94-3442
Verwaltungsbehörden 13.03.1995 94.3442
13. März 1995Deutsch11 min
Source admin.ch
Interpellation Spoerry 574 N 13 mars 1995 Zentrumslasten der Städte indirekt als neuen Parameter des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen berücksichtigen? Das möchte ich wissen. Dann werde ich Ihnen meine Haltung empfehlen. Stich Otto, Bundesrat: Sie wissen, wir haben verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit dem Finanzausgleich beschäftigen. Hier geht es nicht nur um den vertikalen, sondern auch um den horizontalen Finanzausgleich. Es ist uns natürlich auch bekannt, dass die Städte Zentrumslasten zu tragen haben, die niemand abgelten will. Grundsätzlich, das müssen wir sagen, sind nicht die Städte oder Gemeinden Ansprechpartner des Bundes, sondern die Kantone. Aber wir sind davon überzeugt, dass man mit den Städten, mit den Agglomerationsgemeinden hier versuchen muss, auch interkommunalen, innerkantonalen und interkantonalen Finanzausgleich zu schaffen, sonst kann man diese Probleme nicht lösen. Sie können überzeugt sein, dass uns das Problem der Städte durchaus bekannt ist, aber hier im Finanzausgleich sind wir natürlich darauf angewiesen, dass wir mit den Kantonen eine Lösung finden; das ist das Hauptproblem. Wir können nicht Finanzausgleich gegen die Kantone machen. Wir werden uns Mühe geben, zu einem sinnvollen Finanzausgleich zu kommen. Deshalb bitte ich Sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Strahm Rudolf (S, BE): Ich danke Herrn Bundesrat Stich für die Antwort Ich habe genau zugehört und aus der Antwort entnommen, dass nicht nur der innerkantonale, sondern auch der interkantonale Finanzausgleich diese Zentrumslasten berücksichtigen soll. In diesem Sinne bin ich zufrieden. Mir ist bewusst, dass die Kantone natürlich auch eine Pièce de résistance darstellen, aber ich sehe - und dafür möchte ich Herrn Bundesrat Stich danken -, dass der Besuch des Schweizerischen Städteverbandes, auch die Intervention der Städte, auf fruchtbaren Boden gefallen sind. In diesem Sinn und auch im Sinn der Erklärung des Bundesrates möchte ich meine Motion in ein Postulat umwandeln. Ich bin nach dieser Antwort zuversichtlich, dass das Problem erkannt worden und etwas ins Rollen gekommen ist Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 94.3442 Interpellation Spoerry Finanzausgleich Péréquation financière Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1994, Seite 2527-Voir année 1994, page 2527 Spoerry Vreni (R, ZH): Die Revision des Finanzausgleichs ist eine der zentralen Massnahmen im Rahmen der strukturellen Verbesserungen, welche wir im Bundeshaushalt vornehmen müssen. Der Bundesrat hat dies mehrfach bestätigt und festgestellt, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Informationen über den Ablauf und die Auswirkungen der eingeleiteten Massnahmen waren aber bislang - auch zuhanden des Parlamentes - eher spärlich. Ich danke daher dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen. Sie zeigt nach meinem Dafürhalten die Ernsthaftigkeit auf, mit welcher dieses Thema angegangen wird. Der vorgesehene Zeitplan ist ambitiös. Ich möchte aber den Bundesrat bitten, hier hart zu bleiben, denn ich glaube, dass es sich um ein schwieriges Thema handelt, wo viele Ablenkungsmöglichkeiten bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass ein straffer Zeitplan durchgehalten wird, denn wir sind uns einig: Die Revision ist nötig, und zwar auch - aber nicht nur wegen des Zustandes der Bundesfinanzen. Auch ohne Milliardendefizite können wir es nicht zulassen, dass ein so grosser öffentlicher Mittelfluss ineffizient eingesetzt wird. Gegenwärtig ist es so, dass der Druck der Defizite die Notwendigkeit verstärkt, diese strukturelle Massnahme in Angriff zu nehmen. Die dadurch möglichen Einsparungen sind mit Bezug auf die Bundesfinanzen ein willkommener Nebeneffekt Aber das Hauptziel muss klar die strukturelle Bereinigung sein. Bei der Antwort auf die Frage 2 zählt der Bundesrat die Schwerpunkte der Revision auf, welche gestützt auf die strategischen Ziele in verschiedenen Arbeitsgruppen behandelt werden sollen. Die strategischen Ziele aber selbst, auf denen der Finanzausgleich aufbaut, werden nirgends in der Antwort exakt umschrieben. Ich möchte daher fragen, ob ich richtig gehe in der Annahme, dass diese strategischen Ziele drei Gesichtspunkte beachten müssen:
Erwägungen
1.
