Lexipedia

Entscheid

94-3298

Verwaltungsbehörden 07.10.1994 94.3298

7. Oktober 1994Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die geltende Einkommensgrenze stellt auf das landwirtschaftliche Einkommen ab. Bewirtschafter, welche weit überdurchschnittliche Einkommen aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ausweisen, erhalten daher trotzdem Direktzahlungen. Angesichts der Finanzlage des Bundes ist es fragwürdig, Bewirtschaftern, welche unter Umständen steuerbare Einkommen aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten von weit über

100.

000 Franken ausweisen, noch ergänzende Direktzahlungen auszubezahlen.

2.

Bewirtschafter, welche voll in der Landwirtschaft tätig sind, werden unter Umständen von den Direktzahlungen ausgeschlossen, obwohl ihr Gesamteinkommen im Vergleich zu einem Zu- oder Nebenerwerbslandwirt tiefer ist. Eine Gleichbehandlung bezüglich der Einkommenssituation drängt sich auch aus diesem Blickwinkel auf.

3.

Bei anderen wichtigen Direktzahlungsarten (Bewirtschaftungsbeiträge und Kostenbeiträge) sind die Einkommensgrenzen vereinheitlicht und beziehen sich auf das Gesamteinkommen. Eine analoge Lösung würde daher auch eine administrative Vereinfachung bewirken, da nicht zwei verschiedene Grenzen ermittelt werden müssten. Darüber hinaus ist nach Angaben der zuständigen Vollzugsbehörden die Abgrenzung des landwirtschaftlichen Einkommens vor allem auf Veredelungsbetrieben schwierig und führt zu Unzulänglichkeiten.

4.

Eine solche Vereinheitlichung würde auch die Unsicherheit bei den Landwirten reduzieren. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum bei Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträgen das gesamte Einkommen massgebend ist und bei den ergänzenden Direktzahlungen lediglich das landwirtschaftliche Einkommen. Die Grenzen für die Einkommen sind nämlich in allen Fällen gleich motiviert.

5.

Die Öffentlichkeit dürfte angesichts des desolaten Zustandes der Bundesfinanzen kein Verständnis für ergänzende Direktzahlungen an Bewirtschafter haben, welche eine weit überdurchschnittliche Einkommenssituation haben. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. September 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 septembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3242 Motion Weder Hansjürg Verbot von Kampf hunden Chiens de combat. Interdiction Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1994 Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament Antrag für ein Zuchtverbot von aggressiven Hunden verbunden mit einem Importverbot für derartige Tiere vorzulegen. Sodann sollen im Tierschutzgesetz härtere Strafen für Leute, welche Hunde mit tierquälerischen Methoden scharfmachen, vorgesehen werden. Texfe de la motion du 15 juin 1994 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un projet de dispositions visant à interdire l'élevage de chiens agressifs ainsi que l'importation de ce genre d'animaux. De plus, la loi sur la protection des animaux doit prévoir des sanctions plus sévères pour les personnes qui dressent des chiens à l'agressivité en utilisant des méthodes cruelles envers les animaux. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bäumlin, Bischof, Bühler Simeon, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Danuser, Diener, Dünki, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Hafner Rudolf, Hämmerle, Hollenstein, Hubacher, Jaeger, Keller Rudolf, Ledergerber, Maeder, Marti Werner, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Ostermann, Raggenbass, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Stalder, Steffen, Strahm Rudolf, Wiederkehr, Zbinden, Züger, Zwygart (40) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Abgerichtete Kampfhunde sind so gefährlich wie Waffen. Dennoch gibt es in der Schweiz immer mehr davon. Durch gezielte, tierquälerische Fehllenkung der Zucht schaffen Züchter und Halter ein beträchtliches Gefahrenpotential, das sowohl tierschützerische wie soziale Relevanz besitzt Eine gesteigerte, unberechenbare Aggressivität bei Hunden ist nämlich -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der christlichdemokratischen Fraktion Revision der Verordnung zum Mietrecht Motion du groupe démocrate-chrétien Ordonnance sur le bail à loyer. Révision In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3298 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1994 - 08:00 Date Data Seite 1895-1896 Page Pagina Ref. No 20 024 560 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --