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Entscheid

94-3205

Verwaltungsbehörden 07.10.1994 94.3205

7. Oktober 1994Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) ist so zu ändern, dass die Taggelder der obligatorischen Unfallversicherung ausdrücklich dem massgebenden Lohn im Sinne des AHVG gleichgestellt werden.

2.

Der Bundesrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie die sozialpolitisch fragwürdigen AHV-Renten-Einbussen, entstanden durch die fehlende Gleichstellung der UVG-Taggelder (und bis zum 1. Januar 1994 auch der MV-Taggelder) als massgebender Lohn im Sinne des AHVG, nachträglich korrigiert werden können. Texte du postulat du 31 mai 1994

1.

La loi fédérale du 20 mars 1981 sur l'assurance-accidents (LAA) doit être modifiée de manière que les indemnités journalières de l'assurance-accidents obligatoire soient explicitement assimilées au salaire déterminant tel que défini dans la LAVS.

2.

Le fait que les indemnités journalières de la LAA (comme celles de l'assurance militaire jusqu'au 1er janvier 1994) ne soient pas assimilées au salaire déterminant au sens de la LAVS entraîne des diminutions des rentes AVS difficilement défendables d'un point de vue social. Dès lors, le Conseil fédéral est prié de soumettre des propositions visant à corriger ces diminutions. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei François, Carobbio, Danuser, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gross Andreas, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Meyer Theo, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Züger (23) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehören die Taggelder nach UVG nicht zum massgebenden Lohn im Sinne des AHVG. Das hat unter anderem zu Folge, dass während Perioden, in denen der Arbeitnehmer infolge Unfallsaufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften zwar weiterhin seinen Lohn bezieht, für ihn jedoch keine AHV-Beiträge mehr entrichtet werden. Bis zum 1. Januar 1994 war dies ebenfalls für die der Militärversicherung unterstehenden Bundesbediensteten im Krankheitsurlaub der Fall. Bei unteren und mittleren Einkommensbezügern führt dieser Tatbestand (für die Betroffenen auf Bundesebene übrigens ein nicht wahrnehmbarer Tatbestand, da ihre AHV-Beiträge aufgrund beamtenrechtlicher Bestimmungen zwar weiterhin vom Lohn abgezogen werden, jedoch vom Arbeitgeber nicht der Ausgleichskasse weitergeleitet werden) zu einer (teilweise massiven) Schmälerung des individuellen AHV-Beitragskontos und damit zu späteren, lebenslänglichen kleineren Renten. Diese sozialpolitisch unhaltbaren und für die Betroffenen im Entstehungszeitpunkt nicht bekannten Folgen bedürfen einer dringenden Korrektur. Um so mehr, als die daraus resultierenden Rentenschmälerungen nur die unteren und mittleren Einkommensbezüger treffen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. September 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 septembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3205 Postulat Raggenbass Finanzierung der sozialen Sicherheit Sécurité sociale. Financement Wortlaut des Postulates vom 8. Juni 1994 Der Bundesrat wird ersucht, die soziale Sicherheit in ihrer Gesamtheit (AHV, IV, EL, EO, FL, KL, Fürsorge ALV, BVG, Stipendien, MV, UV, KV, Mutterschaftsversicherung) zu analysieren, ein kohärentes, aufeinander abgestimmtes und ganzheitliches, auf die Zukunft ausgerichtetes Finanzierungskonzept zu erarbeiten und dem Parlament Bericht zu erstatten. Texte du postulat du 8 juin 1994 Le Conseil fédéral est chargé de procéder aune analyse générale de la sécurité sociale (AVS, AI, prestations complémentaires, APG, allocations familiales, allocations pour enfants, assistance sociale, assurance chômage, LPP, bourses d'études, assurance militaire, assurance-accidents, assurance-maladie, assurance maternité) et d'élaborer un projet global de financement, qui soit cohérent, qui harmonise tous les éléments du système et qui soit axé sur l'avenir. Le Conseil fédéral présentera à cet égard un rapport au Parlement. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Baumberger, Bircher Peter, Bühler Simeon, Bürgi, Columberg, Daepp, Danuser, David, Engler, Fehr, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Gross Andreas, Hämmerle, Hari, Hess Otto, Iten Joseph, Jäggi Paul, Keller Anton, Kühne, Leu Josef, Marti Werner, Müller, Oehler, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Schmidhalter, Schnider, Segmüller, Seiler Hanspeter, Stamm Judith, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden, Züger (41) Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1994 dürften die Sozialausgaben inklusive Fürsorge über

30.

