94-3449
Verwaltungsbehörden 16.12.1994 94.3449
16. Dezember 1994Deutsch10 min
Source admin.ch
Postulat Stalder 2480 N 16 décembre 1994 Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 23. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Le président: Mme Sandoz combat cette intervention. La discussion est renvoyée. Verschoben - Renvoyé #ST# 94.3376 Postulat Loeb François Arbeitslosenvorsorge in Eigenverantwortung Chômeurs. Prévoyance individuelle Wortlaut des Postulates vom 28. September 1994 Nachdem einerseits eine wesentliche Entlastung der Arbeitslosenversicherung noch nicht in Sicht ist und durch Konjunkturzyklen eine Mehrbelastung nicht auszuschliessen ist, andererseits eine weitere Erhöhung der Lohnprozente zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Landes tangieren und damit zu Arbeitsplatzabbau führen würde, bitte ich den Bundesrat, ein Zweisäulenmodell bei der Arbeitslosenvorsorge zu prüfen, bei dem die zweite Säule auf steuerbegünstigter Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger beruht. Texte du postulat du 28 septembre 1994 Etant donné qu'une amélioration fondamentale de la situation financière de l'assurance-chômage est peu probable dans un avenir prévisible et qu'une aggravation conjoncturelle ne peut être exclue, et compte tenu par ailleurs qu'une augmentation ultérieure des pourcentages prélevés sur les salaires pour financer l'assurance-chômage affaiblirait la capacité concurrentielle de notre pays et mènerait à d'autres suppressions d'emplois, je prie le Conseil fédéral d'étudier un modèle de prévoyance chômage à deux piliers, le second pilier consistant en une prévoyance individuelle bénéficiant d'une exonération fiscale. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Bonny, Cornaz, Dettling, Heberlein, Hegetschweiler, Miesch, Stamm Luzi, Steiner Rudolf, Suter (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Altersvorsorge in unserem Lande beruht auf einem Dreisäulenprinzip: der AHV, der beruflichen Vorsorge und dem individuellen Sparen. Vermehrte Eigenverantwortung muss gerade heute, wo die finanziellen Grenzen der öffentlichen Hand immer augenscheinlicher werden, wieder vermehrt gefördert und stimuliert werden. Die Arbeitslosenvorsorge hingegen ist bis heute einzig mit der Arbeitslosenversicherung abgedeckt Deshalb soll der individuellen Arbeitslosenvorsorge ein grösseres Gewicht beigemessen werden. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass jeder Bürgerin, jedem Bürger die Möglichkeit geboten wird, aus privaten Mitteln ein Arbeitslosigkeits-Reservekonto bis zu einem Betrag von z. B. 30 000 Franken zu äufnen. Das Kapital sowie der Ertrag (inkl. Verrechnungssteuer) dieses Reservekontos wären steuerbefreit Rückzüge aus diesem individuellen Reservekonto bis zu z. B. maximal 4000 Franken pro Monat könnten unter Nachweis der Arbeitslosigkeit erfolgen; bei dauernder Aufgabe der Berufstätigkeit könnte der Gesamtbetrag zurückgezogen werden. Mit der Einführung des Zweisäulenprinzips bei der Arbeitslosenvorsorge wird der individuellen Vorsorge, die in Eigenverantwortung erfolgt, grösseres Gewicht beigemessen. Der Anreiz der Steuerbefreiung dürfte viele Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, einen, wenn vielleicht auch bescheidenen Anteil ihres Erwerbseinkommens, für die individuelle Arbeitslosenvorsorge zu investieren, um im Falle einer Arbeitslosigkeit besser gewappnet zu sein und über eine Reserve zu verfügen, die einem Notvorrat gleichkommt. Gegebenenfalls wäre es denkbar, diese individuelle Reserve auch für Bezüge infolge Krankheit/Unfall/Mutterschaft freizugeben, wenn die entsprechenden Versicherungen keine Zahlungen leisten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 novembre 1994 Die Einführung eines