94-3497
Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3497
24. März 1995Deutsch16 min
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Interpellation Oehler 972 N 24 mars 1995 würde nicht weniger kosten, aber die Risiken erheblich erhöhen. Dies gilt nicht nur für die Kosten und Risiken der SNB selbst, sondern auchfürjene, die der Wirtschaft (Banken, PTT, Handel) aus dem Bargeldverkehr erwachsen. Der Bundesrat übt auf die Nationalbank grundsätzlich keinen Druck aus. Die Zusammenarbeit zwischen Nationalbank und Bundesrat ist in Artikel 2 Absatz 2 NBG geregelt Dieser hält fest, dass Bundesrat und Nationalbank sich vor Entscheidungen von wesentlicher konjunkturpolitischer und monetärer Bedeutung über ihre Absichten unterrichten und ihre Massnahmen aufeinander abstimmen. Zudem regelt Artikel 63 NBG die Mitwirkung und Aufsicht des Bundes bei verschiedenen Geschäften. Diese werden durch den Bundesrat beispielsweise durch die Wahl der Vertretung in den Bankbehörden, durch die Wahl der Mitglieder des Direktoriums, ihrer Stellvertreter und der Direktoren der Zweiganstalten oder durch die Genehmigung des Geschäftsberichtes ausgeübt Insbesondere steht dem Bundesrat gemäss Artikel 63 Absatz 2 Litera c NBG bei Widerspruch zwischen einem Kanton und der Nationalbank wegen Errichtung einer Zweiganstalt oder Agentur der Entscheid zu. Im weiteren wäre es nicht sachgerecht, wenn der Bundesrat der Nationalbank im Einzelfall Weisungen erteilen würde, wie sie ihre Aufgaben zu erfüllen hat Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3390 Interpellation Camponovo MWSt auf Inlandflügen mit internationalem Anschluss Interpellanza Camponovo IVA su voli nazionali con allacciamenti internazionali Interpellation Camponovo Lignes intérieures reliées au réseau aérien international. TVA Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1994 Die Swissair und die Crossair sowie Randgebiete (z. B. das Tessin), die indirekte internationale Flugverbindungen anbieten, sind daran interessiert, dass diese Dienstleistungen gegenüber der Konkurrenz und dem Ausland nicht durch die Mehrwertsteuer diskriminiert werden. Es geht namentlich darum, die einer internationalen Verbindung dienende inländische Zubringerstrecke als Auslandstrecke zu betrachten. Ich frage den Bundesrat, ob die Mehrwertsteuer-Verordnung und ihre Anwendung es erlauben, die inländischen Zubringerflüge und die internationalen Anschlussflüge als nur eine Dienstleistung zu betrachten, wie dies im Ausland üblich ist Testo dell'interpellanza del 3 ottobre 1994 Swissair, Crossair e zone periferiche (vedi Ticino) che godono di allacciamenti aerei internazionali indiretti sono interessate a che queste prestazioni di servizio siano trattate per quanto attiene all'imposizione IVA in modo non discriminatorio rispetto alla concorrenza e alla prassi estera In particolare si tratta di considerare come tratta estera la tratta interna di un collegamento internazionale. Chiedo al Consiglio federale se l'ordinanza IVA e la sua applicazione permettono di considerare le tratte interne di collegamento alle tratte internazionali come prestazioni unitarie, così come dalla prassi intemazionalmente consolidata Texte de l'interpellation du 3 octobre 1994 Les compagnies aériennes Swissair et Crossair, et les zones périphériques (tel le Tessin) qui ne disposent que de liaisons aériennes indirectes avec l'étranger, sont intéressées à ce que ces prestations de service soient traitées de manière non discriminatoire par rapport à la concurrence et à la pratique étrangère pour ce qui est de la TVA II s'agit en particulier de considérer comme ligne extérieure la section intérieure d'une liaison internationale. Je demande au Conseil fédéral si l'ordonnance sur la TVA et son application permettent de considérer les sections intérieures de liaisons internationales comme prestations unitaires, comme cela se fait dans la pratique internationale. Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Keine - Nessuno-Aucun Schriftliche Begründung - Motivazione scritta Développement par écrit L'autore rinuncia alla motivazione e desidera una risposta scritta Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Risposta scritta del Consiglio federale del 22 febbraio 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995 II Consiglio federale deve, da una parte, tenere in considerazione gli interessi comuni dei diversi prestatori di servizi nazionali (compagnie aeree, ferrovie, aziende di trasporto in torpedone ecc.) in concorrenza fra di loro. D'altra parte, egli è però anche tenuto a rispettare i diversi accordi internazionali sul traffico aereo e la prassi applicata dagli Stati esteri. L'ordinanza del Consiglio federale concernente l'imposta sul valore aggiunto considera esenti dall'imposta, in conformità della 6a direttiva UÈ e contrariamente alle prestazioni di viaggi di ferrovie o imprese di torpedoni nel traffico internazionale, i voli per i quali il luogo di arrivo o di partenza si trova all'estero. Tuttavia, a seguito degli accordi internazionali in materia e della rispettiva normativa applicata nella vicina Germania, l'amministrazione esenta dall'imposta anche gli scali nazionali di allacciamento ai voli internazionali quando per ragioni tecniche questi voli comportano scali intermedi in Svizzera o quando lo scalo intermedio serve unicamente al proseguimento del viaggio con il prossimo volo di collegamento. Il Consiglio federale è del parere che la soluzione ora adottata è in complesso vantaggiosa sia per le compagnie aeree sia per le zone periferiche. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3497 Interpellation Oehler Währungspolitik und Schweizer Wirtschaft Politique monétaire et économie suisse Wortlaut der Interpellation vom 29. November 1994 Das Verhältnis des Schweizerfrankens zu den wichtigsten Währungen hat sich in den vergangenen Monaten drastisch verändert Die Folgen sind der Wirtschaft klargeworden: Während die Importe wohl verbilligt werden, verteuern sich aber andererseits die Exporte. Als exportorientiertes Land haben -- 1 of 4 -24. März 1995 N 973 Interpellation Oehler wir alles Interesse daran, dass es im Währungsbereich keine Turbulenzen oder mindestens grosse Schwankungen in kurzen Zyklen gibt Alle vorbeugenden Massnahmen wie Absicherungen, Verkauf in einheimischer Währung usw. helfen dann wenig. Bundesrat und Parlament haben wenig bis keinen Einfluss auf die schweizerische Währungspolitik. Das ist an sich richtig, denn die Währungspolitik soll möglichst autonom geführt und dem politischen Tagesgeschäft entzogen sein. Und dennoch stellt sich die Frage, was es nützt, wenn wir unser Sozialsystem - beispielsweise die Arbeitslosenversicherung - spürbar ausbauen, wenn andererseits über die Währungspolitik die Marktauftritts- und Absatzchancen unserer Wirtschaft im Ausland drastisch geschmälert werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1.
Teilt er die Meinung, dass die Währungspolitik nicht absolut und ohne Rücksicht auf die Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft geführt werden darf?
2.
Teilt er die Auffassung, dass auch die Landesregierung wenig bis keinen Einfluss auf die Währungspolitik hat?
3.
Teilt er die Meinung, dass alles unternommen werden muss, dass die Währungspolitik sich letztlich auch positiv auf die Exportmöglichkeiten unserer Wirtschaft einzustellen hat?
4.
Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass wegen des starken Schweizerfrankens in unserem Land Arbeitsplätze verlorengehen? Kann der Bundesrat diese Zahl umschreiben oder definieren?
5.
Was anderes als die Aufmunterung zu besseren Leistungen, kostengünstigeren Produktionsmethoden, innovativen Produkten und allgemein gefasste Ratschläge teilt der Bundesrat der Exportindustrie inhaltsvoll mit, dass sie wegen des hohen Schweizerfrankens weiterhin exportieren und Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten kann?
6.
Sieht der Bundesrat einen Zusammenhang zwischen der Politik der Notenbank und der Zinsentwicklung in unserem Land? Wenn ja, welchen, wenn nein, warum nicht? Texte de l'interpellation du 29 novembre 1994 Le cours du franc suisse par rapport aux devises principales s'est nettement modifié ces derniers mois. Les conséquences économiques sont évidentes: certes, le prix des importations baisse, mais, en contrepartie, celui des exportations augmente. La Suisse étant un pays exportateur, elle a tout intérêt à ce que le change ne connaisse aucune turbulence ou du moins à ce que les variations importantes suivent un cycle court En effet, aucune mesure préventive -couverture des risques, transaction en francs suisses ou autre - n'est d'un grand secours. Le Conseil fédéral et le Parlement n'ont guère, voire pas du tout, d'influence sur la politique monétaire de la Suisse. Il n'y a rien à redire à cela, car la politique monétaire doit être menée de la manière la plus indépendante possible et sans lien avec les événements politiques. On peut cependant s'interroger sur l'utilité qu'il y a à développer notablement le système social, par exemple l'assurance-chômage, si d'autre part des mesures monétaires ferment à notre pays les débouchés extérieurs.
1.
Le Conseil fédéral ne réprouve-t-il pas le fait que la politique monétaire est menée de manière trop rigide et sans égard à révolution conjoncturelle de notre pays?
2.
Ne pense-t-il pas que le gouvernement a lui aussi une influence limitée, sinon nulle, sur la politique monétaire?
3.
Ne faudrait-il pas tout faire pour que la politique monétaire favorise aussi, en fin de compte, l'exportation?
4.
Le Conseil fédéral ne craint-il pas qu'un franc fort n'entraîne des suppressions d'emplois dans notre pays? Dans l'affirmative, peut-il donner une estimation précise du nombre de postes touchés?
5.
A part les exhortations à l'amélioration des résultats, à la réduction du coût des méthodes de production, à l'innovation et autres formules générales, quelles propositions concrètes le Conseil fédéral a-t-il à faire à l'industrie d'exportation pour qu'elle réussisse à continuer d'exporter et à maintenir des emplois en Suisse malgré la cherté du franc?
6.
Voit-il un lien entre la politique de la banque centrale et l'évolution des taux en Suisse? Si oui, lesquels? Si non, pourquoi? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995
1.
Bundesrat und Nationalbank teilen die Ansicht, dass die Geldpolitik primär auf die Stabilisierung des Preisniveaus auszurichten ist. Dies führt zu stabilen und damit vorteilhaften Rahmenbedingungen für die gesamte Wirtschaft Die Geldpolitik darf jedoch nicht ohne Rücksicht auf die volkswirtschaftliche Entwicklung durchgeführt werden. Die Schweizerische Nationalbank behält sich bei der Festlegung ihrer zukünftigen Politik denn auch vor, in besonderen Situationen von ihrem Kurs abzuweichen. Abweichungen vom Kurs der Preisstabilität zugunsten des Wechselkurses sind jedoch sehr vorsichtig zu handhaben, da solche Eingriffe erfahrungsgemäss mit einer Verzögerung zu einem Inflationsschub führen.
2.
Zwischen Bundesrat und Schweizerischer Nationalbank findet ein regelmässiger Meinungsaustausch statt Bundesrat und Nationalbank orientieren sich gegenseitig über wichtige wirtschafts- und geldpolitische Entscheide und koordinieren ihre Massnahmen. Ansonsten führt die Schweizerische Nationalbank ihre Geldpolitik unabhängig durch. Diese Kompetenzaufteilung hat sich bewährt. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass unabhängige Zentralbanken bezüglich der Preisstabilität bessere Ergebnisse erzielen, ohne dass damit die Produktions- und Beschäftigungsschwankungen grösser wären. Die Unabhängigkeit wird auch auf internationaler Ebene je länger, je mehr als notwendig und richtig anerkannt Die EU beispielsweise sieht im Rahmen der zweiten Stufe zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion vor, dass die Zentralbanken sämtlicher Staaten in die Unabhängigkeit vom Staat entlassen werden müssen.
3.
Die Schweizerische Nationalbank hat sich nicht primär auf die Exportmöglichkeiten der schweizerischen Wirtschaft auszurichten, sondern sie hat eine den Interessen des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen. Indem die Schweizerische Nationalbank das Ziel der Preisstabilität verfolgt, wird sie diesem Auftrag am besten gerecht Der Bundesrat und die Nationalbank haben denn auch stets betont, dass die Geldpolitik vor allem auf die Erreichung und Bewahrung der Preisstabilität ausgerichtet werden soll. Der Versuch, die Geldpolitik für konjunkturpolitischen Aktivismus einzuspannen, brächte die Gefahr mit sich, die wirtschaftliche Entwicklung längerfristig zusätzlich zu destabilisieren.
4.
