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Entscheid

94-3344

Verwaltungsbehörden 03.10.1994 94.3344

3. Oktober 1994Deutsch105 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Verschärfung des Drogenproblems in der Stadt Zürich bzw. in den Gebieten um den Letten war eindeutig absehbar. Wie kommt es, dass ernsthafte Gespräche zwischen Bundesrat und Zürcher Behörden erst stattfanden, als sich die Krise voll entwickelt hatte? Wurde der Bundesrat nicht bereits durch Interventionen im Parlament (z. B. Interpellation Weber Monika, die am 8. Oktober 1992 behandelt wurde) und durch die Presse auf dieses Problem aufmerksam gemacht? Sind entweder die Zürcher Behörden nicht in der Lage, ihre Wünsche an den Bund brieflich vorzutragen, oder nimmt der Bundesrat solche Briefe nicht zur Kenntnis? Ist der föderalistische Dialog derart zusammengebrochen, dass es auf dem Höhepunkt einer Krise erst nötig ist, einen Forderungskatalog durchzugehen, nicht um zu entscheiden, sondern um erst abzuklären, ob man wirklich vom Gleichen spricht?

2.

Die Drogenszene am Letten wurde von Bundesräten inspiziert Insbesondere Frau Bundesrätin Dreifuss gab ihrer Betroffenheit über das Gesehene Ausdruck. Danach geschah aber monatelang wieder nichts. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass derartige Besuche und Stellungnahmen in der Öffentlichkeit bei der Bevölkerung den Eindruck erwecken, das Problem sei von der Landesregierung erkannt, die nun handeln werde? Versteht der Bundesrat die Enttäuschung der Bevölkerung, wenn dann monatelang nichts geschieht? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass wenigstens jetzt unverzüglich gehandelt werden muss?

3.

Der Bundesrat hat über Jahre hinweg eine staatliche Heroinabgabe abgelehnt, sie aber dann als wissenschaftlichen Versuch zugelassen. Die bewilligten Versuche sind von der Zahl der Probanden her sicher geeignet, Fragen der gesundheitlichen Betreuung, der sozialen Integration oder des Überganges zur Abstinenz zu untersuchen. Dagegen sind bei einer derartig kleinen Zahl von Probanden kaum Auswirkungen auf die Marktverhältnisse oder die Beschaffungskriminalität zu erwarten bzw. zu untersuchen. Nun soll die Zahl der Teilnehmer an Heroinprogrammen wesentlich erhöht werden. Werden bei der wissenschaftlichen Begleitung nun auch andere Fragen gestellt? De facto handelt es sich nicht um einen Versuch aus wissenschaftlichem Interesse, sondern um eine Notmassnahme zur Lösung des Drogenproblems am Letten. Diese ist sachlich gerechtfertigt, aber es stellt sich die Frage, ob es nicht rechtlich sauberer wäre, die Ausweitung der Heroinprogramme durch eine Revision des BetmG abzustützen. Gedenkt der Bundesrat eine solche Vorlage einzubringen?

4.

Die Projektorganisation wird verschiedene Massnahmen planen und umsetzen. Kann der Bundesrat einen Zeitplan über die geplanten Massnahmen vorlegen, nachdem nun nicht nur bei uns, sondern in weiten Kreisen Konsens darüber herrscht, dass nicht nur eine einzige Massnahme nötig ist, sondern ein ganzes Paket geschnürt werden muss (in den Bereichen Prävention, Therapie, Betreuung der Abhängigen u. a durch ärztlich kontrollierte Abgabe von Drogen -, Schutz der Bevölkerung, klares Vorgehen gegen die Kriminalität)? Texte de l'interpellation du 20 septembre 1994 La délégation du Conseil fédéral chargée des questions liées à la drogue a reçu les délégations des autorités du canton et de la Ville de Zurich. La presse et l'opinion publique en ont été informés comme il se doit II est ressorti de la conférence de presse que les participants se sont entendus sur les notions et ont mis en place un groupe de coordination. Cette séance laisse plus de questions en supens qu'elle n'en résout Nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes.

1.

Il était parfaitement prévisible que le problème de la drogue se détériorerait dans la ville de Zurich, et plus particulièrement aux alentours du Letten. Comment se fait-il que le Conseil fédéral et les autorités zurichoises n'aient entamé des discussions sérieuses qu'au moment où la crise a éclaté? Le Conseil fédéral n'avait-il pas été alerté par des interventions parlementaires (p. ex l'interpellation Weber Monika traitée le 8 octobre 1992) et par la presse? Les autorités zurichoises ne sont-elles pas en mesure d'écrire à la Confédération pour lui faire connaître leurs requêtes, ou bien est-ce que le Conseil fédéral ne prend pas connaissance de ces lettres? Le dialogue dans l'Etat fédéral s'est-il perdu au point qu'en pleine crise, on soit obligé de dresser une liste non pas pour prendre une série de décisions, mais pour s'assurer que l'on parle bien de la même chose?

2.

Certains conseillers fédéraux ont vu le Letten. M™ Dreifuss notamment a exprimé sa préoccupation à la vue de ce spectacle. Même après cela, il ne s'est rien passé pendant des mois. Le Conseil fédéral sait-il que ces déplacements et ces déclarations publiques laissent croire à la population que le gouvernement est conscient du problème et s'apprête à agir? Le Conseil fédéral comprend-il la déception que ressent la population lorsque rien ne se passe des mois durant? Ne pense-t-il pas qu'il faudrait pour le moins agir dès maintenant?

3.

Le Conseil fédéral a rejeté pendant des années l'idée d'une distribution d'héroïne par les autorités, qu'il a ensuite autorisée à titre d'essai scientifique. Ces essais, limités à un petit nombre de toxicomanes, sont certes valables si l'on veut étudier des questions d'assistance médicale, d'intégration sociale ou de suppression de la dépendance. Mais les bénéficiaires sont trop peu nombreux pour que ces mesures aient un quelconque effet sur les conditions du marché de la drogue ou sur la criminalité liée à ce problème. Le nombre des participants aux programmes de distribution d'héroïne doit être augmenté. Se pose-t-on d'autres questions en ce qui concerne l'accompagnement scientifique? En vérité, il s'agit de résoudre le problème criant de la drogue au Letten, et non pas de faire une expérience dans un but scientifique. La mesure est objectivement justifiée, mais ne serait-il pas plus correct de fonder l'extension des programmes de distribution d'héroïne par une révision de la LStup? Le Conseil fédéral prévoit-il de présenter un projet en ce sens?

4.

Le groupe de coordination élaborera et mettra en oeuvre diverses mesures. Le Conseil fédéral pourra-t-il présenter un calendrier des mesures prévues, lorsqu'il sera communément admis, non pas uniquement chez nous, mais à une vaste échelle, qu'il ne suffira pas de prendre une mesure isolée, mais qu'un train de mesures coordonnées sera nécessaire (prévention, mesures thérapeutiques, assistance des toxicomanes - notamment par des distributions contrôlées de stupéfiants faites par des médecins -, protection de la population, politique claire de lutte contre la criminalité)? Mitunterzeichner - Cosignataires: Jagmetti, Huber, Onken, Plattner, Schoch, Schule (6) Weber Monika (U, ZH): Der zweite Teil des Titels ist besonders wichtig: das unverzügliche Handeln. Ich habe zusammen mit meinem Standeskollegen, Herrn Ständeratspräsident Riccardo Jagmetti, die vorliegende Interpellation eingereicht, nachdem im Sommer die Situation in der Szene in Zürich eskaliert hatte. Die Zürcher Bevölkerung -- 1 of 17 -3. Oktober 1994 983 Dringliche Interpellation Weber Monika musste Schiessereien, Messerstechereien und andere bedrohliche Handlungen unter Dealern hinnehmen. Es kam zu Tötungsdelikten und Todesfällen, zwar noch nicht unter der Bevölkerung oder unter den Klein- und Kleinstdealern, aber es waren Menschen, die starben. Nachdem bekanntlich das Gewerbe in diesem Gebiet, im Kreis 5, zum grossen Teil bewaffnet ist, aber auch Fussgänger und wahrscheinlich auch Einkaufende zum Teil Waffen auf sich tragen, ist es wirklich nur eine Frage der Zeit, bis unschuldige Einwohner ernsthaft gefährdet sind. MUSS es, so frage ich die Regierungen von Stadt und Kanton Zürich sowie diejenige des Bundes, wirklich Opfer geben? Denn verantwortlich für Leib und Leben der Bevölkerung ist noch immer der Staat bzw. dessen Regierung. Die Polizei wird im Kreis 5 ausgelacht und gefoppt. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es Dealer gibt, die der Polizei demonstrativ-herausfordernd zuwinken. Im heutigen «Tages-Anzeiger» ist zu lesen, dass die Dealer am Samstag einem Demonstrationszug von etwa 50 Personen, die gegen die Verhältnisse im Quartier demonstrierten, zugeklatscht haben. Es heisst hier: «Bei den über 50 Demonstrantinnen und Demonstranten herrschten nach dem Umzug allerdings Wut- und Ohnmachtgefühle vor.» Man kann sich vorstellen, wie frustriert die Bewohner dieser Gegend sind. Dass die Ordnungshüter - die Polizei - im Kreis 5 von den Delinquenten nur ausgelacht und gefoppt werden und dass Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Schüler, Fussgänger und Anwohner ihres Lebens nicht mehr sicher sein können, ist ein Zeichen von höchster Alarmstufe und lässt den Regierungen, die jetzt konferieren, keine Zeit mehr; es muss unverzüglich gehandelt werden. Da alle drei Regierungen miteinander reden, habe ich meine Interpellation auf dieser Ebene formuliert Ich habe vier ausführliche Fragenblöcke formuliert und möchte, abgekürzt, je eine Fragestellung wiederholen, damit man sich bewusst ist, um welche Fragen es geht

1.

Ist es wirklich so schwierig, miteinander zu reden, also Bund, Kantone und Stadt Zürich? Hat man nach all den Jahren des Zuschauens noch immer keinen Konsens bezüglich der Beurteilung der Lage?

2.

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass sofort gehandelt werden muss?

3.

Welche Massnahmen muss der Bund ergreifen? Ihm stellen sich sicher entscheidende Fragen, auch in bezug auf andere Kantone, die heute - das geben sie zu - davon profitieren, dass Zürich eine Drogenszene hat. Deshalb scheint es mir wichtig, dass wir hier miteinander reden und diskutieren können, dass die anderen Kantone auch offen zugeben, dass sie bis jetzt von der Situation in Zürich profitiert haben.

4.

Wie sieht es für die Finanzierung der Umsetzung eines kurzfristig angelegten Sofortkonzeptes aus? Ich sage ganz offen, dass ich von diesem Rat, vom Ständerat, eine freundeidgenössische Unterstützung erwarte, denn noch immer wird die dramatische Situation am Letten und am Limmatplatz nicht als ein nationales Problem erkannt, das ist aber das Entscheidende. Ich habe schon vor zwei Jahren gesagt, dass in Zürich ein nationales Problem besteht, und ich habe es auch vor einem Jahr deutlich gesagt. Ein solches nationales Problem muss gemeinsam, in einer konzertierten Aktion, gelöst werden, und zwar nicht in einem Jahr, auch nicht in einem halben Jahr, sondern jetzt. Ich fordere deshalb den Bundesrat auf, in den Unterredungen mit Stadt und Kanton Zürich auf ein rasches Handeln hinzuwirken. Es gibt keinen Grund, nicht sofort zu handeln, hingegen braucht es vielleicht ein bisschen Mut Nun werden Sie mir vielleicht entgegenhalten, dass in den letzten Wochen doch einiges geschehen sei. Bund, Kanton und Stadt Zürich hätten sich zu einer Projektorganisation zusammengetan. Das war sicher ein erster Erfolg, das darf man sagen. Es war auch ein gewisser Erfolg, dass man sich darüber einig ist - allgemein, nicht nur zwischen diesen Regierungen -, dass man nicht nur eine einseitige Lösung treffen soll. Man ist sich darüber einig, dass heute ein Multipack geschnürt werden muss, um wirkliche Ergebnisse erzielen zu können. Im Moment aber herrscht eine gewisse Funkstille. Der Bundesrat hat heute getagt, und ich werde hören, was er beschlossen hat. Aber bis zum heutigen Zeitpunkt war eine gewisse Funkstille zu verzeichnen. Es ist unglaublich, mit welcher Ruhe man die ganze Tragik, das Elend und die Bedrohung akzeptiert und hinnimmt. Man könnte meinen, man hätte bis jetzt nicht gehört, dass es in Zürich so ist, wie es ist. Dabei habe ich schon im Sommer 1992 in der Interpellation 92.3127, Drogensituation und Politik des Bundesrates, und letztes Jahr in der Motion 93.3120, Revision des Asylgesetzes, auf die katastrophale Situation hingewiesen. Einige meiner Kollegen haben hier ebenfalls Vorstösse eingereicht, und es wurde verschiedentlich darüber diskutiert. Sie, Frau Bundesrätin Dreifuss, aber auch Herr Bundesrat Koller haben den Letten besucht. Ich behaupte zwar, dass Sie weil Sie das offiziell gemacht haben - eigentlich nur die Hälfte gesehen haben. Ich bin vor einem Jahr in einer Nacht - begleitet von der Kripo, aber ohne Tamtam - in den Kreis 5 gegangen und habe mir die Situation angeschaut. Ich habe dort erlebt, was sich in gewissen Restaurants abspielt, die nur mit Dealern voll besetzt sind, also ohne einen einzigen Drogensüchtigen. Ich kann heute sagen: Als einfacher Fussgänger unter diesen skrupellosen Kriminaltouristen oder überhaupt unter den Dealern aufzutreten ist alles andere als angenehm, und man hat gehörig Angst Es genügt nun nicht mehr, dass man eine Projektorganisation Massnahmen diskutieren lässt; diskutiert wurde meines Erachtens schon genug, aber es wurde nicht gehandelt. Am vergangenen Freitag - das erzähle ich nur, damit man sieht, was in der neusten Zeit passiert ist - wurde nun der Aufgang vom Letten zur Kornhausbrücke verriegelt Damit ist für die Dealer der Weg zwischen der Tramhaltestelle Limmatplatz und der «Szene» abgeschnitten. Dahinter steht irgendeine Absicht, und die will ich auch nicht kritisieren, weil ich für Handeln bin, aber ich möchte auf die Konsequenzen hinweisen: Die Dealer und die «Szene» sind nun überall verstreut anzutreffen, und die Aggressivität hat sich einmal mehr gesteigert. Diese Begebenheit zeigt, dass Massnahmen koordiniert und Schlag auf Schlag zu erfolgen hätten. Man muss das Ganze mit einer einheitlichen Konzeption anpacken. Wenn das nicht passiert, dann haben die Dealer immer wieder die Möglichkeit, sich zu arrangieren und zu organisieren, und die Gefahr für die Bevölkerung wächst noch mehr an, gerade in diesen diffusen Zwischenzeiten. Ich weise im weiteren darauf hin, dass sich das organisierte Verbrechen - das habe ich auch vor zwei Jahren und vor einem Jahr gesagt-im Kreis 5 niedergelassen und eine beachtliche Infrastruktur aufgebaut "hat Wohnungen sind besetzt durch das organisierte Verbrechen, mehr als eine Wohnung; in verschiedenen Restaurants wurden die Belegschaften zugunsten des organisierten Verbrechens ausgewechselt. Es müssen überall immer wieder Schutzgelder gezahlt werden, auch das ist bekannt. Aber wir verabschieden hier Gesetze zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, während es in Zürich wuchert und die Behörden aller Stufen zuschauen. Man kann ohne weiteres behaupten, dass ein Teil der Stadt Zürich vom organisierten Verbrechen beherrscht wird. Man sagt, es sei nicht genügend Polizei da, und an Gefängnisplätzen fehle es auch. Doch da lese ich, dass der Kanton Aargau Gefängnisplätze offeriert, und jedermann weiss, dass durch interkantonale Hilfe sowohl genügend Polizeikräfte wie auch die entsprechenden Gefängnisplätze zur Verfügung stehen könnten. Ich möchte allen Kantonen danken, die ihre Hilfe zur Verfügung stellen. Herr Bundesrat Koller hat vor einigen Wochen, um ein weiteres Beispiel zu nennen, am Fernsehen erklärt, Zürich könne selber Notrecht zur Anwendung bringen. Regierungsrat Moritz Leuenberger präsentierte darauf am Fernsehen ein Gutachten, und er sagte, dass in Zürich nicht von einer Notlage gesprochen werden könne. Damit haben wir wieder eine undurchsichtige Situation, und gehandelt wird auch nicht Wenn wir hundert Pro und Kontra haben, dann schaut man letztlich nur zu und handelt nicht, und ich frage mich allen Ernstes und stelle das hier in den Raum: MUSS es wirklich zu einer Katastrophe kommen?

