94-3454
Verwaltungsbehörden 16.12.1994 94.3454
16. Dezember 1994Deutsch10 min
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16. Dezember 1994 N 2471 Postulat Loeb François rat für die Genehmigung der Linienführung abschliessend zuständig. Gleichzeitig legt er die Bauetappen und den zeitlichen Ablauf fest Da es sich bei der schweizerischen Alpentransversale um ein System von zwei gleichwertigen Achsen handelt, ist die Vorprojektgenehmigung zwingend auf vollständige Dossiers über die Neubaustrecken beider Achsen und ein auf das Ganze bezogenes Vernehmlassungsverfahren abzustützen. Entsprechend ist die Planung bisher unter der Leitung des Bundesamtes für Verkehr geführt worden und wird nun unter der Verantwortung der beteiligten Bahnen als Bauherrinnen abgeschlossen. Gemäss Programm soll der Vorprojektentscheid des Bundesrates im 1. Quartal 1995 fallen. Der Bundesrat wird sich in diesem Zeitpunkt auf die neuesten Grundlagen und Beurteilungen abstützen können. Dieser Bundesratsentscheid kann nicht im Zusammenhang mit der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses vorweggenommen werden. Aus Gründen der Zuständigkeitsordnung kann der Bundesrat auch keine parlamentarischen Vorgaben entgegennehmen. 2a. Die Huckepack-Übergangslösung am Lötschberg ist Gegenstand des geltenden Transitvertrags mit der EG. Nach eingehender Prüfung der neuesten Situation, im Einvernehmen mit dem Bundesrat, der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und letzlich dem Parlament, das die entsprechende Budgetposition akzeptierte, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes noch Ende Dezember 1993 den verbindlichen Ausführungsauftrag erteilt. Mit den Arbeiten ist unverzüglich begonnen worden. Die nun in Angriff genommene Lösung lässt sich in jeder Beziehung verantworten. Aus Sicht der Bahn erlaubt sie volle betriebliche Flexibilität Die Lösung ist mit dem gleichzeitig eingeleiteten Ausbauprogramm Italiens für die Simplon-Südrampe identisch. Damit sind die zwingend notwendigen Anschlussmassnahmen auf italienischer Seite im Hinblick auf den Lötschberg-Basistunnel bereits sichergestellt. Ein minimales Angebot der rollenden Landstrasse durch die Schweiz für 4-Meter-Lastwagen entspricht den gegenwärtigen Verhältnissen im europäischen Gütertransport. Nach der Annahme der Alpen-Initiative erhält die zeitgerechte Realisierung des Huckepackkorridors Lötschberg-Simplon zusätzliche Bedeutung. 2b. Im Alpentransit-Beschluss ist als Verladeort im Norden des Lötschberg-Basistunnels Heustrich vorgesehen. Die Planungen basieren denn auch auf dieser Lösung. Auf Begehren des Buwal werden indessen auch andere Verlademöglichkeiten wie Wimmis oder Frutigen geprüft 2c. Eine Botschaft des Bundesrates an die eidgenössischen Räte betreffend die Aufnahme der Zubringer zum Lötschberg-Basistunnel ins Nationalstrassennetz befindet sich in Vorbereitung. Es geht um die Anschlüsse von den bestehenden Autobahnen im Raum Spiez und Gampel-Raron an die Autoverladestellen. Diese selber sind Gegenstand des Alpentransit-Beschlusses und dessen Finanzierung. Der Bundesrat wird die Botschaft rechtzeitig koordiniert vorlegen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Le président: MM. Cavadini Adriano, Herczog et Thür combattent cette intervention. La discussion est renvoyée. Verschoben - Renvoyé #ST# 94.3454 Postulat Loeb François IKRK in Bosnien. Diplomatische Offensive der Schweiz Le CICR en Bosnie. Offensive diplomatique suisse Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1994 Im schwer geprüften Bosnien steht der dritte Kriegswinter bevor. Er droht katastrophal zu werden. Viele Tausende von Menschen sind vom Tode bedroht Nach dem dringenden Appell des IKRK-Präsidenten Cornelio Sommaruga an die Völkergemeinschaft (Vertreter aller 185 Vertragsstaaten der Genfer Konventionen) vom 7. September 1994 bitten wir den Bundesrat, dass die Schweiz