Allokationseffizienz: Das will sagen, dass die Aufgabenteilung und das Transfersystem gewährleisten müssen, dass die tatsächlich gewünschten öffentlichen Leistungen unter einem optimalen Einsatz der Steuermittel erbracht werden.
2.
Kosteneffizienz: Die subventionierten Leistungen sollen mit möglichst geringen Kosten erbracht werden.
3.
Umverteilungseffizienz: Die Disparitäten zwischen den Kantonen sollen dank des Finanzausgleichs in Zukunft zielgerichteter abgebaut werden können. Es sind diese Punkte, welche alle Experten und Untersuchungen als Schwachstellen des Finanzausgleichs festhalten, die ausgemerzt werden müssen. Gelingt es uns, diese drei Gesichtspunkte zu beachten, wird es Kosteneinsparungen geben. Der Bundesrat will sich verständlicherweise bei der Höhe dieser Einsparungen nicht festlegen, aber sie müssen beträchtlich sein, steht doch eine Gesamtsumme von 12 Milliarden Franken zur Diskussion, also mehr als ein Viertel der gesamten Bundesausgaben. Sollen bei der Revision des Finanzausgleichs optimale Resultate erzielt werden, wäre es aber aus meiner Sicht verfehlt, von Anfang an von einer «Staatsebenen»-Neutralität bei den Einsparungen auszugehen in dem Sinne, dass die Einsparungen gleichmässig auf die verschiedenen Ebenen verteilt werden sollen. Eine solche Vorgabe würde den notwendigen Handlungsspielraum viel zu früh einengen. Denn das Hauptziel der Revision muss es ja sein, die Aufgaben stufengerecht zuzuteilen und möglichst viele Anreize zur kostengünstigen Erfüllung zur Verfügung zu stellen. Das kann durch die Zuordnung der entsprechenden Kompetenzen geschehen und/oder auch durch den Abbau von Normen und Standards. Die Frage, auf welcher Ebene dadurch etwas mehr oder weniger Einsparungen anfallen, ist zweitrangig. Entscheidend sind der effiziente und wirkungsvolle Einsatz der Mittel und damit der Saldogewinn für die Volkswirtschaft und die Steuerzahler. Die Saldoneutralität für die verschiedenen staatlichen Ebenen ist zweitrangig, denn schliesslich müssen alle öffentlichen Gelder, auf welcher Ebene auch immer, zuerst von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Ich wäre daher froh, von Herrn Bundesrat Stich zu hören, welche strategischen Ziele aus seiner Sicht der Reform zugrunde gelegt werden müssen, und bestätigt zu erhalten, dass nicht zu früh einschränkende Vorgaben mit Bezug auf die Verteilung der Kosteneinsparungen gemacht werden. Im übrigen verdanke ich die Ausführungen in der Stellungnahme des Bundesrates und wünsche für die anspruchsvolle Arbeit bestes Gelingen. Stucky Georg (R, ZG): Mir ist in den Antworten, die der Bundesrat auf die Interpellation Spoerry gegeben hat, aber auch in der Pressekonferenz, die Sie, Herr Bundesrat, vor vierzehn Tagen gehalten haben, aufgefallen, dass nirgends von der Transparenz im Finanzausgleich die Rede ist Das scheint mir aber ein wichtiges Element, weil heutzutage praktisch niemand den Finanzausgleich übersieht Er ist derart kompliziert geworden, dass es einfach unmöglich ist, selber einmal rechnen zu können.
