94-3510
Verwaltungsbehörden 14.06.1995 94.3510
14. Juni 1995Deutsch17 min
Source admin.ch
Interpellation Huber 598 14 juin 1995 mit einer Überweisung und Abschreibung meines Vorstosses einverstanden erklären. Cotti Flavio, Bundesrat: Frau Beerli möchte ich vorerst sagen, dass die Beweggründe, die sie zum Einreichen der Motion geführt haben, vom Bundesrat uneingeschränkt geteilt werden. Die Menschenrechtsfrage wird, wenn man die internationale Entwicklung betrachtet, je länger desto entscheidender, schwieriger und oft auch dramatischer. Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass es nicht so sehr an rechtlichen Grundlagen fehlt. Zwar gäbe es aufgrund einer Überprüfung der internationalen rechtlichen Realität sicher noch einige Verbesserungen zu machen, aber im allgemeinen sind die Menschenrechte im Völkerrecht heute genügend verankert. Leider fehlt es an der Praxis, an der Anwendung dieser internationalen Normierungen. Deshalb haben wir - Sie haben es erwähnt - im Rahmen der Restrukturierung des Departementes bei der Politischen Direktion die Abteilung IV geschaffen, welche die zentrale Aufgabe hat, in diesem Bereich gewisse Prioritäten zu setzen. Denn wir können unsere Verpflichtung in der Menschenrechtsfrage nicht so verstehen, dass wir uns auf der ganzen Welt, in allen Ländern engagieren, wo Menschenrechte verletzt werden. Wir müssen aufgrund objektiver Kriterien gewisse Optionen vornehmen und - fast würde ich sagen - gewisse «Konzentrationsländer» anvisieren. Im Rahmen der gefällten Optionen müssen wir dann die Frage systematisch verfolgen und uns sowohl politisch, in Kontakten mit der Regierung, als auch im sehr konkreten und pragmatischen Sinne für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Oft ist es möglich, über den Dialog einzelne, auch persönliche Fragen zu lösen. In diesem Sinne, Frau Beerli, glaube ich wirklich, dass die neue Abteilung jene Aufgaben übernimmt, welche Sie einem Delegierten für Menschenrechte anvertrauen wollten. Es ist mehr eine Frage der Semantik, der Funktion, als eine Frage materieller Art. Dass die neue Abteilung im Rahmen der Politischen Direktion angesiedelt ist, hat insofern einen Sinn, als immer wieder Koordinationen bereits innerhalb des Departementes notwendig sind. Denken Sie an die Politischen Abteilungen l und 11 meines Departementes, welche die Welt geographisch abdecken. Es ist also zentral, dass die Abteilung IV je nachdem mit jener der zwei Direktionen zusammenarbeitet, welche die direkten Kontakte mit dem entsprechenden Land pflegt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass auch die Kontakte überdepartementaler Art dadurch verstärkt werden, dass es eine Person gibt, welche sich zentral und primär diesen Fragen widmet. Ich erinnere Sie daran, dass auch die internationale Seite der Flüchtlingsfrage dieser Abteilung unterstellt ist. Deshalb entstehen notwendige Synergien mit dem natürlicherweise für die Behandlung der Flüchtlingsfragen im Inneren des Landes betrauten EJPD. Sie haben noch gefragt, weshalb eine Trennung zwischen der rechtlichen Seite der Menschenrechte und der faktischpolitischen Verteidigung derselben vorgenommen wird. Die Frage scheint mir legitim zu sein. Wir haben sie uns vor der Restrukturierung auch gestellt. Es stellte sich überhaupt die Frage, ob wir eine Völkerrechtsabteilung behalten sollten oder nicht, ob die rechtlichen Strukturen im Rahmen des Stabes allen Diensten