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Interpellation urgente Weber Monika 984 3 octobre 1994 Ich bitte deshalb den Bundesrat, meine Fragen zu beantworten, und ersuche noch viel mehr darum, dass endlich eingegriffen, durchgegriffen und gehandelt wird und dass der Bundesrat seinen Einfluss geltend macht Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je me contenterai de répondre aux quatre questions posées par Mme Weber Monika dans son interpellation urgente. M. Koller, conseiller fédéral, pourra alors d'une façon plus générale répondre à des questions ciblées, en particulier sur les problèmes de maintien de l'ordre. La première réponse du Conseil fédéral concerne les responsabilités en matière de répression des actes illégaux en rapport avec les stupéfiants ainsi que l'aide aux toxicomanes, qui sont réglées par la loi fédérale sur les stupéfiants (LStup). Selon cette loi, l'exécution relève effectivement de la compétence des cantons. La Confédération, aux termes de l'article 15c de la LStup, assume des fonctions de soutien et de coordination. J'aimerais donc dire très clairement que ce dont il s'agit ici, c'est du soutien que la Confédération peut apporter aux autorités locales et cantonales et de la coordination qu'elle peut apporter avec les autres cantons. Compte tenu de cette répartition des tâches, la Confédération s'impose une certaine réserve face à la situation sur le plan de la drogue à Zurich. Les entretiens que la Délégation du Conseil fédéral pour les questions de drogue a eus le 22 août 1994 avec la délégation de la Ville et du canton de Zurich ont porté principalement sur l'analyse de la situation actuelle à Zurich et la marche à suivre en vue de constituer une organisation commune de projet II faut souligner que ces entretiens ont été les premiers à se tenir dans cette composition. Des entretiens au sujet de la drogue ont déjà eu lieu par le passé entre des représentants de la Ville et du canton de Zurich et certains membres du Conseil fédéral; ils avaient pour objet des questions spécifiques au département Je considère donc que cet entretien du 22 août 1994, de même que la constitution trois mois auparavant de la Délégation du Conseil fédéral pour les questions de drogue, est un pas important dans l'intégration des différents éléments de la politique en matière de drogue, une politique à la fois interdépartementale et qui veut aussi coordonner les instruments des trois niveaux de compétence. Deuxièmement, le Conseil fédéral est lui aussi de l'avis que la situation à Zurich a pris une ampleur qui n'est plus tolérable. C'est pourquoi il s'est déclaré prêt à mettre en place, en collaboration avec les autorités de la Ville et du canton de Zurich, une organisation de projet dont le but est de faire disparaître la scène ouverte de Zurich, d'empêcher l'apparition de nouvelles scènes analogues ainsi que de prendre des mesures visant à réduire les problèmes liés à la drogue à Zurich et dans les cantons avoisinants. Ce matin, le Conseil fédéral a arrêté sa réponse à une lettre de la délégation «Drogue» de Zurich, que nous avons reçue à la mi-septembre. Il se déclare prêt à contribuer, dans les limites de ses compétences, à réduire les problèmes liés à la drogue dans la région de Zurich. Vous avez reçu une copie de cette réponse et vous voyez sur quels points le Conseil fédéral apporte une aide immédiate, sur quels points son aide sera échelonnée dans le temps; enfin vous avez pu voir quelles sont les demandes de Zurich auxquelles il ne peut répondre. Contrairement à ce qu'affirment l'auteur et les cosignataires de l'interpellation urgente-et c'est ma troisième réponse-, j'y attache beaucoup d'importance. L'extension des essais de prescriptions médicales de stupéfiants, que nous avons également décidée ce matin en modifiant l'article 11 de l'ordonnance sur les stupéfiants, ne constitue pas une mesure de fortune pour résoudre les problèmes du Letten. Un plan élargi des essais scientifiques est à l'étude. Le nombre de places supplémentaires qui seront incluses dans les nouveaux essais sera déterminé par des considérations d'ordre scientifique; il est bien sûr souhaitable que cette extension puisse contribuer à ce que la situation se détende pour certaines des personnes actuellement piégées dans la scène du Letten, en leur offrant une alternative, mais ceci n'est pas l'objectif de la décision qui a été prise ce matin. Si l'on veut étendre la prescription médicale de stupéfiants au-delà du cadre de la recherche scientifique, il faudrait, comme le relèvent justement les auteurs de l'interpellation, réviser la LStup. Un groupe d'experts sera constitué ces prochains jours en vue d'examiner cette question et de préparer cette révision. Le Conseil fédéral n'est pas prêt, pour le moment, à autoriser une extension de la remise de stupéfiants sous contrôle médical qui dépasserait le cadre des essais scientifiques. Le nombre de ces essais n'est pas fixé dans l'ordonnance, mais le Conseil fédéral entend très clairement affirmer ici que l'ordre de grandeur ne pourrait pas dépasser 1000 participants à des expériences de distribution d'héroïne. Je tiens à dire que ce matin le Conseil fédéral a aussi décidé une extension de sa participation aux projets thérapeutiques: il est évident que nous devons veiller à la cohérence entre les différentes mesures et à un meilleur équilibre entre une approche de thérapie visant à la sortie de la drogue et une approche qui se limite à l'aide à la survie ou qui s'attaque aux activités illicites, en veillant à une répression adéquate. Quatrième question et quatrième réponse: le Conseil fédéral est lui aussi de l'avis que les problèmes qui se posent actuellement à Zurich ne pourront être résolus que par un ensemble de mesures coordonnées dans les domaines de la répression, du traitement et de la prise en charge, mais aussi de la prévention, laquelle reste la priorité absolue de nos activités. La responsabilité de la définition concrète des mesures concernant Zurich et le Letten, y compris le calendrier des mesures à prendre, incombe à la direction du projet à Zurich. Celle-ci est en train d'établir, en étroite collaboration avec les représentants de la Confédération au sein de l'organisation de projet, un plan détaillé de la marche à suivre. Dans ce sens-là, les compétences sont respectées, mais la volonté de soutien et de coordination de la Confédération est pleinement assumée. Koller Arnold, Bundesrat: Wenn ich die Interpellantin richtig verstehe, so geht die Hauptfrage dahin, warum der Bund in Zürich nicht früher tätig geworden sei. Hier muss ich klar an unsere föderalistische Kompetenzordnung erinnern, vor allem im repressiven Bereich, zu dem ich sprechen möchte: Im ganzen Bereich der Polizei (Strafverfahren, Strafvollzug) liegen Verantwortung und Kompetenz eindeutig bei den Kantonen und nicht beim Bund. Der Bund muss zwar den Kantonen rechtzeitig die geeigneten Instrumente zur Verfügung stellen. Das haben wir gerade auch im repressiven Bereich gemacht Aber nachher ist es Sache der zuständigen Kantone, diese Gesetze anzuwenden. Wir möchten hier nicht in Schuldzuweisungen machen, aber es ist festzustellen, dass diesbezüglich in Zürich leider allzulange ein klarer Handlungswille gefehlt hat Wir sind uns heute aber einig, dass es jetzt nicht mehr um Schuldzuweisungen geht, sondern dass wir den Blick nach vorne richten müssen und dass diese untolerierbaren Verhältnisse in Zürich so rasch als möglich durch eine gemeinsame Aktion-unter Wahrung der verfassungsmässigen und gesetzlichen Zuständigkeiten - zu beseitigen sind. Im übrigen, Frau Weber Monika, kann auch aus meiner Sicht keine Rede davon sein, dass der föderale Dialog irgendwie zum Stillstand gekommen wäre. Natürlich üben wir eine gewisse Zurückhaltung, bevor wir intervenieren. Das verlangt unser föderalistisches Staatsverständnis. Kein Kanton hätte es gern, wenn der Bund intervenieren würde, ohne dass er wirklich angerufen ist Hingegen haben wir gerade in diesem Herbst gezeigt, dass wir sehr rasch zu handeln bereit sind und freundeidgenössische Unterstützung leisten, wenn ein entsprechendes Gesuch eines Kantons vorliegt Ich möchte das anhand einiger weniger Beispiele zeigen: Als mir beispielsweise Herr Regierungsrat Hornberger im Dezember 1991 schrieb und auf die wachsenden Probleme mit Asylbewerbern in der Drogenszene hinwies, war das für mich ein Grund, ihm sofort zu schreiben, dass wir hier zweifellos gewisse völkerrechtliche Schranken, nämlich das Non-refoulement-Gebot, zu beachten hätten, dass wir aber alles tun würden, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Ich habe damals sofort Herrn Professor Trechsel mit einem Gutachten beauftragt, um die zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten ge-- 3 of 17 -3. Oktober 1994 985 Dringliche Interpellation Weber Monika genüber Asylmissbrauch und Kriminaltourismus zu eruieren. Ich habe dann eine entsprechende Expertenkommission eingesetzt, und - Sie wissen es - das Resultat dieser Arbeiten ist das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, das jetzt leider durch das Referendum verzögert ist, hoffentlich aber die Abstimmung im Dezember 1994 erfolgreich bestehen wird, so dass es so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden kann. Auch als mich Herr Stadtpräsident Estermann im November letzten Jahres zu einem Augenschein in Zürich eingeladen hat, habe ich dem raschestmöglich Folge gegeben. Diesen Augenschein habe ich dazu genutzt, um mit allen kantonal zuständigen Behörden die nötigen Gespräche zu führen. Auch als aus Zürich der Hilferuf wegen fehlender Haftplätze kam, hat sich der Bund ausserordentlich grosszügig gezeigt. Trotz der bedenklichen Finanzlage des Bundes haben wir uns bereit erklärt, das interkantonale Ausschaffungszentrum, das in Zürich errichtet werden soll, voll zu finanzieren, gegen alle Gebräuche, die sonst auf dem Gebiete des Gefängniswesens gelten. Dies geschah, weil wir eingesehen haben, dass das erwähnte Bundesgesetz nicht rechtzeitig umgesetzt werden könnte, wenn der Bund keine ausserordentliche Leistung erbringt - übrigens nicht nur für Zürich, sondern anerkanntermassen auch für die anderen Kantone. Im Bereich der Strafvollzugsprobleme waren wir Zürich auch in anderer Hinsicht behilflich: einmal durch die Subventionierung des Neubaus der Strafanstalt Regensdorf, dann auch durch die Subventionierung mehrerer Bezirksgefängnisse. Wir haben zudem entsprechenden Gesuchen von Zürich, beispielsweise die Halbgefangenschaft von heute 6 Monaten auf

12.

Monate auszudehnen, sofort zugestimmt. Wir haben auch im Bereich Modellversuche entsprechende finanzielle Beiträge geleistet Wir haben wirklich alles Mögliche getan, um Zürich in seiner schwierigen Lage zu helfen. Von einem Zusammenbruch des föderalistischen Dialogs kann angesichts dieser Tatbeweise wirklich nicht die Rede sein. Aber es braucht einen entsprechenden Handlungswillen der zuständigen Zürcher Behörden. So bedenklich die Exzesse im August - und im ganzen Sommer dieses Jahres - waren, hatten sie doch eine positive Wirkung: Zwar besteht zwischen den zuständigen Behörden in bezug auf die Lösung der Drogenprobleme sicher noch keine Unité de doctrine, aber es ziehen jetzt wirklich alle am gleichen Strick. Das haben wir mit den Beschlüssen, die wir heute gefasst haben, wirklich ganz klargemacht. Ich bin sehr froh darüber, dass beispielsweise auch die Exekutivbehörden in Zürich klar sagen, sie brauchten dieses Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, wenn sie in Zürich wieder rechtsstaatliche Verhältnisse herstellen wollten. Weber Monika (U, ZH): Die Fragen wurden durch Frau Dreifuss und durch Herrn Koller beantwortet, und ich denke, dass sie befriedigend beantwortet wurden, selbst wenn mich die Situation nach wie vor nicht befriedigt. Zu Punkt 3 möchte ich sagen, dass mich der heute vom Bundesrat gefällte Beschluss, die ärztlich kontrollierte Abgabe weiterhin auf wissenschaftliche Versuche zu beschränken, nicht ganz befriedigt, weil ich meine, dass man sie ausweiten sollte. Darüber möchte ich aber keine Diskussion führen, weil es mir mehr darum ging, die Frage des Handlungsbedarfs in den Raum zu stellen. Ich bin froh, dass Herr Bundesrat Koller gesagt hat, wir zögen jetzt am gleichen Strick. Das ist ein positiver Schritt. Wir hätten aber - und der Meinung bin ich nach wie vor- schon vor zwei, drei Jahren am gleichen Strick ziehen sollen. Wir wollen aber keine Schuldzuweisungen mehr machen. Wir sind froh, wenn wir jetzt in die gleiche Richtung gehen. Aber ich möchte klar sagen: Wenn ich höre, was alles gemacht wurde, muss dabei aber auch festgehalten werden, dass alles mit einer unglaublichen Ruhe gemacht wurde. Was ich mir wünsche, ist, dass die Behörden ein bisschen mehr Nerv dafür entwickelten, was in diesem Quartier geschieht In dem Punkt bin ich mit der Antwort der beiden Bundesräte nicht zufrieden. Ich denke, es bleibt dabei: Man muss überzeugt davon sein, dass rasch zu handeln ist, weil die Bevölkerung etwas erwartet Ich weiss, dass die Sache komplex ist, aber die Sache ist schon lange komplex, und es sind genügend Lösungsvorschläge da, um nun Zug um Zug zu handeln. In diesem Sinne erkläre ich mich teilweise befriedigt, und ich möchte Diskussion beantragen, weil ich weiss, dass verschiedene meiner Kolleginnen und Kollegen noch das Wort ergreifen möchten. Präsident: Frau Weber erklärt sich teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden. Onken Thomas (S, TG): Der Präsident hat mir in meiner Eigenschaft als Leiter der Subkommission Drogenpolitik der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) das Wort erteilt. Die SGK hat diese Subkommission eingesetzt mit dem Auftrag, einerseits eine vertiefte Analyse vorzunehmen und dieses Problem ernsthaft und intensiv zu bearbeiten, andererseits aber auch, um rascher reagieren zu können, um noch handlungsfähiger zu werden. Gerade in der Eigenschaft als Leiter dieser Subkommission möchte ich in unserer Diskussion den Ton anschlagen, der einzig der zugespitzten und zutiefst beunruhigenden Situation angemessen ist, nämlich den Ton der Besonnenheit und des Masses, aber auch der Entschlossenheit zum verantwortlichen Handeln. Ich bin zuversichtlich, dass unsere ständerätliche Aussprache auf dieser Grundlage verläuft Die schrillen Anklagen und Schuldzuweisungen, von denen auch Sie, Herr Bundesrat Koller, soeben gesprochen haben, überlassen wir mit Bedauern der grossen Kammer, im Wissen, dass sie auch dort besser unterblieben. Nicht dass in der Drogenpolitik keine Fehler gemacht worden wären, keine Versäumnisse zu beklagen sind. Es gibt ihrer in der Tat zahlreiche, und jeder sieht sie aus seiner Optik irgendwo anders. Die Unterlassungen haben die politisch Verantwortlichen aller Stufen, also auch uns, in den Misskredit der Unfähigkeit gebracht Sie haben unserer Glaubwürdigkeit und der staatlichen Autorität geschadet. Bloss: Die Suche nach den Schuldigen und das gegenseitige Vorwürfemachen bringen uns einer Linderung, einer Verbesserung der akuten Situation kein Jota näher. Von einer eigentlichen Lösung will ich schon gar nicht sprechen. Wir sind an einem Punkt angelangt, wo endlich die Parteipolitik in ihrer vordergründigsten und zweifelhaftesten Spielart zurückzutreten hat. Die Not der Süchtigen und die Verzweiflung der Bevölkerung sind derart bedrückend, dass es die Redlichkeit und das Verantwortungsgefühl verbieten, aus politischem Kalkül Emotionen zu schüren, wie das immer noch geschieht, und aus all dem Elend allenfalls noch billiges Kapital zu schlagen. Gefordert ist vielmehr, was man in der Bundesrepublik Deutschland vielleicht etwas dramatisch, aber nicht ganz unzutreffend den «Schulterschluss der Demokraten» nennt, nämlich das Zusammenrücken aller Kräfte guten Willens, ungeachtet föderalistischer Prinzipien und Zuständigkeiten, um einer Herausforderung zu begegnen, die das Vermögen einer einzelnen verantwortlichen Ebene oder einer einzelnen politischen Kraft bei weitem übersteigt Nur gemeinsame Anstrengung, nur gemeinsames Handeln, abgestützt auf einen die Kräfte sammelnden, mehrheitsfähigen Aktionsplan, vermögen etwas zu bewegen und Hilfe zu bringen. Für Extreme ist darin kein Platz. Der dritte Weg ist zwar noch nicht verbindlich ausgestaltet, doch - soviel scheint schon heute gewiss zu sein - das Heil wird weder in einer schrankenlosen Liberalisierung noch in einer rigorosen Repressionspolitik liegen. Das Machbare kann vielmehr nur eine intelligente, vernünftige Mischung verschiedener Ansätze aus Prävention, Therapie, sozialer Integration und aktiver Bekämpfung sein. Der Kanton und die Stadt Basel haben uns dazu Anschauungsmaterial, Praxiserfahrung und Perspektiven geliefert, auch in ihrem Vorgehen mit der Institution der «runden Tische», die ein Klima des Verständnisses und des Vertrauens aufgebaut haben. Das ist die unerlässliche Grundlage allen konstruktiven Handelns, gerade in einem so zerfahrenen und anfälligen Gebiet, wie die Drogenpolitik eines ist Kollege Plattner wird uns aus eigener Erfahrung dazu wohl noch etwas sagen.

