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Entscheid

94-3221

Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3221

24. März 1995Deutsch13 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Ist er sich bewusst, dass solche Politspitzen-Verbeamtisierungs-Tendenzen die Glaubwürdigkeit der Regierung eher schwächen, weil der Eindruck erweckt wird, dass die Politik die Sache nicht mehr in den Händen hat und überschaut? Texte de l'interpellation du 30 novembre 1994 Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Continuera-t-il à tolérer que les hauts fonctionnaires s'arrogent un tel pouvoir?

2.

Ne pense-t-il pas qu'un peu plus de réserve de la part des hauts fonctionnaires et des offices fédéraux ne pourrait être que bénéfique à notre Etat? Ou les décisions et les prises de position relèveront-elles dorénavant de moins en moins des hommes politiques?

3.

Y aura-t-il d'autres brochures partisanes dites d'information qui font voir tout en rosé, comme la dernière traitant de la loi sur l'assurance-maladie? Le Conseil fédéral comprend-il qu'une telle démarche est ressentie comme un affront par beaucoup de gens? Dans le cas présent, les opposants au projet financent également la brochure par leurs impôts!

4.

Est-il conscient que cette tendance à la politisation des hauts fonctionnaires a quelque peu entamé le crédit du gouvernement, car elle donne l'impression que les milieux politiques ne sont plus maîtres de la situation? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Ruf, Stalder, Steffen (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Immer mehr ist feststellbar, dass sich hohe Bundesbeamtinnen und -beamte in die Tagespolitik einmischen. Insbesondere im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen bestreiten sie immer zahlreicher Podien und Pressekonferenzen und nehmen damit direkt Einfluss auf die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Dies widerspricht aber ihrer Stellung als Dienerin oder Diener am Staat Solche Bundesbeamtinnen und -beamte nehmen damit zu bestimmten Themen politisch Stellung und kommen so auch in Konflikt mit Gruppen und Parteien, welche Referenden und Initiativen vertreten. Darüber hinaus hat auch die Unsitte eingerissen, dass sogenannte Informationsbroschüren und -schritten herausgegeben werden wie beispielsweise diejenige des BSVzum neuen Krankenversicherungsgesetz. Bezahlt wird all dies mit Steuergeldern - auch durch Leute, welche in einer bestimmten Sache anderer Meinung sind! Diese Leute können sich gegen derartige Bevormundungsversuche nicht zur Wehr setzen. Es geht nicht an, dass die Politik in unserem Lande immer mehr durch hohe Beamtinnen und Beamte bestimmt wird. Die Vertretung politischer Vorlagen sollte weiterhin weitgehend Sache der Politik sein. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 février 1995 Der Interpellant geht von falschen Voraussetzungen aus: Weder handelte das Bundesamt für Sozialversicherung selbstherrlich, noch verwendete es für seine Aktion Steuergelder. Im Rahmen der Abstimmungserläuterungen muss den Ansichten wesentlicher Minderheiten Rechnung getragen werden. Dies ist in der Broschüre zur Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 geschehen: Die Seite 5 der Abstimmungserläuterungen stand ausschliesslich den Referendumskomitees zur Darlegung ihres Standpunktes zur Verfügung, übrigens (und im Einklang mit dem Gesetz) auf Kosten der Steuerzahler. Zu den einzelnen Fragen:

1.

Das neue Krankenversicherungsgesetz ist massgeblich von den eidgenössischen Räten gestaltet und verabschiedet worden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht eigene politische Ziele verfochten, sondern in demokratischer Loyalität über den Willen der Parlamentsmehrheit, also seines Oberaufsichtsorgans, informiert. Von Selbstherrlichkeit der Spitzenbeamten kann also dabei keine Rede sein.

2.

Der Bundesrat ist zur dauernden Information der Öffentlichkeit über seine Absichten, Entscheide und Massnahmen gesetzlich verpflichtet, soweit ein allgemeines Interesse daran besteht (Art 8 VwOG); dies gilt insbesondere auch für eidgenössische Volksabstimmungen (Art. 11 Abs. 2BPR). Der Bundesrat hat - mit Unterstützung der Bundesverwaltung - im Abstimmungskampf die Vorlage zu verteidigen. Weder Entscheidungen noch deren Vertretung werden der Politik damit abgenommen.

3.

