Lexipedia

Entscheid

94-3279

Verwaltungsbehörden 13.03.1995 94.3279

13. März 1995Deutsch24 min

Source admin.ch

Erwägungen

50.

Milliarden Franken Gold im Keller, Gold, das sich nicht verzinst. Auf der ändern Seite verzinsen wir etwa 70 bis 75 Milliarden Franken Schulden, die uns 3,5 Milliarden Franken Zins jährlich kosten. Wir verwalten unseren Schatz eigentlich schlecht Unsere Fraktion ist einhellig der Auffassung, dass man prüfen sollte, dieses Gold sukzessive zu verkaufen. Und zwar wünschen wir nicht den Verkauf und die Entgegennahme des Geldes in bar, sondern wir wünschen, dass dieses Geld in Wertpapiere umgewandelt wird. Sie sehen den Vorgang, den wir wünschen: Gold verkaufen, Wertpapiere kaufen. Das hat den Vorteil, dass sich diese Wertpapiere natürlich verzinsen, und da wiederum stellen wir uns in erster Linie den Kauf von Bundesobligationen vor. Hier schliesst sich der Kreis. Wenn wir Bundesobligationen übernehmen und dafür Gold verkaufen-sukzessive natürlich -, dann schliesst sich der Kreis Nationalbank-Bund, mit anderen Worten: Die Zinsenlast, die jetzt auf uns lastet, wird ausgeglichen. Der Bundesrat ist natürlich mit diesem Vorschlag absolut nicht einverstanden. Er hält am «Gold im Haus»-Standpunkt auf Teufel komm raus fest Es ist aber falsch, was er macht, denn wirtragen letztlich die Lasten alle gemeinsam. Wirtragen auch die Verantwortung für unseren Bundesrat, der immer wieder angeschossen wird, weil er nicht genug Geld hat Hier wäre doch eine Einnahmequelle, Herr Bundesrat Stich, die sensationell funktionieren würde. Ja, ich ahne, was Sie mir antworten, aber darauf habe ich auch noch eine Antwort parat Sie werden mich fragen: Ist das jetzt eine besonders gute Idee der LdU/EVP-Fraktion? Ja, sie ist es in bezug auf die Schweiz, aber in bezug auf das Ausland ist sie es natürlich nicht, denn Holland und Belgien - viel schlauer als wir, viel schlauer! - haben das bereits vollzogen, was wir machen sollten. Holland und Belgien und neustens auch Kanada haben Teile ihrer Goldreserven verkauft und in Wertpapiere umgewandelt. Herr Bundesrat, Sie werden sagen, es gehe nicht Doch, es geht Sie haben auch geschrieben, dass es aus gesetzlichen Gründen nicht gehe. Da muss ich Ihnen aus dem Bundesgesetz über das Münzwesen Artikel 3 vorlesen: «Über die Behandlung von Gewinnen und Verlusten, die bei Änderungen der Goldparität des Frankens auf den Gold- und Devisenbeständen der Schweizerischen Nationalbank entstehen, entscheidet die Bundesversammlung.» Wenn Sie also sagen, wir könnten nicht, so ist dem nicht so: Wir können, wenn wir die Goldparität ändern, wenn wir unser Gold in der Bilanz nicht mehr für 11,9 Milliarden Franken einsetzen, sondern zu seinem wirklichen Wert, und das sind 45 bis 50 Milliarden Franken. In diesem Gesetz steht noch etwas, was mich natürlich auch sehr interessiert. Es heisst: «Das Gold ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, beim Sitz der Nationalbank in Bern einzuliefern. » Und wo liegt denn unser Gold? 60 Prozent dieser rund

45.

