94-3301
Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3301
24. März 1995Deutsch16 min
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24. März 1995 N 949 Postulat Haering Binder Enfin, le projet d'assouplissement de naturalisation facilitée pour les jeunes étrangers (message du Conseil fédéral du
Erwägungen
28.
octobre 1992 sur la naturalisation facilitée des jeunes étrangers; FF 1992 VI 495) devrait apporter une nouvelle réglementation et une amélioration de statut en matière de naturalisation en faveur des étrangers qui sont nés en Suisse et qui y ont accompli leur scolarité. Par conséquent, il n'y aurait aucune nécessité d'adopter en leur faveur une réglementation plus libérale en matière d'autorisation d'établissement En guise de conclusion, il faut donc constater qu'au vu des dispositions actuellement en vigueur il existe la possibilité de prolonger, dans des cas fondés, le maintien de l'autorisation d'établissement La motion ne répond, à court terme, à aucune nécessité. Néanmoins, les conditions et la structure de l'autorisation d'établissement seront examinées de façon générale, le cas échéant redéfinies, dans le cadre de la révision prévue de la législation en matière d'étrangers. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 94.3301 Postulat Haering Binder Zivile Friedensförderung und Friedenssicherung Promotion et maintien de la paix. Activités non militaires Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, die persönlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen zugunsten eines verstärkten Engagements der Schweiz für eine weltweite Friedenserhaltung und Friedensförderung deutlich zu intensivieren. Dieses verstärkte Engagement soll insbesondere geschehen:
1.
mit diplomatischen Mitteln und vermehrtem Einsatz von Blaumützen, Militärbeobachtern und anderem unbewaffnetem Militärpersonal;
2.
durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Zivilpersonen für Frühwarnung, Erkundungs- und Berichterstattermissionen, Wahlbeobachtung, Vermittlung, Entwaffnung, Wiedereingliederung von Streitkräften in die Gesellschaft, Wiederaufbau, interkulturelle Versöhnungsarbeit und weitere Massnahmen für ziviles Peace-keeping und Peace-building;
3.
durch die Förderung und den verstärkten Einbezug von Institutionen, die den Bund bei der Erarbeitung entsprechender Konzepte, bei deren besseren innenpolitischen Abstützung und mit Beiträgen zur Ausbildung des notwendigen Personals für internationales ziviles Peace-keeping und Peace-building unterstützen können;
4.
durch ein verstärktes finanzielles Engagement zugunsten der Uno, ihrer Sonderorganisationen, der OSZE, des IKRK, des Katastrophenhilfekorps und weiterer Organisationen, die der Friedensförderung, Friedenserhaltung und humanitären Hilfe dienen. Texte du postulat du 17 juin 1994 Le Conseil fédéral est invité à renforcer l'engagement de la Suisse en faveur de la promotion et du maintien de la paix dans le monde, et ce, en permettant une augmentation des ressources en personnel et en moyens financiers et en effectuant un travail d'information auprès du public. Plus concrètement, il favorisera les mesures suivantes:
1.
interventions diplomatiques et envoi accru de bérets bleus, d'observateurs militaires et d'autres militaires non armés;
2.
envoi de civils qualifiés dans les cas suivants: alerte rapide, missions d'enquête et missions de rapporteurs, surveillance de scrutins électoraux, médiation, désarmement, réintégration des militaires dans la société civile, reconstruction, réconciliation interethnique, autres mesures de maintien et de promotion de la paix par des civils;
3.
