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Entscheid

94-3228

Verwaltungsbehörden 07.10.1994 94.3228

7. Oktober 1994Deutsch23 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz reichte am 9. August 1994 eine Petition mit rund 42000 Unterschriften ein, in welcher sie verlangt, dass das Thema des Rentenalters von Mann und Frau erst in der 11. AHV-Revision behandelt werde. In der Begründung der Petition wird unter anderem angeführt, die Erhöhung des Rentenalters der Frauen sei inakzeptabel, solange die Frauen in zahlreichen Bereichen noch diskriminiert werden. So seien insbesondere die Frauenlöhne sehr oft niedriger als die Männerlöhne, was zu tieferen Renten führe, und die nicht entlöhnten Haushaltaufgaben und freiwilligen Einsätze im Sozialbereich seien bis jetzt nicht anerkannt

2.

Die Kommission, die sich im Rahmen der Arbeiten zur

10. AHV-Revision eingehend mit der Frage des Rentenalters befasst hatte, behandelte die Petition an ihrer Sitzung vom 24. August 1994 im Rahmen der Differenzbereinigung. Dabei stellte sie fest, dass in der Frage des Rentenalters zwischen den beiden Räten keine Differenz mehr besteht, weshalb nicht mehr darauf zurückgekommen werden kann. Im Gegensatz zur Annahme der Petenten hat die Kommission indessen die Frage des Übertritts vom Erwerbs- ins Rentenalter seriös geprüft. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass ihr Entscheid, das Rentenalter der Frauen in zwei Schritten von 62 auf 64 Jahre anzuheben, nicht eine «Kurzschlussaktion», sondern aus finanziellen Gründen notwendig ist. Im übrigen hat die Kommission durch die Verbesserung der Flexibilisierungsregelung für erwerbstätige Frauen die Erhöhung des Rentenalters sozial in hohem Masse abgefedert Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, die Petition-wie frühere ähnlich lautende Petitionen - zur Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit schliesst sich der Meinung der Petenten an, wonach die Erhöhung des Rentenalters zusätzliche Arbeitslosigkeit schaffe und die Kosten der Verbesserungen der 10. AHV-Revision nicht allein von den Frauen getragen werden sollten. Sie beantragt deshalb, die Petition an den Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Allenspach Heinz (R, ZH) présente au nom de la Commission

10. AHV-Revision eingehend mit der Frage des Rentenalters befasst hatte, behandelte die Petition an ihrer Sitzung vom 24. August 1994 im Rahmen der Differenzbereinigung. Dabei stellte sie fest, dass in der Frage des Rentenalters zwischen den beiden Räten keine Differenz mehr besteht, weshalb nicht mehr darauf zurückgekommen werden kann. Im Gegensatz zur Annahme der Petenten hat die Kommission indessen die Frage des Übertritts vom Erwerbs- ins Rentenalter seriös geprüft. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass ihr Entscheid, das Rentenalter der Frauen in zwei Schritten von 62 auf 64 Jahre anzuheben, nicht eine «Kurzschlussaktion», sondern aus finanziellen Gründen notwendig ist. Im übrigen hat die Kommission durch die Verbesserung der Flexibilisierungsregelung für erwerbstätige Frauen die Erhöhung des Rentenalters sozial in hohem Masse abgefedert Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, die Petition-wie frühere ähnlich lautende Petitionen - zur Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit schliesst sich der Meinung der Petenten an, wonach die Erhöhung des Rentenalters zusätzliche Arbeitslosigkeit schaffe und die Kosten der Verbesserungen der 10. AHV-Revision nicht allein von den Frauen getragen werden sollten. Sie beantragt deshalb, die Petition an den Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Allenspach Heinz (R, ZH) présente au nom de la Commission

90.021 le rapport écrit suivant:

1. Le 9 août 1994, le Parti socialiste suisse a déposé une pétition, appuyée d'environ 42 000 signatures, par le biais de laquelle il demande que le sujet de l'âge de la retraite des hommes et des femmes ne soit traité qu'au cours de la 11 e révision de l'AVS. Selon le développement de la pétition, un relèvement de l'âge de la retraite des femmes sera inacceptable aussi longtemps que celles-ci subiront des discriminations dans de nombreux domaines. C'est ainsi que les salaires des femmes demeurent bien souvent moins élevés que ceux des hommes, ce qui se répercute sur le montant des rentes, tandis que les travaux domestiques non rémunérés et les activités bénévoles dans le domaine social ne sont pas reconnus actuellement

2. La commission, qui avait déjà examiné avec attention la question de l'âge de la retraite dans le cadre de ses travaux sur la 10e révision de l'AVS, s'est penchée sur la pétition lors de sa séance du 24 août 1994, à l'occasion de l'élimination des divergences. En l'occurrence, elle a constaté qu'aucune divergence ne subsiste entre les conseils au sujet de l'âge de la retraite, d'où l'impossibilité de revenir sur cette question. Contrairement aux suppositions des pétitionnaires, la commission a étudié de près la question de l'âge du passage de la vie active à la retraite. D'après la majorité de la commission, sa décision de relever l'âge de la retraite des femmes de 62 à

