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Entscheid

94-3475

Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3475

24. März 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Der vom Bundesrat im Rahmen seiner Raumordnungspolitik in Auftrag gegebene nationale Sachplan «Infrastruktur der Luftfahrt» (Flugplatzkonzept) wird auch Aussagen über die Weiterverwendung von Militärflugplätzen durch die Zivilluftfahrt enthalten. Vor Verabschiedung dieses Sachplans wird kein Militärflugplatz liquidiert

3.

Der Bundesrat hat eine interdépartementale Arbeitsgruppe, in der auch die militärischen Stellen vertreten sind, mit der Ausarbeitung eines Entwurfes des Flugplatzkonzepts beauftragt Die Koordination ist somit sichergestellt. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3475 Interpellation Mauch Rolf Verrechnungssteuer in Casinos Impôt anticipé dans les casinos Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1994 Die Verrechnungssteuer besteht seit langem auf den Gewinnen der Leute, die bei den Lotterien, dem Sport-Toto, PMU usw. spielen. Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes zitiert unseren europäischen Nachbarn diese Verrechnungs-Besteuerungsart als Beispiel. Die Liberalisierung der Glücksspiele in Casinos wurde offiziell und besonders für touristische Bedürfnisse empfohlen; man will so den Touristen, die unsere Ferien- und Erholungsgegenden besuchen, Abwechslung bieten. Es erscheint logisch und angebracht, dass der Bundesrat alles unternimmt, um die Abgabe der Verrechnungssteuer auf die in den zukünftigen Casinos realisierten Gewinne zu vergrössern.

1.

Beabsichtigt der Bundesrat alle Dispositionen zu treffen, um konkrete Lösungen in dieser Steuerangelegenheit vorzulegen?

2.

Welches sind die von ihm gesehenen hauptsächlichen Hindernisse einer Projektausarbeitung, die die Gewinne im Sport-Toto und anderen Lotterien denjenigen der grünen Teppiche und anderen Casino-Spielen gleichstellen?

3.

Hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Zweckmässigkeit des Abzugs dieser Verrechnungssteuer den verschiedenen Kommissionen und ausserparlamentarischen Experten-Neben-Kommissionen, die beauftragt sind, einen Gesetzentwurf für Casinos auszuarbeiten, wirklich geltend gemacht?

4.

Ist diese besonders von fremden Touristen geschuldete Verrechnungssteuer nicht total vereinbar mit der speziellen Besteuerung der Gewinne der Casinobesitzer, die eine die andere nicht obligatorisch ausschliessend? Texte de l'interpellation du 7 octobre 1994 L'impôt anticipé est depuis longtemps perçu sur les gains de ceux qui jouent à la loterie, au Sport-Toto et au PMU notamment Le chef du Département fédéral des finances donne cette imposition anticipée en exemple à nos voisins européens. La libéralisation des jeux de hasard dans les casinos a été officiellement recommandée à des fins essentiellement touristiques; on veut ainsi offrir des distractions aux touristes qui viennent en villégiature dans nos régions. Il paraît logique et judicieux que le Conseil fédéral mette tout en oeuvre pour augmenter l'imposition anticipée des gains réalisés dans les casinos.

1.

Le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre toutes les dispositions qui s'imposent afin de proposer des solutions concrètes dans ce domaine?

2.

Quels sont, selon lui, les principaux obstacles à l'élaboration d'un projet qui mettrait sur le même plan, d'une part, les gains du Sport-Toto et autres loteries et, d'autre part, ceux du tapis vert et autres jeux de casino?

3.

Le Département fédéral des finances a-t-il réellement fait valoir le bien-fondé de l'imposition anticipée aux différentes commissions, dont les commissions d'experts extraparlementaires, qui sont chargées d'élaborer un projet de loi sur les casinos?

4.

