94-3277
Verwaltungsbehörden 07.10.1994 94.3277
7. Oktober 1994Deutsch10 min
Source admin.ch
Postulat Steinemann 1904 N 7 octobre 1994 derung der Sozialausgaben wird wesentlich durch das Wirtschaftswachstum geprägt, womit auch schon der gefährliche Kreislauf aufgezeigt ist Hohe Sozialausgaben beeinträchtigen das Wirtschaftswachstum. Geringes Wirtschaftswachstum führt zu im Verhältnis zum BIP hohen Sozialausgaben. Dieser Kreislauf zeigt auch auf, dass die Sozialausgaben nicht bis ins unendliche wachsen dürfen, ansonst der Sozialstaat als solcher gefährdet ist Die Entwicklungen in Schweden und den Niederlanden sprechen eine deutliche Sprache. Bezüglich der Höhe der Sozialausgaben wäre die Schweiz unter den EU-Staaten bereits unter den ersten vier zu finden. Schweden als mögliches neues EU-Land ist nach wie vorführend. Nicht ohne Grund hat die OECD dem schwedischen Versorgungsstaat Ineffizienz vorgeworfen und einen Systemwechsel zum Residualansatz empfohlen. Das Postulat soll die Beantwortung folgender Fragen bewirken: Wie soll die Finanzierung des «Sozialstaats» Schweiz der Zukunft aussehen? Unsere Sozialausgaben werden heute - geschichtlich gewachsen - über die klassischen Finanzquellen finanziert: Lohnprozente, direkte und indirekte Steuern (allgemeine Bundes-, Kantons- oder Gemeindemittel), Kopfprämien, Direktzahlungen. Mit welchen Finanzierungsquellen und in welchem Verhältnis zueinander sind in Zukunft die Sozialausgaben zu finanzieren? Wie stark kann der Produktionsfaktor Arbeit belastet werden, ohne dass die negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerbslage überwiegen? Welche Auswirkungen zeitigt der stärkere Einbezug von Konsum, Energie, Emissionen usw. zur Finanzierung der Sozialausgaben? Wo und wie kann die soziale Sicherung kostengünstiger und effizienter gestaltet werden? Die Fragestellung ist nicht abschliessend. Sie ist vielmehr systematisch aufzuarbeiten und im Rahmen eines kohärenten, aufeinander abgestimmten und ganzheitlichen Finanzierungskonzeptes, welches die gesamten Sozialausgaben umfasst, zu beantworten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. September 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 septembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3277 Postulat Steinemann Drogenpolitik. Jährlicher Bericht Politique en matière de drogue. Rapport annuel Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1994 Der Bundesrat wird gebeten, zuhanden des Parlamentes einen jährlichen Bericht über die Drogenpolitik in Europa zu erstellen, der die Grundsätze und Praxis der Mitgliedländer der Europäischen Union und deren allfällige Neuorientierung, Experimente oder Weiterentwicklung des Rechts und seiner Anwendung in übersichtlicher und auch zur Information weiterer Kreise geeigneter Form festhält Das Dokument soll so konzipiert sein, dass es als integraler Bestandteil der bundesrätlichen Botschaften zu den anstehenden Volksinitiativen, zum Beitritt zu Uno-Konventionen bzw. zu deren Kündigung, zur allfälligen Revision des Betäubungsmittelgesetzes und zur eventuellen Ausweitung der kontrollierten Heroinabgabe dienen kann. Texte du postulat du 17 juin 1994 Le Conseil fédéral est prié de soumettre au Parlement un rapport annuel sur la politique en matière de stupéfiants en Europe. Ce rapport devra exposer, de manière synthétique, les principes appliqués par les Etats membres de l'UE, leur pratique, leurs éventuels changements de cap, leurs essais, l'évolution de leur droit et l'application de celui-ci. Il sera conçu de manière à pouvoir être utilisé pour l'information en dehors du Parlement. Il devra pouvoir être intégré aux messages du Conseil fédéral sur les initiatives populaires pendantes, sur l'adhésion à des conventions de l'ONU ou sur leur dénonciation, sur une éventuelle révision de la loi sur les stupéfiants ou sur une éventuelle extension de la distribution contrôlée d'héroïne. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Aubry, Berger, Bischof, Borradori, Bortoluzzi, Chevallaz, Comby, Daepp, Dreher, Fehr, Frey Walter, Friderici Charles, Giezendanner, Gros Jean-Michel, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Leuba, Loeb François, Mamie, Maurer, Moser, Narbel, Philipona, Pini, Rohrbasser, Ruf, Sandoz, Savary, Scheurer Rémy, Schweingruber, Stalder, Steffen, Verterli (35) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Grundlage für eine Reihe von drogenpolitischen Entscheiden, die in den nächsten Jahren für Bundesrat und Parlament anstehen, muss eine systematische Information über das Umfeld sein, in dem die Schweiz ihre Drogenpolitik positioniert. Die gegenseitige Abstimmung der nationalen Drogenpolitiken in Europa ist - unabhängig vom Stand der europäischen Integration - angesichts der grenzüberschreitenden Ursachen und Wirkungen unerlässlich. Dies gilt insbesondere für die Strategien gegen den Drogenhandel und dessen kriminelle Sekundärfolgen, hat aber angesichts der Mobilität der Bevölkerung auch eine wichtige Funktion für einen wirksamen Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes und der damit verbundenen drogen- und gesundheitspolitischen Massnahmen. Diese Angleichung ist ein lange währender Prozess, weil es keine drogenpolitischen Ideallösungen gibt und die Verantwortlichen in den einzelnen Ländern die Möglichkeit haben müssen, den nationalen Gegebenheiten angepasste Konzepte zu entwickeln. Dafür ist, um unerwünschte Nebeneffekte zu verhüten, die Transparenz des drogenpolitischen Status quo in Europa zwingend. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 septembre 1994 Der Bundesrat geht mit dem Postulanten einig, dass es bei anstehenden drogenpolitischen Entscheidungen wichtig ist, das aussenpolitische Umfeld mit einzubeziehen. Zu diesem Zweck werden beim Bundesamt für Gesundheitswesen seit 1989 die drogenpolitischen Informationen aus unseren wichtigsten Nachbarländern systematisch gesammelt und ausgewertet. Ferner wurde 1993 eine Stelle geschaffen mit der Aufgabe, die Arbeiten der internationalen Organisationen (wie z. B. die «Groupe Pompidou» des Europarates und die Betäubungsmittelkommission der Vereinten Nationen) zu verfolgen und auszuwerten. Zuhanden der Öffentlichkeit publizierte das Bundesamt für Gesundheitswesen erstmals im Dezember 1990 eine systematische Übersicht über die Drogensituation und -politik in den umliegenden Ländern von Europa («Drogen in Europa- Eine Übersicht»). Diese Übersicht soll in regelmässigen Abständen aktualisiert und publiziert werden. Die nächste aktualisierte Übersicht wird das Bundesamt für Gesundheitswesen im Rahmen eines umfassenden Berichtes über die drogenpolitische Situation in den Kantonen und auf nationaler Ebene («Illegale Drogen in der Schweiz») voraussichtlich im Herbst 1994 veröffentlichen. Die ausländischen Erfahrungen in der Drogenpolitik werden auch in den anstehenden Botschaften des Bundesrates zuhanden des Parlamentes dargestellt und ausgewertet. Angesichts dieser vorliegenden und beabsichtigten Arbeiten erachtet der Bundesrat die Anliegen des Postulates als erfüllt -- 1 of 3 -7. Oktober 1994 N 1905 Postulat Fritschi Oscar Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 94.3266 Postulat Bircher Peter Gemeinschaftsdienst für alle. Erarbeitung eines Grundlagenberichtes Service à la communauté obligatoire. Rapport de base Wortlaut des Postulates vom 16. Juni 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, einen umfassenden Grundlagenbericht über einen obligatorischen Gemeinschaftsdienst von allen für alle erstellen zu lassen. Als Gemeinschaftsdienst könnten all jene Dienstleistungen in lebenswichtigen Bereichen bezeichnet werden, die zugunsten der staatlichen Gemeinschaft im Prinzip unentgeltlich erbracht werden. Texte du postulat du 16 juin 1994 Le Conseil fédéral est invité à faire réaliser un rapport circonstancié sur l'instauration d'un service à la communauté obligatoire exécuté par tous et pour tous. Toutes les prestations qui sont effectuées pour la collectivité, en principe gratuitement, dans des domaines d'importance vitale, pourraient être considérées comme service à la communauté. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schrittliche Begründung - Développement par écrit
Erwägungen
1.
Im März 1993 wurde eine Diskussionsgrundlage für ein Projekt «Gemeinschaftsdienst aus der Sicht der Frauen» von der Arbeitsgruppe «Konzeptionelle Fragen» veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass das Projekt «Gemeinschaftsdienst für alle» weiterzuverfolgen sei. Sie sieht darin einen grossen Nutzen für die ganze Bevölkerung. Das Diskussionspapier lehnt sich stark an die Fragen im Zusammenhang mit der Wehrpflicht und dem Zivilschutz an. Der Gemeinschaftsdienst für alle sollte aber weit über die bisherigen Dienstformen hinausgehen. Viele Aufgaben können heute nicht in Angriff genommen oder nicht gelöst werden, weil die Arbeit und die Dienstleistungen nicht mit regulärem Lohne abgegolten werden können.