des Departementes zur Verfügung stehen sollten. Wir haben diese Frage negativ beantwortet, weil wir tatsächlich glauben, dass dem Völkerrecht in unserem Departement nicht nur eine Dienstleistungsaufgabe gegenüber den einzelnen Abteilungen zukommt. Das Völkerrecht hat als solches im EDA eine eigenständige politische Bedeutung. Es ist nicht so, wie ich das im EDI erlebt habe, wo die Rechtsfragen eigentlich nur eine Dienstleistung für andere politische Funktionen waren. Das Völkerrecht hat in der internationalen Politik eine autonome Daseinsberechtigung. Aber ich weiss, dass es in diesen Fragen keine «mathematischen» Lösungen gibt; man kann da verschiedener Meinung sein. Frau Beerli, Sie haben es schon fast vorausgesagt: Der Antrag des Bundesrates geht in Richtung Abschreibung der Motion, weil sie - unabhängig von der Definition der Funktion ihre Ziele schon erreicht hat. Präsident: Frau Beerli ist damit einverstanden, dass ihr Vorstoss überwiesen und abgeschrieben wird. Überwiesen und abgeschrieben - Transmis et classé #ST# 94.3510 Interpellation Huber Prolifération von Massen Vernichtungswaffen Prolifération des armes de destruction de masse Wortlaut der Interpellation vom 5. Dezember 1994 In den wesentlichen Berichten zur Sicherheits- und Aussenpolitik der Schweiz und von Nachbarländern ist man sich einig, dass die Prolifération von Massenvernichtungsmitteln zu den grossen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft gehört. Die Schweiz ist dem Atomsperrvertrag, der 1995 ausläuft und deshalb eine besondere Problematik beinhaltet, im Jahre 1968 beigetreten. Es liegt in unserem Interesse, dass eine Verlängerung und eine Verbesserung des Vertrages zustande kommt. Das Biologiewaffenabkommen von 1972 enthält keine Verifikationsbestimmungen. Die Entwicklung der Bio- und Gentechnologie gebietet es mit hoher Priorität, dieses Abkommen neu auszuhandeln. Das Chemiewaffenübereinkommen, das kürzlich in den Räten behandelt wurde, enthält viele Elemente eines zweckmässigen und modernen Abkommens. Das Problem der Prolifération gewinnt an Bedeutung, weil eine grosse Zahl von ballistischen Raketen und Marschflugkörpern zur Verfügung stehen, deren Handhabung relativ einfach ist und deren Zielgenauigkeit zuverlässiger wird. Es ist bekannt, dass Spezialisten aus Ost und West aus verschiedenen Gründen in Ländern Zuflucht gefunden haben, die im Bereich der Massenvernichtungswaffen Weiterentwicklungen und Aufrüstung betreiben. Die Zeichen mehren sich, dass auch nichtstaatliche Strukturen in den Besitz von Massenvernichtungsmitteln und Einsatzträgern kommen. Das bedeutet eine weitere Gefahr für Sicherheit und Frieden weltweit. Meine Fragen:
Erwägungen
1.
Teilt der Bundesrat die Beurteilung der Lage, und erkennt
er generell oder sektoriell Handlungsbedarf?
2. Erkennt er Möglichkeiten der Schweiz, die Prolifération von K/lassenvernichtungswaffen zu erschweren oder zu verhindern?
2. Erkennt er Möglichkeiten der Schweiz, die Prolifération von K/lassenvernichtungswaffen zu erschweren oder zu verhindern?
3. Insbesondere: Welches ist die Haltung des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Atomwaffensperrvertrages im Jahre 1995?
4. Teilt der Bundesrat die kürzlich vorgetragene Auffassung, dass die spezifisch schweizerischen Mittel der Guten Dienste und der Übernahme von Verifikationsmandaten als Möglich-keiten im Bereich der Bekämpfung der Prolifération nicht ausgeschöpft seien?