64 ans en deux étapes n'a pas été prise «sur un coup de tête», mais elle s'impose pour des raisons financières. Par ailleurs, en apportant des améliorations à la réglementation plus flexible prévue à l'intention des femmes exerçant une activité professionnelle, la commission a atténué dans une grande mesure les effets du relèvement de l'âge de la retraite sur le plan social. La majorité de la commission propose par conséquent de prendre connaissance de la pétition -comme les pétitions de teneur identique déposées précédemment -, mais de ne pas y donner suite. La minorité de la commission estime - et elle partage en cela l'avis des pétitionnaires- que l'augmentation de l'âge de la retraite des femmes aggrave le chômage et que les femmes ne doivent pas supporter à elles seules les coûts des améliorations apportées par la 10e révision de I 'AVS. Elle demande par conséquent de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne acte. Antrag der Kommission Mehrheit Von der Petition Kenntnis nehmen, ihr aber keine Folge geben Minderheit (Leuenberger Ernst, Bäumlin Ursula, Eggenberger, Goll, Jean prêtre) Die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überweisen Proposition de la commission Majorité Prendre acte de la pétition sans y donner suite Minorité (Leuenberger Ernst, Bäumlin Ursula, Eggenberger, Goll, Jean prêtre) Transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne acte Leuenberger Ernst (S, SO), Sprecher der Minderheit: Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hat im August eine Petition mit rund 42 000 Unterschriften eingereicht, in welcher sie die beiden Kammern des Parlamentes bittet, die Frage des Rentenalters nicht in der 10. AHV-Revision zu regeln, sondern in der 11. AHV-Revision. Es ist uns zwar allen wohlbekannt, dass beide Kammern des Parlamentes über diese Frage entschieden haben. Es ist uns allen aber ebenso klar, dass diese Frage bei dieser Art der Behandlung nicht ein für allemal aus der Welt geschafft ist. Sie wissen - ich entnehme Ihrer Aufmerksamkeit, dass Sie mit mir einig sind -, dass sich bei 160 000 Arbeitslosen die Frage der -- 3 of 5 -7. Oktober 1994 N 1881 Motion Goll Regelung der Lebensarbeitszeit in dieser oder jener Form mit allem Nachdruck stellt. Niemand kann behaupten, es liege hier kein echtes Problem vor. Sie alle sind im Prinzip der Meinung - auch wenn es im Moment ein bisschen anders tönt -, dass sich die Flexibilisierung des Rentenalters mit unüberhörbarer Deutlichkeit aufdrängt und das Problem gelegentlich auf eine etwas andere Art gelöst werden muss als auf die rein versicherungsmathematische, indem man einfach sagt, wer ein Jahr früher gehen wolle, müsse sich einen versicherungsmathematisch exakt berechneten Rentenabzug von 6,8 Prozent gefallen lassen. Als wir in den achtziger Jahren die Initiativen behandelten, welche generell die Senkung des Rentenalters verlangten - ich erinnere mich, als ob es gestern gewesen wäre -, sagte der Vor-vorgänger der heutigen Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern, Herr Bundesrat Egli, im Schweizervolk bestehe die Meinung, dass ein tieferes Rentenalter sozial als fortschrittlich gelte, während ein höheres Rentenalter als sozial weniger fortschrittlich bis rückständig gelte. Damals wussten wir alle noch nichts von der erheblichen Erwerbslosigkeit, mit der wir heute konfrontiert sind. Seinerzeit konnten wir nicht wissen, dass der Bundesrat in Sachen Rentenalter auf dem richtigen Weg war, als er seine Botschaft zur

10. AHV-Revision verabschiedete, indem er damals-Begründung, die noch heute gilt! - ausgeführt hat, dass Rentenalter könne noch nicht angeglichen werden, weil jene Frauen, die demnächst ins Rentenalter kämen, im ganzen Erwerbsleben und im Wirtschaftsleben noch nicht von der Gleichstellung oder gar Gleichberechtigung hätten profitieren können. Deshalb - so steht es in der bundesrätlichen Botschaft zur

10. AHV-Revision - sei diese Frage später zu regeln, erst wenn die ökonomischen Voraussetzungen der Gleichstellung und der Gleichbehandlung geschaffen seien. Aus unerfindlichen Gründen ist dann der Bundesrat, offenbar sanft beeinflusst durch die Mehrheitsführer in diesem Hause, später hingegangen und hat diesen Entscheid revidiert und das Parlament wissen lassen, er sei nun doch der Meinung, das Thema Rentenalter müsste in der 10. AHV-Revision zur Sprache kommen und in dem Sinne entschieden werden, in dem die Mehrheiten beider Kammern dies ja getan haben. Das ändert nichts daran, dass diese Frage auf der Traktandenliste bleiben wird. Ich garantiere Ihnen, auch wenn Sie in wenigen Minuten, mit der Ihnen eigenen Nonchalance, den Antrag der Minderheit ablehnen werden: Mit der Hartnäckigkeit, die uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eigen ist, werden wir dieses Thema hier noch und noch zur Sprache bringen. Wir werden in dieser Frage das Volk anrufen, und es wird Ihnen beweisen, dass es keine Sternstunde war, als Sie sich dazu haben hinreissen lassen, die Frage des AHV-Alters bereits jetzt ein für alle Male regeln zu wollen. Die Differenzen zwischen Kommissionsmehrheit und -minderheit sind, weiss Gott, klein, es müsste Ihnen eigentlich möglich sein, für einmal über Ihren Schatten zu springen. Die Mehrheit sagt: «Wir haben die Petition gelesen: keine Folge geben. » Die Minderheit, in ihrer unermesslichen Unbescheidenheit, sagt: «Wir nehmen die Petition zur Kenntnis und lassen auch den Bundesrat wissen, dass es diese Petition gibt.» Es könnte ja sein, dass der Bundesrat das noch gar nicht bemerkt hat, weil er so viel zu tun hat, so dass er morgens nicht immer die Zeitung lesen kann. Die Minderheit sagt also nichts anderes, als dass es nützlich wäre, wenn irgendwo in einer dieser vielen bundesrätlichen Schubladen diese Petition läge, damit sie eines Tages jemand beim Aufräumen vielleicht findet und merkt, dass man diese Frage bereits in diesen Jahren, 1993 und 1994, und später dann wieder zur Diskussion gestellt hat. Ich bitte Sie, etwas milde gestimmt zu sein und der Minderheit zuzustimmen, damit der Bundesrat Kenntnis nimmt. Im übrigen danke ich der Regie des Parlamentes dafür, dass sie diese Petition jetzt traktandiert hat, damit alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, geschlossen wie eine Frau, wie ein Mann, hier der Minderheit zustimmen können. (Heiterkeit) Allenspach Heinz (R, ZH), Berichterstatter: Wir haben in der Kommission zur 10. AHV-Revision diese Fragen einlässlich diskutiert. Wir haben sie auch in diesem Rate diskutiert, einlässlich in einem ausgedehnten Differenzbereinigungsverfahren. Wir haben die parlamentarische Arbeit abgeschlossen. Das Volk soll allenfalls entscheiden, wenn dies für nötig erachtet wird. Es widerspräche dem demokratischen Selbstverständnis, wenn wir dem Bundesrat bereits vor diesem Volksentscheid wieder eine Vorlage in Auftrag geben würden, wenn wir also sagen würden, dass wir diese Frage in der 11. AHV-Revision wieder aufs Tapet bringen wollen, und zwar unabhängig von dem, was das Volk allenfalls entscheidet. Wir sollten nicht vorgängig dem Bundesrat bereits wieder in dieser oder jener Richtung Aufträge geben. Eine Petition an den Bundesrat zu überweisen, damit sie dort in den Schubladen ruht, ist administrativer Unsinn. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit

104 Stimmen

58 Stimmen Präsidentin: Ich möchte Herrn Columberg und Frau Leemann zu ihrem Geburtstag gratulieren. (Beifall) #ST# 94.3309 Motion Goll Statistik über gesamtgesellschaftlich geleistete Arbeit von Frauen und Männern Activités sociales. Statistiques par sexe Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1994 Um die gesamtgesellschaftlich geleistete Arbeit von Frauen und Männern auszuweisen, wird der Bundesrat beauftragt,

1. regelmässige Zeitbudgeterhebungen durchzuführen, die sowohl die bezahlte wie auch die unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern erfassen; mit Hilfe der SAKE sollen die wichtigsten Zeitverwendungsindikatoren fortgeschrieben werden; die Resultate sollen als Basis für eine Statistik über die geamtgesellschaftlich geleisteten bezahlten und unbezahlten Arbeitsstunden und deren Verteilung auf Frauen und Männer dienen;

2. gleichzeitig soll das Verhältnis zwischen der Wertschöpfung bezahlter und unbezahlter Arbeit als Ergänzung zur Nationalen Buchhaltung geschätzt werden. Texte de la motion du 17 juin 1994 Le Conseil fédéral est chargé, dans le but de recenser le travail d'intérêt général accompli par les femmes et les hommes,

1. d'effectuer régulièrement des enquêtes budget-temps, qui indiquent le travail rémunéré et le travail non rémunéré fourni par les femmes et les hommes; les principaux indicateurs d'utilisation du temps seront mis à jour progressivement à l'aide de l'ESPA; les résultats obtenus serviront de base à l'établissement de statistiques sur les heures de travail rémunérées ou non rémunérées consacrées à des activités d'intérêt général et sur leur répartition entre les sexes;

2. d'évaluer par la même occasion, en complément à la comptabilité nationale, le rapport entre la plus-value du travail rémunéré et celle du travail non rémunéré. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bär, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, BrüggerCyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, Diener, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Fasel, von Feiten, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat WBK-NR (94.2028) Haltung von Wachteln Postulat Csec-CN (94.2028) Détention de cailles In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3228 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1994 - 08:00 Date Data Seite 1878-1881 Page Pagina Ref. No 20 024 547 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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