94-3374
Verwaltungsbehörden 05.10.1995 94.3374
5. Oktober 1995Deutsch11 min
Source admin.ch
Motion Keller Rudolf 2124 N 5 octobre 1995 Wenn Sie aber nur meinen, was bie sagen, nämlich dass die Lesbarkeit garantiert bleiben soll, ist das eine Selbstverständlichkeit, und man kann das Postulat überweisen oder nicht. Es ändert nichts an dieser neuen, sehr pragmatisch und fein entwickelten Praxis, die Sie morgen an diesem in bezug auf die Sprache schwierigen Gesetz sehen werden, in dem wir verschiedene Ansprüche - und die Frauen haben mit Recht auch den Anspruch, dass sie genannt werden, nicht einfach nur mitgemeint sind - erfüllt haben. Couchepin François, chancelier de la Confédération: Le Conseil fédéral considère, comme Mme Bühlmann, que le droit des femmes doit aussi être reconnu sur le plan linguistique et que cet aspect culturel qu'elle a évoqué est également un vecteur important lorsqu'on utilise la langue. C'est la raison pour laquelle il a établi ce manuel sur la manière dont on doit traiter l'égalité entre hommes et femmes dans le langage juridique. Le postulat - M. Gross Andréas vient de le rappeler - demande que l'application de ce manuel soit faite de manière intelligente. La preuve a été faite tout à l'heure qu'on peut effectivement utiliser le langage pour reconnaître les droits des femmes. Par conséquent, aux yeux du Conseil fédéral, il n'y a pas de raisons de s'opposer à ce postulat. On lui demande d'appliquer un principe qui est actuellement reconnu, qu'il accepte et qu'il a essayé de mettre en vigueur dans l'intérêt d'un équilibre entre les hommes et les femmes. Le président: Le postulat est combattu par Mme Bühlmann. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 65 Stimmen Dagegen 47 Stimmen #ST# 94.3374 Motion Keller Rudolf Volksinitiativen. Rechtliche Vorprüfung Initiatives populaires. Examen préliminaire Diskussion - Discussion Siehe Seite 945 hiervor - Voir page 945 ci-devant Keller Rudolf (D, BL): Ich habe den Vorstoss in ein Postulat umgewandelt; der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ich staune eigentlich darüber, dass dieses Postulat bekämpft wird. Laut Motionstext soll der Bundesrat prüfen, ob die Gesetzgebung dahin gehend zu ändern ist, dass nebst der formalen Vorprüfung für Initiativen auch eine rechtliche Vorprüfung betreffend die Gültigkeit, die Durchführbarkeit und die Einheit der Materie von eidgenössischen Volksinitiativen vorgenommen wird. Es ist dafür zu sorgen, dass Initiantinnen und Initianten im Rahmen dieses Verfahrens - das ist für mich selbstverständlich - keinen Missbrauch betreiben können. Eine Vorprüfstelle soll nicht etwa die Formulierung von Initiativtexten übernehmen können. Aber Initiantinnen und Initianten sollen eine absolute Rechtssicherheit haben, wenn sie ihre Volksinitiativen lancieren, damit schlussendlich nicht irgendein anderer Grundsatz die Durchführung der Abstimmung über diese Initiative verhindert. Es ist bemühend, dass der National- und der Ständerat über die Gültigkeit von Volksinitiativen befinden müssen. Bei vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist der Entscheid, ob sie eine Volksinitiative für gültig erklären wollen oder nicht, selbstverständlich - ich sage das bewusst so nicht nur ein rechtlich abgesicherter, sondern zum Teil auch ein emotional begründeter Entscheid. Dieser Zustand ist eigentlich unbefriedigend, wenn es um die Volksrechte geht. Das Initiativrecht ist ein grundlegendes Volksrecht. Schlussendlich sollte in einer Demokratie das Volk endgültig entscheiden können, ob es eine Initiative annehmen oder verwerfen will. Bevor es aber so weit kommt, soll vor dem Start der Unterschriftensammlung nebst der bisherigen formalen Vorprüfung auch eine rechtliche Vorprüfung über die Gültigkeit der Initiative vorgenommen werden. Wenn man bedenkt, welchen Aufwand Initiantinnen und Initianten beim Entwerfen des Textes und bei der anschliessenden Unterschriftensammlung, welchen Aufwand die Bundeskanzlei, Expertinnen und Experten, der Bundesrat sowie der National- und der Ständerat samt Kommissionen mit einer Volksinitiative haben, dann sollte doch, im Sinne einer Effizienzsteigerung in der Frage der Gültigkeit einer Initiative vorher - bevor diese Arbeiten gemacht werden - reiner Tisch gemacht werden. Ich kann die Opposition gegen diesen Vorstoss wahrlich nicht verstehen. Die eidgenössischen Räte sollten auch aus politischen Erwägungen heraus alles Interesse daran haben, dass unschöne und für alle Seiten unbefriedigende Gültigkeitsdiskussionen über Volksinitiativen in den Räten nicht stattfinden müssen. Deshalb sollte die Unterschriftensammlung künftig nur noch für Initiativen möglich