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Entscheid

94-3435

Verwaltungsbehörden 05.10.1995 94.3435

5. Oktober 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

61.

Stimmen

38.

Stimmen #ST# 94.3435 Postulat Gross Andreas Rolle des Geldes in der direkten Demokratie Démocratie directe et moyens financiers Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1994 Der Bundesrat wird gebeten, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Frage beurteilt, inwieweit der Einsatz von Geldmitteln den Ausgang von Volksabstimmungen beeinflusst. Texte du postulat du 6 octobre 1994 Le Conseil fédéral est prié de donner mandat d'étudier dans quelle mesure l'issue des votations populaires est influencée par l'importance des moyens financiers engagés. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gelegentlich wird behauptet, die direkte Demokratie sei käuflich; d. h., die Höhe der Abstimmungsbudgets sei entscheidend für das Ergebnis einer Volksabstimmung. Diese Behauptung trifft die direkte Demokratie ins Mark. Es ist für unser Staatswesen existentiell wichtig zu wissen, ob diese These zutrifft oder nicht. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Vorstoss regt Forschungen über eine unzweifelhaft höchst interessante Frage an. Was der Postulant verlangt, übersteigt jedoch - wie der Bundesrat bereits in Beantwortung eines ähnlichen Vorstosses des Postulanten (92.3240) ausführte - die Kapazitäten einer knapp dotierten Stelle bei weitem. Die Lage der Bundesfinanzen lässt auf absehbare Zeit auch keine Vergabe neuer Forschungsaufträge solcher Dimension zu. Hingegen hätte der Bundesrat nichts einzuwenden, falls ein Institut für politische Wissenschaften einer Schweizer Universität im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten oder im Rahmen der Nationalfondsprojekte den Fragenkreis untersuchen würde. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Gross Andreas (S, ZH): Zuerst eine formelle Vorbemerkung: Dieses Postulat kommt nur deshalb zum zweiten Mal, weil es das erste Mal nicht behandelt werden konnte. Es ist also nicht eine impertinente Stürmerei oder ein ungebührliches Vorgehen.

