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Entscheid

94-3321

Verwaltungsbehörden 29.09.1994 94.3321

29. September 1994Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Ich glaube, Herr Bundesrat, Sie haben Herrn Onken falsch verstanden. Er hat ja gerade das, was in Italien passiert, als Mahnung in den Raum gestellt.

2.

Es wäre sehr wichtig - ich möchte an die Bemerkung von Herrn Onken anknüpfen -, dass bei den Fragen, die der SRG gestellt wurden und zu denen sie Bericht erstatten wird, auch das Bundesamt für Kultur mitsprechen könnte, um diese Antworten zu beurteilen. Nun kurz zur Begründung dieser Empfehlung: Ich kann alle Ausführungen zum Postulat 94.3173 der WBK und zur Empfehlung Simmen mehr oder weniger als eingehende Begründung der Empfehlung 94.3321 stehenlassen. Was dort gesagt wurde, dient ja als Ausgangspunkt auch für diesen Vorstoss, nämlich für die Empfehlung der WBK -- 1 of 3 -SSR. Mandat culturel 972 E 29seDtembre 1994 Es sind drei Punkte, die wir empfohlen haben. Zu Buchstabe a haben Sie, Herr Bundesrat Ogi, vorher schon Ausführungen gemacht Ich erlaube mir aber, diesen Punkt trotzdem noch einmal kurz zusammenzufassen. Zu Buchstabe a: Wenn die SRG zusätzliche Gebühren fordert, so sind diese vorab im Sinne des Leistungsauftrages und zu seiner Sicherung zu verwenden. Die Aufsichtsbehörde sollte deshalb vor dem Gebührenentscheid eine Offerte der SRG einholen, was für Massnahmen sie vorzukehren gedenkt, um mit den erhöhten Gebühren den Leistungsauftrag zu erfüllen. Diese Massnahmen sollten zusammen mit der Gebührenerhöhung der SRG als Auflagen und Bedingungen verfügt werden. Nun haben Sie bereits gesagt, das sei nicht so einfach. Aber wir wollten dies hier in der Empfehlung festhalten. Zu Buchstabe b: Der Aufruf der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993 über die Gefahren eines quantitativen Programmangebotes für die Berücksichtigung der Vielfalt von Minderheiten und von kulturellen Anliegen in Radio und Fernsehen schafft eine neue Situation. Sie erfordert ein Handeln der Aufsichtsbehörde. Der Bundesrat soll deshalb in einem förmlichen Aufsichtsverfahren die Art und Weise der Erfüllung des Leistungsauftrags durch die SRG abklären lassen. Zu Buchstabe c: Die SRG hat im Jahre 1993 eine Reserve von mehr als 80 Millionen Franken gebildet Zur Äufnung dieses Betrages musste z. B. auch Radio DRS 2 mit Abstrichen zwischen 3,6 und 5,5 Millionen Franken beitragen. Diese Abstriche führten jedoch zu einem massiven Abbau der kulturellen Programme. Es ist heute hier erwähnt worden. Andererseits wurden aus den Reserven 30 Millionen Franken, beziehungsweise ein höherer Betrag, dem vierten Fernsehkanal S Plus zugewiesen. Der Bundesrat hat der SRG bei der letzten Gebührenerhöhung die Zuwendung von Werbegeldern des Fernsehens an das Radio untersagt, angeblich um eine unerwünschte Quersubventionierung aufzuheben. Allerdings hatte diese Überweisung von Fernsehmitteln den Verzicht von Radio DRS auf Radiowerbung abgegolten. Der Bundesrat soll abklären, ob durch die Kürzungen bei den SRG-Radiosendern und den Ausbau der vierten Fernsehkette nun nicht eine sachfremde Quersubventionierung in umgekehrter Richtung stattfindet Das ist die kurze Begründung zu den drei Punkten der Empfehlung. Onken Thomas (S, TG): Einen Satz noch: Das Parlament muss darauf bestehen, dass seine Vorstösse in ihrem Wortlaut ernst genommen und umgesetzt werden. Wenn der Bundesrat unseren Vorstoss nicht annehmen will, soll er es sagen. Aber die Interpretation «Wir nehmen ihn entgegen im Sinne von....»und Relativierungen wie «aber das nicht....»usw., das geht meines Erachtens nicht an. Sie haben hier eine Empfehlung, Herr Bundesrat, die in ihrem Wortlaut wohl bedacht ist, und sie sollte so, wie sie formuliert ist - auch in Litera a -, entgegengenommen werden. Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte festhalten, dass es eine Empfehlung ist Deshalb habe ich mir gestattet, aufgrund der Wortbedeutung gemäss Duden etwas beizufügen, damit die Erwartungen von Herrn Onken nicht allzu hoch sind; dies, nachdem er schon die Einfache Anfrage Piller erwähnt hat Hätten Sie ein Postulat eingereicht, dann hätte ich ja oder nein gesagt Ich nehme Ihre Ausführungen zur Kenntnis, aber das nächste Mal ist es dann vielleicht ein Postulat und keine Empfehlung. Überwiesen - Transmis Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Empfehlung WBK-SR Sicherung des Leistungsauftrages der SRG Recommandation Csec-CE Mandat de prestations de la SSR. Garantie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3321 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1994 - 08:00 Date Data Seite 971-972 Page Pagina Ref. No 20 024 749 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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