als Depositärstaat und Unterzeichnerin der Genfer Konventionen eine diplomatische Offensive bei allen Regierungen unternimmt, um zu erwirken, dass das IKRK in Bosnien-Herzegowina endlich seine humanitäre Aufgabe erfüllen und den gravierenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts Einhalt gebieten kann und dass die Genfer Konventionen von allen Parteien eingehalten werden. Die diplomatische Offensive ist wichtig und dringend notwendig, damit insbesondere die in menschenunwürdigen Verhältnissen lebenden und eingeschlossenen Bewohner der sogenannten Schutzzonen in Bosnien geschützt werden und die kommenden Wintermonate überleben können. Texte du postulat du 7 octobre 1994 La Bosnie, fortement éprouvée, se prépare à affronter son troisième hiver de guerre, hiver qui promet d'être catastrophique. En effet, plusieurs milliers de personnes risquent d'y trouver la mort. Dans le sillage de l'appel urgent lancé, le 7 septembre 1994, par Cornelio Sommaruga, président du CICR, à la communauté internationale (plus précisément aux représentants des 185 Etats qui sont parties aux Conventions de Genève), nous prions le Conseil fédéral de faire en sorte que la Suisse, en qualité d'Etat dépositaire et d'Etat signataire des Conventions de Genève, lance une offensive diplomatique auprès de tous les gouvernements, afin que, d'une part, le CICR puisse enfin remplir ses tâches humanitaires en Bosnie-Herzégovine et mettre un terme aux graves violations du droit international humanitaire, et que, d'autre part, les Conventions de Genève soient respectées par toutes les parties contractantes. Il est important et extrêmement urgent de mener cette offensive diplomatique pour protéger les habitants, qui, cloîtrés dans ce qu'on appelle des zones de protection, vivent dans des conditions inhumaines, et les aider à survivre durant les mois d'hiver qui approchent Mitunterzeichner-Cosignataires: Aguet, Allenspach, Aregger, Bär, Baumann Ruedi, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Bezzola, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bodenmann, Bonny, Borei François, Borradori, Brunner Christiane, Bühler Simeon, Bühlmann, Bührer Gerald, Bundi, Bürgi, Camponovo, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Comby, Cornaz, Couchepin, Danuser, Darbellay, David, Deiss, Dettling, Diener, Dormann, Dreher, Ducret, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fankhauser, Fasel, Fehr, von Feiten, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Gobet, Goll, Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Grossenbacher, Gysin, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Herczog, Hildbrand, Hollenstein, Jaeger, Jeanprêtre, Keller Anton, Keller Rudolf, Kühne, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Mamie, Marti Werner, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Miesch, Misteli, Mühlemann, Müller, Nabholz, -- 1 of 3 -Postulat Bär 2472 N 16 décembre 1994 Marbel, Neuenschwander, Oehler, Ostermann, Perey, Philipona, Pidoux, Poncet, Raggenbass, Rechsteiner, Reimann Maximilian, Robert, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Savary, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Sieber, Spielmann, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steiger Hans, Steinegger, Steiner Rudolf, Stucky, Suter, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Tschuppert Karl, Verterli, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwahlen, Zwygart (162) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der IKRK-Präsident hat darauf hingewiesen, dass die sechs von der Uno garantierten Schutzzonen in Bosnien-Herzegowina (Sarajewo, Srebrenica, Jafa, Gorazde, Zepa, Bihac) nicht wirklich geschützt sind. Es leben in diesen Zonen, auf engstem Raum zusammengedrängt, seit mehr als zwei Jahren von der Aussenwelt abgeschnitten und von serbischen Truppen belagert, ungefähr
Erwägungen
600.
