94-3506
Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3506
24. März 1995Deutsch10 min
Source admin.ch
Postulat Meyer Theo 950 N 24 mars 1995 ditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass u. a die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik Inbegriffen. Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen. Was die von der Uno und der OSZE durchgeführten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beiträge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die Uno-Mission in der Westsahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der OSZE, logistische Unterstützung und ziviles wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben. Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgeführten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z. B. das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie des IKRK oder der schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie einerfinanziellen Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedensund Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhütung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Postulantin und ist bereit, deren Anliegen näher zu prüfen. Vorderhand gestatten jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen diesbezüglich keine spezifischen weiteren Verpflich-tungen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3506 Postulat Meyer Theo Konzept für internationale Organisationen in Genf Organisations internationales à Genève. Elaboration d'un projet Wortlaut des Postulates vom 1. Dezember 1994 Der Bundesrat wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik, ein Konzept für die Zukunft der internationalen Organisationen in Genf vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
Erwägungen
1.
Welche neuen internationalen Organisationen hätten auf die bereits in Genf domizilierten Organisationen einen Synergieeffekt?
2.
Welche finanziellen Mittel, in welcher Form und in welchem Zeitraum sind für die Unterbringung der internationalen Organisationen zur Verfügung zu stellen?
3.
Wie gedenkt der Bundesrat den immer grösser werdenden Aufwand für diese Organisationen abzuwickeln? a Traditionell über die Fipoi (Fondation des immeubles pour les organisations internationales)? b. Analog der Lösung Palais Wilson, wo der Bund Bauherr ist und die Fipoi erst für die Verwaltung eingesetzt wird? c. Mit anderen Mitteln, z. B. durch Schenkungen mit Heimfallklausel bei Wegzug der entsprechenden Organisation?
4.
Falls der Bundesrat der Meinung ist, die Fipoi müsse diese Unterbringungsaufgabe auch weiterhin übernehmen, wie gedenkt er - seiner Kontrollpflicht noch besser nachzukommen? - die Strukturen bei der Fipoi ausgewogener zu gestalten und die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung und zwischen Verwaltung und Fipoi klarer zu regeln? Texte du postulat du 1er décembre 1994 Le Conseil fédéral est prié d'élaborer un projet visant à assurer l'avenir des organisations internationales à Genève, conformément aux objectifs de la politique suisse en matière de relations avec l'extérieur. Il s'agit en particulier d'éclaircir les questions suivantes:
1.
Quelles nouvelles organisations internationales auraient un effet de synergie sur celles déjà domiciliées à Genève?
2.
Quels moyens financiers, sous quelle forme et pour quelle durée, faut-il engager pour accueillir les organisations internationales?
3.
Quelle voie le Conseil fédéral entend-il suivre pour allouer les fonds toujours plus importants que nécessitent ces organisations: a par l'entremise de la Fondation des immeubles pour les organisations internationales (Fipoi) comme jusqu'ici? b. en tant que maître d'ouvrage comme pour le Palais Wilson, la Fipoi n'étant chargée que de la gérance? c. sous d'autres formes, telle la donation avec clause de restitution en cas de départ de l'organisation concernée?
4.
Si le Conseil fédéral est d'avis que la Fipoi doit continuer de se charger des tâches d'accueil, comment entend-il - s'acquitter mieux de son devoir de contrôle? - donner à la Fipoi une structure plus équilibrée et régler plus clairement les responsabilités au sein de l'administration ainsi que dans les relations de celle-ci avec la Fipoi?
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24.