Die von der Verwaltung erarbeiteten Argumentarien und Erläuterungen waren fachlich korrekt. Es versteht sich von selbst, dass die Informationen von Amtsstellen nicht fehlerhaft oder irreführend sein dürfen; sonst würde die korrekte Bildung des Volkswillens beeinträchtigt. Was den erwähnten Faltprospekt betrifft, lag die redaktionelle Hoheit vollumfänglich beim Amt, die Drucklegung wurde aber von privater Seite finanziert (14 800 Franken). Steuergelder, mit denen man den Informationsauftrag gesprengt hätte, wurden somit nicht beansprucht. Von Affront kann daher so wenig die Rede sein wie von Gegenpropaganda

4.

Der Bundesrat gibt das Ruder nicht aus den Händen; er würde Massnahmen ergreifen, wenn sich Amtsstellen tatsächlich unter Missachtung der vorgenannten Grundsätze in den Abstimmungskampf einmischen würden. Diese Voraussetzung ist beim Krankenversicherungsgesetz nicht erfüllt Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait #ST# 94.3221 Interpellation Keller Anton Friedensförderung ohne Blauhelme Encouragement de la paix sans casques bleus Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1994 Nachdem das Schweizervolk die Blauhelmvorlage am vergangenen Wochenende abgelehnt hat, wird der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1.

Wie gedenkt der Bundesrat dem im Ausland entstehenden und insbesondere auch von unserer Jugend empfundenen Eindruck zu begegnen, unser Land leiste seinen angemessenen Teil an der Friedensförderung nicht?

2.

Was unternimmt der Bundesrat, um den traditionellen Ruf der Schweiz als Land der Guten Dienste trotz dieser Absage an den Blauhelmdienst aufrechtzuerhalten und zu festigen?

3.

Ist mit dieser Ablehnung das im Sicherheitsbericht 90 und im Armeeleitbild enthaltene Konzept des dreiteiligen Armeeauftrags (Friedensförderung, Existenzsicherung, Verteidigung) noch in vollem Umfang gültig? MUSS insbesondere das Militärgesetz angepasst werden?

4.

Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die weitestgehend unbestrittenen Einsätze von Blaumützen und Militärbeobachtern zu erweitern und verstärken?

5.

Unterstützt er die im Abstimmungskampf immer wieder geforderte Verstärkung des IKRK? Und wird er dem Parlament demnächst eine entsprechende Vorlage unterbreiten? Texte de l'interpellation du 13 juin 1994 Après le rejet, dimanche dernier, du projet de loi sur les casques bleus, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Ce rejet ayant fait naître à l'étranger - et, qui plus est, chez nos jeunes - le sentiment que notre pays ne participe pas comme il le devrait à la promotion de la paix, que compte faire le Conseil fédéral pour remédier à cet état de choses?

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Interpellation Keller Anton 982 N 24 mars 1995

2.

Que compte entreprendre le Conseil fédéral pour préserver et consolider - en dépit de ce refus - la tradition d'une Suisse proposant ses bons offices?

3.

Ce rejet ne remet-il pas en question la validité du concept des trois missions de l'armée tel qu'il est exposé dans le rapport 90 sur la politique de sécurité et dans le plan directeur (promotion de la paix, sauvegarde des conditions d'existence, défense)? Ne faudrait-il pas notamment revoir la loi militaire?

4.

Le Conseil fédéral pourrait-il envisager de multiplier et de renforcer les missions des bérets bleus et des observateurs militaires, lesquelles rencontrent un large assentiment?

5. Le Conseil fédéral apporte-t-il son soutien à la proposition, souvent entendue pendant la campagne, d'un renforcement du CICR? Et va-t-il prochainement soumettre au Parlement un texte dans ce sens? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bundi, Bürgi, Cincera, Columberg, David, Dormann, Dünki, Grossenbacher, Hildbrand, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Seiler Rolf, Stamm Judith, Wanner, Wick (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Januar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 janvier 1995 Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese traditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass unter anderem die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik Inbegriffen. Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der KSZE- bzw. OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) -zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen.

5. Le Conseil fédéral apporte-t-il son soutien à la proposition, souvent entendue pendant la campagne, d'un renforcement du CICR? Et va-t-il prochainement soumettre au Parlement un texte dans ce sens? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bundi, Bürgi, Cincera, Columberg, David, Dormann, Dünki, Grossenbacher, Hildbrand, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Seiler Rolf, Stamm Judith, Wanner, Wick (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Januar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 janvier 1995 Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese traditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass unter anderem die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik Inbegriffen. Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der KSZE- bzw. OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) -zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen.