L'imposition anticipée, qui frappe essentiellement les touristes étrangers, n'est-elle pas totalement compatible avec l'imposition spéciale des propriétaires de casinos, étant donné que l'une n'exclut pas obligatoirement l'autre? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 février 1995 Zur Ziffer 1: Der Bundesrat hat zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen noch keine Beschlüsse gefasst Er wird dem Parlament erst nach Abschluss des bis Ende April 1995 dauernden Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der Expertenkommission für das neue Spielbankengesetz konkrete Vorschläge unterbreiten können. Zu den Ziffern 2 und 3: Die Interpellation berührt verschiedene Fragen und Probleme. Sie wirft vorweg die verfassungsrechtliche Frage auf, ob der Bund die Verrechnungssteuer auf Spielbankengewinne ausdehnen könnte; denn Artikel 41 bis Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung beschränkt die Besteuerungsbefugnis des Bundes auf den Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne und auf Versicherungsleistungen. Die im Bundesgesetz vom 5. Oktober 1929 über die Spielbanken enthaltene Definition des Glücksspiels stimmt indessen mit der Lotteriedefinition des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten insoweit überein, als es sich in beiden Fällen um eine Veranstaltung handelt, bei der gegen Leistung eines Einsatzes ein Gewinn erzielt werden kann, der ganz oder vorwiegend vom Zufall abhängt Aus dieser Sicht liesse es sich allenfalls vertreten, die Spielbankengewinne den in Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer genannten Lotteriegewinnen gleichzustellen. Damit wäre indessen noch nicht gesagt, ob sich die Ausdehnung der Verrechnungssteuer auf Spielbankengewinne technisch überhaupt durchführen liesse. Grosse Schwierigkeiten dürften sich unter dem Aspekt der Praktikabilität speziell bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überwälzung der Verrechnungssteuer von der Spielbank (als Steuerpflichtige) auf die Spieler (als Steuerträger) wie auch bei der Ausstellung von Abzugsbescheinigungen zuhanden der Spieler ergeben. Die Verrechnungssteuer will primär die Erhebung der direkten Steuern sichern. Die Interpellation berührt daher auch die Frage, ob Spielbankengewinne bei den Spielern gemäss geltender Praxis als steuerbares Einkommen zu erfassen sind oder ob die bei den Spielbanken zu erhebende Bruttospielabgabe inskünftig an die Stelle der Einkommenssteuer der Spieler treten soll. Im zweiten Fall bestünde kein Anlass, die Spielbankengewinne der Verrechnungssteuer zu unterwerfen. Zur Ziffer 4: Die Besteuerung der Spielerträge bei der Spielbank und die Erfassung des Spielbankengewinnes beim Spieler stellen keine unerlaubte Doppelbesteuerung dar und -- 1 of 3 -24. März 1995 N 971 Interpellation Weyeneth schliessen sich mithin nicht von vornherein aus. Auch aus dieser Sicht wäre eine Erfassung der Spielbankengewinne mit der Verrechnungssteuer nicht ausgeschlossen. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 94.3568 Interpellation Weyeneth Aufgaben der Agenturen und Zweigstellen der Nationalbank Tâches des agences et succursales de la Banque nationale Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1994 Die Nationalbank unterhält in acht Städten Zweiganstalten und in zwei Städten eigene Agenturen. Mit der allgemeinen Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft und der damit einhergehenden Zentralisierung der Geldpolitik erscheint die Aufrechterhaltung eines breiten Filialnetzes nicht mehr sinnvoll. Der Bundesrat wird zur Beantwortung folgender Fragen beauftragt:

1.

Welche Aufgaben erfüllen die Zweigstellen und Agenturen der Nationalbank?

2.

Sind Vorkehrungen seitens der Nationalbank ergriffen worden, um das Aufgabenfeld der Zweigstellen und der Agenturen neu zu definieren?

3.

Übt der Bundesrat entsprechend Druck auf die Nationalbank aus, das Filialnetz zu verkleinern oder sogar ganz aufzuheben? Texte de l'interpellation du 16 décembre 1994 La Banque nationale entretient des succursales dans huit villes et ses propres agences dans deux villes. Eu égard à l'internationalisation et à la globalisation générales de l'économie, et à la centralisation de la politique monétaire qui en découle, le maintien d'un vaste réseau de filiales ne paraît plus avoir de sens. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Quelles tâches les agences et succursales de la Banque nationale remplissent-elles?

2.

La Banque nationale a-t-elle pris des mesures visant à redéfinir le champ d'action de ces agences et succursales?

3.

Le Conseil fédéral exerce-t-il les pressions nécessaires sur la Banque nationale afin que cette dernière redimensionne, voire supprime, son réseau de filiales? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bortoluzzi, Fehr, Fischer-Hägglingen, Hari, Neuenschwander, Rychen, Schenk, Schmid Samuel, Seiler Hanspeter, Vetterli.Wyss William (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 février 1995 Die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterhält in acht Städten Zweiganstalten und in zwanzig Orten Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden. Bis heute prägt der Föderalismus die Struktur der Nationalbank. Kantone und Kantonalbanken beherrschen die Mehrheit des Aktienkapitals. Mit Zürich und Bern verfügt die Nationalbank über zwei Sitze. In Artikel 4 Absatz 2 des Nationalbankgesetzes (NBG) wird festgehalten, dass die SNB vor Errichtung einer Zweiganstalt oder Agentur die Vernehmlassung der Kantonsregierung einholt Gemäss Absatz 3 desselben NBG-Artikels können die Kantone die Errichtung einer Agentur bei ihrer Kantonalbank verlangen, wenn das Noteninstitut auf ihrem Gebiet nicht bereits eine Zweiganstalt unterhält Allerdings ist das Bankstellennetz der Nationalbank keine föderalistische oder gar schweizerische Spezialität Praktisch alle Zentralbanken unterhalten ein mehr oder weniger dichtes, auf die Bargeldversorgung ihres Landes ausgerichtetes Bankstellennetz. Unterschiede sind weder nach Grosse der Bank noch nach zentralistischer oder föderaler Tradition des Landes auszumachen. So unterhält die Banque de France über

200.