000 Menschen. Sie leben in totaler Abhängigkeit von humanitärer Hilfe von aussen. Diese Hilfeleistung wird von den Belagerern immer wieder verhindert. Hilfskonvois werden ständig gestoppt, die Versorgung ist vollkommen von der Willkür der Belagerer abhängig. Zudem werden die eingeschlossenen Gebiete immer wieder beschossen. So sind die Menschen am Verhungern. Es besteht grösste Gefahr von Epidemien (Typhus, TB, Gelbsucht). Nach 2,5 Jahren der Unter- und Mangelernährung, des permanenten psychischen Drucks haben die Eingeschlossenen nicht mehr die physische Widerstandskraft, um einen dritten Kriegswinter zu überleben. Ein Massensterben ist zu befürchten. Rasches Handeln tut not. Da die Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen nicht nur deren Einhaltung auf ihrem Staatsgebiet sicherzustellen haben, sondern zudem verpflichtet sind, gegenseitig deren Einhaltung durch die anderen Unterzeichner sicherzustellen, drängt sich eine diplomatische Offensive unseres Landes auf. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten voll und ganz, dass die humanitäre Lage der Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina angesichts des bevorstehenden dritten Kriegswinters auf eine Katastrophe zusteuert Aufgrund seiner Kontakte mit dem Präsidenten des IKRK weiss er, dass noch mehr als die gelegentliche Behinderung des IKRK vor allem die Missachtung der Prinzipien und Regeln der Genfer Konventionen durch die Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina für die Not der Bevölkerung in jenem Land verantwortlich ist Vor diesem Hintergrund ist denn auch die Internationale Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer zu sehen, die auf Initiative der Schweiz vom 30. August bis 1. September 1993 in Genf abgehalten wurde. In deren Schlusserklärung wurde unser Land beauftragt, eine allen Staaten offenstehende intergouvernementale Expertengruppe einzuberufen, die im kommenden Januar in Genf tagen wird. Sie soll nach praktischen Wegen zu einer besseren Beachtung des humanitären Völkerrechts suchen und darüber einen Bericht zuhanden der 26. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds verfassen, die für Anfang Dezember 1995, ebenfalls in Genf, geplant ist. Der Vorsteher des EDA hat sich zudem entschlossen, den Appell des IKRK diplomatisch zu unterstützen. Mit Datum vom 4. November 1994 hat er seine Amtskollegen der Mitgliedstaaten der sogenannten Internationalen Kontaktgruppe, bestehend aus Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Russland und den USA, sowie die beiden Kopräsidenten der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien angeschrieben und einen Appell an sie gerichtet, ihren ganzen Einfluss auf die Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina auszuüben, damit den Prinzipien des humanitären Völkerrechts nachgelebt und Nachachtung verschafft werde. Die Schreiben wurden ergänzt durch ein Aide-mémoire, das den Appell im einzelnen noch verdeutlicht. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit diesem Appell dem Anliegen des Postulanten vollständig entsprochen wurde. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 94.3367 Postulat Bär Umsetzung des Aktionsplanes der Konferenz «Bevölkerung und Entwicklung» Conférence «Population et développement». Adaptation du plan d'action Wortlaut des Postulates vom 26. September 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht und mit einem Zeitplan darzulegen, wie die an der Kairoer Konferenz «Bevölkerung und Entwicklung» verabschiedeten Aktionsprogramme durch die Schweiz umgesetzt werden sollen (Massnahmen, Gesetzesänderungen, Finanzmittel). Texte du postulat du 26 septembre 1994 Le Conseil fédéral est invité à exposer dans un rapport comment la Suisse se propose de réaliser les programmes adoptés lors de la conférence «Population et développement» du Caire (mesures, modifications de lois, moyens financiers) et à présenter un calendrier. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Ruedi, Bäumlin, Bircher Peter, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, Diener, Dormann, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hollenstein, Maeder, Meier Hans, Misteli, Nabholz, Ostermann, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg, Zbinden, Zwygart (38) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 23. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Geschäftsberichts. Le président: M. Dreher combat cette intervention. La discussion est renvoyée. Verschoben - Renvoyé -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Loeb François IKRK in Bosnien. Diplomatische Offensive der Schweiz Postulat Loeb Le CICR en Bosnie. Offensive diplomatique suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3454 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1994 - 08:00 Date Data Seite 2471-2472 Page Pagina Ref. No 20 024 959 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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