sein, die auch rechtlich vorgeprüft worden sind. So ersparen sich alle beteiligten Seiten sehr viel Ärger. Wir haben in den letzten Monaten über zwei solche Initiativen diskutiert: eine Initiative meiner Partei und eine Initiative von SP-Seite. Ich muss Ihnen sagen, dass es mir grosse Sorgen gemacht hat, mit welchen Argumenten hier in diesem Rat und auch in den Kommissionen über deren Gültigkeit diskutiert wurde. Es reicht doch, wenn wir in diesem Saal darüber befinden, welche Empfehlung wir für eine Initiative abgeben wollen; nämlich, ob man eine Initiative annehmen oder ablehnen solle. Ich bitte Sie deshalb - auch gemäss der Erklärung des Bundesrates -, dieses Postulat zu überweisen. Vollmer Peter (S, BE): Herr Keller Rudolf hat in seiner Begründung den harmlosen Text, den er abgeliefert hat, noch ein bisschen näher erläutert, als es im Text seines Vorstosses steht, und die Gründe dafür auf den Tisch gelegt. Dabei wird deutlich, weshalb dieser Vorstoss nicht überwiesen werden kann. Herr Keller plädiert offensichtlich dafür, dass Volksinitiativen prinzipiell nicht mehr aufgrund ihrer politischen Gültigkeit beurteilt werden können. Er hat aber völlig recht, wenn er hier feststellt, dass es für Initianten ein sachliches Problem gibt. Wenn sie nämlich Unterschriften für eine Initiative sammeln und die Bundesversammlung diese nachher für ungültig erklärt, so ist das durchaus stossend. Ich meine aber, weil gerade Volksinitiativen zu den wichtigsten demokratischen Rechten in unserem Lande gehören, müssen wir im Verfahren, im Umgang mit diesen Initiativen, alle Vorsicht walten lassen. Was Herr Keller hier als Problem aufgreift, ist also an sich nicht unberechtigt. Aber der Lösungsweg, den er hier mit seinem Postulat aufzeigt, ist unseres Erachtens nicht akzeptabel. Weshalb? Der Initiant möchte, dass diese Initiativen in Zukunft von der Bundeskanzlei nicht nur formell vorgeprüft werden, sondern offensichtlich auch materiell. Eine Verwaltungsstelle müsste also in Zukunft eine materielle Vorprüfung machen, ob eine Initiative überhaupt den materiellen Anforderungen der Bundesverfassung - in bezug auf die Einheit der Materie, in bezug auf die Undurchführbarkeit usw. - entspricht. Auch wenn dann das Bundesgericht noch angerufen werden könnte, würde diese Verwaltungsstelle damit auch die Bundesversammlung binden. Stellen Sie sich vor: Diese Verwaltungsstelle Hesse eine Initiative durchgehen; sie erklärte sie für materiell gültig, die Bundesversammlung würde dann aber nachträglich feststel-- 1 of 3 -5. Oktober 1995 N 2125 Postulat Gross Andreas len, dass diese Initiative doch nicht zur Abstimmung gebracht werden kann, weil sie beispielsweise die Einheit der Materie verletzt. Das würde gegen Treu und Glauben verstossen. Ich meine, dass in dieser wichtigen Angelegenheit der Volksinitiativen nur die Bundesversammlung das letzte Wort haben kann; nur die Bundesversammlung kann auch politisch darüber entscheiden, ob eine Initiative gültig sein kann oder für ungültig erklärt werden muss. Jede Delegation an eine Verwaltungsstelle ist hier aus politisch-demokratischen Gründen inakzeptabel. Auch wenn wir heute diesen Vorstoss ablehnen, ist die Diskussion über das Problem nicht völlig vom Tisch. Wer nämlich hier im Saal den Verfassungsentwurf des Bundesrates schon einmal studiert hat, den Herr Bundesrat Koller in die sogenannte Volksdiskussion gegeben hat, stellt fest, dass diese Frage dort auch thematisiert wird. Der Bundesrat kommt in seinem begleitenden Bericht zum sehr zutreffenden Schluss, dass es politisch sehr heikel wäre, hier eine Verschiebung in Richtung Verwaltungsstelle vornehmen zu wollen. Er verzichtet deshalb in seinen Unterlagen zur Verfassungsdiskussion auf einen entsprechenden Antrag. Auch eine Ständeratskommission hat sich mit dieser Materie befasst; sie hat verschiedene Varianten ausgearbeitet, die zweifellos weiter diskutiert werden, vielleicht werden wir auch noch einmal Stellung dazu nehmen. Ich meine aber, es sei falsch, jetzt auf das an sich berechtigte Anliegen mit der Überweisung des Postulates Keller Rudolf zu reagieren, weil dieses Postulat eine ganz bestimmte Stossrichtung entwickelt und ein Präjudiz für die Verwirklichung dieses Anliegens schafft. Dieses Präjudiz, wie es Herr Keller in seinem Vorstoss begründet, ist meines Erachtens fatal und politisch-demokratisch fragwürdig. Deshalb bitte ich: Spielen wir nicht mit den Volksrechten, und lehnen wir das Postulat Keller Rudolf ab! Sandoz Suzette (L, VD): Le point soulevé par la motion Keller Rudolf est important. C'est vrai que nous avons tous été préoccupés par la question de la recevabilité ou de l'irrecevabilité, de l'annulation