«comptoirs», und die Deutsche Bundesbank bzw. die neun deutschen Landeszentralbanken zählen gegen

200.

Zweiganstalten. Die acht Zweiganstalten der Nationalbank nehmen sich in diesem internationalen Vergleich bescheiden aus. Die Aufgaben der Zweiganstalten haben sich im Laufe der Jahrzehnte stark gewandelt Die bei der Gründung gewählte dezentrale und föderalistische Struktur entsprach einerseits den staatspolitischen Verhältnissen jener Zeit und andererseits den praktischen Anforderungen. Als Instrumente für die Notenbankpolitik standen lange Zeit die Diskont- und die Lombardpolitik im Vordergrund. Bei diesen Geschäften waren eine permanente Überwachung und Beurteilung der Schuldnerbonität und damit gute Kenntnisse der lokalen Verhältnisse wichtig. In den siebziger Jahren änderte sich die Bedeutung der einzelnen geldpolitischen Instrumente. Anstelle der Diskont- und der Lombardpolitik wurden Devisenswaps und Offenmarktoperationen immer wichtiger. Diese Entwicklung führte in den achtziger Jahren zu einer Strukturanpassung: Das Diskontund das Lombardgeschäft wurden bei den Sitzen zentralisiert, und die entsprechenden Kapazitäten bei den Zweiganstalten wurden aufgehoben. Heute arbeiten in den acht Zweiganstalten der SNB insgesamt 108 Personen; 1980 waren es noch

143.

Personen. Der Neuorganisation der Zweiganstalten wurde durch eine Anpassung der Geschäftsordnung für die Zweiganstalten der Schweizerischen Nationalbank Rechnung getragen, welcher der Bundesrat im Februar 1985 zustimmte. Die Versorgung der lokalen Wirtschaft mit Bargeld ist jene Aufgabe der Zweiganstalten, welche heute am meisten Personal beansprucht Der Kassenumsatz der zehn Bankstellen der SNB in Form von Noten und Münzen erreicht heute im Jahr insgesamt 135 Milliarden Franken (1980: 79 Mrd.). Ende der achtziger Jahre dezentralisierte die Nationalbank die vorher fast ausschliesslich bei der Hauptkasse durchgeführte Notensortierung bei den einzelnen Bankstellen. Diese sortieren und kontrollieren die aus ihrem Rayon eingelieferten Noten, worauf die guten Noten wieder in Umlauf gebracht und die defekten Noten dezentral ausgeschieden und vernichtet werden. Damit werden nicht nur die Kosten, sondern vor allem auch die Risiken, die mit dem Transport der Noten von einer Bankstelle zur anderen verbunden sind, reduziert. Die zwanzig von Kantonalbanken geführten Agenturen stehen ausschliesslich im Dienst der Bargeldversorgung. Sie nehmen Bargeldein- und -ausgänge auf lokaler Ebene vor. Im Sinne einer Rationalisierung hob die Nationalbank ihre drei eigenen Agenturen in Winterthur, Biel und La Chaux-de-Fonds zwischen 1981 und 1990 auf und ersetzte sie teilweise durch fremde, von der Kantonalbank geführte Agenturen. Die zweite Hauptaufgabe der Zweiganstalten besteht in der Informationsvermittlung, welche vor allem durch die Direktoren der Zweiganstalten wahrgenommen wird. Einerseits orientieren die Zweiganstalten aufgrund ihrer zahlreichen Kontakte und eigenen Analysen die Leitung der SNB regelmässig über die wirtschaftliche Entwicklung im Rayon. Andererseits sind sie Ansprech- und Gesprächspartner der Wirtschaft und der Behörden in der Region, um über die Geld- und Währungspolitik zu orientieren. Die Zweiganstalten erfüllen nach wie vor eine wichtige Funktion bei der Bargeldversorgung und bei der Informationsvermittlung. Eine stärkere Zentralisierung der Bargeldversorgung -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Mauch Rolf Verrechnungssteuer in Casinos Interpellation Mauch Rolf Impôt anticipé dans les casinos In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3475 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 970-971 Page Pagina Ref. No 20 025 530 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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