5. Wie beurteilt der Bundesrat die Proliferationsproblematik auf dem nichtstaatlichen Feld im Zusammenhang mit Terror und Erpressung gegen unser Land? Texte de l'interpellation du 5 décembre 1994 Les rapports les plus importants en matière de politique étrangère et de sécurité publiés par la Suisse et les pays voisins soulignent tous que la prolifération des moyens de des-- 1 of 4 -14. Juni 1995 599 Interpellation Huber truction massive est un défi majeur pour le présent et pour l'avenir. La Suisse a adhéré en 1968 au Traité sur la non-prolifération des armes nucléaires, qui pose des problèmes particuliers puisqu'il expire en 1995. Il est dans notre intérêt d'oeuvrer à la prorogation et à l'amélioration de ce traité. La convention sur les armes biologiques de 1972 ne contient pas de clauses de vérification. L'évolution de la biotechnologie et du génie génétique nous oblige à renégocier ce traité en priorité. La Convention sur les armes chimiques, qui a été examiné récemment par les Conseils, contient de nombreux éléments d'un accord moderne et pertinent. Le problème de la prolifération prend de l'ampleur parce qu'il existe un grand nombre de missiles balistiques et de croisière dont l'utilisation est relativement simple et la précision de plus en plus fiable. Nul n'ignore que des spécialistes de l'Est et de l'Ouest ont trouvé refuge, pour diverses raisons, dans des pays qui s'occupent de s'équiper en armes de destruction massive et de les perfectionner. Des signes qui indiquent que même des structures non étatiques entrent en possession de moyens de destruction massive et de lance-missiles se multiplient. Il s'agit là d'un danger supplémentaire pour la paix et la sécurité mondiales. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
1. Comment le Conseil fédéral évalue-t-il la situation et reconnaît-il la nécessité d'agir tant au niveau général qu'au niveau sectoriel?
2. La Suisse dispose-t-elle des moyens d'entraver ou d'empêcher la prolifération d'armes de destruction massive?
3. Que pense faire notamment le Conseil fédéral dans la perspective de l'expiration du Traité sur la non-prolifération des armes nucléaires en 1995?
4. Le Conseil fédéral partage-t-il l'opinion, émise récemment, qu'en l'occurence, la Suisse n'a pas encore épuisé les moyens dont elle dispose en propre - les bons offices et l'acceptation de mandats de vérification?
5. Comment le Conseil fédéral juge-t-il les problèmes liés à cette prolifération dans un cadre non étatique dans l'éventualité de terrorisme et de chantage contre notre pays? Mitunterzeichner- Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Büttiker, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Frick, Gadient, Gemperli, Jagmetti, Küchler, Loretan, Meier Josi, Morniroli, Onken, Piller, Plattner, Rhinow, Rhyner, Roth, Ruesch, Schallberger, Schiesser, Schmid Carlo, Schoch, Schule, Seiler Bernhard, Simmen, Weber Monika, Ziegler Oswald (32) Huber Hans Jörg (C, AG): Zusammen mit 32 Kolleginnen und Kollegen habe ich dem Bundesrat mit meiner Interpellation vom 5. Dezember 1994 Fragen zum dringenden Thema der Prolifération von Massenvernichtungsmitteln gestellt. Diese Fragen stellen sich aufgrund einzelner Themen wie Atomsperrvertrag, Biologiewaffenabkommen, das kürzlich von uns ratifizierte Chemiewaffenabkommen, dann aber auch aufgrund der Entwicklung der Raketentechnik, die Verteilung der Spezialisten aus Ost und West in verschiedene Räume. Alle diese Dinge habe ich aufgegriffen und daran meine Fragen geknüpft. Ich bin der Auffassung, dass der Satz richtig ist, den uns der bekannte Wissenschafter Joachim Krause gesagt hat: «Es ist in der Politik mittlerweile fast schon zu einem Allgemeinplatz geworden, dass nach dem Wegfall der sowjetischen militärischen Bedrohung die Prolifération von Massenvernichtungswaffen zu einem der grössten Sicherheitsprobleme des Westens geworden ist.» Prolifération führt dazu, dass Massenvernichtungswaffen in die Verfügung