert des participations pour les sociétés suisses ayant une activité internationale, nous renforcerons la place économique suisse. Nous ne voulons pas une suppression d'impôt, mais une suspension. Il n'en résulte donc pas de pertes de recettes fiscales pour la Suisse. Enfin, transmettre ma motion, c'est faire barrage aux néfastes désinvestissements suisses qui affaiblissent notre économie. Je vous invite dès lors à transmettre cette motion. Stich Otto, Bundesrat: Mit der Motion wird eine Lösung gefordert, die den grenzüberschreitenden, konzerninternen Austausch von Beteiligungen - Anteilen - ohne steuerliche Folgen, d. h. ohne Besteuerung der stillen Reserven, ermöglicht. Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass diese Forderung auf die EU-Fusionsrichtlinie vom 23. Juli 1990 Bezug -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Seiler Bernhard Hochstämme in Gefahr Interpellation Seiler Danger pour les arbres à haute tige In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3198 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.01.1995 - 08:00 Date Data Seite 74-77 Page Pagina Ref. No 20 025 341 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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