bis 50 Milliarden Franken liegen im Ausland! Dabei hätte dieses Gold bei uns sein müssen. Was heisst das wieder auf der politischen Ebene? Wir werden doch erpressbar. Nun werden Sie sagen: Amerika, das offenbar unseren Goldschatz hütet - neben einem anderen Land, aber das darf man laut Nationalbankgesetz nicht einmal sagen -, wird uns nicht erpressen. Das ist natürlich auch wieder nicht richtig, denn Amerika hat schon zweimal, im Falle des Irak einerseits und im Falle von Ägypten in den fünfziger Jahren andererseits, solche Massnahmen getätigt, hat schon den Hebel angesetzt. Mit anderen Worten: Wir plädieren auch dafür, dass unser Schatz bei uns eingelagert wird. Noch etwas: In der Kommission hat mir Herr Hess Peter vorgehalten, das Gold sei immer sicher, ein Goldschatz entwerte sich nicht usw. Ich darf Sie daran erinnern, dass ein Kilogramm Gold schon einmal über 30 000 Franken kostete, und zwar weit über 30 000 Franken. Heute ist das gleiche Gold keine 15000 Franken mehr wert. Auch da müssen wir uns überlegen, ob wir weiter so wirtschaften wollen, dass wir mit dem Verlust des Goldwertes immer grössere Verluste einfahren. Es gab einen Mann namens John Maynard Keynes - allen Volkswirtschaftern bestens bekannt Ich sage, was er vom Gold hielt - das nur aus Spass, nur damit Sie sehen, was andere sagen -: «Das Gold ist eine barbarische Reliquie.» Aber das ist ja nur ein Detail. Nun ist uns klar, dass wir das Gold nicht auf einmal verkaufen dürfen, denn das wäre auf dem Markt absolut verheerend. Das würde zu einem Preiseinbruch führen, und darum haben wir in unserem Postulat die Forderung gestellt, das Gold sei sukzessive zu verkaufen. Ich bitte Sie, das wichtigste Argument auch noch zur Kenntnis zu nehmen; das wird Sie aufrütteln. Ich appelliere vor allem an die Bürgerlichen in diesem Ratssaal: Ich habe mich erkundigt, was passiert, wenn wir einmal dem Europäischen Währungssystem (EWS) beitreten, wenn wir uns dem ECU, d. h. der Deutschen Mark anschliessen würden. Was passiert dann? Dann müssen wir sage und schreibe 20 Prozent auf dem Marktwert des Goldes und 20 Prozent auf den Devisenreserven abliefern. Nun werden Sie auch begreifen, wieso wie ich vermute - die anderen Länder angefangen haben, das Gold zu verkaufen. Wenn wir 20 Prozent auf dem Gold abliefern, dann kostet uns das zwischen 9 und 10 Milliarden Franken. Dann kommen noch 20 Prozent von den Devisenreserven dazu; diese betragen etwa 60 bis 70 Milliarden Franken. Dann kommen also nochmals 12 oder 13 Milliarden Franken dazu. Dieser Scherz kostet uns am Schluss etwa

25.

Milliarden Franken. Nun werden Sie fragen, woher ich diese Zahl habe. Ich habe bei der Nationalbank angefragt, und ich bekam offen und ehrlich Antwort Die Antwort ist vom 4. November 1992, und sie ist von Herrn Lusser unterzeichnet Wir haben allen Grund, das Problem zu prüfen; wir haben ja keine Motion, sondern ein Postulat gemacht, damit Sie alle auch mitreden können und der Bundesrat vorerst nur prüfen soll. Die Antwort, die uns der Bundesrat jetzt gegeben hat, taugt nichts, wie ich das erläutert habe, Herr Bundesrat Sie schreiben in einem schönen Schlusssatz, eine Verschleuderung des schweizerischen Familiensilbers komme nicht in Frage. Wer verschleudert denn da Geld, frage ich Sie, wenn wir bei einem Beitritt zum EWS 25 Milliarden Franken abliefern dürfen und wenn wir von einem Goldpreis von über 30 000 Franken auf

15.