von politischen und - was noch schlimmer ist - von privaten Strukturen kommen, die sicherheitsgefährdend sein können. Ich brauche aus dem europäischen Raum nur die Nachfolgestaaten der UdSSR oder die einzelnen Staaten der GUS zu nennen; im asiatischen Raum erwähne ich das offenbar soeben beigelegte Problem zwischen Nordkorea und den USA im Zusammenhang mit der Nukleartechnik oder die Waffenlieferungen, Waffenanhäufungen und Herstellung von Massenvernichtungsmitteln, von denen aus dem Iran und offenbar auch aus dem Irak, dort in bescheidenem Umfang, berichtet wird. Das Ergebnis: Wir haben eine direkte oder indirekte Gefährdung vor uns, gegen die die Abwehrmöglichkeiten nur sehr beschränkt oder letztlich gar nicht vorhanden sind. Das führt zu einer Veränderung des internationalen Systems in Richtung auf ein permanentes Misstrauen untereinander und damit zur Negierung eines Prozesses von Befriedung und Ausgleich. Was bleibt zu tun? Der Bundesrat - so nehme ich an - wird in der Beantwortung dieser Interpellation einige Antworten auf den Tisch des Hauses legen. Persönlich sehe ich im Bereich der Bewaffnung unserer Armee eine Lücke bei der Raketenabwehr. Wir sind nicht in der Lage, selber oder in Kooperation mit einer europäischen sicherheitspolitischen Struktur - sie existiert auch gar nicht - einer derartigen Bedrohung entgegenzutreten. Im Bereich der Diplomatie geht es meines Erachtens darum, die verschiedenen Abkommen, soweit sie nicht soeben wie das Atomwaffenabkommen erneuert wurden, weiterzuführen, sie zu verbessern in den Bereichen der Verifikation, der Sanktion, des Anbietens Guter Dienste. Innenpolitisch geht es vor allem darum, die Sensibilität für das Thema zu wecken. Wir leben nicht im Frieden, sondern wir leben nach wie vor im Bereich der von der Prolifération her entstandenen Gefahren in einer Zeit, die den Frieden und damit auch das Wohlergehen der Völker und unseres Volkes bedroht. Nonproliferation muss das Ziel der Anstrengung sein. Es liegt mir sehr daran, dass diese Erkenntnis wächst, bevor der Streit darüber wieder aktuell wird, was dem freien Handel unterliegt und was auch von uns der Nonproliferation unterstellt werden muss. Ich bin mir voll bewusst, dass es sich hier um eine Querschnittaufgabe handelt, die an verschiedenen Orten der Bundesverwaltung und in verschiedenen Departementen an die Hand genommen werden muss. So verfügt Ihr Departement, Herr Bundesrat Cotti, mit dem Dienst «Abrüstungspolitik und Nuklearfragen» über eine Stelle, die sich mit dem Thema der Nonproliferation befasst. Im EMD ist es der Delegierte für Rüstungskontrolle und Friedenssicherung. Das EJPD beschäftigt sich ebenfalls mit Fragen, die zu diesem Thema einschlägig sind. Man darf davon ausgehen, dass interne Abstimmungen stattfinden. Es interessiert, in welchem Umfang grundlegende Probleme zu diesem Thema angegangen werden und wie der Bundesrat als Behörde dazu Stellung nimmt. Ich bitte Sie darum, meine Fragen beantworten, und danke Ihnen jetzt schon dafür. Cotti Flavio, Bundesrat: Zu den Fragen von Herrn Huber: Die Antwort auf Frage 1 lautet ja. Der Bundesrat wird sich insbesondere dafür einsetzen, dass durch multilaterale Demarchen versucht wird, die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zum Beitritt zu allen massgeblichen Nonproliferationsgremien und zur Schaffung wirksamer Ausfuhrkontrollen zu bewegen. Zur Frage 2: Die Schweiz ist, wie Sie wissen, allen bestehenden Abkommen im Bereich der Massenvernichtungswaffen beigetreten. Sie unterstützt aktiv alle bestehenden, völkerrechtlich nicht verbindlichen Kontrollregimes für Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme und setzt sich für die wirksame Verifikation von Rüstungskontrollmassnahmen ein. Dieses Engagement der Schweiz im Kampf gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme schlägt sich in verschiedenen Erlassen des Bundes und einer damit verbundenen strengen Praxis der Exportkontrolle nieder. Zur Frage 3: Am 12. April 1995 beschloss der Bundesrat, die unbeschränkte und bedingungslose Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu unterstützen. Sie schien und erwies sich auch später als am besten geeignet, die nötige Mehrheit der Vertragsparteien für die Aufrechterhaltung eines starken Nonproliferationsre-- 2 of 4 -Interpellation Loretan 600 14 juin 1995 gimes zu gewinnen, nachdem die Vorbereitungstreffen für die Konferenz zur Verlängerung des Vertrages gezeigt hatten, dass offenbar keine andere mit diesem Ziel eindeutig vereinbare Variante grössere Unterstützung fand. Unsere Delegation an der Konferenz hat indessen in ihrer Grundsatzerklärung daran erinnert, dass das Ziel eines starken und dauerhaften Nichtverbreitungsregimes auch mit der Verlängerung um lange, feste, erneuerbare Fristen von beispielsweise 25 Jahren erreicht werden könnte. Sie hat klar gemacht, dass wir die unbefristete Verlängerung mit der festen Erwartung verbinden, dass die Nuklearmächte ihren im Vertrag abgegebenen Abrüstungsversprechen voll nachkommen werden. Sie kennen das Ergebnis der Konferenz. Es ist aus unserer Sicht befriedigend. Unser Hauptziel an der Konferenz, die Aufrechterhaltung eines starken und dauerhaften Nonproliferationsregimes, wurde erreicht. Die beschlossene Stärkung des periodischen Überprüfungsprozesses und die Prinzipienerklärung berücksichtigen diese Anliegen. Wir werden aber die Bemühungen um die Erreichung aller Vertragsziele in Zukunft weiterhin stimulieren. Zur Frage 4: Die Antwort ist nein. Die Schweiz setzt sich permanent für multilaterale Verifikationsmassnahmen ein. Sie bietet regelmässig bilateral ihre Dienstleistungen an, zum Beispiel: Ausbildungsprogramm für C-Waffen-Inspektoren, Mitwirkung des AC-Labors in Spiez bei den Spezialinspektionen der Uno im Irak usw. Zur Frage 5: Die Bundesanwaltschaft verfolgt die Problematik, die Sie in dieser Frage erwähnen, systematisch und mit der nötigen Aufmerksamkeit. Ihr sind bisher keine konkreten Fälle bekannt geworden. Huber Hans Jörg (C, AG): Ich danke Herrn Bundesrat Cotti für die Antwort. Ich erwarte, dass die Aussenpolitische Kommission und die Sicherheitspolitische Kommission sich in Zukunft mit dem Thema der Nonproliferation und den Gefahren der Prolifération intensiver auseinandersetzen. Wenn dies der Fall ist, dann erkläre ich mich von den Antworten, die ich erhalten habe und welche den grossen Rahmen abgesteckt haben, als befriedigt. #ST# 95.3006 Interpellation Loretan Tschetschenien-Konflikt Conflit de Tchétchénie Wortlaut der Interpellation vom 23. Januar 1995 Mit einer «Erklärung» hat der Bundesrat am 11. Januar 1995 erst- und letztmals offiziell Stellung genommen zu den gewalttätigen und äusserst brutalen Aktionen Russlands in Tschetschenien. Diese Erklärung kann nicht voll befriedigen. Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die fortgesetzte, massive Gewaltanwendung Russlands gegen die Bevölkerung Tschetscheniens, nachdem offenbar die internationalen Appelle, dem Blutvergiessen sofort ein Ende zu setzen, die Menschenrechte zu respektieren und eine politische Lösung auf dem Verhandlungsweg anzustreben, keine Früchte getragen haben? -Teilt er insbesondere die Meinung, wie sie am vergangenen 20. Januar u. a. der Deutsche Bundestag geäussert hat, dass die Prinzipien der OSZE, der Menschenrechtskonvention der Uno sowie der Genfer Übereinkommen aufs schwerste verletzt wurden und immer noch werden?
2. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen Russlands im Zusammenhang mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa sowie im Hinblick auf das künftige Verhalten dieser nach wie vor hochgerüsteten Macht gegenüber dem «nahen Ausland», z. B. gegenüber den drei baltischen Staaten?
3. Ist der Bundesrat bereit, die Wirtschafts- und Finanzhilfen aus den Ost- und Mitteleuropakrediten gegenüber der Russischen Föderation zumindest vorübergehend, d. h. bis zur Beendigung der Gewalt in Tschetschenien, einzustellen?