Zweisäulensystems im Bereich der Arbeitslosenversicherung streng nach dem Vorbild der Altersvorsorge ist wegen der nicht vergleichbaren Risikolage kaum denkbar. Der Bundesrat spricht sich aber im Hinblick auf die Sicherung der Finanzierungsbasis der Sozialversicherungen für eine Prüfung aller Optionen aus und ist bereit, das Postulat in diesem Sinne entgegenzunehmen. Le président: M. Leuenberger Ernst combat cette intervention. La discussion est renvoyée. Verschoben - Renvoyé #ST# 94.3449 Postulat Stalder EC-Bahnhof im Berner Oberland Gare EC dans l'Oberland bernois Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1994 Im Berner Oberland sind nach wie vor zwei EC-Bahnhöfe zu führen. Die EC-Züge sollen wie bis anhin in Spiez und in Thun halten. Von der geplanten Aufhebung des EC-Bahnhofs Thun ist Abstand zu nehmen. Falls es der Bundesrat als unvermeidlich erachtet, im Berner Oberland nur noch einen EC-Bahnhof zu führen, sollte es jener von Thun sein. Texte du postulat du 7 octobre 1994 II convient de faire en sorte que l'Oberland bernois continue à disposer de deux gares desservies par les trains EC. Ces trains devront comme auparavant s'arrêter à Spiez et à Thoune. Le projet prévoyant la fermeture de la gare EC de cette dernière ville doit être abandonné. Si le Conseil fédéral estime qu'il est indispensable de ne conserver qu'une seule gare EC dans l'Oberland bernois, il faudrait maintenir celle de Thoune. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Aubry, Bäumlin, Béguelin, Bezzola, Binder, Bischof, Bonny, Borradori, Bundi, Columberg, Diener, Dünki, Eggenberger, Fankhauser, Giezendanner, Giger, Graber, Hafner Rudolf, Hegetschweiler, Hollenstein, Keller Rudolf, Kern, Leemann, Leuenberger Ernst, Loeb François, Maeder, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Moser, Müller, Reimann Maximilian, Ruf, Ruffy, Sandoz, Scherrer Werner, Schmid Peter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Sieber, Steffen, Thür, Tschuppert Karl, Verterli, Wanner, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wiederkehr, Wittenwiler, Ziegler Jean, Zwahlen (56)
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16. Dezember 1994 N 2481 Postulat Eymann Christoph Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit alters her wird Thun als die Eingangspforte zum Berner Oberland bezeichnet Der Bahnhof Thun hat seit der Eröffnung der Lötschbergstrecke diese Funktion stets wahrgenommen und bildet in diesem Sinne das nördliche Fundament für die Bergstrecke der BLS. Mit einer Einwohnerzahl von etwa
Erwägungen
40.
000 Stadtbewohnern sowie einem Total von etwa 100 000 Einwohnern in der ganzen Agglomeration kann Thun ein respektables Potential an Bahnkundschaftaufweisen. Thun ist im übrigen ein günstiger Ausgangspunkt für Ausflüge ins Berner Oberland wie auch nach dem Wallis. In der Rangliste der Logiernächte für das Berner Oberland belegt Thun im Sommer immerhin den 10. Rang. Die Einnahmen aus dem Reiseverkehr belaufen sich auf rund 24 Millionen Franken (was von keiner anderen Dienststelle der BLS auch nur annähernd erreicht wird). Zudem bildet der Bahnhof Thun ein Umsteigezentrum für: -BLS; -GBS; -EBT; - Schiffahrt Thunersee; -STI; - fünf konzessionierte Autounternehmen; - fünf Linien der Städtischen Verkehrsbetriebe; -den grössten Waffenplatz der Schweiz (Rekrutenschulen und Militärtransporte); -Ausbildungszentren (Seminar, Berufs-, Handels- und Gewerbeschule, Gastronomiezentrum); -Ausstellungszentren (OHA, Munimärit); - Thun verfügt über die Infrastruktur für Grossveranstaltungen (1994 Kantonales Musikfest, 1995 Eidgenössisches Schützenfest, 1996 Eidgenössisches Jodlerfest). Im Jahre 1993 wurde dem SBB-Personal im Bahnhof Thun eine Lohnsumme von über 12 Millionen Franken (1994 etwa
10.
