Lexipedia

Entscheid

94-3199

Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3199

24. März 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die endgültige Haltung zu den verschiedenen Optionen der Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung der Kernwaffen hat der Bundesrat noch nicht festgelegt Die Verhinderung der Weiterverbreitung aller Massenvernichtungswaffen und die Reduzierung der vorhandenen Arsenale auf das kleinstmöglich vertretbare Niveau geniessen für den Bundesrat sehr hohe Priorität Entscheidend ist also, dass die Verlängerung des Vertrages zu der Stärkung dieses Zieles beiträgt Das Ziel eines starken und dauerhaften Regimes könnte durch eine Verlängerung um lange erneuerbare Perioden von beispielsweise 25 Jahren erreicht werden. Weil sich der KSZE-Ministerrat schon im Dezember 1992 in Stockholm für die unbeschränkte Verlängerung ausgesprochen hatte, hat die Schweiz indessen am kürzlichen Budapester Gipfel der KSZE-Staaten im Dokument über Prinzipien zur Regelung der Nichtverbreitung einem ähnlich lautenden Passus zugestimmt, wonach der Vertrag auf unbegrenzte Zeit und bedingungslos verlängert werden sollte.

2.

Der Bundesrat setzt sich für ein umfassendes weltweites Verbot der Kernwaffenversuche ein. Er beteiligt sich insbesondere mit einer sogenannten Beta-Station am geplanten seismischen Überwachungssystem, das zur Einhaltung des zukünftigen Abkommens beitragen soll.

3.

Eine kernwaffenfreie Zone in Europa dürfte so lange schwer zu realisieren sein, als die Militärdoktrinen sowohl Russlands als auch der Nato den Einsatz und damit auch die Stationierung von Kernwaffen nicht ausschliessen.

4.

An einer Klärung rechtlicher Fragen zur Legalität der Kernwaffen ist der Bundesrat grundsätzlich interessiert Es ist und bleibt jedoch eines der vorrangigen Ziele unserer Aussenpolitik, das Übel an der Wurzel zu bekämpfen, nämlich der Beibehaltung von Kernwaffenarsenalen ihre politische und strategische Berechtigung zu entziehen.

5.

Aspekte der nuklearen Nonproliferation werden sicher auch in Zukunft ein Thema der KSZE (künftig OSZE) sein. Am jüngsten KSZE-Gipfel in Budapest haben die teilnehmenden Staaten in einem besonderen Dokument «Prinzipien zur Regelung der Nichtverbreitung» u. a erklärt, sie würden alle ihre bestehenden Verpflichtungen im Bereich nuklearer Abrüstung und Rüstungskontrolle zur Gänze erfüllen. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3199 Interpellation Keller Rudolf Zweite Säule. Bundesrätlicher Angriff Deuxième pilier. Attaque du Conseil fédéral Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1994 Unlängst hat sich Bundespräsident Otto Stich für die Überprüfung des Dreisäulenkonzeptes ausgesprochen und angeregt, dass die berufliche Vorsorge zugunsten der AHV zurückgestuft werden solle. Er erklärte: «Das Kapitaldeckungsverfahren bewirkt eine volkswirtschaftlich wenig sinnvolle und zwangsweise Anhäufung von Kapital - und dies unter dem Titel der Sozialpolitik.» Zum Einfluss der zweiten Säule auf den Bodenmarkt meinte er: «Wir kommen angesichts der mehrheitlich negativen Auswirkungen der zweiten Säule nicht darum herum, das Dreisäulenkonzept grundsätzlich zu überdenken.»

-- 1 of 3 --

24.

März 1995 N 961 Interpellation Keller Rudolf Es stellen sich deshalb folgende Fragen:

1.

Wird diese Haltung auch vom Gesamtbundesrat geteilt?

2.

Ist eine Vorlage in Bearbeitung, welche die zweite Säule gegenüber der ersten Säule zurückstufen will? Wird deswegen die angekündigte BVG-Revision hinausgeschoben?

3.

Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine Redimensionierung der zweiten Säule zugunsten der ersten Säule nur durch eine Volksabstimmung beschlossen werden könnte?

4.

Die Einführung der Freizügigkeit und der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erfordert einen hohen Kapitalbedarf, weshalb das Kapitaldeckungsverfahren sinnvoll ist. Sieht dies der Bundesrat auch so? Wenn ja, ist dies nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Bundespräsidenten?

5.

Wie kann der Bundesrat die in den Augen der Pensionskassen böswillige Behauptung beweisen, dass die zweite Säule unerwünschte Nebenwirkungen auf dem Bodenmarkt und im Börsengeschäft zeitige? Und wie lässtsich die bundesrätliche Behauptung belegen, wonach ein Zusammenhang zwischen dem Kapitaldeckungsverfahren und den Mieten gegeben sei? Texfe de l'interpellation du 6 juin 1994 M. Stich, président de la Confédération, s'est récemment déclaré en faveur d'une révision du système des trois piliers en prônant un rééchelonnement de la prévoyance professionnelle au profit de l'AVS. Il a déclaré que le système de la capitalisation entraînait, par la force des choses, une accumulation de capitaux peu judicieuse du point de vue économique, et ce au titre de la politique sociale. Il a ajouté que, vu les incidences du deuxième pilier sur le marché foncier - pour la plupart négatives -, nous n'échapperions pas à un profond remaniement de notre système des trois piliers. Voici mes questions:

1.

Le Conseil fédéral partage-t-il cet avis?

2.