Prozent des BIP ausmachen. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Eine Trendwende ist nach Wechsler/Savioz - «Wandel der Lebensformen und soziale Sicherheit» - erst im Jahre 2032 absehbar. Ursachen dieser Entwicklung sind die Veränderung demographischer und wirtschaftlicher Faktoren, aber auch die institutionelle Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems. Grosse Ausgabensteigerungen stehen noch an, vor allem verursacht durch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung. Die im Verhältnis zur massgeblichen und aussagekräftigen Vergleichsgrösse BIP relevante Verän-- 1 of 3 -Postulat Steinemann 1904 N 7 octobre 1994 derung der Sozialausgaben wird wesentlich durch das Wirtschaftswachstum geprägt, womit auch schon der gefährliche Kreislauf aufgezeigt ist Hohe Sozialausgaben beeinträchtigen das Wirtschaftswachstum. Geringes Wirtschaftswachstum führt zu im Verhältnis zum BIP hohen Sozialausgaben. Dieser Kreislauf zeigt auch auf, dass die Sozialausgaben nicht bis ins unendliche wachsen dürfen, ansonst der Sozialstaat als solcher gefährdet ist Die Entwicklungen in Schweden und den Niederlanden sprechen eine deutliche Sprache. Bezüglich der Höhe der Sozialausgaben wäre die Schweiz unter den EU-Staaten bereits unter den ersten vier zu finden. Schweden als mögliches neues EU-Land ist nach wie vorführend. Nicht ohne Grund hat die OECD dem schwedischen Versorgungsstaat Ineffizienz vorgeworfen und einen Systemwechsel zum Residualansatz empfohlen. Das Postulat soll die Beantwortung folgender Fragen bewirken: Wie soll die Finanzierung des «Sozialstaats» Schweiz der Zukunft aussehen? Unsere Sozialausgaben werden heute - geschichtlich gewachsen - über die klassischen Finanzquellen finanziert: Lohnprozente, direkte und indirekte Steuern (allgemeine Bundes-, Kantons- oder Gemeindemittel), Kopfprämien, Direktzahlungen. Mit welchen Finanzierungsquellen und in welchem Verhältnis zueinander sind in Zukunft die Sozialausgaben zu finanzieren? Wie stark kann der Produktionsfaktor Arbeit belastet werden, ohne dass die negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerbslage überwiegen? Welche Auswirkungen zeitigt der stärkere Einbezug von Konsum, Energie, Emissionen usw. zur Finanzierung der Sozialausgaben? Wo und wie kann die soziale Sicherung kostengünstiger und effizienter gestaltet werden? Die Fragestellung ist nicht abschliessend. Sie ist vielmehr systematisch aufzuarbeiten und im Rahmen eines kohärenten, aufeinander abgestimmten und ganzheitlichen Finanzierungskonzeptes, welches die gesamten Sozialausgaben umfasst, zu beantworten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. September 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 septembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3277 Postulat Steinemann Drogenpolitik. Jährlicher Bericht Politique en matière de drogue. Rapport annuel Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1994 Der Bundesrat wird gebeten, zuhanden des Parlamentes einen jährlichen Bericht über die Drogenpolitik in Europa zu erstellen, der die Grundsätze und Praxis der Mitgliedländer der Europäischen Union und deren allfällige Neuorientierung, Experimente oder Weiterentwicklung des Rechts und seiner Anwendung in übersichtlicher und auch zur Information weiterer Kreise geeigneter Form festhält Das Dokument soll so konzipiert sein, dass es als integraler Bestandteil der bundesrätlichen Botschaften zu den anstehenden Volksinitiativen, zum Beitritt zu Uno-Konventionen bzw. zu deren Kündigung, zur allfälligen Revision des Betäubungsmittelgesetzes und zur eventuellen Ausweitung der kontrollierten Heroinabgabe dienen kann. Texte du postulat du 17 juin 1994 Le Conseil fédéral est prié de soumettre au Parlement un rapport annuel sur la politique en matière de stupéfiants en Europe. Ce rapport devra exposer, de manière synthétique, les principes appliqués par les Etats membres de l'UE, leur pratique, leurs éventuels changements de cap, leurs essais, l'évolution de leur droit et l'application de celui-ci. Il sera conçu de manière à pouvoir être utilisé pour l'information en dehors du Parlement. Il devra pouvoir être intégré aux messages du Conseil fédéral sur les initiatives populaires pendantes, sur l'adhésion à des conventions de l'ONU ou sur leur dénonciation, sur une éventuelle révision de la loi sur les stupéfiants ou sur une éventuelle extension de la distribution contrôlée d'héroïne. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Aubry, Berger, Bischof, Borradori, Bortoluzzi, Chevallaz, Comby, Daepp, Dreher, Fehr, Frey Walter, Friderici Charles, Giezendanner, Gros Jean-Michel, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Leuba, Loeb François, Mamie, Maurer, Moser, Narbel, Philipona, Pini, Rohrbasser, Ruf, Sandoz, Savary, Scheurer Rémy, Schweingruber, Stalder, Steffen, Verterli (35) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Grundlage für eine Reihe von drogenpolitischen Entscheiden, die in den nächsten Jahren für Bundesrat und Parlament anstehen, muss eine systematische Information über das Umfeld sein, in dem die Schweiz ihre Drogenpolitik positioniert. Die gegenseitige Abstimmung der nationalen Drogenpolitiken in Europa ist - unabhängig vom Stand der europäischen Integration - angesichts der grenzüberschreitenden Ursachen und Wirkungen unerlässlich. Dies gilt insbesondere für die Strategien gegen den Drogenhandel und dessen kriminelle Sekundärfolgen, hat aber angesichts der Mobilität der Bevölkerung auch eine wichtige Funktion für einen wirksamen Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes und der damit verbundenen drogen- und gesundheitspolitischen Massnahmen. Diese Angleichung ist ein lange währender Prozess, weil es keine drogenpolitischen Ideallösungen gibt und die Verantwortlichen in den einzelnen Ländern die Möglichkeit haben müssen, den nationalen Gegebenheiten angepasste Konzepte zu entwickeln. Dafür ist, um unerwünschte Nebeneffekte zu verhüten, die Transparenz des drogenpolitischen Status quo in Europa zwingend. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 septembre 1994 Der Bundesrat geht mit dem Postulanten einig, dass es bei anstehenden drogenpolitischen Entscheidungen wichtig ist, das aussenpolitische Umfeld mit einzubeziehen. Zu diesem Zweck werden beim Bundesamt für Gesundheitswesen seit 1989 die drogenpolitischen Informationen aus unseren wichtigsten Nachbarländern systematisch gesammelt und ausgewertet. Ferner wurde 1993 eine Stelle geschaffen mit der Aufgabe, die Arbeiten der internationalen Organisationen (wie z. B. die «Groupe Pompidou» des Europarates und die Betäubungsmittelkommission der Vereinten Nationen) zu verfolgen und auszuwerten. Zuhanden der Öffentlichkeit publizierte das Bundesamt für Gesundheitswesen erstmals im Dezember 1990 eine systematische Übersicht über die Drogensituation und -politik in den umliegenden Ländern von Europa («Drogen in Europa- Eine Übersicht»). Diese Übersicht soll in regelmässigen Abständen aktualisiert und publiziert werden. Die nächste aktualisierte Übersicht wird das Bundesamt für Gesundheitswesen im Rahmen eines umfassenden Berichtes über die drogenpolitische Situation in den Kantonen und auf nationaler Ebene («Illegale Drogen in der Schweiz») voraussichtlich im Herbst 1994 veröffentlichen. Die ausländischen Erfahrungen in der Drogenpolitik werden auch in den anstehenden Botschaften des Bundesrates zuhanden des Parlamentes dargestellt und ausgewertet. Angesichts dieser vorliegenden und beabsichtigten Arbeiten erachtet der Bundesrat die Anliegen des Postulates als erfüllt -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Raggenbass Finanzierung der sozialen Sicherheit Postulat Raggenbass Sécurité sociale. Financement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3205 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1994 - 08:00 Date Data Seite 1903-1904 Page Pagina Ref. No 20 024 570 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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