1. Eindruck, unser Land leiste seinen angemessenen Teil an der Friedensförderung nicht Der Bundesrat glaubt, dass die Auffassung, unser Land beteilige sich nicht angemessen an den Anstrengungen zur Friedensförderung, einer Objektivierung bedarf. Unsere Beiträge, insbesondere diejenigen, welche im Rahmen der Uno und der KSZE bzw. OSZE geleistet werden, haben kontinuierlich zugenommen, auch wenn sie nicht an die Anstrengungen anderer vergleichbarer Länder heranreichen. Eine aktivere Informationspolitik, wie sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren angekündigt und momentan umgesetzt wird, sollte dazu die notwendigen Antworten liefern. Im weiteren beabsichtigt der Bundesrat, die im genannten Bericht entworfene Politik im Bereich der Friedensförderung und Friedenserhaltung fortzuführen, was in der Praxis zu einer stärkeren Beteiligung der Schweiz an den internationalen Massnahmen in diesem Bereich, vor allem im Rahmen der Uno und der KSZE bzw. OSZE, führen wird. Der Beschluss des Bundesrates, sich für die Übernahme der KSZE- bzw. OSZE-Präsidentschaft 1996 zur Verfügung zu stellen, zeugt von seinem Willen zu noch aktiverer Mitwirkung im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik.

2. Verstärkung der Guten Dienste Der Bundesrat war seit je der Ansicht, dass sich die Guten Dienste nicht aufdrängen lassen, sondern das Resultat einer besonderen Disponibilität darstellen. Aus diesem Grund erklärt sich die Schweiz immer wieder bereit, sich für Verhandlungen zur Verfügung zu stellen oder der internationalen Gemeinschaft bedarfsweise weitere Mittel anzubieten. Die Abstimmung vom 12. Juni 1994 über die Blauhelme ändert nichts an diesem Sachverhalt Allerdings kann seit einigen Jahren die Tendenz festgestellt werden, dass die frühere Rolle der Staaten in diesem Bereich zunehmend von multilateralen Institutionen übernommen wird. In Europa spielen heute insbesondere die Uno und die KSZE bzw. OSZE eine zentrale Rolle in der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz in Zukunft durch die aktive Teilnahme an diesen Institutionen ihren Beitrag leisten kann. Der Bundesrat ist dennoch überzeugt, dass in ausgewählten Situationen die Bereitschaft zur Leistung Guter Dienste durch einzelne Staaten wichtig sein kann, und will die Fähigkeit dazu, im Rahmen der bestehenden personellen und finanziellen Mittel, weiter verbessern.

3. Gültigkeit des dreiteiligen Armeeauftrages Das Resultat der Abstimmung vom 12. Juni 1994 stellt die Gültigkeit des Konzeptes des dreiteiligen Armeeauftrages, so wie es im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz dargestellt ist, nicht in Frage. Auch wenn die Schweiz im Rahmen der Friedensförderung kein Blauhelmkontingent anbieten kann, spricht nichts dagegen, dass sie wie bisher internationalen Institutionen unbewaffnetes Militärpersonal zur Verfügung stellt

4. Einsätze von Blaumützen und Militärbeobachtern Im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen befinden sich zurzeit fünfzehn Schweizer Militärbeobachter im Nahen Osten, im ehemaligen Jugoslawien und in Georgien im Einsatz. Der Bundesrat ist bereit, bei Bedarf seine Beteiligung an derartigen Missionen in Zukunft zu verstärken, soweit der Zustand der Bundesfinanzen dies erlaubt und das notwendige Personal zur Verfügung steht Der Einsatz von Blaumützen wird in diesem Sinne weitergeführt

5. Verstärkung des IKRK Wie in der Botschaft vom 26. Mai 1993 über die jährlichen Bundesbeiträge an das Sitzbudget des IKRK (93.051 ) festgehalten wird, belaufen sich diese für die Jahre 1994 und 1995 auf je

60 Millionen Franken und sollen für die Jahre 1996 und 1997 auf je 65 Millionen Franken erhöht werden. Diese Beträge sind um die jährlichen Beiträge der Schweiz in der Grössenordnung von 15 bis 20 Millionen Franken an das Feldbudget des IKRK, wie dies in der Botschaft vom 3. Juni 1991 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (91.041) festgehalten wird, zu ergänzen. Diese verstärkte Unterstützung ist Ausdruck der Kontinuität der humanitären Politik der Eidgenossenschaft. Die Bedeutung der Tätigkeit des IKRK hat in den letzten Jahren noch zugenommen und dürfte weiter zunehmen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird die Schweiz ihre Unterstützung weiter verstärken. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Keller Anton Friedensförderung ohne Blauhelme Interpellation Keller Anton Encouragement de la paix sans casques bleus In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3221 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 981-982 Page Pagina Ref. No 20 025 542 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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