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Entscheid

94-3268

Verwaltungsbehörden 24.01.1995 94.3268

24. Januar 1995Deutsch21 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Herr Bundesrat Koller hat gesagt, der Bundesrat habe nach eingehender Prüfung festgestellt, es bestünden genügend rechtliche Instrumente. Ich hätte gerne die Darlegung dieser eingehenden Prüfung in der Stellungnahme zu diesem Postulat gehört. Diese eingehende Prüfung möchte ich als Parlamentarier nachvollziehen und dann entscheiden: Der Bundesrat hat recht, es braucht keine Bestimmungen; oder: Der Bundesrat hat nicht recht, es braucht zusätzliche Bestimmungen. Die Erklärung, der Bundesrat habe nach eingehender Prüfung festgestellt, dass genügend rechtliche Instrumente bestünden, genügt mir als Parlamentarier nicht.

2.

Ein wesentlicher Punkt ist offenbar die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem EDI und dem EDA Das hat sich im politisch sehr heiklen Fall Kabuga und auch im Fall Pinochet klar gezeigt. Das EDA hat in beiden Fällen erhebliche Bedenken geäussertund ist mit diesen Bedenken nicht oder viel zu spät durchgedrungen. Es stellt sich hier die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen zwei Departementen, und das ist nicht eine blosse Frage für eine interne Regelung auf administrativer Ebene, hier geht es um grundsätzliche Fragen, über die das Parlament diskutieren muss.

3.

Was den Fall Kabuga betrifft, habe ich Ihnen, Herr Bundesrat, nicht den Vorhalt gemacht, Sie hätten etwas zu verbergen; ich habe bloss gesagt, Sie hielten den Deckel auf dieser Affäre. Allerdings muss ich offen gestehen, dass die Art und Weise der Erledigung dieses Falles einen gewissen schalen Nachgeschmack hinterlassen hat. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates und auch unseres Rates wird sich mit -- 2 of 4 -24. Januar 1995 17 Bundesgesetz über die Raumplanung diesem Fall noch befassen. Die Einzelfragen, die sich dort stellen, werden sicher noch erörtert werden.