2.
Die bekannten Dienstformen für Armee, Zivilschutz, Feuerwehr und Katastrophenhilfe sind grundsätzlich beizubehalten, allenfalls ist eine Erweiterung zu prüfen: Wehrdienst (Armee): Die Wehr- und Verteidigungsaufgabe nach den Grundprinzipen der Wehrpflicht ist im Sinne der laufenden Armeereform beizubehalten. Zivilschutz: Keine Änderungen ausserhalb der laufenden Reformen. Katastrophenhilfe: Eine Erweiterung über die bestehende Organisation (Zivilschutz und Katastrophenhilfe) ist zu prüfen.
3.
Neben den bekannten Dienstformen für Armee, Zivilschutz, Feuerwehr und Katastrophenhilfe wäre ein Gemeinschaftsdienst für alle umfassend zu verstehen. Das Diskussionspapier 93 erwähnt: - akute kollektive Notsituationen; - besondere Langzeitaufgaben, wie die Überforderung im Gesundheitswesen, schädliche Umweltveränderungen und gesellschaftliche Umstellungen. Weitere einzubeziehende mögliche Bereiche wären: -Sozialdienst (Gesundheitswesen und Betreuungsaufgaben im stationären wie ambulanten Bereich); - Friedensdienst (Entwicklungshilfe); - Ökodienst (Naturschutz und Landwirtschaft); - Bildungswesen und Freizeitbereich, z. B. Jugendlager, in Jugendhäusern, in der Aufgabenhilfe, Mittagstisch für Schulkinder, Familienentlastungsdienst usw.
4.
Die Dienstpflicht könnte vom 18. bis 40. Altersjahrbestehen und eine bestimmte Dauer umfassen (z. B. gesamthaft mindestens ein Jahr). In der ganzen Organisation könnte sie sich stark an die Militär- bzw. Zivilschutzorganisation anlehnen, mit dem Erwerbsersatz in bestimmten Bereichen und der Einsatzleistung. Für den Einsatz in den Gemeinden (Wald, Naturschutz) oder z. B. in der Landwirtschaft könnten angemessene Entschädigungen verlangt werden, so dass der Gemeinschaftsdienst für alle, mindestens teilweise, selbsttragend wäre. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 24. August 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 24 août 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsidentin: Der Vorstoss wird von Frau von Feiten und von Herrn Narbel bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 94.3274 Postulat Fritschi Oscar Ausbau der Guten Dienste Bons offices. Extension Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zur Frage vorzulegen, wie die vorgesehenen Beiträge der Armee zu friedensfördernden Massnahmen in dem Rahmen, der durch die Ablehnung der Blauhelmvorlage vorgegeben worden ist, intensiviert werden können. Ebenfalls in der Absicht, die Guten Dienste unseres Landes zu verstärken, wird der Bundesrat ferner gebeten, einen Ausbau des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps - beispielsweise um eine Task Force für den Wiederaufbau -zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Texte du postulat du 17 juin 1994 Le Conseil fédéral est invité à présenter aux Chambres un rapport exposant comment, au lendemain du non aux casques bleus, l'armée pourrait, dans le cadre des activités prévues, participer plus activement à la promotion de la paix Toujours dans le souci de développer les offres de bons offices de la Suisse, je le prie également d'envisager la possibilité de développer le Corps suisse d'aide en cas de catastrophe (p. ex. en lui adjoignant un groupe d'intervention chargé de tâches de reconstruction) et de nous présenter un rapport à ce sujet Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Baumberger, Bezzola, Bonny, Bührer Gerald, Camponovo, Cavadini Adriano, Couchepin, Dettling, Eymann Christoph, Fischer-Seengen, Frey Walter, Früh, Giger, Gysin, Heberlein, Hegetschweiler, Loeb François, Maurer, Nabholz, Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Steiner Rudolf, Suter, Tschopp, Tschuppert Karl, Verterli, Wanner, Wittenwiler, Wyss Paul (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Schweizervolk hat den Einsatz von Schweizer Blauhelmtruppen im Ausland abgelehnt. Im Abstimmungskampf ist aber nicht nur von den Befürwortern, sondern auch von Gegnern der Blauhelmvorlage die Wünschbarkeit betont worden, -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Steinemann Drogenpolitik. Jährlicher Bericht Postulat Steinemann Politique en matière de drogue. Rapport annuel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3277 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1994 - 08:00 Date Data Seite 1904-1905 Page Pagina Ref. No 20 024 571 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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