4. Gedenkt der Bundesrat wegen der schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte eine Initiative für die Ingangsetzung des OSZE-Zwangsmechanismus gegenüber Russland zu lancieren (analog der Aktion gegenüber der Türkei)?
5. Wenn nicht, welche anderen Massnahmen gedenkt der Bundesrat auf dem diplomatischen Parkett zu lancieren? Texte de l'interpellation du 23 Janvier 1995 Le 11 janvier 1995, dans une «déclaration», le Conseil fédéral a pris officiellement position, pour la première et dernière fois, sur les actes d'une extrême brutalité perpétrés par la Russie en Tchétchénie. Cette déclaration n'étant pas entièrement satisfaisante, j'adresse les questions suivantes au Conseil fédéral.
1. Que pense-t-il des innombrables actes de violence qui ont été commis par la Russie - et qui continuent de l'être - contre la population de la Tchétchénie, alors que les appels du monde entier, lancés pour que l'on mette immédiatement un terme au bain de sang, pour que l'on respecte les droits de l'homme et pour que l'on trouve une solution politique au conflit par la négociation, n'ont manifestement pas porté leurs fruits? Partage-t-il l'avis exprimé notamment par le Bundestag, le 20 janvier dernier, selon lequel les principes de l'OSCE, de la Convention de l'ONU sur les droits de l'homme et des Conventions de Genève ont été très gravement violés et qu'ils continuent de l'être?
2. Comment juge-t-il l'action de la Russie par rapport à la situation en Europe sur le plan de la politique de sécurité? Quelle attitude pense-t-il que cette puissance, toujours fortement armée, va adopter à l'avenir à l'égard des nouveaux Etats de la région, notamment des trois Etats baltes?
3. Est-il prêt à suspendre, pour le moins provisoirement, jusqu'à ce que le conflit prenne fin, l'aide économique et financière dont bénéficie la Fédération de Russie au titre des crédits accordés aux pays d'Europe centrale et d'Europe de l'Est?
4. Entend-il, face aux violations extrêmement graves des droits de l'homme, agir pour que l'OSCE mette en place son mécanisme de contrainte vis-à-vis de la Russie (à l'instar de l'action menée contre la Turquie)?
5. Si tel n'est pas le cas, quelles actions entend-il lancer sur la scène diplomatique? Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bühler Robert, Büttiker, Danioth, Gemperli, Huber, Morniroli, Rhyner, Ruesch, Seiler Bernhard, Uhlmann, Ziegler Oswald (12) Loretan Willy (R, AG): Über die von 12 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern mitgetragene Interpellation vom 23. Januar 1995 hat in der Frühjahrssession bereits eine Art Vordiskussion stattgefunden. Dies im Rahmen der Debatte über die Berichte des Bundesrates sowie der schweizerischen Parlamentarierdelegation beim Europarat, vor allem im Zusammenhang mit dem Gesuch der Russischen Föderation um Aufnahme in den Europarat. Dieses Gesuch ist bekanntlich genau wegen den Fragen, die mein Vorstoss thematisiert, auf Eis gelegt. Damit wurde meinem bei der Einreichung des Vorstosses gestellten Begehren um dringliche Behandlung indirekt Rechnung getragen. Das Büro hatte die formelle dringliche Behandlung ja abgelehnt. Ich kann daher heute auf eine eingehendere Begründung der aus fünf Fragen bestehenden Interpellation verzichten. Die Fragen sind am 13. März zum Teil bereits beantwortet worden, insbesondere in drei Bereichen:
1. Die gravierenden Verletzungen von Menschenrechten durch Russland in Tschetschenien;
2. das bislang leider wirkungslose Operieren der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE);
3. die Frage, ob nicht die schweizerische «Osthilfe» gegenüber Russland eingestellt werden muss.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Huber Proliferation von Massenvernichtungswaffen Interpellation Huber Prolifération des armes de destruction de masse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3510 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 598-600 Page Pagina Ref. No 20 026 009 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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