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Interpellation urgente Weber Monika 986 3 octobre 1994 Das Beispiel Basel beweist aber auch, dass nur Gemeinsamkeit zum Ziel führt. Dieser gemeinsame Wille zum Handeln fehlte lange Zeit. Er fehlte vorab, das muss ich Frau Kollegin Weber doch sagen, in der Stadt und im Kanton Zürich. Dort hätte schon vor Jahren, viel früher also, zu einer grösseren Geschlossenheit gefunden werden müssen, sowohl im städtischen Bereich, wo sich die politische Behörde nicht einig war, als auch im Verhältnis zwischen der Stadt und dem Kanton. Dieser Wille fehlte aber, bei aller Würdigung der föderalistischen Kompetenzordnung, lange Zeit auch auf der Ebene des Bundes. Ich erinnere nur daran, wieviel politischen Druck es gebraucht hat, um den Bundesrat von seiner Koordinationsund Führungsaufgabe auf diesem Gebiet zu überzeugen; Stichwort Motion Bühler Robert (90.411, Koordinierte Drogenpolitik). Es gibt auch jetzt noch Schwachstellen, die eliminiert, und Lücken, die gefüllt werden müssen. Die Drogendelegation, die der Bundesrat geschaffen hat, und die Projektorganisation Bund, Kanton und Stadt Zürich sind späte, aber gute und unterstützenswerte Ansätze, von denen wir hoffen, dass sie zum Tragen kommen. Doch diese Achse Bern-Zürich genügt nicht Wer das Drogenelend der Stadt Zürich als ein nationales Problem begreift, muss alle Partner in die Verantwortung einbinden, auch die immer noch scheinbar unbeteiligten und unbetroffenen Kantone und Gemeinden. Es gibt immer noch zu viele, die so tun, als ob sie der Letten nichts anginge, die halbherzig oder gar ein wenig schadenfroh abseits stehen und ihre eigenen heimgeholten Drogenkranken mehr oder minder tatenlos wieder und wieder nach Zürich ziehen lassen. Diese Haltung muss sich noch stark ändern. Um das Bewusstsein dafür zu schaffen, das Bewusstsein für die Mitverantwortung und das Mittragen einer gemeinsamen Strategie, hat der Bundesrat ganz entschiedene Impulse zu geben. Er muss die Verantwortlichen um sich sammeln und sie aus der Not heraus und in freundeidgenössischer Solidarität auf eine einheitliche Vorgehensweise einschwören. Ich glaube, dazu ist eine Initiative nötig; mit dem reinen «soutien» oder mit der blossen Koordination ist es nicht getan. Koordination und Führung liegen ohnehin schon nahe beieinander, doch in der Richtungsweisung muss der Bundesrat, muss der Bund noch aktiver werden. Wenn nicht wirklich jeder seinen Part übernimmt und seine Aufgabe erfüllt, wird sich die offene Szene in Zürich nicht wesentlich verkleinern, geschweige denn dauerhaft auflösen lassen. Wer diese Auflösung ultimativ fordert, von einem Tag auf den anderen sozusagen, wird sich zunächst einmal fragen lassen müssen, wie es denn in seinem Kanton um die Auffangstrukturen bestellt ist, ob etwa eine dezentrale Drogenabgabe möglich ist, ob Betreuungseinrichtungen und ein soziales Netz bestehen, das die Drogenkranken wirklich tragen, ihnen Rückhalt geben kann. Denn für viele dieser Hoffnungslosen und Elenden ist der Letten, der Sozialraum Letten sozusagen, noch das letzte Stück menschlicher Bindung und Geborgenheit Ihn einfach zerschlagen zu wollen, ohne einen Ersatz dafür zu haben, geht nicht an. Pfarrer Sieber hat uns mit seiner Motion 93.3370, Selbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige, die im Nationalrat gutgeheissen wurde, einen möglichen Weg aufgezeigt. Es wird hier grosse Anstrengungen brauchen, um Ersatz zu schaffen, um dieses Auffangnetz in allen beteiligten Kantonen zu knüpfen. Ohne die koordinierende und unterstützende Haltung und die Mithilfe des Bundes wird dies kaum gelingen. Eine Sofortlösung, eine «Jetzt-Handeln-Lösung», ist unter dieser Voraussetzung eigentlich nicht möglich. Wir haben ja bei der Platzspitz-Auflösung gesehen und die bittere Lehre gemacht, wohin ein solches Vorgehen führt, wenn es nicht abgesichert und wirklich systematisch geplant und vorbereitet ist Die Subkommission Drogenpolitik hat den Appell an den Bundesrat gerichtet, mit einer Drogenkonferenz nicht zuzuwarten, sondern möglichst bald eine solche Initialzündung zum gemeinsamen Handeln zu geben, denn jeder Tag, den wir im Nebeneinanderher verlieren, das es trotz des Dialogs, der nicht abgebrochen ist, immer noch gibt, ist ein Tag zuviel. Frau Weber wird fragen: Dauert das nicht alles viel zu lange? Sie fordert ein sofortiges Handeln. Ich verstehe diese Beunruhigung und auch ihre Ungeduld. Aber dieses Handeln muss auf alle Fälle vorbereitet, geplant, in sich kohärent sein. Ich bin der Meinung, dass die jetzt schon bestehenden Handlungsspielräume besser ausgereizt und dezidierter genutzt werden müssen. Da liegt überall, auf allen Stufen, mehr Konsequenz drin. Wer höheren Orts mehr Durchschlagskraft fordert, der beweise mit den bereits bestehenden Möglichkeiten seine eigene, indem er konsequent an die Grenzen geht. Der Bundesrat hat heute mit einigen Entscheiden, für die ich dankbar bin, einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet Kurzfristig müssen wir mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen zu Rande kommen. Notrecht zu fordern, mit dem wir wahrscheinlich schon im Parlament scheitern, wo doch ohnehin mit den dringlichen Massnahmen im Ausländerrecht die entsprechenden Instrumente demnächst vorliegen werden, oder Gesetzesänderungen zu verlangen, so nötig sie sind (ich denke an Artikel 8 Betäubungsmittelgesetz), das bringt kurzfristig keine Linderung, das schafft kurzfristig keine Hilfe. Nur das Zusammenrücken und die bessere Ausschöpfung der bestehenden Spielräume und Energien sind der erfolgversprechende Weg. Ich fasse in fünf Punkten zusammen:

1.

Der Zürcher Letten ist ein nationales Problem; wirtragen dafür alle gemeinsam Verantwortung, und niemand kann sich von dieser Verantwortung ausschliessen.

2.

Es braucht eine gemeinschaftliche Anstrengung im Rahmen eines national abgestimmten Aktionsplanes. 26 verschiedene kantonale Drogenpolitiken taugen dafür nicht

3.

Der Bund hat eine Führungs- und Koordinationsaufgabe wahrzunehmen. Nur von ihm können die übergreifenden Impulse ausgehen. Und, wie gesagt: Die Position des «soutien», der blossen Unterstützung, genügt nicht.

4.

Wir müssen nach Möglichkeit überall die parteipolitischen Hitzköpfe in die Schranken weisen und vermehrt erfahrene Pragmatiker an den Lösungen beteiligen.

5.

Wir sollten uns nicht vorab um neue rechtliche Grundlagen streiten - die brauchen Zeit -, sondern kurzfristig die bestehenden konsequenter und bis an die Grenzen des Möglichen nutzen. Seiler Bernhard (V, SH): Im Brief der Zürcher Regierung an den Bundesrat wird unter den kurzfristigen Massnahmen gegenüber Drogenabhängigen unter anderem verlangt, dass sich auch die umliegenden Kantone beteiligen und bei der Lösung mitmachen. Auch Kollegin Monika Weber hat heute an die Nachbarkantone appelliert, dass sie zu einer Lösung bereit sein sollten, weil in Zürich nicht nur Zürcher zu betreuen seien, sondern auch Leute aus anderen Kantonen. Die Stadt Schaffhausen ist spätestens in ein, zwei Monaten bereit, ihre Drogenabhängigen aus Zürich zurückzunehmen und für diese selbst zu sorgen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen haben nämlich am 26. September 1994 einem vom Stadtrat ausgearbeiteten Drogenkonzept zugestimmt Damit ist Schaffhausen die bisher einzige Schweizer Stadt, die einer Tagesstruktur mit Injektionsraum zugestimmt hat. Die Abstimmung ist knapp positiv ausgegangen; aber man hat im Vorfeld immer gesagt, das habe keine Chance. Die Schaffhauser haben dem Konzept zugestimmt und dafür einen Kredit von nicht ganz 400 000 Franken für die beiden ersten Jahre bewilligt Damit kann nun der Versuch der vom Bundesrat bereits bewilligt ist - für 25 Schwerstabhängige offiziell Drogen abzugeben, gestartet werden. Ursprünglich war in Schaffhausen vorgesehen, dass man Morphin abgäbe. In der Zwischenzeit hat man die Meinung geändert; es wird wahrscheinlich auch Heroin abgegeben werden. Sie haben gehört: Morphin kann bei den Drogenabhängigen gewisse Schwierigkeiten verursachen. Aber man weiss auch, dass die Drogenabhängigen kein Morphin wollen. Sie, d. h. diejenigen, die für einen solchen Versuch überhaupt in Frage kommen, wollen Heroin. Ich selber bin der Meinung, dass dieser Modellversuch in der Grössenordnung gemacht werden sollte, wie er vorgesehen war. Es waren bisher 250 Plätze vorgesehen; es sind noch lange nicht alle besetzt Aber diese Grössenordnung galt als Modellversuch, der von Wissenschaftlern begleitet und der -- 5 of 17 -3. Oktober 1994 987 Dringliche Interpellation Weber Monika am Ende auch ausgewertet werden sollte. Ich habe Mühe damit, dass der Bundesrat heute beschlossen hat, diesen Modellversuch von 250 auf 700, 800, 900 oder gar 1000 Drogenabhängige auszuweiten. Ich zweifle, ob man einen solch grossen Haufen - es ist kein Modellversuch mehr, sondern ein Massenversuch - überhaupt ordentlich begleiten kann und ob tatsächlich noch seriöse Resultate herauskommen. Mir ist klar, dass man mit dieser Ausdehnung von 250 auf, sagen wir einmal, 1000 Personen, die in diesen Versuch einbezogen werden sollten, den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist. Ich befürchte, dass damit eine erste Türe zu einer freien Drogenabgabe durch die Behörden aufgemacht worden ist. Das passt mir entschieden nicht. Wir haben auch feststellen können, wie einmal mehr die Meinungen-vielleicht im Bundesrat, aber auch beim Bundesamt für Gesundheitswesen - innerhalb kurzer Zeit geändert werden. Noch Mitte August konnte man lesen, dass der Bundesrat die Heroinabgabe erst dann ausweiten wolle, wenn die laufenden Modellversuche ausgewertet seien. Nun haben wir gesehen, dass kaum ein halbes Jahr nach Versuchsbeginn bereits eine Ausweitung stattgefunden hat. Das passt mir eigentlich nicht. Ich meine auch, dass der Versuch mit Heroin zuerst einmal abgeschlossen werden sollte - was der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hatte - und erst dann neue, zusätzliche Schritte unternommen werden dürften. Eine Liberalisierung der Drogenpolitik löst das Problem überhaupt nicht. Dass das Gegenteil der Fall ist, hat Schweden bewiesen. Eine Lockerung liess dort nicht nur die Anzahl der «Drögeler» rasch ansteigen, vor allem stiegen sehr viele junge Leute ein, und interessanterweise gingen auch die von Drogenkonsumenten begangenen Verbrechen während dieser Zeit nicht zurück. Das war in den siebziger Jahren. Anfang der achtziger Jahre hat man in Schweden dann geschaltet. Ein schwedischer Drogenfachmann, der die Sache sicher à fond kennt, Johan Danielsson, hat zu dieser Liberalisierung gesagt, man müsse es möglichst schwierig und gefährlich machen, Drogen zu nehmen. Das ist seine Meinung und heute auch die allgemeine Meinung in Schweden. Deshalb haben die Schweden 1979 ihre Gesetzgebung verschärft - nach ihren negativen Erfahrungen mit der Liberalisierung -, und heute streben sie als Ziel sogar eine drogenfreie Gesellschaft an. Das ist ein sehr hoch gestecktes Ziel; interessant ist, dass heute in Schweden alle Parteien dieses Ziel befürworten und unterstützen. Ich betone: alle Parteien, weil Kollege Onken gesagt hat, bei uns werde man die Parteien nicht zu einer einheitlichen Meinung bringen. Er hat die SVP erwähnt. Wir wissen aber, dass die anderen drei Bundesratsparteien auch nicht gleicher Meinung sind, dass auch dort keine klare Linie vorhanden ist. Aber Schweden hat eine härtere Linie, und damit konnten sich alle Parteien einverstanden erklären. Das Resultat in Schweden lässt sich sehen. Das Land hat heute mit der restriktiveren Handhabung und dem Gesetz, das verschärft worden ist, weniger Drogenabhängige. Man hat es fertiggebracht, dass es seit den achtziger Jahren in Schweden weniger Drogenabhängige gibt als noch während der sogenannt freieren Zeit. Diese restriktivere Methode hat also einiges gebracht. Wir müssen uns überlegen, ob wir dieses Modell nicht nur studieren, sondern ausprobieren und nicht nur den Weg des geringeren oder geringsten Widerstandes gehen sollten; ob wir also den Weg einer stärkeren und strengeren Handhabung der Gesetze, die wir bereits haben, gehen sollten. Bekanntlich möchte man auch die sogenannt weichen Drogen freigeben - ich glaube, die SPS möchte gerne so weit gehen. Auch da sagen die Schweden ganz klar, dass der Weg zu harten Drogen immer über weiche Drogen führt. Also wäre es falsch, wenn man weiche Drogen freigeben würde. Einen weiteren Beweis, dass härteres Zupacken und auch eine konsequentere Handhabung der bestehenden Gesetze das Malaise verringern, liefert uns auch die welsche Schweiz. Dort ist das Drogenproblem den Behörden nicht völlig entglitten, wie das im Kanton Zürich oder vor allem in der Stadt Zürich der Fall ist. An der Gesetzgebung kann es also in der Schweiz nicht liegen. In der welschen Schweiz und in der deutschen Schweiz haben wir das gleiche Gesetz Nach meiner Auffassung fehlt aber bisher der politische Wille - man kann sagen, der politische Wille der Behörden, aber auch der politischen Parteien -, dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen. Ich frage mich auch, weshalb wir nicht vermehrt Erfahrungen, die an anderen Orten gemacht werden, prüfen und bei uns umzusetzen versuchen. Ich habe Schweden erwähnt Wir wissen auch, dass die Gesetze bezüglich der Drogenpolitik in Frankreich strenger sind als bei uns und auch entsprechend strenger gehandhabt werden. Wir sollten uns diese Ideen oder diese Zielrichtungen gründlich ansehen und daraus Lehren ziehen. Ich möchte allen, die klare Wege suchen, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen - das ist gar nicht einfach -, eine Weisheit des Konfuzius in Erinnerung rufen. Diese trifft recht gut auf das zu, was wir machen oder in Zukunft machen sollten. Er hat vor zweieinhalbtausend Jahren gesagt: «Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.» Bühler Robert (R, LU): Ich mache drei Bemerkungen, und in den ersten beiden Punkten übe ich auch Kritik. Auch in diesem Rat, glaube ich, ist es notwendig, dass man die Dinge beim Namen nennt. Punkt 1: Wissen Sie noch, dass die GPK vor etwa drei Jahren bei der Behandlung des damaligen Geschäftsberichtes feststellte, dass sich der Bundesrat über Drogenpolitik, über die Drogenproblematik mit keinem Wort äusserte? Das Drogenproblem existierte damals für den Bundesrat einfach nicht. Wir riefen damals den Bundesrat auf - auch durch Vorstösse -, dem Problem in verschiedener Hinsicht mehr Beachtung zu schenken und das Betäubungsmittelgesetz in Revision zu ziehen. Der Bundesrat hat seine Rolle in der Drogenpolitik spät, sehr spät wahrgenommen. Auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes warten wir immer noch. Punkt 2: Es geht zu weit, wenn man den Eindruck erwecken möchte, für das Versagen am Letten sei vor allem der Bundesrat verantwortlich. Zürich hat die offene Szene geduldet. Zürich hat die Repressionsmöglichkeiten kaum wahrgenommen. Zürich kümmerte sich nicht um genügend Gefängniszellen. Zürich - selbstverständlich auch andere Kantone - tat zuwenig für die Therapie. Zürich trägt für seine Laisser-faire-Politik die Hauptverantwortung. Punkt 3: Ich begrüsse den Mittelweg der Drogenpolitik. Ich befürworte die lange Kette von Massnahmen, wie Bekämpfung der Kriminalität, Prévention, Repression, fürsorgerischer Freiheitsentzug, Therapien, Beratungen und Überlebenshilfe. Die Überlebenshilfe sollte aber das letzte Glied aller Massnahmen sein. Ich befürchte, dass der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe eine zu grosse Bedeutung beigemessen wird. Sie darf nach meiner Meinung nur für einen kleinen Teil der Drogenabhängigen, für die Schwerstsüchtigen, Anwendung finden. Die anderen Massnahmen - es sind vorwiegend kantonale Massnahmen, die unverzüglich verstärkt werden müssen -, nämlich Prävention, Therapien, auch Repression, sind für die Bekämpfung der Drogensucht wichtiger als die Heroinabgabe. Die Vorwärtsstrategie in der Drogenbekämpfung gelingt nur, wenn alle Massnahmen ergriffen werden und die Heroinabgabe nur an die Schwerstsüchtigen ermöglicht wird. In diesem Sinne warte ich immer noch auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, denn im Unterschied zu Herrn Onken bin ich der Meinung, dass sich das Parlament bewusst werden muss, in welcher Richtung die Politik bei der Drogenbekämpfung zu gehen hat. Das Betäubungsmittelgesetz muss unbedingt revidiert werden. Plattner Gian-Reto (S, BS): Auch die Stadt Basel und der Kanton Basel-Stadt haben ein Drogenproblem. Basel hat auch Drogenabhängige, laut Aussagen des zuständigen Koordinators für Drogenfragen sind es etwa 2000 bis 2500 drogenabhängige Menschen, also ähnlich viele wie auf dem Zürcher Letten. Nach Schätzung der Polizei machen nur noch etwa dreissig von ihnen regelmässig Drogentourismus nach Zürich. Basel setzt sich also erwiesenermassen mit seinem Dro-- 6 of 17 -Interpellation urgente Weber Monika 988 3 octobre 1994 genproblem und dem der nordwestschweizerischen und der ausländischen Nachbarschaft selber auseinander, statt es durch Repression in die schweizerische Zentralszene auf dem Letten in der Stadt Zürich abzudrängen, wie dies andere Kantone leider tun. Dennoch ist die Lage in Basel im Vergleich zu Zürich relativ entspannt, ohne nennenswerte offene Szene. Darüber und über die Folgerungen, die ich im Einklang mit meiner Regierung daraus ziehe, möchte ich Ihnen kurz berichten. Ich verzichte dabei expressis verbis auf jede parteipolitische Polemik, obwohl ich nach gewissen Voten meiner Vorredner, insbesondere nach jenem von Kollege Seiler Bernhard, dazu meinem Temperament entsprechend durchaus Lust verspüren würde. Wenn man nach den Gründen für die relative Ruhe an der Basler Drogenfront fragt, sind, so denke ich, vor allem die Kleinheit und die Homogenität unseres Stadtkantons zu nennen und der ausgesprochen grosse Wille zur Zusammenarbeit in der Region. Die Regierung der Stadt Basel hat eben keine politischen Kämpfe mit einer Kantonsregierung auszufechten, denn die ist sie selber; und es gibt in Basel keine politischen Parteien nennenswerter Stärke, die versuchen, aus dem Drogenelend politisches Kapital zu schlagen, oder die gar so tun, als sei eine drogenfreie Gesellschaft möglich. Die Auto-Partei ist bei uns sehr, sehr schwach, und die SVP existiert in Basel bloss auf dem Papier. Am sogenannten Drogenstammtisch, den wir nun seit Jahren in der Stadt haben, treffen sich regelmässig Abhängige, Sozialarbeiter, Gewerbler, Anwohner, Polizei, Staatsanwälte und die politischen Behörden, kurz: die Betroffenen aller Ebenen. Aus diesen vielen Gründen ist es in Basel im Jahre 1991 gelungen, dass wir uns über alle Parteiund Interessengrenzen auf drogenpolitische Leitsätze, die von der Regierung formuliert wurden, einigen konnten. Davon profitieren wir heute, im Gegensatz zur Stadt Zürich. Mit diesen Leitsätzen und mit dieser politischen und gesellschaftlichen Einigkeit machen wir in Basel heute unsere Drogenpolitik. Die aufgeklärte und politischer Polemik gegenüber ziemlich immune baselstädtische Bevölkerung hatVertrauen in diese Politik. Sie hat am Tage des Neinsagerfestivals vom 12. Juni,aisinderSchweizderKulturartikel,dieerleichterteEinbürgerung für junge Ausländer und die Blauhelmvorlage alle miteinander untergingen, mit Zweidrittelsmehrheit dem kantonalen Kreditanteil am Opiatabgabeprojekt zugestimmt Diese Abstimmung ging weit über die blosse Gutheissung von Fixerstübli, von Drogenzimmern, Gassenzimmern wie in Schaffhausen hinaus. Mit anderen Worten: Die Bevölkerung trägt die pragmatische, liberale Basler Drogenpolitik ebenso mit wie die Behörden, die Parteien und die Fachleute. Das ist der Grund jeden Erfolges, den man in dieser Politik haben kann. Die Basler Drogenpolitik steht auf diesem Fundament und ist getragen von vier gleichberechtigten Säulen: der Prävention mit grossen Anstrengungen -, der Repression - die von zu vielen in den Vordergrund gestellt wird -, der Überlebenshilfe einer Menschenpflicht und angesichts von Aids auch einer gesundheitspolitischen Pflicht - und schliesslich von der vierten Säule, der Rehabilitation jener, die aus der Szene auszusteigen versuchen. Das Dach dieses Viersäulenhauses wird durch eine starke und sehr rasch wirksame Koordination aller involvierten Behörden, inklusive der Strafverfolgungsbehörden, der Polizei, der Fachwelt und der politischen Behörden auf allen Stufen, gebildet. Dies ist nach Erachten der Basler der Kern der erfolgreichen Drogenpolitik: die Vernetzung und konstruktive Zusammenarbeit aller wichtigen Informations- und Entscheidungsträger. Auf schweizerische Ebene übersetzt würde das heissen, dass alle Kantone und Gemeinden in eine solche strategische und taktische Koordinationsinstanz eingebunden werden müssen. Hier muss das Konzept geboren und getragen und dann rasch und ohne Verzögerung umgesetzt werden. Die Repression gibt es in Basel auch, und sie ist nötig. Aber sie ist in den letzten 20 Jahren gesetzesbedingt am stärksten entwickelt worden und deshalb als einzige auch auf Bundesebene wirklich ausgebildet In sie wird - leider - heute der Löwenanteil aller Mittel investiert. Die anderen Säulen gibt es auf Bundesebene praktisch nicht, und doch sind sie gleich wichtig. Sie werden vom Bund den überforderten Kantonen und Gemeinden überlassen. Sie sind entsprechend schlecht und inkohärent, teilweise sogar gegenläufig, ausgebildet Sie sind in der Schweiz in einem lamentablen Zustand. Die Schweiz hat 26 verschiedene Drogenpolitiken, die widersprüchlich sind, und dieser Föderalismus ist heute ein Anachronismus. Das Fehlen von drei der vier Säulen auf Bundesebene, das Primat der Strafjustiz, ist der eigentliche Grund für das schweizerische drogenpolitische Versagen. Das drogenpolitische Haus kann auf einer Säule nicht stehen, sondern nur wackeln und allenfalls zusammenstürzen. Die zweite Säule nach der Repression ist die Überlebenshilfe. Zentral für den Abbau der offenen Szene - die wir in Basel am Kleinbasler Rheinufer auch hatten - und für die gesundheitspolitische und dringende Aidsprävention ist das soziale Netz, das man zuerst knüpfen muss, bevor man eine offene Szene auflösen kann. Eine offene Szene kann nur aufgelöst werden, wenn man den Süchtigen Alternativen anbietet, denn es muss zur Kenntnis genommen werden - auch von Kollege Seiler-, dass Drogensüchtige Drogen nehmen. Die Frage ist nicht, ob sie das tun, sondern wo sie es tun, wie sie es tun und unter welchen Umständen sie es tun. Und Drogensüchtige gibt es in Basel und anderswo auf der ganzen Welt und garantiert auch in Schweden. In Basel haben wir mittlerweile drei Gassenzimmer, eines wird sogar - ich weiss nicht, ob das heute schon der Fall ist - von einem Nachbarkanton bezahlt werden, obwohl es bei uns in der Stadt liegt Wir haben mehrere Notschlafstellen. Wir haben eine Gassenküche. Wir haben Tagesaufenthaltsräume und Auffangstrukturen. Wir sind jetzt dabei, ein Haus für Drogenprostituierte männlichen und weiblichen Geschlechts aufzubauen, zuerst das für die Frauen, später wird das für die Männer kommen müssen. Unsere offene Szene konnte von der Polizei erst geräumt werden, als dieses Auffangnetz geknüpft war. Dafür ist sie aber nach ihrer Räumung nicht wieder entstanden, anders als nach dem Fiasko am Platzspitz. Wer heute nach einer Räumung des Letten ruft, bedenkt nicht, dass er das Problem dadurch nur verschärft und nicht löst Die dritte Säule ist die Rehabilitation. Auch sie muss gesamtschweizerisch und in allen Kantonen ausgebaut werden. Ich will nicht gegen Gefängnisneubauten polemisieren. Diese braucht es gewiss auch. Aber ich bin überzeugt, dass langfristig der Aufbau der notwendigen Kontakt-, der Anlaufstellen für die Abhängigen, der Beratungsstellen für die Ausstiegswilligen, der Aufbau von ambulanten wie stationären Drogenentzugseinrichtungen, der Aufbau von Therapieangeboten, von Selbsthilfeorganisationen, von Nachsorgeorganisationen wichtiger ist als der Aufbau von Gefängnisneubauten. Ich denke, diese Rehabilitation in einem grossen Umfang -das ist leider kostspielig - ist eine Conditio sine qua non für eine rationale, kohärente, effiziente Drogenpolitik, die auch noch menschlich ist, und das muss sie schliesslich sein. Es geht schliesslich um Menschen, die krank sind. Aus Basler Sicht ist zusammenfassend dem Bundesrat dringend zu empfehlen, die Drogenpolitik endlich als nationale Aufgabe zu erkennen, vom Föderalismus wegzukommen und die Schritte zu unternehmen, die nötig sind, um den Föderalismus in dieser Frage zu überwinden. Der Bund muss die Führungs- und Koordinationsverantwortung ohne Verzug übernehmen; erst damit wird das Dach geschaffen, unter welchem die Anstrengungen von Kantonen und Gemeinden sinn- und wirkungsvoll werden können. Die heute in der Pressemitteilung des Bundesrates angekündigten Schritte gehen zweifellos in die richtige Richtung, aber sie sind bei weitem zu klein. Vielleicht sind sie alles, was im Moment möglich ist; aber weitere Schritte müssen jetzt geplant und dann auch unternommen werden. Das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel muss revidiert und allenfalls - das wäre meine Empfehlung und die meiner Regierung - durch ein spezielles Suchthilfegesetz ergänzt bzw. ersetzt werden. In diesem Suchthilfegesetz müssten die Bereiche Prävention, Überlebenshilfe und Rehabilitation neben der Repression ihren Stellenwert bekommen. Wichtig wären vor allem Mindeststandards und natürlich genügende finanzielle Mittel für diese Bereiche. Ich gehe soweit zu sagen, -- 7 of 17 --