Un projet de rééchelonnement du deuxième pilier au profit du premier pilier est-il en préparation? Est-ce la raison pour laquelle la révision annoncée de la LPP a été repoussée?

3.

Le Conseil fédéral partage-t-il l'opinion selon laquelle la décision de redimensionner le deuxième pilier au profit du premier pilier ne peut être prise qu'en votation populaire?

4.

L'introduction du libre passage et de l'encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance professionnelle nécessite beaucoup de capitaux, raison pour laquelle le système de la capitalisation est judicieux Le Conseil fédéral est-il aussi de cet avis? Si oui, sa position n'est-elle pas en contradiction avec les déclarations du président de la Confédération?

5.

Comment le Conseil fédéral peut-il prouver l'affirmation malveillante selon les caisses de pensions - selon laquelle le deuxième pilier a des effets secondaires indésirables sur le marché foncier et la bourse? Comment justifier l'affirmation du Conseil fédéral selon laquelle il existe un lien entre le système de la capitalisation et les loyers? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Januar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 janvier 1995

1.

Der Bundesrat erachtet die in Artikel 34quater der Bundesverfassung verankerte Dreisäulenkonzeption der Alters-, (-unterlassenen- und Invalidenvorsorge auch für die Bewältigung der künftigen Probleme, wie der demographisch ungünstigen Entwicklung nach der Jahrtausendwende, als tauglich. Er ist jedoch der Auffassung, dass die einzelnen Säulen mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung Schritt halten müssen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat denn auch den Auftrag erteilt, einen Bericht über das Dreisäulenkonzept zu erstellen.

2.

Es ist entgegen der Vermutung des Interpellanten keine Vorlage in Vorbereitung, welche die zweite Säule zugunsten der ersten Säule zurückstufen wird. Im Gegenteil empfiehlt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat, den Eintritt in das Obligatorium der zweiten Säule für einkommensschwächere Personen (wie Teilzeitbeschäftigte) zu erleichtern. Der Bundesrat wird sich mit dieser Problematik einlässlich auseinandersetzen und 1995 einen diesbezüglichen Lösungsvorschlag der Vernehmlassung unterziehen. Die Botschaft für die Revision des BVG wird voraussichtlich 1996 den eidgenössischen Räten zugeleitet Die Ausführungen des Bundespräsidenten gingen allein dahin, auf die Möglichkeit einer allfälligen Verstärkung des Umlageverfahrens im obligatorischen Versicherungsbereich hinzuweisen.

3.

Die Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und damit auch die Zielsetzung der einzelnen Säulen können - wie der Interpellant richtig darlegt - nur durch eine Verfassungsänderung, mit Zustimmung von Volk und Ständen, geändert werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zielsetzungen sind allerdings Verschiebungen im Verhältnis der drei Säulen zueinander auf Gesetzesstufe möglich. Ob - und wenn ja: wie - solche Gewichtsverschiebungen allenfalls vorzunehmen sind, soll im Dreisäulenbericht, der zurzeit überarbeitet wird, sowie im für Anfang 1996 erwarteten Schlussbericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur mittel- und langfristigen Finanzierung der Sozialversicherungen, die ihre Arbeit bald beginnen soll, eingehend geprüft werden.

4.

Ebenso ist die Auffassung des Interpellanten richtig, dass es für die Erfüllung der Ziele der neuen Regelung über die Freizügigkeit und die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge die entsprechenden Kapitalien braucht Insbesondere wird die Wirksamkeit der Wohneigentumsförderung entscheidend davon abhängen, wieviel Vorsorgekapital die Versicherten für ihr Wohneigentum einsetzen können. Es ist aber zu beachten, dass die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge das herkömmliche Vorsorgekonzept verändert. So ist denkbar, dass Versicherte in der Zukunft zwar Eigentum besitzen, aber nicht mehr genügend versichert sind. Kapitalien sind in der zweiten Säule aber auch für die Anpassung der Renten an die Teuerung notwendig. Dies setzt u. a voraus, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeiten des Marktes optimal nutzen.

5.

Während über die Beeinflussung der Bodenpreise durch Investitionen der Vorsorgeeinrichtungen auf dem Boden- und Wohnungsmarkt - wie wissenschaftliche Studien belegen kaum generelle Aussagen gemacht werden können, hat der Bundesrat es schon in seiner Botschaft über bodenrechtliche Sofortmassnahmen im Siedlungsbereich als Problem bezeichnet, dass die institutionellen Anleger zu Verschiebungen in der Eigentümerstruktur-von den Privaten hin zu den juristischen Personen - beitragen (sogenannte «Kollektivierung» des Grundeigentums). Um das Wohneigentum vermehrt dem Versicherten zur Selbstnutzung zugänglich zu machen, hat eine interdépartementale Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge unterbreitet (vgl. EJPD, Bausteine zur Bodenrechtspolitik, Schlussbericht der Arbeitsgruppe, Bern 1991). Einen dieser Vorschläge hat das Parlament in der Zwischenzeit mit dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge umgesetzt, welches am 1. Januar 1995 in Kraft treten wird. Dass ein Zusammenhang zwischen dem Kapitaldeckungsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen und den Mieten vorliegt, lässt sich allerdings wohl kaum bestreiten. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Keller Rudolf Zweite Säule. Bundesrätlicher Angriff Interpellation Keller Rudolf Deuxième pilier. Attaque du Conseil fédéral In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3199 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 960-961 Page Pagina Ref. No 20 025 520 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --