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Entscheid

94-3300

Verwaltungsbehörden 07.10.1994 94.3300

7. Oktober 1994Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Le Conseil fédéral est en principe intéressé à une coordination des mesures avec l'UE. Depuis peu, cette dernière a pris des mesures identiques à la Suisse. Si l'UE devait en envisager de nouvelles allant au-delà des prescriptions suisses, le Conseil fédéral pourrait les adopter, à condition qu'elles reposent sur une base scientifiquement étayée. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3300 Interpellation Ruckstuhl Förderung der Bienenzucht Encouragement de l'apiculture Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1994 Die Aktualität der Bienenseuche Varroa hat an Bedeutung leider nicht eingebüsst. Forschung in bezug auf die Resistenzund Rückstandsproblematik ist um so dringlicher, als sich die ersten Anzeichen der Wirkungslosigkeit von bekannten Varroabekämpfungsmitteln zeigen. Ist der Bundesrat bereit, die Varroatoseforschung sowie die Bienenzucht zu fördern? lexfe de l'interpellation du 17 juin 1994 On est forcé de constater aujourd'hui que la varroase, épizootie des abeilles, continue de sévir dans les ruchers. Dès lors, il est urgent d'accroître la recherche sur la résistance à cette maladie et sur les résidus qu'elle peut laisser dans le miel, et ce, d'autant plus que les moyens connus de lutte contre la varroase se révèlent peu à peu inefficaces. Le Conseil fédéral est-il prêt à promouvoir la recherche dans ce domaine et à encourager l'apiculture? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Forschung und Beratung im Bereich der Bienenzucht dienen der Erhaltung der Imkerei, die mit ihren gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Natur, bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen, volkswirtschaftlich wie ökologisch von grossem Nutzen ist Die Bienenzucht ist aber heute stark gefährdet Als erster Aspekt sind die Krankheiten zu nennen: Die Bienenseuchen haben die Imkerei periodisch wiederholt in ihrem Lebensnerv zu treffen versucht (Faulbrut, Sauerbrut, Milbenseuchen, Virosen). Der Bund nahm deshalb die staatliche Bekämpfung wichtiger Bienenkrankheiten im Tierseuchengesetz auf. Die Bienenseuche Varroa ist als jüngstes Glied in dieser Kette von Krankheitszügen noch nicht in allen Belangen erforscht Die in der Tierseuchenverordnung verankerten Aufgaben des Bundes dürfen deshalb nicht vernachlässigt werden. Unter Abgeltung könnten die Aufgaben im Bereich des Bienengesundsheitsdienstes vermehrt an die Kantone delegiert werden. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Aufgabenteilung? Ein zweiter Aspekt, ist die internationale Forschungszusammenarbeit, die vom Bund nicht vernachlässigt werden darf. Bienenkrankheiten entwickeln sich im angrenzenden Ausland ähnlich. Der Austausch von Forschungsergebnissen würde Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergismen wecken. Allerdings darf die Forschungsarbeit in der Sektion Bienen der Forschungsanstalt Liebefeld-Bern nicht geschwächt werden, sonst wäre die angestrebte Forschungstätigkeit mit dem Ausland unrealistisch. Wir möchten dabei den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, an sein Versprechen erinnern, das er nach der Interpellation von Ständerätin Esther Bührer (Sommersession 6. Juni 1990) abgegeben und von Unterstützung der Bienenzucht in bezug auf die Varroatose gesprochen hat. Der dritte Aspekt betrifft die Innovationsförderung im Bereich der Imkerei. Die Bienenzucht hält zwar bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen (Obst, Raps, Samenproduktion) eine wichtige Funktion inné. Diese Bestäubungsleistung ist mit den ökologischen Leistungen im Bereich des Pflanzenbaues und der Tierhaltung vergleichbar, sie wird aber vom Bund - im Gegensatz zum Ausland - nicht abgegolten. Die einheimische Bienenzucht fällt diesbezüglich aus dem Rahmen der Förderungsmassnahmen im Bereich der Agrarpolitik, weil ihr die «Bodenabhängigkeit» fehlt. Eine Unterstützung des Bundes in Form von ökologisch begründeten Direktzahlungen für die Bienenzucht wäre im Hinblick auf die schwierig gewordenen Verhältnisse im Honigabsatz (Freihandel) wichtig. Dies würde gleich lange Spiesse gegenüber der ausländischen Konkurrenz schaffen. Im Bereich der Innovationsförderung werden beispielsweise in Frankreich für junge Imkerbetriebe Starthilfen und Risikobeiträge gesprochen, in Italien Arbeitskosten übernommen (und gleichzeitig wird Honig für den Export in die Schweiz als Drittland der EU verbilligt). Wie stellt sich der Bundesrat zur Förderung der Bienenzucht als Nischenproduktion? Wie stellt er sich zur Bestäubungsprämie? Wie stellt er sich zur Förderung der Bienenzucht im Dienste der Umwelterziehung? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1994 Die Sektion Bienen der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld-Bern (FAM) ist, in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungsinstituten, seit über zehn Jahren in der Varroatoseforschung tätig. Sie informiert die Imkerschaft in zahlreichen Kursen, Versammlungen und in Fachzeitschriften über Wesen und Bekämpfung dieser Krankheit Auch die Bienenzucht als Nischenproduktion wird der Bund weiterhin über die Sektion Bienen fördern. Zusätzlich richtet er an die Kosten der bienenwirtschaftlichen Kurse und Vorträge sowie an die Beratung Beiträge in der Höhe von rund

160000.

Franken (1993) aus. In dieser Beratungstätigkeit kommen auch Umweltprobleme, so z. B. die Rassenvielfalt, zur Sprache. Im Rahmen der vom Bundesrat am 1. Juli 1992 beschlossenen Redimensionierung der sieben eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten (u. a Abbau von rund

100.

Etatstellen) musste aber auch die Sektion Bienen auf mögliche Einsparungen hin untersucht werden. Insbesondere wurde die Frage gestellt, welche Synergien sich durch eine Verlegung der Sektion Bienen von der FAM in die eidgenössische landwirtschaftliche Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil (FAW) ergeben würden. Aus diesem Grund wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe aus Vertretern der FAM, der FAW und des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) eingesetzt Aufgrund eines von der Arbeitsgruppe vorgelegten Berichtes wurde von einer Verlegung nach Wädenswil abgesehen. Die Zahl der Etatstellen muss aber von sieben auf fünf reduziert werden. Dies wird zwangsläufig zu einem gewissen Abbau von Dienstleistungen führen. Die Vorschläge der FAM bezüglich vorzunehmende Kürzungen in der Sektion Bienen wurden den interessierten Kreisen (Bienenzuchtvereine, BVET, Kantonstierärzte) am 27. April 1994 in einer gemeinsamen -- 1 of 3 -7. Oktober 1994 1929 Interpellation Keller Rudolf Sitzung im Liebefeld vorgestellt. Dabei wurde eine kleine Arbeitsgruppe bestimmt, die sich über die künftigen Schwerpunkte der Bienenforschung und Beratung äussern soll. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls abgeklärt werden, inwieweit Dienstleistungen der Sektion Bienen über Drittmittel finanziert werden könnten. Ein Bericht wird im letzten Quartal dieses Jahres erwartet. Was die vom Interpellanten in seiner Begründung aufgeworfene Frage betreffend die Abgeltung der Bestäubungsleistungen der Bienen durch Direktzahlungen anbelangt, so unterstützt der Bund mit produktungebundenen Beiträgen gemäss Artikel 31 b des Landwirtschaftsgesetzes besondere ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. So leistet er unter anderem Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen. Damit fördert er die natürliche Artenvielfalt, was indirekt auch der Imkerei zugute kommt. Eine direkte Förderung der Bienenhaltung mittels Direktzahlungen für besondere ökologische Leistungen ist nicht möglich. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 94.3201 Interpellation Keller Rudolf PTT. Schnurlose Telefone PTT. Téléphones sans fil Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1994 Presseberichten ist zu entnehmen, dass bei derTypenprüfung von schnurlosen Telefongeräten unverhältnismässig viel Zeit verstreicht und die Ascom entschieden bevorzugt wird. So soll eine Geräteprüfung eines Ascom-Fabrikates rund vier Monate dauern, während für Konkurrenzfabrikate ein Jahr und mehr aufgewendet wird. Ebenso soll die Prüfung selbst unverhältnismässig teuer sein. Meine Fragen an den Bundesrat:

1.

Stimmt es, dass bei der Typenprüfung der schnurlosen Telefongeräte (cordless phone) die Ascom einseitig bevorzugt wird, und warum?

2.

Ist es so, dass seit das Bakom die Prüfungen vornimmt, die obligate Dienstleistung sich zeitlich wie finanziell verschlechtert hat?

3.

Ist die Typenprüfung gar nur zum Schütze eines Grossunternehmens eingeführt worden? Hat die Konkurrenz darunter zu leiden?

4.

Könnte nicht grundsätzlich auf eine Typenprüfung für solche Geräte verzichtet werden? Was für Gründe sprechen dafür und welche dagegen? Texfe de l'interpellation du 7 juin 1994 D'après des informations rapportées par la presse, il s'écoulerait beaucoup trop de temps lors de l'agrément des modèles de téléphones sans cordon et la société Ascom serait très nettement favorisée. Ainsi, l'agrément d'un appareil fabriqué par Ascom ne prendrait que quatre mois, alors que pour les téléphones produits par les concurrents, le délai serait d'un an, voire plus. En outre, cette procédure serait très chère. A ce sujet, je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:

1.

Est-il vrai que lors de l'agrément des téléphones sans cordon (cordless phone) Ascom a bénéficié d'un traitement de faveur et si oui, pourquoi?

2.

Est-il vrai que depuis que l'Office fédéral de la communication agrée les appareils, cette procédure - qui est obligatoire est de plus en plus longue et coûte de plus en plus cher?

3.

L'agrément de ces appareils n'a-t-il été introduit que pour favoriser une grande entreprise? Faut-il que la concurrence pâtisse de cet état de choses?

4.

Pourquoi ne pas renoncer à agréer de tels appareils? Qu'est-ce qui plaide en faveur d'une telle mesure, qu'est-ce qui s'y oppose? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Stalder, Steffen (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1994 Mit der Einführung des Fernmeldegesetzes (FMG) im Jahre 1991 wurde der Markt für Teilnehmeranlagen liberalisiert. Gemäss der vom Parlament beschlossenen Regelung können alle in- und ausländischen Teilnehmeranlagen, die technisch zugelassen sind, angepriesen und verkauft werden. Das Bakom lässt die Geräte zu, wenn der Gesuchsteller mit einem Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle nachweist, dass die technischen Anforderungen eingehalten sind. Diese sind klar und jedermann zugänglich und auf europäische Vorschriften abgestimmt, sofern solche vorhanden sind.

1.

Es stimmt nicht, dass bei der Zulassung irgendwer bevorzugtwird. Die Prüfstellen ihrerseits sind privat organisiert. Ihre Tätigkeit unterliegt der Handels- und Gewerbefreiheit. Akkreditiert und damit automatisch vom Bakom anerkannt sind heute in der Schweiz die Labors von Siemens-Albis AG, Ascom, Swissphone und PTT. Weiter hat das Bakom ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen mit der deutschen Zulassungsbehörde abgeschlossen, wonach anerkannte - im Abkommen aufgeführte - deutsche Prüfstellen ebenfalls für die Schweiz testen können. Ein vergleichbares Abkommen wurde soeben mit Grossbritannien abgeschlossen, und mit Holland werden Verhandlungen aufgenommen. Jeder Hersteller oder Importeur hat die Wahl, welcher anerkannten Prüfstelle er sein Gerät zur Prüfung einreichen will. Die Prüfstellen ihrerseits sind frei, zu entscheiden, wie sie ihren Aufgaben nachkommen wollen.

2.

Es stimmt nicht, dass sich die Dienstleistung im Zulassungsverfahren verschlechtert hat. Im Gegenteil, die Prüfkapazität wurde durch die Anerkennung privater Labors stark erhöht und die Transparenz verbessert. Das Bakom nimmt zudem keine Prüfungen vor. Die Prüflabors legen die Preise für ihre Dienstleistungen selber fest, die Kosten ergeben sich also aus dem freien Markt. Das Zulassungsverfahren des Bakom kostet je nach Aufwand zwischen 500 und 15000 Franken. Der Aufwand wiederum hängt von der Art und Komplexität der zuzulassenden Anlage, wesentlich aber auch von der Vollständigkeit und Qualität des Dossiers (Gesuch und Prüfbericht) ab, das vom Gesuchsteller eingereicht wird. Ein vollständiges Gesuch wird im Bakom im Durchschnitt innert drei bis fünf Wochen behandelt und abgeschlossen.

3.

Die Zulassung wurde nicht zum Schutz von wirtschaftlichen Interessen geschaffen. Vielmehr stellt das transparente, einheitliche Verfahren zu gleichen Bedingungen sicher, dass alle Marktteilnehmer über die gleichen Chancen verfügen. Die Konkurrenz leidet nicht darunter, sondern profitiert davon. Den technischen Anforderungen werden, wo immer möglich, internationale Normen zugrunde gelegt. Die Zulassung nützt damit sowohl Konsumenten und Herstellern als auch Netzbetreibern.

4.

Die Anforderungen an Teilnehmeranlagen beziehen sich neben der elektrischen Sicherheit für die Benutzer und den Netzbetreiber auf die elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Netz, Endgerät und weiteren elektronischen Anlagen. Zudem ist die Kommunikationsfähigkeit mit dem Netz wichtig, damit die Verbindungen richtig hergestellt, tarifiert, aufrechterhalten und beendet werden. Telefonapparate müssen weiter sicherstellen, dass sie Sprache in minimaler Qualität übermitteln können. Diese Kriterien sind unerlässlich, um einefunktionierende Telekommunikation sicherzustellen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ruckstuhl Förderung der Bienenzucht Interpellation Ruckstuhl Encouragement de l'apiculture In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3300 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1994 - 08:00 Date Data Seite 1928-1929 Page Pagina Ref. No 20 024 599 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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