3. Oktober1994 989 Dringliche Interpellation Weber Monika dass die Finanzierung, die teuer sein wird, allenfalls durch eine Suchtmittelsteuer zu sichern wäre. Das ist eine langfristige Perspektive; Notrecht bietet keine solche. Ich weiss, dass der Ständerat der letzte Ort ist, wo der Ruf nach Abbau von Föderalismus und nach Übernahme der Gesamtverantwortung, der Führung, der Koordination und vor allem des konzeptuellen Denkens durch den Bund besonders gerne gehört wird. Ich denke aber, dass der Ständerat als föderalistische Kammer in seiner heutigen Diskussion gerade darum ein besonders weit herum hörbares Zeichen setzen könnte, wenn er sich diesem Aufruf an den Bundesrat mehrheitlich oder einstimmig anschliessen könnte. Als Vertreter einer Stadt, die wie die anderen Städte auf der ganzen Welt unter dem Drogenproblem der umliegenden Gebiete ebenso leidet wie unter dem eigenen, die aber dank sehr viel Glück, dank einer verständigen und fortschrittlichen Bevölkerung und einer raschentschlossenen Regierung das Schlimmste vermeiden konnte - als Vertreter meiner Stadt Basel also -, bitte ich Sie im Interesse Zürichs und der drogenkranken Menschen in diesem Land mit allem Nachdruck, dem Bundesrat und dem morgen wohl härter debattierenden Nationalrat dieses Zeichen zu geben, das Signal: Bund übernimm das Steuer, die Kantone sind überfordert! Morniroli Giorgio (D, TI): Posso ammettere l'opportunità politica di discutere con urgenza in Parlamento la situazione venutasi a creare nel mondo della droga in generale e nella città di Zurigo in particolare. Ich habe für heute abend zwei Verhaltensvarianten evaluiert: entweder nicht in die Diskussion einzusteigen oder mich an der Debatte zu beteiligen, mich aber in diesem Falle nicht auf einige generelle Aussagen zu beschränken. Wenn man schon beschlossen hat, eine dringliche Drogendebatte durchzuführen, weil man die Situation als kritisch beurteilt, dann will ich zu diesem Thema einiges sagen. Zudem hat uns unser Vizepräsident am Schluss der zweiten Sessionswoche empfohlen, den heutigen Abend voll zu reservieren, was für mich bedeutet, dass ich mir keine Selbstbeschränkung meiner Redefreiheit aufzuerlegen brauche. Um nur einige abgedroschene Wahrheiten zu externalisieren, hätte sich mein Votum nicht gerechtfertigt Wie eingangs in meiner Muttersprache gesagt, erachte ich eine dringliche Diskussion zu dieser Thematik als politisch opportun. Institutionell habe ich hingegen schon gewisse Vorbehalte anzubringen. Als Legislative haben wir Gesetze zu erlassen. Dies haben wir getan; die gesetzlichen Grundlagen bestehen. Die Durchführung obliegt den Exekutiven, in diesem spezifischen Bereich vor allem den kantonalen Regierungen. Werden die Gesetze nicht respektiert, dann ist es Sache der Justiz einzuschreiten. Wir sind als Parlament lediglich tangiert, falls sich Gesetzesänderungen aufdrängen. Dies scheint mirim ordentlichen Verfahren - nicht der Fall zu sein. Wenn man indessen zur Überzeugung gelangt, dass eine Notlage besteht und dass die geltenden Gesetze nicht mehr ausreichen, sollte man eben doch Notrecht schaffen und gestützt auf Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung einen dringlichen Bundesbeschluss erlassen. Wird dieser Bundesbeschluss sofort in Kraft gesetzt, ist er gemäss Absatz 2 und Absatz 3 desselben Verfassungsartikels jedenfalls mindestens ein Jahr gültig, was genügen sollte, um die Notfallsituation zu bereinigen. In diesem Sinne hätten Sie, Frau Weber Monika, eine dringliche Motion oder eine dringliche parlamentarische Initiative einreichen sollen, also Vorstösse mit verbindlichem Charakter. Denn auch eine dringliche Diskussion bleibt eben nur eine Diskussion - und Diskussionen haben wir nun einmal genug aufgetischt erhalten. Ich habe mehrere Fernseh- und Radiosendungen verfolgt. Die Synthese ist einfach: jeder jammert einleitend über das Drogenelend; jeder hat so seine Globalrezepte; jeder schiebt dem ändern die Schuld in die Schuhe; jeder fordert sofortiges Handeln, das haben wir immer wieder gehört; jeder gibt seine moralischen, ethischen und ideologischen Grundsätze bekannt Aber keiner sagt, was seiner Meinung nach konkret zu tun sei. Ich habe vor zwei Jahren eine Motion (92.3265, CH-Drogenkonzept) eingereicht, die dann als Postulat überwiesen wurde, womit die Schubladisierung vorprogrammiert war (AB 1992 S 1062). Die Zielsetzung meines Vorstosses, der nicht nur Mehl aus meinem Sack beinhaltete, wie man in meiner Muttersprache zu sagen pflegt, sondern der Ansicht von weltweit anerkannten Spezialisten entsprach, war kurz zusammengefasst die folgende: Fällen eines politischen Grundsatzentscheides: Will man die Drogen in unserer Gesellschaft bekämpfen oder nicht? Das ist eigentlich noch nicht klar gesagt worden. Dieses Grundsatzbekenntnis fehlt nach wie vor. Fehlt dieses, weil man es bisher unterlassen hat, einen klaren Entscheid zu fällen, oder will man ihn nicht fällen? Ich gelange immer mehr zur Überzeugung, dass die zweite Möglichkeit vielleicht doch zutrifft. Ich habe allen Grund zu vermuten, dass eine Lösung des Drogenproblems wichtigen persönlichen, finanziellen und auch ideologischen Interessen zuwiderläuft Man kann durchaus auch aus sachlichen, rein statistischen Überlegungen beschliessen, die Drogen in unserer Gesellschaft nicht prinzipiell bekämpfen zu wollen, sondern sich auf einige Massnahmen zu beschränken, welche die Prévention anstreben und auf die Bewältigung der Drogenfolgeprobleme hinzielen. Eine solche Auffassung - die ich persönlich nicht teile, das möchte ich unterstreichen - ist immerhin vertretbar, wenn man davon ausgeht, dass in unserem Lande jährlich für

3. Oktober1994 989 Dringliche Interpellation Weber Monika dass die Finanzierung, die teuer sein wird, allenfalls durch eine Suchtmittelsteuer zu sichern wäre. Das ist eine langfristige Perspektive; Notrecht bietet keine solche. Ich weiss, dass der Ständerat der letzte Ort ist, wo der Ruf nach Abbau von Föderalismus und nach Übernahme der Gesamtverantwortung, der Führung, der Koordination und vor allem des konzeptuellen Denkens durch den Bund besonders gerne gehört wird. Ich denke aber, dass der Ständerat als föderalistische Kammer in seiner heutigen Diskussion gerade darum ein besonders weit herum hörbares Zeichen setzen könnte, wenn er sich diesem Aufruf an den Bundesrat mehrheitlich oder einstimmig anschliessen könnte. Als Vertreter einer Stadt, die wie die anderen Städte auf der ganzen Welt unter dem Drogenproblem der umliegenden Gebiete ebenso leidet wie unter dem eigenen, die aber dank sehr viel Glück, dank einer verständigen und fortschrittlichen Bevölkerung und einer raschentschlossenen Regierung das Schlimmste vermeiden konnte - als Vertreter meiner Stadt Basel also -, bitte ich Sie im Interesse Zürichs und der drogenkranken Menschen in diesem Land mit allem Nachdruck, dem Bundesrat und dem morgen wohl härter debattierenden Nationalrat dieses Zeichen zu geben, das Signal: Bund übernimm das Steuer, die Kantone sind überfordert! Morniroli Giorgio (D, TI): Posso ammettere l'opportunità politica di discutere con urgenza in Parlamento la situazione venutasi a creare nel mondo della droga in generale e nella città di Zurigo in particolare. Ich habe für heute abend zwei Verhaltensvarianten evaluiert: entweder nicht in die Diskussion einzusteigen oder mich an der Debatte zu beteiligen, mich aber in diesem Falle nicht auf einige generelle Aussagen zu beschränken. Wenn man schon beschlossen hat, eine dringliche Drogendebatte durchzuführen, weil man die Situation als kritisch beurteilt, dann will ich zu diesem Thema einiges sagen. Zudem hat uns unser Vizepräsident am Schluss der zweiten Sessionswoche empfohlen, den heutigen Abend voll zu reservieren, was für mich bedeutet, dass ich mir keine Selbstbeschränkung meiner Redefreiheit aufzuerlegen brauche. Um nur einige abgedroschene Wahrheiten zu externalisieren, hätte sich mein Votum nicht gerechtfertigt Wie eingangs in meiner Muttersprache gesagt, erachte ich eine dringliche Diskussion zu dieser Thematik als politisch opportun. Institutionell habe ich hingegen schon gewisse Vorbehalte anzubringen. Als Legislative haben wir Gesetze zu erlassen. Dies haben wir getan; die gesetzlichen Grundlagen bestehen. Die Durchführung obliegt den Exekutiven, in diesem spezifischen Bereich vor allem den kantonalen Regierungen. Werden die Gesetze nicht respektiert, dann ist es Sache der Justiz einzuschreiten. Wir sind als Parlament lediglich tangiert, falls sich Gesetzesänderungen aufdrängen. Dies scheint mirim ordentlichen Verfahren - nicht der Fall zu sein. Wenn man indessen zur Überzeugung gelangt, dass eine Notlage besteht und dass die geltenden Gesetze nicht mehr ausreichen, sollte man eben doch Notrecht schaffen und gestützt auf Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung einen dringlichen Bundesbeschluss erlassen. Wird dieser Bundesbeschluss sofort in Kraft gesetzt, ist er gemäss Absatz 2 und Absatz 3 desselben Verfassungsartikels jedenfalls mindestens ein Jahr gültig, was genügen sollte, um die Notfallsituation zu bereinigen. In diesem Sinne hätten Sie, Frau Weber Monika, eine dringliche Motion oder eine dringliche parlamentarische Initiative einreichen sollen, also Vorstösse mit verbindlichem Charakter. Denn auch eine dringliche Diskussion bleibt eben nur eine Diskussion - und Diskussionen haben wir nun einmal genug aufgetischt erhalten. Ich habe mehrere Fernseh- und Radiosendungen verfolgt. Die Synthese ist einfach: jeder jammert einleitend über das Drogenelend; jeder hat so seine Globalrezepte; jeder schiebt dem ändern die Schuld in die Schuhe; jeder fordert sofortiges Handeln, das haben wir immer wieder gehört; jeder gibt seine moralischen, ethischen und ideologischen Grundsätze bekannt Aber keiner sagt, was seiner Meinung nach konkret zu tun sei. Ich habe vor zwei Jahren eine Motion (92.3265, CH-Drogenkonzept) eingereicht, die dann als Postulat überwiesen wurde, womit die Schubladisierung vorprogrammiert war (AB 1992 S 1062). Die Zielsetzung meines Vorstosses, der nicht nur Mehl aus meinem Sack beinhaltete, wie man in meiner Muttersprache zu sagen pflegt, sondern der Ansicht von weltweit anerkannten Spezialisten entsprach, war kurz zusammengefasst die folgende: Fällen eines politischen Grundsatzentscheides: Will man die Drogen in unserer Gesellschaft bekämpfen oder nicht? Das ist eigentlich noch nicht klar gesagt worden. Dieses Grundsatzbekenntnis fehlt nach wie vor. Fehlt dieses, weil man es bisher unterlassen hat, einen klaren Entscheid zu fällen, oder will man ihn nicht fällen? Ich gelange immer mehr zur Überzeugung, dass die zweite Möglichkeit vielleicht doch zutrifft. Ich habe allen Grund zu vermuten, dass eine Lösung des Drogenproblems wichtigen persönlichen, finanziellen und auch ideologischen Interessen zuwiderläuft Man kann durchaus auch aus sachlichen, rein statistischen Überlegungen beschliessen, die Drogen in unserer Gesellschaft nicht prinzipiell bekämpfen zu wollen, sondern sich auf einige Massnahmen zu beschränken, welche die Prévention anstreben und auf die Bewältigung der Drogenfolgeprobleme hinzielen. Eine solche Auffassung - die ich persönlich nicht teile, das möchte ich unterstreichen - ist immerhin vertretbar, wenn man davon ausgeht, dass in unserem Lande jährlich für