4. Zum Argument der weiteren Verrechtlichung: Wenn kein Gesetz notwendig ist, Herr Bundesrat, dann bin ich mit Ihnen einverstanden, dann wollen wir keine zusätzlichen Bestimmungen. Aber den Entscheid darüber, ob weitere Bestimmungen notwendig sind oder nicht, den kann ich aufgrund Ihrer heutigen Antwort nicht fällen. Ich hätte gerne mehr gewusst, um diesen wichtigen Entscheid fällen zu können. Deshalb muss ich Sie bitten, am Postulat festzuhalten. Bühler Robert (R, LU): Ich versuche einen Vermittlungsantrag zu formulieren: Herr Schiesser, könnten Sie damit einverstanden sein, keinen neuen zusätzlichen Bericht zu verlangen, wenn Herr Bundesrat Koller bereit wäre, im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates für 1994 eine Antwort bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen zu geben? Gestützt darauf könnten Sie dann weitere Anträge und Vorstösse formulieren. Koller Arnold, Bundesrat: Ich bin Herrn Bühler Robert dankbar, wenn wir es auf diese Weise erledigen können. Ich werde auch dafür besorgt sein, dass der Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe bis dann vorliegt. Es geht dort in erster Linie eben doch um eine organisatorische Frage, nämlich um die Frage der Federführung. Ich kann Ihnen heute schon sagen, ohne dem Bericht vorzugreifen, dass sich etwa folgende Lösung abzeichnet: Die Federführung soll bei Personen mit offizieller Mission in der Schweiz künftig beim EDA liegen - ebenso, unabhängig vom Aufenthaltszweck, bei Personen, die in ihrem Herkunftsland eine wichtige politisch-administrative Funktion ausüben. In allen übrigen Fällen würde die Federführung beim EJPD liegen. Der Fall Kabuga ist insofern - wie gesagt, Herr Schiesser nicht der Fall, der uns leiten kann. Wir haben in aller Offenheit zugegeben, dass hier eine administrative Fehlleistung vorgelegen hat Wir haben diese administrative Fehlleistung korrigiert. Der Bericht steht Ihrer und der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission vollständig zur Verfügung. Wir haben nichts zu verbergen, wir haben nur die nötigen Lehren darauszuziehen. Schiesser Fritz (R, GL): Ich kann mich mit dem Vermittlungsantrag von Kollege Bühler Robert einverstanden erklären - unter einer Bedingung, die ich noch einmal klar festhalten möchte. Ich habe den Fall Kabuga und den Fall Pinochet als Aufhänger für die Darlegung eines allgemeinen Problems genommen. Mir geht es neben dem Fall Kabuga, der eine Angelegenheit der Geschäftsprüfungskommission sein wird, darum, dass der Bundesrat im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes 1994 die generelle Frage der Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit einer gesetzlichen Regelung erläutert Wenn der Bundesrat das tut, bin ich bereit, das Postulat zurückzuziehen und auf die Antwort im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes 1994 zu warten. Allerdings behalte ich mir alle Möglichkeiten vor. Aber ich möchte dann eine einlässliche Antwort auf die generelle Frage erhalten: Ist der Erlass oder die Änderung gesetzlicher Bestimmung notwendig, ja oder nein? Diese Antwort müsste ausführlicher sein als heute. Unter diesen Umständen bin ich mit dem Rückzug des Postulates einverstanden. Zurückgezogen - Retire #ST# 94.054 Bundesgesetz über die Raumplanung. Tei l revision Loi fédérale sur l'aménagement du territoire. Révision partielle Botschaft und Gesetzentwurf vom 30. Mai 1994 (BBI III 1075) Message et projet de loi du 30 mai 1994 (FFII11059) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat sich in zwei Sitzungen mit dieser kleinen Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) befasst. Sie hat dabei auch den Präsidenten der vom Bundesrat eingesetzten Beratergruppe, Dr. Arnold Marti, Vizepräsident des Schaffhauser Obergerichts, angehört. Diese Beratergruppe hat in verdankenswerter Weise nicht nur die Vorschläge für eine RPG-Revision unterbreitet, sondern auch Anregungen für Gesetzgebung und Praxis in den Kantonen verfasst. Ich habe von einer kleinen RPG-Revision gesprochen, weil bei der heute zur Diskussion stehenden Teilrevision «nur» das Erschliessungsrecht und das Bewilligungsverfahren zur Diskussion gestellt werden und nicht die politisch brisanten Fragen, die im Raum stehen und auf die ich ganz kurz eingehen will. Dazu gehört erstens die Frage, ob wir die Landwirtschaftszonen für gewerbliche Nutzungen öffnen wollen (Stichwort: Motion Zimmerli), und zwar als nicht unumstrittene raumplanerische Antwort auf den Strukturwandel in der schweizerischen Landwirtschaft. Dazu gehört zweitens vor allem die wohl im Rahmen einer Totalrevision des Raumplanungsgesetzes zu beantwortende Frage, wie wir diesen Lebensraum Schweiz in der Zukunft gestalten wollen; ob wir eine neue Raumordnung Schweiz wollen, wie sie im letzten Herbst vom Departement in die Vernehmlassung gegeben worden ist. Der Bericht zur künftigen Raumordnung Schweiz enthält die ganz zentralen Aussagen, dass wir die voranschreitende Zersiedelung in unserem Land stoppen müssen und dass die Siedlungsentwicklung in Zukunft klar gegen innen gerichtet sein muss. Diese Notwendigkeit einer Entwicklung nach innen ist unlängst durch vertiefte Untersuchungen über den künftigen Bedarf an Industrieflächen bestätigt worden. Die kürzlich publizierten Ergebnisse einer Studie, die von der Beratergruppe Industrie-Engineering bei den Raumplanungsspezialisten Wüest & Partner in Auftrag gegeben worden ist, zeigen auf, dass heute gesamtschweizerisch in den überbauten Industriezonen Flächen von über 10 Millionen Quadratmetern brachliegen und dass sich diese Flächen bis zum Jahr 2005 vervielfachen könnten. Diese Aussichten bestätigen die Notwendigkeit einer Entwicklung nach innen. Sie verlangen nach einer politischen Antwort. Diese Entwicklung nach innen setzt nämlich voraus, dass Umnutzungen grundsätzlich möglich werden müssen, und dabei sind prioritär die industriellen Zonen anderen Nutzungen zugänglich zu machen. Nur so lässt sich diese Entwicklung nach innen realisieren. Nur so können die brachliegenden Ressourcen sinnvoll genutzt werden, und dies alles ist für die Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Die zur Diskussion stehenden Vorschläge nehmen sich in diesem gesamten Umfeld eher bescheiden aus. Jedenfalls bleibt die Frage einer weiteren RPG-Revision, die Frage einer allfälligen Totalrevision und eventuell auch einer neuen, verbreiterten Verfassungsgrundlage, durchaus aktuell.