März 1995 N 951 Postulat Blatter Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Bundi, Bürgi, Carobbio, Caspar-Mutter, Danuser, Dünki, Eggenberger, Engler, Eymann Christoph, Fankhauser, Fischer-Hägglingen, Giger, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hildbrand, Hubacner, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Maeder, Marti Werner, Misteli, Mühlemann, Nabholz, Neuenschwander, Oehler, Raggenbass, Rechsteiner, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Savary, Schmid Peter, Sieber, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Weder Hansjürg, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (56) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es besteht ein steigendes Unbehagen über das sich verstärkende Gerangel unter Uno-Sitzen und Städten, die es werden wollen. Man hat den Eindruck, es werde mit harten Bandagen gekämpft und Entscheide würden auch erpresst Man fragt sich deshalb, ob es notwendig ist, dass sich die Schweiz um jede neue internationale Organisation bemühen soll, oder ob es nicht besser wäre, hie und da auch freiwillig auf ein Uno-Amt zu verzichten, um so aus der Schusslinie zu kommen und damit auch diejenigen Ämter sicher behalten zu können, deren Synergieeffekte offensichtlich sind. Ferner sind die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung in Bern und zur Fipoi nicht klar. Die Erkenntnisse und die Erfahrungen aus der Reorganisation «Bauwesen des Bundes» sollten auch in diesem Bereich zur Anwendung kommen. Es wäre deshalb zu prüfen: - ob der Bund nicht entweder direkt als Bauherr auftreten soll (analog Palais Wilson) und die Fipoi erst für die Verwaltung eingesetzt wird, oder - ob es für die Eidgenossenschaft langfristig nicht vorteilhafter wäre, wenn wie bei der WTO die Gebäude inklusive Unterhaltmit einer Heimfallklausel für den Fall eines Wegzugs versehen -den internationalen Organisationen geschenkt würden, denn Eigentum macht sesshafter als Miete. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 février 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3537 Postulat Haering Binder Jahresbericht über die Tätigkeit der Schweiz in der OSZE Activité de la Suisse au sein de I'OSCE. Rapport annuel Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, regelmässig einen Jahresbericht über die Tätigkeit der Schweiz in der OSZE sowie den Jahresbericht des OSZE-Generalsekretärs im Bundesblatt zu publizieren und den Räten zur Kenntnis zu geben. Texte du postulat du 14décembre 1994 Le Conseil fédéral est invité à publier dans la Feuille fédérale un rapport annuel sur les activités de la Suisse au sein de l'OSCE ainsi que le rapport annuel du secrétaire général de l'OSCE et de porter ces documents à la connaissance des Chambres. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Carobbio, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, Goll, Gross Andreas, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Ruffy, Vollmer (21 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die innenpolitische Abstützung der schweizerischen Aussenpolitik bedarf zusätzlicher Anstrengungen. Zudem ist die Öffentlichkeit nur ungenügend darüber informiert, ob die OSZE die Erwartungen erfüllt, die mit der Verabschiedung und breiten Publikation der Charta von Paris geweckt worden sind. Analog zu den regelmässig im Bundesblatt veröffentlichten Jahresberichten über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat drängt sich deshalb die Erarbeitung und Publikation eines Rechenschaftsberichts über die Tätigkeit der Schweiz in der OSZE sowie die Publikation des Jahresberichts des OSZE-Generalsekretärs auf. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995 Der Bundesrat informiert bereits heute die Aussenpolitischen Kommissionen ausführlich mittels regelmässiger Berichte. Er ist zudem bereit, die schweizerischen Aktivitäten im Rahmen der OSZE in einem separaten Kapitel des Rechenschaftsberichts zu behandeln. Damit erübrigt sich ein zusätzlicher Bericht Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté #ST# 94.3379 Postulat Blatter Alpenkonvention. Ratifizierung Convention sur la protection des Alpes. Ratification Wortlaut des Postulates vom 29. September 1994 Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:
1.
In Nachverhandlungen ist den elementaren Anliegen der Berggebiete, wie sie namentlich von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete formuliert worden sind, Nachachtung zu verschaffen.
2.
Der Bundesrat wird ersucht, die Unterzeichnung der vorliegenden Protokolle bis zum Zustandekommen einer gesamthaft ausgewogenen Lösung generell auszusetzen.
3.
Der Bundesrat wird beauftragt, das «Gesamtwerk Alpenkonvention» dem Parlament erst zur Genehmigung zu unterbreiten, wenn gesamthaft ein angemessenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen im Alpenraum, aber auch die Subsidiarität und die föderalistischen Strukturen des schweizerischen Staates berücksichtigt und sichergestellt sind. Texte du postulat du 29 septembre 1994 Le Conseil fédéral est chargé de prendre les dispositions suivantes:
1.
reprendre les négociations en vue d'assurer la défense des intérêts élémentaires des populations montagnardes, tels qu'ils ont été notamment formulés par la Conférence des gou-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Meyer Theo Konzept für internationale Organisationen in Genf Postulat Meyer Theo Organisations internationales à Genève. Elaboration d'un projet In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3506 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 950-951 Page Pagina Ref. No 20 025 503 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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