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Motion Schmid Peter 2126 N 5 octobre 1995 Ich glaube aber doch, dass hier ein Problem begründet liegt, das der Bundesrat in seiner Antwort unterschätzt. Der Bundesrat sagt, er habe für die Untersuchung dieses Problems kein Geld. Zuerst sagt er, die Bundeskanzlei könne das nicht selber realisieren. Dagegen ist nichts einzuwenden. Wir haben - das möchte ich hier vertreten - vom Bundesrat schon Berichte erhalten, die nicht weniger kosteten, aber Probleme von geringerer Tragweite betrafen. Ein erster Punkt: Wenn es um die Formen der erlaubten Unterschriftensammlung geht, dann reden wir alle so, als ob wir wüssten, wie Geld die Ergebnisse von Volksabstimmungen beeinflusst. Die einen sagen: Weil das einen so grossen Einfluss hat und die Unterschriften zu schnell und zu einfach zusammenkommen, dürfe man nur noch offiziell in Amtsstuben Unterschriften sammeln. Die ändern sagen: Um diesen Einfluss einzudämmen, dürfe man keine Massenversendungen mehr vornehmen. Alle tun so, als ob sie wüssten, wie das Geld die Abstimmung oder die direkte Demokratie beeinflusst. Sie ziehen dann ihre Konsequenzen, ohne sich zu fragen, ob ihre Annahme in bezug auf die Wirkung des Geldes in der direkten Demokratie wirklich stimmt. Wir sind heute daran, darüber zu diskutieren und zu streiten, welche Konsequenzen wir aus einer Erkenntnis ziehen, die wir noch gar nicht haben. Das führt dazu, dass die Diskussion schlecht läuft, weil den Annahmen Thesen zugrunde liegen, die gar nicht diskutiert und gar nicht belegt sind. Der zweite Punkt ist vielleicht noch wichtiger: Viele Leute ausserhalb des Parlamentes zweifeln heute an der direkten Demokratie, weil sie sagen, mit Geld könne man Abstimmungsergebnisse kaufen. Das ist meiner Meinung nach falsch. Aber wenn zu viele Leute das glauben, dann verlieren sie das Vertrauen in das redliche Zustandekommen der Abstimmungsergebnisse, in die offene Meinungsbildung. Damit verliert die direkte Demokratie ihre Glaubwürdigkeit, ihre Legitimität und ihre Integrationskraft. Sie ist sozusagen das fairste Entscheidungsprozedere, weil alle daran mitwirken können. Wenn aber zu viele Leute den falschen Eindruck haben, mit Geld könne man die Meinungsbildung so beeinflussen, dass gar keine freie Entscheidung mehr möglich sei, dann verliert die direkte Demokratie ihre Legitimität und ihre hohe Glaubwürdigkeit auch bei jenen, die unterliegen. Das finde ich dramatisch. Ich finde, das ist es wert, genauer geprüft zu werden, um auch jenen Zweiflern zu zeigen, dass Geld allein nicht ausreicht. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir das untersuchen. Ich bitte Sie, der Überweisung dieses Postulates zuzustimmen und dem Bundesrat zu sagen, dass ein bisschen Geld für einen solchen Bericht, der uns allen gestatten würde, differenzierter und feiner zu argumentieren, gut investiert wäre. Es würde die Diskussion, die uns nächstes und übernächstes Jahr bevorsteht, erleichtern, vertiefen und verbessern, und es würde auch jene integrieren, die weniger Geld haben und die sich bewusst sein müssen, dass sie mit mehr Engagement, mit mehr Lust und mit mehr Freude auch Geldnachteile wettmachen können. Diese Motivation haben sie nicht, wenn sie zu schnell den Eindruck bekommen, sie hätten keine Chance gegenüber jenen mit mehr Geld. Ich bitte Sie wirklich, das Postulat zu überweisen und dem Bundesrat diesen Auftrag zu geben. Couchepin François, chancelier de la Confédération: Le problème est effectivement intéressant et mérite d'être étudié, mais pas par l'Etat, qui n'en a pas les moyens et qui, en outre, est partie en cause puisqu'il organise le jeu démocratique. Il est donc évident que, quels que soient les résultats qu'il pourrait apporter, il serait suspect d'être partial. C'est donc quelqu'un d'autre qui doit faire cette étude. Je vous demande de rejeter ce postulat. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 52 Stimmen Dagegen 45 Stimmen #ST# 94.3448 Motion Schmid Peter Erhöhung der Zahl der Bundesräte Augmentation du nombre des conseillers fédéraux Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1994 Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der zweiten Phase der Regierungsreform eine Änderung von Artikel 95 der Bundesverfassung vorzusehen und den Räten einen Vorschlag zu unterbreiten, wie bei einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf 9 oder 11 eine sinnvolle Aufteilung grosser Departemente oder eine Neuverteilung der Bundesämter der bisherigen Departemente vorgenommen werden kann. Texte de la motion du 7 octobre 1994 Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la seconde phase de la réforme du gouvernement, de prévoir la modification de l'article 95 de la Constitution fédérale et de soumettre aux Chambres un projet qui exposera la manière dont on pourrait, en admettant que l'on porte le nombre des conseillers fédéraux à 9 ou à 11, remanier judicieusement les grands départements ou procéder à une nouvelle répartition des offices fédéraux actuels. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann Ruedi, Bugnon, Bühlmann, Diener, Dünki, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Hafner Rudolf, Hollenstein, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Ostermann, Robert, Sieber, Thür, Weder Hansjürg, Zwygart (21) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Entwurf des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes klammert die Diskussion über die Erhöhung der Zahl der Bundesräte aus. Es ist auch zu befürchten, dass mit der Verabschiedung dieses Geschäftes eine Variante, welche ebenfalls zu mehr Effizienz der Regierungstätigkeit und zu einer spürbaren Entlastung der einzelnen Bundesräte führen könnte, überhaupt nicht berücksichtigt wird. Um dies zu verhindern, wird der Bundesrat ersucht, ein eigenes Modell zu unterbreiten, das eine geringfügige Erhöhung der Bundesratssitze vorsieht. Das schliesst die Einsetzung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären nicht aus, würde hingegen eine gleichmässige Zuteilung von Personen dieses obersten Mitarbeiterstabes erlauben. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1994 Da die Veränderung der Zahl der Bundesräte mit einer Verfassungsrevision verbunden ist, hat der Bundesrat das in seiner Botschaft zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) beschriebene zweiphasige Verfahren gewählt. Im Rahmen der zweiten Reformphase werden sich die Untersuchungen zu einem neuen Regierungsmodell auf zwei Lösungen konzentrieren, nämlich auf jene mit einer «Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Bundesrates unter Stärkung des Präsidiums» und auf jene mit einem «Bundesratskabinett und Aufgabenbereichsministerien» (zweistufige Regierung). Ausgeschlossen hat der Bundesrat ein parlamentarisches oder ein présidentielles Regierungssystem (vgl. im einzelnen: BB11993 I11049). In den bisherigen Diskussionen wurde die Auffassung des Bundesrates immer wieder bestätigt, wonach es verfrüht wäre, im Rahmen der jetzt laufenden ersten Phase bereits definitive Entscheide zu fällen. Mit der Überweisung der Motion würde dies aber geschehen. Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversammlung müssen sich einen genügend breiten Gestaltungs- und Handlungs-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Gross Andreas Rolle des Geldes in der direkten Demokratie Postulat Gross Andreas Démocratie directe et moyens financiers In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3435 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 2125-2126 Page Pagina Ref. No 20 026 148 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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