4. Zum Argument der weiteren Verrechtlichung: Wenn kein Gesetz notwendig ist, Herr Bundesrat, dann bin ich mit Ihnen einverstanden, dann wollen wir keine zusätzlichen Bestimmungen. Aber den Entscheid darüber, ob weitere Bestimmungen notwendig sind oder nicht, den kann ich aufgrund Ihrer heutigen Antwort nicht fällen. Ich hätte gerne mehr gewusst, um diesen wichtigen Entscheid fällen zu können. Deshalb muss ich Sie bitten, am Postulat festzuhalten. Bühler Robert (R, LU): Ich versuche einen Vermittlungsantrag zu formulieren: Herr Schiesser, könnten Sie damit einverstanden sein, keinen neuen zusätzlichen Bericht zu verlangen, wenn Herr Bundesrat Koller bereit wäre, im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates für 1994 eine Antwort bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen zu geben? Gestützt darauf könnten Sie dann weitere Anträge und Vorstösse formulieren. Koller Arnold, Bundesrat: Ich bin Herrn Bühler Robert dankbar, wenn wir es auf diese Weise erledigen können. Ich werde auch dafür besorgt sein, dass der Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe bis dann vorliegt. Es geht dort in erster Linie eben doch um eine organisatorische Frage, nämlich um die Frage der Federführung. Ich kann Ihnen heute schon sagen, ohne dem Bericht vorzugreifen, dass sich etwa folgende Lösung abzeichnet: Die Federführung soll bei Personen mit offizieller Mission in der Schweiz künftig beim EDA liegen - ebenso, unabhängig vom Aufenthaltszweck, bei Personen, die in ihrem Herkunftsland eine wichtige politisch-administrative Funktion ausüben. In allen übrigen Fällen würde die Federführung beim EJPD liegen. Der Fall Kabuga ist insofern - wie gesagt, Herr Schiesser nicht der Fall, der uns leiten kann. Wir haben in aller Offenheit zugegeben, dass hier eine administrative Fehlleistung vorgelegen hat Wir haben diese administrative Fehlleistung korrigiert. Der Bericht steht Ihrer und der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission vollständig zur Verfügung. Wir haben nichts zu verbergen, wir haben nur die nötigen Lehren darauszuziehen. Schiesser Fritz (R, GL): Ich kann mich mit dem Vermittlungsantrag von Kollege Bühler Robert einverstanden erklären - unter einer Bedingung, die ich noch einmal klar festhalten möchte. Ich habe den Fall Kabuga und den Fall Pinochet als Aufhänger für die Darlegung eines allgemeinen Problems genommen. Mir geht es neben dem Fall Kabuga, der eine Angelegenheit der Geschäftsprüfungskommission sein wird, darum, dass der Bundesrat im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes 1994 die generelle Frage der Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit einer gesetzlichen Regelung erläutert Wenn der Bundesrat das tut, bin ich bereit, das Postulat zurückzuziehen und auf die Antwort im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes 1994 zu warten. Allerdings behalte ich mir alle Möglichkeiten vor. Aber ich möchte dann eine einlässliche Antwort auf die generelle Frage erhalten: Ist der Erlass oder die Änderung gesetzlicher Bestimmung notwendig, ja oder nein? Diese Antwort müsste ausführlicher sein als heute. Unter diesen Umständen bin ich mit dem Rückzug des Postulates einverstanden. Zurückgezogen - Retire #ST# 94.054 Bundesgesetz über die Raumplanung. Tei l revision Loi fédérale sur l'aménagement du territoire. Révision partielle Botschaft und Gesetzentwurf vom 30. Mai 1994 (BBI III 1075) Message et projet de loi du 30 mai 1994 (FFII11059) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat sich in zwei Sitzungen mit dieser kleinen Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) befasst. Sie hat dabei auch den Präsidenten der vom Bundesrat eingesetzten Beratergruppe, Dr. Arnold Marti, Vizepräsident des Schaffhauser Obergerichts, angehört. Diese Beratergruppe hat in verdankenswerter Weise nicht nur die Vorschläge für eine RPG-Revision unterbreitet, sondern auch Anregungen für Gesetzgebung und Praxis in den Kantonen verfasst. Ich habe von einer kleinen RPG-Revision gesprochen, weil bei der heute zur Diskussion stehenden Teilrevision «nur» das Erschliessungsrecht und das Bewilligungsverfahren zur Diskussion gestellt werden und nicht die politisch brisanten Fragen, die im Raum stehen und auf die ich ganz kurz eingehen will. Dazu gehört erstens die Frage, ob wir die Landwirtschaftszonen für gewerbliche Nutzungen öffnen wollen (Stichwort: Motion Zimmerli), und zwar als nicht unumstrittene raumplanerische Antwort auf den Strukturwandel in der schweizerischen Landwirtschaft. Dazu gehört zweitens vor allem die wohl im Rahmen einer Totalrevision des Raumplanungsgesetzes zu beantwortende Frage, wie wir diesen Lebensraum Schweiz in der Zukunft gestalten wollen; ob wir eine neue Raumordnung Schweiz wollen, wie sie im letzten Herbst vom Departement in die Vernehmlassung gegeben worden ist. Der Bericht zur künftigen Raumordnung Schweiz enthält die ganz zentralen Aussagen, dass wir die voranschreitende Zersiedelung in unserem Land stoppen müssen und dass die Siedlungsentwicklung in Zukunft klar gegen innen gerichtet sein muss. Diese Notwendigkeit einer Entwicklung nach innen ist unlängst durch vertiefte Untersuchungen über den künftigen Bedarf an Industrieflächen bestätigt worden. Die kürzlich publizierten Ergebnisse einer Studie, die von der Beratergruppe Industrie-Engineering bei den Raumplanungsspezialisten Wüest & Partner in Auftrag gegeben worden ist, zeigen auf, dass heute gesamtschweizerisch in den überbauten Industriezonen Flächen von über 10 Millionen Quadratmetern brachliegen und dass sich diese Flächen bis zum Jahr 2005 vervielfachen könnten. Diese Aussichten bestätigen die Notwendigkeit einer Entwicklung nach innen. Sie verlangen nach einer politischen Antwort. Diese Entwicklung nach innen setzt nämlich voraus, dass Umnutzungen grundsätzlich möglich werden müssen, und dabei sind prioritär die industriellen Zonen anderen Nutzungen zugänglich zu machen. Nur so lässt sich diese Entwicklung nach innen realisieren. Nur so können die brachliegenden Ressourcen sinnvoll genutzt werden, und dies alles ist für die Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Die zur Diskussion stehenden Vorschläge nehmen sich in diesem gesamten Umfeld eher bescheiden aus. Jedenfalls bleibt die Frage einer weiteren RPG-Revision, die Frage einer allfälligen Totalrevision und eventuell auch einer neuen, verbreiterten Verfassungsgrundlage, durchaus aktuell.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Schiesser Erlass von Bestimmungen über die Einreise von unerwünschten Personen Postulat Schiesser Entrée en Suisse de personnes indésirables. Réglementation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3268 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.01.1995 - 08:00 Date Data Seite 15-17 Page Pagina Ref. No 20 025 327 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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