Mio. Fr.) ausbezahlt, was der Stadt Thun zu entsprechenden Steuereinnahmen verhalf. Insbesondere würde die Aufrechterhaltung des EC-Bahnhofs Thun verhindern, dass die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit in der Krisenregion Thun noch weiter erhöht würde. Auch wenn Spiez als Umsteigebahnhof in Richtung Wallis eine gewisse Bedeutung hat, erachtet es der Postulant als unverantwortlich, in der drittgrössten Stadt des Kantons Bern, die überdies aus den oben erwähnten Gründen einen stark frequentierten Zugsverkehr aufweist, den EC-Bahnhof zu streichen. Die Sparbemühungen der SBB würden sich mit solchen Entscheiden rasch als Bumerang erweisen - denn weniger und schlechtere Zugsangebote können rasch auch zu weniger Einnahmen führen. Ausserdem darf beim öffentlichen Verkehr nicht das Kostendenken allein massgebend sein, sondern es müssen auch die Bedürfnisse der Kunden zählen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 novembre 1994 Dem Bundesrat ist nicht bekannt, aufweiche Quellen sich der Postulant bei seinen Aussagen stützt. Von den SBB wird versichert, dass die Bedienung des Bahnhofs Thun im EC-Verkehr keine Änderung erfährt. Auch mit «Bahn 2000» sollen die EC-Züge aus Kosten- und Kapazitätsgründen soweit möglich in das Grundgefüge des Taktfahrplans integriert werden. Damit ist aus heutiger Sicht nicht in Frage gestellt, dass Eurocity-Züge auch weiterhin in Thun halten. Welche Veränderungen die Zukunft bei den Angeboten im internationalen Verkehr langfristig bringt, kann heute indes nicht gesagt werden. Diese Entwicklung wird massgeblich auch von den ausländischen Bahnunternehmen bestimmt. Im übrigen ist daran zu erinnern, dass Thun der Übergangspunkt von den SBB zur BLS, Lötschbergbahn, ist. Demgegenüber ist Spiez ein Bahnhof der BLS und der Einfluss der SBB mithin nur ein indirekter. Grundsätzlich ist der Fernverkehr der SBB dem marktwirtschaftlichen Bereich zugeordnet. Der Bund bezahlt somit keine Abgeltung, im Gegenzug haben aber die SBB auch freie Hand bei der Gestaltung des Angebots. Dieses muss allerdings kostendeckend sein. Die vom Postulanten angesprochene hohe Verkehrsintensität des Bahnhofs Thun ist damit der beste Garant für ein auch in Zukunft attraktives Fernverkehrsangebot. Denn Geld verdienen lässt sich nachweislich dort am besten, wo die Nachfrage gross ist. Da die SBB für die Erfüllung von Vorgaben der öffentlichen Hand eine Abgeltung verlangen können (Art. 3 Abs. 2bis des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen, SR 742.31), ist der Bundesrat grundsätzlich dagegen, den SBB im marktwirtschaftlichen Bereich Vorschriften zu machen. Abgesehen davon, besteht im konkreten Fall keinerlei Anlass für eine Intervention. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté #ST# 94.3223 Postulat Eymann Christoph Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung Communication avec la population. Amélioration Wortlaut des Postulates vom 13. Juni 1994 Zwischen unserer Bevölkerung einerseits und Bundesrat und Parlament andererseits ist in letzter Zeit eine Kluft entstanden, die sich insbesondere bei Volksabstimmungen akzentuiert hat. Eine der Ursachen für diese negative Erscheinung liegt im Kommunikationsbereich; der Bundesrat verfügt nur über beschränkte Mittel, seinen Standpunkt der Bevölkerung sorgfältig und der Situation angepasstzu erläutern. Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen zur Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung zu treffen darin eingeschlossen professionell durchgeführte Öffentlich-keitsarbeit und Werbung - und dem Parlament gegebenenfalls die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Texte du postulat du 13 juin 1994 II existe un fossé depuis quelque temps entre la population de notre pays et les autorités (Conseil fédéral et Parlement). Ce fossé s'est même élargi lors des dernières votations. L'une des raisons tient au manque de communication, le Conseil fédéral dispose en effet de trop peu de moyens pour pouvoir expliquer correctement au peuple son point de vue, en fonction de la situation. J'invite donc le Conseil fédéral à prendre les mesures qui lui permettront de mieux communiquer avec la population - il ne craindra pas de faire appel à des professionnels de la communication et de la publicité - et de soumettre au Parlement les révisions qui pourraient s'avérer nécessaires. Mitunterzeichner-Cosignataires: Engler, Leuenberger Moritz, Loeb François, Tschopp (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundesrat und Parlament gelang es in letzter Zeit oft nicht, ihre Haltung zu Sachfragen und Abstimmungsvorlagen der Bevölkerung genügend zu erklären. Wohl können mittels Medienorientierungen und Pressemitteilungen Botschaften übermittelt werden; damit wird aber erfahrungsgemäss nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung erreicht. Die Führungsaufgabe des Bundesrates und des Parlamentes erfordert aktive Öffentlichkeitsarbeit. Mit den zur Verfügung -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Stalder EC-Bahnhof im Berner Oberland Postulat Stalder Gare EC dans l'Oberland bernois In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3449 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1994 - 08:00 Date Data Seite 2480-2481 Page Pagina Ref. No 20 024 974 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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