2 Milliarden Franken Tabak konsumiert wird, der Abususl Milliarde Franken an Sozialkosten verursacht, 1 Million Personen abhängig sind und die Todesfälle wegen Tabakmissbrauchs 6000 Einheiten ausmachen. Für den Alkohol lauten die Zahlen: 5 Milliarden Franken für den Konsum, Sozialkosten von

2 Milliarden Franken, 50 000 Alkoholiker und 2000 Todesfälle; für das Heroin: 3,6 Milliarden Franken für den Verbrauch, Sozialkosten von «nur» 500 Millionen Franken, Süchtige «nur» 20 000, Todesfälle - in doppelten Anführungszeichen «nur» 350! La situazione attuale è intollerabile per uno Stato di diritto. In un certo senso si accetta la legalizzazione ufficiosa delle droghe, si tollerano le bancarelle ed il consumo di stupefacenti sotto gli occhi di tutti, incluse le forze dell'ordine, rinunciando ad imporre il rispetto dei concetti di ordine e di disciplina nell'osservanza delle leggi che sono i pilastri di uno Stato democratico. Dies sind die Gründe, die mich veranlassen, einen politischen Grundsatzentscheid anzustreben: Bekämpfung der Drogen oder lediglich Förderung der Prävention und Bewältigung der Folgeproblematik? Soviel zum ersten Teil meines Postulates und nun kurz zum zweiten Teil, zur Erarbeitung eines CH-Drogenkonzeptes. Entschliesst man sich unmissverständlich für die Bekämpfung der Drogen, müssen eine Planung erarbeitet und ein Konzept entwickelt werden. Zur Erreichung dieses Ziels habe ich schon vor zwei Jahren in meinem Vorstoss die Umwandlung der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission in eine «Eidgenössische Drogenkommission» angeregt, um deren Stellenwert zu erhöhen, und habe auch den möglichen Auftrag kurz skizziert. Ich wiederhole ihn nicht, Sie können ihn auf Seite 1064 des Amtlichen Bulletins der Bundesversammlung von 1992 nachlesen. Wäre mein Vorstoss als Motion überwiesen worden und hätte der Bundesrat das Postulat nicht lediglich entgegengenommen, sondern vielleicht auch noch umgesetzt, dann müssten wir heute vielleicht nicht in eine dringliche Drogendiskussion einsteigen und eine solche führen. Kommen wir auf die Kernfrage zurück: Sollen wir als Parlament handeln? Wenn ja, was können wir tun? Können wir als Parlament Einfluss nehmen, ohne einen dringlichen Bundesbeschluss zu erlassen? Die Frage lasse ich offen und überlasse die Wahl des formellen Rahmens gerne den Spezialisten. Wenn ich davon ausgehe, dass die ausführenden Behörden in einigen Kantonen zumindest völlig versagen und in diesen Kantonen die Justiz nicht einschreitet - in anderen Kantonen haben Staatsanwälte angesagt, dass sie einschreiten würden, falls in ihrem Amtsbereich eine staatliche Heroinabgabe in Betracht gezogen würde -, komme ich zum Schluss, dass wir als Parlament nun tatsächlich handeln sollten und dass dies sofort zu geschehen hat. Man kann nicht zuwarten, bis ei-- 8 of 17 -Interpellation urgente Weber Monika 990 3 octobre 1994 nige entschlossene Familienväter zur Selbstjustiz greifen und wir dann mit wildwestähnlichen Verhältnissen konfrontiert sind. Weit davon entfernt sind wir ja nicht. Schon heute wird auf dem Letten herumgeschossen. Den Umstand, dass es dort Tote gegeben und die Autopsie Sturmgewehrmunition ans Tageslicht befördert hat, werte ich in diesem Sinne als Alarmzeichen. Ebenso als Alarmzeichen ist der Umstand zu interpretieren, dass immer mehr Leute in unserem Lande die Wiedereinführung der Todesstrafe für Drogenhändler verlangen, was übrigens nicht mehr möglich ist, nicht einmal über eine Volksinitiative. Sie wissen das. Sie müsste für ungültig erklärt werden, nachdem wir, das heisst Sie - ich habe als einziger dagegen gestimmt -, den internationalen Pakt zur Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert haben; das ist ein Vertrag, der nicht mehr kündbar ist Wie kann man nur einen Vertrag unterzeichnen, der eine Kündigungsverbotsklausel enthält! Vielleicht kommt einmal der Tag, an dem Sie dies unserem Volk zu erklären haben werden. Was tun? Aussagen wie «Die Problematik ist komplex» oder «Es ist nicht leicht, eine Lösung zu finden» sind lediglich plumpe Ausreden, um die eigene Impotenz, vielleicht auch die eigene Angst zu vertuschen. Die operativen Grundsätze, die zur Bewältigung einer spezifischen Notlage anzuwenden sind, brauche ich denjenigen Kollegen in diesem Rat, die das Glück gehabt haben, eine militärische Fortbildung zu geniessen, nicht zu erklären. Ich sage es eher für die anderen, für diejenigen, die dieses Glück nicht hatten. Es braucht einen Führungs- und Einsatzstab, dem man die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen hat, dessen Kompetenzlimiten abzugrenzen sind - wobei diese grosszügig zu stecken sind und eine konsistente operative Autonomie garantieren - und dem man schliesslich einen klaren Auftrag erteilt Der Stab hat die Sofortmassnahmen zu beschliessen und durchzuführen. Diese können sich sicherlich auf die Durchsetzung des geltenden Rechtes beschränken. Ferner hat der Stab das mittel- bis langfristige Massnahmenpaket zu planen und entsprechende Anträge zu stellen. Ich sehe zwei Hauptstossrichtungen - es wurde bereits angetönt, Kollege Plattner hat ebenfalls in diesem Sinne gesprochen -, die das zu erarbeitende Konzept charakterisieren sollten. Der Staat muss die Betreuung der armen, bereits dem Übel verfallenen Mitmenschen übernehmen. Dem Drogensüchtigen ist der Status eines an einer schweren, tödlichen Krankheit Leidenden zu gewähren. Damit wird der Weg für eine ärztliche, durch die Krankenversicherung abgedeckte Behandlung geöffnet, die in speziellen Kliniken stationär zu erfolgen hat Hierbei kann auch die ärztliche Abgabe von Heroin in Betracht gezogen werden, allerdings (ich sage das bereits zum dritten oder vierten Mal) erst nach Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und nur an selektiv ausgewählte Personen und, wie gesagt, nur im Rahmen einer stationären Behandlung. Man soll sich auf die Therapie bei einem Schwerkranken beschränken. Der gegenwärtig laufende Heroinversuch habe bereits positive Resultate ergeben, lässt man verlauten. Worin diese Erfolge bestehen, wird aber nicht gesagt Da möchte ich doch etwas mehr wissen. Natürlich haben die in den Versuch einbezogenen Personen kaum ein Interesse, das Gegenteil zu behaupten. Die Beurteilung muss durch ein neutrales Gremium von Experten erfolgen. Man weiss schon über die Zielsetzungen des Versuches'praktisch nichts, und ein wissenschaftlicher Versuch sollte immerhin von Arbeitshypothesen und Zielsetzungen ausgehen. Ich warne Sie und den Bundesrat, fallen Sie nicht auf solche einseitige Propaganda herein, die darauf hinzielt, bei Ihnen eine positive Stimmung gegenüber der Heroinabgabe zu schaffen. Ich habe letzten Donnerstag eine Einfache Anfrage eingereicht (94.1119), die sich mit dieser Problematik befasst Hören Sie gut zu: «Im Bereich des Expertisen- und Forschungswesens zu Fragen der Drogenpolitik des Bundes geben einige Vorkommnisse zur Vermutung Anlass, dass die zuständigen Verwaltungsinstanzen ergebnisorientierte Aufträge erteilen und in diesem Zusammenhang auch entsprechende personelle Entscheide getroffen werden. Diese mittelbare und unmittelbare Einflussnahme auf das Resultat der Studien oder Expertisen hat in der Regel eine positive Beurteilung der Drogenabgaben, bis jetzt insbesondere von Heroin, zur Folge.» Ich habe Ihnen mit dem Einverständnis unseres Ratspräsidenten den Text meines Vorstosses verteilen lassen, um die Debatte nicht noch zu verlängern. Dort finden Sie alle Einzelheiten, die Sie hoffentlich stutzig machen werden. Wir wissen, dass die Wirkung einer Heroindosis 3 bis 4 Stunden anhält. Was dann? Wird die nächste Dosis wieder gratis abgegeben, oder muss sich der Süchtige hierfür auf dem illegalen Markt eindecken? Gemäss Informationen, die ich von persönlich betreuten Drogensüchtigen erhalten habe, trifft dies zu. In einer Fernsehsendung, die das Tessiner Fernsehen letzten Donnerstag ausgestrahlt hat, hat übrigens ein Drogensüchtiger in der Sendung dasselbe ausgesagt Sollte man dann von der Arbeitshypothese ausgehen - das wäre eine mögliche Hypothese, die man aufgestellt haben könnte, um diesen Versuch durchzuführen -, dass man die Möglichkeit untersucht, die Heroindosis progressiv zu senken, dann kann der Bund die 2,8 Millionen Franken, die wir, das heisst Sie, gesprochen haben - ich erinnere Sie daran, dass ich mit sieben Ratskollegen dagegen gestimmt habe -, getrost einsparen. Entwöhnung auf diesem Wege ist erwiesenermassen ein hoffnungsloses Unterfangen, wie erfahrene Spezialisten wohl wissen. In ihrem Bericht für das Jahr 1992 stellt die UN-Drogenspezialkommisson mit Sitz in Wien fest, dass sie davon ausgehe, dass die Schweizer Regierung aufgrund der geltenden Gesetze und der internationalen Verträge Versuche mit medizinischer Indikation höchstens an einigen wenigen Menschen, also nicht an Gruppen, zulassen werde. Im letzten Bericht, herausgegeben im Januar 1994, kritisiert die UN-Drogenspezialkommisson die Schweiz in auffällig deutlicher Weise und drückt die Hoffnung aus, dass in anderen Ländern vergleichbare Vorgänge «auf dieselbe Weise wie in Deutschland gelöst werden», also nicht wie in der Schweiz. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang kurz auf die Drogenliberalisierungs-Hypothese einzugehen, da man ja vorschlägt, eine Liberalisierung der Drogen als Sofortmassnahme ins Auge zu fassen. Ein solches Vorgehen entspricht ganz offensichtlich einer Kapitulation des Staates. Mit der gleichen Logik könnte man die zahlreichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf unseren Strassen aus der Welt schaffen, indem man die Geschwindigkeit liberalisiert, d. h. die Geschwindigkeitslimiten aufhebt. Was will man eigentlich liberalisieren? Das Heroin? Befragen Sie mal einen Drogensüchtigen. Ich betreue persönlich, wie gesagt, vorwiegend psychologisch eine Gruppe von Abhängigen und verfüge über Informationen von der Front Stellt man einen Süchtigen vor die Wahl, sich zwischen Heroin, Crack oder Ecstasy zu entscheiden, bevorzugt er in der Regel Ecstasy. Immer mehr werden auch Cocktails, die aus mehreren Drogen zusammengemischt werden, konsumiert Heroin können Sie zwar noch liberalisieren, die beiden anderen Drogen aber nie. Dies wäre nicht nur unvernünftig, es wäre kriminell. Ich empfehle Ihnen, einmal einige Stunden auf einer Notfallstation zu verbringen. Sie werden schockiert sein, wenn Sie die verheerenden Folgen, die diese neuen Drogen haben können, erleben. Eine Heroinliberalisierung - denn nur eine solche ist noch einigermassen vertretbar- bringt nichts, weil sich die Drogenhändler präventiv bereits auf die neuen Substanzen zu verlegen beginnen. Ich kürze meinen Vortrag ein bisschen - es ist mehr ein Vortrag als ein Votum - und erspare Ihnen, was eine Ministerkonferenz des Europarates an einer Sitzung im Februar zur Drogenliberalisierung gesagt hat, und auch das, was die Konferenz zu Drogenmissbrauch und illegalem Drogenhandel gesagt hat. Diese Konferenz wurde von Ministern aus über vierzig Ländern besucht, und alle waren sich einig: Drogenliberalisierung ist ein total falsches Signal im Rahmen der Drogenpolitik. Im Rahmen der Prävention muss natürlich die Repression zum Zuge kommen. Woran scheitert heute die Repression in Zürich? Es wurde bereits gesagt Sie haben vielleicht auch gehört, was die Vertreter der zuständigen Behörden von Zürich gesagt haben. Ich habe sie in Fernsehinterviews anhören kön-- 9 of 17 -3. Oktober 1994 991 Dringliche Interpellation Weber Monika nen. Die Dealer lachen den Polizeibeamten ins Gesicht- Frau Weber Monika sagte dies bereits -, weil sie wissen, dass sie nicht verhaftet werden können, da keine freien Gefängnisplätze mehr vorhanden sind. Das ist einer der Gründe, wieso ich ein Postulat (94.3076, Privatgefängnisse) eingereicht habe, welches übrigens übermorgen auf der Tagesordnung steht, das die Einrichtung und Errichtung von Privatgefängnissen anregt. Mit dieser Massnahme könnte man sich relativ kurzfristig etwas Luft verschaffen. In der Drogenszene tummeln sich viele Kleinkriminelle, für die es keine Hochsicherheitsgefängnisse braucht, aber auch keine dem heutigen staatlichen Konzept entsprechenden 5-Stern-Gefängnisse mit WC, Bad, Fernseher usw. Ich habe das als Konsiliarius für mein Fachgebiet in der Krankenabteilung unserer Strafanstalt selber erleben können. Ich habe in einer Einfachen Anfrage (94.1031) auch auf das Problem der Abgabe von Heroinzigaretten - das gehört zur Heroinabgabe - hingewiesen und signalisiert, dass eine Kontrolle über den Gebrauch von Heroinzigaretten nicht möglich ist Es werden etwa zehn Stück abgegeben. Diese können weiterverkauft oder auch weitergegeben werden. Ich denke besonders an noch nicht drogensüchtige Jugendliche, ja sogar an Schulkinder. Ich weiss dank meiner schon zitierten Informatoren, dass gerade dies zutrifft. Heroinzigaretten werden dreigeteilt und Kindern auf dem Schulweg abgegeben. Die Sofortmassnahme besteht hier einfach darin, dass die staatliche Abgabe von Heroinzigaretten sofort sistiert wird und die Kinder auf dem Schulweg überwacht werden. Abschliessend wiederhole ich, dass das Parlament etwas unternehmen kann, wenn es etwas unternehmen und eine Führungsfunktion übernehmen will. Mit Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses wird ein Führungs- und Einsatzstab geschaffen, dem weitgesteckte Kompetenzen gewährt und ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden und dem ein klarer Auftrag erteilt wird. Kündig Markus (C, ZG): Es wird wahrscheinlich das letzte Mal sein, dass ich in diesem Raum über Drogen sprechen kann. Ich bedaure dies, weil ich als Präsident des Vereins «Jugend ohne Drogen», der die entsprechende Volksinitiative eingereicht hat, doch einiges zu sagen habe und hier - auch wenn Herr Onken den Eindruck hat, man müsste Hitzköpfe in die Schranken weisen - etwas aussagen möchte. Ich bedaure es auch, dass diese Initiative, die von rund

