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Entscheid

94-3452

Verwaltungsbehörden 13.03.1995 94.3452

13. März 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Gedenkt man auch, die Zahlungen, die durch ein Konkordat geregelt sind - ich denke vor allem an das Konkordat, das die Kantone für die Hochschulen abgeschlossen haben -, in den Finanzausgleich einzubeziehen?

2.

Denkt man auch daran, die Zahlungen, welche die Kantone nach Finanzausgleich -also nach Stärke der Finanzkraft- an den Bund, beispielsweise an die AHV-Kasse oder an die IV-Kasse, zahlen, einzubeziehen? Wir haben auch dort, also einmal nicht beim Geld, das die Kantone erhalten, sondern beim Geld, das sie zahlen müssen, einen Finanzausgleichsmodus. Wird das auch einbezogen? Stich Otto, Bundesrat: Die Interpellation Spoerry haben wir am 28. November 1994 beantwortet In der Zwischenzeit ist selbstverständlich einiges geschehen. Zuerst will ich die Fragen von Herrn Stucky wegen der fehlenden Transparenz noch beantworten: Die fehlende Transparenz und die fehlende Wirksamkeit sind ja gerade der Anstoss gewesen, das Ganze zu ändern. Deshalb ist ein wirksamerer und transparenterer Finanzausgleich letztlich das Ziel. Das ist von uns aus gesehen selbstverständlich, das ist der Ursprung, die Antriebsfeder, um dieses ganze Werk in Angriff zu nehmen. Zur Statistik, die eingespart worden ist: Wir müssen gelegentlich Stellen einsparen, und wir können nicht mehr alles machen. Dann stellt sich die Frage, was uns am meisten nützt und auf was wir am ehesten verzichten können. Diese Statistik ist halt dem Sparen zum Opfer gefallen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Zahlungen, die durch Konkordate für die Hochschulen aufgebracht werden, erfasst werden müssen - auch im horizontalen Finanzausgleich, das ist eigentlich selbstverständlich. Auch die Zahlungen der Kantone mit Finanzausgleichscharakter an AHV und IV müssen erfasst werden. Deshalb wird es insgesamt eine sehr aufwendige und schwierige Übung werden - dessen müssen wir uns bewusst sein. Zur Beantwortung der Fragen der Interpellation Spoerry: Zur Frage 1: Alle vier paritätisch aus Fachleuten des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Projektgruppen tagen seit Anfang Dezember 1994 mindestens im Monatsrhythmus. Das ist also vorgegeben; es muss etwas gehen - und das tut es auch. Zur Frage 2: Die Projektgruppe 1 untersucht die zahlreichen heute im Verbund von Bund und Kantonen erfüllten Aufgaben auf Entflechtungsmöglichkeiten. Je Aufgabenbereich legt sie den nach sachlichen Gesichtspunkten subsidiaritätsgerechten Grad der Einwirkung des Bundes fest Bei gewissen Aufgaben müsste sich der Bund künftig auf die Koordination oder auf die Vorgabe von allgemeinen Prinzipien beschränken, während er andernorts die Leistungs- und Finanzierungsverantwortung voll übernehmen sollte. Für jene Aufgaben, die weiterhin von Bund und Kantonen gemeinsam zu erfüllen sein werden, definiert die Projektgruppe 3 vorerst die anzustrebende Rolle des Bundes, dann die entsprechenden Zusammenarbeitsformen und neuen Finanzierungsmechanismen. Als neue Finanzierungsmechanismen dürften Globalsubventionen, Pauschalierungen, verschiedenenorts auch zeitliche Befristung des finanziellen Engagements des Bundes sowie ein Lastenausgleich des Bundes zur Mitfinanzierung von Sonderlasten gewisser Kantone im Vordergrund stehen. Die heute aufwandsbezogenen, prozentual festgelegten Bundesbeiträge werden weitgehend abzulösen sein. Vorschläge für die angestrebte Stärkung von Eigenverantwortung und Eigenfinanzierungskraft der Kantone erarbeiten die Projektgruppen 2 und 4. Die Projektgruppe 2 macht Vorschläge über interkantonale Zusammenarbeitsformen und einen interkantonalen Lastenausgleich. Die Projektgruppe 4 schliesslich untersucht, wie die heutige problematische Abstufung der Bundesbeiträge nach der kantonalen Finanzkraft durch zweckungebundene Mittel zugunsten der finanzschwächeren Kantone abgelöst werden kann. Zudem werden Vorschläge für einen horizontalen Finanzausgleich erarbeitet Jeder Kanton soll in die Lage versetzt werden, die ihm zugedachte Eigenverantwortung auch wirklich aus eigener Kraft wahrnehmen zu können. Zur Frage 3: Ende Jahr sollte das Grobkonzept stehen. Anschliessend muss über die Leitlinien der Neuordnung ein politischer Konsens erzielt und Ende 1996 soll eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Zur Frage 4: Die Neuordnung wird mit Sicherheit einen neuen Verfassungsartikel über den Finanzausgleich erfordern. Wie viele weitere Verfassungsrevisionen vorzunehmen sein werden, steht noch nicht fest, da verschiedene Aufgabenentflechtungen wahrscheinlich innerhalb der geltenden Verfassungsbestimmungen erfolgen können. Ein grösserer