Lexipedia

Entscheid

94-3449

Verwaltungsbehörden 16.12.1994 94.3449

16. Dezember 1994Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

40.

000 Stadtbewohnern sowie einem Total von etwa 100 000 Einwohnern in der ganzen Agglomeration kann Thun ein respektables Potential an Bahnkundschaftaufweisen. Thun ist im übrigen ein günstiger Ausgangspunkt für Ausflüge ins Berner Oberland wie auch nach dem Wallis. In der Rangliste der Logiernächte für das Berner Oberland belegt Thun im Sommer immerhin den 10. Rang. Die Einnahmen aus dem Reiseverkehr belaufen sich auf rund 24 Millionen Franken (was von keiner anderen Dienststelle der BLS auch nur annähernd erreicht wird). Zudem bildet der Bahnhof Thun ein Umsteigezentrum für: -BLS; -GBS; -EBT; - Schiffahrt Thunersee; -STI; - fünf konzessionierte Autounternehmen; - fünf Linien der Städtischen Verkehrsbetriebe; -den grössten Waffenplatz der Schweiz (Rekrutenschulen und Militärtransporte); -Ausbildungszentren (Seminar, Berufs-, Handels- und Gewerbeschule, Gastronomiezentrum); -Ausstellungszentren (OHA, Munimärit); - Thun verfügt über die Infrastruktur für Grossveranstaltungen (1994 Kantonales Musikfest, 1995 Eidgenössisches Schützenfest, 1996 Eidgenössisches Jodlerfest). Im Jahre 1993 wurde dem SBB-Personal im Bahnhof Thun eine Lohnsumme von über 12 Millionen Franken (1994 etwa

10.

Mio. Fr.) ausbezahlt, was der Stadt Thun zu entsprechenden Steuereinnahmen verhalf. Insbesondere würde die Aufrechterhaltung des EC-Bahnhofs Thun verhindern, dass die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit in der Krisenregion Thun noch weiter erhöht würde. Auch wenn Spiez als Umsteigebahnhof in Richtung Wallis eine gewisse Bedeutung hat, erachtet es der Postulant als unverantwortlich, in der drittgrössten Stadt des Kantons Bern, die überdies aus den oben erwähnten Gründen einen stark frequentierten Zugsverkehr aufweist, den EC-Bahnhof zu streichen. Die Sparbemühungen der SBB würden sich mit solchen Entscheiden rasch als Bumerang erweisen - denn weniger und schlechtere Zugsangebote können rasch auch zu weniger Einnahmen führen. Ausserdem darf beim öffentlichen Verkehr nicht das Kostendenken allein massgebend sein, sondern es müssen auch die Bedürfnisse der Kunden zählen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 novembre 1994 Dem Bundesrat ist nicht bekannt, aufweiche Quellen sich der Postulant bei seinen Aussagen stützt. Von den SBB wird versichert, dass die Bedienung des Bahnhofs Thun im EC-Verkehr keine Änderung erfährt. Auch mit «Bahn 2000» sollen die EC-Züge aus Kosten- und Kapazitätsgründen soweit möglich in das Grundgefüge des Taktfahrplans integriert werden. Damit ist aus heutiger Sicht nicht in Frage gestellt, dass Eurocity-Züge auch weiterhin in Thun halten. Welche Veränderungen die Zukunft bei den Angeboten im internationalen Verkehr langfristig bringt, kann heute indes nicht gesagt werden. Diese Entwicklung wird massgeblich auch von den ausländischen Bahnunternehmen bestimmt. Im übrigen ist daran zu erinnern, dass Thun der Übergangspunkt von den SBB zur BLS, Lötschbergbahn, ist. Demgegenüber ist Spiez ein Bahnhof der BLS und der Einfluss der SBB mithin nur ein indirekter. Grundsätzlich ist der Fernverkehr der SBB dem marktwirtschaftlichen Bereich zugeordnet. Der Bund bezahlt somit keine Abgeltung, im Gegenzug haben aber die SBB auch freie Hand bei der Gestaltung des Angebots. Dieses muss allerdings kostendeckend sein. Die vom Postulanten angesprochene hohe Verkehrsintensität des Bahnhofs Thun ist damit der beste Garant für ein auch in Zukunft attraktives Fernverkehrsangebot. Denn Geld verdienen lässt sich nachweislich dort am besten, wo die Nachfrage gross ist. Da die SBB für die Erfüllung von Vorgaben der öffentlichen Hand eine Abgeltung verlangen können (Art. 3 Abs. 2bis des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen, SR 742.31), ist der Bundesrat grundsätzlich dagegen, den SBB im marktwirtschaftlichen Bereich Vorschriften zu machen. Abgesehen davon, besteht im konkreten Fall keinerlei Anlass für eine Intervention. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté #ST# 94.3223 Postulat Eymann Christoph Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung Communication avec la population. Amélioration Wortlaut des Postulates vom 13. Juni 1994 Zwischen unserer Bevölkerung einerseits und Bundesrat und Parlament andererseits ist in letzter Zeit eine Kluft entstanden, die sich insbesondere bei Volksabstimmungen akzentuiert hat. Eine der Ursachen für diese negative Erscheinung liegt im Kommunikationsbereich; der Bundesrat verfügt nur über beschränkte Mittel, seinen Standpunkt der Bevölkerung sorgfältig und der Situation angepasstzu erläutern. Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen zur Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung zu treffen darin eingeschlossen professionell durchgeführte Öffentlich-keitsarbeit und Werbung - und dem Parlament gegebenenfalls die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Texte du postulat du 13 juin 1994 II existe un fossé depuis quelque temps entre la population de notre pays et les autorités (Conseil fédéral et Parlement). Ce fossé s'est même élargi lors des dernières votations. L'une des raisons tient au manque de communication, le Conseil fédéral dispose en effet de trop peu de moyens pour pouvoir expliquer correctement au peuple son point de vue, en fonction de la situation. J'invite donc le Conseil fédéral à prendre les mesures qui lui permettront de mieux communiquer avec la population - il ne craindra pas de faire appel à des professionnels de la communication et de la publicité - et de soumettre au Parlement les révisions qui pourraient s'avérer nécessaires. Mitunterzeichner-Cosignataires: Engler, Leuenberger Moritz, Loeb François, Tschopp (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundesrat und Parlament gelang es in letzter Zeit oft nicht, ihre Haltung zu Sachfragen und Abstimmungsvorlagen der Bevölkerung genügend zu erklären. Wohl können mittels Medienorientierungen und Pressemitteilungen Botschaften übermittelt werden; damit wird aber erfahrungsgemäss nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung erreicht. Die Führungsaufgabe des Bundesrates und des Parlamentes erfordert aktive Öffentlichkeitsarbeit. Mit den zur Verfügung -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Stalder EC-Bahnhof im Berner Oberland Postulat Stalder Gare EC dans l'Oberland bernois In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3449 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1994 - 08:00 Date Data Seite 2480-2481 Page Pagina Ref. No 20 024 974 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --