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Entscheid

94-3367

Verwaltungsbehörden 16.12.1994 94.3367

16. Dezember 1994Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

600.

000 Menschen. Sie leben in totaler Abhängigkeit von humanitärer Hilfe von aussen. Diese Hilfeleistung wird von den Belagerern immer wieder verhindert. Hilfskonvois werden ständig gestoppt, die Versorgung ist vollkommen von der Willkür der Belagerer abhängig. Zudem werden die eingeschlossenen Gebiete immer wieder beschossen. So sind die Menschen am Verhungern. Es besteht grösste Gefahr von Epidemien (Typhus, TB, Gelbsucht). Nach 2,5 Jahren der Unter- und Mangelernährung, des permanenten psychischen Drucks haben die Eingeschlossenen nicht mehr die physische Widerstandskraft, um einen dritten Kriegswinter zu überleben. Ein Massensterben ist zu befürchten. Rasches Handeln tut not. Da die Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen nicht nur deren Einhaltung auf ihrem Staatsgebiet sicherzustellen haben, sondern zudem verpflichtet sind, gegenseitig deren Einhaltung durch die anderen Unterzeichner sicherzustellen, drängt sich eine diplomatische Offensive unseres Landes auf. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten voll und ganz, dass die humanitäre Lage der Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina angesichts des bevorstehenden dritten Kriegswinters auf eine Katastrophe zusteuert Aufgrund seiner Kontakte mit dem Präsidenten des IKRK weiss er, dass noch mehr als die gelegentliche Behinderung des IKRK vor allem die Missachtung der Prinzipien und Regeln der Genfer Konventionen durch die Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina für die Not der Bevölkerung in jenem Land verantwortlich ist Vor diesem Hintergrund ist denn auch die Internationale Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer zu sehen, die auf Initiative der Schweiz vom 30. August bis 1. September 1993 in Genf abgehalten wurde. In deren Schlusserklärung wurde unser Land beauftragt, eine allen Staaten offenstehende intergouvernementale Expertengruppe einzuberufen, die im kommenden Januar in Genf tagen wird. Sie soll nach praktischen Wegen zu einer besseren Beachtung des humanitären Völkerrechts suchen und darüber einen Bericht zuhanden der 26. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds verfassen, die für Anfang Dezember 1995, ebenfalls in Genf, geplant ist. Der Vorsteher des EDA hat sich zudem entschlossen, den Appell des IKRK diplomatisch zu unterstützen. Mit Datum vom 4. November 1994 hat er seine Amtskollegen der Mitgliedstaaten der sogenannten Internationalen Kontaktgruppe, bestehend aus Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Russland und den USA, sowie die beiden Kopräsidenten der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien angeschrieben und einen Appell an sie gerichtet, ihren ganzen Einfluss auf die Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina auszuüben, damit den Prinzipien des humanitären Völkerrechts nachgelebt und Nachachtung verschafft werde. Die Schreiben wurden ergänzt durch ein Aide-mémoire, das den Appell im einzelnen noch verdeutlicht. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit diesem Appell dem Anliegen des Postulanten vollständig entsprochen wurde. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 94.3367 Postulat Bär Umsetzung des Aktionsplanes der Konferenz «Bevölkerung und Entwicklung» Conférence «Population et développement». Adaptation du plan d'action Wortlaut des Postulates vom 26. September 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht und mit einem Zeitplan darzulegen, wie die an der Kairoer Konferenz «Bevölkerung und Entwicklung» verabschiedeten Aktionsprogramme durch die Schweiz umgesetzt werden sollen (Massnahmen, Gesetzesänderungen, Finanzmittel). Texte du postulat du 26 septembre 1994 Le Conseil fédéral est invité à exposer dans un rapport comment la Suisse se propose de réaliser les programmes adoptés lors de la conférence «Population et développement» du Caire (mesures, modifications de lois, moyens financiers) et à présenter un calendrier. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Ruedi, Bäumlin, Bircher Peter, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, Diener, Dormann, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hollenstein, Maeder, Meier Hans, Misteli, Nabholz, Ostermann, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg, Zbinden, Zwygart (38) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 23. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Geschäftsberichts. Le président: M. Dreher combat cette intervention. La discussion est renvoyée. Verschoben - Renvoyé -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bär Umsetzung des Aktionsplanes der Konferenz "Bevölkerung und Entwicklung" Postulat Bär Conférence "Population et développement". Adaptation du plan d'action In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3367 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1994 - 08:00 Date Data Seite 2472-2472 Page Pagina Ref. No 20 024 960 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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