Änderungsbedarf zeichnet sich jedoch bei verschiedenen Bundesgesetzen ab, wo namentlich als Folge neuer Finanzierungsmechanismen die eigentlichen Subventionsbestimmungen Änderungen erfahren werden. Zur Frage 5: Das Ausmass der längerfristig realisierbaren Einsparungen für Bund und Kantone wird vom politischen Willen nach grundlegenderen Reformen abhängen. Einsparungen für Bund und Kantone sind einerseits durch eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten und durch eine konsequente Anwendung nicht kostentreibender Finanzierungsmechanismen zu erzielen. Andererseits können auch beim interkantonalen Finanzausgleich Mittel eingespart werden. Zur Frage 6: Wie erwähnt, kann der Fahrplan für die Erarbeitung der Neuordnung aus heutiger Sicht eingehalten werden. Das Finanzdepartement plant, die Grundzüge der Neuordnung durch die politischen Parteien bereits im Frühjahr 1996 beurteilen zu lassen. #ST# 94.3452 Interpellation Schmidhalter Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck Mesures d'économies. Régions de montagne et périphériques prétéritées Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1994, Seite 2528-Voir année 1994, page 2528 Schmidhalter Paul (C, VS): Ex montibus salus, das heisst, aus den Bergen kommt das Heil; das steht auf einem Denkmal am Oberalppass. Ich habe diesen Spruch im Militärdienst mehrmals gelesen, und ich glaube an diesen Spruch. Ich habe eine Interpellation eingereicht und eine bundesrätliche Antwort erhalten. Es ist nicht üblich, aber diesmal hat mir unser Staatsrat eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Interpellation übergeben. Ich wusste natürlich nicht, dass ich bereits heute abend zur Antwort des Bundesrates auf diese Interpellation Stellung nehmen könnte. Ich habe diese Antwort -- 1 of 3 -Motion du groupe libéral 576 N 13 mars 1995 des Staatsrates daher erst heute um 17 Uhr Herrn Bundesrat Stich übergeben können. Aber ich werde sie schriftlich nachliefern und auf eine Antwort warten. Der Regierungsrat des Kantons Graubünden hat auch eine Eingabe gemacht Beide Kantone sind zur gleichen Bilanz gekommen, nämlich dass wir mit dieser Sparpolitik im Berggebiet und in Randkantonen sehr viel verlieren - oder mehr verlieren als andere. Es gibt einen ganzen Katalog: Bei den linearen Subventionskürzungen tragen wir Mehrlast Von der Streichung der Bundesbeiträge bei den Kläranlagen sind wir betroffen. Hinzu kommen: massive Kürzung der IHG-Gelder, Wegfall der Beiträge an die Gesellschaft für Hotelkredite, Sondersatz für das Gastgewerbe bei der Mehrwertsteuer - er wurde nicht genehmigt - und Wegfall der Parahotellerie-Statistik. Weitere Stichworte sind: Bundesbeiträge an die Viehausmerzaktionen im Berggebiet, Klassierung der wichtigen Zufahrtsstrassen zu den Tourismuszentren als schweizerische Hauptstrassen, ein erhöhter Subventionssatz bei den Nationalstrassen, der gesetzlich gerechtfertigt wäre, Abbau beim regionalen Verkehr, Tarifannäherung, Aufhebung des Autoverlads am Simplon, Herabsetzung der Beiträge bei Lötschberg und Furka, Abbau von Bundesarbeitsplätzen, Schmälerung der Schlechtwetterentschädigung, keine Abfederung beim Gatt usw. Beide Kantone haben die gleichen Begehren gestellt; der Kanton Graubünden nennt zum Beispiel auch die linearen Beitragskürzungen, den Sondersatz Mehrwertsteuer, das Gatt-Abkommen, die Wasserkraftnutzung, die Ausländerpolitik, die Rhätische Bahn, die Strassen usw. Was muss man unternehmen, um hier Gegensteuer zu geben? Wir brauchen eine neue Regionalpolitik. Diese Erneuerung ist unbedingt notwendig, Frau Spoerry und Herr Stucky, wir brauchen eine Stärkung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches und nicht das Gegenteill Wir brauchen auch eine Neudefinition der Wasserzinsschranke usw. Wir wollen aber nicht nur jammern, sondern die Gebirgskantone bedanken sich auch. Sie haben viel erhalten, und wir erhalten auch viel, aber diese Sparrunden ergeben massive Einbussen, und wir erhalten neben dem Zuckerbrot auch die Peitsche. Wir haben bis heute enorme solidarische Leistungen entgegennehmen können. Ich bin aber überzeugt, dass das Schweizervolk dies auch will, und es wird Ihnen das bei der nächsten Volksabstimmung beweisen, wenn man die Heimarbeit abschaffen will, indem man die Zuständigkeit für die persönliche militärische Ausrüstung den Kantonen wegnimmt und dem Bund zurückgibt Ich bin sicher, dass hier das Schweizervolk zum Guten sehen wird. Wir brauchen eine neue Regionalpolitik, einen sogenannten New Deal, aber auch wir sollten etwas dazu beitragen. Gebt uns die Möglichkeit, unsere Wasserkraft noch besser auf Leistung zu trimmen und unsere Kraftwerke auf eigene Fusse zu stellen! Dann haben wir Mehreinnahmen, die wir nicht erbetteln müssen. Unser Kanton hat mit der Rationalisierung des Beamtenapparates ein Paradebeispiel geliefert und vordemonstriert, wie man auch im Kanton sparen kann. Wir wollen nicht betteln, wir wollen Probleme lösen, aber wir wollen sie so weit als möglich selber lösen; wir sind nicht nur für Solidarität, sondern auch für Subsidiarität Wir erbringen mit dem Tourismus enorme Einnahmen für das ganze Land, und hier führt natürlich die Mehrwertsteuer zu höheren Preisen und damit zu einer schlechteren Stellung im Konkurrenzkampf. Aber auch unvernünftige Forderungen im Natur- und Heimatschutz sind nicht am Platz. Die schöne Landschaft ist das wichtigste Element für den Tourismus, und sie ist vornehmlich für das Bestehen im Konkurrenzkampf wichtig. Wir werden Sorge tragen, aber ohne Eingriffe geht es nun eben nicht Strassen und Bahnen sind nun einmal Störfaktoren, und ohne diese Störfaktoren kommen unsere Touristen nicht in unser Land; daher ist eine Verhinderung auch dieser Werke nicht am Platz. «Geben und nehmen», das wäre die Parole für diesen New Deal in der Regionalpolitik. Stich Otto, Bundesrat: Im Moment sind wir eigentlich dabei, den Haushalt zu sanieren, und nicht dabei, uns zu überlegen, wie wir weitere Gelder verteilen und Einnahmen reduzieren könnten. Ich denke, Herr Schmidhalter, der Kanton Wallis kann sich in den letzten Jahren nicht über den Bund beklagen. Wenn ich nur daran denke, was er im Zusammenhang mit den zwei Katastrophen, die Ihren Kanton heimsuchten, an ausserordentlichen Leistungen bekommen hat und bekommen wird. Es ist selbstverstänbdlich, dass man hilft Aber das Helfen hat auch seine Grenzen. Man muss dafür die Solidarität der anderen gewinnen. Wir versuchen jetzt für einmal, unseren Haushalt insgesamt, im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, zu sanieren. Es ist nett, dass der Staatsrat des Kantons Wallis noch eine besondere Schrift zu Ihrer Interpellation abgibt Aber das ist eigentlich nicht unbedingt die Art und Weise, wie der Kontakt zwischen Kantonsregierungen und Bundesrat funktionieren sollte. #ST# 94.3559 Motion der liberalen Fraktion Neue Stellen und Ausgaben. Übersicht Motion du groupe libéral Vue d'ensemble des postes nouveaux Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1994 Gestützt auf Artikel 22 Absatz 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes verlangt die liberale Fraktion, dass zu Beginn jeder Session eine Liste erstellt wird über alle neuen Stellen und sämtliche neuen Investitions- und/oder Betriebsausgaben, die mit den für die Session traktandierten Geschäften in Zusammenhang stehen. Diese Liste soll dem Verlauf der Sessionsgeschäfte entsprechend nachgeführt werden. Texte de la motion du 16 décembre 1994 Conformément à l'article 22 alinéa 1 er de la loi sur les rapports entre les Conseils, le groupe libéral demande qu'au début de chaque session soit dresse un tableau de tous les postes nouveaux et de toutes les dépenses nouvelles (d'investissement et/ou de fonctionnement) en relation avec les objets prévus à l'ordre du jour de la session et que ce tableau soit tenu à jour au fur et à mesure de l'avancement des travaux de la session. Sprecherin-Porte-parole: Sandoz Schriftliche Begründung Die Führung der Finanzen des Bundes setzt eine Gesamtschau voraus, die durch die Arbeitsweise des Parlamentes sehr erschwert wird. Dem Parlament werden die Texte spät und in ungeordneter Reihenfolge zugestellt Die Papierflut ist beträchtlich. All dies behindert den Überblick über die Konsequenzen der Entscheide. Es ist beinahe unmöglich, Sparmassnahmen zu fordern oder gar zu realisieren, wenn man sich über die konkreten Auswirkungen der getroffenen oder zu treffenden Entscheide keine Vorstellung mehr machen kann. Développement par écrit La gestion des finances fédérales exige une vue d'ensemble que le mode de travail du Parlement rend très difficile. La tardivité avec laquelle les textes sont remis aux députés, le désordre des envois, la masse des papiers de tous genres nuisent à l'appréhension globale des conséquences des décisions. Il est presque impossible d'exiger, voire de réaliser des économies quand on n'arrive pas à se représenter constamment les conséquences concrètes de toutes les décisions prises ou à prendre.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Schmidhalter Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck Interpellation Schmidhalter Mesures d'économies. Régions de montagne et périphériques prétéritées In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3452 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.03.1995 - 14:30 Date Data Seite 575-576 Page Pagina Ref. No 20 025 404 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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