000 Franken absacken? Wer verschleudert da schweizerisches Volksvermögen? Wir möchten nicht mitschuldig werden; wir möchten das ändern. Wir danken Ihnen, wenn Sie uns zustimmen. Stich Otto, Bundesrat: Wir bitten Sie, dieses Postulat abzulehnen. Es ist jedermann bekannt, dass man die Währung nicht mehr direkt an das Gold knüpfen kann; das wäre völlig falsch, und wir tun das auch nicht. Die Nationalbank und die Schweizer!-- 3 of 5 -Motion Spielmann 564 N 13 mars 1995 sehe Eidgenossenschaft haben seit 1976 ihren Goldbestand nicht mehr verändert; es sind diese 2600 Tonnen Gold, die die Schweiz besitzt Die besitzen wir, das ist richtig, aber wir finden, es sei nicht sehr zweckmässig, sie zu veräussern. Herr Weder Hansjürg hat zwar gesagt, man solle es nicht gerade kurzfristig veräussern, alles miteinander, sonst würde natürlich der Preis «in den Keller sinken». Sie haben gesagt, Herr Weder, dass man das Geld dann in Bundesobligationen anlegen könne. Ich muss aber sagen: Solche Dinge sollte man nicht tun, man sollte den Staatshaushalt nicht via Notenbank sanieren. Darauf läuft es letztendlich hinaus, was bedeutet, dass wir die Inflation finanzieren, produzieren und veranstalten; das macht wenig Sinn. Sie haben gesagt, was geschieht, wenn man dem EWR, dem Europäischen Währungssystem oder der EU beitritt Das ist richtig -aber das ist nicht heute und nicht morgen. Gold hat im Gegensatz zu den Devisenanlagen im Ausland immerhin noch den Vorteil, dass es nicht eines Tages gesperrt werden kann. Wenn Devisenanlagen gesperrt werden, dann haben Sie nichts, ganz abgesehen davon, dass sich Devisen ja auch entwerten, wie wir gesehen haben. Von uns aus gesehen wäre es also nicht sehr sinnvoll, wenn die Schweiz heute eine Politik des Goldverkaufes betreiben würde, wenn man ohnehin schon eine Fiskalpolitik betreibt, bei der man über die Verhältnisse lebt Das würde den schlechten Eindruck noch verstärken. Sie täuschen sich zweifellos, wenn Sie annehmen, dass die Zinssätze dadurch sinken würden. Die kurzfristigen Zinssätze kann man mit einer Erweiterung der Geldmenge reduzieren, aber die Folge ist dann, dass in der Regel die langfristigen Zinssätze sofort zu steigen beginnen, weil die Leute annehmen, dass das betreffende Land nicht mehr in der Lage sei, eine stabilitätsorientierte Politik durchzusetzen. Wenn Sie heute die hohen Zinssätze von über 5 Prozent sehen, die wir im langfristigen Bereich haben im Moment natürlich mit einer sehr hohen Realverzinsung -, dann ist das nicht nur auf den internationalen Vergleich zurückzuführen, sondern es gibt ganz offensichtlich Leute, die annehmen, die Schweiz werde es nicht schaffen, ihren Haushalt in Ordnung zu bringen. Dem verdanken wir die hohen Zinssätze. Mit Ihrem Heilmittel können wir hier nichts verbessern, sondern nur verschlechtern. Deshalb bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 23 Stimmen Dagegen 82 Stimmen #ST# 93.3636 Motion Spielmann Neubewertung der Nationalbankbestände Réévaluation des avoirs de la Banque nationale Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1993 Eine ernsthafte Analyse der Wirtschaftslage der öffentlichen Hand, das heisst von Bund, Kantonen und Gemeinden, müsste neben deren gesamten Schulden auch die Aktiven und den Wert des öffentlichen Vermögens berücksichtigen. Das heisst, die einzelnen Bestandteile des öffentlichen Vermögens, die in den Buchhaltungen der Behörden der Kantone und der Gemeinden systematisch unterbewertet sind, sollten neu ihrem tatsächlichen Wert entsprechend aufgeführt werden. Dasselbe gilt für die Bestände der Nationalbank: Ihre Goldreserven sind mit 11,903 Milliarden Franken beziffert, das entspricht einem Kilopreis von Fr. 4595.74, und dies bereits seit 1971. Heute wird aber das Kilo Gold zu 18 000 Franken gehandelt Auch die Devisenbestände der Nationalbank und ihr Aktivenportefeuille sind stark unterbewertet, letzteres um 20 bis 30 Prozent Durch diese Unterbewertung fällt der Nettogewinn geringer aus, als er eigentlich ist, und die Nationalbank kann die Zahlungen, die sie aufgrund von Artikel 39 Absatz 4 der Bundesverfassung den Kantonen ausrichten muss, auf relativtiefem Niveau halten. Angesichts dieser Tatsachen ersuche ich den Bundesrat: - das öffentliche Vermögen und die Aktiven neu zu bewerten und einen abschliessenden Bericht über die Nettoverschuldung der Gemeinwesen unseres Landes zu unterbreiten; - die Buchhaltungsregeln der Bundes- und der Kantonsbehörden zu revidieren, so dass den heute systematisch unterbewerteten Beständen korrekter Rechnung getragen werden kann; - alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Nationalbank dieselben Bewertungskriterien wie die europäischen Nationalbanken anwendet, die die Goldbestände zum Marktpreis bewerten. Texte de la motion du 16 décembre 1993 Une analyse sérieuse de la réalité économique de l'ensemble des collectivités publiques de notre pays, Confédération, cantons, communes, devrait tenir compte en plus du montant des dettes publiques cumulées, des actifs, et de la valeur du patrimoine public. Une telle exigence postule une estimation plus conforme à la réalité des nombreux éléments constitutifs du patrimoine public qui sont systématiquement sous-estimes dans les présentations comptables des autorités fédérales, cantonales et communales. Il en va de même pour les avoirs de la Banque nationale, ses réserves d'or sont comptabilisées à 11,903 milliards de francs, soit un prix de 4595.74 francs le kilo depuis 1971. Or, le kilo d'or est coté actuellement à plus de

18.

000 francs. Les avoirs en devises de la Banque nationale sont également largement sous-estimes, de même que son portefeuille d'actifs, qui est dévalorisé de 20 à 30 pour cent Cette situation permet à la Banque nationale de diminuer son bénéfice net, et, de ce fait, de réduire considérablement les versements aux cantons imposés par l'article 39 alinéa 4 de la constitution. Face à ces réalités, je demande au Conseil fédéral: - d'effectuer une réestimation de la valeur du patrimoine public et des actifs afin de présenter un rapport sur l'endettement net des collectivités de notre pays; - de procéder à une réforme des règles comptables appliquées par les autorités fédérales et cantonales dans le but d'une prise en compte plus correcte des avoirs qui sont aujourd'hui systématiquement sous-estimes; - de prendre toutes les mesures utiles pour que la Banque nationale adopte les mêmes critères d'estimation que les banques nationales européennes qui comptabilisent leurs avoirs aurifères au prix du marché. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 février 1994 Les principes d'évaluation du patrimoine financier de la Confédération sont définis à l'article 12 de l'ordonnance du 11 juin 1990 sur les finances de la Confédération (OFC). Ils concordent avec ceux de la comptabilité commerciale. L'article 13 de l'OFC concerne l'évaluation du patrimoine administratif et les amortissements. Le patrimoine administratif est affecté à l'exécution des tâches et il n'est donc pas réalisable. Une éventuelle réévaluation des avoirs ne se traduirait que par des gains fictifs, réduisant certes quelque peu le découvert du bilan de la Confédération, mais ne modifiant nullement l'endettement et la situation financière actuelle qui est jugée précaire.

-- 4 of 5 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat der LdU/EVP-Fraktion Umwandlung der Goldreserven der Nationalbank Postulat du groupe Adl/PEP Réserves d'or de la Banque nationale. Conversion In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3279 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.03.1995 - 14:30 Date Data Seite 561-564 Page Pagina Ref. No 20 025 397 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 5 of 5 --