d'une initiative populaire. Il faudra incontestablement que le problème soit repris, qu'une solution soit cherchée, pas forcément dans le sens proposé par la motion Keller Rudolf, mais qu'en revanche une manière plus élégante de prendre la décision, avant que l'ensemble de la machine à récolter les signatures soit mise en marche, soit trouvée. Il ne serait pas souhaitable, par contre - sur ce planlà nous rejoignons tout à fait l'avis de M. Vollmer-, que ce soit une décision judiciaire et non pas politique. Dans la mesure où la motion est transformée en postulat, et où ce postulat pose un problème général, le groupe libéral le soutiendra, précisant en effet que ce soutien concerne l'étude d'un problème et non pas spécifiquement la solution proposée par M. Keller. Couchepin François, chancelier de la Confédération: Effectivement, le problème est extrêmement sensible, mais la discussion autour de ce qui est devenu maintenant un postulat me paraît un peu académique. Je dois vous apporter un certain nombre d'informations complémentaires qui pourraient éclairer votre prise de position. Dans le cadre des travaux de la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats, qui étudie la révision de la loi fédérale sur les droits politiques, la Chancellerie fédérale a été chargée de préparer et d'élaborer un certain nombre de variantes possibles pour un examen préalable quant au fond des initiatives. Le postulat demande précisément qu'on étudie quelles sont les possibilités. Cet examen est fait. La commission du Conseil des Etats a reçu un certain nombre de variantes et va en débattre pour présenter ensuite, vraisemblablement au mois de décembre, au plénum du Conseil des Etats, une solution. Donc, les travaux sont de toute manière déjà faits. La commission s'en préoccupe. La discussion sur le fond viendra devant le Parlement. Je pense par conséquent qu'on pourrait même dire que le postulat est déjà quasiment réalisé et pourrait être classé. C'est la raison pour laquelle, au nom du Conseil fédéral, je ne pourrais pas ne pas être prêt à accepter ce postulat, puisque les travaux ont été faits. Le président: M. Keller Rudolf accepte la transformation de la motion en postulat. Abstjmmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
Erwägungen
61.
Stimmen
38.
Stimmen #ST# 94.3435 Postulat Gross Andreas Rolle des Geldes in der direkten Demokratie Démocratie directe et moyens financiers Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1994 Der Bundesrat wird gebeten, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Frage beurteilt, inwieweit der Einsatz von Geldmitteln den Ausgang von Volksabstimmungen beeinflusst. Texte du postulat du 6 octobre 1994 Le Conseil fédéral est prié de donner mandat d'étudier dans quelle mesure l'issue des votations populaires est influencée par l'importance des moyens financiers engagés. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gelegentlich wird behauptet, die direkte Demokratie sei käuflich; d. h., die Höhe der Abstimmungsbudgets sei entscheidend für das Ergebnis einer Volksabstimmung. Diese Behauptung trifft die direkte Demokratie ins Mark. Es ist für unser Staatswesen existentiell wichtig zu wissen, ob diese These zutrifft oder nicht. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Vorstoss regt Forschungen über eine unzweifelhaft höchst interessante Frage an. Was der Postulant verlangt, übersteigt jedoch - wie der Bundesrat bereits in Beantwortung eines ähnlichen Vorstosses des Postulanten (92.3240) ausführte - die Kapazitäten einer knapp dotierten Stelle bei weitem. Die Lage der Bundesfinanzen lässt auf absehbare Zeit auch keine Vergabe neuer Forschungsaufträge solcher Dimension zu. Hingegen hätte der Bundesrat nichts einzuwenden, falls ein Institut für politische Wissenschaften einer Schweizer Universität im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten oder im Rahmen der Nationalfondsprojekte den Fragenkreis untersuchen würde. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Gross Andreas (S, ZH): Zuerst eine formelle Vorbemerkung: Dieses Postulat kommt nur deshalb zum zweiten Mal, weil es das erste Mal nicht behandelt werden konnte. Es ist also nicht eine impertinente Stürmerei oder ein ungebührliches Vorgehen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Keller Rudolf Volksinitiativen. Rechtliche Vorprüfung Motion Keller Rudolf Initiatives populaires. Examen préliminaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3374 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 2124-2125 Page Pagina Ref. No 20 026 147 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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