Die Schaffung bzw. Vernichtung von Arbeitsplätzen ist von der Konjunkturlage im In- und Ausland, dem technischen Fortschritt, dem strukturellen Wandel usw. abhängig. Der Verlust von Arbeitsplätzen über die letzten Jahre ist vor allem auf die Rezession in der Schweiz und in den wichtigsten Abnehmerländern unserer Exportprodukte zurückzuführen. Der Wechselkurs ist im Vergleich zur Auslandkonjunktur für die Schaffung bzw. Vernichtung von Arbeitsplätzen erfahrungsgemäss von untergeordneter Bedeutung.
5.
Der Bundesrat möchte - zusätzlich zu den erwähnten allgemeinen Ratschlägen - darauf hinweisen, dass ein dauerhaftes, inflationsfreies Wachstum den Interessen der gesamten schweizerischen Wirtschaft zugute kommt Stabile monetäre Rahmenbedingungen sind einer der wichtigsten positiven Standortfaktoren der Schweiz Bezüglich der Auslagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Einfluss des starken Schweizerfrankens verglichen mit den anderen Einflussfaktoren nicht von primärer Bedeutung ist. Wechselkurspolitik ist demzufolge ein wenig geeignetes Mittel, um der Exportwirtschaft zu helfen. Sinnvollere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich in der Aussenwirtschafts-, der Steuer- und Ordnungs-- 2 of 4 -Interpellation Weyeneth 974 N 24 mars 1995 Politik. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Verhandlungen im Rahmen des Gatt, an die Ablösung der Warenumsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer und an das Revitalisierungspaket des Bundesrates.
6.
Die Geldpolitik der Nationalbank hat einen starken Einfluss auf die kurzfristigen Zinssätze. Die langfristigen Zinssätze können jedoch von der Nationalbank nicht direkt beeinflusst werden. Die Wirkung der Geldpolitik auf die langfristigen nominellen Zinssätze spielt sich über die Beeinflussung der Inflationserwartungen ab. Die Nominalzinsen beinhalten die Inflationserwartungen des Marktes und sind demzufolge davon abhängig, ob der geldpolitische Kurs Anlass zu erwarteter Inflation gibt Die Realzinsen, d. h. die um die Inflationserwartungen bereinigten Zinssätze, werden durch realwirtschaftliche Faktoren bestimmt Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 94.3569 Interpellation Weyeneth Vorgehen bei übermässigem Kursanstieg Marche à suivre en cas de hausse disproportionnée des cours Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1994 Eine starke Währung bringt unserer Wirtschaft viele Vorteile. Vorteile, welche die Nachteile, die die Schweizer Exporteure durch den starken Franken mitzutragen haben, meistens kompensieren. Zudem dürfen auch unsere Interventionsmöglich-keiten, jene der Nationalbank, nicht überbewertet werden; mehr oder hauptsächlich zur Entspannung des Kurses des Schweizerfrankens tragen Massnahmen wie die Erhöhung der Leitzinsen der US-Notenbank bei. Trotzdem stellt sich die Frage, ob bei unbotmässigem Kursanstieg des Schweizerfrankens nicht Massnahmen für eine exportfreundliche Währung ergriffen werden sollen. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1.
Gibt es Szenarien, wo die Nationalbank bereit ist, von der Preisstabilität zugunsten anderer Ziele abzurücken?
2.
Gibt es eine sogenannte Schmerzgrenze bei der Bewertung des Schweizerfrankens, wo Interventionen angezeigt respektive unumgänglich sind/werden?
3.
Gibt es für solche Szenarien Konzepte und Absprachen zwischen Bundesrat und Nationalbank?
4.
Welches Investitionsvolumen seitens der Nationalbank ist nötig, um den Kurs des Schweizerfrankens nachhaltig zu beeinflussen? Texte de l'interpellation du 16 décembre 1994 Une monnaie forte offre de nombreux avantages à notre économie. Ces avantages compensent généralement les inconvénients qu'un franc fort occasionne aux exportateurs suisses. En outre, il convient de ne pas surestimer nos possibilités d'intervention, celles de la Banque nationale, car la détente sur le marche du franc suisse est davantage, sinon essentiellement, due à des mesures telles que le relèvement du taux directeur de la banque d'émission américaine. Malgré cela, la question se pose de savoir si une réappréciation désordonnée du franc suisse ne réclame pas des mesures visant à stabiliser la monnaie à un taux favorable aux exportateurs. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Y a-t-il des situations dans lesquelles la Banque nationale serait disposée à déroger à l'objectif de la stabilité des prix au profit d'autres buts?