soutien et consultation d'institutions pouvant aider la Confédération à élaborer des projets, à les faire mieux accepter du public et àformer du personnel pour des opérations internationales de promotion et de maintien de la paix par des civils;
4. soutien financier accru en faveur de l'ONU, de ses organisations spécialisées, de l'OSCE, du CICR, du Corps suisse d'aide en cas de catastrophe et d'autres organisations oeuvrant pour la promotion et le maintien de la paix et pour l'aide humanitaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Allenspach, Bär, Baumann Ruedi, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Bundi, Caccia, Carobbio, Caspar-Mutter, Chevallaz, de Dardel, David, Diener, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Fasel, von Feiten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Heberlein, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Jori, Keller Anton, Ledergerber, Leemann, Lepori Bonetti, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Loeb François, Maeder, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Nabholz, Ostermann, Pini, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Savary, Schmid Peter, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Spielmann, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Wyss Paul, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger, Zwygart (83) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nachdem die Gegner und Gegnerinnen der Blauhelmvorlage den Einsatz von Blaumützen, Militärbeobachtern und zivilen Massnahmen zur Friedenserhaltung und Friedensförderung nie bestritten haben, ist der Bundesrat innenpolitisch legitimiert, seine diesbezüglichen Aktivitäten deutlich zu verstärken. Nach dem Nein zur Blauhelmvorlage bedarf es dieses verstärkten Engagements zur Vermeidung einer gefährlichen Isolation der Schweiz in der Völkergemeinschaft Nicht nur das militärische, sondern auch das zivile Personal zugunsten der Friedenserhaltung und Friedensförderung muss geeignet und gut ausgebildet sein. Die Schweiz braucht neue Ausbildungsgänge nach dem Modell der österreichischen Initiative für ein «International Civilian Peace-keeping and Peace-building Training Programme» in Stadtschlaining. Im weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz sich im Rahmen des Helsinki-Dokuments 1992 «Herausforderung des Wandels» zur «aktiven Einbeziehung der Öffentlichkeit» verpflichtet hat und zugesagt hat, «vermehrt Gelegenheit zu schaffen, dass Einzelpersonen und nichtstaatliche Organisationen Beiträge zu unserer Arbeit leisten und eine Zusammenarbeit mit ihnen stattfindet» (Verheissung und Probleme des Wandels, Ziff. 42). Abschliessend ist daran zu erinnern, dass das vom Nationalrat am 23. Juni 1988 überwiesene Postulat Pini zur Schaffung eines «Internationalen Friedenskorps» (88.384) bis heute nicht verwirklicht worden ist Es ist nach dem Nein zu den Blauhelmtruppen aktueller denn je. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Januar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 janvier 1995 Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese tra-- 1 of 3 -Postulat Meyer Theo 950 N 24 mars 1995 ditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass u. a die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik Inbegriffen. Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen. Was die von der Uno und der OSZE durchgeführten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beiträge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die Uno-Mission in der Westsahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der OSZE, logistische Unterstützung und ziviles wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben. Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgeführten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z. B. das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie des IKRK oder der schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie einerfinanziellen Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedensund Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhütung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Postulantin und ist bereit, deren Anliegen näher zu prüfen. Vorderhand gestatten jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen diesbezüglich keine spezifischen weiteren Verpflich-tungen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3506 Postulat Meyer Theo Konzept für internationale Organisationen in Genf Organisations internationales à Genève. Elaboration d'un projet Wortlaut des Postulates vom 1. Dezember 1994 Der Bundesrat wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik, ein Konzept für die Zukunft der internationalen Organisationen in Genf vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
4. soutien financier accru en faveur de l'ONU, de ses organisations spécialisées, de l'OSCE, du CICR, du Corps suisse d'aide en cas de catastrophe et d'autres organisations oeuvrant pour la promotion et le maintien de la paix et pour l'aide humanitaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Allenspach, Bär, Baumann Ruedi, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Bundi, Caccia, Carobbio, Caspar-Mutter, Chevallaz, de Dardel, David, Diener, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Fasel, von Feiten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Heberlein, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Jori, Keller Anton, Ledergerber, Leemann, Lepori Bonetti, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Loeb François, Maeder, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Nabholz, Ostermann, Pini, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Savary, Schmid Peter, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Spielmann, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Wyss Paul, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger, Zwygart (83) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nachdem die Gegner und Gegnerinnen der Blauhelmvorlage den Einsatz von Blaumützen, Militärbeobachtern und zivilen Massnahmen zur Friedenserhaltung