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13.
März 1995 N 575 Interpellation Schmidhalter Dazu kommt noch ein Zweites: Ich weiss nicht, warum man die Statistik über die Finanzzahlungen der Kantone an den Bund bzw. des Bundes an die Kantone eingestellt hat Ich habe versucht, diese Statistik zu erhalten. Es ist mir gesagt worden, man habe diese Statistik 1990 im Rahmen der Personaleinsparung nicht mehr weitergeführt Das ist eigentlich schade, denn das wäre eine Unterlage gewesen, die man für die Beurteilung der Wirkung des Finanzausgleichs gebraucht hätte. Wenn ich von Transparenz spreche, dann heisst das auch, dass man darauf hinwirken muss, eine relativ einfache Lösung zu schaffen. Das ist natürlich - dessen bin ich mir bewusst viel gefordert, denn der Finanzausgleich ist an sich eine komplizierte Materie. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, zwei Fragen zu stellen:
1.
Gedenkt man auch, die Zahlungen, die durch ein Konkordat geregelt sind - ich denke vor allem an das Konkordat, das die Kantone für die Hochschulen abgeschlossen haben -, in den Finanzausgleich einzubeziehen?
2.
Denkt man auch daran, die Zahlungen, welche die Kantone nach Finanzausgleich -also nach Stärke der Finanzkraft- an den Bund, beispielsweise an die AHV-Kasse oder an die IV-Kasse, zahlen, einzubeziehen? Wir haben auch dort, also einmal nicht beim Geld, das die Kantone erhalten, sondern beim Geld, das sie zahlen müssen, einen Finanzausgleichsmodus. Wird das auch einbezogen? Stich Otto, Bundesrat: Die Interpellation Spoerry haben wir am 28. November 1994 beantwortet In der Zwischenzeit ist selbstverständlich einiges geschehen. Zuerst will ich die Fragen von Herrn Stucky wegen der fehlenden Transparenz noch beantworten: Die fehlende Transparenz und die fehlende Wirksamkeit sind ja gerade der Anstoss gewesen, das Ganze zu ändern. Deshalb ist ein wirksamerer und transparenterer Finanzausgleich letztlich das Ziel. Das ist von uns aus gesehen selbstverständlich, das ist der Ursprung, die Antriebsfeder, um dieses ganze Werk in Angriff zu nehmen. Zur Statistik, die eingespart worden ist: Wir müssen gelegentlich Stellen einsparen, und wir können nicht mehr alles machen. Dann stellt sich die Frage, was uns am meisten nützt und auf was wir am ehesten verzichten können. Diese Statistik ist halt dem Sparen zum Opfer gefallen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Zahlungen, die durch Konkordate für die Hochschulen aufgebracht werden, erfasst werden müssen - auch im horizontalen Finanzausgleich, das ist eigentlich selbstverständlich. Auch die Zahlungen der Kantone mit Finanzausgleichscharakter an AHV und IV müssen erfasst werden. Deshalb wird es insgesamt eine sehr aufwendige und schwierige Übung werden - dessen müssen wir uns bewusst sein. Zur Beantwortung der Fragen der Interpellation Spoerry: Zur Frage 1: Alle vier paritätisch aus Fachleuten des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Projektgruppen tagen seit Anfang Dezember 1994 mindestens im Monatsrhythmus. Das ist also vorgegeben; es muss etwas gehen - und das tut es auch. Zur Frage 2: Die Projektgruppe 1 untersucht die zahlreichen heute im Verbund von Bund und Kantonen erfüllten Aufgaben auf Entflechtungsmöglichkeiten. Je Aufgabenbereich legt sie den nach sachlichen Gesichtspunkten subsidiaritätsgerechten Grad der Einwirkung des Bundes fest Bei gewissen Aufgaben müsste sich der Bund künftig auf die Koordination oder auf die Vorgabe von allgemeinen Prinzipien beschränken, während er andernorts die Leistungs- und Finanzierungsverantwortung voll übernehmen sollte. Für jene Aufgaben, die weiterhin von Bund und Kantonen gemeinsam zu erfüllen sein werden, definiert die Projektgruppe 3 vorerst die anzustrebende Rolle des Bundes, dann die entsprechenden Zusammenarbeitsformen und neuen Finanzierungsmechanismen. Als