160 000 Personen unterzeichnet wurde, vom Bundesrat in seinem Papier schlechthin rechtsextremen Kreisen zugewiesen wurde, ohne dass man gleichzeitig die Droleg-lnitiative linken Kreisen zugeschrieben hätte, was mindestens ausgleichend, wenn nicht sogar gerecht gewesen wäre. Ich glaube, dass auch die Tausende von Wallisern, Genfern, Neuenburgern usw., die die Initiative «Jugend ohne Drogen» unterschrieben haben, diese Apostrophierung nicht verdienen. Es geht bei den Drogen um etwas sehr Ernstes. Es wäre schon wert, dass man sich einmal darüber unterhält, wo die Geschichte eigentlich beginnt Ich habe mich selbst, in meinem privaten Leben und auch im Geschäft, mit Drogenabhängigen befassen müssen, was ich nie gern getan habe - das sage ich Ihnen ganz klar. Diesen Leuten muss man jedoch helfen, weil sie sich selbst nicht mehr helfen können. Da sind wir eigentlich am Angelpunkt des ganzen Problems, denn die Drogen verändern das Bewusstsein des Menschen, und dies auf eine Art, dass er nicht mehr in der Lage ist, den Weg, den er oder sie eigentlich gehen müsste, selber zu finden. Durch diese Situation gleitet der betroffene Mensch immer mehr ins Abseits, weil er nicht mehr die Möglichkeit hat, sein persönliches Beziehungsfeld von früher aufrechtzuerhalten, und er den Weg des geringsten Widerstandes zu einem neuen Beziehungsfeld sucht, das ihn weder mit Vorwürfen noch mit Forderungen nach Leistung, Arbeit, Pünktlichkeit, Sauberkeit und ähnlichem mehr konfrontiert. Wenn Sie nun einen jungen Menschen aus dieser Situation herausreissen wollen, ist das äusserst schwierig. Glaubt man aber, mit Drogenabgabe durch den Staat hier tatsächlich eine Hilfe leisten zu können, täuscht man sich erst recht, denn damit wird die Bewusstseinsveränderung nicht rückgängig gemacht. Eine Bewusstseinsveränderung muss aber rückgängig gemacht werden, wenn man überhaupt eine Chance haben will, einen jungen Menschen wieder auf die normale Bahn zurückführen zu können. Dies ist ein äusserst langer, schwieriger und arbeitsintensiver Weg, der nicht einfach zu gehen ist Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung, ohne weiteres auch in einem persönlichen Gespräch, einmal schildern, welcher Einsatz geleistet werden muss, um eine einzelne Person tatsächlich von den Drogen wegzubringen. Die Rückfälle sind allzu bekannt. Die Betreuung ist ein riesengrosses Problem. Weshalb? Weil der Mensch, welchen man von den Drogen wegnimmt, zwar nach kurzer Zeit, etwa nach zwei Wochen, medizinisch sauber ist; aber es dauert Jahre, bis das Selbstvertrauen so weit wiederhergestellt ist, dass er sich in seinem Umfeld, in seiner Familie, an seinem Arbeitsplatz tatsächlich behaupten kann. Es kommen auf jeden Drogenabhängigen schwarze Momente zu, aber auch auf jeden, der versucht, von den Drogen wegzukommen. Wenn er nun aber die Möglichkeit hat, mit dem öffentlichen Verkehrsmittel ins Zentrum einer schweizerischen Stadt zu reisen, und ganz genau weiss, dass er dort ohne jegliche Schwierigkeiten für verhältnismässig wenig Geld wieder an seinen Stoff kommt, ist er wieder «drin». Dann ist er nicht mehr zu retten. Da liegt es im argen, das ist der menschlich problematische Bereich. Was müssen wir machen? Wir müssen sehr früh, in der Schule, wirklich intensiv einsetzen. Wir müssen auch den Mut haben, Leute auszubilden, die den Drogenabhängigen helfen und sie nicht einfach nur mit Drogen versorgen wollen. Es ist bedauerlich, dass man heute das Schwergewicht auf diejenigen Fachleute legt, die das Volk mit Drogen versorgen möchten, die eine Legalisierung der Drogenabgabe im Auge haben werden und die - sagen wir es doch offen - mit dem Ziel, das sie jetzt angehen, mit 1000 sogenanntenTestfällen oderVersuchskaninchen doch tatsächlich nichts Vernünftiges werden anstellen können. Woher wollen Sie die Fachleute nehmen, woher wollen Sie die Mediziner nehmen, und woher wollen Sie die Kontrollinstrumente nehmen, um mit 1000 Leuten tatsächlich einen echten, wirklich kontrollierbaren Versuch durchzuführen? Der Bundesrat hat, als er die 250 Testfälle bewilligte, klar gesagt, dass diese Versuche bis 1996 laufen sollten und dass erst nach Abschluss dieser Tests eine weitere Beurteilung vorgenommen werden könne. Heute öffnet man Tür und Tor. Ich kenne aufgrund meiner Tätigkeit im Verein «Jugend ohne Drogen» genügend Ärzte und Fachleute, die einen anderen Weg beschreiten möchten und die auch Beweise dafür haben, dass es möglich ist, Leute von den Drogen wegzubringen, wenn man sich Mühe gibt Rauschgiftabhängige heilen ist ein Problem, das anzufassen unserem Staat wohl ansteht Die Abhängigen mit Rauschgift zu versorgen kann in keinem einzigen Fall je eine Hilfe sein, ausser Sie wollen ihnen auf dem Weg in den Tod das Leben vereinfachen. Das ist eine Möglichkeit Aber das kann doch nicht die Absicht eines freien Staates sein! Mir ist bewusst, dass wir hier nicht einfach handeln können. Mir ist sehr bewusst, dass wir nicht einfach den Letten schliessen und keine Alternative aufzeigen können. Alternativen gibt es. Es gibt sie, und man kann sie mobilisieren. Vielleicht braucht die Geschichte etwas Zeit, weil man dies verschlafen hat Der erste Schritt wäre sicher einmal, den Drogenhandel so zu unterbinden, dass es uninteressant und schwer wird, ihn in der Schweiz überhaupt zu betreiben; denn wenn man diese Leute «einsteckt», und zwar nicht in Erstklasshotels, wo sie schliesslich einige Tage versorgt und verpflegt und wieder aufgepäppelt werden, sondern so, dass sie tatsächlich als Gefangene behandelt werden, werden sie künftig die Schweiz meiden. Sie werden Plätze suchen, wo sie ihre Aktivitäten einfacher ausüben können. Hier hat man konsequent vorzugehen. Wenn man allerdings, wie es in Zürich unlängst passiert ist, der Polizei mitteilt: «Nehmt bitte niemanden mehr fest, wir haben für die nächsten fünf Tage keinen einzigen Platz mehr zur Verfügung», so kann ein Staat-davon bin ich überzeugt-tatsächlich nicht mehr erreichen, was zur Einhaltung des Rechtes notwendig wäre.

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Interpellation urgente Weber Monika 992 3 octobre 1994 Ich bin nicht der, der intensiv etwas einhämmern will. Aber ich glaube, wir müssen tatsächlich beim Handel so stark wie möglich ansetzen, den Mut haben, die Leute auch aus unserem Land zu verweisen, damit sie hier nicht aktiv werden können; denn wenn wir das nicht tun, werden am Schluss die Erst- und Zweit- und Drittklässlerdie Gefährdeten sein. Wenn man heute mittag die Radiosendung über den Letten hörte, wo man uns über unser schweizerisches Radio erklärt hat, dass Elf- und Zwölfjährige sich bereits spritzten, dass Sechzehnjährige behaupteten, sie würden seit vier Jahren in dieser Szene mit Drogen versorgt werden, ist doch etwas nicht mehr richtig und nicht mehr normal. Und um das zu beheben, wollen wir Hand bieten, dazu müssen wir uns äussern, und hier müssen wir einhaken und einsetzen. Den Drogenabhängigen muss man den Weg öffnen und auch helfen; denn wenn Sie heute - und das habe ich persönlich erlebt- eine Beratung wünschen und einen sogenannten Drogenfachmann bitten, einmal in die Familie zu kommen, um über das Problem zu sprechen, wird kaltblütig die Aussage gemacht: «Bevor der nicht von der Polizei aus der Gasse gezogen wird, rühren wir die Finger nicht» Das ist mir selber in Zug passiert. Das kann ich Ihnen jederzeit beweisen. Es ist unwahrscheinlich, wie lethargisch man bei der ganzen Betreuung der Drogenabhängigen vorgeht Man versucht einfach, durch Versorgung mit Drogen schliesslich Ordnung in die Sache zu bringen. Das kann so nicht weitergehen. Ich bin der Meinung, wir müssten alle zusammenstehen. Es hat keinen Sinn, dass man sich Hitzköpfigkeit vorwirft oder keinen Weg suchen will. Der Weg ist nicht einfach, er ist äusserst schwierig zu gehen. Aber ich bin mit den Initianten der Meinung, dass das Schweizervolk dazu eine Aussage machen möchte und dass man hier einen vernünftigen Weg gehen kann, sofern man nicht von Anfang an - das muss ich sagen: von Anfang an - alles unterbindet und alles blockiert, was einer präventiven Rehabilitation, was im Notfall auch einer Répression tatsächlich angemessen ist Das wollte ich zur Drogensituation in der Schweiz aus meiner Sicht und auch aus der Sicht des Vereins «Jugend ohne Drogen» aufzeigen. Béguin Thierry (R, NE): Je n'avais pas l'intention de prendre la parole, mais je me suis dit au terme de ce débat qu'il serait quand même bon qu'une voix de Suisse romande s'exprime. Je voudrais dire à Mme Weber Monika que j'ai été quelque peu irrité par ce que je n'hésiterai pas à appeler «une certaine suffisance zurichoise». Non seulement les autorités de cette ville ont mené une politique dangereuse, une politique contraire au bon sens, contraire aussi à l'Etat de droit, en refusant d'appliquer la loi, mais encore, une fois le désastre consommé, elles crient au secours et exigent que la Confédération intervienne toutes affaires cessantes. On peut comprendre le désarroi qui s'est emparé des dirigeants, mais on aurait souhaité plus d'humilité dans l'appel à l'aide. Et de l'humilité, je crois qu'il en faut lorsqu'on aborde le problème de la drogue, c'est-à-dire le problème de cette maladie de la dépendance qui frappe toujours plus une frange importante de jeunes gens et de jeunes filles dans notre pays, dans tous les cantons, dans les villes grandes et petites, dans les campagnes aussi. C'est un problème de société, comme on dit lorsqu'on a de la peine à l'aborder et surtout peu de solutions à apporter. On constate qu'en Europe, les pays qui avaient adopté des solutions libérales se rendent compte que ça ne fonctionne pas; ils reviennent à des solutions plus répressives. Et dans les pays dits répressifs, on estime que ça ne fonctionne pas non plus et on va vers la libéralisation; il y a des espèces de croisements de ce genre, ce qui prouve bien que la problématique est complexe, qu'on ne peut pas lui apporter de réponse simpliste et qu'il faut aborder cela avec beaucoup d'humilité intellectuelle. Dans notre pays, on a souvent tendance à vouloir confronter les cantons dits répressifs et les cantons non répressifs en matière de politique de drogue. Cela me paraît totalement erroné. En réalité, il y les cantons qui appliquent la loi dans son esprit comme dans sa lettre et les autres qui l'appliquent moins ou qui ne l'appliquent pas. La répression, ce mot qui fait horreur, telle que nous la concevons dans la philosophie du code pénal et dans la philosophie même de la loi fédérale sur les stupéfiants (LStup), la répression n'est pas un but en soi. La répression est un moyen. C'est le dernier levier qui permette d'infléchir le cours des choses. D'abord, elle permet à la société d'affirmer l'une des valeurs essentielles qui la fonde, je veux dire le respect de la personne. En refusant d'accepter la déchéance des toxicomanes, elle les revendique comme membres d'elle-même à part entière. Punir, c'est aussi reconnaître. La répression revêt aussi un aspect dissuasi! Et s'il ne faut pas s'en exagérer l'importance, il serait faux de le nier surtout à l'endroit de ceux qui n'ont pas encore sombré dans la dépendance. Enfin, la répression entendue de cette manière permet à nombre de toxicomanes d'être confrontés à la dure et brutale réalité de l'arrestation, de l'interrogatoire et de la prison préventive. Ce choc favorise souvent une prise de conscience et, avec l'aide du thérapeute, de l'assistant social, de l'aumônier, de l'avocat, du juge, la porte peut s'ouvrir sur une prise en charge salvatrice, un chemin long et difficile, mais un chemin quand même, que la pression judiciaire balise en fixant des limites. La législation actuelle, à savoir la LStup et le Code pénal, offrent des solutions variées et adaptées aux différentes situations. Elle réprime le trafic, avec des peines qui laissent au juge un large pouvoir d'appréciation pour individualiser la sanction: si on a affaire à un dealer professionnel non toxicomane, on peut être très sévère; si on a affaire à un dealer toxicomane, on va d'abord s'occuper de sa toxicomanie et on sera beaucoup moins sévère dans la sanction. Elle ne criminalise pas la consommation, mais en fait une simple contravention. Elle donne la priorité aux soins sur l'exécution de la peine dès que l'intéressé rend vraisemblable un minimum de motivation, et cela même à l'égard des consommateurs trafiquants lourdement chargés. Elle permet la remise totale des peines lorsque le traitement ambulatoire ou institutionnel a porté ses fruits. Depuis peu, elle rend possible le passage de l'exécution de la peine à un traitement A notre avis, la répression conçue de cette manière ne peut pas être considérée comme un échec, dans la mesure où elle a permis de contrôler la situation, d'endiguer le flot de la toxicomanie et de la délinquance, à défaut de les réduire. Bien entendu, je ne pense pas que l'on puisse supprimer le phénomène de la toxicodépendance d'un coup de baguette magique. Ce qu'il faut, c'est pouvoir maîtriser une situation de manière qu'elle soit tolérable par la société. Dans les décisions prises aujourd'hui par le Conseil fédéral, je dirai qu'il y en a beaucoup de bonnes, et je me réjouis de l'aide accrue et de l'assistance qu'on apporte aux toxicomanes. Je regrette que ces mesures n'aient pas été prises plus tôt II y en a une, toutefois, qui ne peut pas rencontrer mon assentiment, c'est la prescription médicale de stupéfiants, l'extension des expériences de distribution. En effet, en Suisse romande en tout cas, les intervenants en toxicomanie constatent une diminution ou un ralentissement des motivations à quitter la drogue chez les toxicomanes actifs puisque la toxicomanie considérée comme une fatalité ou comme une maladie devrait être aménagée par de simples mesures sanitaires et sociales. C'est oublier qu'une attitude de compromission face à la drogue, même avec les meilleurs arguments, équivaut à rejeter du même coup le toxicomane dans sa dépendance. J'ai bien lu, dans le communiqué qui nous a été transmis, que ces expériences que l'on veut étendre doivent pouvoir permettre de motiver les toxicomanes à entrer dans un processus thérapeutique. Il ne s'agit pas du tout d'aller vers une libéralisation. J'aimerais être certain que c'est bien là le but unique poursuivi par ces expériences: amener les toxicomanes dans une démarche thérapeutique. D'ailleurs, on ne peut pas faire autrement, parce que, dans son avis de droit du 2 octobre 1990, l'Office fédéral de la justice attirait l'attention de l'Office fédéral de la santé publique sur la question de l'objectif visé par ces expériences: le traitement du toxicomane avec l'abstinence comme finalité ultime ou une -- 11 of 17 -3. Oktober 1994 993 Dringliche Interpellation Weber Monika stratégie nouvelle privilégiant une certaine libéralisation. L'avis de droit dit: «Si les préoccupations du second type l'emportent, la décision de dispenser des drogues dures sous contrôle devrait revenir au législateur....» S'agissant de l'héroïne, l'Office fédéral de la justice rappelait qu'en raison de sa grande nocivité et de son utilité thérapeutique quasi nulle, l'article 8 de la LStup en limitait l'emploi à des autorisations exceptionnelles, pour des applications médicales limitées, délivrées par le seul Office fédéral de la santé publique. Tout au plus pourrait-on admettre, ajoutaient les rédacteurs, qu'une autorisation limitée dans le temps à deux ou trois petits groupes d'une dizaine de personnes au maximum, suivis médicalement dans le cadre d'un programme expérimental, peut encore entrer dans la définition légale. Sinon, si l'on va plus loin que ces petites expériences, il faut modifier le cadre légal. Alors, je pose à M. Koller, conseillerfédéral, la question: est-ce que le Conseil fédéral a changé d'avis par rapport à l'avis de droit qui avait été émis à l'époque par l'Office fédéral de la justice? Je me pose la question de savoir si cette extension de prescription médicale d'héroïne est vraiment fondée légalement ou s'il ne faudrait pas attendre que le législateur se prononce dans ce sens. Roth Jean-François (C, JU): J'interviens dans ce débat pour vous dire que je partage, pour l'essentiel, l'approche des problèmes de toxicomanie, telle qu'elle ressort de la réponse du Conseil fédéral, tout à l'heure, à l'interpellation urgente Weber Monika II n'est peut-être pas inutile, malgré l'heure tardive, qu'un ou deux Romands prennent part à cette discussion que l'on dit, à tort sûrement, faire l'objet de préoccupations plus appuyées de la part de nos collègues alémaniques. Je pense que le débat sur le problème des toxicomanies doit aussi avoir pour objectif d'aider nos concitoyens, surtout en Romandie d'ailleurs, à mieux comprendre ce phénomène, grâce à une information adéquate, et non pas à des slogans ou des déclarations tonitruantes procédant d'un dogmatisme douteux, comme malheureusement on en entend ces jours, propos qui roulent autour des initiatives populaires qui seront soumises prochainement à la votation. En matière de toxicomanie, les déclarations simplistes de celles et ceux qui prétendent détenir la solution sont, en tout cas à mes yeux, a priori suspectes; elles s'appuient beaucoup plus sur une idéologie que sur une connaissance réelle des problèmes. D'ailleurs, je crois que les meilleurs spécialistes de la drogue s'accordent sur un point: il n'existe pas de réponse simple ni de solution unique à ce problème. Il faut au contraire mettre à disposition des personnes dépendantes une palette la plus large possible de moyens thérapeutiques qui ont fait leurs preuves: ça va de l'abstinence, suivie d'une postcure classique, à la prescription contrôlée de médicaments de substitution tels que la méthadone, laquelle a fait ses preuves depuis plusieurs décennies. Dans ce sens, la prescription médicalement contrôlée d'héroïne doit être à mon sens poursuivie, voire élargie, comme le pense le Conseil fédéral. En revanche, j'ai quelques réserves sur l'interpellation urgente Weber Monika - mais je ne sais pas si je dispose d'une mauvaise traduction française du point 3, notamment-, mais Mme Weber semblait confirmer ce point de vue tout à l'heure, et c'est un point de vue que je ne peux pas partager. Mme Weber semblait prétendre que la distribution d'héroïne devrait être élargie pour résoudre des problèmes liés aux conditions du marché de la drogue ou à la criminalité au Letten, à Zurich. Réellement, j'ai toujours vécu dans l'idée qu'il s'agissait là d'une expérience scientifique, médicale, dont il convenait, après une période raisonnable - on a fixé deux ans -, d'évaluer tous les effets, car je ne considère pas que cette distribution doive ressembler à un supermarché, où l'on viendrait s'approvisionner en héroïne comme on s'approvisionne en sucre ou en autres denrées alimentaires. Je ne voudrais en aucun cas une quelconque banalisation de la prise de drogue, et je continue à penser que l'élargissement des «bénéficiaires» n'a pour seul but que d'obtenir des résultats scientifiques plus fiables pour savoir comment faire disparaître à terme cette scène ouverte qui est l'antichambre de l'enfer, et je peux vous le dire puisque avec M. Collier je l'ai visilée aussi, il y a une quinzaine de jours. Je pense que c'est cela seul qui justifie cette extension de l'expérimentation. Ensuite, cela a déjà été dit, mais je le répète ici, Mme Weber semble faire le reproche, au point 1 de son interpellation, aux autorités fédérales de n'être pas entrées suffisamment tôt en contact avec les autorilés zurichoises, alors qu'«il était, selon elle, parfaitement prévisible que le problème de la drogue se détériorerait dans la ville de Zurich, et plus particulièrement aux alentours du Letten». Soit! Mais je vivais peut-être un peu naïvement dans l'idée que les problèmes de santé publique, d'exécution aussi en matière de santé publique, étaient de la compétence du canton, et peut-être d'ailleurs encore davantage de la municipalité, s'agissant des mesures de police et d'aide sociale. La municipalité de Zurich, qui a d'ailleurs joué au fil des ans alternativemenl la répression et la compréhension, n'aurait sans doute pas compris, il y a deux ans en arrière, et pas accueilli avec un enthousiasme débordant une intervention fédérale. Je le dis d'autant plus que je suis le premier d'accord pour, maintenant déclarer que la Confédération ferait bien de mieux coordonner toutes les initiatives cantonales en matière de drogue, el d'intervenir à Zurich pour aider à la résolution de ce problème. Cela étanl, je crois encore pouvoir dire, el j'aimerais insister sur ce dernier point, notamment auprès de Mme Weber, que les cantons romands ne sont pas du tout insensibles à ce problème très aigu que vil Zurich en matière de toxicomanie. Les cantons romands se sont interrogés sur la présence de leurs ressortissants sur la place ouverte du Letten. Les Jurassiens envoient depuis plusieurs semaines des assistants sociaux, tous les vendredis après-midi, pour prendre contact avec les toxicomanes jurassiens et même romands, pour voir avec eux comment leur faire reprendre contact avec la vie sociale, et surtout, à terme, tenter de les ramener dans leur commune de domicile où ils pourraient Irouver un appui, plutôt que de végéter sur cette scène ouverte. Les Jurassiens ont également, avec les Romands, pour objectif de monter une antenne romande sur cette place du Letten, parce que l'expérience a démontré qu'il est possible d'enlrer en contact avec les personnes qui s'y trouvent et de leur proposer une aide sociale et sanitaire. Si, à terme, l'objectif est de permettre un cheminement vers la sortie de la drogue, avec un retour dans le milieu social, dans les communes de domicile, dans le milieu familial, professionnel, il faut, dans un premier temps, offrir une aide aux toxicomanes là où ils soni et dans l'état où ils sont, sans exiger de leur part un changement préalable de comportement, parce qu'on n'aboutit à rien. C'est un véritable travail de rue, comme l'abbé Pierre le faisait au temps des chiffonniers, qui va dans le sens de rencontrer ces personnes pour créer un contact humain, de casser leur isolement, d'offrir un lieu d'accueil, de soins sur place, de servir de relais avec leur entourage social, parce que souvent les ponts ont été complètement coupés avec la famille, de servir aussi de relais avec le milieu médical, et enfin d'offrir un accès où il est possible d'élaborer des projets, si possible encore dans le canton de domicile. Je crois qu'une telle approche mériterait d'être soutenue par les cantons romands. Elle est en discussion. Je pense qu'il y a là l'espoir, en tout cas, que les autres cantons confédérés puissenl aussi apporter leur contribution à la résolution de ce problème absolument aigu, j'en conviens, que vit la ville de Zurich. Je vous ai dis ça pour témoigner ici, de la part d'un Romand, que nous ne sommes pas, encore une fois, insensibles aux problèmes que la ville de Zurich vit en ce moment avec cette place ouverte de la drogue. Coutau Gilbert (L, GE): Jamais deux sans trois, je serai donc le troisième Romand qui va s'expliquer sur ce problème de la drogue, dans ce long débat que nous sommes en train de mener à son terme. Si j'interviens, c'est au double tilre d'un de ceux d'entre vous qui ont visité le Letten - il m'arrive d'être à Zurich assez fréquemment -, et j'ai eu, hélas, l'occasion de voir ce qu'est le Letten après avoir vu ce qu'était le Platzspitz. Ce spectacle est d'une misère totale, même pas d'une misère humaine, je dirai -- 12 of 17 -Interpellation urgente Weber Monika 994 3 octobre 1994 que c'est une misère inhumaine. Ce spectacle est fait de violence, il montre toute l'insécurité dans le noeud du Letten comme à ses alentours. Ce spectacle est scandaleux par l'impunité provocatrice et cynique d'un certain nombre des acteurs qui revendent la poudre de mort Je suis donc de ceux qui sont impressionnés par ce que le Letten signifie comme dérive d'une politique pourtant délibérée des autorités municipales et cantonales du canton de Zurich. J'interviens aussi parce que je fais partie du groupe de travail delà Commission delà sécurité sociale et de la santé publique que le Conseil des Etats a décidé de constituer, sous la présidence de M. Onken. Je partage en partie l'état d'esprit dans lequel M. Onken a défini le travail dans lequel nous voulons nous lancer. Personnellement, et après ce débat, je suis plus sceptique sur l'unanimité que nous pourrions arriver à dégager en matière de solutions concrètes, compte tenu des échos très divergents qui, finalement, caractérisent cette discussion. Mais je le fais d'abord dans un esprit ouvert, sans préjugé, et ensuite dans un esprit de modestie. Je ne me considère pas comme un expert en matière de drogue, et je n'ai pas de recette toute faite. Je pense qu'il nous faut effectivement faire preuve, comme l'a dit M. Béguin, d'une certaine humilité à l'égard du développement de ce problème qui est inquiétant, une fois encore, dans notre pays comme dans d'autres. Une certaine humilité parce qu'effectivement, où que l'on regarde, on constate qu'aucune solution n'est une panacée. Il y a un certain nombre d'approches possibles, mais si une panacée existait, depuis le temps qu'on y réfléchit, on saurait qu'elle existe et on l'appliquerait. C'est la raison pour laquelle je me distance du réquisitoire que M. Plattner a lancé tout à l'heure contre le fédéralisme au nom d'une politique unique de la drogue, car autant l'échec constaté au Letten est le résultat d'une politique qui ne respecte pas la loi, autant je prétends qu'on ne peut pas affirmer, de façon générale et péremptoire, que toute la politique menée en Suisse face au développement du fléau de la drogue ait été un échec. J'en veux précisément pour preuve les témoignages que nous avons entendus de Schaffhouse, de Baie, ou même d'autres cantons comme le mien par exemple. Je ne veux pas prétendre qu'il n'y a pas de problème de drogue ni que nous lui avons trouvé une solution, mais je prétends que nous avons mené une approche concertée, pragmatique, dans le triple domaine sanitaire, social et pénal, sans'faire de vagues, sans proclamer que nous avions trouvé la solution ultime. C'est la raison pour laquelle j'estime que même dans une perspective fédéraliste, à condition de respecter les règles nationales que nous avons établies, et je dirais même les règles internationales auxquelles nous avons souscrit, il est possible d'approcher le problème de la drogue de façon différente, selon les mentalités, selon la culture et selon l'histoire de nos villes et de nos cantons. Je crois qu'il est possible de maintenir une notion d'application fédéraliste d'une législation fédérale avec une approche, une fois encore, pragmatique. J'ai été heureux d'entendre M™ Dreifuss, conseillère fédérale, dire qu'un des objectifs de la politique de la Confédération consistait à faire disparaître la scène ouverte du Letten. Elle a ajouté qu'il fallait faire en sorte d'empêcher l'ouverture d'autres scènes ouvertes. Je partage, pour ma part, totalement cet objectif, mais il est vrai qu'il est plus facile de laisser se développer une scène ouverte que de la décréter fermée un beau soir. J'aimerais insister sur cet aspect de solidarité intercantonale. Je vois dans l'approche pragmatique de la solution du problème de la drogue moins une relation des cantons à la Confédération qu'une relation des cantons entre eux. Et j'appelle de mes voeux, sous l'égide de la Confédération ou spontanément, la rencontre des directeurs cantonaux des affaires sanitaires, des chefs des départements cantonaux de justice et police et des directeurs cantonaux des affaires sociales des différents cantons concernés. Je crois que c'est à partir des différences qui marquent leur politique, dans le cadre de la législation fédérale, qu'il sera possible de trouver un certain nombre de coordinations. La loi doit être appliquée, mais elle doit l'être avec la nuance nécessaire à chaque région et à chaque situation. En revanche, je ne suis pas de ceux qui applaudissent à la décision du Conseil fédéral d'étendre aussi largement le nombre des participants à l'expérience de distribution d'héroïne sur prescription médicale. Je partage sur ce point les réserves et même l'opposition manifestées par M. Béguin, car je crains qu'avec cette décision on interprète de façon trop extensive la notion d'expérience médicale. L'expérience menée dans différentes villes de notre pays à propos de la distribution d'héroïne est loin d'être terminée. Nous sommes loin de pouvoir en apprécier les résultats aujourd'hui. Certaines premières appréciations ont été publiées. L'un ou l'autre de nos collègues a pu même mettre en doute la qualité scientifique de ces premières appréciations. En ce qui me concerne, je ne sais rien des méthodes de sélection des personnes choisies pour participer à cette expérience. Quel était leur vécu, quelle était leur situation, quels étaient leurs espoirs ou leur volonté de se sortir de cette situation? Personnellement, je ne sais rien de cet aspect des choses. Or, cet aspect de sélection est absolument fondamental si l'on veut éviter que, sous prétexte d'expérimentation sous contrôle médical, on aboutisse purement et simplement à une distribution généralisée d'héroïne. Il nous faut pouvoir absolument faire confiance à un certain nombre de constatations qui doivent avoir un fondement scientifique incontestable avant de nous engouffrer dans une voie qui pourrait être une fuite en avant et qui nous conduirait finalement dans une impasse. Je prie le Conseil fédéral de confirmer que sa décision de ce matin se situe dans un contexte strict d'expérimentation sous contrôle médical, qu'il ne s'agit en aucun cas d'un premier pas vers une distribution généralisée. En tout cas pour ma part, je m'opposerai avec la dernière énergie à toute modification de la législation dans le sens d'une distribution généralisée de drogues dures. Voilà quelques éléments qui vous montrent que même en ayant peut-être moins de problèmes spectaculaires que ceux qui, malheureusement, illustrent la scène ouverte du Letten, il est possible, comme l'a dit M. Roth, que les cantons romands manifestent un intérêt pour le problème de la drogue, reconnaissent qu'ils participent à la lutte contre ce fléau, mais qu'ils l'approchent peut-être avec plus de pragmatisme et avec moins de dogmatisme partisan. C'est dans cet esprit que je continuerai à partager les réflexions et, je l'espère, les propositions que le groupe de travail présidé par M. Onken pourra vous présenter. Schule Kurt (R, SH): Im Kreis 5 in Zürich bestehen unhaltbare Zustände. Das war der Ausgangspunkt für diese engagierte und, wie ich meine, sehr nötige Diskussion. Aber auch nach dieser Diskussion glaube ich persönlich, der ich mich auch zu den Suchenden in dieser schwierigen Frage zähle, nicht an den grossen Wurf, sondern viel eher daran, dass wir uns Schritt für Schritt dem Ziel nähern müssen. Ich unterstütze den Bundesrat auf dieser Suche nach einem dritten Weg, so, wie der Bundesrat dies heute morgen mit seinen Entscheiden zum Ausdruck gebracht hat, und ich hoffe mit dem Präsidenten der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, dass der Bundesrat diese Politik mit Besonnenheit, mit Mass und Entschlossenheit verfolgt Sie haben es von Kollege Seiler Bernhard gehört: In der Stadt Schaffhausen hat am 25. September eine drogenpolitische Abstimmung stattgefunden. Wir haben einen wichtigen Schritt getan. Mit der knappen Stimmenmehrheit von 121 Stimmen haben wir ja gesagt zu einem Tages- und Injektionsraum. Wir haben beschlossen, diesen Weg, der nicht ohne Risiken ist, zu beschreiten, einen Weg, für den man Verantwortung übernehmen muss. Dass das gelungen ist, war nur dank einem breiten Konsens möglich. Die Schaffhauser Ärzteschaft hat diesen Weg mitgetragen, hat zu diesem Konzept ja gesagt, und massgebend beteiligt war auch unser Sozialreferent, Stadtrat Kurt Schönberger, der - glücklicherweise, würde ich beifügen der SVP angehört. Mit diesem Tages- und Injektionsraum beginnt ein zweijähriger Versuch. Nachher wird das städtische Parlament über die Weiterführung entscheiden. Hier geht es um die Überlebens-- 13 of 17 -3. Oktober 1994 995 Dringliche Interpellation Weber Monika hilfe. Es geht darum, einen ersten Schritt Richtung Ausstieg aus dem Drogenelend zu ermöglichen, den Zugang zur Betreuung zu ermöglichen, und es geht uns in Schaffhausen darum, dass wir die Drogenabhängigen nicht «exportieren» wenn ich es so formulieren darf -, sie nicht einfach auf die Reise nach dem nahen Zürich schicken wollen. Es ist ganz klar, dass hier kein rechtsfreier Raum entsteht. Der Handel mit Betäubungsmitteln wird nicht geduldet Es gibt keinen Zutritt für Personen aus dem Ausland und auch nicht für Kinder, und die ärztliche Betreuung ist sichergestellt Ich glaube, dass das zwar nur ein kleiner Schritt ist, aber eben doch ein Schritt in der Richtung, dass wir landesweit Strukturen schaffen, die es erst ermöglichen, dass wir die offene Szene in Zürich beseitigen können. Darum begrüsse ich die Ausweitung dieses Versuches mit der ärztlich kontrollierten Abgabe von Heroin. Wir Schaffhauser partizipieren sonst immer mit einem Prozent am Bund. Wenn wir hier nun 25 Plätze schaffen, wenn andere Ortschaften, Städte und Kantone in der gleichen Weise mitmachen, bleibt auch der ausgeweitete Versuch mit 1000 Beteiligten in einer absolut vertretbaren Grosse. Selbstverständlich ist die ärztliche Überwachung dieser Versuche Voraussetzung dafür, dass man das machen darf. Ich habe es gesagt: Wir alle sind gefordert, die Kantone, die grösseren Ortschaften. Man muss dringend die nötigen Strukturen bereitstellen. Ich glaube, Frau Weber Monika ist zum Teil missverstanden worden. Ich habe Ihre Interpellation viel eher als Notschrei der geplagten Stadt Zürich, dieses Kreises 5, empfunden, der die eidgenössische Solidarität nötig macht. Ich bin überzeugt, dass «Zürich» ein nationales Problem ist, das wir gemeinsam lösen müssen. Das kann aber noch lange nicht heissen, dass die Lösung für die Stadt Zürich gleichgesetzt wird mit der Lösung für die ganze Schweiz. Die Stimmen aus der Romandie haben wir gehört. Hier muss man die örtlich angepassten richtigen Lösungen finden. Aber wichtig scheint mir, dass der Bund mithilft, vorangeht, diese Führungsrolle übernimmt - vor allem im Kampf gegen den Drogenhandel -, dass er die Voraussetzungen schafft, dass wir möglichst vielen Süchtigen Therapieplätze zuweisen können und dass er bei der Bereitstellung der Infrastruktur im Therapiebereich mitwirkt. Das scheint in der Umsetzung dieses Drogenkonzepts noch eine Schwachstelle zu sein. Gefragt sind neue Wege zum alten Ziel einer markanten Verminderung des Drogenproblems. Ich glaube, die suchtfreie Gesellschaft ist heute und morgen eine Illusion. Weber Monika (U, ZH): Zum Schluss möchte ich Ihnen für diese Diskussion ganz herzlich danken. Ich habe sie grossartig gefunden, und ich glaube, trotz unterschiedlicher Meinungen sind wir einen Schritt in die richtige Richtung weitergekommen - indem wir miteinander geredet haben. Man kann das Gesagte vielleicht so zusammenfassen: Wir alle sind auf der Suche nach Lösungen. Dafür möchte ich Ihnen noch einmal danken. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je suis malheureusement forcée d'apporter une réponse à un certain nombre de points, d'éléments, de questions, et j'essaierai bien sûr d'être aussi brève que possible et de me structurer en quatre ou cinq points. Le point de départ de cette discussion, M. Schule l'a répété tout à l'heure, c'est le problème de Zurich qui est à l'origine de cette interpellation, du caractère urgent qui a été donné à ce débat, mais il ne s'agit pas d'un problème zurichois, il s'agit d'un problème national. Je crois que la discussion l'a très clairement montré et c'est la raison même pour laquelle le Conseil fédéral cherche des solutions qui soient des réponses au problème de la drogue en général; il considère qu'il n'y a pas nécessité de procéder par un droit d'urgence, par des lex Letten, par des interventions qui répondent uniquement aux besoins de cette période de crise vécue sur la scène ouverte du Letten. Une question se pose: est-ce que le Conseil fédéral ne devrait pas prendre un leadership dans ce domaine, modifier la loi fédérale sur les stupéfiants (LStup), instituer une compétence nationale dans ce domaine? Des interventions ont été dans ce sens. Le Conseil fédéral ne partage pas cet avis. Au contraire, il pense que dans ce domaine nous avons besoin de toute la richesse des expériences déjà faites, nous avons besoin d'ouvrir la palette aux différentes possibilités de prise en charge -je préciserai tout à l'heure dans quel domaine ces prises en charge sont nécessaires - et que tout leadership qui consisterait à dessiner une voie qui serait celle d'une intervention privilégiée, excluant d'autres, ne serait certainement pas la bonne, étant donné aussi les différences de mentalités, les différences d'approche qui existent dans notre pays face au problème de la toxicomanie. Par ailleurs, le Conseil fédéral ne considère pas comme urgent de modifier la LStup pour deux raisons: la première M. Koller, conseillerfédéral, pourra y répondre-, c'est que notre analyse des possibilités qu'offre la loi en matière de recherche scientifique et d'utilisation médicale nous a permis de prendre les décisions que nous avons prises ce matin sans modification de la loi; la deuxième, c'est bien sûr que ce processus demande un débat politique approfondi. Ce débat a lieu, il aura lieu: une initiative populaire a été déposée. Permettez-moi juste en passant, Monsieur Kündig, de dire que le Conseil fédéral n'a jamais parlé d'extrême droite, mais qu'il a tout simplement dit que l'initiative en question avait reçu le soutien de milieux de droite, comme il le dit aussi lorsqu'il s'agit de milieux de gauche ou d'initiatives populaires qui viennent d'autres milieux; ceci n'a rien d'injurieux, certainement pas pour des gens d'ailleurs qui se sentent appartenir à cette mouvance politique. Une initiative populaire a été déposée, et une autre initiative populaire va être déposée. Ces deux initiatives nous paraissent être des deux côtés du chemin qu'il nous semble préférable d'emprunter, qui est cette troisième voie dont il a été abondamment question ce soir. Nous aimerions attendre cette discussion pour pouvoir modifier la LStup en fonction d'un choix que la population aura été amenée à prendre. Le Conseil fédéral a chargé le Département fédéral de l'intérieur d'instituer un groupe d'experts - on le constituera d'ailleurs après avoir consulté également le Département fédéral de justice et police - en vue d'élaborer des propositions pour d'éventuelles modifications de la loi, et d'examiner dans quelle mesure, parallèlement à la discussion sur l'initiative populaire «Jeunesse sans drogue», certaines propositions peuvent être faites, par exemple en ce qui concerne la privation de liberté à des fins d'assistance - le FFE («fürsorgerische Freiheitsentzug») - ou la pratique de la punissabilité de la consommation. Ce groupe d'experts devra nous donner des réponses qui nous seront également utiles pour la discussion sur l'initiative populaire à l'occasion du message que nous vous présenterons. Ces éventuelles modifications, plus rapides qu'une modification plus fondamentale, devront être présentées au printemps 1995, le rapport général étant attendu à la fin de 1995. Voilà donc la position du Conseil fédéral: pas d'urgence à modifier la LStup; le cadre légal, par contre, doit être exploité au maximum. Chacun des niveaux de compétence doit être utilisé de façon absolument déterminée. C'est ce que fait le Conseil fédéral et nous invitons également les cantons et les communes à en faire de même. Deuxièmement, dans ce cas, la Confédération s'en tient, malgré tout, à une fonction de soutien et de coordination. Je reconnais tout à fait les critiques qui ont été faites ce soir: ce soutien et cette coordination doivent encore être intensifiés. Ils doivent l'être dans une collaboration plus profonde, plus confiante d'ailleurs aussi avec les cantons et les villes. Si, jusqu'à présent, je me suis principalement concentrée sur des contacts bilatéraux ou ponctuels, allant voir les cantons, réunissant les représentants des villes, essayant de trouver des interlocuteurs dans des communes et des cantons ayant adopté des politiques différentes, le moment est effectivement venu de passer à ce que vous appelez de vos voeux, c'est-àdire une conférence ou une plate-forme plus régulière d'échanges de ces expériences. La conférence que nous envisageons de convoquer, pour qu'elle soit non pas simplement un lieu d'écoute, mais de déclaration, devrait avoir lieu, à notre avis, au tout début de l'année prochaine, et devrait pouvoir approfondir vraiment les questions et les expériences que pourront apporter les diffé-- 14 of 17 -Interpellation urgente Weber Monika 996 3 octobre 1994 rents partenaires dans les divers domaines de la politique de la drogue. Entre temps, le dialogue permanent que nous essayons d'instituer, que ce soit M. Koller, conseiller fédéral, ou moi-même, avec les cantons se poursuit Troisièmement, quelles sont les priorités d'une politique de la drogue? Là, je suis presque paradoxalement reconnaissante à M. Kündig. Il a raison lorsqu'il dit que les essais de prescription de la drogue ne sont qu'un élément marginal de ce que doit être réellement une politique de la drogue. Je partage absolument son avis, et c'est d'ailleurs la raison pour laquelle le nombre des personnes touchées doit aussi rester limité, et l'approche extrêmement prudente et lente dans l'attente des résultats. La priorité des priorités, c'est la prévention. Mais c'est une tâche en premier lieu cantonale. En ce qui concerne la Confédération, un appui doit être apporté-etill'est-à la formation des responsables en matière de prévention. L'appui doit être donné aux expériences qui sont faites dans les écoles: médiateurs scolaires, interlocuteurs des jeunes. Nous travaillons avec des organisations de jeunes pour élaborer un matériel qui les amène à réfléchir à la toxicomanie, mais également à la dépendance d'autres substances dont la consommation est légale, mais les effets tout aussi ravageurs. Donc prévention comme priorité et comme appui de la part de la Confédération. Thérapie: là, nous n'avons pas dormi. Nous avons fait une analyse des lacunes dans les places de thérapie, en particulier les places stationaires. Nous voulons donner des aides de départ pour combler ces lacunes. Nous voulons également, dans cette vision fédéraliste, mettre à la disposition de la Conférence des directeurs cantonaux des affaires sociales la possibilité de gérer les places de thérapie, de savoir où on trouve celles-ci de façon à ce qu'elles puissent être utilisées de la manière la plus efficace possible. Là aussi, il s'agit d'un dialogue permanent avec les cantons. Aide à la survie. C'est certainement quelque chose de nouveau, également dans la discussion internationale. Mais c'est de plus en plus un élément retenu de la discussion internationale, qu'elle soit appelée «consommation sans risque», «risque atténué dans la consommation» ou, comme nous le faisons en Suisse, «aide à la survie». Il faut mettre des seringues à disposition. Là, j'aimerais m'adresser aux cantons romands ou à certains cantons alémaniques: c'est par cela que commence la «chance» de garder chez soi ses propres toxicomanes, parce que s'ils doivent déjà se rendre à Zurich pour se procurer une seringue, d'autant plus y resteront-ils pour trouver également de la drogue. «Aide à la survie», ce sont les mesures dont nous avons entendu parler par les représentants de Schaffhouse, de Baie, de Berne et de Soleure. Elles sont nécessaires pour tendre la main à des jeunes, le plus souvent, qui sont en perdition et qui encourent les plus grands risques. C'est là que la solidarité intercantonale est peut-être encore insuffisante. Permettez-moi d'ajouter les mesures sociales, dont on parle peut-être trop peu: logement, travail, réintégration professionnelle. M. Seiler Bernhard a cité les exemples suédois. Pourquoi parle-t-on si peu, lorsqu'on nomme les modèles d'autre pays, de tout le filet social mis en place, de toute la prise en charge assurée par les communes, du travail et des logements offerts? Posons-nous la question de savoir si, par sa politique sociale, la Suisse, en général, a créé les conditions qui lui permettent ce traitement social de la toxicomanie également La Confédération est totalement dépourvue de moyens d'action, mis à part les assurances sociales -je pense en particulier à l'assurance-invalidité. Ces tâches sont essentiellement prises en charge par les cantons et les communes. Après avoir essayé de montrer que c'est effectivement une large palette et une approche «concertée et pragmatique» pour citer l'un d'entre vous - qui sont nécessaires, je reviendrai maintenant aux décisions prises ce matin par le Conseil fédéral. Premièrement, plus de thérapie, plus d'appui aux cantons, c'est nécessaire, car nous avons tous dû constater un certain déséquilibre entre les différents piliers d'une politique de la drogue. Ensuite, l'extension des essais scientifiques en matière de distribution de drogue. J'aimerais donner ici un certain nombre d'assurances. Le Conseil fédéral a pris cette décision aux conditions suivantes: l'extension des essais doit rester dans les limites d'une recherche scientifique; la remise sous contrôle médical doit continuer de s'effectuer dans un cadre médico-thérapeutique; le nombre de participants aux essais de prescription d'héroïne doit être limité de façon à satisfaire aux exigences de la LStup, qui parle d'une application médicale limitée - nous avons ainsi déterminé que ce nombre pouvait s'articuler aux alentours de mille. L'intention du Conseil fédéral est absolument claire de ne pas dépasser cet ordre de grandeur, de ne pas généraliser cet appui à l'ensemble des personnes gravement dépendantes, et de ne pas baser toute son approche thérapeutique, loin de là, sur ce type de prise en charge; l'acquisition de stupéfiants doit être approuvée par l'Organe international de contrôle des stupéfiants de l'ONU; les essais élargis doivent être conformes aux directives de l'Académie suisse des sciences médicales concernant les recherches expérimentales sur l'homme; enfin, petit détail, la clé de répartition du financement entre la Confédération et les responsables locaux des projets reste inchangée, la Confédération n'assume qu'une partie des frais de prise en charge et les frais de l'évaluation scientifique, la même équipe scientifique restant en place pour cette phase d'extension. Alors quelles sont les hypothèses de travail, demandait M. Morniroli en particulier? Elles sont indiquées dans l'ordonnance, pour la première phase. Il s'agit bien sûr de voir si de tels projets permettent de stabiliser ou d'améliorer l'état de santé des toxicomanes, de faciliter la réinsertion sociale et la reprise d'une activité professionnelle, de réduire la délinquance liée à l'acquisition de stupéfiants. Voilà les principales questions ou hypothèses qui sont faites, et qui se trouvent dans l'ordonnance du 21 octobre 1992 sur l'évaluation de projets visant à prévenir la toxicomanie et à améliorer les conditions de vie des toxicomanes. Sur ce plan-là, les résultats sont insuffisants pour tirer des conclusions, suffisants pour souhaiter l'extension des essais. Quels sont les éléments dont nous disposons déjà actuellement, sous réserve d'une répétition nécessaire pour des raisons de sécurité scientifique? C'est la possibilité d'améliorer rapidement l'état de santé. C'est également des indications claires sur l'utilisation, à des fins thérapeutiques, de la morphine qui se révèle impropre à cet usage. Nous avons eu le sentiment qu'il fallait assouplir le plan de recherche quant au nombre de participants aux essais. Il y avait une pensée trop schématique derrière l'ordonnance de 1992. J'aimerais dire aussi quels sont les types de questions que nous nous posons et pour lesquelles nous avons besoin d'un élargissement; j'en formulerai quatre. Peut-on combiner la prescription d'héroïne par voie intraveineuse et de méthadone par voie orale? C'est intéressant dans la mesure où l'un des premiers buts est d'éloigner les gens de la seringue, à laquelle ils sont attachés pour des raisons non pas physiologiques, mais psychologiques, comme ils le répètent avec beaucoup de conviction pathétique. Dans quelles conditions et dans quel laps de temps le passage de la prescription d'héroïne à la prescription moins contraignante de méthadone par voie orale est-il possible? Une offre décentralisée de programmes de prescription à proximité des lieux de domicile permettrait-elle de motiver davantage de patients à suivre un traitement? Dans quelle mesure l'intégration de programmes de prescription d'héroïne est-elle compatible avec d'autres programmes thérapeutiques et leurs groupes de patients? Voilà les hypothèses que nous désirons vérifier. Je n'entre peut-être pas dans le détail des méthodes de sélection, dont M. Coutau disait qu'il ne les connaissait pas; je peux tout simplement lui donner l'assurance qu'elles sont très rigoureuses, que les programmes sont surveillés, qu'il s'agit de cas de toxicomanie grave, de dépendance avérée, avec toute une série d'échecs dans des sevrages et dans des tentatives de réintégration par des thérapies normales. Pour conclure et pour ne pas être trop longue, j'aimerais reprendre le mot «humilité» qui a été prononcé à deux ou trois reprises dans cette salle. Le Conseil fédéral partage cette humilité, cette difficulté à trouver des solutions. Il refuse donc le -- 15 of 17 -3. Oktober 1994 997 Dringliche Interpellation Weber Monika dogmatisme, mais affirme sa volonté de prendre au sérieux ce problème, en ne se privant a priori d'aucun moyen d'aider en particulier notre jeunesse, dans la lutte contre la drogue, qui est souvent une lutte que les gens doivent mener contre euxmêmes. J'aimerais vous rappeler deux choses qui ont certainement modifié toute l'approche du problème de la toxicomanie: la première est l'épidémie de sida et les dangers accrus qui sont liésoute consommation de substances injectables. Cela doit être notre objectif, nous devons sauver les gens, nous devons veiller à ce qu'ils ne se condamnent pas à mort en s'adonnant à la toxicomanie. La deuxième, elle m'angoisse depuis des années, nous avons également un des plus hauts taux de suicide parmi la jeunesse; nous possédons un des plus hauts taux d'alcoolisme: nous avons sans doute des éléments qui conduisent à une pathologie sociale particulière dans ce pays. Prenons-la au sérieux et essayons en toute humilité de trouver les moyens de lutter contre cette pathologie sociale; ce ne peut être, aux yeux du Conseil fédéral, qu'une voie sans dogmatisme et ouverte à toutes les expériences. Koller Arnold, Bundesrat: Ihre betont sachliche Diskussion, für die ich bestens danken möchte, hat meines Erachtens klar gezeigt, dass die bundesrätlichen Beschlüsse den Handlungsspielraum, der auf einem einigermassen gemeinsamen Nenner beruht, ausgenützt haben. Ich bin Ihnen daher dankbar, dass von keiner Seite irgendwelche Anträge auf dringliche Bundesbeschlüsse gestellt worden sind, denn diese würden uns - in welcher Richtung auch immer - sicher nicht zusammenführen, sondern eher wieder auseinandertreiben. Um beim Letten zu bleiben, welcher ja Anlass für diese Interpellation war: Wir sind uns alle im klaren, dass die von allen angestrebte Schliessung doch in erster Linie ein Vollzugsproblem und nicht ein Gesetzgebungsproblem ist Ich bin auch überzeugt: Erst wenn wir alle in diesem Land die geltenden Gesetze wirklich systematisch anwenden, kommen wir auch aus dem ideologischen Grabenkrieg heraus, denn dann werden wir sehen, was diese geltenden Gesetze und die dahinterstehenden Konzepte tatsächlich zur Lösung des Drogenproblems beizutragen vermögen und wo allenfalls noch gewisse Lücken oder Defizite bestehen. Herr Plattner, aus dieser Sicht hatte ich etwas Mühe- ich weiss aber nicht, ob ich nicht richtig gehört habe -, dass Sie gesagt haben, das Primat der Strafjustiz sei schuld am Drogenproblem in der Schweiz Ich glaube, davon kann wirklich nicht die Rede sein. Gerade im Zusammenhang mit dem Letten kann man sich nicht darauf berufen, weil dort die Strafjustiz weitgehend nicht angewendet wurde. Wir sind uns im Bundesrat vollständig einig, dass Repression zwar nicht alles ist, dass wir wirklich dieses Bündel von Massnahmen brauchen. Aber ohne Repression, das zeigt die inund ausländische Erfahrung, geht es auch nicht Das andere Problem, das noch aufgeworfen worden ist, hat Frau Bundesrätin Dreifuss ausführlich behandelt. Ich möchte es aus der Sicht des Justizministers bekräftigen. Diese Änderung des Gesamtplanes der Versuche bleibt vollständig im Rahmen der wissenschaftlichen Zwecksetzung, wie sie in der Verordnung in Artikel 1 umschrieben ist Das ist für uns eine ganz klare und entscheidende Leitlinie. Auch der geänderte Gesamtplan, der übrigens gemäss Artikel 11 noch vom Gesamtbundesrat genehmigt werden wird, dient dem Studium der Frage, ob solche Massnahmen - ärztliche Abgabe von Betäubungsmitteln, vor allem auch Heroin - nicht einen Beitrag zum Ausstieg zu leisten vermögen, und zwar im Hinblick auf die in der Verordnung genannten drei Parameter: Verbesserung der persönlichen Gesundheit und der Lebensbedingungen, Verbesserung der gesellschaftlichen Integration im Sinn der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Verbesserung in bezug auf die Beschaffungskriminalität. Wir bleiben vollständig im Rahmen von Artikel 1 der Verordnung. Ich kann Ihnen garantieren: Es ist wirklich nicht der Wille des Bundesrates, über eine Verordnungsänderung irgendwie eine stille Revision des Betäubungsmittelgesetzes anzustreben. Wenn diese Versuche positiv verlaufen und wenn sich die ärztliche Abgabe von Heroin bewähren sollte, was zurzeit noch vollständig offen ist, dann ist uns klar, dass für weitere Schritte eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes nötig wäre. Etwas anderes steht für den Bundesrat überhaupt nicht zur Diskussion. Wir haben heute auch ganz klar festgelegt, dass keine weiteren Änderungen dieser Verordnung mehr Platz greifen werden. Jetzt führen wir diesen Gesamtplan durch, werten ihn wissenschaftlich aus, und dann entscheiden wir, welche Folgerungen aus diesen wissenschaftlichen Versuchen tatsächlich zu ziehen sind. Aber dass es gute wissenschaftliche Gründe für diese Änderung des Gesamtplanes gab, das hat Ihnen Frau Dreifuss in allen Details dargelegt, so dass ich das um diese Zeit nicht wiederholen möchte. Ich glaube, damit sind auch die Fragen beantwortet, die Herr Béguin gestellt hat. Persönlich bin ich überzeugt, dass wir um noch einmal auf den Anlass dieser Diskussion zurückzukommen - mit Stadt und Kanton Zürich wirklich zu Taten schreiten müssen, um dieses unerträgliche Ärgernis Letten so rasch als möglich zu beseitigen. Wir werden damit das Drogenproblem in unserem Land noch nicht gelöst haben, das wird uns zweifellos noch lange beschäftigen. Aber schon die Schliessung des Letten ist eine bedeutende Tat, die wir nur gemeinsam werden realisieren können. Präsident: Damit ist die Debatte zur Interpellation Weber Monika abgeschlossen. Obwohl keine Beschlüsse zu fassen waren, haben Sie an der langen Diskussion zahlreich teilgenommen. Sie haben damit das Gewicht unterstrichen, das diesem Problem aus unserer Sicht und aus jener der Bevölkerung zukommt. Schluss der Sitzung um 21.45 Uhr La séance est levée à 21 h 45 -- 16 of 17 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Weber Monika Drogenproblematik. Unverzügliches Handeln Interpellation urgente Weber Monika Problème de la drogue. Intervention immédiate In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3344 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1994 - 17:15 Date Data Seite 982-997 Page Pagina Ref. No 20 024 754 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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