und Friedensförderung nie bestritten haben, ist der Bundesrat innenpolitisch legitimiert, seine diesbezüglichen Aktivitäten deutlich zu verstärken. Nach dem Nein zur Blauhelmvorlage bedarf es dieses verstärkten Engagements zur Vermeidung einer gefährlichen Isolation der Schweiz in der Völkergemeinschaft Nicht nur das militärische, sondern auch das zivile Personal zugunsten der Friedenserhaltung und Friedensförderung muss geeignet und gut ausgebildet sein. Die Schweiz braucht neue Ausbildungsgänge nach dem Modell der österreichischen Initiative für ein «International Civilian Peace-keeping and Peace-building Training Programme» in Stadtschlaining. Im weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz sich im Rahmen des Helsinki-Dokuments 1992 «Herausforderung des Wandels» zur «aktiven Einbeziehung der Öffentlichkeit» verpflichtet hat und zugesagt hat, «vermehrt Gelegenheit zu schaffen, dass Einzelpersonen und nichtstaatliche Organisationen Beiträge zu unserer Arbeit leisten und eine Zusammenarbeit mit ihnen stattfindet» (Verheissung und Probleme des Wandels, Ziff. 42). Abschliessend ist daran zu erinnern, dass das vom Nationalrat am 23. Juni 1988 überwiesene Postulat Pini zur Schaffung eines «Internationalen Friedenskorps» (88.384) bis heute nicht verwirklicht worden ist Es ist nach dem Nein zu den Blauhelmtruppen aktueller denn je. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Januar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 janvier 1995 Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese tra-- 1 of 3 -Postulat Meyer Theo 950 N 24 mars 1995 ditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass u. a die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik Inbegriffen. Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen. Was die von der Uno und der OSZE durchgeführten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beiträge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die Uno-Mission in der Westsahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der OSZE, logistische Unterstützung und ziviles wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben. Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgeführten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z. B. das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie des IKRK oder der schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie einerfinanziellen Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedensund Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhütung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Postulantin und ist bereit, deren Anliegen näher zu prüfen. Vorderhand gestatten jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen diesbezüglich keine spezifischen weiteren Verpflich-tungen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3506 Postulat Meyer Theo Konzept für internationale Organisationen in Genf Organisations internationales à Genève. Elaboration d'un projet Wortlaut des Postulates vom 1. Dezember 1994 Der Bundesrat wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik, ein Konzept für die Zukunft der internationalen Organisationen in Genf vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
1. Welche neuen internationalen Organisationen hätten auf die bereits in Genf domizilierten Organisationen einen Synergieeffekt?
2. Welche finanziellen Mittel, in welcher Form und in welchem Zeitraum sind für die Unterbringung der internationalen Organisationen zur Verfügung zu stellen?
3. Wie gedenkt der Bundesrat den immer grösser werdenden Aufwand für diese Organisationen abzuwickeln? a Traditionell über die Fipoi (Fondation des immeubles pour les organisations internationales)? b. Analog der Lösung Palais Wilson, wo der Bund Bauherr ist und die Fipoi erst für die Verwaltung eingesetzt wird? c. Mit anderen Mitteln, z. B. durch Schenkungen mit Heimfallklausel bei Wegzug der entsprechenden Organisation?
4. Falls der Bundesrat der Meinung ist, die Fipoi müsse diese Unterbringungsaufgabe auch weiterhin übernehmen, wie gedenkt er - seiner Kontrollpflicht noch besser nachzukommen? - die Strukturen bei der Fipoi ausgewogener zu gestalten und die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung und zwischen Verwaltung und Fipoi klarer zu regeln? Texte du postulat du 1er décembre 1994 Le Conseil fédéral est prié d'élaborer un projet visant à assurer l'avenir des organisations internationales à Genève, conformément aux objectifs de la politique suisse en matière de relations avec l'extérieur. Il s'agit en particulier d'éclaircir les questions suivantes:
1. Quelles nouvelles organisations internationales auraient un effet de synergie sur celles déjà domiciliées à Genève?
2. Quels moyens financiers, sous quelle forme et pour quelle durée, faut-il engager pour accueillir les organisations internationales?
3. Quelle voie le Conseil fédéral entend-il suivre pour allouer les fonds toujours plus importants que nécessitent ces organisations: a par l'entremise de la Fondation des immeubles pour les organisations internationales (Fipoi) comme jusqu'ici? b. en tant que maître d'ouvrage comme pour le Palais Wilson, la Fipoi n'étant chargée que de la gérance? c. sous d'autres formes, telle la donation avec clause de restitution en cas de départ de l'organisation concernée?
4. Si le Conseil fédéral est d'avis que la Fipoi doit continuer de se charger des tâches d'accueil, comment entend-il - s'acquitter mieux de son devoir de contrôle? - donner à la Fipoi une structure plus équilibrée et régler plus clairement les responsabilités au sein de l'administration ainsi que dans les relations de celle-ci avec la Fipoi?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Haering Binder Zivile Friedensförderung und Friedenssicherung Postulat Haering Binder Promotion et maintien de la paix. Activités non militaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3301 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 949-950 Page Pagina Ref. No 20 025 502 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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