neue Finanzierungsmechanismen dürften Globalsubventionen, Pauschalierungen, verschiedenenorts auch zeitliche Befristung des finanziellen Engagements des Bundes sowie ein Lastenausgleich des Bundes zur Mitfinanzierung von Sonderlasten gewisser Kantone im Vordergrund stehen. Die heute aufwandsbezogenen, prozentual festgelegten Bundesbeiträge werden weitgehend abzulösen sein. Vorschläge für die angestrebte Stärkung von Eigenverantwortung und Eigenfinanzierungskraft der Kantone erarbeiten die Projektgruppen 2 und 4. Die Projektgruppe 2 macht Vorschläge über interkantonale Zusammenarbeitsformen und einen interkantonalen Lastenausgleich. Die Projektgruppe 4 schliesslich untersucht, wie die heutige problematische Abstufung der Bundesbeiträge nach der kantonalen Finanzkraft durch zweckungebundene Mittel zugunsten der finanzschwächeren Kantone abgelöst werden kann. Zudem werden Vorschläge für einen horizontalen Finanzausgleich erarbeitet Jeder Kanton soll in die Lage versetzt werden, die ihm zugedachte Eigenverantwortung auch wirklich aus eigener Kraft wahrnehmen zu können. Zur Frage 3: Ende Jahr sollte das Grobkonzept stehen. Anschliessend muss über die Leitlinien der Neuordnung ein politischer Konsens erzielt und Ende 1996 soll eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Zur Frage 4: Die Neuordnung wird mit Sicherheit einen neuen Verfassungsartikel über den Finanzausgleich erfordern. Wie viele weitere Verfassungsrevisionen vorzunehmen sein werden, steht noch nicht fest, da verschiedene Aufgabenentflechtungen wahrscheinlich innerhalb der geltenden Verfassungsbestimmungen erfolgen können. Ein grösserer Änderungsbedarf zeichnet sich jedoch bei verschiedenen Bundesgesetzen ab, wo namentlich als Folge neuer Finanzierungsmechanismen die eigentlichen Subventionsbestimmungen Änderungen erfahren werden. Zur Frage 5: Das Ausmass der längerfristig realisierbaren Einsparungen für Bund und Kantone wird vom politischen Willen nach grundlegenderen Reformen abhängen. Einsparungen für Bund und Kantone sind einerseits durch eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten und durch eine konsequente Anwendung nicht kostentreibender Finanzierungsmechanismen zu erzielen. Andererseits können auch beim interkantonalen Finanzausgleich Mittel eingespart werden. Zur Frage 6: Wie erwähnt, kann der Fahrplan für die Erarbeitung der Neuordnung aus heutiger Sicht eingehalten werden. Das Finanzdepartement plant, die Grundzüge der Neuordnung durch die politischen Parteien bereits im Frühjahr 1996 beurteilen zu lassen. #ST# 94.3452 Interpellation Schmidhalter Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck Mesures d'économies. Régions de montagne et périphériques prétéritées Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1994, Seite 2528-Voir année 1994, page 2528 Schmidhalter Paul (C, VS): Ex montibus salus, das heisst, aus den Bergen kommt das Heil; das steht auf einem Denkmal am Oberalppass. Ich habe diesen Spruch im Militärdienst mehrmals gelesen, und ich glaube an diesen Spruch. Ich habe eine Interpellation eingereicht und eine bundesrätliche Antwort erhalten. Es ist nicht üblich, aber diesmal hat mir unser Staatsrat eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Interpellation übergeben. Ich wusste natürlich nicht, dass ich bereits heute abend zur Antwort des Bundesrates auf diese Interpellation Stellung nehmen könnte. Ich habe diese Antwort -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Spoerry Finanzausgleich Interpellation Spoerry Péréquation financière In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3442 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.03.1995 - 14:30 Date Data Seite 574-575 Page Pagina Ref. No 20 025 403 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. 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