2.
Existe-t-il, pour ce qui est de l'appréciation du franc suisse, un seuil de tolérance au-delà duquel des interventions sont ou deviendraient indiquées ou incontournables?
3.
Pour de telles situations, existe-t-il des schémas directeurs et des accords entre le Conseil fédéral et la Banque nationale?
4.
Quel est le volume des investissements de la Banque nationale nécessaire pour influencer durablement le cours du franc suisse? Mitunterzeichner - Cosignataires: Hari, Neuenschwander, Schenk, Seiler Hanspeter, Wyss William (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995
1.
Die Schweizerische Nationalbank führt im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik. Das Ziel der Preisstabilität stützt sich in der Schweiz auf einen breiten politischen Konsens. Um dieses Ziel zu erreichen, steuert die Nationalbank das Wachstum der Geldmenge, wobei sie öffentlich bekanntgibt, um wieviel die Geldmenge mittelfristig steigen soll. Eine geldmengenorientierte Geldpolitik schliesst die gleichzeitige Verfolgung eines Wechselkursziels grundsätzlich aus, d. h., die Nationalbank kann nicht gleichzeitig die Geldmenge und den Wechselkurs kontrollieren. Bei der Bekanntgabe ihrer Geldpolitik weist die Nationalbank jedoch regelmässig darauf hin, dass sie bereit ist, von ihrem Geldmengenziel abzuweichen, falls unerwartete Ereignisse, wie z. B. schwerwiegende Störungen am Devisenmarkt, dies erfordern. Solche gravierende Störungen sind jedoch äusserst selten. Der bekannteste Fall ist die massive Höherbewertung des Frankens im Herbst 1978, als die schweizerische Währung auf ein Niveau kletterte, das der schweizerischen Wirtschaft schweren Schaden zuzufügen drohte. In dieser Situation ersetzte die Nationalbank das Geldmengenziel durch ein Wechselkursziel. Die Nationalbank ist auch später aus Rücksicht auf den Wechselkurs vom Geldmengenziel abgewichen. Eine Ausrichtung der Geldpolitik auf die Entwicklung des Wechselkurses mag der Exportwirtschaft kurzfristig Erleichterung bringen. Sie birgt aber längerfristig eine erhebliche Inflationsgefahr. So führte der Kurswechsel im Herbst 1978 später zu konjunktureller Überhitzung und zu einem starken Anstieg der Inflation. Ähnliche Folgen hatte die Rücksichtnahme auf den Wechselkurs in den Jahren 1986 und 1987. Das damals aufgebaute Inflationspotential konnte infolge des Börsenkrachs vom Herbst 1987 nicht rechtzeitig abgebaut werden. Die hohe Teuerung musste unter Inkaufnahme erheblicher sozialer Kosten bekämpft werden. Aus diesem Grund ist die Nationalbank gegenüber Forderungen nach einer Rücksichtnahme auf den Wechselkurs äusserst vorsichtig. Sie ist nur in Ausnahmefällen bereit, zu diesem Zweck vom geldpolitischen Kurs abzuweichen.
2.
Der unter Punkt 1 erwähnte Vorbehalt, den die Nationalbank jeweils anlässlich ihrer regelmässigen Orientierung über die Geldpolitik anbringt, zeigt, dass die Nationalbank die Möglichkeit gravierender Störungen an den Devisenmärkten nicht ausschliesst Ob ein Abweichen von der vorgesehenen geldpolitischen Linie'gerechtfertigt ist, lässtsich nurvon Fall zu Fall entscheiden. Es ist deshalb nicht möglich, im voraus einen Wechselkurs zu bestimmen, bei dem die Nationalbank intervenieren sollte. Abgesehen davon würde sie bei Festsetzung eines Interventionskurses Gefahr laufen, dass die Märkte diesen testen und die Nationalbank zu möglicherweise massiven Interventionen zwingen würden. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Markt den Interventionskurs der Nationalbank nicht als glaubhaft erachtete.
3.
Zwischen dem Bundesrat und dem Direktorium der Nationalbank finden regelmässig Aussprachen statt, an denen sich die beiden Behörden über die wichtigen Belange in ihren Be-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Oehler Währungspolitik und Schweizer Wirtschaft Interpellation Oehler Politique monétaire et économie suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3497 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 972-974 Page Pagina Ref. No 20 025 533 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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